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5 6 4 7 1 2 3 8 9 11 10 A 9 Er Ergänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse Zeitlich vorgezogene Anlage von Ausweichhabitaten Anlage von Ausweichhabitaten im Uferge Anlage von Ausweichhabitaten im Ufergehölzgürtel der Mangfall, nach gesonderter Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde, mindestens zwei Aktivi mindestens zwei Aktivitätsperioden der Zauneidechse (Mitte März bis Mitte Oktober) vor Baubeginn der Deichbaumaßnahmen, durch Anlage von Kleinstrukturen (Stein-Sand-Sc durch Anlage von Kleinstrukturen (Stein-Sand-Schüttungen mit Totholz, z.B. gemäß Merkblatt Kleinstrukturen (KARCH 2011), besonnt, umgeben von Extensiv-G besonnt, umgeben von Extensiv-Grünflächen, als neue Sonnplätze, Eiablagemöglichkeiten und Winterquartiere, an bereits derzeit aufgelichteten Bereichen im bestehenden Uferge an bereits derzeit aufgelichteten Bereichen im bestehenden Ufergehölzgürtel am Mangfall-Südufer westlich der Kreisstraße (Schaffung von attraktiven Ausweichhabitaten (Schaffung von attraktiven Ausweichhabitaten für die dort nachgewiesenen Vorkommen vor einer Vergrämung aus dem Baubereich); Differenzierte Bauzeiten- und Bauablaufregelungen unter Be Differenzierte Bauzeiten- und Bauablaufregelungen unter Berücksichtigung der Phänologie der Zauneidechse: - Durch - Durchführung der Deichbaumaßnahmen im Bereich der Zauneidechsenvorkommen in einzelnen Bauabschnitten, in folgender Reihenfolge: Jahr 1: BA 4; Jahr 2: BA 5 und BA 7 westliche Jahr 2: BA 5 und BA 7 westliche Hälfte; Jahr 3: BA 6 und BA 7 Jahr 3: BA 6 und BA 7 östliche Hälfte. - In den Deichbauabschnitten - In den Deichbauabschnitten für den Trenndeich ist zur Eingriffsminderung jeweils wie folgt vorzugehen: Im Winterzeitraum November bis Februar: erforderlicher Ge Im Winterzeitraum November bis Februar: erforderlicher Gehölzeinschlag und Schnitt von Strauchgehölzen mit Beseitigung des Schnittguts, (Beseitigung von Deckung, zur Verg zur Vergrämung; die Individuen befinden sich zu dieser Zeit in Winterquartieren unter der Erdoberfläche); Im Winterzeitraum Mitte Februar bis erste Im Winterzeitraum Mitte Februar bis erste Märzhälfte: Beseitigung von Altgrasfilz und Vegetation durch oberflächliches Abfräsen (Eindringtiefe in den Boden max. 5 cm), (Beseitigung von attraktiven Vegetationsstrukturen, zur Verg (Beseitigung von attraktiven Vegetationsstrukturen, zur Vergrämung; die Individuen befinden sich zu dieser Zeit überwiegend noch in den Winterquartieren, in der Regel in tieferen Bodenschichten); Ab erster April Ab erster Aprilhälfte, möglichst bei warmer und sonniger Witterung: Beseitigung von Wurzelstöcken und Erdarbeiten (die Individuen haben zu dieser Zeit (die Individuen haben zu dieser Zeit überwiegend die Winterquartiere verlassen und können, soweit sie nicht schon in die vorgezogen angelegten Ausweichhabitate bzw. den Randbereich des verbleibenden Uferge bzw. den Randbereich des verbleibenden Ufergehölzgürtels abgewandert sind, relativ leicht vor den Bauarbeiten flüchten). Vor Beginn der Erdeingriffe ist jeweils ein Begang zur Kontrolle des Baufeldes ggf. mit schonendem Abfangen noch vorhandener Individuen durchzu Vor Beginn der Erdeingriffe ist jeweils ein Begang zur Kontrolle des Baufeldes ggf. mit schonendem Abfangen noch vorhandener Individuen durchzuführen. Diese sind in die neugeschaffenen Habitate zu verbringen. Der zur Abschirmung der Uferge Der zur Abschirmung der Ufergehölz-Biotope gegen das Baufeld ohnehin erforderliche Bauschutzzaun ist zur Verhinderung von Rückwanderungen als eingegrabener Folienzaun anzulegen als eingegrabener Folienzaun anzulegen. Ausgleichs-/ FCS-M Ausgleichs-/ FCS-Maßnahmen nach den Baumaßnahmen: siehe LBP M siehe LBP Maßnahme A 5 (Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5) - Entwicklung von Extensivgrünland bzw. von Magerrasen auf besonnten Deichböschungen und auf Abgrabungsf und auf Abgrabungsflächen des Zulaufgerinnes, Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts. siehe LBP M siehe LBP Maßnahme A 6 (Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5) - Pflanzung von naturnahen Hecken/Feldgehölzen (Strauchpflanzung an Deichböschungen), Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts. Zu Zusätzlich Anlage von mindestens 10 als Lebensstätten nutzbaren, besonnten