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Stadt Rastatt Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Bebauungsplan „Pfaffenbuckel“ in Rastatt-Plittersdorf Stand 28.06.2011 Bearbeitung: Dipl.-Biol. Michael Braun Gesellschaft für Land- schaftsökologie und Umweltplanung Karlsplatz 1 74889 Sinsheim BIOPLAN

Pfaffenbuckel saP 2011 06 28 - rastatt.de · • Bauchige Windelschnecke ( Vertigo moulinsiana ) • Grüne Keiljungfer ( Ophiogomphus cecilia) • Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale

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Stadt Rastatt

Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen

zum Bebauungsplan „Pfaffenbuckel“ in Rastatt-Plitte rsdorf

Stand 28.06.2011

Bearbeitung: Dipl.-Biol. Michael Braun

Gesellschaft für Land- schaf tsökolog ie und U m w e l t p l a n u n g

Karlsplatz 1

74889 Sinsheim

BIOPLAN

r501s16
Textfeld
Anlage 4 Drucksache Nr. 2011-137 GR 25.07.2011
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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Bebauungsplan „Pfaffenbuckel“ in Rastatt-Plittersdorf 2

BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Karlsplatz 1, 74889 Sinsheim Tel. 07261 / 5621

Inhalt

1.0 Ökologische Übersichtsbegehung Biotope............. ..........................................................3

2.0 Faunistische Erfassungen .......................... ......................................................................3

3.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen ......... ..........................................................4

4.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen .................. .................................................................7

4.1 Gesetzliche Vorschriften für besonders geschützte und andere Tier- und Pflanzenarten .........................................................................................................7

4.2 Schutzgebiete .........................................................................................................8

4.3 Geschützte Arten .................................................................................................. 10

5.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Un tersuchungen .............................. 12

5.1 Wildbienen ........................................................................................................... 12

5.2 Herpetofauna (Amphibien und Reptilien).................................................................. 12

5.3 Avifauna ............................................................................................................... 13

5.4 Fledermäuse ........................................................................................................ 16

6.0 Fazit.............................................. .................................................................................. 17

7.0 Verwendete Literatur .............................. ........................................................................ 18

8.0 Anhang: Eingriffszeitpunkte ....................... .................................................................... 19

9.0 Anhang: Fledermausgutachten Dr. A. Arnold.......... ..........................................................1

9.1 Einleitung ...............................................................................................................1

9.2 Untersuchungsmethodik und Material ........................................................................2

9.3 Ergebnisse .............................................................................................................3

9.3.1 Gebäudebegutachtung ............................................................................................3

9.3.2 Baumuntersuchung ..................................................................................................3

9.3.3 Automatisierte Fledermauserfassung ........................................................................6

9.4 Naturschutzfachliche Bewertung ...............................................................................8

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1.0 Ökologische Übersichtsbegehung Biotope

Anlass und Ziel Die Stadt Rastatt plant im Ortsteil Plittersdorf in der Nähe des Friedhofes

das Wohngebiet „Pfaffenbuckel“ auszuweisen (Abbildung 1).

Im Rahmen der geplanten Bebauung wurde am 08.10.2010 eine ökologische

Übersichtsbegehung durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es fest-

zustellen, ob von der Planung arten- oder naturschutzfachlich relevante Tier-

oder Pflanzenarten betroffen sein könnten.

Abbildung 1

Bebauungsplan „Pfaffen-

buckel“ in Rastatt-

Plittersdorf.

2.0 Faunistische Erfassungen

Begehungen zu den Ar-

tengruppen: Brutvögel,

Reptilien, Amphibien

An folgenden Tagen fanden Begehungen des Grundstücks statt: 30.03.2011,

07.04.2011, 19.04.2011, 04.05.2011. Gesucht wurde nach Revieren von

Brutvögeln, bei geeigneter Witterung auch nach Zauneidechsen und Ringel-

nattern, außerdem nach Laich bzw. Larven von Amphibien.

Begehungen zu den Ar-

tengruppen: Fledermäu-

se und Wildbienen

Für Fledermäuse fand eine Begehung am 02.06.2011 durch Dr. Andreas

Arnold statt. Der Batcorder (digitale Dauer-Aufzeichnungen) blieb vom 02.06.

bis zum 10.06.2011 im Gelände.

Für Wildbienen wurde im Planungsgebiet am 05.06.2011 von Dipl.-Biol.

Frank Steuerwald nach Habitatstrukturen gesucht.

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3.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen

Bei den zu untersuchenden Bereichen handelt es sich um eine Streuobstwie-

se und ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück inklusive Kellerge-

schoss und Garten.

Streuobstwiese Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich eine Streuobstwiese

mit neun Apfelbäumen (Malus domestica) von 30 bis 50 cm Stammdurch-

messer. Begrenzt wird die Streuobstwiese nach Westen durch dichte fremd-

ländische Hecken und nach Südosten durch das Grundstück mit Garten. Im

Norden schließen sich weitere Streuobstbestände an. Der Grünlandtyp ist

eine Fettwiese mittlerer Standorte (Abbildung 2).

Am südlichen Rand der Streuobstwiese steht eine alte Silberweide (Salix

alba) mit einem Stammdurchmesser von über einem Meter (Abbildung 5).

Die Streuobstwiese geht im südlichen Bereich in einen Rasen über, der sich

bis zum Garten des Hauses hinzieht.

Abbildung 2

Blick auf die Streuobst-

wiese mit Apfelbäumen.

