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0 Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2007–2013 vom 24. September 2007, aktualisierte Fassung vom 22. Mai 2012 CCI 2007 DE 16 1 PO 007 Entscheidung der Kommission vom 22.10.2007 K(2007)5254 Entscheidung der Kommission vom XX.XX.2012 K(2012)XXXX

Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2007–2013...Sachsen-Anhalt 2007–2013 vom 24. September 2007, aktualisierte Fassung vom 22. Mai 2012 CCI 2007 DE 16 1 PO 007 Entscheidung

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Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2007–2013 vom 24. September 2007, aktualisierte Fassung vom 22. Mai 2012

CCI 2007 DE 16 1 PO 007 Entscheidung der Kommission vom 22.10.2007 K(2007)5254 Entscheidung der Kommission vom XX.XX.2012 K(2012)XXXX

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen, rechtliche Grundlagen und methodische Vorgehensweise.....................................................................................4

2. Analyse der Ausgangslage.....................................................................7 2.1 Sozio-ökonomische und umweltbezogene Ausgangslage und Entwicklung ................. 9

2.1.1 Wirtschaftswachstum und Pro-Kopf-Einkommen .............................................. 9 2.1.2 Produktionslücke ............................................................................................ 10 2.1.3 Produktivität, Lohnstückkosten und Gehälter.................................................. 11 2.1.4 Erwerbstätigkeit .............................................................................................. 12 2.1.5 Arbeitslosigkeit ............................................................................................... 15 2.1.6 Sektorale Zusammensetzung und Entwicklung der Produktion....................... 17 2.1.7 Umweltsituation .............................................................................................. 18

2.2 Potenzialfaktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt....... 22 2.2.1 Demografische Entwicklung ........................................................................... 22 2.2.2 Humankapital ................................................................................................. 23 2.2.3 Forschung, Entwicklung und Innovation ......................................................... 27 2.2.4 Investitionen und Kapitalstock ........................................................................ 28 2.2.5 Infrastrukturausstattung.................................................................................. 29 2.2.6 Spezifika der Unternehmensstruktur............................................................... 41 2.2.7 Sektorspezifische Aspekte.............................................................................. 42 2.2.8 Räumliche Dimension: Regionen, Städte, ländliche Räume ........................... 44

2.3 Lage und Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Sachsen-Anhalt.......................... 51 2.4 Fazit - Stärken und Schwächen ................................................................................. 53

3. Ergebnisse und Wirkungen der Strukturfondsförderung 2000-2006 zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Halbzeitbewertung.....................59

4. Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik und Nationaler Strategischer Rahmenplan...................................................................61 4.1 Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik der Europäischen Kommission............... 61 4.2 Nationaler strategischer Rahmenplan ........................................................................ 62

5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der EU-Fonds 2007-2013 .................................................65 5.1 Ziele der Landesregierung ......................................................................................... 65 5.2 Fondsübergreifende Strategieschwerpunkte zur Erreichung der Oberziele ................ 68 5.3 Fondsübergreifende Querschnittsziele und -themen .................................................. 73

5.3.1 Umwelt- und Naturschutz / Risikovorsorge ..................................................... 73 5.3.2 Gleichstellung von Frauen und Männern ........................................................ 76 5.3.3 Städtische Dimension..................................................................................... 78 5.3.4 Rahmenbedingung und Querschnittsaufgabe: Demografische Entwicklung

in Sachsen-Anhalt und Gestaltung ihrer Folgen.............................................. 81 5.4 Förderstrategie für den Einsatz des EFRE................................................................. 82

5.4.1 Prioritätsachsen.............................................................................................. 82 5.4.2 Finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen .................................................. 86

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5.5 Komplementarität zu anderen Fonds und national finanzierten Programmen............. 88 5.6 Erwartete gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der gewählten Förderstrategie.......... 92

5.6.1 Simulationsergebnisse ................................................................................... 92 5.6.2 Quantifizierte Ziele/gesamtwirtschaftliche Wirkungsindikatoren...................... 93

5.7 Beitrag der Landesstrategie zu den europäischen und nationalen Zielen................... 93 5.7.1 Berücksichtigung der Kohäsionsleitlinie.......................................................... 93 5.7.2 Earmarking..................................................................................................... 94 5.7.3 Kohärenz mit dem Nationalen Strategischen Rahmenplan ............................. 95

6. Die Prioritätsachsen des Programms und ihre spezifischen Ziele ........96 6.1 Überblick.................................................................................................................... 96 6.2 Prioritätsachse 1: Innovation, Forschung und Entwicklung....................................... 102

6.2.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 1 ............................................................. 102 6.2.2 Beiträge der Prioritätsachse 1 zu Wachstum und Beschäftigung und den

Querschnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie............................................................................................ 109

6.3 Prioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.................... 110 6.3.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 2 ............................................................. 110 6.3.2 Beiträge der Prioritätsachse 2 zu Wachstum und Beschäftigung und den

Querschnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie............................................................................................ 115

6.4 Prioritätsachse 3: Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur ......................... 116 6.4.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 3 ............................................................. 116 6.4.2 Beiträge der Prioritätsachse 3 zu Wachstum und Beschäftigung und den

Querschnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie............................................................................................ 122

6.5 Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich Bildungsinfrastrukturen ............................................................................................ 123 6.5.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 4 ............................................................. 123 6.5.2 Beiträge der Prioritätsachse 4 zu Wachstum und Beschäftigung und den

Querschnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie............................................................................................ 131

6.6 Prioritätsachse 5: Umweltschutz und Risikovorsorge ............................................... 132 6.6.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 5 ............................................................. 132 6.6.2 Beiträge der Prioritätsachse 5 zu Wachstum und Beschäftigung und den

Querschnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie............................................................................................ 138

6.7 Technische Hilfe ...................................................................................................... 139 6.8 Verwendung nach den Kategorien der Durchführungsverordnung ........................... 139

7. Finanzierungsplan des operativen Programms EFRE für Sachsen-Anhalt............................................................................. 143

8. Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Umsetzung der Interventionen.146 8.1 Verwaltungsbehörde (Artikel 59 Nr. 1 a VO (EG) 1083/2006) .................................. 146 8.2 Umsetzung durch zwischengeschaltete Stellen........................................................ 153 8.3 Bescheinigungsbehörde (Artikel 59 Absatz 1 b) VO (EG) 1083/2006)...................... 153

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8.4 Prüfbehörde (Artikel 59 Absatz 1 c) VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 22 VO (EG) 1828/2006)............................................................................................................... 156

8.5 Begleitausschuss ..................................................................................................... 157 8.6 Interministerielle Arbeitsgruppe EU-Fonds ............................................................... 157 8.7 Information und Publizität (Artikel 68)....................................................................... 163 8.8 Veranschlagung der Mittel........................................................................................ 164 8.9 Überwachungssystem - Monitoring und Begleitung.................................................. 165 8.10 Begleitindikatoren .................................................................................................... 168 8.11 Beschreibung des Bewertungssystems.................................................................... 171 8.12 Weitere Bestimmungen zur Durchführung des Programms...................................... 173 8.13 Indikative Liste von Großprojekten........................................................................... 175

9. Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess ....................... 176 9.1 Verantwortliche Stellen für die Aufstellung des Operationellen Programms ............. 176 9.2 Organisation des Konsultationsprozesses................................................................ 176 9.3 Wesentliche Ergebnisse des Konsultationsprozesses.............................................. 177 9.4 Einbindung der Partner bei der Programmdurchführung .......................................... 180

10. Ex-ante-Bewertung des operationellen Programms ........................... 182 10.1 Durchführung der Ex-ante-Evaluierung .................................................................... 182 10.2 Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung

(Zusammenfassung durch die unabhängigen Gutachter)......................................... 183 10.3 Stellungnahme zu den Ergebnissen der Ex-ante-Evaluierung.................................. 185

11. Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht ................................ 186 11.1 Durchführung der Strategischen Umweltprüfung...................................................... 186 11.2 Zusammenfassung des Umweltberichtes

(Schlussfolgerungen des unabhängigen Gutachters) ............................................... 186 11.3 Ergebnisse des Konsultationsverfahrens ................................................................. 188

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1. Vorbemerkungen, rechtliche Grundlagen und methodische Vorgehensweise

Das Land Sachsen-Anhalt wird in den Jahren 2007-2013 im Rahmen der Europäischen Strukturfonds finanzielle Hilfen erhalten, um den immer noch erheblichen Entwicklungsrück-stand gegenüber dem EU-Durchschnitt weiter abzubauen. Unter dem Ziel „Konvergenz“ der Europäischen Union sollen die Finanzmittel das wirtschaftliche Wachstum der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des Durchschnittes der EU-25 beschleunigen und zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen. Mit dieser Politik der Euro-päischen Gemeinschaft, die im Rahmen des Artikels 158 des EG-Vertrags erfolgt, soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gestärkt und eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Sachsen-Anhalt zählt insgesamt betrachtet zu den unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Regionen, wobei allerdings die NUTS-2-Region Halle (ehemaliger Regierungsbezirk Halle) eine Phasing-out-Region darstellt, da hier das Pro-Kopf BIP auf Grundlage der Zahlen für die Jahre 2000-2003 geringfügig über 75 % des Durchschnitts der EU-25 und damit etwas höher als in den NUTS-2-Regionen Magdeburg und Dessau liegt. Entsprechend den Zielsetzungen der Europäischen Union hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts sich das Ziel gesetzt, die Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Landes und die Verbesserung der Beschäf-tigungssituation zu den Oberzielen für den Einsatz der EU-Fonds in der Förderperiode 2007-2013 zu erklären. Mit der Prioritätensetzung für Wachstum und Beschäftigung wird der er-neuerten Lissabon-Strategie unter Berücksichtigung der Querschnittsziele, insbesondere zur Nachhaltigkeit, zum Gender-Mainstreaming und zur städtischen Dimension, Rechnung ge-tragen. Konkret hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts daher beschlossen, in der Förderpolitik fondsübergreifend, d. h. unter Nutzung des EFRE, aber auch des ESF und des ELER, die folgenden Prioritäten zu verfolgen:T

1T

• Forschung, Entwicklung und Innovation,

• Bildung,

• Investitionsförderung und Abbau von Finanzierungshemmnissen. Mit dem EFRE werden darüber hinaus gezielt infrastrukturelle Lücken im Bereich der wirt-schaftsnahen, der verkehrlichen und der touristischen Infrastruktur sowie im Umweltschutz und bei der Risikovorsorge geschlossen. Zur Umsetzung der PrioritätT

2T „Forschung, Entwicklung und Innovation“ werden zum einen die

FuE-Kapazitäten der Wirtschaft gestärkt, zum anderen wird der Technologietransfer zwi-

1 Die Förderprioritäten des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2007-2013 beziehen sich auf den Einsatz

des EFRE, des ESF und des ELER. 2 Priorität meint hier und im Folgenden entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch „festlegen, was vorrangig

ist“. Soweit Prioritätsachsen im Sinne der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen gemeint sind, werden diese mit dem Begriff „Prioritätsachse“ bezeichnet.

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schen den Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen des Landes und der Wirt-schaft mit unterschiedlichen Instrumenten deutlich ausgebaut. Die Fördermaßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems werden erheblich intensiviert. Der EFRE trägt hierzu durch Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bei. Die Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Priorität „Investitionsförderung / Abbau von Finanzierungshemmnissen von KMU“ werden zugunsten der Darlehensinstrumente ver-schoben. Es werden hierzu revolvierende Förderfonds eingeführt. Die Verstärkung der ein-zelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) durch Mittel des EFRE bleibt gleichwohl das wich-tigste Interventionsfeld. Nach Artikel 32 der Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europä-ischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsions-fonds werden die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in Form von Operationellen Pro-grammen verfasst, die in Kohärenz mit dem Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) für Deutschland und den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft formuliert sein müssen. Das Operationelle Programm (OP) legt in umfassender Weise dar, wie auf die Ana-lyse der Situation des förderfähigen Gebiets reagiert werden soll. In Übereinstimmung mit Artikel 37 der Verordnung Nr. 1083/2006 und den strategischen Kohäsionsleitlinien der Ge-meinschaft umfasst das OP für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt die folgenden Be-standteile:

• eine Analyse des Entwicklungsgefälles und -rückstands und eine Darlegung der Stärken und Schwächen Sachsen-Anhalts,

• eine Übersicht über die mit der bisherigen Förderung erzielten Ergebnisse und eine Dar-legung des Beitrags der Förderergebnisse in der Periode von 2000-2006 zu den Förder-zielen,

• die aufgrund dieser Analyse gewählte Strategie, einschließlich der thematischen und territorialen Prioritäten sowie der Komplementarität zum NSRP und zu den Leitlinien der Europäischen Kommission,

• die Prioritätsachsen und die geplanten Maßnahmen, ihre finanzielle Ausgestaltung und die damit verbundenen spezifischen Zielsetzungen,

• die Finanzpläne in territorialer und zeitlicher Gliederung,

• die Bestimmungen und Verantwortlichkeiten zur Durchführung des OP EFRE und die Beschreibung der Begleitungs- und Bewertungssysteme, einschließlich einer indikativen Liste von Großprojekten (soweit derzeit bekannt),

• eine Beschreibung der Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Aufstellung und Durchführung des Programms sowie die Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung und der strategischen Umweltprüfung des Programms.

Mit der vorgelegten Änderung des Operationellen Programms im Ergebnis der strategischen

Bewertung im Rahmen der fondsübergreifenden Halbzeitbilanz wird Sachsen-Anhalt zu-

gleich beginnen, die Ziele der Europa-2020-Strategie umzusetzen.

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Es wird dargelegt, wie mit Hilfe des EFRE auf die identifizierten Stärken und Schwächen reagiert werden soll, damit von den Strukturfondsmitteln ein positiver Beitrag für ein integrati-ves, intelligentes und nachhaltiges Wachstum des Landes Sachsen-Anhalt ausgeht.

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2. Analyse der Ausgangslage

Das Land Sachsen-Anhalt liegt mit einer Gesamtfläche von 20.445 kmP

2P zentral in Deutsch-

land und grenzt an die Flächenländer Niedersachsen, Thüringen, Sachsen und Branden-burg. Die Einwohnerzahl Sachsen-Anhalts betrug zum 31.12.2005 2,483 Mio. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 121 Einwohnern je kmP

2P. Die Geografie des

Landes ist u. a. geprägt durch den Harz als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken als höchste Erhebung (1.141m ü. NN) sowie durch die drei großen durchflie-ßenden Ströme Elbe (1.165 km), Saale (413 km) und Havel (325 km). Sachsen-Anhalt ist administrativ in 21 Landkreise3 und die drei kreisfreien Städte Dessau, Halle und Magdeburg untergliedert. Magdeburg stellt zugleich auch die Landeshauptstadt dar.

Das Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt besteht in der Förderperiode 2007-2013 aus einem unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebiet und einer Phasing-Out-Region im Sinne des Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. Das unter das „Kon-vergenz“-Ziel fallende Gebiet umfasst die NUTS-II-Regionen Dessau und Magdeburg. Das Phasing-Out-Gebiet umfasst die NUTS-II-Region Halle.

Die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts war – wie die der anderen ostdeutschen Länder – in den vergangenen 16 Jahren durch mehrere tiefe Strukturveränderungen geprägt. Anfang der neunziger Jahre hat die Transformation von einer planwirtschaftlichen zu einer marktwirtschaftlich geprägten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu einer radikalen Fak-torreallokation geführt. Durch die Öffnung der Grenzen wurde das Land abrupt dem interna-tionalen Wettbewerb ausgesetzt. Beides hatte zunächst einen starken Produktions- und Be-schäftigungseinbruch zur Folge, war aber auch die Grundlage für eine marktwirtschaftliche Erneuerung, die bis Mitte der neunziger Jahre auch mit hohen gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten verbunden war. Das reale Wachstum betrug in den Jahren 1991-1995 6,9 % p. a. und lag damit deutlich höher als in den alten Ländern (0,5 %) und im EU-Durchschnitt (1,6 %).

3 Seit In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform am 01. Juli 2007 nur noch 11 Landkreise

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Abbildung 2.1

Sachsen-Anhalt: NUTS II-Regionen Geografische Karte von Sachsen-Anhalt

Ziel Konvergenz

Phasing Out

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9

Seit Mitte der neunziger Jahre hat sich der Konvergenzprozess deutlich verlangsamt, ist aber nicht zum Stillstand gekommen. Im Jahr 2004 belief sich das BIP je Einwohner auf 78,0 % des EU-25-Durchschnitts. Maßgeblich für die Verlangsamung des Konvergenzprozesses ist zum einen die Wachstumsschwäche in Deutschland insgesamt, von der sich die Entwicklung einer kleinen offenen Volkswirtschaft, wie die des Landes Sachsen-Anhalt, nicht abkoppeln kann. Ein Vergleich der europäischen Ziel-1-Regionen zeigt, dass ihre Wachstumsraten mit denen der jeweiligen Mitgliedsstaaten hoch korreliert sind. Zum anderen ist die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt – wie die der ostdeutschen Länder insgesamt – durch eine zweite tiefgehende Strukturanpassung geprägt. Erfreulichen und weit überdurchschnittlichen Wachstumsraten im verarbeitenden Gewerbe und in Teilen des privaten Dienstleistungssek-tors, die eine zunehmende Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt zeigen, stehen deutliche Produktions- und Beschäftigungsrückgänge im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst gegenüber. Letztere spiegeln die auf Dauer unvermeidbare Rückführung der hohen Förderung der Baunachfrage in Ostdeutschland und den notwendigen Konsolidie-rungsprozess der öffentlichen Haushalte wider. Ohne die starke Schrumpfung des Bauge-werbes hätte sich der innerdeutsche Konvergenzprozess bis heute fast unvermindert fortge-setzt.

Im Folgenden werden zunächst die sozio-ökonomische und umweltbezogene Lage und Ent-wicklung des Landes anhand zentraler Indikatoren beschrieben (Abschnitt 2.1). Daran an-schließend werden wichtige Potenzialfaktoren für die weitere nachhaltige Entwicklung Sach-sen-Anhalts dargestellt (Abschnitt 2.2). In Abschnitt 2.3 wird auf die Lage und Entwicklungs-tendenzen der öffentlichen Finanzen des Landes eingegangen, die eine wichtige Rahmen-bedingung für den Einsatz der EU-Fonds darstellen. Die wesentlichen Stärken und Schwä-chen, Potenziale und Risiken des Landes werden in Abschnitt 2.4 zusammengefasst. Die Analyse bezieht sich im Wesentlichen auf die aktuell verfügbaren Daten und die Verände-rungen seit dem Beginn der laufenden EU-Förderperiode im Jahr 2000. Dabei wird zum Ver-gleich mit der EU-25 – soweit möglich – auf Daten von EUROSTAT zurückgegriffen.

2.1 Sozio-ökonomische und umweltbezogene Ausgangslage und Entwicklung

2.1.1 Wirtschaftswachstum und Pro-Kopf-Einkommen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP, nominal) Sachsen-Anhalts belief sich im Jahr 2006 auf 50,1 Mrd. €. In Sachsen-Anhalt wurden damit 2,2 % des deutschen BIP und 0,4 % des BIP der EU-25 erwirtschaftet. Das reale Wachstum des BIP betrug in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2000-2006 8,2 %. Es war damit etwas höher als im Bundesdurchschnitt (6,0 %) blieb jedoch deutlich hinter dem Wachstum der EU-25 (12,2 %) zurück. Mit einem jährlichen preisberei-nigten Wachstum von gut 1,3 % blieb die Wachstumsdynamik auch deutlich hinter dem Ziel-wert der Strategie von Lissabon (3,0 %) zurück. Wegen der engen Verflechtung zwischen der Wirtschaft Sachsen-Anhalts und der übrigen bundesdeutschen Wirtschaft sind die natio-nale Wachstumsschwäche und ihre Ursachen eine wichtige Erklärung für das im EU-Vergleich geringe Wirtschaftswachstum.

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Tabelle 2.1 Wachstum und Pro-Kopf-Einkommen

Sachsen-Anhalt Deutschland EU-25

BIP 2006 (nominal, Mrd. €) 50,1 2.307,2 11406,3

Wachstum des preisbereinigten BIP 2000-2006 (%)

8,2 6,0 12,2

BIP je Einwohner in 2006 (nominal, in €)

20.409 28.010 24.607

Wachstum des preisbereinigten BIP je Einwohner 2000-2006 (%)

15,9 5,8 9,1

BIP je Einwohner 2004 in KKS (EU-25 = 100)

78,0 111,1 100,0

Quelle: VGR der Länder, Eurostat, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Bezüglich des für die Bewertung der Konvergenzfortschritte zentralen Pro-Kopf-Einkommens (BIP je Einwohner) konnte sich Sachsen-Anhalt mit einem Wachstum von real 15,9 % (2006 ggü. 2000) jedoch sowohl im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (5,8 %) wie auch zur EU-25 (9,1 %) deutlich verbessern. Im Jahr 2006 lag das Pro-Kopf-Einkommen bei 20.409 € und belief sich damit auf 72,9 % des bundesdeutschen Durchschnitts. Im Jahr 2000 betrug es erst 65,5 % des Bundesdurchschnitts. Gemessen in Kaufkraftparitäten erreichte das BIP je Einwohner im Jahr 2000 73,2 % des Durchschnitts der EU-25 und im Jahr 2004 78,0 %. Sachsen-Anhalt zählt trotz der erreichten Konvergenzfortschritte jedoch immer noch zu den wenig wohlhabenden Regionen der Europäischen Union.

2.1.2 Produktionslücke

Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage Sachsen-Anhalts (und der neuen Länder insgesamt) wird immer noch erheblich durch insbesondere innerdeutsche Transfers gestützt. Letzteres zeigt sich an der Differenz zwischen regionaler Absorption (Endnachfrage) und regionaler Produktion (BIP). Der Überschuss der Nachfrage über die Produktion, d. h. die öffentlichen und privaten Transfers im weitesten Sinne, beläuft sich im Jahr 2002 auf 9,6 Mrd. € oder 21 % des BIP. Unterstellt man, dass ca. die Hälfte dieser Transfers in Sachsen-Anhalt zu einer Wertschöpfung führenT

4T, liegt das transferbereinigte BIP je Einwohner bei nur ca. 68 %

der EU-25. Ohne die Transfers wäre der Konvergenzprozess damit längst noch nicht so weit fortgeschritten. Tabelle 2.3 zeigt jedoch auch, dass die Transferabhängigkeit des Landes von 74 % in 1991 auf 21 % in 2003 stark gesunken ist. Dies macht deutlich, dass sich die wirt-schaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts zunehmend selber trägt.

4 Vgl. Institut für Wirtschaftsforschung Halle (2005), Originäre Wirtschaftskraft der neuen Länder noch schwä-

cher als bislang angenommen, Wirtschaft im Wandel 5/2005, S. 134ff.

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Tabelle 2.2 Regionale Absorption und Produktion in Sachsen-Anhalt

Regionale Absorption

in Mrd. € Regionale Produktion

(BIP) in Mrd. € Leistungsbilanz- saldo in Mrd. €

Absorptionsüberhang in %

1991 34,9 20,3 -14,5 74

1995 60,5 38,6 -21,9 57

2000 59,0 43,3 -15,7 36

2003 55,7 46,1 -9,6 21

Quelle: VGR der Länder, Berechnungen Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

2.1.3 Produktivität, Lohnstückkosten und Gehälter

Die Arbeitsproduktivität ist im Zeitraum 2000-2005 mit einem realen Wachstum von 13,9 % im Land Sachsen-Anhalt überproportional gestiegen und erreicht damit 2005 84,5 % des bundesdurchschnittlichen Niveaus. Die gesamtwirtschaftlichen Lohnstückkosten sind im glei-chen Zeitraum deutlich gesunken (-10,8 %) und haben sich – im Unterschied zur Gesamtheit der neuen Länder, wo sie höher liegen – mittlerweile dem Bundesdurchschnitt angepasst bzw. diesen sogar unterschritten (95,3 % des Bundesdurchschnitts in 2005). Auch im Be-reich des Verarbeitenden Gewerbes ist die Arbeitsproduktivität bei nahezu konstanter Be-schäftigung seit dem Jahr 2000 überproportional gestiegen (+ 35,4 %); die Lohnstückkosten sind hier demnach stark zurückgegangen (- 24,4 %). Sie liegen mittlerweile bei nur noch 75,8 % des Bundesdurchschnitts. Letzteres zeigt eindrücklich die wiedergewonnene Wett-bewerbsfähigkeit des Industriestandortes Sachsen-Anhalt und ist ein wesentlicher Grund für hohe industrielle Wachstumsraten.

Tabelle 2.3 Produktivität, Arbeitnehmerentgelt und Lohnstückkosten

Gesamtwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe

Sachsen-Anhalt Deutschland Sachsen-Anhalt Deutschland

Veränderung der Produktivität 2000-2005 in %

13,9 5,9 35,4 15,8

Veränderung der Lohnstückkos-ten 2000-2005 in %

-10,8 -4,8 -24,4 -10,0

Produktivität 2005 (D=100) 84,5 100,0 93,0 100,0

Arbeitnehmerentgelt je Arbeits-nehmer 2005 (D=100)

80,4 100,0 70,8 100,0

Lohnstückkosten 2005 (D=100) 95,3 100,0 75,8 100,0

Quelle: VGR der Länder, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in den anderen neuen Ländern liegen die Verdienste noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt: Im Jahr 2005 belief sich das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt auf 80,4 % des Bundesdurch-schnitts. Wie aus Tabelle 2.4 deutlich wird, gibt es ferner sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Deutschland erhebliche Verdienstabstände zwischen männlichen und weiblichen Arbeit-nehmern. Diese fallen jedoch in Sachsen-Anhalt in der Tendenz geringer als im Bundes-durchschnitt aus. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aus dem ausgewiesenen geschlech-

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terspezifischen Verdienstabstand noch nicht geschlossen werden kann, dass Frauen und Männer im gleichen Unternehmen für die gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden, da die Verdienstunterschiede auf zahlreichen Faktoren (Betriebsgrößenstruktur, Branchen-struktur, Anforderungsprofile der Arbeitsplätze, Dauer der Betriebszugehörigkeit etc.) beru-hen können.

Tabelle 2.4

Durchschnittliche Bruttojahresverdienste der Vollzeitbeschäftigten in Euro im Jahr 2005

Sachsen-Anhalt Deutschland Wirtschaftsbereich

Arbeitnehmer-gruppe

Männer (M) in €

Frauen (F) in €

F in % M Männer (M) in €

Frauen (F) in €

F in % M

Angestellte 44.417 32.334 72,8 56.738 40.224 70,9 Produzierendes Ge-werbe

Arbeiter/innen 26.549 21.138 79,6 34.571 25.550 73,9

Handel, Kredit- und Versicherungs- gewerbe

Angestellte 32.175 28.462 88,5 45.888 34.286 74,7

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

2.1.4 Erwerbstätigkeit

In Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2005 988.075 Personen erwerbstätig. Die Erwerbstätigkeit ging – nachdem sie vor allem Anfang der neunziger Jahren bereits deutlich abnahm – auch zwischen 2000 und 2006 zurück (-6,1 %, vgl. Tabelle 2.5). Die Verluste waren in etwa so stark wie im Durchschnitt der neuen Länder (-5,5 %) und damit erheblich größer als im Bun-desdurchschnitt (-0,1 %). In der EU-25 kam es im Unterschied zur Landes- und Bundesebe-ne im Zeitraum 2000 bis 2005 zu einer Zunahme der Erwerbstätigkeit um 3,3 %.

Hauptursache für die ungünstige Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt war der starke Beschäftigungsrückgang im Baugewerbe (-41,6 % zwischen 2000 und 2005). Auch in der Land- und Forstwirtschaft (-17,4 %), im Produzierenden Gewerbe ohne Bausektor (-2,8 %), sowie im Sektor „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ (-7,6 %) ging die Erwerbstätigkeit zurück. In den anderen Sektoren nahm die Erwerbstätigkeit zu oder blieb konstant. Darüber hinaus haben die vergleichsweise geringen Wachstumsraten sowie das Zurückfahren ar-beitsmarktpolitischer Maßnahmen zum Rückgang der Erwerbstätigkeit beigetragen.

Infolge der starken Arbeitsplatzverluste weist Sachsen-Anhalt eine der geringsten Erwerbstä-tigenquoten, definiert als Anteil der 15- bis 64-Jährigen Erwerbstätigen an der gleichaltrigen Bevölkerung, in Deutschland auf. Sie lag in 2005 mit 60,5 % deutlich unter dem Bundes-durchschnitt (65,4 %). Im Hinblick auf die mit dem Lissabon-Prozess angestrebte Zielmarke von 67 % im Jahr 2005 besteht somit erheblicher Handlungsbedarf. Gemessen an der Ziel-marke für die Beschäftigungsquote im Jahr 2010 (70 %) fehlen in Sachsen-Anhalt ca. 200.000 Arbeitsplätze.

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Die Erwerbstätigenquote der Männer lag im Jahr 2005 bei 63,6 %, war damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und besonders weit vom Lissabon-Ziel (77 %)5 entfernt. Ursächlich hierfür die in den vergangenen Jahren überproportionale Schrumpfung von Sektoren, in de-nen Männer überdurchschnittlich beschäftigt sind. Hierzu zählen insbesondere das Produzie-rende Gewerbe und das Baugewerbe.

Die Erwerbstätigenquote der Frauen lag in 2005 bei 57,3 % und damit ebenfalls unter dem Bundesdurchschnitt. Sie trifft aber das Lissabon-Ziel für das Jahr 2005 (57 %). Bei der Be-wertung der Erwerbstätigenquote der Frauen ist zu beachteten, dass ein großer Teil der Frauenarbeitsplätze keine Vollzeitstellen sind: So entfällt z.B. über 80 % der Teilzeitbeschäf-tigung in Sachsen-Anhalt auf Frauen. Die Teilzeitquote der Frauen beträgt ein Drittel, die der Männer nicht einmal 10 %.

Tabelle 2.5 Indikatoren zur Erwerbstätigkeit

Sachsen-Anhalt Deutschland

Veränderung der Erwerbstätigkeit in % (2000-2006) -6,1 -0,1

Erwerbstätigenquote insgesamt a) 2005 60,5 65,4

- Erwerbstätigenquote der Frauen in % (2005) 57,3 59,5

- Erwerbstätigenquote der Männer in % (2005) 63,6 71,2

Altersstrukturb) in % (2005) 68,8 66,9

Erwerbsbeteiligungc) in % (2005) 75,7 73,7

Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen in % (2005) 9,4 11,2

Anteil der selbständigen Frauen an den weiblichen Erwerbstätigen in % (2005)

6,7 7,4

Veränderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in % (2000-2006)

-13,4 -5,3

Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an den Erwerbstätigen in % (2006)

72,9 67,4

a) Erwerbstätigenquote: Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren / Gleichaltrige Bevölkerung. b) Alters-struktur: Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren / Gesamtbevölkerung. c) Erwerbsbeteiligung: Er-werbspersonen / Bevölkerung jeweils im Alter von 15 bis unter 65 Jahren.

Quelle: VGR der Länder, Statistisches Bundesamt, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Hinsichtlich der Stellung im Beruf ergibt sich das folgende Bild: Die Selbständigenquote lag 2005 mit 9,4 % unter dem Bundesdurchschnitt von 11,2 %. Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass im Zeitraum 2000-2005 eine deutliche Zunahme der Selbständigenquote von 6,6 % auf 9,4 % und damit eine Annäherung an das bundesdeutsche Niveau erreicht wurde. Über-durchschnittlich deutlich stieg die Zahl der selbständigen Frauen um 48,8 % auf 32.000 (männliche Selbständige: +33,7 % auf 65.100). Im Vergleich dazu ist die bundesweite Er-werbstätigkeit selbständiger Frauen um „nur“ 21,3 % (männliche Selbständige: + 8,4%) ge-stiegen. Gleichwohl liegt auch die Selbständigenquote der Frauen in Sachsen-Anhalt (6,7 %) noch immer unter dem Bundesdurchschnitt (7,4 %) und ist geringer als die Selbständigen-quote insgesamt (vgl. Tabelle 2.5).

5 Die Lissabon-Strategie der EU sieht ein explizites Ziel für die Erwerbstätigenquote der Männer nicht vor. Die

Zielquote von 77 % für das Jahr 2005 ergibt sich jedoch indirekt unter der Annahme, dass die Zielwerte ins-gesamt (67 %) und für Frauen (57 %) erreicht werden und je die Hälfte der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weiblich bzw. männlich ist.

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In Bezug auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SV-Beschäftigte) in Sachsen-Anhalt verlief die Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren vergleichsweise ungünstig. Im Jahr 2006 betrug die Zahl der SV-Beschäftigten in Sachsen-Anhalt rd. 725.000, dies sind 13,4 % weniger als im Jahr 2000. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der SV-Beschäftigten im gesamten Bundesgebiet um 5,3 % verringert. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Be-schäftigter an den Erwerbstätigen liegt in Sachsen-Anhalt bei etwa 73 %. Von 2000-2006 ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten von 11,6 % auf 15,7 % gestiegen.

In rund 8 % aller Betriebe in Sachsen-Anhalt gibt es Maßnahmen zur Förderung der Chan-cengleichheit von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach Angaben des Betriebspanels Sachsen-Anhalt wird etwa jeder dritte Betrieb bzw. jede dritte Dienststelle in Sachsen-Anhalt von einer Frau geleitet, wobei der Anteil von Frauen in Füh-rungspositionen mit steigender Betriebsgröße zurückgeht (Stand: 30.6.2004).

Tabelle 2.6 Sektorale und geschlechtsspezifische der sozialversichungspflichtigen (SV) Beschäftigung

SV-Beschäftigte

2006

Veränderung 2000-2006

in %

Frauenanteil in % 2006

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 20.647 -27,1 30,0

Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 139.851 -2,4 28,1

Baugewerbe 60.418 -45,4 10,7

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern

95.667 -16,1 58,1

Gastgewerbe 18.080 -11,3 66,1

Verkehr und Nachrichtenübermittlung 45.785 -17,6 27,9

Kredit- und Versicherungsgewerbe 13.259 -11,1 70,8

Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung 83.469 11,5 48,2

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 71.378 -24,7 69,9

Erziehung und Unterricht 55.445 -0,5 64,5

Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.327 1,1 83,8

Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen, Private Haushalte mit Hauspersonal

35.402 -11,8 61,1

Insgesamt 724.769 -13,4 49,8

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.

Tabelle 2.6 zeigt die sektoralen und geschlechtspezifischen Beschäftigungsstrukturen in Sachsen-Anhalt. Überdurchschnittliche Beschäftigungsverluste fanden in den Jahren 2000-2006 im Baugewerbe, der Land- und Forstwirtschaft, der Öffentlichen Verwaltung, im Handel sowie im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung statt. Mit Ausnahme des Handels und der Öffentlichen Verwaltung sind dies Sektoren mit einem hohen Männeranteil an den Beschäftigten. Deutlich günstiger als der Durchschnitt entwickelte sich die Beschäftigung im Produzierenden Gewerbe, im Grundstücks- und Wohnungswesen, im Sektor Erziehung und Unterricht sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sind die fernabsatzorientierten Unternehmen konzentriert, deren Entwicklung für den Abbau der nach wie vor hohen Transferabhängigkeit des Landes von besonderer

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Bedeutung ist. Trotz erheblicher Produktivitätssteigerung kam es hier nur zu relativ geringen Beschäftigungsverlusten, 2006 sogar zu einem geringen Anstieg der Beschäftigung. Insge-samt ist der Frauenanteil an den Beschäftigten in den Sektoren der gewerblichen Wirtschaft mit knapp 40 % unterdurchschnittlich und in den direkt durch innerdeutsche Transfers ge-stützten Sektoren Öffentliche Verwaltung, Erziehung und Unterricht sowie Gesundheits- und Sozialwesen mit ca. 75 % deutlich überdurchschnittlich.

Sachsen-Anhalt weist ferner im Jahr 2006 einen negativen Pendlersaldo von 78.595 Be-schäftigten auf: 48.877 Einpendlern standen im Vergleichszeitpunkt 127.472 Auspendler gegenüber. Die Einpendlerquote, definiert als die Zahl der Einpendler im Verhältnis zur Ge-samtbeschäftigung am Arbeitsort Sachsen-Anhalt, betrug 6,7 %. Die Auspendlerquote, d.h. die Zahl der Auspendler im Vergleich zu den in Sachsen-Anhalt wohnenden SV-Beschäftigten, betrug 15,9 %.

2.1.5 Arbeitslosigkeit

Die Arbeitsmarktlage hat sich in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren im Vergleich zum Bundesdurchschnitt verbessert. Nach den Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit fiel die Zahl der Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt zwischen 2000 und 2006 von 272.203 auf 231.897, d.h um 14,8 %. Im Bundesdurchschnitt ist sie im gleichen Zeitraum um 15,3 % ge-stiegen.

Dennoch liegt die Arbeitslosenquote immer noch deutlich über dem Bundes- und EU-Durchschnitt. Nach den Berechnungen von Eurostat (vgl. Tabelle 2.5) lag sie im Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt bei 20,4 % und war damit fast doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (11,2 %) und mehr als doppelt so hoch wie in der EU-25 (9,0 %). Durch die nach wie vor weit überdurchschnittlichen Arbeitsmarktungleichgewichte unterscheidet sich die sozio-ökonomische Lage in Sachsen-Anhalt wie auch in Ostdeutschland insgesamt immer noch markant von der Lage auf Bundes- und EU-Ebene. Der Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt an-gesichts der mit ihr verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten sowie ihrer Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt und die individuelle Lebenszufriedenheit die zentrale politische Her-ausforderung in Sachsen-Anhalt. Unter den vielschichtigen Ursachen sind hervorzuheben:

• die durch 40 Jahre Sozialismus und den Transformationsprozess bedingte, noch immer deutliche gesamtwirtschaftliche Kapitalstock- und Unternehmenslücke,

• die gegenüber dem Bundesdurchschnitt um ca. 10 % höhere Erwerbsneigung der Frau-en in Ostdeutschland, die sich in einem höheren Arbeitsangebot niederschlägt,

• die Schrumpfung des 2. Arbeitsmarktes, der zwar nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Beschäftigungslage beiträgt, jedoch kurzfristige Entlastungswirkungen hat,

• die bereits angesprochenen wirtschaftsstrukturellen Anpassungsprozesse, insbesondere im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst.

Die Frauenarbeitslosenquote unterscheidet nach den Berechnungen von Eurostat mit 20,3 % im Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt nicht signifikant von der durchschnittlichen Arbeitslosenquo-te, während sie auf EU-Ebene um knapp einen Prozentpunkt darüber liegt. Die Jugendar-beitslosenquote (junge Menschen unter 25 Jahren) liegt mit 23,3 % ebenfalls über dem Ni-veau in Deutschland und der EU-25 (vgl. Tabelle 2.7).

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Tabelle 2.7 Arbeitslosigkeit im Jahr 2005, Angaben in %

Sachsen-Anhalt Deutschland EU-25

Arbeitslosenquote insgesamt 20,4 11,2 9,0

Arbeitslosenquote bei Frauen 20,3 10,9 9,9

Arbeitslosenquote bei Jugendlichen (< 20 Jahre)

11,4 7,4 n.V.

Arbeitslosenquote bei Jüngeren (< 25 Jahre)

23,4 15,5 18,7

Arbeitslosenquote bei Älteren (> 55 bis 64 Jahre)a)

8,8 5,0 n.V.

Langzeitarbeitslose als % der Erwerbspersonena)

9,1 4,0 4,1

a) Angaben nur für das Jahr 2004 verfügbar.

Quelle: Eurostat.

Der Anteil von älteren Arbeitslosen (> 55 Jahre), gemessen an der Zahl der Erwerbsperso-nen ist in Sachsen-Anhalt mit 8,8 % deutlich höher als im Bundesgebiet und auf EU-25-Ebene. Das im Vergleich zu den anderen Altersgruppen relativ niedrige Niveau der Arbeits-losenquote bei Älteren ist auf die geringe Erwerbsneigung dieser Altersgruppe zurückzufüh-ren: Die Beschäftigungsquote der 55 bis 64-jährigen als Anteil der SV-Beschäftigten an der gleichaltrigen Bevölkerung liegt in Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 bei lediglich 26,3 % (Deutschland: 27,8 %). Im Vergleich dazu liegt die Gesamt-Beschäftigungsquote in Sachsen-Anhalt bei 43,7 % (Deutschland: 48,6 %). 7

Insgesamt zeigt sich somit, dass die höhere Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auch mit einem hohen Anteil an Problemgruppen unter den Arbeits-losen verbunden ist. Dies betrifft sowohl die Jugendarbeitslosigkeit als auch die älteren Ar-beitslosen und die Langzeitarbeitslosen.

Bestandsgrößen zu der Zahl der Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung als besondere Problemgruppe unter den Arbeitslosen werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht berechnet. Dennoch lässt sich über den jährlichen Zu- und Abgang dieser Gruppe in die bzw. aus der Arbeitslosigkeit ein Bild über die tendenzielle Entwicklung in Sachsen-Anhalt gewinnen: Im Jahr 2004 wurden rd. 225 Tausend Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung aus einer Erwerbstätigkeit in die Arbeitslosigkeit entlassen. Demgegenüber fanden in derselben Personengruppe knapp 170 Tausend Arbeitslose im Laufe des Jahres eine neue Erwerbstätigkeit. Der Negativsaldo für 2004 belief sich somit auf ca. 55.000 Perso-nen. Zählt man zu dieser Gruppe auch noch den Zugang an Arbeitslosen ohne abgeschlos-sene Schulausbildung (138.000 in 2004) und direkt aus schulischer Ausbildung (63.000 in 2004), so kann dieser Personenkreis als eine substantielle Problemgruppe im Rahmen der Gesamtarbeitslosigkeit betrachtet werden. Es ist zudem festzustellen, dass die Arbeitslosig-keit unter Hochschulabsolventen unterdurchschnittlich ist und sich sogar für die akademisch Qualifizierten nach 2010 ein nicht zu deckender Ersatzbedarf abzeichnet. Deshalb wird eine Erhöhung der Studierendenrate und in erheblichem Maße wissenschaftliche Weiterbildung erforderlich sein.

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2.1.6 Sektorale Zusammensetzung und Entwicklung der Produktion

Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur realen Bruttowertschöpfung des Landes Sach-sen-Anhalt ist mit 2,6 % doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (1,3 %) und entspricht in etwa dem Durchschnitt der EU-25 (2,2 %). Das reale Wachstum des Sektors ist im Zeitraum von 2000-2005 mit einer jährlichen Wachstumsrate von -0,8 % jedoch schlechter als im Bun-des- und EU-Durchschnitt (1,1 % bzw. 0,3 %).

Der Anteil des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) an der Bruttowertschöpfung ist mit 22 % derzeit noch geringer als im Bundes- und EU-Durchschnitt. Allerdings sind die Wachstumsraten im nationalen und internationalen Vergleich hoch (zwischen 2000 und 2005 durchschnittlich 6,2 % pro Jahr), so dass sich der Rückstand in den letzten Jahren verringert hat. Gleiches gilt für das wichtigste Segment des Sektors, das Verarbeitende Gewerbe: Der derzeit noch unterproportionale Beitrag ist – nicht zuletzt aufgrund der Investitionsförderung – seit dem starken Einbruch Anfang der neunziger Jahren kontinuierlich gestiegen. Die ho-hen Wachstumsraten lassen eine weitere Verbreiterung der industriellen Basis und eine tie-fere Integration in die überregionale Arbeitsteilung erwarten. Durch das Wachstum dieser tendenziell fernabsatzorientierten Wirtschaftsaktivitäten wird die Basis für den weiteren Ab-bau der Transferabhängigkeit der Wirtschaft Sachsen-Anhalts gelegt. Zwischen 2000 und 2005 lag das reale Wachstum des Verarbeitenden Gewerbes mit durchschnittlich 7,7 % Wachstum um etwa das Dreifache über dem Bundesdurchschnitt (2,5 %).

Tabelle 2.8

Sektorale Entwicklung und Zusammensetzung der Produktion

Durchschnittliche Veränderung der realen Bruttowertschöpfung zwischen 2000 und 2005 (in %

p.a.)

Sektoranteil an der realen BWS im Jahr 2005 (in %)

Sachsen-Anhalt

Deutsch-land

EU-25 Sachsen-Anhalt

Deutsch-land

EU-25

Land-, Forstwirtschaft und Fischerei -0,8 1,1 0,3 2,6 1,3 2,2

Produzierendes Gewerbe(ohne Bau) 6,2 2,3 1,6 22,2 25,7 21,5

• Verarbeitendes Gewerbe 7,7 2,5 n.V. 19,2 23,8 n.V.

Baugewerbe -8,4 -3,8 1,6 5,9 4,0 5,5

Dienstleistungsbereiche 1,2 1,5 n.V. 69,3 69,0 70,7

• Handel, Gastgewerbe und Verkehr 2,9 1,7 2,6 20,7 18,3 22,1

• Finanzierung, Vermietung, Unter-nehmensdienstleister

1,6 2,1 2,7 21,1 28,6 26,7

• Öffentliche und (sonst.) private Dienstleister

-0,2 0,6 1,6 27,6 22,1 21,9

Insgesamt 1,2 1,4 2,1 100,0 100,0 100

Quelle: VGR der Länder, Eurostat, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Dagegen hat sich der Mitte der neunziger Jahre begonnene Schrumpfungsprozess im Bau-gewerbe auch im Zeitraum 2000-2005 fortgesetzt. Die Produktion ging durchschnittlich pro Jahr um 8,4 % zurück. Der Beitrag der Bauwirtschaft zur Bruttowertschöpfung liegt 2005 mit 5,9 % jedoch immer noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt (4 %) und ist auch leicht

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höher als in der EU-25 (5,5 %). Ein Ende des Schrumpfungsprozesses ist insbesondere auf-grund der schwachen Nachfrage im Wohnungs- und Wirtschaftsbau derzeit noch nicht ab-sehbar. Der Dienstleistungssektor trägt im Land Sachsen-Anhalt mit 69,3 % in etwa so stark wie im Bundes- und EU-Durchschnitt zur Bruttowertschöpfung bei. Der Beitrag des Sektors „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt und weist ein stark überdurchschnittliches Wachstum auf (2000-2005 durchschnittlich +2,9 % p.a.). Dies geht vor allem auf die sehr dynamische Entwicklung des Bereichs „Verkehr und Nachrichten-übermittlung“ zurück und zeigt die guten Standortbedingungen für Verkehrs- und Logistikun-ternehmen in Sachsen-Anhalt. Unterproportional vertreten ist der Sektor „Finanzierung, Ver-mietung und Unternehmensdienstleistungen. Er weist zudem eine im Vergleich zum Bundes- und EU-Durchschnitt schwache Wachstumsdynamik auf. Da dieser Sektor ein zentraler Trä-ger des Beschäftigungswachstums in der EU-25 ist, stellt sich die Frage, in welchen Feldern das Land und insbesondere seine Großstädte Standortvorteile für höherwertige unterneh-mensorientierte Dienstleistungen entwickeln können. Der Beitrag der öffentlichen und sonsti-gen privaten Dienstleistungen liegt mit (27,6 %) über dem Bundes- und EU-Durchschnitt, weist für Sachsen-Anhalt aber zwischen 2000 und 2005 leicht negative Wachstumsraten auf. Maßgeblich hierfür ist der zur Haushaltskonsolidierung durchgeführte und seit 2002 forcierte Stellen- und Personalabbau des Landes und seiner Kommunen. Insgesamt liegt der Beitrag der fernabsatzorientierten Wirtschaftszweige zur Bruttowert-schöpfung, zu denen neben dem Verarbeitenden Gewerbe auch Teile der Sektoren „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ sowie „Finanzierung, Vermietung und Unternehmens-dienstleister“ zu zählen sind, – trotz teils hoher Wachstumsraten – noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Seine Erhöhung ist eine zentrale Voraussetzung für die stärkere Integ-ration der sachsen-anhaltischen Wirtschaft in die überregionale Arbeitsteilung sowie den Abbau der Transferabhängigkeit bzw. die Entwicklung einer sich selbst tragenden Wirt-schaftsstruktur.

2.1.7 Umweltsituation

UCOUBU2UBU-Emissionen und Luftreinhaltung Die COB2B-Emissionen haben sich in Sachsen-Anhalt 2001 um knapp die Hälfte (47 %) des Niveaus von 1990 vermindert. In Deutschland sind sie im gleichen Zeitraum deutlich lang-samer gesunken (12 %). Damit trägt Sachsen-Anhalt maßgeblich dazu bei, dass Deutsch-land die Kyoto-Zielsetzungen erfüllen kann. Ein deutlicher Rückgang fand Anfang der neun-ziger Jahre statt. Danach haben sich die COUBU2UBU-Emissionen stabilisiert und sind gegen Ende der neunziger Jahre wieder leicht angestiegen. Je Einwohner entsprachen die COB2B-Emmissionen 2001 in etwa dem Bundesdurchschnitt (vgl. Tabelle 2.9). In seinem Klima-schutzprogramm hat das Land als wichtigstes Ziel die Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1994 festgeschrieben. Infolge der in Sachsen-Anhalt abgeschlossenen lufttechnischen Sanierung industrieller Anla-gen und der fast vollständigen Umstellung der Kleinfeuerungsanlagen auf schadstoffarme Energieträger zeigt sich in Ballungsräumen nunmehr eine Dominanz verkehrsverursachter Emissionen, die bis zu 80 % der PM10-Gesamtemission erreichen. Die dauerhafte Einhal-

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tung der hohen europäischen Anforderungen an die Luftqualität setzt voraus, dass es in den kommenden Jahren gelingt, neue und angepasste Ansätze zur Minderung der Feinstaubbe-lastung zu entwickeln. Tabelle 2.9

Umweltindikatoren

Sachsen-Anhalt Deutschland

COB2 B-Emmission, Veränderung 1990-2001 in % -46,9 -11,2

COB2 B-Emmission je Einwohner 2001 (t) 10,4 10,3

Primärenergieverbrauch, Veränderung 1990-2001P

a) (k.A.)P

-38,1 -1,8

Primärenergieverbrauch je 1.000 Einwohner 2001 (TJ)P

a)P

172,2 178,1

Endenergieverbrauch, Veränderung 1999-2001P

b)P

-45,1 0,7

Endenergieverbrauch je 1.000 Einwohner 2001 (TJ)P

b)P

106,3 116,7

Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in % 2004 17,7 9,3

Verwertungsquote (%) 40 47

Hausmüll je Einwohner (kg je Einwohner) 2001 239 200

Wasserentnahme aus der Natur (mP

3P je Einwohner) 2001 151 532

Abwassereinleitung in die Natur (mP

3P je Einwohner) 2001 124 440

Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Kläranlagen 2002 (2004) in %

83 (86) 93 (k.A.)

Jährlicher Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche in % der Landesfläche (Durchschnitt 2001-2004)

0,15 0,11

Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen 2001 in % 9,4 12,3

Anteil der Siedlungsflächen 2001 in % 5,6 7,5

Anteil der Verkehrsflächen 2001 in % 3,7 4,8

a) Deutschland ohne die Länder Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, für die keine Vergleichsdaten vorliegen. P

b)P Deutschland ohne die Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, für die keine

Vergleichsdaten vorliegen.

Quelle: Arbeitsgruppe Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder, EUROSTAT, Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Energieverbrauch Wie Tabelle 2.9 zeigt, ist das Niveau des Primär- und Endenergieverbrauchs gegenüber dem Jahr 1990 in Sachsen-Anhalt erheblich – um 38 % bzw. 45 % – gesunken. Im Bundesdurch-schnitt ist der Energieverbrauch dagegen annähernd konstant geblieben. Die Effizienz im Umgang mit Energieressourcen hat in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommen. Gemessen an der Einwohnerzahl entspricht der Primärenergieverbrauch 2001 dem bundesdeutschen Ni-veau, der Endenergieverbrauch liegt in Sachsen-Anhalt sogar darunter. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stro-merzeugung von 9,3 % in 2004 bis 2010 auf 12,5 % zu steigern. In Sachsen-Anhalt liegt der Vergleichswert für 2004 bei 17,7 %, was auch auf die wirtschaftlichen und naturräumlichen Bedingungen der Stromerzeugung zurückzuführen ist. Dabei hat die Windkraft in Sachsen-Anhalt einen Anteil von etwa 90 % an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gleichwohl ist bereits jetzt erkennbar, dass die deutschen und europäischen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien (z. B. zur Geothermie und Biomasse) nur dann erreicht werden

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können, wenn es gelingt, diese wettbewerbsfähig zu machen und Lösungen zu finden, die die zum Teil noch gravierenden technischen Nachteile beheben. Abfallaufkommen Das Aufkommen an Hausmüll liegt in Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 um rund 39 kg je Ein-wohner über dem Bundesdurchschnitt. Die Verwertungsquote beträgt 40 % und ist deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt (vgl. Tab. 2.9). Damit mussten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 noch 60 % der angefallenen Abfälle beseitigt werden. Neben der weiteren Unter-stützung einer ordnungsgemäßen Stilllegung und Sanierung von Siedlungsabfalldeponien für Beseitigungsabfälle, ist zukünftig daher auch der Ausbau von Vermeidungs- und Verwer-tungsstrategien in Sachsen-Anhalt eine wichtige Aufgabe.

Wasser Sachsen-Anhalt weist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und auch im Vergleich zu ande-ren Flächenländern wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein noch einen geringeren An-schlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Kläranlagen auf (vgl. Tabelle 2.9). Ein größerer Anteil des anfallenden Abwassers gelangt somit nicht oder nur unzureichend gereinigt in die Umwelt. In Sachsen-Anhalt finden im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowohl deutlich geringere Wasserentnahmen aus der Natur als auch deutlich geringere Abwassereinleitun-gen statt. Allerdings haben diese Indikatoren wie auch andere Indikatoren im Umweltbereich nur einen begrenzten Aussagewert. Daher bedarf es hilfsweise der Betrachtung eines Bün-dels unterschiedlicher Indikatoren, um die Umweltqualität zu bewerten. Ein erster Ländervergleich des Gewässerzustandes lässt kaum Unterschiede in Art und Ausmaß der festgestellten Belastungen erkennen. Insgesamt zeigt das Ergebnis jedoch, dass viele Gewässer Sachsen-Anhalts – wie die der anderen Länder auch – die Zielstellung „guter Zustand“ heute noch nicht erreichen. Eine Hauptursache der Belastungen von Ge-wässern und Grundwasser sind diffuse Quellen, u. a. aufgrund landwirtschaftlicher Nutzun-gen. Darüber hinaus ist bei vielen Oberflächengewässern eine ökologische Durchgängigkeit des Gewässers aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung nicht gegeben. Dies gefährdet die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WWRL). Zur deren Erreichung müssen u. a. geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Stoffeinträgen aus Düngung und Pflanzen-schutz gefunden werden. Dabei sind Zielkonflikte zwischen Boden-, Gewässer-, Biotop- und Verbraucherschutz, sowie den Interessen der landwirtschaftlichen Produzenten zu beachten. Boden/Altlasten Im Vergleich der Bundesländer weist Sachsen-Anhalt 2001-2004 einen überdurchschnittli-chen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf (vgl. Tabelle 2.9), was allerdings nur zum Teil auf Neuversiegelungen, zum anderen Teil auf einen großen Zuwachs gering ver-siegelter Erholungsflächen sowie statistische EffekteT

6T zurückzuführen ist. Die Siedlungs- und

Verkehrsfläche weist im Vergleich der Bundesländer einen deutlich unterdurchschnittlichen Anteil an der Gesamtfläche auf. Auch in Bezug auf das Niveau der Bodenversiegelungen stellt sich die Umweltsituation damit vergleichsweise günstig dar. Die Brachflächenpotenziale

6 Von 2003 zu 2004 gab es in Sachsen-Anhalt eine Änderung der statistischen Erfassung: Rund 62 Tsd. ha,

die bisher in der Kategorie „Flächen anderer Nutzung“ zusammen gefasst waren, wurden anderen Kategorien zugeordnet, wodurch sich u. a. ein überproportionaler Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche ergab.

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sind bei zunehmender Tendenz in Ostdeutschland deutlich höher als in Westdeutschland, so dass das Flächenrecycling auch zukünftig ein wichtiger Ansatzpunkt ist, um eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme zu vermeiden. Sachsen-Anhalt ist durch Altlasten besonders stark betroffen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte bei der Sanierung erreicht. Nach wie vor gibt es aber eine große Zahl von altlast-verdächtigen Flächen (Mai 2005: 19.421 davon 5.738 Altablagerungen und 13.683 Altstand-orte). Dabei handelt es sich um meist stillgelegte gewerbliche, militärische oder landwirt-schaftliche Altstandorte sowie kommunale Altablagerungen mit überwiegend mittlerem bis geringerem Gefährdungspotenzial. Im Bereich der Nährstoffeinträge in den Boden durch die Landwirtschaft haben sich die flä-chenbezogenen Stickstoffbilanzen (Indikator für das Verlustpotential von Stickstoff aus dem Boden und Eintrag in die Gewässer) auf ca. + 50 kg N/ ha stabilisiert (Deutschland + 90 kg N/ ha). Ca. 65 % der landwirtschaftlichen Böden sind potenziell durch Winderosion und ca. 15 % potenziell durch Wassererosion bedroht.

Naturschutz Im Zentrum der Landes-Naturschutzpolitik stehen der Aufbau des europäischen Netzes NA-TURA 2000 und die Erhaltung der Biodiversität (Artenvielfalt, Biotopvielfalt und genetische Vielfalt), unter anderem durch den Aufbau eines Biotopverbundsystems. Die Gesamtfläche der NATURA 2000 – Gebiete beträgt in Sachsen-Anhalt 231.936 ha (11,31 % der Landesflä-che) und entspricht damit in etwa dem derzeitigen Bundesdurchschnitt der Binnenländer. Der überwiegende Teil dieser Gebiete wird von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einge-nommen, die in unterschiedlichem Maße Nutzungsbeschränkungen unterliegen werden, die durch das Land auszugleichen sind. Bis zum Ende der nächsten Förderperiode sind umfang-reiche Anstrengungen nötig, um die nötigen Erhaltungsmaßnahmen für die Lebensräume, Arten und Arthabitate innerhalb dieser Gebiete zu gewährleisten und Verschlechterungen zu vermeiden, sowie die Anforderungen der EU an die Berichtspflichten und das Monitoring zu erfüllen.

Wald In den Wäldern Sachsen-Anhalts ist jeder vierte Baum sichtbar krank. Die seit der ersten Hälfte der 90er-Jahre erkennbare Tendenz der Verschlechterung des Kronenzustandes hat sich auch 2004 nicht durchgreifend geändert. Die Ursachen liegen, wie im gesamten Bun-desgebiet, in extremer Hitze und Trockenheit, natürlichen Waldschädlingen, Luftverunreini-gungen und übersäuerten Böden. In der umweltgerechten Waldbewirtschaftung, verbunden mit einem langfristigen Waldumbau (Vergrößerung der Baumarten- und Altersklassenvielfalt) liegen Potenziale zur Minderung der Schädigungen infolge von Schadstoffbelastungen und darüber für eine deutliche Erhöhung der Stabilität, der Betriebssicherheit und Wertleistung der Waldbestände. Über die Erhöhung des Waldanteils können die positiven Wirkungen des Ökosystems Wald (Luft- und Wasserqualität, Hochwasserschutz) in größerem Umfang ge-nutzt werden.

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Eine ausführliche Beschreibung der Umweltsituation in Sachsen-Anhalt sowie der zu erwar-tenden wesentlichen Auswirkungen dieses Programms auf die Umweltsituation enthält der Umweltbericht (vgl. Kapitel 11). Nähere Angaben zu den umweltorientierten Infrastrukturen werden unter Abschnitt 2.2.5 gemacht.

2.2 Potenzialfaktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Landes Sachsen-

Anhalt

2.2.1 Demografische Entwicklung

Während die Faktoren „Sachkapital“ und „Wissenskapital“ in einem hohen Grad interregional mobil sind, trifft dies auf die Bevölkerung bzw. den Faktor „Arbeit“ nur begrenzt zu. Auch wenn es kaum noch rechtliche Mobilitätsbeschränkungen innerhalb der EU gibt, sind die individuellen Mobilitätskosten doch beachtlich. Damit ist die Bevölkerungsentwicklung eine entscheidende Determinante des regionalen Wachstumspotenzials. Tabelle 2.10

Demografische Entwicklung

Sachsen-Anhalt Deutschland EU-25

Veränderung 2000-2005 in % -5,7 0,34 2,1

Prognose 2005-2020 in % P

a)P

-19,5 0,1 2,4

Bevölkerungsdichte 2005 (EW je qkmP)

121,4 231,1 115,6

P

a)P Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Bevölkerungsprognose

für EU-25 und Deutschland: Eurostat.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Eurostat, AMECO Datenbasis, Berechnungen: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Bevölkerungsverlust erlit-ten. Im Vergleich zum Jahr 2000 lag die Einwohnerzahl 2005 um fast 6 % niedriger. Im glei-chen Zeitraum betrug der Bevölkerungsrückgang in den neuen Ländern insgesamt ca. 4 %. Im Bundesdurchschnitt stieg dagegen die Bevölkerungszahl leicht um fast ein halbes Pro-zent, in der EU-25 2000-2005 sogar um 2 %. Die Bevölkerungsgruppe der 15 bis 64-Jährigen im erwerbsfähigen Alter wies in 2004 einen Gesamtstand von 1,71 Mio. auf. Zwi-schen 2000 und 2004 ist diese für den Arbeitsmarkt wichtige Bevölkerungsgruppe um 6 % geschrumpft (seit 1995 sogar um 9 %). Verantwortlich für diese Entwicklungen in Sachsen-Anhalt ist vor allem die noch immer unter dem Bundesschnitt liegende Geburtenrate. Hinzu kommt aber auch ein negativer Saldo zwischen Zu- und Abwanderungen. Vorliegende öko-nomische Untersuchungen zu den innerdeutschen Wanderungen zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem regionalen Wanderungssaldo, dem regionalen Einkommens-niveau und der regionalen Arbeitsmarktlage. Ferner kann festgehalten werden, dass es den Wissenschaftseinrichtungen gegen den Trend gelungen ist, Wanderungen von akademisch qualifiziertem Personal (z.B. Nachwuchswissenschaftler) von West nach Ost zu induzieren. Anstrengungen in diese Richtung müssen dabei durch Aktivitäten der Städte – als Standorte der Wissenschaftseinrichtungen – begleitet und ergänzt werden.

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Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes (Stand: Frühjahr 2004) wird sich die in den vergangenen Jahren vollzogene Entwicklung auch in den nächs-ten Jahren fortsetzen. Es wird erwartet, dass die Bevölkerung des Landes unter den gegen-wärtigen Rahmenbedingungen von ca. 2,5 Mio. Einwohnern bis 2020 um weitere 19,5 % auf ca. 2,06 Mio. Einwohner sinktT

7T Auch optimistischere Prognosen, z. B. des Instituts für Wirt-

schaftsforschung Halle (IWH) aus dem Jahr 2004, gehen von einem Rückgang um etwa 13 % gegenüber dem Jahr 2004 aus. Im Vergleich hierzu wird die Bevölkerungszahl in Deutsch-land annähernd konstant bleiben, während in der EU-25 mit einem Bevölkerungswachstum um 2,4 % zu rechnen ist. Der Bevölkerungsrückgang wird mit einer erheblichen Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung einhergehen. Diese Entwicklung wird in den neuen Ländern markanter als in den alten Ländern verlaufen. In Sachsen-Anhalt wird der Anteil älterer Menschen (über 65 Jahre) nach derzeitiger Prognose von gegenwärtig ca. 21 % bis 2020 auf ca. 27 % und der Anteil alter Menschen (über 75 Jahre) im selben Zeitraum von rund 7 % auf ca. 13 % anstei-gen. Der Anteil der Einwohner im Alter bis zu 20 Jahren wird dagegen weiter sinken und zwar von ca. 17 % im Jahr 2002 auf ca. 14 % im Jahr 2020. Der Anteil der Bevölkerung im Erwerbstätigenalter (zwischen 15 und 65 Jahren) wird sich bis 2020 von knapp 70 % (2005) auf 62 % verringern, wobei die absolute Anzahl des Erwerbspersonenpotenzials sogar um rund 400.000 Personen sinken könnte.

Ferner wird die Bevölkerungsdichte in Sachsen-Anhalt infolge der Bevölkerungsverluste von ca. 121 Einwohnern je kmP

2P im Jahr 2002 auf ca. 100 Einwohner je kmP

2P im Jahr 2020 sinken.

Vor allem im ländlichen Raum (das gesamte Gebiet außerhalb der Verdichtungsräume Mag-deburg und Halle) verschärfen sich die Probleme bei der Gewährleistung der Daseinsfürsor-ge.

2.2.2 Humankapital

Der Qualifikation der Erwerbstätigen kommt im internationalen und regionalen Wettbewerb und für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Region eine immer stärkere Bedeutung zu. Qualifizierte Arbeitnehmer sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung, Pro-duktion und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen und stellen daher einen der wich-tigsten Standortfaktoren dar.

Tabelle 2.11 gibt anhand der formalen Bildungsabschlüsse Hinweise auf die Qualifikation der Beschäftigten. Dieser Indikator lässt für Sachsen-Anhalt derzeit noch eine vergleichsweise günstige Ausstattung mit Humankapital erkennen. Der Anteil von Beschäftigten ohne abge-schlossene Berufsausbildung ist geringer als im Bundesdurchschnitt. Der Anteil der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort) mit Hoch- und Fachhochschulabschluss entspricht noch in etwa dem Bundesdurchschnitt. Zu beachten ist jedoch, dass er entgegen dem bundesdeutschen Trend in den letzten Jahren gesunken ist.

7 Die Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes reicht bis ins Jahr 2020 und ist die verbindliche

Planungsgrundlage für die Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt. Sie zeigt, dass auch nach dem Ende der Förderperiode mit einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang zu rechnen ist. Für die im Rahmen des EFRE vorgesehenen Investitionen – insbesondere im Bereich der Infrastruktur – ist die Beachtung der demografi-schen Rahmenbedingungen für die Effizienz der Infrastrukturinvestitionen von zentraler Bedeutung.

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Der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Fach-hochschul- bzw. Hochschulausbildung liegt in Sachsen-Anhalt mit 88,5 % über dem der Männer (86,6 %) und deutlich über dem entsprechenden Anteilswert im Bundesdurchschnitt (79,5 %). Einen etwas unterdurchschnittlichen Anteilswert weisen lediglich die Frauen mit Hochschulbildung in Sachsen-Anhalt auf.

Tabelle 2.11 Qualifikation der Beschäftigten und betriebliche Weiterbildung

Sachsen-Anhalt Deutschland

Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen

SV-Beschäftigte nach Art der Ausbildung im Jahr 2006 (in %)

- Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 9,4 8,3 15,4 15,3

- mit abgeschlossener Berufsausbildung 77,9 80,1 70,1 69,9

- mit Abschluss an einer Fachhochschule 3,6 3,8 3,6 2,7

- mit Abschluss an einer Hochschule 5,1 4,6 6,1 6,9

Lebenslanges Lernen

Anteil der Teilnehmer/innen an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen an den Beschäftig-ten aller Betriebe im Jahr 2005 in %

23 21

Quelle: Statistisches Bundesamt, EUROSTAT, iab Betriebspanel.

Ein wichtiger Baustein für die Ausweitung und Aufrechterhaltung des Humankapitals ist das lebenslange Lernen. Lebenslanges Lernen bezieht sich auf die Beteiligung an Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen jeglicher Art. Dabei trägt die betriebliche Weiterbildung in besonde-rer Weise zum Erhalt und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen bei. Im Rahmen des IAB-Betriebspanels wird der Anteil der Teilnehmer/innen an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen an den Beschäftigten aller Betriebe erhoben. Tabelle 2.11 zeigt, dass Sachsen-Anhalt mit 23 % eine Weiterbildungsquote ausweist, die leicht über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Eine Betrachtung der Ergebnisse der schulischen Bildung und der Hochschulbildung gibt wichtige Aufschlüsse über die zukünftige Humankapitalausstattung des Landes. Dabei ist zusammenfassend auf folgende Punkte hinzuweisen (vgl. Tabelle 2.12): Die Ergebnisse der PISA-Studie machen deutlich, dass fast 25 % der Schülerinnen und Schüler in den erfassten Bereichen (Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen) in Sachsen-Anhalt zu den Risiko-schülern gehören und daher kaum in der Lage sein werden, eine Berufsausbildung erfolg-reich abzuschließen. In Bezug auf die Startvoraussetzungen für die weitere berufliche Aus-bildung und die späteren Lebens- und Karrierechancen ist ferner der hohe Anteil der Schul-entlassenen ohne Hauptschulabschluss (gemessen an der Zahl der Abgängern/innen bzw. Absolventen/innen des jeweiligen Schuljahres insgesamt) als problematisch einzuschätzen. Ihr Anteil lag 2004 mit 14 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt (8,3 %). Für 2005 ist zwar eine positive Entwicklung erkennbar (12 %) gleichwohl ist das Niveau immer noch inak-zeptabel hoch.