Habitatstrukturen (neue Sonnplätze, Eiablagemöglichkeiten und Winterquartiere), in Form von Kies-Sand-Sc in Form von Kies-Sand-Schüttungen mit Totholz, z.B. gemäß Merkblatt Kleinstrukturen (KARCH 2011) entlang des beckenseitigen Deichfußes, im Bereich der entlang des Trenndeichs anzulegenden Baumhecken, Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts. Erfolgskontrolle: Monitoring der Entwicklung des Zauneidechsenbestands im Bereich der vorgezogen angelegten Habitatstrukturen im Bereich der vorgezogen angelegten Habitatstrukturen während der Bauphase bzw. im Bereich der nach Deichbau angelegten Habitatstrukturen nach Herstellung der Bauabschnitte, gegebenfalls M gegebenfalls Maßnahmen zur Gegensteuerung durch Schaffung weiterer Habitatstrukturen. (Ein detailliertes Monitoring-Konzept wird nach gesonderter Abstimmung mit der (Ein detailliertes Monitoring-Konzept wird nach gesonderter Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde festgelegt.) Dr. Brand 01.04.2016 13068 10.1.7 FB FB Schema Kleinstruktur "Steinhaufen" (Praxismerkblatt KARCH 2011) Lageplan Er Ergänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse DIN A0 1 : 2.500 Nr. Datum Art der Art der Änderung gezeichnet/gep gezeichnet/geprüft Hochwasserschutz Mangfalltal HRB Feldolling Vorhaben: Vorhabenst Vorhabensträger: Landkreis: Gemeinde: Freistaat Bayern vertreten durch das WWA Rosenheim Rosenheim Feldkirchen - Westerham Vorhabenskennzeichen (WAL) Maßstab: Anlage: Ausgabe vom Plang Plangröße Projekt entworfen gezeichnet gep geprüft: ing Traunreut GmbH Planverfasser Datum Unterschrift WWA Rosenheim Vorhabenst Vorhabensträger Datum Unterschrift Nr. Datum Art der Art der Änderung gezeichnet/gep gezeichnet/geprüft 15.04.2016 15.04.2016 1. Tektur 15.04.2016 der Planfeststellungsunterlagen vom September 2012 Lageplan Er Ergänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse Hochwasserschutz Mangfall Hochwasser Hochwasserrückhaltebecken Feldolling A 9 = M = Maßnahmennummer Er Erläuterung der Maßnahmen Legende Er Ergänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse (Tektur vom 15.04.2016) Anlage von Kleinstrukturen Anlage von Kleinstrukturen für die Zauneidechse ausserhalb des Baufelds, zur Eingriffsminderung, als zur Eingriffsminderung, als Rückzugshabitate für die in Abschnitten erfolgende Bauphase Gestaltung ge Gestaltung gemäß Praxismerkblatt KARCH 2011 Anlage 1-2 Jahre vor Beginn der Baum Anlage 1-2 Jahre vor Beginn der Baumaßnahme Ansaat / Entwicklung b Ansaat / Entwicklung blütenreiches Extensivgrünland im Umfeld um die Kleinstrukturen Anlage von Kleinstrukturen Anlage von Kleinstrukturen für die Zauneidechse im Deichfußbereich, als FCS-M als FCS-Maßnahme zur abschnittsweisen Besiedelung der fertig gestellten Deiche Gestaltung ge Gestaltung gemäß Praxismerkblatt KARCH 2011 Anlage abschnittsweise unmittelbar nach Errichtung des jeweiligen Deichabschnitts Nachrichtlich: Fundorte Zauneidechse Kartierte bzw. gemeldete Fundorte von Individuen der Zauneidechse (saP/ (saP/Büro Fauna 2008; Fundmeldungen LBV 2015; Fundmeldung IB ing 2015) Nachrichtlich: relevante LBP-M Nachrichtlich: relevante LBP-Maßnahmen gemäß Feststellungsentwurf (siehe Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5) Erhalt des Uferge Erhalt des Ufergehölzgürtels an der Mangfall als Vermeidungsm als Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt der Habitatvernetzung und Wanderstrecke für die Zauneidechse und weitere Arten mit dem Erhalt des Uferge mit dem Erhalt des Ufergehölzgürtels nach der Baumaßnahme verbleibende Altgrassäume (lokal bedeutsame Habitatstrukturen der Zauneidechse) Pflanzung von Stauchhecken auf den neuen, mit Extensivg Pflanzung von Stauchhecken auf den neuen, mit Extensivgrünland begrünten Deichböschungen Pflanzung von Baumhecken am beckenseitigen Deichf Pflanzung von Baumhecken am beckenseitigen Deichfuß Pflanzung von Auwald mit naturnahen Wald Pflanzung von Auwald mit naturnahen Waldrändern und Krautsäumen, als vorgezogene Ausgleichsm als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Anlage von Extensivg Anlage von Extensivgrünland Nachrichtlich: Eingriffe ge Nachrichtlich: Eingriffe gemäß Feststellungsentwurf Technische Planung HRB Feldolling Eingriffsf Eingriffsflächen einschließlich Baufeld Deichbauabschnitte: Abgrenzung, Nummer 5 0 100 200 m