Haus „Beim Friedhof 3“

mit Garten

Im Planungsgebiet steht ein eingeschossiges Gebäude (Adresse: Beim

Friedhof Nr. 3, 76437 Rastatt) mit kleineren Nebengebäuden und einem grö-

ßeren Bauerngarten mit Nutz- und Zierpflanzen sowie wenigen Nutztieren

(Abbildung 3, Abbildung 4). An Bäumen erwähnenswert sind zwei Walnüsse

(Juglans regia), drei Apfelbäume, eine Quitte (Cydonia oblonga) und zwei

Zwetschgen (Prunus domestica subsp. domestica). Ein Teil des Gartens ist

überdacht. Außerdem befindet sich ein Pumpbrunnen im nördlichen Teil des

Gartens. Das Haus selbst ist einfach gebaut, besitzt eine Holzverkleidung

und mehrere Nebengebäude, darunter eine Garage und ein Toilettenhäu-

schen.

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Abbildung 3

Blick auf das Gebäude

mit Garten.

Abbildung 4

Blick auf den Garten.

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Abbildung 5

Blick auf die alte Silber-

weide im Südwesten des

Geländes.

Giesegraben Direkt nördlich des Planungsgebietes kommt der unter dem Gebiet verdolte

Giesegraben zum Vorschein (Abbildung 6). Es handelt sich bei diesem Gra-

ben um ein nach § 30 BNatschG geschütztes Biotop (s.u.).

Abbildung 6

Giesegraben nördlich

des Planungsgebietes.

Brombeergebüsch Am nördlichen Ende des Planungsgebietes befindet sich ein Brombeerge-

büsch (Rubus fruticosus agg.), das zwischen dem Privatgarten und dem

Giesegraben liegt (Abbildung 7).

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Abbildung 7

Brombeergebüsch im

Norden der Fläche.

4.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen

4.1 Gesetzliche Vorschriften für besonders geschütz te und andere

Tier- und Pflanzenarten

§ 44 BNatSchG

(Fassung 01.03.2010)

Zugriffsverbote

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot ),

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-tungszustandes der lokalen Population ),

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zer-stören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten ),

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-Richtlinie -Anhang-IV der sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand

der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng ge-

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schützte Arten vorschreiben.

4.2 Schutzgebiete

FFH-Gebiete

(Natura 2000)

Das FFH-Gebiet [7015-341] „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und

Karlsruhe“, 5231,4 ha, liegt 330 m nördlich und 550 m westlich des Pla-

nungsgebietes. Folgende Arten1 sind für das FFH-Gebiet angegeben:

• Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

• Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)

• Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)

• Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

• Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

• Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

• Hirschkäfer (Lucanus cervus)

• Heldbock (Cerambyx cerdo)

• Meerneunauge (Petromyzon marinus)

• Bachneunauge (Lampetra planeri)

• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

• Maifisch (Alosa alosa)

• Lachs (Salmo salar)

• Rapfen (Aspius aspius)

• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)

• Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

• Steinbeißer (Cobitis taenia)

• Groppe (Cottus gobio)

• Kammmolch (Triturus cristatus)

• Gelbbauchunke (Bombina variegata)

• Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini)

• Großes Mausohr (Myotis myotis)

• Biber (Castor fiber)

• Grünes Besenmoos (Dicranum viride)

Vogelschutzgebiete

(Natura 2000)

Das Vogelschutzgebiet [7114-441] „Rheinniederung von der Rench- bis zur

Murgmündung“, 3106 ha, liegt 550 m westlich des Planungsgebietes. Es ist

ein Rastgebiet internationaler Bedeutung. Folgende Arten des Anhangs I sind

1 Prioritäre Arten sind mit einem * gekennzeichnet

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für das Gebiet angegeben:

• Blaukehlchen (Luscinia svecica)

• Eisvogel (Alcedo atthis)

• Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

• Grauspecht (Picus canus)

• Mittelspecht (Dendrocopos medius)

• Neuntöter (Lanius collurio)

• Schwarzmilan (Milvus migrans)

• Schwarzspecht (Dryocopus martius)

• Wespenbussard (Pernis apivorus)

Naturschutzgebiete Das Naturschutzgebiet [2.196] „Rastatter Ried“, 563,0 ha, liegt 330 m nörd-

lich des Planungsgebietes.

Landschaftsschutzgebie-

te

Das Planungsgebiet liegt angrenzend an das LSG [2.16.032] „Rastatter

Ried“, 1.045,0 ha.

§ 30 Biotope Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützte Biotope“ kom-

men im angrenzenden Gebiet vor:

• [171142162813] „Wasserschwadenröhricht bei Plittersdorf“, 750 m²;

direkt nördlich des Planungsgebietes;

• [171152162856] „Feldhecke in den Kleinen Rödern nördlich Plitters-

dorf“, 400 m²; 260 m östlich des Planungsgebietes;

• [171142162812] „Feldgehölze am Nordrand von Plittersdorf“,

1931 m²; 180 m nördlich des Planungsgebietes;

FFH-Gebiete

(Natura 2000)

Das FFH-Gebiet [7015-341] „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und

Karlsruhe“, 5231,4 ha, liegt 330 m nördlich und 550 m westlich des Pla-

nungsgebietes. Folgende Arten2 sind für das FFH-Gebiet angegeben:

• Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

• Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)

• Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)

• Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

• Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

• Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

• Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

• Hirschkäfer (Lucanus cervus)

• Heldbock (Cerambyx cerdo)

2 Prioritäre Arten sind mit einem * gekennzeichnet

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• Meerneunauge (Petromyzon marinus)

• Bachneunauge (Lampetra planeri)

• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

• Maifisch (Alosa alosa)

• Lachs (Salmo salar)

• Rapfen (Aspius aspius)

• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)

• Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

• Steinbeißer (Cobitis taenia)

• Groppe (Cottus gobio)

• Kammmolch (Triturus cristatus)

• Gelbbauchunke (Bombina variegata)

• Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini)

• Großes Mausohr (Myotis myotis)

• Biber (Castor fiber)

• Grünes Besenmoos (Dicranum viride)

4.3 Geschützte Arten

Flora Es wurden keine nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten

Pflanzenarten gefunden.