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Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass in Sachsen-Anhalt wie auch bundesweit weitaus mehr Jungen als Mädchen betroffen sind. Der Anteil der Jungen an den Abgängern/innen ohne Schulabschluss lag 2005 in Sachsen-Anhalt bei fast zwei Dritteln und im Bundesdurchschnitt bei 63,7 %.

Die unbefriedigende Situation im Bereich der schulischen Bildung zeigt sich auch an anderen Indikatoren. Spiegelbildlich zur hohen Schulabbrecherquote liegt die Studienberechtigtenquote deutlich unter dem Bundesdurchschnitt: Während der Anteil der Absolventen allgemein bildender und berufsbildender Schulen mit allgemeiner oder Fachhochschulreife an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung im Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt 35,0 % betrug, lag der Bundesdurchschnitt bei 42,5 %.

Mit 20,9 Studierenden je Einwohner liegt Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich im letz-ten Drittel. Dabei lag der Anteil der Studentinnen im Wintersemester 05/06 bei gut 50 %. Im Vergleich dazu betrug er im Bundesdurchschnitt 46,4 %. Die Absolventenquote (bezogen auf den Altersjahrgang) ist mit 13 % im Jahr 2003 - wie in ganz Deutschland - inakzeptabel nied-rig. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass Sachsen-Anhalt, wie alle Bundesländer, von einer schwachen und sinkenden Inanspruchnahme des Studiums der natur- und ingenieur-wissenschaftlicher Fächer mit erheblichen Auswirkungen auf die Befriedigung des Ersatzbe-darfs des Arbeitsmarkts leidet. Hier sind künftig stärker die Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich durch Aktivitäten an der Schnittstelle von Schule und Hochschule im Rahmen eines An-satzes wissensbasierter Stadtentwicklung ergeben (Interesse für naturwissenschaftliche Fä-cher wecken, Schulen durch Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen).

Tabelle 2.12 Indikatoren zur schulischen Bildung und Hochschulbildung

Sachsen-Anhalt Deutschland

Schulabbrecherquote 2005 in % a) 12,0 8,2

Schulabbrecherquote 2005 männlich in % a) 15,1 10,2

Studienberechtigtenquote 2005 in % b) 35,0 42,5

Studienberichtigtenquote 2005 weibl. in % b) 41,5 45,6

Studierende im Wintersemester 05/06 je 1.000 Einwohner

20,9 23,7

Studentinnen in % der Studierenden im Wintersemester 05/06

50,2 46,4

Bestandene Prüfungen im Wintersemester je 1.000 Ein-wohner 04/05

1,8 2,7

a) Schulabgänger von allgemein bildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss als Anteil der Absolventen/innen bzw. Abgänger)innen des Schuljahresb) Absolventen allgemein bildender und berufsbildender Schulen mit all-gemeiner oder Fachhochschulreife als Anteil der gleichaltrigen Wohnbevölkerung

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt

Die Bevölkerungs- und Studierenden-Prognosen geben ferner deutliche Hinweise darauf, dass in Deutschland ab Mitte des kommenden Jahrzehnts mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gerechnet werden muss. Der vergleichsweise starke Bevölkerungsrückgang deutet wie auch die oben genannten Indikatoren für die zukünftige Humankapitalausstattung

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darauf hin, dass Sachsen-Anhalt die damit verbundenen Probleme noch früher und stärker zu spüren bekommen wird als andere Bundesländer.

Vergleichsweise günstig ist die Lage auf dem Ausbildungsmarkt: Die Ausbildungsplatzdichte, d. h. die Zahl der Ausbildungsplätze je 100 Ausbildungsnachfragen, ist zwar von 99,6 im Jahr 1995 auf 97,2 im Jahr 2003 gefallen. Allerdings liegt die Quote damit immer noch höher als im Bundesdurchschnitt (96,6 im Jahr 2003). Auch die Zahl der Berufsschüler ohne Aus-bildungsvertrag liegt in Sachsen-Anhalt mit 9,3 % der gesamten Berufsschüler unter dem Wert für Deutschland (11,9 %).

Im Vergleich mit den anderen ostdeutschen Flächenländern konnten in Sachsen-Anhalt be-reits seit mehreren Jahren die höchsten Werte bei der Ausbildungsbeteiligung von Unterneh-men erreicht werden. Im Durchschnitt stellt über die Hälfte der ausbildungsberechtigten Be-triebe Ausbildungsplätze zur Verfügung. Insgesamt gab es Mitte 2004 in Sachsen-Anhalt rd. 53.000 Auszubildende. Dies entspricht einer Auszubildendenquote von rund 6 %. Die große Mehrheit der Auszubildenden lernt in Betrieben und Einrichtungen des Dienstleistungssek-tors. Auf das Verarbeitende Gewerbe entfallen 15 % aller Auszubildenden in Sachsen-Anhalt, auf das Baugewerbe mittlerweile nur noch 9 %. Die Übernahmequote von Auszubil-denden nach abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis desselben Betriebes schwankt nach den Ergebnissen des Betriebspanels stark von Jahr zu Jahr.

Der Anteil der betrieblichen Ausbildung in Sachsen-Anhalt lag mit 68,2 % deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt (91,8 %). Außerbetriebliche Ausbildung hat in Sachsen-Anhalt damit einen sehr viel höheren Stellenwert als in Deutschland. Aufgrund der vergleichsweise vielen außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse, bei denen ohnehin keine Übernahme erfolgen kann, ist die Übernahmequote in Ostdeutschland und in Sachsen-Anhalt 2005 mit 37 % bzw. 36 % deutlich geringer als in Westdeutschland mit 55 %. Das macht verstärkte Anstrengungen an der so genannten „zweiten Schwelle“ erforderlich. Auch ist die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im Vergleich zu den noch nicht vermittelten Bewerbern um ein Mehrfaches niedriger als im Bundesvergleich. Auf eine noch nicht besetzte Stelle kom-men in Sachsen-Anhalt gut 7 Bewerber, während es in Deutschland insgesamt 3 Bewerber sind. Auch hierin zeigt sich die Bedeutung der außerbetrieblichen Ausbildung, um jungen Erwachsenen einen guten Start in das Berufsleben zu ermöglichen.

Tabelle 2.13 Der Ausbildungsmarkt in Sachsen-Anhalt im Jahr 2005

Sachsen-Anhalt Deutschland

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 17.848 550.180

Davon:

Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, in % 68,2 91,8

Außerbetriebliche Ausbildungsverhältnisse, in % 31,8 8,2

Unbesetzte Ausbildungsplätze 101 12.636

Quelle: BMBF (2006), Berufsbildungsbericht 2006. Stand der Erhebung: 30.9.2005; MWA (2006) Berufsbildungs-bericht 2005 für das Land Sachsen-Anhalt

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2.2.3 Forschung, Entwicklung und Innovation

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der sachsen-anhaltischen Wirtschaft sind eine der entscheidenden Variablen für die technologische Leistungsfähigkeit und damit auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Zahl der angemeldeten Patente je 1 Mio. Einwohner (Patentintensität) – ein Indikator für die Ergebnisse der Innovationsanstrengungen – lag im Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt mit 147 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (587). Das relativ geringe Niveau der Innovationsak-tivitäten wird auch bei Betrachtung alternativer Innovationsindikatoren deutlich. Gemessen an den FuE-Ausgaben und FuE-Beschäftigten zeigt sich, dass die FuE-Aktivitäten im Verar-beitenden Gewerbe – auf das nahezu 90 % der FuE-Aufwendungen der gewerblichen Wirt-schaft entfallen – seit 1997 rückläufig sind. Im Jahr 2001 betrugen die FuE-Aufwendungen als Anteil am Umsatz in Sachsen-Anhalt mit 0,6 % nur ein Viertel des deutschen Durch-schnittwertes (2,4 %). Der Anteil der FuE-Beschäftigten an den Beschäftigten insgesamt lag mit 1,4 % bei rund einem Drittel des bundesdeutschen Niveaus. Tabelle 2.14

Innovationsindikatoren

Sachsen-Anhalt Deutschland

Patente je 1 Mio. Einwohner 2005 147 587

FuE-Aufwendungen (in % des Umsatzes) 0,57 2,42

FuE-Personal (in % der Beschäftigten) 1,42 4,24

Beschäftigte in technologieintensiven Sektoren (in % aller Beschäftigten)

- in der hochwertigen Technik 0,69 2,37

- in der Spitzentechnik 3,36 7,60

- technologieorientierte Dienstleister 2,21 3,31

- nicht-technische Beratungstätigkeiten 1,54 3,18

Unternehmensgründungen in technologieintensiven Sektoren (je 10.000 Erwerbsfähige)

- in der hochwertigen Technik 0,15 0,22

- in der Spitzentechnik 0,14 0,27

- technologieorientierte Dienstleister 1,97 3,28

- nicht-technische Beratungstätigkeiten 1,26 3,13

Quelle: Stat. Bundesamt.

Ein zentraler Grund für diese niedrigen Werte ist die unterdurchschnittliche Präsenz der In-dustrie (vgl. Abschnitt 2.1.6), in der ein Großteil der FuE erfolgt. Zweitens ist das Fehlen von forschungsintensiven Großunternehmen zu nennen, in denen sich in Westdeutschland die meisten FuE-Aktivitäten konzentrieren. Damit fehlen wichtige Funktionen, die leistungsfähige Innovationssysteme auszeichnen. Ein dritter Grund ist die Zusammensetzung der Industrie, die durch einen geringen Besatz mit Industrieunternehmen aus dem Bereich der hochwerti-gen Technik und Spitzentechnik geprägt ist. Während in Deutschland die Beschäftigungsan-teile (bezogen auf die Gesamtbeschäftigung) in diesen beiden Bereichen 2,4 % und 7,6 % betragen, liegen die Anteilswerte in Sachsen-Anhalt bei nur 0,7 % bzw. 3,7 %. Die Ausstat-tung mit wissensintensiven Dienstleistern ist gleichfalls gering: Von 1.000 Beschäftigen ar-beiten in Deutschland 33,1 Beschäftigte im Bereich technologieorientierter Dienstleistungen

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und 31,8 Beschäftigte im Bereich nicht-technischer Beratungstätigkeiten; in Sachsen-Anhalt sind es nur 22,1 bzw. 15,4 Beschäftigte.

Die geringen Beschäftigungsanteile in technologieintensiven Industrie- und wissensintensi-ven Dienstleistungsbranchen erklären, warum mit der Gründungsintensität junger Unterneh-men auch ein anderer zukunftsgerichteter Indikator für die technologischen Kapazitäten im bundesweiten Vergleich stark unterdurchschnittlich ausfällt: In Sachsen-Anhalt haben sich im Zeitraum zwischen 2000 und 2003 rund 0,15 Unternehmen pro 10.000 Erwerbsfähige im Bereich der hochwertigen Technik gegründet. Im Bereich der Spitzentechnik waren es 0,14, bei den technologieintensiven Dienstleistern 1,97 und bei den nicht-technischen Beratungs-tätigkeiten 1,26. Im bundesdeutschen Durchschnitt betrugen die Werte in diesen 4 Katego-rien 0,22 in der hochwertigen Technik, 0,27 in der Spitzentechnik, 3,28 bei den technologie-orientierten Dienstleistern und 3,13 bei den nicht-technischen Beratungstätigkeiten. Ein Blick auf die regionale Aufgliederung dieser Zahlen nach Bundesländern zeigt, dass Sachsen-Anhalt diesbezüglich entweder auf dem vorletzten oder letzten Platz rangiert. Weiterhin zeigt sich mit Blick auf die vorangegangenen Perioden, dass die Gründungsintensität in den letz-ten Jahren erheblich hinter die Vergleichswerte am Anfang und in der Mitte der 90er Jahre zurückgefallen ist.

Das Land Sachsen-Anhalt verfügt zwar über eine relativ gut ausgebaute öffentliche FuE-Infrastruktur (siehe Abschnitt 2.2.5), der Gesamtwert aller staatlichen und privaten FuE-Aktivitäten liegt gleichwohl – insbesondere aufgrund der geringen privatwirtschaftlichen Akti-vitäten – mit 1,4 % des BIP deutlich unter dem Lissabon-Zielwert von 3,0 % und dem bun-desdeutschen Durchschnitt (2,6 %). Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat jüngst einen Globalindikator entwickelt, in dem zahlreiche Kennziffern für die Forschung, Entwicklung und Innovation zusammengefasst werden. Innerhalb der für 73 europäische Regionen vorliegenden Ergebnisse erreicht Sachsen-Anhalt demnach nur den Platz 48.

2.2.4 Investitionen und Kapitalstock

Eine weitere wichtige Determinante für die Höhe des Pro-Kopf-Einkommens und damit des Wohlstandes einer Region sind private und öffentliche Investitionen und der dadurch gebilde-te regionale Kapitalstock. In Deutschland wurden zwischen 2000 und 2003 Bruttoanlagein-vestitionen in Höhe von 1.666,5 Mrd. € (in realen Preisen) getätigt. Hiervon flossen 44 Mrd. € nach Sachsen-Anhalt (2,6 %). Tabelle 2.15 zeigt die durchschnittliche Investitionsquote (Net-toanlageinvestitionen in Relation zum BIP) zwischen 2000-2003. Sie betrug in Sachsen-Anhalt 25,8 % und lag damit über jener in Deutschland (20,6 %).

Ein moderner Kapitalstock, mit dem international wettbewerbsfähige Produkte hergestellt werden können, setzt insbesondere Investitionen in Ausrüstungen voraus. Die Quote der Ausrüstungsinvestitionen bezogen auf das reale BIP betrug in Sachsen-Anhalt zwischen 2000 und 2003 10,2 %. Sie war damit etwas höher als im Durchschnitt aller Bundesländer (9,8 %). Stärker als die Ausrüstungsinvestitionen übersteigen die Bauinvestitionen den Bun-desdurchschnitt. 59 % der Nettoanlageinvestitionen in Sachsen-Anhalt waren Bauinvestitio-nen, in Deutschland waren es 52 %.

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Die Investitionstätigkeit ist in Sachsen-Anhalt allerdings rückläufig: Besonders deutlich wird die nachlassende Investitionstätigkeit an den Bruttoanlageinvestitionen je Erwerbstätigen: Lagen diese noch 1998 rund 35 % über dem gesamtdeutschen Niveau, betrug dieser Unter-schied 2003 nur noch 6,8 %.

Zur Erklärung der Produktivität und der Pro-Kopf-Einkommen einer Volkswirtschaft ist die Kapitalintensität (Kapitalstock je Erwerbstätigen) bzw. der Kapitalstock je Einwohner die Schlüsselgröße. Die gesamtwirtschaftliche Kapitalintensität erreicht in Sachsen-Anhalt mit 238.973 € rund 88 % des gesamtdeutschen Wertes (271.977 €) und in Bezug auf den Kapi-talstock in Ausrüstungen entspricht sie in etwa dem Bundesdurchschnitt. Seit 1995 – dem frühestmöglichen Zeitpunkt ab dem von den statistischen Landesämtern Werte ausgewiesen werden – hat sich die Kapitalintensität in Sachsen-Anhalt um etwas mehr als 60 % erhöht, während sie in Deutschland in diesem Zeitraum nur um 13,1 % anstieg.

Mit dem hohen Arbeitsplatzdefizit geht nach wie vor eine erhebliche Kapitalstocklücke ein-her. Diese zeigt sich an der Kapitalausstattung je Einwohner, die um ein Viertel geringer ist als im Bundesdurchschnitt. Auch bei den Ausrüstungen liegt die Ausstattung um 14 % unter dem Bundesdurchschnitt. Um die vergleichbare Kapitalausstattung wie im Bundesdurch-schnitt zu erreichen, sind in Sachsen-Anhalt insgesamt nochmals 83,5 Mrd. € an Investitio-nen, davon 8,5 Mrd. € in Ausrüstungen und 74,9 Mrd. € in Bauten erforderlich.

Tabelle 2.15 Investitionen und Kapitalstock

Sachsen-Anhalt Deutschland

Bruttoanlageinvestitionen 2000-2003 (Mrd. €) 44,0 1.666,5

Investitionsquote 2000-2003 (in % des BIP) 25,8 20,6

- in Ausrüstungen 10,2 9,8

- in Bauten 13,4 10,2

Kapitalintensität 2002 (in €) 238.973 271.977

- in Ausrüstungen 50.736 50.140

- in Bauten 188.237 221.837

Kapitalausstattung je Einwohner 2002 (in €) 95.566 128.112

- in Ausrüstungen 20.290 23.618

- in Bauten 75.277 104.494

Quelle: VGR der Länder, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

2.2.5 Infrastrukturausstattung

Überblick

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist Voraussetzung der individuellen Daseinsfürsorge wie der Produktion und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen. Räumliche Ausstattungs-unterschiede wirken auf die Standortwahl sowohl der Unternehmen als auch der Privathaus-halte und nehmen dadurch Einfluss auf die regionale Entwicklung.

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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Jahr 2000 die Infrastrukturaus-stattung der neuen Flächenländer und ihrer Kommunen quantifiziert und mit der in den alten Ländern verglichen. Zentrales Ergebnis der Analyse der Infrastrukturausstattung der neuen Länder durch das DIW war, dass die neuen Länder Ende 1999 einen Infrastrukturkapitalbe-stand (gemessen am Bruttoanlagevermögen je Einwohner zu Preisen von 1991) in Höhe von fast 70 % aller alten Flächenländer und in Höhe von ca. 74 % aller finanzschwachen West-flächenländer hatten. Werden die kommunalen Gemeinschaftsdienste (hier insbesondere die Abwasserentsorgung), Wirtschaftsunternehmen usw. hinzugerechnet, reduziert sich die Inf-rastrukturkapitalausstattung sogar auf rd. 57 % bzw. 62 %. Dies impliziert, dass die Infra-strukturlücke in den neuen Ländern Ende des Jahres 1999 noch beträchtlich war und es auch gegenwärtig noch sein wird. Die in Tabelle 2.13 dargestellten DIW-Berechnungen zei-gen ferner, dass „Infrastrukturlücken“ über die öffentlichen Aufgabenbereiche hinweg be-trachtet recht unterschiedlich sind. So betrug 1999 die Infrastrukturlücke im Bereich der Straßeninfrastruktur in Sachsen-Anhalt mehr als 50 %, während in anderen Bereichen, wie dem Kulturbereich, rechnerisch sogar eine höhere Infrastrukturausstattung vorhanden war.

Tabelle 2.16

Pro-Kopf-Bruttoanlagevermögen Sachsen-Anhalts sowie der westdeutschen Flächenländer in € je Einwohner im Jahr zu Preisen von 1991 (Bereiche mit Ausstattungsrückstand sind hervorgehoben)P

a)P

1999 (Ist) 2005 (Projektion)a)

Sachsen-Anhaltb)

Westdeutsche Flächenländerc)

Sachsen-Anhaltb)

Westdeutsche Flächenländerc)

1. Zentrale Verwaltung 455 510 620 549 2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 326 349 418 376 3. Rechtsschutz 84 122 97 130 4. Schulen 1.473 2.412 1.842 2.551 5. Hochschulen und sonst. Forschung 563 994 762 1.045 6. Kultur 411 251 480 268 7. Soziale Sicherung 346 282 365 291 8. Sport und Erholung 409 514 531 545 9. Krankenanstalten 924 817 1.178 880 10. Wohnungswesen und Raumordnung 403 432 682 459 11. Landwirtschaft und Forsten 150 188 175 187 12. Verkehrsbereich insgesamt 2.546 4.522 3.273 4.777 - darunter Straßen 2.001 4.386 2.697 4.645 Insgesamt (1. bis 12.): Kerninfrastruktur 8.089 11.391 10.424 12.058 13. Kommunale Gemeinschaftsdienste 659 3.133 931 3.346 14. Energie, Wasserwirtschaft 215 323 307 354 15. Wirtschaftsunternehmen 92 768 113 795 16. Allg. Grund-/Sondervermögen 313 549 478 572 Insgesamt (1. bis 16.) 9.368 16.163 12.253 17.126

AnmerkungenU: a) Projektion des DIW aus dem Jahr 2000.PP

b) P Die Angaben für Sachsen-Anhalt wurden aus den

Tabellenanhängen A, B und C zum DIW-Gutachten 2000 berechnet. Bei den Hochbauten wurden die Kommuna-len Gemeinschaftsdienste nicht berücksichtigt; dies entspricht der Verfahrensweise zur Tabelle 4 des DIW-Gutachtens. c)

P Die Daten sind der Tabelle 4 in DIW (2000) entnommen.

Quelle: DIW, Berechnungen der Staatskanzlei

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In Tabelle 2.16 sind ferner die Ergebnisse einer im Jahr 2000 vorgenommenen Projektion des DIW für die Entwicklung der Infrastrukturausstattung bis 2005 dargestellt. Diese Projek-tion lässt erwarten, dass die Infrastrukturlücke in den letzten Jahren zwar deutlich abgebaut werden konnten, dass in verschiedenen Bereichen jedoch deutliche Rückstände fortbeste-hen. Im Bereich der Kerninfrastruktur ist demnach vor allem in den folgenden größeren Be-reichen weiterhin von Ausstattungsdefiziten auszugehen:8

• Schulen,

• Hochschulen und sonstige Forschung,

• Verkehr, insbesondere Straßenverkehr.

Bei einer Bewertung des weiteren Investitionsbedarfs müssen die demografischen Verände-rungen berücksichtigt werden. So verringert der nachhaltige Schülerrückgang die Infrastruk-turlücke im Schulbereich; in anderen Bereichen, wie z. B. bei der sozialen Sicherung, den Krankenanstalten und dem Wohnungswesen kann der schnellere Alterungsprozess eine höhere (Pro-Kopf-) Infrastrukturausstattung erfordern als in den alten Flächenländern. Schulen Den in der Lissabon-Strategie gesetzten Zielen für die Entwicklung der Humanressourcen stehen in Sachsen-Anhalt auch infrastrukturelle Hemmnisse entgegen. Nach einer im ersten und zweiten Quartal 2005 in Sachsen-Anhalt mit einer 70 %-igen Rücklaufquote durchge-führten landesweiten Bauzustandsanalyse an allgemein und berufsbildenden Schulen be-steht ein erheblicher Investitionsbedarf zur Schaffung einer modernen, zukunftsfähigen Schulinfrastruktur, vornehmlich durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch im Bereich der IT-Ausstattung. Der von den teilnehmenden Schulträgern dokumentierte Bedarf an Funktional-, Erweiterungs- und Ersatzneubauinvestitionen summiert sich kurzfris-tig auf 813 Mio. € und mittelfristig auf weitere 195 Mio. €. Nach Schulformen konzentriert sich der Investitionsbedarf vor allem auf Grundschulen und Sekundarschulen (vgl. Tabelle 2.17). Dass die demografische Entwicklung mit drastisch rückläufigen Schülerzahlen auch in Sach-sen-Anhalt zu Standortschließungen geführt hat und führen wird, wurde bei dieser Einschät-zung bereits berücksichtigt.

Durch die schwierige Haushaltssituation der kommunalen und gemeinnützigen Schulträger zeichnet sich ab, dass ohne externe Förderung zahlreiche notwendige Investitionen im Schulbaubereich und der IT-Ausstattung nicht oder nur zeitlich verzögert durchgeführt wer-den können. Um durch eine Förderung gezielt das Humankapital zu verbessern, ist es erfor-derlich, die infrastrukturellen Maßnahmen eng mit herausgehobenen pädagogischen Kon-zepten der Schulen zur Entwicklung arbeitsmarktrelevanter Kernkompetenzen und die Ver-besserung der Schülerbildungsleistungen zu verknüpfen. Neben diesem inhaltlichen Schwerpunkt besteht aufgrund des häufig schlechten Zustands der Gebäude ein erhebliches Potenzial, durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur die Energieeffizienz zu verbessern und Beiträge zur integrierten städtischen Entwicklung zu leisten. Zudem ist es noch häufig 8 Nur noch wenige spezifische Einrichtungen außerhalb des ausgewiesenen Kernbereiches werden brutto in

den Haushalten geführt. Gerade in den Bereichen der Ver- und Entsorgung sind zunehmend Auslagerungs-prozesse zu beobachten. Dies hat zur Folge, dass in diesen Bereichen die Vergleiche zwischen Ländern oder zwischen Ländergruppen (wie den neuen und alten Flächenländern) erheblich verzerrt sein können. Hiervon ist neben den kommunalen Gemeinschaftsdiensten insbesondere auch der Krankenhausbereich betroffen, da

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erforderlich – trotz der in den letzten Jahren erreichten Fortschritte – die Voraussetzungen für die Ganztagsbetreuung zu verbessern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ge-zielt zu unterstützen und insbesondere Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Tabelle 2.17

Schulbausanierung – angemeldete Investitionsbedarfe

Schulformen Kurzfristig Mittelfristig

Grundschule 289,5 79,5

Sekundarschule 224,1 59,8

Gymnasium 140,5 28,1

Sonderschulen 92,5 20,0

Berufsbildende Schulen 66,6 7,5

GESAMT 813,2 194,9

Quelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.

Hochschulen und FuE-Einrichtungen Sachsen-Anhalt verfügt über zwei Universitäten, eine Kunsthochschule und vier Fachhoch-schulen. Außerdem existieren zwei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft. Daneben befin-den sich in Sachsen-Anhalt fünf der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz angehörende Forschungseinrichtungen, drei Institute und eine Forschungsstelle der Max-Planck-Gesellschaft sowie zwei Fraunhofer-Einrichtungen. Weiterhin verfügt Sachsen-Anhalt mit dem Umweltforschungszentrum (UFZ) über eine gemeinsam mit Sachsen getragene Großforschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF). Seit 2009 gibt es einen Partnerstandort des neu gegründeten Deutschen Zentrums für neurodegenerative Erkrankungen (DZNE e.V.) als Forschungszentrum der HGF in Mag-deburg. Damit wird ein breites Spektrum von Fachgebieten abgedeckt: Natur-, Ingenieur-, Neuro-, Gesundheits-, Geistes- und Sozialwissenschaften, Medizin und Umweltwissenschaf-ten. Für den Wissens- und Technologietransfer sind zudem An-Institute der Hochschulen9 und Forschungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft mit einem mehr oder weniger ho-hen Anteil öffentlich finanzierter Forschung als Intermediäre tätig. Durch Stärkung der Ko-operation innerhalb der Universitäten und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind neue Organisationsformen für die Forschung unter thematischen Schwerpunkten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Wissens- und Technologietransfer geschaf-fen worden. Entsprechende Forschungsschwerpunkte existieren in den: - Materialwissenschaften - Biowissenschaften (Biotechnologie, Systembiologie, Pflanzenforschung) - Neurowissenschaften - Ingenieurwissenschaften - Geisteswissenschaften.

die Krankenhäuser und Hochschulkliniken seit 1998 dem Unternehmenssektor und dort den öffentlichen Un-ternehmen zugeordnet werden.

9 An-Institute sind privatrechtliche Ausgründungen der Hochschulen zum Zweck des Wissens- und Technologie-transfers. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und können, müssen aber nicht als gemeinnützig anerkannt sein.

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Ein vergleichbarer Prozess hat an Fachhochschulen zur Gründung von Kompetenzzentren angewandter und transferorientierter Forschung geführt, die in einem Netzwerk als Anbieter von Diensten des Wissens- und Technologietransfers zugunsten regionaler KMU kooperie-ren. In der Förderperiode 2000-2006 konnten die Ausstattungsdefizite im Bereich der öffentlichen Forschung und Entwicklung weiter abgebaut werden. Zudem kann die personelle Ausstat-tung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt derzeit als gut betrachtet werden: Je 100.000 Ein-wohner sind im Jahr 2002 an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt 109 FuE-Mitarbeiter tätig, in den alten Ländern (Flächenländer) sind es 110. Die Relation von Sachsen-Anhalt zu den alten Ländern (Flächenländer) beträgt speziell in den für die Wirtschaft besonders relevanten Ingenieurwissenschaften 22 zu 22 und in den Naturwissenschaften 32 zu 34 FuE-Mitarbeiter. Positive Rahmenbedingungen bestehen auch durch die vom Land Sachsen-Anhalt erbrachte Grundmittelausstattung: Den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen standen im Jahr 2002 Grundmittel in Höhe von 589,4 Mio. € zur Verfügung. Bezogen auf die Zahl der Studierenden und Absolventen weist Sachsen-Anhalt hinter Thüringen mit 106,75 € den zweithöchsten Einsatz an laufenden Grundmitteln aus (Deutschland: 84,48 €). Gleichwohl ist die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssys-tems noch nicht in ausreichender Breite gesichert und auch in Bezug auf die Leistungsanfor-derungen noch nicht voll hergestellt. Die Kapazitäten der Forschungseinrichtungen für den Wissens- und Technologietransfer müssen strukturell (Passfähigkeit) und vom Umfang her entsprechend den Anforderungen des regionalen Innovationssystems, das deutliche Schwä-chen im Bereich der FuE der Wirtschaft aufweist, ausgebaut werden. Dabei müssen insbe-sondere die folgenden Schwächen überwunden werden: (i) Es fehlt trotz der eingeleiteten Konzentrations- und Profilierungsprozesse gemessen an den Anforderungen des Wettbewerbs immer noch an den Voraussetzungen zur Erfüllung höherer Leistungsanforderungen. Selbst die leistungsfähigen Schwerpunkte haben häufig nicht die „kritische Masse“ hinsichtlich Personal und Infrastruktur erreicht, wenngleich die Personalausstattung rein quantitativ betrachtet ausreichend ist. Gerade bei der Forschung im Bereich höchster Leistungsanforderungen besteht zwischen Personal und spezifischer Aus-stattung eine starke Wechselwirkung. Erheblicher Rekrutierungs- und Investitionsbedarf ist z.B. im Hinblick auf eine wettbewerblich orientierte Forschung im Bereich der Natur- und In-genieurwissenschaften vorhanden, die u. a. in Bezug auf die Forschungsbauten und -ausrüstungen besonders kostenintensiv sind. Die Ergebnisse von Rankings und Drittmittel-Wettbewerben der letzten Jahre (zuletzt die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder) weisen darauf hin, dass es noch nicht gelungen ist, die Voraussetzungen für die Forschung höchster Leistungsanforderungen (Sachmittelausstattungen, Bauinvestitionen, Attraktivität der Forschungsstandorte durch Leistungsdichte) an den Hochschulen dem der alten Länder anzugleichen. (ii) Die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen aus der gewerblichen Wirtschaft sind noch unzureichend. Während im Jahr 2003 in den alten Ländern (Flächenländer) die Drittmit-teleinnahmen aus der gewerblichen Wirtschaft 31 % der Gesamteinnahmen der Hochschu-

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len ausmachen, sind es in Sachsen-Anhalt nur 22 %. Neuere Daten liegen nicht vor, es ist jedoch zu erwarten, dass sich der Rückstand seither kaum verändert hat. Dieses belegt eine Schwäche der Hochschulen vor allem im Bereich der traditionell wirtschaftsrelevanten und drittmittelstarken Ingenieurwissenschaften. Zudem werden jedoch durch die Wirtschaft für eigene und eingekaufte FuE-Leistungen nur rund 148 Mio. € p. a. im Land Sachsen-Anhalt ausgegeben. Die geringen Drittmitteleinnahmen der Hochschulen sind daher auch ein Aus-druck der FuE-Schwäche der regionalen Unternehmen. Die bessere Vernetzung beider Sei-ten ist ein zentraler Ansatzpunkt, um die FuE-Schwäche der Wirtschaft Sachsen-Anhalts zumindest teilweise zu überwinden. (iii) Dazu sind im Investitions- und Personalbereich verstärkte Anstrengungen erforderlich, um die Passfähigkeit des Wissenschaftssystems bezüglich der Anforderungen der regiona-len Wirtschaft zu erhöhen. Anknüpfungspunkte dafür bieten z. B. der Auf- und Ausbau von Kompetenzzentren an den Fachhochschulen des Landes (Fachhochschule Merseburg: Chemie / Kunststofftechnik, Fachhochschule Anhalt: „Life Science“, Fachhochschule Mag-deburg: Ingenieurwissenschaft und nachwachsende Rohstoffe). Auch im Bereich der Univer-sitäten stellt sich die Aufgabe, die Forschung verstärkt auf anwendungsorientierte Kontexte auszurichten. Die Passfähigkeit hat auch eine kapazitäre Dimension. So sind die Fachhoch-schulen wegen des fehlenden personellen Mittelbaues nur bedingt in der Lage, den Gesamt-umfang der Anforderungen an Wissens- und Technologietransfer abzudecken. Mit relativ geringem Mitteleinsatz lassen sich hier vergleichsweise große Effekte zur Stärkung des In-novationsstandortes Sachsen-Anhalt erzielen. (iv) Die Entwicklung der Wissenschaftseinrichtungen ist unter dem konzeptionellen Ansatz und dem Ziel der wissensbasierten Stadt zu forcieren. Die Urbanität der Hochschulstandorte ist trotz Unterschieden im erreichten Stand gemessen an den wettbewerblichen Anforderun-gen beim Anwerben der besten Forscher und der Infrastruktur für Kooperationen immer noch verbesserungsbedürftig. Gleichzeitig bieten die Hochschulen des Landes wichtige Ansatz-punkte, um die noch schwache Position der Städte im Bereich der höherwertigen Dienstleis-tungen zu verbessern und an deren Wachstumspotenzial zu partizipieren. Dies ist nicht zu-letzt durch eine unter den Akteuren (Stadt, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, sonstige gesell-schaftliche Kräfte) abgestimmte Entwicklung der Stadt anzustreben. (v) Hinzu kommt ein vergleichsweise geringer Besatz mit öffentlichen Forschungseinrichtun-gen außerhalb der Hochschulen: Er lag im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt mit 63 FuE-Mitarbeiter je 100.000 Einwohner um ein Fünftel unter dem Niveau der westdeutschen Flä-chenländer (76 FuE-Mitarbeiter). Neuere Daten liegen nicht vor, es ist jedoch zu erwarten, dass sich der Rückstand seither kaum verändert hat. Nachdem sich nunmehr zunehmend wirtschaftsstrukturelle Schwerpunkte in Sachsen-Anhalt herausbilden – wie zum Beispiel im Bereich der Umweltwirtschaft (Photovoltaik, Windenergie) – bildet die Schaffung von Innova-tionsclustern aus Wirtschaft, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen einen zentralen Ansatzpunkte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhal-tigen Stärkung der Wachstumspotenziale der Wirtschaft.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Gewerbegebiete, TGZ)

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Im Zeitraum von 1991-2000 verdoppelte sich die Bruttofläche der Gewerbegebiete von ca. 11.300 ha (1991) auf ca. 22.000 ha und stieg in 2001 nur noch um ca. 500 ha auf ca. 22.500 ha. Dies entspricht 4,0 ha je 1.000 EW (1991) bzw. 8,2 ha je 1.000 EW (2000) bzw. 8,6 ha je 1000 EW (2001); bei zuletzt 594 Standorten (inkl. 181 Industriealtstandorten und 33 Konver-sionsliegenschaften). Weiterhin stiegen die baurechtlich genehmigten Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen auf das Fünfzehnfache: von ca. 800 ha (1991) auf über 12.000 ha (2000). Ab etwa 1993/94 konnte eine nachlassende Nachfrage bei wachsendem Angebot, vor allem durch Revitalisierung von Altstandorten und zunehmenden Wettbewerb mit ande-ren Anbietern von Altflächen (LMBV, BVVG, TLG, DB AG) konstatiert werden. Die bisher erschlossenen Gewerbe- und Industriestandorte sind im Durchschnitt zu rund 64 % ausge-lastet (2001).10 Die Gewerbe- und Industriestandortentwicklung ist rückblickend im Wesentlichen durch fol-gende drei „Entwicklungsphasen“ charakterisiert worden: Die erste Phase der Standortent-wicklung (1991–1993/1994) war durch die vorrangige Neuerschließung von Gewerbegebie-ten auf der „grünen Wiese“ geprägt. In der zweiten Phase (1993/1994 -1996) ist das Schwergewicht zunehmend von der Neuerschließung von Gewerbegebieten weg, auf die Revitalisierung industriell-gewerblicher Altstandorte verlagert worden. Diese Schwerpunkt-verlagerung in der Flächenpolitik ging seit 1994 mit der rückläufigen Ausweisung und Ge-nehmigung von Gewerbeflächen auf der „grünen Wiese“ einher. Die dritte Phase ab 1997/1998 ist insbesondere dadurch geprägt, dass neben der regional spezifischen Erweiterung der Flächenkapazitäten die Standortentwicklung durch Verbesse-rung der Standortqualität an Bedeutung gewinnt. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Ver-besserung der Verkehrsanbindungen, die Entwicklung eines leistungsfähigen Standortma-nagements, der Aufbau von Dienstleistungsangeboten zur Mobilisierung kostensenkender Synergien, die Schaffung von Wertschöpfungsketten mit hohen, auf Potenzialmobilisierung gerichteten, regionalen Verflechtungen, die wachsende Bedeutung von Kooperationen sowie von Netzwerken und strategischen Allianzen zwischen Unternehmen bzw. Standorten (Standortverbünde). Darüber ist zu beachten, dass die derzeit bestehenden Standorte hin-sichtlich ihrer Auslastung unterschiedlich zu bewerten sind. Neben Gebieten mit geringer Auslastung sind auch solche mit Vollauslastung zu finden. Aufgrund des starken Wachstums der fernabsatzorientierten Wirtschaftszweige, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, ist es daher darüber hinaus auch erforderlich, die wirtschaftsnahen Infrastrukturen dort auch quantitativ weiterzuentwickeln, wo die Belegung an die Kapazitätsgrenzen stößt, um dem regionalen und örtlichen Bedarf zu entsprechen und die Voraussetzungen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sicher zu stellen. Die Erweiterung bestehender Flächen wird im Rahmen der Landesregelungen nur dann gefördert, wenn die Auslastung an der Nä-he der Kapazitätsgrenze liegt (Belegungsquote über 80 %). Vor diesem Hintergrund ist die Anzahl der Erschließungen von Gewerbe- und Industriegebieten, die zwischen 2004 und 2006 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionale Wirtschaftsstruk-tur“ gefördert wurden (21 Erschließungen), ein guter Indikator für regionalspezifische Erwei-terungsbedarfe.

10 Zu Gewerbe- und Industrieflächen liegen derzeit keine aktuelleren Zahlen vor. Die Ergebnisse einer Aktualisie-

rung werden für die zweite Jahreshälfte 2007 erwartet.

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Verkehrsinfrastruktur Die Anbindung an die großräumige Verkehrsinfrastruktur bestimmt zusammen mit der geo-graphischen Lage und Siedlungsstruktur die Erreichbarkeit einer Region. Sie beeinflusst das von einer Region zugängliche Marktpotenzial und die Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren und ist daher eine weitere wichtige Determinante der regionalen Entwicklung. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hat dazu geführt, dass sich die Erreichbarkeitsindikato-ren für Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren verbessert haben. Gleichwohl zeigen sich im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt in allen Bereichen noch Defizite, insbesondere bei der PKW-Fahrzeit zu den drei nächsten nationalen oder ausländischen Agglomerationsräu-men sowie bei der Erreichbarkeit europäischer Metropolen. Für Letztere ist die regionale Ausstattung mit internationalen Verkehrsflughäfen (Direktverbindungen) von entscheidender Bedeutung. Defizite zeigen sich auch beim Indikator „Erreichbarkeit hochrangiger Verkehrs-infrastruktur“, der ein zusammenfassendes Bild von der Ausstattung mit hochrangiger Ver-kehrsinfrastruktur vermittelt. Die Erreichbarkeitsdefizite gehen zum Teil auf die ländlich ge-prägte Siedlungsstruktur Sachsen-Anhalts zurück. Sie verweisen aber auch auf noch beste-hende Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Tabelle 2.18

Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit im Jahr 2003 (in Minuten)

Sachsen-Anhalt Deutschland

PKW-Fahrzeit zu den drei nächsten nationalen oder aus-ländischen Agglomerationsräumen

112 85

Bahn-Fahrzeit zu den drei nächsten nationalen oder aus-ländischen Agglomerationsräumen

100 84

Erreichbarkeit europäische Agglomerationszentren im kom-binierten Land- und Flugverkehr

312 243

Fahrzeit zum nächsten Umschlagbahnhof für kombinierten Ladungsverkehr

47 32

Erreichbarkeit hochrangiger Verkehrsinfrastruktur (nächster Bundesautobahnanschluss, internationaler Verkehrsflugha-fen oder IC-/EC-/ICE-Halt)

103 76

Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur werden in Ost-West-Richtung der Neubau der Südharzautobahn BAB A 38 (Göttingen – Halle) und der Bundesstraße B 6n (BAB A 395 – BAB A 14) nördlich des Harzes, die sich im Bau befinden bzw. abschnittsweise bereits unter Verkehr sind, zu deutlichen Verbesserungen führen. Die ausgebaute BAB A 2 in Sachsen-Anhalt ist seit 1999 sechsstreifig unter Verkehr. Der sechsstreifige Ausbau der BAB A 9 in Sachsen-Anhalt ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der für die weitere Entwicklung des Landes ebenfalls essentielle Autobahnneubau der BAB A 14 Halle – Magdeburg ist bereits seit dem 30. November 2000 unter Verkehr. Durch die Realisierung der Neubauvorhaben wuchs die Streckenlänge der Autobahnen von 2000-2005 um 114 km auf 374 km. Mit der Fertigstellung aller Verkehrsprojekte Deutsche Einheit im Bereich der Straßen wird die Stre-ckenlänge im Jahr 2007 ca. 419 km betragen. Bei der Realisierung der Vorhaben des Bun-desverkehrswegeplanes wurden ebenfalls gute Ergebnisse erzielt. Inzwischen sind von den 63 „vordringlich“ eingestuften Ortsumgehungen (OU) bereits 32 komplett fertig gestellt. Wei-

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tere 12 Teilabschnitte von OU sind verkehrswirksam und 10 OU bzw. Teilabschnitte von OU befinden sich im Bau. Defizite im Straßennetz bestehen u. a. in folgenden Feldern fort: Die Fahrbahnbreite liegt unter dem für Begegnungsverkehr erforderlichen Mindestmaß von 5,50 m. Es besteht erheb-licher, zum Teil akuter Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsbedarf. Brücken sind mindertrag-fähig, was zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit bzw., aufgrund der erforderlichen Umlei-tungen, zu Mehrkilometern und damit zu Umweltbelastungen und weiteren volkswirtschaftli-chen Kosten führt. Rad- und Gehwege fehlen ganz, sind unterdimensioniert und/oder in schlechtem Zustand. Der Ausbauzustand vieler Knotenpunkte ist mangelhaft, die Anpassung an moderne Entwicklungen, z. B. Kreisverkehr, steht noch aus. Diese Mängel sind nicht nur ein Hindernis für einen flexiblen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehr, sondern beein-trächtigen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt weist ein dichtes Schienennetz auf. Bedeutende Strecken wurden in den letzten Jahren saniert und ausgebaut. Für wichtige sachsen-anhaltische Städte wird sich die Anbindung an deutsche und internationale Zentren erst mit der Fertigstellung aller Verkehrs-projekte Deutsche Einheit – Schiene, die durch das Land führen, wesentlich verbessern. Im Regionalverkehr trägt die Einführung des Taktverkehrs zur Verbesserung des Angebotes bei. Weitere Verbesserungen sind mit Maßnahmen wie z. B. dem Neubau der S-Bahn zwi-schen Halle und Leipzig, dem Ausbau der Strecke Halle – Halberstadt – Vienenburg verbun-den. Die meisten Schienengütertransporte werden in Sachsen-Anhalt durch die Railion AG (Tochterunternehmen der DB AG) abgewickelt. Damit auch die kleineren nichtbundeseige-nen Eisenbahnunternehmen gute Chancen erhalten, wurde der Erwerb, Erhalt, Bau und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gefördert. Bislang wurden 217 nichtbundeseigene Eisen-bahninfrastrukturunternehmen sowie 118 nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunterneh-men genehmigt. Die Steigerung der Attraktivität des ÖSPV/SPNV ist ein weiterer Ansatzpunkt für die Verbes-serung der Erreichbarkeit. Hierzu zählen u. a. Maßnahmen zur Modernisierung des ÖPNV, z. B. die Ersatzbeschaffung von Linienbussen und Straßenbahnfahrzeugen. Die Häfen an Mittellandkanal, Elbe und Saale sind größtenteils trimodale attraktive Standorte und verfügen mittlerweile über eine solide Infrastruktur mit leistungsfähigen Umschlagsein-richtungen. Die Binnenschifffahrt spielt trotzdem noch nicht die auf Grund der verkehrsgeo-graphischen Lage mögliche Rolle. Eine Ausnahme macht nur der stark wachsende Contai-nerverkehr, dessen positive Entwicklung auch auf der Elbe zu verzeichnen ist. Der Anschluss Sachsen-Anhalts an den internationalen Luftverkehr erfolgt für den südlichen Landesteil vorrangig durch den Flughafen Leipzig/Halle. Der gegenwärtige Ausbau des Flughafens wird die Erreichbarkeit im Luftverkehr weiter verbessern. Der nördliche Lan-desteil hat mit der Fertigstellung der Bundesautobahn BAB A 14 von Halle bis Magdeburg und des Flughafenbahnhofs einen guten Zugang zum Flughafen Leipzig/Halle erhalten. Daneben stehen noch die Flughäfen in Berlin und Hannover zur Verfügung. Deren Erreich-barkeit auf dem Straßen- und Schienenweg ist für die Anbindung Sachsen-Anhalts an den internationalen Luftverkehr von großer Bedeutung.

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Sachsen-Anhalt verfügt über ein großes Netz überregionaler Radwege (2.200 km), die durch kommunale Netze ergänzt werden. Sie sind neben dem Alltagsverkehr auch für den Touris-mus, die Verkehrssicherheit und die Gesundheit von Bedeutung. Jedoch beläuft sich das Netz straßenbegleitender Radwege an Landesstraßen derzeit nur auf 250 km. Bei einem Gesamtbestand von rund 3.860 km Landesstraßen bedeutet das einen Ausstattungsgrad von lediglich ca. 6,5 Prozent, was bei Weitem nicht den Erfordernissen entspricht.

Soziale Infrastrukturen In Sachsen-Anhalt besuchen 91 % der Kinder bis zum Schuleintritt eine Kindertageseinrich-tung, im Alter von null bis drei Jahren sind es 49,5 %. Unter den Schülerinnen und Schülern im Alter bis zu 11 ½ Jahren besuchen 47 % einen Hort. Die auf dem EU-Gipfel in Barcelona für das Jahr 2010 festgelegte Zielmarke von 33 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen hat das Land Sachsen-Anhalt bereits weit übertroffen und ist damit im Unterschied zum Bundes-durchschnitt europaweit hinter Schweden und Dänemark beispielgebend. Der im Bundes-vergleich einmalige Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung von Geburt an bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang trägt maßgeblich zur Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Der im nationalen und internationalen Vergleich hohen Zahl an Kinderbetreuungsplätzen stehen erhebliche Qualitätsdefizite in der Betreuung gegenüber. Qualitätsdefizite, welche die Wirksamkeit von Betreuung und Bildung im vorschulischen Bereich erheblich beeinträchti-gen, bestehen insbesondere bei der Ausstattung und der investiven Infrastruktur der Einrich-tungen, die zu einem großen Teil noch auf dem Stand von 1990 sind. Der vordringliche Be-darf an Erneuerungsinvestitionen im Bereich der Kinderbetreuung wird auf mindestens 160 Mio. € geschätzt. Eine große Herausforderung besteht zudem bei der Qualifizierung der Be-schäftigten zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Die OECD hat in ihrem Bericht über „Die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. November 2004 festgestellt, dass das Ausbildungsni-veau der Fachkräfte in den Tageseinrichtungen sehr niedrig ist. Gemessen an europäischen Standards sind Deutschland und Österreich die einzigen europäischen Länder, in denen die Beschäftigten in der Kinderbetreuung in der Regel keine Hochschulausbildung vorweisen müssen. Vor diesem Hintergrund stellt die OECD fest, dass die Ausbildung der Erzieherin-nen unangemessen ist und es kein erkennbares System von Unterstützungsleistungen und –strukturen für die Umsetzung der höheren Anforderungen in die Praxis gibt.

Die Krankenhauslandschaft ist insgesamt betrachtet gut ausgebaut. Der derzeit auf ca. 300 Mio. € zu beziffernde Investitionsbedarf bezieht sich vor allem auf bauliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser. Auch im Bereich der am-bulanten ärztlichen Versorgung besteht derzeit keine Unterversorgung. Die Sicherstellung einer angemessenen hausärztlichen Versorgung stellt gleichwohl bereits in naher Zukunft wegen der Altersstruktur der Ärzte und des damit verbundenen altersbedingten Ausschei-dens aus dem Berufsleben eine wachsende Herausforderung dar, insbesondere im ländli-chen Raum. Nach einer 2001 vorgelegten Studie waren in 1999 gut 66.000 Personen in Sachsen-Anhalt pflegebedürftig und bezogen Leistungen nach dem SGB XI. Der größte Teil der Pflegebe-

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dürftigen (73,6 %) befand sich in häuslicher Pflege; 26,2 % lebten in Pflegeheimen, 0,6 % hatten einen Kurzzeitpflegeplatz eingenommen, 0,2 % nahmen an einer Tages- bzw. Nacht-pflege teil. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung wird aufgrund der demogra-fischen Entwicklungen künftig weiter zunehmen. Zur Vermeidung bzw. Hinauszögerung von stationärer Pflege ist es sinnvoll, das altengerechte Wohnen bezahlbar und in Kombination mit ambulanten Pflegeangeboten landesweit weiter auszubauen.

Kulturelle Infrastrukturen Die kulturelle Infrastruktur des Landes ist durch ein dichtes Netz von Kulturangeboten, z. B. Theater, Orchester, Museen, Galerien, Ausstellungen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturel-le Zentren sowie Traditions- und Heimatvereine geprägt. Als Kernland deutscher Geschichte zeichnet sich Sachsen-Anhalt zudem durch ein reiches kulturhistorisches Erbe aus. Dazu zählen fünf anerkannte Welterbestätten der UNESCO, ca. 1.500 Schlösser und Burgen, ca. 2.000 Kirchen und ca. 100.000 bekannte archäologische Denkmale (u. a. die „Fundpfalz“ in Magdeburg). Die hohe Konzentration historischer Bauwerke bzw. Kulturstätten bietet eine außerordentliche Chance für den Ausbau eines überregional orientierten Kulturtourismus als nutzbringenden Wirtschaftsfaktor. Die kulturellen Stärken bilden als milieuprägende Faktoren auch einen guten Ansatzpunkt für die Steigerung der Attraktivität der Städte und – als Halte-faktoren – für eine wissensbasierte Stadtentwicklung. Die Weiterentwicklung vernetzter Strukturen der kulturellen Infrastruktur kann darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur Hu-mankapitalbildung leisten (z. B. durch verbesserte Angebote in den Bereichen der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche sowie der Theater- und Museumspädagogik). Die Biblio-theken des Landes können sich als Orte der Vermittlung von Bildungs- und Weiterbildungs-angeboten profilieren und sich damit gleichzeitig zu einem wichtigen Bestandteil der wirt-schaftnahen Infrastruktur weiterentwickeln.

Umweltorientierte Infrastrukturen Die öffentliche Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung entsprachen nach der Wiedervereinigung größtenteils nicht den geltenden Anforderungen. Im Jahr 1990 waren ca. 25 % der Einwohner Sachsen-Anhalts nicht mit der Trinkwasserverordnung (TwVO) entspre-chendem Trinkwasser versorgt. Der Anschlussgrad bei der öffentlichen Trinkwasserversor-gung ist heute in Sachsen-Anhalt mit dem der alten Länder vergleichbar. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sind allerdings in einzelnen Bereichen noch Anpassungsinvesti-tionen notwendig. Der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserkanalisation betrug im Jahr 1990 lediglich etwa 66 %, der an öffentliche Kläranlagen sogar nur 56 %. Die vorhandenen Anlagen befan-den sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand, die Kläranlagen entsprachen in keiner Weise den heutigen Anforderungen. In die Errichtung bzw. Sanierung von öffentlichen Abwasseranlagen mussten daher in Sachsen-Anhalt seit 1990 rund 4,1 Mrd. EUR investiert werden. So konnte bis Ende 2005 ein Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Kläran-lagen von etwa 87 % erreicht werden und die überwiegende Anzahl der Kläranlagen an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Damit ist das Niveau der Abwasserbeseitigung in den alten Bundesländern (Anschlussgrad > 96 %) allerdings noch bei weitem nicht er-reicht.

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Die sehr hohen, in kurzer Zeit durchgeführten Investitionen haben dazu geführt, dass die Abwassergebühren inzwischen durchschnittlich deutlich höher liegen als in den alten Bun-desländern. Der Bundesverband Gas- und Wasserwirtschaft hat gemeinsam mit der deut-schen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwassergebühren für das Jahr 2003 ausgewertet und dabei festgestellt, dass das Gebührenniveau in den neuen Ländern etwa um 20 % über dem der alten Bundesländer liegt. Ursächlich dafür sind nicht – wie häufig diskutiert – Fehlin-vestitionen und Überkapazitäten. Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfen durch Fehlin-vestitionen verursachte Folgekosten nicht in die Kalkulation der Entgelte einfließen. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in der Zeit von 1995-2004 mit Landeshilfen in Höhe von rd. 353 Mio. € unterstützt, damit die daraus entstandenen Probleme für die Gemeindehaushalte beseitigt oder zumindest gemildert werden konnten. Die abfallwirtschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Gab es im Jahr 1991 noch 1.109 betriebene Deponien, verringerte sich diese Zahl auf 25 betriebene Hausmülldeponien im Jahr 2003. Seit Mitte 2005 werden nur noch sechs Depo-nien weiter betrieben, ab 2009 ist der Weiterbetrieb von nur drei Deponien geplant. Parallel hierzu ist nach dem Grundsatz der Abfallvermeidung und Verwertung das spezifische Auf-kommen an Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Sperrmüll im Zeitraum von 1992-2002 um ca. 60 % zurückgegangen und für die folgenden Jahre sind weiter sinkende Abfallmengen zu erwarten. Das spezifische Wertstoffaufkommen hat sich im gleichen Zeit-raum demgegenüber von 66 kg auf 145 kg pro Einwohner und Jahr erhöht. Außerdem ist seit dem 1.6.2005 eine Abfallvorbehandlung verbindlich, für die in Sachsen-Anhalt entsprechen-de Vorbehandlungsanlagen errichtet werden mussten. Neben den kontinuierlichen Deponie-schließungen wurden die vorhandenen Deponien in den 90er Jahren größtenteils entspre-chend den umweltrechtlichen Anforderungen nachgerüstet bzw. vier neue Deponien mit Ba-sisabdichtung errichtet. Für die ab Mitte 2005 vorzeitig zu schließenden Siedlungsabfallde-ponien sind aber noch Stilllegungs-, Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen durchzu-führen, die hohe finanzielle Aufwendungen erfordern. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger haben zwar Rücklagen hierfür gebildet, die jedoch nicht ausreichen werden, um eine ordnungsgemäße umweltgerechte Stilllegung dieser Deponien zu erreichen. Andererseits sind aufgrund der hohen Schadstofffrachten Schließungsmaßnahmen an diesen Deponien prioritär zu betreiben. Bis zum Jahr 1999 wurden bereits 275 Altdeponien mit einer Fläche von 365 ha saniert, bis 2007 sollen 150 weitere Deponien folgen. Das Hochwasser des Jahres 2002 hat die von der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Anfang 2001 aufgezeigten Defiziten im Sanierungsbedarf und in den techni-schen Standards der Deiche bestätigt. Die Kosten für die erforderlichen Investitionen sind geringer, als die Schäden derartiger Katastrophen (in Sachsen-Anhalt 2002 rund 1 Mrd. €). Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Augusthochwasser 2002 wurde die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010 erarbeitet. Sie dient, wie der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE, als Grundlage für die koordinierte Umset-zung eines wirksamen Maßnahmebündels (u. a. Weiterführung der Deichbaumaßnahmen, Bau von grünen Rückhaltebecken und Flutungspoldern, Deichrückverlegungsmaßnahmen, Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und Verbesserung von Hochwasservorhersa-ge und –warnung) für einen nachhaltigen, vorbeugenden Hochwasserschutz. Obwohl in den letzten Jahren Erfolge bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes erzielt werden konn-

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ten, entspricht das derzeitige Hochwasserschutzniveau in weiten Teilen des Landes noch veralteten Maßstäben. So entsprechen beispielsweise erst ca. ein Drittel der Deiche den Empfehlungen der DIN 19712 „Flussdeiche“. Deshalb müssen die Anstrengungen zur Ge-währleistung eines effektiven und nachhaltigen Hochwasserschutzes fortgeführt werden. Derzeit wird an einer Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption bis zum Jahr 2015 gearbeitet.

2.2.6 Spezifika der Unternehmensstruktur

Betriebsgrößenstruktur Im Verlauf des Transformationsprozesses hat sich in Sachsen-Anhalt eine durchgängig mit-telständisch geprägte Wirtschaftsstruktur entwickelt, die besonders stark durch kleine Betrie-be bei nur wenigen Großbetrieben geprägt ist. 41.839 Betriebe bzw. 67 % des Gesamtbe-stands sind Kleinstbetriebe mit 1 bis 5 Beschäftigten, 7.434 Betriebe bzw. 12 % haben zwi-schen 6 und 9 Beschäftigte. Nur 1.126 Betriebe (1,8 %) beschäftigen mehr als 100 Mitarbei-ter; sie tragen mit 40 % zur Gesamtbeschäftigung bei. In den alten Ländern liegt der Be-schäftigungsbeitrag der Betriebe mit über 100 Mitarbeitern bei gut 48 %, der der Kleinbetrie-be von 1 bis 20 Beschäftigte bei 27,2 % (Sachsen-Anhalt: 30,6 %). Die Betriebsgrößenstruk-tur erweist sich als ausgesprochen konstant. Gegenüber dem Jahr 2000 sind keine nen-nenswerten Veränderungen in der relativen Besetzung der Größenklassen eingetreten. Finanzierung Kleine Unternehmen verfügen in der Regel nur sehr begrenzt über eigene Mittel. Ihre Eigen-kapitalausstattung liegt in Deutschland durchschnittlich bei 9,4 %. Für mittlere Unternehmen steigt sie auf 18,8 % und nimmt bei großen Unternehmen im Mittel auf 25,9 % zu (Bilanz-auswertungen der Deutschen Bundesbank). Insofern ist die im Durchschnitt geringere Ei-genmittelausstattung ostdeutscher Unternehmen in erster Linie auf die kleinbetrieblichen Strukturen zurückzuführen. Zur Finanzierung von Wachstum und Investitionen reichen die Eigenmittel häufig nicht aus. Zur Einschätzung der Bonität des sachsen-anhaltischen Mit-telstands können die Bewertungen des Creditreform-Risiko-Indikators herangezogen wer-den, in dem die Zahl der Ausfälle einer Region zur Gesamtzahl der Unternehmen in Relation gesetzt wird. Im Ergebnis werden Sachsen-Anhalts Unternehmen im Durchschnitt ebenso wie die Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns in der zweithöchsten Risikoklasse 5 „hohes Ausfallrisiko“ geführt, was in Anbetracht der Betriebsgrößen- und Branchenstruktur den Erwartungen entspricht.

Aus diesen Faktoren resultieren erhebliche Probleme für die Unternehmensfinanzierung. Laut der KfW-Unternehmensbefragung 2003/2004 hat knapp die Hälfte der ostdeutschen Unternehmen Schwierigkeiten Kredite zu erhalten. Hauptursachen sind die zu geringen Si-cherheiten (65,1 %) und die Anforderungen an Dokumentation, Businesspläne und Transpa-renz. 26,9 % der befragten ostdeutschen Unternehmen wurde ein Investitionskredit durch Banken abgelehnt. An der Spitze der Liste der Ablehnungsgründe steht eine zu geringe Ei-genkapitalquote. Viele mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben vorhandene Sicherheiten den Banken bereits zur Verfügung gestellt, so dass weitere Kredite für notwen-dige Investitionen und die Vorfinanzierung von Aufträgen behindert werden.

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Unternehmertum Noch im Jahr 2000 wurden in Sachsen-Anhalt 970 Gewerbe mehr abgemeldet als neu an-gemeldet (Gewerbeanmeldungen: 19.893, Gewerbeabmeldungen: 20.863). Seit 2003 zeigt das Gründungsgeschehen eine günstigere Entwicklung, die zu einer Umkehr des bis 2002 anhaltenden Negativtrends geführt hat. Im Jahr 2005 sind 21.401 Gewerbe neu angemeldet und 18.700 Gewerbe abgemeldet worden. Im Ergebnis entsteht ein Positivsaldo von 2.701 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2005. Die Schwerpunkte des Gründungsgeschehens lagen in 2005 in den Bereichen Handel und Gaststätten (7.579), sonstige Dienstleistungen (5.359), Baugewerbe (2.679) und Verarbeitendes Gewerbe (794). Zugleich nimmt die Bedeutung der Selbständigkeit im Land zu, was sich in einer deutlich steigenden Zahl von Selbständigen niederschlägt. Diese hat von 70.200 im Jahr 2000 auf 97.100 im Jahr 2005 zugenommen, die Selbständigenquote ist von 6,6 % auf 9,4 % gestiegen. Mit diesem Zuwachs hat sich die Bedeutung der Selbständigkeit in Sachsen-Anhalt an den Bundesdurchschnitt (2005: 11,2 %) angenähert, obwohl noch ein deutlicher Abstand verbleibt (vgl. Abschnitt 2.1.4).

Cluster Die dynamische Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe ist die treibende Kraft für die zu-nehmende Angleichung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts an den Bundesdurchschnitt. Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes ist für Sachsen-Anhalt eine starke Stellung im Bereich der Chemischen Industrie und der neuen Werkstoffe charak-teristisch, wo bereits von einer auch überregional bedeutsamen Branchenkonzentration ge-sprochen werden kann. Darüber hinaus bestehen in verschiedenen Bereichen regional be-deutsame Konzentrationen, so insbesondere im Bereich des Ernährungsgewerbes und der Agrarwirtschaft, der Energie-, Umwelt-, Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft, dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau/Automotive sowie in Teilbereichen der „Life Siences“ (Biotech-nologie, Pharamzeutische Industrie, Medizin) und der Medienwirtschaft bzw. des Kreativ-Businesses. Mit Ausnahme der Chemieindustrie sind bislang jedoch kaum regional veranker-te Großunternehmen vorhanden, die sich prägend auf die Wirtschaftsstruktur, das For-schungs- und Entwicklungspotenzial und die Unternehmensnetzwerke auswirken. Für die Attraktivität des Industrie- und Innovationsstandortes Sachsen-Anhalt und die weitere Ent-wicklung seiner strukturprägenden Teilsegemente wird daher der wirtschaftsorientierten Pro-filierung der öffentlich finanzierten Forschungslandschaft und des Technologietransfers eine große Bedeutung zukommen.

2.2.7 Sektorspezifische Aspekte

Verarbeitendes Gewerbe Aufgrund seiner internationalen Orientierung ist das Verarbeitende Gewerbe zentraler Be-standteil der Exportbasis einer Region und in besonderem Maße der überregionalen und internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Die reale Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes ist in Sachsen-Anhalt von 1991-2005 von 2,796 Mrd. € auf 7,916 Mrd. € T

11T ge-

wachsen. Damit konnte das Verarbeitende Gewerbe seinen Anteil an der Bruttowertschöp-fung aller Wirtschaftsbereiche in diesem Zeitraum von 12,1 % auf 19,2 % steigern. Trotz des Wachstums der Wertschöpfung reduzierte sich die Erwerbstätigkeit im Verarbeitenden Ge-

11 In Preisen von 1995.

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werbe von 329.500 Personen im Jahr 1991 um mehr als die Hälfte auf 141.500 Personen im Jahr 2005. 1995 war die Zahl der Erwerbstätigen bereits auf 166.000 geschrumpft. Der Grund für diese gegenläufige Entwicklung von Wertschöpfung und Erwerbstätigkeit ist die starke Zunahme der Produktivität. Erwirtschaftete ein Erwerbstätiger im Verarbeitenden Ge-werbe in Sachsen-Anhalt 1991 eine reale Wertschöpfung von 8.487 €, so betrug dieser Wert im Jahr 2005 mit 59.529 € bereits fast das Siebenfache. Bereits seit 1991 ist das Verarbeitende Gewerbe in Ostdeutschland auf Wachstumskurs. Im Vergleich zum Verarbeitenden Gewerbe in Westdeutschland werden jedes Jahr höhere Wachstumsraten erzielt. Sachsen-Anhalt wiederum konnte in der gesamten Periode nahezu durchgängig etwas höhere Wachstumsraten erzielen als der Durchschnitt der neuen Länder. Seit dem Jahr 2000 hat auch eine bemerkenswerte Trendumkehr stattgefunden: Seither wächst das Verarbeitenden Gewerbe in Ostdeutschland und insbesondere auch in Sachsen-Anhalt schneller als in Westdeutschland. Die Exportquote in den neuen Ländern fiel von 14,9 % in 1991 zunächst auf 11,8 % in 1995 und stieg danach bis zum Jahr 2005 auf 26,6 % an. In Sachsen-Anhalt hat sich der Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz von 20,8 % (1991) zunächst ebenfalls bis Mitte der 90er Jahre reduziert, ehe er seit 1999 wieder ansteigt und 2004 leicht über seinem An-fangsniveau liegt (23,4 %). Trotzdem besteht in Bezug auf die Einbindung in internationale Wirtschaftskreisläufe noch immer ein erheblicher Rückstand der ostdeutschen gegenüber den westdeutschen Ländern. In Westdeutschland ist die Exportquote von 27,2 % im Jahr 1991 auf 42,1 % im Jahr 2005 angestiegen.

Tourismus Der Tourismus in Sachsen-Anhalt hat sich seit dem Jahr 2000 positiv weiterentwickelt. So-wohl im Kultur- als auch im Aktiv- und Gesundheitstourismus, den beiden touristischen Hauptgeschäftsfeldern des Landes, ist ein kontinuierlich aufwärts strebender Trend aller we-sentlichen touristischen Kennziffern zu beobachten. So erzielte die Tourismuswirtschaft im Jahr 2004 das beste Ergebnis seit 1990, die Zahl der Übernachtungen stieg auf über 5,9 Mio., die Aufenthaltsdauer verlängerte sich und die Auslastung der Übernachtungseinrich-tungen (Hotels, Pensionen, Camping etc.) wuchs. Sachsen-Anhalt gehört zu den fünf deut-schen Ländern, die ihren Anteil am Deutschland-Tourismus seit 1998 erhöhen konnten. Da-bei nahm die Anzahl der Ausländerübernachtungen im Land überdurchschnittlich zu; die wichtigsten Herkunftsländer waren die Niederlande, die USA, Polen und Dänemark. Gegen-über dem Jahr 2000 erhöhte sich die Beschäftigtenzahl mit Stand 2003 um über 40 % bei den Beherbergungsbetrieben, die Zahlen beim Gaststättengewerbe sanken dagegen um ca. 15 %. Im gesamten Gastgewerbe war ein Absinken der Beschäftigtenzahl von etwa 3 % zu verzeichnen. Der Anteil der Tourismusbeschäftigten an den Gesamtbeschäftigten in Sach-sen-Anhalt liegt bei etwa 5 %.

