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Österreichische Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie Symposion: Ärzteausbildungsordnung neu AUSBILDUNGSINHALTE DER RASTERZEUGNISZEUGNISSE Zustandekommen und Durchführung R. Sigmund BUNDESFACHGRUPPENOBMANN Orthopädie und orthopädische Chirurgie Heffterhof 5020 Salzburg

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Österreichische Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische ChirurgieSymposion: Ärzteausbildungsordnung neu

AUSBILDUNGSINHALTE DERRASTERZEUGNISZEUGNISSE

Zustandekommen und Durchführung

R. Sigmund

BUNDESFACHGRUPPENOBMANNOrthopädie und orthopädische Chirurgie

Heffterhof 5020 Salzburg

17.03.2007

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BUNDESSEKTION FACHÄRZTE der ÖÄK

Aufgabe des Bundesfachgruppenobmanns:

Unter Anderem:

Erarbeitung von Vorschlägen und Anträgen der Fachgruppe inFragen der Berufsausbildung und Berufsausübung.

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Ausbildungsordnung

Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

Anlage 30 ÄAO

A. Definition des Aufgabenbereiches:

Das Sonderfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Formveränderungen, Funktionsstörungen, Erkrankungen sowie Verletzungen der Stütz- und Bewegungsorgane.

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B. Mindestdauer der Ausbildung

1. Hauptfach: Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Physikalischer Medizin und Allgemeine Rehabilitation in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist.

2. Pflichtnebenfächer:2.1. Ein Jahr Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Neurochirurgie oder Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist;2.2. Sechs Monate Unfallchirurgie

2.3. Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde

2.4. Drei Monate Neurologie

2.5. Wahlnebenfächer: Keine

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Lit.C: Inhalt und Umfang

Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

1. Orthopädie und Orthopädische Chirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik;

2. Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde, Asepsis, Immunologie und Genetik;

3. Biomechanik des Stütz- und Bewegungsapparates;4. Orthopädisch-klinische Untersuchungstechnik einschließlich Elektrodiagnostik;5. Sonographie;6. Kenntnisse bildgebender Verfahren, insbesondere NMR, Computertomographie,

Nuklearmedizin, Densitometrie, Ganganalyse, Dynamometrie;7. Kenntnisse der Röntgendiagnostik und des Strahlenschutzes einschließlich der

Kontrastmitteluntersuchung;8. Konservative Therapie, Verband- , Schienen- , Gips- , Orthesen- und Prothesentechnik;9. Kenntnisse über orthopädische Schuh- und Behelfsversorgung;10. Kenntnisse der physikalischen Therapie, Ergotherapie und manuellen Medizin;11. Medikamentöse Therapie, einschließlich Infusionstherapie und Blutersatz,

Transfusions- und Chemotherapie;12. Kenntnisse der Radiotherapie;

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13. Punktionen und Infiltrationstechnik;14. Gedeckte Eingriffe am aktiven und passiven Bewegungsapparat, insbesondere

Redressements, Tenotomien usw., offene Eingriffe am aktiven und passiven Bewegungsapparat unter spezieller Berücksichtigung von Osteotomien, Osteosynthesen, Arthrotomien, plastische Operationen, Operationen an der Wirbelsäule, Arthroplastiken, Endoprothetik, Arthroskopien und arthroskopische Operationen, orthopädische Behandlung posttraumatischer Veränderungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Handchirurgie, Rheumachirurgie, Tumorchirurgie, periphere Nervenchirurgie, operative Infektbehandlung, Amputationen, Entfernung von Fremdkörpern insbesonder Nägel, Platten, Schrauben usw.;

15. Kenntnisse der Diagnose und Therapie rheumatischer Erkrankungen;16. Kenntnisse der Vorsorgemedizin, Rehabilitation, Behindertenfürsorge, Arbeitsmedizin

und Sozialmedizin;17. Psychosomatik;18. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;19. Geriatrie;20. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation,

Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;21. Dokumentation;22. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen

Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesundheits- und Sozialwesens;23. Begutachtungen.

