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Leitfaden
Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung von Fenstern und Außentüren
nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055 (Stand 11/2016)
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3
2 Anwendungsbereich 4
3 Allgemeines 5
3.1 Schnellübersicht Eigenschaften 5
3.2 Prüfung 11
3.2.1 Erstprüfung 11
3.2.2 Weitere Typprüfung 11
4 Eigenschaften und Anforderungen 13
4.1 Allgemeines 13
4.2 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast 13
4.3 Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten 17
4.4 Brandeigenschaften 17
4.4.1 Dachflächenfenster 17
4.5 Schlagregendichtheit 17
4.6 Gefährliche Substanzen 19
4.7 Stoßfestigkeit 20
4.8 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen 21
4.9 Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren 21
4.9.1 Barrierefreiheit 21
4.10 Fähigkeit zur Freigabe 22
4.11 Schallschutz 22
4.12 Wärmedurchgangskoeffizient 24
4.13 Strahlungseigenschaften 25
4.14 Luftdurchlässigkeit 25
4.15 Dauerhaftigkeit 28
4.15.1 Allgemeines 28
4.15.2 Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften 28
4.16 Bedienungskräfte 29
4.17 Mechanische Festigkeit 31
4.18 Lüftung 32
4.19 Durchschusshemmung 32
4.19.1 Widerstandsklassen 33
4.19.2 Zugeordnete Gläser 34
4.20 Sprengwirkungshemmung 34
4.20.1 Nachweis mittels Stoßrohr 34
PfB Leitfaden Stand 11/2016
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4.20.2 Sprengwirkungshemmung durch den Nachweis mittel Freilandversuch 35
4.21 Dauerfunktionsprüfung 35
4.22 Differenzklimaverhalten 36
4.23 Einbruchhemmung 39
4.23.1 Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich 40
4.23.2 Widerstandsklassen 40
4.23.3 Zugeordnete Gläser/Ausfachungen 41
4.23.4 Zugeordnete Beschläge 42
4.23.5 Einbruchhemmung bei Notausgangsverschlüssen oder Panikverschlüssen 44
4.24 Besondere Anforderungen 45
4.24.1 Rahmenlose Glastüren 45
4.24.2 Kraftbetätigte Fenster 45
5 Weitere Anforderungen 45
5.1 Hochwasserschutz 45
5.2 Hurrikanschutz 47
5.3 Ausbruchhemmung 49
5.4 Ballwurfsicherheit 49
5.5 Druckwellenhemmung 49
5.6 Absturzsicherung 50
6 CE-Kennzeichnung 50
7.1 Kennzeichnung mit zusätzlichen Qualitätszeichen / Zertifizierung 51
7 Oberflächenbeurteilung 52
8 Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Wartung 52
9 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 52
10 Produktnorm Äußere Abschlüsse 53
11 Produktnorm Tore 55
12 Produktnorm Innentüren 56
13 Anhang A der DIN 18055:2014-11 57
14 Anhang ZA.3 DIN EN 14351-1 60
15 Normen und Richtlinien 62
15.1 Normative und weitere Verweise 62
PfB Leitfaden Stand 11/2016
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1 Vorwort
Der vorliegende Leitfaden wurde durch Mitarbeiter/innen der PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG auf der Basis der Produktnorm DIN EN 14351-1:2010-08 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ und DIN 18055 „ Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1“ erstellt.
Neben den in diesen Normen aufgeführten Klassifizierungsmöglichkeiten wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus seit Jahren durchgeführten Gutachten Mindestklassen empfohlen.
Durch diesen Leitfaden kann der Anwender (z.B. Planer, Gutachter, Fenster- und Außentürhersteller) gezielt erkennen:
– für welche Eigenschaften auf Basis nationaler baurechtlicher Regelungen und abgeleitet von den anerkannten Regeln der Technik Mindestanforderungen vorzugeben bzw. zu fordern sind
– welche Eigenschaften mandatiert bzw. freiwillig sind und welche durch die CE-Kennzeichnung angegeben werden müssen
– welche Eigenschaften auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen zusätzlich erforderlich sein können (objektspezifisch)
– welche Vorraussetzungen notwendig sind, um eine Zertifizierung mit der Zertifizierungsstelle PfBcert zu erlangen.
Zur Übersicht über die einzelnen Klassen bei den jeweiligen Leistungsanforderungen wurden die maßgeblichen Tabellen aus den einzelnen Prüf- und Anforderungsnormen in diesen Leitfaden integriert. Ebenso werden in diesem Leitfaden Textpassagen der DIN EN 14351-1 und DIN 18055 aufgeführt.
Anmerkung: Werden Bauvorhaben (z.B. Einfamilienhäuser; Renovierungsmaßnahmen etc.) direkt vom Hersteller oder Monteur der Fenstern oder Außentüren ohne Einschaltung eines Architektur-/Bauplanungsbüros abgewickelt, dann fällt dem Hersteller und/oder Monteur, z.B. Handwerksbetrieb mit individueller Fertigung oder Montagebetrieb, auch die Aufgabe des Planers zufallen und er ist für die Festlegung der notwendigen Anforderungen (Klassenzuordnung) verantwortlich.
Das PfB bedankt sich bei DIN für die Nutzung aller normativen Angaben in diesem Leitfaden. Das PfB hofft durch diesen Leitfaden für alle Beteiligten einschließlich der Verbraucher eine Orientierungshilfe zu sein und bedankt sich für die jahrelange positive Zusammenarbeit in diversen Normungsausschüssen durch die ehrenamtliche Mitarbeit für den Verbraucherrat.Dieser Leitfaden ersetzt nicht die Anschaffung der zitierten Normen!
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2 Anwendungsbereich
Dieser Leitfaden gilt für Fenster und Außentüren im Sinne der Produktnorm DIN EN 14351-1.
Dieser Leitfaden gilt nur für Produkte, die mindestens aus normalentflammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.
Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2006+A1:2010 gilt für: − Hand- oder kraftbetätigte Fenster, Fenstertüren und zusammengesetzte Elemente
zum Einbau in vertikale Wandöffnungen und Dachflächenfenster zum Einbau in geneigte Dächer mit:
− Zugehörigen Beschlägen, sofern vorhanden; − Dichtungen, sofern vorhanden − Verglasten Öffnungen, sofern verglaste Öffnungen vorgesehen sind − mit oder ohne eingebauten Rollläden und/oder Rollladenkästen und/oder
Abschlüssen; sowie hand- oder kraftbetätigte Fenster; Dachflächenfenster, Fenstertüren und zusammengesetzte Elemente die − vollständig oder teilweise feststehend oder mit einem oder mehreren zu
öffnenden Flügeln (z.B. Klappflügel, Schwingflügel, Drehflügel, Schiebeflügel)
− Handbetätigte Außentüren mit Sperr- oder Füllungsblättern, ergänzt mit: − integrierten Oberlichtern, sofern vorhanden − angrenzende Seitenteile, sofern vorhanden, in einem einzigen
(gemeinsamen) Rahmen oder Zarge zum Einbau in eine gemeinsame Öffnung.
Die beschriebenen Produkte sind nicht für Anwendungen als tragende/Bauteile geeignet.
Unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes werden notwendige Prüfungen und Anforderungen zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Nutzung (Gebrauchstauglichkeit) auf der Basis der Produktnorm und DIN 18055 festgelegt. Sie dient dem Planer als Empfehlung für die Vorgabe der Leistungsanforderung bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Automatische Türsysteme nach DIN EN 16361 fallen nicht in den Anwendungsbereich der DIN 18055.
Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2006+A1:2010 gilt nicht für Fenster und Türen, die im Hinblick auf Rauchdichtheit und Feuerschutz den Bestimmungen von EN 16034 unterliegen.
Ebenso gilt sie nicht für Lichtkuppeln, Vorhangfassaden nach EN 13830, Tore nach EN 13241-2 und Innentüren prEN14351-2 (Teile aus Kap. 4 können jedoch für Innentüren von Bedeutung sein) sowie Karusselltüren und Fenster in Fluchtwegen.
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3 Allgemeines
Die Produktnorm DIN EN 14351-1 legt europaweit und materialunabhängig Prüfungen, Berechnungen sowie dem Tabellenverfahren von Leistungseigenschaften und deren möglichen Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren fest.
Die baurechtlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren werden zum einen entsprechend den DIN EN 14351-1, Anhang ZA, enthaltenen Leistungsklassen der dort geregelten Eigenschaften formuliert. Neben den in Anhang ZA geregelten Eigenschaften sind zum anderen weitere Eigenschaften zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit relevant, die nicht Bestandteil der CE-Kennzeichnung sind.
Ebenfalls berücksichtigt werden baurechtliche Anforderungen und bauaufsichtlich relevante Eigenschaften und den Listen der Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer sowie den Bauregellisten.
Es sind sowohl die Anforderungen, die sich aus der Verpflichtung der notwendigen CE-Kennzeichnung ergeben (mandatierte) als auch freiwillige (= nicht-mandatierte) Eigenschaften vom Planer vorzugeben.
Zum Nachweis der Konformität (Übereinstimmung) mit der Produktnorm DIN EN 14351-1 sind nur die vorgegebenen mandatierten Leistungseigenschaften in der CE-Kennzeichnung zu deklarieren.
