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Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011)
09.01.2015
Marte Türschmann, M.A.
Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt
IQF-Projekt „Optimal beraten!“
+49 6221 477-641
1
Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen
2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen
3. Meldung zur Prüfung
4. Übersicht: Von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung
5. Besondere Prüfungsbedingungen
6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung
7. Nicht bestanden?
8. Wiederholung der Prüfung
9. Zeugnis
10. Ausblick Referendariat
11. Informationen
12. Ihre Fragen?
09.01.2015 2 * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche
Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!
Voraussetzungen: Modulprüfungen und
Studienleistungen
1. Staatsexamen
Studienstufe 3 Modulprüfungen & Studienleistungen
Studienstufe 2
Modulprüfungen & Studienleistungen
Studienstufe 1
Modulprüfungen (AVoP) & Studienleistungen
09.01.2015 3
Landeslehrer-
prüfungsordnungen
Akademische
Prüfungs-
und
Studien-
ordnungen
MoP
3 EW
HF 1 Deu/
Mat
HF 2
n.V.
Komp.
Deu/
Mat
Weit.
n.V.
Komp.
MoP
2 EW Psych
HF 1 Deu/
Mat
HF 2
AVoP Bildungswissenschaften
(EW, Psych, GF)
HF 1 Deu/
Mat
HF 2
Voraussetzungen Grundschule
ÜSB Schul-
praxis
Studien-
leistungen
je
Modul-
stufe
+
P r ü f u n g s l e i s t u n g e n
Voraussetzungen Werkreal-/Haupt-/Realschule
ÜSB Schul-
praxis
Studien-
leistungen
je
Modulstufe
+
P r ü f u n g s l e i s t u n g e n
MoP
3 EW HF NF 1 NF 2
MoP
2 EW Psych HF NF 1 NF 2
AVoP Bildungswissenschaften
(EW, Psych, GF) HF NF 1 NF 2
Voraussetzungen Sonderpädagogik
ÜSB Schul
praxis
Studien
leistung
en
je
Modul-
stufe
MoP
3
KB
Mat
FR 1
Diagn.
HF 3 FR 1
Psych.
EW KB
Deu Fach HF 2
FR 1
Päd.
FR 2 Päd.
oder
Psych.
MoP
2
SG 2
Med
EW Fach SG 1
Soz.
SoPäd
Dienst
FR 1
Did.
FR 2
Did.
AVoP
Bildungwissen-
schaften
(EW, Psych, GF)
Fach FR 1
P r ü f u n g s l e i s t u n g e n
+
Voraussetzungen Aufbau Sonderpädagogik
Die Prüfungen im 1. Staatsexamen
Wissenschaftliche Arbeit
§16 GPO I / WHRPO I
§17 SPO I
Mündliche Prüfungen
§17 GPO I / WHRPO I
§18 SPO I
09.01.2015 8
Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA)
• Zweck Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig wissenschaftlich
bearbeiten und auswerten zu können
• Fach (gegebenenfalls unter Einbezug fächerverbindender Aspekte)
• GS
• in den Hauptfächern oder
• den Kompetenzbereichen oder
• den Bildungswissenschaften
• WHRS
• in dem Hauptfach oder
• den Nebenfächern oder
• den Bildungswissenschaften
• Sopäd
• in den sonderpädagogischen Grundlagen oder
• den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder
• in der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung oder
• im gewählten Fach (ggf. mit Einbezug fachrichtungsübergreifender Aspekte)
09.01.2015 9
Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Anmeldung
• zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine)
• WICHTIG: §15 (GPO I, WHRPO I)/ § 16 (SPO I) • Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit = Eintritt in die Staatsprüfung
• Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die Zulassung im Studiengang
für das entsprechende Lehramt besteht
Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung
nicht mehr möglich.
• Thema
• „Tätigkeitsfeldsbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag)
• Festsetzung des Themas i.d.R. in Absprache mit dem Erstkorrektor
• Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen
durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine)
• Bearbeitungszeit
4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate
Verlängerung
09.01.2015 10
Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Optional:
• ergänzender etwa 20-minütiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag
oder eine Projektpräsentation
• Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein
• Die Wahl ist spätestens bei Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen!
• Korrektoren
• es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen
• Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular
• Formalia
• i.d.R. Deutsche Sprache
• gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren
• einschl. je einer CD (PDF-Dokument)
• Bewertung
• Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote mit ein
• schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen
• Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben
09.01.2015 11
Mündliche Prüfungen
09.01.2015 12
Grundschule Werkreal-/Haupt-
/Realschule Sonderpädagogik
Erziehungswissenschaft
30 Minuten (3 LP)
Erziehungswissenschaft
30 Minuten (3 LP)
Erziehungswissenschaft
30 Minuten (3 LP)
Psychologie
20 Minuten (2 LP)
Psychologie
20 Minuten (2 LP)
Hauptfach 1 (Vertiefter Kompetenzbereich
Deutsch oder Mathe)
30 Minuten (3 LP)
Hauptfach
30 Minuten (3 LP)
Fach
30 Minuten (3 LP)
Hauptfach 2 (Vertiefter Kompetenzbereich 2)
30 Minuten (3 LP)
Nebenfach 1
30 Minuten (3 LP)
Erste Sonderpäd. FR Pädagogik/ Psychologie/
Diagnostik
je 40 Minuten (insg. 9 LP)
Nebenfach 2
30 Minuten (3 LP)
Zweite Sonderpäd. FR Pädagogik oder Psychologie
Schwerpunktthemen aus 2 wählbaren
Bereichen: Did./Päd., Psych./Diag.