Bei der in den letzten Jahren insgesamt positiven Entwicklung des Tourismus in Sachsen-Anhalt muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Zuwächse von einem sehr niedrigen Niveau ausgehen. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Potenziale bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Diese Einschätzung wird u. a. auch in den jährlichen Bewertungen des OSV-Tourismusbarometers (OSV - Ostdeutscher Sparkassenverband) sowie in einem aktu-

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ellen Zwischenbericht des ETI (Europäisches Tourismus Institut GmbH, Trier) zum Projekt Forschungsprogramm „Aufbau Ost“ zu Perspektiven der Tourismusentwicklung in den neuen Bundesländern getroffen. So wird z. B. für Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Abschöpfungs-quote des touristischen Potenzials mit nur 22% der niedrigste Wert für die neuen Bundeslän-der ausgewiesen. Als Kernland deutscher Geschichte und Kultur (z. B. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation - Otto der Große, Reformation - Luther, Gartenreich Dessau-Wörlitz - Fürst Franz, Franckesche Stiftungen - August-Hermann Francke, UNESCO-Welterbe-stätten, Händel, Bach, Weill), reich an Kulturstätten und Baudenkmälern von herausragender Bedeutung (Straße der Romanik), den Reiseregionen Harz (Natur, Landschaft, Aktivangebo-te, Bergbaugeschichte, Sagen und Mythen) und Saale-Unstrut (Burgen- und Weinregion), sowie dem ganz aktuellen Thema Himmelswege (Himmelsscheibe von Nebra, ältestes Son-nenobservatorium Goseck) und den touristischen Angeboten zum Wasser- und Radwan-dern (z. B. Blaues Band und Elberadweg) verfügt Sachsen-Anhalt über eine Fülle touristi-scher Potenzial, die es zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Sachsen-Anhalt bes-ser zu nutzen gilt.

2.2.8 Räumliche Dimension: Regionen, Städte, ländliche Räume

Lage und Entwicklung in den „Konvergenz“-Ziel-Regionen und in der Phasing-Out-Region In Tabelle 2.19 werden gesamtwirtschaftliche Ergebnisindikatoren zur sozioökonomischen Lage in den beiden „Konvergenz“-Ziel-Regionen Dessau und Magdeburg und in der Pha-sing-Out-Region Halle dargestellt. Es wird deutlich, dass die Region Halle lediglich in Bezug auf die Arbeitsproduktivität und das BIP je Einwohner vergleichsweise günstig abschneidet. Grund hierfür ist eine gewisse Konzentration von kapitalintensiven Wirtschaftszweigen in der Region Halle (Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung). Bei den anderen Indikatoren, der Bevölkerungsentwicklung, der Veränderung der Erwerbstätigkeit, beim Wirtschaftswachstum und der Höhe der Arbeitslosenquote ist die Lage in der Region Halle etwas ungünstiger als in der Region Magdeburg, teilweise auch etwas ungünstiger als in der Region Dessau. Ins-gesamt bestehen in Bezug auf die sozio-ökonomische Ausgangslage und die Entwicklungs-perspektiven der drei Regionen keine grundlegenden Unterschiede.

Tabelle 2.19 Lage und Entwicklung in den Regionen Dessau, Halle und Magdeburg

NUTS II Regionen

Magdeburg Halle Dessau

Sachsen-Anhalt

Bevölkerung 2003 1.178.061 835.933 521.421 2.535.415

Bevölkerungsentwicklung 2000-2003 (%) - 3,0 - 3,9 - 4,9 - 3,7

Erwerbstätige 2003 476.971 339.396 195.632 1.011.999

Veränderung der Erwerbstätigkeit 2000-2003 (%) - 2,8 - 6,4 - 4,3 - 4,3

Veränderung des BIP 2000-2003 (%) 9,2 3,8 8,4 7,2

BIP je Erwerbstätigen 2004 (€) 44.455 44.459 44.171 44.402

BIP je Einwohner 2003 in KKS (EU 25=100) 75,5 77,6 70,9 75,2

BIP je Einwohner 2000-2002 in KKS (EU 25=100) 72,27 75,07 65,99 n.V.

Arbeitslosenquote (%) 17,6 21,3 21,3 19,6

Quelle: Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Eurostat, Berechnungen der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

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Lage und Entwicklung in den Städten und den ländlichen Räumen Die Situation in den Städten unterscheidet sich in Bezug auf die wirtschaftlichen, arbeits-marktbezogenen und demographischen Herausforderungen nicht grundsätzlich von der Si-tuation in den ländlichen Räumen und damit von der Lage in Sachsen-Anhalt insgesamt. Im Folgenden wird ein näheres Bild über die wirtschaftliche Entwicklung und Lebensqualität in unterschiedlichen Regionstypen des Landes gegeben. Dabei wird auf die Systematik des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zurückgegriffen, nach der in Sachsen-Anhalt keine Agglomerationsräume vorhanden sind (Kreistypen 1 bis 4) und fünf Kreistypen zu unterschieden sind (vgl. auch Abbildung 2.2):

• Kreistyp 5: Kernstädte im verstädterten Raum (Stadtkreise Magdeburg und Halle),

• Kreistyp 6: Verdichtete Kreise im verstädterten Raum (Landkreise Aschersleben-Strassfurt, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Quedlinburg, Schönebeck, Weißen-fels),

• Kreistyp 7: Ländliche Kreise im verstädterten Raum (Landkreise Bördekreis, Burgenland-kreis, Halberstadt, Jerichower Land, Ohrekreis, Saalkreis, Sangerhausen, Wernigerode),

• Kreistyp 8: Ländliche Kreise mit hoher Dichte im ländlichen Raum (Stadtkreis Dessau, Landkreise Bernburg, Bitterfeld, Köthen),

• Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringer Dichte im ländlichen Raum (Landkreise Altmark-kreis-Salzwedel, Anhalt-Zerbst, Stendal, Wittenberg).

BevölkerungU

Wie in Sachsen-Anhalt insgesamt, entwickelte sich die Zahl der Bevölkerung zwischen 1995 und 2003 auch in fast allen Kreistypen deutlich negativ. Dabei fiel der Bevölkerungsschwund in den beiden kreisfreien Städten des Typs 5 mit knapp 14 % am höchsten aus. Einen nur geringen Bevölkerungsrückgang verzeichnen aufgrund von Suburbanisierungsprozessen lediglich die Landkreise des Typs „Ländlicher Kreis im verstädterten Raum“. Allerdings weist dieser Kreistyp zusammen mit den „Ländlichen Räumen geringerer Dichte“ die geringste Bevölkerungsdichte auf. Die Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020 lässt erwarten, dass alle Kreistypen auch in Zukunft deutliche und im Vergleich mit anderen Regionen in Deutschland und Europa sehr hohe Bevölkerungsrückgänge verzeichnen werden. Diese fallen allerdings entgegen der bis-herigen Entwicklung nicht in den Kernstädten, sondern dem „Ländlichen Raum mit höherer Dichte“ (Kreistyp 8) am stärksten aus, wo sich teilweise die besonderen Problemlagen altin-dustrieller Region konzentrieren. Die geringsten Bevölkerungsverluste werden auch zukünf-tig die „verdichteten Kreise im verstädterten Raum“ aufweisen. Eine räumliche Konzentration der Bevölkerung weg vom ländlichen Raum hin zu den Kern-städten kann pauschal nicht konstatiert werden. Die nördlichen, ländlich geprägten Kreise mit geringer Bevölkerungsdichte können sich nach der Prognose sogar eher stabilisieren als die Kreise und kreisfreien Städte in den verstädterten Räumen im südöstlichen Sachsen-Anhalt. Die geringeren Bevölkerungsverluste in den westlichen Kreisen des Landes (Ohre-Kreis, Bördekreis, Halberstadt und Wernigerode) können auf eine stabilisierende Wirkung der Verflechtung mit dem Großraum Hannover-Braunschweig zurückgeführt werden.

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Abbildung 2.2 Kreistypen in Sachsen-Anhalt

Quelle: Daten des BBR (2004). Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

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Tabelle 2.17 Indikatoren zur regionalen Ausgangslage und Entwicklung in den verschiedenen Kreistypen in Sachsen-Anhalt

Kreistyp 5 Kreistyp 6 Kreistyp 7 Kreistyp 8 Kreistyp 9

Kernstadt im ver-städterten Raum

Verdichteter Kreis im verstädterten Raum

Ländlicher Kreis im verstädterten Raum

Ländlicher Kreis höherer Dichte

Ländlicher Kreis geringerer Dichte

Bevölkerung

Bevölkerungsentwicklung in % (1995-2003) -13,40 -8,40 -1,59 -10,20 -7,58

Einwohnerdichte (2003) 1.455,50 158,67 103,75 259,25 60,75

Bevölkerungsentwicklung bis 2020 (2002=100) 84,40 83,85 90,06 79,85 83,05

Wirtschaft und Beschäftigung

BIP je Einwohner (2003) 23,35 16,43 16,36 17,05 15,25

Arbeitsproduktivität (2003) 42,50 46,47 45,04 44,28 42,68

Beschäftigtenquote (2003) 60,80 39,63 38,55 42,53 39,10

Anteil Erwerbstätiger im Primären Sektor in % (2003) 0,35 4,02 4,58 2,60 6,58

Anteil Erwerbstätiger im Sekundären Sektor in % (2003) 16,55 28,47 30,41 27,80 30,45

Anteil Erwerbstätige im Tertiären Sektor in % (2003) 83,10 67,52 64,98 69,65 62,95

Arbeitnehmerentgelte 2002 2.265,00 2.155,83 2.121,25 2.151,50 2.089,25

Arbeitslosenquote 2004 21,65 24,20 19,10 21,78 20,08

Anmerkungen: Beschäftigtenquote: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als Anteil an der Bevölkerung; Anteil Erwerbstätige in Sektor i = Erwerbstätige im Sektor in Relation zur gesamten Erwerbstätigkeit.

Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2005), Berechnungen der GEFRA.

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Wirtschaftskraft und Einkommen Das Einkommensniveau gemessen als BIP je Einwohner ist in den beiden Kernstädten des Kreistyps 5 mit ca. 23.400 € deutlich höher als in den übrigen Gruppen, wobei insbesondere der Kreistyp 9 mit 15.250 € das geringste Einkommensniveau aufweist. Das hier im Jahr 2003 gemessene Niveau des BIP pro Einwohner entspricht nur etwa zwei Dritteln des Ni-veaus in Magdeburg und Halle. Auch in den übrigen Kreistypen ist das Einkommensniveau im Vergleich zu den Kernstädten erheblich geringer. Wie die Beschäftigungsquoten zeigen, stellen die Kernstädte in einem erheblichen Umfang Arbeitsplätze für das Umland bereit. Aufgrund von Einpendlern ist die Wirtschaftskraft je Einwohner daher vergleichsweise hoch. Außerhalb der Kernstädte sind die regionalen Unterschiede in den Beschäftigungsquoten vergleichsweise gering. Die Arbeitsproduktivität liegt - entgegen dem zu erwartenden Muster – in den Kernstädten jedoch nicht über dem Niveau in den übrigen Kreistypen. Hier weisen die „verdichteten Krei-se in verstädterten Räumen“ das durchschnittlich höchste Produktivitätsniveau auf. Gründe dafür sind zum einen in der Konzentration kapitalintensiver Industrien in diesen Landkreisen (Chemie, Mineralölverarbeitung) und in der – im bundesweiten Vergleich – relativ schwachen Position der Städte des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich der höherwertigen unterneh-mensbezogenen Dienstleistungen zu suchen. Die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte weisen ein Gefälle von Kreistyp 5 zu Kreistyp 9 auf, sind insgesamt jedoch nur wenig hete-rogen. Die regionalen Unterschiede in den Möglichkeiten zur Einkommenserzielung sind so-mit vergleichsweise gering. UArbeitsmarkt Auch in Bezug auf die Arbeitsmarktungleichgewichte sind die regionalen Unterschiede in Sachsen-Anhalt vergleichsweise gering. Die Arbeitslosenquote schwankt in Bezug auf die Kreistypen zwischen 19,1 % in den „Ländlichen Kreisen im verstädterten Raum“ (Kreistyp 7) und 24,2 % in den „verdichteten Kreisen im verstädterten Raum“ (Kreistyp 6). UWirtschaftsstruktur Gemessen an der sektoralen Verteilung der Erwerbstätigen ist in allen Regionen der tertiäre Sektor mit Abstand das gewichtigste Wirtschaftssegment, wobei allerdings zu berücksichti-gen ist, dass dem primären und insbesondere dem sekundären Sektor eine zentrale Bedeu-tung für die Einbindung der Wirtschaft Sachsen-Anhalts in die überregionale Arbeitsteilung zukommt:

• Der Anteil der Erwerbstätigen im primären Sektor schwankt zwischen 0,35 % in Magde-burg und Halle (Kreistyp 5) und 6,58 % in den ländlichen Kreisen mit geringer Dichte. Auch in letztgenanntem Kreistyp befinden sich die weit überwiegenden Möglichkeiten zur Einkommenserzielung somit außerhalb des primären Sektors,

• Der Anteil des sekundären Sektors ist in Magdeburg und Halle (Kreistyp 5) mit 16,55 % vergleichsweise gering. In den ländlichen Kreisen (Kreistypen 6 bis 9) schwankt er nur geringfügig zwischen 28,47 % und 30,45 %,

• Spiegelbildlich zur sektoralen Konzentration des primären und sekundären Sektors im ländlichen Raum, hat der Dienstleistungssektor (Tertiäre Sektor) für den Regionstyp 5

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eine überproportionale Bedeutung. Er stellt jedoch auch in allen anderen Regionen ca. zwei Drittel der Erwerbsmöglichkeiten.

Nähere Angaben zur Lage der Städte, zur Städtebauförderung und zum Stadtumbau Die Oberzentren des Landes – Halle (237.808 Einwohner, Stand: 31.12.2005), Magdeburg (229.126 Einwohner) und Dessau (78.360 Einwohner) – sind im Vergleich zu den Großstäd-ten anderer Bundesländer relativ klein und befinden sich – mit Ausnahme der Stadt Halle – geografisch in einer Randlage zu den großen Ballungsräumen in Deutschland. Gleichwohl sind sie als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren für Sachsen-Anhalt von zentraler Bedeutung. Ebenso nehmen die Mittelzentren zentrale Funktionen für das ländlich struktu-rierte Umfeld war. Die Stärkung der wirtschaftlichen Basis, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bewältigung der Folgen der demografischen Entwicklung sind heute die vorrangigen Probleme der Städte des Landes. Während die Oberzentren Halle, Magdeburg und Dessau zwar für Sachsen-Anhalt bedeut-same Arbeitsmarkt- und Dienstleistungszentren darstellen, haben sie sich über das Land hinaus bislang noch kaum als bedeutsame Standorte für höherwertige Dienstleistungen etablieren können. Dies spiegelt sich in einer insgesamt vergleichsweise geringen Wirt-schafts- und Beschäftigungsdynamik im Bereich der höherwertigen Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt wider.12 Die in den Oberzentren vorhandenen Hochschulen und For-schungsinfrastrukturen und eine darauf aufbauende wissensbasierte Stadtentwicklung stel-len diesbezügliche endogene Entwicklungspotenziale dar (vgl. Box 1.2). Box 1.2: Ausgangslage und Entwicklungspotenziale in Magdeburg, Halle und Dessau

Magdeburg

Die traditionelle industrielle Basis der Landeshauptstadt Magdeburg, der Schwermaschinenbau, ist nach 1990 drastisch geschrumpft. Die heute mittelständischen Unternehmen des Maschinenbaus bilden gleichwohl neben dem öffentlichen Sektor (Sitz der Landesregierung) und dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich einen zentralen Eckpunkt der Wirtschaftsstruktur. Die Anbindung an die über-regionale Verkehrsinfrastruktur konnte insbesondere in den Bereichen Straße und Binnenschifffahrt deutlich verbessert werden; bei der Fernbahn- und Fluganbindung bestehen nach wie vor Defizite. Das Stadtbild wurde erheblich verschönert; Magdeburg hat sich zu einem regionalen Dienstleistungs- und Einkaufszentrum entwickelt.

Kernprobleme sind die zu schmale wirtschaftliche Basis der Stadt, die hohe Abhängigkeit von Finanz-zuweisungen und die im Vergleich zu westdeutschen Großstädten hohe Arbeitslosenquote (gut 20 %) bei gleichzeitig bereits zu verzeichnendem Fachkräftemangel. Die solitäre Lage der Stadt zwischen den Agglomerationsräumen Hannover-Braunschweig-Göttingen, Berlin und Leipzig/Halle bedeutet eine Randlage, die eine Positionierung als Nischenanbieter und Zulieferer erfordert. Von großer Be-deutung für die Entwicklung von Spezialisierungsvorteilen (z. B. im Bereich der medizinischen For-schung und der Medizintechnik) sind die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Die Stärkung des Wissenschaftsstandortes, die Ansiedlung und Entwicklung insbesondere innovativer Unterneh-men und die Entwicklung der Stadt zu einem Dienstleistungszentrum auf der Basis eines wissensba-sierten Ansatzes stellen daher wichtige Potenziale dar. Dies soll durch Maßnahmen der Stadtentwick-lung (z. B. Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen, Maßnahmen in Stadtteilen mit beson-deren Benachteiligungen) und zur Förderung des Humankapitals und der beruflichen Eingliederung flankiert werden.

12 Vgl. Abschnitt 2.1.6 und dort z.B. die Entwicklung des Sektors Finanzierung, Vermietung, Unternehmens-

dienstleister.

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Halle

Auch in Halle ist der Wertschöpfungsanteil traditioneller Industriezweige (Maschinen- und Fahrzeug-bau, Lebensmittel- und Chemieindustrie) nach 1990 dramatisch geschrumpft. Im Zuge des Struktur-wandels wächst der Anteil der Dienstleistungen (z. B. im Informations- und Kommunikations- sowie Medienbereich). Kernprobleme sind ebenfalls die im Vergleich mit deutschen Städten ähnlicher Größe schmale wirtschaftliche Basis, die hohe Arbeitslosigkeit (rund 20 %), der enge finanzielle Handlungs-spielraum und die Folgen starker Bevölkerungsverluste. Eine Stärke ist die Lage im Agglomerationsraum Halle/Leipzig, so z. B. für die Entwicklung logistischer Dienstleistungen und von Zuliefererindustrien für regional ansässige Endproduzenten (z. B. Automo-bilindustrie). Als größter Wissenschaftsstandort des Landes verfügt die Stadt über ein gutes Wissen-schafts- und Innovationspotenzial, das eine wichtige Grundlage für die Revitalisierung industrieller Traditionen (z. B. Chemie) und die Erschließung neuer Zukunftstechnologien (z. B. Material-, Bio- und Umwelttechnologie, Film- und Medienwirtschaft) darstellt. Ein Potenzial ist auch die Wiederbelebung der schulischen Bildungstradition (Franckesche Stiftungen) durch Verwirklichung erstklassiger päda-gogischer Konzepte und Investitionen in die schulische und vorschulische Infrastruktur mit dem Ziel, die derzeit noch gute Humankapitalausstattung zu erhalten. Von Bedeutung sind ferner Ansätze zur familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung (z. B. Revitalisierung benachteiligter Stadtviertel, Rückbau technischer Infrastruktur, Brachflächenrecycling).

Dessau

Der traditionelle Industriestandort Dessau hat in den letzten 15 Jahren einen tiefgreifenden Struktur-wandel durchlebt, der in Verbindung mit einem starken Bevölkerungsverlust zu substantiellen wirt-schaftlichen Problemen (NUTS II Region mit dem niedrigsten BIP pro Kopf in Deutschland) und einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit geführt hat. Die aktuelle Wirtschaftsstruktur wird insbeson-dere durch Dienstleistungsbereiche geprägt, die allerdings den durch Schließung zahlreicher indus-trieller Großbetriebe ausgelösten Freisetzungsprozess von Arbeitskräften nicht kompensieren konn-ten. Ein Kernproblem ist somit die zu schmale wirtschaftliche Basis der Stadt. Durch verschiedene Großprojekte, wie u. a. die Umwandlung des ehemaligen Junkerflugplatzes zu einem Industrie- und Gewerbepark, versucht die Stadt, die Strukturkrise zu bewältigen. Die Stadt Dessau ist zudem Modell-stadt des Projektes "Städte der Zukunft" des Bundesbauministeriums und verfolgt das Ziel einer zu-kunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung. Dessau liegt abseits von größeren Ballungsräumen, so dass Agglomerationsvorteile nur begrenzt genutzt werden können. Allenfalls eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz – sowohl als Bahnkno-tenpunkt für den Schienenverkehr Leipzig-Magdeburg und Leipzig-Potsdam-Berlin, als auch Auto-bahnanbindungen (A9 München-Berlin) und eine Anbindung an das Wasserstraßennetz (Hafen Des-sau-Roßlau) – können als ein positiver Infrastrukturfaktor für die regionale Entwicklung gesehen wer-den. Im Vergleich zu Magdeburg und Halle verfügt Dessau allerdings nur über eine unterdurchschnitt-liche Bildungs- und Forschungsinfrastruktur: So ist einzig die Fachhochschule Anhalt als einer von drei Standorten in Dessau vertreten. Allerdings verfügt Dessau über das größte Berufsschulzentrum in Sachsen-Anhalt. Zu den darüber hinaus vorhandenen Entwicklungspotentialen zählen insbesondere das Bauhaus und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich und die dadurch erreichte überregionale Be-kanntheit der Stadt. Die Einwohnerentwicklung wirkt sich neben ihren Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt auch auf den Wohnungsmarkt sowie den Bedarf an städtebaulicher, sozialer, kultureller und technischer Infrastruktur aus. Allein in Sachsen-Anhalt sollen 200.000 dauerhaft leerstehende Wohnungen abgerissen werden. Das seit dem Jahr 2002 bestehende Bund-Länder-Programm zum Stadtumbau Ost soll dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Das Programm läuft bis zum Jahr 2009 und stellt den ostdeutschen Städ-ten einschließlich der Komplementärmittel der Länder und der Kommunen ein Finanzvolu-men von rd. 2,56 Mrd. € bereit (Sachsen-Anhalt: rund 475 Mio. €). Derzeitige Programm-schwerpunkte sind u. a. der Abriss bzw. Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen so-wie die städtebauliche Aufwertung besonders betroffener Stadtteile.

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Im Jahr 2001 wurde mit der flächendeckenden Erarbeitung von „Integrierten Stadtentwick-lungskonzepten“ in 44 Städten des Landes mit zentralörtlicher Bedeutung oberhalb der Grundzentren begonnen. Die beteiligten Kommunen repräsentieren rund 55 % der Gesamt-bevölkerung. Neben der Bewältigung der Folgen des Einwohnerrückgangs sollen die Kon-zepte dazu beitragen, dass wichtige Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Städte und der sie umgebenden Räume geschaffen werden. Die bisherige Stadtumbaupolitik der Landesregierung wurde in diesem Sinne gezielt ergänzt und umfasst für die kommenden Jahre folgende Schwerpunkte:

• Weiterentwicklung und Umsetzung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte u. a. durch Stärkung des integrierten Planungs- und Handlungsansatzes, der privaten Investi-tionsbereitschaft und des bürgerschaftlichen Engagements sowie durch Verbesserung der interkommunalen und regionalen Kooperation,

• abgestimmte Weiterentwicklung der forschungs- und bildungsorientierten und sozialen Infrastrukturen (insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre FuE-Einrichtungen, Schu-len, Kinderbetreuung) als Schlüsselelemente für eine wissensbasierte Stadtentwicklung und Ansatzpunkte zur Profilierung der Städte als Zentren für höherwertige Dienstleistun-gen,

• Revitalisierung der Innenstädte und Reurbanisierung schrumpfender Städte u. a. durch Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktionen sowie Sicherung und Ausbau der historischen Stadtkerne,

• Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Umnutzung von Brach- und Konversi-onsflächen, zur Freiraumnutzung und Gestaltung, Flächenentwicklung,

• Anpassung der stadttechnischen Systeme – insbesondere der Ver- und Entsorgungsnet-ze – an die vorhandenen und zukünftigen Bedarfe der Wirtschaft und einer rückläufigen Bevölkerungszahl.

Darüber hinaus kommt im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau in Sach-sen-Anhalt 2010 (IBA) ein breites Spektrum stadtplanerischer „Werkzeuge“ exemplarisch zur Erprobung und Anwendung.

2.3 Lage und Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Sachsen-Anhalt

Entsprechend dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen Haushalt (close to balance) anzustreben. Das erfordert auf allen staatlichen Ebenen – bei Bund, Ländern und Kommunen – entsprechende finanzpolitische Weichenstellungen. Die gegenwärtige Haus-haltslage des Landes Sachsen-Anhalt zeigt die Notwendigkeit einer weiteren strikten Haus-haltskonsolidierung. Der Schuldenstand betrug am Ende des Jahres 2004 rd. 18 Mrd. € und wird bis 2007 das Niveau von 20 Mrd. € überschreiten. Damit steht Sachsen-Anhalt bereits jetzt an der Spitze der Flächenländer in Ost und West. Drastischste Folge dieser Entwicklung sind die stark anwachsenden Zinsausgaben, die immer größere Anteile der Einnahmen des Landes binden und damit nicht mehr für politische Gestaltung von Schwerpunktaufgaben zur Verfügung stehen.

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Die künftige Entwicklung des Landeshaushaltes wird langfristig insbesondere durch den deutlichen Rückgang der derzeit überproportionalen Einnahmen bestimmt. Im Einzelnen beruht dies auf dem Rückgang der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von der-zeit 1,6 Mrd. € bis auf Null im Jahr 2020, dem langfristigen Rückgang von Bundes- und EU-Mitteln auf das Niveau vergleichbarer Westländer sowie der voraussichtlichen demografi-schen Entwicklung. Zusätzlich werden die jährlichen Einnahmen aufgrund der notwendigen Rückführung der Neuverschuldung – wie sie in der Mittelfristigen Finanzplanung 2004-2008 beschlossen wurde – zumindest solange zurückgehen, bis die Neuverschuldung beendet ist. Eine Projektion der bestenfalls zu erwartenden Einnahmeentwicklung verdeutlicht nachste-hende Abbildung. Demnach werden die nominalen Einnahmen im Jahr 2015 um etwa 1,6 Mrd. € oder 16 % unter dem Niveau von 2005 liegen. Dies wird auf der Ausgabenseite er-hebliche und einschneidende Anpassungen in allen Aufgabenfeldern des Landes erforderlich machen.

Abbildung2.3

Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Mit Hilfe hoher Transferleistungen von Bund und Ländern sowie von der EU war es in Sach-sen-Anhalt wie in allen neuen Ländern bisher möglich, etwa doppelt so viel zu investieren wie ein vergleichbares Westflächenland. Dies ist angesichts überall zurückgehender öffentli-cher Investitionsquoten eine beachtliche Leistung.

Die mittel- und langfristige Entwicklung der finanziellen Situation stellt Sachsen-Anhalt wie alle neuen Länder jedoch künftig vor enorme Herausforderungen und erfordert eine deutliche Schwerpunktsetzung bei der Ausgabenpolitik. Dies gilt auch für die künftige Ausrichtung der EU-Förderung. Fest steht, dass nationale Kofinanzierungsmittel immer schwerer aufzubrin-gen sind. Der Konsolidierungsdruck für die öffentlichen Haushalte muss daher zu einer spür-baren Verringerung der öffentlichen Ausgaben insgesamt führen. Umso wichtiger ist eine optimale Untersetzung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Entwicklung der Einnahmen bis 2015

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

2005 2010 2015

Steuereinnahmen, LFA und Fehl-BEZ SOBEZ

eigene Einnahmen sonstige lfd. Einnahmen

investive Einnahmen Kredite

Mio. Euro

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2.4 Fazit - Stärken und Schwächen

Die Analyse der Ausgangslage führt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Veränderung seit Beginn der laufenden Förderperiode

Als kleine offene Volkswirtschaft konnte sich Sachsen-Anhalt seit Beginn der laufenden EU-Förderperiode im Jahr 2000 nicht grundlegend von der allgemeinen Wachstumsschwäche in Deutschland absetzen (vgl. Abbildung 2.4). Das Wachstum des BIP lag zwischen 2000 und 2006 zwar höher als im Bundesdurchschnitt blieb jedoch – bezogen auf den Gesamtzeitraum – um 4 Prozentpunkte hinter dem Wachstum in der EU-25 zurück. Hinsichtlich des zentralen Konvergenzindikators, dem BIP je Einwohner, konnte jedoch sowohl im Vergleich mit Deutschland als auch der EU-25 eine günstigere Entwicklung erreicht werden. Wachstums-träger war insbesondere das Verarbeitende Gewerbe, während sich Teilbereiche des priva-ten Dienstleistungssektors weniger dynamisch als im Bundes- und EU-Durchschnitt entwi-ckelten. Die relativ schwache Position der Großstädte des Landes in diesen Bereichen ist eine Erklärung dafür. Eine vergleichsweise günstige Entwicklung nahmen die Zahl der Ar-beitslosen, die Arbeitsproduktivität und die Lohnstückkosten. Mit letzterer war auch eine deutliche Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit des Landes verbunden. Abbildung 2.4

Veränderung zentraler Makroindikatoren in Sachsen-Anhalt und Deutschland 2006 gegenüber 2000 in %

Quelle: Daten siehe Text.

-20% -10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

BIP

BIP je Einwohner

BWS im Verarbeitenden Gewerbe

BWS Finanzierung, Vermietung,Unternehmensdienste

Erwerbstätige

Erwerbstätige in der Industrie

Zahl der Arbeitslosen

Arbeitsproduktivität

Lohnstückkosten

Sachsen-Anhalt

Deutschland

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Entwicklungsstand Betrachtet man den nunmehr gegebenen Entwicklungsstand anhand der wichtigsten Indika-toren für die wirtschaftliche Leistungskraft, so zeigen sich immer noch erhebliche Entwick-lungsrückstände (vgl. Abbildung 2.5):

• Das BIP je Einwohner erreichte 2006 erst knapp 73 % des Bundesdurchschnitts; gemes-sen in Kaufkraftparitäten lag es 2004 bei 78,0 % des Durchschnitts der EU-25.

• Die Arbeitsproduktivität belief sich 2006 auf 84,5 % und die Arbeitnehmerentgelte auf gut 80 % des Bundesdurchschnitts.

• Die Produktionslücke bzw. die zu ihrer Schließung erforderlichen öffentlichen und priva-ten Transfers beliefen sich in 2003 noch auf 21 % des BIP. Ohne diese Transfers läge das BIP je Einwohner nur bei schätzungsweise 68 % des EU-Durchschnitts.

Sachsen-Anhalt weist mit 60,5 % eine besonders niedrige Erwerbstätigenquote auf, die deut-lich unter dem Niveau der EU-25 und dem Lissabon-Zielwert für das Jahr 2005 liegt (67 %). Auch die Erwerbsquote der Frauen ist mit 57,3 % etwas geringer als im Bundesdurchschnitt, erreicht jedoch im Unterschied zu der der Männer die Zielmarke von Lissabon für das Jahr 2005 (57 %). Abbildung 2.5

Ausgangslage: Sachsen-Anhalt im Vergleich zu Deutschland insgesamt - Abweichungen vom Bundesdurchschnitt in % -

Quelle: Daten siehe Text.

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Das Niveau der Arbeitslosigkeit ist nach wie vor etwa doppelt so hoch wie im Bundes- und EU-Durchschnitt. Die hohe Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten markieren damit den deutlichsten Unterschied bei der sozio-ökonomischen Lage des Landes im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Frauen und Männer sind von der Arbeitslosigkeit in etwa gleich betroffen. Unter den Arbeitslosen befindet sich mittlerweile jedoch ein vergleichsweise hoher Anteil von Gruppen mit Integrationsproblemen (z.B. Langzeitarbeitslose). Im Unterschied zur sozio-ökonomischen Lage besteht in Bezug auf Umweltsituation kein vergleichbarer Entwicklungsrückstand. Bei einer Reihe von wichtigen Umweltindikatoren weist Sachsen-Anhalt sogar eine relativ günstige Position auf (vgl. Abbildung 2.5). Dies be-deutet allerdings nicht, dass es keinen Handlungsbedarf zur Erreichung der umweltpoliti-schen Ziele des Landes und der EU gibt. Beispiele für solche Handlungsbedarfe sind insbe-sondere die weitere Reduzierung der CO2-Emmissionen, die Verbesserung der Gewässer-qualität (z. B. durch Investitionen im Bereich der Abwasserbehandlung) und die Risikovor-sorge (z.B. durch Hochwasserschutz und Bergbausanierung).

Stärken und Schwächen im Bereich der Potenzialfaktoren Im Rahmen der Analyse wurden Wettbewerbsvorteile und –nachteile sowie insbesondere die angebotsseitigen Determinanten des langfristigen regionalen Wachstumspotenzials Sach-sen-Anhalts analysiert. Um die Ausstattung mit den Potenzialfaktoren zu bewerten und die Stärken und Schwächen zu quantifizieren, wurde ein Vergleich zum Bundes- und EU-Durchschnitt durchgeführt.13 Zusammenfassend ergibt sich hierzu das folgende Bild:

(i) In Bezug auf den Kostenwettbewerb ergeben sich gemessen an den Lohnstückkosten gesamtwirtschaftlich nicht länger Nachteile für Sachsen-Anhalt. Für die im überregionalen Wettbewerb stehende Industrie hat sich sogar ein Lohnstückkostenvorteil herausgebildet, der für die starke Wachstumsdynamik dieses Sektors mitverantwortlich ist.

(ii) Die Sachkapitalausstattung hat sich in Folge der getätigten Investitionen wesentlich ver-bessert. Die Kapitalintensität erreicht nunmehr 88 % des Bundesdurchschnitts. Aufgrund des großen Arbeitsplatzdefizits wird die Kapitalstocklücke – die ein wichtiger Grund für die unter-durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen ist – durch die Kapitalintensität jedoch unterschätzt. Gemessen an der Bevölkerungszahl erreicht der Kapitalstock erst knapp 75 % des bundes-deutschen Niveaus. Da die hohe Arbeitslosigkeit nicht vorrangig ein konjunkturelles Phäno-men oder ein Problem des Mismatch zwischen dem Profil von Arbeitsnachfrage und Arbeits-angebot darstellt, sondern auf eine immer noch transformationsbedingten Kapitalstocklücke zurückgeht, kommt der weiteren Investitionsförderung und dem Abbau von durch Unvoll-kommenheiten am Kapitalmarkt bedingten Finanzierungsdefiziten (von KMU) eine große Bedeutung für die Verbesserung der Beschäftigungslage zu.

13 Die Stärken und Schwächen der Region sind nur anhand eines Vergleichsmaßstabs bzw. in Abgrenzung zu

anderen Regionen messbar. Hierfür wird in den zusammenfassenden Abbildungen dieses Abschnittes auf-grund der durchgängigen Datenverfügbarkeit lediglich der Bundesdurchschnitt herangezogen (in den Ab-schnitten 2.1 bis 2.3 wo verfügbar auch der EU-Durchschnitt), ohne dass durch diese Beschränkung die Schlussfolgerungen qualitativ beeinflusst werden. Die Stärken und Schwächen betreffen sowohl wirtschafts-strukturelle Faktoren (Unternehmensgröße, Selbständige) als auch das sogenannte endogene Potenzial, wie z.B. das FuE-Potenzial des Landes Sachsen-Anhalt und seine Ausstattung mit Humankapital.

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(iii) Beim Humankapital der Beschäftigten weist Sachsen-Anhalt – gemessen an den forma-len Bildungsabschlüssen der Beschäftigten – derzeit noch eine vergleichsweise günstige Position auf. Die relativ schwachen Bildungsergebnisse im Bereich der schulischen Bildung und der Hochschulbildung (z.B. hohe Schulabbrecherquote, geringe Studienberechtigten-quote, geringe Hochschulabsolventendichte), nach wie vor bestehender Handlungsbedarf bei der beruflichen Ausbildung (durch z.B. geringes Angebot an betrieblichen Ausbildungs-plätzen, Jugendarbeitslosigkeit) und die ungünstige demografische Entwicklung machen jedoch deutlich, dass erhebliche Anstrengungen sowohl im Bereich der allgemeinen und tertiären Bildung als auch der beruflichen Aus- und Weiterbildung erforderlich sind, um diese Position in Zukunft behaupten zu können. Die Analyse hat ferner gezeigt, dass die Bildungs-indikatoren (z.B. Schulabbrecherquote, Studienberechtigtenquote) für junge Frauen in der Regel besser als für junge Männer ausfallen. Sie lässt zudem erhebliche infrastrukturelle Investitionsbedarfe im Bereich der allgemein bildenden Schulen erkennen.

Abbildung 2.6

Stärken und Schwächen Sachsen-Anhalts im Bereich der Potenzialfaktoren - Abweichungen vom Bundesdurchschnitt in % -

Quelle: Daten siehe Text.

(iv) Alle Indikatoren zu Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft weisen auf erhebliche Defizite beim FuE-Potenzial im Unternehmenssektor des Landes hin. In erster Linie sind da-für der noch unterdurchschnittliche Industriebesatz und insbesondere der sehr geringe Be-satz mit größeren und großen Industrieunternehmen verantwortlich. Auf letztere entfällt in

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den alten Ländern der Großteil der FuE-Aktivitäten in der Wirtschaft. Im Bereich der öffent-lich finanzierten Forschung und Entwicklung konnten die Ausstattungsdefizite in den letzten Jahren weiter abgebaut werden; die Grundmittel- und Personalausstattung der Hochschulen ist vergleichsweise günstig. Gleichwohl weisen die Hochschulen zur Erfüllung der höchsten Leistungsanforderungen in der Forschung in der Regel noch nicht die erforderlichen kriti-schen Massen auf. Um die Hochschulen zu einem Motor der regionalen Entwicklung zu ma-chen, bedarf es zudem der Verbesserung ihrer Drittmittelfähigkeit, Investitionen in die Pass-fähigkeit von öffentlich finanzierter Forschung und regionalen Innovationsschwerpunkten sowie der Weiterentwicklung der Wissenschaftseinrichtungen und ihres städtischen Umfel-des unter dem konzeptionellen Ansatz der wissensbasierten Stadt. Für die Entwicklung von Innovationsclustern in Sachsen-Anhalt ist zudem eine gezielte Stärkung der derzeit noch unterrepräsentierten außeruniversitären Forschungsinfrastruktur erforderlich.

(v) Im Bereich der durch die Gemeinschaftsaufgabe (GRW) geförderten wirtschaftsnahen Infrastruktur konnte die Ausstattung insgesamt betrachtet mit dem wachsenden Bedarf Schritt halten. Aufgrund des starken Wachstums der fernabsatzorientierten Wirtschaftszwei-ge, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, ist es jedoch auch zukünftig erforderlich, diese Infrastrukturen – orientiert am regionalen und örtlichen Bedarf – weiterzuentwickeln. Neben dem Mengenaspekt stellt zudem die Verbesserung der Standortqualität eine wichtige Aufgabe dar. Trotz erheblicher Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bestehen im Ver-gleich zum Bundesdurchschnitt bei allen Verkehrsträgern noch immer ungünstige Erreich-barkeiten. Neben der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur besseren großräumigen Erschließung (u.a. Fertigstellung der VDE-Schiene, BAB A38, B6n, Nordverlängerung BAB A14) ist die Beseitigung zentraler Engpässe im Verkehrnetz der Kommunen und des Landes ein wichtiger Ansatzpunkte zur Verringerung der Fahrzeiten und Senkung der Transportkos-ten. Teilweise gehen die Erreichbarkeitsdefizite auch auf die ländliche Siedlungsstruktur Sachsen-Anhalts zurück.

(vi) Die Wirtschaftsstruktur ist durch einen noch unterdurchschnittlichen Industrieanteil und eine kleinbetriebliche Strukturierung sowie den damit typischerweise verbundenen Proble-men (z. B. bei der Unternehmensfinanzierung) geprägt. Mit Ausnahme der Chemieindustrie gibt es kaum überregional bedeutsame Branchenkonzentrationen und regional verankerte Großunternehmen, die sich prägend auf die Wirtschaftsstruktur und Unternehmensnetzwer-ke auswirken. In verschiedenen Bereichen haben sich jedoch regional bedeutsame Unter-nehmenskonzentrationen herausgebildet (z. B. Umweltwirtschaft, Maschinen- und Anlagen-bau/Automotive), die Ansatzpunkte für eine wirtschaftsorientierte Profilierung der öffentlich finanzierten Forschungslandschaft und einer darauf aufbauenden Herausbildung von Innova-tionsclustern bieten. Eher ungünstige Strukturmerkmale sind ein geringer Anteil an Selbstän-digen und eine noch vergleichsweise geringe Einbindung in die internationale Arbeitsteilung (Exportquote). Vergleichsweise schwach sind der derzeitige Wertschöpfungsanteil und die Wachstumsdynamik von privaten höherwertigen Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt.

(vii) Die regionalen Disparitäten bezüglich der Wirtschaftskraft und der Arbeitsmarktlage sind innerhalb Sachsen-Anhalts vergleichsweise gering. In den Städten stellt sich wie im Land insgesamt die Aufgabe, die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern. Gleichzeitig müssen die Folgen des Einwoh-

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nerrückgangs bewältigt werden. Dazu wurde seit 2001 mit der flächendeckenden Erarbei-tung von „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ begonnen. Während die Städte und ins-besondere die Oberzentren Halle, Magdeburg und Dessau für Sachsen-Anhalt bedeutsame Arbeitsmarkt- und Dienstleistungszentren darstellen, haben sie sich noch kaum als über das Land hinaus bedeutsame Standorte für höherwertige Dienstleistungen etablieren können. Die abgestimmte Weiterentwicklung der forschungs- und bildungsorientierten sowie der wirt-schaftnahen und sozialen Infrastrukturen unter dem Leitbild einer wissensbasierten Stadt-entwicklung ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die wirtschaftliche Entwicklung und Profilierung der Städte.

Demografische Veränderungen Eine zentrale und negative Einflussgröße des Wachstumspotenzials Sachsen-Anhalts ist ferner die ungünstige Bevölkerungsentwicklung. Sachsen-Anhalt musste sowohl in den neunziger Jahren als auch im Zeitraum 2000-2004 überdurchschnittliche Bevölkerungsver-luste hinnehmen. Bis 2020 soll die Bevölkerung nochmals um 19 % abnehmen. Damit ist eine deutliche Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung verbunden mit negativen Konsequenzen für das Niveau und die Struktur des zukünftigen Arbeitsangebotes. Die de-mografische Entwicklung hat ferner Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur, das Niveau und die Struktur der Infrastrukturausstattung und der öffentlichen Dienste sowie für die Entwick-lung der öffentlichen Haushalte. Sie ist damit auch eine zentrale Rahmenbedingung für den künftigen Einsatz der EU-Fonds, die im Rahmen der Planungen durchgängig zu berücksich-tigen ist.

Haushaltspolitische Rahmenbedingungen Das Einnahmenniveau des Landes wird bedingt durch die demografische Entwicklung und Rückführung von Sonderbundesergänzungszuweisungen zwischen 2005 und 2015 voraus-sichtlich um 1,6 Mrd. € oder nominal 16 % sinken. Dies stellt die Landespolitik vor enorme Herausforderungen und erfordert deutliche Schwerpunktsetzungen bei der Ausgabenpolitik.

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3. Ergebnisse und Wirkungen der Strukturfondsförderung 2000-2006 zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Halbzeit-bewertung

Zum Zeitpunkt der Halbzeitevaluierung wurde bei der Umsetzung des Operationellen Pro-gramms Sachsen-Anhalt 2000-2006 eine positive Zwischenbilanz gezogen: So lag die Bin-dungsquote der Strukturfondsmittel Ende 2004 bei 76,5 % und die Ausgabenquote bei 45,6 %. Auch die Programmumsetzung verlief seitdem planmäßig und erfolgreich. Zum Jahres-ende 2006 waren 99,1% der EU-Mittel gebunden und 82,5% ausgezahlt. Für einen fristgerechten Abschluss der Mittelbindungen bis zum Programmende sind aus heutiger Sicht ausreichende Voraussetzungen geschaffen. Zur vollständigen Abwicklung des OP 2000-2006 müssen in 2007 und 2008 noch 847,1 Mio. EUR zuzüglich der nationalen Kofinanzierung ausgezahlt werden. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte stellt dies für das Land eine große Herausforderung dar. Auch seitens der Evalua-toren wurde die Aufbringung der nationalen Kofinanzierung zur Halbzeitbewertung als ein ehrgeiziges Ziel beschrieben. Die wichtigsten quantifizierten Ziele werden wurden bis zum Programmabschluss ganz über-wiegend erreicht. Zum Teil wurden sie sogar weit übertroffen. Für rund die Hälfte der ent-sprechenden Indikatoren konnten die Zielwerte per 31.12.2006 bereits erreicht werden. Die Ergebnisse im Einzelnen werden im Schlussbericht zum OP EFRE 2000-2006 dargestellt. Unter insgesamt wenig stimulierenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2000-2006 ein wirtschaftliches Wachstum erzielen, das etwas über dem Durchschnitt sowohl der neuen Länder als auch Deutschlands insge-samt lag. Bei der Annäherung des Wohlstandsindikators BIP je Einwohner an den nationalen und europäischen Durchschnitt hat das Land weitere – allerdings geringe – Fortschritte er-reicht. Das Wachstum der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wurde im Untersuchungszeitraum der Halbzeitbewertung vor allem durch den Sektor des Verarbeitenden Gewerbes getragen. Dies dürfte nicht zuletzt auch auf die umfangreiche Investitionsförderung des Landes in diesem Sektor zurückzuführen sein, zu der der EFRE einen erheblichen Beitrag leistet. Insofern er-scheint die strategische Ausrichtung des EFRE auf die Unterstützung arbeitsplatzschaffen-der Investitionen weiterhin richtig. Darüber hinaus sollte nach Ansicht der Evaluatoren die Förderpolitik auf die Stärkung der FuE-Potenziale der Wirtschaft Sachsen-Anhalts u. a. durch eine Verbesserung der Kooperation mit der Wissenschaft ausgerichtet werden. Das OP EFRE unterstützt vielfältige Ansätze in unterschiedlichen Infrastrukturbereichen. In den entsprechenden Programmschwerpunkten und Maßnahmen ist die Umsetzung der ge-planten Projekte oft langsamer angelaufen und weniger fortgeschritten als in anderen Berei-chen (einzelbetriebliche Förderung, Förderung im Bereich Arbeitsmarkt/ Humanressourcen). Die Analyseergebnisse legen es nahe, die Umsetzungsfortschritte in diesen Bereichen im verbleibenden Förderzeitraum besonders intensiv zu kontrollieren, um ggf. rechtzeitig nach-steuern zu können und bei der Vorbereitung der neuen Förderperiode – hier insbesondere

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im Rahmen der Finanzplanung – die spezifischen Umsetzungsbedingungen von Infrastruk-turinvestitionen (Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Möglichkeiten der öf-fentlichen Kofinanzierung) genauer zu berücksichtigen. Insgesamt zeigen die Bewertungen, dass es in der zukünftigen Förderperiode wichtig ist, sich auf die relevanten Förderprioritäten zu konzentrieren, die Wachstum und Beschäftigung langfristig sichern und im Bereich des Humankapitals, im Bereich von Forschung und Ent-wicklung und bei der privaten produktiven Kapitalbildung Schwerpunkte zu setzen. Bei den Infrastrukturen ist die Förderung gezielt auf die noch bestehenden Lücken auszurichten.

Mit Blick auf die begleitenden Indikatorensysteme wird festgestellt, dass sich das praktizierte

System der aktuellen Förderperiode in der bestehenden Form aus verschiedenen Gründen

nicht bewährt hat und in Richtung eines schlankeren Systems weiter zu entwickeln ist. Die-

ses System sollte nur aussagekräftige, steuerungsrelevante Informationen für einzelne För-

deransätze enthalten. Dann kann auch eine stärkere Nutzung der erhobenen Daten und in

der Folge ein Qualitätsgewinn in der Programmsteuerung realistisch erwartet werden.

Im Rahmen der Halbzeitbewertung wurde auch auf ein speziell für das Land Sachsen-Anhalt konstruiertes makroökonometrisches HERMIN-Modell zurückgegriffen, um die gesamtwirt-schaftlichen Nachfrage- und Angebotseffekte der Strukturfonds für wirtschaftspolitische Schlüsselvariablen wie BIP, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit etc. abzubilden. Hinsichtlich der makroökonomischen Wirkungen zeigen die Ergebnisse, dass die Interventionen im Rahmen der EU-Strukturfonds 2000-2006 das Bruttoinlandsprodukt in Sachsen-Anhalt auch nach dem Ende der Förderung langfristig bis ins Jahr 2020 positiv über das Basisszenario anhe-ben. Ursächlich für diese Entwicklung sind insbesondere die durch die Akkumulation von Humankapital und physischer Infrastruktur angebotsseitig induzierten Externalitäten. Die Wirkung im Produzierenden Gewerbe ist dabei am Stärksten einzustufen. Langfristig ist hier mit einem zusätzlichen Wachstumsimpuls zwischen 1 und 2 % zu rechnen. Hingegen ebbt der Effekt im Dienstleistungsgewerbe und im Bausektor relativ schnell ab – beide Sektoren sind eher nachfrageseitig determiniert. Die Ergebnisse favorisieren somit insbesondere Maßnahmen der EU-Strukturfonds zur Stärkung der industriellen (Export-) Basis der Region. In Hinblick auf die aggregierte Beschäftigung zeigen die Ergebnisse, dass sich die Struktur-fonds langfristig stärker in Produktivitätsgewinnen niederschlagen und die Beschäftigung weitgehend unbeeinflusst lassen. Es ist jedoch zu erwarten, dass dieses als „jobless growth“ bekannte Phänomen hauptsächlich mittelfristig in den sachsen-anhaltinischen Zahlen wider-spiegelt (für eine ähnliche Entwicklung der EU-Strukturfonds siehe Irland Anfang und Mitte der 90er Jahre). Langfristig sollten sich die mit Hilfe der Strukturfonds erzielten Produktivi-tätsgewinne – und somit indirekt geschaffene Wettbewerbsvorteile – aber auch auf das gleichzeitige Anziehen der Produktion und Erwerbstätigkeit niederschlagen. Die abschlie-ßend berechneten Sensitivitätsanalysen machen darüber hinaus deutlich, dass die adäquate Ausgestaltung des Strukturfondsportfolios eine entscheidende Bedeutung hinsichtlich der potentiell erzielbaren Ergebnisse hat. Fördermaßnahmen mit hohen Elastizitäten in Bezug auf die modellierten Externalitäten können die BIP-Entwicklung langfristig um knapp 1 % über die Basisentwicklung anheben.

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4. Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik und Nationa-ler Strategischer Rahmenplan

Der Rat hat auf Vorschlag der Kommission Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemein-schaft für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Gemeinschaft festgelegt. Die Strategischen Kohäsionsleitlinien bilden die Grundlage für den Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) für Deutschland. Beide Dokumente stellen gemäß Artikel 25 und 27 sowie 37 der Verordnung 1083/2006 einen Orientierungs- bzw. Bezugsrahmen für die Programmplanung dar. Ihre wesentlichen Zielsetzungen sollen daher an dieser Stelle rekapituliert werden. Auf die Kohärenz der Programmplanung mit den Strategischen Leitli-nien und dem Nationalen Strategischen Rahmenplan wird in Abschnitt 5.7 eingegangen.

4.1 Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik der Europäischen Kommis-sion

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union zielt darauf ab, die regionalen Disparitäten innerhalb der Europäischen Union zu verringern und einen Beitrag zur Konvergenz der er-wirtschafteten realen Pro-Kopf-Einkommen zu leisten. Mit Blick auf die Konvergenz müssen die in den Regionen eingesetzten Maßnahmen, die aus den Europäischen Strukturfonds unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten – nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – eingesetzt werden. Entsprechend der erneuerten Lissabon-Strategie sollten im Rahmen der Kohäsionspolitik die folgenden Leitlinien Berücksichtigung finden:

• Verbesserung der Attraktivität der Regionen und Städte der Mitgliedstaaten durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqua-lität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung ihrer Um-welt,

• Förderung von Innovation, Unternehmergeist und Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nut-zung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und

• Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Be-schäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfä-higkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

Schließlich sollen die territorialen Aspekte der Kohäsionspolitik Berücksichtigung finden.

Hierzu zählen neben dem Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung und die För-

derung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums auch Maßnahmen zur

Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.

Nicht alle in den Leitlinien und den Verordnungen benannten Fördermöglichkeiten sind für

alle Regionen gleichermaßen von Bedeutung. Welcher strukturpolitische Ansatz und Mix am

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Besten geeignet ist, hängt letztlich von den Stärken und Schwächen des einzelnen Mitglied-

staats oder der einzelnen Region ab. Entsprechend der Neulancierung der Lissabon-

Strategie für Wachstum und Beschäftigung und um die Herausforderungen der fortschreiten-

den Globalisierung erfolgreich zu meistern, muss sich die Kohäsionspolitik künftig stärker auf

Wissen, Forschung und Innovation sowie auf die Verbesserung des Humankapitals konzent-

rieren.

4.2 Nationaler strategischer Rahmenplan

Im Nationalen14 Strategischen Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der Europäischen Struk-turfonds in Deutschland wird die Entwicklungsstrategie für die unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebiete festgelegt, die darauf abzielt, den Konvergenzprozess zu beschleunigen.“ Nachhaltige Entwicklung umfasst die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis und die Ver-besserung der Einkommensperspektiven, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbe-sondere durch Abbau der Arbeitslosigkeit sowie den Umwelt- und Naturschutz. Vor dem Hin-tergrund der spezifischen Entwicklungsrückstände in Bezug auf diese Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, sieht der NSRP in den deutschen Regionen des „Konvergenz“-Ziels vor allem in den folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

• Ausbau des Innovationspotenzials der Wirtschaft, Weiterentwicklung der Potenziale im Bereich der öffentlichen Forschung und Entwicklung und Verbesserung des Technologie-transfers,

• Stärkung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Basis, insbesondere in den fernab-satzorientierten Wirtschaftsbereichen, durch Investitionsförderung und Maßnahmen zum Abbau von Finanzierungshemmnissen, insbesondere im Bereich der KMU,

• Weiterentwicklung der Infrastruktur, insbesondere im Bereich der regionalen und überre-gionalen Verkehrsinfrastruktur, regionalspezifische Anpassung der städtischen und länd-lichen Infrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwick-lung und der Erfordernisse einer umweltgerechten Entwicklung und zur Stärkung der re-gionalen Standortsituation,

• Sicherung des Standortvorteils im Bereich der Humanressourcen und eines ausreichen-den Angebots an Fachkräften durch Investitionen in Bildung, Qualifizierung und Verbes-serung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der NSRP definiert zu diesem Zweck sieben thematische Prioritäten für den Einsatz der EU-Strukturfonds: Priorität 1: Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung

Priorität 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Priorität 3: Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum

Priorität 4: Förderung von überregional bedeutsamen Verkehrswegeinvestitionen

14 Entscheidung der Kommission K(2007)1861 vom 2.5.2007.

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Priorität 5: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Beschäf-tigten

Priorität 6: Verbesserung des Humankapitals

Priorität 7: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliede-rung benachteiligter Personen

Die Prioritäten 1 bis 4 stellen die im NSRP definierten Förderschwerpunkte für den EFRE dar. Dabei wird die Priorität 1 bis 3 in erster Linie durch die Operationellen Programme für den EFRE der Länder umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Priorität 4 ist ein EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Die Umsetzung der Prioritäten 5 bis 7 erfolgt durch Operationelle Programme für den ESF der Länder und ein ESF-Bundesprogramm. Neben den thematischen Prioritäten legt der NSRP den Umwelt- und Naturschutz, die Förde-rung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die städtische Dimension als Querschnittsziele der Entwicklungsstrategie fest. Ferner wird festgestellt, dass vor dem Hin-tergrund der Bevölkerungsentwicklung in den in Deutschland unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebieten spezifische Handlungsansätze zu entwickeln und in das strukturpolitische Instrumentarium zu integrieren sind, um die demografischen Herausforderungen zu flankie-ren.

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5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der EU-Fonds 2007-2013

In diesem Abschnitt wird auf die regionale Entwicklungsstrategie eingegangen, die sich für

das Land Sachsen-Anhalt aus den identifizierten Stärken und Schwächen ergibt. Sie zielt

darauf ab, den EFRE zur Stärkung der vorhandenen Potentiale einzusetzen und einen Bei-

trag zur Reduktion der Schwächen zu erzielen.

Das Zielsystem der Landesregierung für den Einsatz der EU-Fonds und hier insbesondere

des EFRE wird in der Abbildung 5.1 im Überblick dargestellt. In Abschnitt 5.1 wird zunächst

auf die (fondsübergreifenden) Oberziele der Landesregierung für den Einsatz der EU-Fonds

eingegangen. In Abschnitt 5.2 werden fondsübergreifende Strategieschwerpunkte beschrie-

ben, die aus Sicht der Landesregierung für die Erreichung der Oberziele von herausgehobe-

ner Bedeutung sind. Sie bilden aus Sicht der Landesregierung eine zentrale Orientierungs-

größe für den Einsatz des EFRE in Sachsen-Anhalt und sind daher zu beschreiben, bevor

auf die Förderstrategie des EFRE im Einzelnen eingegangen wird. Abschnitt 5.3 widmet sich

– ebenfalls fondsübergreifend – Querschnittszielen und -themen, dem Umwelt- und Natur-

schutz, der Förderung der Chancengleichheit, der städtischen Dimension sowie der Bedeu-

tung der demografischen Entwicklung für die Förderstrategie. In Abschnitt 5.4 wird darge-

stellt, welche Schlussfolgerungen sich aus der Landesförderstrategie für den Einsatz des

EFRE und die Bildung bzw. finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen des EFRE ergeben.

Ferner wird auf die Komplementarität zu anderen Fonds (Abschnitt 5.5) sowie die erwarteten

gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der gewählten Förderstrategie (Abschnitt 5.6) einge-

gangen. Abschließend wird in Abschnitt 5.7 der Beitrag zu den europäischen und nationalen

Zielen dargestellt.

5.1 Ziele der Landesregierung

Die Analyse der Ausgangslage in Sachsen-Anhalt hat zu dem Ergebnis geführt, dass ein

erheblicher Rückstand in Bezug auf die sozio-ökonomische Entwicklung fortbesteht. Das BIP

je Einwohner bleibt deutlich hinter dem Bundes- und EU-Durchschnitt zurück, nach wie vor

besteht eine starke Transferabhängigkeit, die Erwerbstätigenquote ist vergleichsweise nied-

rig und die Arbeitslosenquote fast doppelt so hoch wie im Bundes- und EU-Durchschnitt. Die

Analyse hat ferner gezeigt, dass ein vergleichbarer Entwicklungsrückstand im Bereich des

Umwelt- und Naturschutzes nicht vorhanden ist, obwohl auch hier weiterer Handlungsbedarf

zur Erreichung der europäischen, nationalen und landespolitischen Ziele besteht.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts wird vor diesem Hintergrund die Erhöhung der wirt-

schaftlichen Leistungskraft des Landes und die Verbesserung der Beschäftigungssituation

und der Arbeitsmarktlage in den Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie stellen

und als Oberziele für den Einsatz der EU-Fonds in der EU-Förderperiode 2007-2013 verfol-

gen. Mit der Priorität für Wachstum und Beschäftigung will die Landesregierung den mit der

erneuerten Lissabon-Strategie verfolgten Zielen der EU Geltung verschaffen sowie in der

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zweiten Hälfte der Förderperiode verstärkt die Ziele der Strategie Europa 2020 umsetzen,

ohne dabei weitere Ziele, wie den Schutz von Natur und Umwelt und die Geschlechter-

gleichstellung zu vernachlässigen. Die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Verbesserung

der Arbeitsmarktlage sind die Voraussetzung für den Abbau der hohen Transferabhängigkeit

Sachsen-Anhalts und für die Möglichkeit, hohe soziale und umweltbezogene Standards zu-

künftig aus eigener Kraft finanzieren zu können. Die Förderpolitik der kommenden Jahre wird

darüber hinaus der Bewältigung der Folgen der demografischen Entwicklung und deren Ges-

taltung eine besondere Bedeutung beimessen. Das Zielsystem für den Einsatz des EFRE in

der Förderperiode 2007-2013 ist in Abbildung 5.1 im Kontext des integrierten Programmie-

rungsansatzes des Landes dargestellt. Die Fördermöglichkeiten des EFRE sollen insbeson-

dere dazu genutzt werden, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt zu

beschleunigen, die Erwerbsmöglichkeiten zu erweitern und die Arbeitsmarktlage zu verbes-

sern (Oberziele).

Die Artikel 9 und 27 der Verordnung 1083/2006 verpflichten das Land dafür zu sorgen, dass

die Komplementarität mit anderen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft gegeben ist

und eine Koordinierung zwischen den Interventionen der Fonds, des ELER und des EFF

erfolgt. Sachsen-Anhalt entspricht diesen Anforderungen in besonderer Weise, indem der

Programmierungsprozess von Anfang an fondsübergreifend angelegt war. Die im Rahmen

der Landesstrategie fondsübergreifenden Strategieschwerpunkte sowie Querschnittsziele

und -themen werden in den folgenden Abschnitten 5.2 und 5.3 dargestellt.15 Sie sind ein

integraler Bestandteil der Förderstrategie für den Einsatz des EFRE in Sachsen-Anhalt.

Bevor auf die Förderstrategie des EFRE eingegangen wird, sollen daher zunächst die Stra-

tegieschwerpunkte der Förderpolitik des Landes Sachsen-Anhalt für die kommenden Jahre

beschrieben werden, die zugleich die fondsübergreifenden Strategieschwerpunkte für den

Einsatz des ESF, EFRE und ELER darstellen.

.

15 Der Nachweis der Komplementarität hinsichtlich einzelner Instrumente erfolgt in Abschnitt 5.5.

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Abbildung 5.1

Zielsystem für den Einsatz des EFRE in Sachsen-Anhalt 2007-2013

Oberziele: Konvergenz durch nachhaltige Entwicklung, insbesondere Förderung von Wachstum und Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven

OP EFRE OP ESF EPLR

Prioritätsachse 1: Innovation, For-

schung und Entwicklung

Prioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfä-higkeit der Wirt-

schaft

Prioritätsachse 3: Wirtschaftsnahe

Infrastruktur

Vgl. zu den Prioritäts-achsen im Einzelnen OP ESF Sachsen-

Anhalt

Vgl. zu den Schwer-

punkten im Einzelnen

EPLR Sachsen-

Anhalt

Fondsübergreifen-de Strategie-

schwerpunkte zur Erreichung der

Oberziele

(Fonds- übergreifende)

Querschnittsziele

Prioritätsachse 5: Umweltschutz

und Risiko- vorsorge

Prioritätsachse 4: Nachhaltige

Stadtentwicklung einschließlich Bildungsinfra-

strukturen

Forschung, Entwicklung und Innovation

Bildung

Investitionsförderung und Abbau von Finanzierungshemmnissen, insbesondere für KMU

Umwelt- und Naturschutz

Chancengleichheit

Städtische Dimension

Rahmenbedingung und Querschnittsaufgabe: Demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt und Gestaltung ihrer Folgen

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5.2 Fondsübergreifende Strategieschwerpunkte zur Erreichung der Oberziele

Die ökonomische Wachstumstheorie beschreibt Arbeit, Kapital und Wissen bzw. Innovation

als die treibenden Kräfte wirtschaftlichen Wachstums. Insbesondere die neue Wachstums-

theorie zeigt seit Mitte der 1980er Jahre auf, dass dem Produktionsfaktor Wissen die ent-

scheidende Rolle beim Wachstumsprozess zukommt. Empirische Studien führen bis zu 90 %

des Wachstums entwickelter Volkswirtschaften auf Wissen bzw. Innovation zurück. Eine trei-

bende Kraft dauerhaften Wachstums sind daher private und staatliche Investitionen in For-

schung und Entwicklung. Sie führen zu positiven externen Effekten, indem Wissen ange-

wandt, mitgeteilt und so vermehrt wird („Learning by doing“ bzw. „Learning by using“). Diese

positiven „Externalitäten“ des Wissens und das zu seiner Umsetzung erforderliche Human-

kapital wirken der mit steigendem Kapitaleinsatz abnehmenden Grenzproduktivität des Kapi-

tals entgegen und erhöhen damit das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft. Dies betrifft

in erster Linie den Sektor der handelbaren Güter (vor allem das Verarbeitende Gewerbe,

fernabsatzorientierte Dienstleistungen), in dem Innovationen eine Grundvoraussetzung für

den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind.

Die im Rahmen der Halbzeitbewertung des Operationellen Programms 2000-2006 durchge-

führten Untersuchungen haben gezeigt, dass die wirtschaftliche Leistung (BIP) in Sachsen-

Anhalt durch den Einsatz der EU-Fonds kurzfristig um 3 % und die Beschäftigung um 2,5 %

erhöht wurden. Hiervon geht eine bedeutende stabilisierende Wirkung aus. Auch langfristig

verbleiben positive Wirkungen für Wachstum und Beschäftigung, die die Oberziele der Inter-

ventionen der Strukturfonds sind. Ihr Umfang hängt allerdings maßgeblich davon ab, zu wel-

chem Grad die Fördermittel auf Maßnahmen konzentriert werden, die nicht nur kurzfristig die

Nachfrage erhöhen, sondern durch Stärkung der Angebotsseite zur nachhaltigen Verbesse-

rung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Sachsen-Anhalts führen. Die primäre Zielset-

zung bei der Ausrichtung der Förderpolitik und der Programmierung des Einsatzes der EU-

Mittel in Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2007-2013 ist es daher, den Fördermitteleinsatz

auf Maßnahmen zu konzentrieren, die auf Basis vorhandener Erkenntnisse zur Förderung

von Konvergenz und Effizienz der Förderinstrumente, der analysierten Stärken und Schwä-

chen des Landes und der spezifischen regionalen und nationalen Rahmenbedingungen für

den Einsatz der EU-Fonds hohe und nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte

versprechen.

Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund drei fondsübergreifende Strategieschwer-punkte identifiziert, die aus ihrer Sicht von besonderer Bedeutung dafür sind, die Wachs-tums- und Beschäftigungsperspektiven in Sachsen-Anhalt zu verbessern:

• Forschung, Entwicklung und Innovation,

• Bildung,

• Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen für Un-ternehmen, insbesondere für KMU.

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Im Folgenden wird dargestellt, wie EFRE, ESF, ELER sowie nationale Förderinstrumente und Initiativen im Rahmen der o. g. Strategieschwerpunkte zusammenwirken.

Forschung, Entwicklung und Innovation Im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sollen vor dem Hintergrund der FuE-Schwäche der Wirtschaft Sachsen-Anhalts mit Hilfe des EFRE zum einen einzelbetriebliche Maßnahmen zur Innovationsförderung unterstützt und Beiträge zur Verbesserung der Inno-vationsfinanzierung in KMU geleistet werden (vgl. Tabelle 5.1). Zur Kompensation der FuE-Schwäche der Wirtschaft sollen zum anderen die öffentlichen Forschungsinfrastrukturen ein-schließlich deren Vermögen zum Wissens- und Technologietransfer an und außerhalb der Hochschulen ausgebaut und profiliert werden. Um dies an den Hochschulen mit einem mög-lichst effektiven und effizienten Einsatz der Finanzmittel zu erreichen, wird das Land Sach-sen-Anhalt dabei den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg der Konzentration und Schwerpunktbildung im Bereich der öffentlichen Forschung unter Berücksichtigung der Anforderungen wirtschaftlich für Sachsen-Anhalt bedeutsamer Felder fortführen. Der ESF soll diesen Strategieschwerpunkt durch ergänzende Maßnahmen der Unterstützung des Technologietransfers (z.B. Innovationsassistenten, Gründungen aus Hochschulen) unterstüt-zen (vgl. Tabelle 5.1) und darüber hinaus durch Investitionen in die Humanressourcen (z.B. Aus- und Weiterbildung insbesondere unter Berücksichtigung des Bedarfes der Wirtschaft) die Voraussetzungen für Innovation und Anwendung neuen Wissens verbessern. Tabelle 5.1

Strategieschwerpunkt „Forschung, Entwicklung und Innovation“ 2007-2013

(indikative Angaben)

Mitteleinsatz (inkl. Nationaler Kofinanzierung,

Mio. €)

Beteiligung der EU-Fonds

Maßnahmen zur direkten Stärkung der FuE-Kapazitäten der Wirtschaft (Inno-vationsförderung in KMU, Risiko- und Beteiligungskapital)

229,6 EFRE

Förderung von Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich 225,9 EFRE

Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und von Forschungs-schwerpunkten

147,9 EFRE

Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (u.a. Netzwerke, Clus-ter, Auftragsforschung von KMU, Klimaschutz/regenerative Energien)

84,3 EFRE

Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (u.a. Innovationsassis-tenten, Unternehmensgründungen aus Hochschulen)

40,1 ESF

Verbesserung des Transfers Wirtschaft-Wissenschaft (Land- und Ernäh-rungswirtschaft)

0,2 ELER

Summe 728,0

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt werden auch darüber hinausgehende Anstrengun-

gen zur Stärkung der Innovationskraft und des Forschungsstandortes unternehmen. Zu nen-

nen sind insbesondere die Förderung von Forschung und Entwicklung im Rahmen der Bund-

Länder-Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung sowie spezifische auf die Entwicklung

von Forschungsschwerpunkten, den Technologietransfer und die Steigerung der Innovati-

onskraft der neuen Länder zielende Förderprogramme des Bundes (u. a. INNO-WATT, Un-

ternehmenRegion, PRO INNO, FUTOUR). Der Bund und die ostdeutschen Länder haben im

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Rahmen des Korb 2 des Solidarpaktes II vereinbart, die – bezogen auf die Bevölkerungszahl

– überproportionalen Leistungen des Bundes für die ostdeutschen Länder in diesem Politik-

feld in etwa auf dem gegenwärtigen Niveau (mehr als 520 Mio. € p.a.) bis zum Jahr 2019 zu

stabilisieren. Neben der öffentlichen Forschung und Entwicklung konzentrieren sich diese

Förderprogramme auf spezifische Branchen und Regionen bzw. auf ausgewählte Aspekte

des Wissenstransfers. Der Ansatz der EU-kofinanzierten Förderprogramme des Landes be-

steht hingegen darin, die grundlegenden Voraussetzungen des Innovationssystems im Be-

reich der Unternehmen und der Wissenschaftseinrichtungen zu verbessern und spezifische

Förderlücken zu schließen. Insofern ergänzen sich die Förderansätze des Bundes und der

EU-Fonds in Sachsen-Anhalt.

