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Original-Betriebsanleitung Arbeitsplattform BLA I PG Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 1 BLA I PG Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected] www.bressel-lade.de Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser Dokumentation vorbehalten. Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden. Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten. Inhaltsverzeichnis: Kapitel Thema Seite 1. Sicherheitshinweise 2 2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2 3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I PG 4 3.2. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 4 4. Gefahren bei der Verwendung 5 5. Gefahren bei der Wartung 6 6. Vorgaben zum Trägergerät 6 7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 9 8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 10 9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 10 10. Verhalten im Störungsfall 11 11. Wartung und Pflege 11 12. Prüfungen 11 13. Vordruck für Prüfbuch 12 14. Verwendete Komponenten Mechanische Parallelführung Beispiele 14 15. Verwendete Komponenten Hydraulische Parallelführung Beispiele 15

Original-Betriebsanleitung Arbeitsplattform BLA I PG · Die Arbeitsplattform darf nur im sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand (siehe Prüfbericht-Prüfbuch Kapitel 13) und nur

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Page 1: Original-Betriebsanleitung Arbeitsplattform BLA I PG · Die Arbeitsplattform darf nur im sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand (siehe Prüfbericht-Prüfbuch Kapitel 13) und nur

Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA I PG Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de

Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 1

BLA I PG

Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede

Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected]

www.bressel-lade.de

Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und

weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser

Dokumentation vorbehalten.

Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden.

Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis:

Kapitel Thema Seite

1. Sicherheitshinweise 2

2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2

3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I PG 4

3.2. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 4

4. Gefahren bei der Verwendung 5

5. Gefahren bei der Wartung 6

6. Vorgaben zum Trägergerät 6

7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 9

8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 10

9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 10

10. Verhalten im Störungsfall 11

11. Wartung und Pflege 11

12. Prüfungen 11

13. Vordruck für Prüfbuch 12

14. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung Beispiele 14

15. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung Beispiele 15

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Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 2

1. Sicherheitshinweise

Dieses Kapitel gibt wichtige Hinweise zur Sicherheit im Umgang mit Ihrer Arbeitsplattform.

Wichtige Angaben, die die Sicherheit von Bedienpersonal und Arbeitsplattform betreffen, sind in

dieser Betriebsanleitung mit folgenden Benennungen und Symbolen hervorgehoben.

Warnzeichen gem. DIN 4844-2

Allgemeine Gefahrenstelle

Gefährliche Elektrische Spannung

Stolpergefahr Absturzgefahr

Gebotszeichen gem. DIN 4844-2

Wichtige Hinweise beachten

Augenschutz benutzen

Handschutz benutzen

Gehörschutz benutzen

Die Arbeitsplattform ist nach anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gefertigt worden und

entspricht dem Stand der Technik. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für Leib und

Leben an Bedienpersonal oder Dritten entstehen. Auch können Schäden an der Arbeitsplattform, dem

Trägergerät oder der Umwelt entstehen.

Die Arbeitsplattform darf nur im sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand (siehe Prüfbericht-

Prüfbuch Kapitel 13) und nur bestimmungsgemäß Verwendet werden.

Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend und fachgerecht zu beseitigen.

2. Bestimmungsgemäße Verwendung

Die Bressel und Lade Arbeitsplattformen BLA I PG sind geeignet für die Aufnahme mittels einer

Palettengabel an Traktoren mit Frontladern. Die Verwendung an Hof- Rad- und Teleskopladern ist

verboten.

Die Arbeitsplattform ist für gelegentlichen Einsatz gemäß der LSV-Information T01 der

landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zugelassen. Eine regelmäßige Verwendung ist nicht

zulässig.

Die Arbeitsplattform dient zum Heben von Personen. Sie ermöglicht die Verrichtung von Arbeiten

in großer Höhe, die ansonsten nur unter erschwerten Bedingungen und mit hohen Risiken

durchgeführt werden können.

