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Parlamentarierbrief Strategiedialog Bau Forderungen der Bauwirtschaſt September 2011

Parlamentarierbrief: Strategiedialog Bau

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Parlamentarierbrief: Strategiedialog Bau

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Parlamentarierbrief

Strategiedialog BauForderungen der Bauwirtschaft

September 2011

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Strategiedialog Bau

Forderungen der Bauwirtschaft

I. Rahmenbedingungen

1. Fachkräfte sichern

2. Legale Beschäftigung stärken

3. Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie herausnehmen

4. Nachhaltige und wirtschaftliche Rohstoffversorgung sichern

5. Qualitätsaspekte bei der Auftragsvergabe stärker berücksichtigen

6. Stoffpreisgleitklauseln in der Bauwirtschaft reformieren

7. Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte verbessern

8. Bauforderungssicherungsgesetz entschärfen

9. Bauforschung stärken

II. Wohnungsbau

1. Steuerliche Anreize im Wohnungsbau verbessern

2. Fördervolumen der KfW-Programme „Energieeffizientes Bauen“ und „Energieeffizientes Sanieren“ erhöhen und verstetigen

3. Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen

4. Förderung des altersgerechten Bauens verstetigen

5. Attraktivität von Wohn-Riester steigern

III. Infrastruktur

1. Investitionsmittel für Verkehrswege auf Bundesebene aufstocken und verstetigen

2. Fernstraßenfinanzierung auf Nutzerfinanzierung umstellen

3. Mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau auf Landes- und kommunaler Ebene bereit stel-len

4. Qualität und Effizienz im Hochbau durch Öffentlich Private Partnerschaften erhöhen

5. Städtebauförderung aufstocken

6. Durchführung von Großprojekten erleichtern

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I. Rahmenbedingungen

1. Fachkräfte sichern

Jugendliche fit für Ausbildung machen – Attraktivität der Ausbildungsberufe erhöhen

Die mangelnde Ausbildungsreife von Schulabgängern stellt für die Ausbildungsbetriebe ein zuneh-mendes Problem dar. Defizite bestehen vor allem in unzureichenden elementaren Rechenfertigkei-ten, im mündlichen und schriftlichen Ausdrucksvermögen sowie im sozialen Verhalten. Der Abbau entsprechender Defizite ist keine Aufgabe der Ausbildungsbetriebe. Es bedarf vielmehr tiefgreifender Reformen im gesamten Bildungssystem (ganzheitlicher Ansatz von Bildung, schulische Ganztagsbe-treuung) zur Verbesserung der Ausbildungsreife von Jugendlichen. Zugleich ist aber auch die Attrak-tivität der Bauberufe zu erhöhen. Dazu gehört als wesentlicher Baustein, dass gewerbliche Arbeit-nehmer keine Angst vor Altersarmut aufgrund gesundheitlich bedingtem vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben haben müssen.

Unsere Forderungen:

• Die Berufsorientierung in den Schulen muss einen höheren Stellenwert erhalten.

• Um Jugendliche fit für die Ausbildung zu machen, sollen Förderprogramme verstärkt und ent-sprechende Einstiegsmaßnahmen im Rahmen von integrierten Programmen der Ausbildungs-zentren und der Betriebe für Berufseinsteiger finanziert werden.

• Die Bundesregierung sollte im Hinblick auf eine bessere Alterssicherung gewerblicher Baufach-kräfte Vorschläge entwickeln, die den besonderen Belastungen in ihrer Berufstätigkeit Rech-nung tragen.

Werbung für Bauingenieurstudium intensivieren, Einstellung ausländischer Bauingenieure erleich-tern

Ingenieurmangel ist nicht nur ein Problem des Maschinenbaus, des Fahrzeugbaus oder der Elektroin-dustrie. Auch die deutsche Bauwirtschaft steuert auf eine Ingenieurlücke zu. Wir dürfen deshalb nicht länger tatenlos hinnehmen, dass sich nur weniger als 1 % aller Abiturienten für ein Bauingeni-eurstudium entscheiden. Ebenso wenig ist hinzunehmen, dass die langwierige und bürokratische Einzelfallprüfung ausländischer Bewerber durch die Bundesagentur für Arbeit zwar für Elektro-, Ma-schinenbau- und Fahrzeugbauingenieure abgeschafft wird, für Bauingenieure aber fortbestehen soll.

