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Übersicht über die außergerichtlichen Streitschlichtungsangebote im Saarland im Bereich des Zivilrechts I. Schiedsmänner und -frauen der Gemeinden gemäß § 1 Saarländische Schiedsordnung Der/die jeweils örtlich zuständige Schiedsmann/Schiedsfrau kann über die Internetseite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Landesvereinigung Saarland, http://www.bds-saarland.de/abgefragt werden. Sachliche Zuständigkeit, Verfahren und Kosten ergeben sich aus der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO), die als PDF - Datei auf den Internetseiten des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales unter http://www.iustiz-soziales.saarland.de/iustiz/680.htm zum Download bereit steht. Eine Informationsbroschüre für den Bürger zum saarländischen Landesschlichtungsgesetz, in der die Grundzüge der obligatorischen Streitschlichtung erläutert werden, steht ebenfalls als PDF - Datei auf den Internetseiten des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales unter http://www.broschueren.soziales.saarland.de/index.php zum Download bereit. 11. Im Saarland anerkannte GütesteIlen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 1. Schlichtungsstelle des Verbandes der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V. und des Deutschen Mieterbundes landesverband Saar Die Anrufung durch Vermieter oder Mieter erfolgt über den Mieterverein Saarbrücken e.V., Karl-Marx-Str. 1,66111 Saarbrücken, Telefon 0681-32147, Telefax: 0681-3908373, email:[email protected] Zuständig für Mietrechtsstreitigkeiten im Saarland, die Anrufung kann durch jeden Vermieter oder Mieter erfolgen, eine Mitgliedschaft in einem der beiden Verfahren ist nicht erforderlich. Verfahren: Verfahren auf der Grundlage der Schlichtungsordnung sowie der SSchO Kosten der Schlichtungsstelle: zwischen 26,- € und 150,- 2. Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes des saarländischen Handwerks e.V. (AGVH) Grülingstraße 115,66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-948610, Telefax: 0681- 9486119, email: [email protected] ; Internet: www.aqhv.de Zuständig für Streitigkeiten, die sich aus Werkverträgen eines Kunden mit einem Handwerker, der Mitglied des Arbeitsgeberverbandes des saarländischen Handwerks e.V. oder einer Innung, die ihrerseits Mitglied des Verbandes ist, ergeben. Verfahren: mit Zustimmung beider Beteiligter kann wahlweise ein Schlichtungsverfahren, das mit einem Einigungsvorschlag der

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Übersicht über die außergerichtlichen Streitschlichtungsangeboteim Saarland im Bereich des Zivilrechts

I. Schiedsmänner und -frauen der Gemeinden gemäß § 1 SaarländischeSchiedsordnung

Der/die jeweils örtlich zuständige Schiedsmann/Schiedsfrau kann über dieInternetseite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen,Landesvereinigung Saarland, http://www.bds-saarland.de/abgefragt werden.Sachliche Zuständigkeit, Verfahren und Kosten ergeben sich aus derSaarländischen Schiedsordnung (SSchO), die als PDF - Datei auf denInternetseiten des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit undSoziales unter http://www.iustiz-soziales.saarland.de/iustiz/680.htm zumDownload bereit steht.Eine Informationsbroschüre für den Bürger zum saarländischenLandesschlichtungsgesetz, in der die Grundzüge der obligatorischenStreitschlichtung erläutert werden, steht ebenfalls als PDF - Datei auf denInternetseiten des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit undSoziales unter http://www.broschueren.soziales.saarland.de/index.phpzumDownload bereit.