Des Weiteren ist aus nationalen baurechtlichen Anforderungen neben der CE-Kennzeichnung zusätzlich eine Ü-Kennzeichnung für das Brandverhalten der verwendeten Werkstoffe erforderlich. In die Ü-Kennzeichnung muss der Vermerk: „Die Bestandteile sind normalentflammbar“. Es wird empfohlen, dass sich der Hersteller von den jeweiligen Lieferanten die Normalentflammbarkeit der Zulieferbauteile bestätigen lässt (Mindestens B2 nach DIN 4102-1 oder Klasse E nach DIN EN 13501-1). Bis zum Ende der Koexistenzphase (2019) darf anstelle der „CE + Ü“- Kennzeichnung auch noch die Kennzeichnung mit nur dem Ü-Zeichen nach Bauregelliste A Teil 1 erfolgen.
Die freiwilligen Leistungseigenschaften können getrennt von der CE-Kennzeichnung angegeben werden.
3.1 Schnellübersicht Eigenschaften
Um dem Planer und Anwender dieses Leitfadens einen schnellen Überblick notwendiger sowie vom PfB empfohlener technischer Ausschreibungsparameter und deren direkte Anwendungsbereiche zu ermöglichen, wurden die nachfolgende Quick-CheckTabellen für Fenster und Außentüren erstellt.
Da für die Anforderungen (Tabelle 1 und Tabelle 2) Widerstandsfähigkeit bei Windlast sowie Schlagregendichtheit das Anforderungsniveau Standortbedingungen (von der dort vorgegebenen Windzone) abhängig ist, wurde als Ergänzung Tabelle 3 erstellt.
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Mandatierte Eigenschaften
Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung) Direkter Anwendungsbereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Verformung l/200 (= Klasse Bx nach EN 12210) windzonenabhängig (Windkarte)
-100 % der Rahmenbreite und – höhe des Prüfkörpers
Schlagregendichtheit Klasse 4A für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 5A für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 Windzonen- und gebäudehöhenabhängig; Achtung: Küsten und Inseln
-100 % bis +50% der
Gesamtfläche des
Probekörpers
Luftdurchlässigkeit Klasse 2 für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 2 (3) für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 (Unterscheidung Mitte /Rand) Windzonen- und gebäudehöhenabhängig Achtung: Küsten und Inseln
-100 % bis +50% der
Gesamtfläche des
Probekörpers
Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen Wie vorgeschrieben
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren
-100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben, gemäß Lärmpegelbereich
Siehe Kapitel 4.11
Wärmeschutz
EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung Uw=1,3 W/m²K mit Sonderverglasung Uw=2,0 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben, z.B. Passivhaus Uw= 0,80 W/m²K
Wenn Ug ≤ 1,9 W/(m²K) dann auf alle Größen
Strahlungseigenschaften
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g=0,6 (Bei Nichtwohngebäuden Lichttransmissionsgrad t beachten,
Strahlungseigenschaften mandatiert wenn erforderlich)
Alle Größen
Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)
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freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)
Eigenschaft Klassenzuordnung Direkter Anwendungsbereich
(ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Stoßfestigkeit Fenster/Fensterverglasung unterhalb 1m Klasse 1 Nach DIN EN 13049; bei Absturzsicherung nach DIN 18008-4
> Gesamtfläche des Prüfkörpers
Dauerfunktion privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Bedienungskräfte Klasse 1 Klasse 2 wenn barrierefrei nach DIN 18040-2 gefordert
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Differenzklima nur bei diffusionsbehinderten Konstruktionen
Alle Größen
Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe ENV 1627 1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.
Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)
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Mandatierte Eigenschaften
Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung) Direkter Anwendungsbereich
(ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)
Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Geschützte und ungeschützte Lage B2
-100 % der Rahmenbreite und
– höhe des Prüfkörpers
Schlagregendichtheit Geschützte Lage NPD bis 4 B Ungeschützte Lage 4 A
-100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers
Luftdurchlässigkeit Geschützte Lage 2
Ungeschützte Lage 2
2)
Stoßfestigkeit Ganzglastüren und Türen mit Glas sowie Festverglasungen unterhalb ca. 1 m Klasse 1 nach DIN EN 13049
> Gesamtfläche des Prüfkörpers (Ausfachung)
Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen Wie vorgeschrieben
Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
α = 90° Belastung 350 N für 60 s
gilt für Putz- und Fangscheren -100 % der
Gesamtfläche des Prüfkörpers
Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben bei Laubengangtüren mindestens Rw,R = 27 dB (= Rw (C;Ctr)= 32 (−x; −y)
2)
Wärmeschutz
EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung UD=1,8 W/m²K
Alternativ vom Planer vorzugeben
3)
Höhe in mm -
Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)
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freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)
Dauerfunktion privater Bereich Klasse 5 öffentlicher Bereich Klasse 6
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Mechanische Festigkeit
privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Bedienungskräfte Mindestanforderung Klasse 2 Sonderforderung Klasse 2 barrierefrei nach DIN 18040-2
-100 % der Gesamtfläche des
Prüfkörpers
Differenzklima, Klasse der Verformung bei (Prüfklima)
Klasse 2 (c, d, e) (Türen aus hygroskopischen Werkstoffen) Klasse 2 (d, e) (Türen aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen)
Alle Größen
Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe ENV 1627 1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.
2) Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des öffenbaren Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.
3) Wenn eine genaue Berechnung des Wärmeverlustes eines bestimmten öffenbaren Gebäudes gefordert wird, muss der Hersteller genaue und zutreffende, berechnete oder durch Prüfung ermittelte Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Konstruktionswerte) der entsprechenden Größe(n) zur Verfügung stellen.
(Konstruktionswerte Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers
Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.
Tabelle 4:: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) Sonderanforderungen wie z.B. Beschuss- und Sprengwirkungshemmung, Hurrikanschutz, Ausbruchschutz, Ballwurfsicherheit u.s.w. sind bei Bedarf vom Planer vorzugeben.
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Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Binnenland
Gebäudehöhe 0-10 m
>10-18 m >18-25 m
Windzone 1 B2 B2 B3 2 B2 B3 B3 3 B3 B3 B4
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1
4 B3 B4 B4 1 4A 5A 5A 2 5A 5A 6A 3 5A 6A 7A
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
4 6A 7A 8A 1 2 2 (3) 2 (3) 2 2 2 (3) 2 (3) 3 2 2 3
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
4 2 3 3 Küsten und Inseln der Ostsee
Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m Windzone
2 B3 B3 B4 3 B3 B4 B4
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1 4 B4 B4 B5
2 6A 6A 7A 3 7A 7A 8A
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
4 8A 8A 8A 2 2 2 (3) 3 3 2 3 3
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
4 3 3 3 Küsten und Inseln der Ostsee
Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m Windzone
Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1
4 B4 B4 B5
Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1
4 8A 8A 8A
Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1
4 3 3 3
Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit
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Anmerkung: In Tabelle 5 sind Werte für die Mitte des Gebäudes, im Randbereich erhöhte Anforderungen möglich. Inseln der Nordsee haben erhöhte Anforderungen, dort sind ab Gebäudehöhe >10 m besondere Berechnung erforderlich.
3.2 Prüfung
Um Prüfungen durchzuführen dienen vorhandene nationale, europäische und internationale Normen. Aber auch Normenentwürfe, Richtlinien sowie Regelwerke. In diesen werden die Prüfabläufe und Rahmenbedingungen wie Anzahl der Probekörper oder klimatische Rahmenbedingungen.
In den meisten Fällen werden die Ergebnisse der Prüfungen auf Grundlage von Klassifizierungsnormen klassifiziert.
Die Prüfungen für die CE-Kennzeichnung (mandatierte Eigenschaften) können nur durch vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte und notifizierte Prüfstellen vorgenommen werden. Das PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG ist notifizierte Prüfstelle No. 1644.
3.2.1 Erstprüfung
Eine Erstprüfung ist der vollständige Satz von Prüfungen oder sonstiger Verfahren in Bezug auf die zu bewertenden Eigenschaften, wobei die Leistungseigenschaften von Produktproben, die für den Produkttyp repräsentativ sind, bestimmt werden.
Alle Eigenschaften in Kap. 4, für die der Hersteller einen Wert angibt, sind einer Erstprüfung zu unterziehen, die aus Prüfungen und/oder Berechnungen besteht und/oder mit Hilfe von tabellarischen Werten erfolgt.
Ausnahme: - die Freisetzung gefährlicher Substanzen kann indirekt durch Überprüfung des Inhaltes der entsprechenden Substanzen bewertet werden.
3.2.2 Weitere Typprüfung
Immer wenn es zu einer Veränderung in der Konstruktion von Fenstern oder Außentüren, bei den Ausgangswertstoffen oder Lieferanten der Bauteile oder im Fertigungsprozess kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich beeinflussen würde, muss die Typprüfung für die betreffenden Eigenschaften wiederholt werden.
Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:
– Die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird;
– Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.
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Ergänzend werden Produkteigenschaften für objektbezogen Konstruktionen durch Prüfungen ermittelt.
Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:
– die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.
– Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.
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4 Eigenschaften und Anforderungen
4.1 Allgemeines
Die in den folgenden Abschnitten festgelegten Anforderungen entsprechen den im Regelfall zu erwartenden Belastungen und dienen als Planungsvorgaben.
Sollten die Anforderungen an Fenster und/oder Außentüren vom Regelfall abweichen – z.B. höhere oder geringere-, so sind diese bei der Planung zu berücksichtigen.
Durch bauliche Maßnahmen (z.B. geschützte Einbaulage, z.B. mittels Vordach und/oder Seitenblende, Laubengang) kann in vielen Fällen das erforderliche Anforderungsprofil von Fenstern und Außentüren vermindert werden.
Bei der Betrachtung, ob das Leistungsprofil des Produktes das Anforderungsprofil erfüllt, ist zu beachten, dass das Leistungsprofil je nach Einbaurichtung unterschiedlich sein kann.