Unsere Forderungen:

• Die akademische Ausbildung muss insbesondere im Bereich Bauingenieurwesen inhaltlich weiterentwickelt werden, um den international anerkannten hohen Qualitätsstandard der deutschen Bauwirtschaft dauerhaft zu sichern. BVMB, HDB, ZDB sowie IG BAU fordern darü-ber hinaus, dass die international anerkannte Marke „Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen“ erhalten bleibt.

• Fakultäten und Fachbereiche für Bauingenieurwesen müssen in die Lage versetzt werden, in den Oberstufen der weiterführenden Schulen für das Bauingenieurstudium zu werben.

• Gleichzeitig ist die von der Bundesagentur für Arbeit durchzuführende Vorrangprüfung von ausländischen Bewerbern mit Bauingenieurabschluss aufzuheben.

2. Legale Beschäftigung stärken

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit stärker bekämpfen

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verzerren den Wettbewerb, gefährden legale Arbeitsplätze, führen zu Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand und untergraben das Rechtsbewusstsein.

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Unsere Forderung:

• Die Vollzugsdefizite bei der Ahndung von Gesetzesverstößen müssen abgebaut, obligatorische Statusfeststellungen zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeit eingeführt, die Personalde-cke der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgestockt und Sonderdezernate der Gerichte sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitsmarktdelikte gebildet werden.

1-Euro-Jobs abschaffen

Durch 1-Euro-Jobs kommt es gerade in der Bauwirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen durch ge-meinnützige Unternehmen zulasten von am Markt tätigen Baufirmen und ihrer Arbeitsplätze.

Unsere Forderung:

• Daher sind die 1-Euro-Jobs in der Bauwirtschaft nicht nur einzuschränken, sondern vollständig abzuschaffen.

3. Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie herausnehmen

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (ICT-Richtlinie) droht zu Wettbewerbsverzerrungen im Bausektor zu führen und stellt eine ernste Gefahr für die europäischen Bauarbeitsmärkte dar:

Der Entwurf regelt anstelle der konzerninternen Entsendung faktisch (temporäre) Zuwanderung. Z.B. wird ganz bewusst darauf verzichtet, die direkte Anwendung der Entsende-Richtlinie auf die "kon-zerninternen Entsendungen" anzuordnen. Die Entsende-Richtlinie würde mit der ICT-Richtlinie also umgangen und ausgehöhlt. Damit liefe insbesondere der tarifliche Bau-Mindestlohn ins Leere.

Die Regelung temporärer Zuwanderung verletzt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten beim Recht der Zuwanderung. Gleichzeitig vermeidet der Entwurf Aussagen zur Einbeziehung der "ent-sandten" Konzernangehörigen in die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten. Das könnte Lohn- und Sozialdumping aus Drittstaaten auslösen.

Besonders kritisch ist zu bewerten, dass der Richtlinien-Entwurf in Art. 16 Regelungen zur Weiterent-sendung enthält, nach denen alle Mitgliedstaaten an die Entscheidung des erstentscheidenden Mit-gliedstaates gebunden sind. Damit werden nationale Kontingentregelungen umgehbar. Auch würde dies zu einem eklatanten Wettbewerbsnachteil der heimischen Baubetriebe führen, die allein auf-grund der Einhaltung des deutschen Mindestlohns wie aufgrund deutscher Sozialabgaben und Steu-ern deutlich höhere Lohnkosten haben.

Unsere Forderung:

• Das Baugewerbe ist aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie herauszunehmen.

4. Nachhaltige und wirtschaftliche Rohstoffversorgung sichern

Der Entwurf des Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) des BMU hat zum Ziel, den Materialein-satz im Bereich der Bau- und Industrieminerale sowie Metalle zu verringern. Dabei bleibt jedoch der Nutzen des Bauens u.a. für den Umwelt- und Klimaschutz unberücksichtigt. Ebenso wird der Zielkon-flikt zwischen der Verwertung von Baurestmassen und einem überzogenen Boden- und Grundwas-serschutz ausgeblendet. Mit einer Verwertungsquote bei Baurestmassen (Bau- und Abbruchabfälle, Bodenaushub) von 90% und der Rekultivierung bzw. Renaturierung von Abbauflächen geht die Bau-stoffindustrie in punkto Rohstoffeffizienz bereits heute mit gutem Beispiel voran. Das Ressourcenef-fizienzprogramm darf auf keinen Fall die positiven Ansätze aus der europäischen und nationalen Rohstoffinitiative zum Zugang zu mineralischen Rohstoffen konterkarieren.