11. Im Saarland anerkannte GütesteIlen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

1. Schlichtungsstelle des Verbandes der Haus-, Wohnungs- undGrundeigentümer des Saarlandes e.V. und des Deutschen Mieterbundeslandesverband Saar

Die Anrufung durch Vermieter oder Mieter erfolgt über den MietervereinSaarbrücken e.V., Karl-Marx-Str. 1,66111 Saarbrücken, Telefon 0681-32147,Telefax: 0681-3908373, email:[email protected]ändig für Mietrechtsstreitigkeiten im Saarland, die Anrufung kann durchjeden Vermieter oder Mieter erfolgen, eine Mitgliedschaft in einem der beidenVerfahren ist nicht erforderlich.Verfahren: Verfahren auf der Grundlage der Schlichtungsordnung sowie derSSchOKosten der Schlichtungsstelle: zwischen 26,- € und 150,- €

2. Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes dessaarländischen Handwerks e.V. (AGVH)

Grülingstraße 115,66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-948610, Telefax: 0681-9486119, email: [email protected] ; Internet:www.aqhv.deZuständig für Streitigkeiten, die sich aus Werkverträgen eines Kunden miteinem Handwerker, der Mitglied des Arbeitsgeberverbandes dessaarländischen Handwerks e.V. oder einer Innung, die ihrerseits Mitglied desVerbandes ist, ergeben.Verfahren: mit Zustimmung beider Beteiligter kann wahlweise einSchlichtungsverfahren, das mit einem Einigungsvorschlag der

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Schlichtungsstelle endet, oder ein Schiedsverfahren, das mit einem bindendenSchiedsurteil beendet werden kann, durchgeführt werden kann, durchgeführtwerden.Kosten der Schieds- oder Schlichtungsstellewerden nach derzugrundeliegenden Schiedsordnung erhoben.

3. Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitsgeberverbandes derBauwirtschaft des Saarlandes (AGV Bau Saar)

Kohlweg 18,66123 Saarbrücken, Telefon: 0681-389250, Telefax: 0681-3892520, e-mail: [email protected] , Internet: www.bau-saar.deZuständig für Streitigkeiten über Werkverträge zwischen privaten oderöffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern, die Mitglied der AGV BauSaar sind.Verfahren: auf Vereinbarung der Parteien Schiedsverfahren (das mitverbindlichem Schiedsurteil endet) oder Schlichtungsverfahren (das auf denAbschluss einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien gerichtet ist). DieAusgestaltUngdes Verfahrens erfolgt in Anlehnung an die Vorschriften derZPO.Kosten werden gestaffelt nach Streitwert erhoben, der entsprechend ZPO undGVG bestimmt wird.

4. Schlichtungs- und Schiedsgerichts hof Deutscher Notare (SGH) in Berlin

Deutscher Notarverein, Kronenstraße 73/74,10117 BerlinZuständig für alle schiedsfähigen Rechtsstreitigkeiten.Auch gestaltendeEntscheidungen und einstweilige Maßnahmen sind zulässig. Ausgeschlossensind Ansprüche gegen einen Notar im Zusammenhang mit dessenAmtstätigkeit, ebenso Ansprüche gegen Vertreter oder Bedienstete desNotars.Verfahren: nähere Einzelheiten unterhtt :llwww.dnotv.de/index.html?htt :llwww.dnotv.del df/dnotv s h statut.htmlKosten: Der SGH erhebt Kosten nach Maßgabe einer vom Sekretariat desSGH aufgestellten Kostenordnung(bttp:lIwww.dnotv.delindex.html?http://www.dnotv.de/odf/dnotvsahstatut.htm1).

11I. Sonstige GütesteIlen

1. Schlichtungseinrichtungen der Handwerksorganisationen

Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeughandwerk und denGebrauchtwagenhandel im Saarland

Untertürkheimer Str. 2, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681-95404-0, Telefax:0681-95404-99, Internet: www.kfz-saar.de/verband/wirberunsTräger sind: Saarländischer Kraftfahrzeug-Verband,Allgemeiner DeutscherAutomobile-Club (ADAC) Saarland e.V., Deutsche Automobil-Treuhand

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GmbH, Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.V. und DekraAutomobil GmbHZuständig für Streitigkeiten zwischen den saarländischen Betrieben desKraftfahrzeuggewerbes, die Mitglieder des saarländischen Kfz-Verbandessind, und ihren Kunden über die Notwendigkeit und die Güte vonInstandsetzungen und über die Angemessenheit der Preise und Streitigkeitenzwischen Händlern und Käufern aus dem Verkauf von gebrauchten PkW undsonstigen Kraftfahrzeugen einschließlich solcher Zweiräder, für die einamtliches Kennzeichen erteilt werden kann, auch soweit es sich umAgenturverkäufe handelt. Bei Streitigkeiten aus dem Verkauf von gebrauchtenLkW kann die Schiedsstelle nicht tätig werden.Verfahren: die Stelle wird auf Anrufung durch die Partei tätig, nachVerfahrensabschluss ergeht ein Schlichtungsspruch, an den Kfz-Betriebe, diedem Verband angehören, nach der Satzung des Verbandes gebunden sind.Kosten der Schlichtungsstelle: keine

2. Schlichtungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammer

a. Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten ausBergschadensersatzansprüchen im Steinkohlerevier an der Saar

Trägerschaft: Deutsche Steinkohle AG sowie der Landesverband derBergbaubetroffenen, Geschäftsführung durch die IHK des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 9,66119 Saarbrücken,Telefon: 0681-9520-600, Telefax:0681-9520-690; Internet: www.saarland.ihk.deZuständig für Streitigkeiten, die sich aufgrund der Einwirkung desSteinkohlebergbaus auf Haus- und Grundeigentum ergeben.Verfahren: Verfahrensvoraussetzung ist ein vergeblicher Versuch desBetroffenen, mit der Abteilung für Markscheidwesen und Bergschäden derDSK eine einvernehmliche Entschädigungsregelung herbeizuführen. Anrufungder Schlichtungsstelle durch schriftlichen Schlichtungsantrag durch denBergbaugeschädigten, die Schlichtungsstelle unterbreitet einEinigungsangebotKosten der Schlichtungsstelle: keine

b. Einigungsstelle bei der IHKSaarland zur Beilegung von bürgerlichenRechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen unlauterenWettbewerb

Eingerichtet auf der Grundlage der Verordnung über die Einigungsstelle beider Industrie- und Handelskammer des Saarlandes zur Beilegung vonbürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen denunlauteren Wettbewerb (EinigungsVO), Amtsblatt des Saarlandes v.11.2.1988, S. 89 ff.Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-9520-600,Telefax: 0681-9520-690Zuständig für Beschwerden Dritter (z.B. Zentrale zur Bekämpfung unlauterenWettbewerbs oder Verbraucherzentrale) gegen Gewerbetreibende, die ihrenSitzimSaarlandhaben.

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Verfahren: Durchführung des Verfahrens nur mit Zustimmung desGewerbetreibenden, Einigungsvorschlagder SchlichtungsstelleKosten der Schlichtungsstelle: keine

c. Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der IHKdesSaarlandes

Franz-Josef-Röder-Straße9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-9520-600,Telefax: 0681-9520-690Zuständig für Beschwerden von Verbrauchern gegen ein Mitglied der IHK ausKauf oder gewerblicher Dienstleistung.Verfahren: Durchführung des Verfahrens nur mit Zustimmung des IHK-Verfahren, Einigungsvorschlag der SchlichtungsstelleKosten der Schlichtungsstelle: keine

d. Ständiges Schiedsgericht der IHK

Franz-Josef-Röder-Straße9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-9520-600,Telefax: 0681-9520-690Zuständig für Streitigkeiten unter Gewerbetreibenden, sofern eine SeiteMitglied beider IHK ist.Verfahren: mit Zustimmung beider Seiten Durchführung einesSchiedsverfahrens, an dessen Ende ein verbindliches Schiedsurteil stehtKosten des Schiedsgerichts: gestaffelt nach Streitwert, der sich nach der ZPOund dem GKG errechnet

e. Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei derHotelklassifizierung im Beherbergungsgewerbe im Saarland

Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-9520-600,Telefax: 0681-9520-690

f. Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischenAusbildenden und Auszubildenden aus einem bestehendenBerufsausbildungsverhältnis bei der IHKdes Saarlandes

Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-9520-600,Telefax: 0681-9520-690Zuständig gemäß Bezeichnung für alle Berufsausbildungsverhältnisse imKammerbezirk auf Grundlage von § 111 11ArbGG.Verfahren: grundsätzlich mündliche Verhandlung; Durchführung desVerfahrens ist Voraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.Kosten der Schlichtungsstelle: keine