Zudem werden die Anstrengungen des Landes zur Akquisition von sonstigen privaten und

öffentlichen Drittmitteln für Forschung und Entwicklung verstärkt. So ist der Einsatz von

Strukturfondsmitteln im Wissenschaftsbereich mit der Forderung verbunden, sich verstärkt

um die Einwerbung von Mitteln aus dem 7. Rahmenprogramm Forschung zu bemühen.16

Die Wissenschaftseinrichtungen engagieren sich in Verfolgung dieser Anforderungen in

Technologie-Plattformen (z. B. Plants for the Future / Pflanzenforschung).

Bildung Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Humankapital für die wirtschaftliche Entwicklung

und die individuellen Chancen am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, der analysierten

Defizite bei den Bildungsabschlüssen (z. B. Schulabbrecherquote, Studienberechtigtenquote,

Hochschulabschlüsse), nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch teilweise bei den Er-

wachsenen sowie den damit einhergehender Risiken für die künftige Humankapitalausstat-

tung des Landes, der Defizite in der Bildungsinfrastruktur sowie einer – im bundesdeutschen

Vergleich – hohen Jugendarbeitslosigkeit bedarf es in Sachsen-Anhalt einer systematischen

Stärkung des Bildungs- und Erziehungssektors von der Krippe bis zur Hochschule ein-

schließlich der Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Der ESF soll hierzu wichtige Beiträge

im Bereich der Berufsausbildung junger Menschen (Ausbildungsförderung und Förderung

von jungen Menschen an der „zweiten Schwelle“) sowie zur Verbesserung der vorschuli-

schen und schulischen Bildungsleistungen erbringen. Mit dem ESF soll zudem das lebens-

lange Lernen durch einen Garantiefonds gefördert (vgl. Tabelle 5.2) und Beschäftigte sowie

Existenzgründer/innen qualifiziert werden (vgl. hierzu im folgenden Abschnitt die Tabelle

5.3). Der EFRE und der ELER werden flankierend hierzu eingesetzt, um durch Investitionen

in die Infrastruktur der Kindertagesstätten und der Schulen einen Beitrag zur Verbesserung

der Humanressourcen zu leisten, soweit diese Investitionen notwendig sind für die Durchfüh-

rung von Reformen und die wesentliche Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der

Kinderbetreuungs- und Bildungssysteme (vgl. Tabelle 5.2).

16 Die im Rahmen des 7. Rahmenprogramms Forschung geförderten Projekte sind in erster Linie Projekte der

Grundlagenforschung die sich am Kriterium wissenschaftlicher Exzellenz orientieren. Anders als bei den EF-RE geförderten Projekten steht hier nicht die regionale Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft, sondern die konsequente Ausrichtung auf die Förderung einer Spitzenforschung von Weltrang im Vordergrund.

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Tabelle 5.2 Strategieschwerpunkt „Bildung“ 2007-2013

(indikative Angaben)

Mitteleinsatz (inkl. Nationaler Kofinanzierung,

Mio. €)

Beteiligung der EU-Fonds

Ausbildungsförderung (Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze, För-derung von Modellprojekten und der Verbundausbildung, Förderung betriebli-cher Ausbildungsplätze für bestimmte Jugendliche etc.)

121,0 ESF

Integration von jungen Menschen an der „Zweiten Schwelle“ 20,5 ESF

Maßnahmen zur Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bildung (u.a. Bekämpfung von Schulabbruch/Schulversagen, Camp + fit für die nächs-te Klasse, Weiterbildung von Erziehungs- und Lehrkräften, Arbeitsmarktrele-vanz der Bildung)

111,2 ESF

Bildungsmaßnahmen mit spezifischen Zielsetzungen (u.a. Förderung von Frauen, Berufsorientierung von Jugendlichen, Umweltbildung, Alphabetisie-rung ,ohne Förderung der Integration benachteiligter Gruppen am Arbeits-markt)

12,8 ESF

ESF-Garantiefonds 12,0 ESF

Investitionen in Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kindertagesstätten, IT-Ausstattung)

254,5 EFRE

Investitionen in Bildungsinfrastrukturen (Schulen zur Grundversorgung mit nicht mehr als 350 Schülern, Kindertagesstätten)

131,4 ELER

Summe 663,4

Die im Rahmen der Programme für den Einsatz der EU-Fonds vorgesehenen Maßnahmen

zur Verbesserung der Humankapitalausstattung sind in umfassende nationale Anstrengun-

gen zur Verbesserung der Bildungsleistungen integriert. Aus einer Reihe von internationalen

Studien wird deutlich, dass die dort nachgewiesenen Defizite des Schulsystems nicht durch

punktuelle Einzelmaßnahmen abbaubar sind. Es bedarf im Gegenteil einer langfristig und

nachhaltig angelegten nationalen Strategie. Diese muss vorrangig inhaltlich determiniert sein

und alle relevanten Felder in den Blick nehmen. Diese Entwicklung hat in Deutschland und in

Sachsen-Anhalt begonnen. Wesentliche Elemente dieser Strategie sind die Festlegung ver-

bindlicher Standards, die Erhöhung der Transparenz des Schulsystems durch die Implemen-

tierung eines Systems regelmäßiger Vergleichsarbeiten sowie innerer und äußerer Evaluati-

onen, die Verbesserung der frühkindlichen Förderung und die Einführung von systematisch

angelegten Elementen einer verbesserten Berufsvorbereitung vor allem an den Sekundar-

schulen.

Zur Verbesserung der Lehre an den Hochschulen baut das Land das Hochschulsystem ge-

mäß der Hochschulplanung und der Vorgaben zur Exzellenzoffensive Netzwerke wissen-

schaftlicher Exzellenz unter Nutzung von Landesmitteln aus. Mittel des Bundes werden im

Hochschulbau genutzt, um u. a. auch die bauliche Infrastruktur an den Hochschulen zu ent-

wickeln, die vorrangig der Lehre dient. Mittel, die dem Land auf der Grundlage des zwischen

dem Bund und den Ländern ausgehandelten Hochschulpaktes zunächst bis 2010 zur Verfü-

gung stehen, werden in einer Säule für die Lehre verwendet, um dadurch die steigende An-

zahl der Studienberechtigten in Deutschland mit abfangen und die wachsende Nachfrage der

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Wirtschaft nach Hochschulabsolventen befriedigen zu können. Die Mittel der anderen Säule

des Hochschulpaktes dienen der weiteren Profilierung der deutschen Hochschulen in der

Forschung durch Erstattung von Overhead-Kosten bei der Drittmitteleinwerbung von Deut-

schen Forschungsgemeinschaften.

Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungshemmnissen für bzw. in Unternehmen, insbesondere KMU Die Investitions- und Mittelstandsförderung zielt angesichts der Kapitalstock- und Unterneh-

menslücke auf die Verbreiterung der Kapitalausstattung und der Unternehmenslandschaft

ab, insbesondere in den fernabsatzorientierten Wirtschaftsbereichen. Die Verstärkung der

Investitionsförderung aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-

nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bleibt das wichtigste Interventionsfeld des EFRE. Um die

Wachstumspotenziale der KMU besser auszuschöpfen, muss das Förderinstrumentarium

jedoch auch die Unvollkommenheiten am Kapitalmarkt und ihre Auswirkungen auf die Unter-

nehmensfinanzierung berücksichtigen. Daher werden im Vergleich zur Förderperiode 2000-

2006 die Darlehens- und Beteiligungsinstrumente an Gewicht gewinnen. Neben dem EFRE

leistet auch der ELER wichtige Beiträge zur Verbreiterung und Modernisierung des Kapital-

stocks, die auf die Stärkung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalts

abzielen (vgl. Tabelle 5.3). Ein Schwerpunkt des ESF liegt bei der Qualifizierung von Be-

schäftigten. Hierdurch sollen komplementäre Beiträge zur Erweiterung und Modernisierung

des Sachkapitals geleitet werden, mit denen die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und

Arbeitnehmer/innen verbessert und so zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei-

getragen wird.

Tabelle 5.3 Strategieschwerpunkt: “Investitionsförderung, Qualifizierung und Abbau von Finanzierungs-

hemmnissen für Unternehmen, insbesondere für KMU“ 2007-2013a) (indikative Angaben)

Mitteleinsatz (inkl. Nationaler Kofinanzierung,

Mio. €)

Beteiligung der EU-Fonds

Investitionszuschüsse (gewerbliche Wirtschaft) 581,7 EFRE

Investitionsförderung (Land- und Forstwirtschaft) 43,2 ELER

KMU-Darlehensfonds 237,9 EFRE

Qualifizierung von Beschäftigten (einschließlich Einzelprojekte zur Unterstützung der Personal- und Organisationsentwicklung)

161,9 ESF

Qualifizierung von Existenzgründern (einschließlich Einzelprojekte zur Qualifizierung)

98,7 ESF

Existenzgründungsoffensive ego 14,0 EFRE

Förderung von Kleinstunternehmen und des Unternehmergeistes im ländlichen Raum

1,5 ELER

Förderung von Dienstleistungen für Unternehmen (Beratung, Tourismus- und Absatzförderung)

22,0 EFRE

Summe 1.161,4

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Darüber hinaus fördert der ESF die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, insbesondere

durch Motivation, Coaching und Qualifizierung von Existenzgründern/innen. Aus dem EFRE

und dem ELER werden hierzu flankierende Maßnahmen gefördert, die einerseits (EFRE) auf

Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungs- und Gründerklimas insbesondere im Hoch-

schul- und Wissenschaftsbereich und andererseits (ELER) auf Zielgruppen im ländlichen

Raum fokussiert sind.

Die Investitionsförderung im Rahmen der Programme für den Einsatz der EU-Fonds ver-

stärkt die nationale Förderung durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben GRW und

GAK und die steuerliche Investitionsförderung im Rahmen der Investitionszulage. Letztere ist

bis Ende 2009 befristet. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben im Rahmen des Korb

2 des Solidarpaktes II vereinbart, die – bezogen auf die Bevölkerungszahl – überproportiona-

len Leistungen des Bundes für die ostdeutschen Länder in diesem Politikfeld bis zum Aus-

laufen der Investitionszulage auf einem Niveau von 870 Mio. € p.a. und anschließend bis

2019 auf einem Niveau von 600 Mio. € zu stabilisieren. Mit den EU-kofinanzierten Darle-

hens- und Beteiligungsinstrumenten werden Lücken der nationalen Förderkulisse, die insbe-

sondere durch die Instrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau geprägt ist, geschlossen.

5.3 Fondsübergreifende Querschnittsziele und -themen

In der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt werden die Erfordernisse der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Risikovorsorge berück-sichtigt. Gleichstellung sowie Umwelt- und Naturschutz, Risikovorsorge werden als fonds-übergreifende Querschnittsziele verankert. Außerdem ist die "Städtische Dimension“ insbe-sondere im OP EFRE als Querschnittsziel verankert. Die genannten Querschnittsziele bein-halten einerseits Ansatzpunkte, die geeignet sind, das Oberziel „Wachstum und Beschäfti-gung“ im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie zu unterstützen. Solche Ansatz-punkte werden in der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt identifiziert und gefördert. Zum anderen gibt es – bei einer Knappheit von Fördermitteln – auch Zielkonflikte. Die Definition von Querschnittszielen stellt in diesen Fällen eine Nebenbedingung für die Verteilung der Fördermittelbudgets dar, durch deren Beachtung sichergestellt wird, dass ein Teil des Bud-gets für entsprechende Handlungsfelder reserviert wird. Neben den Querschnittszielen stel-len die demografischen Entwicklungen eine zentrale Rahmenbedingung für die künftige För-derpolitik dar. Auf die Verankerung der genannten Querschnittsziele und -themen in der För-derstrategie für den Einsatz der EU-Fonds wird im Folgenden eingegangen.

5.3.1 Umwelt- und Naturschutz / Risikovorsorge

Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation und der Risikovorsorge im Rah-men der Programme des EFRE, ESF und ELER sollen in der Periode 2007-2013 720,7 Mio. € öffentliche Mittel investiert werden (vgl. Tabelle 5.4).

17 Dabei wird es – im Vergleich zur

17 Nicht enthalten in diesen Angaben ist die Gemeinschaftsbeteiligung für die ELER-Schwerpunktachse 2 „Ver-

besserung der Umwelt und der Landschaft“ sowie einige umweltorientierte Anteile einzelner kleinerer Förder-programme, deren anteiliges Mittelvolumen derzeit nicht quantifiziert werden kann (z. B. Umweltberatung im Rahmen des Beratungsprogramms für KMU).

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letzten Förderperiode – Kontinuitäten, aber auch Strukturverschiebungen bei den Zielen und Schwerpunkten des Fördermitteleinsatzes geben:

Die Förderung soll stärker auf Bereiche fokussiert werden, in denen Synergien zwischen Wachstum, Beschäftigung und Umweltschutz zu erwarten sind. Nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte und deren Entkopplung von irreparablen Umweltbelastungen sind – in Übereinstimmung mit dem 6. Umweltaktionsprogramm vor allem durch die Förderung der Umwelttechnik und insbesondere der erneuerbaren Energien zu erwarten. Die sachsen-anhaltischen Unternehmen der Umwelttechnik, vor allem die führenden Hersteller von Wind-energieanlagen und Solartechnik, haben die Förderpalette des Landes bereits in den letzten Jahren umfangreich nutzen können. So entfielen z. B. zwischen 2004 und 2006 mehr als 10 % der GRW-Investitionszuschüsse auf Unternehmen der Umwelttechnik in den Bereichen Biokraftstoffe, Solarenergie, Windkraft und Recycling. Die einzelbetriebliche Investitionsför-derung stellt auch zukünftig einen Schwerpunkt des EFRE-Einsatzes dar (vgl. Tabelle 5.3). Es wird damit gerechnet, dass davon mindestens 10 % (59 Mio. €) auf die Umwelttechnik entfallen werden, ohne dass die Quote derzeit allerdings konkret abschätzbar ist.

Tabelle 5.4

Geplanter Mitteleinsatz im Bereich „Umwelt und Naturschutz/Risikovorsorge“P

a)P

(indikative Angaben)

Öffentliche Betei-ligung (inkl. Nati-

onaler Kofinanzie-rung, Mio. €)

Beteilung der EU-Fonds

Förderung von Investitionen in der Umweltwirtschaft (GRW) 23,8 EFRE

Außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur (Fraunhofer-Institut zur Erfor-schung der Silicium-Photovoltaik) 60,0 EFRE

Förderung des Klimaschutzes und des Einsatzes regenerative Energien 5,7 EFRE

Erhöhung Energieeffizienz im Rahmen der Förderung von Bildungsinfrastrukturen 130,4 EFRE

Nachhaltige Verkehrsentwicklung (Verkehrsforschung, Straßenbahninf-rastrukturen, Schienengüterinfrastrukturen) 22,3 EFRE

Netzwerk Natura 2000 53,0 ELER

Umsetzung der WRRL 32,1 ELER

Wasser-/Abwasserinfrastruktur, Abfallinfrastrukturb) 142,7 EFRE

Investitionen Trink- und Abwasserinfrastruktur 79,4 ELER

Hochwasserschutz (ELER) 75,0 ELER

Hochwasserschutz (EFRE) 55,3 EFRE

Bergbausanierung, Wiederherrichtung von Brach-/Konversionsflächen 35,6 EFRE

Umweltbildung (einschließlich freiwilliges Ökologisches Jahr) 5,4 ESF

Umweltbildung 0,0 ELER

Insgesamt 720,7

P

a) POhne ELER-Schwerpunktachse 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ und Förderprogramme, die

nur zu einem Teil dem Sektor Umwelt/Naturschutz zuordenbar sind. P

b)P Es ist ferner vorgesehen, zusätzlich 30

Mio. € aus dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur für Maßnahmen im Bereich der Trink- und Abwasser-infrastruktur zu reservieren.

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Der EFRE soll ferner durch die Förderung des Aufbaus eines Fraunhofer-Forschungszentrums für die Silicium-Photovoltaik am Standort Halle einen wesentlichen Bei-trag zur Entwicklung der Solartechnikwirtschaft in Sachsen-Anhalt und im mitteldeutschen Raum leisten (vgl. im Einzelnen Abschnitt 6.2). Mehr als 17 % des Stroms werden in Sachsen-Anhalt mittlerweile aus erneuerbaren Ener-

gien erzeugt. Der Anteil liegt damit fast doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Durch-

schnitt (vgl. Abschnitt 2.1.7). Das Land Sachsen-Anhalt wird zur Sicherung einer nachhalti-

gen Energieversorgung und als Beitrag zum Klimaschutz – in Ergänzung zu Förderpro-

grammen des Bundes – mit Mitteln des EFRE die Anwendung regenerativer Energien weiter

fördern. Schwerpunkte bilden die Bereiche Biomasse und Erdwärmenutzung. Beiträge zum

Klimaschutz gehen weiterhin von Investitionen im Bereich der Bildungsinfrastrukturen aus.

Es wird erwartet, dass mindestens 30 % (ca. 50 Mio. €) des für diesen Zweck im Rahmen

des OP EFRE vorgesehenen Volumens an öffentlichen Mitteln, wesentliche Beiträge zur

Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden leisten werden. Wichtige Bei-

träge zum Klimaschutz sollen schließlich durch Maßnahmen zur Förderung umweltfreundli-

cher Verkehre in den Bereichen Verkehrsforschung sowie umweltfreundlicher Nahverkehr

und Wirtschaftsverkehr geleistet werden (vgl. Tabelle 5.4 und im Einzelnen die Abschnitt 6.2,

6.4 und 6.6).

Schwerpunktverlagerungen beim Mitteleinsatz ergeben sich auch aus den wachsenden Ver-pflichtungen zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht (z. B. Netzwerk NATURA 2000, Vorga-ben der Wasserrahmenrichtlinie). Hierfür sind Mittel des ELER vorgesehen, die sich auf 75 % der in Tabelle 5.4 dargestellten öffentlichen Beteiligung für das Netzwerk Natura 2000 und die Umsetzung der WRRL belaufen. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der dringend erforderlichen Risikovorsorge besteht in Sachsen-Anhalt ferner ein hoher Investiti-onsbedarf im Bereich des Hochwasserschutzes und der Bergbausanierung, wozu Mittel aus dem ELER und EFRE eingesetzt werden. Auf dem Gebiet des nachsorgenden Umweltschut-zes konnten aufgrund der Investitionen in die umweltrelevanten Infrastrukturen in der För-derperiode 2000-2006 Verbesserungen erzielt werden. Sie erlauben es den Mitteleinsatz in diesem Bereich (insbesondere Trink- und Abwasserinfrastruktur, Abfallinfrastruktur) zu redu-zieren. Für die Sanierung von Altlasten steht neben dem geplanten Einsatz von EFRE-Mitteln für die Bergbausanierung und die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflä-chen (vgl. Tabelle 5.4) auch zukünftig außerhalb der EU-Förderprogramme ein Sonderver-mögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ zur Verfügung, aus dem jährlich ca. 70 Mio. € – deutlich mehr als in allen anderen Bundesländern – für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Darüber hinaus wird aus dem ESF und dem ELER die Umweltbildung unterstützt. Aus dem EFRE werden zudem Beratungsleistungen zur Anwendung von umweltfreundlichen Techno-logien in KMU sowie innovative Verfahren zur Verwertung von Abfällen, zur integrierten Pro-duktpolitik und Entwicklung von Produktkonzeptionen in Umsetzung der Europäischen Stra-tegie „Abfallvermeidung und -recycling“ gefördert werden. Die Belange des Umweltschutzes werden darüber hinaus als Querschnittsziel bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen der Programme für den Einsatz der EU-Fonds berücksichtigt.

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Auf der Grundlage des von der Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossenen Energie-konzeptes für den Zeitraum zwischen 2007 und 2020 sowie des Klimaschutzprogramms 2020 wird Sachsen-Anhalt durch die o.g. Förderansätze seinen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene leisten. In Kapitel 11 erfolgt eine Zusammenfassung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des OP EFRE. Die SUP kommt sowohl bei einer fondsübergreifenden Betrachtung OP EFRE, OP ESF und des EPLR als auch in Bezug auf das OP EFRE zu dem Ergebnis, dass zu er-warten ist, dass die positiven Umweltauswirkungen, die sich aus der Umsetzung der Pro-gramme für den Einsatz der EU-Fonds ergeben, die negativen eindeutig überwiegen werden.

5.3.2 Gleichstellung von Frauen und Männern

In Bezug auf den Arbeitsmarkt ist in Sachsen-Anhalt kein grundsätzliches Defizit in der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern festzustellen. Die Qualifikationen der beschäftig-ten Frauen unterscheiden sich nicht grundlegend von denen der Männer. Gemessen an den formalen Bildungsabschlüssen sind sie sogar in der Tendenz hochwertiger (Abschnitt 2.2.3). Die Beschäftigungsquote der Frauen ist zwar etwas geringer als die der Männer, erfüllt je-doch im Unterschied zur Beschäftigungsquote insgesamt die Zielsetzungen von Lissabon für das Jahr 2005 (Abschnitt 2.1.4). Die geschlechtsspezifischen Arbeitslosenquoten unter-scheiden sich nicht wesentlich (Abschnitt 2.1.5). Vor dem Hintergrund der insgesamt hohen Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt soll mit dem Einsatz der EU-Fonds daher in erster Linie die Beschäftigungsquote insgesamt erhöht werden. Damit wird gleichzeitig auch ein Beitrag zu Erhöhung der Beschäftigungsquote der Frauen und deren Heranführung an die Lissabon-Zielmarke für das Jahr 2010 geleistet.

Bei einer genaueren Betrachtung der Arbeitsmarkt- und Bildungssituation wird dennoch deut-lich, dass verschiedene genderspezifische Problemlagen zu verzeichnen sind, denen mit Hilfe des Einsatzes des ESF, des EFRE und des ELER entgegen gewirkt werden soll. Zu diesen Problemlagen gehören vor allem:

• das unterschiedliche Verdienstniveau von Männern und Frauen,

• die geringe Selbständigenquote bei den Frauen,

• die hohe Zahl der männlichen Schulabbrecher und allgemein die in der Tendenz ungüns-tigeren Bildungsabschlüsse von männlichen Jugendlichen,

• die Nachteile von – in der Regel weiblichen – Alleinerziehenden und mit der Erziehung von Kindern sowie der Betreuung von Pflegebedürftigen im Schwerpunkt betrauten Per-sonen in Bezug auf Partizipation am Arbeitsmarkt sowie

• die spezifische Problemlage arbeitsloser Berufsrückkehrer/innen.

Aufgrund der vergleichsweise günstigen Bildungsabschlüsse junger Frauen ist davon auszu-gehen, dass sich die genderspezifischen Verdienstlücke in den nächsten Jahren, mit der Eingliederung neuer Jahrgänge in den Arbeitmarkt, verringern wird. Mit Hilfe der EU-Fonds werden zudem – wie anhand der nachfolgend dargestellten Interventionsbereiche verdeut-

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licht wird – wichtige Beiträge zur Humankapitalbildung und besseren Nutzung des Human-kapitals von Frauen geleistet, die ebenfalls zur Verringerung der genderspezifischen Ver-dienstlücke beitragen werden. Ein übergreifendes genderspezifisches Ziel des Mitteleinsat-zes kann daher in Bezug auf die genderspezifische Verdienstlücke formuliert werden. Diese soll – gemessen an der derzeitigen Verdienstlücke im Produzierenden Gewerbe und im Be-reich Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe – in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2013 um mindestens ein Viertel reduziert werden.18

Die Nachteile am Arbeitsmarkt von – vorwiegend weiblichen – Alleinerziehenden und Eltern-teilen, die vorrangig mit der Kindererziehung betraut sind, sollen mit den EU-Fonds durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgebaut werden. Durch den im Bundesvergleich einmaligen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrich-tung von Geburt des Kindes bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang, werden u.a. die auf dem EU-Gipfel in Barcelona beschlossenen Zielmarken für die Betreuung der unter Dreijäh-rigen bereits heute weit übertroffen. Die EU-Fonds werden dringend erforderliche Beiträge zur Modernisierung sowie zur energetischen Sanierung der Kindertageseinrichtungen und zur Qualifizierung der Erzieherinnen leisten.

Im Rahmen der Investitionsförderung durch den EFRE erhalten die Unternehmen höhere Fördersätze, die hochwertige Dauerarbeitsplätze schaffen und dabei bestimmte Quoten für Frauenarbeitsplätze erreichen. Generell ist die Wirkung der Unternehmensförderung positiv im Sinne des Gender Mainstreaming zu bewerten. Der Aufbau und die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Landes, tragen zur notwendigen wirtschaftlichen Stabilität bei. Sie ermöglicht erst ein differenziertes Arbeitsplatzangebot und ein Einkommensniveau, durch das Forderungen und Notwendigkeiten im Sinne des Gender Mainstreaming realisiert wer-den können. Mit dem ESF werden weitere spezifische Beiträge zum Abbau der o. g. genderspezifischen Problemlagen durch Förderung des Aufbaus und der besseren Nutzung des Humankapitals von Frauen geleistet. Dabei werden bewährte Ansätze der Förderperiode 2000-2006 mit teilweise neuen Akzentuierungen fortgeführt. Hierzu zählen spezifische Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit von Frauen, die Unterstützung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen und die Förderung der Chancengleichheit im Beruf, u.a. durch Praktikumsmaß-nahmen zur beruflichen Reintegration von Alleinerziehenden. Der hohen Schulabbrecherquote und weiteren Bildungsdefiziten vor allem männlicher Ju-gendlicher, die ein hohes Risiko für die zukünftige Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft darstellen, soll mittels ESF, EFRE und ELER durch ein Bündel von Maßnahmen entgegen gewirkt werden, die auf die Verbesserung der vorschulischen und schulischen Bil-dungsleistungen abzielen (vgl. Tabelle 5.2). Sachsen-Anhalt wird insgesamt sicherstellen, dass die Gleichstellung von Frauen und Män-nern und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fördertätigkeiten gefördert werden. Neben der Berücksichtigung als

18 Zu den Basiswerten für das Jahr 2005 vgl. Tabelle 2.4

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Querschnittsziel kommt die Zielsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in spezifischen gendersensiblen Fördermaßnahmen zum Ausdruck, die in der Förderperiode 2007-2013 insgesamt betrachtet erheblich verstärkt werden. In Kapitel 6 werden die erwarteten Beiträge der ESF-Maßnahmen in den Prioritätsachsen des OP ESF hinsichtlich des Querschnittsziels der Chancengleichheit von Frauen und Män-nern näher dargestellt.

5.3.3 Städtische Dimension

Die Städte des Landes sind die regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftszentren Sachsen-Anhalts. Als zentrale Orte bündeln sie die höherwertigen Infrastrukturangebote ihrer Region. Als Standorte der Wissenschaftseinrichtungen bieten sie Ansatzpunkte für die Entwicklungen zu einer wissensbasierten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Nicht zuletzt aufgrund der rückläufi-gen Landesbevölkerung wird es erforderlich sein, die Infrastrukturangebote zunehmend in zentralen Orten zu konzentrieren. Die städtische Dimension wird aus diesen Gründen in der Förderperiode 2007-2013 an Gewicht gewinnen. Sie soll in Übereinstimmung mit Art. 8 der VO 1080/2006 insbesondere durch das OP EFRE maßgeblich unterstützt werden. In räumli-cher Perspektive bezieht sich die städtische Dimension nicht nur auf die Stadtgebiete im en-geren Sinn, die entsprechend dem Bundesraumordnungsbericht durch die beiden Kernstädte Magdeburg und Halle definiert sind, sondern auch auf die Städte bzw. Zentren im ländlichen Raum. Im Folgenden werden die Ziele, Verfahren und die instrumentelle Ausrichtung der EU-kofinanzierten Maßnahmen im Bereich der städtischen Dimension dargestellt.

a) Ziele. Die vorrangige Zielsetzung der Stadtentwicklungspolitik besteht vor dem Hinter-grund der hohen Arbeitslosigkeit und Transferabhängigkeit des Landes darin, Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der städtischen Standortbedingungen zu unterstützen. Für die größeren Städte des Landes, die Standorte von Hochschulen und Forschungsein-richtungen sind, ist das damit verbundene endogene Potenzial ein wichtiger Ansatzpunkt für die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplät-ze im Dienstleistungssektor. Nach dem konzeptionellen Ansatz einer wissensbasierten Stadtentwicklung soll daher mit Hilfe der EU-Fonds die Entwicklung der Wissenschaftsein-richtungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit den Anforderungen der innovati-onsorientierten Wirtschaft und der städtischen Entwicklung forciert werden. Im Rahmen der-der Zielsetzung einer wissensbasierten Stadtentwicklung sind insbesondere die Standortan-forderungen der Akteure des Innovationssystems zu berücksichtigen. Wichtige Handlungs-felder der Stadtentwicklungspolitik des Landes sind darüber hinaus die Anpassung der tech-nischen Infrastrukturen der Städte an die demografische Entwicklung, die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen (einschließlich der Revitalisierung von Brach- und Kon-versionsflächen) und die Verbesserung der Umweltqualität (z.B. durch Förderung umwelt-freundlicher Verkehre).

Das Ziel der integrierten wissensbasierten Stadtentwicklung wird in Box 5.1 beispielhaft für die Kernstädte Magdeburg und Halle sowie für Dessau als Oberzentrum im ländlichen Raum anhand von Leitprojekten dargestellt. Dabei geht es um die Realisierung von Projekten, mit denen gleichzeitig unterschiedliche Ziele (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung

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des Humankapitals, Stärkung des FuE-Potenzials, Erhöhung der Attraktivität der Städte) verfolgt werden, wobei unterschiedliche Akteure (z. B. Unternehmer, Wissenschaftseinrich-tungen, Kommunen, Landesregierung) in Planung und Umsetzung eingebunden sind.

Box 5.1

Leitprojekte auf dem Gebiet der Städtischen Dimension

Unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangssituation (vgl. Box 1.2 in Abschnitt 2.2.8) wird in allen Leitprojekten auf dem Gebiet der Städtischen Dimension der Versuch unternommen, die Attrak-tivität der Städte zu verbessern, die Infrastrukturen an die sich verändernden Bedarfe anzupassen und die wirtschaftliche Basis neu und weiter zu entwickeln. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verknüpfung von Innovation und Wachstum mit den vorhandenen Ansatzpunkten in Wissenschaft und Forschung gelegt. Im Folgenden werden beispielhaft einige Leitprojekte im Bereich der Städtischen Dimension dargestellt. In Magdeburg wird zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und zur Förderung der Wissenschaftsinfra-struktur die Weiterentwicklung des „Wissenschaftshafens“ angestrebt. Der Wissenschaftshafen ver-steht sich als Verbindung von exzellenter Schulausbildung (Werner-von-Siemens-Gymnasium), Studi-um (Otto-von-Guericke-Universität), angewandter Forschung (Max-Planck-Institut und Fraunhofer-Institut) und wirtschaftlicher Umsetzung der Forschungsergebnisse (Denkfabrik, Tarakos). Der integra-tive Ansatz reicht hier von der Revitalisierung von Brachflächen über die Schaffung der infrastrukturel-len Voraussetzungen für neue wirtschaftliche Aktivitäten und Arbeitsplätze bis hin zur Unterstützung der FuE-Tätigkeit. In diesem Rahmen wird die räumliche Konzentration von Forschungseinrichtungen und Fabriken zur Nutzung der räumlichen Spillover-Effekte unterstützt. Ziel ist es, einen lokalen Ent-wicklungsschwerpunkt für eine positive wirtschaftliche und städtische Entwicklung zu schaffen. Mit der Deklaration von Magdeburg als eine von 33 europäischen Wissensstädten ist die Stadt sogar Aus-gangspunkt einer Abstimmung europäischen Ausmaßes geworden. Die städtischen Akteure haben sich diesbezüglich in eine besonders gute Ausgangssituation gebracht. In Halle/Saale wird eine zentrale Entwicklungsperspektive für die Stadt gesehen, die die Martin-Luther-Universität, die ansonsten am „Weinberg Campus“ angesiedelten Wissenschaftseinrichtungen und die damit verbundenen Aktivitäten einer wissensbasierten Wirtschaft zur Grundlage haben. Infra-strukturelle Voraussetzungen, Investitionen in Forschung und Entwicklung und die städtebauliche Entwicklung sind als zentrale Elemente einer Entwicklungs- und Standortsicherungsstrategie zu be-trachten. Im Rahmen der städtischen Dimension gehen dabei die verschiedenen Elemente Hand in Hand. Die Stadt Halle/Saale fokussiert sich darüber hinaus sowohl auf die Entwicklung der Human-ressourcen als auch auf die Entwicklung der Stadtteile mit besonderen Problemen. Neben der Wis-senschafts- und Wirtschaftsstruktur bietet ein weitgehend intaktes mittelalterlich-gründerzeitliches Stadtbild und die breite Kulturlandschaft inklusive der Kunsthochschule „modellhaft“ gute Ansatzpunk-te für die im Rahmen dieses OP verfolgten Stadtentwicklungskonzepte (wissensbasierte Stadt). Dieser Ansatz ist der Entwicklung der Tourismuswirtschaft dienlich. In Dessau wird die mit URBAN II begonnene nachhaltige Stadtentwicklung und ihre Fortführung in der neuen Förderperiode als zentral angesehen. Dies umfasst die Umsetzung von strategischen und kon-zeptionellen Planungen in den Bereichen Wirtschaft und Beschäftigung sowie der nachhaltigen, sek-torübergreifenden Stadtentwicklung. Schwerpunkte sind u.a. die Erschließung der kulturellen und tou-ristischen Potenziale, die Wiedernutzung und Umwandlung von Gewerbe- und Industriegebieten (Des-sauer Weg) und die Entwicklung von Netzwerken im Bereich ingenieurtechnischer und wissenschaftli-cher Dienstleistungen. Die Kooperation zwischen Bauhausakteuren und der Fachhochschule (dort insbesondere der Fachbereich Architektur) bietet einen Ansatzpunkt dafür, die städtische Entwicklung unter einem wissensbasierten Ansatz voranzubringen. Das Bauhaus sowie das Dessau-Wörlitzer Gartenreich mit umfangreichen Parkanlagen entlang der Elbe, die eine europaweit bedeutende Kultur-landschaft konturieren, sind neben der Stadtentwicklung auch für die Tourismuswirtschaft bedeutsam.

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b) Verfahren. Die Landesregierung wird zur Umsetzung des integrierten Ansatzes für die nachhaltige Stadtentwicklung folgendes Verfahren anwenden:

Mit der Fördermaßnahme „Städtebauförderung und Stadtumbau“, die durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr umgesetzt wird, werden mit Mitteln des EFRE partizipa-tive und integrierte Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Städte und zur Bekämpfung sozialer und ökologischer Problemlagen in städtischen Räumen umgesetzt. Diese Verfahren konzentrieren sich auf ausgewählte Stadtteile bzw. Quartiere. Grundlage dafür sind integrierte und partizipative Stadtentwicklungskonzepte, mit deren Erarbeitung bereits im Jahr 2001 in 44 Städten des Landes mit zentralörtlicher Bedeu-tung oberhalb der Grundzentren begonnen wurde (vgl. Abschnitt 2.2.8).

.

c) Instrumente. In instrumenteller Hinsicht ist für die Gestaltung der städtischen Standortpro-file insbesondere die Infrastrukturpolitik und hier vor allem die vorrangig an den zentralen Orten bereitgestellten Infrastrukturen von Bedeutung. Der diesbezügliche im Rahmen des OP EFRE geplante Einsatz an öffentlichen Mitteln ist in Tabelle 5.5 dargestellt.T

19T Die darun-

ter fallende Gemeinschaftsbeteiligung für diese Instrumente wird trotz insgesamt rückläufiger EU-Mittel im Vergleich zur vergangenen Förderperiode weitgehend stabilisiert. Die einzelbe-trieblichen Förderinstrumente sollen dagegen nicht vorrangig nach räumlichen, sondern nach den jeweiligen förderprogrammspezifischen fachlichen Kriterien gesteuert werden, da die Landesregierung aus ordnungs- und strukturpolitischen Gründen eine räumliche Lenkung der einzelbetrieblichen Entscheidungen innerhalb des Fördergebietes nicht als sinnvoll er-achtet.20 Auch die Instrumente des ESF werden in erster Linie nach förderprogrammspezifi-schen fachlichen Kriterien gesteuert. Da sich die Arbeitsmarktlage in den Städten und dem ländlichen Raum Sachsen-Anhalts nicht grundlegend unterscheidet, ist ein entsprechend ausgeglichener räumlicher Einsatz dieser Instrumente zu erwarten. Das schließt aber nicht aus, dass einzelne Instrumente – bei räumlicher Konzentration bestimmter Problemlagen – vorrangig in den Städten zum Einsatz kommen.

19 Dies bedeutet nicht, dass die übrigen EFRE-Mittel (58 %) auf den ländlichen Raum entfallen, sondern dass

die sonstigen Mittel (für raumbezogene Infrastrukturen, einzelbetriebliche Förderinstrumente, arbeitsmarktpo-litische Förderinstrumente) ex ante in Bezug auf ihren Einsatz nicht räumlich differenziert werden sollen. Bei-spielsweise ist die räumliche Verteilung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und des Risikokapital-fonds abhängig von den privaten Entscheidungen der Unternehmen.

20 So ist z. B. mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt keine räumliche Investitionslenkung intendiert. Im Vordergrund der Förderentscheidungen stehen die programm-spezifischen Zielsetzungen, insbesondere die Verbreiterung des Kapitalstocks in den fernabsatzorientierten Wirtschaftszweigen und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass ein Großteil der einzelbetrieblichen Förderinstrumente entsprechend der räumlichen Verteilung der Wirtschaftsaktivitäten und der Bevölkerung den städtischen Zentren des Landes zugute kommt. Auch die einzelbetrieblichen Förderungsinstrumente werden daher zur Stärkung der städtischen Zentren beitragen. Die einzelbetriebliche Förderung „folgt“ allerdings den regionalen Standortentscheidungen der Unternehmen.

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Tabelle 5.5

Geplanter Mitteleinsatz für Infrastrukturmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für die „Städtische Dimension“P

a) P

Öffentliche Betei-ligung (inkl. Nati-

onaler Kofinanzie-rung, Mio. €)

Beteilung der EU-Fonds

Wissenschaftsinfrastruktur / Forschungsschwerpunkte und innovative Forschungsprojekte im Wissenschaftsbereich 455,9 EFRE

Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kindertagesstätten, IT-Ausstattung) 254,5 EFRE

Städtebauförderung/Stadtumbau 140,5 EFRE

Soziale Infrastruktur 0,0 EFRE

Wirtschaftsnahe Infrastruktur 216,3 EFRE

Städtische Verkehrsinfrastrukturen (kommunaler Straßenbau, Straßenbahninfrastrukturen) 56,2 EFRE

Wasser-/Abwasserinfrastruktur, Abfallvermeidung/-verwertung/-beseitung, Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen 178,3 EFRE

Insgesamt 1.301,7

P

a)P Die Mittelansätze in den dargestellten Infrastrukturstrukturen entfallen überwiegend, aber nicht in allen Fällen

ausschließlich auf zentrale Orte. Die Förderung im Bereich der Abfallinfrastruktur erfolgt beispielsweise in Abhän-gigkeit von den jeweiligen Deponiestandorten auch im ländlichen Raum.

5.3.4 Rahmenbedingung und Querschnittsaufgabe: Demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt und Gestaltung ihrer Folgen

Untersuchungen für die Bundesrepublik und andere kulturell und sprachlich relativ homoge-ne Räume (z. B. Italien, Irland/Großbritannien) zeigen, dass Wanderungsentscheidungen pri-mär von der Arbeitsmarktlage und den Verdienstmöglichkeiten in einer Region abhängen. Diese Faktoren erklären zwei Drittel der Nettomigration. Zwischen den Zielen „Wachstum und Beschäftigung“ und „Verbesserung der Wanderungsbilanz“ besteht somit eine Zielhar-monie. Vor diesem Hintergrund ist die von der Landesregierung vorgenommene Ausrichtung des Einsatzes der EU-Fonds auf die Oberziele Wachstum und Beschäftigung auch ein Bei-trag zur Verbesserung des Wanderungssaldos Sachsen-Anhalts. Die Abschätzungen mit Hilfe eines empirischen Makromodells für Sachsen-Anhalt (HERMIN) kommen zu dem Er-gebnis, dass sich durch den geplanten Einsatz der EU-Fonds in der Förderperiode 2007-2013 die Nettomigrationsrate des Landes um 2 % verbessert (geringere Nettomigration). Die rückläufige Bevölkerungszahl und die Alterung der Bevölkerungsstruktur wirken sich ne-gativ auf das regionale Arbeitsangebot aus. Vor diesem Hintergrund sind besondere An-strengungen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung und die Humankapitalausstattung zu erhöhen. Daher kommt dem unter Abschnitt 5.2 beschriebenen fondsübergreifenden Strate-gieschwerpunkt „Bildung“ bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels eine große Bedeutung zu. Die vorgesehenen Investitionen in die Erziehung und Bildung leisten nicht nur einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräfteangebots sondern auch zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen. Durch wachstumsorientierte Qualifizie-rung wird den Unternehmen die Anpassung an demografische Veränderungen erleichtert. Die Sicherung qualitativ hochwertiger Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote in

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den ländlichen und städtischen Gebieten ist zudem ein wichtiger „Haltefaktor“, insbesondere für junge Familien. Der starke Bevölkerungsrückgang macht es erforderlich, alle Förderentscheidungen über demografiesensible Infrastrukturprojekte einem Demografiecheck zu unterziehen. So soll der EFRE u. a. dafür eingesetzt werden, durch Investitionen in die Infrastruktur der Schulen ei-nen Beitrag zur Verbesserung der Humanressourcen zu leisten, soweit diese Investitionen für die Durchführung von Reformen und eine wesentliche Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bildungssysteme notwendig sind (vgl. im Einzelnen Abschnitt 6.5). Ein De-mografiecheck für diese Maßnahme kann erreicht werden, indem darüber hinaus sicherge-stellt wird, dass die Investitionsentscheidungen mit landesweiten Fachplanungen, wie der Schulentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt, kompatibel sind. In diese Planung geht die Bevölkerungsprognose als zentrale Orientierungsgröße für die zukünftig benötigten Schulkapazitäten ein.

5.4 Förderstrategie für den Einsatz des EFRE

Die dargestellten Stärken und Schwächen des Landes Sachsen-Anhalt (Kapitel 2), die euro-päischen und nationalen Ziele (Kapitel 4) sowie die förderpolitischen Ober- und Quer-schnittsziele und die zu ihrer Erreichung als besonders wichtig erachteten übergreifenden Strategieschwerpunkte (vgl. Abbildung 5.1) bilden den Orientierungsrahmen für den Einsatz des EFRE. Nachdem in den Abschnitten 5.2 und 5.3 dargestellt wurde, wie das OP EFRE im Zusammenwirken mit anderen Förderinstrumenten zu den übergreifenden Strategieschwer-punkten und Querschnittszielen beitragen soll, wird es im Folgenden für sich betrachtet. Es wird erläutert, welche Schlussfolgerungen sich aus diesem Orientierungsrahmen für die Prio-ritätensetzungen im OP EFRE, d. h. für die Bildung von Prioritätsachsen im Sinne von Artikel 37 c der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt 5.4.1) und ihre finanzielle Gewichtung (Abschnitt 5.4.2) ergeben.

5.4.1 Prioritätsachsen

Die Prioritätsachsen bündeln thematisch eng miteinander verbundene strategische Ansatz-punkte und Instrumente zur Erreichung der Zielsetzungen. Die im Rahmen des OP EFRE Sachsen-Anhalt definierten Prioritätsachsen orientieren sich aufgrund der Oberziele „Wachs-tum und Beschäftigung“ an den grundlegenden Determinanten für die Einkommenskonver-genz von Regionen, den Faktoren „Innovation, FuE, Bildung“, „Kapitalausstattung der Unter-nehmen“ und „Infrastruktur“. Insgesamt werden zu diesem Zweck fünf thematische Priori-tätsachsen gebildet.

Aufgrund der Schwächen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes und der besonderen Bedeutung die diese Faktoren für Wachstum und die Beschäftigung haben, werden diesbezügliche Fördermaßnahmen in einer Prioritätsachse „Innovation, For-schung und Entwicklung“ zusammengefasst. Zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit werden

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zweitens insbesondere auf KMU zielende Fördermaßnahmen u. a. zur Investitionsförderung und zum Abbau von Finanzierungshemmnissen in einer Prioritätsachse „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“ zusammengefasst. Darüber hinaus sollen mit dem EF-RE selektive Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturausstattung ergrif-fen werden, wobei sich die Förderung auf Infrastrukturinvestitionen konzentrieren wird, die nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte oder wesentliche Beiträge zu den Quer-schnittszielen erwarten lassen. Die entsprechenden Maßnahmen werden unter thematischen Gesichtspunkten drei weiteren Prioritätsachsen „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“, „Städtische Infrastrukturen, einschließlich Bildungsinfrastrukturen“ und „Umwelt und Risikovorsorge“ zu-geordnet. UPrioritätsachse 1: Innovation, Forschung und Entwicklung:

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und des sich verschärfenden internationalen Stand-ortwettbewerbs sind Forschung und Entwicklung, Innovationen und Bildung der Schlüssel zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft und der regionalen Entwicklung. Die Analyse der Aus-gangslage hat erhebliche Schwächen im Innovationspotenzial des Landes aufgezeigt. Die Forschung und Entwicklung in der privaten Wirtschaft ist im nationalen und europäischen Vergleich deutlich unterrepräsentiert (vgl. Abschnitt 2.2.3). Sie soll daher gestärkt werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass sie Defizite vor allem auf wirtschaftstrukturellen Fakto-ren beruhen (Fehlen von Großunternehmen, unterdurchschnittlicher Industrieanteil), die nur langfristig überwunden werden können. Um noch vorhandene Defizite in der öffentlichen Forschungslandschaft zu verringern (vgl. Abschnitt 2.2.5) und die FuE-Schwäche in der Wirtschaft (zumindest teilweise) zu kompensieren, ist zweitens eine weitere Profilierung der öffentlich finanzierten Forschung und Entwicklung und ihre bessere Vernetzung mit dem Un-ternehmenssektor erforderlich. In Übereinstimmung mit Artikel 4 der VO 1080/2006 und dem Nationalen Strategischen Rahmenplan wird sich der EFRE in der Prioritätsachse 1 daher auf folgende Interventionsbereiche konzentrieren:

• Stärkung der FuE-Kapazitäten der Wirtschaft u. a. durch Innovationsförderung in KMU und die Bereitstellung von Risikokapital,

• Verbesserung der Forschungsinfrastruktur, u.a. durch damit eng zusammenhängende bzw. dazu erforderliche Investitionen in die Infrastruktur der Hochschulen und außeruni-versitären Forschungseinrichtungen,

• Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, u.a. durch die Förderung von Kooperationen, Netzwerken und Projekten zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungsinstituten und Unternehmen,

• Förderung spezifischer Innovationen z. B. im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz. UPrioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Die Analyse der Ausgangslage hat gezeigt, dass die Wirtschaftskraft des Landes nach wie vor deutlich unter dem nationalen und EU-Durchschnitt liegt. Die regionale Export-Basis muss – trotz hoher Wachstumsraten des Verarbeitenden Gewerbes – in Sachsen-Anhalt noch deutlich verbreitert werden, um die hohe Transferabhängigkeit zu reduzieren, die Be-schäftigungslage insgesamt zu verbessern und der „arbeitsplatzbedingten“ Abwanderung junger und qualifizierter Menschen entgegenzuwirken. Darüber hinaus muss die Förderpolitik

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auf die Spezifika der vor allem durch kleinere Betriebe geprägten Wirtschaftstruktur reagie-ren, indem sie auf die spezifischen Wettbewerbsnachteile von KMU etwa im Bereich der Un-ternehmensfinanzierung aber auch in anderen Bereichen eingeht. Daher sollen im Rahmen der zweiten Prioritätsachse gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmenssektors ergriffen werden, die sich vor allem auf die folgenden Interventionsbe-reiche konzentrieren:

• Investitionsförderung im Bereich der fernabsatzorientierten Wirtschaftszweige,

• Maßnahmen zum Abbau von Finanzierungshemmnissen von KMU (Darlehensinstrumen-te) sowie

• ergänzende Maßnahmen der Mittelstandsförderung (u. a. Beratungsprogramme, Exis-tenzgründungsförderung).

Prioritätsachse 3: Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Eine gute Ausstattung mit wirtschaftsnaher Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Im Rahmen der dritten Prioritätsachse sollen hierzu vordringliche Investitionen gefördert werden. Die im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) geförderten wirtschaftsnahen Infrastrukturen (Gewerbe- und Industriegebiete, Verkehrsanbindungen, wasser-, abfall- und energiebezoge-ne Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen, Gewerbezentren und TGZ, Geländeerschließung für den Tourismus) müssen aufgrund des starken Wachstums der fernabsatzorientierten Wirt-schaftszweige, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, am regionalen und örtlichen Bedarf orientiert weiterentwickelt werden, um die Voraussetzungen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sicher zu stellen. Darüber hinaus gewinnt die Verbesserung der Standortqualitäten neben dem Mengenaspekt an Bedeutung.

Eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung bietet ferner der Fremdenverkehr und hier insbesondere der Kulturtourismus. Daher sollen diese Potenziale durch Investitionen in be-sonders bedeutsame Bereiche des kulturellen Erbes, z. B. die Luther-Gedenkstätten, stärker genutzt werden.

Aufgrund der Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für Wachstum und Be-schäftigung, die auch in den Strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik festgestellt wird, werden drittens Investitionen in die Straßen- und Schieneninfrastruktur gefördert. Neben der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu besseren großräumigen Erschließung (u. a. Fer-tigstellung der VDE-Schiene, BAB A38, B6n, Nordverlängerung BAB A14) – die eine Aufga-be des Bundes darstellt und daher nicht im Rahmen des Landes-OP gefördert wird – sollen durch für die regionale Wirtschaftsentwicklung bedeutsame Investitionen im Bereich der Straßen in kommunaler Baulast und der andesstraßen sowie durch Investitionen in die wirt-schaftsnahe Schieneninfrastruktur die Qualität des Verkehrsnetzes in Sachsen-Anhalt wirt-schafts- und umweltgerecht aufgewertet werden. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen im OP EFRE Sachsen-Anhalt zu einer besseren Anbindung an die überregionalen Verkehrswege beitragen.

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Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich Bildungsinfrastrukturen

Die Städte des Landes sind die regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftszentren und bün-deln die höherwertigen Infrastrukturangebote ihrer Region. Nicht zuletzt aufgrund der rück-läufigen Landesbevölkerung wird es erforderlich sein, die Infrastrukturangebote zunehmend in zentralen Orten zu konzentrieren. Die Verbesserung der städtischen Standortbedingungen für Wachstum und Beschäftigung hat daher für die Entwicklung des gesamten Landes eine erhebliche Bedeutung. Die städtische Dimension der Förderpolitik ist deshalb – wie in Ab-schnitt 5.3.3 ausgeführt – ein Querschnittsziel des OP EFRE, zu dem auch die anderen Prio-ritätsachsen, z.B. durch den Ausbau der Forschungsinfrastrukturen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wichtige Beiträge leisten werden. In Ergänzung hierzu sollen im Rahmen der 4. Prioritätsachse weitere Infrastrukturinvestitionen gefördert werden, die – mit Ausnahme zweier Maßnahmen mit geringem finanziellen Volumen – explizit einen räumlichen Bezug haben und auf die Städte des Landes fokussiert sind.

Zur Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen besteht erstens anhaltender Handlungsbedarf im Bereich des Städtebaus und des Stadtumbaus. Im Rahmen der Prioritätsachse sollen hierzu die Entwicklung und Umsetzung partizipativer und integrierter Strategien zur Verbes-serung der wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Städte und zur Lösung sozialer und ökologischer Problemlagen im städtischen Raum gefördert werden. Für eine wissensba-sierte Stadtentwicklung (vgl. Abschnitt 5.3.3) und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes insgesamt ist neben den Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ferner eine gute Humankapitalausstattung von großer Bedeutung. Dazu ist es erforderlich, die insgesamt un-befriedigenden Bildungsleistungen in Sachsen-Anhalt zu verbessern (vgl. Abschnitt 5.2.2). Unter der Prioritätsachse sollen daher zweitens Investitionen in die Infrastruktur im vorschuli-schen und schulischen Bereich vorgenommen werden, soweit diese für die Durchführung von Reformen und eine wesentliche Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bil-dungssysteme notwendig sind. Mit diesen Investitionen sollen gleichzeitig Beiträge zur integ-rierten städtischen Entwicklung und Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Ge-bäuden geleistet werden.

Prioritätsachse 5: Umwelt und Risikovorsorge

Auch die Verbesserung der Umweltqualität und die Risikovorsorge sind – wie in Abschnitt 5.3.1 ausgeführt – Querschnittsziele des OP EFRE. So sollen beispielsweise in den Priori-tätsachsen 1 und 2 wichtige Beiträge zur Entwicklung der Umwelttechnikwirtschaft durch den Aufbau spezifischer Forschungsinfrastrukturen und die Förderung einzelbetrieblicher Investi-tionen geleistet werden. Die Analyse der Ausgangslage hat darüber hinaus gezeigt, dass auch in Teilbereichen der umweltbezogenen Infrastruktur weiterer Handlungsbedarf besteht. Die diesbezüglichen Maßnahmen werden in der fünften Prioritätsachse gebündelt. Sie be-ziehen sich insbesondere auf die folgenden Interventionsfelder und Ziele:

• Investitionen in die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zur Verbesserung der Wasserqualität,

• Förderung umweltfreundlicher Verkehre und der Verkehrsforschung als Beitrag zum Kli-maschutz,

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• Investitionen in die Abfallverwertung, -vermeidung und -beseitigung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft,

• Investitionen in den Hochwasserschutz zur Risikovorsorge,

• Maßnahmen im Bereich der Bergbausanierung und zur Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen als Beiträge zur Altlastensanierung.

5.4.2 Finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen

Vor dem Hintergrund der großen Arbeitsplatzlücke und dem Ziel, den Konvergenzprozess zu beschleunigen, ist der Einsatz des EFRE vor allem darauf ausgerichtet, die Wettbewerbsfä-higkeit der Unternehmen und des Standortes Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern, um ein arbeitsplatzintensives Wachstum zu unterstützen. Aufgrund der Ergebnisse der sozio-ökonomischen Analyse und der dargelegten Förderstrategie ist es aus Sicht der Landesre-gierung von zentraler Bedeutung, mit Hilfe des EFRE das FuE-Potenzial des Landes auszu-bauen, um trotz ungünstiger demografischer Rahmenbedingungen Beiträge zur Verbesse-rung der regionalen Humankapitalausstattung21 zu leisten und durch Investitionsförderung und den Abbau von Finanzierungshemmnissen (insbesondere von KMU) die Arbeitsplatzlü-cke zu verkleinern. Daher kommt den Prioritätsachsen 1 und 2 des EFRE, aus denen diese Zielsetzungen vorrangig unterstützt werden, bei der finanziellen Gewichtung eine große Be-deutung zu. Mit den Prioritätsachsen 3 bis 5 sollen komplementäre Investitionen in die öffent-liche Infrastruktur geleistet werden, soweit diese zur Erreichung des Oberziels „Wachstum und Beschäftigung“ und der Querschnittsziele erforderlich sind. Die für das OP EFRE vorgeschlagenen Fördermaßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Zieler-reichungsbeiträge durch einen unabhängigen Gutachter bewertet. Zur Vorbereitung der Ent-scheidungen über die finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen wurden zudem verschie-dene Verteilungsszenarien entwickelt und mit Hilfe des HERMIN-Modells Sachsen-Anhalt in Bezug auf ihre makroökonomischen Auswirkungen bewertet. Dabei wurde deutlich, dass Szenarien mit starker Gewichtung der (nicht im engeren Sinn wirtschaftsnahen, forschungs- und humankapitalbezogenen) Infrastrukturen tendenziell geringere makroökonomische Ef-fekte erwarten lassen als andere Szenarien und dass insbesondere den Prioritätsachsen 1 und 2 eine große Bedeutung für das Konvergenzziel zukommt. Die politischen Entscheidun-gen zur finanziellen Gewichtung orientierten sich eng an dem Szenario, das die höchsten Wachstums- und Beschäftigungseffekte erwarten lässt. Abbildung 5.2 zeigt die beabsichtigte finanzielle Gewichtung der Prioritätsachsen. Die für das OP EFRE vorgesehenen EU-Mittel in Höhe von 1,932 Mrd. € entfallen zu 25,0 % auf die Pri-oritätsachse 1 (484,1 Mio. €). Für die Bereiche Innovation, Forschung und Entwicklung wird damit ein höherer Finanzanteil reserviert als im Teil EFRE des Operationellen Programms 2000-2006. Auf die Prioritätsachse 2 entfallen 33,3 % der EFRE-Mittel (642,3 Mio. €). Die

21 Das OP EFRE wird Investitionen in die Schul- und Bildungsinfrastruktur vornehmen, sofern solche Investitio-

nen nötig sind, um Reformen durchzuziehen und/oder sofern sie wesentlich dazu beitragen können, die Qua-lität und Wirksamkeit der Bildungssysteme zu steigern (vgl. im Einzelnen Abschnitt 6.5).

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Prioritätsachse 6

Prioritätsachse 5

Prioritätsachse 4

Prioritätsachse 3

Prioritätsachse 2

Prioritätsachse 1

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%

Prio

rität

sach

sen

Anteil der Prioritätsachsen am EFRE in %

darunter fallenden Fördermaßnahmen stellen wie bereits in der Förderphase 2000-2006 die finanziell gewichtigsten Interventionsfelder dar.

Abbildung 5.2

Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2007-2013 nach Prioritätsachsen in %

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Auf die Infrastrukturachsen 3 bis 5 entfallen 13,3 % (Achse 3), 14,5 % (Achse 4) bzw. 9,9 %

(Achse 5) des Mitteleinsatzes, für die Technische Hilfe sollen darüber hinaus 4 % der EFRE-

Mittel reserviert werden. Eine nähere Beschreibung der im Rahmen der Prioritätsachsen ge-

förderten Maßnahmen und der erwarteten Fördereffekte erfolgt in Kapitel 6.

5.5 Komplementarität zu anderen Fonds und national finanzierten Program-men

Nach Artikel 27 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen ist die Kohärenz der För-dermaßnahmen untereinander, zwischen den Fonds, mit dem Europäischen Landwirt-schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Fische-reifonds (EFF) mit der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie den Gemeinschaftspo-litiken sicherzustellen. Dabei sind schwerpunktübergreifend auch die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu berücksichti-gen. Die Fördermaßnahmen sind so aufeinander abzustimmen, dass Doppelförderungen vermieden werden. Die Umsetzung der o. g. Vorgaben der Konsistenz und Kohärenz mit den EU-Gemein-schaftspolitiken einschließlich der EU-Förderprogramme wird auf mehreren Stufen sicher-gestellt. Für die Programmierung des Einsatzes des EFRE, ESF und ELER wurde in Sach-sen-Anhalt ein fondsübergreifender Ansatz verfolgt (vgl. Kapitel 5). Das geplante Zusam-menwirken der Fonds zur Umsetzung der Ober- und Querschnittsziele wurde in zentralen Interventionsfeldern in den Abschnitten 5.3 und 5.4 dargestellt. Im Rahmen der EFRE-Förderung für das „Konvergenz“-Ziel ist zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt eine Arbeitsteilung entsprechend der Kompetenzverteilung vorgesehen. Da die institutionelle Zuständigkeit und die Finanzierungslast für Bundesverkehrswegeinvestitionen vorrangig beim Bund liegen, ist ein EFRE-kofinanziertes Bundesprogramm ein adäquates Konzept zur Förderung von überregional bedeutsamen Verkehrswegeinvestitionen mit dem Ziel der Ver-besserung der großräumigen Erreichbarkeit. Deshalb wird ebenso wie in der vergangenen Förderperiode ein Bundesprogramm „Verkehrsinfrastruktur“ aufgelegt, mit dem besonders geeignete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in Sachsen-Anhalt beschleunigt reali-siert werden sollen. Der strategische Ansatz und die abgeleiteten Auswahlkriterien des Ver-kehrsinfrastrukturprogramms passen sich in die Zielsetzungen für den Strukturfondseinsatz ein, insbesondere im Hinblick auf die Leitlinie 4.1.1. (Ausbau und Verbesserung der Ver-kehrsinfrastruktur) der Strategischen Kohäsionsleitlinien. Um das Zusammenwirken der Fonds bei der Durchführung der Förderung sicherzustellen, ist in Sachsen-Anhalt eine hohe Kongruenz der Vertreter in den Begleitausschüssen vorgese-hen. Zudem findet eine Abstimmung der Programme in der Landesregierung statt (Kabinett, Strategische Clearingstelle für die EU-Programme, vgl. im Einzelnen Kapitel 9). Bei der Aus-gestaltung und Umsetzung der Programme wird eine enge Abstimmung mit den für die ein-zelnen Politikbereiche zuständigen Stellen sichergestellt. Dies gilt analog auch für die ande-ren zu beachtenden Gemeinschaftspolitiken. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird die Doppelförderung ausgeschlossen. In Politikfeldern, in denen mehrere Fonds zusam-menwirken, sind darüber hinaus politikfeldkonkrete oder maßnahmenkonkrete Abgrenzungs-kriterien festgelegt worden, die in Übersicht 5.1 zusammengefasst sind.

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Übersicht 5.1

Abgrenzung der Fondsinterventionen in EU-Programmen des Landes Sachsen-Anhalt (OP EFRE, OP ESF, EPLR) P

a)P

I. Bildung

a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

EFRE und ELER konzentrieren sich auf die Förderung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (bauliche Maßnahmen und Ausstattungen), ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“, d.h. Qualifizierungsmaß-nahmen, Förderung von Projekten und Ähnlichem (z. B. Ausbildungsförderung, Projekte zur Verringerung des Schulabbruchs, Qualifizierung von Lehrpersonal).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

• Förderung baulicher Maßnah-men und der Ausstattung in all-gemeinbildenden Schulen; so-fern zur Umsetzung von Refor-men oder zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bildungssysteme erforderlich. b)

EFRE: Kernstädte (MD, HAL) und ländlicher Raum, Orte > 10.000 EW

ELER: nur ländlicher Raum, Orte < 10.000 EW; Schulen zur Grundver-sorgung mit nicht mehr als 350 Schülern, keine weiterführenden Schulen

• Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten; sofern zur Umsetzung von Reformen oder zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Erzie-hungssysteme erforderlich.P

b)P

EFRE: Kernstädte (MD, HAL) und ländlicher Raum, Orte >10.000 EW

ELER: nur ländlicher Raum, Orte < 10.000 EW

II. Investitions- und Mittelstandsförderung

a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Die Förderung des Sachkapitals und der Beratung von Unternehmen wird zwischen EFRE und ELER nach sekto-ralen Kriterien abgegrenzt. Der ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“ (Motivation, Coaching, Qualifi-zierung).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

• Förderung von Investitionen in Unternehmen

EFRE: gewerbliche Wirtschaft. Be-züglich der Verarbeitung und Ver-marktung von Erzeugnissen gemäß Anhang I zu Art. 32 des EG-Vertrags erfolgt eine sektorale und vorhabensbezogene Abstimmung mit ELER

ELER: Förderung der Modernisie-rung landwirtschaftlicher Unterneh-men und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Ernährungs-wirtschaft (beschränkt auf ausge-wählte landwirtschaftliche Sektoren gemäß Anhang I zu Art. 32 des EG-Vertrags)

• Beratungs- und Informations-programme für Unternehmen (KMU)

EFRE: gewerbliche Wirtschaft ohne Ernährungswirtschaft (Erzeugnisse gemäß Anhang I zu Art. 32 des EG-Vertrags), ohne Land- und Forst-wirtschaft

ELER: Land- und Fortwirtschaft + Ernährungswirtschaft (Erzeugnisse gemäß Anhang I zu Art. 32 des EG-Vertrags)

• Existenzgründungsförderung ESF: Förderung von „Investitionen in Köpfe“ (Projekte für Motivation, Coaching, Beratung, Qualifizierung); Förderung von Unterstützungsstruk-turen für Existenzgründer; Unter-stützung für Gründer, insbes. aus Hochschulen

EFRE: Verbesserung des Grün-dungs- und Gründerklimas im Hoch-schul- und Wissenschaftsbereich durch Infrastrukturen (Labore, Inku-batoren, Pilotanlagen etc.).

ELER: nur die Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern (Diversifizierung)

• Fremdenverkehrsförderung EFRE: Förderung touristischer Ver-bände, touristischer Infrastruktur und Kulturtourismus

ELER: kleine Vorhaben im Bereich Landurlaub, Freizeit, Erholung i.d.R. in Orten bis 7.500 EW, in Ausnah-mefällen bis 10.000 EW.

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III. Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung und interregionale Zusammenarbeit

a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Zwischen EFRE und ESF erfolgt eine richtlinienscharfe Abgrenzung der FuE- und Innovationsförderung, die eine Doppelförderung ausschließt. Die Förderung von Sachkapital im Zusammenhang mit FuE an Hochschulen, au-ßeruniversitären Forschungseinrichtungen etc. (bauliche Maßnahmen und Ausrüstungen) erfolgt grundsätzlich aus dem EFRE. Die ESF-Förderung konzentrierte sich auf humankapitalzentrierte FuE- und Innovationsförde-rung. Der ELER beschränkt sich auf die Innovationsförderung im Agrarlebensmittelsektor.

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

• FuE- und Innovationsförde-rung

EFRE: vgl. Tabelle 5.1 ESF / ELER. Vgl. Tabelle 5.1

• Interregionale Zusammenarbeit

EFRE: Projekte zur stärkeren Inter-nationalisierung von relevanten Akteuren (z. B. Kommunen, öffent-chen Einrichtungen, Hochschulen, Verbänden, Vereinen und Unter-nehmen), besseren Beteiligung an EU-Förderprogrammen, Unterstüt-zung interregionaler Beziehungen auf Landes- und kommunaler Ebene und Verbesserung des Einsatzes des EFRE durch Erfahrungsaus-tausch

ESF: Projekte zur Verbesserung von beruflichen und interkulturellen Qua-lifikationen von Zielgruppen und zur besseren Teilhabe an relevanten Förderprogrammen der EU, Projekte zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf regionaler und lokaler Ebene und Verbesserung des Einsatzes des ESF durch Erfah-rungsaustausch

IV. Infrastrukturförderung

a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Wo erforderlich, werden maßnahmenspezifische Abgrenzungen des Fördermitteleinsatzes der unterschiedlichen Fonds vorgenommen. Aus dem ESF werden keine Infrastrukturen gefördert.