Anmerkung:
Fenster und Außentüren unterliegen ggf. in der Bausituation spezifischen Einflüssen, z.B. Verformung, Sonneneinstrahlung, wechselnden Klimaten. Dadurch können sich die angegebenen, im Normzustand geprüften bzw. ermittelten Werte oder Klassen verändern. Diesbezügliche Einflüsse sind planerisch zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen (Anordnung, Material- und Farbauswahl usw.) zukompensieren.
4.2 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.2.
Die Windbeanspruchung ergibt sich aus der Windwirkung von Wind auf das Bauwerk, erfasst in Form von Windlasten, die sich aus Winddruck, Windsog und Zuschlagswerten zusammensetzen. Die Windlasten sind unter anderem abhängig von Gebäudehöhe, Gebäudelage und Gebäudeform. DIN EN 14351-1 beschränkt sich auf den Nachweis der Verformung. Soweit nicht aus Erfahrung ausrechend bemessen, ist für die wesentlichen tragenden Elemente ein statischer Nachweis erforderlich.
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Durch die DIN 1055-4:2005 wird Deutschland in die unten aufgeführten Windzonen eingeteilt. Eine nach Verwaltungsgrenzen zugeordnete tabellarische Aufstellung ist unter www.dibt.de erhältlich. Jedoch sind die amtlichen Bekanntmachungen der Bundesländer verbindlich.
Abbildung 1: Windzonen in Deutschland
Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 Windzone Windgeschwindigkeit vref
(m/s) Geschwindigkeitsdruck qref (kN/m²)
1 22,5 0,32 2 25,0 0,39 3 27,5 0,47 4 30,0 0,56
Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12
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Klassifizierung der Windlast Relative frontale Durchbiegung
A B C P1 P2a P3
Klasse für die
Windlast
< 1/150 < 1/200 < 1/300 nicht geprüft 0
400 200 600 1 A1 B1 C1 800 400 1200 2 A2 B2 C2 1200 600 1800 3 A3 B3 C3 1600 800 2400 4 A4 B4 C4 2000 1000 3000 5 A5 B5 C5
xxx E xxxxb AE xxxx BE xxxx CE xxxx a Dieser Druck wird 50mal wiederholt.
b Prüfkörper mit Beanspruchung durch Wind geprüft oberhalb Klasse 5, werden mit Exxxx klassifiziert, wobei xxxx der tatsächliche Prüfdruck P1 (z. B. 2350, usw.) ist.
Anmerkung: Bei der Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Wind bezieht sich die Ziffer auf die Klasse der Windlast und der Buchstabe auf die relative frontale Durchbiegung.
Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09
EN 12211 beschreibt das Prüfverfahren. Zur Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Windlast sind Windlasten und die relative frontale Durchbiegung in einer Gesamtklassifizierung wie im rechten Teil der Tabelle 7 zu verknüpfen.
In folgender Tabelle 8 werden die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeitsdruck, Windlast und Klassifizierung dargestellt.
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Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11, sinngemäß)
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4.3 Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten j
Der Hersteller muss ausreichende Informationen zu der Ausfachung (Füllung) zur Verfügung stellen, damit die Tragfähigkeit der Ausfachung bestimmt werden kann, z.B. Angaben zu Glasdicke und -typ.
Bezüglich Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten von Dachflächenfenstern gelten die Anforderungen nach Kap. 4.2. Zusätzliche Anforderungen an Dachflächenfenster gegen Schnee- und Dauerlast ergeben sich unter anderem aus DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-3/NA.
4.4 Brandeigenschaften
Die Hauptkomponenten des Fensters, der Außentür und des Dachflächenfensters (Profil, Ausfachung und Dichtungen, die im geschlossenen Zustand des Bauteiles direkt sichtbar sind) müssen mindestens normal entflammbar sein (entsprechend DIN 4102-1, Baustoffklasse B2 oder DIN EN 13501-1, Klasse E.
4.4.1 Dachflächenfenster
Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bedachungen, die durch Feuer von außen beansprucht werden, ist nach DIN EN 13501-5 vorzunehmen.
4.5 Schlagregendichtheit
Die Schlagregendichtheit ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit. Die Anforderungen sollten daher mit der Angabe der Klassen nach Tabelle 9 vom Planer vorgegeben werden.
Eigenschaft/ Wert/Einheit
Klassifizierung/Wert
Ungeschützt (A)
Prüfdruck (Pa)
NPD 1A
(0)
2A
(50)
3A
(100)
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(200)
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Geschützt (A)
Prüfdruck (Pa)
NPD 1B
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(150)
5B
(200)
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(250)
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(300)
Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle: DIN EN 14351:201-08, Tabellen 1 und 2)
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Die Schlagregenbelastung besteht aus der Einwirkung von Wind und Regen, so dass die in der Planung festzulegenden Anforderungen an die Schlagregendichtheit aus der zu erwartenden Windlast auf ein Bauwerk abzuleiten sind. Hilfestellung für die Ermittlung der Windlast gibt das Kapitel 0Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Prüfungen der Schlagregendichtheit erfolgen nach EN 1027. Die Ergebnisse müssen nach EN 12208 angegebne werden.
Der Anteil der Windbelastung bei Schlagregeneinwirkung leitet sich deshalb aus der Windlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA ab. Damit ist zur Festlegung der Anforderungen zunächst die Bemessungswindlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA zu bestimmen und für die Anforderungen an die Schlagregendichtheit nach Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11, sinngemäß) abzumindern.
Dabei ist wie folgt vorzugehen:
1) Bestimmung der Bemessungswindlast aus dem Standsicherheitsnachweis von Gebäuden nach Kap. 0 Anhang A
2) Bestimmung des Anteiles der Windlast zur Schlagregenbelastung. Er ist nach Kap. 0dieses Leitfadens mit 25% der Bemessungswindlast anzunehmen.
3) Einstufung der Schlagregenbelastung anhand dieser abgeminderten Windlast in die Tabelle 9 zur Festlegung der Klasse der Schlagregendichtheit.
4) Bei der Festlegung der Klasse ist die Einbausituation nach geschützter oder ungeschützter Lage zu beurteilen.
Prüfdruck Klassifizierung P max in Pa
a Prüfverfahren A Prüfverfahren B Anforderungen
0 1A 1B 15 min Besprühung 50 2A 2B wie Klasse 1 + 5 min 100 3A 3B wie Klasse 2 + 5 min 150 4A 4B wie Klasse 3 + 5 min 200 5A 5B wie Klasse 4 + 5 min 250 6A 6B wie Klasse 5 + 5 min 300 7A 7B wie Klasse 6 + 5 min 450 8A --- wie Klasse 7 + 5 min 600 9A --- wie Klasse 8 + 5 min > 600 Exxx --- Oberhalb 600 Pa in Stufen von
150 Pa, muss die Dauer jeder Stufe 5 min betragen.
ANMERKUNG: Verfahren A ist für ein Produkt geeignet, das nicht geschützt ist. Verfahren B ist für ein Produkt geeignet, das teilweise geschützt ist (tiefe Laibung oder Vordach). a Nach 15 min ohne Druckbelastung und 5 min bei den nachfolgenden Stufen. Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß
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Unter der Belastung durch Schlagregen nach DIN EN 1027 sowie unter Berücksichtigung der erforderlichen Klassifizierung gemäß Tabelle 10 darf auf der Außenseite kein Wasser in das Rauminnere gelangen. Das Eindringen eines einzelnen Wassertropfens ist zulässig, wiederholter oder kontinuierlicher Wassereintritt ist nicht zulässig (siehe DIN EN 1027 Abschnitt 3.4 „Wassereintritt“).
Feuchteerscheinungen einschließlich Tauwasser innerhalb der Funktionsfälze ist,
solange kein Wasser in das Rauminnere eintritt, kein Beurteilungskriterium für die
Klassifizierung noch Reklamationsgrund.
4.6 Gefährliche Substanzen
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:201-08, 4.6.
Soweit es die anerkannten Regeln der Technik ermöglichen, muss der Hersteller die Werkstoffe des Produktes angeben, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung Emission oder Migration unterliegen und bei denen eine Emission oder Migration in die Umbebung eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellt. Der Hersteller muss in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen Bestimmungslandes eine entsprechende Angabe der Bestandteile vorbereiten und abgeben.
Für die Beurteilung der Unbedenklichkeit ist der fertige Zustand maßgeblich. Ob und ggf. in welchem Umfang gesundheitliche Gefahren während der Herstellung des Produkts bestehen können, ist nicht Gegenstand der Produktnorm „Fenster und Außentüren“, sondern ist in einschlägigen Vorschriften geregelt (z.B. Berufsgenossenschaft, Arbeitsstättenverordnung etc.).
Der Hersteller kann daher entweder eine Prüfung des fertigen Produkts bei einer dafür anerkannten Prüfstelle durchführen oder eine/n Erklärung/Bestätigung/Nachweis seiner Zulieferer für die in seinem Produkt enthaltenen Werkstoffe und Bauteile anfordern und überprüfen (Plausibilitätsprüfung) ob bei bestimmungsgemäßen Gebrauch gefährliche Substanzen durch Emission oder Migration an die Umwelt abgegeben werden, die eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellen könnten.
Falls solche enthalten sein sollten, muss der Fensterhersteller / Außentürhersteller in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen Bestimmungslandes diese Werkstoffe und die darin enthaltenen potentiell gefährlichen Stoffe in einer Herstellererklärung angeben und diese zusätzlich zur CE-Kennzeichnung den Begleitpapieren des Produkts beifügen.
