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Pensionspferde im Stall Bart Krenger Rechtsanwalt Hinwil . www.pferd-und- recht.ch

Pensionspferde im Stall Bart Krenger Rechtsanwalt Hinwil

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Pensionspferde im Stall

Bart KrengerRechtsanwalt

Hinwil.

www.pferd-und-recht.ch

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Pensionspferde im Stall

Rechte und Pflichten

Entstehung durch

Gesetz und Vertrag

• Was im Vertrag nicht geregelt ist,• wird durch gesetzliche Bestimmungen, die der

Abschluss des Vertrages automatisch anwendbar macht, geregelt.

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Pensionspferde im Stall

Vertragsabschluss

Vertrag:• Einigung über wesentliche Punkte einer

rechtlichen Beziehung• Mündlich oder schriftlich

Mündlich heisst• nicht: «kein Vertrag»• nicht: Freiheit, nach belieben Tun und Lassen

wie man will• meistens: ausser Preis nichts vertraglich

geregelt, Rest kommt aus Gesetz – und passt eventuell nicht

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Pensionspferde im StallHinterlegungsvertrag

rechtliche Einordnung

• Pensionsvertrag ist Hinterlegungsvertrag nicht Miete

• Gesetzliche Regelung in Artikel 472 ff OR• Beteiligte:

– Pensionär (Hinterleger)– Stallinhaber (Aufbewahrer)– Pferd (hinterlegte Sache)

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Pensionspferde im StallPflichten des Stalles

• sichere Aufbewahrung, zwei Aspekte

– Sicherheit für das Pferd, je nach Haltung differenziert

– Sicherheit für «Umgebung»

• fachgerechter Unterhalt

– Fütterung

– Einstreue, Pflege, im Notfall Beizug Tierarzt etc.

• Rückgabe in gutem Zustand, kann jederzeit verlangt werden

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Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs

• Bezahlung des Pensionspreises

• Eventuell Leistung von Schadenersatz bei Beschädigung des Stalles und der Einrichtungen

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Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs

Sicherung des Pensionspreises

Retentionsrecht:

Artikel 895 Absatz 1 ZGB

«Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen

des Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung für seine Forderung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der Retention in Zusammenhang steht.»

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Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs

Retentionsrecht:

Handhabung nicht einfach:

• Verschafft kein Recht zum Verkauf

• Verwertung mittels Pfändung und öffentlicher Versteigerung

• Bewegen des Pferdes ist Problem

• Kosten laufen weiter, «Pferd frisst seinen Wert auf»

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Pensionspferde im StallKündigung

Häufiges Thema für Streit!

Gesetzliche Regelung Artikel 475 / 476 OR, gesetzlich zwingend:

• Pensionär kann Pferd jederzeit abholen, muss Kündigungsfrist nicht einhalten

• Wegnahme ist Beendigung des Vertrages

• Pensionspreis geschuldet nur solange Pferd im Stall

• Stall an vereinbarte Kündigungsfrist gebunden

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Pensionspferde im StallKündigung

Konsequenz aus Sicht des Stalles:

• Keine Kündigungsfrist in den Pensionsvertrag!• Ohne vereinbarte Kündigungsfrist gilt

wenigstens gleiches Recht für Stall und Pensionär

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Diverse Haftungsgründe:• Vertragliche Haftung

– aus Hinterlegungsvertrag gegenüber Pensionär• Gesetzliche, ausservertragliche Haftung

– aus Verschulden (OR 41) gegenüber Dritten und Pensionär

– als Tierhalter (OR 56) gegenüber Dritten und gegenüber Pensionär

– als Geschäftsherr (OR 55) gegenüber Dritten und Pensionär

– als Werkeigentümer (OR 58) gegenüber Dritten und Pensionär

• Eventuell mehrere Haftungsgründe gleichzeitig gegeben

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Unterschiede der Haftungsgründe:

• Verjährungsfristen:– Vertragliche Haftung:

10 Jahre ab Zeitpunkt Vertragsverletzung (OR 127)– Gesetzliche Haftung:

1 Jahr ab Kenntnis Schaden und Schädiger (OR 60)

• Beweisthema und Beweislast

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Haftung aus Hinterlegungsvertrag:• Vertragshaftung• Haftung für die Verletzung der vertraglichen

Pflichten

Beispiele:• entlaufenes Pferd stürzt zu Tode• Kolik wegen verdorbenem Futter• «Rauferei» von Pferden wegen schlechter

Einzäunung

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Ausservertragliche HaftungHaftung aus Verschulden

OR Artikel 41 Absatz 1:

«Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.»

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Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter

OR Artikel 56 Absatz 1:

«Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet,

wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle

nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der

Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder

dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt

eingetreten wäre.»

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Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter

Voraussetzungen:

• sachlich– Schaden– Selbständige Aktion des Tieres– Kausalzusammenhang– Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis

• persönlich– Haltereigenschaft

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Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter

Wer ist Tierhalter eines Pensionspferdes, der Eigentümer, der Stall oder gar ein Mieter?

Antwort schwierig, uneinheitliche Rechtsprechung

Bundesgericht: • Wer tatsächlich „Gewalt“ über Tier hat, wer

Sorgfaltspflicht erfüllen kann• Beispiel Globus• Während der Zeit, in welcher Eigentümer des

Pensionspferdes nicht im Stall ist, ist Stall als Tierhalter anzusehen, eventuell zusätzlich zum Eigentümer.

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Haftung als GeschäftsherrArtikel 55 OR:

«Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Haftung als GeschäftsherrVoraussetzungen:Sachlich:

– Schaden– «geschäftliche Verrichtung» des Angestellten– Kausalzusammenhang– Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis (Sorgfalt in

Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Hilfsperson

Persönlich– Geschäftsherreneigenschaft

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Haftung als Werkeigentümer

Artikel 58 OR:

«Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Voraussetzungen der Haftung als WerkeigentümerSachlich:

– Schaden– Werkmangel– Kausalzusammenhang

Persönlich– Eigentümereigenschaft – Mieter haftet nicht aus OR 58

Beispiele:– Nagel in Hallenboden oder Trainingsbahn verletzt Pferd– Falsche Konstruktion eines Hallentores führt zu

Verletzung eines Pferdes

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Umgang mit Haftung

Versicherung• Abwälzen des Risiko• trotz Schaden nichts bezahlen, trotz Haftung

kein finanzieller Nachteil

Ausschluss der Haftung

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

VersicherungArten:• Privathaftpflichtversicherung• Betriebshaftpflichtversicherung• Unfallversicherung

– Obligatorische (Personal + allfällige Helfer)– Freiwillige

• Sachversicherungen– Elementarschaden– eventuell für Pferde

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

VersicherungWichtig• Deckungsumfang genau prüfen, oft werden

Illusionen verkauft!• Achtung auf DeckungsausschlüsseBeispiel:• Ausschluss des Obhutschadens, die Verletzung

eines Pensionspferdes wird von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Ausschluss der Haftung, für Risiken ohne

Versicherungsdeckung

Nötig in folgenden Vertragsverhältnissen:• Pensionsvertrag• Ausbildungsvertrag für Pferde

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Pensionspferde im StallHaftung des Stalles

Ausschluss Beispiel aus dem Pferdepensionsvertrag:

Die Haftung des Stalles und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug etc.) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für die vertragliche wie gesetzliche Haftung und auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten, longieren, sonst wie bewegen oder transportieren.