27
2855 P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 10. November 1994 [10.10.01] 10.00-12.05 / 14.00-17.05 Uhr

P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

2855

P R O T O K O L L

80. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 10. November 1994[10.10.01]

10.00-12.05 / 14.00-17.05 Uhr

Page 2: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942856

Abwesend Vorm ittag:Franz Ammann, Martha Haller, Max Kamber, GeroldLusser, Lukas Ott, Vreni Schäfer und Ernst Schläpfer

Abwesend Nachm ittag:Franz Ammann, Paul Dalcher, Rudolf Felber, Ruth Grei-ner, Martha Haller, Gerold Lusser, Lukas Ott, ChristophRudin, Ernst Schläpfer und Urs Steiner

Kanzlei:Walter Mundschin

Protokoll:Marianne Knecht, Maritta Zimmerli und AlexandreSchmidt

STICH W O R TVER ZEICH N IS

"Aluminium" MünchensteinEntlassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879

31 EinbürgerungsgesucheAusländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859

ArbeitslosengeldernSchulabgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2882

BegnadigungsgesuchD.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859E.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2860M.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2860R:W: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859

Bezirksrat LaufentalAnlobung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859

Fragestunde5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2871

Kantonsspital BruderholzSanierung Heizkesselanlage . . . . . . . . . . . . . . . 2862

Landratsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . 2862, 2869, 2879Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859, 2871Pers.Vorstösse, Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2869Roland Stähli

Anlobung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859Spesenentschädigung

Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2860Spitalleistungen

BS / BL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2875Spitalvertrag

BS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2875Stellenabbau

Antwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879Traktandenliste, zur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2859Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2871Wirtschaftsstandortes

Nordwestschweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2880

Page 3: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2857

TR A K TA N D EN

1. Anlobung von Roland Stähli, Laufen, als Mitglieddes Bezirksrates Laufentalangelobt 2859

2. 94/219Berichte des Regierungsrates vom 25. Oktober 1994 undder Petitionskommission vom 31. Oktober 1994: 31Einbürgerungsgesuche von Ausländern undAusländerinnenbeschlossen 2859

3. 94/216Bericht der Petitionskommission vom 20. Oktober 1994:Begnadigungsgesuch des R.W.beschlossen 2859

4. 94/217Bericht der Petitionskommission vom 20. Oktober 1994:Begnadigungsgesuch des D.M.beschlossen 2859

5. 94/218Bericht der Petitionskommission vom 20. Oktober 1994:Begnadigungsgesuch des E. M.beschlossen 2860

6. 94/233Bericht der Petitionskommission vom 27. Oktober 1994:Begnadigungsgesuch der M.V.beschlossen 2860

7. 94/215Bericht des Büros des Landrates vom 20. Oktober 1994:Änderung von Ziffer 3 (Pauschale Spesenentschädigung)des Dekretes über die Entschädigungen an dieMitglieder des Landratesbeschlossen 2860

8. 94/104Berichte des Regierungsrates vom 19. April 1994 und derUmwelt- und Gesundheitskommission vom 20. Oktober1994: Sanierung der Heizkesselanlage, KantonsspitalBruderholz, Baukreditvorlagebeschlossen 2862

9. 94/139Berichte des Regierungsrates vom 14. Juni 1994 und derUmwelt- und Gesundheitskommission vom 1.November 1994: Genehmigung des Vertrages über dieAbgeltung von zentrumsmedizinischen Spitalleistungensowie der klinischen Lehre und Forschung des KantonsBasel-Stadt durch den Kanton Basel-Landschaft, undGenehmigung von Artikel 8 der

V e r e i n b a r u n g z w i s c h e n d e m V e r b a n dBasellandschaftlicher Krankenkassen und demInselspital Bern sowie dem Kanton Basel-Landschaft(Spitalvertrag mit BS)beschlossen 2875

10. 94/240Fragestunde (5)alle Fragen beantwortet 2871

11. 94/222Interpellation von Heinz Aebi vom 31. Oktober 1994:Überraschender Stellenabbau bei Roche und AluminiumMünchenstein, Schliessung der Holzstoff- undPapierfabrik Zwing en (HPZ). Antwort desRegierungsrateserledigt 2879

12. 94/224Interpellation der SP-Fraktion vom 31. Oktober 1994:Entlassungen bei der "Aluminium" Münchenstein.Antwort des Regierungsrateserledigt 2879

13. 94/208Postulat der SP-Fraktion vom 20. Oktober 1994:Regionale Wirtschaftspolitik zur Sicherung desWirtschaftsstandortes Nordwestschweizüberwiesen 2880

14. 94/185Motion von Rudolf Keller vom 12. September 1994:Sofortiger Auszahlungsstop von Arbeitslosengeldern anSchulabgängerinnen und Schulabgängerabgelehnt 2882

Die folgenden Traktanden wurden nichtbehandelt

15. 94/187Postulat von Peter Brunner vom 12. September 1994:Besserer Anreiz zur Arbeit

16. 94/174Postulat von Peter Brunner vom 5. September 1994:Gewalt an Frauen: Potentionelle Täter präventiv undtherapeutisch betreuen

17. 94/211Interpellation von Marcel Metzger vom 20. Oktober1994: Belastung von Wohnungen durch Radon.Antwort des Regierungsrates

18. 94/176Interpellation von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 5.September 1994: LehrerInnenausbildung im Kanton BL.Antwort des Regierungsrates

19. 94/188Postulat von Franz Ammann vom 12. September 1994:Massnahmen gegen das illegale Sprayen

20. 94/156Postulat von Lukas Ott vom 23. Juni 1994: Einführungeines universitären Studienganges Landschaftsplanungdurch den Kanton Basel-Landschaft innerhalb derStruktur der Universität Basel

21. 94/223

Page 4: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942858

Interpellation von Rudolf Keller vom 31. Oktober 1994:Verschlampter Investitionsbonus. Antwort desRegierungsrates

22. 94/206Motion von Roland Laube vom 20. Oktober 1994:Ermittlung des strukturellen und konjunkturellenDefizites

23. 94/209Postulat der CVP-Fraktion vom 20. Oktober 1994:Fusion der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) und derBaselland-Transport AG (BLT)

24. 94/230Postulat von Heinz Aebi vom 31. Oktober 1994:Fah r pl an ve r f ah r e n SBB-Linie Laufen-Basel(Regionalzüge)

25. 94/210Postulat von Peter Brunner vom 20. Oktober 1994:Förderung und Unterstützung von Igelstationen in derRegion Basel

26. 94/198Postulat von Edith Stauber vom 22. September 1994:Entlastung des Dorfkerns Gelterkinden vonSchwerverkehr

27. 94/200Interpellation von Edith Stauber vom 22. September1994: Telefonbuchhalterische Kantonstrennung durchdie Telecom PTT. Antwort des Regierungsrates

28. 94/93Interpellation von Heidi Portmann vom 18. April 1994:

XPlutonium- und MO -Transporte. Schriftliche Antwortvom 18. Oktober 1994

29. 94/95Interpellation von Heidi Portmann vom 18. April 1994:Polizeiaufgebot bei Atommülltransport. SchriftlicheAntwort vom 18. Oktober 1994

30. 94/189Interpellation von Willi Breitenstein vom 12. September1994: Gerichtsurteil i.S. Folterspiele in Zeglingen.Schritliche Antwort des Regierungsrates vom 18.Oktober 1994

31. 94/197Motion von Rudolf Keller vom 22. September 1994:Offenlegung des Baselbieter Lotteriefonds

32. 94/199Interpellation von Claude Janiak vom 22. September1994: Zustände bei der Opferhilfe. Antwort desRegierungsrates

33. 94/207Motion von Alfred Peter vom 20. Oktober 1994:Lockerung der Fesseln im Wirtschaftsgesetz

Page 5: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2859

Nr. 2235

M ITT EILU N GEN

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER be-grüsst alle Anwesenden zur heutigen ganztägigen Sit-zung. Er wünscht Lukas Ott, der sich wegen einer Blind-darmoperation im Spital befindet, rasche und vollstän-dige Genesung.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2236

ZU R TR A K T A N D EN LIST E

Keine Bemerkungen.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2237

1. Anlobung von Roland Stähli, Laufen,als Mitglied des Bezirksrates Laufental

Roland Stähli wird als Mitglied des Bezirksrates Laufen-tal angelobt.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2238

2. 94/219Berichte des Regierungsrates vom 25. Okto-ber 1994 und der Petitionskom m issionvom 31. Oktober 1994: 31 Einbürgerungs-gesuche von Ausländern und Ausländer-innen

ELISA BETH NU SSBAU M ER: Die Petitionskommissionhat die 31 Einbürgerungsgesuche überprüft und möchtesie zur Genehmigung unterbreiten.

://: Den 31 Einbürgerungsgesuchen wird gemäss Antragder Petitionskommission einstimmig zugestimmt.

[Einbürgerungsgesuche s. Anhang]

Verteiler:- Nach Weisungen der Justiz-, Polizei- und Militärdi-

rektion.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2239

3. 94/216Bericht der Petitionskom m ission vom 20.Oktober 1994: Begnadigungsgesuch desR.W .

ELISA BETH NU SSBA U M ER möchte sich kurz grund-sätzlich zu allen Begnadigungsgesuchen äussern. DiePetitionskommission muss aufgrund von Berichten undAktenstudium darüber befinden, ob der Gesuchstelleroder die Gesuchstellerin begnadigungswürdig ist. Beiallen vorliegenden Gesuchen wurde nach relativ kurzerDiskussion die Begnadigungswürdigkeit bestätigt. Wich-tig ist für die Petitionskommission feststellen zu kön-nen, dass sich diese Leute in der Zwischenzeit klaglosverhalten haben. Dies trifft für alle diese 4 Fälle zu.

E. Nussbaumer bittet, den Gesuchen zuzustimmen.

://: Dem Antrag auf Begnadigung des R.W. und der Be-währungsfrist von 3 Jahren wird einstimmig zu-gestimmt.

Verteiler:- Gesuchsteller (eingeschrieben)- Obergericht Basel-Landschaft, 4410 Liestal- Advokaturbüro, Herrn lic. iur.. Niggi Dressler,

Hauptstrasse 46, 4102 Binningen- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Strafvollzug- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Akten)

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2240

4. 94/217Bericht der Petitionskom m ission vom 20.Oktober 1994: Begnadigungsgesuch desD.M.

://: Dem Antrag, die für vollziehbar erklärte Vorstrafevon 15 Monaten Gefängnis sei D.M. gnadenhalberzu erlassen und der Bewährungsfrist von 2 Jahrenwird einstimmig zugestimmt.

Verteiler:- Gesuchsteller (eingeschrieben)- Strafgericht, 4410 Liestal- Straf- und Polizeigericht Spalen, Schützenmattstars-

se 20, Postfach, 4003 Basel- Appelationsgericht, Bäumleingasse 1, 4051 Basel- lic. iur. Annalisa Landi, Advokaturbüro, Hauptstras-

se 46, 4102 Binningen- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Strafvollzug- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Akten)

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Page 6: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942860

Nr. 2241

5. 94/218Bericht der Petitionskom m ission vom 20.Oktober 1994: Begnadigungsgesuch des E.M.

W ILLY GR O LLIM U N D: In letzter Zeit war der Landratin Sachen Drogen grosszügig. In diesem Falle aber mussetwas Schwereres vorliegen, da E. M. 5½ Jahre Zucht-haus erhielt. W. Grollimund kann auch dieser Begnadi-gung zustimmen, er stört sich allerdings an der Bewäh-rungsfrist. Wenn 5½ Jahre Zuchthaus erlassen, wäre esam Platz, die Bewährungsfrist auf mindestens diese Zeitfestzulegen. W. Grollimund stellt in diesem Sinne An-trag.

W ILLI BER N EG GER findet diesen Antrag sinnvoll,weiss aber nicht, ob dies nach den gesetzlichen Bestim-mungen überhaupt möglich ist. Vermutlich müsste derAntrag auf 4 Jahre abgeändert werden.

CLA UD E JA N IA K: Sicher kann nicht eine Probezeitbeantragt werden, die länger ist als nach Strafgesetzmöglich; sicher sind es nicht mehr als 5 Jahre. C. Janiakempfiehlt, dem Antrag von W. Bernegger zuzustimmen.

W ILLY GR O LLIM U N D möchte das Maximum der mög-lichen Bewährungszeit beantragen.

://: Dem Begnadigungsgesuch des E.M. wird einstim-mig zugestimmt.

://: Mit 42:27 Stimmen wird der beantragten maxima-len Bewährungsfrist (gegenüber der von der Peti-tionskommission beantragten 3 Jahre) zugestimmt.

Verteiler:- Gesuchsteller (eingeschrieben)- Obergericht, 4410 Liestal- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Strafvollzug- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Akten)

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2242

6. 94/233Bericht der Petitionskom m ission vom 27.Oktober 1994: Begnadigungsgesuch derM.V.

://: Dem Begnadigungsgesuch der M.V. und der Bewäh-rungsfrist von zwei Jahren wird einstimmig zuge-stimmt.

Verteiler:- Daniel Borter, Advokat, Fischmarkt 16/18, 4410

Liestal (2) für sich und zuhanden der Gesuchstel-lerin (eingeschrieben)

- Strafgericht, 4410 Liestal- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Strafvollzug- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Abteilung

Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Akten)

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2243

7. 94/215Bericht des Büros des Landrates vom 20.Oktober 1994: Änderung von Ziffer 3 (Pau-schale Spesenentschädigung) des Dekretesüber die Entschädigungen an die M itglie-der des Landrates

LANDRATSPRÄSIDEN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: Am22. September hat der Landrat das Verfahrenspostulatvon G. Schaub als erheblich erklärt und damit das Bürobeauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.Diese Vorlage ist nun vorhanden. Das Büro beantragtmit 5:1 Stimme bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage ein-zutreten und entsprechend des Entwurfs zu beschlies-sen.

RITA KO H LER M A N N hat schon gegen die Spesenent-schädigungserhöhung gesprochen, als es um dieÜberweisung dieses Verfahrenspostulates ging. R. Koh-lermann möchte auch heute im Namen der FDP-Frakti-on die Vorlage ablehnen. Nicht weil sie grundsätzlichdagegen wäre oder meint, die Entschädigung sei zuhoch; wir wissen aber alle, dass mit jedem Mal, wo wirinnerhalb kurzer Zeit die Entschädigung erhöhen, beiunserer Bevölkerung immer weniger Verständnis fin-den. Zudem ist die Entschädigungsregelung im Land-ratsgesetz II. Lesung immer noch ausstehend. Wir müs-sen versuchen, in dieser Frage glaubwürdig zu bleiben

Page 7: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2861

und heute auf eine Spesenentschädigungserhöhungverzichten.

Die FDP-Fraktion lehnt die Erhöhung ab.

CLA UD E JA N IA K: Schon bei der Überweisung des Ver-fahrenspostulates wurde über dieses Thema debattiert.Die SP-Fraktion ist für Zustimmung zu dieser Vorlage.

C. Janiak möchte dazu zwei Bemerkungen anbringen:– die Zustimmung präjudiziert nicht, was im Rahmendes Landratsgesetzes beschlossen wird– im Vorfeld der Abstimmungen wurde im Zusam-menhang mit den Entschädigungen des Landrates im-mer wieder ausgeführt, dass nichts dagegen einzuwen-den sei, wenn die effektiven Spesen auch gedeckt sind.C. Janiak bittet, der Vorlage zuzustimmen.

TH O M A S GA SSER: Es geht ja hier nicht um Lohnerhö-hungen oder um Arbeits- oder Kommissionsentschädi-gung, sondern schlicht und einfach um die Rückerstat-tung von Spesen, die ein Landrat in Ausübung seinesMandates hat. Th. Gasser ist überzeugt, dass die Bevölke-rung dafür Verständnis hat.

VER EN A BU R K I: Auch die SVP-EVP-Fraktion ist mehr-heitlich für die Spesenerhöhung. V. Burki legt Wert aufSpesen und nicht Entschädigung. Es handelt sich wirk-lich nur um das, was bereits ausgegeben werden musste.Mindestens die Hälfte des Landrates wird am 1. Julinicht mehr hier sitzen, wir entscheiden heute also nichtin eigener Sache. V. Burki meint, den Nachfolgern dürfezugestanden werden, dass ihre Spesen etwas besser ent-schädigt werden als bisher.

