25
3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai 1995 [10.10.01] 10.00-12.00 / 14.00-16.50 Uhr

P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

3189

P R O T O K O L L(Bereinigte Fassung)

93. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 8. Mai 1995[10.10.01]

10.00-12.00 / 14.00-16.50 Uhr

Page 2: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953190

Abwesend Vorm ittag:Adolf Brodbeck, Rudolf Felber, Peter Kuhn, Alfred Peter,Erich Straumann und Bruno Weishaupt

Abwesend Nachm ittag:Esther Aeschlimann, Danilo Assolari, Adolf Brodbeck,Rudolf Felber, Peter Kuhn, Roland Meury, Alfred Peter,Erich Straumann und Bruno Weishaupt

Kanzlei:Walter Mundschin

Protokoll:Marianne Knecht, Eugen Lichtsteiner und Hans Artho

STICH W O R TVER ZEICH N IS

1. Generellen Leistungsauftrages1990-1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3201

EingabenTh.U.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3194

Erreichbarkeit von kantonalen Amtsstellenmit dem öffentl. Verkehrsmittel . . . . . . . . . . . 3213

Landratsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . 3195, 3200, 3205Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3193Pers.Vorstösse, Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3206Regio-S-Bahn-Linie

Frick-Basel-Mulhouse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3195Regionalplan Siedlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3203Revision Gemeindegesetz

1. Lesung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3206Selbsthilfe-Organisation

Le Patriarche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3212Traktandenliste, zur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3194Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3206Vernehmlassung

CO2-Abgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3214Zusatzleistungen

Basel-Stein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3195

Page 3: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3191

TR A K TA N D EN

1. 95/104Bericht der Petitionskommission vom 27. April 1995:Eingaben Th.U.M.beschlossen 3194

2. 95/57Berichte des Regierungsrates vom 21. März 1995 und derBau- und Planungskommission vom 11. April 1995:Realisierung der Initialvariante der Regio-S-Bahn-LinieFrick - Basel - Mulhouse und Bestellung von Zusatzlei-stungen auf der Strecke Basel - Steinbeschlossen 3195

3. 94/282Berichte des Regierungsrates vom 20. Dezember 1994und der Bau- und Planungskommission vom 11. April1995: Abrechnung des 1. Generellen Leistungsauftrages1990 - 1993 und Rechenschaftsberichte der Unterneh-men des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des 1.Generellen Leistungsauftrages 1990 -1993beschlossen 3201

4. 94/145Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni 1994 und derBau– und Planungskommission vom 20. April 1995:Regionalplan Siedlung (RP–S)Rückweisung beschlossen 3203

5. 94/142Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni 1994 und derSpezialkommission vom 25. April 1995: Revision Ge-meindegesetz. 1. Lesung1. Lesung abgeschlossen 3206

6. 95/31Interpellation von Ruth Greiner vom 6. Februar 1995:Selbsthilfe-Organisation "Le Patriarche". SchriftlicheAntwort vom 14. Februar 1995erledigt 3212

7. 94/212Interpellation von Theo Weller vom 20. Oktober 1994:Information über die Erreichbarkeit von kantonalenAmtsstellen mit dem öffentlichen Verkehrsmittel.Schriftliche Antwort vom 4. April 1995erledigt 3213

8. 95/5Interpellation von Urs Steiner vom 16. Januar 1995:Regierungsrätliche Vernehmlassung zur CO2-Abgabe -Gefährdung von Arbeitsplätzen der Basisindustrieninsbesondere im Laufental. Schriftliche Antwort vom28. März 1995erledigt 3214

Die folgenden Traktanden wurden nichtbehandelt:

9. 95/7Interpellation von Rita Kohlermann vom 16. Januar1995: Erneuerung der ARA Birsig 2, Birsfelden. Schriftli-che Antwort vom 14. März 1995

10. 95/32Interpellation von Peter Brunner vom 6. Februar 1995:Kauf des ABB-Areals in Münchenstein durch den Kan-ton Baselland. Schriftliche Antwort vom 4. April 1995

11. 95/2Motion von Hansruedi Bieri vom 16. Januar 1995: Pla-nung und Realisierung der Kantonsstrassenunterfüh-rung Ebenrain, Sissach

12. 95/18Motion von Peter Minder vom 26. Januar 1995: Ände-rung des Gesetzes über den Denkmal- und Heimatschutz

13. 94/279Motion von Thomas Hügli vom 15. Dezember 1994:Liberalisierung der Lottospielzeiten

14. 95/28Postulat von Franz Ammann vom 6. Februar 1995: Auf-hebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zwischenGrellingen und Zwingen (Chessiloch)

15. 95/29Postulat von Peter Brunner vom 6. Februar 1995: MehrTransparenz der KJPD-Gutachten bei Ehescheidungenmit Kindern

16. 95/30Postulat der Fraktion der Grünen und der SP-Fraktionvom 6. Februar 1995: Kantonale Einführungsregelungbei den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Page 4: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953192

Page 5: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3193

Nr. 2551

M ITT EILU N GEN

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER be-grüsst die Anwesenden zur ganztägigen Sitzung. Ins-besondere freut er sich, heute zwei bekannte und hoheGäste auf unserer Tribüne begrüssen zu dürfen: HerrnDr. Thomas Staehelin, "Noch"-Präsident des GrossenRates Basel und Frau Margrit Spoerri, designierte Statt-halterin des Grossen Rates. Unsere beiden Büros sind zuBeginn des laufenden Amtsjahres übereingekommen,die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen zuintensivieren, insbesondere auf Parlamentsebene. DerPräsident benützt die Gelegenheit, Thomas Staehelin fürseine ausgesprochen gute und angenehme Zusammen-arbeit im gemeinsamen Amtsjahr 1994/95 herzlich zudanken. Er wünscht dem scheidenden Grossratsprä-sidenten einen etwas weniger gedrängten Terminkalen-der und Frau M. Spoerri in ihrer neuen anspruchsvollenund interessanten Tätigkeit viel Befriedigung und Freu-de.

://: Als Ersatz ins Büro für Roland Meury, der nur amVormittag anwesend ist, wird stillschweigend LukasOtt gewählt.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2552

Ansprache des Landratspräsidenten RobertSchneeberger zum Kriegsende am 8. Mai1945

"Wenn ich heute aus Anlass des Gedenkens an den 8.Mai 1945 zu Ihnen sprechen darf, so bin ich nicht dererste Landratspräsident, der an einem 8. Mai zusammenmit dem versammelten Parlament an das Ende des Zwei-ten Weltkriegs in Europa durch den Sieg der alliiertenStreitkräfte über das nationalsozialistische Terror-Regi-me gedenkt. Für meinen Vorgänger, Landrat WalterDegen von Sissach, war es, wie er in der Landratssitzungvom 8. Mai 1945 ausführte, "der erhabenste Moment" inseinem Leben.

Landratspräsident Degen war dem damaligen Gesche-hen natürlich viel näher, als wir es heute sind, und ausseinen Worten spricht das riesige Aufatmen, das damalsauch durch unser Land gegangen ist.

Aber auch vielen Menschen um meine Generation he-rum und auch mir selbst hat sich der 8. Mai 1945 unaus-löschlich ins Gedächtnis eingeprägt. Ich war damalszwar erst 8 Jahre alt. Die Tragweite des Krieges und des-sen Ende konnte ich sicher noch nicht ermessen. Ichging in die zweite Klasse, die Kriegshandlungen imNachbarland konnte ich von der Ammeler Höhe ausmitverfolgen und am Tag, als der Krieg zu Ende war, alsoam 8. Mai, mussten wir in der Schule Schweizerkreuzlimalen. Aber ich habe die Reaktionen der Erwachsenengesehen, meiner Eltern, anderer Menschen, die mir Vor-bild waren und zu denen ich Vertrauen hatte. Ihre Freu-de, oder vielleicht mehr noch das Ende ihrer Angst undBesorgnis, haben mir damals Eindruck gemacht. In denfolgenden Jahren ist mir klar geworden, dass unser Landnicht nur durch eine gütige Fügung vom Krieg ver-schont geblieben ist, sondern dass der Eintrittspreis

unter vielen Gesichtspunkten, aber sicher auch wegenunserer Verteidigungsbereitschaft in topographischschwierigsten Geländen, sehr hoch war.

Erst mit den Jahren ist mir aber auch bewusst gewordenund habe ich gelernt, dass auch unsere Ruhmesblätterihre Kehrseiten hatten. Unser Land war während desganzen Krieges ein Hort der Freiheit. Aber nicht für alle,und vor allem nicht für die von der Unfreiheit am stärks-ten Verfolgten. Unser Land war während des ganzenKrieges auch immer wieder in Gefahr, sich der politi-schen Opportunität zu ergeben. Heute wissen wir ausden Geschichtsarchiven ja sehr viel mehr als damals.

Das einzige, was wir nicht wissen können und nie wis-sen werden, ist die Antwort auf die Frage: "Wie hättenwir selbst damals gehandelt, wenn wir in die Verant-wortung genommen worden wären? Wie hätten wir dieSituation unseres Landes beurteilt? Welche Auswegegesucht? Welche Konzessionen wären wir eingegangenund wie hätten wir allen Versuchungen widerstehenkönnen?" Wir alle können es nicht wissen, weil wir niein der Situation waren. Ich würde uns nur zutrauen, dasGute gesucht und das Beste gewollt zu haben.

Und so denke ich, dass wir dieses Streben auch denjeni-gen zubilligen sollten, die damals die Geschicke unseresLandes leiteten und dabei auch Dinge sagten und un-ternahmen,die uns heute als objektiv falsch erscheinen,weil wir sie aus unserer heutigen Lebenserfahrung ganzeinfach nicht verstehen können.

Wir sollten bescheiden sein mit unserem Urteil über diemenschlichen und politischen Qualitäten der damalsVerantwortlichen. Wir sollten die Beurteilung an unsselber messen. Dann wird uns vielleicht auch klar, wieviele verantwortungsbewusste Männer und Frauen vor,während und nach dem zweiten Weltkrieg die Geschi-cke unseres Landes mitgestalteten und ohne den gering-sten Eigennutz, dafür mit umsomehr Gemeinsinn, han-delten.

Und wenn uns das bewusst ist, dann dürfen wir unsauch dankbar an das Kriegsende erinnern und dabeinicht vergessen, wieviele Millionen von Menschen alsSoldaten oder als Opfer des nationalsozialistischen Ter-rors gefallen oder ermordet worden sind. Wir habenmehr Grund zur Dankbarkeit, als uns heute vielleichtangenehm ist.

Die Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg war überall dieGleiche: Nie wieder. Nie wieder Krieg. Und was habenwir heute? Wir haben Krieg in Russland, Krieg in Euro-pa, Terror und Verwüstung an allen Ecken und Endender Welt. Wir nehmen ihn zur Kenntnis, mit Interesse,mit Abscheu, mit Unverständnis. Aber Angst, wirklichAngst, so wie damals unsere Eltern und noch mehr unse-re Nachbarn in Deutschland, Frankreich und überall inEuropa, haben wir nicht. Diese Kriege sind für uns aufden Fernseher beschränkt, und machen können wir jasowieso nichts. Ich bin besorgt über diese Art der Wahr-nehmung unserer Welt, die ja nicht nur unsere ist, son-dern auch die gewichtigerer Staaten und Staatenverbin-dungen. Ich bin sicher, dass wir auch heute die Gegen-wart oft auch falsch einschätzen, und mache mirmanchmal Sorgen über die Konsequenzen, die wir oderunsere Kinder einst zu tragen haben könnten.

Wir sind, statistisch gesehen, das versicherungsfreudigs-te Volk der Welt. Aber gegen die vielen komplexen Be-drohungen, die nicht unbedingt wahrnehmbar sind,können wir uns nur vorsehen, indem wir unseren festen

Page 6: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953194

Willen haben und auch manifestieren im Rahmen unse-rer Möglichkeiten auch unseren Beitrag zu leisten, dassunser Land unabhängig und selbständig bleiben kann.

Lassen Sie uns deshalb, meine Damen und Herren, den8. Mai als Gelegenheit benützen, in dankbarer Erinne-rung an das Ende des Zweiten Weltkriegs über unsereGegenwart und Zukunft nachzudenken."

ANDREA STRASSER möchte an die Worte des Präsiden-ten über den 2. Weltkrieg einige persönliche Worte an-hängen.

Man kann heute abends in den Bus steigen und erreichtam anderen Morgen Zagreb, steigt aus und ist mitten imKriegsgebiet. Dies haben Marija Wernle und Simon Ger-ber vor 4 Wochen getan. Sie stiegen voll Enthusiasmusin den Autobus. Ihr Wunsch war ein mulitfunktionellerKulturaustausch. Marija Wernle hatte auch 3000 Fran-ken mitgenommen, um den Kindern dort Schuhe kau-fen zu können. Sie merkte dort aber, dass die Kinder sehrschlecht ernährt sind und kaufte stattdessen Esswaren.

Wir wissen, dass die beiden dann als Geiseln genommenwurden. Wie wir gestern aus der Presse und dem Radioentnehmen konnten, wurden sie endlich freigelassenund sollen heute die Schweiz erreichen. A. Strasser bildetsich nicht ein, dass wir mit unserer Resolution etwasbesonders Grosses getan hätten; wir sind aber wirklichüberzeugt davon, dass jeder kleinste Beitrag eine Aus-wirkung hat. A. Strasser dankt dafür, dass alle mitge-macht haben.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2553

ZU R TR A K T A N D EN LIST E

Keine Bemerkungen.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2554

1. 95/104Bericht der Petitionskom m ission vom 27.April 1995: Eingaben Th.U.M.

ELISA BETH NU SSBA U M ER möchte der zukünftigenPetitionskommission den Rat mit auf den Weg geben,solche Geschäfte speditiver zu behandeln.

Wir haben hier einen Fall, der schon von verschiedenenKommissionen behandelt worden ist. Wir sind zumSchluss gekommen, dass in den meisten Fällen, die vomBeschwerdeführer beanstandet wurden, der Landratnicht zuständig ist. Dies hat auch die Geschäfts-prüfungskommission in ihrem Gutachten, das sie er-stellen liess, festgestellt.

Es ist klar, dass der Landrat nicht in hängige Gerichts-verfahren eingreifen kann; er kann keine Urteile auf-heben und dem Gericht auch keine Weisungen erteilen.

Die Kommission ging in mehreren Sitzungen eingehendauf die einzelnen Anliegen ein. Sie sind im Kommis-sionsbericht aufgelistet. Wir sind zum Schluss gekom-men, dass der Landrat für ein einziges Anliegen zustän-dig ist, nämlich betreffend die Schadenersatzklage gegendas Obergericht. Wir könnten beantragen, dass ein a.o.Obergericht einberufen wird und darüber befindet. Einesolche Schadenersatzklage muss aber begründet und derSchaden klar beziffert sein. Wir forderten eine solchklare Begründung ein; haben sie aber nicht erhalten.Darum sah sich die Kommission ausserstande, demLandrat einen begründeten Antrag zu stellen.

In diesem Sinne beantragen wir Nichteintreten.

://: Den Anträgen der Petitionskommission wird ein-stimmig zugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Eingaben Th. U. M.