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Ziel der fachärztlichen Ausbildung: ÄAO § 11

...Erwerb und Nachweis von....notwendigen fachspezifischen Kenntnissen,Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der

(1) fachspezifischen Diagnostik und Krankenbehandlung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Besonderheiten

(2) Vorsorge- und Nachsorgemedizin(3) Psychosomatik(4) umwelt- und arbeitsbedingten Erkrankungen(5) Information und Kommunikation mit Patientinnen/Patienten über

Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen

(6) fachspezifische Geriatrie(7) fachspezifischen Schmerztherapie(8) fachspezifischen medizinischen Betreuung behinderter Menschen sowie(9) Palliativmedizin.

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Vorgaben

im Rastezeugnis sind:

1. Kenntnisse2. Erfahrungen3. Fertigkeiten

zu bestätigen

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„Kenntnisse“

bezeichnen das theoretische Wissen als Grundlage für die praktische Ausführung ärztlicher Tätigkeiten, einschließlich des Wissens über •Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anderer ärztlicher oder sonstiger gesundheitsberuflicher Tätigkeitsbereiche sowie•die Interpretation von Befunden und Berichten von Ärztinnen Ärzten anderer medizinischer Fachrichtungen sowie von An-gehörigen sonstiger Gesundheitsberufe im Hinblick auf die eigene ärztliche Tätigkeit.

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„Erfahrungen“

bezeichnen jene empirischen Wahrnehmungen ärzt-licher Tätigkeiten in aktiver oder passiver Rolle im Zuge der Betreuung von Patientinnen/Patienten, die in der Folge im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit verwertet werden sollen.

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„Fertigkeiten“

bezeichnen jene ärztlichen Tätigkeiten, die die Ärztin/ der Arzt unmittelbar am oder mittelbar für Menschen ausführt, insbesondere die praktische Anwendung be-stimmter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie sonstige manuelle technische Handlungen.

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Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung ÄAO: 5. Abschnitt §21 bis §25

•ein oder mehrere Rasterzeugnisse: enthalten Inhalt und Dauer der Ausbildung mit Erfolgsbestätigung,Beurteilung der Qualifikation mit Angabe von Verhinderungen und Unterbrechungen•Information bei Beginn der Ausbildung•Evaluierungsgespräch vor Ausstellung des Zeugnis (Ausbildungsbuch)•Ausstellung und Bestätigung durch den Ausbildungsverantwortlichen•Gegenzeichnung und Anmerkungen

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Rasterzeugnisinhalte alt:

Kenntnisse: 1 – 9Kenntnisse und Fertigkeiten: 1 – 34Operationskatalog

Rasterzeugnisinhalte neu:

Inhalt:- Rasterzeugnis alt- Lit. C. der Ausbildungsordnung- Leistungskatalog Arbeit mit ÖBIG-OSG

(Frequenzen der Diagnosen und Leistungen)

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Vorgaben ÖAK

•Internationale Vergleichbarkeit

•Abbildung der aktuellen Versorgungsrealität in Österreich

•Durchführbarkeit der gesamten Ausbildung in Österreich

•Verpflichtende Rotationsprogramme wenn sich Fach dafür entscheidet

•Elektronisch lesbar (Ärztegesetz)

•Ansprechpartner Bundesfachgruppenobmann

Unter: www.aerztekammer.at/ausbildung Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse abrufbar

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AUSBILDUNGSINHALTE NEU:

Kenntnisse allgemein:

- viel Überschneidung mit vielen Sonderfächern- Selbststudium

Kenntnisse speziell:

- Überschneidungen mit anderen Sonderfächern aber für Berufsausübung nötig da fachspezifisch

- Selbststudium und am Patienten angewandt

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Kenntnisse und Fertigkeitenallgemein:

durch praktisches Assistieren und eigenverantwortliche Praxis unter Aufsicht erlernbar.

