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Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am 25.10.2006 / Dr.-Ing. Dirk Werner Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle 1. Einleitende Gedanken 2. Zur Notwendigkeit der Bauüberwachung 3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen Prinzip 4. Vorbereitung auf eine Baukontrolle 5. Durchführung einer Baukontrolle 6. Dokumentation einer Baukontrolle 7. Schlussthesen

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Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle

1. Einleitende Gedanken

2. Zur Notwendigkeit der Bauüberwachung

3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen Prinzip

4. Vorbereitung auf eine Baukontrolle

5. Durchführung einer Baukontrolle

6. Dokumentation einer Baukontrolle

7. Schlussthesen

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1. Einleitende Gedanken

Bauüberwachung = zusammengesetztes Wort = Bau + Überwachung

Bau (1) Vorgang der Herstellung eines Bauwerks

Bau (2) allg. Bezeichnung für ein bestehendes Bauwerk

hier Schwerpunkt auf dem Tragwerk

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1. Einleitende Gedanken

1.1 Überwachung der Herstellung eines Bauwerks

Wer Planer/Bauleiter 1. Augenpaar

Begriff des Bauleiters ist aber im Sprachgebrauch anders belegt und wird häufig mit dem Polier des Unternehmers verwechselt, Brandenburg definiert den Objektplaner, der bauvorlageberechtigt sein muss und bis zum Abschluss des Maßnahme vom Bauherren zu bestellen ist

Prüfsachverständigen (privat) 2. AugenpaarPrüfingenieur (hoheitlich)

das Vier-Augen Prinzip wird immer weiter eingeschränkt, Verantwortung des Staates wird auch in sicherheitsrelevanten Bereichen immer geringer, Katalog „prüfbefreiter“ Tragwerke wird regelmäßig erweitert

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1. Einleitende Gedanken

1.1 Überwachung der Herstellung eines Bauwerks

Problem Fremdüberwachung, Zulassungen

Betonherstellung, werkseitige Vorfertigung (Stahlbetonfertigteile, Dachbinder, Stahlbauteile)

Bauteile/Bauelemente werden als „Black Box“

integriert

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1. Einleitende Gedanken

1.1 Überwachung der Herstellung eines Bauwerks

Was Vorhaben entsprechender Größe

hinderlich sind stark differierende Regelungen der Bundesländer, Brandenburg wird noch sehr viel geprüft (Einfamilienhäuser)

Wann keine Regelungen da jedes Bauwerk ein Unikat ist

Grundsatz : immer, wenn schwer änderbare Zustände geschaffen werden - verlegte Bewehrung vor dem Betonieren - Dach- und Deckenkonstruktionen vor dem Verkleiden - Montage von Fertigteilen

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1. Einleitende Gedanken

1.2 Überwachung des fertigen Bauwerks

Es gibt grundsätzliche Unterschiede zwischen Ingenieurbauwerken (Brücken, Tunnel, etc.) und üblichen Hochbauten.

1.2.1 Ingenieurbauwerke

Wer von den Betreibern anerkanntes Personal, i. d. R. Bauingenieure

Was Brücken, Tunnel, Windenergieanlagen

Wann geregelt, z. B. in DIN 1076, einheitliche Software zur Datenerfassung (SIB) sichert einheitliche Bewertung

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1. Einleitende Gedanken

1.2 Überwachung des fertigen Bauwerks

1.2.2 Tragwerke im Hochbau

Es gibt keine konkreten Regelungen zur Überwachung bestehender Tragwerke des üblichen Hochbaus.

Die Notwendigkeit der Überwachung auch bestehender Bauwerke wird durch Schadensfälle, wie kürzlich in Bad Reichenhall immer wieder mal diskutiert, ist aber bislang nicht geregelt.

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2. Zur Notwendigkeit der Bauüberwachung

Nur wenige Tragwerke sind „durchschaubar“. Das Urteilsvermögen des Nutzers einer Baukonstruktion kann nur in wenigen Fällen aktiviert werden.

- kleinere Einfeldbrücken in Holzkonstruktion- einfache Sturzträger oder Balken

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2. Zur Notwendigkeit der Bauüberwachung

Besonders im Hochbau ist das Tragwerk vollständig unsichtbar und daher auch für Fachleute nicht zu beurteilen. Es herrscht „blindes“ Vertrauen.

- tragende Decken sind unterseitig verkleidet- Dachtragwerke sind oft schwer zugänglich- Beispiele sind Bürogebäude, Sport- und Konzerthallen, Theater, Kaufhäuser

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2. Zur Notwendigkeit der BauüberwachungWiderspruch

Tragwerke im Ingenieurbau sind optisch wesentlich mehr „wahrnehmbar“ als Hochbauten, aber Ingenieurbauten werden in der Nutzung überwacht, Hochbauten dagegen nicht.

SchlussfolgerungIm Hochbau kommt der Überwachung der Herstellung des Tragwerks theoretisch eine erhöhte Bedeutung zu.

AberIn der Praxis wird aber gerade an der Bauüberwachung mehr und mehr gespart und zurückgeschraubt, was auch „politisch gewollt“ ist.

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3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen Prinzip

Kostendruck lastet auf allen am Bau Beteiligten

- Bauherr (kreditbelastet) - Planer („kämpft“ um die HOAI) - Ausführender (muss wirtschaftlich arbeiten)

Standardäußerung von Bauherren gegenüber dem Prüfingenieur:

„Ich habe Fachfirmen beauftragt. Warum muss da noch mal jemand extra nachsehen ?

Das kostet doch nur mehr Geld.“

Der Anteil der Prüfgebühren für Einfamilienhäuser in Brandenburg liegt bei weniger als 1 % der Baukosten.

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3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen PrinzipBauen ist immer ein Kompromiss. Beispiel :

steigender Wärmeschutz : EnEV sinkende Tragfähigkeit : Luftporen im Stein zur Dämmung

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3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen Prinzip

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3. Einfache Kontrolle vs. Vier-Augen Prinzip