V. Burki bittet um Zustimmung.

M A X RIBI: Im Namen der ehemaligen Mitglieder desKomitees "Landratsentschädigung" möchte M. Ribi fol-gende Überlegungen kundtun:

Die Ausgaben für Verpflegung und Konsumation sindgestiegen. Damit wäre die Erhöhung gerechtfertigt.Wenn keine Volksabstimmungen voraus gegangen wä-ren, könnte M. Ribi ohne Bedenken Ja sagen. WelcheReaktionen wird dies aber im Volk auslösen? Es wirdnicht der Betrag betrachtet, sondern vermutlich wirdgesagt: "Sie machen doch, was sie wollen", "Volksent-scheide werden nicht ernst genommen", "mit einer Listwerden 45'000 Franken beschlossen, damit die Referen-dumsgefahr gebannt ist", "von Sparwillen keine Spur","im nächsten Jahr werden sie diesen Trick nochmalsanwenden, weil sie bei den Entschädigungen nichtdurchgekommen sind, machen sie es jetzt mit den Spe-sen".

Die Folge des Signals, das wir nun beschliessen, könntesein, dass der Landrat vom Volk noch weniger ernstgenommen wird.

Was erwarten wir im Februar? Wir erwarten eine Wie-derwahl, und dass das Volk uns sein Vertrauen schenkt.Es wird aber solche haben, die nicht mehr an die Urnegehen, einige mehr als bis anhin.

M. Ribi wollte die Bedenken darlegen, entscheiden mussjeder selbst.

AD R IA N BA LLM ER möchte eine Frage stellen: Warumschlägt das Büro 700 Franken vor, wenn doch in derVorlage gesagt wird, damit würden die Spesen nichtannähernd gedeckt?

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: DemVerfahrenspostulat, das eine Erhöhung von 200 auf 700Franken verlangt, wurde zugestimmt.

W ILLI BR EITEN ST EIN: Es gibt in der Politik so etwaswie Zivilcourage. Dieser Antrag hat damit zu tun. Allehier im Saal bestätigen, dass die Spesen mindestens 700Franken betragen, die jeder Landrat auslegt. W. Breitens-tein erinnert daran, welche Schwierigkeiten man hat,wenn man auf Kandidatensuche geht. Darum solltenwir dazu stehen und beschliessen: "So geht es nichtmehr!"

PETER NIK LA U S möchte zu denjenigen sprechen, diefreigestellt sind und keine Einbussen haben. Dies trifftaber für viele andere Personen nicht zu.

M A X RIBI: Das Komitee hat nie gegen die Erhöhungeiner Lohnausfallentschädigung gekämpft.

RU TH H EEB: Erwerbsausfallentschädigung könnenbeispielsweise Hausfrauen nicht geltend machen. Mitanderen Worten: Wer zahlt die steigenden Spesen, dienicht mehr gedeckt sind, wenn wir mittagessen gehen?

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: Na-mentliche Abstimmung ist zum Eintreten verlangt wor-den.

Page 8: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942862

Es stimmen mit Ja:

Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Josef Andres, DaniloAssolari, Ursula Bischof, Patrizia Bognar, Willi Breitens-tein, Peter Brunner, Verena Burki, Peter Degen, Rös Frei,Käthi Furler, Thomas Gasser, Fritz Graf, Rös Graf, RuthGreiner, Gregor Gschwind, Hildy Haas, Jacqueline Hal-der, Ruth Heeb, Margot Hunziker, Reto Immoos, ClaudeJaniak, Alex Jeitziner, Walter Jermann, Rudolf Keller,Peter Kuhn, Roland Laube, Kurt Lauper, Hans Lütolf,Rita Mächler, Marcel Metzger, Adrian Meury, RolandMeury, Peter Minder, Daniel Müller, Peter Niklaus, Elisa-beth Nussbaumer, Heidi Portmann, Christoph Rudin,Rolf Rück, Lieselotte Schelble, Dominic Speiser, EdithStauber, Oskar Stöcklin, Andrea Strasser, Erich Strau-mann, Hans Rudi Tschopp, Christine von Arx, BrunoWeishaupt, Theo Weller

Es stimmen mit Nein:

Adrian Ballmer, Willi Bernegger, Hansruedi Bieri, AdolfBrodbeck, Susanne Buholzer, Paul Dalcher, Ruedi Felber,Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Willy Grollimund,Hans Herter, Claude Hockenjos, Thomas Hügli, PeterJenny, Hans Ulrich Jourdan, Rita Kohlermann, RogerMoll, Robert Piller, Max Ribi, Ernst Schäfer, Paul Schär,Urs Steiner, Peter Tobler, Heidi Tschopp, Therese Umi-ker,

Es enthalten sich der Stimme:

Robert Marti, Alfred Peter, Robert Schneeberger, ErnstThöni

://: Mit 52:25 und 4 Enthaltungen wird Eintreten be-schlossen.

://: Mehrheitlich wird dem folgenden Dekret über dieEntschädigungen an die Mitglieder des Landrateszugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Änderung von Ziffer 3 (pauschaleSpesenentschädigung) des Dekretes über dieEntschädigungen an die Mitglieder desLandrates

Vom 10. November 1994

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft be-schliesst:

I.Das Dekret vom 16. Dezember 1976 über die Entschä-digungen an die Mitglieder des Landrates wird wiefolgt geändert:

Ziffer 3:Die Mitglieder des Landrates erhalten eine jährlichepauschale Spesenentschädigung von 700 Franken.

II.Diese Änderung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2244

8. 94/104Berichte des Regierungsrates vom 19. April1994 und der Um welt- und Gesundheits-kom m ission vom 20. Oktober 1994: Sanie-rung der Heizkesselanlage, KantonsspitalBruderholz, Baukreditvorlage

TH O M A S GA SSER: Obwohl die Heizungsanlage imBruderholzspital bereits über 20 Jahre alt ist und gewisseAlterserscheinungen aufweist, liegt der Hauptgrund dervorgezogenen Sanierung in der Luftreinhalteverord-nung, die seit August 1990 in Kraft ist.

Es ist von absoluter Priorität, dass diese Luftreinhaltever-ordnung eingehalten wird. Was sich aber die Umwelt-und Gesundheitskommission gefragt hat, ist, ob es sichhierbei wirklich um die beste Lösung handelt.

Damit die Diskussion besser verstanden wird, möchteTh. Gasser einen Satz aus der regierungsrätlichen Vorla-ge vorlesen, der den Schlüssel darstellt:

"Für eine katalytische Reaktion werden Ab-gastemperaturen von 220–250E benötigt. DieMesswerte der bestehenden Kessel zeigen je-doch wesentlich tiefere Werte. Deshalb müssteder Abgasstrom vor dem Rekuperator ange-zapft und zum Katalysator geführt werden.Anschliessend werden die Abgase zurück zuRekuperator geführt. Abgasseitig nimmt derDruckverlust für das Saugzug-Gebläse zu. Die-ser zusätzliche Druckverlust kann zum Teilmit der Demontage des Zyklonenabscheiderskompensiert werden, das Saugzug-Gebläsemüsste jedoch angepasst werden.

Für die Erreichung der katalytischen W irkungist die Zugabe von Harnstoff in den Abgass-trom notwendig.

Irgendwo zeigen sich also die Grenzen oder auch dieAufgaben, die wir in unserem parlamentarischen Miliz-system haben. Es ist vollständig unmöglich, diese tech-nische Vorlage hier im Plenum vollständig zu vermit-teln. Es müssen einem Milizsystem Richtlinien gestelltwerden, was erwartet wird; wenn Spezialisten und Leuteder Verwaltung sich mit solchen Problemen jahrelangbeschäftigen, muss ihnen schliesslich geglaubt werden.

Wir haben uns gefragt, ob es noch dringendere Prioritä-ten im Kantonsspital Bruderholz gäbe, z.B. Notfallstati-on. Bei dieser Vorlage spielt aber auch die Frage des In-vestitionsbonus hinein.

Im Hinblick auf den relativ guten Zustand der Anlagen,auf die Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung undauch in Bezug auf die knappen Mittel wurde nur vor-gesehen, das Notwendigste auszuführen. Ein Kessel vondreien wird durch einen Warmwasserkessel ersetzt, undein anderer erhält eine Rauchgaszirkulation. Im übrigenwerden einige alters- und sicherheitsbedingte Mängelbehoben.

Die Umwelt- und Gesundheitskommission stimmt die-sem Projekt zu und bittet den Landrat um ein gleiches.

Page 9: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2863

TH EO W ELLER stellt namens der SVP-EVP-Fraktioneinen Rückweisungsantrag zu diesem Geschäft. ImGrundsatz ist die Sanierung unbestritten. DieLuftreinhalte-Verordnung von 1992 muss eingehaltenwerden. Einzig stören uns die Honorarkosten. Die924'000 Franken sind unseres Erachtens zu hoch. Th.Weller ist der Meinung, dass dies für eine halbe MillionFranken zu machen wäre. Dann hätte man immer nochgenug verdient.

Der Rückweisungsantrag lautet folgendermassen:

– Das Ingenieurbüro Hochstrasser, Joss und Glaus AGin Glattbrugg soll den Auftrag abschliessen und Hono-rarrechnung stellen.

– Die Regierung wird beauftragt, eine Honorar-Sub-mission nach den vorhandenen Vorgaben unter den imKanton ansässigen Ingenieurbüros auszuschreiben.

Begründung:

– Die SVP-EVP-Fraktion hat schon oft in diese Rich-tung gestossen.

– Es handelt sich um einen echten Sparvorschlag fürdas Budget 1995.

– Gemäss Beilage 1 zum Geschäft ist ein Koordinator(Architekt) mit 88'000 Franken honoriert. Diese Aufgabekann auch von einem guten Heizungsplaner übernom-men werden.

– Auch ist der Schwierigkeitsgrad mit 1.2 zu hocheingesetzt. Im Wettbewerb würde sicher mit einem tiefe-ren Wert gerechnet.

– Der Ingenieurauftrag bleibt im Kanton Basel-Land-schaft, wird also nicht nach Zürich vergeben.

– Es müssen keine hohen Deplacement-Spesen ausge-richtet werden.

– Der Kanton Zürich vergibt auch keine Ingenieur-arbeiten nach Baselland.

– Es würde sich auch eine Chance zur Konzeptände-rung anbieten.

– Der Honorarauftrag für den Bau der J2 konnte imWettbewerb deutlich günstiger vergeben werden. Wennwir nochmals eine Honorarsubmission ausschreibenwürden, könnten wir den Auftrag sicherlich viel güns-tiger vergeben.

UR SU LA BISCH O F spricht vorerst zum Rückweisungs-antrag. U. Bischof ist beruhigt, wenn Th. Weller die Vor-lage als Heizungsfachmann gut findet. U. Bischof mussallerdings einen Vorwurf anbringen: Seit Monatenkennt man die Vorlage. Warum werden die Bedenkennicht an die Kollegen in der Fraktion weitergegeben,damit in der Kommission seriös überprüft werden kannund Fragen gestellt werden können? U. Bischof begreiftnicht, warum die Verantwortung nicht dann wahrge-nommen wurde. Ging es um eine Profilierungsfrage? U.Bischof bittet alle Kolleginnen und Kollegen, in Zukunftsolch massive Einwände in die Kommissionsberatungeinzubringen.

U. Bischof ist klar gegen Rückweisung.

Zur Vorlage:

Unsere Partei fordert immer wieder die Einhaltung derLuftreinhalteverordnung; wir können also nicht anders,als für die Vorlage sein. Was wir von Privaten fordern,müssen wir als Staat sicher auch einhalten.

Die SP-Fraktion ist praktisch vollständig für Eintreten,Heidi Portmann wird sich mit einer anderen Meinungmelden.

Wir haben uns den Entscheid nicht leicht gemacht. U.Bischof kann dabei nur bestätigen, was Th. Gasser be-merkte: Wir sind in der Fraktion klar an Grenzen desMilizsystems gestossen.

W ILLI BER N EGG ER: Bei der FDP-Fraktion war die Be-geisterung für diese Vorlage nicht gross. Die Hälfte derFraktion enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme.

Die Vorlage scheint W. Bernegger sinnvoll. Es scheint imMoment das zu sein, was realisiert werden kann. W.Bernegger ist auch überzeugt, dass Rückweisung mitdem Auftrag, eine vollständige Sanierung durchzufüh-ren, falsch wäre. Die technische Entwicklung auf diesemSektor wird in den nächsten 10 Jahren ausserordentlichgross sein. Es ist darum eine Chance, jetzt sanft bzw.reduziert zu sanieren.

Zum Rückweisungsantrag: Dieser Antrag ist überrissen.Aus den genannten Gründen sollte kein Rückweisungs-antrag gestellt werden. Wir haben in der Kommissiondie Honorarfrage auch behandelt. Es kann jedoch derRegierung mitgegeben werden, dies nochmals zu prü-fen.

W. Bernegger spricht sich gegen den Rückweisungsan-trag und für Eintreten auf die Vorlage aus.

PE T ER KU H N: Wie schon der Präsident und auch U.Bischof ausgeführt haben, stand ohne Zweifel bei dieserSanierung die Frage im Vordergrund, ob der Kanton dieLuftreinhalte-Verordnung ernst nimmt oder nicht.Wenn nein, hätte sich die Sanierung nicht aufgedrängt,und es wäre dann vielleicht auch sinnvoller gewesen, ineinigen Jahren eine Gesamterneuerung der Anlage insAuge zu fassen.

Wenn der Kanton aber die Luftreinhalte-Verordnungeinhält, ergeben sich aus dieser Forderung entsprechen-de Konsequenzen. Es kann die Frage gestellt werden, obes Sinn macht, 5 Mio Franken auszugeben, um eine Teil-sanierung zu erreichen, für eine Anlage, die bald 30 Jah-re alt ist. Es handelt sich hier um Überlegungen, die fürLaien schwer nachvollziehbar sind. Nachdem aber einZürcher Ingenieurbüro sich der Sache angenommenhat, dürfte an der Qualität der Planung nicht mehr zuzweifeln sein.

Die CVP-Fraktion stimmt der Erneuerung zu und lehntselbstverständlich den Rückweisungsantrag ab.

RO LA N D M EU R Y: Auch die Grüne Fraktion befand sichin einer Zwickmühle. Wir können es uns nicht leisten,in der Luftreinhalte-Verordnung salopp zu sein. Es wur-de schon viel Zeit verloren, die Sanierung sollte bis EndeJahr abgeschlossen sein. Zumindest ein Teil der Investi-tionen sollte bei einer späteren Totalsanierung nichtverloren gehen. Aus diesen Gründen ist die Grüne Frak-tion für Eintreten auf die Vorlage und auch für derenGenehmigung.

PETER BR U N NER: Auch für die Schweizer Demokratenstellt dieses Projekt nur die zweitbeste Lösung dar. Es ist

Page 10: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942864

aber klar zu sagen, dass der Kanton, wie auch vieleGewerbe- und Industriebetriebe, ihren Beitrag zur Luft-reinhalteverordnung leisten, auch wenn uns dies Millio-nen an Steuergeldern kostet.

P. Brunner hat bereits in der Kommissionsberatung be-mängelt, dass die Planungssubmission tel quel nachZürich vergeben wurde, obwohl wir auch im KantonBaselland sehr gute Firmen besitzen. P. Brunner ist derMeinung, dass auch in der Planungssubmission derMarkt spielen sollte.

Für uns stellt sich heute zudem die Frage zur Rückwei-sung. Wenn wir Rückweisung beschliessen sollten, wür-den wir der Bundessubventionen im Betrage von700'000 Franken verlustig gehen.

Die SD-Fraktion spricht sich für Eintreten und Zustim-mung zur Vorlage aus, wenn die Bundessubventionenverloren gehen; wenn nicht, wäre die Fraktion für Rück-weisung und würde den Antrag der SVP-EVP-Fraktionunterstützen.

TH O M A S GA SSER: Wie W. Bernegger findet auch Th.Gasser eine Rückweisung überrissen. Wir könnten bei-spielsweise im Antrag einen Punkt 4 aufführen und dieRegierung beauftragen, darauf hinzuwirken, dass dieHonorarforderung um 15% gesenkt wird. Wir riskierenbei einer Rückweisung, noch mehr zu verlieren.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSBET H SCH N EID ER: Wennman die Vorlage genau betrachtet, bemerkt man, dassmit einem gewissen Zugszwang gearbeitet werden muss-te, weil Projekte gesucht wurden, die in den Investitions-bonus fliessen konnten.

Es sind nun Vorwürfe gefallen, es sei zu teuer projektiertworden, u.a. auch, dass ein Ingenieurbüro aus dem Kan-ton Zürich beauftragt wurde. Dazu ist grundsätzlich zubemerken: Auch von unserer Seite aus wurde immersehr viel Wert auf gute Arbeit und möglichst preisgüns-tige Verwirklichung gelegt.