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

• Hochwasserschutz EFRE: Sachsen-Anhalt insgesamtP

c)P

ELER: Sachsen-Anhalt ohne Kern-städte und Ortslagen < 7.500 Ein-wohner zum Schutz des landwirt-schaftlichen Produktionspotenzials

• Trink- und Abwasser-infrastruktur

EFRE: Kernstädte (MD/HAL) + Ländlicher Raum (Abstimmung auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung)

ELER: Ländlicher Raum (ST ohne Kernstädte), dort nur Anlagen bis 5.000 Einwohnerwerte und Kanali-sation zu bestehenden Anlagen

• Städtebauförderung/ Dorfer-neuerung und –entwicklung

Städte und Gemeinden > 7.500 EW sowie Städte und Gemeinden < 7.500 EW, deren Ortskerne von besonderer städtebaulicher und kulturhistorischer Bedeutung sindP

d)P

Städte und Gemeinden < 7.500 EW mit dem Schwerpunkt der im Lan-desentwicklungsplan bzw. in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegten Gemeinden/Orte mit zentralörtlicher FunktionP

d)P

• Straßeninfrastruktur einschließ-lich ländlicher Wegebau

EFRE: kommunale Straßen (Bun-des- und Landesstraßen in kommu-naler Baulast in den drei kreisfreien Städten) und Landesstraßen

ELER: i.d.R. Straßen unterhalb der Klassifizierung Gemeindestraßen, zudem Einzelfallentscheidungen zu konkreten Wegen und Straßen

P

a)P Dargestellt sind nur Interventionsbereiche, für die sich ein Abgrenzungserfordernis in Bezug auf die Interventio-

nen der EU-Fonds stellt. Die Bezeichnungen „Kernstädte“ und „ländlicher Raum“ beziehen sich auf die Raumtypi-sierung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). P

b)P In Ausnahmefällen auch in Orten < 10. 000

EW, Abstimmung auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung P

c)P In Abstimmung auf Maßnah-

menebene zum Ausschluss von Doppelförderung d)P Abstimmung zwischen MLV und MLU im Einzelfall erforder-

lich.

Im Rahmen des EFF sind in Sachsen-Anhalt Maßnahmen im Bereich „Förderung der nach-haltigen Entwicklung der Aquakultur, Binnenfischerei sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen“ und im Bereich „Schutz und Verbesserung der Wasserflora und -

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fauna, insbesondere zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt“ vorge-sehen. Die Fördermaßnahmen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereier-zeugnissen werden in Sachsen-Anhalt ausschließlich über den EFF angeboten. Im Bereich der Binnenschifffahrt ist es auch mit Hilfe des EFRE in den vergangenen Jahren gelungen, die trimodalen Schnittstellen in Aken, Haldensleben, Halle-Trotha, Magdeburg und Roßlau in einen guten, funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Entsprechend der bundes-staatlichen Kompetenzverteilung erfolgt der weitere Ausbau der Bundeswasserstraßen mit Unterstützung aus dem Bundesprogramm EFRE. So ist zum Beispiel die Förderung des Neubaus des Pumpwerks Niegripp im Rahmen des Ausbaus des Elbe-Havel-Kanals im Bundesprogramm EFRE vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Bin-nenschifffahrt sind im Landesverkehrswegeplan eingeplant und werden aus nationalen Mit-teln, d.h. außerhalb des OPs EFRE Sachsen-Anhalt, finanziert. Ferner wird eine aktive Betei-ligung des Landes an entsprechenden EU-Programmen (z.B. NAIADES) angestrebt. Die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Maßnahme „Interregionale Zusam-menarbeit“ im OP EFRE mit Maßnahmen im Rahmen von INTERREG IV.C und im Bereich der Transnationalen Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgrup-pe Internationale Zusammenarbeit. Die Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um eine frühzeiti-ge, gegenseitige Information der Ministerien und der Staatskanzlei über aktuelle und geplan-te Aktivitäten mit dem Ausland sicherzustellen und dabei durch abgestimmtes Handeln Syn-ergieeffekte zu erzielen. Wesentliche Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die verschiedenen internationalen Aktivitäten des Landes besser aufeinander abzustimmen und verstärkt zu koordinieren. Ferner sollen Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit definiert wer-den, sowohl in fachlich-inhaltlicher als auch in regionaler Hinsicht.22 Sachsen-Anhalt begrüßt die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" und wird zukünftige diesbezügliche Vorschläge der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Bei-teiligung des Landes prüfen. Sofern entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, wird hierüber – auch im Begleitausschuss – informiert. Bei Bedarf kann die Information auch durch einen Vertreter des Netzwerkes erfolgen. Soweit die Aktivitäten durch das OP-EFRE kofinanziert werden, wird im jeweiligen Jahresbericht über die Durchführung informiert. Sachsen-Anhalt ist zudem an dem Europäischen Chemieregionennetzwerk ECRN beteiligt. Das Präsidium des ECRN hat beschlossen, die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ aktiv zu unterstützen. Hierüber hat Sachsen-Anhalt die Europäische Kommission mit Schreiben vom 3. April 2007 informiert.

22 Die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung sind derzeit wie folgt verteilt:

- Interregionale Zusammenarbeit (OP EFRE): Staatskanzlei, - Transnationale Zusammenarbeit: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Interreg IVC: Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft

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5.6 Erwartete gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der gewählten Förder-strategie

Während sich der Einsatz der Fördermittel an Individuen oder auf einzelne Fördertatbestän-de richtet, wird die Bedeutung der Fördermittel für die langfristige Entwicklungsperspektive Sachsen-Anhalts an den Beiträgen zur Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Aggregate, insbesondere dem Niveau der Wirtschaftskraft (BIP) und Beschäftigung gemessen. Im Vor-feld der Erstellung des Operationellen Programms wurde eine gesamtwirtschaftliche Bewer-tung der potenziellen Auswirkungen vorgenommen. Sie ermöglicht es, Wirkungsindikatoren für die erwarteten gesamtwirtschaftlichen Effekte des Einsatzes der EU-Mittel zu quantifizie-ren.

5.6.1 Simulationsergebnisse

Die makroökonomische Bewertung für die künftige Förderperiode 2007-2013 mit dem HERMIN-Modell Sachsen-Anhalt kommt zu dem Ergebnis, dass das BIP und die Erwerbs-tätigkeit in Sachsen-Anhalt aufgrund der Förderung durch die Strukturfonds (EFRE und ESF) und dem ELER kurzfristig (während der Förderphase bis 2013) um ca. 1,5 % erhöht werden. Dies entspricht 15.000 zusätzlichen Erwerbstätigen. Durch den keynesschen Impuls kommt es während der Förderperiode zu einer Reduktion der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt. Auch die Nettomigration nimmt ab – der Wanderungssaldo Sach-sen-Anhalts verbessert sich. Die langfristigen Wirkungen der Förderung zeigen sich über eine Verbesserung der Potenzialfaktoren Sachsen-Anhalts, die einen Beitrag zur Stär-kung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes liefern. Langfristig (nach 2013) verbleibt ein positiver Effekt auf das BIP in der Höhe von 0,5 % und auf die Erwerbstätigkeit in Höhe von 0,3 % (ca. 3.000 Erwerbstätige). Die stärksten langfristigen Effekte ergeben sich für das Verarbeitende Gewerbe. Produktion, Beschäftigung und Produktivität werden hier dauerhaft merklich erhöht. Die Förderung trägt damit zur Verbreiterung der Exportbasis des Landes und zum Abbau der Transferabhängigkeit bei. Insgesamt betrachtet zeigt die Analyse der makroökonomischen Effekte, dass die EU-ko-finanzierten Maßnahmen positive langfristige Wirkungen entfalten und diese durch eine ge-eignete finanzielle Ausrichtung (Struktur) der Landesförderpolitik verstärkt werden können. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen verbleiben langfristig vor allem positive Effekte auf die Produktion, Produktivität, die Verdienste und die Nettomigration. Es entstehen auch positive Beschäftigungswirkungen, diese sind aber vergleichsweise gering. Eine wichtige Implikation der Analyse besteht darin, dass die Ansatzpunkte für eine durchgreifende Ver-besserung der Arbeitsmarktlage nicht im Bereich der Landespolitik liegen (wie auch immer die Förderpolitik ausgestaltet wird). Durchgreifende Verbesserungen erfordern Struk-turreformen auf Bundesebene und sind – insbesondere am Arbeitsmarkt – von der Tariflohn-politik abhängig.

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5.6.2 Quantifizierte Ziele/gesamtwirtschaftliche Wirkungsindikatoren

Auf der Grundlage der Simulationsrechnungen ergeben sich die in Tabelle 5.6 dargestellten quantifizierten Wirkungen, welche die gesamtwirtschaftliche Ebene des Mitteleinsatzes bil-den. Die erwarteten Wirkungen beruhen auf einer modellgestützten „With-Without“-Betrachtung und können daher dem Mitteleinsatz kausal zugeschrieben werden. Eine spezifische Simulationsrechnung für das OP EFRE zeigt, dass etwas mehr als die Hälf-te der in Tabelle 5.6 ausgewiesenen Effekte auf das OP EFRE zurückgehen. Die Ergebnisse werden in Abschnitt 6.1 im Einzelnen dargestellt. Tabelle 5.6

Erwartete Wirkungen des Einsatzes der EU-Fonds in der

Förderperiode 2007-2013 in Sachsen-Anhalt Kurzfristige Wirkungen

(während der Förderperiode) durchschnittlich pro Jahr

Langfristige Wirkungen (über 2013 hinaus)

durchschnittlich pro Jahr

1. BIP bzw. BWS

• BIP insgesamt + 1,52 % + 0,40 %

• BWS im Verarbeitenden Gewerbe + 1,31 % + 1,10 %

• BWS in der Bauwirtschaft + 3,96 % + 0,35 %

• BWS im privaten Dienstleistungssektor + 1,49 % + 0,25 %

2. Erwerbstätige, in 1000

• Erwerbstätige insgesamt

Davon

+ 15.500 Personen + 3.940 Personen

• Im Verarbeitenden Gewerbe + 2.300 Personen + 1.900 Personen

• In der Bauwirtschaft + 5.150 Personen + 480 Personen

• Im privaten Dienstleistungssektor + 7.640 Personen + 990 Personen

5.7 Beitrag der Landesstrategie zu den europäischen und nationalen Zielen

5.7.1 Berücksichtigung der Kohäsionsleitlinie

Die Ausführungen zur Strategie des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der EU-Fonds im Allgemeinen und des EFRE im Besonderen machen deutlich, dass die strategischen Ko-häsionsleitlinien (vgl. Abschnitt 4.1) im Rahmen der Förderung umfassend berücksichtigt werden:

• mit dem Oberziel „Wachstum und Beschäftigung“ fokussiert das Land Sachsen-Anhalt den Mitteleinsatz in der Förderperiode 2007-2013 auf Zielsetzungen der erneuerten Lis-sabon-Strategie,

• durch die Bildung der fondsübergreifenden Strategieschwerpunkte „Forschung und Ent-wicklung, Innovation“ und „Bildung“ wird der besonderen Bedeutung der auf die Förde-

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rung von Wissen und Innovation abzielenden Kohäsionsleitlinien für das Wachstum Rechnung getragen,

• darüber hinaus wird insbesondere der Strategieschwerpunkt Investitionsförderung, Quali-fizierung und Abbau von Finanzierungsdefiziten, insbesondere von KMU zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen,

• das Programm lässt – wie unter Abschnitt 5.3.1 dargestellt – eine substantielle Steige-rung der Synergien zwischen Umwelt und Wachstum sowie Beiträge zum Klimaschutz und zur Schaffung einer nachhaltigen Energieversorgung erwarten,

• der Kohäsionsleitlinie „Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur“ wird in den deutschen „Konvergenz“-Ziel-Regionen insbesondere durch ein EFRE gestütztes Bun-desprogramm Verkehrsinfrastruktur Rechnung getragen. Das OP EFRE des Landes lei-tet hierzu komplementäre Beiträge,

• die Zielsetzungen „Schutz von Natur und Umwelt / Risikovorsorge“ „Chancengleichheit“ und „städtische Dimension“ sind als Querschnittsziele in der Förderstrategie des Landes verankert.

5.7.2 Earmarking

Gemäß Artikel 9 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen sollen die Strukturfondsmit-tel eingesetzt werden, um die Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. In den „Konvergenz“-Ziel-Regionen sollen 60 % der Strukturfondsausgaben (EFRE/ESF) auf die von der EU-Kommission als Lissabon-konform klassifizierten Ausga-benkategorien (Earmarking) entfallen. Damit soll eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Wissen, Forschung und Innovation sowie Humankapital erreicht werden. Legt man die Klassifizierung gemäß Anhang IV der Verordnung 1083/2006 zugrunde, entfal-len 64,4 % der Gemeinschaftsbeteiligung im OP EFRE Sachsen-Anhalts auf die als Lissa-bon-konform klassifizierten Ausgabenkategorien. Bei kumulierter Betrachtung (EFRE/ESF) sind 72,2 % der EU-Mittel den Lissabon-konform klassifizierten Ausgabenkategorien zuzu-ordnen. Sachsen-Anhalt erfüllt somit die den „Konvergenz“-Ziel-Regionen gesetzten Ziel-marken hinsichtlich der Lissabon-Strategie. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das o. g. Klassifikationsschema nicht alle auf die Verbesserung des Humankapitals abzielenden Ausgaben als Lissabon-konform klassifiziert. Ausgeschlossen werden z .B. infrastrukturelle Ausgaben im Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung. Im Gegensatz zur Abgrenzung der Verordnung kommt das wissen-schaftliche Begleitgutachten für die Programmierung des OP EFRE T

23 zu dem Ergebnis, dass die vorschulischen und schulischen Investitionen in das Humankapital vor dem Hintergrund der Einschätzung der sozio-ökonomischen Lage Sachsen-Anhalts über ihren Beitrag zur Verbesserung des Humankapitals die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit langfristig posi-tiv beeinflussen und so nachhaltig Einkommen und Beschäftigung steigern. Allein auf die beiden angesprochenen Infrastrukturbereiche entfallen weitere 5,1 % der EFRE Mittel.

23 GEFRA/ESRI, Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Programmierung des Einsatzes der EU-

Fonds in den Jahren 2007 bis 2013 und bei der Bewertung der einzelnen Fördermaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 2006

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5.7.3 Kohärenz mit dem Nationalen Strategischen Rahmenplan

Die Ausführungen zur Strategie des Landes Sachsen-Anhalt machen auch die Kohärenz zur

zweiten Ebene des übergeordneten Rahmens, dem Nationalen Strategischen Rahmenplan

(vgl. Abschnitt 4.2), deutlich:

• In Übereinstimmung mit dem Rahmenplan24 besteht das Oberziel für den Einsatz des EFRE in der Beschleunigung des Konvergenzprozesses durch nachhaltige Entwicklung, insbesondere durch die Förderung von Wachstum und die Verbesserung der Beschäfti-gungsperspektiven, um den Entwicklungsrückstand in den erwirtschafteten Einkommen und den Erwerbsmöglichkeiten zu reduzieren.

• Die Strategie des Operationellen Programms EFRE wird durch fünf inhaltliche Prioritäts-achsen konkretisiert (vgl. Abschnitt 5.4). Diese orientieren sich an den im Rahmenplan für den EFRE definierten thematischen Prioritäten „Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung“, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“, „Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum“, wobei die letztgenannte Priorität des NSRP zur näheren Bündelung thematisch eng miteinander verbundener Infrastruk-turinvestitionen auf drei Prioritätsachsen des OP EFRE Sachsen-Anhalt aufgeteilt wird.25

• Die thematische Priorität „Förderung überregional bedeutsamer Verkehrsinvestitionen wird – wie im Rahmenplan vorgesehen26 – im Rahmen des Operationellen Programms EFRE Sachsen-Anhalt nicht aufgegriffen. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes konzentriert sich das Bundesprogramm Verkehr auf den überregionalen Verkehr und das bundeseigene Schienennetz. Demgegenüber konzentriert sich das OP EFRE Sachsen-Anhalt auf ausgewählte Verkehrswege in der Baulast des Landes ein-schließlich seiner Kommunen, soweit diese einen wesentlichen Beitrag zur regionalwirt-schaftlichen Entwicklung leisten. Sie sollen gleichzeitig auch die Anbindung an die über-örtlichen Verkehrswege verbessern. Die Koordination des OP EFRE Sachsen-Anhalt mit dem Bundesprogramm Verkehr erfolgt im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Hierdurch werden Kohärenz und Komplementarität zwischen den Vorhaben ermöglicht und Doppelförderungen ausgeschlossen. Die Strukturen bieten dabei auch die Möglich-keiten zur Erzeugung von Synergien auf der Ebene von Räumen und Projekten.

• In Übereinstimmung mit dem Rahmenplan27 werden die Querschnittsziele „Umwelt- und Naturschutz / Risikovorsorge“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“ und „Städtische Dimension“ im Zielsystem für den Einsatz des EFRE in Sachsen-Anhalt verankert.

• Die gewählten Fördermaßnahmen innerhalb der Prioritätsachsen, auf die in Kapitel 6 im Einzelnen eingegangen wird, orientieren sich an den im Rahmenplan aufgeführten An-satzpunkten.28

24 Vgl. Nationaler Strategischer Rahmenplan für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Bundesre-

publik Deutschland 2007-2013 vom 19.03.2007, S. 32; Entscheidung der Kommission K(2007)1861 vom 2.5.2007.

25 ebd. S. 60 ff. 26 ebd. S: 63f. 27 ebd. S. 46 ff. 28 ebd. S. 60ff.

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6. Die Prioritätsachsen des Programms und ihre spezifi-schen Ziele

Im Rahmen der Förderstrategie des EFRE soll die Förderung auf fünf thematische Priori-tätsachsen „Innovation, Forschung und Entwicklung“ (Prioritätsachse 1), „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“ (Prioritätsachse 2), „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ (Prioritätsachse 3), „Städtische Entwicklung, einschließlich Bildungsinfrastruktur“ (Priori-tätsachse 4) und „Umweltschutz und Risikovorsorge“ (Prioritätsachse 5) konzentriert wer-den. Hinzu kommt eine Achse „Technische Hilfe“. In Abschnitt 6.1 wird zunächst im Über-blick auf die Ziele, die Strategie, den erwarteten Output und die erwarteten Ergebnisse und Wirkungen eingegangen. In den Abschnitten 6.2 bis 6.7 erfolgt dann eine nähere Be-schreibung der einzelnen Prioritätsachsen.

6.1 Überblick

In Tabelle 6.1 werden die zentralen Ziele und die Kerndaten des Operationellen Programms zusammengefasst (die Klammerzusätze bei den einzelnen Zielangaben sind die Ausgangs-werte des genehmigten Operationellen Programms in seiner ersten Fassung; siehe auch Tabelle 6.2 bis 6.5). Bevor auf die einzelnen Prioritätsachsen eingegangen wird, sollen die in Kapitel 5 erläuterten übergreifenden Ziele kurz rekapituliert und die damit verbundenen ge-samtwirtschaftlichen Kerndaten dargestellt werden. Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit und der unterproportionalen Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt wird mit dem Operationellen Programm das Oberziel verfolgt, den Kon-vergenzprozess nachhaltig zu forcieren, indem insbesondere das Wirtschaftswachstum ge-fördert und die Beschäftigungsperspektiven verbessert werden. Insgesamt werden dazu EFRE-Mittel in Höhe von 1.931,8 Mio. € eingesetzt. Einschließlich der im Operationellen Programm bereitgestellten nationalen öffentlichen Mittel beläuft sich die gesamte öffentliche Beteiligung während der siebenjährigen Programmlaufzeit auf 2.598,0 Mio. € oder durch-schnittlich ca. 370 Mio. € jährlich. Die erwarteten gesamtwirtschaftlichen Wirkungen, die allein dem OP EFRE zugeordnet wer-den können, wurden ebenfalls mit Hilfe des makroökonomischen HERMIN-Modells abge-schätzt (vgl. Abschnitt 5.6). Dabei werden zwei Wirkungskanäle der Interventionen unter-schieden: Durch Investitionen in das FuE-Potenzial, die Förderung einzelbetrieblicher Inves-titionen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur werden zum einen die angebots-seitigen Produktionsbedingungen in Sachsen-Anhalt verbessert, und dadurch die Wettbe-werbsfähigkeit der Wirtschaft und die Attraktivität des Standortes gesteigert. Zum anderen führen die Interventionen unmittelbar zu einer höheren gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Kurzfristig, während der Programmlaufzeit, überlagern sich beide Wirkungskanäle. Es wird erwartet, dass sich die Erwerbstätigkeit durch das OP EFRE um ca. 8.000 Personen p. a. und das BIP um 0,7 bis 1,0 % p. a. erhöht (vgl. Tabelle 6.1).

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Tabelle 6.1 OP EFRE 2007-2013: Finanzieller Input, Output, Ergebnisse und Wirkungen

Finanzieller Input Quantifizierter Output auf Maßnahmenebene

Spezifische Ergebnisse auf Ebene der Prioritätsachsen

Gesamtwirtschaftliche Wirkungen auf Programmebene (OP EFRE)

Prioritätsachse 1: Innovati-on, Forschung und Entwick-lung

• Gemeinschaftsbeteili-gung: 484,1 Mio. €

• gesamte öffentliche Beteiligung: 645,5 Mio. €

• 1049 (785) geförderte Innovations- und FuE-orientierte Vorhaben, darunter:

o 633 (327) geförderte einzelbetriebliche Inno-vationsvorhaben

o 90 geförderte Beteiligungen durch Risikokapi-talfonds

o 54 (42) geförderte Investitionsvorhaben im Bereich öffentlich finanzierten Forschung und Entwicklung an und außerhalb der Hochschu-len

o 225 (76) FuE-Verbundvorhaben und Projekte zur Bildung von Kooperationen und Netzwer-ken in Wirtschaft und Wissenschaft

o 43 (250) Vorhaben im Bereich Klimaschutz und regenerative Energien

• Stärkung des FuE-Standortes Sachsen-Anhalt, Erhöhung des Anteils der FuE-Aufwendungen am BIP von 1,1 % (2004) auf 1,3 % (2013)

• 767 (818) Mio. € gefördertes Investitions- und Projektvolumen im Rahmen von FuE- und Inno-vationsprojekten (darunter: 238 (242) Mio. € ge-fördertes Projektvolumen von einzelbetrieblichen Innovationsvorhaben, 102 (86) Mio. € gefördertes Investitionsvolumen im Rahmen von Risikokapi-talbeteiligungen, 374 (379) Mio. € gefördertes In-vestitionsvolumen von öffentlichen FuE-Vorhaben an und außerhalb der Hochschulen, 33 (38) Mio. € gefördertes Projektvolumen von FuE-Verbundvorhaben, Kooperations- und Netzwerk-projekten, 20 (71) Mio. Investitionsvolumen im Bereich Klimaschutz und regenerative Energien)

• 600 begünstigte Forscherarbeitsplätze

• 750 (800) durch Risikokapitalbeteiligungen ge-schaffene und gesicherte Arbeitsplätze, davon mindestens 30 % Frauenarbeitsplätze

Prioritätsachse 2: Steige-rung der Wettbewerbsfähig-keit der Wirtschaft

• Gemeinschaftsbeteili-gung: 642,4 Mio. €

• gesamte öffentliche Beteiligung: 861,6 Mio. €

• 166 geförderte einzelbetriebliche Investitionsvor-haben

• 784 geförderte Projekte zum Abbau von Finanzie-rungshemmnissen von KMU

• 50 (40) Initiativen im Rahmen der Existenzgrün-dungsoffensive

• 2.450 (2.380) geförderte Beratungen von KMU

• 2.100 Messebeteiligungen von KMU

• Verbreiterung des fernabsatzorientierten Wirt-schaftssektors, Erhöhung der Bruttowert-schöpfung je Einwohner im Verarbeitenden Ge-werbe von 58 % des Bundesdurchschnitts (2005) auf 69 % (2013)

• 2,6 Mrd. € gefördertes einzelbetriebliches Investi-tionsvolumen

• 58.855 (58.600) durch Investitionszuschüsse und Darlehensinstrumente geförderte Arbeitsplätze, davon mindestens 28 % Frauenarbeitsplätze und 1,5 (10,0) % Arbeitsplätze in der Umwelttechnik

• 200 begünstigte Existenzgründungen

Ziel: Konvergenz durch nachhaltige Entwicklung, insbesondere Förde-rung von Wachstum und Verbesse-rung der Beschäftigungsperspekti-ven

Indikatoren:

Bruttoinlandsprodukt (BIP), Erwerbstätigkeit

Erwartete Wirkungen:

• Erhöhung des BIP um 0,7%-1,0% p.a. während der Förder-periode

• Langfristige Erhöhung des BIP um etwa 0,2% p.a. (nach Ablauf der Förderperiode)

• Erhöhung der Erwerbstätigkeit um ca. 8.000 Personen (+ 0,7- 0,9% p.a.) während der Förder-periode

• Langfristige Erhöhung der Er-werbstätigkeit um etwa 1.500 (ca. +0,15 % p.a.) Personen (nach Ablauf der Förderperio-de)

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Finanzieller Input Quantifizierter Output auf Maßnahmenebene

Spezifische Ergebnisse auf Ebene der Prioritätsachsen

Gesamtwirtschaftliche Wirkungen auf Programmebene (OP EFRE)

Prioritätsachse 3: Wirt-schaftsnahe Infrastruktur

• Gemeinschaftsbeteili-gung: 256,5 Mio. €

• gesamte öffentliche Beteiligung: 344,2 Mio. €

• 90 (137) geförderte Projekte im Bereich der GRW-förderfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur

• 84 (70) geförderte Projekte im Bereich Touris-musmarketing und Kulturtourimus

• 18.500 (13.000) qm sanierte Fläche mit einer neuen Nutzung für den Tourismus

• 35 (41) geförderte Projekte im Bereich des kom-munalen Straßenbaus und des Landesstraßen-baus

• 65 km erneuerte und neue Straßen und Brücken

• 14 (27) km erneuerte und neue Gleisanlagen

• Qualitative Verbesserung der Infrastruktur

• 413,4 (277) Mio. € gefördertes Investitionsvolu-men in der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Prioritätsachse 4: Nachhal-tige Stadtentwicklung, ein-schließlich Bildungsinfra-struktur

• Gemeinschaftsbeteili-gung: 281,0 Mio. €

• gesamte öffentliche Beteiligung: 384,2 Mio. €

• 212 (95) geförderte integrierte Stadtumbau- und Stadt- entwicklungsprojekte

• 76 (130) geförderte Projekte zur Verbesserung der Erziehungs- und Bildungsinfrastruktur im vor-schulischen und schulischen Bereich der Städte zur Umsetzung von Reformen und zur Verbesse-rung der Qualität oder der Systeme

• 22 geförderte Projekte zur energetischen Sanie-rung von Kindertagesstätten und Schulen

• Qualitative Verbesserung der Infrastruktur

• 570 (560) Mio. € gefördertes Investitionsvolumen in der städtischen Infrastruktur (einschließlich städtischer Bildungsinfrastruktur)

• 550.000 Einwohner, die von den Maßnahmen zum Städtebau/Stadtumbau profitieren

• 10.515 (25.000) durch Verbesserung der Bil-dungsinfrastruktur langfristig begünstigte Schüle-rinnen und Schüler

Siehe Vorseite

Prioritätsachse 5: Umwelt-schutz und Risikovorsorge

• Gemeinschaftsbeteili-gung: 190,6 Mio. €

• gesamte öffentliche Beteiligung: 272,3 Mio. €

• 784 (987) geförderte Vorhaben zur Verbesserung der umweltorientierten Infrastruktur und zur Risi-kovorsorge

• 446 (445) ha geschaffene Überflutungsfläche

• 41 (12) km Deiche

• 356 (400) km erstellte Kanäle für Wasser- bzw. Abwasser; Erhöhung der Kläranlagenkapazität für 19.600 (20.000) Einwohnerwerte

• 50 ha sanierte bzw. wieder hergerichtete Brach- und Konversionsflächen

• 54 (325) ha sanierte Bergbaufläche

• Qualitative Verbesserung der Infrastruktur

• 438 (440) Mio. € gefördertes Investitionsvolumen im Bereich der umweltorientierten Infrastruktur und der Risikovorsorge

Methodisches Vorgehen Verwendung deskriptiver projektbezogener Indikatoren

Verwendung deskriptiver projekt- und kontextbezoge-ner Indikatoren

Modellgestützte Schätzung

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Langfristig, nach Ablauf der Förderperiode, verbleiben lediglich die angebotsseitigen Effekte der Fördermaßnahmen, wobei zu erwarten ist, dass die Erwerbstätigkeit langfristig um 1.500 Personen p.a. und das BIP um 0,15 % p.a. erhöht wird. Nachhaltige Effekte gehen somit lediglich von den angebotsseitigen Wirkungen aus. Die Landesregierung hat die geplanten Fördermaßnahmen daher im Rahmen einer Scoring-Analyse insbesondere hinsichtlich ihrer angebotsseitigen Wirkungen bewertet und diese Bewertung maßgeblich bei der finanziellen Gewichtung der Fördermaßnahmen berücksichtigt. Hierauf wird näher in den Abschnitten 6.2 bis 6.6 eingegangen. Das spezifische Ziel der ersten Prioritätsachse besteht darin, den Forschungs- und Entwick-

lungsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck sollen mit einem

Fördermittelvolumen in Höhe von knapp 645,5 Mio. € insbesondere Maßnahmen ergriffen

werden, die zur Intensivierung von Forschung und Entwicklung in der privaten Wirtschaft

beitragen, die öffentliche Forschungsinfrastruktur stärken und im Rahmen von Verbundpro-

jekten den Technologietransfer mit der regionalen Wirtschaft verbessern. Als Indikator für

den Umfang der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einer Region bieten sich die ins

Verhältnis zum regionalen Bruttoinlandsprodukt gesetzten durch die private Wirtschaft und

die öffentliche Hand erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen an. Wie in

Abschnitt 2.2.3 ausgeführt, ist der Anteil der FuE-Aufwendungen am BIP in Sachsen-Anhalt

mit 1,1 % stark unterdurchschnittlich. Die relativen FuE-Aufwendungen weisen in Sachsen-

Anhalt zudem einen negativen Trend auf, während sie im Bundesdurchschnitt zunehmen

(vgl. Abbildung 6.1). Mit der Prioritätsachse 1 soll daher ein wesentlicher Beitrag geleistet

werden, um ein weiteres Sinken der relativen FuE-Aufwendungen zu verhindern und eine

Trendumkehr zu erreichen. Bis zum Jahr 2013 soll der Anteil der FuE-Aufwendungen am

BIP um ein Fünftel auf mindestens 1,3 % gesteigert werden.

Abbildung 6.1: Anteil der FuE-Aufwendungen insgesamt am BIP in %

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

1995 1997 1999 2001 2003 2004

Deutschland

Sachsen-Anhalt

Quelle: Stifterverband der deutschen Wirtschaft.

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Zu diesem Zweck sollen 1049 Innovations- und FuE-orientierte Vorhaben gefördert werden,

durch deren Umsetzung ein Investitions- und Projektvolumen von 767 Mio. € ausgelöst wird.

Die im Einzelnen erwarteten Outputs und Ergebnisse sind der Tabelle 6.1 zu entnehmen und

werden in Abschnitt 6.2 näher beschrieben. Unter anderem werden 600 Forscherarbeitsplät-

ze an Hochschulen und 750 Arbeitsplätze in FuE-orientierten KMU begünstigt.

Im Rahmen der zweiten Prioritätsachse werden einzelbetrieblich orientierte Fördermaßnah-men zur Mittelstandförderung, einschließlich des Abbaus von Finanzierungshemmnissen von KMU und zur Investitionsförderung, gebündelt. Hierfür wird ein Fördermittelvolumen in Höhe von 861,6 Mio. € eingesetzt. Der Fokus dieser Fördermaßnahmen liegt – entsprechend den Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) – auf der Stärkung des fernabsatz-orientierten Wirtschaftssektors mit dem Ziel, die Transferabhängigkeit weiter abzubauen. Zur Quantifizierung der Zielsetzungen dieser Prioritätsachse bietet es sich an, auf die Industrie-dichte (Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe je Einwohner) als Ergebnisindikator zurück zu greifen, da ca. 80 % des Fördermittelvolumens der GRW auf das Verarbeitende Gewerbe entfallen. Zudem lässt die amtliche Statistik eine Abgrenzung des gesamten im Fokus der Förderung stehenden Branchenspektrums nicht zu. Da zumindest ein Teil der unternehmensbezogenen Dienstleistungen von einer regionalen Industriebasis abhängig ist, ist zu erwarten, dass dieser Indikator mit der Größe des fernabsatzorientierten Sektors aus-reichend korreliert ist. Wie die Ausführungen in Abschnitt 2.1.6 gezeigt haben, ist der fernab-satzorientierte Wirtschaftssektor gemessen an diesem Indikator in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt zwar erheblich gewachsen, jedoch immer noch deutlich unterrepräsentiert. Die Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe je Einwohner erreichte 2005 erst 58 % des Bundesdurchschnitts. Mit den Fördermaßnahmen der Prioritätsachse 2 soll dazu beige-tragen werden, die positive Wachstumsdynamik dieses Sektors weiter zu unterstützten und die je Einwohner erzielte Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe bis 2013 auf 69 % des Bundesdurchschnitts zu steigern (vgl. Tabelle 6.1). Zu diesem Zweck sollen in der zweiten Prioritätsachse über 6.200 Projekte gefördert werden. Mit ihrer Umsetzung ist ein Investitionsvolumen von ca. 2,6 Mrd. € verbunden. Sie leisten zudem einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von 58.855 Arbeitsplätzen, worunter sich mindestens 28 % Ar-beitsplätze für Frauen befinden. Weitere Output- und Ergebnisindikatoren sind in Tabelle 6.1 aufgeführt. Mit der dritten Prioritätsachse sollen Investitionen in die wirtschaftnahe Infrastruktur vorge-nommen werden, soweit dies erforderlich ist, um die unmittelbaren infrastrukturellen Voraus-setzungen für die Ansiedlung und das Wachstum der Unternehmen zu sichern (Gewerbe- und Industriegebiete, Verkehrsanbindungen, wasser-, abfall- und energiebezogene Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen u. ä.), zentrale Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur abzubauen oder endogene Potenziale zu entwickeln (z.B. Kulturtourismus). Es sollen 90 Infrastruktur-projekte im Rahmen der GRW, 84 Projekte im Bereich des Kulturtourismus und des Touris-musmarketings und 35 Projekte im Bereich des kommunalen und Landesstraßenbaus unter-stützt werden. Weitere Outputindikatoren für diese Prioritätsachse sind der Tabelle 6.1 zu entnehmen. Im Ergebnis sollen 413 Mio. € in die qualitative Verbesserung der wirtschaftsna-hen Infrastruktur des Landes investiert werden.

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101

Die vierte Prioritätsachse bündelt Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Ver-besserung der städtischen Bildungsinfrastrukturen. In 212 Vorhaben sollen partizipative und integrierte Strategien zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Städte und zur Lösung sozialer und ökologischer Problemlagen im städtischen Raum geför-dert werden. Von den Maßnahmen sind 550.000 Einwohner begünstigt. 98 Projekte dienen der Verbesserung der Infrastrukturen im vorschulischen und schulischen Bereich, sofern damit Reformen umgesetzt, eine Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Erzie-hungs- und Bildungssysteme erreicht und wirksame Beiträge zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz erreicht werden (vgl. im Einzelnen Abschnitt 6.5.1). Im Ergebnis soll im Rahmen der Achse ein Investitionsvolumen in Höhe von 570 Mio. € für die Verbesserung der städtischen Infrastrukturen mobilisiert werden. Von den Investitionen werden u. a. 10.515 Schülerinnen und Schüler direkt begünstigt sein.

Die fünfte Prioritätsachse fasst vordringliche infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität und der Risikovorsorge zusammen, die von der Förderung von umwelt-freundlichem Verkehr bis zum Hochwasserschutz reichen. Insgesamt sollen im Rahmen der Achse 784 Vorhaben gefördert werden, mit denen u. a. die folgenden quantifizierten Ziele erreicht werden sollen: zur Erhöhung des Hochwasserschutzes soll eine Überflutungsfläche von 446 ha und 41 km Deiche geschaffen werden; zur Erschließung von Synergien zwischen der regionalen Wirtschaftsentwicklung und der Verbesserung der Wasserqualität sollen unter Berücksichtigung der vor Ort wirtschaftlichsten Lösungen u.a. 356 km Wasser- bzw. Abwas-serkanäle sowie eine Kläranlagenkapazität für etwa 19.600 Einwohnerwerte erstellt werden; als Beitrag zur Altlastensanierung sollen 50 ha an Brach- und Konversionsflächen und 54 ha Bergbaufläche saniert bzw. wieder hergerichtet werden. Im Ergebnis sollen 438 Mio. € in die qualitative Verbesserung der umweltorientierten Infrastrukturen des Landes investiert wer-den. Unter methodischen Gesichtspunkten ist anzumerken, dass es nur eine modellgestützte Analyse erlaubt, bestimmte Wirkungen ursächlich auf die Interventionen des Programms zurückzuführen. Dabei können mit Hilfe des hier verwendeten Makromodells nicht nur den auf der einzelwirtschaftlichen Ebene auftretenden Mitnahme- und Verdrängungseffekten der Fördermaßnahmen Rechnung getragen, sondern auch gesamtwirtschaftliche Rückkopp-lungseffekte berücksichtigt werden. Beispielsweise ist zu beachten, dass die Förderung zu Produktivitätssteigerungen führt, die wiederum Lohnerhöhungen nach sich ziehen, durch welche die Erstrundeneffekte z.B. in Bezug auf die Beschäftigung – wie die Simulationsrech-nungen zeigen – erheblich dämpfen. Die in Tabelle 6.1 aufgeführten Output- und Ergebnis-indikatoren stehen zwar in einem theoretisch gut begründbaren Wirkungszusammenhang mit dem jeweils geplanten Fördermittelinput. Für die Quantifizierung der erwarteten Outputs und Ergebnisse steht jedoch keine modellgestützte Analyse zur Verfügung, die eine „With-Without“-Betrachtung (Vergleich der Entwicklung mit und ohne Förderung) zuließe. Aufgrund von Mitnahme- und Verdrängungseffekten der Förderung sowie multikausaler Wirkungszu-sammenhänge ist eine kausale Zuordnung des Fördermittelinputs zu den in Tabelle 6.1. er-warteten quantifizierten Outputs und Ergebnissen (z. B. Arbeitsplätze, FuE-Aufwendungen) in der Regel nicht möglich. Dies sollte bei der Interpretation berücksichtigt werden.

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102

In den folgenden Abschnitten werden die Prioritätsachsen näher beschrieben. Die Be-

schreibung des eingesetzten Fördervolumens erfolgt dabei anhand:

• der gesamten öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE und

• der darunter fallenden Beteiligung des EFRE. Zur Bewertung der zu erwarteten Ergebnisse wird in Ergänzung zu den Indikatoren in Tabel-le 6.1. auch auf qualitative Indikatoren für die Wirkungen der Maßnahmen Bezug genom-men. Dabei handelt es sich um

• eine Klassifizierung der Ausgabenkategorien hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den Zie-len der Lissabon-Agenda (Klassifikationsschema gemäß Anhang IV der Verordnung 1083/2006 ),

• eine Klassifikation der Maßnahmen in Bezug auf ihre langfristige Wachstums- und Be-schäftigungsrendite (Ergebnisse der begleitenden EvaluierungT

29T)

• eine Klassifikation der Maßnahmen nach einem mehrdimensionalen Bewertungsraster mit wohlfahrtsökonomischen, wachstumsökonomischen und effizienzorientierten Bewer-tungskriterien (Ergebnisse der begleitenden EvaluierungT

30T).

Die beiden letztgenannten Kriterien waren eine maßgebliche Grundlage für die Entwicklung des Finanzverteilungsvorschlags für das OP EFRE in Sachsen-Anhalt. Maßnahmen, die in Bezug auf diese Kriterien günstiger bewertet wurden, sind in das Förderportfolio aufgenom-men bzw. finanziell besser ausgestattet worden als andere Maßnahmen. Zudem werden zur Bewertung des Outputs der einzelnen Fördermaßnahmen quantitative Indikatoren herange-zogen, welche die Grundlage für den aggregierten Output auf der Ebene der Prioritätsach-sen bilden (vgl. Tabelle 6.1). In den folgenden Abschnitten werden zudem die Beiträge be-schrieben, die die Prioritätsachsen zu Erreichung der Querschnittsziele leisten.

6.2 Prioritätsachse 1: Innovation, Forschung und Entwicklung

6.2.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 1

Das zentrale Ziel der ersten Prioritätsachse besteht darin, den Forschungs- und Entwick-lungsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken. Die dazu geförderten Maßnahmen können vier Bereichen zugeordnet werden. (1) Vor dem Hintergrund der noch schwachen FuE-Aktivitäten der Wirtschaft des Landes umfasst ein erster Maßnahmenbereich direkte, einzelbetrieblich orientierte Fördermaßnah-men für KMU: Zum einen sollen durch Zuschüsse für industrielle Forschung, vorwettbe-werbliche Entwicklung, die Einführung neuer Verfahren in die Produktion und den Technolo-

29 GEFRA/ESRI, Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Programmierung des Einsatzes der EU-

Fonds in den Jahren 2007 bis 2013 und bei der Bewertung der einzelnen Fördermaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 2006.

30 ebd.

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103

gietransfer sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden, um insbesondere KMU eine Hilfestellung beim Einstieg in die Forschung und Entwicklung sowie bei der Reali-sierung zukunftsorientierter innovativer Lösungen zu geben. Hierfür sind EFRE-Mittel in Hö-he von insgesamt 101 Mio. € vorgesehen, mit denen ca. 633 Projekte mit einem Finanzvo-lumen von 238 Mio. € gefördert werden. Sie werden flankiert durch spezifische Maßnahmen aus der Prioritätsachse 2 zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung für technologie-orientierte KMU.

Zum anderen geht es um die Verbesserung der Kapitalausstattung innovativer Unterneh-men. Innovationsprozesse und die anschließende Markteinführung sind mit einem hohen wirtschaftlichen und technischen Risiko verbunden. Das dazu erforderliche Risikokapital ist am freien Kapitalmarkt für KMU oft nicht zu generieren. Die finanziellen Anforderungen über-steigen jedoch vielfach die Selbstfinanzierungskraft der KMU, insbesondere neugegründeter Unternehmen. Vor diesem Hintergrund wird der erfolgreich in der Förderperiode 2000- 2006 innerhalb der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG) aufgelegte Fonds für Risiko- und Beteiligungskapital ausgebaut. Hierfür sind knapp 70 Mio. € EFRE-Mittel vor-gesehen. Mit dem Fonds sollen durch Beteiligungen der IBG marktorientierte Innovations-prozesse in KMU unterstützt und begleitet werden. Die Beteiligungen erfolgen insbesondere in der „Seed- und Start-up-Phase“ und finanzieren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der industriellen und vorwettbewerblichen Forschung (d.h. Herstellung und Erpro-bung von Prototypen, Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben), Anpassungs-entwicklungen bis zur Markteinführung technisch neuer oder wesentlich verbesserter Pro-dukte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie die Markteinführung neuer Produk-te und das Wachstum technologieorientierter Unternehmen. Auf der Basis der Erfahrungen der ersten Hälfte der Förderperiode 2007-2013 werden 90 Förderfälle erwartet. Das damit verbundene Investitionsvolumen beträgt rund 102 Mio. € und die Zahl der gesicherten und neuen Arbeitsplätze liegt bei 750.

(2) Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Weiterentwicklung der öffentlich finanzierten For-schung an und außerhalb der Hochschulen. Vor dem Hintergrund der analysierten Stärken und Schwächen in der öffentlich finanzierten Forschungslandschaft (vgl. Abschnitt 2.2.5) und zur Kompensation der FuE-Schwäche in der privaten Wirtschaft werden mit diesen Investiti-onen vor allem die Ziele verfolgt,

• den eingeleiteten Profilierungsprozess in der öffentlich finanzierten Forschungslandschaft an und außerhalb der Hochschulen durch eine Schwerpunktförderung fortzusetzen, die höchste Anforderungen an das Niveau der Forschung stellt, ohne den Anspruch auf An-wendungsorientierung preiszugeben,

• die Passfähigkeit des Wissenschaftssystems bezüglich der innovationsorientierten An-forderungen der regionalen Wirtschaft und damit die Drittmittelfähigkeit der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu erhöhen,

• durch die Entwicklung leistungsfähiger Transferplattformen und Kompetenzzentren die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft des Landes nachhaltig zu stärken und

• durch Verknüpfung von Investitionen in die Forschungslandschaft mit verschiedenen Maßnahmen zur Standortprofilierung die Grundlagen für eine wissensbasierte ökonomi-sche Entwicklung, insbesondere eine wissensorientierte Stadtentwicklung zu verbreitern (vgl. Abschnitt 5.3.3).

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104

Mit der EFRE-Förderung sollen insbesondere die Forschungsschwerpunkte innerhalb der

Natur- und Technikwissenschaften in die Lage versetzt werden, hervorragende Forschungs-

leistungen und – durch besondere Plattformen innerhalb der Schwerpunkte – Transferleis-

tungen für die regionale Wirtschaft erbringen zu können. Das Netzwerk der Kompetenzzent-

ren der Fachhochschulen soll ferner – als für alle Wissenschaftseinrichtungen offenes Netz-

werk – zu einer bedeutsamen FuE-Plattform für KMU ausgebaut werden. Sowohl bei den

Forschungsschwerpunkten als auch bei den Kompetenzzentren sind die verschiedene Maß-

nahmen des Operationellen Programms darauf ausgerichtet, die Strukturen und deren Leis-

tungsfähigkeit so zu entwickeln, dass im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der For-

schung im europäischen Forschungsraum und die Anforderungen der Wirtschaft bedeutsa-

me Fortschritte erzielt werden können. Die Erfahrung zeigt, dass gerade durch Schwer-

punktbildung die Dichte an Forschungskooperation erzielt wird, die auch bei allgemeinen

Standortnachteilen eine aktive Rekrutierung von Leistungsträgern unter Bedingungen inter-

nationalen Wettbewerbs ermöglicht. Über die Natur- und Technikwissenschaften hinaus, ist

auch das Verwertungspotential der Geistes- und Sozialwissenschaften durch deren Organi-

sation in Forschungsschwerpunkten und Erhöhung des Anwendungsbezugs ihrer Forschung

zu verbessern. Wie z. B. die Aktivitäten großer Verlagshäuser zeigen, die verstärkt Koopera-

tionen vor allem mit den Universitäten zur Innovation und Diversifizierung ihrer Produkte su-

chen, stellt auch dies einen wichtigen strategischen Ansatzpunkt für die Förderung einer wis-

sensbasierte Dienstleistungswirtschaft dar.

Dazu sollen im Rahmen der Maßnahme Infrastrukturvorhaben im Hochschulbereich 20

Vorhaben mit Forschungsbezug und einem Investitionsvolumen von 226 Mio. € gefördert

werden. Hiervon werden ca. 600 Forscherarbeitsplätze begünstigt sein. Durch die Förderung

werden die Ausstattung, insbesondere die gerätetechnische Ausstattung vor allem für die

anwendungsorientierte Forschung sowie die damit verbundenen baulichen Voraussetzungen

verbessert, um Forschung und Entwicklung in Hinsicht auf die Bedürfnisse insbesondere der

regionalen Wirtschaft leisten zu können. Die Förderung umfasst z. B. folgende Maßnahmen:

• An der Universität Magdeburg sollen im Rahmen mehrerer Maßnahmen mit einem Kos-

tenumfang von insgesamt 42 Mio. € Laborkapazitäten für die Bereiche Verfahrens- und

Systemtechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik geschaffen bzw. deutlich verbessert

werden.

• An der Universität Halle ist u.a. vorgesehen, mit einem Investitionsvolumen von 22 Mio. €

Forschungsverfügungsflächen für naturwissenschaftliche Fachbereiche neu zu bauen

bzw. zu sanieren.

• An den medizinischen Fakultäten sollen die Arbeitsbedingungen für die klinisch-theoreti-

sche Forschung verbessert werden. Dies fördert auch die darauf aufbauende anwen-

dungsorientierte Forschung in diesem Bereich. Für Maßnahmen in diesen Bereichen mit

ihren naturgemäß engen Verflechtungen zu regionalen Unternehmen sollen 48 Mio. €

eingesetzt werden.

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105

Von der Förderung ausgeschlossen werden die Errichtung von Hörsaalgebäuden, Projekte,

die überwiegend zur Nutzung als Mensen und Cafeterias, Anlagen für den Studentensport,

Studentenwohnheime, Pkw-Stellplätze vorgesehen sind sowie Maßnahmen, die ausschließ-

lich für zentrale Hochschulverwaltung und Lehre bestimmt sind.

Durch die Festlegung klarer Förderfähigkeitskriterien für die Infrastrukturvorhaben im Hoch-

schulbereich wird sichergestellt, dass die EFRE-Mittel für Maßnahmen eingesetzt werden,

die überwiegend der anwendungsbezogenen Forschung dienen. Nur solche baulichen Maß-

nahmen, die nachweisbar überwiegend der anwendungsbezogenen Forschung dienen, kön-

nen voll gefördert werden. Eine andere Möglichkeit ist eine begründete prozentuale Förde-

rung, beispielsweise basierend auf dem Drittmittelanteil des Fachbereichs, der das Bauwerk

nutzt.

Die Profilierung der Forschungslandschaft an den Hochschulen wird zudem durch eine nicht-

investive Förderung von Forschungsschwerpunkten und innovativen Forschungspro-

jekten (knapp 32 Mio. €) unterstützt. Im Bereich der außeruniversitären Forschungsinfra-

struktur sollen 10 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen 114 Mio. € gefördert werden,

darunter die Errichtung eines Fraunhofer-Forschungszentrums für die Silicium-Photovoltaik.

Box 6.1

Agrar-/Biomasseforschung und wissensbasierte Bioökonomie

Sachsen-Anhalt verfügt über ein im nationalen Maßstab bedeutsames Potential an außer-universitären und universitären Wissenschaftseinrichtungen der Biowissenschaften, insbe-sondere der Pflanzen-, aber auch Agrar- und Biomasseforschung. Dem steht ein beträchtli-ches bioökonomisches Potenzial (Unternehmen des Agrarsektors, der Ernährungswirtschaft, Agrochemie und Biomasseverwertung) gegenüber. Hier besteht die Aufgabe, ein leistungs-fähiges Innovationscluster zu bilden, das in der Lage ist, starke Forschung mit den Anforde-rungen des entsprechenden Wirtschaftssektors zu verknüpfen. Durch einen starken Anwen-dungsbezug zum Biomassesektor, der nicht nur den Aspekt der regenerativen Energien, sondern auch den der Stoffgewinnung (weiße Biotechnologie) und die Abfallproblematik um-fasst, bestehen in Sachsen-Anhalt große Entwicklungspotenziale, auf die jüngst auch der Wissenschaftsrat in Stellungnahmen hingewiesen hat. Schon jetzt ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte zur Wirtschaft. Durch neue Entwicklungen auf dem Gebiet der energeti-schen und stofflichen Nutzung von biologischen Ressourcen, ist in den nächsten Jahren die Entwicklung eines Wachstumsmarktes zu erwarten, der die bisherige Bedeutung der einzel-nen beteiligten Industrien noch übersteigen wird. Bedeutsam ist dabei zum einen die Ent-wicklung neuer agrarwissenschaftlicher Themenfelder, deren Reichweite deutlich über die Landwirtschaft hinaus reicht (Ernährungswirtschaft, Energiewirtschaft, holzverarbeitende Wirtschaft, Bioressourcenwirtschaft) und zum anderen die Sicherung der globalen Umwelt- und Nahrungsressourcen. Das Land fördert die Wissenschaftseinrichtungen, insbesondere die Martin-Luther-Universität, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie das Insti-tut in Gatersleben, um ihnen zu ermöglichen, sich diesen Themenbereichen auf der Basis einer auszubauenden Pflanzenforschung (siehe auch die EU-Plattform „Plant for the Future“) verstärkt zuwenden zu können. Die Entwicklung eines Zentrums für anwendungsorientierte Pflanzenbiotechnologie in Kooperation mit der Wirtschaft dient ferner der Förderung traditio-neller Stärken im Bereich klein- und mittelständischer Pflanzenzuchtbetriebe. Die beschrie-benen Ansatzpunkte für den Aufbau einer länderübergreifend angelegten Forschungs- und Transferplattform von zumindest nationaler Bedeutung mit starkem Anwendungsbezug und bedeutender Umweltdimension soll durch das OP EFRE maßgeblich unterstützt werden.

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106

Box 6.2

Photovoltaik

Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Zentrum der photo-voltaischen Industrie entwickelt. Über 10 % der weltweit hergestellten Solarzellen stam-men aus Sachsen-Anhalt. Um die Wachstumspotenziale dieses Sektors zu nutzen, müs-sen die Wettbewerbsvorteile der hier ansässigen Unternehmen verstetigt und der Techno-logievorsprung ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll mit Hilfe des EFRE am Standort Halle ein neues „Fraunhofer Center for Silicon Photovoltaics“ (Fraunhofer CPS) errichtet werden. Mit dem Fraunhofer-CPS wird Know-How der Fraunhofer-Institute aus Freiburg und Halle vereint, um ein weltweit einmaliges Kritallisations- und Materialanalysezentrum zu schaffen. Die geplante Forschungsstrategie „mehr Solarstrom aus weniger Silicium“ ist auch durch die Verknappung und Verteuerung des Solarzellen-Rohstoffes getrieben. Ne-ben dem Fraunhofer-CPS sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Max-Planck-Institut für Mikrosystemtechnik und das Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik zentralen Akteure in der Forschungslandschaft des Landes, durch deren Zusammenwir-ken ein international wettbewerbsfähiges Forschungs- und Ausbildungszentrum für die komplette Wertschöpfungskette der Silizium-Photovoltaic geschaffen werden soll. Dazu wird mit EFRE-Mitteln der Forschungsschwerpunkt Materialwissenschaften / Nanostruktu-rierte Materialien an der Martin-Luther-Universität durch Schaffung eines Bereiches für anwendungsorientierte Grundlagenforschung gestärkt, um den nötigen Forschungsvorlauf im Bereich photoelektrische Materialien zu schaffen. Dieser Forschungsbereich wird in enger Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt. Es wird auf eine gemeinsame Nutzung der EFRE-finanzierten Infrastrukturen hingewirkt. Die beschriebenen Investitionen in die Forschungslandschaft sollen im Ergebnis wesentlich dazu beitragen, 1.500 Arbeitsplätze in der regionalen Photovoltaik-Industrie zu sichern und deren Ausbau auf ca. 3.500 Stellen im Jahr 2010 zu ermöglichen.

In den Boxen 6.1 und 6.2 wird am Beispiel der Bioökonomie und der Photovoltaik dargestellt,

wie mit Hilfe des EFRE zwei für die wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung des

Landes bedeutsame Innovationscluster durch Investitionen in die öffentlich finanzierte For-

schungslandschaft gestärkt werden soll. Schwerpunktbereiche der von der Landesregierung

2006 beschlossenen Innovationsstrategie sind ferner insbesondere die Felder Chemie/Neue

Werkstoffe, Maschinen- und Anlagenbau, Automotive und in den Life Sciences – neben der

Biotechnologie – die Pharmazeutische Industrie und die Medizintechnik sowie als Technolo-

gien mit hohem Querschnittscharakter die Bereiche Mikrosystemtechnik, Nanotechnologie

(einschließlich der optischen Technologien) und Informations- und Kommunikationstechno-

logie (speziell VR-/VE-Technologien).

Das Land Sachsen-Anhalt partizipiert derzeit nicht an der Exzellenzinitiative des Bundes und

der Länder. Es fördert mit Landesmitteln die thematische Schwerpunktbildung im Wissen-

schaftsbereich u. a mit der Zielsetzung der Verbesserung von Strukturen, um zukünftig u.a.

an der Exzellenzinitiative teilzuhaben. Die Förderung der Forschungsschwerpunkte mit

EFRE-Mitteln hat die Etablierung von Plattformen der Anwendungsorientierung und des

Transfers von Wissen und Technologie im Umfeld dieser Forschungsschwerpunkte sowie

die Erhöhung der Drittmittelfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen zum Ziel (siehe dazu

Box 6.1 und 6.2).

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(3) Ein dritter Interventionsbereich zielt ab auf die Steigerung der Innovationskraft der Wirt-schaft, insbesondere durch spezifische Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers sowie der Netzwerkbildung. Zur Stärkung der Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft sollen aus dem EFRE die Auftragsforschung von KMU in Wissenschaftseinrichtungen sowie Verbünde und Cluster des Technologietransfers gefördert werden. Dafür sind Mit-tel des EFRE in Höhe von 8,9 Mio. € bzw. 14,8 Mio. € vorgesehen, mit denen insgesamt 225 Projekte mit einem Finanzvolumen von ca. 32,9 Mio. € unterstützt werden sollen. Die ange-sprochene Maßnahme zur Förderung der Auftragsforschung von KMU in Wissenschaftsein-richtungen soll in diesem Zusammenhang auch dazu genutzt werden konkrete, passfähige Bedarfe an anwendungsorientierter Forschung zu ermitteln. Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers werden – wie in Abschnitt 5.2 beschrieben – darüber hinaus aus dem OP ESF gefördert. (4) Viertens ist geplant, aus der Prioritätsachse innovative fach- bzw. sektorspezifische Vor-haben zu fördern. Zur Förderung von Vorhaben mit ausgeprägt innovativem Charakter im Bereich regenerative Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz sind EFRE-Mittel in Höhe von 5,7 Mio. € vorgesehen..

Zum anderen sollen EFRE-Mittel im Umfang von 8,9 Mio. € im Rahmen eines Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentli-chen Gebäuden eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt komplementär zu den in Abschnitt 6.5 des OP beschriebenen Förderaktivitäten der Prioritätsachse 4. Schwerpunkt der Förderung sind Investitionen in Bildungseinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) in Sachsen-Anhalt. Bei den im Rahmen der Prioritätsachse 1 unterstützten Vorhaben sollen es sich um Modellprojekte handeln, die über bestehende Standards bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau von Gebäuden hinaus gehen. Gefördert werden sollen insbe-sondere Vorhaben mit

• Niedrigstenergiestandard,

• Passivhausstandard,

• Nullenergiestandard sowie

• Plusenergiestandard. Die Umsetzung der ca. 6 Modellvorhaben soll mit der Anwendung und regionalen Verbrei-tung insbesondere von innovativen Technologien und nachhaltiger Materialien sowie innova-tiver Verfahren des Energiemanagements (z.B. Energiecontracting) verknüpft werden. Dabei sollen neue Kenntnisse und Fertigkeiten gewonnen werden mit dem Ziel, neue Produkte und Verfahren regional/ lokal einzuführen bzw. ihre Anwendung auf dem Markt zu verbreitern und damit bekannt zu machen. Des Weiteren soll ein Gremium aus Vertretern der Landesregie-rung und Fachexperten aus Wirtschaft und Forschung sowie aus Architektur und Baukultur dazu beitragen, das Innovationspotential von Modellvorhaben zu bewerten und für das Land besonders innovative und damit nachhaltige Pilotprojekte auszuwählen. Im Zuge der Umsetzung des Programms sollen Erfahrungen im Bereich der Förderung von Klimaschutz und energetischer Sanierung von Gebäuden gewonnen werden, die in die Vor-bereitung der neuen Förderperiode 2014-2020 einfließen.

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108

Tabelle 6.2 Indikatoren zur Prioritätsachse 1 (indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Rahmen des OP EFRE

in Mio. €

Output-, Ergebnis- und qualitative Wirkungsindikatoren Maßnahmen Code nach DVOP

a)P

Insge-samtP

b)P

Gemein-schafts-

beteiligung

Lissa-bon

komp.P

c)P

Wachs-tum P

d)P

Wohl-fahrtP

e)P

Investiti-onsvolu-

menP

f)P

Anzahl der Pro-

jekte

Weitere Output- und Ergebnis-indikatoren

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)

Innovationsförderung in KMU im Rahmen der GRW 04 55,6 26,8 1 1 GRÜN 103,0 414 (182)

Sonstige Innovationsförderung in KMU 04 73,9 73,9 1 1 GRÜN 134,9 219 (145)

Risiko- und Beteiligungskapital 09 100,1 69,8 1 1 GRÜN 101,6 90 750 (800) Arbeitsplätze (AP), davon mindestens 225 (240) für Frauen

Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich 02 225,9 169,6 1 1 GRÜN 225,9 20 600 begünstigte Forscher-

arbeitsplätze

Förderung von Forschungsschwerpunkten und innovativen Forschungspro-jekten im Wissenschaftsbereich

01 31,8 31,8 1 1 GRÜN 31,8 17 (12)

Förderungen von Investitionen in außeruniversitären Forschungseinrich-tungen

02 54,3 27,1 1 1 GRÜN 54,3 8

Außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur (Photovoltaik) 02 60,0 45,0 1 - - 60,0 2 (1)

Förderung des Einsatzes neuer Technologien im Wissenschaftsbereich und zur Schaffung von Informations- und Wissensmanagementsystemen

02 1,8 1,8 1 1 GRÜN 1,8 7 (1)

Förderung von Auftragsforschung kleiner und mittelständischer Unterneh-men an Hochschulen des Landes

03 8,9 8,9 1 1 GRÜN 8,2 17 (10)

Förderung von Kooperationen, Netzwerken und Clustern sowie Einrichtun-gen des Wissens- und Technologietransfers

03 14,8 14,8 1 1 GRÜN 24,7 208 (66)

Innovative Projekte zur Förderung des Klimaschutzes und regenerativer Energien

43 5,7 5,7 1 0/1 GRÜN 7,5 37 (50)

Modellprojekte im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden (Schulen und Kindertagesstätten)

43 12,7 8,9 1 12,7 6 250 t/a CO2-Ersparnis im Gebäudebetrieb durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Energiekonzepte sowie Anwendung von innova-tiven Materialien und Techno-logien

P

a)P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. P

b)P Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung

und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. P

c)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); P

d)P Maßnahme hat

nachhaltige Wachstum- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); e) Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomischen Kriterien gerechtfertigt, nach Evaluierung von GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt). P

f)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE verbundenes Investiti-

ons- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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6.2.2 Beiträge der Prioritätsachse 1 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der Verordnung 1083/2006 werden sämtli-

che Maßnahmen der Prioritätsachse 1 als für die Lissabon-Strategie besonders bedeutsam

klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.2). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte begleitende wis-

senschaftliche Evaluierung kommt gleichfalls zu dem Ergebnis, dass sämtliche Fördermaß-

nahmen eine nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsrendite erwarten lassen. Sie sind

zudem unter wohlfahrtsökonomischen Kriterien voll gerechtfertigt (Spalten 6, 7 von Tabelle

6.2).

Die Prioritätsachse wird das Querschnittsziel Umwelt- und Naturschutz/Risikovorsorge (vgl. Abschnitt 5.3.1) wesentlich unterstützen. Mit – auch über das Land Sachsen-Anhalt hinaus – bedeutsamen Investitionen in die Erforschung der Photovoltaik sowie der Biomasse werden wichtige Grundlagen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der wissensbasierten Umweltwirtschaft des Landes gelegt. Durch Förderung regenerativer Energien und von Vor-haben zur Verbesserung der Luftqualität werden Beiträge zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz geleistet. Die Förderung der anwendungsbezoge-nen Verkehrsforschung leistet zudem einen wesentlichen Beitrag, die Ziele des Aktionsplans für die Umwelttechnologie (ETAP) im Sinne eines nachhaltigen Landverkehrs umzusetzen. Die Maßnahmen der Prioritätsachse zielen gleichermaßen auf die Verbesserung der Be-schäftigungsperspektiven von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt durch Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspotenzials. Mit der Förderung von Risiko- und Beteiligungskapital sollen 75 Arbeitsplätze für Frauen geschaffen und 150 Arbeitsplätze für Frauen gesichert werden. Aufgrund der räumlichen Konzentration der Forschungseinrichtungen in den Städten und ihrer Bedeutung für das regionale Wachstum ergeben sich durch die Prioritätsachse wichtige Impulse für die Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wie in Abschnitt 5.3.3 ausgeführt, stellt die wissensbasierte Stadtentwicklung ein zentrales Leitbild der Stadtentwicklungspolitik ins-besondere für die Oberzentren des Landes dar. Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden zusammen mit den innovativen Unternehmen den Kernbe-standteil eines solchen Entwicklungsansatzes. Die Prioritätsachse leistet vor diesem Hinter-grund wichtige Beiträge zur städtischen Dimension der Förderpolitik.T

31T

Die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt ist mit einer Alterung der Belegschaften und tendenziell mit einem abnehmenden unternehmerischen und innovativen Potenzial ver-bunden. Vor diesem Hintergrund kommt den Maßnahmen der Prioritätsachse 1 auch eine große Bedeutung für die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels zu. Es gilt die Innovationskraft zu stärken.

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6.3 Prioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

6.3.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 2

In der zweiten Prioritätsachse liegt der Fokus auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmenssektors, mit der insbesondere eine Verbreiterung der regionalen Exportbasis und damit eine Verminderung der Transferabhängigkeit erreicht werden soll. (1) Im Rahmen der Prioritätsachse besitzt die Förderung betrieblicher Investitionen ein besonderes Gewicht, da solche Investitionen unmittelbar arbeitsplatzschaffend und -sichernd sind und damit direkt zum Wirtschaftswachstum beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wie in der Förderperiode 2000-2006 ist hier eine Konzentration auf das Segment der fernabsatzorientierten Betriebe im Rahmen der GRW vorgesehen. Mit der Weiterführung dieses Förderansatzes wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der fernabsatzorientier-te Sektor in Sachsen-Anhalt – trotz hoher Wachstumsraten – noch vergleichsweise klein ist. Die Investitionstätigkeit von KMU wird durch höhere Fördersätze für KMU besonders unter-stützt. Auf die einzelbetriebliche Investitionsförderung entfallen EFRE-Mittel in Höhe von 426,0 Mio. € (siehe Tabelle 6.3). Es wird erwartet, dass dadurch 166 Projekte mit einem Investitionsvo-lumen von 2,35 Mrd. € unterstützt und ein Beitrag zur Schaffung und Sicherung von 49.855 Arbeitsplätzen geleistet werden kann. (2) Neben die Zuschussförderung treten zwei Darlehens- und Beteiligungsinstrumente im Rahmen revolvierender Fonds, mit denen auf spezifische Finanzierungsprobleme insbeson-dere von KMU (restriktive Kreditvergabe durch Banken und höhere Risikoprämien/Zinsen für ostdeutsche Unternehmen stellen wesentliche Finanzierungshemmnisse dar) reagiert und die Effizienz der Unternehmensförderung gesteigert werden soll. Zum einen wird dazu der bereits bestehende Fonds für Risiko- und Beteiligungskapital ausgebaut. Er soll zum Abbau von Finanzierungsengpässen – insbesondere junger Unternehmen – beitragen (siehe zum Fonds für Risiko- und Beteiligungskapital im Einzelnen Abschnitt 6.2.1). Zum anderen wird ein KMU-Darlehensfonds mit einem Finanzvolumen von knapp 238 Mio. € aufgelegt (davon knapp 175 Mio. € EFRE-Mittel). Mit dem Fonds werden spezifische Finanzprodukte der In-vestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt, die auf den Abbau von Finanzie-rungshemmnissen insbesondere von KMU ausgerichtet sind. Hierzu zählt ein Mittelstands- und Technologiedarlehen mit dem folgende Ziele verfolgt werden:

• Gründung, Festigung und Wachstum von Unternehmen, insbesondere durch Auftrags-vorfinanzierung, Investitionsfinanzierung und Mezzanine-Darlehen.

31 Wie in Abschnitt 5.3.3 erläutert, wird eine Clearingsstelle für die auf die städtische Dimension ausgerichteten

Fördermaßnahmen eingerichtet werden, die es den Kommunen erleichtern wird, integrierte Ansätze der Stadtentwicklung zu entwickeln und umzusetzen.

