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P R O T O K O L L Nr. 2/2017 über die am Dienstag, dem 02. Mai 2017, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene öffentliche Sitzung des RECHTS- UND FINANZ-AUSSCHUSSES ÖFFENTLICHER TEIL Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.55 Uhr Anwesende: ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender Herr Vizebürgermeister Paul Bayr Frau GV. Verena Kuhlank Herr GV. Hubert Weitgasser in Vertretung von Frau GR. Anna Söllner-Egger Herr GV. Alfred Mayer SPÖ: Herr GR. Andreas Kandler Herr GV. Florian Rubasch FPÖ: Herr GR. Josef Rehbichler Herr Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter Frau VB. Katharina Stingl, Finanzabteilungsleiterin Schriftführerin: VB. Andrea Hettegger keine Zuhörer

P R O T O K O L L Nr. 2/2017 · PDF fileTPM Therapiezentrum für physikalische Medizin GmbH, ... European Health Forum Gastein ... Bei Schlägerung von 500 lfm ergibt sich beim Billigstbieter

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P R O T O K O L L Nr. 2/2017

über die am Dienstag, dem 02. Mai 2017, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene öffentliche Sitzung des

RECHTS- UND FINANZ-AUSSCHUSSES

ÖFFENTLICHER TEIL

Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.55 Uhr

Anwesende:

ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender Herr Vizebürgermeister Paul Bayr Frau GV. Verena Kuhlank Herr GV. Hubert Weitgasser in Vertretung von Frau GR. Anna Söllner-Egger Herr GV. Alfred Mayer SPÖ: Herr GR. Andreas Kandler Herr GV. Florian Rubasch FPÖ: Herr GR. Josef Rehbichler Herr Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter Frau VB. Katharina Stingl, Finanzabteilungsleiterin Schriftführerin: VB. Andrea Hettegger

keine Zuhörer

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Protokoll des Finanzausschusses vom 02.05.2017 (Prot.Nr.2/2017)

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Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur Tagesordnung 4. Fragestunde für Gemeindebürger 5. Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rechts- und Finanzausschusses vom 07.03.2017 (Prot.Nr. 1/2017) 6. Österreichisches Rotes Kreuz, Rettungsbeitrag 2017 - Überschreitung der HHST 1/530/754 - Rettungsdienste-Kapitaltransferzahlungen in der Höhe von € 1.121,62; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) 7. Überschreitung der HHST 1/616/600 - Strom Wegmacheraufenthaltsraum Apcoa um € 527,44; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) 8. Überschreitung der HHST 1/842/728 - Waldbesitz, Entgelte für Firmenleistungen um € 7.800,00 brutto wegen Schlägerung von Käferholz im Stuhlwald; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) 9. Überschreitung der HHST 1/213/752 - Sonderschulen, Lfd. Transferzahlungen an Gemeinden - in der Höhe von € 1.823,85 durch erhöhte Schulsachaufwandskosten 2016; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 10. Obfrau des Vereins "Rollende Herzen" sowie der "chance Agentur gemeinnützige GmbH" - Frau Landesrätin a.D. Dr. Tina Widmann; Ansuchen um eine Subvention 2017 in der Höhe von € 200,00 als Unterstützungsbeitrag zur Anschaffung eines Fahrzeuges; Überschreitung der HHST 1/061/757 in der Höhe von € 200,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 11. Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen; Subvention 2017 als Unterstützungsbeitrag zur Anschaffung der Gaufahne (Bezirksfahne); Überschreitung der HHST 1/369/757 in der Höhe von € 200,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 12. Thermal- und Trinkwasserversorgung - Erstellung eines hydraulischen Anlagenschemas; Überschreitung der HHST 1/850/728 und 1/8501/728 - Entgelte für sonstige Leistungen, zu je 50% der Kosten, um netto € 6.935,-- für die Ausarbeitung von hydraulischen Schemaplänen und die Auftragserteilung an die Salzburg AG gemäß Anbot vom 29.03.2017; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung

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13. Sanierung Friedhofskapelle Badbruck - Überschreitung der HHST 5/817/010 um € 18.783,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 14. Vergabe Asphaltierung Kleinhof- und Knollaustraße - Straßensanierungsarbeiten 2017; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 15. Viehauser Georg, Zottlaustraße 13, 5640 Bad Gastein; Ansuchen um eine Gutschrift der Kanalgebühren 50 % von 131 m³ - € 221,39 netto für das Jahr 2016 aufgrund eines defekten Sicherheitsventils und für das Jahr 2017 Ansuchen um eine Gutschrift der Kanalgebühren 50 % von 33 m³ - € 57,09 netto; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 16. TPM Therapiezentrum für physikalische Medizin GmbH, Stubnerkogelstraße 9, 5640 Bad Gastein; Thermalwasserbezug Therapiebecken im Thermalkurhaus; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Nicht öffentlicher Teil – Ausschluss der Öffentlichkeit 17. European Health Forum Gastein (EHFG), Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein; 20. European Health Forum Gastein (EHFG) 2017; Subvention; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 18. Hilfswerk Salzburg gGmbH, Kleßheimer Allee 45, 5020 Salzburg; Senioren-Tageszentrum in Räumlichkeiten des Seniorenheimes Bad Gastein; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 19. Reinhalteverband Gasteinertal, Unterberg 63, 5632 Dorfgastein; Ausbau der Kläranlage Gasteinertal auf 60.000 EW; Anteilige Haftung für Darlehen Salzburger Sparkasse; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 20. Allfälliges a) Liegenschaften “Duval” Bauverhandlung am 03. Mai 2017