40 Minuten (3 LP)
Mündliche Prüfungen
• zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r
• bei der Anmeldung Angabe von Wunschkommissionen
kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen!
• Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich
• dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen
• nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses
• Genehmigung durch das Prüfungsamt
• Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis
des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht
• Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf
Wunsch Mitteilung der Note
09.01.2015 13
Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte
Erziehungswissenschaft (GS/ WHRS/ Sopäd)
jeweils ca. 50% der Prüfungszeit
• je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der
LLPO)
• Sopäd thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der
individuellen Bildungsplanung
Psychologie (nur GS/ WHRS)
jeweils ca. 50% der Prüfungszeit
• einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen oder Unterrichten
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der
LLPO)
Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
09.01.2015 14
Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Fach
Grundschule
• Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO
• zwei Schwerpunkte in den Vertiefungsfächern (max. etwa 50% der
Prüfungszeit)
• Überblick über das Hauptfach (restliche Zeit)
Werkreal-/Haupt-/Realschule
• Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO
• zwei Schwerpunkte (ca. die Hälfte der Prüfungszeit)
• Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
09.01.2015 15
Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Sonderpädagogik
Fach (nach § 6 Abs. 2)
• zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und
fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Erste Sonderpädagogische Fachrichtung
• zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit)
Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen
sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei
einbezogen.
Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung
• zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den
Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche
Zeit)
Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
09.01.2015 16
Meldung zur Prüfung: Optionen bei der Anmeldung
Grundschule
Werkreal-/Haupt-
/Realschule
Sonderpädagogik
Anmeldung aller
vorgesehenen
mündlichen Prüfungen
EZW und Fach ab 7. Sem Mai 2015
allgemein:
Option 1: EZW und Fach ab 7. Sem
ab
November
2015*
Option 2: Erste und Zweite sopäd
FR
Option 3: Anmeldung aller
Prüfungen
09.01.2015 17
* Liegen alle Prüfungsleistungen bereits vor, ist eine Anmeldung der Prüfungen ohne Splitting ab Mai 2015 möglich.
Anmeldetermine
09.01.2015 18
* Liegen alle Prüfungsleistungen bereits vor, ist eine Anmeldung der Prüfungen ohne Splitting ab Mai 2015 möglich.
*
Hinweise zum Vorziehen von Erziehungswissenschaft
und Fach im Lehramt Sonderpädagogik
Voraussetzungen:
• genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss
vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber
z.B. Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai)
• bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den
Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach
nach § 6 Absatz 2 (die AVOP in allen Studienbereichen, die Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus
den anderen Studienbereichen (z.B. Sonderpäd. Förderschwerpunkte)
müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)
09.01.2015 19
Meldung zur Prüfung: Terminvergabe über Stud.IP
• Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen
• Einloggen in Stud.IP
• Personensuche: Marte Tuerschmann
• Terminvergabe, Auswahl entspr. Lehramt und Eintragen für einen
Termin
• Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich!
• Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin
auswählen und vereinbaren
• Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein
Termin vereinbart wurde!
09.01.2015 20
Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)
Zulassungsvoraussetzungen GS WHRS Sopäd
Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt
Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch)
Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach § 8
(GPOI/ WHRPO I)/ § 9 (SPO I) (Studienbuch)
Nachweis über Teilnahme am interdisziplinären Projekt nach § 8 GPO I
(Studienbuch)
Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem Prüfungsamt vor
Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum,
Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung)
Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die
Wissenschaftliche Arbeit liegt dem Prüfungsamt vor
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Internes Meldeblatt Deutsch (nur Deutsch-Studierende)
09.01.2015 21
Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)
Meldeunterlagen (gemäß § 14 Abs. 4 GPO I, WHRPO I/ § 15 SPO I):
1. Personalbogen mit Lichtbild
2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher
abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite)
3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine
Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde
4. Nachweise nach § 13 GPO I, WHRPO I/ § 14 SPO I
(Zulassungsvoraussetzungen)
5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der
mündlichen Prüfung nach § 17 GPO I, WHRPO I/ § 18 SPO I
Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt
09.01.2015 22
Nach der Meldung zur Prüfung
Nachreichen von Leistungsnachweisen
• Es müssen noch nicht alle (Modulprüfungs-)Nachweise bei der Anmeldung
vorliegen
• Nachreichen der Nachweise bis zum einem festgelegten Stichtag (vgl.