Man ging generell an eine Gesamtsanierung und wolltealle drei Heizkessel sanieren. Schon bald stellte man aberfest, dass dies im Moment viel zu teuer käme. Alle dreiHeizkessel hätten rund 12–15 Mio Franken gekostet.Also musste günstiger geplant werden. Dabei kam manzur Variante, einen Kessel zu ersetzen und die anderenzwei zu sanieren und gelangte dabei auf eine Kosten-rechnung von 6 Mio Franken. Auch diese wurden noch-mals hinterfragt; heute nun liegt eine Vorlage mit 5,1Mio Franken vor. Nach Ansicht von E. Schneider hatsich planerisch und finanziell diese Lösung als güns-tigste und beste Variante erwiesen.

Warum wurde das Ingenieurbüro aus Glattbrugg beauf-tragt? Selbstverständlich haben wir ebenbürtige Firmenin unserem Kanton. Man ging zuerst von einem Gesamt-projekt aus und forderte diese Firma auf, sich darüberGedanken zu machen. Gewisse Firmen und Ingenieur-büros in unserem Kanton wären nicht in der Lage gewe-sen, das Gesamtprojekt zu überprüfen. Zudem hat dieFirma Hochstrasser aus Glattbrugg bereits früher Sanie-rungen im Kantonsspital durchgezogen.

Die 924'000 Franken sind E. Schneider "auch in die Nasegestiegen". Auch sie findet diesen Betrag enorm und hatihn nochmals hinterfragt.

Die Vorlage kann nicht einfach zurückgewiesen werdenmit dem generellen Auftrag, 15% zu kürzen. Irgend et-

was würde darunter leiden. E. Schneider hat aber selbst-verständlich den Auftrag – ohne ihn explizit auch vomLandrat zu erhalten – generell darauf zu achten, Projektemöglichst günstig zu realisieren.

Von unserer Seite her wurde dem Ingenieurbüro Hoch-strasser die Auflage gemacht, dass die Baubegleitung imKanton Baselland bleiben muss. Dabei werden ca.200'000 von den 924'000 Franken im Kanton bleiben.

Zum Investitionsbonus: Das Projekt wurde vorgezogenin der Hoffnung, nach den Sommerferien mit der Reali-sation beginnen zu können. Der Präsident der UGK hataufgezeigt, dass es sich fachlich um eine schwierige Auf-gabe handelt, die einige Zeit für eine seriöse Beratungbeanspruchte. Mit dieser guten Arbeit nun sind wir indas Risiko gelaufen, die Sanierung nicht bis am 31. März1995 verwirklichen zu können.

Wie setzt sich der Investitionsbonus zusammen? 50%des Projektes, im Maximum 700'000 Franken. Diese700'000 Franken würden wir erhalten, wenn das Projektbis am 31. März 1995 verwirklicht wäre. Wenn derLandrat heute beschliesst, sind wir trotzdem nicht in derLage, bis zu diesem Datum abschliessen zu können.Selbstverständlich wurde beim Bund eine Verlängerungdes Vollzugs beantragt. Aber so wie es im Moment ausBern tönt, haben wir keine Chance, dass der Verzöge-rung zugestimmt wird.

Was können wir tun? Wir können höchstens 30% derArbeiten bis im März durchziehen, d.h. 70% der Investi-tionen gehen verlustig, d.h. rund 490'000 Franken.

E. Schneider bittet dringlich, der Vorlage zuzustimmenund sie nicht zurückzuweisen. Wenn wir heute nichtvorwärts machen können, verlieren wir auch noch die210'000 Franken.

In diesem Sinne ist E. Schneider bereit, den Antrag desPräsidenten entgegenzunehmen und darauf zu achten,möglichst günstig in der Planung zu fahren.

W A LTER JER M A N N : Auch ihm ist aufgestossen, dassein Zürcher Ingenieurbüro beauftragt wird, eine solcheSanierung vorzunehmen. Wir haben im Kanton Basel-land einige Büros, die dazu in der Lage wären.

Auf 25-jährige Heizkessel sollen Rauchgassanierungenfür 625'000 Franken eingebaut werden. Wer würde beisich zuhause bei einer 25-jährigen Heizung eine solcheSanierung vornehmen? Man versucht, wegen der Luft-reinhalteverordnung jetzt schnell ein Projekt zu erwir-ken. W. Jermann ist überzeugt – wenn man das gesamteKonzept betrachtet – dass es sinnvoller wäre, eine neueHeizanlage zu installieren. Es gibt neue Heiztechniken,neue Energien, man sollte hier nicht zurückstehen. Nie-mand gibt die Garantie, dass die sanierten Heizkesselnicht schon im nächsten Winter aussteigen. W. Jer-mann bittet, dies zu bedenken.

H EIDI PO R TM A N N unterstützt das letzt Votum undden Rückweisungsantrag vehement. Diese Sanierung istnicht die beste Lösung. Im Moment werden 25% Ener-gie "versaut", dies muss klar gesehen werden, das sind200'000 Franken reine Energiekosten pro Jahr, die viaSteuergelder durch das Kamin verrauchen. Dies darfnicht so bleiben.

H. Portmann kritisiert, dass keine Wirtschaftlichkeits-rechnung vorgenommen worden ist. Sie hat dies ein-oder zweimal verlangt und musste dann per Telefon

Page 11: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2865

beim Verantwortlichen der Vorlage immer wieder nach-fragen. Die 200'000 Franken, die durch das Kamin ver-rauchen, sind nicht die vollständigen Kosten; minde-stens nochmals so viel muss für externe Kosten gerech-net werden, die wiederum der Steuerzahler berappenmuss. Damit sind wir schon bei 400'000 Franken an-gelangt.

Es handelt sich um eine sehr grosse Heizanlage, ent-sprechend einer mittelgrossen Gemeinde im Baselbiet.

Aber auch volkswirtschaftlich ist das Hinausschiebeneiner vollumfänglichen Sanierung nur schwer zu ver-stehen. Anstatt jetzt in Arbeitsplätze zu investieren,kaufen wir Öl und Gas aus dem Ausland ein. Mit einervollumfänglichen Sanierung – wenn wir richtig rechnenwürden – würden wir mindestens so gut fahren, wiewenn wir sie hinausschieben; die Gesundheitsschädensind dabei nicht berücksichtigt!

Im übrigen sind bei den 5,1 Mio 1 Mio für dieRauchgasrückführung; sie geht verlustig, wenn wir ineinigen Jahren die Gesamtsanierung anpacken.

Das Argument der technischen Entwicklung darf nichtgelten, denn sie läuft stets und darauf kann nicht gewar-tet werden. Gerade in Bezug auf die Heizkessel handeltes sich um sehr einfache physikalische Überlegungen,die sich immer gleich bleiben.

H. Portmann bittet, dem Antrag auf Rückweisung mitder Bitte um eine neue Vorlage zuzustimmen und dieWeichen für eine gesunde und volkswirtschaftlich intel-ligente Energieversorgung zu stellen.

PETER TO BLER: Nach diesen fachtechnischen Aus-führungen möchte P. Tobler eine kurze persönlicheErklärung abgeben: Was U. Bischof vorher bemerkte, derpermanente Vorwurf der schlechten Manieren, ist P.Tobler "in die Nase gestochen". P. Tobler bittet aufzuhö-ren, dem Fraktionssprecher Vorhaltungen zu machen,wenn er im Auftrag der Fraktion ein Votum abgibt. JedeFraktion trifft sich vor der Landratssitzung zu einer Frak-tionssitzung und beschliesst die Voten zu den bestimm-ten Vorlagen. Diesem Fraktionssprecher nun "persön-lich an den Karren zu fahren", indem ihm vorgeworfenwird, er hätte vorher an die Kommission gelangen kön-nen, widerspricht den parlamentarischen Sitten. P. Tob-ler bittet, dies zu respektieren.

H A N SR U ED I BIER I arbeitet in einer Firma, die nichtvon Honoraren lebt. Wir diskutieren nun genau denZielrichtungen entgegengesetzt. Erst wurde betont, dassdie Kommission Mühe bekundete, die technische Vorla-ge zu begreifen, auf der anderen Seite wird ein relativeinfacher und gut tönende Antrag der SVP-Fraktion, dieHonorare zu senken, eingericht. Dies widerspricht sichgegenseitig. Man kann wohl über den Ansatz diskutie-ren; wenn man aber an ein so komplexes Gebiet geht,kostet dies Geld. Diese Arbeiten kosten nicht zuletztdeshalb viel Geld, weil wir solche Verordnungen undAuflagen aufstellen. Einfache Lösungen sind nicht mehrmöglich. Wenn nun an den Honoraransätzen gestri-chen werden soll, ist das falsch, weil genau in diesenAnsätzen die Treuhandfunktion enthalten ist, die dasUnternehmen uns gegenüber hat, weil wir die techni-sche Seite nicht verstehen können. Es wäre gefährlich,innerhalb des Projektes das Büro zu wechseln. Es han-delt sich um eine schlechte Rückweisung und H.R. Bieribittet, nicht darauf einzutreten.

PETER M IN D ER ist nicht Heizungsfachmann und es istihm bewusst, dass die Planung komplex und aufwendigist. Es gibt Handwerker, die zu Konkurrenzpreisen arbei-ten müssen; darum ist es ungerecht, wenn Planer ent-sprechend besser verdienen als die Handwerker, dieauch Verantwortung tragen. 22% Honorar sind aber einstolzer Prozentsatz. Der Heizkessellieferant bringt eingrosses know how mit, das er den Planern abnimmt.

Der Investitionsbonus ist nun kein Argument mehr, wirwerden ihn auf jeden Fall verlieren; von daher könntedas Geschäft zurückgewiesen werden. P. Minder stimmtaber im Sinne des "Druck machens" dem Vorstoss zu.

TH EO W ELLER möchte U. Bischof antworten: Er haterst reagiert, als er das Blatt Beilage I der UGK gesehenund gemerkt hat, was es bedeutet. Dass die Ausführungs-begleitung im Kanton stattfindet, ist eine gute Sache.Th. Weller hat sich daran gestört, dass der Auftrag nachGlattbrugg vergeben worden ist. Auf der anderen Seiteist zu bemerken, dass es sich im ersten Projekt um einekomplexe Aufgabe handelte, die nun ständig reduziertworden ist, sodass man grundsätzlich nochmals neubeginnen könnte.

AD O LF BRO DBECK: Wir haben es mit einer Maschineaus den 70-er Jahren zu tun. Daraus wird nie eine Ma-schine aus dem Jahre 2000, ob wir viel oder wenig in-vestieren. Wenn man mit Fachleuten spricht, kommensie klar zum Schluss, dass das Sanierungskonzept alsvernünftig betrachtet werden muss. Auch wenn dieRauchgasrückführung beim zweiten Kessel je nach Phi-losophie als notwendig oder als nicht notwendig er-achtet wird. Man sollte dieser Vorlage zustimmen undden Rückweisungsantrag abweisen.

Es trat nicht ganz klar hervor, sowohl in der regierungs-rätlichen Vorlage wie auch im Kommissionsberichtnicht, ob im Kantonsspital Bruderholz noch anderesanierungsbedürftige Massnahmen in der nächsten Zeitoder mittelfristig zu erwarten sind. Gibt es allfällige Pro-blemkataloge oder Konzepte, die in einem mindestensmittelbaren Zusammenhang mit der energetischen Sa-nierung stehen? Dem einzelnen Landrat würde mit die-sem Wissen der Entscheid erleichtert.

DA N ILO ASSO LA R I kann dem Rückweisungsantragvon Th. Weller nicht so einfach zustimmen, weil dieRichtung nicht stimmt. D. Assolari findet es sehr stos-send, wenn hier Vorwürfe gegenüber anderen Fraktio-nen erhoben werden.

Ingenieursubmissionen sind problematisch. Der Ar-chitekt, der Ingenieur, der Heizungs- Lüftungsplaner, siealle haben eine Treuhandfunktion. Wenn die Auftrags-vergabe submissioniert wird, weiss man ja noch nichtgenau, was submissioniert werden soll. Der Umfangkann nicht genau definiert werden.

Es stösst D. Assolari auf, dass ein Schwierigkeitsgrad inkl.Umbauzuschlag von 1,44 bei diesen Planungsarbeitenzur Anwendung kommen soll. Dies ist zu hoch. D. Asso-lari möchte die Regierung beauftragen, die Verträge mitden Firmen nochmals auszuhandeln, bevor man in dienächste Phase geht.

RETO IM M O O S: Es sind einzig finanzielle Aspekte, diefür eine Sanierung sprechen. Lufthygienische und ener-giesparpolitische Aspekte sprechen für einen Neubau.Dann hätten wir eine Heizungsanlage, die dem Standder Technik entspricht. Aber hier muss der Landrat ent-scheiden und abwägen. Negativ findet R. Immoos ge-

Page 12: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942866

genüber einer gänzlichen Erneuerung, dass das Heiss-wasser auf 575E erwärmt wird, wobei nur 35% der Lei-stung auf dieser Temperatur benötigt werden. Die Tem-peraturen sollten gezielt angewendet werden können.

R. Immoos stellt noch einige Fragen zur Dimensionie-rung der Anlage: Die in den 70-er Jahren erstellte Anlageist auf 11 Megawatt Leistung ausgelegt, wir haben einenVerbrauch von 6,5 Megawatt. In der Vorlage ist er-wähnt, dass "im Falle einer späteren Erneuerung zweiKessel mit je 2,5 Megawatt Heisswassererzeugung genü-gen würden". Mit dieser Vorlage bewilligen wir den vier-ten Umbau. Die Anlage wurde für Schweröl geplant undgebaut. Der Einbau eines Abgaskatalysators ist in dieserAnlage auch nicht möglich, wäre aber bei einem Neubaumöglich. Wir hätten dann mühelos die Reduktion derNOx Immissionen um 40% unterhalb des Grenzwertes.

R. Immoos wäre eine Neuanlage, die dem Stand derTechnik 1994 entspricht, lieber als eine viermal umge-baute Anlage.

RO LF RÜCK ist bestürzt über die Beratung heute. R.Rück findet sich selbst nicht überfordert in dieser Sache.Als Projektleiter behandelt R. Rück in der Firma Anlagenim Aussenbereich.

R. Rück hat die Vorlage studiert und möchte vertiefteinige Bemerkungen anbringen. Es ist die beste Vorlagein letzter Zeit in Bezug auf die Abhandlung eines sol-chen Geschäftes. Sie ist von Anfang an logisch aufge-baut, alles ist enthalten.

Im Kommissionsbericht ist erwähnt, dass es keine Alter-nativen gäbe. Ab Seite 13 der regierungsrätlichen Vorla-ge sind Alternativen aufgezeigt. Im Anhang zum Berichtder UGK tauchen Fragen auf, die im Bericht des Regie-rungsrates beantwortet sind. Die Vorlage, wie sie nun ausgearbeitet ist, entsprichteiner ökonomisch-ökologischen Lösung, indem dieHeisswasserversorgung mit dem Austausch des Kesselssaniert und bei den anderen eine Rauchgaszirkulationeingebaut wird. Damit können die Vorschriften derLuftreinhalteverordnung eingehalten werden. Es kannnicht angehen, dass diskutiert wird, ob die Einhaltungder Reinhalteverordnung weiter hinaus gezögert wird.

Ob es im Kantonsspital Bruderholz noch andere Priori-täten gibt, hat mit der Heizung nichts zu tun. Es ist nichtso, dass ein 20-jähriger Kessel nicht umgerüstet werdenkann; das hängt von der Bauweise des Kessels ab.

Zum Honorar: Es ist immer so, dass bei einem Umbaunach 20 Jahren nicht mehr die vollen Unterlagen vor-handen sind. Ein Grossteil davon muss wieder beschafftwerden, das bedingt viel Zeit, die nicht am eigentlichenProjekt verwendet werden kann. Wenn jetzt eine neue Anlage gefordert wird, müssen wirdie andere Rechnung machen: Wie lange kann die Hei-zung noch betrieben werden, welcher technische Auf-wand steht dahinter?

R. Rück bittet, Rückweisung abzulehnen und der mass-vollen und guten Vorlage zuzustimmen. Die Vorlageverdient es nicht, so zerrissen zu werden. Ein Grossteilder Kosten wird für die Sanierung des einen Heizkesselsgerechnet, die relativ kleineren Kosten gehen zulastender Rezirkulation. Hier müssen wir vorangehen.

RO G ER M O LL: Bei einem Gesamtprojekt ist es richtig,dass ein Gesamtplaner eingesetzt wird. Nachher stelltsich die Frage über das weitere Vorgehen. Resultate des

Gesamtplaners sind vorhanden, dieses Resultat mussdann umgesetzt und die Machbarkeit geprüft werden. R.Moll meint, dass in der Vergabe "etwas nicht ganz rundgelaufen ist". In der heutigen Zeit hätte man prüfen sol-len, ob nicht – neben dem Gesamtprojekt – Vergabun-gen unter den speziellen Firmen möglich gewesen wä-ren.