Wirbellose Tiere Das Gelände bietet zusammen mit dem benachbarten Giesegraben aufgrund

seiner Struktur prinzipiell Lebensraum für einen Teil der nach § 7 Abs. 2 Nr.

14 BNatSchG streng geschützten Wirbellosen .

• Auf Grund des Giesegrabens, der direkt an das Gebiet anschließt ist

das Vorkommen bzw. die Fortpflanzung von Libellen und anderer zu-

mindest zeitweise das Wasser bewohnender besonders oder streng

geschützter wirbelloser Tierarten (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14

BNatSchG) nicht auszuschließen. • Heuschreckenarten der besonders oder streng geschützten Arten

(LUBW, 2008) sind nicht zu erwarten, da offene sehr trockene Areale

fehlen. • An Schmetterlingen der streng geschützten Arten (gemäß § 7 Abs. 2

Nr. 14 BNatSchG) ist lediglich der Große Feuerfalter zu erwarten, da

Ampfer (Rumex crispus im Planungsgebiet, Rumex aquaticus im Giese-

graben) als Nahrungspflanze vorhanden ist. Für die beiden Maculinea-

Arten fehlt der Große Wiesenknopf als Nahrungspflanze.

• baumbewohnende Käfer streng geschützter Arten (gemäß § 7 Abs. 2

Nr. 14 BNatSchG) können ausgeschlossen werden. Sowohl Hirschkäfer

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als auch Heldbock sind auf alte Eichenbestände angewiesen, die nicht im

Gebiet vorkommen.

• Wildbienen streng geschützter Arten (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14

BNatSchG) wurden in der speziellen artenschutzrechtlichen Untersu-

chung abgehandelt (Ergebnisse siehe Abschnitt 5.1).

Fische Das Vorkommen von gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschütz-

ten Fischarten ist nicht auszuschließen. Bitterling, Schlammpeitzger und

Steinbeißer sind potenzielle Bewohner des Giesegrabens, welcher im Nor-

den mit dem Riedkanal und dem Unterlauf der Murg sowie dem Rhein in

Verbindung steht. Der Giesegraben ist im Planungsgebiet verdolt. Beein-

trächtigungen können nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen

werden. Einleitungen in den Giesegraben dürfen die Eigenschaften des Ge-

wässers für die genannten Fischarten auf keinen Fall beeinträchtigen.

Amphibien Das dauerhafte Vorkommen von gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng

geschützten Amphibienarten ist nicht auszuschließen. Bei der Begehung

am 08.10.2010 wurden im angrenzenden Giesegraben 3 Frösche, wahr-

scheinlich Teichfrösche (Pelophylax kl. esculentus) festgestellt. Möglicher-

weise kommen auch andere, seltenere Froschlurche in diesem Gewässer

vor, z.B. der in Baden-Württemberg äußerst seltene Moorfrosch (Rana arva-

lis), FFH-Anhang IV.

Einleitungen in den Giesegraben dürfen die Eigenschaften des Gewässers

für Amphibienarten auf keinen Fall beeinträchtigen. Ob der Giesegraben

auch für Molche geeignet ist, hängt vom Fischreichtum ab. Prinzipiell laichen

Molche erfolgreich nur in fischfreien Gewässern ab.

Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung siehe Ab-

schnitt 5.2.

Reptilien Das Vorkommen von gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschütz-

ten Reptilienarten ist wahrscheinlich, da die strukturreichen Streuobstwie-

sen und Gartenrandbereiche mit vielen Versteck- und Sonnmöglichkeiten ein

potenzieller Lebensraum für Zauneidechsen (Lacerta agilis) sind. Aufgrund

der Nähe zum Giesegraben ist auch das Vorkommen der besonders ge-

schützten Barren-Ringelnatter (Natrix natrix helvetica) wahrscheinlich. Er-

gebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung siehe Abschnitt

5.2.

streng geschützte

Vogelarten

An streng geschützten Vogelarten kommen als potenzielle Brutvögel

Grünspecht (Picus viridis), Grauspecht (Picus canus), Wendehals (Jynx

torquilla), Waldkauz (Strix aluco) und Steinkauz (Athene noctua) in Frage.

Als mögliche Brutbäume von Interesse sind neben den Apfelbäumen der

Streuobstwiese auch die Silberweide sowie Walnussbaum und großer Apfel-

baum im Privatgarten. Mäusebussard (Buteo buteo) und Turmfalke (Falco

tinnunculus) sind nicht als Brutvögel, wohl aber als Nahrungsgäste im Pla-

nungsgebiet zu erwarten.

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besonders geschützte

Vogelarten

Entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie sind alle einheimischen Vogelar-

ten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG besonders geschützt . Bei der

ökologischen Übersichtsbegehung wurden 13 Vogelarten nebenbei regist-

riert: Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Eichelhäher (Garrulus glandarius),

Elster (Pica pica), Haussperling (Passer domesticus), Feldsperling (Passer

montanus), Grünfink (Carduelis chloris), Buchfink (Fringilla coelebs), Star

(Sturnus vulgaris), Amsel (Turdus merula), Kleiber (Sitta europaea), Kohl-

meise (Parus major), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Feldlerche

(Alauda arvensis). Ergebnisse der Brutvogeluntersuchung siehe Abschnitt

5.3.

Fledermäuse Streuobstwiesen kommen für eine Reihe von Fledermäusen als Jagd- und

Sommerquartier in Betracht. Insbesondere die alten Bäume, aber auch das

Gebäude mit seiner Verkleidung bieten potenziellen Lebensraum für Fleder-

mäuse. Alle Arten sind streng geschützt und befinden sich im FFH-Anhang

IV. Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung siehe Ab-

schnitt 5.4.

