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Leitfaden Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung von Fenstern und Außentüren nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055 (Stand 01/2019) PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG Lackermannweg 24 83071 Stephanskirchen www.pfb-rosenheim.de [email protected]

Leitfaden - PfB Rosenheim...DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1) _____ 35 Tabelle 18: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN

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  • Leitfaden

    Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung

    von Fenstern und Außentüren

    nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055

    (Stand 01/2019)

    PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG

    Lackermannweg 24

    83071 Stephanskirchen

    www.pfb-rosenheim.de

    [email protected]

  • PfB Leitfaden Seite 2 von 68 Stand 01/2019

    Vorwort

    Der vorliegende Leitfaden wurde durch Mitarbeiter/innen der PfB GmbH & Co.

    Prüfzentrum für Bauelemente KG auf der Basis der Produktnorm DIN EN 14351-1:2016-

    12 „Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und

    Außentüren“ und DIN 18055:2014-11 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und

    Außentüren nach DIN EN 14351-1“ erstellt.

    Neben den in diesen Normen aufgeführten Klassifizierungsmöglichkeiten wurden auf der

    Grundlage von Erfahrungswerten aus seit Jahren durchgeführten Gutachten

    Mindestklassen empfohlen.

    Durch diesen Leitfaden kann der Anwender (z.B. Planer, Gutachter, Fenster- und

    Außentürhersteller) gezielt erkennen:

    für welche Eigenschaften auf Basis nationaler baurechtlicher Regelungen und

    abgeleitet von den anerkannten Regeln der Technik Mindestanforderungen

    vorzugeben bzw. zu fordern sind

    welche Eigenschaften mandatiert bzw. freiwillig sind und welche durch die CE-

    Kennzeichnung angegeben werden müssen

    welche Eigenschaften auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen

    zusätzlich erforderlich sein können (objektspezifisch)

    welche Voraussetzungen notwendig sind, um eine Zertifizierung mit der

    Zertifizierungsstelle PfBcert zu erlangen.

    Zur Übersicht über die einzelnen Klassen bei den jeweiligen Leistungsanforderungen

    wurden die maßgeblichen Tabellen aus den einzelnen Prüf- und Anforderungsnormen

    in diesen Leitfaden integriert. Ebenso werden in diesem Leitfaden Textpassagen der DIN

    EN 14351-1 und DIN 18055 aufgeführt.

    Anmerkung:

    Werden Bauvorhaben (z.B. Einfamilienhäuser; Renovierungsmaßnahmen etc.) direkt

    vom Hersteller oder Monteur der Fenstern oder Außentüren ohne Einschaltung eines

    Architektur-/Bauplanungsbüros abgewickelt, dann fällt dem Hersteller und/oder Monteur,

    z.B. Handwerksbetrieb mit individueller Fertigung oder Montagebetrieb, auch die

    Aufgabe des Planers zufallen und er ist für die Festlegung der notwendigen

    Anforderungen (Klassenzuordnung) verantwortlich.

    Dieser Leitfaden ersetzt nicht die Anschaffung der zitierten Normen!

  • PfB Leitfaden Seite 3 von 68 Stand 01/2019

    Danksagung

    Das PfB bedankt sich bei DIN für die Nutzung aller normativen Angaben in diesem

    Leitfaden. Das PfB hofft durch diesen Leitfaden für alle Beteiligten einschließlich der

    Verbraucher eine Orientierungshilfe zu sein und bedankt sich für die jahrelange positive

    Zusammenarbeit in diversen Normungsausschüssen durch die ehrenamtliche Mitarbeit

    für den Verbraucherrat.

  • PfB Leitfaden Seite 4 von 68 Stand 01/2019

    Inhaltsverzeichnis

    1. Anwendungsbereich ........................................................................................... 9

    2. Allgemeines ........................................................................................................11

    2.1. Schnellübersicht Eigenschaften ....................................................................12

    2.2. Prüfung ......................................................................................................17

    2.2.1. Erstprüfung ............................................................................................17

    2.2.2. Weitere Typprüfung ................................................................................17

    3. Eigenschaften und Anforderungen ...................................................................18

    3.1. Allgemeines ...............................................................................................18

    3.2. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast ........................................................19

    3.3. Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten ..............................22

    3.4. Brandeigenschaften ...................................................................................22

    3.4.1. Dachflächenfenster ................................................................................22

    3.5. Schlagregendichtheit .................................................................................22

    3.6. Gefährliche Substanzen ............................................................................24

    3.7. Stoßfestigkeit .............................................................................................25

    3.8. Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen ...............................................26

    3.9. Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren ............................................26