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3. Schlichtungsstellen der Kammernder freien Berufe

a. Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflichtbei derÄrztekammer des Saarlandes

Faktoreistr.4, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-4003-285, Telefax: 0681-4003-340Zuständig für die Überprüfung von Behandlungsfehlern saarländischer Ärztebei Behandlungen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.Verfahren: Anrufung durch Patienten oder Arzt; die Kommission wird nur mitZustimmung beider Seiten tätig; nach Zuziehung der Krankenunterlagen undggf. weiterer Untersuchungen wirdein schriftliches Sachverständigen-gutachten erstellt, auf dessen Grundlage nach Anhörung der Parteien einSchiedsspruch ergeht, der die Haftungsfrage dem Grunde nach feststellt.Ausnahmsweise wird zur Höhe der Haftung ein Vergleichsvorschlag gemacht.Kosten der Schlichtungsstelle: keine

b. Schlichtungsstelle für zahnärztliche Behandlungsfehler bei derÄrztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte

Puccinistr. 2, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-586080, Telefax: 0681-5846153Zuständig für die Überprüfung von Behandlungsfehlern saarländischerZahnärzte bei Behandlungen, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.Verfahren: Anrufung durch Patienten oder Zahnarzt; die Schlichtungsstellewird nur mit Zustimmung beider Seiten tätig; nach Anhörung beider Seiten undggf. weiterer Untersuchungen bietet die Schlichtungsstelle eineSchlichtungsvereinbarung an oder spricht eine Empfehlung aus. Einegutachterliche Stellungnahme zur Haftung dem Grunde nach erfolgt nicht.Kosten der Schlichtungsstelle: keine

c. Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammerdes Saarlandes, Abteilung Ärzte

Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-4003-270, Telefax: 0681-4003-370, e-mail: [email protected]ändig für die Vermittlung bei die Berufsausübung betreffendenStreitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und Dritten gemäß § 4 Abs. 1SHKG.Kosten der Schlichtungsstelle: keine

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d. Ausschuss für Berufs- und Standesrecht bei der Tierärztekammer desSaarlandes

Henri-Dunant-Weg 7, 66564 Ottweiler,Telefon: 06824-700118; Fax: 06824-6640, e-mail: [email protected]ändig für Beschwerden, die Streitigkeiten bezüglich der Berufsausübungzwischen Kammermitgliedernund Drittengemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 SHKGbetreffen.Verfahren: es genügt ein formloser schriftlicherAntrag an die Tierärztekammerdes Saarlandes.Verfahrenskosten: keine

e. Schlichtungs- und Schiedsausschuss bei der Apothekerkammer desSaarlandes

Zähringer Straße 5,66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-58406-0, Telefax:0681-58406-20, e-mail: qeschä[email protected]ändig für die Vermittlung bei die Berufsausübung betreffendenStreitigkeiten zwischen Kammermitgliedernund Drittengemäß § 4 Abs. 1 Nr.7 SHKG.Verfahren: es genügt ein formloser Antrag. Vor Anrufung des Schlichtungs-und Schiedsausschusses ist in einem Vorverfahren die vergleichsweiseBeilegung der Streitigkeite durch den Kammerpräsidenten zu versuchen. DasSchlichtungs- und Schiedsverfahren ist allerdings nur durchzuführen, wenn

die Streitigkeiten im Vorverfahren nicht beigelegt werden konnten,einer der Beteiligten den Beilegungsversuch des Präsidenten vonvorneherein ablehnt und schriftlich die Durchführung des Verfahrensbeantragt,ein schriftlicher Schiedsvertrag geschlossen ist und eine Partei dieDurchführung des Verfahrens beantragt.Verfahrenskosten: über die Kosten des Verfahrens entscheidet derSchlichtungs- und Schiedsausschuss nach billigem Ermessen.

f. Schlichtungsausschuss bei der Kammer der ber.atenden Ingenieure desSaarlandes

Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-585313,Telefax: 0681-585390, e-mail: info@inqen!eurkammer-saarland.deZuständig für Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern oder einemKammermitglied und einem Dritten, bei Beteiligung eines Dritten nur mirdessen Zustimmung.Verfahren: grundsätzlich mündliche Verhandlung, ggf. Beweisaufnahme, zurVorbereitung eines Vergleichsvorschlags des Schlichtungsausschusses.Kosten der Schlichtungsstelle: ab 300,- €, gestaffelt ab Streitwert