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• Entwicklung neuer Verfahren und deren Einführung in den Markt durch Darlehen, um den häufig auftretenden Problemen bei der Innovationsfinanzierung zu begegnen.32

Box 6.3

Revolvierende Förderfonds

Revolvierende Förderfonds eröffnen die Möglichkeit, aus Rückflüssen von Darlehen und Be-teiligungen ein Fondsvermögen aufzubauen, mit dem die Basis für eine langfristige För-derpolitik des Landes – auch über 2013 hinaus – geschaffen werden kann. Darlehens- und Beteiligungsinstrumente können zudem die Effizienz der Förderpolitik verbessern, da im Vergleich zu verlorenen Zuschüssen i. d. R. eine geringere Risikoübertragung von den ge-förderten Investoren auf den Staat erfolgt. Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund dieser Vorteile beschlossen, den Anteil der im Rahmen revolvierender Förderfonds vorgesehenen Mittel für Darlehens- und Beteiligungsin-strumente zu Lasten der Förderung durch verlorene Zuschüsse im Vergleich zur Förderperi-ode 2000 bis 2006 deutlich zu erhöhen. Im EFRE sollen neben einem KMU-Darlehensfonds und einem Risikokapitalfonds (IBG-Fonds) ein Landesfonds für Infrastruktur und Umwelt aufgelegt werden. Mit letzterem werden Projekte im Bereich der Schienengüterinfrastruktur und der Abfallinfrastrukturen gefördert. Die Förderfonds konzentrieren sich jeweils auf rentierliche Bereiche, in denen die geförder-ten Investitionen Rückflüsse erwarten lassen, die vom Investor (öffentliche und private Un-ternehmen, Wohlfahrtsverbände, private Haushalte, etc.) vereinnahmt (internalisiert) werden können. Wo solche Rückflüsse unsicher sind oder nicht internalisiert werden können (z. B. marktferne Forschung und Entwicklung, Naturschutz), ist der Einsatz von Darlehen hingegen nicht beabsichtigt. Eine Restriktion stellen auch die kommunalen Verschuldungsgrenzen dar (z. B. Schulbau). Ferner ist eine Darlehensförderung kleinvolumiger Maßnahmen (z. B. Bera-tungsförderung, Förderung der Messebeteiligung u. ä.) aufgrund der administrativen Kosten nicht sinnvoll. Im Rahmen des KMU-Darlehensfonds werden etwa 784 Förderfälle erwartet. Diese sind mit einem Investitionsvolumen von ca. 272 Mio. € und ca. 9.000 gesicherten oder neu geschaf-fenen Arbeitsplätzen verbunden. Box 6.3 enthält nähere Ausführungen zu den Zielsetzun-gen, die das Land Sachsen-Anhalt mit dem Aufbau revolvierender Förderfonds für die ein-zelbetriebliche Förderung (Prioritätsachse 2) aber auch für die Förderung der Infrastruktur (Prioritätsachsen 3 und 5) verfolgt. Mit JEREMIE (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises) und JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas) hat auch die EU Initiativen zur Verbesserung der Finanzierung von Wachstum und Zusammenhalt gestartet. Die Idee des Aufbaus revolvierender Förderfonds ist bei bei-den Initiativen von zentraler Bedeutung. Sachsen-Anhalt nimmt diese Initiativen nicht in An-spruch. Vielmehr soll die Implementierung und Umsetzung revolvierender Fonds aufbauend auf den positiven Erfahrungen in der Förderperiode 2000-2006 durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt erfolgen.

32 Wie sich das Fördermittelvolumen auf diese beiden Förderziele verteilt kann derzeit nicht genau abgeschätzt

werden. Die überwiegende Zahl der Förderfälle wird sich voraussichtlich auf das erstgenannte Förderziel be-ziehen. Indikativ wird die Gemeinschaftsbeteiligung für den KMU-Darlehensfonds zu 90 % dem Code 08 und zu 10 % dem Code 07 nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen zugeordnet.

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Falls einem großen Unternehmen Fördermittel aus den EU-Strukturfonds gewährt werden, so verpflichtet sich die Verwaltungsbehörde, von dem betreffenden Unternehmen die Zusi-cherung zu verlangen, dass die Fördermittel nicht zugunsten einer Investition verwendet werden, die die Verlagerung seiner Produktions- oder Dienstleistungseinrichtungen von ei-nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union betrifft.

(3) Zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Aufwertung der Wirtschaftsstruktur in Sachsen-Anhalt ist ferner die Unterstützung eines internationalen Akquisitionsnetzwerks vorgese-hen mit dem Ziel, expansionswillige ausländische Investoren für eine Ansiedlung in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Kernaufgabe des Netzwerkes ist die aktive Informationssuche über Entwicklungs- und Expansionsvorhaben ausländischer Unternehmen. Schwerpunktkontinen-te sind Europa, Asien und Amerika. Schwerpunktbranchen werden die in Sachsen-Anhalt identifizierten Branchenschwerpunkte (Chemie/Kunststoffe, Ernährungswirtschaft, Maschi-nenbau, Automotive) sein. Dazu sollen EFRE Mittel in Höhe von 7,4 Mio. € eingesetzt wer-den, mit denen zum einen die Personalkosten von Branchen- und Akquisitionsexperten der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt sowie Ausstattungskosten ausge-wählter Auslandsbüros gefördert werden, soweit dies für die Erreichung des Ziels des Akqui-sitionsnetzwerks, expansionswillige ausländische Investoren für eine Ansiedlung in Sachsen-anhalt zu gewinnen, notwendig ist. Zum anderen sollen Erfolgsprämien für externe Vermittler für die Gewinnung von Investoren finanziert werden. Erfolgsprämien werden nur im Fall er-folgter Investitionen in Sachsen-Anhalt gezahlt und sind in ihrer Höhe vom Investitionsvolu-men sowie der Anzahl und Qualität (z.B. Forschung und Entwicklung) der Arbeitsplätze ab-hängig. Die Gemeinschaftsregeln betreffend öffentlicher Aufträge werden beachtet. (4) Neben den Initiativen zur direkten Steigerung der Investitionstätigkeit des Unternehmens-sektors in Sachsen-Anhalt sind ergänzende Fördermaßnahmen vorgesehen, die an immer noch vorhandenen spezifischen Schwächen des Unternehmensbestandes ansetzen und einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU leisten sollen:

• Mit einem Beratungsprogramm für KMU werden verschiedene Beratungsleistungen gefördert, insbesondere im Bereich der Unternehmensfinanzierung, der Anwendung von umweltfreundlichen und innovativen Technologien und zu weiteren betriebswirtschaftli-chen Themenstellungen (Controlling, Finanzierung, Benchmarking, Vertrieb, Marketing, Export, Innovation und Technologietransfer). Es sind dafür EFRE-Mittel in Höhe von 8,7 Mio. € eingeplant, mit denen 2.450 Beratungen unterstützt werden sollen. Je nach Bedarf spielt dabei auch die Beratung in außenwirtschaftlichen Fragen, z. B. bei der Erschlie-ßung von Marktpotenzialen in den MOEL eine Rolle.

• Im Rahmen der Maßnahme zur Förderung des Aufbaus der Informationsgesellschaft sollen Teilnahmewettbewerbe zur Förderung von Pilot- und Modellvorhaben sowie zur Entwicklung, Einführung und Verbreitung von digitalen Informations-, Kommunikations- und Medientechnologien und ihren Anwendungen in KMU Sachsen-Anhalts durchgeführt werden. Dafür sind 3,8 Mio. EFRE-Mittel eingeplant, mit denen 15 Pilotvorhaben mit ins-gesamt 59 beteiligten KMU unterstützt werden sollen.

• Begleitend zu den Maßnahmen des ESF zur Förderung von Existenzgründungen sollen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive ego Impulse zur Verbesserung des

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Gründungs- und Gründerklimas insbesondere im Hochschul- und Wissenschaftsbereich, zum Beispiel durch Förderung von Infrastrukturen für Existenzgründer/innen (Labore, In-kubatoren, Pilotanlagen u.a.) gesetzt sowie Finanzierungsprobleme von Existenzgrün-dern und jungen Unternehmen durch ein spezifisches Darlehensangebot beseitigt wer-den. Hierfür sind 14 Mio. € vorgesehen.

Schließlich wird mit einem Messeprogramm die Teilnahme von KMU an überregionalen/in-ternationalen Messen in Deutschland sowie an Auslandsmessen und Messefachseminaren für Gemeinschaftsstände im Ausland gefördert, um die häufig unterentwickelten Auslands-kontakte kleinerer KMU zu intensivieren. Dafür sind 5,4 Mio. € EFRE-Mittel vorgesehen, mit denen 2.100 Messebeteiligungen von Unternehmen gefördert werden sollen.

(5) Zudem ist vorgesehen, Maßnahmen der interregionalen Zusammenarbeit zu fördern. Sie zielen ab auf eine stärkere Internationalisierung von Unternehmen, Trägern und Einrich-tungen in Sachsen-Anhalt durch Einbindung in europäische Netzwerke, die bessere Beteili-gung sachsen-anhaltischer Unternehmen und Einrichtungen an EU-Förderprogrammen so-wie die Vertiefung der interregionalen Beziehungen des Landes und die Verbesserung des Einsatzes der Strukturfonds durch Erfahrungsaustausch. Hierfür sind – in Ergänzung zu ei-ner Förderung der interregionalen Zusammenarbeit durch den ESF – 2,2 Mio. € EFRE-Mittel vorgesehen.

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Tabelle 6.3 Indikatoren zur Prioritätsachse 2

(indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Rahmen des OP EFRE

in Mio. €

Output-, Ergebnis- und qualitative Wirkungsindikatoren Maßnahmen Code nach DVOa)

Insge-samtb)

Gemein-schafts-

beteiligung

Lissa-bon

komp.c)

Wachs-tum d)

Wohl-fahrtP

e)

Investiti-onsvolu-

men f)

Anzahl der Pro-

jekte

Weitere Output- und Ergebnis-indikatoren

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)

Investitionszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft (GRW gewerblich)g)

08, 06 579,5 426,0 1 1 GRÜN 2.350,0 166 49.855 (49.600) Arbeitsplätze (AP), davon: 75 % gesicherte AP, 25 % neue AP, mindes-tens 25 % AP für Frauen, 6 % Ausbildungsplätze

KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt h) 08, 07 237,9 174,8 1 1 GRÜN 272,0 784 9.000 Arbeitsplätze (AP), davon 4.125 AP für Frauen

Beratungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (ergänzende Mittelstandsförderung)

05 8,7 8,7 1 1 GRÜN 17,3 2.450 (2.380)

Internationales Akquisitionsnetzwerk 05 10,1 7,4 1 k.A. - - 12 (10)

Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive ego. 09 14,0 14,0 1 1 GRÜN - 50 (40) 200 Existenzgründungen

Messeprogramm 08 5,4 5,4 1 1 GRÜN - 2.100

Förderung des Aufbaus der Informationsgesellschaft 14 3,8 3,8 1 1 GRÜN 7,7 15 Zahl der geförderten KMU: 59 (75)

Interregionale Zusammenarbeit EFRE 05 2,2 2,2 1 - - 2,2 7 (25) a) Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. b) Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. c) Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); d) Maßnahme hat nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); e) Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomischen Kriterien gerechtfertigt, nach Evaluierung von GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt). f) Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE verbundenes Investiti-ons- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen. g) Indikativ werden 90 % der Gemeinschaftsbeteiligung dem Code 08 und 10 % dem Code 06 nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen zugeordnet. h) Indikativ werden 90 % der Gemeinschaftsbeteiligung dem Code 08 und 10 % dem Code 07 nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen zugeordnet.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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6.3.2 Beiträge der Prioritätsachse 2 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der Verordnung 1083/2006 werden sämtli-che Maßnahmen der Prioritätsachse 2 als für die Lissabon-Strategie besonders bedeutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.3). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte begleitende wis-senschaftliche Evaluierung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass von den vorgesehenen Fördermaßnahmen eine nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsrendite zu erwarten ist und die Maßnahmen unter den wohlfahrtsökonomischen Bewertungskriterien gut gerechtfer-tigt sind (Spalten 6 und 7 von Tabelle 6.3).

Beiträge zum Umweltziel sind durch die Investitionsförderung – in Übereinstimmung mit dem 6. Umweltaktionsprogramm – im Bereich der Umwelttechnik und insbesondere der erneuer-baren Energien zu erwarten. Die sachsen-anhaltischen Unternehmen der Umwelttechnik, vor allem die führenden Hersteller von Windenergieanlagen und Solartechnik, haben die Förde-rung des Landes im Bereich der Investitionsförderung und der Unternehmensfinanzierung in den letzten Jahren bereits umfangreich nutzen können. So entfielen in den Jahren 2004 bis 2006 mehr als 10 % der GRW-Zuschüsse auf die Bereiche Biokraftstoffe, Solarenergie, Windkraft und Recycling. Diese Förderangebote stehen aufgrund der dargestellten Prioritä-tensetzung im Bereich des EFRE auch zukünftig zur Verfügung. Ziel ist es, den Anteil der Umwelttechnik an den Förderung so hoch wie möglich zu halten. Allerdings ist nicht konkret absehbar, wie hoch die Quote ausfallen wird.33 Dafür sind insbesondere auch beihilferechtli-che Regelungen von erheblicher Bedeutung. Aufgrund von Einschränkungen von Mehrfach-förderungen von Unternehmen, die bereits gefördert wurden, ist absehbar, dass diese zu-künftig nur noch mit stark herabgesetztem Fördersatz bzw. nicht mehr gefördert werden können. Dies kann auch Unternehmen der Umwelttechnik betreffen.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass in den landesspezifischen Regelungen der GRW für gewerbliche Maßnahmen ein Grundfördersatz festgelegt ist. Dieser kann sich um 5 % erhö-hen, wenn es sich um Vorhaben mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindes-tens 500.000 € handelt und bei der Realisierung des Vorhabens freiwillige Umweltschutz-maßnahmen (Umweltmanagements einschließlich Maßnahmen des integrierten Umwelt-schutzes, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, Reduktion gefährlicher Stoffe, Ein-satz nachwachsender Rohstoffe, Verbesserung des Immissions-, Gewässer-, Natur- und Bodenschutzes, Energieeinsparung, Einsatzes erneuerbarer Energien) in besonderer Weise verwirklicht werden und das Unternehmen der Umweltallianz des Landes angehört. Dies stellt einen Anreiz für Unternehmen dar, entsprechende Umweltmaßnahmen umzusetzen und sich der Umweltallianz anzuschließen.

33 Indikativ wurden bei der Programmierung 10 % der Gemeinschaftsbeteiligung dem Code 06 nach

Anhang IV der VO (EG) 1083/2006 zugeordnet. Nach aktueller Finanzplanung sind 0,3 % der Mit-tel dem Code 06 zugeordnet, da innerhalb der Aktion Mittel umgeschichtet worden. Das Land weist darauf hin, dass Investitionen im Rahmen der GRW gewerblich immer umweltrelevante As-pekte aufweisen, da mit ihnen durch den Einsatz neuer Techniken und Produktionsprozesse z.B. Ressourcen eingespart werden können und oder Immissionen verringert werden.

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In Bezug auf das Querschnittsziel Chancengleichheit ist darauf hinzuweisen, dass den Un-ternehmen bei der Investitionsförderung für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen Förder-präferenzen eingeräumt werden, wenn bei hochwertigen Dauerarbeitsplätzen bestimmte Quoten für Frauenarbeitsplätze erreicht werden. Generell ist die Wirkung der Unternehmens-förderung positiv im Sinne des Gender Mainstreaming zu bewerten. Der Aufbau und die Ver-breiterung der wirtschaftlichen Basis des Landes, tragen zur notwendigen wirtschaftlichen Stabilität bei. Sie ermöglicht erst ein differenziertes Arbeitsplatzangebot und Einkommensni-veau, durch das Forderungen und Notwendigkeiten im Sinne des Gender Mainstreaming realisiert werden können (vgl. dazu auch Abschnitt 5.3.2). Der Einsatz der Instrumente der einzelbetrieblichen Förderung soll auch zukünftig in Sach-sen-Anhalt nicht in erster Linie nach räumlichen Kriterien erfolgen (vgl. Abschnitt 5.3.3), die-ser wird jedoch entsprechend der räumlichen Verteilung der Wirtschaftsaktivitäten auch den Zentren des Landes und damit der städtischen Dimension zugute kommen. Die Maßnahmen der Prioritätsachse leisten wichtige Beträge für Wachstum und Beschäfti-gung in Sachsen-Anhalt und eröffnen – durch die induzierten Produktivitätssteigerungen – Spielräume für Lohn- und Gehaltszuwächse in der Wirtschaft. Die Interventionen der Priori-tätsachse beeinflussen damit die zentralen Determinanten für Wanderungsentscheidungen, tragen zur Verbesserung des Wanderungssaldos und damit zur Stabilisierung der Einwoh-nerentwicklung in Sachsen-Anhalt bei.

6.4 Prioritätsachse 3: Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

6.4.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 3

Mit der dritten Prioritätsachse sollen Investitionen in die wirtschaftnahe Infrastruktur vorge-nommen werden, soweit dies erforderlich ist, um die unmittelbaren infrastrukturellen Voraus-setzungen für die Ansiedlung und das Wachstum der Unternehmen zu sichern, zentrale Engpässe in der Landes- und kommunalen Verkehrsinfrastruktur abzubauen und endogene Potenziale besser zu entwickeln. (1) Ein erster Interventionsbereich zielt auf die qualitative Aufwertung und die bedarfsgerech-te Weiterentwicklung der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) förderfähigen wirtschaftsnahen Infrastrukturen. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung des Unternehmenssektors und insbesondere für die weitere Verbreiterung der fernabsatzori-entierten Wirtschaftsbasis des Landes abgesichert werden. Im Unterschied zur Vergangen-heit geht es in den nächsten Jahren vor allem darum, durch Steigerung der Standortqualität der noch nicht belegten Gewerbeflächen günstige Voraussetzungen für deren Vermarktung im Sinne der Nutzung für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu schaffen. Bestehende Altstandorte werden durch Erweiterungs- und Komplettierungsmaßnahmen an Wettbewerbs-fähigkeit gewinnen. Im Einzelfall wird bei industriellen Großansiedlungen eine Neuerschlie-ßung erforderlich sein. Die im EFRE vorgesehenen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekte sind regionale Wirt-schaftsfördermaßnahmen, die unmittelbar mit der Ansiedlung und Entwicklung von Unter-

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nehmen verbunden sind. Zur Aufwertung bestehender Gewerbegebiete werden Verkehrs-wege zur Anbindung von Betrieben und Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrs-netz geschaffen, unternehmensorientierte Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen entsprechend dem Bedarf weiterentwickelt und nicht-investive Maßnahmen der Wirtschaftsförderung ergrif-fen. Bedarfsorientiert können ferner Investitionen in Gewerbezentren für KMU erfolgen. Gegenstand der Maßnahme sind darüber hinaus Infrastruktureinrichtungen des Tourismus. Gefördert werden nur die Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrich-tungen des Tourismus, die geeignet sind, zusätzliche Touristen in die Region zu lenken. Un-abhängig von diesen Maßnahmen bleibt die Möglichkeit bestehen, neue notwendige Maß-nahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des EFRE durchzuführen. Die Erweiterung bestehender Flächen wird nur dann gefördert, wenn der Belegungsgrad mindestens 80 % erreicht hat. Insgesamt wird geschätzt, dass mit EFRE-Mitteln in Höhe von 141,4 Mio. € 90 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von ca. 262 Mio. € induziert werden. (2) Ein zweiter Interventionsbereich zielt auf die Mobilisierung der wirtschaftlichen Potenziale im Bereich des Tourismus. Sachsen-Anhalt verfügt als Kernland deutscher Geschichte über ein reiches kulturhistorisches Erbe. Es ist das denkmalreichste Bundesland mit einer Vielzahl von UNESCO-Welterbestätten, kunsthistorisch bedeutsamen Sammlungen und Wirkungs-stätten historisch bedeutsamer Persönlichkeiten. Dies bietet spezifische Ansatzpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, insbesondere im Bereich des Kulturtourismus. Die EFRE-Förderung soll dazu beitragen, diese Potenziale systematisch für Entwicklung des Tourismus und der Schaffung damit zusammenhängender Arbeitsplätze zu erschließen, in-dem sie sich auf Investitionen in den folgenden Feldern konzentriert:

• Qualitative Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur im kulturnahen Bereich sowie des Angebots insbesondere an kulturtouristisch herausragenden Orten – z.B. Luther-Gedenkstätten,

• Erreichung einer stärkeren Vernetzung der Einrichtungen durch thematische Schwer-punktsetzung,

• Schaffung von Unterstützungsinfrastrukturen für die Kulturwirtschaft einschließlich von Modellen zur Kombination kultureller Nutzungen und der gewerblichen Ausrichtung von Kultureinrichtungen.

Im Rahmen der Maßnahme Kulturtourismus sollen 14 Projekte mit einem erwarteten Inves-titionsvolumen von 41 Mio. € gefördert werden. Die Projekte dienen der Umsetzung des kul-turtouristischen Konzepts der Landesregierung und sind darüber hinaus z. T. auch Bestand-teil regionaler Konzepte der Tourismusentwicklung.

Neben der Profilierung der kulturhistorischen Potenziale bietet auch der Aktiv- und Gesund-heitstourismus gute Ansatzpunkte, um die Entwicklung des Tourismus in Sachsen-Anhalt voranzubringen. Die wesentlichen Aufgaben bestehen hier darin, die Potenziale für Natur- und Landurlaub, für Freizeitgestaltung, Bildung und Erholung weiter zu erschließen, zu stabi-lisieren und zu vernetzen.

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Übergreifend besteht in den kommenden Jahren die Aufgabe, die Angebote im Bereich des Kultur- sowie des Aktiv- und Gesundheitstourismus stärker marktorientiert auszurichten, um an dem wachsenden nationalen und internationalen Nachfragepotenzial zu partizipieren. Dazu soll im Rahmen der Prioritätsachse auch eine Förderung der touristischen Regio-nal- und Fachverbände Sachsen-Anhalts erfolgen (vgl. Tabelle 6.4), die wichtige Akteure für die Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten sind. Mit der Förderung soll auch eine intensive Evaluation der Produkte im Hinblick auf ihre Marktfähigkeit und Ver-netzung erreicht werden. (3) Die Europäische Kommission stellt in ihren „Strategischen Leitlinien der Kohäsionspolitik“

die Wichtigkeit einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für Wachstum und Beschäftigung

dar. Effiziente, flexible, sichere und umweltfreundliche Verkehrswege sind unverzichtbare

Voraussetzungen für die Wirtschaftsentwicklung.

Auf der Basis der Bundesverkehrswegeplanung ist zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt der Landesverkehrswegeplan erstellt worden, in dem die Grundsätze, Ziele und Erfordernisse der Verkehrsplanung festgeschrieben sind. Dabei wurden die gegenüber den neunziger Jahren veränderten Bezugsgrößen (demografische Entwicklung, Haushalts- und Finanzpolitik, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, EU-Osterweiterung usw.) berück-sichtigt. Der Landtag hat den Landesverkehrswegeplan beschlossen und damit als verbindli-che Planungs- und Handlungsanweisung etabliert. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2004/2005 den weiteren erheblichen Bedarf am Ausbau der Ver-kehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern bestätigt. Die Mängel im Straßennetz sind auf allen Ebenen erkennbar. Diese Einschätzung wird durch das Solidarpaktgutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt (vgl. Abschnitt 2.2.5). In Sachsen-Anhalt liegen zudem auch die Erreichbarkeiten bei allen Verkehrsträgern, wie die Analyse in Abschnitt 2.2.5 ebenfalls gezeigt hat, immer noch deutlich unter den Vergleichswerten für Deutschland. Das ist, sowohl bei der Erhaltung und Pflege bestehender Wirtschaftsstruktu-ren und –standorte, als auch besonders bei der Neuansiedlung, ein erheblicher Standort-nachteil. Mit dem OP EFRE des Landes Sachsen-Anhalt sollen daher – in Ergänzung zu den geplan-ten Maßnahmen zur großräumigen Erschließung (u.a. Fertigstellung der VDE-Schiene, BAB A 38, B 6n, Nordverlängerung BAB A 14), die eine Aufgabe des Bundes darstellen und des-wegen nicht im Rahmen des Landes-OP gefördert werden –,für die wirtschaftliche Entwick-lung verkehrsbedeutende Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen von Straßen und Ingeni-eurbauwerken im Bereich der Landesstraßen und der Straßen in kommunaler Baulast gefördert werden.34 Gefördert werden Straßen (auch Ringstraßen bzw. Ortsumgehungen),

34 Die öffentlichen Straßen werden grundsätzlich nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Stra-

ßengruppen eingeteilt: a) Bundesstraßen, b) Landesstraßen, c) Kreisstraßen, d) Gemeindestraßen und e) sonstige öffentliche Straßen. Die Baulast korrespondiert in der Regel der Verkehrsbedeu-tung, d. h. der Bund hat die Baulast für Bundesstraßen, das Land für Landesstraßen und die kommunale Ebene für die Gruppen c) bis e). Ausnahmen stellen Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohner dar, die die Baulast für Bundesstraßen auf ihrem Gebiet und Gemeinden mit mehr als

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deren Funktion für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung ist. Vor allem durch die Investitionen im Bereich der Landesstraßen soll darüber hinaus das Ziel ver-folgt werden, auch regionalwirtschaftliche Standortnachteile dünn besiedelter und struktur-schwacher Räume, z. B. Altmark und Fläming, zu beheben und die Anbindung dieser Gebie-te an die überregionalen Verkehrsnetze zu verbessern.35 Die Auswahl der Förderprojekte wird sich im Rahmen der Festlegungen des Landesver-kehrswegeplans an den Kriterien Verkehrsbedeutung und -wirksamkeit, Umweltverträglich-keit und Raumwirkung/Erreichbarkeit von Wirtschaftsräumen und -standorten orientieren. Der Reduzierung von Lärm und der Feinstaubbelastung, gerade durch Ortsumgehungen und z.B. durch Verwendung geeigneter Fahrbahnbeläge, gilt dabei besonderes Augenmerk.

Im kommunalen Straßenbau sollen vier Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 50 Mio. € unterstützt werden, die aufgrund der Funktion der betroffenen Straßen eine hohe verkehrli-che Bedeutung haben: Drei der vier Vorhaben beziehen sich auf Bundes- und Landesstra-ßen in kommunaler Baulast in den drei Oberzentren des Landes. Sie stellen innerörtlich wichtige Schnittstellen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten, Wohnquartieren und In-nenstadtbereichen einerseits und überörtlichen bzw. regionalen Verkehrswegen (Fernstra-ßen, Eisenbahnen, Wasserwegen, Flugplätzen usw.) andererseits dar. Ein weiteres Vorha-ben bezieht sich auf den Neubau der Ortsumgehung Nachterstedt im Landkreis Salzland, eine für den Wirtschaftsverkehr sehr bedeutsame Ringstraße, die gleichzeitig das benach-barte Industriegebiet an die B 6n (AS Hoym) anbinden soll. Im Landesstraßenbau sollen 31 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 51 Mio. € ge-fördert werden (vgl. Tabelle 6.4). Die Landesstraßen stellen insgesamt Straßen dar, die in-nerhalb des Landesgebietes untereinander und zusammen mit den Bundesstraßen ein Ver-kehrsnetz bilden und überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie haben daher grundsätzlich eine überregionale Bedeutung. Bei Landesstraßen wer-den Strukturfondsmittel ebenfalls für den Neubau von Ortsumgehungen, Um- und Ausbau-vorhaben sowie für Brückenersatzneubauten eingesetzt. Beispielsweise wird durch die Orts-umgehung Quedlinburg im Zuge der Landesstraße 66 die Anbindung der ortsansässigen metallverarbeitenden Betriebe (u. a. Hartgusswerk) sowie der Bundesanstalt für Züchtungs-forschung verbessert werden. Darüber hinaus sollen aus der Prioritätsachse im Rahmen des Landesfonds für Infrastruktur

und Umwelt wirtschaftsnahe Investitionen in die Schienenwege im Umfang von 3,6 Mio. €

50.000 Einwohner, die die Baulast für Landesstraßen auf ihrem Gebiet tragen. Der kommunale Straßenbau umfasst in den drei Städten Sachsen-Anhalts mit mehr als 50.000 Einwohnern (Mag-deburg, Halle/S, Dessau-Roßlau), die zugleich die drei Oberzentren des Landes darstellen, somit die Kateriorien c) bis e) sowie Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast.

35 Bei der unter Punkt (1) dieses Abschnittes angesprochenen Förderung der Anbindung von Gewerbegebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ handelt es sich in der Regel um Kreis- und Gemeindestraßen zur Anbindung und damit zur qualitativen Aufwertung von Ge-werbegebieten. Auswahlkriterium für die unter Punkt (3) dieses Abschnittes angesprochenen Straßen in kommunaler Baulast und Landesstraßen ist dagegen die Verkehrsbedeutung der Straßen, insbesondere hin-sichtlich ihres Beitrags zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung.

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gefördert werden. Dadurch soll die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unter-

stützt werden. Um dies zu erreichen, muss insbesondere das Netz von Schnittstellen des

Güterverkehrs sowie von Abfertigungs- und Beladungsbereichen erhalten und weiterentwi-

ckelt werden. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Betreiber von Regionalbahnen, die

Streckenabschnitte des Flächennetzes und Anschlussbahnen der verladenden Wirtschaft

bedienen und diesbezüglich das regionale Schienennetz ausbauen bzw. erhalten wollen.

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121

Tabelle 6.4

Indikatoren zur Prioritätsachse 3 (indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Rahmen des OP EFRE

in Mio. €

Output-, Ergebnis- und qualitative Wirkungsindikatoren Maßnahme Code nach DVOP

a)P

Insge-samtP

b)P

Gemein-schafts-

beteiligung

Lissa-bon

komp.P

c)P

Wachs-tumP

d)P

Wohl-fahrtP

e)P

Investiti-onsvolu-

menP

f)P

Anzahl der Pro-

jekte

Weitere Output- und Ergebnis-indikatoren

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)

Wirtschaftsnahe Infrastruktur 09,23,56,61 216,3 141,4 0 1 GRÜN 262,1 90 (137)

Kulturtourismus 58 31,5 31,5 0 0 GRÜN 41,4 14 (12) Sanierte und neu geschaffene Fläche: 18.500 (13.000) qm

Förderung der Regional- und Fachverbände zur Entwicklung und Vermarktung von touristischen Projekten (Projektförderung)

57 2,7 2,7 0 1 GRÜN 2,7 70

Landesstraßenbau 23 51,8 51,8 0 0 GRÜN 51,8 31 (34) Erneuerte und neue Straßen, einschließlich Brücken: 55 (45) km

Förderung des kommunalen Straßenbaus 23 38,2 25,5 0 0 GRÜN 50,0 4 (7) Erneuerte und neue Straßen: 10 (20) km

Schienengüterinfrastrukturen (Landesfonds) 16 3,6 3,6 1 1 GRÜN 5,4 erneuerte und neue Gleisanla-gen: 14 (23) km

P

a)P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. P

b)P Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung

und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. P

c)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); P

d)P Maßnahme hat

nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); P

e)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt

nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) P

f)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE

verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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6.4.2 Beiträge der Prioritätsachse 3 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der VO 1083/2006 werden die Maßnah-men der Prioritätsachse 3 für die Lissabon-Strategie überwiegend nicht als vorrangig be-deutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.4). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte beglei-tende wissenschaftliche Evaluierung kommt hier zu anderen Ergebnissen. Zunächst sind sämtliche Maßnahmen nach den wohlfahrtsökonomischen Bewertungskriterien gut gerecht-fertigt (Spalten 7 von Tabelle 6.3). Die Evaluatoren erwarten zudem von der Förderung im Bereich der GRW-förderfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur bedeutsame Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Dies ist plausibel, da diese zum einen – wie die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die nach Anhang IV der VO 1083/2006 Lissabon-konform ist – kosten-senkend bzw. produktivitätssteigernd wirken und zum anderen – da es sich um Infrastruktu-ren handelt – zudem noch positive Externalitäten für die wirtschaftliche Entwicklung erwarten lassen. Nach der Evaluierung wird zudem auch die Förderung der Regional- und Fachver-bände zur Entwicklung und Vermarktung von touristischen Projekten als wachstumsbedeut-sam eingestuft. Ferner ist anzumerken, dass aufgrund der vorgenommenen Maßnahmen-ausgestaltung auch im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur und des Kulturtourismus wichtige Wachstumsbeiträge erwartet werden. So sollen die Investitionen im Bereich der Straßen wie beschrieben auf für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Schnittstellen konzentriert werden. Die Investitionen im Bereich des Kulturtourismus zielen insbesondere auf die – auch in einem internationalen Maßstab – herausragenden kulturtouristischen Po-tenziale bzw. deren weiteren Profilierung.

Die Beiträge der Prioritätsachse zum Querschnittsziel „Umwelt“ beziehen sich insbesondere auf die Bereitstellung von umweltbezogenen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen (Wasser, Abwasser, Abfall) für Unternehmen, auf Investitionen, die der Verlagerung des Güterver-kehrs auf Schiene dienen sowie auf den Bau von Ringstraßen (Ortsumgehungen), mit denen Beiträge zu ökologisch nachhaltigen Verkehrsnetzen und zur Verkehrssicherheit (Entlastung des innerstädtischen Verkehrs) geleistet werden. In Bezug auf das Querschnittsziel „Chan-cengleichheit“ ist darauf hinzuweisen, dass die wirtschaftsnahe Infrastruktur dem Aufbau und der Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Landes dient. Sie ermöglicht damit erst ein differenziertes Arbeitsplatzangebot und Einkommensniveau, durch das Forderungen und Notwendigkeiten im Sinne des Gender Mainstreaming realisiert werden können.

Es ist ferner zu erwarten, dass sich die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen nicht ausschließlich aber zu einem großen Teil auf die städtischen Gebiete (Orte oberhalb der Grundzentren) beziehen wird. Dies gilt insbesondere auch für die Straßen in kommunaler Baulast. Die Profilierung der kulturhistorischen Potenziale des Landes schafft Rahmenbedin-gungen für eine wissensbasierte Stadtentwicklung, da zwischen der Qualität des kulturellen Milieus und der Entwicklung eines modernen Wissenschaftsstandorts positive Wechselwir-kungen zu erwarten sind. Wie in Abschnitt 5.3.3 ausgeführt, sind die wirtschaftsnahen Infra-strukturen daher ein Teil des Instrumentariums zur Entwicklung der städtischen Standortpro-

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file. Mit Hilfe einer Clearingstelle für die Förderbelange der Städte soll der integrierte Einsatz dieses Instrumentariums vor Ort erleichtert und gefördert werden.

In Bezug auf die demografische Entwicklung ist zum einen anzumerken, dass die Infrastruk-turinvestitionen einem Demografiecheck unterliegen werden, mit Hilfe dessen insbesondere die zukünftigen, bevölkerungsabhängigen Nutzungsintensitäten bei der Kapazitätsplanung berücksichtigt werden sollen (vgl. Abschnitt 5.3.4). Bedeutsam ist dies insbesondere bei den bevölkerungssensiblen Infrastrukturen (z. B. Bildungsinfrastrukturen); für die wirtschaftnahen Infrastrukturen stellen die Bedarfe aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zentrale Orien-tierungsgrößen dar. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen der Priori-tätsachse Beiträge für Wachstum und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt leisten werden. Es ist daher zu erwarten, dass sie zur Verbesserung des Wanderungssaldos und damit zur Sta-bilisierung der Einwohnerentwicklung in Sachsen-Anhalt beitragen.

6.5 Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich Bildungsinfrastrukturen

6.5.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 4

Im Rahmen der vierten Prioritätsachse sollen Infrastrukturen mit überwiegend explizit städti-schem Bezug gefördert werden, die insbesondere der Verbesserung der städtischen Stand-ortprofile und der Humankapitalausstattung der Städte wie auch des Landes insgesamt die-nen.36 Die Ansatzpunkte hierzu sind die Förderung partizipativer und integrierter Strategien des Städtebaus und des Stadtumbaus, die Verbesserung der infrastrukturellen Vorausset-zungen im vorschulischen und schulischen Bereich und die Förderung innovativer Lösungen im Bereich der sozialen und kulturellen Infrastrukturen.

(1) Im Rahmen der Prioritätsachse soll erstens die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen in Sachsen-Anhalt durch die Förderung des Städtebaus bzw. des Stadtumbaus im Rah-men einer spezifischen Maßnahme Städtebauförderung/Stadtumbau unterstützt werden. Die Zuwendungen zur städtebaulichen Aufwertung sollen in Ergänzung zum städtebaulichen Förderprogramm Stadtumbau Ost und dementsprechend auch zur Fortschreibung von Stadtentwicklungskonzepten eingesetzt werden. Sie sollen ferner der Anpassung der städti-schen Infrastrukturen dienen und somit insgesamt zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Landes Sachsen-Anhalt beitragen. Mit der Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten wurde im Jahr 2001 in 44 Städten des Landes mit zentralörtlicher Bedeutung begonnen. Den Stadtentwicklungskonzepten liegt ein gebietsorientierter Entwicklungsansatz zugrunde, wobei die Gesamtmaßnahme für ein Ge-biet in der Regel durch einen Realisierungszeitraum von 15 bis 20 Jahren und ein Investi-tionsvolumen von durchschnittlich 30 Mio. € gekennzeichnet ist. Mit der Maßnahme Städte-

36 Der städtische Bezug ist wie folgt zu verstehen: Die Maßnahmen kommen entweder lediglich in zentralen

Orten oberhalb der Grundzentren oder in der Regel lediglich in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern zum Einsatz. Ausnahmen bilden die Maßnahmen „IT-Ausstattung allgemein bildender und berufsbildender Schu-len“ und „Regionale Unterstützungsstrukturen für lebenslanges Lernen“, die nicht nur in den Städten, sondern landesweit zum Einsatz kommen. Die bei der integrierten Stadtentwicklung zum Einsatz kommenden Verfah-ren werden in Abschnitt 5.3.3 dargestellt.

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bauförderung/Stadtumbau des OP EFRE sollen in 20 bis 25 der o. g. 44 Städte Teilmaß-nahmen gefördert werden, die entsprechend den Zielsetzungen des EFRE einen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Städte leisten. Es ist ein EFRE-Mitteleinsatz in Höhe von 81,5 Mio. € vorgesehen, mit denen 212 Projekte mit einem Investi-tionsvolumen in Höhe von 325 Mio. € unterstützt werden. Von den Maßnahmen werden etwa 550.000 Einwohner profitieren. Ausgeschlossen von einer Förderung durch den EFRE sind der Wohnungsrückbau sowie der Rückbau von bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit EF-RE-Mitteln geförderten Vorhaben. Mit der Orientierung an integrierten Stadtentwicklungskonzepten wird die Maßnahme Städte-

bauförderung/Stadtumbau des OP EFRE gleichzeitig die Entwicklung und Umsetzung par-

tizipativer und integrierter Strategien und Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen

Entwicklungspotenziale der Städte und zur Bekämpfung sozialer und ökologischer Problem-

lagen in städtischen Räumen unterstützen. Damit wird der Integration der Initiative URBAN in

die Regionalprogramme Rechnung getragen.37 Die für eine nachhaltige wirtschaftliche Ent-

wicklung notwendigen städtischen Infrastrukturen sollen u. a. durch Verbesserung weicher

Standortfaktoren, Maßnahmen zur Revitalisierung der Innenstädte sowie die Sanierung und

Aufwertung innerstädtischer Gewerbe- und Industriestandorte einschließlich der Sanierung

von Brachen verbessert werden. Weitere Maßnahmen zielen auf die Bereitstellung von

Diensten für die Bevölkerung (unter Berücksichtigung der sich ändernden demografischen

Strukturen), auf Probleme sozialer Ausgrenzung und die Sanierung der Umwelt.

(2) Die sozio-ökonomische Analyse (Abschnitt 2.2.2) kommt für Sachsen-Anhalt zu dem Er-gebnis, dass die Humankapitalausstattung des Landes gemessen an den formalen Bil-dungsabschlüssen der Beschäftigten zwar derzeit noch relativ positiv ist, dass diese Position in der Zukunft aufgrund unbefriedigender Bildungsabschlüsse jedoch erheblich gefährdet ist. Eine hohe Schulabbrecherquote, oftmals fehlende Mindestvoraussetzungen für eine berufli-che Bildung, unbefriedigende Ergebnisse im Rahmen der PISA-Studie und eine deutlich un-terdurchschnittliche Studienberechtigtenquote zeigen, dass erhebliche Anstrengungen erfor-derlich sind, um die qualifikatorischen Voraussetzung für eine wissensbasierte wirtschaftliche Entwicklung in den Städten wie auch im Land insgesamt zu sichern. Darüber hinaus (Ab-schnitt 2.2.5) wurde auf erhebliche, u. a. durch eine landesweite Bauzustandesanalyse un-termauerte, infrastrukturelle Defizite im Bereich der allgemein bildenden Schulen hingewie-sen. Nach den strategischen Kohäsionsleitlinien der Kommission und in Übereinstimmung mit dem Nationalen Strategischen Rahmen kann der EFRE durch Investitionen in die Infrastruk-tur der allgemein bildenden Schulen einen Beitrag zur Verbesserung der Humanressourcen leisten, soweit diese Investitionen notwendig sind, um Reformen durchzuführen und wesent-lich dazu beitragen, die Qualität und Wirksamkeit der Schulbildungssysteme zu verbessern. In den Kohäsionsleitlinien wird damit die Notwendigkeit betont, Investitionen in die Bildungs-

37 Ein zweiter Ansatz der integrierten Stadtentwicklung geht über die spezifische Fördermaßnahme

Städtebauförderung/Stadtumbau hinaus und setzt an einer besseren, problembezogenen Abstim-mung unterschiedlicher Infrastrukturmaßnahmen in den Städten im Rahmen einer Clearingstelle für die Förderbelange der Städte an (vgl. Abschnitt 5.3.3).

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infrastrukturen eng mit Inhaltsreformen und Qualitätsverbesserungen in der Bildung zu ver-zahnen, um die Ziele der Lissabon-Strategie im Bereich der Humanressourcen erreichen zu können.38 Mit dieser Zielsetzung sollen im Rahmen der Prioritätsachse in den Städten des Landes (Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern) Investitionen in die Bildungsinfrastruktu-ren (Bau- und Ausstattungsmaßnahmen) der Schulen gefördert werden. Mit EFRE-Mitteln in Höhe von 143 Mio. € sollen 48 Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. € unterstützt werden. Nachdem im Bereich der berufsbildenden Schulen mit Unterstüt-zung des EFRE in den letzten Jahren eine befriedigende Situation geschaffen wurde, liegt der Fokus der Förderung im Grund- und Sekundarschulbereich. Neben der Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Steigerung von Qualität und Wirksamkeit der Schulbildungssysteme sollen mit diesen Investitionen auch Beiträge zur integrierten Stadt-entwicklung und zur Verbesserung der Energieeffizienz geleistet und damit weitere Ziele der Strategie von Lissabon und Göteborg unterstützt werden. Ergänzend werden mit dem EPLR des Landes Sachsen-Anhalt Investitionen in Schulen zur Grundversorgung mit nicht mehr als 350 Schülern gefördert. In der Förderstrategie des Landes Sachsen-Anhalt wird die Verzahnung von Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen und Inhaltsreformen zur Qualitätsverbesserungen in der Bildung auf zwei Ebenen sicherstellen: Die Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen sind zum ei-nen in ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der schulischen Bildung eingebettet, das u. a. auch Fördermaßnahmen des ESF umfasst (vgl. hierzu Abschnitt 5.2). Zum anderen werden Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen in jedem Einzelfall auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts der geförderten Schule durchgeführt, aus dem hervorgeht, wie die infrastrukturellen Verbesserungen zu den inhaltlichen Qualitätszielen beitragen sol-len. Grundlage und wesentliches Förderkriterium sind in jedem Einzelfall qualitativ besonders herausgehobene pädagogische Konzepte, in denen u.a. darzulegen ist,

• welche Festlegungen und Entwicklungsperspektiven zur Sicherung einer planvollen pä-dagogischen Arbeit an der Schule existieren,

• was die Schule zur Sicherung und Verbesserung der Unterrichtsqualität sowie der Schü-lerbildungsleistungen plant und unternimmt und welche Erziehungsschwerpunkte im Mit-telpunkt stehen,

• wie eine stärkere Kopplung der Schulausbildung mit dem Berufsleben und den Bedürf-nissen der regionalen Wirtschaft erreicht werden soll, um die Entwicklung arbeitsmarktre-levanter Kernkompetenzen zu unterstützten,

• welche Verfahren und Methoden zur regelmäßigen Evaluation der Ziele existieren bzw. entwickelt werden sollen und insbesondere

• welche infrastrukturellen Maßnahmen im Bereich des Bauens und der Ausstattung zur Erreichung dieser Ziele erforderlich und geplant sind.

38 Mit der Lissabon-Strategie vom März 2000 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, die europäischen

Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (Bericht des Rates (Bildung) an den europäischen Rat Nr. 5980/01 EDUC 23)) hat europaweit vor allem folgende Hemmnisse identifiziert, die der Erreichung dieser Zielsetzung derzeit noch entgegenstehen: a) zur geringe Investitionen in die Humanressourcen, b) un-zureichender Bildungsstand der Europäer c) zur geringe Beteiligung der Erwachsenen am lebenslangen Ler-nen, d) Lehrermangel.

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Mit den Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen sollen zudem die Voraussetzungen für die Ganztagsbetreuung an Schulen verbessert werden. Dadurch kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Dies erleichtert insbesondere Frauen und Berufsrück-kehrer/innen, einer Beschäftigung nachzugehen und verbessert damit das regionale Arbeits-angebot für die Unternehmen. Ferner leisten Investitionen in die städtischen Bildungsinfrastrukturen – entsprechend den Zielsetzungen der Kohäsionspolitik für die Städte – einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtent-wicklung und verbessern insbesondere die Voraussetzungen für eine wissensbasierte Stadt-entwicklung (vgl. Abschnitt 5.3.3).39 Ohne dies derzeit genau quantifizieren zu können, wird erwartet, dass mindestens 20 % des geplanten Mitteleinsatzes in den unter Punkt (1) ge-nannten 44 städtischen Gebieten mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten umgesetzt werden. Zugleich soll die Förderung auch zu einer dauerhaften Verbesserung der Energieef-fizienz der Gebäude führen und damit ein Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch stringente Anforderungen an die Qualität der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Lebenszyklusansatz) bei der Investitionsplanung sollen nachhaltig wirkende Konzepte zur Verbesserung von Energieeffizienz durch die Förderung umgesetzt werden. Auch hierzu kann derzeit keine genaue Quantifizierung vorgenommen werden; es wird jedoch erwartet, dass mindestens 30 % des geplanten Mitteleinsatzes auf Maßnahmen entfallen, mit denen die Energieeffizienz der Gebäude nachhaltig verbessert wird. Ein weiterer wichtiger Punkt wird die Verknüpfung mit Öffentlichkeitsarbeit für die EU-Fonds auch im Unterricht sein. An den geförderten Schu-len sollen in Unterrichtssequenzen und Projekten die Hintergründe, Zielstellungen und Ver-fahren der Kohäsionspolitik beleuchtet werden. So kann für etwa 25.000 Schülerinnen und Schüler am ganz konkreten Beispiel die Wirkung der EU-Fonds erlebbar gemacht werden. Zudem sind im Bereich der Schulen innovative Maßnahmen zur IT-Ausstattung geplant. Innerhalb der Strukturen intermediärer Bildungseinrichtungen (dazu gehören Bibliotheken, Volkshochschulen, Schulen und auch Kindergärten) des Landes werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen durch Investitionsmaßnahmen (insbesondere IT-Infrastruktur) gefördert. In Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie wird damit das Lernen mit elektro-nischen Hilfsmitteln mit dem Ziel der Eingliederung in die Informationsgesellschaft in den Mittelpunkt gestellt. (3) Drittens sollen qualitative Verbesserungen der sozialen Infrastruktur der Städte erreicht

werden. Dies betrifft zum einen die Kindertagesstätten. Gegenüber der ansprechenden, auch

im Vergleich der deutschen Länder hohen Zahl an Kinderbetreuungsplätzen ist die Qualität

der Betreuung in erheblichem Maß verbesserungsbedürftig (vgl. Abschnitt 2.2.5). Dies gilt

insbesondere für die Qualität der Sachausstattung und investiven Infrastruktur, die zum gro-

ßen Teil noch auf dem Stand von 1990 ist. Hierdurch wird die Wirksamkeit von Erziehung

und Bildung in vorschulischen Betreuungseinrichtungen in erheblichem Umfang negativ be-

39 Vgl. hierzu KOM (2006) 385: „Damit sollen Konzepte einer nachhaltigen Stadtentwicklung gefördert werden.

Allgemeine und berufliche Bildung können von den Städten auf vielfältige Weise gefördert werden, so durch die Unterstützung der Entwicklung kohärenter und umfassender Strategien für lebenslanges Lernen, durch Investitionen in attraktive, zugängliche und qualitativ hochwertige Ausbildungsangebote auf unterschiedlichen Ebenen, durch die Unterstützung der Modernisierung von Systemen, durch die Verbesserung von Qualität und Attraktivität der Berufsausbildung und durch die Aufstockung von Investitionen in die Lerninfrastruktur.“

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einflusst. Mit dem EFRE sollen daher Investitionen in die Infrastruktur der Kindertages-

stätten unterstützt werden, soweit diese notwendig sind, Reformen umzusetzen und wesent-

lich dazu beitragen, die Qualität und Wirksamkeit der vorschulischen Erziehungs- und Bil-

dungssysteme zu verbessern. Dazu sollen in den Städten des Landes 28 Vorhaben mit ei-

nem Investitionsvolumen von 24,3 Mio. € gefördert werden.

Die investive Förderung basiert auf inhaltlichen Qualitätsanforderungen und –zielen: Die

Förderentscheidung erfolgt jeweils auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts der

Einrichtung, mit dem dargelegt werden muss, auf welche Weise die Investitionen die Qualität

und Wirksamkeit der vorschulischen Erziehungs- und Bildungssysteme verbessern. Die ge-

förderten Investitionen sollen somit zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kin-

dertagesstätten nachhaltig beitragen. Durch diese an Bildungszielen orientierte investive

Förderung wird nachhaltig in die Entwicklung des Humankapitals investiert. Die qualitative

Aufwertung der vorschulischen Bildung wird zudem die Voraussetzungen für die berufliche

Tätigkeit insbesondere von jungen Müttern wesentlich verbessern, so dass die Nutzbarma-

chung des vorhandenen Humankapitals – insbesondere von Frauen – für die regionalwirt-

schaftliche Entwicklung sichergestellt und gefördert wird.

Die investive Förderung soll verknüpft werden mit der – rein aus Landesmitteln finanzierten –

flächendeckenden Einführung eines Bildungsprogramms und der mit Hilfe des ESF geförder-

ten Schulung der Erzieher und Erzieherinnen im Zusammenhang mit der Vermittlung von

Bildungsinhalten. Die aus dem EFRE geförderten Investitionen sollen zudem eingebettet

werden in kommunale Handlungskonzepte, die auch Kooperationen mit anderen Gemeinden

und mit Schulträgern zum Gegenstand haben. Kindergärten an Hochschulen und betriebli-

che Kindergärten sind in die Förderung einbezogen, wenngleich vorauszusehen ist, dass sie

aufgrund des flächendeckenden Angebots an Kindertagesstätten in kommunaler und freier

Trägerschaft auch zukünftig die Ausnahme im Kinderbetreuungssystem des Landes darstel-

len. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und der Energie- und Klimaschutzziele

sollen mit den Investitionen auch die Energiesparpotenziale ausgeschöpft werden. Durch

stringente Anforderungen an die Investitionsplanung sollen nachhaltig wirkende Konzepte

zur Verbesserung von Energieeffizienz durch die Förderung umgesetzt werden. Obgleich

derzeit keine genaue Quantifizierung möglich ist, kann erwartet werden, dass mindestens 30

% des geplanten Mitteleinsatzes auf Maßnahmen entfallen, mit denen die Energieeffizienz

der Gebäude nachhaltig verbessert wird.

(4) Das Land Sachsen-Anhalt will durch die Förderung von Investitionen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur – insbesondere Schulen und Kindertagesstätten – die Vorausset-zungen für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit verbessern und dies mit anspruchsvollen Zielen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz verbinden. Sie setzt damit die Ori-entierungen der Europäischen Kommission im „Leitfaden zur Förderfähigkeit von Maßnah-men zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Bauwirtschaft einschließlich des Wohnungsbaus im Rahmen des EFRE und des Kohäsions-fonds (2007-2013)" (COCOF 08/0034/04-DE, endgültige Fassung vom 30.06.2010) um. Kernziele der Förderung des Landes sind

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• die Senkung des Energieverbrauchs (Primär-/ Endenergie) und der CO2-Emissionen,

• die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und der Schutz von Ressourcen sowie

• die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungsstrukturen und Technologien. Im Rahmen der Umsetzung aller Fördermaßnahmen sollen die zum Zeitpunkt der Einrei-chung des Bauantrags gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschrit-ten werden. Bei den technischen Geräten und Ausstattungen sollen die jeweils höchsten Energieeffizienzklassen zu Grunde gelegt werden. Für die Antragsteller/ Projektträger ist eine obligatorische Beratung durch die beim Landesbetrieb Bau angesiedelte Energieagen-tur vorgesehen. Dabei sollen Einsparmöglichkeiten aufgezeigt und geeignete Maßnahmen zur Förderung empfohlen werden. Die Europäische Union hat das Ziel, bis 2020 20% des Primärenergieverbrauchs einzuspa-ren, zu einem der fünf vorrangigen Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhal-tiges und integratives Wachstum gemacht. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Richtli-nienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz vom 22.06.2011 u.a. eine verbindliche Sanierungsrate von drei Prozent jährlich für Gebäude im öffentlichen Eigentum vor.40 Mit der energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zugehöriger Sportstätten und Außenanlagen41 wird das Land Sachsen-Anhalt substanziell zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Die Förderung im Rahmen des EFRE-Programms ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes.42 Komplementär zu den in Prioritätsachse 4 vorgesehenen Maßnahmen werden im Rahmen

der Prioritätsachse 1 innovative Modellvorhaben und Pilotprojekte zur energetischen Sanie-

rung öffentlicher Gebäude gefördert. Zur Unterstütztung des Innovationstransfers in die För-

derpraxis der Prioritätsachse 4 und in weitere Aktivitäten der energetischen Gebäudesanie-

rung soll ein Beirat aus Vertretern der Landesregierung und Fachexperten aus Wirtschaft

und Forschung sowie aus Architektur und Baukultur die Umsetzung des „Innovations- und

Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen

Gebäuden" begleiten. Im Zuge der Umsetzung des Programms sollen Erfahrungen im Be-

40 KOM (2011) 370 endgültig. 41 Bei den in die EFRE-Förderung einbezogenen "zugehörigen Sportstätten und Außenanlagen" handelt es sich

ebenfalls um Gebäude, bei denen Energieeinsparungen erreicht werden sollen. Sofern im Rahmen komple-xer Investitionsvorhaben auch Maßnahmen gefördert werden sollen, die nicht dem Ziel "energetische Sanie-rung" dienen, können hierfür ergänzende Landesmittel eingesetzt werden.

42 Die dafür im OP EFRE vorgesehenen Mittel werden nicht zur allgemeinen Sanierung von Schulen und Kin-dertagesstätten eingesetzt.

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reich der Förderung von Klimaschutz und energetischer Sanierung von Gebäuden gewonnen

werden, die in die Vorbereitung der neuen Förderperiode 2014-2020 einfließen.

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Tabelle 6.5

Indikatoren zur Prioritätsachse 4 (indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Rahmen des OP EFRE

in Mio. €

Output-, Ergebnis- und qualitative Wirkungsindikatoren Maßnahme Code nach DVOP

a)P

Insge-samtP

b)P

Gemein-schafts-

beteiligung

Lissa-bon

komp.P

c)P

Wachs-tumP

d)P

Wohl-fahrtP

e)P

Investiti-onsvolu-

menP

f)P

Anzahl der Pro-

jekte

Weitere Output- und Ergebnis-indikatoren

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)

Städtebauförderung/Stadtumbau 61 140,5 81,5 0 0 GELB 325,0 212 (95) 550.000 Einwohner, die von den Maßnahmen zum Städte-bau/Stadtumbau profitieren

Bau- und Ausstattungsförderung allgemeinbildender und berufsbil-dender Schulen (EFRE)

75, 43 167,0 142,7 0/1 1 GRÜN 201,4 48 (60)

8.915 (17.400) durch Verbes-serung der Bildungsinfrastruk-tur längerfristig begünstigte Schülerinnen und Schüler

IT-Ausstattung allgemein bildender und berufsbildender Schulen 11 8,1 6,1 1 1 GRÜN 8,1 460 (320)

Investitionen im Bereich Kindertagesstätten 77, 43 24,3 20,4 0/1 1 GRÜN 24,3 28 (40)

ProKultur 59 0,8 0,8 0 0 GRÜN 2,0 3 Vernetzungspartner: 23

Investitionen zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen

43 40,2 29,5 1 42,1 22 • CO2-Emission im Gebäudebetrieb;

Zielwert: keine CO2-Emissionen bei der Wärme- und Stromerzeugung („CO2-neutral“) oder

• Heizwärmebedarf in kWh/ m2a; Zielwert: 15 kWh/ m2a (Passivhausstandard) oder

• Energieeinsparverordnung (EnEV), Zielwert: Unterschreitung der EnEV (in aktueller Fassung) um 10%^

• 1.600 durch Verbesserung der Bildungsinfrastruktur längerfristig begünstigte Schülerinnen und Schüler

P

a)P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. P

b)P Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung

und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. P

c)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); P

d)P Maßnahme hat

nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); P

e)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt

nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) P

f)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE

verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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131

6.5.2 Beiträge der Prioritätsachse 4 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demografie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der Verordnung 1083/2006 werden die Maßnahmen der Prioritätsachse 4 für die Lissabon-Strategie überwiegend nicht als vorrangig bedeutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.5). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte be-gleitende wissenschaftliche Evaluierung kommt hier insbesondere in Bezug auf die Erzie-hungs- und Bildungsinfrastrukturen zu anderen Ergebnissen. Von den Investitionen in die Schulen und Kindertagesstätten werden vor dem Hintergrund der spezifischen Ausgangsla-ge in Sachsen-Anhalt und der Bedeutung der Humankapitalausstattung für die regionale Entwicklung nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsbeiträge werden. Zur gleichen Ein-schätzung kommt auch die Ex-ante-Evaluierung. Die Orientierung der Städtebauförderung und des Stadtumbaus am Leitbild der wissensbasierten Stadtentwicklung – eine Strategie, die in Abschnitt 5.3.3 anhand von Leitprojekten in den drei Oberzentren Sachsen-Anhalts verdeutlicht wird – ist ein Ansatzpunkt, um durch Schaffung besserer Standortvoraussetzun-gen für höherwertige Dienstleistungen nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu generieren.

Durch die Investitionen in die Bildungs- und Erziehungsinfrastrukturen sowie in die sozialen Infrastrukturen wird die Prioritätsachse – wie dargestellt – wesentliche Beiträge zur Verbes-serung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zur Chancengleichheit und zur Erreichung der in Abschnitt 5.3.2 näher beschriebenen gleichstellungspolitischen Zielsetzun-gen leisten. Beiträge zum Querschnittsziel Umwelt ergeben sich u. a. durch umweltbezogene Maßnahmen der Städtebauförderung und durch die Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten). Die Prioritätsachse dient ferner insge-samt der qualitativen Aufwertung der Städte als Standorte für Arbeit und Leben und wird hierzu anknüpfend an die Erfahrungen der Initiative URBAN partizipative und integrative Entwicklungskonzepte unterstützen. Die bei der integrierten Stadtentwicklung zum Einsatz kommenden Verfahren sind in Abschnitt 5.3.3 dargestellt.

Alle Infrastrukturinvestitionen der Prioritätsachse werden einem Demografiecheck unterzo-gen. Um angesichts rückläufiger Schülerzahlen die Schaffung von Kapazitätsüberhängen auszuschließen, wird sich die Förderung in diesem Bereich an der langfristigen Schulent-wicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt ausrichten, in welche die Bevölkerungsprog-nose als zentrale Planungsgrundlage eingegangen ist. Wie im Bereich der Schu-linfrastruktren unterliegen auch die Fördermaßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten einer entsprechenden langfristig orientierten Bedarfsanalyse. Durch die Investitionen in den Schulen des Landes wird eine gute Grundlage für die Sicherung des Humankapitals und damit des zukünftigen Fachkräfteangebots gelegt. Die beschriebene internetbasierte Vernet-zung und und die künftig beabsichtigten Förderungen im Rahmen des Innovations- und In-vestitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz bieten angesichts rückläufiger Bevölkerungszahlen auch eine Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von Bildungs-angeboten in der Fläche.

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6.6 Prioritätsachse 5: Umweltschutz und Risikovorsorge

6.6.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 5

Umweltschutz und Risikovorsorge sind Querschnittsziele des OP EFRE. Daher leisten alle Prioritätsachsen hierzu Beiträge. Vor dem Hintergrund des in Teilbereichen der umweltbezo-genen Infrastruktur weiter bestehenden Handlungsbedarfs zur Erreichung der europäischen und nationalen Ziele (vgl. Abschnitte 2.1.7 und 2.2.5) werden – ergänzend zu den Beiträgen der anderen Achsen – die spezifischen diesbezüglichen Maßnahmen in der fünften Priori-tätssachse gebündelt. (1) Erstens sollen zur Verbesserung der Wasserqualität und der wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen Lücken im Bereich der Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseiti-gungsanlagen geschlossen werden. In der Abwasserbeseitigung unterscheidet man zwi-schen zentraler (öffentlicher) und dezentraler (privater) Abwasserbeseitigung. Eine zentrale Abwasserbeseitigung liegt vor, wenn das Abwasser über eine Kanalisation zu einer öffentli-chen Kläranlage gebracht wird. Die Größe der Kläranlage kann dabei von unter hundert bis zu mehreren Millionen Einwohnerwerten reichen. Von dezentraler Abwasserbeseitigung spricht man, wenn das Abwasser jedes Anwesens über eine eigene private Kläranlage ent-sorgt wird. Die im Rahmen dieser Prioritätsachse geplante Förderung bezieht sich auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung, zum Ausbau der öffentlichen bzw. zentralen Kanalisation und zum bedarfs- und anforderungsgerechten Bau und Ausbau von öffentlichen bzw. zentralen Kläranlagen. Die Entscheidung einer Förderung zentraler oder dezentraler Anlagen erfolgt stets auf der Grundlage einer Bewertung dieser Alternati-ven. Es kann das Ergebnis sein, dass für ein Gebiet keine zentrale Abwasserbeseitigung hergestellt wird, sondern die Eigentümer der Grundstücke eigene Kläranlagen bauen müs-sen. 43 Sofern diese Anlagen im Zusammenhang mit einer Neuansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen stehen, können sie nach den Bedingungen der einzelbetrieblichen Förde-rung (vgl. Abschnitt 6.3.1) gefördert werden. Dies gilt auch für die Förderung von Vorhaben von Unternehmen, die auf die interne Abwasser- oder Brauchwasseraufbereitung abzielen. Eine generelle Förderung der Herstellung von dezentralen Kläranlagen in privaten Haushal-ten würde – abgesehen mit den nachfrageseitigen Effekten, die mit jeder öffentlichen Ausga-be verbunden sind – nicht dem Unternehmenssektor zugute kommen und soll daher nicht mit dem EFRE gefördert werden.

43 Die Abwasserbeseitigung über zentrale ortsnahe Kläranlagen und die dezentrale Abwasserbeseitigung über

Hauskläranlagen sind bereits seit Jahren ein fester Bestandteil der Konzepte der kommunalen Aufgabenträ-ger. Die Abwasserbeseitigung über dezentrale Anlagen ist immer dann sinnvoll, wenn sie unter Berücksichti-gung der Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten) kostengünstiger als der Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen ist und die gesonderte Beseitigung des Abwassers wasserrechtlich und technisch möglich ist. Nicht überall ist aber eine dezentrale Abwasserbeseitigung sinnvoll. Sie kann dort nicht zugelassen wer-den, wo dies zu einer zu hohen Belastung der aufnehmenden Gewässer oder zu höheren Kosten für Bürge-rinnen und Bürger und die Wirtschaft führen würde. Die Entscheidung, welche dieser beiden Alternativen zum Einsatz kommt, wird jeweils immer im Einzelfall getroffen werden, da sie von den konkreten örtlichen Verhält-nissen (wie z.B. Aufnahmefähigkeit des Untergrunds, Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Gewässers, Bo-denverhältnisse, Hängigkeit des Geländes, Kosten des Anschlusses an eine zentrale Kläranlage) abhängig ist.

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Für die Förderung im Rahmen der Prioritätsachse sind EFRE-Mittel in Höhe von 67 Mio. € vorgesehen, mit denen 391 Projekte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 231 Mio. € gefördert werden sollen. Es sollen dadurch 356 km Wasser- und Abwasserleitungen erstellt und Kläranlagenkapazitäten für 19.600 Einwohnerwerte geschaffen werden. In Umsetzung der Lissabon-Strategie ist die Förderung darauf ausgerichtet, Synergien zwi-schen dem Schutz der Gewässer und der regionalen Wirtschaftsentwicklung zu erschließen. Die Förderung leistet einerseits einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Oberflächengewässern und im Grundwasser und damit auch zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dies betrifft besonders noch vorhandene Einleitungen un-zureichend gereinigten Abwassers in das Grundwasser und oberirdische Gewässer. Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass für oberirdische Gewässer grundsätzlich bis Ende 2015 der gute ökologische und chemische Zustand und für das Grundwasser der gute che-mische und mengenmäßige Zustand zu erreichen ist. Es wird insbesondere an vielen kleine-ren Gewässern nicht möglich sein, die verbindlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wenn dort weiterhin Abwassereinleitungen erfolgen. Durch den Bau von öffentli-chen Kanalisationen und Kläranlagen kann in vielen Fällen erreicht werden, dass diese Ein-leitungen unterbleiben. Andererseits tragen die geförderten Vorhaben zur Schaffung der infrastrukturellen Voraus-setzungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten bei, in denen die Einrichtung und der Betrieb von Gewerbetrieben zugelassen sind, da nur Vorhaben gefördert werden, bei denen die Schaffung der Infrastruktur eine direkte Auswirkung auf bereits vorhandene Unter-nehmen hat, oder Vorhaben in Gebieten gefördert werden, in denen mit der Ansiedlung der-artiger Betriebe konkret gerechnet wird. Die Erschließung reiner Wohngebiete wird nicht aus dem EFRE gefördert. Für die Förderung derartiger Projekte in ländlichen Gebieten wird der ELER herangezogen. Wie in der sozio-ökonomischen Analyse (Abschnitt 2.2.5) dargelegt, liegen die Abwasserent-gelte in den neuen Bundesländern aufgrund transformationsbedingten investiven Nachhol-bedarfs erheblich über dem Durchschnitt der alten Bundesländer. Da die Förderung der Vor-haben direkt auf die Höhe der Benutzerentgelte wirkt, wird durch die Förderung die Wettbe-werbsfähigkeit der vorhandenen Betriebe gestärkt, aber auch die Ansiedlung neuer Betriebe erleichtert. Vor allem in den strukturschwächeren Landesteilen ist es an vielen Stellen noch notwendig, eine Anschlussmöglichkeit an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen zu schaffen. Dies ist eine Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung, da es für KMU in vielen Fällen nicht möglich ist, eigene Entsorgungsanlagen für das Abwasser mit vertretba-rem Aufwand anzuschaffen und zu betreiben. Das liegt zum einen oft am Fehlen eines aus-reichend aufnahmefähigen Gewässers, zum anderen daran, dass das anfallende Abwasser wirtschaftlich nur in einer größeren Anlage zusammen mit anderem Abwasser behandelt werden kann. Die Förderung wirkt daher in zwei Richtungen positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung. Sie trägt dazu bei, die Entgelte für die Abwasserbeseitigung in vertretbarem Rahmen zu halten und gleichzeitig wichtige Ansiedlungs- und Entwicklungsvoraussetzungen zu schaffen. Sie dient damit besonders kleinen und mittleren Unternehmen.