Vom 8. Mai 1995

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft be-schliesst:

1. Auf die Schadenersatzklage, bzw. Forderung nachBestellung eines a.o. Obergerichts kann mangelsFakten nicht eingetreten werden.

2. Auf die übrigen Eingaben tritt der Landrat man-gels Zuständigkeit nicht ein.

Verteiler:- Th. U. M. (eingeschrieben)- Obergericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal- Ombudsman, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal- Landeskanzlei

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2555

2. 95/57Berichte des Regierungsrates vom 21. März1995 und der Bau- und Planungskom m issi-on vom 11. April 1995: Realisierung derInitialvariante der Regio-S-Bahn-LinieFrick - Basel - Mulhouse und Bestellung vonZusatzleistungen auf der Strecke Basel -Stein

PETER M IN D E R: Die Regio-S-Bahn stellt schon seitlängerer Zeit eine Vision dar. Diese Idee soll nun Realitätwerden.

Bis es soweit war, gingen umfangreiche Verhandlungenmit den Nachbarkantonen Basel-Stadt, Aargau undnatürlich auch mit dem Nachbarland Frankreich voran.Wir haben das Projekt an den Sitzungen der BPK mitden entsprechenden Beamten der Verwaltung bespro-chen und stellen nun den gegenüber dem Regierungsratleicht veränderten Landratsbeschluss zur Diskussion.

Page 7: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3195

Die Regio-S-Bahn wäre eine Linie, die von Frick nachMülhausen führt. Kosten würde sie insgesamt 14 MioFranken, wobei der Kanton Baselland mit 2,1 Mio Fran-ken Investitionskosten beteiligt wäre. Die Betriebskos-ten berechnet man mit rund 1,2 Mio pro Jahr. 1,4 MioFranken müssten noch aufgebracht werden für den Fall,dass die Region Elsass ihren Verpflichtungen nichtnachkommt.

In der Kommission wurde auch der Umsteige-Effektbesprochen. In der Schweiz ist dies unbestrittener als imElsass. Die Grenzgänger arbeiten teilweise in der Che-mie; für sie wäre die Bahn eine gute Lösung; für diejeni-gen, die im Handwerk verteilt im Kanton Baselland oderin den angrenzenden Kantonen arbeiten oder diejeni-gen, die nicht an der Bahnlinie wohnen, stellt sich dieFrage, ob sie die Bahn benützen würden.

Ein weiteres Thema war auch die Ablehnung der Ge-meinden Augst, Pratteln und Muttenz, sich an den In-vestitionskosten zu beteiligen. Ihre Begründung war,von dieser Bahn nicht begünstigt zu sein. Die Vertreterdieser Gemeinden wurden von uns zu einem Gesprächeingeladen. Die BPK hat schliesslich den Landratsbe-schluss in diesem Punkt geändert; diese Gemeindensollen von ihrer Beitragspflicht befreit werden.

Ab 1997 würde die Bahn auf der genannten Strecke ver-kehren. Vorher ist eine Aufnahme des Betriebes nichtmöglich, weil der Adlertunnel fertig gestellt sein muss.Im Jahre 2001 würde dem Landrat wiederum Berichterstattet, wobei hier ein grosses Fragezeichen gesetztwerden muss, ob wieder ausgestiegen werden könnte.Dies würde vermutlich schwierig sein.

Die Bau- und Planungskommission hat mit 9:3 Stimmender Vorlage zugestimmt. Als Vizepräsident möchte P.Minder bitten, dem Beschluss der BPK zu folgen.

ER N ST TH Ö N I: Die FDP-Fraktion hat mit ihrem Postu-lat 1989 die rasche etappenweise Realisierung der Regio-S-Bahn beantragt. Es stellt sich also heute die Frage, obes sich hierbei um die 1. Etappe handelt. Wir kommenzum Schluss "Ja, aber".

Es ist unbestritten, dass die S-Bahn im Raume Züricheinen Riesenerfolg darstellt, grösser als erwartet. DasEinzugsgebiet Frick-Basel-Mülhausen kann aber nichteinfach auf die Region um Zürich herum umgelegt wer-den. Das betrifft vor allem den Umsteige-Effekt. Sicherdarf positiv gewertet werden, dass der SBB-Bahnhof St.Johann mit dieser Regio-S-Bahn-Linie erschlossen wird;handelt es sich doch um den Zielbahnhof vieler Mit-arbeiter/innen in der Chemie.

Wir fragen uns aber sehr – hier kommt E. Thöni zum"aber" – weil wir aus den eigenen Betrieben wissen, dassdie elsässischen Grenzgänger in einem Gebiet wohnen,das weit um Mülhausen herum liegt und in Mülhausenkein Park-and-ride besteht, ob diese Bahn dann auchbenützt wird. Wir wissen auch, dass wir keinen Einflussdarauf haben können.

Eindeutig richtig finden wir, dass die Gemeinden, die andieser Strecke liegen – da sie nicht Verursacher für dasZweifrequenz-System sind – an den Mehrkosten nichtbeteiligt werden. Wir setzen trotzdem ein grosses Frage-zeichen zu den Zahlen des Verteilerschlüssels mit 45%für die Gemeinden an die Betriebskosten, wenn manbedenkt, dass Augst nicht einmal über einen Bahnhofverfügt; dass auf der Strecke Länge-Augst heute 300 Zügetäglich verkehren und wir wissen, dass mehr gar nicht

möglich wäre ohne ein drittes Gleis. Wenn man im wei-teren bedenkt, dass Pratteln ein Umsteige-Bahnhof istund wir wissen, dass die Umsteiger als Pratteler Ein- undAussteiger gezählt worden sind, so muss man verstehen– ohne E. Thöni "Glocken der Heimat vorzuwerfen –dass wir sehr grosse Bedenken zur Grundlage des Ver-teilerschlüssels haben. Weiter ist zu berücksichtigen,dass die Haltestelle in Schweizerhalle für Muttenz wich-tig wäre (Zielbahnhof für die Arbeitnehmer/innen inSchweizerhalle), diese aber erst realisiert werden kann,wenn der Adlertunnel in Betrieb ist. Wir kommen darum zum Schluss, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei nicht befriedigend. Aus all diesen Grün-den wurde die Ziffer 9 in den Landratsbeschluss aufge-nommen. Nach 3 Betriebsjahren werden wir wissen, wieder Erfolg wirklich ist, obwohl ein Aussteigen dann sehrkostspielig wäre.

Wenn wir die Durchmesserlinie wollen, handelt es sichhier um den ersten Schritt. Darum stimmt die FDP-Frak-tion, zum Teil ohne grosse Begeisterung, zu.

AN D R EA STR A SSER: Die SP-Fraktion spricht sich im-mer dafür aus, wenn es um Projekte geht, die den öffent-lichen Verkehr tangieren. Es handelt sich dabei um eineZielvorstellung unsererseits, dass der öffentliche Ver-kehr gefördert wird; wir stehen auch zum Unangeneh-men: wir nehmen auch das Bezahlen in Kauf.

Die Vorlage ist in Investitions- und Betriebskosten auf-geteilt. Wenn ganz genau aufgerechnet würde, müssteein Vergleich zu einem Strassenstück, z.B. der J2, gezo-gen werden. Dies ist aber nicht möglich. Unser Ziel ist,dass die Luftreinhalteverordnung eingehalten werdenkann; darum müssten wir zum öffentlichen Verkehrund zur leichten Erreichbarkeit der Arbeitsorte beitra-gen. Eine Kostenwahrheit aller Kosten, die im privatenund im öffentlichen Verkehr zusammen laufen, ist vor-läufig absolut unmöglich. Von daher ist es schwierig,eine Rendite zu beweisen. Es ist aber richtig, dass dieRentabilität überprüft und ein Bericht in drei Jahrenvorgelegt wird.

Wir sind auch dafür, dass die Investitonskosten denGemeinden erlassen, hingegen die Betriebskosten über-bunden werden.

A. Strasser ist überzeugt, dass es sich hier um den erstenSchritt in die richtige Richtung handelt. Sie hofft, dassandere Teile der Regio-S-Bahn folgen werden. Aargauund Basel-Stadt haben dem Projekt schon zugestimmt;Baselland ist ja nur ein Teil davon. Es ist klar, dass eineRegio-Bahn regionale Lösungen braucht. Von daher istes begrüssenswert, dass der Schritt auch im Elsass ge-macht werden konnte.

Die SP-Fraktion ist sehr froh um diesen ersten Schritt.

DANILO ASSO LA R I: Die CVP unterstützt die Bemühun-gen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. UnsereRegion weist bereits heute sehr gute Verkehrserschlies-sungen durch die öffentlichen Verkehrsmittel und denTarifverbund Nordwestschweiz auf. Die Förderung desöffentlichen Verkehrs darf aber nicht unbesehen vonden Kosten geschehen.

Die CVP erachtet die Schaffung des grenzüberschreiten-den Verkehrs als Chance für unsere Region. Leider wirdnicht das bevölkerungsreiche Ergolztal, sondern dasschwachbevölkerte Rheintal durch die Regiobahn er-schlossen. Im Rheintal fährt die Grüne Linie sprichwört-

Page 8: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953196

lich an der Bevölkerung vorbei. Die sehr bescheidenenangenommenen Umsteigerzahlen sind der Ausdruckdieses Vorbeifahrens. Das hohe Nutzen-Kostenverhält-nis sieht darum auch sehr schlecht aus.

Die CVP-Fraktion gewichtet aber den Regio-Gedankenund die Chancen für unsere Region höher als die finan-ziellen Aspekte. Es handelt sich um einen sehr hohenPreis, den wir zu bezahlen bereit sind, um unsere Regionmit der OeV-Erschliessung zu verbessern.

Es wird natürlich bedauert, dass die HaltestelleSchweizerhalle an der Rathausstrasse aus finanziellenGründen nicht realisiert werden kann. Diese Haltestellehätte den Arbeitsplatz Schweizerhalle aufgewertet unddem Kanton effektiv mehr gebracht; sie hätte auch einstärkeres Umsteigen der Elsässer Pendler gebracht. Sobleibt es ein Wunsch und ein Hoffen, das die Pendler-ströme trotzdem auf das OeV-Netz umsteigen und dasRegio-S-Bahn-Angebot annehmen.

Die CVP-Fraktion ist einverstanden mit der Befreiungder Gemeinden von den Investitionsbeiträgen. Leider istdie Befreiung der Gemeinden von den Betriebskostennicht möglich. Die Belastung der Gemeinden mit 45%der Betriebskosten ist sehr fraglich, insbesondere, wennman bedenkt, wie gut Muttenz und Pratteln durch ande-re Linien erschlossen sind und Augst nicht einmal einenBahnhof besitzt.

Wichtig ist auch, dass nach 3 Jahren über den Erfolgdieser Linie Bericht erstattet wird. Die Zustimmung derCVP zu dieser Vorlage erfolgt nicht unbesehen von denKosten. Sollte sich der Erfolg nicht einstellen, sind dieKonsequenzen zu ziehen, und ein Übungsabbruch ohnegrosse Kosten wäre einzuleiten.

Mittelfristig ist nach Ansicht der CVP unbedingt einverbessertes Kosten-Nutzenverhältnis der Regio-S-Bahnanzustreben. Mittelfristig muss man sich auch überle-gen, ob die Haltestelle Schweizerhalle nicht doch mög-lich ist, damit der Kanton Baselland in diesem regiona-len Geschäft besser rentieren kann.

In diesem Sinne spricht D. Assolari Zustimmung zu die-sem Geschäft aus.

W ILLI BR EITEN ST EIN: Die SVP-EVP-Fraktion stimmtdiesem Geschäft mit 7:3 Stimmen zu.

Die Regio-S-Bahn stellt eine Vision dar, die schon seitJahren besteht. Es handelt sich dabei um ein partner-schaftliches Geschäft zwischen den Kantonen Aargau,Basel-Stadt, Baselland und der Region Elsass. Es handeltsich dabei aber auch um einen Staatsvertrag, das darfnicht vergessen werden.

W. Breitenstein bringt einige kritische Bemerkungen an,wie sie in der Fraktion gefallen sind.

Der Bedarfsnachweis wurde geschätzt bzw. konstruiert.Die Vernehmlassung bzw. die Anhörung der Gemein-den Pratteln, Augst und Muttenz hat eine ablehnendeHaltung ergeben.

Die Regio-S-Bahn lässt kein Kosten-Nutzen-Denken zu.Die Gemeinden leisten schon heute hohe Defizitbeiträ-ge. Eine Kostenbeteiligung des Elsass ist eher fraglich.Diese Möglichkeit ist ja auch im Vertrag festgehalten.

Ein Umsteigen der Grenzgänger wird bezweifelt. Diesbetonen auch alle Unternehmer, die Elsässer beschäftigen.

Erfahrungsgemäss wird ein nach drei Jahren erstellterRechenschaftsbericht – auch wenn er negativ ist – keineAufgabe des einmal Eingeführten bewirken.

Man könnte also zur Schlussfolgerung gelangen: "Keineneuen öffentlichen Verkehrslinien um jeden Preis."

Was bleibt also, das auch uns bewogen hat, diesem Ge-schäft zuzustimmen? Es ist allein der Regiogedanke. DerStaatsvertrag ist nur unter Inkaufnahme von hohenKosten je wieder kündbar.

Auch unsere Fraktion kann einer Befreiung der Gemein-den von den Investitionskosten zustimmen. Trotz allerBedenken stimmen wir grossmehrheitlich diesem Ge-schäft zu.

ALFRED ZIM M ER M A N N : Das Votum des Kommissions-Vizepräsidenten war nicht gerade ein flammendes Vo-tum für die Regio-S-Bahn; dies wundert nicht, denn erstimmte ja dagegen.

A. Zimmermann möchte nun eigentlich engagiert fürdie Regio-S-Bahn und den Ausbau des öffentlichen Ver-kehrs eintreten. Die Grüne Linie ist ein Pilotprojekt;Pioniergeist ist gefragt. Man spricht von einer Initial-variante, weil man sagt, dass dies der Anfang von weite-ren S-Bahn-Linien sein soll. Es sind langwierige Ver-handlungen zwischen den Partnern vorausgegangen.

Wenn nun die Grüne Linie nicht realisiert würde, wäreder Regio-S-Gedanke wahrscheinlich für Jahrzehntebeerdigt, und das wäre schade. Natürlich wäre die Linieim Ergolztal besser, weil es dort viel mehr Leute gibt, diesie benützen könnten, auch grenzüberschreitend. Es istaber nicht möglich, damit zu beginnen, weil es dieSchienenkapazität nicht zulässt. Wenn wir aber heutezustimmen, können wir hoffen, dass, wenn der Adler-tunnel gebaut ist, sofort die zweite Linie beschlossenwird.

Zur Entlastung der Gemeinden möchten die Grünenebenfalls Stellung nehmen: Bei den Betriebskosten istkeine Entlastung nach dem Gesetz möglich. Bei denInvestitionen ist sie möglich, wenn es ein ausserordent-lich aufwendiges Projekt ist. Es ist aber kein ausseror-dentlich aufwendiges Projekt; trotzdem stimmen wireiner Entlastung dieser drei Gemeinden zu, weil wir derMeinung sind, dass dieses Projekt nicht gefährdet wer-den darf. Die Gemeindevertreter fanden, sie müsstensich nicht beteiligen. Dagegen möchte A. Zimmermanneinwenden, dass auch diese drei Gemeinden zur Regiongehören, dass sie Pendler haben; also sollten auch sieeigentlich den Regio-Gedanken unterstützen.