5.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtliche n Untersuchun-

gen

Untersuchungsumfang Da es sich beim Planungsgebiet um augenscheinlich wertvolle Streuobstwie-

sen bzw. Altbäume handelt, wurden nach dem Scopingtermin am 19.01.2011

weitere Untersuchungen zu folgenden Arten und Artengruppen vereinbart:

Wildbienen, Amphibien, Reptilien, Brutvögel und Fledermäuse.

5.1 Wildbienen

Wildbienen Am 05.06.2011 wurde das Gebiet auf Habitatstrukturen für Wildbienen un-

tersucht. Es wurden keine relevanten Strukturen gefunden. Für diese Arten-

gruppe ergeben sich hierdurch keine Restriktionen.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) besteht nicht.

5.2 Herpetofauna (Amphibien und Reptilien)

Amphibien Im Giesegraben wurden mehrfach adulte Teichfrösche (Pelophylax kl. escu-

lentus) nachgewiesen. Ein Vorkommen für das Planungsgebiet wird aber

ausgeschlossen.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) besteht nicht.

Reptilien Am 04.05.2011 wurde im angrenzenden Giesegraben eine juvenile Barren-

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Ringelnatter (Natrix natrix helvetica) gefunden.

Auf Nachfrage hat der Mieter des Wohngebäudes bestätigt, dass vereinzelt

grüne Eidechsen von der Katze gefangen wurden. Von einer kleinen Zaun-

eidechsen-Population im Planungsgebiet oder in den angrenzenden Gebieten

kann demnach ausgegangen werden. Eigene Kartierungsgänge bei geeigne-

ter Witterung erbrachten allerdings keinen Fund. Das Vorkommen von Prä-

datoren (Hauskatzen) im Planungsgebiet könnte die geringe Dichte von

Zauneidechsen erklären. Fortpflanzungsstätten wurden nicht gefunden.

Da Zauneidechsen wahrscheinlich im Planungsgebiet vorkommen, wird die

Anlage von Habitatstrukturen für Zauneidechsen in der Nähe empfohlen. Um

den Erhalt der lokalen Population zu gewährleisten, sollten Ersatzrefugien in

räumlichem Zusammenhang geschaffen werden, aber nicht zu nahe an der

Siedlung. Die Prädation von Eidechsen durch Hauskatzen hat somit einen

geringeren Einfluss auf die lokale Population.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) besteht unter Beachtung der Maßnahmenvorschläge nicht.

5.3 Avifauna

Eulen Trotz eines Hinweises auf Steinkäuze (Athene noctua) in der Umgebung

durch Herrn Gutzweiler, wurden im Planungsgebiet weder Gewölle noch Kot

von Eulen gefunden. Entsprechende Brutmöglichkeiten wurden ebenfalls nicht

gefunden. Abgespielte Rufe des Steinkauzes führten nicht zu einer Reaktion

der Kleinvögel, was ein Vorkommen von Eulen im Planungsgebiet unwahr-

scheinlich macht.

Liste der nachgewiese-

nen Vogelarten

Folgende Vogelarten wurden für das Planungsgebiet nachgewiesen (von

links: Anzahl Individuen, Anzahl Beobachtungen, Maximalzahl pro Beobach-

tung, Status als Brutvogel im Planungsgebiet, Rote Liste Status nach Hölzin-

ger et al. 2007):

RL Rote Liste Deutschlands und der Bundesländer

0 Bestand erloschen bzw. verschollen

1 Bestand vom Erlöschen bedroht

2 Bestand stark gefährdet

3 Bestand gefährdet

V Arten der Vorwarnliste

R Arten mit geographischer Restriktion

N Art Art Anz. N Beob Max Brutvogel RL BW

1 Graureiher Ardea cinerea 1 1 1 Gast -

2 Nilgans Alopochen aegyptiacus 1 1 1 Gast -

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3 Stockente Anas platyrhynchos 2 1 2 Umgebung -

4 Turmfalke Falco tinnunculus 2 2 1 Umgebung V

5 Fasan Phasianus colchicus 1 1 1 Umgebung -

6 Ringeltaube Columba palumbus 3 3 1 Umgebung -

7 Türkentaube Streptopelia decaocto 9 8 2 Umgebung V

8 Buntspecht Dendrocopos major 1 1 1 Umgebung -

9 Feldlerche Alauda arvensis 50 1 50 Gast 3

10 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 1 Umgebung 3

11 Mehlschwalbe Delichon urbica 2 2 1 Umgebung 3

12 Bachstelze Motacilla alba 3 3 1 Umgebung -

13 Heckenbraunelle Prunella modularis 2 1 2 Umgebung -

14 Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 2 2 Umgebung -

15 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 3 3 1 Brutvogel -

16 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 5 5 1 Umgebung V

17 Amsel Turdus merula 22 15 8 Brutvogel -

18 Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 1 1 Umgebung V

19 Dorngrasmücke Sylvia communis 1 1 1 Umgebung V

20 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 7 7 1 Brutvogel -

21 Zilpzalp Phylloscopus collybita 5 5 1 Brutvogel -

22 Fitis Phylloscopus trochilus 1 1 1 Umgebung V

23 Sumpfmeise Parus palustris 1 1 1 Umgebung -

24 Blaumeise Parus caeruleus 3 3 1 Umgebung -

25 Kohlmeise Parus major 12 10 2 Umgebung -

26 Kleiber Sitta europaea 1 1 1 Umgebung -

27 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 1 1 1 Umgebung -

28 Eichelhäher Garrulus glandarius 2 1 2 Umgebung -

29 Elster Pica pica 5 3 2 Umgebung -

30 Saatkrähe Corvus frugilegus 9 5 5 Umgebung -

31 Rabenkrähe Corvus corone 3 2 2 Umgebung -

32 Star Sturnus vulgaris 36 11 20 Umgebung V

33 Haussperling Passer domesticus 43 11 10 Brutvogel V

34 Feldsperling Passer montanus 2 2 1 Umgebung V

35 Buchfink Fringilla coelebs 9 7 3 Brutvogel -

36 Girlitz Serinus serinus 6 6 1 Brutvogel V

37 Grünling Carduelis chloris 8 7 2 Brutvogel -

38 Stieglitz Carduelis carduelis 3 3 1 Umgebung -

39 Goldammer Emberiza citrinella 2 2 1 Umgebung V

Zusammenfassung Das Planungsgebiet und dessen Umgebung zeigte sich was die Vogelarten