Schon des öfteren wurde das Honorar angesprochen:Das Honorar ist im Bruderholzspital höher als in Liestal.Hier sollte man wirklich über die Bücher gehen.

Wir haben ein Umweltschutzgesetz und stehen in des-sen Vollzug. Wir müssen wissen, dass der Vollzug derTechnik immer hintennachhinkt. Darum spricht sich R.Moll gegen eine Rückweisung aus, wir müssen handeln.

M A X RIBI: Man darf auch hinterfragen, warum wirnun eine so lange Debatte führen. Der Ursprung liegt beider Luftreinhalteverordnung. Und zwar bei der ver-schärften Luftreinhalteverordnung, die der Kanton Ba-selland eingeführt und der Bund nachgezogen hat. AlsNaturwissenschafter muss M. Ribi feststellen, dass dieLuftreinhalteverordnung gegen das Naturgesetz ver-stösst. Auf der anderen Seite ist M. Ribi Gesetzgeber,wenn er Landrat ist. Der Kanton sollte auch Vorbildgegenüber den Bürgern sein, die auch darin eingebun-den sind.

M. Ribi versucht nun, Druck zu machen, damit die Re-gierung in Bern etwas unternimmt. Die Luftreinhalte-verordnung deckt nur einen Teil ab. Mindestens sollteauch gemessen werden, wieviele Kubikmeter hinausgelassen werden bzw. wieviele Kilogramm NOx in dieLuft verströmen. Dies sollte das Mass einer Sanierungsein und nicht die Konzentration, die nur die Hälfteaussagt. Wo bewegen wir uns überhaupt? Wir möchtendie Luft sauberer machen. Die Skala geht von Null bisHundert. Wir sind heute bereits über 90%, die wir zu-rückhalten und bewegen uns zwischen 90 und 100. 90ist relativ rasch erreicht, von 90 auf 100 müsste minde-stens nochmals soviel aufgewendet werden. Lohnensich diese Kosten?

Wenn M. Ribi die Vorlage betrachtet und sie ausrechnet,sieht man die Abnahme des NOx-Ausstosses. Wenn diesaufgeteilt wird auf die 5,1 Mio Franken, ergibt dies rund10'000 Franken pro kg, die weniger in die Luft ausge-stossen werden. Wenn man nun den Luftreinhalteplanbetrachtet, werden pro Jahr ca. 8900 Tonnen Nox proJahr ausgestossen, sodass dies einen sehr kleiner Wertdarstellt. Es rebelliert in M. Ribi, wenn wir viel Geld auf-wenden für wenig bessere Luft.

H EID I PO R TM A N N: In der Kommission wurde betref-fend des Honorars diskutiert. Es wurde betont, dass esdaran nichts zu rütteln gäbe. H. Portmann bittet umeine Antwort, ob man nicht im Sinn hat, in diesem Kan-ton bei solch grossen Ausgaben eine Auslegeordnung zumachen? Es muss nun hier ein politischer Entscheidfallen.

TH EO W ELLER möchte D. Assolari antworten, dasssein Antrag dahingeht, dass "aus den vorhandenen Vor-gaben eine Submission erfolgen soll".

TH O M A S GA SSER: Wir haben Zielsetzungen vorgesetzterhalten. Es wurde im übrigen erwähnt, dass die Be-triebssicherheit höher gestellt wird, darum werden imSpital alle drei Kessel saniert. Wenn eine Möglichkeit,um auf R. Rücks Votum zurück zu kommen, angetipptwird, kann nicht von einer Variante gesprochen wer-

Page 13: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2867

den. Die Verwaltung hat bereits im voraus entschieden,was sie als bestes anschaut. Das Votum von R. Rück hatTh. Gasser sicher gemacht, dass es sich hier um die besteLösung handelt.

Dass der Kanton nun einen Rückzieher bei der Luftrein-halteverordnung macht, könnten wir politisch nichtverantworten.

Anstelle der Rückweisung schlägt Thomas Gasser vor, alsneuen Punkt 4 aufzunehmen:

Der Regierungsrat wird beauftragt, alles zuunternehmen, um die Vorlage so rasch wiemöglich zu realisieren (Investitionsbonus) undzu versuchen, die Honorarforderung zu sen-ken.

DA N ILO ASSO LA R I: Was Th. Weller möchte, gehtnicht. Es können wohl Pläne des Büros Hochstrassergenommen werden, aber wo bleibt die Verantwortungfür die technische Lösung?

UR S STEIN ER warnt davor, dem Antrag von Th. Wellerzuzustimmen. Wenn wir ihm zustimmen, sitzen wirbestimmt in zwei Jahren hier und müssen einem Nach-tragskredit zustimmen. U. Steiner rät dringend, diesenAntrag abzulehnen.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSB ET H SCH N EID ER: Dass dieVerträge überprüft werden müssen, dass wir uns bemü-hen sollen, die Kosten zu senken, war schon für ihrenVorgänger selbstverständlich und darauf legt E. Schnei-der auch jetzt einen grossen Wert. Der Auftrag kannzwar erteilt werden, aber er steht so oder so zuoberst imPflichtenheft der BUD. Eine Planungssubmission durch-zuführen, ist schwierig, dies weiss D. Assolari genau.Trotzdem sträuben wir uns nicht vor schwierigen Auf-gaben; der Auftrag ist erteilt. E. Schneider möchte min-destens versuchsweise in der BUD drei Projekte durch-ziehen, damit Erfahrungen gesammelt werden können.Wir überprüfen zudem unsere Arbeit laufend und versu-chen, die Vergleiche aufzuzeigen und in allen Bereichenheranzuholen und verschiedene Lösungsvarianten zudiskutieren.

Einen Dank möchte E. Schneider an R. Rück ausspre-chen: auch E. Schneider ist überzeugt, dass es sich umeine sehr seriöse Arbeit handelt. Die einzelnen Fachleuteder BUD geben sich enorm viel Mühe und sind in denKommissionen immer bereit, alle Fragen zu beantwor-ten.

://: Rückweisung wird mit grossem Mehr abgelehnt.

LANDRATSPRÄSIDENT RO B ER T SCH N EEBERG ER: Eswurde ein Antrag zum Landratsbeschluss von Th. Gassereingereicht.

TH OM A S GA SSER: Infolge der Diskussionen geht es umeinen generellen Auftrag, alles zu unternehmen, um dieVorlage so rasch als möglich zu realisieren und zu versu-chen, die Honorarforderung zu senken. Es ist klar, dassdieser Antrag grösstenteils deklamatorische Bedeutunghat.

H EIDI PO R TM A N N: Ist die Rückweisung der SPV-EVP-Fraktion nur auf die Honorarforderung bezogen oderallgemein? H. Portmann hat Rückweisung aus wirt-schaftlichen Gründen verlangt.

RO LF RÜCK bittet, Punkt 4 nicht aufzunehmen. Wirhaben von E. Schneider gehört, dass es sich um einepermanente Aufgabe handelt, darum ist es nicht pla-ziert, hier in einer einzelnen Vorlage einen solchen An-trag aufzunehmen.

DA N ILO ASSO LA R I: Es handelt sich um einen Auftrag,am Honorar, das zu hoch ist, zu sparen.

TH O M A S GA SSER: Als wir zur Rückweisung diskutier-ten, sprachen wir von der Aufnahme eines solchenPunktes. In der Diskussion entstanden Zweifel betref-fend des Investitionsbonus und Zweifel betreffend derHonorare. In diesem Punkt möchten wir als Landrätenachdoppeln.

TH EO W ELLER: Es ist wichtig, nachzudoppeln. DieGeschichte hat gezeigt, dass wir in dieser Sache Proble-me haben. Th. Weller unterstützt den Antrag.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSBETH SCH N EID ER: Sollte einAntrag auf Einsparung von 20% gestellt werden, müsstegenau definiert werden, wo diese 20% gespart werdensollen.

://: Mit 32:28 Stimmen wird dem Antrag von Th. Gasserzugestimmt.

AN D R ES KLEIN: Ist die Konsequenz von Punkt 4, dassbei jedem Beschluss, der diesen Absatz nicht enthält, dieRegierung nicht alles unternehmen muss, um zu spa-ren?

TH O M A S GA SSER: Dieser Beschluss bedeutet, dass dielange Diskussion in zwei Punkten zusammengefasst undder Vorlage angehängt wird. E. Schneider wird sich injedem Fall einsetzen.

://: Dem folgenden erweiterten Landratsbeschluss wirdmit grossem Mehr und 3 Enthaltungen zugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Sanierung der HeizkesselanlageKantonsspital Bruderholz

Vom 10. November 1994

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft be-schliesst:

1. Dem Projekt der Sanierung der Heizkesselanlageim Kantonsspital Bruderholz wird zugestimmt.

Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr.5'100'000.--, Preisstand 1. Oktober 1993, wird zuLasten des Kontos 2320.703.30-185 bewilligt.

2. Die durch eine allfällige Teuerung ab 1. Oktober1993 verursachten Mehrkosten des Kredites unterZiffer 1 dieses Beschlusses werden mitbewilligt; siesind in der Bauabrechnung nachzuweisen.

3. Bei der Sanierung der Heizkesselanlage, Ziffer 1,handelt es sich um gebundene Ausgaben. Der Be-schluss muss demnach nicht der fakultativenVolksabstimmung gemäss § 31, Absatz 1, Buch-stabe b der Kantonsverfassung unterstellt werden.

4. Der Regierungsrat wird beauftragt, alles zu unter-nehmen, um die Vorlage so rasch wie möglich zurealisieren (Investitionsbonus), und zu versuchen,die Honorarforderung zu senken.

Page 14: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942868

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

BEG RÜ N D UN G D ER PER SÖ N LICH EN VO R STÖ SSE

Nr. 2245

94/195-1Budgetantrag von Rudolf Keller: Kürzung der Position2219/365.90, Volkswirtschaftsdirektion, KantonalesFürsorgeamt, Koordination Asylbewerber, Beiträge anOrganisationen, um Fr. 35'000.--

Nr. 2246

94/195-2Budgetantrag von Rolf Rück: Aufnahme von Fr. 40'000.-- unter Position 2311/318.20, Projektierung der Haupt-strasse in Lausen

Nr. 2247

94/195-3Budgetantrag von Verena Burki-Henzi: Aufnahme vonFr. 100'000.-- unter Position 2313.314.44, Planung Mit-teldorfkreisel Bottmingen

Nr. 2248

94/195-4Budgetantrag von Peter Degen: Erhöhung der Position2351/314.40, Bau- und Umweltschutzdirektion, Regio-nalplanung, Unterhalt Fuss- und Wanderwege, um Fr.15'000.-- auf Fr. 75'000.--

Nr. 2249

94/195-5Budgetantrag von Gregor Gschwind: Erhöhung derPosition 2355.365.60-1 von Fr. 625'000.-- auf Fr.997'500.--

Nr. 2250

94/195-6Budgetantrag von Gregor Gschwind: Erhöhung derPosition 2355.365.60-2 von Fr. 600'000.-- auf Fr.790'000.--

Nr. 2251

94/195-7Budgetantrag von Daniel Müller: Erhöhung der Position2520/313.90, Jugend- und Gesellschaftsfragen (Sucht-prävention), um Fr. 100'000.--

Nr. 2252

94/195-8Budgetantrag von Daniel Müller: Erhöhung der Position2522/362.12-1, Beitrag an die Löhne der Primar-, Real-und Sonderschul-Lehrkräfte (Präventionspool), um Fr.100'000.--

Nr. 2253

94/195-9

Budgetantrag von Daniel Müller: Erhöhung der Position2527/302.10-1, Löhne der Sekundarlehrer (Präventions-pool), um Fr. 100'000.--

Nr. 2254

94/195-10Budgetantrag von Daniel Müller: Erhöhung der Position2540/319.70, Projekte in der Berufsbildung, um Fr.100'000.--

Nr. 2255

94/195-11Budgetantrag von Peter Brunner: Kürzung der Position2588/365.90-3, Erziehungs- und Kulturdirektion, Bei-trag an Kulturveranstalter in Basel, um Fr. 1.--

Nr. 2256

94/195-12Budgetantrag von Daniel Müller: Erhöhung der Position2705/318.10-3, Prävention, um Fr. 100'000.--

Nr. 2257

94/195-13Budgetantrag von Kurt Lauper: Position 2705.365.50-1,Beitrag an den Verein "Tele-Hilfe Basel, Die DargeboteneHand, Tel. 143"

Nr. 2258

94/195-14Budgetantrag von Ursula Bischof: Position 2725.365.40-2, Beitrag in Höhe von Fr. 50'000.-- an die Beratungs-stelle des Frauenhauses Basel

Nr. 2259

94/241Motion von Danilo Assolari: Steuerliche Entlastung dernatürlichen Personen nach Annahme des Gewässer-schutzgesetzes

Nr. 2260 94/242

Page 15: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2869

Motion von Danilo Assolari: Milderung der unsozialenAuswirkungen der Gebührenerhebung nach dem Ver-ursacherprinzip

Nr. 2261

94/243Postulat von Verena Burki-Henzi: Tarifmassnahmenbeim Tarifverbund Nordwest-Schweiz

Nr. 2262

94/244Postulat von Peter Tobler: Kantonale Schul- und Büro-materialverwaltung (SchBMV) und Kantonsverlag

Nr. 2263

94/245Postulat von Peter Tobler: Reorganisation und Privatisie-rung der amtlichen Vermessung im Kanton Basel-Land-schaft

Nr. 2264

94/246Postulat von Theo Weller: Fusion der Baselland-Trans-port AG und der Autobus AG, Liestal

Nr. 2265

94/247Postulat von Thomas Gasser: Entwicklung der Finanz-transfers zwischen den beiden Kantonen BS/BL undderen Finanzgebahren

Nr. 2266

94/248Postulat von Alfred Zimmermann: Eggflue-Tunnel: Flan-kierende Massnahmen für die Ortsdurchfahrt Grellin-gen

Nr. 2267

94/249Postulat von Peter Brunner: Förderung des preisgüns-tigen Wohnungsbaues

Nr. 2268

94/250Postulat von Rudolf Keller: Fahrzeugführerausweise inKreditkartenform

Nr. 2269

94/251Interpellation von Fritz Graf: Fachhochschulen in derRegion Basel

Nr. 2270

94/252Interpellation von Esther Aeschlimann: Impfen derKinder in der Schule / Impfschutz von Kindern undErwachsenen

Nr. 2271

94/253

Interpellation von Rudolf Keller: Steuerrechtliche Be-handlung von Schmiergeldern

Nr. 2272

94/254Verfahrenspostulat von Rudolf Keller: Lasst sie in dieFerien

Zu allen Vorstössen keine W ortm eldung.

ED ITH STA U BER hat festgestellt, dass Thomas Gassereinen Vorstoss eingereicht hat (94/247), der dasselbeThema behandelt wie ein von ihr eingereichter undüberwiesener Vorstoss.

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: DasBüro wird diese Frage über Mittag abklären.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2273

M ITT EILU N GEN

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: FürInteressierte liegt das Programm der Info-Tagung INTER-REG vom 22. November 1994 in den Vorzimmern desLandratssaales auf.Das Büro des Landrates hat an seiner vorgängigen Sit-zung die Zulässigkeit des Postulates 94/247behandelt und kam zu folgendem Schluss: Bezüglich derin der heutigen Landratssitzung aufgeworfenen Frageder Zulässigkeit des Postulates 94/247 ist auf § 61 Buch-stabe a der Geschäftsordnung des Landrates zu verwei-sen. Danach können Postulate eingereicht werden, dieden Regierungsrat beauftragen wollen, einen nochnicht beim Landrat in Beratung stehendenGegenstand zu prüfen, dem Landrat darüber zu be-richten und allenfalls Antrag zu stellen. Das heute einge-reichte Postulat 94/247 ist demnach zulässig.

Für das Protokoll:Maritta Zimmerli, Protokollsekretärin

*

Nr. 2274

ÜBER W EISU N GEN D ES BÜ R O S

Landratspräsident RO BERT SCH NEEBERGER gibt Kenntnisvon folgenden Überweisungen:

94/235Bericht des Regierungsrates vom 1. November 1994:Unterstützung des Viehabsatzes; an die Finanz-kom m ission.

94/236Bericht des Regierungsrates vom 1. November 1994:Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1995.Direkte Beratung.

94/238Bericht des Regierungsrates vom 8. November 1994:Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Be-reich des öffentlichen Verkehrs für den Bezirk Laufen

Page 16: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942870

für die Jahre 1994 - 1997; an die Bau- und Pla-nungskom m ission.