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Unsere Forderungen:

• Die bereits bestehende aktive Rolle des Baustoffrecyclings bei der Ressourcennutzung ist an-zuerkennen.

• Auf den Einsatz ökonomischer Instrumente, die ausschließlich Kosten treiben und keine Len-kungswirkung erzielen (z.B. Rohstoffsteuern), muss verzichtet werden.

• Neben dem BMU sind auch die anderen relevanten Ressorts (BMVBS für den Bereich Bauen, BMWi für den Bereich Rohstoffsicherung) an der Erarbeitung des Ressourceneffizienzpro-gramms zu beteiligen.

• Die europäische Rohstoffinitiative muss konsequent umgesetzt werden, u.a. durch Schaffung eines Bundesraumordnungsplans zur Sicherung des Zugangs zu mineralischen Rohstoffen.

5. Qualitätsaspekte bei der Auftragsvergabe stärker berücksichtigen

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe ist es gängige Praxis der Vergabestellen, den Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot und nicht auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Das preislich günstigste Angebot kann jedoch in der Regel eine langfristige mangelfreie Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks nicht sicherstellen und verursacht oftmals hohe Folgekosten. Zudem schadet der reine Preiswettbewerb den überwiegend mittelständischen Strukturen in der deutschen Bauwirtschaft, hemmt Innovationen und Investitionen und vernichtet Stammarbeitsplätze.

Unsere Forderungen:

• Die Bauwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die in der VOB/A vorgegebene Maßgabe, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und nicht auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen, in der Praxis auch tatsächlich Anwendung findet.

• Darüber hinaus sollen gemeinsame Kriterien für eine faire und wirtschaftliche Auftragsvergabe unter Preis- und

Qualitätsaspekten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entwickelt werden. Hier muss die bestehende Ausschreibungspraxis mit dem Ziel auf den Prüfstand gestellt wer-den, die Verwendung knapper Investitionsmittel durch Bau- und Arbeitsprozesse unter Einbin-dung innovativer und modernster Technik und Materialien qualitativ und bauzeitbezogen im Wettbewerb wirtschaftlich zu optimieren und zu fördern. Dabei müssen auch alle Vorschriften zu Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

6. Stoffpreisgleitklauseln in der Bauwirtschaft reformieren

Die deutsche Bauwirtschaft verfolgt mit großer Sorge die Entwicklung auf den Rohstoffmärkten. Die Preise wichtiger Bau- und Betriebsstoffe sind seit mehreren Jahren nahezu ausschließlich von der Entwicklung auf dem Weltmarkt abhängig und somit auf dem nationalen Markt sowie in Europa nicht zu beeinflussen. Für die Bauunternehmen sind damit bei längerfristigen Bauaufträgen die Preise wichtiger Bau- und Betriebsstoffe in keiner Weise kalkulierbar. Die bestehenden Stoffpreisgleitklau-seln führen jedoch zu einer Reihe von Umsetzungsproblemen und sind nicht zukunftsfähig. Gleichzei-tig schließen sie bestimmte Baustoffe aus oder Indices sind für eine faire Risikoverteilung nicht ge-eignet. Seit rund einem Jahr führen die Bauverbände und die zuständigen Bundesministerien schwie-rige Verhandlungen zur Reform der Stoffpreisgleitklauseln.

Unsere Forderung:

• Die Bauwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Verhandlungen zur Reform der Stoffpreisgleitklauseln ihr Vorhaben aufzugeben, eine neue Stoffpreisgleitklausel dem Wettbewerb zu unterstellen bzw. abdingbar zu gestalten. Dies würde ruinösen Preiswettbe-werbs- und Spekulationstendenzen Vorschub leisten und damit der Bauwirtschaft schaden. Gleichzeitig fordert die Bauwirtschaft das BMVBS auf, seine Ablehnung zur Preisgleitung von

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Bitumen im Asphaltstraßenbau aufzugeben und eine praktikable Lösung zur Preisgleitung von nicht indexiertem Spundwandstahl zu unterstützen.

7. Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte verbessern

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besteht für Bewerber und Bieter oberhalb der EU-Schwellenwerte ein primärrechtlicher Rechtsschutz (§§ 102 bis 124 GWB). Unterhalb der EU-Schwellenwerte können Unternehmen nur einstweilige Anordnungen nach allgemeinem Zivilrecht oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Unsere Forderung:

• Die Bauwirtschaft hält es für erforderlich, auch unterhalb der Schwellenwerte einen wirksa-men Rechtsschutz zu schaffen. Im Vordergrund muss hierbei eine möglichst schnelle und ef-fektive Überprüfbarkeit von Vergabeentscheidungen im Unterschwellenbereich stehen, ohne hierdurch öffentliche Investitionen mehr als irgend nötig zu verzögern. Da im Baubereich ca. 98 % aller Aufträge im Unterschwellenbereich vergeben werden, muss ein praxisnah ausge-staltetes Verfahren entwickelt werden, das bundesweit einheitlich gilt und das Bauen nicht behindert.

8. Bauforderungssicherungsgesetz entschärfen

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt eine ernste Gefahr für die Existenz vieler Bauunternehmen dar: Die Liquidität der Unternehmen wird massiv belastet. Gleiches gilt für die Kre-ditlinien. Das Sicherungsmittel „Globalzession“ existiert faktisch nicht mehr, da Baugeld unpfändbar und damit nicht abtretbar ist. Trotzdem wird der eigentliche Gesetzeszweck – nämlich Nachunter-nehmer gegen Zahlungsausfälle zu sichern – nicht erreicht; ganz im Gegenteil: Die Insolvenzgefahr für „gesunde Bauunternehmen“ nimmt zu. Die Bauwirtschaft begrüßt deshalb, dass das BMVBS das BauFordSiG derzeit umfassend evaluiert.

Unsere Forderungen:

• Das BauFordSiG ist in der augenblicklichen Form nicht akzeptabel und daher grundlegend zu überarbeiten. Die beiden wesentlichen Punkte, die hierbei erreicht werden müssen, sind die Aufhebung der baustellenscharfen Baugeldverwendungspflicht sowie die Möglichkeit, Baugeld zur Sicherung der für die Vorfinanzierung von Bauwerken aufzuwendenden Kreditmittel ver-wenden zu können.

• Politik und Wirtschaft sollten gleichzeitig gemeinsam über neue Formen der Sicherung von Nachunternehmen gegenüber Forderungsausfällen nachdenken, z.B. über eine Versicherungs-lösung bzw. alternative gesetzliche Regelungen.

9. Bauforschung stärken

„Zur Erschließung und Gestaltung neuer Märkte müssen die Innovationspotenziale der Wert-schöpfungskette Bau mobilisiert werden“ (Leitbild Bauwirtschaft 2009). Gemessen an diesem ge-meinsam mit dem BMVBS formulierten Anspruch ist die Bauforschung und deren Förderung unbe-friedigend. Zwar hat das BMVBS mit dem Programm „ZukunftBau“ eine vielversprechende Initiative entwickelt, diese Initiative droht jedoch bereits zwei Jahre später an Finanzierungsproblemen zu scheitern. Gleichzeitig fehlt – insbesondere mit Blick auf das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm – jegliche staatliche Unterstützung deutscher Unternehmen im Wettbewerb um europäische Förder-töpfe.

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Unsere Forderungen:

• Das BMVBS-Programm „ZukunftBau“ muss konjunkturunabhängig mit Haushaltsmitteln von jährlich mindestens 20 Mio. Euro ausgestattet werden.

• Die German Construction Technology Platform (GCTP) muss als Sachwalter deutscher For-schungsinteressen innerhalb der europäischen Forschungsförderung strategisch gestärkt wer-den. Dazu muss sich das BMVBS aktiv an der Plattform beteiligen.