Einige der Einwände sind einem "Knorzigeist" entsprun-gen. Dieser "Knorzigeist" kam in der Kommissionsbera-tung noch viel mehr zum Ausdruck als jetzt hier im Ple-num. Man kann nicht alles zum vornherein garantieren;es wurde ein mittleres Szenario zugrunde gelegt. Nichtalles lässt sich in Geld ausdrücken. Es gibt auch gewisseideelle Werte; wir haben den Auftrag, den öffentlichenVerkehr auszubauen. Es ist kein zu hoher Preis, wennman z.B. an eine J2 denkt, die 250 Mio Franken kostet!

Es wurde gesagt, der Kanton Aargau werde im Vergleichzu Baselland bevorzugt. Der Kanton Aargau hat eineTaktverdichtung auf eigene Kosten eingeführt, von derauch das Baselbiet profitiert. Eine sprunghafte Fahrgast-

Page 9: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3197

zunahme ist das Resultat. Wir bezahlen an die AargauerAusgaben erst ab 1997.

Wir haben kürzlich 3 Mio Franken für die Reparatureiner Strasse bewilligt. Hier müssen wir nun 2,1 MioFranken einmalige Investitionskosten bezahlen. Diebetrieblichen jährlichen Mehrkosten betragen 241'000Franken, nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibennur 133'000 Franken jährliche Betriebskosten.

Wir müssen und können uns die bescheidenen Kosteneines ersten Schrittes einer Regio-S-Bahn leisten. EineSteuererhöhung ist nicht notwendig. Es handelt sichaber um ein Projekt, das in die Zukunft weist. Wir Grünesind überzeugt, dass dieser Schritt getan werden muss,und dass uns der Erfolg recht geben wird. Wir stimmenengagiert dieser Vorlage zu.

FR A N Z AM M A N N: Mit der Regio-S-Bahn wird eine neueVerbindung des öffentlichen Verkehrs für französischeund schweizerische Pendler geschaffen, wobei die gröss-te Nachfrage aus dem Gebiet des Elsass mit dem Arbeits-platz beider Basel zu erwarten ist. Gerade unsere beidenNachbarländer sind im öffentlichen Regioverkehr rela-tiv schlecht erschlossen. Die Förderung des Verkehrs aufder Schiene muss attraktiver werden.

Wir nehmen aber auch die Vorbehalte der angesproche-nen Gemeinden zur Kenntnis. Wir finden es richtig,dass die involvierten Gemeinden Muttenz, Pratteln undAugst finanziell mitbeteiligt, von den Investitionskostenaber entlastet werden. Wir finden es zudem richtig, dassnach 3 Jahren im Landrat die Regio-S-Bahn zur Diskussi-on gestellt wird im Sinne der Standortbestimmung, aberauch des Kostenverteilers.

Die Schweizer Demokraten sind für Eintreten und Zu-stimmung gemäss Anträgen der Bau- und Planungs-kommission.

GEROLD LUSSER: Die Regio-S-Bahn ist eine der wesent-lichen neuen Aspekte in Bezug auf Lebensadern für dieRegion Basel. Dieser Aspekt ergänzt sich automatischund bedingt, dass zukunftsträchtig geplant die Regioeingebunden wird. In diesem Sinne sieht G. Lusser die S-Bahn als Strang, der eines Tages weitere Stränge zur Fol-ge haben wird. Dies wird natürlich auch kosten, aberunsere Region wird in ihrer Bedeutung aufgewertet.Finanzielle Betrachtungen sind wichtig, in der jetzigenZeit sowieso. G. Lusser ist froh, dass die Negativaspekteeines solchen Projektes auf Jahre hinaus beleuchtet unddiskutiert werden. Wir müssen uns Rechenschaft überjeden Franken, den wir ausgeben und der weitere Aus-gaben zur Folge haben wird, geben. Ein solches Strangnetz kann zum Beispiel ermöglichen,dass die Industrie, die abwandert, durch neue Industrienersetzt wird. Es wird einen neuen Impuls auch in Bezugauf die Arbeitsattraktivität geben. Auch wenn wir jetztdie immer mehr spürbaren Grenzen im europäischenRaum und der Schweiz erleben, können sie durch diesesProjekt mit einem Bahnnetz durchdrungen werden,sodass auch hier wieder etwas Zukunftsträchtiges ent-steht.

Basel bemüht sich, die Kulturstadt in Europa zu sein.Wenn im Masterplan die Regio-S-Bahn fehlen würde,würde dies einen grossen negativen Einfluss auf die zu-künftige Entwicklung unserer Region haben. Es ist ver-antwortungsvoll, wenn wir zukunftsträchtig in dieseRichtung schauen und das Projekt unterstützen; aberwir dürfen mit Fug und Recht über alle Vor- und Nach-teile diskutieren.

M A X RIBI möchte sich zum Votum von A. Zimmer-mann äussern: Er bedauert ausserordentlich, dass sich A.Zimmermann erlaubt hat, die Kommission zu qualifizie-ren. Er hat den sog. "Knorzigeist" erwähnt, damit hat erim Prinzip aus der Kommissionssitzung geplaudert, dieeigentlich nicht öffentlich ist. Niemand hier hat denKanton Aargau erwähnt, um die guten Beziehungennicht zu gefährden. Für M. Ribi handelt es sich um einenVertrauensschwund. Er wird sich in Zukunft in achtnehmen, was er in der Kommission äussern wird.

KA TH ER IN A FU R LER möchte vorausschicken, dass siegrundsätzlich für die Regio-S-Bahn ist. Sie setzt sich fürdie Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung und damitauch für die Förderung des öffentlichen Verkehrs ein. K.Furler findet es gut, dass drei Gemeinden von den In-vestitionskosten befreit werden. Hingegen muss sichdoch noch die bereits zitierten "Glocken der Heimat"läuten und einen "Knorziprotest" anmelden: und zwargegen den Verteilerschlüssel der jährlichen Betriebs-kosten.

Abgesehen von den tatsächlich reduzierten OeV-Beiträ-gen für Pratteln besteht ein Ungleichgewicht der jähr-lichen Betriebskosten zwischen Muttenz und Pratteln.Pratteln bezahlt jährlich 234'000 Franken, Muttenz106'000; Pratteln bezahlt also mehr als doppelt soviel andie Betriebskosten.

Die Regio-S-Bahn bringt uns keine eigentlichen Ver-besserungen; es gibt keine neuen Züge. Die Taktverbin-dung besteht bereits seit 1993. Von einem Halbstunden-takt kann nicht gesprochen werden, weil wir z.B. in denZeiten zwischen 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends jedeStunde ein 40-Minutenloch aufweisen. Von allen Zü-gen, die zwischen Pratteln und Basel verkehren (128Züge) gibt es lediglich 5 Schnellzüge, davon 4 in Rand-zeiten.

Die Berechnungsgrundlage für den Kanton für den Ver-teilerschlüssel sind die Einsteigerzahlen, die 1993 erho-ben wurden. In Pratteln kam man auf 30'500 Einsteiger,in Muttenz auf 17'000. Hat man dabei vergessen, dassPratteln ein Umsteigeort ist? In Pratteln steigen zudemviele Muttenzer ein; sie fahren mit dem 14-er nach Prat-teln und steigen hier in den Zug ein, weil der 14-er näm-lich direkt in die Ortschaft fährt und kein weiter Wegmehr zum Bahnhof zurückzulegen ist.

Pratteln ist nicht gewillt, die Umsteiger zu bezahlen, dienicht in Pratteln wohnen und auch nicht hier arbeiten.

K. Furler ersucht darum die Regierung und die Verwal-tung, den Verteilerschlüssel neu zu überprüfen.

PETER NIK LA U S möchte auf das grosszügige Angebotder Beteiligung der Regio Alsace hinweisen, dank demauch ein guter Abschluss ermöglicht wird.

W ILLI BR EIT EN ST EIN wehrt sich ebenfalls dagegen,als "Knorzi" bezeichnet zu werden, wenn man sich er-laubt, etwas Kritisches zu bemerken. Man tut nun, als obnichts an öffentlichem Verkehr in unserer Region vor-handen wäre. Zum Teil wird ja sogar bestehendes Ange-bot mit der Regio-S-Bahn konkurrenziert!

TH O M A S GA SSER ist froh, dass die Vorlage gut aufge-nommen wird. Die 2,1 Mio Franken sind eigentlichdurchaus angemessen.

Immer wieder gelangt der Verteilerschlüssel zur Diskus-sion. Der Schlüssel für die Gemeinden für den Betrieb

Page 10: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953198

bzw. die Erhebung der Benutzer müsste durch diejeni-gen, die das Umweltschutz-Abonnement besitzen, er-bracht werden. "Einsteiger" ist für Th. Gasser etwas Neu-es. Es ist einleuchtend, dass dadurch Verfälschungenentstehen können. Diese Berechnungsart würde Th.Gasser als falsch erachten, und sie müsste geändert wer-den.

Zu den Investitionen: Man spricht immer nur vom Nut-zen der Einsteiger bzw. Benützer; die Gemeinde als sol-che sollte ein grosses Interesse daran haben, sich vomDurchgangsverkehr zu befreien. Die Idee des öffentli-chen Verkehrs wäre eigentlich, dass das Regionale vomKanton übernommen wird, währenddem die Installatio-nen in den Gemeinden selber mit 20% übernommenwerden sollten.

REG IE R U N GSR Ä TIN ELSBETH SCH N EID ER möchtefür die offene Diskussion danken, auch für die Zustim-mung für ein Projekt, von dem wir alle ja schon zu Be-ginn wissen, dass eine Kosten-Nutzen-Rechnung nichtaufginge. Wenn wir aber ehrlich sind, müssen wir einge-stehen, dass vermutlich keine Linie einer Kosten-Nutzen-Rechnung standhalten würde. Dies ist aber auchnicht in erster Linie die Meinung des öffentlichen Ver-kehrs; es sind unsere Bemühungen ins neue Jahrhunderthinein, dass wir in diese Richtung gehen; dass wir unsimmer wieder hinterfragen. Wir können aber nicht aufder einen Linie Strassen bauen und auf der anderen Seiteden öffentlichen Verkehr vernachlässigen.

Was wir heute beschliessen, ist effektiv eine "Initialzün-dung". Wenn der Landrat heute Nein sagen würde,müsste man sich fragen, ob er mit seinen Vorstössen, dieeine Förderung des öffentlichen Verkehrs verlangen,noch glaubwürdig wäre.

Wir haben betreffend die Regio-S-Bahn bereits nur sehrmühevoll die Zustimmung erhalten. Es handelte sichdabei um einen langwierigen Prozess. Wenn der Landratheute die Regio-S-Bahn ablehnen würde, könnte E.Schneider prophezeien, dass das Projekt damit gestor-ben wäre.

Die Fahrt von Mülhausen bis Frick wird rund eine Stun-de dauern. In Basel sind 3 Minuten Aufenthalt vorgese-hen. Man hat ausgerechnet, dass von Mülhausen nachBasel ca. 38% Pendler verkehren, die effektiv angespro-chen sind.

Wie sind wir zu den Zahlen gekommen? Wir haben dieBewohner im 600m Umkreis der S-Bahnhöfe zusam-mengezählt und haben dabei mit 10% Umsteiger ge-rechnet. Es wird angenommen, dass der Kanton proFahrt und Benutzer 1 Franken bezahlt. Dies ist relativviel; unsere Zielsetzung ist aber, mit der Zeit nichts mehrbezahlen zu müssen und dass die Regio-S-Bahn selbst-tragend wird. E. Schneider betont, dass die Regio-S-Bahnnicht teurer ist als der übrige öffentliche Verkehr.

Den Prattelern und Muttenzern möchte E. Schneidersagen, dass diese Gemeinden auch in Zukunft nichtmehr bezahlen werden. In den neuen Berechnungenmuss für die Linie 14 weniger bezahlt werden, weil dieneue Benützeruntersuchung aufzeigt, dass die Linie vielbesser ausgelastet ist. Der Betrag, den Muttenz und Prat-teln weniger bezahlen müssen, ist höher, als derjenige,den diese Gemeinden dann an die S-Bahn bezahlenmüssen.

Es sieht aus, als ob heute die 3 Gemeinden von den In-vestitionskosten befreit werden sollen. Dies wird

Präjudiz-Charakter haben. Unsere Meinung ist, dass die2,1 Mio Franken nicht äusserst aufwendig sind. Wirwerden demnächst mit einem Projekt "Euroville" undeiner neuen Handhabung des "Läufelfingerlis" an denLandrat gelangen. Man sollte sich darum heute absolutim Klaren sein, was man beschliesst, wenn man gewisseGemeinden von den Investitionskosten entlastet. E.Schneider glaubt nicht, dass dann die OberbaselbieterGemeinden bereit sein werden, sich an künftigen In-vestitionskosten zu beteiligen. Hier besteht eine grosseVerantwortung seitens des Landrates.

Aus diesem Grund hat die Regierung vorgeschlagen,diese Gemeinden von den Investitionskosten nicht zuentlasten.

An Käthi Furler: Dass Pratteln nicht schlechter dasteht,versuchte E. Schneider aufzuzeigen. Betreffend die Be-rechnungen von 30'000 Einsteigern in Pratteln und inMuttenz weniger, hat auch damit zu tun, dass die Mut-tenzer eher den 14-er benützen und weniger die SBB.Wir können innerhalb dieser Vorlage nicht nochmalseine neue Berechnung durchführen. In drei Jahren wirdmit dem Generellen Leistungsauftrag die Abteilung füröffentlichen Verkehr wieder daran denken. E. Schneidermöchte deshalb konkret wissen, ob K. Furler Rückwei-sung der Vorlage beantragt.

Im weiteren wurde geäussert, dass es schade sei, dass dieSchweizerhalle-Haltestelle nicht zustande gekommenist. Im Moment sind wir nicht in der Lage, die Kapazitä-ten aufzufangen, werden aber dieses Anliegen auf jedenFall wieder überprüfen, sobald der Adlertunnel eröffnetist. Dann sollte es gemäss Auskunft der SBB möglichsein, dort eine Haltestelle einzuführen.

Es kommt nun einfach darauf an, wie attraktiv wir die S-Bahn in dieser Region "verkaufen", vor allem von Mül-hausen bis Basel. Wir können nur hoffen, dass wir dasZiel mit der S-Bahn erreichen, das wir alle zusammenanstreben.

In diesem Sinne hofft E. Schneider, dass in 3 Jahren voneinem Aufschwung von Pendlern berichtet werdenkann.

KA TH ER IN A FU R LER stellt keinen Antrag auf Rück-weisung. Sie ist froh, dass die Zahlen nach der 3-jährigenVersuchsphase nochmals überprüft werden. Sie sprichtdie Überzeugung aus, dass die effektiven Benutzerkostenanders aussehen werden als die jetzt prognostiziertenZahlen.