Derartige Nachweise können z.B. sein:
• Materialdatenblätter der Inhaltsstoffe
• ggf. Gutachten zur toxikologischen oder biologischen Unbedenklichkeit
• soweit verfügbar, Sicherheitsdatenblätter (z.B. EG-Richtlinie 91/155/EWG).
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Falls für einzelne Werkstoffe keine der vorgenannten Unterlagen verfügbar sein sollten, ist vom jeweiligen Lieferanten eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ anzufordern, aus der folgendes hervorgehen sollte:
„Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Anwendung des Bauproduktes im eingebauten Zustand) sind keine Inhaltsstoffe bekannt, die eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt durch Emission oder Migration darstellen.“
Die in Deutschland gültigen gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten.
Anmerkung
Eine informative Datenbank mit europäischen und nationalen Bestimmungen zu gefährlichen Substanzen ist auf der Website des Bauwesens EUROPA (Zugang über http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm) enthalten.
4.7 Stoßfestigkeit
Die Stoßfestigkeit nach DIN EN 1431-1 ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit bei verglasten Außentüren mit Verletzungsgefahr. Die Anforderungen sollten daher mit Angabe der Klassen nach Tabelle 11 vom Planer angegeben werden.
Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis nur bei Glastüren mit Verletzungsgefahr notwendig.
Bei verglasten Türen, die für den Durchgang von Personen bestimmt sind, sollte mindestens die Klasse 1 nach DIN EN 13049:2003-08 gemäß nachfolgender Tabelle 11 erfüllt sein.
Im öffentlichen Bereich wird die Anwendung der Klasse 2 nach DIN EN 13049 empfohlen.
Klassifizierung DIN EN 13049
1 2 3 4 5
Fallhöhe (mm) 200 300 450 700 950
Klassifizierung DIN EN 12600
(3) 2 1
Fallhöhe (mm) (190) 450 1200 Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN 12600:2003-04)
Das Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas wird in DIN EN 12600 geregelt.
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4.8 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
Für Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.8
Befindet sich am Fenster/an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z.B. Oberlicht mit einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z.B. Fangschere, Feststeller, Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten.
In Deutschland gibt es bezüglich dieser Eigenschaft keine generelle baurechtliche Regelung, sondern um ein sicheres Reinigen des Glases auf der Außenseite zu gewährleisten, sollten Kippflügel bei einem Öffnungswinkel ≥ 65° fixiert werden können.
Hinweis: Dreh-Kipp-Beschläge fallen nach Ansicht des PfB nicht unter die Sicherheits-vorrichtungen, sondern sind Bestandteil des Fensterbeschlags und werden bei der Prüfung dieses berücksichtigt (siehe z.B. für Dreh-Kipp-Beschläge DIN EN 13126-8, Abs. 7.3.5 „Prüfung mit zusätzlicher Belastung von 1000 N“).
Nach DIN EN 13126-1:2012-02 Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1 Gemeinsame Anforderungen an alle Arten von Beschlägen, Abschnitt 6.4 muss der Prüfkörper das Profil und den Werkstoff simulieren, für das/den der Beschlag vorgesehen ist. Im Prüfbericht muss z.B. Holzqualität und Art und Größe der verwendeten Schrauben angegeben sein.
4.9 Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren
Die lichte Öffnungshöhe und Öffnungsbreite von Außentüren (Siehe EN 12519:32004, 3.1) ist in mm anzugeben.
Wenn Schwelle und Sturz/Querbalken nicht parallel sind, sind die maximalen und minimalen Höhen anzugeben. Für die Auswahl von Außentüren sind die Bauordnungen der Länder und andere Verordnungen, z.B. Versammlungsstättenverordnungen, zu berücksichtigen; für barrierefreies Bauen gelten DIN 18040-1 und DIN 18040-2.
Anmerkung
Die Höhe und Breite können durch hervorstehende Beschläge und Öffnungswinkel verringert werden, was zu berücksichtigen ist.!
4.9.1 Barrierefreiheit
Wenn Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen, berücksichtigt werden sollen, sind die Normen DIN 18040-1 und -2 bezüglich des barrierefreien Bauens anzuwenden.
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Diese Normen gelten sowohl für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) als auch für Wohnungen (DIN 18040-2) und enthalten unter anderem maßliche und konstruktive Vorgaben für manuell bedienbare Fenster und Türen und automatische Türsysteme.
4.10 Fähigkeit zur Freigabe
Notausgangsverschlüsse, Scharniere und Panikverschlüsse, die an Außentüren auf Fluchtwegen angebracht sind, müssen EN 179, EN 1125, EN 1935, prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen.
Nach DIN 18055:2014-11 muss die Funktion von Türen, die mit solchen Verschlüssen ausgestattet sind, mit einer Dauerfunktionsprüfung nach DIN EN 1191 überprüft worden sein und nach DIN EN 12400 bzw. DIN EN 14600 klassifiziert sein.
Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Dazu müssen Türen in Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Eine Deklaration der „Fähigkeit zur Freigabe“ wird dort nicht gefordert.
Anmerkung aus DIN EIN 14351-1:2016-12
In dieser Norm (DIN EIN 14351-1:2016-12) beschriebenen Fenster sind nicht hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Freigabe (zu öffnen) bewertet.
Türen auf Fluchtwegen (Konformitätssystem 1) müssen als solche deklariert und mit der entsprechenden Klasse gekennzeichnet werden.
4.11 Schallschutz
In Deutschland ist DIN 4109 baurechtlich eingeführt und verbindlich anzuwenden. Es gibt jedoch kein direktes vom Gesetzgeber baurechtlich vorgegebenes Mindestschalldämm-Maß erf. Rw,R für Fenster und Außentüren, ausgenommen Laubengangtüren. Bei Laubengangtüren gelten mindestens die Anforderungen an Wohnungseingangstüren mit Rw,R ≥ 27 dB. Führt die Laubengangtür direkt in den Wohnraum, gilt Rw,R ≥ 37 dB (siehe Tabelle DIN 4109 Tabelle 3 Zeile 16 und Zeile 17).
Die Geräuschemission von kraftbetätigten Fenstern stellt keine signifikante Gefährdung für die Anwendung dieser Produkte dar. Es handelt sich um einen Komfortaspekt. Die Bedienungsanleitung müssen für die Umgebung dieser Produkte den Pegel des A-gewichteten Emissionsschalldrucks angeben, wenn er höher als 70 dB liegt, oder müssen, was im Allgemeinen der Fall ist, angeben, dass der Pegel ≤ 70dB ist.
Ansonsten gelten die Anforderungen an die Gesamtschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen (= Wand + Fenster + Tür + Sonstiges). Maßgebend für die Schalldämmung von Außenbauteilen ist der Außenlärmpegel. Hierzu können Lärmschutzkarten oder Verkehrszählungen hilfreich oder Lärmpegelmessungen vor Ort notwendig sein.
PfB Leitfaden Stand 11/2016
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Raumarten
Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien
Aufenthaltsräume in Wohnungen,
Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und
Ähnliches
Büroräume1) und Ähnliches
Lärmpegel- bereich
„Maßgeblicher Außenlärmpegel“
dB (A) erf. R´w,res des Außenbauteils in dB
I Bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 85 bis 80 2) 50 45 VII > 80 2) 2) 50
1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 12:Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109)
Die Höhe des erforderlichen Schalldämm-Maßes einer Außentür oder eines Fensters ist vom Planer anzugeben und kann unter Berücksichtigung der Flächen und Schalldämmungen von Wand und Zusatzbauteilen rechnerisch ermittelt werden.
Das Schalldämm-Maß ist nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) oder, für bestimmte Fensterarten, in mit Anhang B der DIN EN 14351-1 zu ermitteln.
Von den ermittelten Prüfergebnissen des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw (=Rw,P Prüfstandswert nach DIN 4109) sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R („Rechenwert nach DIN 4109“) für die Ausschreibung zu erhalten:
Fenster: 2 dB Außentüren: 5 dB
Zur notwendigen Deklarierung für die CE-Kennzeichnung bestehen folgende Möglichkeiten zur Ermittlung des bewerteten Schalldämm-Maßes RW:
– Verwendung tabellarischer Werte für Fenster nach Produktnorm DIN EN 14351-1 Anhang B „Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern“
– Prüftechnischer Nachweis für Fenster und Außentüren nach DIN EN ISO 10140-2 (Ersatz für DIN EN ISO 140-3) und Bewertung nach DIN EN ISO 717-1
– Das Ergebnis wird in der CE-Kennzeichnung wie folgt angegeben: RW = xy (C; Ctr) dB.
Hinweise:
Die Spektrumsanpassungswerte C und Ctr werden z.Zt. in Deutschland nicht gefordert/angewendet, sind in der CE-Kennzeichnung jedoch anzugeben.
PfB Leitfaden Stand 11/2016
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Üblicherweise wird die prüftechnische Ermittlung des Schalldämm-Maßes an Standard-Größen durchgeführt (Fenster: ca. 1,23 x 1,48 m, Türen: ca. 1 x 2 m). Die Übertragung dieser Prüfergebnisse auf Fenster und Außentüren gleicher Bauart mit Größenabweichungen von mehr als ± 20% in Breite oder Höhe sollte mit Abstimmung der Prüfstelle erfolgen.
4.12 Wärmedurchgangskoeffizient
Für den Wärmeschutz sind die Vorgaben der gültigen Energie-Einsparverordnung einzuhalten.
