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5. Durchführung einer Baukontrolle Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und Baukontrolle Ratingen am 25.10.2006 / Dr.-Ing. Dirk Werner 5.7 Dauerbrenner Ausführung von Mauerwerk Steine, welche die Anforderungen an Plansteine nicht erfüllen, dürfen nicht geklebt werden ( max Δ h = 1 mm)

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5. Durchführung einer Baukontrolle

Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und BaukontrolleRatingen am 25.10.2006 / Dr.-Ing. Dirk Werner

5.7 Dauerbrenner Ausführung von Mauerwerk

Steine, welche die Anforderungen an Plansteine nicht erfüllen, dürfen nicht geklebt werden ( max Δ h = 1 mm)

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5. Durchführung einer Baukontrolle

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5.7 Dauerbrenner Ausführung von Mauerwerk

Verzicht auf Stoßfugenvermörtelung nur bei „knirsch“ aneinander liegenden Steinen

Nageln von Porenbeton ist grober Unfug

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5. Durchführung einer Baukontrolle

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5.8 Dauerbrenner Einsatz nicht zugelassener Systeme

Planung einer Baugrundverbesserung durch CSV-Säulen (Combined soil Stabilization with Vertikal columns), es gibt ein Merkblatt der DGGT, keine Zulassung, also Zustimmung im Einzelfall mit Probebelastungen, obwohl der Baugrund nicht zum Verfahren passte (zu wenig Wasser)

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5. Durchführung einer Baukontrolle

5.8 Dauerbrenner Einsatz nicht zugelassener Systeme

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Schädigung durch Eisgang,Entdeckung durch Zufall

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5. Durchführung einer Baukontrolle5.9 Zur Notwendigkeit der Überwachung bestehender Konstruktionen

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5. Durchführung einer Baukontrolle5.9 Zur Notwendigkeit der Überwachung bestehender Konstruktionen

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5. Durchführung einer Baukontrolle5.10 Problemfeld bautechnischer Brandschutz, Feuerwiderstand

Lokales Versagen bzw. Teilversagen von Aluminiumstützen einer Balkonanlage nach 25 Minuten Fassadenbrand (Styroporfassade mit 4 mm mineralischem Putz)

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6. Dokumentation einer BaukontrolleEinige Grundsätze :- Die Baukontrolle wird dokumentiert. Form des Protokolls unter 4. dargelegt.

- Gefahr im Verzug : Sofortmaßnahmen unmittelbar einleiten (lassen) !!!

- Protokoll kann aber muss nicht vor Ort ausgefüllt werden, ein kurzer Eintrag ins Bautagebuch ist immer sinnvoll (Vermeidung doppelter Angaben)

- alle am Bau Beteiligten bekommen eine Ausfertigung des Protokolls

- Protokoll so kurz wie möglich, so präzise wie nötig abfassen, Schachtelsätze und pseudowissenschaftliche Erklärungen vermeiden, kein Konjunktiv

- mit Normen-, Gesetzes- und Fachliteraturbezügen arbeiten

- Forderungen deutlich von Hinweisen abheben, auf Alternativen hinweisen

Es muss klar sein, wie es weitergeht !

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Ordnungsgemäße Durchführung von Bauüberwachung und BaukontrolleRatingen am 25.10.2006 / Dr.-Ing. Dirk Werner

7. Schlussthesen- Überwachung der Bauarbeiten ist notwendig Einhaltung gesetzlicher Regeln Einhaltung technischer Regeln Verbraucherschutz

- Überwachung nach dem Vier-Augen Prinzip ist eine erhaltenswerte Errungenschaft es gilt nicht, sich „europäisch anzupassen“ indem es verwässert wird, es gilt diese Errungenschaft nach Europa zu bringen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Bauüberwachung ist Ingenieurarbeit nur Architekten und Bauingenieure sind dazu in der Lage die

Herstellung eines Tragwerks zu überwachen, das schließt ständige kontrollierte Fortbildung ein, das gilt auch für die Überwachung von Bauwerken in Nutzung