AN D R ES KLEIN: Als Bewohner des Ergolztales könnteman neidisch und eifersüchtig werden. Da aber Neid einschlechter Ratgeber ist, stimmt A. Klein dieser Liniegerne zu.

Es ist so, dass bei uns in 2 Wochen der öffentliche Ver-kehr abgebaut wird, weniger Züge werden auf der Stre-cke Basel-Olten halten. A. Klein bittet die Regierung, dieEnergie, die nun für die Regio-S-Bahn nicht mehr benö-tigt wird, sich dafür einzusetzen, dass bei uns ein Halb-stundentakt eingeführt wird oder wenigstens einigeSchnellzüge mehr halten würden.

REGIERUNGSRÄTIN ELSBETH SCH NEIDER: Wir teilendie Energie nicht auf, wenn wir uns für etwas einsetzen.Wir setzen uns seit langem bei der SBB für Verbesserun-gen ein. Die SBB hat aber den Sparhebel angesetzt, undwir kämpfen daher im Moment gegen den Wind.

Page 11: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3199

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: Ein-treten auf die Vorlage ist unbestritten.

://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird mit 2 Ge-genstimmen zugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Realisierung der Initialvarianteder Regio-S-Bahn, Linie Frick-Basel-Mulhou-se und Bestellung von Zusatzleistungen aufder Strecke Basel-Stein

Vom 8. Mai 1995

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestütztauf § 64 Absatz 1 Buchstabe b KV und § 66 Buchstabea KV sowie auf § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Förde-rung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG) und den Berichtdes Regierungsrates vom 21.März 1995 beschliesst:

1. Der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau,Basel-Stadt, Basel-Landschaft und der RégionAlsace über die Initialvariante der Regio-S-Bahn-Linie Frick - Basel - Mulhouse wird genehmigt. DerRegierungsrat wird ermächtigt, den Staatsvertragzu unterzeichnen.

2. Die Interkantonale Bestellervereinbarung zwi-schen den Kantonen Aargau, Basel-Stadt undBasel-Landschaft wird genehmigt. Der Regie-rungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Be-stellervereinbarung zu unterzeichnen.

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die SBB mitden Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Verträge über die Initialvariante undüber die Zusatzleistungen Basel - Stein abschlies-sen.

4. Zur Realisierung der Initialvariante der Regio-S-Bahn-Linie Frick - Basel - Mulhouse mit täglich 4Kurspaaren ab Ende Mai 1997 (Fahrplanwechsel)wird vom Kanton Basel-Landschaft gemeinsammit den Kantonen Aargau und Basel-Stadt und derR égion Alsace ein Gesam tkredit von Fr.14'020'000.- bewilligt.

4.1 Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an denInvestitionskosten in der Höhe von netto Fr.2'103'000.- (Preisstand 1994, 1. Quartal) wirdals neue, einmalige Ausgabe zu Lasten Konto2309/760.00 bewilligt.

4.2 Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an denbetrieblichen Mehrkosten (total Fr. 1'237'000.--pro Jahr) für den Betrieb der Initialvariante abEnde Mai 1997 von jährlich Fr. 241'000.-- (Preis-stand 1994) wird als neue, jährlich wiederkehren-de Ausgabe zu Lasten Konto 2309/360.00 bewil-ligt.

4.3 Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft in derHöhe von Fr. 1'402'000.-- (Preisstand 1994, 1.Quartal) als neue, einmalige Ausgaben zu Lastenvon Konto 2309/760.00 und Fr. 68'000.-- (Preis-stand 1994) als neue, jährlich wiederkehrendeAusgabe zu Lasten von Konto 2309/360.00 wirdbedingt bewilligt, soweit der Kanton Basel-Land-schaft gegenüber den SBB für Kosten einzustehenhat im Fall, dass die Régio Alsace ihren finanziel-len V erpfl ich tun gen , d ie s ich aus demStaatsvertrag ergeben, aus irgendwelchen Gründennicht oder nur teilweise nachkommt. Dem KantonBasel-Landschaft steht das Regressrecht gemässStaatsvertrag zu.

5. Vom Kanton Basel-Landschaft wird gemeinsammit dem Kanton Basel-Stadt und Aargau für täg-lich 12 zusätzliche Regionalzugspaare auf der

Strecke Basel - Stein ab Ende Mai 1997 (Fahrplan-wechsel) eine Abgeltung der ungedeckten Betriebs-kosten von ca. Fr. 2'540'000.-- pro Jahr bewilligt.

5.1 Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an denungedeckten Betriebskosten ab Ende Mai 1997von jährlich ca. Fr. 540'000.-- (Preisstand 1994)wird als neue, jährlich wiederkehrende Ausgabe zuLasten von Konto 2309/360.00 bewilligt.

6. Teuerungsbedingte Mehrkosten sind für die Beträ-ge nach Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und 5.1 dieses Be-schlusses in der Abrechnung nachzuweisen undwerden bewilligt.

7. Die Beschlüsse unter Ziffer 4.1, 4.2, 4.3 und 5.1werden nur rechtswirksam, sofern die beteiligtenPartner ihre Kreditanteile ebenfalls bewilligen unddie unter Ziffern 1 bis 3 genannten Verträge vonden jeweiligen Vertragspartnern unterzeichnetsind.

8. Die Gemeinden Muttenz, Pratteln und Augst wer-den verpflichtet, gemäss § 8 des Gesetzes zur För-derung des öffentlichen Verkehrs (Övg) 45% derAnteile gemäss Ziffern 4.2 und 5.1 zu überneh-men. In Anwendung von § 8 Absatz 3 ÖVG wirdauf einen Beitrag der Gemeinden an die Investi-tionskosten gemäss Ziffer 4.1 verzichtet.

9. Der Regierungsrat erstattet dem Landrat nachVorliegen der ersten drei Jahresergebnisse im Rah-men des Generellen Leistungsauftrages Berichtüber die Benützung der Durchmesserlinie Frick -Basel - Mulhouse und der Zusatzleistungen auf derStrecke Basel - Stein.

10. Die Beschlüsse unter Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und 5.1unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b derVerfassung des Kantons Basel-Landschaft derfakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2556

3. 94/282Berichte des Regierungsrates vom 20. De-zem ber 1994 und der Bau- und Planungs-kom m ission vom 11. April 1995: Abrech-nung des 1. Generellen Leistungsauftrages1990 - 1993 und Rechenschaftsberichte derUnternehm en des öffentlichen Verkehrsüber die Erfüllung des 1. Generellen Lei-stungsauftrages 1990 - 1993

PETER M IN D ER: Das Kernstück dieses Leistungsauf-trages sind eher Zahlen. Die BPK hat diese Vorlage am30. März an einer Sitzung beraten. Der 1. Generelle Lei-stungsauftrag ist einem Beschluss vom Mai 1990 zu-grunde gelegt. Es handelt sich hier quasi um eine Zwi-schenbilanz. Als der Beschluss gefasst wurde, war dasLaufental noch nicht unserem Kanton angeschlossen.Dementsprechend geht es heute um einen Nachtrag, umfür das Laufental die entsprechenden Mittel zur Verfü-gung stellen zu können. Die Zahlen bewegen sich miteinigen Abweichungen im Budget. Trotzdem sehen wir,dass insgesamt Gelder der öffentlichen Hand in derHöhe von rund 10 Mio Franken aufgewendet werdenmüssen, damit der öffentliche Verkehr in diesem Sinnefunktioniert. Die Kosten konnten eher gesenkt werden,weil gewisse Linien aufgehoben bzw. das Angebot redu-ziert und die Linie 65 durch die BLT übernommen wur-de.

Page 12: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953200

M A X RIBI: Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Esgibt nicht viel dazu zu sagen, weil wir die jährlichenAbrechnungsberichte der BLT und der BVB erhalten unddie Defizite genehmigen müssen. Schöner wäre es, wennwir Pluszahlen genehmigen könnten. M. Ribi möchteder Verwaltung ein Kränzchen winden: sie gibt sichMühe, den Leistungsauftrag zu erfüllen, und sie hat denMut, eine Linie zu streichen, wenn kein Bedürfnis vor-handen ist.

PETER NIK LA U S: Auch die SP-Fraktion stimmt demBericht zu. Wenn der Beschluss lautet, dass "die Abrech-nung genehmigt wird", heisst dies natürlich nicht, dassder Landrat bzw. die landrätliche Kommission die Zah-lenbeigen irgendwie kontrollieren könnte. Die Aufgabeeiner Kontrollstelle kann also nicht übernommen wer-den.

DA N ILO ASSO LA R I: Auch die CVP-Fraktion stimmt derVorlage zu. Wir begrüssen, dass der Verkehrsbetrieb den1. Leistungsauftrag erfüllen und den finanziellen Rah-men einhalten konnte. Wir sind auch einverstanden mitden Sparmassnahmen. Es ist richtig, dass der Kosten-deckungsgrad einer Linie geprüft wird und die notwen-digen Korrekturen, wenn das Verhältnis nicht stimmt,vorgenommen werden. Es müssen auch gesamtökologi-sche Betrachtungen angestellt werden; es hat keinenSinn, mit einem leeren Bus in der Gegend herumzufah-ren, wenn der Einsatz eines Klein-Taxis genügen würde.

Der Leistungsauftrag hat sich bewährt; man hat die Kos-ten im Griff. In diesem Sinne stimmt die CVP-Fraktiondem Bericht zu.

FR ITZ GR A F: Die SVP-EVP-Fraktion ist einstimmigdafür. Sie hilft damit auch den öffentlichen Verkehr zufördern. Das will nicht heissen, dass man nicht Kritik-punkte anbringen darf. Gerade im Oberbaselbiet, wo derKostendeckungsgrad relativ gering ist, sehen wir esnicht gerne, wenn im unteren Kantonsteil immer mehrinvestiert wird und im oberen Kantonsteil Kurse einge-spart werden. Wenn z.B. die Linie Sissach-Wintersingenabgehängt würde, weil sie nicht so stark benützt wird,würden die Leute ihren Einkauf verlegen und damit ihrGeld in einen anderen Kanton bringen.

Änderungen können bei den Nachtkursen vorgenom-men werden; es ist aber trotzdem wichtig, auf irgendeine Weise in die Dörfer gelangen zu können. F. Grafbittet, keinen Abbau vorzunehmen.

Zwischen den Belastungen der einzelnen Gemeindenkönnen riesige Unterschiede festgestellt werden. Wa-rum wurde noch nie versucht, diese Differenzen auszu-merzen? So muss die kleine Gemeinde Wintersingen30'000 Franken bezahlen! Die Gemeindeinitiativen, diedie Gemeinden befreien und die Belastung dem Kantonanhängen wollen, stossen deshalb überall auf Verständ-nis.

ALFR ED ZIM M ER M A N N freut sich über das Bekenntniszum öffentlichen Verkehr. Er hat offenbar mit dem Aus-druck "Knorzigeist" in ein Wespennest gestochen. Mit"Knorzigeist" meint A. Zimmermann nicht die Kritik; sieist wichtig und notwendig. Er meint damit, wenn klein-lich debattiert und die Verhältnismässigkeit nicht ge-wahrt wird; wenn auf der einen Seite Millionen zumFenster hinaus geworfen werden der anderen Seite umkleine Beträge gefeilscht wird.

Wir können der Abrechnung zustimmen, vor allem,weil sie günstiger als vorausgesehen ausfällt. A. Zimmer-

mann möchte nur den Punkt beleuchten, warum dasVerhältnis günstiger ist.

Erstens konnten wirkliche Zunahmen von Passagierenund damit Einnahmen verzeichnet werden. Im weiterenist das Ergebnis günstiger wegen der Sparmassnahmen:gewisse Buslinien wurden aufgehoben. Wir können –ungern zwar – den Aufhebungen zustimmen, wenn derKostendeckungsgrad zu stark absinkt. Eine weitereGruppe sind nicht realisierte Massnahmen, die zwar imLeistungsauftrag vorgesehen waren, aber aus verschiede-nen Gründen, die im Bericht erwähnt sind, nicht reali-siert wurden. Zum Beispiel haben die Gemeinden daraufverzichtet, eine Angebotsverbesserung im RaumeSissach-Gelterkinden finanziell mitzutragen. Hier zeigtsich, dass die Gemeinden oft Bremser im öffentlichenVerkehr sind. Wenn die Gemeindeinitiativen eine Lö-sung aufzeigen könnten, dass der Kanton den öffentli-chen Verkehr übernimmt, aber dafür etwas anderes andie Gemeinden abtritt, das finanziell etwa gleichwertigist, wäre dies durchaus prüfenswert.

Wir finden, jede Linie sollte für sich betrachtet werden.Wir möchten auf keinen Fall einen Abbau im öffentli-chen Verkehr. Wir stehen zum OeV; dass dies Geld kos-tet, ist klar. Andere wichtige Staatsaufgaben kostenebenfalls Geld.

RU D O LF KE L L E R: Baselland ist im öffentlichen Ver-kehr nach wie vor führend. Man merkt dies, wenn manin irgend einer anderen Region in unserem Land mitdem öffentlichen Verkehrsmittel reist. Dafür müssen wirdankbar sein. Die Schweizer Demokraten sind schon seitlängerer Zeit unzufrieden über die relativ hohen Be-teiligungen der Gemeinden, und wir bedauern es ausser-ordentlich, dass dies vorderhand nicht geändert werdenkann. Es geht heute nur um eine Abrechnung, also rück-blickend. Obwohl zu einigen Linien Einiges zu bemer-ken wäre, verzichtet R. Keller in diesem Rahmen darauf.

Etwas gibt R. Keller aber zu denken: Auf Seite 5 des regie-rungsrätlichen Berichtes kann unten gelesen werden:

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dassbei Linien, welche dem Leistungsauftrag un-terstehen, der erfüllt wurde, bei Linien hin-gegen, welche dem Leistungsauftrag nicht un-terstehen (BVB-Linien auf basellandschaftli-chem Gebiet), der finanzielle Rahmen über-schritten wurde.

Einmal mehr zeigt sich, dass die BVB wenig wirtschaft-lich arbeitet; das gibt zu denken. Wir fragen uns, wievieles hier noch braucht, bis die BVB-Verantwortlichenendlich etwas wirtschaftlicher handeln.

Insgesamt stimmt die Fraktion der Schweizer Demokra-ten der Vorlage zu.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSBETH SCH N EID ER bedanktsich auch hier für die wohlwollende Aufnahme. DerBericht ist in zwei Teile abgefasst. Zuerst handelt er überMassnahmen, die realisiert werden mussten gemässgenerellem Leistungsauftrag, den der Landrat 1990 inAuftrag gegeben hat. Man will aber schliesslich auchwissen, was diese Massnahmen gekostet haben.

Es ist so, dass der Schlüssel für die Gemeinden im Gesetzfür die Förderung des öffentlichen Verkehrs beschriebenist. 45% Betriebskosten sind hier vorgesehen; da kannmomentan nichts geändert werden, bis das Gesetz geän-

Page 13: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3201

dert ist. An dieser Änderung werden wir im Rahmen desneuen Eisenbahngesetzes zu arbeiten beginnen.