Page Layout 10.1.7 Erg Maßnahmen Zauneidechse 2500 · Jahr 3: BA 6 und BA 7Jahr 3: BA 6 und BA 7 östliche Hälfte. - In den Deichbauabschnitten - In den Deichbauabschnitten für

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Page 1: Page Layout 10.1.7 Erg Maßnahmen Zauneidechse 2500 · Jahr 3: BA 6 und BA 7Jahr 3: BA 6 und BA 7 östliche Hälfte. - In den Deichbauabschnitten - In den Deichbauabschnitten für

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A 9 ErErgänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse Zeitlich vorgezogene Anlage von Ausweichhabitaten

Anlage von Ausweichhabitaten im UfergeAnlage von Ausweichhabitaten im Ufergehölzgürtel der Mangfall, nach gesonderter Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde,

mindestens zwei Aktivimindestens zwei Aktivitätsperioden der Zauneidechse (Mitte März bis Mitte Oktober) vor Baubeginn der Deichbaumaßnahmen,

durch Anlage von Kleinstrukturen (Stein-Sand-Scdurch Anlage von Kleinstrukturen (Stein-Sand-Schüttungen mit Totholz, z.B. gemäß Merkblatt Kleinstrukturen (KARCH 2011),

besonnt, umgeben von Extensiv-Gbesonnt, umgeben von Extensiv-Grünflächen, als neue Sonnplätze, Eiablagemöglichkeiten und Winterquartiere,

an bereits derzeit aufgelichteten Bereichen im bestehenden Ufergean bereits derzeit aufgelichteten Bereichen im bestehenden Ufergehölzgürtel am Mangfall-Südufer westlich der Kreisstraße

(Schaffung von attraktiven Ausweichhabitaten (Schaffung von attraktiven Ausweichhabitaten für die dort nachgewiesenen Vorkommen vor einer Vergrämung aus dem Baubereich);

Differenzierte Bauzeiten- und Bauablaufregelungen unter BeDifferenzierte Bauzeiten- und Bauablaufregelungen unter Berücksichtigung der Phänologie der Zauneidechse:

- Durch- Durchführung der Deichbaumaßnahmen im Bereich der Zauneidechsenvorkommen in einzelnen Bauabschnitten, in folgender Reihenfolge:

Jahr 1: BA 4;

Jahr 2: BA 5 und BA 7 westliche Jahr 2: BA 5 und BA 7 westliche Hälfte;

Jahr 3: BA 6 und BA 7Jahr 3: BA 6 und BA 7 östliche Hälfte.