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II. Wohnungsbau

1. Steuerliche Anreize im Wohnungsbau verbessern

Der Wohnungsneubau wird seit langer Zeit stiefmütterlich behandelt. Ob bei der Abschaffung der Eigenheimzulage oder der Abschaffung der degressiven AfA - der Wohnungsneubau ist weit aus dem Fokus der Politik gerückt und hat lange Zeit Einsparpotenziale für die öffentlichen Haushalte gelie-fert. Ergebnis dieser Politik ist ein dramatischer Rückgang der Fertigstellungszahlen, der nun zum Stillstand gekommen ist und sich allmählich wieder erholt.

Um die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und modernen Standards entsprechendem Wohnraum sicherzustellen, braucht der Wohnungsbau, Neubau wie Sanierung, dauerhafte Investiti-onsanreize.

Unsere Forderungen:

• Lineare AfA von 2 auf 4 % verdoppeln

Um den tatsächlichen Werteverzehr einer Immobilie abzubilden, müssen u.a. technische Ab-nutzung und Alterseffekt berücksichtigt werden. Die technische Abnutzung wesentlicher Bau-teile liegt regelmäßig unter 50 Jahren. Die Verdopplung der linearen AfA auf 4 % würde den Werteverzehr korrekt wiedergeben und zu höheren Investitionen führen.

• Erhöhte AfA von 8 % in den ersten 8 Jahren bei energetischem und altersgerechtem Neubau einführen („Klimaschutz-AfA“)

Die Einführung der erhöhten AfA kann an die Unterschreitung der Höchstwerte der jeweils gel-tenden Energieeinsparverordnung sowie die Umsetzung von Kriterien für das altersgerechte Bauen geknüpft werden. Hinsichtlich der Abschreibungsmethode soll Wahlfreiheit bestehen, ob die Klimaschutzabschreibung von 8% p.a. in den ersten 8 Jahren oder die verdoppelte linea-re Gebäude-AfA in Höhe von 4 % in Anspruch genommen wird.

• Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung realisieren

Die von allen Beteiligten gewollte Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. Daher haben auch die Länder eine Mitverantwortung, die Sanierungsquote zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland zu steigern. Durch ei-ne steuerliche Förderung kann ein erheblich größeres Potential an Investitionen generiert werden, das bisher durch die KfW-Förderung nicht ausreichend mobilisiert wurde. Nur so kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden.

Um eine deutlich verbesserte Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erreichen, sind ver-schiedene Förderinstrumente notwendig. Kredite wie auch Zuschüsse durch die KfW-Förderbank zielen auf andere Investorengruppen als eine steuerliche Förderung von energeti-schen Sanierungsmaßnahmen. Alle drei Instrumente sind notwendig.

Die Bauwirtschaft fordert daher Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, ein Vermitt-lungsverfahren zum „Gesetz über die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungs-maßnahmen an Wohngebäuden“ einzuleiten.

2. Fördervolumen der KfW-Programme "Energieeffizientes Bauen" und "Energieeffizientes Sanieren“ erhöhen und verstetigen

Die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nachgefragten Mittel sind in der Vergangenheit regelmä-ßig höher gewesen als die ursprüngliche Haushaltsplanung, so dass dieses Programm aufgestockt werden musste. Im Jahr 2009 standen daher über 2,25 Mrd. €, im Jahr 2010 immerhin noch 1,5 Mrd. € zur Verfügung. Durch die bereit gestellten Fördermittel hat sich das Sanierungstempo wesentlich beschleunigt, was angesichts von rund 25 Mio. sanierungsbedürftiger Wohnungen auch dringend geboten ist.

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2011 stehen nur 936 Mio. € zur Verfügung. Zwar soll 2012 mit 1,5 Mrd. € das Niveau von 2010 wie-der erreicht werden. Angesichts des ambitionierten Ziels der Bundesregierung, die Sanierungsquote kurzfristig auf 2 % p.a. zu erhöhen, dürfte aber auch damit das Sanierungstempo nicht in der not-wendigen Größenordnung gesteigert werden.

Unsere Forderung:

• Das Fördervolumen im Bereich der KfW-Programme "Energieeffizientes Bauen" und "Energie-effizientes Sanieren“ ist auf mindestens 2 Mrd. € jährlich anzuheben und auf diesem Niveau langfristig zu verstetigen.

3. Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen

Wohnungen, die in den 50er bis Anfang der 70er Jahre gebaut wurden - es handelt sich allein in den alten Bundesländern um rund 16 Mio. Wohneinheiten, davon etwa 8 Mio. in Mehrfamilienhäusern - sind zwar grundsätzlich sanierungsfähig, aber es stellt sich in vielen Fällen die Frage nach der Wirt-schaftlichkeit einer solchen Maßnahme. Denn häufig entsprechen diese Wohneinheiten nicht nur unter energetischen Aspekten, sondern auch vom Grundriss und vom Schallschutz her in keiner Wei-se den heutigen Anforderungen.

Um die anspruchsvollen Vorgaben des Energiekonzepts zur Steigerung der Energieeffizienz umzuset-zen, ist der Bestandsersatz als eine Form der Modernisierung oft sinnvoller. Bestandsersatz erfasst den Abriss des alten Gebäudes, den Umzug der betroffenen Mieter und den eigentlichen Ersatzneu-bau. Bestandsersatz wird bislang nicht eigenständig gefördert.

Unsere Forderung:

• Ersatzneubau als eine Variante der Sanierung und Modernisierung sollte in das bestehende Förderspektrum (z.B. Darlehen und Zuschüsse der KfW und mögliche Sonderabschreibungen) einbezogen werden, wenn auf einem bereits zu Wohnzwecken genutzten Grundstück nach dem Abriss ein neues, energieeffizientes Wohngebäude errichtet wird.

4. Förderung des altersgerechten Bauens verstetigen

Offenbar plant die Bundesregierung, das Förderprogramm zum altersgerechten Bauen 2011 auslau-fen zu lassen und für 2012 keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung zu stellen.

Das halten wir angesichts des fortschreitenden demografischen Wandels für nicht sachgerecht. Da-rüber hinaus ist die Förderung des seniorengerechten Bauens nicht optimal ausgestaltet. Von dem für das entsprechende KfW-Programm eingeräumten Rahmen von über 100 Mio. € entfallen derzeit 80 % auf zinsverbilligte Kredite, mit denen altersgerechte Umbauten von Wohnungen, wie z.B. der Abbau von Barrieren, finanziert werden können. Die übrigen 20 % entfallen auf Zuschusszahlungen. Die Zuschüsse umfassen 5 % der Sanierungskosten (maximal 2.500 €). Insbesondere der auf zinsver-billigten Krediten liegende Schwerpunkt des Programms geht an der Lebenswirklichkeit älterer Men-schen vorbei, denn viele können und wollen sich im Alter nicht mehr mit Krediten belasten.

Unsere Forderungen:

• Um den Gebäudebestand stärker als bisher an den demografischen Wandel anzupassen, muss das Programmvolumen von gegenwärtig rund 100 Mio. € jährlich auch 2012 und darüber hin-aus erhalten und verstetigt werden.

• Außerdem sind die Fördermittel für das altersgerechte Bauen flexibler zwischen Darlehen und Zuschüssen zu strukturieren.

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5. Attraktivität von Wohn-Riester steigern

Der Wohnriester ist weiterhin zu bürokratisch, um viele Menschen davon zu überzeugen, auf diese Art und Weise für das Alter vorzusorgen. Dabei ist die eigene Immobilie der beste Schutz vor Alters-armut. Gerade die Umzugsfrage ist immer noch nicht befriedigend gelöst. Es widerspricht der Le-benswirklichkeit, dass Menschen im Falle eines berufsbedingten Umzugs Schwierigkeiten mit ihrer über Wohnriester finanzierten Immobilie bekommen. Auch die Vorstellung, bei Rentenbeginn wieder in das ursprüngliche Objekt ziehen zu müssen, ist realitätsfern.

Unsere Forderungen:

• Die Förderschädlichkeit bei berufs- oder altersbedingtem Verkauf der Immobilie muss beseitigt werden.

• Energetische Sanierungs- und altersgerechte Umbaumaßnahmen sind in die Förderung mit einzubeziehen.

• Auf die Verzinsung der Beiträge auf den fiktiven Wohnförderkonten ist zu verzichten.