Mit dem Rechenschaftsbericht legen wir die Beträgedefinitiv vor, wie sie dann mit den Gemeinden abge-rechnet werden. R. Keller hat richtig erwähnt, dass dieBeiträge der BVB innerhalb der 4 Jahre stark wegen hö-herer Unterhalts- und Betriebskosten gestiegen sind.Hier hat der Kanton Baselland keinen direkten Einfluss.E. Schneider ist froh, wenn wir mit der BVB im Gesprächbleiben und versuchen können, die Beträge günstiger zugestalten.

PETER M IN D ER möchte kurz einen Kommentar zurBeitragspflicht der Gemeinden abgeben: Je dichter dieBevölkerung ist, je einfacher ist es, den öffentlichenVerkehr zu organisieren und damit auch das Defizitklein zu halten. Je lockerer die Bevölkerungsdichte ist,desto schwieriger wird es. Wenn jetzt im Sinne einerVerbesserung die Kurse verdichtet würden, würde dasDefizit noch grösser. Indem die Gemeinden beitrags-pflichtig sind, gelangt das Problem in die Gemeinden.Dort ist es einfacher, Nein zu sagen.

LAN D RATSPRÄSID EN T RO B ER T SCH N EEBERG ER: Ein-treten ist unbestritten.

://: Dem Landratsbeschluss (s. Anhang) wird ein-stimmig zugestimmt.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

Nr. 2557

4. 94/145Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni1994 und der Bau– und Planungskom m issi-on vom 20. April 1995: Regionalplan Sied-lung (RP–S)

PETER M IN D ER: Bei dem vorliegenden Plan handelt essich einen zweiten Entwurf. Der Regionalplan Siedlungist in unserem Baugesetz, aber auch in der Verfassungverankert. Im weiteren gibt es ein Bundesgesetz über dieRaumplanung; dort sind zwei Planungsinstrumenteenthalten:- Massnahmen der Raumplanung, der Richtpläne derKantone. In den Richtplänen müssen die Planungsab-sichten formuliert werden. Sie müssen auch dauerndden veränderten Situationen oder Bedürfnissen ange-passt werden.- Nutzungspläne: Der Regionalplan Siedlung gehörtzu dieser Gruppe.

Die BPK hat an drei Sitzungen diese zweite Vorlage be-handelt. Eine erste Vorlage war im Oktober 1991 imLandrat diskutiert worden. Er wurde dannzumalschliesslich zur Kenntnis genommen und mit verschie-denen Beschlüssen verabschiedet:- Kenntnisnahme des Regionalplanes Siedlung- Zustimmung zu den Grundsätzen- Mitwirkung der Gemeinden- Befugnis des Regierungsrates, zur Sicherstellung derPlanungsziele nach Anhörung der Gemeinden Pla-nungszonen zu verhängen.

Aufgrund der Beratungen damals im Landrat hat danndie Regierung den zweiten Entwurf erstellt. Die BPK hatdie Vorlage diskutiert und kam zum Schluss, dass sie anden Regierungsrat zurückzuweisen sei mit folgendenAuflagen:- Der zweite Entwurf ist wesentlich verändert gegen-über der ersten Vorlage, zu der ein grosses Vernehmlas-sungsverfahren durchgeführt worden ist. Beim heutigenGeschäft nun wird verlangt, dass ebenfalls ein öffentli-ches Vernehmlassungsverfahren vorzunehmen sei.- Im besonderen ist der Bezirk Laufen in die Vorlageeinzubeziehen.- Der Regionalplan Siedlung ist an die Richtplanme-thodik gemäss RPG auszrichten.- Die überarbeitete Vorlage ist dem Landrat 1996 zuüberweisen.

Die BPK hat klar ausgesprochen, dass verschiedene ge-setzliche Regelungen nicht überladen werden sollen. Eshandelt sich immerhin um ein Instrument der Gemein-den, die damit arbeiten müssen. Darum müssen wir eineVereinfachung anstreben. Auch im Dekret sind relativrestriktive Vorschriften artikuliert, dies betrifft vor allemRückzonungen. Da die Gemeinden hier sehr betroffensind, sollte nochmals ein Vernehmlassungsverfahrendurchgeführt werden.

In diesem Sinne stellt die Bau- und Planungskommissi-on einstimmig Antrag.

M A X RIBI: Die FDP-Fraktion steht einstimmig hinterdem Rückweisungsantrag. Die Gründe dafür sind imBericht der BPK gut aufgelistet.

Die zweite Fassung, die wir heute vor uns liegen haben,erkennt man gegenüber der ersten nicht mehr. Wir fin-den es wichtig, dass einvernehmliche Lösungen mit denGemeinden gesucht werden. Der Plan soll Richtplan-charakter haben und nicht jedes Detail reglementieren.Die Gemeinden sind schliesslich diejenigen, die dies inNutzungspläne umsetzen müssen. Es darf nicht jederStrich fixiert werden! Striche sind oft sehr einengendund erlauben keine Lösungen für neuere Entwicklun-gen. Ein Richtplan sollte eine dynamische Angelegen-heit sein und nicht eine statische. Darum müssen wirzuerst wissen, was die Gemeinden dazu meinen, unddann können wir weiter beraten.

PETER NIK LA U S: Die SP-Fraktion ist auch einstimmig,aber nicht in dieser Hinsicht, sondern in der Überzeu-gung, dass eine Siedlungsplanung absolut notwendig ist.Ob sie nun aber zurückgeschoben werden soll, hier sindwir geteilter Meinung. Die eine Hälfte befürchtet, dassdurch die Rückweisung erst recht eine unklare Planungs-situation entsteht; es handle sich dabei um eine Verzö-gerungstaktik und sei der Ausdruck einer generellenPlanungsfeindlichkeit. Die andere Hälfte unterstützt dieRückweisung mit den Argumenten, die die Kommissionvorgelegt hat. P. Niklaus kann also weder das eine nochdas andere als Fraktionsmeinung beantragen.

W ILL I BR EITEN ST EIN: Auch unsere Fraktion ist ein-stimmig der Meinung, wie die Kommission beantragt,das Geschäft sei nochmals an die Regierung zurückzu-weisen. Es ist eingetreten, was man seinerzeit befürch-tete. Die Gemeinden fühlen sich übergangen. Die sei-nerzeitige Kenntnisnahme durch den Landrat vor einerVernehmlassung mit den Gemeinden wurde zum Teilals Druckmittel benützt. Die Gemeinden kamen sich inBezug auf vorzunehmende Rückzonungen überfahrenvor. Es bestehen heute noch erhebliche Differenzenzwischen den Gemeinden und dem vorliegenden Plan.

Page 14: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953202

Man muss sehen, dass von einer Rückzonung betroffeneBesitzer die Parzellen meist im Zug von Felderregulie-rungen als Abgeltung wertgleich übernommen haben.Dasselbe gilt bei Erbteilungen. Man kann nicht einfachnachträglich Rückzonungen vornehmen; dies kommtpraktisch einer Enteignung bzw. Wertverminderunggleich, für das man bis anhin auch noch Steuern bezah-len musste.

Es ist nach unserer Meinung unumgänglich, dass dieVernehmlassung wiederholt und versucht wird, im Ein-vernehmen mit den Gemeinden die Probleme zu lösen,bevor wir im Landrat den Regionalplan Siedlung ab-schliessend behandeln können.

W. Breitenstein bittet, auf die Anträge der BPK einzutre-ten.

DA N ILO ASSO LA R I: Die CVP-Fraktion stimmt ein-stimmig der Rückweisung zu. Das Vorgehen der Regie-rung und der Verwaltung kann als ungeschickt bezeich-net werden, weil nach den vorwiegend negativen Ur-teilen der Gemeinden zur ersten Fassung eine neue Re-gionalplanung ausgearbeitet wurde, die nun total an-ders aussieht. Der Regierungsrat hat hier vergessen, dassgemäss Raumplanungsgesetz die Bevölkerung an derPlanung mitwirken muss.

Nun erhält der Regierungsrat mit der Rückweisung Gele-genheit, die verpasste zweite Vernehmlassung nach-zuholen und auch das Laufental miteinzubeziehen.

ALFR ED ZIM M ER M A N N : Die Grünen sind gegenRückweisung. Die Kommission hat zwar mit 8:0 Stim-men dafür gestimmt; A. Zimmermann war damals nichtanwesend, seine Vertreterin hat sich enthalten.

Zur Vorgeschichte: 1991 wurde eine Vernehmlassungzum 1. Entwurf durchgeführt. 47 Gemeinden habenStellung bezogen, zum Teil sehr kritisch; die übrigenhaben sich nicht beteiligt. Heute sind wir uns alle einig,dass der erste Entwurf zu weit gegangen ist, er war zueinschränkend. Deshalb wurde der erste Entwurf starküberarbeitet; man kam den Einwänden der Gemeindenweitgehend entgegen. Gewisse Wünsche konnten ausübergeordneten Interessen nicht berücksichtigt werden.A. Zimmermann vermutet, dass aus diesem Grund keinezweite Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Der zweite Entwurf beschränkt sich auf das Wesentlicheund überlässt den Gemeinden beträchtlich mehr Spiel-raum als der erste. Das Hauptargument für die Rück-weisung ist eine zweite Vernehmlassung. Dagegenmöchte A. Zimmermann bemerken, dass es ein unübli-cher Weg ist, dass nach einer ersten Vernehmlassungnoch eine zweite durchgeführt wird.

Das zweite Argument für die Rückweisung ist das Lau-fental. Wir sind der Meinung, dass deswegen dieser Plannicht zurückgewiesen werden muss. Wir könnten es mitdem Laufental tun, wie wir es schon zweimal taten: imStrassennetzplan und beim Generellen Leistungsauftragwurde ein Zusatz angebracht. A. Zimmermann gibt zubedenken, dass es jahrelang dauern würde, wenn wir dieLösung aller Probleme des Laufentales abwarten wür-den.

Anpassung an die Methodik des Raumplanungsgesetzes:Diesem Argument kann sich A. Zimmermann anschlies-sen. Es ist aber nicht stichhaltig genug, um eine Rück-weisung zu rechtfertigen.

A. Zimmermann ist der Meinung, dass hinter der Rück-weisung noch andere Gründe stehen. Ein solcher Regio-nalplan Siedlung bringt natürlich beträchtliche Ein-schränkungen mit sich, den viele Gemeinden und Ein-zelne nicht akzeptieren wollen. Die Rückweisung er-laubt und bezweckt ein Hinausschieben des wirklichenBefassens mit den Problemen, die gelöst werden müs-sen. Wobei bemerkt werden muss, dass die Gemeindendie Pflicht haben zu planen.

Ziele des Regionalplanes Siedlung: Wir sind überzeugt,dass wir das Ziel verfolgen müssen, der Zersiedelungentgegenzuwirken. Heute wird in der Schweiz jährlichein Gebiet von der Grösse des Murtensees verbaut. DieZersiedelung schreitet unheimlich voran. Wenn wirnicht einfach Beton und Asphalt wollen, müssen wiretwas dagegen unternehmen.

Der Regionalplan Siedlung beinhaltet viel Konfliktstoff.A. Zimmermann ist der Meinung, dieser Konfliktstoff seianzugehen. Ein Hinausschieben darf nicht geschehen,denn Verlierer ist die Landschaft. Aus diesen Gründenmöchten wir uns mit der Sache befassen und die Vorlagenicht zurückzuweisen.

AN D R ES KLEIN: Als er den Bericht gesehen hat, ist A.Klein erschrocken: Die Vorlage lag fast ein Jahr lang beider Kommission und soll nun zurückgewiesen werden.A. Klein ist vor allem von der freisinnigen Fraktion sehrenttäuscht, denn von ihr hört man doch hier im Land-rat immer wieder, die Rahmenbedingungen müsstenklar sein, sie müssten geschaffen und verbessert werden.Es sollte doch nicht möglich sein, sich Jahre mit derPlanung zu befassen und sich nicht zu entscheiden undeine unsichere Rechtslage stehen zu lassen.

Zu M. Ribi: Es ist klar, das ist für A. Klein auch der Sinneiner Planung, dass Striche gemacht werden und dassStriche hart sind. Wir planen aber auch für eine Zukunft.Unsere nachkommenden Generationen werden frohsein, wenn wir gewisse Striche ziehen. Wir müsstenwirklich rasch klare Linien setzen.

TH O M A S GA SSER: Dieses Geschäft wird anders als alleübrigen abgewickelt. Normalerweise erhalten die Ge-meinden eine Vernehmlassung. Dieses Mal nun wurdenoffenbar die Gemeinden nicht berücksichtigt. Th. Gas-ser versteht die Gründe der Kommission für die Rück-weisung. Er vermisst aber, dass der Landrat nicht kon-krete Aufträge erteilt, in Bezug auf die Spielräume derGemeinden, Siedlungen und öffentlichen Verkehr, Aus-zonung usw. Sonst laufen wir Gefahr, dass die nächsteVernehmlassung genauso ins Leere stösst wie die letzte.

H AN SR U ED I BIE RI hat sich bereits beim ersten Ent-wurf stark engagiert, hat dann auch sehr stark kritisiert.Er muss aber hier zur Anerkennung sagen, dass die gros-se Änderung eingetroffen ist. Der neue RegionalplanSiedlung weist ein völlig neues Gesicht auf; er geht in diepositive Richtung.

Ein Unterschied muss zur Kenntnis genommen werden:der Regionalplan enthält nicht nur Empfehlungen, son-dern Festlegungen. Von daher ist die zweite Vernehm-lassung unbedingt angezeigt. Es ist nicht mehr als An-stand, wenn nochmals zu den Gemeinden zurückgegan-gen wird.

Im übrigen ist es so, dass in der Zwischenzeit verschiede-ne Gemeinden ihre Pläne freiwillig angepasst haben.Von daher kann also nicht behauptet werden, es werdealles verhindert.

Page 15: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3203

Schliesslich muss das gesamte Geschäft über eine politi-sche Hürde gebracht werden; dies wird nicht möglichsein ohne zweite Vernehmlassung.

Es passt H.R. Bieri auch nicht, dass eine Verschiebungstattfindet. Die Vernehmlassungsdauer wird aber nurdrei Monate betragen; die Problematik ist ja nicht neu.Es geht nur darum, den neuen Plan zu überprüfen.

REG IER U N GSR Ä TIN ELSBETH SCH N EID ER ist bereit,den Regionalplan Siedlung nochmals zurückzunehmenund ihn drei Monate in die Vernehmlassung zu geben.Sie hat bereits Auftrag an die Fraktionen und Parteienerteilt, konkrete Wünsche anzubringen. Wir werden dasGeschäft nächstes Jahr wieder vorlegen.

://: Dem Antrag der Bau- und Planungskommission imLandratsbeschluss wird mehrheitlich zugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Regionalplan Siedlung

Vom 8. Mai 1995

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft be-schliesst:

1. Die Vorlage Regionalplanung Siedlung wird for-mell an die Regierung zurückgewiesen.

2. Der Regierung wird der Auftrag erteilt:- es ist ein zweites öffentliches Vernehmlas-

sungsverfahren durchzuführen (Auflagezeit 3Monate);

- der Bezirk Laufen ist in die Vorlage einzube-ziehen;

- der Regionalplan Siedlung ist an der Richt-planmethodik gemäss RPG auszurichten;

- die überarbeitete Vorlage ist dem Landrat imJahre 1996 zu überweisen.

Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

*

BEG RÜ N D UN G D ER PER SÖ N LICH EN VO R STÖ SSE

Nr. 2558

95/107Postulat von Alfred Zimmermann: Holzbrücken im Ba-selbiet

Nr. 2559

95/108Postulat von Peter Brunner: Massnahmen gegen denVerkehrsrückstau an der Autobahnausfahrt Schweizer-halle/Salinienstrasse

Nr. 2560

95/109Schriftliche Anfrage von Franz Ammann: Abfallbeseiti-gung im Baselbiet

Zu allen Vorstössen keine W ortm eldung.

Für das Protokoll:Eugen Lichtsteiner, Protokollsekretär

*

Nr. 2561

ÜBER W EISU N GEN D ES BÜ R O S

Landratspräsident RO BERT SCH N EEBERG ER gibt Kenntnisvon folgenden Überweisungen:

95/105Bericht des Regierungsrates vom 2. Mai 1995:Gleichstellung der Handarbeitslehrerinnen mit denHauswirtschaftslehrerinnen; an die Personalkom -m ission;

95/106Bericht des Regierungsrates vom 2. Mai 1995: Revisiondes Gesetzes vom 10. Mai 1973 über das Halten vonHunden; an die Justiz- und Polizeikom m issi-on.

Für das Protokoll:Eugen Lichtsteiner, Protokollsekretär

*

Nr. 2562

5. 94/142Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni1994 und der Spezialkomm ission vom 25.April 1995: Revision Gemeindegesetz. 1.Lesung

Kommissionspräsident H A N SR U ED I BIER I fasst denKommissionsbericht zusammen und betont, das Ziel seimehr Autonomie für die Gemeinden. – Sowohl bei denfünf Aufgabenteilungsinitiativen wie bei dieser Geset-zesänderung – die es allerdings zu unterscheiden gilt –geht es um eine Autonomiebewegung der Gemeinden:Während bei den Initiativen eine Verlagerung der Ver-antwortlichkeiten im Mittelpunkt steht, geht die Ge-setzesänderung weniger weit; sie ist eher formeller Na-tur. – Es galt auch, das Gesetz der heutigen Zeit anzupas-sen: Die Gemeinden sind erwachsen worden, man kannihnen mehr Freiheiten geben.

Eintretensdebatte

UR S STEIN ER: Die FDP-Fraktion steht der Gesetzes-änderung positiv gegenüber. Es ist erfreulich, dass imGesetz die Regelungsdichte abgebaut werden kann. Dassder Verwandtenausschluss aufgehoben werden soll, istals mutig einzustufen. Die FDP unterstützt die von derKommission ausgearbeiteten Kompromissvorschlägebei der Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiati-ven und Referenden und bei der Lockerung des zwin-genden Beamtenstatus. Positiv zu bewerten sind auchdie Stärkung der Gemeindeversammlung und die Mög-lichkeit der Einführung einer Versammlungsleitung.Das Laufental kannte wesentlich mehr Autonomie inden Gemeinden, was erfahrungsgemäss von Vorteil war,da die Arbeit in den Gemeinden mehr Spass macht,wenn man mehr Freiheiten hat, wobei nicht zu verges-sen ist, dass mehr Freiheit auch mehr Verantwortungbedingt.

JA CQ U ELIN E H A LD ER: In den Augen der SP-Fraktionsind die Änderungen nicht so revolutionär, es sei denn

Page 16: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953204

die geschlechtsneutrale Formulierung des Gesetzes. – Inder Kommission wurde lang diskutiert, wo den Gemein-den mehr Autonomie verliehen werden soll und wonicht. – Froh sind wir, dass die Unterschriftenzahl fürInitiativen und Referenden etwas gesenkt werden konn-te. – Die Gemeinden werden in Zukunft ziemlich freisein, ihre Gemeindeordnung zu gestalten; es bleibt zuhoffen, dass sie dabei vernünftig vorgehen. – Ich persön-lich finde es schade, dass das Initiativrecht für Gemein-den mit der ordentlichen Gemeindeorganisation nichtmehr zur Diskussion steht – die Gemeinden wären dannautonom, selber zu entscheiden.

M A X KA M BER: Die Gesetzesänderung ist ein Schritt indie richtige Richtung. Die Folgen werden sein: Stärkungder Gemeindeautonomie; Selbstbestimmung über denAnstellungsstatus der Gemeindeangestellten; Aufhe-bung des Verwandtenausschlusses. – Was die Unter-schriftenzahl für Initiativen betrifft, so möchte sie eineMinderheit der CVP-Fraktion erhöht sehen. – Schliess-lich dankt Max Kamber dem KommissionspräsidentenHansruedi Bieri und dem alt-GemeindepräsidentenEduard Belser für die hervorragende Mitarbeit.

W ILLI BREITENSTEIN: Das Motto der Gesetzesrevisionlautet: Mehr Freiheit für die Gemeinden. Das hört sichgrossartig an, doch ist die Revision gar nicht so spekta-kulär, sie ist vor allem der neuen Zeit angepasst. – Wasden Finanzbereich betrifft, so ist die Oberaufsicht nachwie vor beim Kanton. Einige Neuerungen sind in 'Kann-Formeln' gekleidet, was die Akzeptanz für die Revisionerhöht. – Die SVP/EVP-Fraktion hätte eigentlich gernegesehen, wenn die Zahl der Unterschriften für Initiati-ven/Referenden erhöht worden wäre, kann sich aberdem Kompromissvorschlag anschliessen.

ED ITH STA U BER: Die Grüne-Fraktion ist für Eintreten.Dies kann mich jedoch nicht davon abhalten, mich ineinigen grundsätzlichen Fragen kritisch mit der Vorlageauseinanderzusetzen.Die Revision des Gemeindegesetzes hätte Landrat undRegierung die Möglichkeit gegeben, in verschiedenenTeilaspekten der kommunalen Politik neue Akzente zusetzen und vielleicht auch neue Wege zur Belebung derkommunalen Politik zu beschreiten. Dem Gesetz, überdas wir hier beraten, fehlen die wirklichen Reformen. Eswird ein Gesetz werden, das ausserhalb des Kantonsniemand zur Kenntnis nehmen muss. Wir müssenschon froh sein, wenn es im Baselbiet selbst genügendzur Kenntnis genommen wird.Es ist noch nicht lange her, als das Baselbiet als reform-,ja sogar experimentierfreudiger Kanton galt und in derRest-Schweiz mehrfach Vorbild-Charakter hatte. Zunennen sind hier neben Bereichen der Bildungspolitikvor allem die zukunftsgerichteten Schritte im Bereichder Energiepolitik. In den letzten Jahren hat der KantonBaselland seine Rolle als fortschrittlicher Reform-Kan-ton weitgehend abgegeben. Jedenfalls haben andereKantone gegenüber unserem Kanton betreffend Inno-vation stark aufgeholt, uns teilweise überholt.Wir haben es auch bei der Revision des Gemeindege-setzes verpasst, der Vorlage eine wirklich frische undvielleicht auch experimentelle Note zu geben. Wir ha-ben hier sicher die Gelegenheit verpasst, den Zustandder Kommunalpolitik aus der Optik der Bürgerinnenund Bürger kritisch zu analysieren. Das Gemeindegesetzhat ja in seinem Kern die Aufgabe, das politische Lebenin der Gemeinde so zu organisieren, dass die Teilnahmean der kommunalen Politik belohnt und nicht bestraftoder behindert wird. – Die Kommissionsberatungenwaren für mich zwar sehr aufschlussreich (Einblick indie Gemeindeorganisation, Aufgaben und Abgrenzun-

gen zwischen Gemeinden und Kanton), obwohl dieDiskussion über weite Strecken zwischen Juristen statt-gefunden hat. Im vorliegenden Entwurf fehlen mir aberdie Visionen. Beispielsweise:Kann uns die teils katastrophale Präsenz an Gemeinde-versammlungen egal sein? Stimmen die teils veraltetenund von den Stimmbürgern als langfädig empfundenenRituale der Gemeindeversammlung noch? Wären allen-falls völlig neue, zeitgemässe Informationsmittel undDiskussionsformen zu überlegen? Wie kann die Teil-nahme der Bevölkerung am Demokratie-Ritual Gemein-deversammlung verbessert werden? Wie können dieGemeindeversammlungen repräsentativer und attrakti-ver gestaltet werden?Zur Kommissionsarbeit: Es freut mich, dass die Kom-mission die Gelegenheit wahrgenommen hat, das ge-samte Gesetz geschlechtsneutral zu formulieren. Ichmöchte ihr und auch den zuständigen Verwaltungs-stellen sowie der Redaktionskommission dafür danken.Diese Anpassung wird Signalwirkung auf alle jene Ge-meinden haben, die in nächster Zeit ihre Gemeindever-ordnungen revidieren.Zur Stärkung der Gemeindeautonomie: Grundsätzlichunterstützen wir die Stärkung der Gemeindeautonomie,auch wenn wir dafür plädieren, dass in Gemeinden mitmehr als 5000 Einwohnern die Bildung einer Gemeinde-kommission weiterhin obligatorisch sein sollte. DieGemeindekommission berädt die Geschäfte stellver-tretend für die Stimmberechtigten vor und bietet ihnenmit einer ersten Interpretation der gemeinderätlichenPolitik eine wertvolle Orientierungshilfe.Zur Stärkung der Gemeindeversammlung: Obwohl wireine Stärkung der Gemeindeversammlung bezüglichverbesserter Information und Transparenz begrüssen,lehnen wir den Vorschlag der Regierung ab, die Unter-schriftenzahl für Referenden und Initiativen auf 1000Unterschriften zu erhöhen. Dieser Vorschlag zielt daraufab, die Bereitschaft der Bürger zur Teilnahme an derkommunalen Politik zu untergraben. In kleinen Ge-meinden sind die Gemeindeversammlungen recht gutbesucht. Hingegen in den grösseren Gemeinden, vorallem im Unterbaselbiet, liegt die Teilnahme bei 2 bis 3Prozent. Hinzu kommt, dass die Gemeindeversamm-lungen bei entsprechender Mobilisierung stark voneinzelnen Interessengruppierungen dominiert werdenkönnen und die Mehrheitsverhältnisse daher leichtbeeinflussbar sind. Wir sind der Meinung, dass die Er-greifung von Referenden und Initiativen nicht einge-schränkt werden darf, sondern im Gegenteil erleichtertwerden soll. Wir sind also dafür, die Unterschriftenzah-len eher zu senken als zu erhöhen.Zum Beamtenstatus: Obwohl wir glauben, dass auchauf der Ebene der Anstellungsverhältnisse Anpassungennötig sind, lehnen wir eine generelle Abschaffung desBeamtenstatus ab. Mit der Formulierung im Kommis-sionsbericht "Die Gemeinde kann ihre Angestellten aufAmtsdauer wählen", ist es den Gemeinden freigestellt,Angestellte mit hoheitlichen Funktionen, wie Gemein-deverwaltern, Finanzverwaltern, Steuerverwaltern, Bau-verwaltern oder auch Polizeiangestellte privatrechtlichanzustellen. – Wir sind nicht der Meinung, dass Ge-meindeangestellte grundsätzlich auf Lebzeiten gewähltwerden sollen. Hingegen sollten hoheitliche Funktio-nen, die gegenüber den Bürgern zur Verfügungsgewaltberechtigt sind, durch den Beamtenstatus legitimiertund abgesichert sein.Die Grünen sind für Eintreten.

PETER BR U NN ER : Die Schweizer Demokraten aner-kennen, dass das Baselbieter Gemeindegesetz revisions-bedürftig ist und zwar nicht nur aufgrund der neuenKantonsverfassung, die ja postuliert, dass den Gemein-

Page 17: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3205

den möglichst grosse Handlungsfreiheit zu gewährensei, sondern auch aus der Erkenntnis, das auf Gemeinde-ebene heute eine professionelle wie bürgernahe Ver-waltung die Regel ist.Die Teilrevision des Gemeindegesetzes ermöglicht esden Gemeinden, ihren verwaltungspolitischen Spiel-raum individueller wahrzunehmen, ja die Gemeinde-autonomie durch einen offeneren und liberalerenHandlungsspielraum zu stärken.Die Teilrevision des Gemeindegesetzes darf in gewissenBereichen sicher zu Recht als radikal bezeichnet werden,sie ist aber auch eine indirekte und konstruktive Ant-wort auf die umstrittenen Gemeindeinnitativen nacheiner neuen Aufgabenteilung zwischen dem Kantonund den Gemeinden.Der Schritt der Gemeinden in die sogenannte Mündig-keit ist andererseits aber auch Verpflichtung und Auf-trag, ohne den grossen Bruder Kanton, die Verfassungs-mässigen Aufgaben, Rechte und Pflichten, in grössererSelbstverantwortung wahrzunehmen, was vorallem fürverschiedene Gemeinden eine erhebliche Herausforde-rung aber auch Chance sein kann.So verschieden im Kanton Baselland die Bedürfnisseund Anliegen der Gemeinden auch sind, die Teilrevisiondes Gemeindegesetzes bieten zum Teil die Instrumentedazu.Beispiel ist ja das Beamtenrecht, dass heute den Gemein-den ja schon ermöglicht, privat-rechtliche Anstellungenvorzunehmen. Mit der Teilrevision des Gemeindege-setzes wird nun neu auch die Möglichkeit geboten,öffentlich-rechtliche Anstellungen vorzunehmen. ImGegensatz zum Beamtenrecht, wo auf 4 Jahre fest ange-stellt wird, kann bei einer öffentlich-rechtlichen oderprivat-rechtlichen Anstellung ja beiderseits auf 3 Mona-te gekündigt werden.Einerseits wird damit die Flexibilität von Arbeitgeberund Arbeitnehmer erhöht, andererseits besteht aber fürdie Gemeinden auch die Gefahr, dass bei nicht mehrkonkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen, viele derGemeindeanqestellte lukrativere Jobs in der Privatwirt-schaft suchen da sie ja nicht mehr auf 4 Jahre Beamten-anstellung gebunden sind. Die Flexibilisierung der Ge-meinden stösst also auch an die Grenzen der Konkur-renzfähigkeit anderer Gemeinden und der Privatwirt-schaft. So sind wir auch der Meinung, dass diese An-stellungsart nicht nur für den Arbeitgeber Gemeindezum Beispiel bei schlechter Leistungen des Arbeitneh-mers, sondern auf für die Arbeitnehmer mehr Vorteilewie Nachteile hat.Das Beamtenstatut ist noch dort richtig, wo Gefahr be-steht, dass bei Kündigungen sehr wichtige staatlicheLeistungen nicht mehr rasch ersetzt werden können,also ein personeller Engpass besteht, während vorallemdie öffentlich-rechtliche Anstellungsart eine zeitgemäs-se und moderne Anstellungsart ist und wie ja die Pri-vatwirtschaft zeigt, wenig Klage zur Beanstandung gibt.Die Einführung der öffentlich-rechtlichen Anstellungenwird nicht zu einem Lohn- und Sozialabbau führen, imGegenteil, ist es doch sogar eine rechtliche Verbesserunggegenüber der heute privat-rechtlichen Anstellungs-möglichkeiten der Gemeinden.Zudem muss auch anerkannt werden, dass viele Ge-meinden tel quel das kantonale Besoldungsreglementfür ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen,mit oder ohne Beamtenstatus.Bei der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gemeinde-gesetzes hatten wir Schweizer Demokraten vorallemVorbehalte bei der Regelung der Verwandtenausschluss-bestimmung aber auch der massiven Erhöhung der Un-terschriftenzahl bei Initiativen und Referendum auf1000 Unterschriften.