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(2) Im Bereich der Abfallwirtschaft werden Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft zur Abfall-vermeidung und -verwertung sowie zur umweltschonenden Behandlung und zur um-weltgerechten, geordneten Beseitigung von Abfällen gefördert. Schwerpunkte sind die Fortsetzung des Deponieschließungsprogramms, Folgemaßnahmen für nachhaltige Sanie-rung und Rekultivierung, die Entwicklung innovativer Verfahren zur Verwertung von Abfällen und Schonung natürlicher Ressourcen, die Förderung integrierter Produktpolitik, die Entwick-lung neuer Produktkonzeptionen in Umsetzung der Europäischen Strategie für Abfallvermei-dung und -recycling sowie die Förderung eines produktionsintegrierten Umweltschutzes. Dafür ist eine öffentliche Beteiligung von ca. 31 Mio. € vorgesehen, davon 13 Mio. € im Rahmen des Landesfonds für Infrastruktur und Umwelt. Es sollen ca. 225 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 63 Mio. € gefördert werden. Ziel ist insbesondere die wachstums- und beschäftigungsorientierte Förderung von Projekten der Kreislaufwirtschaft zur Abfallvermeidung und –verwertung zwecks Schonung der natürli-chen Ressourcen sowie von Projekten der umweltschonenden Behandlung und Beseitigung von Abfällen. Zuwendungsempfänger sind neben Kommunen (insbesondere Deponiesanie-rungen) auch Unternehmen. Bei letzteren sollen vor allem Projekte zur Entwicklung abfallar-mer Technologien nach dem Produktverantwortungsgrundsatz sowie innovative Verfahren zur umweltgerechten stofflichen Abfallverwertung und -behandlung, die den Kreislaufwirt-schaftsgrundsatz berücksichtigen, gefördert werden.44 (3) Drittens sollen Beiträge zur Entwicklung umweltfreundlicher und sanfter Verkehre geleis-tet werden. Zur Förderung eines umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV werden Investitionen in die Straßenbahninfrastrukturen mit 10,8 Mio. € EFRE-Mitteln unterstützt. Geplant ist die Erneuerung bzw. der Neubau von ca. 6 km Straßenbahngleisanlagen. Ferner soll der Ausbau des Radwegesystems mit 7,1 Mio. € EFRE-Mitteln gefördert werden. Damit soll ein Investitionsvolumen von 14 Mio. € aus-gelöst werden. Die Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012“ erfordert die Vernetzung aller Aktivitäten im Radverkehr, eine Zusammenführung in einem Radwege-system und die Schließung von Infrastrukturlücken. Dadurch sollen Voraussetzungen für den Aktiv- und Gesundheitstourismus in Sachsen-Anhalt verbessert werden. Für die Verkehrsforschung ist ein Fördermitteleinsatz von knapp 0,7 Mio. € vorgesehen, mit dem ein Projektvolumen von 16 Mio. € unterstützt werden soll. Im Vordergrund stehen hier-bei die Lösung von verkehrlichen Problemfeldern im Umweltbereich (CO2-, Feinstaub-, NOx-Reduzierung u. a.), die Stauvermeidung durch eine intelligente Verkehrslenkung und -steuerung sowie ein leistungsfähiger, attraktiver öffentlicher Verkehr. Eine Förderung er-streckt sich auf innovative verkehrsplanerische und -technologische Konzepte bzw. Maß-nahmen (u.a. rechnergestützte Leitsysteme für städtische Verkehrsunternehmen, regionale Leitsysteme für Busse, E-Ticketing, Informationsdienste für den Wirtschaftsverkehr, Daten-generierung für das Verkehrsmanagement, Container-Logistik, mobile und dynamische In-

44 In Unterschied zum Beratungsprogramm für KMU (vgl. Prioritätsachse 2), bei dem nur Beratungsleistungen

u. a. zum betrieblichen Umweltschutz gefördert werden, bezieht sich die Förderung im Rahmen dieser Maß-nahme auf Projekte mit innovativem und investivem Charakter.

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formationen für den ÖPNV und den Tourismus). Die EFRE-Förderung zur anwendungsbe-zogenen Verkehrsforschung leistet damit einen wesentlichen Beitrag, die Ziele des Aktions-plans für die Umwelttechnologie (ETAP) im Sinne eines nachhaltigen Landverkehrs umzu-setzen. (4) Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sollen im Rahmen des international ab-gestimmten Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe und der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zum Hochwasserflächenmanagement, zum techni-schen Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge durchgeführt werden (Deichbau-maßnahmen, Bau grüner Rückhaltebecken und Flutungspolder, Deichrückverlegungsmaß-nahmen, Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten, Verbesserung von Hochwasservorhersage und -warnung). Ergänzend zum Ein-satz von ELER-Mitteln sollen aus dem EFRE hierfür ca. 53 Mio. € bereitgestellt werden, mit denen u. a. Überflutungsflächen im Umfang von 446 ha geschaffen und 41 km Deiche sa-niert werden sollen. Es ist vorgesehen, die EFRE-Mittel für den Bau von Hochwasserrückhaltebecken, für die Errichtung eines Flutungspolders an der Mulde sowie für Deichbaumaßnahmen, die nicht über ELER finanzierbar sind, einzusetzen. Ziel der geplanten Hochwasserrückhaltebecken ist die Reduzierung der Überflutungen und somit die Erhöhung des Hochwasserschutzni-veaus in den betroffenen Ortslagen. Der geplante Flutungspolder an der Mulde hat insbe-sondere positive Auswirkungen auf den Bereich Bitterfeld und die dortigen Industriestandor-te. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Schutz von Menschenleben, materiellen Gütern, Industriestandorten und gewerblichen Unternehmen zu erhöhen. Sie sind somit für die regio-nale wirtschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Bei der Umsetzung der Hoch-wasserschutzmaßnahmen werden die Ziele der WRRL berücksichtigt. Beispielsweise wer-den die geplanten Hochwasserrückhaltebecken so ausgeführt, dass die ökologische Durch-gängigkeit gewährleistet ist. Ziel ist es, bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnah-men die Eingriffe in den Naturhaushalt so gering wie möglich zu gestalten.45 Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sieht nach Artikel 1 §32 WHG vor, dass durch Landesrecht die Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten mit den betroffenen Ländern und Staaten, insbesondere die Abstim-mung der Hochwasserschutzpläne und Schutzmaßnahmen, zu regeln ist. Die Errichtung des o.g. Polders an der Mulde ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption für die Mulde auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, welche mit dem Freistaat Sachsen abgestimmt wurde. (5) Mit der Bergbausanierung und der Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen werden Maßnahmen fortgeführt, die in erster Linie dazu dienen, entstandene Umweltschä-den zu beseitigen und Folgeschäden abzuwenden. Durch Maßnahmen zur Bergbausanie-rung sollen Gefahren aus dem Altbergbau beseitigt werden, um Flächen zur Folgenutzung

45 Vor der Umsetzung der o. g. Maßnahmen ist die Durchführung von Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen dieser Verfahren werden auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Natur, u.a. FFH-Verträglichkeit, intensiv untersucht. Ferner sei angemerkt, dass es keine raum-ordnerischen Fehlentwicklun-gen gibt, die mit diesen Maßnahmen im Nachhinein abgesichert werden.

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für die regionale Entwicklung zu schaffen. Außerdem sollen die Maßnahmen zur Verbesse-rung der Grundwasser- und Vorflutverhältnisse dienen und so zur Sicherung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushalts beitragen. Es sollen zudem Nutzungskonzepte sowie die Gestaltung von Tagebaufolgelandschaften unterstützt werden. Mit einem EFRE-Fördervolumen von 22,4 Mio. € sollen 20 Projekte umgesetzt werden, mit denen 54 ha Flä-che saniert und 150.000 Kubikmeter Schächte verfüllt werden.46 Die EFRE-finanzierten Maßnahmen verstärken nationale Maßnahmen (vgl. Abschnitt 5.3.1). Sie dienen dabei ins-besondere der Gefahrenabwehr in Bereichen, die systematisch wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden sollen. Die national finanzierten Maßnahmen zielen nur auf die Gefahrenabwehr im Bereich stillgelegter Bergbaubetrieben ohne Rechtsnachfolger ab (Ge-fahrenabwehr). Im Rahmen der Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen werden u. a. die Erkundung und Sanierung von Altstandorten, Altablagerungen und schädlichen Bodenver-änderungen sowie das Flächenrecycling zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen oder zur Vorbereitung einer Folgenutzung gefördert. Hierfür stehen 7,6 Mio. € an EU-Strukturfondsmitteln zur Verfügung. Mit der Förderung sollen in insgesamt 88 Projekten etwa 50 ha an Brach- und Konversionsflächen wiederhergestellt werden.

46 Zur dauerhaften Standsicherheit der Tagesoberfläche wird ein Versatz von untertägigen Hohlräumen und

Schächten durchgeführt. Dabei kommen nur geprüfte Materialien zum Einsatz, von denen weder eine Belas-tung oder noch eine Gefährdung der Umwelt ausgeht.

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Tabelle 6.6 Indikatoren zur Prioritätsachse 5 (indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Rahmen des OP EFRE

in Mio. €

Output-, Ergebnis- und qualitative Wirkungsindikatoren Maßnahme Code nach DVOP

a)P

Insge-samtP

b)P

Gemein-schafts-

beteiligung

Lissa-bon

komp.P

c)P

Wachs-tum P

d)P

Wohl-fahrtP

e)P

Investiti-onsvolu-

menP

f)P

Anzahl der Pro-

jekte

Weitere Output- und Ergebnis-indikatoren

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10)

Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseiti-gungsanlagenf)

45, 46 111,9 67,1 0 0 GRÜN 231,1 391 356 (400) km erstellte Kanäle für Wasser- bzw. Abwasser; Erhöhung der Kläranlagenka-pazität für 19.600 (20.000) Einwohnerwerte

Abfallvermeidung/-verwertung/-beseitigung 44 18,0 14,4 0 0 GRÜN 50,0 150

Abfallinfrastrukturen (Landesfonds) 44 12,7 7,6 0 0 GRÜN 12,7 75 (100)

Förderung der Straßenbahninfrastrukturen 52 18,0 10,8 1 0 GRÜN 19,9 11 (10) Erneuerte und neue Gleisan-lagen: 6 (4) km

Förderung des Radwegesystems 24 7,1 7,1 0 0 GRÜN 14,0 47 (57) 56 (37) km neue und erneuer-te und Radwege

Förderung der Verkehrsforschung 28 0,7 0,7 1 1 GRÜN 16,0 2

Hochwasserschutz 54 55,3 52,8 0 0 GRÜN 55,3 - Geschaffene Überflutungsflä-che: 446 (445) ha und 41 (12) km Deiche

Bergbausanierung 53 27,1 22,4 0 0 GRÜN 27,1 20 (130) u. a. sanierte Flächen: 54 (325) ha.

Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen 50 8,5 7,6 0 0 GRÜN 11,8 88 (100) Wiederhergerichtete Brach- und Konversionsflächen: 50 ha

P

a)P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen; P

b)Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. P

c)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); P

d)P Maßnahme hat

nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); P

e)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt

nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) P

f)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE

verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen. f) 5 % des EFRE-Finanzansatzes werden dem Code 45, 95 % dem Code 46 nach Anhang II der DVO zugeordnet.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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6.6.2 Beiträge der Prioritätsachse 5 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der Verordnung 1083/2006 werden die Maßnahmen der Prioritätsachse 5 für die Lissabon-Strategie überwiegend nicht als vorrangig bedeutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.6). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte be-gleitende wissenschaftliche Evaluierung kommt hier ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Wachstums- und Beschäftigungseffekte weniger stark ausgeprägt sind als bei anderen Inter-ventionen. Dies wurde bei der finanziellen Gewichtung der Maßnahmen, die insgesamt schwächer als in der vergangenen Periode ausfällt, berücksichtigt. Die Evaluierung zeigt jedoch ferner, dass alle Fördermaßnahmen insbesondere aufgrund des öffentlichen Gut-Charakters der Fördergegenstände und positiver Beiträge zum Umweltziel unter einer wohl-fahrtsökonomischen Perspektive gut gerechtfertigt sind. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch ihre spezifische Ausgestaltung und Fokusierung sichergestellt wird, dass auch alle Maßnahmen der Achse 5 bedeutsame Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leisten werden. Sie reichen von der Sicherung von Gewerbegebieten und Unterneh-mensstandorten im Rahmen des Hochwasserschutzes, über die Vorbereitung wirtschaftli-cher Flächennutzungen durch die Bergbausanierung und die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen bis hin zur Sicherung einer wirtschaftlichen und geordneten Abwas-serbeseitigung für KMU in strukturschwachen Regionen und zum produktionsintegrierten Umweltschutz in Unternehmen.

Die Prioritätsachse leistet wichtige Beiträge zum Querschnittsziel Umwelt, insbesondere zur Verbesserung der Wasserqualität, zum Klimaschutz, bei der Förderung der Kreislaufwirt-schaft und zur Altlastensanierung. Sie trägt damit auch zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen in diesen Bereichen bei. Bei der Ausgestaltung der Hochwasserschutzmaß-nahmen werden die Ziele der WRRL berücksichtigt und die Eingriffe in den Naturhaushalt so gering wie möglich gehalten. Darüber hinaus leistet sie Beiträge zur städtischen Dimension der Förderpolitik, u. a. durch Unterstützung eines umweltfreundlichen öffentlichen Nahver-kehrs und durch Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen. Die Verbesserung der Umweltqualität und die Risikovorsorge kommen Frauen und Männern gleichermaßen zugute.

In Bezug auf die demografische Entwicklung ist anzumerken, dass die Infrastrukturinvestitio-nen einem Demografiecheck unterliegen werden, mit Hilfe dessen insbesondere die zukünf-tigen, bevölkerungsabhängigen Nutzungsintensitäten bei der Kapazitätsplanung berücksich-tigt werden sollen (vgl. Abschnitt 5.3.4). Bedeutsam ist dies insbesondere bei den bevölke-rungssensiblen Infrastrukturen (z. B. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungs-anlagen).

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6.7 Technische Hilfe

Die Anforderung an die Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Information und Kontrolle der Programme für den Einsatz der EU-Fonds im engeren Sinn werden in Zukunft sowohl quan-titativ als auch qualitativ steigen. Mehraufwendungen sind in Sachsen-Anhalt u. a. mit der Verwaltung zweier Fördergebiete verbunden. Darüber hinaus ist aus rein tariflichen Gründen mit steigenden Personalkosten zu rechnen. Sachsen-Anhalt plant darüber die Kosten für Teile der Förderung einhergehenden Verwaltungsaufwendungen mit Mitteln der Technischen Hilfe zu decken. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Pflichtaufgaben, die von der An-tragsannahme bis zur Prüfung der Endverwendungsnachweise mit der Durchführung von Fördermaßnahmen des EFRE verbunden sind. Hierzu zählen auch Evaluierungen, die sich unter anderem auf die Umweltauswirkungen der Programme, einschließlich des Klimawan-dels, beziehen. Soweit Personalkosten aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert werden, wird sicher gestellt, dass diese nur Personalkosten betreffen, die ausschließlich im Zusam-menhang mit der Umsetzung der Operationellen Programme anfallen. Einen Großteil dieser Aufwendungen wird das Land aus eigenen Mitteln tragen. Außerdem wird es zukünftig erfor-derlich sein, erheblich mehr Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Für die dargestellten Aufga-ben der Technischen Hilfe werden 4 % der EFRE-Mittel eingesetzt.

6.8 Verwendung nach den Kategorien der Durchführungsverordnung

Die Einteilung der Interventionen des EFRE nach den Codes des Anhangs II der Durch-führungsverordnung führt zu der nachfolgend indikativ dargestellten Mittelverwendung.

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Operationelles Programm: Indikative Aufteilung der Gemeinschaftsbeteiligung, aufgeschlüsselt nach Bereichen Referenznummer der Kommission (CCI-Code): 2007DE161PO007 Bezeichnung des Programms: Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt 2007-2013 Tabelle 6.7

Verteilung der Gemeinschaftsbeteiligung im Operationellen Programm EFRE nach den Codes des Anhangs II der Durchführungsverordnung für die Dimension 1 „Vorrangiges Thema“ (indikative Darstellung in €)

Dimension 1

vorrangiges Thema

Code Betrag (in €) in Prioritätsachse

Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 5 Insgesamt

01 FTE-Tätigkeiten in Forschungszentren 31.815.900 31.815.900

02 FTE-Infrastrukturen (einschließlich Betriebsanlagen, Instrumentenausstattung und Hochgeschwindigkeits-Computernetzen zwischen Forschungszentren) und technologiespezifische Kompetenzzentren

243.504.399 243.504.399

03 Technologietransfer und Verbesserung der Kooperationsnetze zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie zwischen diesen und anderen Unter-nehmen und Hochschulen, postsekundären Bildungseinrichtungen jeder Art, regionalen Behörden, Forschungszentren sowie Wissenschafts- und Technolo-gieparks usw.

23.725.005 23.725.005

04 FTE-Förderung, insbesondere in KMU (einschließlich des Zugangs zu FTE-Diensten in Forschungszentren)

100.703.451 100.703.451

05 Fortgeschrittene Unterstützungsdienste für Unternehmen oder Unternehmenszu-sammenschlüsse

18.280.975 18.280.975

06 Unterstützung von KMU zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produk-tionsverfahren (Einführung effizienter Umweltmanagementsysteme, Einführung und Anwendung von Technologien zur Verschmutzungsverhütung, Einbeziehung sauberer Technologien in die Produktionsverfahren)

1.500.000 1.500.000

07 Unternehmensinvestitionen mit direktem Bezug zu Forschung und Innovation (innovative Technologien, Gründung neuer Unternehmen durch Hochschulen, bestehende FTE-Zentren und Unternehmen usw.)

17.483.599 17.483.599

08 Sonstige Unternehmensinvestitionen 587.241.577 587.241.577

09 Andere Maßnahmen zur Förderung von Forschung, Innovation und Unterneh-mergeist in KMU

69.758.925 14.012.775 1.286.957 85.058.657

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141

(Fortsetzung der Tabelle 6.7 „Dimension 1 – vorrangiges Thema“)

Code Betrag (in €) in Prioritätsachse

Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 5 Insgesamt

11 Informations- und Kommunikationstechnologien (Zugang, Sicherheit, Interopera-bilität, Risikoverhütung, Forschung, Innovation, e-Content usw.)

6.103.125 6.103.125

14 Dienste und Anwendungen für KMU (elektronischer Geschäftsverkehr, Aus-/Weiterbildung, Vernetzung usw.)

3.825.710 3.825.710

16 Schiene 3.634.750 3.634.750

23 Land- und Gemeindestraßen 102.928.840 102.928.840

24 Fahrradwege 7.132.550 7.132.550

28 Intelligente Beförderungssysteme 715.965 715.965

43 Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung, Energiekontrolle 14.596.250 94.177.549 108.773.798

44 Bewirtschaftung von Hausmüll und Industrieabfällen 22.057.770 22.057.770

45 Wasserbewirtschaftung und –verteilung (Trinkwasser) 7.577.824 7.577.824

46 Abwasserbehandlung (Abwässer) 5.708.245 59.570.726 65.278.971

50 Sanierung von verschmutzten Industriegeländen und Flächen 7.570.810 7.570.810

52 Förderung eines sauberen städtischen Nahverkehrs 10.791.735 10.791.735

53 Risikoverhütung (einschließlich der Ausarbeitung und Durchführung von Plänen und Maßnahmen zur Verhütung und Bewältigung von natürlichen und technolo-gischen Risiken)

22.401.146 22.401.146

54 Sonstige Umweltschutz- und Risikoverhütungsmaßnahmen 52.795.300 52.795.300

56 Schutz und Aufwertung des natürlichen Erbes 21.147.145 21.147.145

57 Verbesserung der touristischen Dienstleistungen 2.674.707 2.674.707

58 Schutz und Erhaltung des Kulturerbes 31.497.040 31.497.040

59 Entwicklung kultureller Infrastruktur 817.555 817.555

61 Integrierte Projekte zur Wiederbelebung städtischer und ländlicher Gebiete 87.611.653 81.514.880 169.126.533

75 Bildungsinfrastruktur 84.090.621 84.090.621

77 Kinderbetreuungsinfrastruktur 14.265.105 14.265.105

85 Technische Hilfe: Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle 67.361.749

86 Technische Hilfe: Evaluierung und Studien; Information und Kommunikation 9.909.941

Insgesamt 484.103.930 642.344.635 256.489.337 280.968.835 190.613.826 1.931.792.253

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142

Tabelle 6.8 Verteilung der Gemeinschaftsbeteiligung im Operationellen Programm EFRE nach den

Codes des Anhangs II der Durchführungsverordnung für die Dimension „Finanzierungsform“ (indikative Darstellung in €)

Dimension 2

Finanzierungsform

Code Nr. Bezeichnung Betrag (in €)

1 Nicht rückzahlbare Unterstützung 1.665.920.568

2 Rückzahlbare Unterstützung (Darlehen, Zinsvergünstigung, Bürgschaft)

196.112.760

3 Risikokapital (Beteiligung, Risikokapitalfonds) 69.758.925

Insgesamt 1.931.792.253

Tabelle 6.9 Verteilung der Gemeinschaftsbeteiligung im Operationellen Programm EFRE nach den

Codes des Anhangs II der Durchführungsverordnung für die Dimension „Art des Gebietes“ (indikative Darstellung in €)

Dimension 3

Gebiet a)

Code Nr. Bezeichnung Betrag (in €)

1 Stadtgebiet (Kernstädte Magdeburg und Halle) 424.994.297

5 Ländliche Gebiete (Gebiet außerhalb der Kernstädte) 1,506.797.956

Insgesamt 1.931.792.253

a) Die Abgrenzung zwischen den Kategorien „Stadtgebiet“ (Code 1) und „Ländliche Gebiete“ (Code 5) erfolgt kreisscharf auf Grundlage der Klassifizierung im Bundesraumordnungsbericht. Entsprechend ist das „Stadtgebiet“ (Code 1) durch die Kernstädte Magdeburg und Halle abgegrenzt und die „Ländlichen Gebiete“ (Code 5) entspre-chen dem ländlichen Raum außerhalb der beiden Kernstädte. Die regionale Verteilung der Mittel orientiert sich an den Erfahrungen der ersten Hälfte der Förderperiode.

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143

7. Finanzierungsplan des Operationellen Programms EFRE für Sachsen-Anhalt

Finanzierungsplan des Operationellen Programms mit Angabe der jährlichen Mittelbindung Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): 2007DE161PO007

Strukturfonds (EFRE) Kohäsionsfonds Insgesamt Jahre, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen des Programms, in EUR: (1) (2) (3)

2007

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 204.690.369 204.690.369

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 95.206.098 95.206.098

Insgesamt 2007 299.896.467 299.896.467

2008

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 181.876.068 181.876.068

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 91.407.537 91.407.537

Insgesamt 2008 273.283.605 273.283.605

2009

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 185.513.587 185.513.587

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 87.418.953 87.418.953

Insgesamt 2009 272.932.540 272.932.540

2010

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 189.223.860 189.223.860

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 83.234.260 83.234.260

Insgesamt 2010 272.458.120 272.458.120

2011

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 193.008.338 193.008.338

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 78.847.214 78.847.214

Insgesamt 2011 271.855.552 271.855.552

2012

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 196.868.504 196.868.504

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 74.251.392 74.251.392

Insgesamt 2012 271.119.896 271.119.896

2013

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 200.805.875 200.805.875

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 69.440.198 69.440.198

Insgesamt 2013 270.246.073 270.246.073

Insgesamt 2007-2013

In Regionen ohne Übergangsunterstützung (Magdeburg/Dessau) 1.351.986.601 1.351.986.601

In Regionen mit Übergangsunterstützung (Halle) 579.805.652 579.805.652

Insgesamt (2007-2013) 1.931.792.253 1.931.792.253

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144

Finanzplan nach Förderschwerpunkten (in € in laufenden Preisen)

Finanzierungsquellen Zur Information

Gemein-schafts-

beteiligung

(a)

Nationaler Beitrag

(b) = (c)+(d)

Nationale öffentliche

Mittel

(c)

Nationale private Mittel

(d)

Finanzmittel insgesamt

(e) = (a)+(b)

Kofinanzie-rungsatza)

(f) = (a)/(e)

EIB-Beitrag andere

Finanzmittelb)

Prioritätsachse 1

Innovation, Forschung und Entwicklung

484.103.930 161.405.634 160.105.634 1.300.000 645.509.564 75,00% 0 0

Prioritätsachse 2

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

642.344.635 219.288.713 219.288.713 861.633.348 74,55% 0 0

Prioritätsachse 3:

Wirtschaftsnahe Infrastruktur 256.489.337 87.702.022 87.702.022 344.191.359 74,52% 0 0

Prioritätsachse 4:

Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließ-lich Bildungsinfrastrukturen

280.968.835 103.272.541 100.218.826 3.053.715 384.241.376 73,12% 0 0

Prioritätsachse 5:

Umweltschutz und Risikovorsorge 190.613.826 68.759.093 68.759.093 259.372.919 73,49% 0 0

Technische Hilfe 77.271.690 25.757.230 25.757.230 103.028.920 75,00% 0 0

Insgesamt 1.931.792.253 666.185.233 661.831.518 4.353.715 2,597.977.486 74,36% 0 0

a) bezogen auf die öffentliche und private Ausgaben. b) nach derzeitigem Planungsstand geschätzte Werte.

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145

Die spezifische Zuweisung von Strukturfondsmitteln für Ostdeutschland nach VO 1083/06 Artikel 37 Absatz 5 (Anhang II, Nr. 30) wurde durch den Bund in Abstimmung mit den Län-dern aufgeteilt. In Sachsen-Anhalt wurden diese Mittel auf den EFRE und ESF, das Konver-genzgebiet und das Gebiet mit Übergangsunterstützung sowie auf die Prioritätsachsen des Operationellen Programms verteilt. Diese Sonderzuweisung dient der Umsetzung der Ziele der Prioritätsachsen und wird in das Begleitsystem des Operationellen Programms einbezo-gen. In der Förderperiode 2007-2013 gelten die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung in der jeweils gültigen Fassung. Dies kann unter anderem dazu führen, dass die Höchstfördersätze in der Region Halle ab 2011 abgesenkt werden müssen.

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146

8. Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Umsetzung der Interventionen

Das Land Sachsen-Anhalt setzt die Operationellen Programme zu den EU-Strukturfonds (EFRE und ESF) über das nachfolgend dargestellte Verwaltungs- und Kontrollsystem (Artikel 58 - 62 und Artikel 70 – 71 VO (EG) 1083/2006) um. Das System benennt und beschreibt die beteiligten Institutionen sowie deren Zusammenwirken. Diese nehmen ihre Aufgaben im Ein-klang mit dem institutionellen, rechtlichen und finanziellen System im Land Sachsen-Anhalt wahr (Artikel 59 Absatz 3 VO (EG) 1083/2006). Die Beschreibung des Systems (Artikel 20 bis 22 VO (EG) 1828 / 2006) konkretisiert die landesinterne Ergänzung zum Programm (LEzP), das nicht Bestandteil des Operationellen Programms ist. Zur Beschreibung des Ver-waltungs- und Kontrollsystems nimmt die unabhängige Prüfstelle (Artikel 71 Absatz 2 und 3 VO (EG) 1083/2006) Stellung.

Beteiligte Institutionen

Das Land Sachsen-Anhalt bedient sich zur Umsetzung folgender Institutionen oder Einrich-tungen

a) EU-Verwaltungsbehörde für das Operationelle Programm EFRE (Artikel 59 Absatz 1 lit. a VO (EG) 1083/2006)

b) EU-Bescheinigungsbehörde für das Operationelle Programm EFRE (Artikel 59 Absatz 1 lit. b VO (EG) 1083/2006)

c) EU-Prüfbehörde für das Operationelle Programm EFRE (Artikel 59 Absatz 1 lit. c VO (EG) 1083/2006)

d) Begleitausschuss Sachsen-Anhalt (Artikel 63 VO (EG) 1083/2006)

e) Zwischengeschaltete Stellen für das Operationelle Programm EFRE (MK, MLU, MS, MW, MLV, STK, MF) (Artikel 2 Ziffer 6 i.V.m. Artikel 59 Absatz 2 VO (EG) 1083/2006 und Artikel 12 VO (EG) 1828/2006)

8.1 Verwaltungsbehörde (Artikel 59 Nr. 1 a VO (EG) 1083/2006)

Das Land Sachsen-Anhalt benennt als Behörde für die Steuerung der Operationellen Pro-gramme EFRE und ESF die EU-Verwaltungsbehörde (EU-VB) im Ministerium der Finanzen.

Die EU-Verwaltungsbehörde ist unabhängig von Weisungen der Fachressorts. Sie ist orga-nisatorisch in der Abteilung 3 des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg, angesiedelt.

Die EU-Verwaltungsbehörde ist verantwortlich für eine effiziente, wirksame und ordnungs-gemäße Verwaltung und Durchführung des Operationellen Programms. Das Operationelle Programm kann Ausgaben mit einer Beteiligung des Fonds nach Artikel 56 Absatz 2 VO

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147

(EG) 1083/2006 nur finanzieren, wenn sie für Vorhaben (Projekte) getätigt werden, die von der EU-Verwaltungsbehörde oder unter deren Verantwortung nach den vom Begleitaus-schuss festgelegten Kriterien beschlossen wurden.

Die EU-Verwaltungsbehörde bedient sich grundsätzlich – Ausnahme ist der Einsatz der Technischen Hilfe – sog. zwischengeschalteter Stellen (Artikel 2 Ziffer 6 VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 12 VO (EG) 1828/2006), d.h. Einrichtungen oder Stellen des öffentlichen oder privaten Rechts. Diese werden unter Verantwortung der EU-Verwaltungsbehörde tätig. Sie nehmen in deren Auftrag Aufgaben wahr gegenüber den Begünstigten (Artikel 2 Ziffer 4 VO (EG) 1083/2006) bzw. den Endempfängern, die Vorhaben (Projekte gemäß Artikel 2 Ziffer 3 VO (EG) VO (EG) 1083/2006) durchführen.

Die EU-Verwaltungsbehörde ist der Ansprechpartner der EU-Kommission im Programmie-rungsprozess und bei späteren Änderungen der Programmierung. Sie ist zuständig für die jährliche sowie die abschließende Berichterstattung zur EU-Kommission (Artikel 60 lit. i VO (EG) 1083/2006). Die EU-Verwaltungsbehörde überprüft in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission den Stand der Umsetzung des Programms (Artikel 68 VO (EG) 1083/2006). Die EU-Verwaltungsbehörde liefert Daten für Monitoring und Bewertungen durch die EU-Kommission sowie an die EU-Bescheinigungs- und die EU-Prüfstelle, damit diese ihre ver-ordnungsgemäßen Aufgaben erfüllen können.

Die EU-Verwaltungsbehörde arbeitet mit dem Begleitausschuss Sachsen-Anhalt im Rahmen der Umsetzung und Begleitung des Programms zusammen. Beide überwachen dessen Qua-lität (Artikel 66 Absatz 1 VO (EG) 1083/2006).

Die EU-Verwaltungsbehörde hat insbesondere die in Artikel 60 lit. a) – k) VO (EG) 1083/2006 genannten Aufgaben:

a) Organisation der Vorhabenauswahl (Projektauswahl)

Vorhaben (d.h. Projekte) wählen die EU-Verwaltungsbehörde und die von ihr beauf-tragten zwischengeschalteten Stellen nach den im Operationellen Programm festgeleg-ten und vom Begleitausschuss angenommenen Kriterien aus (Artikel 2 Ziffer 3, Artikel 65 a VO (EG) 1083/2006). Damit sorgen sie für die Erreichung der Ziele des zugehöri-gen Schwerpunkts und dafür, dass die Vorhaben (Projekte) während ihrer Durchfüh-rung stets mit den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschrif-ten vereinbar sind. Die EU-Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen beschreiben die Auswahlkriterien im Einzelnen in den von der EU-Verwaltungsbehörde vorgegebenen LEzP-Bögen.

b) Kontrolle

Die EU-Verwaltungsbehörde muss kontrollieren, dass die kofinanzierten Wirtschaftsgü-ter und Dienstleistungen tatsächlich geliefert oder erbracht worden sind. Die im Zu-sammenhang mit Vorhaben (Projekten) geltend gemachten Ausgaben müssen tatsäch-lich und im Einklang mit den anzuwendenden gemeinschaftlichen oder einzelstaatli-chen Rechtsvorschriften getätigt worden sein. Die EU-Verwaltungsbehörde überträgt diese Kontrollpflichten auf die in ihrem Auftrag tätigen zwischengeschalteten Stellen.

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Die EU-Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen beschreiben die Kontrollmechanismen im Einzelnen in den von der EU-Verwaltungsbehörde vorgege-benen LEzP-Prüfpfaden (Artikel 12 VO (EG) 1828/2006).

Die EU-Verwaltungsbehörde muss die von ihr beauftragten zwischengeschalteten Stel-len bei der Ausführung ihrer Aufgaben überwachen und die Einhaltung der Kontroll-pflichten sicherstellen. Zu diesem Zweck ist die EU-Verwaltungsbehörde ermächtigt, Handlungsanweisungen im Zusammenhang mit der Mittelverwendung des Operationel-len Programms zu erlassen. Auf Feststellungen der EU-Prüfbehörde, insbesondere im Rahmen der laufenden Finanzkontrollen, der Bescheinigungsbehörde oder der Rech-nungshöfe reagiert die EU-Verwaltungsbehörde insbesondere durch Handlungsanwei-sungen an die zwischengeschalteten Stellen.

c) Elektronische Aufzeichnung und Erfassung ausführlicher Buchführungsdaten

Die notwendige Gewährleistung der Aufzeichnung und Erfassung zu jedem im Rahmen des Operationellen Programms durchgeführten Vorhaben (Projekt) sowie die Erfassung von Durchführungsdaten erfolgt im elektronischen Datenbanksystem efREporter (vgl. Artikel 58 lit. d) VO (EG) 1083/2006). Die EU-Verwaltungsbehörde gibt dieses für die Zwecke der Finanzverwaltung, Begleitung, Kontrolle und Evaluierung in geeigneter Form, unter Wahrung des Datenschutzes und mit Hilfe einer von der EU-Verwaltungsbehörde vorgegebenen Nutzer- und Zugriffsrechteverwaltung vor. Die Be-schreibung der Form der zu erfassenden Daten erfolgt in der so genannten „Kerndo-kumentation“. Diese ist als Anlage Bestandteil der LEzP. Die EU-Verwaltungsbehörde ist die verantwortliche Stelle für das Prozessmanagement im Zusammenhang mit dem elektronischen Datenbanksystem efREporter.

d) Gesonderte Buchführung für das Operationelle Programm ggf. über Buchfüh-rungscodes (Artikel 14 VO (EG) 1828/2006)

Die EU-Verwaltungsbehörde veranlasst, dass die Begünstigten und die sonstigen an den Vorhaben (Projekten) beteiligten Stellen, insbesondere die zwischengeschalteten Stellen, gesondert über alle Finanzvorgänge der Vorhaben (Projekte) des Operationel-len Programms Buch führen und für diese einen geeigneten Buchführungscode ver-wenden. Die Beschreibung, wie die Vorhaben (Projekte) zu führen sind, ist in der Kern-dokumentation als Anlage zur LEzP enthalten. Buchführungscodes in diesem Sinne sind Projektnummern, Buchungsschlüssel und Kürzel für den jeweiligen Projektstatus.

e) Evaluierung

Die EU-Verwaltungsbehörde stellt sicher, dass Bewertungen des Operationellen Pro-gramms gemäß Artikel 47 und 48 VO (EG) 1083/2006 durchgeführt werden, und ist auch diesbezüglich der Ansprechpartner für die Kommission.

f) Verfahren zur Aufbewahrung von Belegen und Kontrollunterlagen

Die EU-Verwaltungsbehörde verpflichtet alle mit der Umsetzung des Operationellen Programms betrauten zwischengeschalteten Stellen, Verfahren einzuführen, die ge-währleisten, dass alle für eine hinreichende Prüfung erforderlichen Ausgabenbelege

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und Kontrollunterlagen gemäß Artikel 90 VO (EG) 1083/2006 in Verantwortung der da-für zuständigen zwischengeschalteten Stellen bei diesen oder beim Endempfänger aufbewahrt werden.

g) Informationsbereitstellung für die Bescheinigungsbehörde

Die EU-Verwaltungsbehörde hat zu organisieren, dass die EU-Bescheinigungsbehörde in Bezug auf die Ausgaben alle für die Bescheinigung notwendigen Auskünfte über an-gewandte Verfahren und durchgeführte Kontrollen erhält. Dazu müssen alle beteiligten Stellen den Organisationsanforderungen der EU-Verwaltungsbehörde Folge leisten.

Die Finanzkontrollstelle erstattet im Auftrag der EU-Verwaltungsbehörde der EU-Bescheinigungsbehörde gegenüber regelmäßig Bericht über die von ihr getroffenen Feststellungen zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit der von der EU-Verwaltungs-behörde an die EU-Bescheinigungsbehörde gemeldeten Ausgaben.

h) Mitwirkung im Begleitausschuss

Die EU-Verwaltungsbehörde hat den Vorsitz im Begleitausschuss Sachsen-Anhalt (Ar-tikel 64 Absatz 1 VO (EG) 1083/2006) und befördert aktiv dessen Arbeit. Sie übermittelt an diesen die erforderlichen Unterlagen. Dies sind die Unterlagen, die für eine Beglei-tung durch den Ausschuss erforderlich sind, damit dieser den Stand der Umsetzung und die Qualität der Durchführung des Operationellen Programms zur Verwirklichung der spezifischen Programmziele messen kann. Die zwischengeschalteten Stellen ha-ben der EU-Verwaltungsbehörde dazu in der von der EU-Verwaltungsbehörde vorge-gebenen Form entsprechend zuzuarbeiten.

i) Berichterstattung an die EU-Kommission

Die EU-Verwaltungsbehörde erstellt jährlich den Durchführungsbericht mit den in Arti-kel 67 VO (EG) 1083/2006 vorgegebenen Inhalten. Sie legt diesen dem Begleitaus-schuss fristgerecht zur Billigung vor. Nach Billigung reicht sie den jährlichen Bericht Ubis 30. Juni,U erstmals im Jahr 2008) bei der EU-Kommission ein. Entsprechendes gilt auch für den abschließenden Durchführungsbericht (einzureichen bis spätestens 31.03.2017). Dazu haben die beteiligten Stellen alle für die Berichtspflichten erforderli-chen Unterlagen in der von der EU-Verwaltungsbehörde vorgeschriebenen Form und in der von ihr gesetzten Frist zu liefern. Der Datenaustausch mit der EU-Kommission er-folgt über das SFC 2007-Datenbanksystem der EU-Kommission.

Die EU-Verwaltungsbehörde ist Key-User für das Land Sachsen-Anhalt und allein be-rechtigt, bei der EFRE-Liaison Deutschlands Nutzer- und Zugriffsrechte bei der EU-Kommission zu beantragen.

Verantwortlich für die Bereitstellung der Daten des Operationellen Programms für das SFC 2007, die Eingabe und das Update und der laut Verordnungen erforderlichen An-gaben ist die EU-Verwaltungsbehörde. Sie ist berechtigt, Daten elektronisch über das SFC 2007 über die EFRE-Liasion Deutschlands der EU-Kommission zu senden.

Verantwortlich für die Bescheinigung und die Stellung von Zahlungsanträgen ist die EU-Bescheinigungsbehörde. Die mit der Umsetzung betrauten zwischengeschalteten

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Stellen erzeugen diese Zahlungsdaten im System efREporter. Über eine elektronische Schnittstelle stellt das System efREporter unter Verantwortung der EU-Bescheinigungsbehörde dem SFC 2007 Daten bereit. Die EU-Bescheinigungsbehörde sendet die Daten und Dokumente elektronisch über das SFC 2007 über die EFRE-Liasion Deutschlands der EU-Kommission zu.

j) Information und Publizität

Die EU-Verwaltungsbehörde hat die Einhaltung der Informations- und Publizitätsver-pflichtungen gemäß Artikel 69 VO (EG) 1083/2006 i.V.m. der Durchführungsverord-nung zu gewährleisten und umzusetzen. Sie hat dazu entsprechende Vorgaben an die zwischengeschalteten Stellen herauszugeben. Die EU-Verwaltungsbehörde setzt zur Erfüllung ihrer Informations- und Publizitätspflichten die Technische Hilfe entsprechend dem Kommunikationsplan ein. Der Kommunikationsplan ist als Anlage Bestandteil der LEzP.

k) Angaben zur Beurteilung von Großprojekten

Die EU-Verwaltungsbehörde hat der Kommission die zur Beurteilung von Großprojek-ten erforderlichen Angaben zu machen.

Zur Umsetzung der o.g. Aufgaben hat die EU-Verwaltungsbehörde organisatorische Vorga-ben zu machen, dazu gehören insbesondere

(1) formale Vorgaben zur Beschreibung der Schwerpunkte sowie der zu deren Umsetzung aufgelegten Maßnahmen und Aktionen (Untermaßnahmen) - (vgl. Artikel 37 VO (EG) 1083/2006) in Verbindung mit Artikel 12 ff. VO (EG) 1828/2006 und deren Anlagen (EzP-Bogen),

(2) formale Vorgaben zur eindeutigen Dokumentation der Verantwortlichkeit für Schwer-punkte, Maßnahmen und Aktionen (Untermaßnahmen) – vgl. Artikel 58 lit. a) und b) VO (EG) 1083/2006 und Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) 1828/2006 (LEzP-Bogen),

(3) formale Vorgaben zur Beschreibung der Prüfpfade (Artikel 59 lit. f) und g) VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 und 15 VO (EG) 1828/2006), gemäß derer zwi-schengeschaltete Stellen die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Programmumsetzung gewährleisten,

(4) formale Vorgaben zu Pflichten der zwischengeschalteten Stellen und die Einrichtung einer unabhängigen, nach den internationalen Audit-Standards arbeitenden Finanzkon-trolle (System- und Stichprobenkontrollen, Artikel 59 lit. c), d) und e) VO (EG) 1083/2006) bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt zur Überwachung der zwischengeschalteten Stellen,

(5) die Vorgabe von Bestandteilen und Struktur des Finanzplanes zur Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission und zur Steuerung der Prozesse auf der Ebene des Landes Sachsen-Anhalts und dessen Inkraftsetzung (Artikel 37 Ziffer 1 lit. e und Artikel 58 lit. c) bis h) VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 11 VO (EG) 1828/2006),

(6) Vorgaben zur Dokumentation der zur Erfolgsmessung und Begleitung benötigten Fi-

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nanz- und Ergebnisindikatoren (Artikel 37 Ziffer 1 lit. c) und 66 Absatz 2 VO (EG) 1083/2006),

(7) Vorgaben in Zusammenhang mit der Darstellung der benötigten Kategorisierung der Interventionsbereiche (Artikel 37 Ziffer 1 lit. d VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 11 VO (EG) 1828/2006),

(8) Vorgaben zur einheitlichen formalen Dokumentation aller Verfahrensschritte (Vorha-bens- oder Projektakte entsprechend Prüfpfad gem. Artikel 15 VO (EG) 1828/2006) bei der Durchführung von Vorhaben (Projekten) in der Kerndokumentation als Anlage zur LEzP,

(9) Vorgaben zur Erzeugung konsistenter und einheitlicher Daten bei der Finanzierung von Vorhaben (Projekten, Artikel 37 Ziffer 1 lit. e) und g) VO (EG) 1083/2006) in der Kern-dokumentation als Anlage zur LEzP,

(10) Vorgaben für die Dateneingabe in das elektronische System efREporter (Artikel 37 Zif-fer 1 lit. e) und g) VO (EG) 1083/2006) über ein in der Kerndokumentation als Anlage zur LEzP beschriebenes geeignetes Nutzer-Zugriffsrechte-System,

(11) Vorgaben für die Organisation, die Arbeitsweise und den weiteren Ausbau des Daten-systems efREporter (Artikel 37 Ziffer 1 lit. e) und g) VO (EG) 1083/2006) in der Kerndo-kumentation als Anlage zur LEzP,

(12) Vorgaben zur Be- und Verarbeitung der Daten im elektronischen System efREporter (Artikel 37 Ziffer 1 lit. e) und g)) in der Kerndokumentation als Anlage zur LEzP,

(13) Vorgaben für die aus dem elektronischen System efREporter gegenüber der EU-Kommission und zur Steuerung innerhalb der Landesregierung zu erzeugenden Berich-te bzw. Tabellen (Artikel 37 Ziffer 1 lit. e) und g) VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 39 ff. VO (EG) 1828/2006) in der Kerndokumentation als Anlage zur LEzP.

(14) Vorgaben für den elektronischen Datenaustausch mit der EU-Kommission im Zusam-menhang mit dem SFC 2007 Datenbanksystem der EU-Kommission.

Diese Standards hat die EU-Verwaltungsbehörde in der Ergänzung zum Operationellen Pro-gramm (EzP) zu dokumentieren. Finanzkontrolleure und Rechnungshöfe müssen an Hand dieser Dokumentation das Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Durchführung des Operatio-nellen Programms nachvollziehen und im Einzelfall überprüfen können.

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Abbildung 8.1

Zahlungs- und Belegströme im Rahmen des Operationellen Programms EFRE

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8.2 Umsetzung durch zwischengeschaltete Stellen

Die EU-Verwaltungsbehörde bedient sich sog. zwischengeschalteter Stellen (Artikel 2 Ziffer 6 VO (EG) 1083/2006). Zwischengeschaltete Stelle sind Einrichtungen oder Stellen des öf-fentlichen oder privaten Rechts. Unter Verantwortung der EU-Verwaltungsbehörde werden die Fachressorts und Fachreferate der Landesregierung als zwischengeschaltete Stellen tätig. Sie nehmen im Auftrag der EU-Verwaltungsbehörde Verantwortung und entsprechende Aufgaben wahr. Sie können zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben gegenüber den Begünstigten (Endempfängern) weitere zwischengeschaltete Stellen als „Durchführende Stellen“ beauftragen. Dies können beispielsweise das Landesverwaltungsamt oder die Inves-titionsbank des Landes Sachsen-Anhalt sein. Die Festlegung, welche Stellen das sein wer-den, werden die zuständigen Fachressorts hinsichtlich Fachreferaten und nachgeordneten Bereichen treffen. Zwischengeschaltete Stellen auf Ebene der Ministerien sind: Kultusminis-terium (MK), Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU), Ministerium für Arbeit und Soziales (MS), Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW), Ministerium für Landes-entwicklung und Verkehr (MLV), Staatskanzlei (StK), Ministerium der Finanzen (MF).

Zwischengeschaltete Stellen sind verpflichtet, die Rechtsvorschriften der EU, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten. Dazu gehören auch die von der EU-Verwaltungsbehörde erlassenen Organisationsregelungen. Insbesondere betrifft dies die Beschreibung der Maßnahmen und der Verwaltungsabläufe nach den Vorgaben der EU-Verwaltungsbehörde, die Dokumentation von Vorhaben (Projekten), den Einsatz und Betrieb des Systems efREporter und die Lieferung berichtsrelevanter Daten aus vorgelagerten elekt-ronischen oder sonstigen Systemen. Zwischengeschaltete Stellen sind gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde, der EU-Bescheinigungs- und der EU-Prüfbehörde nicht weisungsbe-rechtigt. Organisationsregelungen der EU-VB enthält insbesondere auch die LEzP (Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) 1828/2006).

Die Fachministerien als zwischengeschaltete Stellen verantworten entsprechend dem Res-sortprinzip die Umsetzung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen (Artikel 12 und 13 VO (EG) 1828/2006) auf ihren Ebenen. Dabei müssen sie zum Zwecke der einheitlichen Be-richterstattung und der Revisionssicherheit die für das gesamte OP geltenden, von der EU-Verwaltungsbehörde vorgegebenen organisatorischen Festlegungen und Standards umset-zen. Die Steuerung der Umsetzung erfolgt über den sogenannten Aktions-Bogen und den Prüfpfad-Bogen. Aktions-Bogen und Prüfpfad-Bogen sind Bestandteil der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems nach Verordnung (EG) 1828/2006, Anhang XII.

8.3 Bescheinigungsbehörde (Artikel 59 Absatz 1 b) VO (EG) 1083/2006)

Das Land Sachsen-Anhalt benennt als Behörde im Sinne des Art. 59 Absatz 1 lit. b) der VO (EG) Nr. 1083/2006, die Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die EU-Kommission zu bescheinigen hat, die „EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt für den EFRE und den ESF“.

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Fachlich ist die EU-Bescheinigungsbehörde unabhängig. Organisatorisch ist sie dem Referat 22 (Haushaltsrecht, Kassenwesen, EU-Angelegenheiten) der Abteilung 2 (Haushalt) des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg, angegliedert. Die EU-Bescheinigungsbehörde ist nicht nur fachlich, sondern auch organisa-torisch unabhängig von der EU-Verwaltungsbehörde und den zwischengeschalteten Stellen, die für die Durchführung des Operationellen Programms verantwortlich sind.

Die Aufgaben der EU-Bescheinigungsbehörde sind insbesondere (vgl. Artikel 61 VO (EG) 1083/2006):

a) Die Übermittlung der durch das System efREporter erstellten und von ihr bescheinigten Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge in elektronischer Form über das Datenbank-system efREporter an das SFC-Datenbanksystem der EU-Kommission (Artikel 40 Absatz 3 VO (EG) 1828/2006).

b) Die Bescheinigung, dass

i. die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungs-verfahren stützt (System efREporter und ggf. vorgelagerte Subsysteme) und auf ü-berprüfbaren Belegen beruht,

ii. die EU-Verwaltungsbehörde oder die zwischengeschalteten Stellen die geltend ge-machten Ausgaben für Vorhaben (Projekte) getätigt haben, die diese nach den im Operationellen Programm festgelegten Kriterien ausgewählt haben, und die Ausga-ben und Vorhaben (Projekte) mit den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatli-chen Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

c) Die Sicherstellung, dass für die Bescheinigung hinreichende Angaben der EU-Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Überprüfungen für die in Ausgabenerklärun-gen geltend gemachten Ausgaben vorliegen.

d) Die Vergewisserung, dass die EU-Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen alle Gemeinschaftsvorschriften erfüllt haben. Hierzu führt die EU-Bescheinigungs-behörde Überprüfungen durch.

e) Die Berücksichtigung der Ergebnisse der von der EU-Prüfbehörde oder unter deren Ver-antwortung durchgeführten Prüfungen für die Zwecke der Bescheinigung.

f) Die Buchführung in elektronischer Form im System efREporter über die bei der EU-Kom-mission geltend gemachten und von der EU-Kommission bestätigten Ausgaben.

g) Die Gewährleistung, dass über die wieder einzuziehenden Beträge und die wieder einge-zogenen Beträge im System efREporter Buch geführt wird. Das System efREporter si-chert ab, dass Rückzahlungen von der Summe der Ausgaben abgesetzt werden, so dass die wieder eingezogenen Beträge vor dem Abschluss des operationellen Programms durch Abzug von der nächsten Ausgabenerklärung dem Gesamthaushaltsplan der Euro-päischen Union wieder zugeführt werden.

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Die von der EU-Kommission auf die Anträge der EU-Bescheinigungsbehörde hin geleisteten Zahlungen sollten wie bisher an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehen; die Bankverbindung hat sich gegenüber der Förderperiode 2000 bis 2006 nicht ge-ändert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle leitet die Zahlungen an die EU-Bescheinigungsbehörde weiter, die für die Annahme der Erstattungen an das Land Sachsen-Anhalt zuständig ist.

Die EU-Bescheinigungsbehörde ist weiterhin zentral verantwortlich für die Veranschlagung der für die Zahlungen an die Begünstigten zur Verfügung stehenden EU-Mittel. Sie verwaltet dazu die erforderlichen EU-Mittel im Landeshaushalt und überträgt diese zur Bewirtschaftung an die jeweiligen auszahlenden Stellen der Bewilligungsbehörden.

Diese sind die EU-Verwaltungsbehörde für die Technische Hilfe (vgl. Kapitel 8.1) und die zwischengeschalteten Stellen (Artikel 59 Absatz 2 VO (EG) 1083/2006) für alle anderen O-perationen. Die EU-Verwaltungsbehörde zahlt die Technische Hilfe direkt an die Begünstig-ten aus. Zur Umsetzung der anderen Maßnahmen des Operationellen Programms werden die Mittel dem jeweiligen Beauftragten für den Haushalt des zuständigen Ressorts zugewie-sen, der diese dann an die durchführenden Stellen weiterleitet.

Abbildung 8.2

Übersicht über die Stellen, denen die EU-Bescheinigungsbehörde Mittel

zur Bewirtschaftung zuweist

Ministerium für Wissenschaft und Wirt-schaft Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 08 Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 14/20 Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 05 Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 06/07 Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 02 Hegelstraße 42 39104 Magdeburg

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 09/15 Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg

EU-Verwaltungsbehörde

Titelverwaltung Technische Hilfe EFRE und ESF

Einzelplan 13 Editharing 40 39108 Magdeburg

Ministerium der Finanzen

Beauftragte(r) für den Haushalt Einzelplan 20 Editharing 40 39108 Magdeburg

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8.4 Prüfbehörde (Artikel 59 Absatz 1 c) VO (EG) 1083/2006 i.V.m. Artikel 22 VO (EG) 1828/2006)

Das Land Sachsen-Anhalt benennt gem. Art. 37 Abs. 1 lit. g der VO (EG) Nr. 1083/2006 als

Behörde im Sinne des Art. 59 Abs. 1 lit. c der VO (EG) Nr. 1083/2006 für die Förderperiode

2007 bis 2013 die „EU-Prüfbehörde des Landes Sachsen-Anhalt für den EFRE und den

ESF“.

Fachlich ist die EU-Prüfbehörde unabhängig. Organisatorisch ist sie der Abteilung 4 des Mi-

nisteriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 30108 Magdeburg an-

gegliedert.. Die EU-Prüfbehörde ist in Person und Funktion von der EU-Verwaltungsbehörde,

der EU-Bescheinigungsbehörde und den zwischengeschalteten Stellen unabhängig. Sie ist

mit der Prüfung des effektiven Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsystems betraut.

Die EU-Prüfbehörde macht von der Möglichkeit der Übertragung der Kontrollen an andere

Stellen gem. Artikel 62 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1083/2006 Gebrauch. Die beauftragte EU-

Prüfstelle EFRE führt insbesondere die Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 lit. a und b der

vorgenannten Verordnung durchführen. Die Prüfstelle ist nicht in die Antrags-, Bewilligungs-,

Auszahlungs- und Verwendungsnachweisprüfverfahren eingebunden und funktionell unab-

hängig von der EU-Verwaltungsbehörde und der EU-Bescheinigungsbehörde sowie den zwi-

schengeschalteten Stellen. Näheres ist in der gem. Artikel 62 Abs. 1 lit. c der VO (EG) Nr.

1083/2006 vorgelegten Prüfstrategie beschrieben.

Die EU-Prüfbehörde hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

a) Gewährleistung, dass die Effizienz des Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsys-tems für das Operationelle Programm geprüft wird, indem die Systemprüfungen nach Ar-tikel 62 Absatz 1 lit. a der VO (EG) 1083/2006 i.V.m Artikel 16 der VO (EG) Nr. 1828/2006 durchgeführt werden.

b) Sicherstellung, dass die Vorhaben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben an-hand von geeigneten Stichproben geprüft werden, indem die Stichprobenprüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 lit. a der VO (EG) 1083/2006 i.V.m Artikel 17 der VO (EG) Nr. 1828/2006 durchgeführt werden.

c) Vorlage der Prüfstrategie bei der EU-Kommission binnen neun Monaten nach Genehmi-gung des Operationellen Programms. Aus dieser hat hervorzugehen,

i. welche Stellen die Prüfungen nach lit. a und b durchführen,

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ii. welche Methoden diese Stellen anwenden,

iii. welche Verfahren diese Stellen bei der Auswahl von Stichproben für die Prüfung von Vorhaben (Projekten) anwenden,

iv. sowie ein indikativer Zeitplan für Prüfungen, um sicherzustellen, dass die wichtigs-ten Stellen geprüft werden und die Prüfungen gleichmäßig über den Programmzeit-raum verteilt sind.

d) Vorlage des jährlichen Kontrollberichts ab 2008. Erstmals zum 31.12.2008 für die Zeit vom 01.01.07 bis zum 30.06.08, danach bis 2015 zum 30. Juni des Folgejahres und den Schlussbericht zum 31.03.2017 mit folgenden Inhalten:

i. Ergebnisse der im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum, der am 30.06. des be-treffenden Jahres endet, entsprechend der Prüfstrategie des Operationellen Pro-gramms durchgeführten Prüfungen und etwaige Mängel im Verwaltungs- und Kon-trollsystem des Programms. Die Angaben zu den Jahren 2014 und 2015 können im Schlussbericht zusammen mit der Gültigkeitserklärung enthalten sein;

ii. Stellungnahmen zur Frage, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funk-tioniert, so dass die Richtigkeit der der Kommission im betreffenden Jahr vorgeleg-ten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zu-grundeliegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind.

e) Vorlage der Abschlusserklärung zur Bewertung der Gültigkeit des Antrags auf Zahlung des Restbetrags sowie der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vor-gänge; zu diesen Vorgängen muss eine abschließende Ausgabenbescheinigung vorlie-gen, die durch einen abschließenden Kontrollbericht bestätigt wird.

Die EU-Prüfbehörde hat den Bericht gemäß Artikel 71 Abs. 2 VO (EG) 1083/2006 erstellt. Die EU-Prüfstelle EFRE hat zu diesem Bericht zuarbeitet.

Bei den Aufgaben nach Art. 62 und dem Bericht gem. Art. 71 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1083/2006 wenden die EU-Prüfbehörde und die EU-Prüfstelle international anerkannte Prüf-standards an.

8.5 Begleitausschuss

Das Land hat für das Operationelle Programm im Einvernehmen mit der EU-Verwaltungs-behörde und nach Anhörung der Partner den Begleitausschuss binnen drei Monaten nach Entscheidung über die Genehmigung des Operationellen Programms eingesetzt (Artikel 63 VO (EG) 1083/2006). Das Land setzt einen einzigen Begleitausschuss Sachsen-Anhalt für alle Operationellen Programme (EFRE und ESF) ein.

Der Begleitausschuss besitzt eine Geschäftsordnung unter Beachtung des institutionellen, rechtlichen und finanziellen Systems des Landes Sachsen-Anhalts. Er verständigt sich mit der EU-Verwaltungsbehörde auf diese Geschäftsordnung (Artikel 63 VO (EG) 1083/2006).

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Die Geschäftsordnung ist Teil der landesinternen Ergänzung zur Programmplanung, sie re-gelt insbesondere die Ausgestaltung des Stimmrechts.

Den Vorsitz im Begleitausschuss Sachsen-Anhalt hat die EU-Verwaltungsbehörde (Art. 64 Absatz 1 VO (EG) 1083/2006). Weitere Mitglieder sind neben der EU-Verwaltungsbehörde die EU-Prüfbehörde, die EU-Bescheinigungsbehörde, die Staatskanzlei, die Ressorts der Landesregierung, ein Vertreter der Bundesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschafts- und Sozialpartner, sonstige kompetente Einrichtungen, die für die Zivilgesell-schaft, die Umweltpartner und die Nichtregierungsorganisationen repräsentativ sind, sowie Einrichtungen, die sich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen widmen (vgl. Artikel 10 VO (EG) 1083/2006). Die genaue Zusammensetzung ist als Anlage der Ge-schäftsordnung des Begleitausschusses beigefügt.

Das Land wünscht, dass ein Vertreter der EU-Kommission von seinem Recht, sich mit bera-tender Stimme an den Arbeiten des Begleitausschusses zu beteiligen, regelmäßig Gebrauch macht (Artikel 63 Absatz 2 VO (EG) 1083/2006).

Der Begleitausschuss tritt regelmäßig vierteljährlich zusammen. Einladungen zu Sitzungen verteilt die EU-Verwaltungsbehörde regelmäßig 3 Wochen vor der Sitzung. Kontinuierlich erstellt sie zu den Sitzungen Auswertungen über das elektronische System efREporter, die es dem Begleitausschuss ermöglichen, die Entwicklung des Förderprozesses zu begleiten und zu bewerten.

Bei Bedarf bzw. zur Erörterung spezieller Fragen werden als externe Sachverständige Ver-treter von Fachinstitutionen wie zum Beispiel den Hochschulen, der Europäischen Investiti-onsbank oder dem Statistischen Landesamt sowie der Netzwerke (siehe Abschnitt 5.5, letz-ter Absatz) als Experten zu den Sitzungen eingeladen.

Aufgabe des Begleitausschusses ist die Sicherung der Wirksamkeit und Qualität der Durch-führung des Operationellen Programms in Zusammenarbeit mit der EU-Verwaltungsbehörde (Artikel 65 Absatz 1 VO (EG) 1083/2006). Zu diesem Zweck

a) prüft und billigt er binnen sechs Monaten nach der Genehmigung des Operationellen Programms die Ergänzung zum Programm, insbesondere die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben (Projekte). Die Auswahlkriterien überprüft er anhand der Erfordernisse der Programmplanung;

b) evaluiert er anhand der von der EU-Verwaltungsbehörde vorgelegten Unterlagen re-gelmäßig, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele des Opera-tionellen Programms erzielt wurden (Artikel 66 Absatz 2 und 37 Absatz 1 lit. c VO (EG) 1083/2006);

c) prüft er die Ergebnisse der Durchführung und dabei besonders, inwieweit die für jeden Schwerpunkt festgelegten Ziele verwirklicht werden, insbesondere auch anhand der Evaluierungen gemäß Artikel 47 bis Artikel 49, insbesondere Artikel 48 Absatz 3 VO (EG) 1083/2006;

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d) prüft und billigt er den von der EU-Verwaltungsbehörde jährlich und abschließend vor-gelegten Durchführungsbericht gemäß Artikel 67 VO (EG) 1083/2006, bevor die EU-Verwaltungsbehörde diesen der EU-Kommission zuleitet;

e) wird er über den jährlichen Kontrollbericht der Unabhängigen Prüfbehörde und etwaige Bemerkungen der Kommission zu diesem Bericht unterrichtet;

f) kann er der EU-Verwaltungsbehörde Anpassungen oder Änderungen des Operationel-len Programms oder der Ergänzung zum Programm vorschlagen, die geeignet sind, zur Verwirklichung der Fondsziele gemäß Artikel 3 VO (EG) 1083/2006 beizutragen oder die Verwaltung, einschließlich der finanziellen Abwicklung des Programms, zu verbes-sern;

g) prüft und billigt er jeden an die EU-Kommission gerichteten Vorschlag zur inhaltlichen Änderung der Entscheidung über die Fondsbeteiligung.

8.6 Interministerielle Arbeitsgruppe EU-Fonds

Das Land richtet zur Vorbereitung der Sitzungen des Begleitausschusses Sachsen-Anhalt für die Strukturfonds (EFRE, ESF) und des ELER-Begleitausschusses und zur Koordination und Steuerung der Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF sowie des EPLR eine interministerielle Arbeitgruppe EU-Fonds ein (IMAG EU-Fonds). Diese setzt sich aus der EU-Verwaltungsbehörde für den EFRE und ESF, der EU-Verwaltungsbehörde für den ELER, der Koordinierungsstelle der Landesregierung für die EU-Fonds (Staatskanzlei), der EU-Bescheinigungsbehörde für den EFRE und ESF, der EU-Prüfbehörde für den EFRE und ESF und den als zwischengeschaltete Stellen verantwortlichen Ministerien der Landesregie-rung zusammen. Soweit die Belange der Strukturfonds (EFRE, ESF) betroffen sind, liegt der Vorsitz der interministeriellen Arbeitsgruppe bei der EU-Verwaltungsbehörde für den EFRE und ESF. Die EU-Verwaltungsbehörde für den EFRE und ESF und die EU-Verwaltungsbehörde für den ELER stimmen sich mit der Koordinierungsstelle ab, um recht-zeitig vor den Sitzungen des Begleitausschusses Sachsen-Anhalt die IMAG EU-Fonds zu dessen Vorbereitung einzuberufen.

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Abbildung 8.3

Überblick über die Zuständigkeiten im Rahmen der Operationellen Programme EFRE und ESF Sachsen-Anhalt 2007 – 2013

VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEM

EFRE UND ESF

Grundsätzliche Angelegenheiten einschließlich Koordination

EU-Verwaltungsbehörde (Artikel 60 VO (EG) 1083/2006)

Prüfungen auf Projektebene (lfd.) im Wege der Vorgangsbearbeitung bis hin zur Ver-

wendungsnachweisprüfung

mit Umsetzung betraute zwischengeschaltete Stellen

Jährlicher und abschließender Durchfüh-rungsbericht nach Artikel 60 Abs. 1 lit. i VO

(EG) Nr. 1083/2006 EU-Verwaltungsbehörde

Quartalsmeldungen gemäß Artikel 28 Abs. 1 VO (EG) 1828/2006

EU-Bescheinigungsbehörde

Bericht und Stellungnahme zur Konformität der eingerichteten Systeme gemäß Artikel 71 Abs. 2– Abs. 4 VO (EG)

1083/2006

EU-Prüfbehörde

Prüfung des effektiven Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsystems gemäß Artikel 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1083/2006

(Systemkontrollen)

EU-Prüfbehörde

Prüfung von Vorhaben anhand geeigneter Stichproben in Hinblick auf die geltend ge-

machten Ausgaben gemäß Artikel 62 Abs. 1 lit. b VO (EG) 1083/2006 (Stichprobenkon-

trollen)

EU-Prüfbehörde

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Erstellung einer Prüfstrategie nach Artikel 62 Abs. 1 lit. c VO (EG) 1083/2006

EU-Prüfbehörde

Jährlicher Kontrollbericht nach Artikel 62 Abs. 1 lit. d (i) VO (EG) 1083/2006

EU-Prüfbehörde

Jährliche Stellungnahme zu der Frage, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirk-

sam funktioniert , so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklä-rungen und damit die Recht- und Ordnungs-mäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind gemäß Artikel

62 Abs. 1 lit. d (ii) VO (EG) 1083/2006

EU-Prüfbehörde

Vorlage der Abschlusserklärung bis spätes-tens 31. März 2017 gemäß

Artikel 62 Abs. 1 lit. e VO (EG) 1083/2006 EU-Prüfbehörde

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162

Abbildung 8.4

Systematische Darstellung der Funktionen der EU-Bescheinigungsbehörde

Verfahrensschritt EFRE ESF

Bescheinigung der Ausgabenerklärung und des Zahlungsantrags

(Artikel 61 lit. a VO (EG) 1083/2006)

EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-

Anhalt für den EFRE und den ESF Ministerium der Finanzen (über Bundeszahlstelle)

Mitteleingang in Deutschland Bundesamt für

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Hauptzollamt Hamburg-Jonas

Mittelannahme

im Land Sachsen-Anhalt

EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-

Anhalt für den EFRE und den ESF Ministerium der Finanzen

Mittelzuweisung im Land

an die zwischengeschalteten mittelbe-

wirtschaftenden Stellen (EU-Verwaltungsbehörde und Ressorts)

EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-

Anhalt für den EFRE und den ESF Ministerium der Finanzen

Auszahlung der Mittel an die Be-

günstigten

• Sind die zwischengeschalteten mittelbewirtschaftenden Stellen auch mit dem Fördervollzug be-traut, erfolgt die Auszahlungsan-ordnung bei Beihilfen und Nichtbei-hilfen an die Begünstigten.

• Haben die zwischengeschalteten

mittelbewirtschaftenden Stellen ei-ne externe Stelle mit dem Förder-vollzug betraut (z. B. IB), erfolgt die Auszahlungsanordnung an diese. Sie zahlt als durchführende Stelle bei Beihilfen und Nichtbeihilfen an Begünstigte aus.

EU-Verwaltungsbehörde und Ressorts als zwi-schengeschaltete, mittelbewirtschaftende und

durchführende Stellen (Anordnung der Auszahlung durch die Landes-

zentralkasse)

zwischengeschaltete durchführende Stelle

Projektannahme,

Projektbewilligung, Prüfung und Abrechnung

zwischengeschaltete (ggf. mittelbewirtschaftende) durchführende Stellen (MK, MLU, MS, MW, MLV,

STK, MF)

Entgegennahme und Prüfung der Ausgabenbestätigungen der zwi-

schengeschalteten Stellen

EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-

Anhalt für den EFRE und den ESF Ministerium der Finanzen

Erstellung der Prognosen gem. Artikel 76 Absatz 3

VO (EG) 1083/2006

EU-Bescheinigungsbehörde des Landes Sachsen-

Anhalt für den EFRE und den ESF Ministerium der Finanzen

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163

8.7 Information und Publizität (Artikel 68)

Die Information und Publizität erfolgt auf Grundlage der VO (EG) 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds sowie der VO (EG) 1828/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) 1083/2006.