Kenntnisse und Fertigkeitenfachspezifisch:

a) regionenbezogen: konservativ und chirurgisch: eigenverantwortliche Praxis unter Aufsicht, fallweise praktisches

Assistierenb) Spezialisierungs- oder Additivfachmöglichkeit: praktisches Assistieren

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OPERATIONSKATALOG:

Insgesamt 300 operative Eingriffe, davon zumindest 150 als Erstoperateur. Rest: Erstoperateur eines Teiles oder als Assistenz.

1. Arthroskopische Eingriffe 50

2. Endoprothetische Eingriffe 60

3. Operative Eingriffe am Fuß 40

4. Operative Eingriffe an der Hand 30

5. Sonstige Eingriffe oder zusätzliche

Eingriffe zu Punkt 1-4

120

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DIAGNOSE UND THERAPIEKATALOG

Diagnose und Therapiekatalog:

Sonographien 200

Untersuchung und Erarbeitung eines

Therapieplanes für akute und chronische

Schmerzpatienten

200

Erstellen von fachspezifischen Rehabilitationsplänen

10

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Ausbildungsinhalte neu:

Kenntnisse: •Biomaterialienkunde•fachspezifische Psychosomatik (Lit. C.), ÄAO•Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation (soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation)•fachspezifische Labormedizin•Gesundheitsberatung, Prävention, fachspezifische Vorsorgemedizin und gesundheitliche Aufklärung•fachspezifische Betreuung behinderter Menschen

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Ausbildungsinhalte neu:

Fertigkeiten und Erfahrungen:für alle Fächer (früher Lit.C)

•Qualitätssicherung und Dokumentation (B 1.18)

•Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risiken von Untersuchungen und Behandlungen (Patientengespräch bzw. Gespräche mit Angehörigen) (B 1.15)

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Ausbildungsinhalte neu:

Fertigkeiten und Erfahrungen:•Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane, Radio-metrie und fachspezifische durchleuchtungsgeführte Eingriffe. Fachspezifische Bewertung der von Radiologen und Nuklearmedizinern erstellten Befunde bildgebender Verfahren der Stütz- und Bewegungsorgane•Ausgewählte fachspezifische physikalisch-medizinische Maßnahmen, Ergotherapie und Manualmedizin•Diagnose und Versorgung von Zuständen und Komplikationen nach ärztlichen Eingriffen an den Stütz- und Bewegungsorganen(allgemein und lokal) Komplikationsmanagement

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Ausbildungsinhalte neu die zu diskutieren sind:

Fertigkeiten und Erfahrungen:

•Regionalanästhesie, Lokalanästhesie, Infusionstherapie. In fachspezifischer Schmerztherapie enthalten

•Planung und Durchführung orthopädisch-chirurgischer Tumortherapie, bei multimodalen onkologischen Therapiekonzepten in interdisziplinärer Zusammenarbeit. In Tumororthopädie enthalten und im OSG definiert.

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Nicht mehr Ausbildungsinhalt:

•Ethik in der Medizin (Kenntnisse)•Geriatrie ( Lit C, Kenntnisse und Fertigkeiten) •Rehabilitation ( K und F) (Schwammig A 1.4 und A 2.6)•Begutachtung ( jetzt so nicht erkennbar B 1.21)

Nur mehr Kenntnisse und Erfahrungen

•Gesundheitsberatung, Prävention, fachspezifische Vorsorgemedizin und gesundheitliche Aufklärung(Entspricht nicht ÄAO)

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Procedere:

Information über Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse an Ausbildungsstellen versenden, bezüglich Angebot der Lehrinhalte

Ausbildungsrotation erarbeiten

Lehr- und Lernzielkatalog nach Aktualisierung ÖAK vorlegen und genehmigen lassen

AUSBILDUNGSBUCH erstellen

FEEDBACK der Ausbildung neu in der ÖAK erreichen

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Ich bin das Chaos

Leider kann ich nicht überall sein!

Danke für die Aufmerksamkeit!