    3.9.1. Barrierefreiheit .......................................................................................27

    3.10. Fähigkeit zur Freigabe ...........................................................................27

    3.11. Schallschutz ...........................................................................................28

    3.12. Wärmedurchgangskoeffizient .................................................................30

    3.13. Strahlungseigenschaften ........................................................................31

    3.14. Luftdurchlässigkeit .................................................................................31

    3.15. Dauerhaftigkeit .......................................................................................34

    3.15.1. Allgemeines ........................................................................................34

    3.15.2. Allgemeines ........................................................................................34

    3.16. Bedienungskräfte ...................................................................................34

    3.17. Mechanische Festigkeit ..........................................................................37

    3.18. Lüftung ...................................................................................................38

  • PfB Leitfaden Seite 5 von 68 Stand 01/2019

    3.19. Durchschusshemmung ..........................................................................38

    3.19.1. Widerstandsklassen ...........................................................................38

    3.19.2. Zugeordnete Gläser ............................................................................40

    3.20. Sprengwirkungshemmung ......................................................................40

    3.20.1. Nachweis mittels Stoßrohr ..................................................................40

    3.20.2. Nachweis mittels Freilandversuch.......................................................41

    3.21. Dauerfunktionsprüfung ...........................................................................41

    3.22. Differenzklimaverhalten ..........................................................................42

    3.22.1. Differenzklimaverhalten bei Fenstern ..................................................42

    3.22.2. Differenzklimaverhalten bei Außentüren .............................................42

    3.23. Einbruchhemmung .................................................................................45

    3.23.1. Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich ..........46

    3.23.2. Widerstandsklassen ...........................................................................46

    3.23.3. Zugeordnete Gläser/Ausfachungen ....................................................47

    3.23.4. Zugeordnete Beschläge ......................................................................47

    3.23.5. Einbruchhemmung bei Notausgangsverschlüssen oder

    Paniktürverschlüssen ...........................................................................................49

    3.24. Besondere Anforderungen .....................................................................50

    3.24.1. Rahmenlose Glastüren .......................................................................50

    3.24.2. Kraftbetätigte Fenster .........................................................................50

    4. Weitere Anforderungen .....................................................................................50

    4.1. Hochwasserschutz.....................................................................................50

    4.2. Hurrikanschutz ...........................................................................................51

    4.2.1. Widerstand gegen kleine Stoßkörper (small missile test) .......................52

    4.2.2. Widerstand gegen großen Stoßkörper (large missile test) ......................52

    4.2.3. Widerstand gegen zyklische Windbelastungen ......................................52

    4.3. Ausbruchhemmug .....................................................................................53

    4.4. Ballwurfsicherheit ......................................................................................53

    4.5. Druckwellenhemmung ...............................................................................53

    4.6. Absturzsicherung .......................................................................................54

    4.6.1. Absturzsicherung verglaster Bereiche ....................................................54

  • PfB Leitfaden Seite 6 von 68 Stand 01/2019

    5. CE-Kennzeichnung ............................................................................................54

    6. Kennzeichnung mit zusätzlichen Qualitätszeichen / Zertifizierung ................55

    7. Oberflächenbeurteilung .....................................................................................55

    8. Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Wartung .......................................55

    9. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) .......................................................56

    10. Produktnorm Äußere Abschlüsse .................................................................56

    11. Produktnorm Tore ..........................................................................................58

    12. Produktnorm Innentüren ................................................................................59

    13. Anhang A der DIN 18055:2014-11 ..................................................................60

    14. Anhang ZA. 3 DIN EN 14351-1 ........................................................................63

    15. Normen und Richtlinien .................................................................................65

    15.1. Normative und weitere Verweise ............................................................65

  • PfB Leitfaden Seite 7 von 68 Stand 01/2019

    Tabellenverzeichnis

    Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich

    EN 14351 Tabelle E.1) _________________________________________________________________ 13

    Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN

    14351 Tabelle E.1) ____________________________________________________________________ 13

    Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter

    Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) ________________________________________________ 14

    Tabelle 4: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich

    EN 14351 Tabelle E.1) _________________________________________________________________ 15

    Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand

    gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit ____________________________________ 16

    Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 ____________________________________ 19

    Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09 ____________ 20

    Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11 _____________ 21

    Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, (Quelle: DIN EN 14351:2016-12, Tabellen 1 und 2) 22

    Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß ______ 23

    Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN

    12600:2003-04) ______________________________________________________________________ 25

    Tabelle 12: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109) 28

    Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge

    (Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient

    aL bei 10 Pa) _________________________________________________________________________ 31

    Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche

    (Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte 2 Flächendurchlasskoeffizient

    aF bei 10 Pa) _________________________________________________________________________ 32

    Tabelle 15: Umrechnung Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF ____________________________________ 32

    Tabelle 16: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11

    = EN 13115 : 2001, Tabelle 1) ___________________________________________________________ 35

    Tabelle 17: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß

    DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1) _______________________________________ 35

    Tabelle 18: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192,

    Tabelle E.3 DIN 18055) _________________________________________________________________ 37

    Tabelle 19: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN

    18055 Tabelle E.1) ____________________________________________________________________ 37

    Tabelle 20: Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN

    18055 Tabelle E.2) ____________________________________________________________________ 37

    Tabelle 21: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten

    (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2) _________________________________________________ 39