94/239Bericht des Regierungsrates vom 8. November 1994:Sanierungs-, Umbau- und Ausbaumassnahmen derHaustechnik, der Küche und der geschützten Werkstättein der Kantonalen Psychiatrischen Klinik, Liestal; Bau-kreditvorlage; an die Um welt- und Gesund-heitskom m ission.

Für das Protokoll:Maritta Zimmerli, Protokollsekretärin

*

Nr. 2275

10. 94/240Fragestunde (5)

1. Theo W eller: W irtschaftsförderung:Vorbeugen ist besser, als heilen!

Im Zusammenhang mit Konkursen und Entlassungenstellt sich immer wieder die Frage nach den Gründen fürsolche Entscheide und Massnahmen.Meistens wird dann vordergründig argumentiert undder wahre Grund wird nicht auf den Tisch gebracht, weildieser der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wer-den will. Die BürgerInnen und Betroffenen reagierendann meistens mit Unverständnis und Fassungslosig-keit.Für mich stimmt diese "Physik" schon lange nicht mehrund es müsste Abhilfe geschaffen werden.

Fragen:1. Könnte ein Wirtschaftsrat, welcher mit verschiede-

nen Firmenvertretern und der Regierung an einenrunden Tisch sitzt, die Probleme der Wirtschaft unddes Kantons nicht besprechen und an der Wurzelpacken?

2. Könnte unser Wirtschaftsförderer nicht neue Im-pulse durch einen solchen Wirtschaftsrat erhalten?

3. Ist die Regierung der Meinung unsere Wirtschafts-förderung, so wie sie heute betrieben wird, sei genü-gend?

4. Wäre es denkbar, dass ein kleiner Teil der 16 MioFranken, die der Bund dem Kanton für die Kranken-kassen zur Verfügung stellt, für die Wirtschaftsför-derung eingesetzt werden könnte?

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERGER: DieseFrage bildet einen Bestandteil des SP-Postulates (94/208)betreffend Regionale Wirtschaftspolitik zur Sicherungdes Wirtschaftsstandortes, das unter Traktandum 13behandelt wird. Mit Zustimmung des Fragestellers wirddie Beantwortung seiner Fragen daher im Rahmen derBehandlung des Traktandums 13 erfolgen.

2. Peter Brunner: SBB-Linie Basel-Laufen,Regionalzugfahrplan 1995/97

Mit der Einführung des neuen Regionalzugsfahrplans1993/95 (Zweijahresfahrplan) hat sich für die Fahrgästedas Bahnangebot zwischen Basel und Laufen in ver-schiedenen Punkten erheblich verschlechtert(schlechtere Anschlusszeiten, Wegfall eines Zuges am

frühen Abend, schwierige und zum Teil unübersicht-liche Anpassung der Anschlussbuslinien usw.).

Fragen:1. Welche Schwerpunkte bzw. Fahrplanverbesserun-

gen des Regionalzugfahrplans 1995/97 beantragteder Regierungsrat bei der SBB?

2. Mit welchen Verbesserungen bzw. Verschlechterun-gen muss mit dem Regionalzugfahrplan 1995/97auf der SBB-Linie Basel-Laufen gerechnet werden?

3. Hat der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit denGemeinden auch schon alternativ die Einführungeiner Buslinie Laufen - Aesch geprüft (Kosten, Nach-frage, Konkurrenz Bahn usw.)?

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: Ob-wohl auch zu dieser Frage ein ähnlichlautendes Postulatvorliegt, das unter Traktandum 24 behandelt wird (Vor-lage 94/230; Postulat von Heinz Aebi betr. Fahrplan-verfahren SBB-Linie Laufen-Basel), hält der Fragestelleran der Beantwortung seiner Fragen fest. Allenfalls wirdTraktandum 24 aufgrund der Beantwortung dieser Fra-gen zurückgezogen.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSBETH SCH N EID ER: Anläss-lich des Fahrplanverfahrens zum Zweijahresfahrplan1993/95 wurde der Kanton Basel-Landschaft erstmals imFrühling 1992 über die geplante Umstellung des Regio-nalzugangebotes zwischen Basel und Delémont orien-tiert. Gegen diese Massnahme setzte sich der KantonBasel-Landschaft vehement zur Wehr. Am 23. Mai 1993wurde der neue Fahrplan trotz Widerstandes der Kanto-ne Basel-Landschaft und Bern eingeführt. Am 23. Sep-tember 1993 reichte der Kanton Basel-Landschaft seineFahrplanwünsche zum Fahrplanverfahren 1995/1997an die Generaldirektion der SBB ein. Im März 1994 fan-den Gespräche mit den SBB über die Fahrplanwünschedes Kantons Basel-Landschaft statt. Auch in diesen Ge-sprächen lehnten die SBB die Einführung des "alten"Angebotes zwischen Basel und Laufen ab. Trotzdemwird die Abteilung Oeffentlicher Verkehr der Bau- undUmweltschutzdirektion im Hinblick auf den GenerellenLeistungsauftrag ab 1997 ein Gesamtkonzept "ÖV-Ange-bot im Laufental" unterbreiten, das den erneuten Ver-such enthält, das Angebot im Laufental zu verbessern.Dieses Konzept wird auch die im Postulat angesproche-nen Fragen beantworten können.Zur Frage 1: Der Regierungsrat betrachtet das beste-hende Regionalzugangebot im Ergolztal grundsätz-lich als gut. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen nochin der Morgenspitze, wo nach Ansicht des KantonsBasel-Landschaft noch ein Kurspaar zwischen Basel undzumindest Sissach fehlt. Es wurde aber auch festgestellt,dass durch die erfolgreiche Einführung des Haltes desIC-Zuges Basel - Aarau - Zürich in Liestal eine gewisseEntlastung der Regionalzüge erfolgte. In diesem Sinnestellte der Kanton Basel-Landschaft das Begehren zurFührung eines zusätzlichen Regionalzugpaares auf derErgolztalstrecke. Gleichzeitig wurde das Begehren nachder Einführung von Pendlerzügen zwischen Prattelnund dem Badischen Bahnhof vorgebracht. Entsprechen-de Schritte sollen im Rahmen einer 2. Etappe der Regio-S-Bahn Basel angegangen werden. Die Situation imLaufental habe ich in der Einführung kurz aufge-zeigt. Ueber das Hom burgertal musste ich leiderschon früher berichten, dass die SBB leider die Einstel-lung des Regionalzugangebotes auf der Strecke Sissach -Läufelfingen - Olten anlässlich des Fahrplanwechsels1995 beabsichtigen. Gegen dieses Vorhaben setzte sichder Regierungsrat erfolgreich zur Wehr, so dass ein Auf-schub bis mindestens 1996 erreicht wurde. In der Zwi-schenzeit wird von den betroffenen Kantonen Basel-

Page 17: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2871

Landschaft und Solothurn, unter Einbezug der Gemein-den, ein neues ÖV-Konzept erarbeitet. Die Ergebnissedieser Studie werden in den Fahrplan 1996 einfliessen.Zur Frage 2: Wie bereits erwähnt, hat sich der Regie-rungsrat des Kantons Basel-Landschaft für eine Rück-kehr zum "alten" Angebot (mit gewissen möglichenModifikationen) auf der Strecke Basel - Laufen einge-setzt. Dies wurde jedoch von den zuständigen Vertreternder SBB klar abgelehnt! Deshalb muss realistischerweisedavon ausgegangen werden, dass 1995 keine Verbesse-rung des Angebots zu erwarten ist. Der Kanton Basel-Landschaft wird aber nicht aufgeben und mit den SBBweiterverhandeln.Zur Frage 3: Die alternative Einführung einer BuslinieLaufen - Aesch erachtet der Regierungsrat als keine sinn-volle Massnahme. Die Bahnverbindung Laufen - Baselbildet das Rückgrat des ÖV-Angebotes im Laufental undstellt auf effiziente Weise die Verbindung nach Baselsicher. Die vorhandene Nachfrage, vor allem RichtungBasel, könnte durch die vorgeschlagene Buslinie kaumabgedeckt werden.

3. Thomas Hügli: Motorfahrzeugkontroll-stelle Laufen

In § 38 des Anschlussvertrages hat sich der KantonBasel-Landschaft verpflichtet, im Einvernehmen mitdem Kanton Solothurn eine Motorfahrzeugkontroll-stelle in Laufen zu unterhalten. Gemäss Kommentarzum Anschlussvertrag sei die bestehende interkantonaleLösung sowohl unter dem Gesichtspunkt der schnellenErreichbarkeit als auch im Hinblick auf den Umwelt-schutz - kleiner Energieverbrauch, weniger Lärmim-missionen - zweckdienlich. Grundlage für den Betriebbildet u.a. eine Verwaltungsvereinbarung zwischen denbeiden Kantonen Bern und Solothurn.

Fragen:1. Wieso betreibt der Kanton Basel-Landschaft eine

Motorfahrzeugkontrolle in Laufen, wenn die Kon-trollschilder doch in Füllinsdorf abgeholt werdenmüssen?

2. Der Kanton Bern hat in Laufen Kontrollschilderabgegeben. Wäre der Kanton Basel-Landschaftnicht verpflichtet als Rechtsnachfolger Kontroll-schilder in Laufen abzugeben?

REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER zur Frage1: Im Gegensatz zur Meinung von Thomas Hügli be-treibt der Kanton Basel-Landschaft in Laufen keine Mo-torfahrzeugkontrolle. Die technischen Kontrollen derFahrzeuge aus dem Gebiet Dorneck/Thierstein und jeneaus dem Bezirk Laufen werden im Kanton Solothurndurchgeführt. Es handelt sich in Laufen also nicht umeine Motorfahrzeugkontrolle sondern um eine Motor-fahrzeug-Prüfstation, die mit jener in Münchenstein(für Fahrzeuge aus dem alten Teil des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt) zu vergleichenist. Dort werden die technischen Kontrollen an denFahrzeugen durchgeführt. Zudem kann die Führerprü-fung auch in Laufen abgenommen werden.Zur Frage 2: Der Kanton Bern gab beim PolizeipostenLaufen seinerzeit u. a. auch Kontrollschilder ab. DerKanton Basel-Landschaft hat die Verpflichtung zur Kon-trollschilderabgabe bewusst nicht übernommen, dapraktisch alle Dienstleistungen der Motorfahrzeugkon-trolle Baselland per Post beansprucht werden können.Ausserdem ist die Entfernung zwischen dem Bezirk Lau-fen und Füllinsdorf für dringende Fälle zumutbar. Imübrigen wird dem Garagengewerbe im Bezirk Laufen

von der Motorfahrzeugkontrolle empfohlen, auch aufdem Postwege (evtl. über Fax) mit ihr zusammenzuar-beiten, was sich auch gut eingespielt hat. Gewisse Aus-nahmen betreffend Kontrollschilder gelten für den gan-zen Kanton, für alle Polizeiposten. So ist es möglich,Kontrollschilder bei einem Polizeiposten zu tauschenoder zu deponieren, wenn man sein Fahrzeug längereZeit nicht benutzen will. Selbstverständlich ist dies miteiner gewissen Bearbeitungszeit verbunden. Von einerSonderregelung im Laufental wird abgesehen, da dieDistanzen zu kurz sind und der Aufwand zu gross wäre.

4. Rös Frei-Müller: Ausländerkinder-Dis-krim inierungen auf dem Pausenplatz

Leider müssen sich Ausländerkinder immer wieder dis-kriminierende, schmerzende Äusserungen ihrer Schul-kameraden anhören. Von Schulkameraden, die vermut-lich durch ihr Elternhaus diffuse und falsche Erklärun-gen betreffend Ausländer- und Asylproblematik ver-mittelt bekommen.

Fragen:1. Kann die Lehrerschaft derartigen Vorkommnissen

begegnen und sogar vorbeugen?2. Gehört das Thema "Zusammenleben mit Fremden"

zum Pflichtstoff an den Schulen?Wenn ja, ab welcher Schulstufe?

3. Besteht die Möglichkeit, dass das kantonale Fürsor-geamt und weitere involvierte Ämter wieder einmalder Realität entsprechende Zahlen und Fakten, dasAsylwesen betreffend, veröffentlichen?

REG IERUN G SRAT PETER SCH M ID: Rös Frei beschreibtein bekanntes Problem. Leider spielen sich auf unserenPausenhöfen auch Aktivitäten ab, die bestimmte Men-schengruppen auf unterschiedliche Art diskriminieren.Zur Frage 1: Ganz bestimmt kann die Lehrerschaftderartigen Vorkommnissen bis zu einem gewissen Gradbegegnen und sogar vorbeugen, indem aktiv gegen dis-kriminierende Aeusserungen gegenüber Kindern mitanderer Nationalität angegangen wird. Die meistenLehrerinnen und Lehrer nehmen in ihren Unterrichtauch Themenreihen wie Rassismus, Gewalt oder Um-gang mit fremden Menschen und Kulturen auf. Aller-dings spielt sich ein Teil der diskriminierenden Ereignis-se ausserhalb des eigentlichen Schulbetriebs ab (z. B. aufdem Schulweg) und wird daher den Lehrerinnen undLehrern nicht bekannt. Wo etwas beobachtet werdenkann oder bekannt wird, werden sicher die meistenLehrerinnen und Lehrer aktiv gegen solche Diskriminie-rungen vorgehen.Zur Frage 2: Es gibt kein eigentliches Schulfach odereinen strikte umschriebenen Schulstoff zu diesem The-ma, wenn vom Zielparagraphen des Schulgesetzes abge-sehen wird, der u. a. auch den Begriff "Toleranz" bein-haltet. Allerdings besteht heute für alle Schulstufen einegrosse Reihe von Hilfsmitteln, für die Beschäftigung mitdem Thema Umgang mit fremden Menschen und Kultu-ren. Wir sind froh, die Unterlagen der kirchlichen Hilfs-werke beiziehen und auf die Schulstelle "Dritte Welt"zurückgreifen zu können. Wir beteiligen uns auch amForum "Schule für eine Welt". Zudem wird die Entwick-lung eines kantonalen Lehr- und Unterrichtshilfsmittelsmit Mitteln des Lotteriefonds unterstützt. Unser Ziel istes, den Lehrkräften ausreichend Hilfsmittel zur Verfü-gung zu stellen, damit das Thema möglichst an aktuel-len Beispielen in den Schulen behandelt werden kann.Zur Frage 3: Die Möglichkeit, dass das kantonale Für-sorgeamt und weitere involvierte Aemter der Realitätentsprechende Zahlen und Fakten das Asylwesen betref-

Page 18: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942872

fend veröffentlichen, besteht. Das Heft Nr. 4/94 aus derReihe der Publikationen des Statistischen Amtes widmetsich speziell diesem Thema. Darin werden auch die ge-setzlichen Bestimmungen erläutert. Der Regierungsratfragt sich aber, ob das von Rös Frei erhoffte Ziel mit derVeröffentlichung von Zahlen erreicht werden kann, dadie wirklichen Fakten bei derartigen Diskussionen oft inden Hintergrund treten. Wer sich informieren will,kann aussagekräftige Publikationen finden.

RÖS FR EI: Der Regierungsrat hat sicher bemerkt, dass esmein Anliegen wäre, die vorhandenen Zahlen und Fak-ten einer breiten Bevölkerungsgruppe bekanntzuma-chen.

REG IERUN G SRAT PETER SCH M ID: Der Regierungsrathat dies zur Kenntnis genommen und wird es dem zu-ständigen Kollegen unterbreiten.

5. Hans Herter: Stipendien

Anlässlich der Beratung des Gesetzes über Ausbildungs-beiträge hat Herr Regierungsrat Peter Schmid festge-stellt, dass der Kanton Bern grosszügigere Beiträge aus-richtet als unser Kanton. Das bedeutet, dass die Laufen-taler StipendienbezügerInnen zukünftig mit geringerenBeiträgen auskommen müssen.Diese Feststellung irritiert mich, wurden wir doch vonunserer (heutigen) Regierung, im Vorfeld der 2. Laufen-talabstimmung, anders informiert. In den vom Bezirks-rat herausgegebenen Bulletins (Fragen zum Anschluss-vertrag), hat die Regierung mehrmals festgehalten, dassdie Ausbildungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaftmindestens gleich gut, wenn nicht sogar besser als imKanton Bern, seien.

Frage:Ist seit 1989 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten?