Die Arbeitsplattform kann für Reparatur-, Montage-, Demontage-, Pflege- und Kontrollarbeiten auf

ebenen Flächen eingesetzt werden. Grünpflege- und Baumschnittarbeiten mit der Motorsäge sind

erlaubt bei Ausstattung der Plattform mit einem Holzkantenschutz.

Der Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ist verboten.

Die Benutzung der Arbeitsplattform für sogenannte Kranarbeiten ist verboten.

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Der Einsatz der Arbeitsplattform ist nur bei Windgeschwindigkeiten unterhalb 12,5m/sek zulässig.

Bei drohendem Gewitter ist der Einsatz der Arbeitsplattform sofort zu unterbrechen. Ein Einsatz

während eines Gewitters ist verboten!

Während der Arbeit darf die Umgebungstemperatur nicht niedriger als -20°C und höher als 40°C

sein.

Alle für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.

Strassenfahrten mit angebauter Arbeitsplattform sind untersagt.

Es dürfen nur qualifizierte Personen an und mit Arbeitsplattformen arbeiten.

Als qualifiziert gelten Personen wenn:

sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung zur Kenntnis genommen und verstanden

haben.

sie Kenntnis über die am Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur

Unfallverhütung haben.

Der Fahrer des Trägergerätes, sowie die Personen in der Arbeitsplattform müssen:

o eingewiesen und über die durch den Einsatz verbundenen Gefahren unterrichtet sein.

o für die Arbeiten autorisiert sein.

o mindestens 18 Jahre alt sein.

o geistig und körperlich dafür geeignet sein.

Der Betreiber der Arbeitsplattform hat sicher zu stellen, daß die Verantwortungsbereiche, die

Zuständigkeiten und auch die Überwachung des Personals genau geregelt sind.

Durch Schulungen und Unterweisungen sind die notwendigen Kenntnisse dem Personal zu

vermitteln. Der Betreiber hat sicher zu stellen, daß das Personal den Inhalt der Betriebsanleitung

voll verstanden hat.

Im weiteren Verlauf der Betriebsanleitung werden vorzunehmende Modifikationen an den

Trägergeräten aufgeführt. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt ebenfalls, daß diese

Arbeiten durch den Betreiber oder einen beauftragten fachkundigen Dritten durchgeführt wurden.

Sollten Ihnen Informationen zu Arbeitsschritten un- oder missverständlich vorkommen, bzw.

teilweise- oder vollständig fehlen, so informieren Sie sich bitte bei dem Hersteller der Plattform

bevor Sie den Arbeitsschritt ausführen.

Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Eine Verwendung, die sich von der im vorigen Abschnitt unterscheidet oder darüber

hinausgeht, gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Hieraus resultierende Gefahren und Schäden sind einzig und allein durch den Anwender zu

verantworten.

Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung bei Personen- und Sachschäden bei:

Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch

Unsachgemäße Inbetriebnahme oder Bedienung

Wartungs- bzw. Reparaturmängeln

Mißachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung

Baulichen Veränderungen

Fremdeinwirkung

Höherer Gewalt

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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3. Beschreibung der Arbeitsplattform

3.1. Arbeitsplattform BLA I PG

Die Arbeitsplattform BLA I PG ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Konstruktion durch einen

Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-

Riffelblech mit Wasserablauföffnungen. Unter der Arbeitsplattform befinden sich 2 Gabelzinken-

einfahrtaschen.

Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor

Quetschverletzungen. Ein umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der

Arbeitsplattform heraus. Der Anbau erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Breite: 1300 mm

Höhe: 1100 mm

Tiefe: 850 mm

Gewicht: 185 kg

Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)

Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes

[Zeichnung: BLA I PG Ausstattung mit Schutzbügel]

3.2. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattformen:

- Hartholzkantenschutz

(benötigt bei Einsatz

einer Motorsäge in der

Arbeitsplattform)

- Oberer Schutzbügel schraubbar

mit Wellgitter geschlossen

(benötigt bei Arbeiten mit Gefährdung des Arbeits-

plattformpersonals durch Quetschung z.B.

unter Hallendecken)

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4. Gefahren bei der Verwendung

Beeinträchtigungen der folgenden Punkte können die Personen und Umwelt

gefährden. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher

Schadenersatzansprüche.