    Tabelle 22: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3) 40

    Tabelle 23: Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1) _______ 40

  • PfB Leitfaden Seite 8 von 68 Stand 01/2019

    Tabelle 24: Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1) ___ 41

    Tabelle 25: Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055) ________________ 41

    Tabelle 26: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle 10 aus DIN 18055) ________ 43

    Tabelle 27: Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2) ____ 43

    Tabelle 28: Korrelationstabelle mit Zuordnung der Widerstandsklassen__________________________ 45

    Tabelle 29: Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklasse (Tätertyp, Täterverhalten, Einsatzort, Risiko

    und Einsatzempfehlung, aus DIN EN 1627/NA) _____________________________________________ 47

    Tabelle 30: Zugeordnete Gläser / Ausfachungen (Sinngemäß DIN EN 1627, Tabelle 1) ______________ 47

    Tabelle 31: Anforderungen an Beschläge (Sinngemäß aus DIN EN 1627 Tabelle 2) _________________ 47

    Tabelle 32: Zugeordnete Mindestklassen der Beschläge im Rahmen der Austauschbarkeit (Sinngemäß

    aus DIN EN 1627 Tabelle NA.1) __________________________________________________________ 48

    Tabelle 33: Stoßkörperanforderungen in Abhängigkeit der Klassen _____________________________ 52

    Tabelle 34: Relevanten Normen Abschlüsse ________________________________________________ 57

    Tabelle 35: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Tore _________________________________________ 58

    Tabelle 36: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Innentüren ____________________________________ 59

    Abbildungsverzeichnis

    Abbildung 1: Windzonen in Deutschland ___________________________________________________ 19

    Abbildung 2: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit ____________________________ 32

    Abbildung 3: Diagramm für die flächenbezogene Luftdurchlässigkeit ____________________________ 33

    Abbildung 4: Bereiche Angriffsflächeneinlagen RC2 __________________________________________ 49

    Abbildung 5: Beispiel für CE-Kennzeichnung mit geteilten Angaben (für Kennzeichnung am Produkt) __ 63

    Abbildung 6: Beispiel einer vollständigen CE_Kennzeichnung (z.B. als Ausdruck in der Montageanleitung)

    ___________________________________________________________________________________ 63

    Abbildung 7: Beispiel für vollständige CE-Kennzeichnung einer verglasten Haustür, bei der neben der

    Systemprüfung noch die „Einbruchhemmung“ nach DIN V ENV 1627“ geprüft wurde _______________ 64

  • PfB Leitfaden Seite 9 von 68 Stand 01/2019

    1. Anwendungsbereich

    Dieser Leitfaden gilt für Fenster und Außentüren im Sinne der Produktnorm DIN EN

    14351-1.

    Dieser Leitfaden gilt nur für Produkte, die mindestens aus normalentflammbaren

    Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1)

    bestehen.

    Der Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1:2016-12 gilt für:

    festgesetzte Fenster oder Festverglasungen, hand- oder kraftbetätigte Fenster

    und Fenstertüren, und zusammengesetzt Elemente zum Einbau in vertikale

    Öffnungen und Dachflächenfenster zum Einbau in Dächer mit:

    o zugehörigen Beschlägen, sofern vorhanden;

    o Dichtungen, sofern vorhanden;

    o Verglasten Öffnungen, sofern verglaste Öffnungen vorgesehen sind;

    o mit oder ohne eingebaute Rolläden und/oder Rolladenkästen und/oder

    Abschlüssen;

    sowie hand- oder kraftbetätigte Fenster, Dachflächenfenster, Fenstertüren und

    zusammengesetzte Elemente, die

    o vollständig oder teilweise verglast einschließlich nicht transparenter

    Füllungen;

    o feststehend oder teilweise feststehend oder mit einem oder mehreren zu

    öffnenden Flügeln (z.B.: Klappflügel, Schwingflügel, Drehflügel,

    Schiebeflügel)

    handbestätigte Außentüren mit Sperr- oder Füllungstürblättern, ergänzt mit:

    o integrierten Oberlichtern, sofern vorhanden;

    o angrenzenden Seitenteilen, sofern vorhanden, in einem einzigen

    (gemeinsamen) Rahmen oder Zarge zum Einbau in eine gemeinsame

    Öffnung

    Die in dieser Norm beschriebenen Fenster sind nicht hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur

    Freigabe(zu öffnen) bewertet.

    Die beschriebenen Produkte sind nicht für Anwendungen als tragende/Bauteile

    geeignet.

  • PfB Leitfaden Seite 10 von 68 Stand 01/2019

    Unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes werden notwendige Prüfungen und

    Anforderungen zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Nutzung

    (Gebrauchstauglichkeit) auf der Basis der Produktnorm und DIN 18055 festgelegt. Sie

    dient dem Planer als Empfehlung für die Vorgabe der Leistungsanforderung bei der

    Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Automatische Türsysteme nach DIN EN

    16361 fallen nicht in den Anwendungsbereich der DIN 18055.

    Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2016-12 gilt nicht für:

    Lichtkuppeln nach EN 1873 und EN 14963;

    Vorhangfassaden nach EN 13830

    Tore nach EN 13241

    Innentüren nach prEN14351-2

    Karusselltüren

    Kraftbetätigte Türen nach EN 16361

    Fenster als Teil einer inneren Trennwand.

  • PfB Leitfaden Seite 11 von 68 Stand 01/2019

    2. Allgemeines

    Die Produktnorm DIN EN 14351-1 legt europaweit und materialunabhängig Prüfungen,

    Berechnungen sowie dem Tabellenverfahren von Leistungseigenschaften und deren

    möglichen Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren fest.

    Die baurechtlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren werden entsprechend

    den DIN EN 14351-1, Anhang ZA, enthaltenen Leistungsklassen der dort geregelten

    Eigenschaften formuliert. Neben den in Anhang ZA geregelten Eigenschaften sind zum

    anderen weitere Eigenschaften zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit relevant, die nicht

    zwingend Bestandteil der CE-Kennzeichnung sind.

    Ebenfalls werden über die DIN 18055 nationale Anforderungen berücksichtigt.

    Es sind sowohl die Leistungen der Eigenschaften, die sich aus der Verpflichtung der

    notwendigen CE-Kennzeichnung ergeben (mandatierte) als auch freiwillige (= nicht-

    mandatierte) vom Planer vorzugeben.

    Zum Nachweis der Konformität (Übereinstimmung) mit der Produktnorm DIN EN 14351-

    1 sind nur die vorgegebenen mandatierten Leistungseigenschaften in der CE-

    Kennzeichnung zu deklarieren.

    Des Weiteren ist aus nationalen baurechtlichen Anforderungen neben der CE-

    Kennzeichnung zusätzlich eine Ü-Kennzeichnung für das Brandverhalten der

    verwendeten Werkstoffe erforderlich. In die Ü-Kennzeichnung muss der Vermerk: „Die

    Bestandteile sind normalentflammbar“. Es wird empfohlen, dass sich der Hersteller von

    den jeweiligen Lieferanten die Normalentflammbarkeit der Zulieferbauteile bestätigen

    lässt (Mindestens B2 nach DIN 4102-1 oder Klasse E nach DIN EN 13501-1).

    Bis zum Ende der Koexistenzphase (2019) darf anstelle der CE - Kennzeichnung auch

    noch die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen erfolgen.

    Hierbei sind die Vorgaben der länderspezifischen Verwaltungsvorschriften zu beachten.

  • PfB Leitfaden Seite 12 von 68 Stand 01/2019

    2.1. Schnellübersicht Eigenschaften

    Um dem Planer und Anwender dieses Leitfadens einen schnellen Überblick notwendiger

    sowie vom PfB empfohlener technischer Ausschreibungsparameter und deren direkte

    Anwendungsbereiche zu ermöglichen, wurden die nachfolgende Quick-Check-

    Tabellen für Fenster und Außentüren erstellt.

    Da für die Anforderungen (Tabelle 1 und Tabelle 2) Widerstandsfähigkeit bei Windlast

    sowie Schlagregendichtheit das Anforderungsniveau Standortbedingungen (von der dort

    vorgegebenen Windzone) abhängig ist, wurde als Ergänzung Tabelle 3 erstellt.

    Mandatierte Eigenschaften

    Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung)

    Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

    Widerstandsfähigkeit bei Windlast

    Verformung l/200 (= Klasse Bx nach EN 12210) windzonenabhängig (Windkarte)

    - 100 % der Rahmenbreite und Höhe des Prüfkörpers

    Schlagregendichtheit Klasse 4A für Gebäudehöhe 0 - 10 m Klasse 5A für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 Windzonen- und gebäudehöhenabhängig; Achtung: Küsten und Inseln

    - 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers

    Luftdurchlässigkeit Klasse 2 für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 2 (3) für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 (Unterscheidung Mitte /Rand) Windzonen- und gebäudehöhenabhängig Achtung: Küsten und Inseln

    - 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers

    Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen

    Wie vorgeschrieben

    Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

    α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben, gemäß Lärmpegelbereich

    Siehe Kapitel Schallschutz

    Wärmeschutz

    EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung Uw=1,3 W/m²K mit Sonderverglasung Uw=2,0 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben, z.B. Passivhaus Uw= 0,80 W/m²K

    Wenn Ug ≤ 1,9 W/(m²K) dann auf alle Größen

  • PfB Leitfaden Seite 13 von 68 Stand 01/2019

    Strahlungseigenschaften Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,6 (Bei Nichtwohngebäuden Lichttransmissionsgrad t beachten, Strahlungseigenschaften mandatiert wenn erforderlich)

    Alle Größen

    Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)

    freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)

    Eigenschaft Klassenzuordnung Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

    Stoßfestigkeit Fenster/Fensterverglasung unterhalb 1m Klasse 1 nach DIN EN 13049; bei Absturzsicherung nach DIN 18008-4

    > Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Dauerfunktion privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Bedienungskräfte Klasse 1 Klasse 2 wenn barrierefrei nach DIN 18040-2 gefordert

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Differenzklima nur bei diffusionsbehinderten Konstruktionen

    Alle Größen

    Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe Kapitel Einbruchhemmung

    1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.

    Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)

  • PfB Leitfaden Seite 14 von 68 Stand 01/2019

    Mandatierte Eigenschaften

    Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung)

    Direkter Anwendungs-bereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

    Widerstandsfähigkeit bei Windlast

    Geschützte und ungeschützte Lage B2

    - 100 % der Rahmenbreite und Höhe des Prüfkörpers

    Schlagregendichtheit Geschützte Lage NPD bis 4B Ungeschützte Lage 4 A

    - 100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers

    Luftdurchlässigkeit Geschützte Lage 2 Ungeschützte Lage 2

    2)

    Stoßfestigkeit Ganzglastüren und Türen mit Glas sowie Festverglasungen unterhalb ca. 1 m Klasse 1 nach DIN EN 13049

    > Gesamtfläche des Prüfkörpers (Ausfachung)

    Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen

    Wie vorgeschrieben

    Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

    α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren

    -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben bei Laubengangtüren mindestens Rw,R = 27 dB

    (= Rw (C;Ctr)= 32 (x; y)

    2)

    Wärmeschutz

    EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung UD=1,8 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben

    3)

    Höhe in mm -

    Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)

  • PfB Leitfaden Seite 15 von 68 Stand 01/2019

    freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)

    Dauerfunktion privater Bereich Klasse 5 öffentlicher Bereich Klasse 6

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Bedienungskräfte Mindestanforderung Klasse 2 Sonderforderung Klasse 2 barrierefrei nach DIN 18040-2

    - 100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

    Differenzklima, Klasse der Verformung bei (Prüfklima)

    Klasse 2 (c, d, e) (Türen aus hygroskopischen Werkstoffen) Klasse 2 (d, e) (Türen aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen)

    Alle Größen

    Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe Kapitel Einbruchhemmung

    1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.

    2) Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des öffenbaren Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.

    3) Wenn eine genaue Berechnung des Wärmeverlustes eines bestimmten öffenbaren Gebäudes gefordert wird, muss der Hersteller genaue und zutreffende, berechnete oder durch Prüfung ermittelte Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Konstruktionswerte) der entsprechenden Größe(n) zur Verfügung stellen. (Konstruktionswerte Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.

    Tabelle 4: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1)

    Sonderanforderungen wie z.B. Beschuss- und Sprengwirkungshemmung,

    Hurrikanschutz, Ausbruchschutz, Ballwurfsicherheit u.s.w. sind bei Bedarf vom Planer

    vorzugeben.

  • PfB Leitfaden Seite 16 von 68 Stand 01/2019

    Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11)

    Binnenland

    Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m

    Windzone

    Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1

    1 B2 B2 B3

    2 B2 B3 B3

    3 B3 B3 B4

    4 B3 B4 B4

    Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

    1 4A 5A 5A

    2 5A 5A 6A

    3 5A 6A 7A

    4 6A 7A 8A

    Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

    1 2 2 (3) 2 (3)

    2 2 2 (3) 2 (3)

    3 2 2 3

    4 2 3 3

    Küsten und Inseln der Ostsee

    Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m

    Windzone

    Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1

    2 B3 B3 B4

    3 B3 B4 B4

    4 B4 B4 B5

    Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

    2 6A 6A 7A

    3 7A 7A 8A

    4 8A 8A 8A

    Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

    2 2 2 (3) 3

    3 2 3 3

    4 3 3 3

    Küsten und Inseln der Ostsee

    Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m

    Windzone

    Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1

    4 B4 B4 B5

    Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

    4 8A 8A 8A

    Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

    4 3 3 3

    Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit

    Anmerkung:

    In Tabelle 5 sind Werte für die Mitte des Gebäudes, im Randbereich erhöhte

    Anforderungen möglich. Inseln der Nordsee haben erhöhte Anforderungen, dort sind ab

    Gebäudehöhe >10 m besondere Berechnung erforderlich.

  • PfB Leitfaden Seite 17 von 68 Stand 01/2019

    2.2. Prüfung

    Um Prüfungen durchzuführen dienen vorhandene nationale, europäische und

    internationale Normen. Aber auch Normenentwürfe, Richtlinien sowie Regelwerke. In

    diesen werden die Prüfabläufe und Rahmenbedingungen wie Anzahl der Probekörper

    oder klimatische Rahmenbedingungen beschrieben.

    In den meisten Fällen werden die Ergebnisse der Prüfungen auf Grundlage von

    Klassifizierungsnormen klassifiziert.

    Die Prüfungen für die CE-Kennzeichnung (mandatierte Eigenschaften) können nur durch

    anerkannte,akkreditierte und notifizierte Prüfstellen vorgenommen werden.