Aus der EnEV 2014:
– Bei Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die > 19° C beheizt werden, richten sich die Wärmedurchgangskoeffizienten UD bzw. UW nach dem vom Planer aufgrund seiner Energiebilanz bzw. dem Energieausweis vorgegebenen Wert.
Hierzu werden folgende Referenzwerte angegeben: Uw ≤1,30 W/m²K UD ≤1,80 W/m²K Die Referenzwerte stellen keine Mindestanforderung dar, größere U-Werte beim Gebäude sind zulässig, wenn durch andere Bauteile kompensiert wird.
– Beim erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung in bestehenden Gebäuden gilt folgendes: - Fenster Uw ≤1,30 W/m²K (mit Sonderverglasung* Uw≤ 2,00 W/m²K) - Verglasung Ug ≤1,10 W/m²K (mit Sonderverglasung* Ug≤ 1,60 W/m²K) - Außentür UD ≤2,9 W/m²K
*Anmerkung: Sonderverglasungen im Sinne der EnEV 2014 sind: - Schallschutzverglasungen mit Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 - Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschuss-, Durchbruch- oder Sprengwirkungshemmung - Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas, mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13:1990-05.
PfB Leitfaden Stand 11/2016
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Die UD- bzw. UW-Werte lassen sich für die notwendige CE-Kennzeichnung auf verschiedene Arten ermitteln, deren Genauigkeit mit dem Aufwand zur Berechnung oder Prüfung zunimmt:
– Tabellenwert durch Herauslesen des U-Wertes unter Heranziehung von DIN EN ISO 10077-1. Diese Tabellenermittlung ist nur möglich bei verglasten Fenstern, Außentüren und Fest-verglasungen mit einem Rahmenanteil von 30 % nach Tabelle F.1 bzw. 20% nach Tabelle F.2.
4.13 Strahlungseigenschaften
Unter Strahlungseigenschaften sind die technischen Eigenschaften der Verglasungen zu verstehen. Von lichtdurchlässigen Verglasungen müssen Gesamtenergiedurchlassgrad g-Wert und der Transmissionsgrad ermittelt werden. Der g-Wert ist wesentlich abhängig von Isolierglasaufbau, Glasdicke, Gasfüllung, Typ und Position der Glasbeschichtung. Der g-Wert wird zur Ermittlung des Energiebedarfs von Gebäuden verwendet.
Die Ermittlung des Gesamtenergiedurchlassgrades (Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert) und des Lichttransmissionsgrades von lichtdurchlässigen Verglasungen muss nach SIN EN 410 oder, sofern anwendbar, nach EN 13363-1 bzw. EN 13363-2 (Referenzverfahren) erfolgen.
4.14 Luftdurchlässigkeit
Nach EN 1026 (Referenzverfahren) sind zwei Prüfungen auf Luftdurchlässigkeit durchzuführen, wobei bei einer Prüfung Überdrücke und bei der anderen Prüfung Unterdrücke aufgebracht werden.
Die Prüfung auf Luftdurchlässigkeit von zusammengesetzten Elementen müssen am Gesamtelement oder dessen Einzelteilen einschließlich der Fugen zwischen den Einzelteilen durchgeführt werden. Wird die Prüfung an den Einzelteilen durchgeführt, muss die Luftdurchlässigkeit des Gesamtelementes als Summe der Luftdurchlässigkeit der Einzelteile und der Fugen berechnet werden.
Zur Information sind in Tabelle 13 und Tabelle 14 die Werte der Luftdurchlässigkeit bei 10 Pa (Fugendurchlasskoeffizient aL und Flächendurchlasskoeffizient aF) und 100 Pa (Referenzluftdurchlässigkeit) jeweils einer Klasse nach DIN EN 12207 zugeordneten maximal zulässigen Luftmengen angegeben. Umgerechnet auf die gesamten zu prüfenden Druckstufen ergeben sich die Luftdurch-lässigkeitsgrenzen der Klassen 1 bis 4 gemäß Abbildung 2 und Abbildung 2.
Klasse DIN EN 12207
Fugendurchlass- koeffizient aL bei
10 Pa
Referenzluftdurchlässigkeit [m³/hm] bei
Maximaler Prüfdruck
[Pa]
Luftdurch-lässigkeit [m³/hm]
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50 Pa
100 Pa
1 2,69 7,87 12,5 150 16,38 2 1,45 4,25 6,75 300 14,04 3 0,48 1,42 2,25 600 7,43 4 0,16 0,47 0,75 600 2,48
Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge (Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2000-06 ergänzt durch die Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient aL bei 10 Pa)
Referenzluftdurchlässigkeit bei [m³/hm²]
Klasse DIN EN 12207
Flächendurchlass- koeffizient aF bei 10
Pa m³/h m² daPa2/3
50 Pa 100 Pa
Maximaler Prüfdruck
[Pa]
Luftdurch-lässigkeit [m³/hm²]
1 10,80 31,5 50 150 65,52 2 5,82 17,01 27 300 56,16 3 1,94 5,67 9 600 29,71 4 0,65 1,89 3 600 9,91
Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche (Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2000-06 ergänzt durch die Spalte 2 Flächendurchlasskoeffizient aF bei 10 Pa)
Für die Umrechnung der Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF für andere Prüfdrücke können folgende Umrechnungsfaktoren verwendet werden: Faktor
„windschwache“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährl. Druckdifferenz 4 Pa 0,54
„windstarke“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährliche Druckdifferenz 8 Pa 0,86
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Klass
e 1
Klass
e 2
Klass
e 3
Klass
e 4
0,01
0,1
1
10
100
10 100 1000
län
gen
bezo
gen
e L
uft
du
rch
läss
igk
eit
VL
= V
o/L
in
m³/
hm
Klasse
1
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
0,1
1
10
100
10 100 1000Prüfdruckdifferenz [Pa]
flä
ch
en
bezo
gen
e L
uft
du
rch
läss
igk
eit
VA
= V
o/A
in
m³/
hm
²
Abbildung 2: Diagramm für die Abbildung 3: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit flächenbezogene Luftdurchlässigkeit
Sowohl bei der flächenbezogenen als auch bei der längenbezogenen Angabe der Luftdurchlässigkeit sind jeweils nur die Funktionsflächen bzw. Funktionslängen aller öffenbaren Flügel der Fenster und Außentüren zu berücksichtigen. Festverglasungen, fest montierte Flügel usw. bleiben unberücksichtigt! Wie aus der Prüfnorm DIN EN 1026:2016-09, Pkt. 9 zu entnehmen ist, muss im Prüfbericht der Schließzustand, während der Prüfung, dokumentiert werden.
Es wird aber seitens des PfB bei Außentüren mit Mehrfachverriegelungen empfohlen, den Prüfnachweis sowohl in verriegeltem und versperrtem Zustand als auch in nicht versperrtem Zustand = nur Falle im Schließblecheingriff zu führen.
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Die Luftdurchlässigkeit für Fenster muss nach DIN 4108-2 eingehalten werden. An Fenstern, einschließlich Dachflächenfenster, gelten folgende Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit:
– Bis zu 2 Vollgeschosse: Klasse 2 nach DIN EN 12207
– Mehr aus 2 Vollgeschosse: Klasse 3 nach DIN EN 12207
Für Außentüren wird in DIN 4108-2 die Luftdichtheitsklasse 2 nach EN 12207 gefordert.
Erhöhte Anforderungen sind zu vereinbaren
4.15 Dauerhaftigkeit
4.15.1 Allgemeines
Dauerhaftigkeit bedeutet für Hersteller durch geeignete Wahl an Werkstoffen, einschließlich Anstriche, und Bauteilen unter regelmäßiger fachgerechter Wartung und Pflege die Dauerhaftigkeit seines Produktes für eine wirtschaftlich sinnvolle Lebensdauer sicherzustellen. Als Lebensdauer werden für Fenster und Außentüren Zeiträume von 40-50 Jahren angesetzt. Der Hersteller muss Angaben zu Wartung und Austausch von Teilen mitliefern.
4.15.2 Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften
Die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften muss wie folgt sichergestellt werden:
– Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften hängt hauptsächlich von den Dichtungen sowie den Beschlägen ab, die auswechselbar sein müssen.
– Wärmedurchgangskoeffizient
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft hängt hauptsächlich mit der langfristigen Leistung der Verglasung zusammen. Bei Glas, das die Anforderungen der in Anhang C der DIN EN 14351-1:201-08 angegebenen Normen erfüllt, müssen die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit als erfüllt gelten.
– Fähigkeit zur Freigabe (nur bei verschlossenen Türen auf Fluchtwegen)
Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft ist durch Übereinstimmung mit 4.10 sicherzustellen.
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4.16 Bedienungskräfte
Laut DIN 18055:2014-11 müssen Bedienungskräfte nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:
– Schließkraft
– Fingerbetätigung
– Handbetätigung
Handbetätigte Fenster müssen nach EN 12046-1 geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 13115 anzugeben. Handbetätigte Außentüren müssen nach EN 12046-2 geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 12217 anzugeben.
Die Bedienungskräfte sind eine wichtige Voraussetzung, um Fenster und Außentüren entsprechend ihrem Verwendungszweck Öffnen und Schließen sowie Versperren zu können. Vom Planer ist die jeweilige Anforderung Bedienungselemente bzw. Handhabe wie Griffe, Drücker, Schlüssel usw. anzugeben.