Entsprechend Artikel 69 der VO (EG) 1083/2006 ist die EU-Verwaltungsbehörde für die Ope-rationellen Programme des EFRE und ESF zuständig für die Information und Publizität.

Die EU-Verwaltungsbehörde

• legt spätestens drei Monate nach Genehmigung der Operationellen Programme für die Operationellen Programme des EFRE und ESF einen Kommunikationsplan vor.

• koordiniert alle der Information und Publizität dienenden Operationen. Hierzu führt sie selber Vorhaben durch oder beauftragt diese.

• erlässt einheitliche Regelungen zu den Vorgaben der o. g. Verordnungen für die ver-schiedenen Zielgruppen.

Die Vorhaben der Information und Publizität finanziert die EU-VB grundsätzlich mit Mitteln der Technischen Hilfe.

Zielgruppe der Information und Publizität bzw. der mit diesen verbundenen Vorhaben sind die potentiellen Begünstigten, die Begünstigten, Multiplikatoren und Trägerstrukturen, die breite Öffentlichkeit sowie die mit der Umsetzung der Strukturfondsmittel betrauten Stellen.

Die EU-Verwaltungsbehörde ergreift entsprechend Artikel 4 VO (EG) 1828/2006 folgende Maßnahmen, um die Information und Publizität der Operationellen Programme EFRE und ESF zu gewährleisten:

Zentrales Medium der Information und Publizität ist der Internetauftritt des Landes „Wir in Europa“ (www.europa.sachsen-anhalt.de). Der Bereich „Europa in Sachsen-Anhalt“ infor-miert die breite Öffentlichkeit über die Ziele und Erfolge der Strukturfonds im Land. Die EU-Verwaltungsbehörde nutzt hierzu insbesondere auch Referenzprojekte. Sie informiert die Begünstigen und potentiellen Begünstigten über durch EU-Strukturfonds kofinanzierte Fi-nanzierungsmöglichkeiten. Sie hat die Möglichkeit, Kontakt zu Fördermittelberatungsstellen herzustellen. Die EU-Verwaltungsbehörde veröffentlicht über das Internet die Standardbe-richte zum Umsetzungstand der Programme, die Jahresberichte und die Programmdoku-mente sowie das Verzeichnis der Begünstigten entsprechend Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der VO (EG) 1828/2006.

Die EU-Verwaltungsbehörde nutzt für die Information und Publizität der EU-Strukturfonds eine einheitliche Gestaltungsvorschrift, den so genannten Style Guide. Dieser gewährleistet die Wiedererkennung der Fonds und gibt einen gemeinsamen Rahmen für die einzelnen Vorhaben der Information und Publizität.

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Durch den Erlass OP-weiter Regelungen (Textbausteine als Bestandteil für Bescheide) stellt die Verwaltungsbehörde sicher, dass

• die Begünstigten über die Kofinanzierung der Fonds informiert sind (vgl. Artikel 5, Absatz (1) i.V.m. Artikel 8, (2) VO (EG) 1828/2006);

• die Begünstigten die sie betreffenden Auflagen zur Information und Publizität (Kenn-zeichnung von Bauvorhaben, Erinnerungstafeln etc.) kennen und einhalten können (vgl. Artikel 8, Absatz (1) VO (EG) 1828/2006). Die Einhaltung der Auflagen kontrollieren die EU-Verwaltungsbehörde und die von ihr dazu beauftragten zwischengeschalteten Stellen im Rahmen des Verwaltungs- und Kontrollsystems. Ihre Einhaltung ist Bedingung für die Auszahlung. Veröffentlichte Publikationen haben EU-Verwaltungsbehörde und die von ihr beauftragten zwischengeschalteten Stellen bei den Projektunterlagen zu archivieren.

Im Rahmen des Begleit- und Bewertungssystems für die Operationellen Programme sorgt die EU-Verwaltungsbehörde auch für die Begleitung und Bewertung der Umsetzung des Kommunikationsplanes und der Informations- und Publizitätsmaßnahmen. Hierzu legt die EU-Verwaltungsbehörde im Kommunikationsplan Kriterien für die Bewertung und Wirkung der Information und Publizität fest.

Die EU-Verwaltungsbehörde informiert über den Stand der Umsetzung der Information und Publizität sowie deren Wirkung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung. Sie berichtet auch im Begleitausschuss sowohl über die finanzielle Abwicklung der Informations- und Pub-lizitätsmaßnahmen, die Strategie und deren Ergebnisse als auch über besondere Projekte und Kampagnen.

8.8 Veranschlagung der Mittel

Das Land veranschlagt die EU-Strukturfondsmittel als zweckgebundenen Einnahmen ge-trennt von anderen Einnahmen. Das Gleiche gilt für alle mit dem OP in Zusammenhang ste-henden Ausgaben. Die zweckgebundenen Einnahmen und damit zusammenhängenden Ausgaben werden mit einem korrespondierenden Haushaltsvermerk versehen. Die Haus-haltsveranschlagung der EU-Strukturfondsmittel erfolgt für EFRE und ESF zentral in geson-derten Kapiteln des Einzelplans „Allgemeine Finanzverwaltung“. Die erforderliche nationale Kofinanzierung – soweit im Landeshaushalt veranschlagt – steht in den Einzelplänen der Fachressorts.

Die Bescheinigungsbehörde überträgt den für den Fördervollzug zuständigen Fachreferaten die EFRE- und ESF-Mittel zur jährlichen Bewirtschaftung. Die Ausgaben (EU-, Bundes- und Landesanteile) im Zusammenhang mit dem Operationellen Programm sind im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung so aufzuteilen, dass sie eindeutig den Finanzplanebenen des O-perationellen Programms zuzuordnen sind. Hierzu sind Unterkonten einzurichten, deren Be-zeichnung die Ziffernfolge des Finanzplans wiedergibt. Diese Unterkonten müssen eine ein-deutige Zuordnung der Mittel des Landeshaushalts zum EU-Finanzplan ermöglichen. Die in den Vorhaben (Projekten) eingesetzten Mittel von Kommunen, sonstigen öffentlich-

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rechtlichen Körperschaften und Privaten sind nicht im Landeshaushalt abzubilden. Diese Mittel sind Eigenmittel von Endempfängern. Die Höhe dieser Mittel müssen die EU-Verwaltungsbehörde und die von ihr beauftragten zwischengeschalteten Stellen in den Pro-jektakten, insbesondere in Zuwendungsbescheiden oder Verträgen, dokumentieren.

Die jährlich zum 30. April aktualisierte Vorausschätzung der Zahlungsanträge für das laufen-de und die Vorausschätzung für das folgende Haushaltsjahr (Artikel 76 Absatz 3) tätigt die Bescheinigungsbehörde. Sie bedient sich dabei des efREporter-Systems, der Haushaltsver-anschlagung, der landesseitig eingegangenen Mittelbindungen und der hieraus zu erwarten-den Auszahlungsbedarfe an Zuwendungsempfänger. Des Weiteren enthält die Prognose die bereits im Vorjahr getätigten, jedoch erst im aktuellen Jahr bei der Kommission geltend ge-machten Ausgaben.

8.9 Überwachungssystem - Monitoring und Begleitung

Zur Begleitung und Steuerung des Operationellen Programms erzeugt die EU-Verwal-tungsbehörde aus der Datenbank efREporter folgende Standardberichte.

Bericht 06/06a Wirtschaftsplan zur Programmergänzung, Maßnahmeebene + Primär-zeile, Jahresscheiben

Bericht 11 IST_Mittelbindung

Bericht 12 Rest_Mittelbindung

Bericht 13 IST_Zahlung

Bericht 14 Rest_Zahlung (Plan)

Bericht 15 Rest_Zahlung (Bewilligung)

Bericht 16 / 16a Soll-Ist-Vergleich/Plan_Bewilligung_Zahlung, Jahresstand, kumuliert

Bericht 18 a / 18 b Einzelindikatoren, gesamt, je Ebene

Bericht 19 Fördermitteleinsatz nach Regionen

Bericht 21 / 21a Projektübersicht je Ebene des Finanzplans, Jahresstand, kumuliert

Ausgabenbestätigung

Anlage 1 zur Ausgabenbestätigung: Auszahlungsantrag an die EU-KOM anzeigen

Anlage 2 zur Ausgabenbestätigung: Gestellte Zahlungsanträge

Projektbericht

Ausgabenbescheinigung

Ausgabenerklärung

Auszahlungsantrag

Liste der Begünstigten

Fondsinterventionen nach Dimensionen

Finanzierungspläne des OP

Finanztabelle für den NSR

Jährliche Stellungnahme zu zurückgezogenen Beträgen

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Liste der Informationen zu Dokumentenprüfungen

Vorausschätzung der Zahlungsanträge

Angaben zu den Teilnehmern an ESF-Vorhaben nach Prioritäten

Jahres- und Abschlussbericht

Die Standardberichte dienen der Begleitung und Steuerung der Umsetzung der Operationel-len Programme auf Ebene der Fonds und Schwerpunkte sowie einzelner Maßnahmen und Gruppen von Vorhaben (Aktionen) entsprechend den im Operationellen Programm festge-setzten Zielwerten.

Die EU-Verwaltungsbehörde veröffentlicht die Berichte über das Internet / Vademecum. Sie stehen damit nicht nur der Verwaltungsbehörde, sondern allen von ihr beauftragten zwi-schengeschalteten Stellen der Landesregierung mit deren nachgeordneten Stellen aber auch dem Begleitausschuss zur Verfügung. Die Berichte und Daten bereitet die EU-Verwaltungsbehörde zusätzlich für die Zuständigkeitsbereiche der Ressorts / zwischenge-schaltete Stellen auf. Gleichzeitig können die Bearbeiter die den Berichten zugrunde liegen-den Datensätze täglich entsprechend ihrer Zuständigkeit auf Ebene der Vorhaben (Projekte) online in der Datenbank einsehen (vgl. Nutzerzugriffsrechteverwaltung). Damit stehen allen relevanten Stellen die für die Begleitung und Bewertung erforderlichen Daten zeitnah zur Verfügung.

Schwerpunkte der Begleitung und Steuerung sind der Vergleich der Plan- mit den Bewilli-gungs- und Zahlungswerten für Finanz- und materielle Indikatoren insbesondere in Bezug auf die:

⇒ Einhaltung der Untergrenze nach N+2

⇒ Einhaltung der Obergrenze nach N+2

⇒ Einhaltung eines für die Zwecke der Liquiditätssteuerung vorgegebenen Ent-wicklungspfades (Zielkurve) im Zeitverlauf der Periode

⇒ Umsetzung der ausgesprochenen Bewilligungen

⇒ Ermittlung noch disponibler Mittel.

⇒ Ermittlung von Zahlungsprognosen des laufenden und des folgenden Jahres

⇒ Überwachung der Proportion der unterschiedlichen Finanzquellen, welche die EU-Verwaltungsbehörde und insbesondere die von ihr beauftragten zwi-schengeschalteten Stellen heranziehen.

⇒ Überwachung des materiellen, inhaltlichen Zielerreichungsgrades

⇒ Überwachung der Zielerreichung laut Kategorien gemäß Anhang II der VO (EG) 1828/2006 (insbesondere „Lissabon-relevante“ Ausgabenkategorien gemäß Artikel 9 Absatz 3 i.V.m. Anhang IV der VO (EG) 1083/2006)

Die EU-Verwaltungsbehörde stellt die Standardberichte auch als excel-Datenformat zur Ver-fügung. Sie gibt damit zwischengeschalteten Stellen die Möglichkeit, auch individuelle Aus-wertungen vorzunehmen.

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Die EU-Verwaltungsbehörde unterrichtet die Landesregierung regelmäßig und den Begleit-ausschuss vierteljährlich über die Ergebnisse des Monitoring.

Die EU-Verwaltungsbehörde sorgt dafür, dass die Inhalte der Datenbank efREporter hinrei-chend valide sind. Dazu richtet sie eine eigene Stelle für die inhaltliche Administration der Datenbank efREporter in der Investitionsbank ein. Diese ist von zwischengeschalteten Stel-len und allen anderen Abteilungen der Investitionsbank unabhängig. Durch ständige Über-wachung der Plausibilitäten sorgt die EU-Verwaltungsbehörde dafür, dass die Datenbank keine inhaltlich falschen oder nicht ordnungsgemäßen Daten enthält.

Die spezifische Zuweisung von Strukturfondsmitteln für Ostdeutschland nach VO 1083/06 Artikel 37 Absatz 5 (Anhang II, Nr. 30) wurde auf die Prioritätsachsen des Operationellen Programms verteilt. Diese Sonderzuweisung dient der Umsetzung der Ziele der Prioritäts-achsen und wird in das Begleitsystem des Operationellen Programms einbezogen.

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8.10 Begleitindikatoren

Die Begleitung und Bewertung erfolgt anhand von Finanzindikatoren und der Indikatoren nach Artikel 36 Absatz 1, lit. c, welche im Folgenden definiert werden. Die Ziele der Operati-onellen Programme werden hierzu mit Ergebnisindikatoren quantifiziert. Es wird sicherge-stellt, dass die Indikatoren die Fortschritte gegenüber der Ausgangssituation und den Grad der Zielerreichung messen.

Das Indikatorenset wurde auf Grundlage des methodischen Arbeitsdokumentes der Europäi-schen Kommission Nr. 2 „Indikatoren für die Begleitung und Bewertung: ein praktischer Leit-faden“ erstellt. Die Auswahl der Indikatoren berücksichtigt die strategischen Ziele von Lissa-bon und Göteborg.

UKontextindikatoren

Die nachfolgend aufgeführten Indikatoren dienen der Begleitung des allgemeinen Kontexts der Intervention. Sie werden in den Evaluierungs- und Jahresberichten - jeweils nach Niveau und Entwicklung (i.d.R. zum Vorjahr) – ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Indikatoren nicht jährlich aktualisiert werden kann (insbesondere Indikatoren, die durch die amtliche Statistik nur in mehrjährigem Rhythmus erhoben werden, sowie Indikatoren, für die Sondererhebungen/ Befragungen erforderlich sind).

Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Humanressourcen

1. BIP (KKS) je Einwohner

2. BIP, BWS nach Wirtschaftssektoren (nominal + reales Wachstum ggü. Vj.)

3. Bruttoanlageinvestitionen / BIP in %

4. Anteil der FuE-Ausgaben am BIP in %

5. Anteil des Wirtschaftssektors an den gesamten FuE-Ausgaben in %

6. Patente je 100.000 Einwohner

7. Bevölkerung insgesamt, Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (m/w)

8. Wanderungssaldo

9. Anteil der Kinder, die im letzten Jahr vor Schuleintritt eine Kita besucht haben in %

10. Arbeitslosenquote insgesamt in %

11. Arbeitslosenquote Frauen in %

12. Erwerbstätigenquote insgesamt in %

13. Erwerbstätigenquote Frauen in %

14. Erwerbstätige insgesamt und nach Wirtschaftssektoren (VGR)

15. Selbständigenquote, Gewerbean- und –abmeldungen

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16. Durchschnittliche Bruttoverdienste weiblicher Angestellter / Arbeiterinnen in % der durchschnittlichen Bruttoverdienste männlicher Angestellter / Arbeiter im Produzie-renden Gewerbe

17. Durchschnittliche Bruttoverdienste weiblicher Angestellter in % der der durchschnittli-chen Bruttoverdienste männlicher Angestellter im Handel-, Kredit- und Versiche-rungsgewerbe

Umwelt und Verkehr

1. Erreichbarkeit der Oberzentren

2. Verkehrsleistung ÖPNV (Personen-km)

3. Primärenergieverbrauch je 1.000 Einwohner (TJ)

4. Endenergieverbrauch je 1.000 Einwohner (TJ)

5. Hausmüll je Einwohner (kg)

6. Verwertungsquote (Abfall)

7. Wasserentnahme aus der Natur (m³ je Einwohner)

8. Wassereinleitung in die Natur (m³ je Einwohner)

9. Öffentliche Abwasserentsorgung (Einwohneranschlussgrad)

10. Kläranlagenkapazität (Einwohnergleichwerte)

11. CO2-Emissionen (t) je Einwohner

12. Anteil der Siedlungsflächen in %

13. Anteil der Verkehrsflächen in %

14. Neu versiegelte Flächen durch die Vorhaben des EFRE-OP in ha

15. Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in %

16. Zuwachs an installierter Leistung regenerativer Energieträger durch das EFRE-OP (kW)

17. Veränderung der Artenvielfalt: Qualitative Beschreibung entsprechend des Monitoring nach FFH-Richtlinie

Die vom Land eingerichtete AG Chancengleichheit hat beschlossen folgende geschlechts-

spezifischen Indikatoren zusätzlich zu erheben und auszuwerten:

- Zahl und Anteil Arbeitsloser über 55 Jahren - Teilzeitquote - Alleinerziehende Erwerbstätige - Alleinerziehende Arbeitslose - Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschul-Abschluss

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- Zahl der nicht vermittelten Ausbildungsplatzbewerber - Zahl der ausländischen Arbeitslosen - Zahl der Arbeitslosen mit schwerer Behinderung - Anteil weiblicher Führungskräfte (1. und 2. Führungsebene getrennt ausweisen) - SV-pflichtig Beschäftigte nach einzelnen Wirtschaftsbereichen - Wanderungsrate 18 bis unter 25 Jahre - Wanderungsrate 25 bis unter 30 Jahre - Wanderungsrate 30 bis unter 50 Jahre

Diesem Beschluss hat der Begleitausschuss in seiner Sitzung vom 07.09.2010 zugestimmt.

Das Monitoring-System im Umweltbereich wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Fondsverwaltern und Umweltministerien weiterentwickelt. Ein Bestandteil wird hierbei der Klimawandel sein.

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U

Durchführungsindikatoren auf Schwerpunktebene (Hauptindikatoren)

Folgende Hauptindikatoren werden schwerpunktbezogen für die Begleitung und Bewertung der Strukturfondsinterventionen eingesetzt. Sie werden in den Jahres- und Evaluierungsbe-richten ausgewiesen.

1. Anzahl Projekte/Förderfälle

2. Geschaffene / gesicherte Arbeitsplätze (m/w)

3. Geschaffene / gesicherte Arbeitsplätze im Bereich der Umwelttechnik

4. km fertig gestellte / erneuerte / ausgebaute Strecke (Straße, Kanalisation, Gleisanla-gen etc.)

5. qm sanierte / wieder hergerichtete / neu geschaffene / erneuerte Fläche (Überflu-tungsflächen, Brach- und Konversionsfläche etc.)

6. m³ verfüllte Schächte

7. durch Investitionen in Bildungsinfrastrukturen begünstige Schülerinnen und Schüler

Finanzielle Indikatoren

Für alle Maßnahmen sowie aggregiert für alle Schwerpunkte werden folgende Standardindi-katoren zur finanziellen Umsetzung erhoben und in den Jahres- sowie Evaluierungsberichten ausgewiesen:

1. Förderfähiges Investitionsvolumen bzw. förderfähige Gesamtkosten

2. Mitteleinsatz (Gegenüberstellung von Plan, Bewilligung und Zahlung)

Das förderfähige Investitionsvolumen bzw. die förderfähigen Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Finanzierungsquellen zusammen. Sofern die Art der Interventionen es zulässt, werden die Statistiken nach Geschlecht sowie nach Größe der begünstigten Unternehmen (Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftig-te; KMU: 10-250 Beschäftigte; Großunternehmen: mehr als 250 Beschäftigte) aufgeschlüs-selt.

8.11 Beschreibung des Bewertungssystems

Für die Operationellen Programme Sachsen-Anhalt sind nach Artikel 47 VO (EG) 1083/2006 und Artikel 12 VO (EG) 1083/2006 folgende Bewertungen geplant bzw. im Rahmen des Pro-grammierungsprozesses durchgeführt worden:

Ex-ante-Bewertung

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Im Rahmen des Programmierungsprozesses wurde eine Ex-ante-Evaluierung des Pro-gramms durchgeführt. Der Arbeitsauftrag des Evaluators beinhaltet dabei neben den in Arti-kel 47, Absatz 2 VO (EG) 1083/2006 benannten Inhalten einen Umweltbericht sowie die Auswertung der im Rahmen der Ex-ante-Evaluierung durchgeführten Strategischen Umwelt-prüfung. Die Ex-Ante-Bewertung hat der Evaluator auf Grundlage des methodischen Ar-beitsdokumentes der Europäischen Kommission Nr. 1 „Ex-ante-Bewertung“ erstellt. Der be-auftragte Evaluator „Projektberatung Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Kirschke“ zusammen mit „agri-pol-network for policy advice GbR“, beide Berlin, war in seiner Arbeit von den in Artikel 59, Absatz 1 lit. b und c genannten Behörden unabhängig.

Das Gutachten wurde der Europäischen Kommission mit dem Operationellen Programm zur Kenntnis gegeben. Die Analyseergebnisse des Gutachters sind in die Strategie zum Opera-tionellen Programm eingeflossen.

Laufende Bewertung

Nach Art. 47 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 zielt die Bewertung des Strukturfondsein-satzes darauf, Qualität, Effizienz und Kohärenz der Interventionen zu steigern sowie die Strategie und die Durchführung der Operationellen Programme zu verbessern. Darüber hin-aus beziehen sich die Bewertungsarbeiten auch auf strategische Fragen der Verwirklichung der gemeinschaftlichen und nationalen Prioritäten. Diese strategische Komponente betrifft insbesondere den Beitrag der EFRE-Förderung zu Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie sowie die Beiträge zu weiteren gemeinschaftlichen Zielen wie dem Umwelt- und Naturschutz und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sachsen-Anhalt hat bei der Ausgestaltung des Systems der laufenden Bewertung zum einen an den positiven Erfahrungen der zurückliegenden Strukturfondsprogramme angeknüpft. So wurde daran festgehalten, etwa zur Hälfte der Programmlaufzeit eine fondsübergreifende Zwischenbewertung der EU-Programme (OP EFRE, OP ESF, EPLR) vorzunehmen, um die Förderstrategie zu überprüfen und sich daraus ggf. ergebende Änderungsbedarfe, insbeson-dere in Bezug auf die Ausrichtung und finanzielle Gewichtung der Fördermaßnahmen, abzu-leiten. Die Durchführung dieser proaktiven, breit angelegten Zwischenevaluierung zur Halb-zeit der Förderperiode hat aus Sicht des Landes den Vorteil, dass die Förderstrategie nach einem angemessenen Zeitraum (ca. 3 Jahre) u. a. in Bezug auf ihre Relevanz (EU-Ziele, Ziele der Landregierung, geänderte sozio-ökonomische Rahmenbedingungen) und Wirk-samkeit überprüft wird. So steht noch ein ausreichender Zeitraum bis zum Ende der Förder-periode zur Verfügung, damit ggf. erforderliche Änderungen wirksam werden können. Au-ßerdem ermöglicht es dieser Ansatz – entsprechend den Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung – die fondsübergreifend konzipierte Förderstrategie bei Bedarf weiterzuentwi-ckeln, die Kohärenz der Fördermaßnahmen zu überprüfen und auch fondsübergreifend be-stehende Möglichkeiten für finanzielle Umschichtungen soweit sinnvoll und erforderlich zu nutzen. Zum anderen sollen gemäß den methodischen Arbeitspapieren der Europäischen Kommis-sion anlässlich konkreter Untersuchungsbedarfe während des gesamten Förderzeitraums Bewertungsarbeiten zur Verbesserung der Qualität, Effizienz und Kohärenz der Interventio-nen durchgeführt werden, z.B. zu einzelnen Förderinstrumenten, thematischen Schwerpunk-

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ten oder Querschnittszielen. Entsprechend Art. 48, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden zudem (erforderlichenfalls auch programmbezogene) Bewertungen durchgeführt, wenn die Begleitung signifikante Abweichungen von ursprünglichen Zielen zeigt und Vorschläge zur Überarbeitung des OP gemäß Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 gemacht werden sollen. Was die konkrete Ausgestaltung des Bewertungssystems anbetrifft, ist Sachsen-Anhalt den Empfehlungen der Europäischen Kommission gefolgt und hat unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen über das OP EFRE einen Bewertungsplan erarbeitet. In die Erarbeitung wurden neben den an der EFRE-Förderung beteiligten Fachressorts u. a. auch die in der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartner sowie auf Wunsch ein Vertreter der Europäischen Kommission beteiligt. Der Bewertungsplan für das OP EFRE trifft Aussagen zu Zahl und Art der Bewertungsstudien, zu den Bewer-tungsgegenständen und zentralen Bewertungsfragen, zu den Etappen und dem Zeitplan des Bewertungsprozesses sowie zu den erforderlichen finanziellen Mitteln. Zudem werden im Rahmen der Erarbeitung des Bewertungsplans offene Fragen des Indikatorsystems geklärt werden, so z. B. Fragen zur Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Begleitung und Bewer-tung. Die Finanzierung von Monitoring und Evaluation erfolgt aus Mitteln der Technischen Hilfe. Ziel ist es, mindestens eine Zwischenevaluation aller Prioritätsachsen und außerdem bei Bedarf Einzelevaluationen insbesondere für Maßnahmen mit hohem Mittelvolumen und/oder hohem Innovationsgrad durchzuführen. Zentrale Ergebnisse werden dem Begleitausschuss bzw. der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ regelmäßig vorgestellt und mit ihm diskutiert. Im Begleitausschuss bzw. der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ wer-den auch wichtige Evaluationsvorhaben gesondert präsentiert. Der Begleitausschuss bzw. der Lenkungsgruppe „Begleitung und Bewertung“ haben so die Möglichkeit haben, sich aktiv in die Verbesserung der Programmumsetzung einzuschalten. Die Verwaltungsbehörde ist bei der Koordinierung des Prozesses der laufenden Bewertung federführend. Sie stellt sicher, dass die Bewertungsziele und Qualitätsstandards eingehalten werden.

8.12 Weitere Bestimmungen zur Durchführung des Programms

Wettbewerbsbestimmungen gemäß Art. 87 und 88 EG-Vertrag

In den Operationellen Programmen des Landes Sachsen-Anhalt werden nur solche (Bun-des-, Landes- sonstige) Programme mit EU-Mitteln kofinanziert, welche entsprechend Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages zulässig sind und soweit erforderlich durch die GD Wettbewerb notifiziert wurden.

Durch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen der EU-Verwaltungsbehörde und den zwi-schengeschalteten Stellen (EzP-Bögen) sowie über die Prüfpfade sind die Einhaltung der

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Wettbewerbsbestimmungen und die hierzu angewandten Prüf- und Kontrollmechanismen abgesichert und dokumentiert.

Eine indikative Liste der beabsichtigten Beihilferegelungen entsprechen Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages sowie sonstiger Regelungen liegt bei.

• Großprojekte (Artikel 37 Absatz 1 lit. h) VO (EG) 1083/2006).

Eine indikative Liste der zum Zeitpunkt der Programmeinreichung bekannten geplanten Großprojekte (Artikel 39 VO (EG) 1083/2006) liegt als Anlage bei.

Öffentliche Vergabe (Richtlinie 2004 / 18 EG)U

Im Rahmen der Operationellen Programme werden die Vorgaben der EU zur öffentlichen Vergabe eingehalten. Durch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen der EU-Verwaltungsbehörde und den zwischengeschalteten Stellen (EzP-Bögen) sowie über die Prüfpfade ist die Einhaltung der Wettbewerbsbestimmungen und die hierzu angewandten Prüf- und Kontrollmechanismen auf Projektebene abgesichert und dokumentiert.

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

Die Gemeinschaftsrichtlinien im Bereich Umweltschutz finden im Rahmen der kofinanzierten Programme der Operationellen Programme dann direkte Anwendung, wenn diese bereits durch nationales Recht angewendet werden sollen, aber noch nicht oder unzureichend in Bundes- bzw. Landesrecht übertragen wurden.

Bei der Umsetzung des Programms wird durch geeignete Managementvorkehrungen auf allen Ebenen sichergestellt, dass mögliche nachteilige Umweltauswirkungen, insbesondere was die Klimafolgen, den Erhalt der Biodiversität / Ökosysteme und die Ressourcenbelas-tung angeht, vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden, so dass im Ergebnis, die Umweltbelastungen des OP insgesamt zumindest neutral sind und seine positiven Effek-te und Synergiepotenziale für eine nachhaltige Entwicklung genutzt und möglichst verstärkt werden. Dazu werden auf allen Ebenen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Dar-über hinaus werden auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Maß-nahmen ergriffen. Sachsen-Anhalt wird zudem an der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Begleitung des Querschnittsziels „Umwelt“47 teilnehmen.

ChancengleichheitU

Das Operationelle Programm gewährleistet, dass die aus den Strukturfonds kofinanzierten Maßnahmen konform sind mit der Gemeinschaftspolitik und der -rechtslegung in Bezug auf die Chancengleichheit für Männer und Frauen. Dies wird sowohl durch die Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips als auch durch spezifische Fördermaßnahmen für Frauen gesichert.

47 Vgl. Nationaler Strategischer Rahmenplan, S. 47.

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Soweit dies möglich ist wird das Indikatorenset geschlechtsspezifisch differenziert. Dies be-trifft insbesondere relevante Ziele und Indikatoren, die – soweit ihrer Art nach möglich – quantifiziert werden.

8.13 Indikative Liste von Großprojekten

• Dow Wolff Cellulosics

• Solibro

• Bioölwerk Magdeburg GmbH

• Calyxo GmbH

• IDT Biologika GmbH

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9. Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess

Die Erarbeitung des Operationellen Programms erfolgte in enger Partnerschaft zwischen der Landesregierung, den im Landtag vertretenen Parteien, den kommunalen Gebietskörper-schaften und den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den sonstigen Partnern gemäß Arti-kel 11 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen.

9.1 Verantwortliche Stellen für die Aufstellung des Operationellen Pro-gramms

Die Erstellung des Operationellen Programms erfolgte gemeinsam durch die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt (Referat für Grundsatzangelegenheiten und Regierungspla-nung) und das Ministerium der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde). Aufgabe der Staats-kanzlei war es u.a., den Programmierungsprozess fondsübergreifend (EFRE, ESF, ELER) zu koordinieren, um die Kohärenz der Interventionen sicherzustellen, eine Analyse der Aus-gangslage vorzulegen sowie Vorschläge zur Förderstrategie und zur finanziellen Gewichtung der geplanten Interventionen zu unterbreiten. Die Aufgabe des Ministeriums der Finanzen bestand u.a. darin, Vorschläge zur Verwaltung und Kontrolle sowie Durchführung der geplan-ten Interventionen zu entwickeln.

Zur Abstimmung der Planungen im Bereich des EFRE, ESF und ELER wurden zwischen der Staatskanzlei, dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt regelmäßige Arbeitsbesprechungen durchgeführt. Mit den für die Strukturpolitik ver-antwortlichen Ressorts wurden in einem ersten Schritt Informationsgespräche geführt, in denen die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Förderung durch die EU-Fonds sowie die Zielsetzungen im Land Sachsen-Anhalt erläutert wurden. Auf dieser Grundlage erarbeite-ten die einzelnen Ministerien (teilweise auch ressortübergreifend) nach Themen strukturierte Vorschläge für die künftigen Aktivitäten im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung. Die lau-fende Abstimmung erfolgte innerhalb der begleitenden interministeriellen Arbeitsgruppe („I-MAG Programmierung 2007-2013“). Diese beriet regelmäßig den Stand der Programmie-rungsarbeiten und legte weitere Arbeitsschritte fest. Die Entscheidungen zum Operationellen Programm hat die Landesregierung im Rahmen der Strategischen Clearingstelle für die EU-Fonds (Staatssekretäre) und des Kabinetts getroffen.

9.2 Organisation des Konsultationsprozesses

Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Prof. Dr. Böhmer, hat den Konsulta-tionsprozess durch die Regierungserklärung „Sachsen-Anhalt gemeinsam gestalten – För-derpolitik für Wachstum und Beschäftigung“ am 15. April 2005 eingeleitet. Im Anschluss dar-an wurden die Wirtschafts- und Sozialpartner in unterschiedlichen Formen konsultiert, um eine enge Zusammenarbeit im Rahmen des Programmierungsprozesses sicherzustellen.

Im April und Mai 2005 hat die gemäß Artikel 10 der Verordnung mit Allgemeinen Bestim-mungen für die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner verantwortliche EU-Verwal-tungsbehörde auf der Ebene der Planungs-Teilregionen des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Halle, Wernigerode, Stendal und Dessau fünf Regionalworkshops mit den Wirt-schafts- und Sozialpartnern durchgeführt. Gegenstand der Workshops war die Diskussion

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bestehender Problemfelder und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs bzw. der aus Sicht der Wirtschafts- und Sozialpartner für den Zeitraum 2007-2013 bedeutsamen Hand-lungsschwerpunkte, Maßnahmen und Förderinstrumente. An den fünf Workshops beteiligten sich über 200 Akteure aus den Regionen (vgl. http://www.sachsen-anhalt.de/ LPSA/index.php?id=13653). Die Ergebnisse der Workshops wurden in einem zweiten Schritt von der EU-Verwaltungsbehörde und den im Begleitausschuss vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartnern ausgewertet.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner erhielten zeitnah die für die Programmierung relevanten Dokumente und Ausarbeitungen zu den erarbeiteten Programmplanungskomponenten, die sozio-ökonomische Analyse und die Eckpunkte der Förderstrategie (November 2005), die Ergebnisse der begleitenden Evaluierung (Mai 2006) und den Vorschlag zur finanziellen Ausstattung der Förderschwerpunkte und Fördermaßnahmen (Juli 2006). Die Strategie, die geplanten Fördermaßnahmen und ihre finanzielle Ausstattung wurden auf einer Tagung An-fang August 2006 mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern erörtert. Die Förderperiode 2007-2013 ist zudem seit 2005 Tagesordnungspunkt im Rahmen des Begleitausschusses 2000-2006. Darüber hinaus wurde der Stand der Programmierung in zahlreichen Veranstaltungen einzelner Wirtschafts- und Sozialpartner diskutiert. 2006 hat die Verwaltungsbehörde ge-meinsam mit der Staatskanzlei einen weiteren Workshop durchgeführt, bei dem die Methodik und die Ergebnisse der im Rahmen der begleitenden Ex-ante-Evaluierung erfolgten Bewer-tungen zu den erwarteten Wirkungen der Fördermaßnahmen präsentiert und erörtert wur-den. Eine Information über den Stand der Arbeiten war damit immer gewährleistet. Im Okto-ber 2006 wurde den Wirtschafts- und Sozialpartnern abschließend Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Programmdokumente schriftlich Stellung zu nehmen. Es wurden 131 Partner in das Konsultationsverfahren eingebunden, davon haben 25 Partner fristgerecht Stellungnahmen abgegeben.

Die an der Programmierung beteiligten Fachressorts bezogen in ihre Planungen die relevan-ten Behörden ein. Dies gewährleistete die Berücksichtigung der auf regionaler Ebene rele-vanten Aspekte in den einzelnen Fachpolitiken. Dies betrifft auch die umweltpolitischen As-pekte der Förderung.

Das Parlament informierte sich regelmäßig in Sitzungen der Ausschüsse über den Fortgang der Programmierung. Auch stellte die Landesregierung Vertretern der im Parlament vertrete-nen Fraktionen bei einem Workshop am 07.09.2005 die Ergebnisse der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Zwischenergebnisse zur sozioökonomischen Situation, zu Stärken und Schwächen und möglichen Inhalten der Schwerpunkte dar. Die Information des Parlaments erfolgte zudem durch Berichte der Staatskanzlei.

9.3 Wesentliche Ergebnisse des Konsultationsprozesses

Die im Rahmen der regionalen Workshops von den Wirtschafts- und Sozialpartnern unter-breiteten Vorschläge zur instrumentellen Ausgestaltung der Operationellen Programme de-cken sich weitgehend mit den Vorschlägen der Landesregierung. Verschiedene Vorschläge der Wirtschafts- und Sozialpartner bezogen sich nicht auf die Förderpolitik im engeren Sinn. So wurden in verschiedenen Workshops Initiativen zum Bürokratieabbau gefordert. Die Lan-

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desregierung hat sich das Ziel gesetzt, unnötige Bürokratielasten abzubauen, und wird sich für dieses Ziel im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen.

Die Einschätzung der sozio-ökonomischen Ausgangslage des Landes wird durch die Wirt-schafts- und Sozialpartner und das Parlament weitgehend geteilt. Ferner wird die von der Landesregierung definierte Förderstrategie für den Einsatz der EU-Fonds einschließlich des EFRE und insbesondere die hierzu definierten Querschnittsprioritäten „Bildung“, „Forschung, Entwicklung und Innovation“ sowie „Investitions- und Unternehmensfinanzierung“ von den Wirtschafts- und Sozialpartnern vor dem Hintergrund der Stärken und Schwächen des Lan-des Sachsen-Anhalt überwiegend geteilt und unterstützt.

Das abschließende schriftliche Beteiligungsverfahren führte ferner zu den unten dargestell-ten Ergebnissen. Vorab ist festzustellen, dass im überwiegenden Teil der Stellungnahmen die vorgesehene Förderstrategie und die geplanten Fördernahmen begrüßt wurden. Die ein-zelnen Stellungnahmen werden unter Hwww.europa-sachsen-anhalt.deH (� 2007-2013) doku-mentiert. Zusammenfassend sind folgende Punkte hervorzuheben:

Anmerkungen zu Grundsatzfragen Aus Sicht der vier Wirtschaftskammern des Landes sind der Hochwasserschutz, Investitio-nen in Kindertagesstätten, der Schulbau, die Förderung des Radwegesystems, die Abfall-vermeidung und –beseitigung und Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien WRRL, und NATURA 2000 Landesaufgaben, die nicht aus den EU-Strukturfonds finanziert werden sollten. Hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich alle in den OP EFRE und ESF vorgese-henen Maßnahmen Landesaufgaben darstellen. Aufgaben des Bundes – wie z.B. die Investi-tionen in die Bundesverkehrswege – werden in Operationellen Programmen des Bundes gefördert. Die Förderung aus den Strukturfonds orientiert sich an den Ergebnissen der sozio-ökonomischen Analyse sowie den Zielsystemen des Landesregierung, des Bundes und der EU. Die für die o. g. Bereiche eingesetzten EU-Mittel verstärken die Fördermöglichkeiten des Landes und sind vor dem Hintergrund der Stärken und Schwächen und des Zielsystems Sachsen-Anhalts begründet worden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund präferiert eine Gewichtung des ESF gegenüber EFRE im Verhältnis 30:70. In den Stellungnahmen der anderen Wirtschafts- und Sozialpartner wurde die durch die Landesregierung vorgenommene Gewichtung der Fonds nicht in Frage gestellt. Es ist anzumerken, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen EU-Bundesprogramme in Sachsen-Anhalt eine Gewichtung zwischen ESF und EFRE von ca. 30:70 erreicht wird.

Aus Sicht der Stadt Dessau sind die Vorschläge zur Sicherstellung des integrierten Ansatzes für förderpolitische Fragen der städtischen Dimension zu vage. Zu dieser Frage sind im Pro-grammdokument nunmehr nähere Ausführungen erfolgt. So wird vorgeschlagen, zur Umset-zung des integrierten Förderansatzes für die städtische Dimension eine Clearingstelle für die Förderbelange der Städte einzurichten, mit dem Ziel, Probleme, die bei der integrierten Nut-zung der Fördermöglichkeiten in den Kommunen auftreten können, schneller zu erkennen und zu lösen.

Aus Sicht des Landesfrauenrates sind die Grundsätze der EU zur Gleichstellung der Ge-schlechter in den Programmtexten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es seien keine

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Maßnahmen zur Verringerung der Lohnunterschiede bei Frauen und Männern, Steigerung der Arbeitsqualität und Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote vorgesehen. Die sozio-ökonomische Analyse berücksichtige die Genderproblematik nicht ausreichend. Es sei zu-dem erforderlich, in jeder Förderpriorität die Genderziele transparent zu machen. Hierzu ist erstens anzumerken, dass der Landesfrauenrat aus Sicht der Landesregierung u. a. die Be-deutung einer guten, im europäischen Maßstab herausragenden Kinderbetreuung für die berufliche Teilhabe von Frauen verkennt. Die umfassenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass die Beschäftigungsquote von Frauen vergleichsweise hoch und Unter-brechungen von Berufsbiographien – die oft mit negativen Auswirkungen auf die Einkom-menshöhe verbunden sind – vergleichsweise kurz sind. Zweitens wurden in den Programm-texten die sozio-ökonomische Analyse ergänzt und die Beiträge der Prioritätsachsen zu den Gender-Zielen deutlicher herausgestellt.

Rahmenbedingungen Seitens des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages und der Stadt Halle wird auf die schwierige finanzielle Situation der Kommunen hingewiesen, welche die Kofinanzie-rungsmöglichkeiten der Programme beschränkt. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Lan-desregierung ein Interesse daran hat, dass die mit den Operationellen Programmen verbun-denen Förderangebote umgesetzt werden können. Die Kofinanzierungsthematik wird daher bei der weiteren Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen mit den Vertretern der kommunalen Ebene erörtert werden.

Finanzielle Gewichtung einzelner Fördermaßnahmen In verschiedenen Stellungnahmen wird die finanzielle Ausstattung einzelner Fördermaßnah-men angesprochen. Unter anderem wird eine bessere Ausstattung gefordert für die Investiti-onen in Kindertagesstätten, Trink- und Abwasseranlagen, die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen, Bergbausanierung, kommunale Verkehrsinfrastruktur (Städte- und Gemeindebund), Schulbau und IT-Ausstattung von Schulen (Landkreistag), für einzelbetrieb-liche Investitionsförderung (Wirtschaftskammern) und die Förderung im Bereich Klimaschutz und regenerative Energie (Fachbeirat nachwachsen Rohstoffe, NAROSSA e.V.). Hierzu ist anzumerken, dass die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind. Daher wurde ein indikatorba-sierter Ansatz zur Bestimmung der Mittelausstattung herangezogen, mit dem möglichst weit-gehend den unterschiedlichen Erfordernissen und Zielsetzungen Rechnung getragen werden sollte. Bei der Gewichtung der EFRE-Maßnahmen wurde der einzelbetrieblichen Investitions-förderung hohes Gewicht beigemessen. Die Ansätze zur Verstärkung der GRW, zur Berg-bausanierung und für Maßnahmen des Klimaschutzes sowie erneuerbare Energien wurden zudem im Rahmen der Feinjustierung aufgestockt.

UAusgestaltung einzelner Fördermaßnahmen/Strategien In verschiedenen Stellungnahmen wird die Ausgestaltung einzelner Fördermaßnahmen an-gesprochen. So wird z. B. gefordert, im Rahmen der Förderung von Unternehmensnetzwer-ken auch Betriebsratsnetzwerke zu berücksichtigen und eine Tariftreueerklärung sowie eine Regelabfrage bei den Gewerkschaften als Förderkriterien zu berücksichtigen (DGB), die Förderung der gewerblichen Wirtschaft auf die Unternehmen der Sozialwirtschaft zu erwei-tern (Liga der freien Wohlfahrtspflege), die Förderung des Erziehungs- und Bildungssektors „gendersensibel“ zu erweitern (Landesfrauenrat), bei der Förderung der verkehrlichen Infra-

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struktur, der Energieversorgung und der Abfall- und Abwasserwirtschaft eine Weichenstel-lung zu ressourcenschonenden Verfahren vorzunehmen (BUND). Zu diesen und weiteren Anmerkungen der Wirtschafts- und Sozialpartner wird unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH (� 2007-2013) Stellung genommen.

Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner Die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner in den Programmierungsprozess wurde überwiegend begrüßt. Für die weitere Zusammenarbeit wird insbesondere seitens des DGB das Interesse an der Förderung der Qualifizierung der Wirtschafts- und Sozialpartner aus Mitteln der Technischen Hilfe geäußert. Eine qualifizierte Zusammenarbeit mit den Wirt-schafts- und Sozialpartnern im Rahmen der Förderpolitik wird auch seitens der Landesregie-rung als wichtig erachtet und kann im Rahmen des Begleitausschusses näher erörtert wer-den.

9.4 Einbindung der Partner bei der Programmdurchführung

Ausgehend von der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Partnern während des Pro-grammierungsprozesses wurde und wird die Einbindung der Partner auch bei der Pro-grammdurchführung fortgesetzt werden. Die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner an der Programmdurchführung kann aus Mitteln der Technischen Hilfe unterstützt werden. Hierzu können die Wirtschafts- und Sozialpartner bei der EU-Verwaltungsbehörde Anträge auf Mittel der Technischen Hilfe stellen. Die Technische Hilfe beteiligt sich mit einem ange-messenen Beitrag an entsprechenden Projekten.

Der Begleitausschuss des Landes Sachsen-Anhalt für die Periode 2007 – 2013 schließt nahtlos an den Begleitausschuss der Periode 2000 – 2006 an. Bereits in diesem informiert die EU-Verwaltungsbehörde die Wirtschafts- und Sozialpartner und diskutiert mit den Part-nern nicht nur über die Periode 2000 – 2006, sondern auch über die Periode 2007 – 2013. Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden in derselben Zusammensetzung wie bisher am Begleitausschuss des Landes Sachsen-Anhalt 2007 – 2013 teilnehmen. Dieser wird die Ar-beit des Begleitausschusses für die Periode 2000 – 2006 fortsetzen. Die Wirtschafts- und Sozialpartner nehmen mit Stimmrecht an den Sitzungen teil. Dies ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussions- und Erprobungsphase. Sie können dort Anträge stellen und ha-ben ein umfassendes Recht auf Information über alle die EU-Strukturfonds betreffenden An-gelegenheiten.

Um die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner zu verbessern, haben diese unter Be-gleitung der EU-Verwaltungsbehörde das Projekt „Wirtschafts- und Sozialpartner Kompe-tenzzentrum“ ausgearbeitet. 14 von 19 der Partner schließen sich unter der Führung eines Lead-Partners zusammen. Zur Begleitung der formalen wie der inhaltlichen Aufgabenstel-lungen richten sie einen Beirat ein. Die Aufgaben des Kompetenzzentrums sind:

1. Durchführung von Informations- und Schulungsmaßnahmen zu den EU-Strukturfonds und Querschnittszielen (Entwicklung eines Curriculums für derartige Schulungen),

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2. Maßnahmen zur Vernetzung der WISO-Partner bzw. ihrer Träger in den Teilregionen (Durchführung von Foren, Workshops, ggf. Einrichtung einer Hotline, Aufbereitung von BA-Unterlagen, Zuarbeit zum BA),

3. Entwicklung gemeinsamer Strategien zu den o. g. strukturfondsrelevanten Themen (Gleichstellung, Nachhaltigkeit, Wachstum, Beschäftigung, Bildung und Integration),

4. kritische Wissenschaftsbegleitung,

5. Unterstützung von lokalen Vertretern der WISO-Partner bei der Generierung von Projek-ten.

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10. Ex-ante-Bewertung des operationellen Programms

10.1 Durchführung der Ex-ante-Evaluierung

Die Ex-ante-Evaluierung erfolgte erstens begleitend zur Erarbeitung des Operationellen Pro-gramms, um in allen Planungsschritten sicherzustellen, dass der Programmierungsprozess zu einem optimalen Einsatz der Haushaltsmittel und einer hohen Qualität der Programme führt. Mit der Aufgabe der begleitenden Evaluierung wurden das GEFRA Institut für Regio-nalanalysen und Strukturpolitik, Münster, und das Economic and Social Research Institute (ESRI), Dublin, beauftragt.

Die Institute haben alle Fördermaßnahmen, die für die Programme für den Einsatz der EU-Fonds in der Periode 2007-2013 vorgeschlagen wurden, auf der Grundlage einer einheitli-chen Methodik (Scoring-Analyse) bewertet. Dabei wurde den folgenden Kriterien besondere Bedeutung beigemessen:

• Welche Beiträge leisten die Förderprogramme zur nachhaltigen Förderung von Wachs-tum und Beschäftigung und damit zur Erreichung der Oberziele der Strategie von Lissa-bon?

• Gibt es unter wohlfahrtsökonomischen Gesichtspunkten eine Rechtfertigung für die vor-gesehenen staatlichen Interventionen? In diesem Zusammenhang wurden auch sozial- und umweltpolitische Zielbeiträge der Förderprogramme in die Bewertung einbezogen.

Die Ergebnisse der Scoring-Analyse (vgl. hierzu auch Kapitel 6) sind in die Entscheidungen zur finanziellen Gewichtung der Fördermaßnahmen eingeflossen.

Darüber hinaus haben die Institute die zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Operationellen Programme mit Hilfe eines quantitativen empirischen Makromodells (HERMIN-Modell Sachsen-Anhalt) bewertet (vgl. hierzu Abschnitt 4.6). In diesem Zusam-menhang wurden auch unterschiedliche finanzielle Gewichtungen der Förderprioritäten (bzw. Schwerpunktachsen) in Bezug auf ihre gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen abgeschätzt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind in die Entscheidungen zur finanziellen Gewichtung der Schwerpunkte des Operationellen Programms EFRE eingeflossen. Die Ergebnisse der be-gleitenden Evaluierung sind im Einzelnen unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH (� 2007-2013) nachzulesen.

Die im August 2006 erstellten Entwürfe der Programmdokumente sind zweitens durch einen weiteren unabhängigen Evaluator systematisch entsprechend der Vorgaben des Artikel 48 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen bewertet worden. Mit dieser Aufgabe ist ein Team unter Leitung von „Projektberatung Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Kirschke“ zusammen mit „agripol-network for policy advice GbR“, beide Berlin, beauftragt worden.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse für den EFRE durch die unabhängigen Gutachter wird in Abschnitt 10.2 wiedergegeben. Eine Langfassung ist unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH (� 2007-2013) nachzulesen.

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10.2 Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung (Zusammenfassung durch die un-abhängigen Gutachter)

Bewertung der sozio-ökonomischen Analyse und der Relevanz der Strategie für den ermittel-ten Bedarf

Ausgangspunkt der EFRE-Strategie für das Land Sachsen-Anhalt ist die sozio-ökonomische Analyse. Ihre Methodik ist angemessen, um eine Strategie vor dem Hintergrund des vorfind-baren Bedarfs zu entwickeln. Inhaltlich weist die sozio-ökonomische Analyse die für das Land weiterhin bestehenden prägnanten Konvergenzdefizite vor allem im wirtschaftlichen Bereich nach. Wirtschaftliche Faktoren zeichnen für Wohlfahrts- und Konvergenzdefizite im Bereich der Pro-Kopf-Einkommen und der Beschäftigung verantwortlich. Dieser Ausgangs-tatbestand rechtfertigt die Entscheidung der Landesregierung, dem Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung Vorrang einzuräumen.

Bewertung der Relevanz und der Gesamtkonsistenz der Strategie

Das Land Sachsen-Anhalt möchte seine Einkommens- und Beschäftigungssituation verbes-sern, indem es die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit durch Maßnahmen zu den Strate-gieschwerpunkten „Forschung, Entwicklung und Innovation“, „Bildung“ und „Investitionsförde-rung und Abbau von Finanzierungshemmnissen“ stimuliert. Diese drei fondsübergreifenden Prioritäten greifen auf Maßnahmen des EFRE zurück. Da

• die FuE- und Innovationsförderung in Unternehmen, an Hochschulen und Forschungs-einrichtungen,

• die Bereitstellung von Bildungs-, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungs- sowie Kommunikati-onsinfrastruktur und

• die einzelbetriebliche Investitionsförderung

Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit positiv beeinflussen und Einkommen sowie Beschäf-tigung steigern, ist die strategische Auswahl von Maßnahmen begründet und richtig. Diese Maßnahmen werden den Konvergenz- und Aufholprozess Sachsen-Anhalts forcieren.

In der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt spielen Infrastrukturinvestitionen in den drei Strategieschwerpunkten eine wichtige Rolle. Es wird empfohlen, im OP EFRE deutlicher hervorzuheben, dass bei den Infrastrukturinvestitionen, die sensibel auf den demographi-schen Wandel des Landes reagieren, eine Bedarfs- und Auslastungsprüfung vorgenommen wird, um den Aufbau von zukünftigen Überkapazitäten zu vermeiden.

Die Allokation der finanziellen Ressourcen spiegelt mit ihren großen Ausgabenblöcken die strategischen Intentionen des OP EFRE wider. Allein der Anteil der FuE- und Innovationsför-derung ist aufgrund ihrer strategischen Bedeutung, verglichen mit Fördermaßnahmen, die aus Sicht der Ex-ante-Evaluierung schwächere Wachstumsbeiträge aufweisen (Radwege-förderung, Kindertagesstätten, Messebeteiligung, etc.), vergleichsweise gering. Deshalb wird empfohlen, die finanzielle Allokation der FuE- und Innovationsförderung zulasten dieser Be-reiche zu stärken oder zumindest die freie Reserve hierzu zu verwenden.

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Bewertung der Kohärenz der Strategie mit regionalen und nationalen Politiken und den stra-tegischen Leitlinien der Gemeinschaft

Sowohl auf der Ebene strategischer Ziele als auch auf der Ebene der Maßnahmen ist die Konzeption des Landes Sachsen-Anhalt nicht nur intern, sondern auch zu den externen Re-ferenzsystemen der EU und der Bundesrepublik Deutschland kohärent. Die landespoliti-schen Oberziele Wachstum und Beschäftigung sind im Wesentlichen mit den übergeordne-ten Zielen der EU und der Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich. Insofern sind von dieser kohärenten Strategie ausgeprägte Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Poli-tikebenen zu erwarten.

Die OP-Prioritätsachsen des Landes Sachsen-Anhalt stehen mit ihrer strategischen Ausrich-tung nicht im Konflikt mit den Zielen der nationalen Strategie. Es werden vor dem Hinter-grund der sozio-ökonomischen Situation und der Stärken sowie Schwächen des Landes Schwerpunkte gesetzt, die mit Bildung, FuE sowie Innovations- und Infrastrukturförderung positive Synergieeffekte für die gesamtdeutsche Entwicklung mobilisieren. Somit sind exter-ne Kohärenz und wechselseitig positive Synergieeffekte zum Nationalen Rahmenplan gege-ben.

Bewertung der quantifizierten Zielvorgaben und Bewertung der erwarteten Auswirkungen

Die wissenschaftliche Fundierung der Politik der EU-Fonds und deren Wirkungsanalyse sind positiv hervorzuheben. Das benutzte Instrumentarium ist für die Fragestellung geeignet, und es ist transparent, insbesondere auch hinsichtlich seiner kritischen Eigenschaften und An-nahmen. Die Vorgehensweise eignet sich zudem, die strategischen Wirkungen verschiede-ner Programme auf aggregierter Ebene darzustellen. So werden potenzielle Interventionen des EFRE im Hinblick auf ihre Zielbeiträge zu Wachstum und Beschäftigung bewertet und verglichen. Die Vorgehensweise hebt zudem auf die Idee von Benchmarks im Sinne einer „best practice“ ab.

Allerdings wird empfohlen, die Wirkung einzelner Maßnahmen bzw. von Maßnahmenbündeln des EFRE auf die landespolitischen und fondsspezifischen Ziele noch genauer zu erfassen und zu bewerten. Das kann durch die Bündelung entsprechenden Fachwissens der Landes-verwaltung selbst erfolgen, legt aber auch die Einbindung entsprechenden Expertenwissens und wissenschaftlicher Entscheidungsunterstützung nahe.

Bewertung des vorgeschlagenen Durchführungssystems

Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über ein bewährtes und erprobtes Durchführungssystem. Die Zuweisung der Verantwortlichkeiten im OP des EFRE hinsichtlich der Programmierung, der Durchführung, des Begleit- und Kontrollsystems des Monitoring und der Bewertung ent-sprechen den Vorgaben des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission.

Das Monitoringsystem des Landes beruht für den EFRE auf einer Datenbank der EU-Verwal-tungsbehörde, die standardisiert die Steuerung und Begleitung der Umsetzung der Pro-grammplanung ermöglicht. Die Vorgaben zur standardisierten Steuerung stellen sicher, dass die Planwerte mit den Bewilligungs- und Zahlungswerten sowie den materiellen Indikatoren

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laufend verglichen und abgestimmt werden können. Dies erlaubt sowohl ein finanzielles Mo-nitoring als auch eine Überwachung der inhaltlichen Ziele. Die inhaltlichen Ziele sind zudem mit einem insgesamt sinnvollen System von Begleitindikatoren unterlegt.

10.3 Stellungnahme zu den Ergebnissen der Ex-ante-Evaluierung

Die Ex-ante-Evaluierung bestätigt die von der Landesregierung vorgenommene Analyse der Ausgangslage und Entwicklungsperspektiven Sachsen-Anhalts und sieht in der gewählten Förderstrategie eine geeignete Antwort, um auf die Stärken und Schwächen zu reagieren, die gesetzten Landesziele zu erreichen und einen Beitrag zu den nationalen und europäi-schen Zielsetzungen zu leisten. Die Anmerkungen des Evaluators zur Allokation der Mittel-verteilung hat die Landesregierung im Rahmen der Verteilung einer – zum Zeitpunkt der Durchführung der Ex-ante-Evaluierung – noch nicht verteilten finanziellen Reserve berück-sichtigt. Die Mittel für die einzelbetriebliche Innovationsförderung wurden um 23 Mio. € EF-RE-Mittel (28 %) aufgestockt. Eine Weiterentwicklung der Wirkungsanalysen für einzelne Fördermaßnahmen oder Maßnahmenbündel wird auch aus Sicht der Landesregierung be-fürwortet, soweit Aufwand und Nutzen eines verfeinerten Verfahrens in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen.

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11. Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht

11.1 Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung des Programms erfolgte unter Federführung der Staats-kanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Um die Überprüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Programms entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswir-kungen bestimmter Pläne und Programme im Zusammenhang mit der Ex-ante-Evaluierung durchzuführen, hat die Staatskanzlei ein Team unter Leitung von „Projektberatung Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Kirschke“ zusammen mit „agripol-network for policy advice GbR“ mit der Er-stellung des Umweltberichtes beauftragt. Als zu konsultierende Behörde gemäß SUP-Richtlinie wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bestimmt. Mit diesem wur-den der Umfang und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes abgestimmt. Entsprechend dem abschließenden schriftlichen Beteiligungsverfahren zum Operationellen Programm wur-de der durch den unabhängigen Evaluator fertiggestellte Umweltbericht per Ansschreiben und Verweis einem breiten Kreis von Wirtschafts- und Sozialpartnern zugänglich gemacht. Bei der Überarbeitung des Operationellen Programms sind die Hinweise aus dem Umweltbe-richt und aus den Stellungnahmen der Wirtschafts- und Sozialpartner berücksichtigt worden. Das überarbeitete Operationelle Programm ist den Wirtschafts- und Sozialpartnern mit einer Darstellung der Überarbeitung bekannt gemacht worden.

11.2 Zusammenfassung des Umweltberichtes (Schlussfolgerungen des un-abhängigen Gutachters)T

48T

Zur Überprüfung der Programmplanung zum EFRE und ESF werden im Umweltbericht neun Umweltschutzziele für das Land Sachsen-Anhalt definiert: „Biodiversität, Flora und Fauna“, „Gesundheit und Bevölkerung“, „Landschaft und kulturelles Erbe“, „Boden“, „Wasser“, „Luft“, „Klimatische Faktoren“, „Schutz vor Naturgefahren“ und schließlich“ „Energieeffizienz, er-neuerbare Energien, Ressourcen und nachwachsende Rohstoffe“. Zu diesen Umweltaspek-ten und den ihnen zugewiesenen Zielen werden Indikatoren zur Messung der Zielbeiträge definiert.

Ferner werden der derzeitige Umweltzustand und dessen voraussichtliche Entwicklung (Trendbewertung) sowie relevante Umweltmerkmale und -probleme Sachsen-Anhalts analy-siert. Im Ergebnis wird deutlich, dass sich die Umweltsituation im Land Sachsen-Anhalt ge-genüber dem Zustand zum Beginn der neunziger Jahre auf vielen Problemfeldern zum Teil erheblich verbessert und in anderen Bereichen der Umweltstatus weitgehend erhalten wer-den konnte. Deutliche Verschlechterungen bei einzelnen, sehr spezifischen Umweltaspekten sind die Ausnahme. Vor diesem Hintergrund kann die Aussage in der der EU-Fonds-programmierung für die Jahre 2007-2013 vorgeschalteten sozio-ökonomischen Analyse, wonach für das Land Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf im Rahmen der EU-Fonds EFRE und ESF insbesondere in Bezug auf die ökonomischen und sozialen Entwicklungsrückstän-de und weniger im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz bestehe, bestätigt werden.

48 Die Langfassung des Umweltberichtes ist unter www.europa.sachsen-anhalt.de (� 2007-2013) nachzulesen.

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Diese zentrale Botschaft ist nachvollziehbar, und sie ist konsequent. Das gilt zumal, weil mehrere Trendbewertungen in Richtung einer weiteren Verbesserung der Umweltsituation weisen und nur vereinzelt Trendbewertungen vorgenommen werden mussten, die eine mög-liche Verschlechterung zu speziellen Umweltaspekten unter klar umrissenen Rahmenbedin-gungen prognostizieren.

Die Ableitung eines vergleichsweise guten gegenwärtigen und künftigen Status quo hinsicht-lich der Umweltsituation Sachsen-Anhalts bedeutet jedoch nicht, dass die gegenwärtige Si-tuation optimal wäre; im Gegenteil: Für die weitere Verbesserung der Umweltsituation bzw. die Abmilderung von Umweltschäden lassen sich eine Vielzahl von Herausforderungen ablei-ten, die zugleich Herausforderungen für umweltpolitische Planung und Gestaltung darstellen.

Hinsichtlich der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ergeben sich für das OP EFRE zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen: Es werden insgesamt 25 Maßnah-men identifiziert, die potenziell erhebliche Umweltauswirkungen haben; die Programmaus-gestaltung legt jedoch den Schluss nahe, dass nur 19 Maßnahmen zu voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen führen können. Diese Maßnahmen lassen sich aufgrund ihrer Einbettung in die Programmplanung in acht Gruppen zusammenfassen. Eine genaue Analy-se dieser Gruppen von Maßnahmen hat ergeben, dass in 18 Fällen (Wirkung einer Maß-nahme auf einen der im Kapitel 2 beschriebenen insgesamt neun Umweltaspekt/-schutzziele) positive Umweltauswirkungen erwartet werden; in neun Fällen sind sowohl posi-tive als auch negative Umweltauswirkungen wahrscheinlich, lediglich in zehn Fällen müssen negative Umweltauswirkungen konstatiert werden. Hinsichtlich der Maßnahmen mit voraus-sichtlich erheblichen Auswirkungen auf verschiedene Umweltaspekte dominieren also ein-deutig die positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen werden zwar auch für einzelne Maßnahmen konstatiert, doch sind diese Maßnahmen, auch durch die Anwendung von an-deren Maßnahmen, die in der Lage sind, diese negativen Effekte abzumildern oder gar punk-tuell zu vermeiden – das trifft z. B. auf eine Steuerung über die Projektauswahl zu –, in der kommenden Förderperiode zu managen. Wesentliche Anpassungen zur Berücksichtigung in der noch laufenden Programmformulierung ergeben sich demnach nicht.

Über den stufenweisen Planungsprozess wurde bereits zum Zeitpunkt der Scoring-Analyse eine Prüfung von Alternativen vorgenommen. Eine zweite den Planungsprozess begleitende Prüfung erfolgte im Rahmen der Ausformulierung der Maßnahmen, bei der das Umweltziel als Querschnittsziel beachtet werden musste. Im Ergebnis ist es gelungen, negative Um-weltauswirkungen oftmals zu vermeiden und vor allem potenziell positive Beeinflussungen von Umweltaspekten der künftigen Förderung in die Programmplanung zu integrieren. Die Prüfung im Rahmen der Umweltberichterstattung zeigt, dass Alternativen am ehesten in der zeitgleichen Etablierung von kompensatorisch wirkenden Maßnahmen zur Abminderung und Vermeidung der negativen Einzeleffekte gesehen werden. Bei der Umweltprüfung konnten einzelne auftretende Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung stets gelöst werden

Hinsichtlich der notwenigen Maßnahmen zur Überwachung ist zusammenfassend darauf hinzuweisen, dass für die Überwachung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Pläne und Programme die gleiche Grundsätze gelten sollten, wie für das Monitoring gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission in den Verordnungen zur Förderung mittels EFRE und ESF. Hierzu zählen insbesondere das Monitoring im Rahmen des obligatorischen

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Berichtswesens bzw. der verbindlichen Bewertung. Mit den Evaluierungen sollte stets auch eine von Externen erbrachte Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgen. Hierfür wurden im Umweltbericht Zielfragen formuliert, die die Integration der umweltspezifischen Überwa-chung erleichtern. Abgesehen davon wird konstatiert, dass das Land Sachsen-Anhalt über ein erfahrenes und erprobtes Durchführungssystem im Hinblick auf das Management der EU-Fonds verfügt. Insofern dürfte das Monitoringsystem in der Lage sein, schnell und flexi-bel auf mögliche ungeplante oder unvorhergesehene negative Entwicklungen zu reagieren und positive Entwicklungen ausreichend zu würdigen.

11.3 Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung

Der Naturschutzbund (NABU) stimmt der Bewertung des Umweltberichtes überwiegend zu. Insbesondere wird bei der Einrichtung von Rückhaltebecken im Rahmen des Hochwasser-schutzes einer Prüfung von Eingriffen in ökologisch sensible Gebiete und deren Kosten-Nutzen-Analyse zugestimmt. Auch bei den Maßnahmen Bergbausanierung und Wiederher-richtung von Brach- und Konversionsflächen wird ein Abwägungsprozess unterstützt. Bei den Maßnahmen Landesstraßenbau und Förderung des kommunalen Straßenbaus sei die Verpflichtung zur Beachtung von Umweltkriterien (z.B. die europäische Artenschutzregelung) aufzunehmen. Infrastrukturprojekte in ökologisch sensiblen Gebieten seien zu vermeiden. Generell sollte bei Maßnahmen mit negativen Wirkungen Begleitmaßnahmen bzw. Förder-konditionen ausgewählt werden, die es ermöglichen, erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein einzuschränken. Zur Überprüfung der Auswirkungen auf die Artenvielfalt sollte der im Umweltbericht vorgeschlagene Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt in das Monitoringsystems aufgenommen werden. Von Seiten der Wirtschaft wurde der Umweltbericht ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen und es wurde eingeschätzt, dass bei den sehr wenigen Maßnahmen mit negativen Umwelt-auswirkungen, diese Effekte mit vernünftigem Management punktuell vermieden werden können. Insbesondere wird auf das Qualitätsmanagement Zertifizierung nach DIN EN ISA 9001:2000 aufmerksam gemacht. Die Liga der freien Wohlfahrtsverbände unterstützt die Aussagen des Umweltberichtes. Oh-ne die Aufnahme von Investitionszuschüssen für die soziale Wirtschaft seien jedoch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung zu erwarten, da die Integration ausge-grenzter und benachteiligter Menschen ohne sie nicht gelingen werde. Zusammenfassend sieht die Landesregierung in den Ausführungen des Umweltberichtes und den Stellungnahmen im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Bestätigung für die aus der Situationsanalyse abgeleitete Strategie und das gewählte Maßnahmespektrum. Der Hinweis des Naturschutzbundes (NABU), auch die Auswirkungen des OP-EFRE auf die Artenvielfalt abzubilden, wird insoweit aufgegriffen, dass hierfür auf das Monitoring nach der FFH-Richtlinie zurückgegriffen werden wird. Über dieses Monitoring wird der Er-haltungszustand der Arten und Lebensräume auf rund 11 % der Landesfläche und der dar-an angrenzenden Gebiete eingeschätzt. Hierbei werden auch Aussagen zu den Gründen für eventuell auftretende Veränderungen getroffen. Eine Übersicht über die weiteren Indi-

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katoren zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen des Programms ist im Kapitel 8.10 dargestellt. Anhand dieser Indikatoren wird in den Evaluierungs- und Jahres-berichten auf unvorhergesehene erhebliche negative Auswirkungen aufmerksam gemacht, um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus wer-den aufbauend auf den bis Ende 2007 vorliegenden regionalen Klimaprojektionsdaten zu den jeweiligen Fachpolitiken Anpassungsstrategien zum Klimawandel entwickelt.

Eine ausführliche Darstellung, wie die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens in das Pro-gramm einbezogen wurden, aus welchen Gründen das Programm unter Abwägung von ge-prüften Alternativen gewählt wurde und der Maßnahmen, die zur Überwachung der erhebli-chen Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Programms auf die Umwelt notwendig sind, ist in einem Bericht unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH (� 2007-2013) zu finden.