    Die PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG

    ist notifizierte Prüfstelle No. 1644.

    2.2.1. Erstprüfung

    Eine Erstprüfung ist der vollständige Satz von Prüfungen oder sonstiger Verfahren in

    Bezug auf die zu bewertenden Eigenschaften, wobei die Leistungseigenschaften von

    Produktproben, die für den Produkttyp repräsentativ sind, bestimmt werden müssen.

    Alle Eigenschaften in Kap. 4, für die der Hersteller einen Wert angibt, sind einer

    Erstprüfung zu unterziehen, die aus Prüfungen und/oder Berechnungen besteht

    und/oder mit Hilfe von tabellarischen Werten erfolgt.

    Ausnahme ist die Freisetzung gefährlicher Substanzen. Diese kann indirekt durch

    Überprüfung des Inhaltes der entsprechenden Substanzen bewertet werden.

    2.2.2. Weitere Typprüfung

    Immer wenn es zu einer Veränderung in der Konstruktion von Fenstern oder

    Außentüren, bei den Ausgangswertstoffen oder Lieferanten der Bauteile oder im

    Fertigungsprozess kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich

    beeinflussen, muss die Typprüfung für die betreffenden Eigenschaften wiederholt

    werden.

    Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

    Die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden

    und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den

    Zusammenbau zusammengebaut wird;

    Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in

    Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau

    zusammengebaut wird.

  • PfB Leitfaden Seite 18 von 68 Stand 01/2019

    Ergänzend werden Produkteigenschaften für objektbezogen Konstruktionen durch

    Prüfungen ermittelt.

    Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

    die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden

    und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den

    Zusammenbau zusammengebaut wird.

    Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in

    Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau

    zusammengebaut wird.

    3. Eigenschaften und Anforderungen

    3.1. Allgemeines

    Die in den folgenden Abschnitten festgelegten Anforderungen entsprechen den im

    Regelfall zu erwartenden Belastungen und dienen als Planungsvorgaben.

    Sollten die Anforderungen an Fenster und/oder Außentüren vom Regelfall abweichen –

    z.B. höhere oder geringere-, so sind diese bei der Planung zu berücksichtigen.

    Durch bauliche Maßnahmen (z.B. geschützte Einbaulage, z.B. mittels Vordach und/oder

    Seitenblende, Laubengang) kann in vielen Fällen das erforderliche Anforderungsprofil

    von Fenstern und Außentüren vermindert werden.

    Bei der Betrachtung, ob das Leistungsprofil des Produktes das Anforderungsprofil erfüllt,

    ist zu beachten, dass das Leistungsprofil je nach Einbaurichtung unterschiedlich sein

    kann.

    Anmerkung:

    Fenster und Außentüren unterliegen ggf. in der Bausituation spezifischen Einflüssen,

    z.B. Verformung, Sonneneinstrahlung, wechselnden Klimaten. Dadurch können sich die

    angegebenen, im Normzustand geprüften bzw. ermittelten Werte oder Klassen

    verändern. Diesbezügliche Einflüsse sind planerisch zu ermitteln und durch

    entsprechende Maßnahmen (Anordnung, Material- und Farbauswahl usw.) zu

    kompensieren.

  • PfB Leitfaden Seite 19 von 68 Stand 01/2019

    3.2. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast

    Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12, 4.2.

    Die Windbeanspruchung ergibt sich aus der Windwirkung von Wind auf das Bauwerk,

    erfasst in Form von Windlasten, die sich aus Winddruck, Windsog und Zuschlagswerten

    zusammensetzen. Die Windlasten sind unter anderem abhängig von Gebäudehöhe,

    Gebäudelage und Gebäudeform. DIN EN 14351-1 beschränkt sich auf den Nachweis

    der Verformung. Soweit nicht aus Erfahrung ausrechend bemessen, ist für die

    wesentlichen tragenden Elemente ein statischer Nachweis erforderlich.

    Durch die DIN 1055-4:2005 wird Deutschland in die unten aufgeführten Windzonen

    eingeteilt. Eine nach Verwaltungsgrenzen zugeordnete tabellarische Aufstellung ist unter

    www.dibt.de erhältlich. Jedoch sind die amtlichen Bekanntmachungen der Bundesländer

    verbindlich.

    Abbildung 1: Windzonen in Deutschland

    Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12

    Windzone Windgeschwindigkeit vref (m/s)

    Geschwindigkeitsdruck qref (kN/m²)

    1 22,5 0,32

    2 25,0 0,39

    3 27,5 0,47

    4 30,0 0,56

    Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12

    http://www.dibt.de/

  • PfB Leitfaden Seite 20 von 68 Stand 01/2019

    Klassifizierung der Windlast Klasse für die

    Windlast

    Relative frontale Durchbiegung

    P1 P2a P3 A B C

    < 1/150 < 1/200 < 1/300

    nicht geprüft 0

    400 200 600 1 A1 B1 C1

    800 400 1200 2 A2 B2 C2

    1200 600 1800 3 A3 B3 C3

    1600 800 2400 4 A4 B4 C4

    2000 1000 3000 5 A5 B5 C5

    xxx E xxxxb AE xxxx BE xxxx CE xxxx

    a Dieser Druck wird 50mal wiederholt.

    b Prüfkörper mit Beanspruchung durch Wind geprüft oberhalb Klasse 5,

    werden mit Exxxx klassifiziert, wobei xxxx der tatsächliche Prüfdruck

    P1 (z. B. 2350, usw.) ist.