Prüfung Widerstand gegen Bedienkräfte
Klasse 1 Mindestanforderung
Klasse 2 Sonderanforderung
a) Schiebe- oder Flügelfenster
100 N 30 N DIN EN 12046-1
b) Beschläge 1) Hebelgriffe (handbetätigt) 2) Fingerbetätigt
100 N oder 10 Nm 50 N oder 5 Nm
30 N oder 5 Nm 20 N oder 2 Nm
Tabelle 15: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11 = EN 13115 : 2001, Tabelle 1)
Klasse 1 gilt für alle Fenster, sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau. Dies muss nicht extra vereinbart bzw. ausgeschrieben werden. Klasse 2 gilt für Räume mit besonderer Nutzung z.B. gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer und ist besonders zu vereinbaren und auszuschreiben.
Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-2 für Fenster die Klasse 2 nach DIN EN 13115.
Die Bedienungskräfte und –momente sind kombiniert zu messen, d. h. Ziehen oder Drücken am Türgriff/Knauf (Kraft F [N])und Drehen am Schlüssel (Drehmoment [Nm]).
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Beständigkeit gegen Klasse 1
Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5
Schließkraft bzw. Kraft zur Einleitung einer Bewegung, Höchstwert (N)
75 50 25 10 50
Handbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm), - maximale Kraft (N)
10 100
5 50
2,5 25
1 10
5 50
Fingerbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N)
5 20
2,5 10
1,5 6
1 4
1,5 6
Min.-bedienungs-
kräfte
Sonderbedienungskräfte
Tabelle 16: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1)
Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-1 sowie für DIN 18040-2 für Türen die Klasse 3 nach DIN EN 12217.
Anmerkung: Durch die fortwährende Verbesserung der Dichtheit (Luftdurchlässigkeit) bei Außentüren erhöhen sich zwangsläufig auch die Bedienungskräfte. Unter Berücksichtigung geringer Türblattverformung von max. 4,0 mm, einer Verformung der Umrahmung von max. 1,0 mm sowie der zulässigen Toleranz bei der Montage von Türelementen von 1,5 mm/m bzw. max. 3,0 mm ergibt sich für die Mindestbedienungskraft die Klasse 2. Für Räume/Zugänge mit besonderer Nutzung (gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer) sind Bedienungskräfte der Klasse 3 oder gar Klasse 4 zu empfehlen und von der Planung zu berücksichtigen.
Um die Klassen 3 und 4 einhalten zu können sind neben den Verformungswerten von max. 2,0 mm für die Türflügel üblicherweise weitere Maßnahmen erforderlich wie z.B.:
– vergrößerte Schlüsselreiden
– verlängerte Griffe bzw. Drücker,
– griff- bzw. drückerbetätigte Schlösser (Schlösser deren Ver-, und Entriegelung über den Drücker erfolgt, bzw. selbstverriegelnde Schlösser mit Entriegelung über den Drücker),
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– Feststellanlagen oder Drehflügelantriebe für Türen mit Schließmitteln (z.B. Obentürschließer),
– motorisch betätigte Schlösser, Schließzylinder oder Beschläge.
Bei Außentüren mit der Notwendigkeit der Bedienungskräften der Klasse 4, so sind Bedienungshilfen, wie vorgenannt, insbesondere für die fingerbetätigten Beschläge erforderlich, da mit üblichen Schlüsseln von Profilzylindern nach DIN 18252 die fingerbetätigten Momente der Klasse 4 nicht realisiert werden können.
Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis für die CE-Kennzeichnung nur bei kraftbetätigten Fenster- und Außentüren vorzunehmen.
Bis zum Erscheinen der Produktnorm DIN EN 16361 für automatische Türsysteme, die sich momentan noch im Entwurf befindet (Ausgabe 2011-12), sind in Deutschland DIN 18650-1 und DIN 18650-2 anzuwenden (siehe Nationales Vorwort der DIN EN 14351-1).
4.17 Mechanische Festigkeit
Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich und der Art der Nutzung und ist vom Planer vorzugeben. Zur Orientierung dient Tabelle 17.
Klasse Nutzungskategorie Beschreibung
1 bis 2 Niedrig bis mittel
Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering.
2 bis 3 Mittel bis groß Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen; es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung.
3 bis 4 Groß bis extrem Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß.
4 Extrem Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt.
Tabelle 17: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192, Tabelle E.3 DIN 18055)
Den jeweiligen Nutzungskategorien sind in den nachfolgenden Tabelle 18 (Fenster) und Tabelle 19 (Außentüren) die in den jeweiligen Klassen zu erbringenden Prüfanforderungen zugeordnet.
Zur Klassifizierung müssen alle in der Spalte einer jeweiligen Klasse aufgeführten Anforderungen erreicht werden. Es kann jedoch wahlweise auf die erreichte Klasse in
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jeder Prüfung hingewiesen werden, z.B. wenn für Schulen beim Widerstand gegen harten Stoß eine höhere Klasse ausgeschrieben wird.
Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
DIN EN 14608 Vertikallasten 200 N 400 N 600 N 800 N
DIN EN 14609 Statische Verwindung 200 N 250 N 300 N 350 N Tabelle 18: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.1)
Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
DIN EN 947 Vertikale Belastung, N 400 600 800 1 000
DIN EN 948 Statische Verwindung, N 200 250 300 350
DIN EN 949 Weichen und schweren Stoß, J
30 60 120 180
DIN EN 950 Harten Stoß, J 1,5 3 5 8
Wohnungsbau
Gewerbe
Tabelle 19: : Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.2)
Für den Wohnungsbau wird für Fenster und Außentüren jeweils mind. Klasse 2, für den Verwendungszweck im Nichtwohnungsbau (Gewerbe) wird mind. Klasse 3 empfohlen. Wird eine niedrigere oder höhere Klasse notwendig, so ist diese vom Planer vorzugeben.
4.18 Lüftung
Die in ein Fenster oder eine Außentür eingebauten Vorrichtungen zum Luftdurchlass müssen nach EN 13141-1:2004, 4.1, geprüft und beurteilt werden. Fugen und Öffnungen, die nicht für Prüfungen vorgesehen sind, müssen abgeklebt werden. Die Ergebnisse müssen folgende Daten umfassen:
− Lüftungskenngrößen (k) und den Strömungsexponenten (n);
− Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz
Diese Anforderungen beziehen sich auf Lüftungseinrichtungen, die integraler Bestandteil des Fensters ist. Beispielsweise befinden sich diese im Fensterfalz oder im Rahmenprofil. Ventilatorgestützte Lüftungseinrichtungen sind ausgeschlossen.
4.19 Durchschusshemmung
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind insbesondere gefährdete Personen wie z.B. Politiker auch selbst in ihrer Privatsphäre von äußeren Anschlägen durch Beschuss im
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Visier von Tätern(innen). Normativ ist diese Thematik schon seit Jahrzehnten durch DIN 52290 Teil 2 festgeschrieben. Durch die Europäisierung liegen auch hierfür nach den verschiedensten Feuerwaffen europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen vor, so dass es für den Planer möglich ist, entsprechend der Gefährdungsklasse Vorgaben zu machen.
4.19.1 Widerstandsklassen
Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB 7 zurückgegriffen.
Wird planungsseitig die Beschusshemmung eines Bauteils notwendig, so ist es in den zugängigen Bereichen meist zudem angebracht die Einbruchhemmung mit vorzugeben. Die Beschusshemmung kann jedoch auch in oberen Stockwerken, insbesondere bei gegenüberliegenden Gebäuden erforderlich sein.
Munition Beschussbedingungen Klasse Art der Waffe Kaliber Art Masse
g Prüf-
entfernung m
Geschoss-geschwindigkeit
m/s FB1 Büchse 22LR L/RN 2,6 ± 0,1 10 ± 0,5 360 ± 10 FB2 Faustfeuerwaffe 9 mm Luger FJ(1) /RN/SC 8,0 ± 0,1 5 ± 0,5 400 ± 10 FB3 Faustfeuerwaffe 357 Mag. FJ(1) /CB/SC 10,2 ± 0,1 5 ± 0,5 430 ± 10 FB4 Faustfeuerwaffe
Faustfeuerwaffe 357 Mag. 44 Rem. Mag
FJ(1) /CB/SC FJ(2) /FN/SC
10,2 ± 0,1 15,6 ± 0,1
5 ± 0,5 5 ± 0,5
430 ± 10 440 ± 10
FB5 Büchse 5,56 x 45* FJ(2) /PB/SCP1 4,0 ± 0,1 10 ± 0,5 950 ± 10 FB6 Büchse 5,56 x 45*
7,62 x 51 FJ(2) /PB/SCP1 FJ(1) /PB/SC
4,0 ± 0,1 9,5 ± 0,1
10 ± 0,5 10 ± 0,5
950 ± 10 830 ± 10
FB7 Büchse 7,62 x 51** FJ(2) /PB/HC1 9,8 ± 0,1 10 ± 0,5 820 ± 10 FSG Flinte 12/70 Massives
Bleigeschoss 3) 31 ± 0,5 10 ± 0,5 420 ± 20
L Blei FJ(1) = Vollmantel, Stahl CB Kegelspitzkopf FJ(2) = Vollmantel, Kupfer FJ Vollmantelgeschoss 3) Brenneke FN Flachkopfgeschoss ; HC1 Stahlhartkern, Masse (3,7 ± 0,1) g, Härte über 63 HRC PB Spitzkopfgeschoss RN Rundkopfgeschoss SC Weichkern (Blei) SCP1 Weichkern (Blei mit Stahlpenetrator (Typ SS 109) * um die Anforderungen für das Kaliber (5,56 x 45) zu erreichen, wird eine Drall Länge von = (178 ± 10) mm empfohlen. ** um die Anforderungen der Klasse FB 7 zu erreichen, wird eine Drall-Länge von = (254 ± 10) mm empfohlen. Anmerkung 1: Falls ein einzelner Schuss abgefeuert werden soll, so kann die Prüfentfernung, um die Treffergenauigkeit nach EN 1523-1998, Abschnitt 6 zu erreichen, verringert werden. In diesem Fall kann die Geschossgeschwindigkeit unter Umständen nicht gemessen werden. Anmerkung 2: Um als FB 4 oder FB 6 klassifiziert zu werden, ist der Prüfkörper mit den beiden aufgeführten Kalibern zu prüfen. Tabelle 20: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2)
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4.19.2 Zugeordnete Gläser
Den beschusshemmenden Elementen sind die Widerstandsklassen der durchschusshemmenden Verglasungen gemäß Tabelle 21 zuzuordnen. Nichttransparente Füllungen / Ausfachungen sind mit dem Element zu prüfen.