S I T Z U N G S B E R I C H T

1. Eröffnung und Begrüßung Bürgermeister Gerhard Steinbauer eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

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3. Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte 19. Reinhalteverband Gasteinertal, Unterberg 63, 5632 Dorfgastein; Ausbau der Kläranlage Gasteinertal auf 60.000 EW; Anteilige Haftung für Darlehen Salzburger Sparkasse; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 20. Allfälliges zu ergänzen. Abstimmung: einstimmige Annahme 4. Fragestunde für Gemeindebürger Keine Gemeindebürger anwesend. 5. Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rechts- und Finanzausschusses vom 07.03.2017 (Prot.Nr. 1/2017) Der Vorsitzende stellt das Protokoll zur Debatte. Antrag: Da keine Wortmeldung erfolgt, beantragt der Vorsitzende das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Rechts- und Finanzausschusses vom 07.03.2017 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmige Annahme 6. Österreichisches Rotes Kreuz, Rettungsbeitrag 2017 - Überschreitung der HHST 1/530/754 - Rettungsdienste-Kapitaltransferzahlungen in der Höhe von € 1.121,62; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) Sachverhalt: Amtsbericht vom 08.03.2017 – VB. Katharina Stingl Mit Schreiben vom 23.02.2017 (eingelangt in der Gemeinde Bad Gastein am 08.03.2017) fordert das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsbeitrag 2017 in der Höhe von

€ 21.121,62 an.

Der Rettungsbeitrag für 2017 wurde in der Sitzung vom Salzburger Landtag vom 08.02.2017 mit € 5,07 pro Einwohner festgesetzt.

Berechnung Gemeinde Bad Gastein:

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4166 EW (Bevölkerungsanzahl zum Stichtag 31.10.2015 für das Finanzjahr 2017) x € 5,07 ergibt einen Rettungsbeitrag 2017 in der Höhe von € 21.121,62.

Im Voranschlag für 2017 wurde auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre ein Betrag in der Höhe von € 20.000,00 vorgesehen.

Jahr Voranschlag Soll entspricht

2016 19.400,00 18.969,06 4,51 pro EW

2015 19.300,00 18.827,64 4,47 pro EW

2014 19.000,00 18.347,42 4,39 pro EW

2013 19.000,00 18.648,63 4,29 pro EW

2012 19.000,00 18.345,60 4,20 pro EW

2011 20.000,00 18.107,43 4,07 pro EW

Es ergibt sich daher eine Überschreitung in der Höhe von € 1.121,62.

Es ergeht der Amtsantrag:

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen, die Überschreitung der HHST 1/530/754 (Rettungsdienste – Kapitaltransferzahlungen) in der Höhe von € 1.121,62 für den Rettungsbeitrag 2017, zu genehmigen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Katharina Stingl 7. Überschreitung der HHST 1/616/600 - Strom Wegmacheraufenthaltsraum Apcoa um € 527,44; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) Sachverhalt: Amtsbericht vom 14.02.2017 – VB. Josef Trigler Im Budget für 2017 wurden auf der HHST 1/616/600 500 € veranschlagt. Tatsächlich sind Kosten von € 1027,44 angefallen. ( Vorschreibung für 2017) Somit ergibt sich eine Überschreitung auf der HHST 1/616/600 in der Höhe von € 527,44 Begründung: Der Raum in der Apcoa Garage dient für drei Wegmacher als Aufenthaltsraum und Zwischenlager. Im Jahr 2016 wurde der alte defekte Heizstrahler erneuert. Der höhere Stromverbrauch resultiert hauptsächlich daraus weil die Wegmacher ihr nasses Arbeitsgewand zum Trocknen aufgehängt hatten. Von Amtswegen wird vorgeschlagen, die Überschreitung auf der HHST 1/616/600 in der

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Höhe von € 527,44 zu genehmigen. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: Die Überschreitung der HHST 1/616/600 um € 527,44 zu genehmigen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Josef Trigler 8. Überschreitung der HHST 1/842/728 - Waldbesitz, Entgelte für Firmenleistungen um € 7.800,00 brutto wegen Schlägerung von Käferholz im Stuhlwald; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung (Fraktionenbeschluss) Sachverhalt: Amtsbericht vom 12.04.2017 – VB. Cilly Wallinger Auf der HHST 1/842/728 sind im Voranschlag 2017 € 9.000,00 für Holzschlägerungen (Entfernung von Käferholz) vorgesehen. Auf Grund der Besichtigung am Stuhlwald wurde festgestellt, dass ca. 400 – 500 lfm Käferholz zu entfernen sind. Es wurden 3 Angebote angefordert und folgende 2 Angebote abgegeben: Holzbringung Gschwandtner GmbH – 28,00 € netto/lfm Forstunternehmen Pirnbacher – 30,00 € netto/lfm Bei Schlägerung von 500 lfm ergibt sich beim Billigstbieter der Holzbringung Gschwandtner GmbH von € 28,00 netto/lfm ein Gesamtbetrag von € 14,000,00 netto = € 16.800 brutto und daher eine Überschreitung von € 7.800,00. Die Überschreitung kann durch Mehreinnahmen des Holzverkaufes finanziert werden. Finanzierung: Mehreinnahmen auf HHST 2/842/807 – Erlöse aus Holzverkäufen Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: Der Überschreitung der HHST 1/842/728 - Waldbesitz, Entgelte für Firmenleistungen – um € 7.800,00 brutto wird auf Grund der Schlägerung von Käferholz im Stuhlwald zugestimmt. Finanzierung: Mehreinnahmen auf HHST 2/842/807 – Erlöse aus Holzverkäufen Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Cilly Wallinger