Anmeldeunterlagen)
• Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen
müssen – das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich!
Prüfungsanmeldung rückgängig machen
• Bis zu einem bestimmten Stichtag kann Anmeldung rückgängig gemacht
werden (vgl. Terminblatt Anmeldeunterlagen)
• Was braucht es?
Formlosen Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten
Prüfungsdurchgang möglich)
09.01.2015 23
Ablauf Zulassung zur Prüfung
09.01.2015 24
Überprüfung der
Zulassungs-
voraussetzungen
(Berücksichtigung
nachgereichter
Unterlagen)
Abmeldung möglich (i.d.R. bis
Nachreichtermin) Antrag formlos, schriftlich mit Unterschrift!
Bei Nicht-Zulassung (z.B. wegen fehlender Nachweise)
schriftlicher Bescheid
Anmeldung zum Staatsexamen
Zuteilung & Bekanntgabe der
Prüfungskommissionen
Veröffentlichung des vorläufigen Prüfungsplans
Bekanntgabe der zugelassenen Studierenden
Übersicht: Anmeldung bis Zulassung zur Prüfung
09.01.2015 25
Tag der letzten Klausur: Aushang endgültiger Prüfungsplan
(nur zugelassene Studierende)
Bis zu diesem Stichtag (vgl. Terminübersicht):
Sie informieren sich selbstständig!
Danach: Keine Aktualisierung des Aushangs mehr,
sondern persönliche Information der Studierenden bei
jeder Änderung!
+
Besondere Prüfungsbedingungen § 5 (GPO I/ WHRPO I/ SPO I)
• Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, selber
Haushalt, überwiegend allein versorgen)
• Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie
verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)
• Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit,
Behinderung (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die
Behindertenbeauftragte) Genehmigung LLPA
Nachweispflicht & Angabe von Änderungen
Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei
Semester
einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der
Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max.
Verlängerung drei Jahre)
09.01.2015 26
Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung
§ 22 ( GHPO I/ WHRPO I) bzw. § 23 (SPO I)
• Notwendig: Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit)
• Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt
1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen), keine Krankmeldung per Mail
2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis
Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt
• Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt
genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen
• ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit
»ungenügend« (6,0))
• Nachholtermin
Prüfung muss spätestens in der nächsten Prüfungsperiode
begonnen oder fortgesetzt werden
09.01.2015 27
Nicht bestanden?
• Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn
• sie schlechter als 4,0 bewertet wird
• die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird
• ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
schriftlicher Bescheid
• Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die
Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird.
schriftlicher Bescheid
Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation
09.01.2015 28
Nicht bestanden?
Option Erweiterungsfach
• Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen
Fachs treten wenn,
• im Fach (nach § 6 Absatz 2) wurde die Endnote »ausreichend« (4,0)
nicht erreicht und
• in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6
in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0)
Leistungen
• Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten
sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung
einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung
Antrag beim Prüfungsamt!
09.01.2015 29
Wiederholung der Prüfung § 23 (GPO I/ WHRPO I)bzw. § 24 (SPO I)
Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit
• Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils
• frühestens während der nächsten,
• spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode
• Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur
Notenverbesserung nicht möglich)
• Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen
Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden
(keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)
09.01.2015 30
Zeugnis
• Wie erhalte ich mein Zeugnis?
• Abholung im Prüfungsamt
• Überreichung bei der Examensfeier
• Versand per Post (dazu vorab: 3,25 € in Briefmarken und ein
formloser Antrag mit aktueller Adresse)
09.01.2015 31
Ausblick Referendariat
• Linksammlung wird derzeit erstellt (Homepage: Nach
dem Studium)
• vorläufige Notenübersicht
• Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e
vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische
Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium)
Zeugnis kann direkt eingereicht werden
• Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc.
Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite des
entsprechenden Regierungspräsidiums
09.01.2015 32
Wo informiere ich mich?
• Vortrag online
• Akademische Prüfungsordnungen und
Landeslehrerprüfungsordnungen, ggf.
Studienordnungen
• Homepage des Zentralen Prüfungsamts
• Nachfragen beim Prüfungsamt (Vorsicht: Informationen über Facebook & Co. –> es gelten nur die offiziellen Infos!)
09.01.2015 33
So erreichen Sie uns
• Telefonisch: 477-555
Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule
bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen
• Sprechzeiten
Di./Mi./Do. 10:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Keplerstraße 87 (Altbau)
• Homepage http://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html
09.01.2015 34
Ihre Ansprechpartnerinnen Staatsexamen
• Tandem I: Sonderpädagogik
Frau Back und Frau Elischer (Raum 007a)
• Tandem II: Grundschule
Frau Christou und Frau Pollok-Schmitt (Raum 010)
• Tandem III: Werkreal-/Haupt-/Realschule
Frau Angstmann und Frau Hummel (Raum 008)
09.01.2015 35
Ihre Fragen?
09.01.2015 36