betrifft als recht artenreich. Allerdings sind nur ein Viertel der nachgewiese-

nen Vogelarten für das engere Planungsgebiet als Brutvögel zu werten, dar-

unter Haussperling und Girlitz als Arten der Vorwarnliste Baden-

Württemberg. Die geringe Zahl an tatsächlichen Brutvögeln kommt durch die

geringe Größe des Planungsgebietes zustande.

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Bewertung und Gefähr-

dungsgrad der Brutvo-

gelarten

Von den Brutvogelarten des Gebietes sind folgende Arten in der Vorwarnlis-

te des Landes Baden-Württemberg aufgeführt: Haussperling und Girlitz (Höl-

zinger et al., 2007).

Der Haussperling war die häufigste Vogelart im Planungsgebiet und brütet

auch überall in der Umgebung. Der Haussperling brütet in den angrenzenden

Häusern unter Dächern.

Die nachgewiesenen Brutvogelarten des Planungsgebietes (einschließlich der

Arten der Vorwarnliste) sind typische Arten für den Siedlungsbereich, regio-

nal häufig und nicht durch die Umsetzung der Planung in ihrem Bestand ge-

fährdet.

Ein entsprechender Ausgleich für den Verlust der Brutstätten wird empfoh-len. Eine Rodung der Bäume sowie der Abriss des Gebäudes dürfen nur außerhalb der Brutzeit (1. Oktober bis 28. Februar) erfolgen.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) besteht unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht.

Brutvögel der Umgebung Unter den nach § 44 Abs. 2 streng geschützten Vogelarten ist nur der

Turmfalke zu nennen, der sicherlich in der Umgebung brütet und das Pla-nungsgebiet als Teil seines Jagdgebietes nutzt. Wendehälse konnten trotz Abspielen von Klangattrappen nicht nachgewiesen werden, auch nicht in der Umgebung des Giesegrabens.

Unter den Brutvögeln der Umgebung der Roten Liste 3 (Bestand gefährdet)

für Baden-Württemberg sind Rauchschwalbe und Mehlschwalbe zu nennen. Sie sind Nahrungsgäste, denen durch das Anbieten von Nisthilfen geholfen werden könnte. Das Anbringen eines Schwalben-Hauses für Mehlschwalben wird empfohlen.

Als Brutvögel der Umgebung in der Vorwarnliste Baden-Württemberg ist

sicherlich der Gartenrotschwanz hervorzuheben, von dem es in der näheren Umgebung des Giesegrabens 5 Reviere gibt. Stare und Feldsperlinge brüten in Höhlen älterer Obstbäume, auch direkt angrenzend an das Planungsge-biet. Türkentaube und Klappergrasmücke brüten im angrenzenden Wohnge-biet, die Dorngrasmücke am Giesegraben. Goldammer und Fitis brüten in der Nähe des Giesegrabens nördlich des Planungsgebietes.

Als lokale Besonderheit ist die Saatkrähe zu nennen. Saatkrähen sind in Ba-den-Württemberg nur sehr lokal verbreitet, eine aus ca. 100 Nestern beste-hende Kolonie brütet unweit von Plittersdorf in einem kleinen Waldbestand an der L77 bei Rastatt-Rheinau.

Bei den Brutvogelarten der Umgebung wird sich durch die Umsetzung der Planung der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) besteht demnach nicht.

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5.4 Fledermäuse

Fledermäuse Das vollständige Fledermausgutachten von Dr. A. Arnold findet sich in Ab-

schnitt 9.0.

Weder Gebäude noch Bäume wiesen Quartiere (Wochenstuben, Hangplät-

ze) für Fledermäuse auf.

Dr. Andreas Arnold untersuchte mittels eines Batcorders die Aktivität der

Fledermäuse im Planungsgebiet über einen Zeitraum von ca. einer Woche.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Planungsgebiet intensiv in jeder Nacht

als Jagdgebiet von Fledermäusen genutzt wurde. Allerdings betrafen 99,9%

aller Nachweise Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus). Neben der

Zwergfledermaus wurden auch Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Gro-

ßer Abendsegler (Nyctalus noctula), Mückenfledermaus (Pipistrellus pyg-

maeus) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) registriert. Dr. Arnold

vermutet, dass die Zwergfledermäuse ihre Quartiere in Gebäuden innerorts

haben und dann die Ortsrandbereiche als Jagdreviere nutzen.

Aufgrund der hohen Bedeutung des Planungsgebietes als Jagdrevier für Fle-

dermäuse wird angeregt als Ausgleich einen Streuobstbestand in der Nähe

zu entwickeln.

Dem Fauna-Bericht über Fledermäuse von Dr. Arnold ist wörtlich Folgendes

zu entnehmen:

„Als Ergebnis der Untersuchung ist festzuhalten:

1. In und an den Gebäuden des Untersuchungsgebiets konnten keine Anzei-

chen für eine aktuelle oder ehemalige Nutzung durch Fledermäuse gefunden

werden. Eine Nutzung der Gebäude als Fledermausquartier ist weitgehend

auszuschließen.

2. Aufgrund nur schlecht geeigneter oder fehlender Quartierstrukturen am

Baumbestand des Untersuchungsgebiets ist nicht von einer Nutzung der

Bäume als Fledermausquartier auszugehen bzw. ist eine Nutzung auszu-

schließen.