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9. Überschreitung der HHST 1/213/752 - Sonderschulen, Lfd. Transferzahlungen an Gemeinden - in der Höhe von € 1.823,85 durch erhöhte Schulsachaufwandskosten 2016; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 18.04.2017 – VB. Monika Grießenböck Für den Schulsachaufwand der ASO Bad Hofgastein wurden im Budget 2017 € 19.500,- vorgesehen. Die Abrechnung der Gemeinde Bad Hofgastein ergibt einen Schulsachaufwand für die Gemeinde Bad Gastein in der Höhe von € 21.323,85. Somit ergibt sich eine Überschreitung in der Höhe von € 1.823,85. Finanzierung: Überschreitung der HHST 1/213/752 – Sonderschulen, Lfd. Transferzahlungen an Gemeinden – in der Höhe von € 1.823,85 Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: Der Überschreitung der HHST 1/213/752 – Sonderschulen, Lfd. Transferzahlungen an Gemeinden – in der Höhe von € 1.823,85 wird stattgegeben. Finanzierung: Überschreitung der HHST 1/213/752 – Sonderschulen, Lfd. Transferzahlungen an Gemeinden – in der Höhe von € 1.823,85 Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Monika Grießenböck 10. Obfrau des Vereins "Rollende Herzen" sowie der "chance Agentur gemeinnützige GmbH" - Frau Landesrätin a.D. Dr. Tina Widmann; Ansuchen um eine Subvention 2017 in der Höhe von € 200,00 als Unterstützungsbeitrag zur Anschaffung eines Fahrzeuges; Überschreitung der HHST 1/061/757 in der Höhe von € 200,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 18.04.2017 – VB. Katharina Stingl Mit Schreiben vom 23.03.2017 ersucht die Obfrau des Vereins „Rollende Herzen“ sowie der „chance Agentur gemeinnützige GmbH“ die Gemeinde Bad Gastein um einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von € 200,00 zur Anschaffung eines Fahrzeuges, welches insbesondere für die mobile Beratung von Jugendlichen und deren Eltern in den Gemeinden zur Prävention von Schul-und Lehrabbruch und zur Integration in den Arbeitsmarkt, für die Abholung und Auslieferung der „Rollenden Herzen Waren“ sowie für die Beförderung von Demenzbetroffenen benötigt wird. Im Voranschlag 2017 sind keine Mittel vorgesehen.

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Von Amtswegen wird vorgeschlagen, dem Ansuchen der Obfrau des Vereins „Rollende Herzen“ sowie der „chance Agentur gemeinnützige GmbH“ um einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von € 200,00 zur Anschaffung eines Fahrzeuges nicht näherzutreten und keinen Beitrag zu leisten. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen, dem Ansuchen der Obfrau des Vereins „Rollende Herzen“ sowie der „chance Agentur gemeinnützige GmbH“ um einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von € 200,00 zur Anschaffung eines Fahrzeuges nicht näherzutreten und keinen Beitrag zu leisten.

Bürgermeister Gerhard Steinbauer berichtet, dass immer wieder von allen möglichen Seiten an die Gemeinde Bad Gastein Subventionsansuchen gestellt werden und dass aus Gründen der Gleichbehandlung keine Subvention gewährt werden kann. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Katharina Stingl 11. Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen; Subvention 2017 als Unterstützungsbeitrag zur Anschaffung der Gaufahne (Bezirksfahne); Überschreitung der HHST 1/369/757 in der Höhe von € 200,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 28.03.2017 – VB. Katharina Stingl Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2016 wurde dem Ansuchen des Gauverbandes der Pongauer Heimatvereinigungen um Verwendung des Bad Gasteiner Gemeindewappens auf der neuen Bezirksfahne stattgegeben. Die Verwaltungsabgabe in der Höhe von € 877,90 wurde dem Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen als Subvention 2016 gewährt. Mit Schreiben vom 27.2.2017 bedankt sich der Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen für die kostenlose zur Verfügungstellung des Gemeindewappens und ersucht die Gemeinde Bad Gastein um eine Unterstützung in der Höhe von € 200,00 zu den entstandenen Anschaffungskosten für die neue Gaufahne ( € 16.000,00). Von Amtswegen wird vorgeschlagen, dem Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen eine Subvention 2017 in der Höhe von € 200,00 als Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Bad Gastein an den Anschaffungskosten der neuen Gaufahne (Bezirksfahne) zu genehmigen. Im Voranschlag 2017 sind keine Mittel vorgesehen. Es ergibt sich somit eine Überschreitung in der Höhe von € 200,00.

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Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen, die Überschreitung der HHST 1/369/757 in der Höhe von € 200,00 für die Subvention 2017 der Gemeinde Bad Gastein an den Gauverband der Pongauer Heimatvereinigungen als Unterstützungsbeitrag zur Anschaffung der Gaufahne (Bezirksfahne), zu genehmigen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Katharina Stingl 12. Thermal- und Trinkwasserversorgung - Erstellung eines hydraulischen Anlagenschemas; Überschreitung der HHST 1/850/728 und 1/8501/728 - Entgelte für sonstige Leistungen, zu je 50% der Kosten, um netto € 6.935,-- für die Ausarbeitung von hydraulischen Schemaplänen und die Auftragserteilung an die Salzburg AG gemäß Anbot vom 29.03.2017; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 12.04.2017 – VB. Ing. Harald Ortner Für die Thermal- und Trinkwasserversorgung sind nur sehr alte oder gebietsweise keine Planunterlagen vorhanden. Aufgrund der topographischen Lage von Bad Gastein, bestehen die Leitungsnetze aus 4 verschiedenen Druckzonen. Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Druckzonen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und den vorhandenen Unterlagen nicht möglich. So konnte zum Beispiel während der Verunreinigung der Himmelwandquelle im vergangenen Herbst, nicht genau festgestellt werden, wie weit die Gebäude im Bereich der Badbergstraße Wasser aus der Himmelwandquelle beziehen. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen hätte auch eine Versorgung des Ortsteils Badbruck vom Zentrumsbereich her funktionieren sollen. Tatsächlich reichte jedoch die Wassermenge vom Zentrumsbereich nicht aus. Im Zuge des Neubaus des Bauhofs ist auch eine Erneuerung der Fernmess- Steuerungs- und Überwachungsanlage vorgesehen. Für eine optimale Funktion der Anlage sind aber genaue Kenntnisse der hydraulischen Verhältnisse in den Leitungsnetzen eine Voraussetzung. Es ist abzuklären an welchen Punkten in den Leitungssystemen Messzähler erforderlich und sinnvoll sind, geändert werden sollten oder entfallen können. Mit den richtigen Kenntnissen der hydraulischen Verhältnissen in den Thermal- und Trinkwasserleitungsnetzen kann eine neue Fernmess- Steuerungs- und Überwachungsanlage ordnungsgemäß geplant und ausgeführt werden. Die Salzburg AG erstellte für die Ausarbeitung von Anlagenschemaplänen der Thermal- und Trinkwasserversorgungsanlagen ein Anbot in Höhe von netto € 6.935,00. Der Sachbearbeiter Hr. Ing. Strauß von der Salzburg AG hat bereits eine Wasserbilanz für die Gemeinde Bad Gastein erstellt und besitzt bereits umfangreiche Vorkenntnisse des Thermal- und Trinkwasserleitungsnetzes. Finanzierung: Im Budget 2017 sind auf den HHST. 1/850/728 und 1/8501/728 - sind keine Kosten für die