Sichere formschlüssige Aufnahme und Verriegelung der Arbeitsplattform

Standfestigkeit des Trägergerätes

Steifheit der Federung

Ordnungsgemäßer Luftdruck und Zustand der Reifen am Trägergerät

Einhalten der maximalen Traglasten

Standfeste, ebene und tragende Aufstellfläche mit max. 5° Neigung

Maximale Verfahrgeschwindigkeit zur Positionierung 1 km/h

Keine ruckartigen Bewegungen beim Verfahren

Unvorschriftsmäßig ballastiertes Trägergerät

Radstand und Spurweite

Funktion der gesperrten, bzw. gedrosselten Funktionen

Betriebsanleitungen des Trägergerätes und des eventuellen

Ladeeinrichtungsherstellers beachten!

Die Tür zur Arbeitsplattform schließt selbsttätig. Durch den federbelasteten

Schließmechanismus besteht Klemmgefahr.

Durch Verlust der Federspannung oder durch langsames Heranführen der Tür zum

Anschlag kann die Tür nicht ordnungsgemäß verriegeln. Wenn die Verriegelung nicht

ordnungsgemäß erfolgt, besteht Absturzgefahr.

Beim Ausheben der Arbeitsplattform aufmerksam auf eventuelle Anstoßpunkte

achten. Es dürfen sich keine Körperteile oder Werkzeuge ausserhalb der Grundfläche

der Arbeitsplattform befinden. Es besteht Quetschgefahr.

Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich der Arbeitsplattform aufhalten.

Gegebenenfalls ist die Arbeit umgehend zu unterbrechen und der Gefahrenbereich zu

räumen.

Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen und

Freileitungen einzuhalten.

Nennspannung bis 1 kv - Mindesabstand 1 m Nennspannung über 1 kv bis 110 kv - Mindesabstand 3 m Nennspannung über 110 kv bis 220 kv - Mindesabstand 4 m Nennspannung über 220 kv bis 380 kv - Mindesabstand 5 m Bei unbekannten Spannungen - Mindesabstand 5 m

Die Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen ist generell verboten!

Achten Sie immer auf vorschriftsmäßige Schutzkleidung in der Arbeitsplattform. Die

für die jeweilige Arbeit geeignet ist. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu

regeln.

Bei Nichtbeachtung können schwere gesundheitliche Schäden auftreten.

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5. Gefahren bei der Wartung

Verwenden Sie bei Wartungsarbeiten immer die entsprechend notwendige

persönliche Schutzausrüstung. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu

regeln.

Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgestelltem Motor erfolgen. Das Trägergerät muß

gegen Wegrollen gesichert sein.

Bei Wartungsarbeiten an der Arbeitsplattform können Gefahren durch demontierte

Teile und Werkzeuge entstehen. Es ist stets darauf zu achten, daß das Arbeitsumfeld

frei von möglichen Stolpergefahren ist. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten unter

angehobenen Teilen, sind diese formschlüssig zu unterbauen und gegen absenken zu

sichern.

Eigenmächtige Umbauten der Arbeitsplattform oder sicherheitsrelevante

Komponenten an den Trägergeräten und Ladeeinrichtungen sind strengstens

verboten.

Schäden an der Arbeitsplattform dürfen nur durch Fachwerkstätten unter Verwendung

von Original Ersatzteilen behoben werden.