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g. Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwaltsgebühren-angelegenheiten bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken,Telefon: 0681- 588280, Telefax:0681- 581047, Internetadresse: www.rak-saar.deZuständig für Streitigkeiten in Gebührenangelegenheiten zwischen Mitgliedernder Kammern und ihren Auftraggebern, zwischen Mitgliedern der Kammer undDritten sowie Mitgliedern der Kammer untereinander.Verfahren richtet sich nach der Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung derKammer (als pdf-datei abrufbar unter http://www.rak-saar.de/bservice/index.htm ), im Übrigen nach den Vorschriften des 10.Buches der ZPO.Kosten: für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 30,- € erhoben,für das schiedsrichterliche Verfahren wird eine Gebühr von 20/10 nachMaßgabe von § 11 Abs. 2 GKG erhoben. Kommt es zu einer gütlichenBeilegung der Streitigkeit oder unterwerfen sich die Parteien durch schriftlicheErklärung dem Schiedsspruch unter Ausschluss des weiteren Rechtsweges,ermäßigt sich die Gebühr auf 10/10.

h. Schlichtungsstelle in Streitigkeiten im Rahmen der Ausbildung zurRechtsanwaltsfachangestellten bei der Rechtsanwaltskammer desSaarlandes

Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken,Telefon: 0681- 588280, Telefax:0681- 581047, Internetadresse: www.rak-saar.deZuständig zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden undAuszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnisinnerhalb des Kammerbezirks.Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung desSchlichtungssausschusses, nähere Informationen hierzu sind unmittelbar beider Rechtsanwaltskammer zu erfahren.Kosten: Verfahren ist gebührenfrei; jeder Beteiligte trägt die ihm durch dasVerfahren entstandenen Kosten selbst.

i. Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren durch dieKammergeschäftsführung bei der Steuerberaterkammer des Saarlandes

Am Kieselhumes 15,66123 Saarbrücken,Telefon: 0681 166832 - 0, Telefax:0681 166832 - 32, Internetadresse: http://www.stbk-saarland.deZuständig gemäß § 76 Abs. 2 StBerG für die Schlichtung von Streitigkeitenzwischen Mitgliedern untereinander sowie zwischen Mitgliedern und ihrenAuftraggebern.Verfahren: in der Regel wird der Sachverhalt zur juristischen Würdigung durchdie Kammergeschäftsführung in einem schriftlichen Verfahren aufbereitet.Anschließend wird eine mündliche Vermittlungsverhandlung durchgeführt, dievom Präsidenten der Kammer geleitet wird und in deren Verlauf regelmäßigein Vermittlungsvorschlag des Kammerpräsidenten ausgesprochen wird.Kosten: für Vermittlungen bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedernerhebt die Kammer bei dem Kammermitglied,das zur Vermittlung

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Veranlassung gegeben hat, eine Gebühr LH.v. 75,- €. Für Vermittlungen beiStreitigkeiten zwischen einem Kammermitglieder und seinem Mandantenerhebt die Kammer bei dem Kammermitgliedeine Gebühr LH.v. 75,- €, wennes zur Vermittlung Veranlassung gegeben hat. Für dieAuftraggeber/Mandanten ist das Vermittlungsverfahren gebühren- undkostenfrei.

j. Schlichtungsausschuss bei der Architektenkammer des Saarlandesgemäß § 19 SAIG

Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken,Telefon: 0681-95441-0; Telefax: 0681-95441-11; e-mail: [email protected]ändig gemäß § 19 SAIG zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, diesich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischendiesen und Dritten ergeben.Verfahren und Kosten richten sich nach der Schlichtungsordnung der Kammervom 26. November 2004 (Amtsblatt des Saarlandes 2005, S. 625).

k. Schätzungsausschuss bei der Landwirtschaftskammer des Saarlandesals berufsständische Pachtschlichtungsstelle im Sinne des § 595 Abs. 8BGB, § 2 LPachtVG