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Ausarbeitung von hydraulischen Schemaplänen vorgesehen - Überschreitung HHST. 1/850/728 und 1/8501/728 - Entgelte für sonstige Leistungen, zu je 50% der Kosten. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung die Überschreitung der der HHST. 1/850/728 und 1/8501/728 - Entgelte für sonstige Leistungen, zu je 50% der Kosten, um netto € 6.935,-- für die Ausarbeitung von hydraulischen Schemaplänen, und die Auftragserteilung an die Salzburg AG gemäß Anbot vom 29.03.2017, beschließen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Ing. Harald Ortner 13. Sanierung Friedhofskapelle Badbruck - Überschreitung der HHST 5/817/010 um € 18.783,00; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 14.03.2017 – VB. Ing. Harald Ortner Die Sanierungsarbeiten der Friedhofskapelle Badbruck wurden Großteils im Herbst des vergangenen Jahres fertiggestellt. Gegenüber den budgetierten Restkosten für Baumeisterarbeiten, Außenanlagen und Projektierung fielen Mehrkosten in Höhe von € 8.791,-- an. Aufgrund der Witterung konnte das Dach des Altbestandes nicht mehr gestrichen werden. Die Materialkosten wurden im Budget 2017 nicht vorgesehen. Die Kosten für die Bauleitung wurden vom Büro Vandealps noch nicht zur Gänze abgerechnet. Außerdem wurde für die Aufbahrungshalle ein Ambo und ein Altar angeschafft und der Umkleideraum Pfarrer, sowie der Lagerraum Bestattung mit einer Möblierung (Kästen, Stellagen und Tisch) ausgestattet. Im Bereich des Vorplatzes ist noch ein Schaukasten für Parten aufzustellen. Bei der Budgeterstellung waren die Abrechnungssummen noch nicht bekannt und die entsprechenden Budgetmittel wurden nicht beantragt.

Mehrkosten Baumeister, Außenanlagen, Projektierung8.791,00€

Dach - streichen 2.000,00€

Ambo u. Altar 7.500,00€

Möblierung Raum Pfarrer 3.158,00€

Bauleitung Vandealps 3.840,00€

Schaukasten 1.248,00€

Feuerlöscher 200,00€

Seifenspender 100,00€

BH Gebühren 200,00€

SUMME 27.037,00€

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Finanzierung: Im Budget 2017 sind auf HHST. 5/817/010 - € 100.000,-- vorgesehen. Aufgrund der oben beschriebenen Mehrkosten kommt es zu einer Überschreitung der HHST. 5/817/010 – Sanierung Friedhofskapelle Badbruck um € 27.037,--. Finanzierung mit GAF Mittel 2017 – € 8.254,-- und Überschreitung HHST. 5/817/010 um € 18.783,--. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung die Überschreitung der der HHST. 5/817/010 – Sanierung Friedhofskapelle Badbruck um € 27.037,-- Finanzierung mit GAF Mittel 2017 - € 8.254,-- und Überschreitung HHST. 5/817/010 um € 18.783,--. , beschließen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Ing. Harald Ortner 14. Vergabe Asphaltierung Kleinhof- und Knollaustraße - Straßensanierungsarbeiten 2017; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 14.04.2017 – VB. Ing. Harald Ortner Für 2017 ist die Asphaltierung der Kleinhof- und Knollaustraße im Bereich des Friedhofsparkplatzes geplant. Diese Arbeiten und die allgemeinen Straßensanierungsarbeiten 2017 wurden gemeinsam ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte als – nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung. Mit Einladungsschreiben vom 15.03.2017 wurden 6 Firmen zur Anbotslegung eingeladen. Die Anbotseröffnung fand am 7.04.2017 im Gemeindeamt statt. Folgendes Angebotsergebnis wurde festgestellt:

Firmenbezeichnung Anbotssumme netto Reihung

PORR Bau GmbH , St. Veit/PG 277.970,37 1

Held & Francke, Salzburg 316.896,02 2

Felbermayr Bau, Spital/Drau 319.363,88 3

G. Hinteregger & Söhne, Hallein 320.091,77 4

Swietelsky BaugesmbH., St. Johann/PG

336.328,76 5

Strabag AG, St. Johann/PG 339.334,75 6

Die Anbote waren vollständig und wurden sachlich und rechnerisch vom Büro Dipl. Ing. E. Wimmer, Bad Hofgastein geprüft. Es wurden keine Fehler oder Ausschließungsgründe festgestellt. Aufgrund des Anbotsergebnisses wird vorgeschlagen die Fa. PORR Bau GmbH, St. Veit/PG mit Asphaltierung der Kleinhof- und Knollaustraße den Straßensanierungsarbeiten 2017 mit einer Auftragsumme

brutto € 333.564,44 zu beauftragen.