- In den Deichbauabschnitten - In den Deichbauabschnitten für den Trenndeich ist zur Eingriffsminderung jeweils wie folgt vorzugehen:

Im Winterzeitraum November bis Februar: erforderlicher GeIm Winterzeitraum November bis Februar: erforderlicher Gehölzeinschlag und Schnitt von Strauchgehölzen mit Beseitigung des Schnittguts, (Beseitigung von Deckung,

zur Vergzur Vergrämung; die Individuen befinden sich zu dieser Zeit in Winterquartieren unter der Erdoberfläche);

Im Winterzeitraum Mitte Februar bis erste Im Winterzeitraum Mitte Februar bis erste Märzhälfte: Beseitigung von Altgrasfilz und Vegetation durch oberflächliches Abfräsen (Eindringtiefe in den Boden max. 5 cm),

(Beseitigung von attraktiven Vegetationsstrukturen, zur Verg(Beseitigung von attraktiven Vegetationsstrukturen, zur Vergrämung; die Individuen befinden sich zu dieser Zeit überwiegend noch in den Winterquartieren,

in der Regel in tieferen Bodenschichten);

Ab erster AprilAb erster Aprilhälfte, möglichst bei warmer und sonniger Witterung: Beseitigung von Wurzelstöcken und Erdarbeiten

(die Individuen haben zu dieser Zeit(die Individuen haben zu dieser Zeit überwiegend die Winterquartiere verlassen und können, soweit sie nicht schon in die vorgezogen angelegten Ausweichhabitate

bzw. den Randbereich des verbleibenden Ufergebzw. den Randbereich des verbleibenden Ufergehölzgürtels abgewandert sind, relativ leicht vor den Bauarbeiten flüchten).

Vor Beginn der Erdeingriffe ist jeweils ein Begang zur Kontrolle des Baufeldes ggf. mit schonendem Abfangen noch vorhandener Individuen durchzuVor Beginn der Erdeingriffe ist jeweils ein Begang zur Kontrolle des Baufeldes ggf. mit schonendem Abfangen noch vorhandener Individuen durchzuführen.

Diese sind in die neugeschaffenen Habitate zu verbringen.

Der zur Abschirmung der UfergeDer zur Abschirmung der Ufergehölz-Biotope gegen das Baufeld ohnehin erforderliche Bauschutzzaun ist zur Verhinderung von Rückwanderungen

als eingegrabener Folienzaun anzulegenals eingegrabener Folienzaun anzulegen.

Ausgleichs-/ FCS-MAusgleichs-/ FCS-Maßnahmen nach den Baumaßnahmen:

siehe LBP Msiehe LBP Maßnahme A 5 (Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5) - Entwicklung von Extensivgrünland bzw. von Magerrasen auf besonnten Deichböschungen

und auf Abgrabungsfund auf Abgrabungsflächen des Zulaufgerinnes, Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts.

siehe LBP Msiehe LBP Maßnahme A 6 (Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5) - Pflanzung von naturnahen Hecken/Feldgehölzen (Strauchpflanzung an Deichböschungen),

Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts.

ZuZusätzlich Anlage von mindestens 10 als Lebensstätten nutzbaren, besonnten Habitatstrukturen (neue Sonnplätze, Eiablagemöglichkeiten und Winterquartiere),

in Form von Kies-Sand-Scin Form von Kies-Sand-Schüttungen mit Totholz, z.B. gemäß Merkblatt Kleinstrukturen (KARCH 2011) entlang des beckenseitigen Deichfußes,

im Bereich der entlang des Trenndeichs anzulegenden Baumhecken, Herstellung jeweils abschnittsweise im Jahr der Herstellung des Deichbauabschnitts.

Erfolgskontrolle:

Monitoring der Entwicklung des Zauneidechsenbestands

im Bereich der vorgezogen angelegten Habitatstrukturen im Bereich der vorgezogen angelegten Habitatstrukturen während der Bauphase bzw.

im Bereich der nach Deichbau angelegten Habitatstrukturen nach Herstellung der Bauabschnitte,

gegebenfalls Mgegebenfalls Maßnahmen zur Gegensteuerung durch Schaffung weiterer Habitatstrukturen.

(Ein detailliertes Monitoring-Konzept wird nach gesonderter Abstimmung mit der (Ein detailliertes Monitoring-Konzept wird nach gesonderter Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde festgelegt.)