6. Vorgaben zum Trägergerät

Für den sicheren Betrieb der Arbeitsplattform sind verschiedene Umbaumaßnahmen an den

jeweiligen Trägergeräten und Ladeeinrichtungen erforderlich. Aufgrund der Vielfältigkeit der

Trägergeräte werden die gängigsten Lösungen aufgezeigt. Diese lauten im Folgenden:

6.1. Befestigung der Arbeitsplattform

6.1.1. Die Befestigung der Arbeitsplattform an der Ladeeinrichtung des Trägergerätes muss

formschlüssig und gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern sein. Achten Sie darauf, daß die

Verriegelungsbolzen der Einfahrtaschen sicher hinter dem Knick des Gabelzinkens verriegeln.

6.1.2. Die Arbeitsplattform muss so geführt sein, dass ihre Standfläche in jeder Stellung

zwangsläufig parallel zur horizontalen Standfläche des Fahrzeuges ist; eine Abweichung von

±5° ist zulässig.

Bei nicht zuverlässig arbeitender Parallelführung ist der Einsatz der Arbeitsplattform

strengstens verboten. Der Fahrer der Kombination darf während des Einsatzes keinen Zugriff

auf die Sperrung der Kippfunktion haben. Ein Nachregulieren ist strengstens verboten. Bei

Trägergeräten bei denen die Parallelführung während des Hubweges von +5° auf -5° ihren

Winkel ändert, darf die Plattform auf Bodenhöhe mit bis zu 5° Neigung ausgerichtet werden.

Die Neigung kann mit der in der Arbeitsplattform installierten Dosenlibelle kontrolliert und

überwacht werden.

a) Mechanische Parallelführung: Durch

Installation von Absperrhähnen an allen

Öleinführungspunkten der/des Kippzylinder/s

kann ein unbeabsichtigtes Betätigen der

Kippfunktion verhindert werden.

[Bild: Installierte Absperrhähne]

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b) Hydraulische Parallelführung (Geber-Nehmer-Prinzip):

Durch Sperren der Ölzuführung wird sichergestellt, daß

ein unbeabsichtigtes Betätigen der Kippfunktion

verhindert wird. Dieses kann durch Absperrhähne, der

nach Ausrichtung der Plattform vor dem Arbeitsbeginn

geschlossen wird erreicht werden.

[Bild:

Gesperrte Ölzuführung]

]

c) Hydraulische Parallelführung (Stromregelventil): Das Stromregelventil ist auf den

Parallelführungsmodus einzustellen. Diese Stellung und deren Funktion ist vor jedem

Arbeitseinsatz zuverlässig zu prüfen und erst nach erfolgreicher Prüfung zu verwenden.

Wichtig! Bei der hydraulischen

Parallelführung müssen an den

Kippzylindern ebenfalls Rückschlagventile

installiert werden.

[siehe 3.2.2. a) und b)]

[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile

an Kippzylindern]

[Bild: Hydraulikplan – Ladeeinrichtung mit hydraulischer Parallelführung (Geber-Nehmer-

System) und Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit]

6.2. Standsicherheit

Vor dem Ersteinsatz muß die Standsicherheit nachgewiesen sein. Vor dem Test müssen alle

standsicherheitserhöhenden Ballaste (Heckgewichte, Frontgewichte, Achsgewichte, etc.) entfernt

werden.

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Das Trägergerät wird mit seiner

Längsachse parallel zur Höhenlinie auf

einer Ebene mit einem

Neigungswinkel von 15° aufgestellt.

(siehe Abbildungen)

Das zu prüfende Trägergerät muß ausreichend gegen ein eventuelles Umfallen

gesichert werden!

Die Lenkung steht in Geradeausstellung. Im talseitigen Viertel werden 250kg Ballast in die Plattform

eingebracht. Die Plattform wird dann komplett angehoben und wieder abgesenkt. In keiner Stellung

der Plattform dürfen die hangoberen Räder abheben.

Wenn zur Erhöhung der Standsicherheit zusätzliche Ballastgewichte erforderlich sind, so sind diese im

Prüfbuch zu vermerken. Weiterhin muß durch eine Betriebsanweisung und durch Hinweisschilder

sichergestellt sein, daß die erforderlichen Ballastgewichte vor der Verwendung angebaut werden.