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Finanzierung: Im Budget 2017 sind für die Straßensanierung Kleinhof- und Knollaustraße – Bereich Friedhofsparkplatz auf HHST. 5/612/00200 brutto € 354.000,-- und für Wasser- u. Kanalisationsbauten auf HHST. 5/851150/00400 netto € 122.000,-- vorhanden. Für die laufende Straßensanierungsarbeiten auf HHST. 1/612/611 sind für Asphaltierungsarbeiten brutto € 170.000,-- vorhanden. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten der Kleinhof- und Knollaustraße im Bereich des Friedhofsparkplatzes und die Straßensanierungsarbeiten 2017 an die Firma PORR Bau GmbH, Tiefbau, Niederlassung Salzburg – Baugebiet St. Veit/PG Gewerbestraße 11 5621 St. Veit/PG Auftragssumme brutto € 333.564,44 beschließen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Ing. Harald Ortner 15. Viehauser Georg, Zottlaustraße 13, 5640 Bad Gastein; Ansuchen um eine Gutschrift der Kanalgebühren 50 % von 131 m³ - € 221,39 netto für das Jahr 2016 aufgrund eines defekten Sicherheitsventils und für das Jahr 2017 Ansuchen um eine Gutschrift der Kanalgebühren 50 % von 33 m³ - € 57,09 netto; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 10.04.2017 – VB. Helmut Zwischenberger Bei der jährlichen Wasserabrechnung wurde ein erhöhter Wasserverbrauch festgestellt. Georg Viehauser hat daraufhin die Fa. Santherm beauftragt die Ursache heraus zu finden und den Schaden zu reparieren. Die Ursache des erhöhten Wasserverbrauches war ein defektes Sicherheitsventil bei dem Warmwasserboiler. Das Wasser konnte unbemerkt in den Überlaufkanal abfließen. 2015 wurde am 26.03.2015 der Wasserzähler getauscht und bei der Jahresablesung vermutlich eine falsche Ablesung durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden folgende Zählerstände abgelesen: Ablesung Verbrauch anlässlich Zählertausch vom 26.03.2015 …………………. 69m3

Jahresablesung 2015 ……………………………………………………………………………….. 16m³ Summe Jahresverbrauch laut Ablesungen ……………………………………………….. 85m³

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Gegenüber der letzten Jahre 2012, 2013 und 2014 wäre der Wasserverbrauch deutlich zu niedrig gewesen. Es wird für die Berechnung des rechnerischen Jahresverbrauchs 2015 der Mittelwert 2012 bis 2014 ermittelt. Berechnung des durchschnittlichen Jahresverbrauches der letzten 3 Jahre: Wasserverbrauch 2012……………………………… 205 m³ Wasserverbrauch 2013……………………………… 179 m³ Wasserverbrauch 2014……………………………… 193 m³ Durchschnittlicher Wasserverbrauch………… 192 m³ Aufgrund der offensichtlich zu niedrigen Ablesung für das Jahr 2015 und des Mehrverbrauchs 2016 ergibt sich folgende Berechnung: Rechnerischer Wasserverbrauch 2015 Durchschnittlicher Wasserverbrauch der letzten 3 Jahre ……………………….192m³ Verrechneter Wasserverbrauch 2015 ………………………….………………………. - 85m³ Nachverrechnung 2015 ……………………………………………………………………… 107m³ Für das Jahr 2015 sind daher 107m³ - das entspricht Kanalgebühren und Wassergebühr in Höhe von € 502,90 netto, nach zu verrechnen. Für das Jahr 2016 wurde bei der Jahresablesung ein Verbrauch von 430 m³ festgestellt. Hr. Viehauser stellte ein Ansuchen um Reduktion der Kanalgebühren. Da die falsche Zählerablesung 2015 erfolgte, ist der rechnerisch ermittelte Wasserverbrauch 2015 in Abzug zu bringen. Berechnung des Absetzungsbetrages 2016: Wasserverbrauch 2016 …………………………………………………………………………….. 430m³ Nachverrechnung 2015 ……………………………………………………………………………- 107m³ Rechnerisch ermittelter Verbrauch 2016 …………………………………………………. 323m³ Es sind daher für 2016 für 323m² Kanalgebühren und Wassergebühr in Höhe von € 1.556,86 netto zu verrechnen. Durch den Defekt des Sicherheitventils ergibt sich folgende Verlustwassermenge: Rechnerisch ermittelter Verbrauch 2016 …………………………………………………. 323m³ Durchschnittlicher Wasserverbrauch der letzten 3 Jahre ……………………….. - 192m³ Verlustmenge 2016 …………………………………………………….……………………………. 131m³ Die Reparatur des Sicherheitsventils wurde laut Rechnung Santherm bis zum 28.02.2017 durchgeführt. Es ist daher auch der Wasserverbrauch für den Zeitraum 1.12.2016 bis 28.02.2017 ebenfalls zu berücksichtigen. Es ergibt sich ein Durchschnittswassermenge für 3 Monate von 81m³. Berechnung des durchschnittlichen Jahresverbrauches 1.12.2016 bis 28.03.2017:

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Erhöhte Wasserverbrauch 2017………………………………………… 81 m³ Durchschnittl. Wasserverbrauch 2017………………………….… - 48 m³ Verlustmenge defekt Sicherheitsventil 2017…………………… 33 m³ Der Wasserzähler befindet sich im Haus und ist für die Hausbesitzer jederzeit zugänglich. Laut Grundsatzbeschluss wird in diesem Fall 50% Kanalgebühr abgesetzt. Viehauser Georg ersucht die Gemeinde Bad Gastein um eine Absetzung für das Jahr 2016 50% Kanalgebühren von 131 m³ das sind € 221,39 netto, und um eine neue Einstufung der Akonto-Zahlung für 2017. Desweiteren eine Absetzung für das Jahr 2017 50% Kanalgebühren von 33 m3 das sind € 57,09 netto. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: Dem Ansuchen entsprechend dem Grundsatzbeschluss stattzugeben, Die Kanalgebühr 50% für 2016 von 131 m³, das sind € 221,39 Netto abzusetzen und die Kanalgebühr 50% für 2017 von 33 m3, das sind € 57,09 Netto abzusetzen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB. Helmut Zwischenberger 16. TPM Therapiezentrum für physikalische Medizin GmbH, Stubnerkogelstraße 9, 5640 Bad Gastein; Thermalwasserbezug Therapiebecken im Thermalkurhaus; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Nicht öffentlicher Teil – Ausschluss der Öffentlichkeit Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, bei diesem Punkt die Öffentlichkeit gem. § 28 Abs. 2 Salzburger Gemeindeordnung 1994 auszuschließen. Abstimmung: einstimmige Annahme

Pkt. 16 „nicht öffentlicher Teil“ – eigene Niederschrift 17. European Health Forum Gastein (EHFG), Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein; 20. European Health Forum Gastein (EHFG) 2017; Subvention; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 12.04.2017 – Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser Die Gemeinden Bad Gastein und Bad Hofgastein sowie die Kur- und Tourismusverbände Bad Gastein und Bad Hofgastein zahlen seit dem Jahr 2002 eine Subvention zu den Kosten einer

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geförderten Haftung der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für Kongresse und als Beitrag zur Medienarbeit für die Durchführung des European Health Forum Gastein. Die Höhe der von der Gemeinde Bad Gastein geleisteten Subvention für die Kosten der Haftung der Österreichischen Hotel und Tourismusbank und für die verstärkte Medienarbeit beträgt seit dem Jahr 2006 € 6.000,00.