• Der Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr sollte deutlich erhöht werden.

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III. Infrastruktur

1. Investitionsmittel für die Verkehrswege auf Bundesebene aufstocken und verstetigen

Obwohl für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft eine leistungsfähige Ver-kehrsinfrastruktur Voraussetzung ist, wird seit Jahren vom Bund zu wenig in die Verkehrswege inves-tiert. Die Folge ist ein dramatischer Neubau-, Ausbau- und Sanierungsstau bei Bundesverkehrswegen, insbesondere an Fahrbahnen und Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen. Nicht nur die Fern-straßen, sondern auch die kommunalen Straßen leiden unter schleichendem Verfall.

Unsere Forderungen:

• Die Bauwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, eine nachhaltige Strategie zur Finanzierung der Bundesverkehrswege zu beschließen und umzusetzen, die langfristig Verkehrswegeinvesti-tionen von mindestens 12 Mrd. Euro p.a. garantiert.

• Gleichzeitig müssen tragfähige Umsetzungskonzepte für die Bundesverkehrswege – Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen – entwickelt werden, wie durch steuerfinanzierte und nut-zerfinanzierte Investitionsmittel die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut und instandgehalten werden kann.

• Als kurzfristige Maßnahme sollte ein Sofortprogramm für die Brückensanierung in den Bun-deshaushalt 2012 aufgenommen werden.

2. Fernstraßenfinanzierung auf Nutzerfinanzierung umstellen

Ausbau und Erhaltung der Bundesfernstraßen braucht mehr Stetigkeit. Erfahrungen aus 60 Jahren Verkehrswegefinanzierung in Deutschland haben gezeigt, dass die Finanzierung der Bundesfernstra-ßen nicht den Zufälligkeiten und Zwängen der jährlichen Haushaltspolitik überlassen werden darf. Die Bauwirtschaft setzt sich deshalb dafür ein, die Finanzierung der Bundesfernstraßen auf eine ei-genständige Grundlage außerhalb des Bundeshaushalts zu stellen.

Unsere Forderungen:

• Die Einnahmen aus der LKW-Maut sind auf die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) zu übertragen.

• Zwischen Bund und VIFG muss eine Finanzierungsvereinbarung über mehrere Jahre abge-schlossen werden.

• Die VIFG wird mit dem Recht der eigenständigen Kreditaufnahme ausgestattet.

• Die Lkw-Maut ist auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen auszudehnen.

• Eine elektronische Vignette für Pkw und leichte Lkw ist bei einer gleichzeitiger Kompensation der Kosten der privaten Autofahrer über eine Senkung der Kfz- oder Mineralölsteuer einzufüh-ren.

3. Mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau auf Landes- und kommunaler Ebene bereit stellen

Die kommunale Ebene (Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Stadtstaaten) ist Träger der Straßenbau-last für Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern (Landesstraßen) bzw. 80.000 Einwohnern (Bundestra-ßen). Daraus ergibt sich ein Straßennetz von 527.000 km Länge, das sind 80 % des gesamten Stra-ßennetzes. Davon befinden sich 270.000 km im innerörtlichen Bereich.

Die Straße ist und bleibt wichtigster Verkehrsträger in den Kommunen. Gemäß § 3 des „Entflech-tungsgesetzes“ stehen den Ländern 1,3 Mrd. € pro Jahr bis 2013 aus dem Bundeshaushalt für Investi-tionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu. Der Aus- und Umbau von

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Kommunalstraßen hat ein Aufkommen von 780 Mio. €; der Öffentliche Personennahverkehr erhält darüber hinaus ein Budget von 520 Mio. €.

Gemäß § 6 des „Entflechtungsgesetzes“ prüfen Bund und Länder bis 2013 die Höhe des Budgets für die Jahre 2014 bis 2019.

Unsere Forderungen:

• Den Kommunen müssen für die Straßenerhaltung dauerhaft bedarfsgerechte Finanzmittel zur Verfügung stehen. Allein für die kommunalen Straßen errechnet das Deutsche Institut für Ur-banistik (Difu) einen Investitionsbedarf in den Jahren 2006 bis 2020 von jährlich ca. 8,1 Mrd. Euro.