6.3. Hub- und Senkgeschwindigkeit

6.3.1. Die Hub- und Senkgeschwindigkeiten müssen auf max. 0,4 m/s einstellbar sein. Eine

Verwendung der Arbeitsplattform mit größeren Hub- und Senkgeschwindigkeiten als 0,4m/s

ist strengstens verboten.

a) Mechanische Lösung 1: Der Ölstrom wird in der

Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein

Absperrhahn mit im Bypass geschaltetem

Drosselventil geführt. Durch das Betätigen des

Absperrhahnes wird der Ölstrom während des

Arbeitsplattformeinsatzes durch die Drossel

geleitet. Dieses Ventil ist durch eine fachkundige

Person (z.B. Fachwerkstatt) einzustellen. Ein

späteres Justieren ist strengstens verboten.

[Bild: Bypass mit Drosselventil]

6.3.2. Im Falle eines Schlauch- oder Rohrbruchs (Druckverlust im Hydrauliksystem) darf die

Senkgeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreiten

a) Rohrbruchsicherung: Die Rohrbruchsicherungen werden direkt an der Hubseite der

Hubzylinder installiert. Die Auslöseleistung der Rohrbruchsicherung muß passend zur

Literleistung des Trägergerätes gewählt werden.

Bei zu klein gewählten Rohrbruchsicherungen

kann es zu ungewollten Blockierungen während

der regulären Arbeit kommen, was auch zu

Beschädigungen an der Ladeeinrichtung führen

kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Es

wird empfohlen Rohrbruchsicherungen des

Herstellers der Ladeeinrichtung zu verwenden.

[Bild: Nachgerüstete Rohrbruchsicherungen]

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Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 9

b) Entsperrbare Rückschlagventile: Diese dürfen nur mit

Ladeeinrichtungen verwendet werden, deren Hubhöhe bei

max. 7,5m liegen. Bei Ausfall des Trägergerätes ist mit

diesem System keine Notabsenkung möglich. Von daher

sollte es nur verwendet werden, wenn eine Lösung mit

Rohrbruchsicherungen nicht umsetzbar ist. Weiterhin muß

eine Leiter entsprechender Länge immer kurzfristig

verfügbar sein um im Störungsfall die Personen aus der

Plattform evakuieren zu können.

[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile]

6.4. Steuerung

a) Zwischen dem Fahrzeugführer und den Personen auf der Plattform muss Sicht- und zuverlässige

Verständigung gewährleistet sein. Bei zu lauten Umgebungen oder geschlossenen Kabinen ist die

Verwendung eines Funkgerätes vorgeschrieben.

b) Nach Loslassen des Stellteils für Hub- und Senkbewegung muss dieses selbsttätig in Nullstellung

zurückgehen und die eingeleitete Bewegung der Plattform sofort zum Stillstand kommen.

c) Die Betätigungseinrichtung der Stellteile für Hub- und Senkbewegung muss sinnfällig,

gekennzeichnet und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Eine entsprechende

Kennzeichnung der Stellteile im Trägergerät hat vor dem Ersteinsatz zu erfolgen.

d) Der Fahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrerplatz nicht verlassen.

Betriebsanleitungen des Trägergerätes und gegebenenfalls des Herstellers der

Ladeeinrichtung sind zu beachten.

Im Anhang [Teileliste] werden die benötigten Komponenten und deren Bezugsquellen aufgezeigt. Die

im Anhang aufgeführten Komponenten waren Gegenstand der EG-Baumusterprüfung und sind somit

als geeignet anerkannt. Wenn andere Komponenten verbaut werden, muß sichergestellt sein, daß

diese technisch gleichwertig sind. Bei Fragen zu Komponenten und deren Einbau stehen wir Ihnen

gerne helfend zur Verfügung.

7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform

Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA I PG

Die gesamte Kennzeichnung darf nicht verändert werden oder unkenntlich gemacht werden.