Das European Health Forum Gastein (EHFG), Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein, ersucht mit Schreiben vom 06.04.2017 neuerlich um Auszahlung einer Subvention in Höhe von € 6.000,00 für die Abhaltung des 20. European Health Forum Gastein (EHFG) 2017 (Ansuchen Beilage ./A). Finanzierung: Im Voranschlag 2017 sind auf HHST 1/771/7544 € 6.000,00 für Subventionen an das EHFG veranschlagt. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: Die Gemeinde Bad Gastein gewährt dem European Health Forum Gastein, Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein, für die Abhaltung des 20. EHFG 2017 eine Subvention zu den Kosten der Haftung der Österreichischen Hotel und Tourismusbank und für verstärkte Medienarbeit in Höhe von € 6.000,00. Finanzierung: Voranschlag 2017: HHST 1/771/7544, € 6.000,00 Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser 18. Hilfswerk Salzburg gGmbH, Kleßheimer Allee 45, 5020 Salzburg; Senioren-Tageszentrum in Räumlichkeiten des Seniorenheimes Bad Gastein; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 20.04.2017 – Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser Die Hilfswerk Salzburg gGmbH beabsichtigt in Räumlichkeiten des Seniorenheimes Bad Gastein ein Senioren-Tageszentrum einzurichten und zu führen.

Nach dem von der Hilfswerk Salzburg gGmbH vorgelegten Konzept stellt das Senioren-Tageszentrum Bad Gastein (Beilage./A) ein (weiteres) Bindeglied zwischen der Pflege und Betreuung zu Hause und der stationären Unterbringung im Seniorenheim dar. Es ist - neben den angebotenen Leistungen „Essen auf Rädern“, dem „Betreuten Wohnen“, den ambulanten Pflegediensten (Hauskrankenpflege), den Kurzzeitpflegeplätzen im Seniorenheim und dem Seniorenheim – ein weiterer Bestandteil eines umfassenden Betreuungs- und Pflegeangebotes für Senioren. Das Senioren-Tageszentrum bietet pflegerische Betreuung, Gesellschaft und sozialen Kontakt

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und stellt ein Entlastungsangebot für pflegende dar. Das Senioren-Tageszentrum dient primär dem Aufbau bzw. dem Erhalt von sozialen Kontakten der Besucherinnen und Besucher, sowie der Entlastung pflegender Angehöriger. Das Senioren-Tageszentrum richtet sich dementsprechend an unterstützungsbedürftige ältere Menschen - die an körperlichen und/oder gerontopsychiatrischen Erkrankungen leiden und zu Hause

leben - deren Angehörige eine Entlastung in der Betreuungssituation benötigen - zu Hause nur unzureichend ihrem Krankheitsbild adäquat betreut werden können - die Tagesstrukturierung / Abwechslung / Freunde / Kontakt suchen, da sie aufgrund

körperlicher Einschränkungen ansonsten von Vereinsamung bedroht wären - und einer pflegerischen und psychosozialen Betreuung bedürfen - und in der Region „Gasteinertal" mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und

Dorfgastein leben. Nicht zur Zielgruppe des Senioren-Tageszentrums zählen Personen, die - in einem Senioren- bzw. Pflegeheimen wohnen - bettlägerig bzw. nicht transportfähig sind - besonders hohen Pflegebedarf haben bzw. während des gesamten Aufenthalts

Einzelbetreuung benötigen - einer Krankenhauseinweisung bedürfen - starke Beeinträchtigung im Sozialverhalten haben: z.B. übermäßige Aggression, wahnhaftes

Verhalten, ständiges Stören von Gruppenaktivitäten - starken Wandertrieb haben (z.B. bei Demenz) - chronische Sucht- oder Alkoholabhängigkeit haben. Dem Pflegekonzept und der Zielgruppe entsprechend sollen im Senioren-Tageszentrum - Tagesstrukturierende und fördernde Angebote (kognitive Übungen, Gedächtnistraining,

Bewegungsübungen, (Sitz-)Gymnastik, Tanz, Mobilisation, Alltagstraining zB. Stiegen steigen, Gehen mit Rollator, Kreatives Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, Spielanimation, Gemeinsames Kochen, Singen, Spaziergänge und Ausflüge, 1 Biografie Arbeit, Gesprächs- und Erzählrunden

- Medizinisch-pflegerische Angebote (Unterstützung / Durchführung ärztlich angeordneter und spezieller Maßnahmen, Unterstützung beim An- und Auskleiden im Zusammenhang mit der Körperpflege, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim Ausscheidungsprozess, Inkontinenzversorgung, -beratung und —training, Unterstützung der Mobilität, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

- Psychosoziale Betreuung und Beratung (Gesprächsbetreuung und wertschätzende Gesprächsführung, Unterstützung in Krisensituationen) sowie

- Frühstück Mittagessen und Kaffeejause angeboten werden. Die Abholung und Heimfahrt erfolgt entweder durch Angehörige oder durch einen vom Hilfswerk organisierten (betriebseigenen oder externen) Fahrtendienst. Die Kosten für den organisierten Fahrdienst tragen die Kundinnen und Kunden.