Klasse des Elementes
Niedrigste Klassifizierung der Gläser (in Übereinstimmung mit EN 1063), die in der Prüfung und im Element zu verwenden sind
FB1 BR1
FB2 BR2
FB3 BR3
FB4 BR4
FB5 BR5
FB6 BR6
FB7 BR7
FSG SG2
Tabelle 21: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3)
4.20 Sprengwirkungshemmung
Weltweit steigt die Terrorgefahr. Dieser Terror zeigt sich häufig durch mit Strengstoff bestückte Selbstmordattentäter. Mit Bedrohungen dieser Art muss gerechnet werden.
Aus diesem Grunde wird, zumindest in stark gefährdeten Gebäuden wie z.B. Botschaften, Polizei- und militärischen Gebäuden, neben einer ausreichenden Einbruch- und Beschusshemmung auch die Sprengwirkungshemmung in den Vordergrund rücken.
In der Produktnorm DIN EN 14351-1 werden zwei unterschiedliche Prüfarten zugrunde gelegt.
4.20.1 Nachweis mittels Stoßrohr
Hier wird die Prüfung an einem Bauteil durch eine in einem Rohr erzeugte Druckwelle vorgenommen. Die Klasseneinteilung ist wie folgt:
Mindestwerte für
Klassifizierungscode Spitzendruck pmax bar a Positiver spezifischer Impuls (i+) bar-ms
EPR1 0,50 3,7
EPR2 1,00 9,0
EPR3 1,50 15,0
EPR4 2,00 22,0
a Die Dauer der positiven Phase (t+) darf nicht geringer als 20 ms sein. Tabelle 22:Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1)
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4.20.2 Sprengwirkungshemmung durch den Nachweis mittel Freilandversuch
Der Vorteil des Freilandversuches ist dadurch gegeben, dass aufgrund des Prüfaufbaus keine Größeneinschränkung des Prüfkörpers bestehen, sondern dass allgemein realistische Ist-Größen der Prüfung unterzogen werden können.
Klassifizierung Masse der Ladung kg
Abstand m
EXR1 3 5,0 EXR2 3 3,0 EXR3 12 5,5 EXR4 12 4,0 EXR5 20 4,0
Tabelle 23:Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1)
4.21 Dauerfunktionsprüfung
Fenster und Außentüren sind nach DIN EN 1191 wiederholt zu öffnen und zu schließen. Bei Mehrfachfunktion wie z.B. Dreh-Kippfenster usw. wird jede Funktion mit der gleichen Zyklenzahl geprüft. Die unterschiedlichen Öffnungsvarianten können gleichzeitig oder getrennt geprüft werden. Die Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion wird mit Ausnahme von selbstverriegelnden Schlössern gemäß DIN EN 1191 nicht geprüft. Bei Verwendung von Mehrfachverriegelungsschlössern sollte deshalb auf Schlösser nach DIN 18251-3 mit einem Nachweis der Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion mit Türanzug zurückgegriffen werden.
Die notwendige Anzahl der Zyklen wird vom Planer vorgegeben, wobei die in der nachfolgenden Tabelle 24 für jede Klasse ausgewiesene Anzahl der Zyklen einzuhalten ist. Als Orientierung für die in Abhängigkeit der zu erwartenden Nutzung vorzugebende Zyklenanzahl für Fenster und Außentüren dient die Spalte „Beanspruchung“.
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Klasse Mindest-
anforderung
Anzahl der Zyklen Beanspruchung
0 1 2 3
Wohnungsbau Gewerbe
- 5 000 10 000 20 000
Fenster leicht mittel stark
Türen gelegentlich
leicht selten
4 5 6 7 8
Wohnungsbau Gewerbe Sonder
50 000 100 000 200 000 500 000 1 000 000
-- -- -- -- --
mittel normal häufig stark sehr oft
Tabelle 24:Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055)
Für den grundsätzlichen Eignungsnachweis wird für den Wohnungsbau für Fenster die Klasse 2 und für Außentüren die Klasse 5 empfohlen. Für den Nichtwohnungsbau die Klasse 3 bei Fenstern und Klasse 6 bei Außentüren.
Die Klassen 7 und 8 bei Außentüren sollen nur in Ausnahmefällen für oft oder sehr oft begangene Räumlichkeiten z.B. automatische Glasschiebetüren bei Behörden, Tankstellen, Kaufhäusern usw. verlangt und ausgeschrieben werden.
Bei mehrflügeligen Fenstern und Außentüren, die beim üblichen Gebrauch nur über den Gang- bzw. Gebrauchsflügel geöffnet werden, ist der Standflügel nur mit halber Zyklenanzahl zu belasten. Dies gilt nicht für automatisch aufgehende zwei- oder mehrflügelige Türen und für mehrflügelige Dreh-Schiebe-Fenster und -Außentüren. In diesen Fällen sind alle Flügel mit der gleichen Zyklenzahl zu belasten.
4.22 Differenzklimaverhalten
Differenzklimaverhalten bei Fenstern
Die Notwendigkeit des Nachweises des Differenzklimaverhaltens nach DIN EN 13420 ist vom Planer vorzugeben. Der Nachweis im Differenzklima an Fenstern ist nur an diffusionsbehinderten oder verformungsgefährdeten Konstruktionen notwendig.
Daneben kann bei Räumen mit starker Feuchtebelastung wie z.B. Schwimmbad und Nassraumzellen der Prüfnachweis gefordert werden.
Differenzklimaverhalten bei Außentüren
Bei Außentüren ist dieser Nachweis zur Aussage einer ausreichenden Gebrauchstauglichkeit generell erforderlich. Da das Differenzklima einen unmittelbaren Zusammenhang zum Verformungsverhalten des/der Türflügel(s) hat, sind die maximalen zulässigen Verformungen in der entsprechenden Klasse vom Planer nach Tabelle 25 vorzugeben. Die Türblatthöhe, Türflügelhöhe darf entgegen den Angaben in der
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Produktnorm DIN EN 14351-1 hierbei nur um 12,5 cm größer bzw. höher als geprüft erhöht werden, da die Verformung im Verhältnis zur Türblatthöhe nicht linear sondern exponential steigt.
Prüfparameter Klasse 1 (x), (mm) Klasse 2 (x), (mm) Mindestanforderung*
Klasse 3 (x), (mm) Sonderanforderung
Verwindung, T 8,0 4,0 2,0
Längskrümmung, B
8,0 4,0 2,0
Querkrümmung, C
4,0 2,0 1,0
Lokale Ebenheit 0,4 0,3 0,2
x Prüfklima, das in DIN EN 1121 und/oder in DIN EN 1294 definiert ist T endgültige Verwindung B absolute Differenz zwischen endgültiger und anfänglicher Verwindung oder Längs- krümmung oder die tatsächliche absolute endgültige Verwindung oder Längs- krümmung, je nachdem, welche größer ist C endgültige Querkrümmung * für Laubengangtüren wird die Klasse 3, d.h. max. 2,0 mm Längskrümmung empfohlen.
Tabelle 25: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle F.1 aus DIN 18055)
Um das maximale Verformungsverhalten (=Verformungscharakteristik) von Türblättern/Türflügeln festzustellen, sind nur die Türblätter ohne Zarge den Prüfklimaten nach Tabelle 26 auszusetzen.
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Geforderte Klimate Seite 1 Seite 2
Prüfklim
a Lufttemperatur (Θ1) °C
Relative Feuchte
(φ1) %
Lufttemperatur (Θ2) °C
Relative Feuchte
(φ2) %
a 23 + 2 30 + 5 18 + 2 50 + 5
b 23 + 2 30 + 5 13 + 2 65 + 5
c 1) 23 + 2 30 + 5 3 + 2 85 + 5
d 1) 2) 23 + 2 30 + 5 -15 + 2 keine
Anforderungen e 1) 2) min. 20 keine
Anforderungen Referenztemperatur Θ3 = Θ1 + (55 + 5)
keine Anforderungen
Θ1 Lufttemperatur auf Seite 1. Θ2 Lufttemperatur auf Seite 2. φ1 Relative Feuchte auf Seite 1. φ2 Relative Feuchte auf Seite 2. 1)für alle Außentüren mit hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Holz, Holzwerkstoffe usw.) 2)für alle Außentüren mit nicht hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Kunststoff, Metall usw.) Tabelle 26:Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2)
Bei Außentüren aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen ist der Nachweis im Prüfklima c nicht notwendig, alle sonstigen Außentüren sind in der Reihenfolge Prüfklima c, d und e zu prüfen. Von der Planung sind die zulässigen Verformungen gemäß Tabelle 25 in Abhängigkeit des Prüfklimas nach Tabelle 26 vorzugeben [Klassifizierungsbeispiel: Klasse 2 (c, d, e)= Türblatt aus Holz und Holzwerkstoffen ausgesetzt dem Prüfklima c, d, und e; max Verformung 4,0 mm].