Dr. Brand

01.04.2016

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FB

FB

Schema Kleinstruktur "Steinhaufen" (Praxismerkblatt KARCH 2011)

Lageplan ErErgänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse

DIN A0

1 : 2.500

Nr. Datum Art derArt der Änderung gezeichnet/gepgezeichnet/geprüft

Hochwasserschutz Mangfalltal

HRB Feldolling

Vorhaben:

VorhabenstVorhabensträger:

Landkreis:

Gemeinde:

Freistaat Bayern vertreten durch das WWA Rosenheim

Rosenheim

Feldkirchen - Westerham

Vorhabenskennzeichen (WAL)

MMaßstab:

Anlage:

Ausgabe vom

PlangPlangröße

Projekt

entworfen

gezeichnet

gepgeprüft:

ing Traunreut GmbH

Planverfasser

Datum Unterschrift

WWA Rosenheim

VorhabenstVorhabensträger

Datum Unterschrift

Nr. Datum Art derArt der Änderung gezeichnet/gepgezeichnet/geprüft

15.04.201615.04.2016

1. Tektur15.04.2016der Planfeststellungsunterlagen vom September 2012

LageplanErErgänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse

Hochwasserschutz MangfallHochwasserHochwasserrückhaltebecken Feldolling

A 9 = M= MaßnahmennummerErErläuterung der Maßnahmen

Legende

ErErgänzende Artenschutzmaßnahmen Zauneidechse (Tektur vom 15.04.2016)

Anlage von Kleinstrukturen Anlage von Kleinstrukturen für die Zauneidechse ausserhalb des Baufelds,zur Eingriffsminderung, als zur Eingriffsminderung, als Rückzugshabitate für die in Abschnitten erfolgende BauphaseGestaltung geGestaltung gemäß Praxismerkblatt KARCH 2011Anlage 1-2 Jahre vor Beginn der BaumAnlage 1-2 Jahre vor Beginn der Baumaßnahme

Ansaat / Entwicklung bAnsaat / Entwicklung blütenreiches Extensivgrünland im Umfeld um die Kleinstrukturen

Anlage von Kleinstrukturen Anlage von Kleinstrukturen für die Zauneidechse im Deichfußbereich,als FCS-Mals FCS-Maßnahme zur abschnittsweisen Besiedelung der fertig gestellten DeicheGestaltung geGestaltung gemäß Praxismerkblatt KARCH 2011Anlage abschnittsweise unmittelbar nach Errichtung des jeweiligen Deichabschnitts

Nachrichtlich: Fundorte Zauneidechse

Kartierte bzw. gemeldete Fundorte von Individuen der Zauneidechse(saP/(saP/Büro Fauna 2008; Fundmeldungen LBV 2015; Fundmeldung IB ing 2015)

Nachrichtlich: relevante LBP-MNachrichtlich: relevante LBP-Maßnahmen gemäß Feststellungsentwurf (siehe Unterlagen 10.1.4 und 10.1.5)

Erhalt des UfergeErhalt des Ufergehölzgürtels an der Mangfallals Vermeidungsmals Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt der Habitatvernetzung und Wanderstreckefür die Zauneidechse und weitere Arten

mit dem Erhalt des Ufergemit dem Erhalt des Ufergehölzgürtels nach der Baumaßnahme verbleibende Altgrassäume(lokal bedeutsame Habitatstrukturen der Zauneidechse)

Pflanzung von Stauchhecken auf den neuen, mit ExtensivgPflanzung von Stauchhecken auf den neuen, mit Extensivgrünland begrünten Deichböschungen

Pflanzung von Baumhecken am beckenseitigen DeichfPflanzung von Baumhecken am beckenseitigen Deichfuß

Pflanzung von Auwald mit naturnahen WaldPflanzung von Auwald mit naturnahen Waldrändern und Krautsäumen,als vorgezogene Ausgleichsmals vorgezogene Ausgleichsmaßnahme

Anlage von ExtensivgAnlage von Extensivgrünland

Nachrichtlich: Eingriffe geNachrichtlich: Eingriffe gemäß Feststellungsentwurf

Technische Planung HRB Feldolling

EingriffsfEingriffsflächen einschließlich Baufeld

Deichbauabschnitte: Abgrenzung, Nummer5

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