Im Sinne eines Kompromisses und der Tatsache, dassjetzt nur noch eine moderate Erhöhung der Unterschrif-tenzahl auf max. 500 vorgesehen ist, dies auch unterdem Aspekt der Einführung des Frauenstimmrechts undder zum Teil massiven Bevölkerungszunahme in gewis-sen grossen Gemeinden, können wir der Anpassungbzw. Erhöhung der Unterschriftenzahl zustimmen.Betreffend der Verwandtenausschlussbestimmung, so istdie vorliegende Regelung für uns sehr unbefriedigend,zumal ja der Lobbymus vorallem in kleineren Gemein-den besteht und damit indirekte persönliche und fami-liäre interessen über die des Gemeinwohl gestellt wer-den können. Wir Schweizer Demokraten werden daherauch den Antrag einreichen, dass mindestens aufExekutiv-Ebene der Verwandtenausschluss Gültigkeithaben muss.Grundsätzlich können wir Schweizer Demokraten aberJa zur Teilrevision des Gemeindegesetzes sagen, über-wiegen doch die substanziellen Verbesserungen gegen-über dem heutigen Regelung, die zum Teil überholt undnicht mehr zeitgemäss sind. – Auch wenn dem Verwandtenausschluss und der jetztgefundenen Unterschriftenzahlen nicht voll bei-gepflichtet werden kann, ist für uns Eintreten unbe-stritten.

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER : Gewisse Öffnun-gen, die mit dieser Änderung geschaffen werden, kön-nen zu Verbesserungen führen, was aber nicht heisst,dass im Baselbiet etwa schlechte Verhältnisse herrschen.

Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung

Titel und Ingress

Keine Wortmeldungen

§ 5, 6

Keine Wortmeldungen

§ 8

Kommissionspräsident H A N SR U ED I BIER I: § 8 ist zwarvon der Revision nicht betroffen, doch wurde überse-hen, dass auch ihm eine geschlechtsneutrale Operationnottut: In Absatz 1 muss es lauten:"... Gemeindeerlassen, jeder und jede Stimmberechtigte...".

§ 9

Keine Wortmeldungen

§ 10

RU D O LF KELLER stellt den Antrag, den bewährten § 10nicht aufzuheben bzw. ihn zumindest auf Exekutiv-ebene beizubehalten.

ED ITH STA U BER: Die Fraktion der Grünen schliesstsich dieser Meinung an, weil es vor allem bei der Rech-nungsprüfungskommission zu Konflikten kommenkönnte.

UR S STEIN ER: Die FDP stösst sich nicht an der Auf-hebung. Vor allem in kleineren Gemeinden ist dieTransparenz eh schon sehr gross: man weiss, was läuft.Abgesehen davon sind die Amtsinhaber an Gesetze ge-bunden. Man muss Mut haben und den § 10 streichen.

Page 18: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953206

Kommissionspräsident HANSRU ED I BIER I weist daraufhin, dass das ganze Problem um den § 10 entstand, weilsich das Konkubinat nicht definieren liess (und schongar nicht kontrollierbar wäre).

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER bittet darum, den §10 zu streichen. Es ist an der Zeit, den Gemeinden mehrVertrauen zu schenken. Ich setze auf die Vernunft derGemeindeverantwortlichen. Sollte dieser Versuchschiefgehen und sich herausstellen, dass der Nepotis-mus blüht, werden wir diese Änderung sicher wieder zudiskutieren haben.

://: Der Antrag der SD (beibehalten von § 10) wird abge-lehnt.

§§ 13, 15, 19, 20, 22–24

Keine Wortmeldungen

§ 26

RU TH H EEB: Die SP hat sich bereits in der Spezialkom-mission gegen die Aufrechterhaltung von privatrecht-lichen Anstellungsverhältnissen ausgesprochen. Na-mens der SP beantrage ich, die bestehende Möglichkeit,zum Abschluss von obligationenrechtlichen Arbeitsver-trägen zu streichen. Während dies früher mit dem Hin-weis auf die grössere Flexibilität des Obligationenrechts(OR) bejaht wurde, müsste die Antwort heute nach An-sicht massgeblicher Verwaltungs- und Privatrechtslehrerentschieden anders lauten. Die entsprechenden Gut-achten von Prof. R. Rhinow ("Privatrechtliche Arbeits-verhältnisse in der öffentlichen Verwaltung" Zürich1983, in Festschrift Frank Vischer); von Dr. H.-J. Mosi-mann, (Verbandssekretär VPÖD); von Prof. Dr. YvoHangartner, ("Öffentlichrechtliche und privatrechtlicheAnstellung von öffentlichem Personal"); von Dr. iur.H.R. Schwarzenbach-Hanhart ("Bericht zur Frage: Wiesoll das Personal zürcherischer Gemeinden angestelltsein..., Februar 1992) lagen der Spezialkommission vor.Wörtlich führt Prof. Rhinow in seinen Schlussbemer-kungen folgendes aus:"Im öffentlichen Personalrecht sind differenzierte Ty-pen öffentlichrechtlicher Arbeitsverhältnisse zu schaf-fen, die der Komplexität moderner Verwaltungen Rech-nung tragen und dort inhaltliche Angleichungen andas private Arbeitsvertragsrecht suchen, wo unter-schiedliche Rechtspositionen keine innere Rechtferti-gung (mehr) finden. Dabei kann namentlich auch deröffentliche Arbeitsvertrag zur Anwendung gelangen.Die These von der W ahlfreiheit der Verwaltung zwi-schen öffentlich- und privatrechtlichen Vorgehen istdefinitiv zu verabschieden. Wo der Gesetzgeber dieExekutive zum Abschluss zivilrechtlicher Arbeitsver-träge ermächtigt, ist davon nicht oder nur sehr restrik-tiv Gebrauch zu machen. Erlaubt das Gesetz in Son-derfällen vom starren Beamtenrecht abzuweichen, sosoll primär eine öffentlichrechtliche Sonderordnung(z.B. in Form publizistischer Kontrakte) geschaffenwerden. Von "Mischverhältnissen", die Grauzonenzwischen öffentlichen und privatem Recht erzeugen,ist abzusehen."Wir haben also die Möglichkeit, differenzierte Typenöffentlichrechtlicher Arbeitsverhältnisse zu schaffen,die dem Flexibilitätsgedanken voll Rechnung tragen.Flexibilisierungs-Vorschläge liegen auch bereits ver-waltungsintern vor in Form eines Arbeitspapiers derABB.Das öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnis unter-scheidet sich grundlegend vom privatrechtlichen, in-dem die disziplinarrechtliche Verantwortung durch

Gesetz geregelt ist. Probleme ergeben sich auch bei denHaftungs-Regelungen sowie bei der Wahl des Rechtswegim Klagefall. Dies geht u.a. auf den Umstand zurück,dass die Arbeits- und die weiteren Zivilgerichte bei Strei-tigkeiten aus privatrechtlichen Arbeitsverträgen ent-schieden weniger grundrechtsbewusst sind als die Be-hörden der Verwaltungsrechtspflege, die in Beamten-streitigkeiten urteilen. Der Staat als Vertragspartnerbleibt aber unmittelbar an die Grundrechte gebunden.Ein anderes Beispiel von Unvereinbarkeit privatrecht-licher Bestimmungen mit dem öffentlichen Amtsauf-trag, auch wenn es sich nicht um eine Beamtung han-delt, ist das Streikverbot, sofern man annimmt, dasStreikrecht sei obligationenrechtlich stillschweigendgewährleistet. Der Streik im öffentlichen Dienst ist aberproblematisch. Der Staat als öffentlichrechtlicher Ar-beitgeber kann mit Rücksicht auf das öffentliche Inter-esse nicht mit Aussperrung reagieren.Für verschiedene Personalkategorien kann man dem-nach typisierte Verträge zur Anwendung bringen. Esbesteht also gar kein Bedürfnis nach obligationenrecht-lichen Verträgen; solche bringen nur Rechtsunsicher-heit, inhaltlich, indem es oft zu Mischformen kommt:einzelne Vertragsklauseln öffentlichrechtlicher resp.privatrechtlicher Natur finden sich im gleichen Vertrag!Die Qualifizierung solcher Verträge bereitet den Ge-richten grösste Mühe und führt zu Nichteintretensent-scheiden.Die SP befürchtet auch, dass gerade bei prekären Arbeits-verhältnissen auf das OR zurückgegriffen wird: befristeteund Teilzeit-Verhältnisse werden – nicht zuletzt auchwegen der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben desöffentlichen Rechts – privatrechtlich abgeschlossen! DieSP kommt nach intensiver Beschäftigung mit der The-matik zur Auffassung, dass die öffentlich rechtliche An-stellung den staatsrechtlichen der Gegebenheiten undden sachlichen Besonderheiten des öffentlichen Dien-stes besser entspricht. Wir beantragen deshalb, die Streichung der privatrecht-lichen Anstellungsverhältnisse in § 26 sowie dessenAbsatz 2 neu wie folgt zu formulieren:"Die Gemeinde kann ihre Angestellten auf Amtsdauerwählen oder öffentlich rechtlich anstellen".

ED ITH STA U BER: Die Fraktion der Grünen unterstütztden Antrag der SP, stellt jedoch einen weiteren: Ange-stellte, die eine hoheitliche Funktion innehaben, müs-sen explizit im Gesetz verankert werden (z.B. Gemeinde-verwalter, Finanzverwalter). Es wird beantragt, den Para-graphen an die Kommission zurückzuweisen.

M A X KA M BER: Die Fraktion der CVP beantragt, dieAnträge abzulehnen. Wir möchten nicht, dass das Anlie-gen vieler Gemeinden – seit einigen Jahren streben sieeine solche Lösung an – abgeschmettert wird. Man über-lasse diese Angelegenheit den einzelnen Gemeinden.

AD R IA N BA LLM ER ist der Meinung, dass die privat-rechlich Angestellten nicht schutzlos sind. Überdiesbehaupte René Rhinow nicht, es könne keine öffentlich-rechtliche Anstellungen geben. – Die FDP unterstütztden Kompromiss-Vorschlag der Kommission.

LU K A S OT T hält dem entgegen, dass man auch andereRechtswissenschaftler zitieren könne, die ebenfalls star-ke Bedenken tragen gegen privatrechtliche Verträge imöffentlichen Dienst (Eichelberger usw.). – Ich sehe einTrojanisches Pferd im Bau: Wenn die Bestimmungen desOR zur Anwendung kommen, dann schränkt man sichden Handlungsspielraum massiv ein; mit öffentlich-rechtlichen bzw. beamtenrechlichen Bestimmungen istman flexibler. – Das Privatrecht kennt kein Disziplinar-

Page 19: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3207

wesen; bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichenAnstellungen gelten unterschiedliche Rechtswege (imeinten Fall das Verwaltungsverfahren, im anderen Zivil-prozess). Ich bitte Sie darum, der Empfehlung der Staats-rechtler zu folgen.

W ILLI BR EITEN ST EIN : Der Handlungsspielraum derGemeinden soll erhöht werden. Wenn nun die Möglich-keit eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses fallensoll, wird es von den Gemeinden Opposition geben; dasGesetz muss so gestaltet werden, dass es auch angenom-men wird.

AD R IA N BA LLM ER Warnt davor, sich von den Staats-rechtlern bzw. pseudo-Staatsrechtlern verwirren zu las-sen. – Die Kommissionsfassung sagt deutlich genug, dassin der Regel das öffentlich-rechtliche Antstellungsver-hältnis angewandt werden soll.

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER zum Antrag Stauber:Der Paragraph soll nicht an die Kommission zurückge-wiesen werden, da keine Lösung gefunden werdenkann. Man kann den Gemeinden nicht vorschreiben,dass sie Beamte einsetzen müssen. – Zu Ruth Heeb: IhrAnliegen hat heute wirklich nur noch eine politischeDimension. Für mich ist dies keine Staatsaffäre mehr. –Hier und jetzt muss der Landrat entscheiden.

://: Der Rückweisungsantrag (Edith Stauber) an dieKommission wird mehrheitlich abgelegt.

://: Der Antrag von Ruth Heeb wird mehrheitlich abge-lehnt.

Page 20: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953208

§§ 27–32, 34–36, 38, 45–48

Kein Wortbegehren

§ 49

GR EG OR GSCH W IN D beantragt, in Absatz 1 den zwei-ten Satz zu streichen. Als regelmässiger Besucher vonGemeindeversammlungen kommt er sich oft versolhltvor, wenn Gemeindebeschlüsse mit Initativen und Refe-renden torpediert werden. Er ist der Ansicht, dass beiGemeinden, die die Gemeindeversammlung kennen,ein Beschluss generell der Urnenabstimmung unterstelltwerden soll, sofern dies zehn Prozent der Stimmberech-tigten verlangen.

ED ITH ST A U B E R : Die Grünen sind anderer Meinung.Die Teilnahme an der Gemeindepolitik soll belohntwerden. Wir stellen den Antrag, die alte Fassung des § 49stehenzulassen.

UR S STEIN ER spricht sich gegen beide Anträge aus, dieerforderliche Unterschriftzahl ist schon tief genug. Erhegt überdies Bedenken gegenüber der Referendums-demokratie, die schon genug Geld gekostet hat.

RO LA N D LAU BE: Grundsätzlich hatte die SP Mühe mitden hochgesetzen Zahlen (gemäss Vorlage des Regie-rungsrats), vor allem, wenn diese Zahlen mit der Unter-schriftenzahl für kantonale Referenden (1500 Unter-schriften) verglichen werden. Ich bitte den Landrat des-halb, am Kompromissvorschlag der Kommission (derzwischen alter Fassung und der Vorlage des Regierungs-rates liegt) festzuhalten.

://: Der Antrag Gschwind wird mehrheitlich abgelehnt.

://: Der Antrag auf beibehalten der alten Fassung wirdabgelehnt.

://: § 49 in der Fassung der Kommission Gemeindege-setz wird angenommen.

§§ 49a, 50

Keine Wortmeldungen

§ 50

Kommissionspräsident HANSRU ED I BIER I weist daraufhin, dass hier erstmals vom Gemeindeversammlungs-präsidium gesprochen wird, doch müsste man eine klei-ne Grundsatzdebatte führen aufgrund von § 69a; esmüsste entschieden werden, ob man ein Präsidiumüberhaupt will.

§ 69

ED ITH STA U BER stellt den Antrag, dass die Gemeindenanalog zu den Laufentaler Gemeinden eine Regelungtreffen müssen; sie sollen verpflichtet werden, einenGemeindeversammlungspräsidenten einzuführen.

URS STEINER: Das Laufental kann einen Gemeindever-sammlungspräsidenten wählen, muss es aber nicht.Diese Form zwingend vorzuschreiben geht zuweit, dasmöge jede Gemeinde selbst entscheiden. Im Laufentalhat der Gemeindepräsident lediglich moderierendeFunktion und kann einen allfälligen Stichentscheidtreffen.