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Das Hilfswerk beabsichtigt das Senioren-Tageszentrums Bad Gastein im Juli 2017 zu eröffnen. Es soll zunächst an 3 Tagen pro Woche von 8 — 16 Uhr (Montag, Mittwoch und Freitag) geöffnet sein. An gesetzlichen Feiertagen ist das Senioren-Tageszentrum nicht geöffnet. Das Senioren-Tageszentrum ist mit einer maximalen Gruppengröße von 9 Seniorinnen und Senioren pro Öffnungstag geplant. Eine volle Auslastung sollte nach Einschätzung des Hilfswerks nach etwa einem Jahr erreicht werden. Die Kosten für die Betrauung im Senioren-Tageszentrum betragen:

Normaltarif Ermäßigter Tarif

Ganzer Tag € 26,00 € 23,00

Halber Tag (mit Mittagessen) € 18,00 € 16,00

Halber Tag (ohne Mittagessen) € 13,00 € 12,00

Fahrtendienst (pro Fahrt) € 4,60 € 4,60

Der ermäßigte Tarif gilt für Mindestsicherungsbezieher und Pensionisten mit Ausgleichszulage. Unter der Voraussetzung, dass freie Plätze im Senioren-Tageszentrum vorhanden sind besteht auch für Touristen die Möglichkeit zu einem Tarif von 76,- Euro pro Tag das Tageszentrum zu nutzen. Die Kosten für die Ganztagesbetreuung im Senioren-Tageszentrum betragen zum Normaltarif € 66,00. Die Kosten für die Senioren-Tagesbetreuung sollen durch einen Kostenbeitrag der Kunden, einer Förderung durch die Wohnsitzgemeinde und einer Pauschalförderung des Landes Salzburg getragen aufgebracht werden. Der Kostenbeitrag durch die Kunden soll sozial gestaffelt werden, die Förderung durch die Wohnsitzgemeinde des jeweiligen Besuchers soll € 20,00 pro Besuchertag betragen. Die Pauschalförderung des Landes Salzburg beträgt derzeit € 20,00 pro Besuchertag. Unter den vom Hilfswerk im Konzept Beilage ./A getroffenen Annahmen (Beginn Juli 2017, Öffnung an 3 Wochentagen, € 20,00 Förderbeitrag Wohnsitzgemeinde) würde der Förderbeitrag der Gemeinde Bad Gastein bei Vollauslastung bereits ab dem ersten Monat und Besuch ausschließlich durch Gemeindebürger der Gemeinde Bad Gastein im Haushaltsjahr 2017 € 13.680,00 betragen.

Monat Tage BesucherFörderung

Gemeinde

Jul.17 13 9 117 20,00€ 2.340,00€

Aug.17 13 9 117 20,00€ 2.340,00€

Sep.17 13 9 117 20,00€ 2.340,00€

Okt.17 13 9 117 20,00€ 2.340,00€

Nov.17 13 9 117 20,00€ 2.340,00€

Dez.17 11 9 99 20,00€ 1.980,00€

76 9 684 20,00€ 13.680,00€

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Nachdem das Hilfswerk mit einer Vollauslastung in ca. einem Jahr rechnet, ist im Haushaltsjahr 2017 mit einer ca. 50 %-igen Auslastung und somit mit einem Förderbeitrag der Gemeinde Bad Gastein in Höhe von ca. € 7.000,00 zu rechnen. Finanzierung: Im Voranschlag 2017 sind keine Mittel für die Förderung des Senioren-Tageszentrum veranschlagt. Es ergibt sich somit eine Überschreitung der HHST 1/259/728 in Höhe von € 7.000,00. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen:

Die Gemeinde Bad Gastein erteilt der Errichtung und dem Betrieb eines Senioren-Tageszentrums in Räumlichkeiten des Seniorenheimes Bad Gastein entsprechend dem „Konzept Senioren-Tageszentrum Bad Gastein Februar 2017“ durch die Hilfswerk Salzburg gGmbH, Kleßheimer Allee 45, 5020 Salzburg, die Zustimmung. Die Gemeinde Bad Gastein fördert den Besuch des Senioren-Tageszentrums durch Gemeindebürger der Gemeinde Bad Gastein mit einem Förderbeitrag in Höhe von € 20,00 pro Besuchertag. Der im Haushaltsjahr 2017 zu erwartenden Überschreitung der HHST 1/259/728 in Höhe von € 7.000,00 wird die Zustimmung erteilt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Senioren-Tageszentrum ein weiterer Bestandteil eines umfassenden Betreuungs- und Pflegeangebotes für Senioren wäre und die Seniorenbetreuung in Bad Gastein nocheinmal aufwerten würde. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser 19. Reinhalteverband Gasteinertal, Unterberg 63, 5632 Dorfgastein; Ausbau der Kläranlage Gasteinertal auf 60.000 EW; Anteilige Haftung für Darlehen Salzburger Sparkasse; Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht vom 24.04.2017 – Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 22.03.2017, TOP 7) 54. (Rechts- und Finanzausschuss vom 07.03.2017, TOP 54.) beschlossen, dass sich die Gemeinde Bad Gastein grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für ein vom Reinhalteverband Gasteinertal aufzunehmendes Darlehen zur Finanzierung des Ausbaus der Kläranlage Gasteinertal auf 60.000 EW sowie zur Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik bis zu einem Höchstbetrag von € 4.000.000,00 zu übernehmen. Nach diesem Grundsatzbeschluss vom 22.03.2017 ist die Haftung der Gemeinde Bad Gastein auf 43,35 % der jeweils aushaftenden Finanzierung zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen und Spesen,

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höchstens mit € 1.734.000,00, zu beschränken. Der vom Reinhalteverband Gasteinertal abzuschließende Darlehensvertrag sowie der den Bürgschaftsanteil der Gemeinde Bad Gastein betreffende Bürgschaftsvertrag bedarf nach dem Grundsatzbeschluss vom 22.07.2017 der gesonderten Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bad Gastein.

Mittlerweile hat der Reinhalteverband Gasteinertal die Ausschreibungen für den Ausbau der Kläranlage und für die erforderliche Fremdfinanzierung abgeschlossen.

Der Geschäftsführer des Reinhalteverbandes teilt in einem Schreiben vom 24.04.2017 (Beilage ./A) mit, dass nach den Ergebnissen der Ausschreibung ein Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von maximal € 3.600.000,00 für den Ausbau der Kläranlage besteht. In diesem Fremdfinanzierungsbedarf ist eine Sicherheitsreserve in Höhe von € 227.834,00 enthalten.