REG IERUN G SRAT PETER SCH M ID: Seit 1989 ist keineAenderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge inKraft getreten. Schon vor 1989 war klar, dass sich diebaselbieter Stipendiengesetzgebung in Revision befin-det. Diese Revision war während der Vertragsverhand-lungen rund ums Laufental im Gange. Entscheidend istdie Antwort 147 im Vorfeld der Laufentaldiskussion.Darin sind die noch heute zutreffenden, rechtsgültigenZahlen publiziert. Nach der bis vor kurzem geltendenStipendienregelung verhielt sich der Kanton Bern ge-genüber den Erstausbildungen grosszügiger als der Kan-ton Basel-Landschaft. Der Kanton Bern ist aber bei densog. Zweitausbildungen entscheidend zurückhaltender.Der Kanton Bern nahm zwar einige kleine Dekretsände-rung vor, zu einer massiven Veränderung der Situationim Stipendienwesen für das Ausbildungsjahr 1993/94führte aber folgender Umstand: Ein Urteil des Verwal-tungsgerichtes zwang den Kanton Bern, gegenüber denVorjahren wesentlich höhere Stipendien auszurichtenund diese einem grösseren Bevölkerungsteil zugänglichzu machen. Anstelle der budgetierten 50 Mio Frankenmusste der Kanton Bern mit Hilfe eines Nachtragskredi-tes 80 Mio Franken ausrichten. Der Grund lag am Ver-waltungsgerichtsentscheid, der festhielt, dass der Steuer-rabatt des Kantons Bern auch zugunsten der Gesuchstel-ler/innen um Stipendien angerechnet werden muss, dasich die Stipendien nach den Steuerverhältnissen desfamiliären Umfelds richten. Das führte vorübergehendzu einer klaren Besserstellung der bernischen Stipen-dienbezügerinnen und -bezüger für das Schuljahr1993/94. Am 19. Januar 1994 senkte der Grosse Rat desKantons Bern die Höhe der Stipendien im Dekret ab

Ausbildungsjahr 1994/95 wieder auf die Höhe vor demgenannten Urteil des Verwaltungsgerichtes. Für ein-zelne Stipendienbezügerinnen und -bezüger erfolgtedaher in der Tat eine Stipendienreduktion, die aber aucherfolgt wäre, wenn das Laufental beim Kanton Berngeblieben wäre. Wichtig ist, dass Stipendien in der gan-zen Schweiz immer nur für ein Ausbildungsjahr zugesi-chert und zugesprochen werden. Es gibt keinen Rechts-anspruch auf Ausrichtung eines bestimmten Betrageswährend der ganzen Ausbildungszeit. Es liegt in derNatur der Sache, dass Beschwerden und Reklamationenausbleiben, wenn die individuelle Situation zu einerVerbesserung führt. Wir konnten vom Kanton Bern nurFälle übernehmen, in denen auch dieser Stipendiensprechen konnte. Wer aber vom Kanton Basel-Land-schaft Stipendien erhält, obwohl er im Kanton Bernkeine bekäme, wird statistisch nicht erfasst, da keineKlagen eintreffen. Für das laufende Jahr wurden dieStipendien gemäss Laufentalvertrag ausgerichtet. Imnächsten Jahr wird eine Einzelfallüberprüfung vorge-nommen. Die Richtlinien entsprechen der im Baselbietgeltenden Rechtsgrundlage, wobei eine Härtefallüber-prüfung durchgeführt wird. Führt der Entscheid im Ein-zelfall zu einer unbilligen Härte, werden wir uns im Ein-zelfall auch grosszügig zeigen.

H AN S H ER TER : Ich habe mich nicht beklagt, ich habenur eine Frage gestellt. Die Antwort reicht mir, den Reimmache ich mir selbst darauf.

Damit ist die Fragestunde erledigt.

Für das Protokoll:Maritta Zimmerli, Protokollsekretärin

*

Nr. 2276

9. 94/139Berichte des Regierungsrates vom 14. Juni1994 und der Um welt- und Gesundheits-kom m ission vom 1. Novem ber 1994: Geneh-m igung des Vertrages über die Abgeltungvon zentrum sm edizinischen Spitalleistun-gen sow ie der klinischen Lehre und For-schung des Kantons Basel-Stadt durch denKanton Basel-Landschaft, und Genehm i-gung von Artikel 8 der Vereinbarung zwi-schen dem Verband BasellandschaftlicherKrankenkassen und dem Inselspital Bernsowie dem Kanton Basel-Landschaft (Spi-talvertrag m it BS)

TH O M A S GA SSER geht auf den Kommissionsberichtein, speziell hervorzuheben ist: Der Beitrag des KantonsBasel-Landschaft an einen Pflegetag im KantonsspitalBasel beträgt 800 Franken, jener an einen Pflegetag imUniversitätsspital in Bern ist 400 Franken. Als Basis fürden Vertrag mit Basel wird von Pflegetagskosten von1'400 Franken und für jenen mit Bern von 946 Frankenausgegangen. Inzwischen konnte einer Mitteilung ausBasel entnommen werden, dass die Pflegetagskosten imInselspital Bern 1'488 Franken betragen sollen. Es han-delt sich hier um ein interessantes Detail, das für unsereBeschlussfassung letztlich aber nicht ausschlaggebendist. Ich hätte von Basel lieber gehört, dass die Beiträgeunseres Kantons um die Hälfte reduziert werden kön-nen, da die Kosten in Basel und Bern gleich hoch liegen.Der Vertrag bezüglich das Universitätsspital in Bern gehtnach wie vor von einem Betrag von 946 Franken aus.Basel-Stadt setzt die Tarife für ausserkantonale Patientin-

Page 19: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2873

nen und Patienten nach dem Prinzip der vollen Kosten-deckung fest. Wir bezahlen in Basel also mehr als Kostendurch unsere Patientinnen und Patienten verursachtwerden (Anteil an Fixkosten und an wenig oder nichtgenutzte Ueberkapazitäten). Diese Berechnungsart hatschon andere Patientengruppen (z. B. aus dem Elsass)vom Kantonsspital Basel abgeschreckt. Der Landrat undder Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt haben schon vorlanger Zeit eine Kostentransparenz im Spitalwesen ver-langt, damit die Spitäler der Region besser verglichenwerden können. Diese Kostentransparenz wurde vomRegierungsrat des Kantons Basel-Stadt mehrfach ver-sprochen. Nun soll sie vorliegen, doch kann einzig dieVESKA-Statistik (Vereinigung Schweizerischer Kranken-häuser) aufgezeigt werden. Diese Statistik beinhaltetaber eine Kostenartenaufstellung (Löhne der Aerzte,Kosten des Verwaltungspersonals, Medikamentenbe-darf). Nötig ist aber eine Zuteilung dieser Kosten auf diejeweilige Sparte. Das basler Kinderspital und die Kan-tonsspitäler des Kantons Basel-Landschaft stellen dieseBerechnungen schon lange an. Den Verträgen solltezugestimmt werden. Der Vertrag mit Basel sieht einen Investitionskostenbei-trag von 240 Franken pro Pflegetag vor. Daraus ergibtsich, dass die von Patientinnen und Patienten des Kan-ton Basel-Landschaft bezogenen Leistungen der Spitzen-medizin zu 100% abgegolten werden. Die kurze Kündi-gungsfrist des Vertrages von 6 Monaten lässt eine recht-zeitige Anpassung an veränderte Situationen zu.In der Kommission war der Vertrag mit dem KantonBasel-Stadt nicht ganz unbestritten. Ich wurde daherbeauftragt, auf diese Ueberlegungen hinzuweisen. Die Vereinbarung zwischen dem Verband der Baselland-schaftlichen Krankenkassen und dem Inselspital in Bernsowie dem Kanton Basel-Landschaft ist für uns günstig.Ich gebe zu, nicht zu wissen, welche Berechnungsgrund-lagen der Stiftungsrat des Inselspitals den Pflegetags-kosten zugrunde legt, doch werden die Angaben wohl-überlegt sein. Wir können dem Kanton Bern für diesesAngebot danken, das unserer Bevölkerung auch eineAuswahl ermöglicht.

UR SU LA BISCH O F: Die beiden Spitalverträge ermögli-chen allen Baselbieterinnen und Baselbietern den Zu-gang zu den universitären Zentren in Basel und zumInselspital inkl. Kinderklinik in Bern, ohne höhere Ta-xen bezahlen oder eine Zusatzversicherung abschliessenzu müssen. Bedingung ist aber, dass medizinische Grün-de für die Einweisung sprechen, wobei die Entschei-dungsbefugnis bei den Chefärzten der baselbieter Spitä-ler liegt. Die Freizügigkeit des früheren Vertrages wurdenicht wiederhergestellt. Mit der Ausrichtung der Investi-tionskostenbeiträge erhält der Kanton Basel-Landschaftden Anspruch auf Mitsprache und auf Transparenz. Ichhoffe daher, dass in Basel sämtliche Unklarheiten inZusammenhang mit der Rechnungstellung möglichstrasch beseitigt werden. Wir müssen uns aber auch be-wusst sein, dass diese Probleme nie zu unseren Unguns-ten ausgefallen sind. Die SP-Fraktion stimmt den beidenVerträgen einstimmig zu.

PETER JEN N Y: In der FDP-Fraktion waren die Meinun-gen geteilt, so dass sich bei vielen Stimmenthaltungennur ein kleines Zufallsmehr zugunsten der beiden Ver-träge ergab. Adrian Ballmer wird daher noch einige fi-nanzpolitische Ueberlegungen anführen. Gesamtschweizerisch handelt es sich um eine Neuheit,dass ein Kanton auch Investitionskostenbeiträge an einSpital eines anderen Kantons leistet. Da die Investitio-nen, über einen längeren Zeitraum betrachtet, nicht soins Gewicht fallen, hält sich dieser Beitrag auch in Gren-zen. Hingegen ist der Kanton Basel-Landschaft damit

einem sehr alten Begehren des Kantons Basel-Stadtnachgekommen. Möglicherweise stand diese Absichthinter der Kündigung des Freizügigkeitsvertrages durchden Kanton Basel-Stadt.Diskussionen löste in unserer Fraktion auch dieschlechte Transparenz des Rechnungssystems am Uni-versitätsspital Basel aus. Zwar konnten die Bedenkendurch die Stellungnahme des Sanitätsdepartementes desKantons Basel-Stadt nicht zerstreut werden, doch gehö-ren die Universitätskliniken zu unserer Region und soll-ten von uns also auch angemessen mitgetragen werden.Der Betreiber eines Universitätsspitals müsste aber auchein Interesse an Patientinnen und Patienten haben. Vondiesem Interesse ist beim Universitätsspital Basel abersehr wenig zu merken. Der Kanton Basel-Landschaft hatden Auftrag, für die Hospitalisierung aller seiner Patien-tinnen und Patienten zu sorgen, kann aber nicht alleselbst behandeln. Dementsprechend ist es grundsätzlichrichtig, diese Verträge abzuschliessen. Streng rechtlichgesehen könnte der Kanton Basel-Landschaft die Kostenfür nicht im Kanton behandelbare Patientinnen undPatienten nach geltendem KUVG auf die Krankenkassenabwälzen, doch ist diese Belastung für die Krankenkas-sen unzumutbar. Der Kostenunterschied zwischen den Pflegetagen inBern und Basel spielt meines Erachtens eine unterge-ordnete Rolle, da für die Einweisung in ein Spital eherdie Zusammenarbeit der Aerzte ausschlaggebend ist.

PETER KU H N: Die CVP-Fraktion spricht sich einstim-mig für die Genehmigung der beiden Verträge aus.

H AN S SCH Ä U BLIN: Die SVP/EVP-Fraktion geht davonaus, dass eine seriöse Aushandlung stattfand. Sie stimmtden beiden Verträgen ebenfalls zu.

RO LA N D M EU R Y: Auch die Fraktion der Grünen unter-stützt die Verträge einstimmig. Die unterschiedlichenPflegetagskosten in Bern und in Basel haben auch beiuns eine gewisse Verunsicherung ausgelöst. Der "Zahlen-salat", der auch in der Presse veröffentlicht wurde, warnicht dazu angetan, das Vertrauen in die Berechnungenzu fördern. Trotzdem möchten wir zum Wohle der Pa-tientinnen und Patienten unserer Region die angebote-nen Spezialleistungen durch den Kanton einkaufenlassen. Es ist wohl auch so, dass die Konkurrenzsituationzwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land-schaft - verstärkt durch die Aufhebung der Freizügigkeit- einer optimalen Kostenentwicklung im Wege stehenkönnte. Die unterschiedliche Grösse der Einzugsgebieteder beiden Universitätsspitäler spielt für die Abwei-chung der Pflegetagskosten auch eine Rolle. Daher istfür die Fraktion der Grünen die Feststellung, dass mitdem Vertrag eine faktische "Zementierung" der Aufhe-bung der Freizügigkeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bis auf weiteres sanktioniertwird, viel wichtiger als die Diskussion über die Unge-reimtheiten im Bereich der Kosten. Freizügigkeit in derSpitalwahl zwischen diesen beiden Kantonen hat nichtnur einen finanziellen Aspekt. Die Freizügigkeit ist nachMeinung der Fraktion der Grünen der Garant zur Erhal-tung der Medizinischen Fakultät für unsere Region. Nurmit durchlässigen Kantonsgrenzen für alle Patientenka-tegorien kommen die Unikliniken zu ausreichend gros-sen und vielfältigen Patientengrundlagen, so dass dasmedizinische Niveau gehalten werden kann. Das giltselbstverständlich auch für eine Universitätsklinik aufbaselbieter Boden. Gemäss Kosten- und Leistungsstellenrechnung kostetein Freizügigkeitspflegetag in Basel (gemäss Pressemit-teilung) 850 Franken. Die Deckung kann heute nur miteiner Zusatzversicherung erreicht werden. Falls in die-

Page 20: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942874

sem Betrag auch 25% für Lehre und Forschung enthal-ten sind, lägen die Kosten für einen Freizügigkeitspflege-tag bei 640 Franken. Mit einem Pauschalbetrag für Lehreund Forschung von 10 Mio Franken pro Jahr wären dieKosten für die Patientinnen und Patienten, die Freizü-gigkeitsleistungen in Basel beanspruchen, gedeckt. Beivoller Kostendeckung würden also 640 Franken proPflegetag für Freizügigkeitsleistungen ausreichen. DieserBetrag liegt 90 Franken unter den durchschnittlichenPflegetagskosten der Kantonsspitäler Bruderholz undLiestal. Trotzdem ist die Wiedereinführung der Freizü-gigkeit für den Regierungsrat des Kantons Basel-Land-schaft oder die Regierungen beider Kantone kein The-ma. Falls keine finanziellen Gründe für diese Haltungsprechen, welche politischen Gründe führen dazu? Ge-hen die Forderungen des Kantons Basel-Stadt über die inder Pressemitteilung angegebenen 850 Franken hinaus,oder ist in diesen 850 Franken der Beitrag an Lehre undForschung nicht enthalten? Die Fraktion der Grünen istder Ansicht, dass die Freizügigkeit der Spitalwahl zwi-schen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst baldwieder eingeführt werden sollte, ist aber mit den vorlie-genden beiden Verträgen als Schritt zu einer Gesamtlö-sung einverstanden.

PETER BR U N N ER: Die SD-Fraktion kann den neuenVerträgen zustimmen, obwohl nur eine Teillösung er-arbeitet werden konnte. Die verschiedenen Zahlenanga-ben tragen nicht zu grösserem Vertrauen bei. Die volleFreizügigkeit zwischen dem Kanton Basel-Landschaftund dem Kanton Basel-Stadt würde für unseren Kantonausserordentlich teuer. Grundsätzlich befürworten wirden Vertrag mit dem Universitätsspital Bern, der zumehr Transparenz und Wettbewerb führt.

AD R IA N BA LLM ER: Ich möchte im Namen der FDP-Fraktion einem breiten Unbehagen Ausdruck geben.Dieses Unbehagen rührt daher, dass das Rollenverständ-nis zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land-schaft nicht ausdiskutiert und geklärt ist. Ich kann mirzwei Modelle vorstellen. Modell 1: Der Kanton A de-finiert seine Kapazitäten selbständig, legt sie auf seineGrösse aus und bietet freie Kapazitäten Dritten an. DerKanton A trägt das Unternehmerrisiko allein, die Kos-tentransparenz für Dritte ist unnötig. Der Kanton A trägtseine Leistungen Dritten zu Marktpreisen, nicht zu Voll-kosten, an und kalkuliert aufgrund einer Deckungsbei-tragsrechnung. Er muss die variablen, nicht aber diefixen Kosten voll abdecken. Modell 2: Der Kanton B istin die Planung, Realisierung, unternehmerische Verant-wortung und ins Risiko eingebunden. Dann gilt aucheine gemeinsame Versorgungspflicht. Die Leistungenwerden gegenseitig zu Gestehungskosten abgegolten.Dass dazu auch kalkulatorische Kosten gehören, ist fürmich selbstverständlich. Dieses Modell setzt Kosten-transparenz voraus, die zur Zeit nicht gegeben ist. BeideModelle sind möglich, sie sind aber auch an gewisseVoraussetzungen gebunden. Die Modelle, also die Ver-antwortungen, sollten aber nicht durchmischt werden.Unbehagen kommt auf, wenn die Gestehungskosten,Vollkosten, ohne Kostentransparenz, ohne unterneh-merische Mitplanung und Mitentscheidung sowie ohneEinfluss auf die Kosten der Leistungsbereitstellung abge-golten werden. Wir benötigen selbstregulierende Syste-me. Wenn der eine Kanton die Investitionen und dieKapazitäten festlegt und der andere Kanton zahlt, han-delt es sich nicht um ein selbstregulierendes System.Ich beantrage keine Ablehnung der Vorlage, da sie eineVerbesserung bringt. Bei künftigen regionalen Geschäf-ten sollte das Rollenverständnis aber ausdiskutiert undgeklärt werden. Die Verantwortungen müssen immer

klar geregelt werden, wobei nicht immer das gleicheModell gewählt werden muss.