3. Der Streuobstbestand auf dem Gelände des Untersuchungsgebiets wird

regelmäßig von mindestens drei Fledermausarten der Gattung Pipistrellus

und ggf. von zwei weiteren Arten der Gattung Nyctalus als Jagdgebiet ge-

nutzt. Es wird daher die Empfehlung ausgesprochen in möglichst großer

räumlicher Nähe zum Untersuchungsgebiet einen neuen Hochstamm-

Streuobstbestand anzupflanzen. Streuobstbestände stellen wichtige Jagdge-

biete für Fledermäuse dar, unterliegen jedoch durch ortsnahe Anlage von

Baugebieten zunehmend der Vernichtung.

4. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wurde auf einen ursprünlgich ge-

planten zweiten Untersuchungstermin zur Erfassung der Nutzung von Baum-

höhlen in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber verzichtet.“

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Sonstige Säugetiere Am Giesegraben leben Nutrias (Myocastor coypus), deren Fußspuren und

Gänge häufig zu sehen waren. Ebenso wurden hier Fußabdrücke des Rot-

fuchses (Vulpes vulpes) gefunden.

Beide Arten sind nach § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht planungsrelevant und

wurden nur außerhalb des Planungsgebietes festgestellt.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) besteht nicht.

6.0 Fazit

Wildbienen Es wurden keine relevanten Strukturen gefunden. Für diese Artengruppe

ergeben sich hierdurch keine Restriktionen.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) besteht nicht.

Amphibien / Reptilien Es wurden keine Amphibien im Planungsgebiet gefunden. Außerhalb des

Planungsgebietes gibt es Teichfrösche im angrenzenden Giesegraben.

Eine Barren-Ringelnatter wurde ebenfalls im angrenzenden Giesegraben

nachgewiesen, nicht aber im Planungsgebiet selbst.

Zauneidechsen kommen möglicherweise in einzelnen Exemplaren im Pla-

nungsgebiet vor, Fortpflanzungsstätten wurden nicht gefunden. Eine Umsied-

lung ist aufgrund der wenigen zu erwartenden Tiere kaum praktikabel. Um

den Erhalt der lokalen Population zu gewährleisten, sollten Ersatzrefugien in

räumlichem Zusammenhang geschaffen werden, aber nicht zu nahe an der

Siedlung. Die Prädation von Eidechsen durch Hauskatzen hat somit einen

geringeren Einfluss auf die lokale Population.

Bei Eingriffen in den Boden sollte darauf geachtet werden, dass diese Arbei-

ten bei günstiger Witterung in der Aktivitätszeit der Zauneidechsen stattfin-

den (Abschnitt 8.0), damit diese gegebenenfalls von selbst flüchten können.

Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) würde unter Beachtung der genannten Maßnahmen nicht be-

stehen.

Fledermäuse Es wurden weder Wochenstuben noch Hangplätze von Fledermäusen gefun-

den. Dennoch wird das Planungsgebiet als Jagdrevier offenbar sehr stark

von Fledermäusen frequentiert.

Da keine Fortpflanzungsstätten von nach BNatSchG streng geschützten Fle-

dermäusen gefunden wurden, ist ein Abriss der Gebäude bzw. das Fällen

der Bäume im Zeitraum vom 01.Oktober bis zum 28. Februar aus arten-

schutzrechtlicher Sicht unbedenklich. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.

1 bis 3 (Tötung, Störung des Erhaltungszustandes der lokalen Population,

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) würde demnach nicht be-

stehen.

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Aufgrund der starken Nutzung des Planungsgebietes als Jagdrevier wird

empfohlen, einen Streuobstbestand in der näheren Umgebung zu entwickeln.

Brutvögel Bei den Begehungen wurden keine seltenen Brutvogelarten gefunden, aller-

dings zwei Arten der Vorwarnliste Baden-Württemberg: Haussperling und

Girlitz. Ein Abriss der Gebäude und das Roden von Gehölzen darf nur au-

ßerhalb der Brutzeit im Zeitraum vom 01.Oktober bis zum 28. Februar erfol-

gen (Abschnitt 8.0). Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 bis 3 (Tötung,

Störung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von

Fortpflanzungs- und Ruhestätten) würde dann nicht bestehen.

Für Mehlschwalben wird das Anbringen eines Schwalbenhauses empfohlen.

7.0 Verwendete Literatur

Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Land-

schaftspflege. In Kraft getreten am 01.03.2010.

http://dejure.org/gesetze/BNatSchG

Hölzinger, J., H.-G. Bauer, P. Berthold, M. Boschert & U.Mahler (2007): Ro-

te Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-

Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. Naturschutz-Praxis, Arten-

schutz 11: 1-173.

LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkom-

menden besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für

Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.).

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/36339/

Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder,

K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel

Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.

www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/mhb_erfassungszeiten.xls

Trautner, J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für

die Planung, Begriffe und fachliche Annäherung. In (Institut für Naturschutz

und Naturschutzrecht Tübingen): Interdisziplinäre Online-Zeitschrift für Natur-

schutz und Naturschutzrecht. 1: 1-20.

http://www.naturschutzrecht.net/Online-Zeitschrift/Nrpo_08Heft1.pdf

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8.0 Anhang: Eingriffszeitpunkte

2011

betrifft: Fauna Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Zauneidechse: Aktivität 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1

Zauneidechse: Fortpflanzung 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1

Vögel: Brutzeit 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1

Fledermäuse: Wochenstubenzeit 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 betrifft: Eingriff Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Baumrodungen 3 3 3 3 3 3 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Gebäudeabriss 3 3 3 3 3 3 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Eingriffe in Boden und Bodenvegetation (Baufeldräumung) 5 5 5 5 5 5 5 5 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 5 5 5 5 5 5 5 5 Legende