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8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform

Die Arbeitsplattform BLA I PG wird mit einer angebauten Palettengabel des jeweiligen Trägergerätes

aufgenommen.

Stellen Sie sicher, daß sich niemand im Gefahrenbereich befindet.

Die Arbeitsplattform hat auf einer festen, ebenen Fläche zu stehen.

Entfernen Sie die beiden Sicherungsbolzen an den

Gabelzinkeneinfahrtaschen der Arbeitsplattform. Führen Sie die

Palettengabelzinken langsam in die Taschen der Arbeitsplattform ein.

Sobald die Zinken komplett eingeführt sind, sichern Sie die Arbeitsplattform

gegen herunterrutschen, indem Sie die Sicherungsbolzen wieder

hineinstecken.

Kontrollieren Sie, daß alle Verriegelungspunkte ordnungsgemäß verriegelt sind und sich nicht

versehentliche lösen können. Bei unsicherer Verriegelung darf die Arbeitsplattform nicht

betrieben werden.

Aktivieren und prüfen Sie alle für den Betrieb notwendigen Sicherheitseinrichtungen, wie

Kippzylindersperre (nach Ausrichten der Arbeitsplattform) und Hub-/Senkdrossel. Bei

Trägergerätspezifischen Sonderlösungen sind diese gemäß erweiterter Betriebsanleitung zu

befolgen.

Reinigen Sie die Arbeitsplattform von eventuellen Verschmutzungen, Vereisungen oder

Schnee und räumen Sie alle unbenötigten Werkzeuge aus der Arbeitsplattform heraus.

Beachten Sie neben dieser Betriebsanleitung auch die entsprechenden Regelwerke der

Berufsgenossenschaften, sowie die Betriebsanleitungen die mit der Arbeitsplattform im

Zusammenhang stehen.

Sämtliche Hinweisschilder am Trägergerät, Ladeeinrichtung und Arbeitsplattform sind zu

befolgen. Sie dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Ersetzen Sie umgehend

beschädigte oder entfernte Hinweisschilder.

Sind laut Standsicherheitstest (siehe auch Prüfbuch) zusätzliche Ballastierungen erforderlich,

so sind diese anzubauen.

Die Arbeitsplattform ist jetzt einsatzbereit.

Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes

Das Trägergerät mit Arbeitsplattform in die Arbeitsposition fahren. Auf sicheren Stand und festen

Untergrund ist zu achten.

Richten Sie mittels der Kippfunktion die Plattform aus.

Aktivieren Sie sämtliche Schutzeinrichtungen.

Vor Besteigen der Arbeitsplattform ist ein Probehub auf komplette Hubhöhe durch zu führen um

die Parallelführung über den gesamten Hubweg zu kontrollieren.

Falls Sie Kommunikationshilfen, wie z.B. Funkgeräte verwenden, testen Sie diese. Zusätzlich

verständigen Sie sich auf sinnbildliche Gestiken um dem Fahrer von der Plattform aus

Kommandos geben zu können.

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Beladen und besteigen Sie die Arbeitsplattform. Der Einstieg und Ausstieg ist nur am Boden

erlaubt! Achten Sie auf die sichere Verriegelung der Einstiegstür. Sichern Sie die Zusatzbeladung

gegen herausfallen oder Umfallen. Die max. Tragkraft von 250kg darf nicht überschritten werden.

Die Neigung darf max. 5° betragen.

Während der Arbeit darf der Fahrer den Fahrerplatz in keinem Fall verlassen!

Bei Arbeitsunterbrechung oder –ende muß die Fahrerkabine verschlossen werden.

10. Verhalten im Störungsfall

Bei Ausfall des Hauptantriebes des Trägergerätes ist die Ladeeinrichtung durch Betätigen einer

eventuell vorhandenen Notablasseinrichtung abzusenken.

Bei Traktoren deren Frontlader durch Rückschlagventile gesichert sind, muß eine entsprechend lange

Leiter angestellt und gegen umkippen und wegrutschen gesichert werden, bzw. muß eine Rettung

durch geeignete Maßnahmen erfolgen (z.B. Fahrbare Hubarbeitsbühne, etc.).