    Anmerkung: Bei der Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Wind bezieht sich

    die Ziffer auf die Klasse der Windlast und der Buchstabe auf die

    relative frontale Durchbiegung.

    Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09

    EN 12211 beschreibt das Prüfverfahren. Zur Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit

    bei Windlast sind Windlasten und die relative frontale Durchbiegung in einer

    Gesamtklassifizierung wie im rechten Teil der Tabelle 7 zu verknüpfen.

    In folgender Tabelle 8 werden die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeitsdruck,

    Windlast und Klassifizierung dargestellt.

  • PfB Leitfaden Seite 21 von 68 Stand 01/2019

    Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11

  • PfB Leitfaden Seite 22 von 68 Stand 01/2019

    3.3. Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten

    Der Hersteller muss ausreichende Informationen zu der Ausfachung (Füllung) zur

    Verfügung stellen, damit die Tragfähigkeit der Ausfachung bestimmt werden kann, z.B.

    Angaben zu Glasdicke und -typ. Bezüglich Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und

    Dauerlasten von Dachflächenfenstern gelten die Anforderungen nach Kap. 4.2.

    Zusätzliche Anforderungen an Dachflächenfenster gegen Schnee- und Dauerlast

    ergeben sich unter anderem aus DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-3/NA.

    3.4. Brandeigenschaften

    Die Hauptkomponenten des Fensters, der Außentür und des Dachflächenfensters

    (Profil, Ausfachung und Dichtungen, die im geschlossenen Zustand des Bauteiles direkt

    sichtbar sind) müssen mindestens normal entflammbar sein (entsprechend DIN 4102-1,

    Baustoffklasse B2 oder DIN EN 13501-1, Klasse E.

    3.4.1. Dachflächenfenster

    Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bedachungen, die durch Feuer von außen

    beansprucht werden, ist nach DIN EN 13501-5 vorzunehmen.

    3.5. Schlagregendichtheit

    Die Schlagregendichtheit ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit. Die

    Anforderungen sollten daher mit der Angabe der Klassen nach Tabelle 9 vom Planer

    vorgegeben werden.

    Eigenschaft/

    Wert/Einheit

    Klassifizierung/Wert

    Ungeschützt (A) Prüfdruck (Pa)

    NP

    D

    1A (0)

    2A (50)

    3A (100)

    4A (150)

    5A (200)

    6A (250)

    7A (300)

    8A (450)

    9A (600)

    Exxx (>600)

    Geschützt (A) Prüfdruck (Pa) N

    PD

    1B (0)

    2B (50)

    3B (100)

    4B (150)

    5B (200)

    6B (250)

    7B (300)

    Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, (Quelle: DIN EN 14351:2016-12, Tabellen 1 und 2)

    Die Schlagregenbelastung besteht aus der Einwirkung von Wind und Regen, so dass

    die in der Planung festzulegenden Anforderungen an die Schlagregendichtheit aus der

    zu erwartenden Windlast auf ein Bauwerk abzuleiten sind.

  • PfB Leitfaden Seite 23 von 68 Stand 01/2019

    Prüfungen der Schlagregendichtheit erfolgen nach EN 1027. Die Ergebnisse müssen

    nach EN 12208 angegeben werden.

    Der Anteil der Windbelastung bei Schlagregeneinwirkung leitet sich deshalb aus der

    Windlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA ab. Damit ist zur Festlegung

    der Anforderungen zunächst die Bemessungswindlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN

    EN 1991-1-1-4/NA zu bestimmen und für die Anforderungen an die Schlagregendichtheit

    nach Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN

    18055:2014-11, sinngemäß) abzumindern.

    Dabei ist wie folgt vorzugehen:

    Bestimmung der Bemessungswindlast aus dem Standsicherheitsnachweis von

    Gebäuden nach Anhang A

    Bestimmung des Anteiles der Windlast zur Schlagregenbelastung. Er ist nach

    Anhang A dieses Leitfadens mit 25% der Bemessungswindlast anzunehmen.

    Einstufung der Schlagregenbelastung anhand dieser abgeminderten Windlast in

    die Tabelle 9 zur Festlegung der Klasse der Schlagregendichtheit.

    Bei der Festlegung der Klasse ist die Einbausituation nach geschützter oder

    ungeschützter Lage zu beurteilen.