Nebenphase 1

Hauptphase 2

Eingriff am günstigsten 3

Eingriff weniger günstig 4

Eingriff kann nicht stattfinden 5

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9.0 Anhang: Fledermausgutachten Dr. A. Arnold

Bebauungsplan „Pfaffenbuckel“ in Rastatt-Plittersdo rf

Untersuchung der Artengruppe Fledermäuse

Endbericht, 22.06.2011

Auftraggeber:

BIOPLAN

Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung

Karlsplatz 1

74889 Sinsheim

Auftragnehmer :

Dr. Andreas Arnold

Meerwiesenstraße 31

68163 Mannheim

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1 Einleitung Seite 1

9.1 Einleitung

Die Stadt Rastatt plant eine Neubebauung eines bereits als Wohngrundstück mit Gartenanlage genutzten Grundstücks am östlichen Ortsrand des Ortsteils Plittersdorf. Auf dem ca. 0,4 ha großen Grundstück befinden sich mehrere Gebäude, ein Nutzgarten, ein Ziergartenbereich mit Rasenflä-che und ein grö0erer Streuobstbestand (Abbildung 8).

Abbildung 8: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pf affenbuckel“ in Rastatt-

Plittersdorf. Quelle: Bioplan.

Im Rahmen der Bauplanung sollte eine allgemeine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung

durchgeführt werden, die folgende Punkte abklären sollte:

• Untersuchung der Gebäude auf Hinweise von Fledermausnutzung (Hangplätze,

Kotspuren);

• Untersuchung des Baumbestandes hinsichtlich einer möglichen Nutzung durch

Fledermäuse;

• Automatisierte Detektoraufnahmen zur Untersuchung einer Nutzung des Gelän-

des als Fledermaus-Jagdgebiet.

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2 Untersuchungsmethodik Seite 2

9.2 Untersuchungsmethodik und Material

Die Untersuchung wurde am 02.06.2011 durchgeführt, wobei zunächst eine äußerliche Begutach-tung der kurz zuvor noch bewohnten Gebäude erfolgte. Daran anschließend wurde eine Begutach-tung der zugänglichen Kellerräume durchgeführt. Schließlich erfolgte am selben Abend eine detek-torgestützte Beobachtung möglicher Ausflüge aus den Gebäuden. Zum Einsatz kam ein Fleder-mausdetektor vom Typ PETTERSSON D 200. Ebenfalls am 02.06.2011 erfolgte eine Begutachtung der im Bereich des Bebauungsplans stehen-den Obst- und Zierbäume auf Strukturen, die ggf. von Fledermäusen als Quartier genutzt werden könnten. Die Bäume wurden zunächst von allen Seiten vom Boden aus betrachtet und anschließen, sofern notwendig, per Leiter bestiegen um mögliche Quartierstrukturen (Spalten, Astlöcher etc.) auf Eignung für bzw. Hinweise auf Fledermäuse zu untersuchen. Die Erfassung jagender Fledermäuse erfolgt prinzipiell durch Verhör ihrer Ultraschall-Ortungsrufe. Bei dieser Untersuchung wurde ein automatisiertes Aufnahmegerät (BATCORDER 2.0) eingesetzt, mit dem es gelingt über mehrere Nächte hinweg die Flugaktivität sowie die entsprechenden Fle-dermausarten zu erfassen und somit ein Bild der längerfristigen Jagdgebietsnutzung zu erhalten. Der Batcorder wurde kontinuierlich über 9 Nächte hinweg vom 02.06. bis 09.06.2011 betrieben, wobei das Gerät jeweils zwischen 21:00 h und 5:30 h aufnahmebereit war. Der Batcorder hing da-bei im Kronenbereich des Walnussbaums am Nordende des Nutzgartens. Die Auswertung erfolgte mit der Analysesoftware BCANALYZE bzw. BATIDENT der Firma ECOOBS.

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3 Ergebnisse Seite 3

9.3 Ergebnisse

9.3.1 Gebäudebegutachtung

Die Ausflugbeobachtung am 02.06.2011 ergab keinerlei Aktivität an den Gebäuden der Untersu-

chungsfläche (Abbildung 9).

Bei der Begutachtung der Gebäude konnten keine Strukturen erkannt werden, die Fledermäusen

als Quartiere dienen könnten: die Gebäude auf dem Grundstück besitzen keine nennenswerten

Dachstühle, die von Fledermäusen frequentiert werden könnten und in den Kriechkellern unter dem

Hauptgebäude konnten ebenfalls keine Hinweise auf Fledermäuse gefunden werden.

Eine Nutzung der Gebäude als Sommerquartier für Fledermäuse kann daher ausgeschlossen wer-

den und eine mögliche Nutzung als Winterquartier erscheint als sehr unwahrscheinlich.

Abbildung 9: Unbewohntes Gebäude im Untersuchungsge biet.

9.3.2 Baumuntersuchung

Insgesamt wurden auf der Untersuchungsfläche 19 Bäume auf Eignung für bzw. Hinweise auf Fle-

dermäuse untersucht. Lediglich bei zwei Bäumen konnten Höhlungen gefunden werden, die von

Fledermäusen genutzt werden könnten. Es waren dies eine Weide (Salix sp.), die auf dem Zierra-

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3 Ergebnisse Seite 4

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sen südwestlich der Gebäude steht und ein großer Apfelbaum (Malus domestica) nördlich des

kleinen Schuppens im Nutzgarten.

Die Weide wies im Stamm eine weit hinauf reichende Spalte auf, die bereits in das Kernholz ein-

gefault war (Abbildung 10). Hier wurden jedoch keine Hinweise auf eine Fledermausnutzung gefun-

den. Aufgrund ihrer exponierten Lage erscheint sie auch nicht als Fledermausquartier geeignet.

Abbildung 10: Weide mit hoch ausgefaulter Spalte im Stamm.

