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Opferschutz und Opferrechte Menschenhandel zu Zweck der Arbeitsausbeutung

Opferschutz und Opferrechte

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Menschenhandel zu Zweck der Arbeitsausbeutung. Opferschutz und Opferrechte. Arbeitsausbeutung. Beispiel: Ausbeutung im Haushalt. Arbeitszeiten : 6-23h, an Wochenenden auch länger, kein freier Tag – nur einmal im Monat wenige Stunden zum Kirchenbesuch, kein Urlaub - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Opferschutz und Opferrechte

Opferschutz und Opferrechte

Menschenhandel zu Zweck der Arbeitsausbeutung

Page 2: Opferschutz und Opferrechte

Arbeitsausbeutung

1. ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin profitieren

Informelles Arbeitsverhältnis

2. ArbeitgeberIn profitiert, Arbeitnehmerin hat die Möglichkeit zu verhandeln;

Schlechte Arbeitsbedingungen

3. ArbeitnehmerIn profitiert, Arbeitgeberin verfügt über keine Möglichkeiten

Menschenhandel

Page 3: Opferschutz und Opferrechte

Arbeitszeiten: 6-23h, an Wochenenden auch länger, kein freier Tag – nur einmal im Monat wenige Stunden zum Kirchenbesuch, kein UrlaubSonstige Rahmenbedingungen: Verlassen des Hauses nicht erlaubt, Telefonkontakt mit Herkunftsfamilie nur kurz unter Aufsicht, keine Arztbesuche bei Erkrankung; wenig zu essen, oft nur Reste und auch kaum Zeit für Essen. Baby im eigenen Zimmer, Tür muss offen bleiben.Übergriffe – gelegentliche Schläge bei Unzufriedenheit, Demütigungen / Beschimpfungen, Einschüchterung: Drohungen mit Gefängnis bei vorzeitigem Verlassen des Arbeitgebers, Isolation – Verbot der Kontaktaufnahme zu anderen, strenge Kontrolle, Identitätsdokument wird nicht zurückgegeben.Entlohnung: 250,- Dollar – durch Arbeitgeber direkt an herzkranken Bruder überwiesen

Beispiel: Ausbeutung im Haushalt

Page 4: Opferschutz und Opferrechte

Unterstützung der Betroffenen in

Österreich• Zugang zu medizinischer Versorgung• Aufenthalt nach §57 AsylG• Anmeldebescheinigung für EU - BürgerInnen• Zugang zum Arbeitsmarkt: Zugang mit

Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung• Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung• Recht auf Nicht Bestrafung

Page 5: Opferschutz und Opferrechte

Recht auf Entschädigung

• Privatbeteiligung:– Opfer wirkt im Strafverfahren mit: Über Ansprüche auf

Schadenersatz oder Entschädigung wird im Strafverfahren entschieden.

• Verbrechensopfergesetz:– Erlittene Körperverletzung durch vorsätzliche Straftat• Verdienstentgang, Psychotherapie

Page 6: Opferschutz und Opferrechte

Recht auf Entschädigung

• Lohn/Gehalt:– Entgelt, Sonderzahlungen, etc.

• Arge Undok: Anlaufstelle für undokumentiert arbeitende Menschen

Page 7: Opferschutz und Opferrechte

Recht auf Entschädigung

• Lohn/Gehalt:– Entgelt, Sonderzahlungen, etc.

• Arge Undok: Anlaufstelle für undokumentiert arbeitende Menschen

Page 8: Opferschutz und Opferrechte

Kontakt

• www.lefoe.at

[email protected]