Auf der Arbeitsplattform befindliche Personen sind aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Sachkundiges Fachpersonal (z.B. Fachwerkstatt) hat nach dem Verlassen der Personen die Störung

zu untersuchen und zu beheben. Erst dann darf die Arbeit fortgesetzt werden.

11. Wartung und Pflege

Prüfen Sie vor und nach jedem Einsatz ob es zu einsatzbedingten Schäden an Arbeitsplattform,

Hubgerüst oder sicherheitsrelevanten Teilen am Trägergerät mit Ladeeinrichtung gekommen ist.

Diese Schäden sind umgehend zu beheben.

Bei übermäßiger Abnutzung des Hart-Holzkantenschutzes ist dieser zu erneuern.

In Zeiten in denen Die Arbeitsplattform nicht genutzt wird, ist diese gereinigt, trocken zu lagern.

Lackschäden sollten regelmäßig ausgebessert werden.

12. Prüfungen

Standsicherheitsprüfung gemäß LSV-Information T01

Vor Inbetriebnahme muß die Standsicherheit der jeweiligen Kombination sichergestellt

werden. Dieser Standsicherheitsnachweis erfolgt durch praktische Tests. Vor

Verwendung der Arbeitsplattform muß die Standsicherheit nachgewiesen sein,

ansonsten ist die Verwendung verboten. Der Nachweis erfolgt eigenverantwortlich!

Prüfung vor Erstinbetriebnahme

Vor der ersten Verwendung der Arbeitsplattform müssen alle sicherheitsrelevanten Teile

eigenverantwortlich geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in das Prüfbuch einzutragen.

Regelmäßige Prüfungen

Je nach Einsatz, mindestens einmal jährlich ist die Prüfung (siehe Prüfung zur Inbetriebnahme)

eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren.

13. Vordrucke für Prüfbuch

Kopieren Sie sich diese Vordrucke und sammeln Sie die jeweiligen Prüfberichte in einem

entsprechend bezeichneten Order, in dem auch alle zur Arbeitsplattform zugehörigen Dokumente in

Kopie abgelegt werden.

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Prüfbuch Bressel und Lade Arbeitsplattform BLA I PG

-Deckblatt

Betreiber der Arbeitsplattform (Betriebsanschrift): ______________________________________

_________________________________________________________________________________

Informationen zum Trägergerät:

Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________

Seriennummer: ____________________________________________________________________

Für die Standsicherheit sind Zusatzgewichte erforderlich: (Wenn ja, Position und Gewicht angeben)

________________________________________________________________________________

Informationen zur Ladeeinrichtung (Frontlader):

Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________

Seriennummer: ____________________________________________________________________

Informationen zur Arbeitsplattform:

Hersteller: Bressel und Lade Typenbezeichnung: BLA I PG

Seriennummer: ____________________________________________________________________

Zusammenführung Trägergerät und Arbeitsplattform am: ____________ durch:______________

_________________________________________________________________________________

Alle sicherheitstechnischen Umbauten wurden gemäß Betriebsanleitung durchgeführt und getestet

am: __________________ durch (Name, Firma, Anschrift):

_________________________________________________________________________________

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Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA I PG Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de

Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 13

Prüfbuch Bressel und Lade Arbeitsplattform BLA

-Prüfbericht (siehe auch Betriebsanleitung – Vorgaben zum Trägergerät)

(Mindestens einmal jährlich prüfen!)

Seriennummer: BLA I PG / __________ Datum: ________________

Stimmen die Angaben des Deckblattes mit den vorgefundenen überein? o – ja / o – nein

Wenn nein, dann besteht Gefahr, daß die Kombination nicht zugelassen ist. Dies muß unbedingt

geprüft werden. Vor der Klärung darf die Kombination auf keinen Fall weiter verwendet werden.