M A X KA M BER zitiert § 45 der Kantonsverfassung: DieGemeinden sind im Rahmen von Verfassung und Ge-setz befugt, sich selbst zu organisieren, ihre Behördenund Beamten zu wählen, ihre eigenen Aufgaben nachfreiem Ermessen zu erfüllen und ihre öffentlichen Sa-chen selbständig zu verwalten. – Den Gemeinden mussman doch nicht vorschreiben, was sie zu tun haben,lasst sie selbst entscheiden.

REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER weist darauf hin,dass diese Regelung, neben der Geste an das Laufental,eine Bereicherung für den ganzen Kanton sein kann.

ALFR ED ZIM M ER M A N N : Es spricht so vieles dafür, dassman ein Gemeindepräsidentenamt einführen müsste,unter anderem gibt es Gemeinden, deren Gemeinderateine zu starke Stellung hat.

://: Der Antrag Stauber wird mehrheitlich abgelehnt.

://: Die Kommissionsfassung wird angenommen.

§ 50, 52–54

Keine Wortmeldung

§ 55

JA CQ U ELIN E H A LD ER stellt den Antrag, die Frist zurEinberufung einer Gemeindeversammlung auf zehnTage festzulegen.

Für das Protokoll:Eugen Lichtsteiner, Protokollsekretär

*

§ 55

JA CQ U ELIN E H A LD ER stellt den Antrag, diesen § mitfolgendem Satz zu ergänzen:

"Die Frist beträgt mindestens 10 Tage."

H AN SR U ED I BIER I ist bereit, diesen Antrag in die Kom-mission zurückzunehmen.

PETER TO BLER: Schlaumeiereien, die Einwohnerver-sammlung zu spät einzuladen, macht ein Gemeinderatnur einmal, dann erledigt sich dies von selbst.

://: Dem Antrag von Jacqueline Halder wird mit 34 : 34Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten zu-gestimmt.

§§ 55 Satz 2, 58 Absätze 1, 2 und 3, 59, 60Absatz 1, 61 Absätze 1 und 2, 64 Absätze 1und 2, 64 Absatz 2 Satz 3, 66 Absatz 3, 67

Page 21: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3209

Absätze 1 und 2, 68 Titel und Absätze 1 - 6,69 Absätze 1 und 2, Abschnittstitel nach 69,69a, 70 Absatz 2 Ziffer 1 und Nachsatz, 71Absatz 1, 74 Absätze 2 und 3, 75, 76, 77, 78,79, 81 Absätze 1 - 4, 86 Titel und Absätze 1und 2, 87

kein Wortbegehren.

§ 88 Absatz 1

ED ITH STA U BER stellt den Antrag, die alte Fassungbeizubehalten, dass also eine Gemeindekommission ab5`000 Stimmbürger obligatorisch erklärt wird.

ED U A RD BELSER bittet, den Antrag abzulehnen. Auchheute schon haben viele Gemeinden mit wenigerStimmbürgern solche Kommissionen, und es bestehtwohl kaum die Gefahr, dass eine grosse Gemeinde wedereinen Einwohnerrat will noch sogar eine Gemeinde-kommission ablehnt.

://: Der Antrag Stauber wird abgelehnt und damit § 88Absätze 1, 3 und 5 gemäss Antrag der Kommissionunverändert genehmigt.

§§ 89 Absatz 1, 93 Absatz 2, 94, 95 Absätze 1und 2, 96, 97 Absätze 1 und 4

kein Wortbegehren.

§ 98

ED ITH STA U BER stellt den Antrag, Absatz 3 nicht auf-zuheben.

ED U A RD BELSER: Es ist nur Satz 2 von Absatz 3, wel-cher aufgehoben werden soll. Der erste Satz bleibt be-stehen.

ED ITH STA U BER ist damit einverstanden.

://: keine Änderung.

Zu den übrigen §§ wird das Wort nicht verlangt. Es be-trifft dies die §§ 99 Absatz 1 , 100 Absätze 1 und 2 Satzbis

1 sowie Absatz 3, 101 Absätze 1 und 2, 102 Absatz 1 Satz1, 103 Absatz 1, 104 Absätze 1, 1 und 3, 107 Absätze 1 -bis

3, 110, 112, 113, 115 Absätze 1 und 2, 117, 119, 120Absatz 1, 121, 122, 123, 124, 125 Absatz 1, 134, 138Absatz 1 Satz 2, 141, 144 Absatz 1, 145 Absatz 2, 146Absatz 3, 147 Sätze 3 und 4, 148 Titel sowie Absätze 2und 3, Zwischentitel vor 151, 152, 156 Absatz 2, Zwi-schentitel vor 157, 157 Titel, 157a, 157b, 157c, Zwi-schentitel vor 158, 158 Titel sowie Absätze 1, 3 und 4,159, 160 Titel sowie Absätze 1 und 2, 161, 162, 163, 164Absätze 1 und 2, 165, 168, 168a, 170, 171 Absatz 3 Satz2, 171a Absatz 2, 171p Absätze 2 und 3, 175a, 176 Absatz1 Buchstabe a, 182a, 182b, 182c, 182d, 182e, 182f, 182g,182h, 182i, 185 Absätze 3 und 4, Abschnitt I , Ab-bis

schnitt II.

Rückkommen

§ 135a

M A R CEL M ETZGER : Es ist zu berücksichtigen, dass esim Laufental keine Bürgergemeinden mehr gibt.

HANSR UEDI BIER I dankt für diesen Hinweis. Man wirddies auf die zweite Lesung hin bereinigen.

Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Hans Artho, Protokollsekretär

*

Nr. 2563

6. 95/31Interpellation von Ruth Greiner vom 6.Februar 1995: Selbsthilfe-Organisation "LePatriarche". Schriftliche Antwort vom 14.Februar 1995

Die Antwort der Regierung liegt schriftlich vor.

ED U A RD BELSE R : Seit der schriftlichen Antwort vom14. Februar hat das ganze, wie man der Presse ausführ-lich hat entnehmen können, eine gewisse Entwicklunggenommen. Über die Organisation wird schon seit vie-len Jahren gesprochen. Man hat darum auch versucht,die Fragen der Interpellantin sehr sorgfältig abzuklären.Auch die Geschäftsprüfungskommission hat darüberschon beraten. Die räumliche Trennung in Sissach zwi-schen "le Patriarche" und dem kantonalen Drogenbeauf-tragten war schon zum damaligen Zeitpunkt vertraglichgeregelt. Schon beim Gespräch mit der GPK-Subkom-mission hat er erklärt, dass man allfälligen Beschwerdensorgfältig nachgehen werde. Es gingen dann die Vor-würfe einer zurückkehrenden Patientin ein, und auf-grund eingehender Abklärungen hat er den einweisen-den Behörden geschrieben, man solle in Zukunft davonabsehen, Leute dieser Organisation zuzuführen. Weiterhat man nichts unternommen, aber dennoch das Ge-spräch gesucht. Wenn gewisse Änderungen vorgenom-men werden, ist es möglich, dass das Vertrauen in dieseOrganisation wieder zurückkehrt. Man wird aber zwei-fellos weiterhin mit schwierigen Fragen konfrontiertsein. Dabei darf man nicht vergessen, was für ein Lebendiese Leute haben durchmachen müssen, sei dies nun inder offenen oder auch in der versteckten Drogenszene.

Die von der Interpellantin verlangte Diskussionwird bewilligt.

RU TH GR EIN ER dankt für die umfassende Antwort. Dieganze Sache ist im Fluss und hat sich weiterentwickelt.Sie ist befriedigt über das, was inzwischen beschlossenworden ist, und vor allem auch, dass man die Weisungerteilt hat, vorläufig keine Frauen mehr an diese Organi-sation zu weisen.

LU K A S OT T: Das Urteil der Fraktion der Grünen überdiese Organisation steht seit längerem fest. Man be-trachtet "le Patriarche" als eine Art Sekte, welche dieLeute abhängig macht und sie auch später an sich bin-det. Sie vertritt eine reaktionäre Drogenpolitik. Es wer-den Zwangseinweisungen gefordert sowie gar die Auf-hebung der Anonymität der Eingewiesenen. Es war undist darum stossend, dass Leute durch amtlich bewilligtenAkt dieser Organisation zugeführt werden. Die Fraktionder Grünen verlangt ausdrücklich, dass aus unseremKanton keine Leute mehr an le Patriarche gewiesen wer-den.

UR SU LA BISCH O F: Leute dazu zu bringen, Anzeige zuerstatten, ist etwas äusserst schwieriges. Sie ist sehr froh,dass der Regierungsrat heute eine kritischere Haltungeinnimmt, als dies früher der Fall war.

Page 22: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953210

OSK A R STÖ CK LIN : Bei aller persönlichen Skepsis er-laubt er sich doch nicht, ein Urteil zu fällen. Es handeltsich hier nur um eine von vielen therapeutischen Ein-richtungen. Die Führung dieser Organisation durchderen Gründer scheint ihm jedoch recht gefährlich.Eine echte Überprüfung der Organisation ist schon ausrein geografischen Gründen praktisch nicht möglich. Eskann durchaus bestimmte Klienten geben, für welchediese Art der Therapie sehr geeignet ist, für andere abersicher nicht. Wichtig scheint ihm, welches die Gründefür eine Einweisung sind. Es braucht sehr genaue Ab-klärungen, ob die Organisation für einen Eingewiesenenauch tatsächlich geeignet ist. Diese Abklärungen durch-zuführen, ist aber sehr schwierig, und auch eine Kon-trolle ist sehr schwer. Er findet es deshalb gut, dass derSanitätsdirektor sehr rasch reagiert hat.

VER EN A BU R K I: Ist es geschickt, junge Männer in einesolche Organisation zu schicken, wenn Frauen nichtmehr eingewiesen werden sollen? Sie hofft, dass der-artige Übergriffe nicht mehr vorkommen in einer In-stitution, welche zum Heilen da ist. Andernfalls müsstedies mit grösster Strenge geahndet werden.

ED U A RD BELSER: Dass man dort, wo man Übergriffefeststellt, sofort Änderungen herbeiführen will, ist ganzklar. Wo dies nicht möglich ist, muss man dem entge-genwirken, indem man eben keine Leute mehr hin-schickt. Ein Vorteil dieser Institution ist die räumlicheDistanz zum bisherigen Lebensumkreis. Auch an Schu-len passieren gelegentlich Übergriffe, aber deswegenschliesst man die Schule ja auch nicht. Er hat aber derGPK versprochen, ein Auge auf diese Sache zu haben.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Hans Artho, Protokollsekretär

*

Nr. 2564

7. 94/212Interpellation von Theo W eller vom 20.Oktober 1994: Inform ation über die Er-reichbarkeit von kantonalen Am tsstellenm it dem öffentlichen Verkehrsm ittel.Schriftliche Antwort vom 4. April 1995

Die Antwort des Regierungsrates liegt schriftlich vor.

TH EO W ELL E R ist von der Antwort enttäuscht undverlangt Diskussion.

Diskussion wird bewilligt.

TH EO W ELLER hat in der Interpellation nichts generel-les verlangt. Mit einer Beschriftung wie von ihm ange-regt könnte der Regierungsrat beweisen, dass er denöffentlichen Verkehr wirklich ernst nimmt. Auch in denParlamenten von Zürich und Aargau wurde solchenPostulaten zugestimmt.

ALFR ED ZIM M ER M A N N : Die Ministerien in der Bun-desrepublik weisen auf ihrem Briefpapier kleingedrucktdarauf hin, wie ihre Dienststelle mit dem öffentlichenVerkehrsmittel erreichbar ist. Das gleiche wäre dochauch bei uns denkbar.

ELSBETH SCH N EID ER: Es handelt sich gar nicht umein Postulat, sondern um eine Interpellation. Wennman schon solche Vorschläge hat, soll man sich dochdirekt an die Direktion wenden und nicht den kostspie-ligen Weg via Parlament wählen. Das AOR hat in derZwischenzeit einen Plan von Liestal erstellt, aus wel-chem alle nötigen Angaben ersichtlich sind. Bei derEinladung zur Einweihung der Motorfahrzeugkontrollein Füllinsdorf hat man z.B. darauf aufmerksam gemacht,wie man mit dem öffentlichen Verkehrsmittel am be-sten hinkommt. Es wird also diesbezüglich schon eini-ges getan.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Hans Artho, Protokollsekretär

*

Nr. 2565

8. 95/5Interpellation von Urs Steiner vom 16. Ja-nuar 1995: Regierungsrätliche Vernehm -lassung zur CO2-Abgabe - Gefährdung vonArbeitsplätzen der Basisindustrien insbe-sondere im Laufental. Schriftliche Ant-wort vom 28. März 1995

Die Antwort des Regierungsrates liegt schriftlich vor.

UR S STEIN ER wünscht Diskussion, welche bewilligtwird. Er bemerkt, dass ihn die Antwort sehr enttäuscht

2habe. Die Vernehmlassung des Regierungsrates zur CO -Abgabe ist ein unfreundlicher Akt gegenüber unsererWirtschaft. Diese hat bereits bewiesen, dass sie in derLage und auch willens ist, Mittel in Umweltschutzmass-nahmen zu investieren. Trotz Steigerung der Produktionnimmt der Energieverbrauch ständig ab. Die Ausgabender öffentlichen Hand für den Umweltschutz sind iminternationalen Vergleich sehr hoch. Sie betragen im-merhin rund 1,5 % des Inlandproduktes.

ELSBETH SC H N EID ER: Man hat an der heutigen Sit-zung schon einmal von einer Initialzündung gespro-chen. Man muss sich auch im klaren sein, dass noch vielWasser den Rhein hinunterfliesst, bis nach dieser Ver-nehmlassung tatsächlich gewisse Massnahmen realisiertwerden. Wir können auch nicht den Umweltschutz andie Fahne schreiben, aber dann doch nichts unterneh-men, wenn dies nötig wird. Der Regierungsrat ist nunselbst gespannt, was der Bund in die Wege leiten wird.

ALFR ED ZIM M ER M A N N : Die Fraktion der Grünenkann dem Regierungsrat in dieser Sache nur den Rückenstärken.

TH O M A S GA SSER: Es ist eine permanente Aufgabe der

2Regierung, die CO -Abgabe einzuführen.

H EIDI PO R TM A N N: In Dänemark hat man wesentlichhöhere Energiepreise, trotzdem hört man dort nieman-den jammern.

UR S STEIN ER: Es ist für ihn tröstlich zu wissen, dass die

2Vorlage des Bundes über die CO -Abgabe beim Stimm-bürger keine Chance haben wird.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Page 23: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3211

Für das Protokoll:Hans Artho, Protokollsekretär

*

Page 24: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 19953212

Die nächste Landratssitzung findet stattam

18. Mai 1995

*

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Nam en des Landrates

der Präsident:

der Landschreiber:

19950522/mb

Page 25: P R O T O K O L L 93. Sitzung des Landr ates Liestal, 8 ... · 3189 P R O T O K O L L (Bereinigte Fassung) 93. Sitzung des Landr ates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. Mai

AUSZUG AUS DEM PRO TO KO LL DER LAN D RATSSITZUN G VO M 8. MAI 1995 3213