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Im Kronenbereich des Apfelbaums war eine Spechthöhle im Hauptstamm erkennbar (Abbildung

11). Bei näherer Begutachtung wurde deutlich, dass diese Höhlung von Fledermäusen ungenutzt

war und aufgrund ihrer inneren Struktur als Quartier eher ungeeignet erschien.

Abbildung 11: Spechthöhle im Stamm eines Apfelbaums .

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9.3.3 Automatisierte Fledermauserfassung

Über den Zeitraum von neun Nächten konnte im Untersuchungsgebiet Flugaktivität von fünf Fle-

dermausarten nachgewiesen werden (Tabelle 1).

Tabelle 1: Flugaktivität (in sec.) der einzelnen Fl edermausarten im Untersuchungsgebiet.

Taxon 02.06.2011 03.06.2011 04.06.2011 05.06.2011 06.06.2011 07.06.2011 08.06.2011 09.06.2011

Nyctalus leisleri 0.000 0.000 1.991 0.000 0.000 1.356 0.000 0.000

Nyctalus noctula 0.000 0.000 0.672 9.392 1.626 0.000 3.289 0.000

Pipistrellus nathusii 0.000 0.668 0.000 1.581 4.624 0.000 0.000 0.668

Pipistrellus pipistrellus 6.250 5.849 8.557 18.321 33.366 5.976 10.736 5.104

Pipistrellus pygmaeus 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 1.163 0.000 0.000

# recs 9 9 13 32 44 12 13 8

# sessions 1 1 1 1 1 1 1 1

sum s 6.3 6.5 11.2 29.3 39.6 8.5 14.0 5.8

In den beiden folgenden Abbildung 12 und Abbildung 13 ist die zeitliche Verteilung der nächtlichen

Flugaktivität der beiden Fledermausgattungen Nyctalus und Pipistrellus über den gesamten Unter-

suchungszeitraum grafisch dargestellt.

Abbildung 12: Zeitliche Verteilung der Flugaktivitä t der Gattung Nyctalus (Kleiner und Großer

Abendsegler) während des Untersuchungszeitraums (Sä ulen mit Rahmen).

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3 Ergebnisse Seite 7

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Abbildung 13: Zeitliche Verteilung der Flugaktivitä t der Gattung Pipistrellus (Zwerg-, Mücken- und

Rauhautfledermaus) während des Untersuchungszeitrau ms (Säulen mit Rahmen).

Wie aus Tabelle 1 ersichtlich ist geht der größte Anteil der nächtlichen Flugaktivität auf die Zwerg-

fledermaus (Pipistrellus pipistrellus) zurück. Wie beobachtet werden konnte fliegen Individuen der

Zwergfledermaus aus dem Ortskern von Plittersdorf in den Streuobstbereich des Untersuchungs-

gebiets ein und jagen dort teilweise sehr intensiv über und zwischen den dort stehenden Obstbäu-

men. Ein sehr viel geringerer Anteil an der Flugaktivität fiel an die Mückenfledermaus (Pipistrellus

pygmaeus) und die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Die beiden letztgenannten Arten

sind typische Vertreter der Fledermauszönose in den nordbadischen Rheinauen und sind vornehm-

lich im Wald beheimatet während die Zwergfledermaus ihre Quartiere meistens an und in Gebäu-

den im Siedlungsbereich hat.

Während die Vertreter der Gattung Pipistrellus das Untersuchungsgebiet über die gesamte Nacht

hinweg, besonders aber am Morgen, bejagen, wurden Abendsegler (Großer Abendsegler (Nycta-

lus noctula) und Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)) nur in den Abendstunden registriert.

Da Abendsegler sehr hoch oben fliegen besitzen sie sehr laute Stimmen. Die Registrierung der

Abendsegler muss daher zunächst in keiner räumlichen Beziehung zum Untersuchungsgebiet zu

sehen sein sondern könnte auf Individuen zurückgegangen sein, die das Gebiet nur überflogen ha-

ben.

Page 28: Pfaffenbuckel saP 2011 06 28 - rastatt.de · • Bauchige Windelschnecke ( Vertigo moulinsiana ) • Grüne Keiljungfer ( Ophiogomphus cecilia) • Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale

3 Ergebnisse Seite 8

9.4 Naturschutzfachliche Bewertung

Als Ergebnis der Untersuchung ist festzuhalten:

1. In und an den Gebäuden des Untersuchungsgebiets konnten keine Anzeichen für

eine aktuelle oder ehemalige Nutzung durch Fledermäuse gefunden werden. Ei-

ne Nutzung der Gebäude als Fledermausquartier ist weitgehend auszuschließen.

2. Aufgrund nur schlecht geeigneter oder fehlender Quartierstrukturen am Baumbe-

stand des Untersuchungsgebiets ist nicht von einer Nutzung der Bäume als Fle-

dermausquartier auszugehen bzw. ist eine Nutzung auszuschließen.

3. Der Streuobstbestand auf dem Gelände des Untersuchungsgebiet wird regel-

mäßig von mindestens drei Fledermausarten der Gattung Pipistrellus und ggf.

von zwei weiteren Arten der Gattung Nyctalus als Jagdgebiet genutzt. Es wird

daher die Empfehlung ausgesprochen in möglichst großer räumlicher Nähe zum

Untersuchungsgebiet einen neuen Hochstamm-Streuobstbestand anzupflanzen.

Streuobstbestände stellen wichtige Jagdgebiete für Fledermäuse dar, unterlie-

gen jedoch durch ortsnahe Anlage von Baugebieten zunehmend der Vernich-

tung.

4. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wurde auf einen ursprünglich geplanten

zweiten Untersuchungstermin zur Erfassung der Nutzung von Baumhöhlen in

Übereinstimmung mit dem Auftraggeber verzichtet.

Dr. Andreas Arnold Mannheim, im Juni 2011