• Die Höhe der Mittel für den Aus- und Umbau der kommunalen Straßen aus dem Entflech-tungsgesetz muss ab 2014 von 780 Mio. € auf mindestens 1,2 Mrd. Euro pro Jahr angehoben werden. Die Zweckbindung dieser Mittel für den Straßenbau ist dabei aufrechtzuerhalten.

4. Qualität und Effizienz im Hochbau durch Öffentlich Private Partnerschaften erhöhen

Trotz der Gründung der ÖPP Deutschland AG im Jahre 2008 ist die Realisierung von ÖPP-Projekten im Hochbau des Bundes weiterhin enttäuschend. Während insbesondere die Kommunen, aber auch viele Länder die Vorteile Öffentlich Privater Partnerschaften inzwischen nutzen, hält sich der Bund weiterhin zurück. Mit dem Zuschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist der Pro-jektvorrat echter ÖPP-Hochbauprojekte, die den gesamten Lebenszyklus vom Planen über das Bauen und Unterhalten bis zum Betreiben abbilden, vorerst erschöpft.

Unsere Forderungen:

• Die Projektgrößen sind breit zu streuen, um die Akzeptanz Öffentlich Privater Partnerschaften bei mittelständischen Unternehmen zu fördern.

• Im Hochbau sollte künftig zumindest ein ÖPP-Projekt pro Jahr an den Markt gebracht werden. Entsprechend sollten neue Bundesprojekte identifiziert und auch neue Projektfelder, z.B. im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform, erschlossen werden.

• Alle noch bestehenden haushalts- und steuerrechtlichen Hemmnisse, z.B. im Umsatzsteuer-recht, sind zu beseitigen.

5. Städtebauförderung aufstocken

Für die Bewältigung des demografischen Wandels und den Abbau sozialer Probleme in Ballungsräu-men ist es unter anderem notwendig, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit der Anpassung an sich wandelnde städtebauliche Anforderungen zu geben. Die im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehene Kürzung der Mittel für die Städtebauförderung auf 410 Mio. Euro (-45 Mio. Euro gegenüber 2011) ist daher ein Schritt in die falsche Richtung; bereits der Stadtentwicklungsbericht 2008 hat für die Städ-tebauförderung einen Finanzbedarf von 700 Mio. Euro p.a. ermittelt, um die vorhandene Lebensqua-lität und gesellschaftliche Stabilität in den Städten und Gemeinden aufrechtzuerhalten.

Unsere Forderung:

• Die Städtebauförderung ist zumindest auf dem Niveau des Jahres 2010 (535 Mio. Euro) zu ver-stetigen und perspektivisch auf 700 Mio. Euro jährlich anzuheben.

6. Durchführung von Großprojekten erleichtern

Die Umsetzung großer Infrastrukturprojekte ist im Hinblick auf den Umbau der Energieversorgung oder den Erhalt eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes von erheblicher standortpolitischer Bedeu-tung für Wirtschaft und Gesellschaft. Die zunehmende Ablehnung derartiger Vorhaben durch Protes-

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te und Widerstände von Bürgern führt zur Verhinderung dringend notwendiger Investitionen und kann so letztlich auch die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland insgesamt gefährden.

Unsere Forderungen:

• Für die grundlegende Bedeutung von Infrastruktur muss ein neuer gesellschaftlicher Konsens herbeigeführt werden.

• Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu vereinfachen und zu beschleunigen.

• Dabei muss auf verstärkte Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz geachtet werden.

Berlin, den 28. September 2011

Andreas Kern Präsident Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden

Prof. Thomas Bauer Präsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Thorsten Bode Präsident Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen

Klaus Wiesehügel Bundesvorsitzender Industriege-werkschaft Bauen Agrar Umwelt

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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Die Verbände im Strategiedialog Bau:

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden Kochstraße 6-710969 Berlinwww.bvbaustoffe.de

Bundesvereinigung Mittelständischer BauunternehmenKaiserplatz 353113 Bonnwww.bvmb.de

Hauptverband der Deutschen BauindustrieKurfürstenstraße 12910785 Berlinwww.bauindustrie.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Straße 1960439 Frankfurt a. M.www.igbau.de

Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstraße 55-5810117 Berlinwww.zdb.de

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