Prüfung: Ja Nein

Die Arbeitsplattform ist optisch im einwandfreien Zustand. (Rost, Beulen, Risse, Schweißnähte, etc.)

Die Einstiegstür zur Arbeitsplattform schließt zuverlässig automatisch.

Sämtliche Verriegelungsteile arbeiten einwandfrei und sind gegen versehentliches Entriegeln gesichert.

Das Trägergerät befindet sich im guten Allgemeinzustand.

Die Parallelführung arbeitet einwandfrei, nach Sperrung der Kippfunktion kann kein Einfluß auf die Kippfunktion genommen werden. (Abweichung max. +/-5°)

Die Forderungen zur Standsicherheit sind weiterhin erfüllt? (evtl. Ballastgewichte vorhanden, etc.)

Die Hub- und die Senkgeschwindigkeit liegt zuverlässig unterhalb 0,4m/sek.

Alle installierten Ventile zur Leitungsbruchsicherung sind vorhanden (bei hydraulischer Parallelführung Rückschlagventile an den Kippzylindern)

Sämtliche Stellteile zur Bedienung der Arbeitsplattform sind selbstzurückstellend, sobald sie losgelassen werden.

Alle sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen an Sicherheitseinrichtungen, Stellteilen und Arbeitsplattform sind vorhanden und gut erkennbar.

Sämtliche Sicherheitseinrichtungen, Ventile, Schläuche und Leitungen sind im einwandfreien Zustand.

Der Holzkantenschutz (Option) ist noch ausreichend vorhanden.

Sollte auch nur ein Punkt mit „Nein“ beantwortet worden sein. Darf die Plattform vor Behebung des

Mangels nicht weiter betrieben werden.

Sonstige festgestellte Mängel oder Hinweise: _______________________________________

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Prüfung durchgeführt am: _____________ durch: ______________________________________

Nächste Prüfung ist durchzuführen bis zum: ___________________ (max. 1 Jahr)

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Druckdatum: 11.12.2012 Version: 1.1 14

14. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung - Beispiele

Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige

Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.

-Absperrung der Kippzylinder an allen 4 Öleinführungspunkten

(Beispiel)

4 x Kugelhahn 2-Wege in passender

Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.:

Je nach Einbausituation werden

entsprechende Einschraubnippel und

Winkel-Stutzen benötigt.

-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit

(Beispiel)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt (s.o.)

1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum Leitungsquerschnitt z.B.:

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch

(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B. Entsperrbare

Rückschlagventile oder Rohrbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung Leitungsbruchsicherung)

1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder

Leitungsbruches z.B.:

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Falls kein Set Ladeeinrichtungsherstellerseitig angeboten wird:

2 x Leitungsbruchsicherung in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur Literleistung z.B.

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

15. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung - Beispiele

Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige

Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.

Verwendung:

-Absperrung der Kippzylinder an Hydraulikölzuleitung/-Rückleitung

(Beispiel)

2 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt z.B.:

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit

(Beispiel 1)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum

Leitungsquerschnitt

1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum

Leitungsquerschnitt z.B.:

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

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-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch

(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B. Entsperrbare

Rückschlagventile oder Leitungsbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung Leitungsbruchsicherung)

1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder

Leitungsbruches

Falls kein Set Frontladerherstellerseitig angeboten wird:

2 x Leitungsbruchsicherung für die Hubzylinder in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur

Literleistung z.B.

2 x Rückschlagventile entsperrbar für die Kippzylinder in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

und zur Literleistung z.B.

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Sonderfunktionen

Bei Frontladern bei denen durch z.B. eine Eilgangfunktion die Kippfunktion mittels eines Elektromagnetventiles

kurzgeschlossen werden kann um schneller entleeren zu können, muß diese durch geeignete Maßnahmen gegen

unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden. Z.B. Kippschalter in der Elektro-Steuerleitung oder Trennung der

Elektroverbindung. Eine versehentliche Benutzung darf nicht erfolgen können.