H AN S H ER TER : In der regierungsrätlichen Vorlage istfestgehalten: "Im Hinblick auf den Uebertritt des Lau-fentals zum Kanton Basel-Landschaft sollte nämlichnach der Meinung des Regierungsrates die Bevölkerungdes Laufentals in die Lage versetzt werden, auch zukünf-tig ohne Einschränkungen das Inselspital Bern für zen-trumsmedizinische Spitalleistungen in der AllgemeinenAbteilung wählen zu können." Die Umwelt- und Ge-sundheitskommission betont sogar, dass der Vertraginsbesondere für den neuen Bezirk Laufen von grosserBedeutung sei. Bis zum Kantonswechsel konnte sichjede laufentaler Patientin und jeder laufentaler Patientim Inselspital ohne Einschränkung behandeln lassen.Damals waren nicht nur zentrumsmedizinische Leistun-gen abgedeckt. Dennoch machte davon keine grosseZahl von Laufentalerinnen und Laufentalern Gebrauch.Das wird sich auch in Zukunft kaum ändern. Der Vertragmit dem Inselspital hat daher nicht nur eine Bedeutungfür das Laufental sondern für den ganzen Kanton Basel-Landschaft. Von grosser Bedeutung wäre für das Laufen-tal hingegen, wenn der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft seine Versprechen gegenüber dem Laufentaleinhalten würde. Im Vorfeld der zweiten Laufentalab-stimmung nahmen die beiden Regierungen der KantoneBasel-Landschaft und Bern zum Anschlussvertrag Stel-lung. Dabei garantierte die baselbieter Regierung dievolle Freizügigkeit für die Behandlung in baselstädti-schen Spitälern mehrfach. Damals wurde die Frage un-terbreitet: "Ich bin allgemeinversichert und möchte dieOperation in Basel machen lassen. Wie muss ich für dieKostenregelung vorgehen?" Die klare Antwort des Kan-tons Basel-Landschaft lautet: "Der oder die Fragestel-ler/in hätte im Kanton Basel-Landschaft nichts vorzuse-hen. Es entstehen ihr oder ihm keine Mehrkosten." Heu-te sieht das anders aus. Die Laufentalerinnen und Lau-fentaler müssen sich heute praktisch dem gleichen Pro-zedere wie früher unterziehen, wenn sie in Basel behan-delt werden wollen. Es ist mir bekannt, dass der KantonBasel-Stadt den Vertrag mit allen Nachbarkantonenaufgelöst hat. Ich glaube aber auch, dass die laufentalerBevölkerung aufgrund der Versprechungen der baselbie-ter Regierung davon ausgehen konnte, dass wiederumein gleichwertiger Vertrag ausgearbeitet werde. In einerVernehmlassung ans Bundesgericht, die Steuerfragenbetraf, hielt die baselbieter Regierung auch fest: "Nachdem Grundsatz von Treu und Glauben haben die in denAntworten enthaltenen Angaben nicht bloss informati-ven Charakter, sondern sind gegenüber dem Fragestelleroder der Fragestellerin auch verbindlich." Als Laufenta-ler fühle ich mich heute von der baselbieter Regierunghintergangen und werde den Vertrag aus Protest ableh-nen.

ED U A RD BELSER: Ich danke Ihnen, dass Sie diesenbeiden Verträgen weitgehend zustimmen können. Dererste Vertrag betrifft die beiden Kanton Basel-Stadt undBasel-Landschaft direkt, der zweite beinhaltet praktischeine Ratifikation eines Vertrages des Verbandes der Ba-sellandschaftlichen Krankenkassen mit dem InselspitalBern durch den Kanton Basel-Landschaft. Für die Pa-tientinnen und Patienten spielt diese Unterscheidungkeine Rolle. Vor Jahren wurde dem Regierungsrat vomLandrat vorgeworfen, dass er dem Kanton Basel-Stadt zuwenig entgegenkomme. Die Bemühungen des Regie-rungsrates führten zur Ueberlegung, die zentrumsmedi-zinischen Leistungen, die der Kanton Basel-Landschaftnicht anbieten kann, gegenüber dem Kanton Basel-Stadtvoll abzudecken. Ueber diesen Vertrag wurde schonverhandelt bevor die ehemalige basler Regierung den

Page 21: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2875

Freizügigkeitsvertrag 1992 kündigte. Der vorliegendeVertrag soll ab 1. Januar 1993 angewandt werden. Akon-tozahlungen werden schon geleistet. Das Verhältniszwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land-schaft darf nicht einfach als Verhältnis zwischen Drittenangesehen werden, obwohl das rechtlich richtig ist.Dieses Verhältnis ist anders als zu den übrigen umlie-genden Kantonen. Mir liegt auch viel an einer Kosten-transparenz. Auch aus diesem Grunde gelten unsereüberwiesenen Beträge bis Kostentransparenz besteht alsvorläufig. Solange keine Kostentransparenz besteht,sind weitergehenden Verpflichtungen auch nicht inter-essant. Wir versuchen, die Transparenz über unsereFinanzkontrolle zu erwerben. Zu Roland Meury: Aus der Pressemitteilung des Sanitäts-departementes des Kantons Basel-Stadt kann vielleichtgeschlossen werden, dass der Freizügigkeitstag in Baselgünstiger sei als in unserem Kanton. Bevor das Berech-nungswesen der anrechenbaren Kosten nicht transpa-rent ist, kann diese Gegenüberstellung nicht gemachtwerden. Es besteht daher kein Druck, die Freizügigkeitwieder einzuführen. Auch vom Bedarf her muss nichtsüberstürzt werden. Weitere Verhandlungen wurdenkeine mehr geführt, da unsere Offert-Anfrage bisher niebeantwortet wurde. Ausserdem wollten wir die Entwick-lung erst abwarten. Zu Hans Herter: Die vorgebrachten Zitate sind zwar rich-tig, nicht aber die daraus gezogenen Schlussfolgerun-gen. Die Aussagen wurden 1989 in guten Treuen abge-geben und entsprachen damals auch den Gegebenhei-ten bis Ende 1992. Die Welt dreht sich aber weiter, dieEntwicklung kann nicht aufgehalten werden. Mit derVertragskündigung durch den Kanton Basel-Stadt wurdeeine neue Situation geschaffen. Die Anliegen aller Basel-bieterinnen und Baselbieter müssen gleichbehandeltwerden. Das entspricht dem Grundsatz von Treu undGlauben. Ich bitte Sie, dafür Verständnis zu haben. ImNamen des Regierungsrates muss ich den Vorwurf einesBruchs von Treu und Glauben zurückweisen.

AD R IA N BA LLM ER: Kostentransparenz ist Mittel zumZweck, damit sollen die Kosten beeinflusst und Leistun-gen rationeller bereitgestellt werden. Es stellt sich dieFrage, inwiefern diese Beeinflussung möglich ist. Selbst-verständlich besteht kein Anspruch auf Rechtsbestän-digkeit der Gesetze. Geklärt werden muss aber, ob dieentscheidende Rechtsgrundlage nicht der Laufentalver-trag ist.

H A N S H ER TER : Meines Erachtens handelt es sich beimLaufentalvertrag um einen völkerrechtlichen Staatsver-trag, der eigenes Recht setzt und allenfalls anderes Rechtersetzt. Diese Frage müsste allenfalls doch noch geprüftwerden.

CLA UD E H O CK EN JO S: Entspricht die Aufschlüsselungim Anhang 1 der Vorlage nicht ganz den Tatsachen? REG IERUN G SRAT ED U A RD BEL SER: Die Fragen vonRoland Meury betrafen die Freizügigkeitskosten. Gewis-se Unklarheiten bestehen zwar noch, doch gilt dieserAnhang grundsätzlich.

H EIN Z AEBI: Ich habe mich bisher vor einer Laufental-debatte gehütet, kann die Aeusserungen von Hans Her-ter aber nicht unwidersprochen lassen. Im Laufentalver-trag ist verankert, dass der Kanton Basel-Landschaft alsRechtsnachfolger des Kantons Bern in sämtliche Rechteund Pflichten dieses Kantons eintritt. Ein Beispiel dieserRechte und Pflichten bildete das Freizügigkeitsabkom-men mit dem Kanton Basel-Stadt. Wenn dieses Abkom-men wiederhergestellt oder die Kündigung dem Kanton

Basel-Landschaft zum Vorwurf gemacht werden soll,müsste der Kanton Bern dazu angehalten werden, die-sen Vertrag weiterzuführen. Dann müsste der KantonBasel-Landschaft die Rechtsnachfolge antreten. Da derKanton Basel-Stadt den Vertrag aber mit allen nordwest-schweizer Kantonen kündigte, kann dem Kanton Basel-Landschaft kein unrechtmässiges Handeln vorgeworfenwerden.

Eintreten auf die Vorlage wird stillschweigend be-schlossen.

Detailberatung des Landratsbeschlusses

Kein Wortbegehren.

Schlussabstim m ung

://: Der Landratsbeschluss wird mehrheitlich gegen 2Stimmen gutgeheissen.

Landratsbeschlussbetreffend Genehm igung des Vertrages überdie Abgeltung von zentrum smedizinischenSpitalleistungen sowie der klinischen Lehreund Forschung des Kantons Basel-Stadtdurch den Kanton Basel-Landschaft, undGenehmigung von Artikel 8 der Vereinba-rung zwischen dem Verband Baselland-schaftlicher Krankenkassen und dem Insel-spital Bern sowie dem Kanton Basel-Land-schaft

Vom 10. November 1994

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft be-schliesst:

1. Der Vertrag vom 23. November 1993 und vom 14.Juni 1994 über die Abgeltung von zentrumsmedi-zinischen Spitalleistungen sowie der klinischenLehre und Forschung des Kantons Basel-Stadtdurch den Kanton Basel-Landschaft wird geneh-migt.

2. Artikel 8 der Vereinbarung vom 22. Dezember1993 zwischen dem Verband Basellandschaftli-cher Krankenkassen, dem Inselspital Bern unddem Kanton Basel-Landschaft über die Hospitali-sation von Patienten mit W ohnsitz im KantonBasel-Landschaft, die bei einer Verbandskasseversichert sind und Aufenthalt in der Allgemein-den Abteilung haben, wird genehmigt.

3. Die Beschlüsse gemäss Ziffer 1 und 2 unterstehendem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung.

[Vertrag und Vereinbarung s. Anhang 2.]

Für das Protokoll:Maritta Zimmerli, Protokollsekretärin

*

Page 22: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942876

Nr. 2277

11. 94/222Interpellation von Heinz Aebi vom 31. Ok-tober 1994: Überraschender Stellenabbaubei Roche und Alum inium Münchenstein,Schliessung der Holzstoff- und Papierfab-rik Zwingen (HPZ). Antwort des Regie-rungsrates

12. 94/224Interpellation der SP-Fraktion vom 31. Ok-tober 1994: Entlassungen bei der "Alum ini-um " Münchenstein. Antwort des Regie-rungsrates

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: In den letzten dreiWochen wurden uns, trotz Anzeichen einer konjunktu-rellen Erholung, Rückschläge signalisiert. Der Regie-rungsrat ist darüber besorgt, obwohl diese Entwicklungteilweise nicht völlig unerwartet ist. Ich werde die Fra-gen von Heinz Aebi gemeinsam mit jenen der SP-Frakti-on beantworten, gehen aber anhand der Fragen vonHeinz Aebi vor.Zu Frage 1: In allen Fällen wurden wir spät informiert.Bezüglich der Entlassungen durch die HPZ erfolgte dieOrientierung am gleichen Tag wie jene der Mitarbeiter.Auch die Aluminium Münchenstein informierte unsrecht spät. Die Firma Roche hat die basler Regierung imVorfeld korrekt in Kenntnis gesetzt (vor Ankündigungder konzernweiten Massnahmen). Ueber die Fol-geschritte wurden wir gemeinsam mit den Nachbarkan-tonen informiert. Angaben über konkret betroffenePersonen und den Zeitpunkt werden gemacht, sobaldsie den Betroffenen selbst bekannt sind. Am 1. Mai 1994wurde eine Aenderung des Arbeitsvertragsrechts in Kraftgesetzt, die Fragen der Information der Behörden, derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. derenVertretungen im Vorfeld derartiger Entlassungs-beschlüsse, deren Gründe nicht bei den Betroffenenliegen, regelt. Allenfalls müssen wir diesen gesetzlichenBestimmungen Nachdruck verleihen. Zur Voraussehbarkeit: Die HPZ hat schon früherStellen abgebaut. Dementsprechend konnte mit solchenSchritten gerechnet werden, obwohl eine Uebernahmediskutiert wurde. Die Aluminium Münchenstein kün-digte im Dezember 1991 70 Entlassungen der damals260 Stellen an. Gewisse Strukturprobleme waren alsobekannt. In den Folgejahren wurde nur ein Merkblattüber Kurzarbeit verlangt. Das Unternehmen war immersehr zurückhaltend mit Informationen. Bis heute habenwir die Liste der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter trotz mehrfacher Intervention nicht erhalten.Zur Frage 2: In allen drei Fällen bot das Kantonale Amtfür Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) seine Dienstebezüglich Information, Vermittlung, Weiterbildungs-möglichkeiten und Arbeitslosenversicherung an.Zur Frage 3: Wir sind daran interessiert, Erfahrungenmit Transferorganisationen (ähnlich Monteforno inBodio) zu machen. Es besteht gewisse Aussicht, eineVerbindung zwischen der HPZ und Bibrist/Utzensdorfzu schaffen. Diesen Wunsch haben wir auch in Bernanhängig gemacht. Wir sind dabei auf das BIGA ange-wiesen, da 70% der Mittel aus dem Arbeitslosen-Aus-gleichsfonds zur Verfügung gestellt werden. Da dieseVersuche eigentlich nicht durch das heutige Arbeits-losenversicherungsgesetz abgedeckt sind, sollen keineweiteren zugelassen werden. In der Aluminium Mün-chenstein direkt wurde aber eine Beratung durch dasKIGA eingerichtet. Das Problem wird durch die grosseZahl an Grenzgängern verstärkt.

Zur Frage 4: Wie die Verhandlungen über eine allfäl-lige Uebernahme der HPZ laufen, war dem Regierungs-rat nicht bekannt. Entsprechende Unterstützungsanfra-gen trafen auch nicht ein.Zur Frage 5: Die Gebäulichkeiten der HPZ sind be-kannt. Sie sind sehr gross und firmenspezifisch. DieEinrichtung eines Techno-Parks hätte grosse Investitio-nen zur Folge. Andere leerstehende Flächen liessen sichdafür evtl. besser nutzen. Die Wirtschaftsförderung wirdInteressenten darauf hinweisen. Die Konditionen hän-gen aber von den Eigentümern ab.

Für das Protokoll:Maritta Zimmerli, Protokollsekretärin

*

H EINZ AEBI beantragt die Diskussion und stellt eineZusatzfrage: Ist es gemäss den neuen OK-Artikeln einePflicht, dass Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern beiEntlassungen oder grossen Umstrukturierungen dieRegierung, die Öffentlichkeit und die Gewerkschaftenorientieren müssen? Hat der Kanton sämtliche Unter-nehmen angeschrieben, um sie auf diesen Sachverhaltaufmerksam zu machen?

REG IERUN G SRAT ED U A R D BELSER erinnert sich nichtan eine explizite Information an die Betriebe durch denKanton. Er stellt aber in Frage, ob dies nicht eine Auf-gabe der Berufsverbände sei.