Für Außentüren sind für die Türblätter /Türflügel nur die Verformungen der Klasse 2 und 3 nach DIN EN 12219 zulässig (s. Tabelle 25). Diese Verformungswerte gelten auch für in Gebrauch befindliche Außentüren, wobei die Umrahmung einen Verformungswert von max. 1,0 mm aufweisen kann.
Die Klasse 3 nach Tabelle 25 wird bei Außentüren mit Sonderbedienungskräften = Klasse 3 und 4 nach Tabelle 24 empfohlen, da sonst eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet werden kann.
Bei Prüfungen im Prüfklima e erfolgt die Bewertung der Verformung am Ende der Prüfdauer von 24 h. Erfahrungsgemäß wird die maximale Verformung jedoch innerhalb der ersten 3 Stunden erreicht und geht bei längerer Bestrahlungsdauer wieder zurück.
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Deshalb wird empfohlen neben dem Verformungswert nach 24 h auch den maximalen Verformungswert innerhalb der gesamten Prüfzeit zu berücksichtigen.
Erläuterung: Erfahrungen haben gezeigt, dass Außentüren, mit hoher Wärmedämmung = niedrigem Uf-Wert, die nur kurzzeitig der Sonne ausgesetzt waren, nicht mehr geöffnet werden konnten. Nach längerer Sonneneinstrahlung war das Öffnen dann wieder möglich. Ist besonders bei dunkler Beschichtung und Materialien mit großer Wärmeausdehnung (α-Wert) problematisch. Im Falle einer Reklamation ist die max. Verformung für die Bedienbarkeit entscheidend.
4.23 Einbruchhemmung
Die ersten normativen Arbeiten auf dem Bereich der Einbruchhemmung erfolgten bereits 1978, also vor ca. 40 Jahren. Nach DIN 18103 für Türen folgte DIN V 18054 für Fenster und DIN V 18103 für Türen.
Danach wurde DIN V ENV 1627 ff als europäische Vornorm für die Bauelemente Türen, Fenster, Rollladen geschaffen. Zusätzlich wurden noch die Normen DIN 18106 für einbruchhemmende Gitter und die zwei Normteile DIN 18104 Teil 1 für aufschraubbare Nachrüstprodukte und DIN 18104 Teil 2 für im Falz integrierte Nachrüstprodukte veröffentlicht.
Die Vornormen und die DIN 18106 wurden im September 2011 durch die DIN EN 1627 bis DIN EN 1630 ersetzt.
Die Änderungen sind nicht wesentlich, sodass die bisherigen Prüfungen und Prüfnachweise nach DIN V ENV 1627 bis DIN V ENV 1630 – bis auf die Widerstandsklasse WK1 (höhere Prüfanforderung) und WK6 (Zusatzprüfung) – im Rahmen einer Korrelationstabelle im nationalen Anhang der DIN EN 1627 anerkannt werden (siehe Tabelle 27).
lfd. Nr. Widerstandsklasse nach DIN EN 1627:2011-08
Widerstandsklasse nach DIN V ENV 1627:1999-04
Widerstandsklasse nach DIN 18106:2003-09
1 RC 1 N ----- a) ----- a)
2 RC 2 N WK 2 b) -----
3 RC 2 WK 2 WK 2
4 RC 3 WK 3 WK 3
5 RC 4 WK 4 WK 4
6 RC 5 WK 5 WK 5
7 RC 6 WK 6 c) WK 6 c)
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a)Keine Zuordnung möglich, da Prüfanforderungen erhöht wurde. b) Die Widerstandsklasse WK 2 ist grundsätzlich für die Korrelation der Widerstandsklasse RC 2 N geeignet; die Ver- glasung kann jedoch frei vereinbart werden.
Tabelle 27:Korrelationstabelle mit Zuordnung der Widerstandsklassen;
Die Verwendbarkeit der Prüfungen und Prüfnachweise auf Basis der DIN V 18103 (ET1 bis ET3) und DIN V18054 (EF0 bis EF3) ist nicht mehr möglich.
Leider ist es bis heute von der Planungsseite noch nicht selbstverständlich, generell neben beispielsweise einem Mindestwärmeschutz, der Luftdurchlässigkeit, dem Schallschutz auch einen Mindesteinbruchschutz vorzugeben.
4.23.1 Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich
Die Tabelle 28 gibt dem Planer die Möglichkeit, entsprechend dem Gefährdungsgrad des zu planenden Gebäudes die notwendige Widerstandsklasse RC 1 bis RC 6 zu bestimmen und auszuschreiben.
Es wird empfohlen, als Grundschutz der Einbruchhemmung mindestens die Widerstandsklasse RC 1 zu fordern. Verglaste Elemente sollten dabei Verbundsicherheitsglas (VSG) enthalten. Mit dieser Klasse ist die Gewähr gegeben, dass mit reiner körperlicher Kraft kein ungebetenes Eindringen mehr möglich ist. In der Ausschreibung ist VSG-Verglasung gesondert aufzuführen, da an die Verglasung von RC 1-Elementen normativ keine Anforderung besteht. Mit der Widerstandsklasse RC 2 wird bei fachgerechter Montage gemäß den Anforderungen der DIN EN 1627 dem Gelegenheitstäter mit üblichem kleinen Hebelwerkzeug gemäß den Erfahrungswerten der verhinderten Einbrüche ausreichender Widerstand geleistet.
4.23.2 Widerstandsklassen
In der DIN EN 1627 sind sechs Widerstandsklassen vorgegeben. Hierbei sind die unterhalb einer Widerstandsklasse enthaltenen Klassen immer eingeschlossen, ohne einen eigenen Prüfnachweis zu benötigen; z.B. RC 3 enthält automatisch RC 1 und RC 2.
Widerstands- klasse
Mutmaßliche Arbeitsweise des Täters Wohnun
g Gewerbe
RC 1
Gelegenheitstäter mit Einsatz körperlicher Gewalt z.B. Gegentreten, Schulterwurf, Hochschieben, Herausreißen, ohne Werkzeuge
Eingesehene Bauteile ohne Sicherheitsrisiko bei denen ein Arbeiten mit Werkzeugen bereits auffällig ist oder Bauteile ohne direkten Zugang
RC 2 Gelegenheitstäter mit einfachen Hebelwerkzeugen
Objekte ohne Wertabsicherung
RC 3 Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt mit Hebelwerkzeugen
Objekte mit enthaltenen Werten, durchschnittlichen Risikos, schlecht einsehbare Gebäudebereiche
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RC 4
Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt ohne Rücksicht auf Lärmentwicklung (Hebel-, Schlag- und Bohrwerkzeug/Akku)
Hohe Wertabsicherung, entlegene Gebäude, Objektschutz mit allgemeinem Risiko
RC 5 Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt mit mechanischem und elektrischen Werkzeugen (Zufahrt mit Fahrzeug zum Objekt/ Strom)
RC 6 Wie bei RC 5 jedoch mit erhöhter Zeit und leistungsstarkem Elektrowerkzeug (Winkelschleifer Scheibendurchmesser 230 mm)
Objektschutz mit Gefahr von Angriffen / Anschlä-gen auch zur Sabotage
Tabelle 28:Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklasse (Tätertyp, Täterverhalten, Einsatzort, Risiko und Einsatzempfehlung, aus DIN EN 1627/NA)
4.23.3 Zugeordnete Gläser/Ausfachungen
Um die Einbruchhemmung auch vom Glas bzw. der Ausfachung zu erfüllen, müssen diese eine ausreichende Hemmung gegen Angriff aufweisen. Da statistisch die wenigsten Angriffe über Glas erfolgen (Verletzungsgefahr; Spurenhinterlassung durch DNA-Nachweis), ist der Widerstand der Verglasung nicht mit dem Widerstandsvermögen des Fensters / der Außentür gleich zu setzen.
Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass ein ausreichender Schutz vorliegt.
Die entsprechend der Einbruchhemmung notwendigen Verglasungen sind für die Widerstands-klassen RC 1 N bis RC 4 sowie bei Verglasungen kleiner der durchgangsfähigen Öffnung (Viereck 250 x 400 mm, Ellipse 300 x 400 mm, Kreis ∅ 350 mm) für die Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 der Tabelle 29 zu entnehmen.
Widerstandsklasse eines Fensters, einer Türe oder eines Abschlusses gemäß DIN EN 1627
Widerstandsklasse der Verglasung gemäß DIN EN 356
RC 1 N keine Anforderungen* P4A RC 2/ RC2 N keine Anforderungen* P4A
RC 2 P4A RC 3 P5A RC 4 P6B RC 5 P7B RC 6 P8B
Tabelle 29: Zugeordnete Gläser / Ausfachungen (Sinngemäß DIN EN 1627, Tabelle 1) * In diesen Widerstandsklassen können nationale Anforderungen berücksichtigt werden
Sowohl für Paneele (nichttransparente Bauteile) als auch für die Verglasungen der oberen Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 ist der Nachweis im Rahmen der Komplettprüfung nach DIN EN 1627 ff zu erbringen, das bedeutet auch eine manuelle Prüfung mit dem Werkzeug des zugeordneten Werkzeugsatzes.
Einbruchhemmende Außentüren zur Verwendung als Fluchtweg- bzw. Paniktüren sind hinsichtlich des Angriffs auf den inneren Beschlag (Drücker / Panikstange) ebenfalls mit dem jeweiligen Werkzeugsatz zu prüfen. Die