Landwirtschaftskammer für das Saarland, Dillinger Str. 6766822 Lebach, Telefon: 06881 - 928 - 0, Telefax: 06881 - 928-100Zuständig für Bewertungen und Feststellungen im Auftrag der Parteien, diediese wegen mangelnder Einigungsfähigkeitoder auch fehlendenFachwissens allein nicht durchführen wollen oder können, wenn in demPachtvertrag ein Schätzungssausschuss vereinbart ist und auf dieSchätzungsordnung verwiesen wird oder die Vertragsparteien dieSchätzungsordnung vereinbaren. Die näheren Einzelheiten zur Zuständigkeitund zum Verfahren richten sich nach der Schätzungsordnung für dasLandwirtschaftliche Pachtwesen.Kosten: gemäß Artikel 12 der Schätzungsordnung trägt jede Partei die Kostendes von ihr benannten und für sie bestimmten Schätzers selbst. Die Kostendes Obmanns und etwaiger gemäß Artikel 5 hinzugezogenerSpezialsachverständiger und Schätzungsgehilfen sowie die übrigen Kostentragen die Vertragsparteien je zur Hälfte.

4. Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Saar

Ursulinenstr. 46, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-93400,Telefax: 0681-9340133, e-mail: [email protected] , Internet:www.sparkassen-finanzqruppe-saar.deZuständig für Beschwerden von Kunden gegen eine saarländische SparkasseVerfahren: auf schriftlichen Antrag des Kunden ergeht nach Anhörung beiderSeiten und ggf. mündlicher Verhandlung ein Schlichtungsspruch, der für diebeteiligte Sparkasse bis zu einem zu zahlenden Betrag von 10.000,- €bindend ist

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- Kosten für den Kunden: keine

5. Schlichtungsstelle bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassedes Saarlandes

Fritz-Dobisch-Str. 12,66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-400030, Telefax:0681-40003-39, Internetadresse:www.rzvk-saar.deZuständig für Streitigkeiten über Entscheidungen über Leistungsgewährungenund sonstige Entscheidungen der Kasse über Rechte und Pflichten aus demVersicherungs-, dem Mitgliedschafts- oder dem Leistungsverhältnis alsAlternative einer Klage beim ordentlichen Gericht.Verfahren: Das Schiedsgericht entscheidet aufgrund mündlicher Verhandlung.Der Vorsitzende kann die Beisitzer auch schriftlich befragen. Eine mündlicheVerhandlung muss stattfinden, wenn es ein Beisitzer verlangt. DasSchiedsgericht fertigt die Schiedssprüche aus und stellt sie dem Kläger undder Kasse zu.Kosten: Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Jedoch können die Kosteneiner unbegründeten oder unzulässigen Klage dem Kläger auferlegt werden;in diesem Falle kann der Vorsitzende die Anberaumung eines Termins von derZahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen.

6. Stabsstelle zur Vermittlung in bergbaubedingten Konflikten (SVB) beimMinisterium für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes

Dillinger Straße 67,66822 Lebach, Telefon: 06881 - 928128, e-mail:[email protected]ändig für die Sicherstellung, die Koordination und die Moderation einesregelmäßigen, also sowohl terminIich als auch verfahrensformell geregeltenDialogs zwischen Bergbauunternehmen, Interessengemeinschaften derBergbaubetroffenen, Kommunen und der Landesregierung, für dieHilfestellung für Bürger, Privatunternehmen und Kommunen in allenkonzeptionellen und formellen Fragen des Konfliktbereichs, für dasNachhaken in allen verzögerten Regulierungsangelegenheiten, fürFestlegungen mit der DSK AG zur einheitlichen Handhabung offener, d.h.überwiegend rechtlich nicht gewährter oder nicht geklärterSchadensersatzfragen, für die Bemühungen zur Vereinheitlichung derRegulierungspraxis, für die Entwicklung allgemeiner Konfliktlösungsmodelle,für die Erstellung von Informationen und Publikationen, für die Unterrichtungder Landesregierung und des Landtages.

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