RU TH H EEB gibt Hintergrundinformationen zu ihremPostulat. Wir haben es bei der Alu Münchenstein miteiner Firma zu tun, die eine sehr schmalspurige Informa-tionspolitik betreibt, die schon 1991 70 Stellen abgebauthat, und die sich zu einseitig auf ein Produkt, das sich inEuropa einer grossen Konkurrenz gegenübersieht, spe-zialisiert hat. Heeb schlägt vor, dass bei solchen Fällenmit Transferorganisationen eingegriffen werden soll. AlsBeispiel wie dies geschehen kann, erwähnt sie das Pilot-projekt um die Monteforno in Bodio. Dort seien ein JahrFortbildungskurse und Einsätze in der Industrie unterder Schirmherrschaft des BIGA, des KIGA und des Kan-tons vorgesehen. Insgesamt kommt dies dem Staat bil-liger, als Taggelder auszuzahlen. Heeb setzt sich dafürein, dass ähnliches in unserem Kanton probiert werde.

PETER BR U N N ER möchte Wissen, ob der Regierungweitere Kündigungen im grossen Stil bekannt seien?

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: Nein.

H AN SR U ED I BIER I ist grundsätzlich der Ansicht, dassmit der Verpflichtung, Informationen aus den Betriebenan die Regierung weiterzugeben, ein richtiger Weg ein-geschlagen wird. Allerdings mahnt er mit dem Beispielder Swissair vor Augen, dass es Bereiche - Fusionen oderÜbernahmen - gibt, über die nicht vorzeitig in Behördenverhandelt werden kann.

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBE R GER : DieInterpellationen ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:Alexandre Schmidt, Protokollsekretär

*

Page 23: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2877

Nr. 2278

13. 94/208Postulat der SP-Fraktion vom 20. Oktober1994: Regionale W irtschaftspolitik zur Si-cherung des W irtschaftsstandortes Nord-westschweiz

LAN D R ATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER gibtdie Bereitschaft des Regierungsrats bekannt, dass Postu-lat entgegenzunehmen.

RITA KO H LER M A N N wünscht namens der FDP-Frakti-on, dass der Regierungsrat diesen Entscheid rechtfertige.

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER erklärt das Vorge-hen des Regierungsrats. Als Basis diente eine Umfragebei Unternehmen, mit dem Ziel Schwerpunkte zu fin-den. Zweitens hat er mit Basel-Stadt diskutiert, wie inder Region verbessert zusammengearbeitet werdenkann. Daraufhin wurde eine kleine Kursänderung ge-macht, was die Standortwerbung anbelangt. Hier sollnicht einzelkantonsweise vorgegangen werden, sondernüberregional (mit Einbezug des Oberrheins oder desFricktals beispielsweise). Diese Politik trägt der TatsacheRechnung, dass die Rivalität um grosse Ansiedlungs-vorhaben zwischen den Regionen Europas stattfindet.Aus diesen Überlegungen publizieren die Wirtschafts-förderungsämter BS und BL einen gemeinsamen Pro-spekt über die Region. Drittens ist der Regierungsrat mitArbeitnehmervertretern, die eine eigene Position zurStandortpolitik formulieren, im Gespräch. Belser möch-te diese Diskussionen aber nicht in institutioneller Formführen, wie dies Herr Weller vorschlägt. Um zu prüfen,ob wir zu Dreiecksgesprächen gelangen können, ist derRegierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen,da es eigentlich in der Stossrichtung der praktiziertenPolitik liegt.

RITA KOHLERMANN beantragt namens der FDP-Frakti-on, dass über die fünf Punkte einzeln abgestimmt werde.Sie erinnert, dass auch schon die FDP zur Wirtschafts-und Beschäftigungssituation mit einem Paket von Vor-stössen für eine standortsfreundlichere Politik vor denLandrat getreten sei. Sie bedauert, dass einige Anliegendamals abgelehnt wurden. Immerhin führte dieses Paketzusammen mit den Vorstössen der SP zu einem pragma-tischen Grundlagenbericht des Regierungsrat vom31.8.93. Auf Seite 26 dieses Berichtes erklärte der Regie-rungsrat, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze einzentrales Ziel der Wirtschaftspolitik sei. Dieses Ziel kön-ne nur erreicht werden, wenn die bestehenden Rahmen-bedingungen wirtschaftsfreundlich gestaltet werden,und damit ein wirtschaftsfreundliches Klima in derBevölkerung und bei den Behörden herrsche. Dies wer-de, denkt Kohlermann, nicht mit interventionistischenMassnahmen geschaffen, wie es wohl die SP anstrebe.Im weiteren fragt Kohlermann nach, ob die auf Seite 25angekündigte Umfrage und die auf Seite 26 vorgeseheneStudie unterdessen durchgeführt wurden.

PETER BR U N N ER lobt die gute Arbeit der Wirtschafts-förderung, obwohl der Landrat nicht immer bestensinformiert werde. Die Schaffung zehntausend neuerArbeitsplätze in den letzten zehn Jahren stelle einenbeachtlichen Leistungsausweis dar. Nebenbei kritisierter die SP-Reichtumssteuer, die diese Erfolge in Gefahrbringe. Brunner stellt folgende Fragen: Fanden bisherregionale Gespräche statt? Haben sich in absehbarer Zeitneue Unternehmungen in BL angemeldet? WelcheUnterstützungsleistungen bietet heute der Kanton imVergleich mit dem Ausland für interessierte Firmen an?

PETER TO BLER lehnt das Postulat ab. Er stellt einebeträchtliche Diskrepanz zwischen den Ausführungenvon Regierungsrat Belser und den Forderungen der Pos-tulantin fest. RU TH H EEB zählt zwei Punkte auf, die ihrer Meinungnach zu Bedenken Anlass geben. Zum einen mangle esder Schweiz an neuentwickelten Produkten, sowie anVerfahrens- und Marktinnovationen. Zum andern er-hoffen sich viele Regierungen im Raum Oberrhein eineReduktion der Arbeitslosenzahlen bloss wegen des Wirt-schaftsaufschwungs. Daher sei eine vermehrte Zusam-menarbeit auf Regierungsebene anzustreben.Da Punkt 3 des Postulats sehr bestritten sei, könne siesich vorstellen, ihn zurückzuziehen. Zuletzt kritisiertHeeb den bisherigen Verlauf der Diskussion. Bei derArbeitslosendebatte wurden auch Vorschläge der linkenSeite gebodigt, man solle jetzt nicht im gleichen Stilweiterfahren. Einzelne Punkte können in Frage gestelltwerden, aber nicht die allgemeine Stossrichtung desPostulats.

H EIDI TSCH O P P bittet die Regierung, sich für kleinereund mittlere Betriebe einzusetzen, in denen um die70'000 Personen arbeiten, und gibt ein Plädoyer für dieBeweglichkeit und das Verantwortungsbewusstseindieser Unternehmen, das sie während der Rezessionwiederum bewiesen hätten. Sie warnt, das Heil in derFörderung und der Ansiedlung von Grossbetrieben zusuchen; stattdessen müssten die staatlichen Regelungeneingeschränkt, und nicht andauernd abgeändert, dieAmtswege verkürzt und qualifizierte juristische undfachliche Beratung angeboten werden.

H EIDI PO R TM A N N: Das wahre Problem liegt in derVerlagerung der Arbeit auf andere Kontinente, auf de-nen zu sehr geringen Löhnen geschuftet wird. Wir sinduns dessen zu wenig bewusst.

W ILLI BR EITEN ST EIN zählt die Möglichkeiten füreinen Staatseingriff in der Wirtschaft auf. Auf die Rah-menbedingungen Einfluss nehmen, heisst, eine ver-nünftige Raumplanung zu betreiben, beschleunigt Bau-bewilligungen zu gewähren, sinnvolle Umweltauflagenzu gestalten und eine wirtschaftsfreundliche Steuer-politik anzustreben. Der Staat dürfe nicht alle Problemezu lösen versuchen. Finanzspritzen in die Betriebe seienzu unterlassen.

ALFR ED PETER gibt zu Bedenken, dass mit der Über-weisung des Postulats die Regierung bloss beauftragtwird, Überlegungen anzustellen. Der Bericht wird dannzeigen, ob sich etwas machen lasse. Die langen Diskus-sionen bringen im Moment nichts. Seine Fraktion ist fürÜberweisung des Postulats.

ED ITH STA U BER setzt sich namens der Fraktion für dieÜberweisung ein. Sie zählt die 600 Arbeitsplätze, die indiesem Monat in Basel-Land verloren gingen, auf undmahnt, dass mit dem Wirtschaftsaufschwung die Ar-beitslosigkeit nicht bekämpft werden könne. Für dieGrünen ist der umstrittene Punkt 3 des Postulats äusserstwichtig. Die Regierung müsse angesichts der weiterenangekündigten Entlassungen nicht wegschauen, son-dern es seien ihm Mittel zu geben, um solche Tendenzenfrüh zu erkennen.

RO B ER T PILLER fällt auf, dass zwischen den Aussagenvon Belser und der inhaltlichen Stossrichtung des Postu-lats eine grosse Diskrepanz bestehe. Er teilt mit Belser dieAuffassung, dass Überlegungen zur Neuausrichtung undSchwerpunktsermittlung der Wirtschaftsförderung ge-

Page 24: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942878

tätigt und Problemlösungen regional angegangen wer-den sollen. Staat und Privatwirtschaft sollen sich konsul-tieren und von Fall zu Fall die Sozialpartner miteinbezie-hen. Dies stehe aber nicht im Einklang mit den Forde-rungen des Postulats, das die Thesen der GewerkschaftBau und Industrie übernehme. Die GBI wolle durch diePolitik über Standortsentscheide und über die Art derProdukte mitbestimmen. dürfen. Dies wäre aber einRückfall in den staatlichen Interventionismus, mahntPiller. Ferner ziele dieser Vorstoss gegen die Gentechno-logie.

AD R IA N BA LLM ER glaubt, dass hinter dem Postulat einfalsches Rollenverständnis von Staat und Wirtschaftstecke. Unternehmungen schaffen Arbeitsplätze, nichtder Staat.

PA U L SCH Ä R greift die Thematik der Reichtumssteuerauf, die der Wirtschaftsförderung entgegenlaufe, da sieGelder aus der Wirtschaft ziehe. Der Schaden zum Bei-spiel an den kleinen und mittleren Betrieben sei nicht zuunterschätzen.

RU TH H EEB: Ich kann verstehen, dass Bedenken überdie Beeinflussung von Standortsentscheiden durch dieRegierung angemeldet werden. Die restlichen Anliegenmeines Postulats sollten aber unbestritten sein. UnsereRegion ist zu sehr - ob direkt oder indirekt - von der Che-mie abhängig. Diese Monokultur muss doch durchbro-chen werden. Der Weg dazu steht offen, es muss aberetwas geschehen. Auch mir liegt das Überleben der KMUam Herzen; ihre Förderung ist von mir keineswegs be-stritten.

M A R G O T H U N ZIK ER möchte nicht, dass der SP beijedem wirtschaftspolitischen Vorstoss der Schaden derSteuerinitiative unterschoben wird. Diese habe mit ju-ristischen Personen nichts zu tun.

AN D R ES KLEIN fühlt sich bei dieser Debatte im Landratunwohl, weil, statt nach gemeinsamen Lösungen zusuchen, nur die bekannten Feindbilder projiziert wer-den. Er wünscht sich eine sachlichere Diskussion.

H EIN Z AEBI liest aus dem Inhalt des Postulats keinabschliessendes Gesamtkonzept heraus. Es verlangt vonder Regierung die Prüfung, wie es eine vorausschauende,ganzheitliche Wirtschaftspolitik entwickeln könne. Ersieht deshalb nicht ein, wie dermassen viel Kritik auf-kommen könne. Die eigentliche Diskussion sollte erstaufkommen, wenn der Bericht des Regierungsrats vor-liegt.

PETER TO BLER: Bei Verwirklichung des dritten Punktsdes Postulats bleiben zum Beispiel die Hausverbändevon den Diskussionen ausgeschlossen. Ausserdem gibtes bereits einige Richtlinien der EG ( wie die Mit-wirkungsgesetze), die für die multinationalen Unterneh-men bindenden Charakter aufweisen. Dieses GBI-Kon-zept liegt deshalb quer in der Landschaft. Ich kann demnicht zustimmen.

ED ITH STA U BER: Auf Kosten verschlechterter Lebens-qualität machen wir Grünen keine Wirtschaftspolitik.

REGIERUNGSRAT ED U A RD BELSER legt dar, weshalb dieRegierung bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen,ohne aber zu grosse Erwartungen wecken zu wollen. Zielsei, einen Dialog in Gang zu bringen, denn Dialogunfä-higkeit können wir uns nicht leisten. Er will aber keineninstitutionalisierten Wirtschaftsrat realisieren. Die Mit-tel, die für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung ste-

hen, sind bekanntlich zu gering, um irgendwelche Luft-sprünge zu veranstalten.

RITA KO H LER M A N N zieht, die Ausführungen des Re-gierungsrats berücksichtigend, ihren Antrag auf Einzel-abstimmung zurück.

RO LA N D LAU BE zieht seinerseits den Antrag auf na-mentliche Abstimmung zurück.

://: Das Postulat wird mit 42:15 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:Alexandre Schmidt, Protokollsekretär

*

Nr. 2279

14. 94/185Motion von Rudolf Keller vom 12. Septem -ber 1994: Sofortiger Auszahlungsstop vonArbeitslosengeldern an Schulabgängerin-nen und Schulabgänger

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER begründet den An-trag auf Ablehnung des Regierungsrats mit dem Rechts-anspruch des Bundesgesetzes, das keinen Ermessens-spielraum zulasse. Im weiteren könnte ein Auszahlungs-stop nur über die öffentliche Arbeitslosenkasse BL ver-fügt und leicht durch eine Anmeldung bei einer pri-vaten Kasse umgangen werden. Schliesslich berät derStänderat im Moment über dieses Thema. Auf Kantons-stufe hat der Regierungsrat versucht, primär den Matur-anden Arbeit zuzuschanzen. Er erreichte damit einenmassiven Rückgang der eingeschriebenen arbeitslosenMaturanden: von ursprünglich 43 Anträgen haben sichbereits 30 wieder abgemeldet; 2 stempeln weiterhin; 4haben einen Unterbruch (RS, Auslandsaufenthalt); 4fanden einen Zwischenverdienst; 3 andere Gründe füreinen Nicht-Vollbezug der Versicherung. Damit wird diewiderrechtliche Motion hinfällig.

RU D O LF KELLER fordert zu Mut für unkonforme Lö-sungen auf, die sich über gewisse Bestimmungen hin-wegsetzen. Es sei durchaus möglich, dass das Problemnicht so akut sei, aber Keller verweist auf den kommen-den Frühling, wenn der nächste Jahrgang mit der Maturabschliesst. Die Arbeitslosenversicherung dürfe nur fürLeute offen stehen, die jahrelang gearbeitet haben. Erbittet den Rat, die Motion zu überweisen.

ADO LF BR O D BECK bedauert, dass Keller sich in derAdresse geirrt hat. Die FDP lehnt die Motion ab - obwohlmateriell unterstützungswürdig -, da sie schlicht un-zulässig sei. Es müsse mit dem Umbau der Arbeitslosen-versicherung vorwärtsgemacht werden, um vom Giess-kannenprinzip wegzukommen. Die Leistungen müssenselektiv nach der Bedürfnisgruppe der Arbeitslosen fest-gelegt werden. Brodbeck kann sich vorstellen, die Tag-gelder zu reduzieren und eine abgestufte Karenzfristeinzuführen. Es sei eine Illusion zu glauben, man kom-me leicht von der hohen Sockelarbeitslosigkeit weg.

ALFR ED PETER stösst sich ebenfalls an der Situation,dass die Maturanden Arbeitslosengeld beziehen kön-nen. Die Massnahmen, die im Kanton vorstellbar waren,wurden laut den Ausführungen vom Regierungsrateingeleitet. Nun muss in Bern legiferiert werden.

BA R BA R A FÜ N F SCH ILLIN G schlägt vor, die Zeit zwi-schen Matur und Unianfang zu verkürzen.

Page 25: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2879

PETER M IN D ER findet dagegen die Situation unverant-wortbar. Die Volksmeinung sei eindeutig, die Motiondeshalb zu unterstützen.

://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr, die Moti-on abzulehnen.

Für das Protokoll:Alexandre Schmidt, Protokollsekretär

*

Page 26: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 19942880

Die nächste Landratssitzung findet stattam

21. November 1994

*

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Nam en des Landrates

der Präsident:

der Landschreiber:

19941123/mb

Page 27: P R O T O K O L L 80. Sitzung des Landr ates Liestal, 10 ... · Genehmigung von Artikel 8 der Vereinbarung zwischen dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen und dem Inselspital

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 10. NO VEM BER 1994 2881