Opferschutz und Opferrechte
Menschenhandel zu Zweck der Arbeitsausbeutung
Arbeitsausbeutung
1. ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin profitieren
Informelles Arbeitsverhältnis
2. ArbeitgeberIn profitiert, Arbeitnehmerin hat die Möglichkeit zu verhandeln;
Schlechte Arbeitsbedingungen
3. ArbeitnehmerIn profitiert, Arbeitgeberin verfügt über keine Möglichkeiten
Menschenhandel
Arbeitszeiten: 6-23h, an Wochenenden auch länger, kein freier Tag – nur einmal im Monat wenige Stunden zum Kirchenbesuch, kein UrlaubSonstige Rahmenbedingungen: Verlassen des Hauses nicht erlaubt, Telefonkontakt mit Herkunftsfamilie nur kurz unter Aufsicht, keine Arztbesuche bei Erkrankung; wenig zu essen, oft nur Reste und auch kaum Zeit für Essen. Baby im eigenen Zimmer, Tür muss offen bleiben.Übergriffe – gelegentliche Schläge bei Unzufriedenheit, Demütigungen / Beschimpfungen, Einschüchterung: Drohungen mit Gefängnis bei vorzeitigem Verlassen des Arbeitgebers, Isolation – Verbot der Kontaktaufnahme zu anderen, strenge Kontrolle, Identitätsdokument wird nicht zurückgegeben.Entlohnung: 250,- Dollar – durch Arbeitgeber direkt an herzkranken Bruder überwiesen
Beispiel: Ausbeutung im Haushalt
Unterstützung der Betroffenen in
Österreich• Zugang zu medizinischer Versorgung• Aufenthalt nach §57 AsylG• Anmeldebescheinigung für EU - BürgerInnen• Zugang zum Arbeitsmarkt: Zugang mit
Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung• Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung• Recht auf Nicht Bestrafung
Recht auf Entschädigung
• Privatbeteiligung:– Opfer wirkt im Strafverfahren mit: Über Ansprüche auf
Schadenersatz oder Entschädigung wird im Strafverfahren entschieden.
• Verbrechensopfergesetz:– Erlittene Körperverletzung durch vorsätzliche Straftat• Verdienstentgang, Psychotherapie
Recht auf Entschädigung
• Lohn/Gehalt:– Entgelt, Sonderzahlungen, etc.
• Arge Undok: Anlaufstelle für undokumentiert arbeitende Menschen
Recht auf Entschädigung
• Lohn/Gehalt:– Entgelt, Sonderzahlungen, etc.
• Arge Undok: Anlaufstelle für undokumentiert arbeitende Menschen