Für die Fremdfinanzierung wurden vom Reinhalteverband Gasteinertal Finanzierungsangebote bei heimischen Kreditinstituten eingeholt. Nach dem Vorschlag des Geschäftsführers des Reinhalteverbandes soll die Finanzierung mit einem Darlehen der Salzburger Sparkasse Bank AG, Alter Markt 3, 5020 Salzburg, bis zu einem Höchstbetrag von € 3.600.000,00 erfolgen. Die Verzinsung erfolgt variabel nach dem 3-Monats-Euribor mit 0,59 %-igen Aufschlag. Das Darlehen soll durch die Übernahme von Haftungen der Gemeinden Bad Gastein für 43,35%, der Marktgemeinde Bad Hofgastein für 46,92 % und der Gemeinde Dorfgastein für 9,73 % besichert werden. Der die Gemeinde Bad Gastein treffende Anteil für die Haftung beträgt bei einem Anteil von 43,35 % € 1.560.600,00.

Neben der Haftung als Bürge und Zahler müssen die Mitgliedsgemeinden dem Reinhalteverband die finanziellen Mittel zur Bedienung der Annuitäten (Zinsen und Tilgung) für den sie treffenden Fremdfinanzierungsanteil zur Verfügung stellen. Bis einschließlich 2021 wird - nach der vom Geschäftsführer des Reinhalteverbandes vorgeschlagenen Finanzierung - die Tilgung des Darlehens auf zu erzielende (Bundes-) Förderungen beschränkt. Im Jahr 2022 laufen bestehende Darlehen des Reinhalteverbandes – und damit Haftungen der Mitgliedsgemeinden – aus, deshalb soll ab dem Jahr 2022 die Tilgung für das aufzunehmende Darlehen bei der Salzburger Sparkasse Bank AG nach Tilgungsplan erfolgen. Mit dieser Vorgangsweise soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Belastungen der Mitgliedsgemeinden aus den neuen Haftungen für den Ausbau der Kläranlage in den Jahren 2017 bis 2021 gegenüber den derzeit bestehenden finanziellen Belastungen aus Haftungen für den Reinhalteverband nicht steigen. In den Jahren 2017 und 2018 kommen ausschließlich Bauzinsen zum Tragen. Der Geschäftsführer des Reinhalteverbandes Gasteinertal rechnet im Jahr 2017 (basierend auf derzeitigen Zinsniveau) mit Bauzinsen in Höhe von € 5.000,00, im Jahr 2018 in Höhe von € 16.000,00. In den Jahren 2019 bis 2021 wird mit - an die zu erzielenden Fördermittel angepasste - Annuitäten in Höhe von € 63.000,00 gerechnet, von 2022 bis 2026 betragen die Annuitäten € 151.562,00. Für die Restlaufzeit von 2027 bis 2043 beträgt die Annuität € 168.764,00. Der die Gemeinde Bad Gastein treffende Anteil von 43,35% der jeweiligen Annuitäten ist als laufende Transferzahlung an den Reinhalteverband Gasteinertal in den Voranschlägen vorzusehen. Es ergeht der Amtsantrag: Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen:

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Die Gemeinde Bad Gastein übernimmt die Haftung für ein Darlehen des Reinhalteverbandes Gasteinertal, Unterberg 63, 5632 Dorfgastein, bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, Alter Markt 3, 5020 Salzburg, bis zu einer Höhe von € 3.600.000,00 zur Finanzierung des Ausbaus der Kläranlage Gasteinertal auf 60.000 EW sowie zur Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik, entsprechend dem Finanzierungsvorschlag des Geschäftsführers des Reinhalteverbandes Gasteinertal Beilage ./A. Die Haftung der Gemeinde Bad Gastein ist auf 43,35 % der jeweils aushaftenden Finanzierung zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen und Spesen, höchstens mit € 1.560.600,00, beschränkt. Die Gemeinde Bad Gastein stellt weiters dem Reinhalteverband Gasteinertal die finanziellen Mittel zur Bedienung des, die Gemeinde Bad Gastein betreffenden, Anteils dieses Darlehens (Zinsen und Tilgung) entsprechend dem Finanzierungsvorschlag des Geschäftsführers des Reinhalteverbandes Gasteinertal Beilage ./A als laufende Transferzahlung zur Verfügung. Der die Gemeinde Bad Gastein treffende Anteil in Höhe von 43,35% der jeweiligen Annuitäten ist als laufende Transferzahlung an den Reinhalteverband Gasteinertal in den Voranschlägen der Gemeinde Bad Gastein vorzusehen.

Der Bürgermeister ersucht, dem Reinhalteverband mitzuteilen, dass der Finanzausschuss den Amtsantrag zur Vorlage an die Gemeindevertretung einstimmig beantragt hat und dass die formelle Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Mai 2017 erfolgen wird. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser 20. Allfälliges a) Liegenschaften „Duval“ – Bauverhandlung am 03. Mai 2017 Herr GR. Andreas Kandler erkundigt sich über die angeschlagene Bauverhandlung – Liegenschaften „Duval“ am 03. Mai 2017. Der Amtsleiter Herr Mag. Peter Hintersoisser teilt mit, dass es sich um ein baurechtliches Überprüfungsverfahren, betreffend der aufgetragenen Maßnahmen nach dem Brand vom Badeschloss handelt. Weiters überprüft die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde im Exekutionsverfahren welche Auflagen an den Objekten Straubinger, ehemaliges Postamtsgebäude und Badeschloss tatsächlich erfüllt worden sind. Da keine Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. -oooOOOOOOooo-

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Vorsitzender: Bürgermeister Gerhard Steinbauer ..........................................................................

Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser ………………………………………………………………………

Schriftführerin: ......................................................................……

ÖVP-Fraktion: ......................................................................................................................

SPÖ-Fraktion: ......................................................................................................................

FPÖ-Fraktion: …………………………………………………………………………………………………………………..

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