    Prüfdruck Klassifizierung Anforderungen

    P max in Pa a Prüfverfahren A Prüfverfahren B

    0 1A 1B 15 min Besprühung

    50 2A 2B wie Klasse 1 + 5 min

    100 3A 3B wie Klasse 2 + 5 min

    150 4A 4B wie Klasse 3 + 5 min

    200 5A 5B wie Klasse 4 + 5 min

    250 6A 6B wie Klasse 5 + 5 min

    300 7A 7B wie Klasse 6 + 5 min

    450 8A --- wie Klasse 7 + 5 min

    600 9A --- wie Klasse 8 + 5 min

    > 600 Exxx --- Oberhalb 600 Pa in Stufen von 150 Pa, muss die Dauer jeder Stufe 5 min betragen.

    ANMERKUNG: Verfahren A ist für ein Produkt geeignet, das nicht geschützt ist. Verfahren B ist für ein Produkt geeignet, das teilweise geschützt ist (tiefe Laibung oder Vordach). a Nach 15 min ohne Druckbelastung und 5 min bei den nachfolgenden Stufen.

    Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß

  • PfB Leitfaden Seite 24 von 68 Stand 01/2019

    Unter der Belastung durch Schlagregen nach DIN EN 1027 sowie unter

    Berücksichtigung der erforderlichen Klassifizierung gemäß Tabelle 10 darf auf der

    Außenseite kein Wasser in das Rauminnere gelangen. Das Eindringen eines einzelnen

    Wassertropfens ist zulässig, wiederholter oder kontinuierlicher Wassereintritt ist nicht

    zulässig (siehe DIN EN 1027 Abschnitt 3.4 „Wassereintritt“).

    Feuchteerscheinungen einschließlich Tauwasser innerhalb der Funktionsfälze ist,

    solange kein Wasser in das Rauminnere eintritt, kein Beurteilungskriterium für die

    Klassifizierung noch Reklamationsgrund.

    3.6. Gefährliche Substanzen

    Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12, 4.6.

    Soweit es die anerkannten Regeln der Technik ermöglichen, muss der Hersteller die

    Werkstoffe des Produktes angeben, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung

    Emission oder Migration unterliegen und bei denen eine Emission oder Migration in die

    Umbebung eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellt. Der

    Hersteller muss in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des

    vorgesehenen Bestimmungslandes eine entsprechende Angabe der Bestandteile

    vorbereiten und abgeben.

    Für die Beurteilung der Unbedenklichkeit ist der fertige Zustand maßgeblich. Ob und ggf.

    in welchem Umfang gesundheitliche Gefahren während der Herstellung des Produkts

    bestehen können, ist nicht Gegenstand der Produktnorm „Fenster und Außentüren“,

    sondern ist in einschlägigen Vorschriften geregelt (z.B. Berufsgenossenschaft,

    Arbeitsstättenverordnung etc.).

    Der Hersteller kann daher entweder eine Prüfung des fertigen Produkts bei einer dafür

    anerkannten Prüfstelle durchführen oder eine/n Erklärung/Bestätigung/Nachweis seiner

    Zulieferer für die in seinem Produkt enthaltenen Werkstoffe und Bauteile anfordern und

    überprüfen (Plausibilitätsprüfung) ob bei bestimmungsgemäßen Gebrauch gefährliche

    Substanzen durch Emission oder Migration an die Umwelt abgegeben werden, die eine

    mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellen könnten.

    Falls solche enthalten sein sollten, muss der Fensterhersteller / Außentürhersteller in

    Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen

    Bestimmungslandes diese Werkstoffe und die darin enthaltenen potentiell gefährlichen

    Stoffe in einer Herstellererklärung angeben und diese zusätzlich zur CE-Kennzeichnung

    den Begleitpapieren des Produkts beifügen.

  • PfB Leitfaden Seite 25 von 68 Stand 01/2019

    Derartige Nachweise können z.B. sein:

    Materialdatenblätter der Inhaltsstoffe

    ggf. Gutachten zur toxikologischen oder biologischen Unbedenklichkeit

    soweit verfügbar, Sicherheitsdatenblätter (z.B. EG-Richtlinie 91/155/EWG).

    Falls für einzelne Werkstoffe keine der vorgenannten Unterlagen verfügbar sein sollten,

    ist vom jeweiligen Lieferanten eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ anzufordern,

    aus der folgendes hervorgehen sollte:

    „Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Anwendung des Bauproduktes im eingebauten

    Zustand) sind keine Inhaltsstoffe bekannt, die eine mögliche Gefahr für Hygiene,

    Gesundheit oder Umwelt durch Emission oder Migration darstellen.“

    Die in Deutschland gültigen gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten.

    Anmerkung

    Eine informative Datenbank mit europäischen und nationalen Bestimmungen zu

    gefährlichen Substanzen ist auf der Website des Bauwesens EUROPA (Zugang über

    http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm)

    enthalten.

    3.7. Stoßfestigkeit

    Die Stoßfestigkeit nach DIN EN 14351-1 ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit

    bei verglasten Außentüren mit Verletzungsgefahr. Die Anforderungen sollten daher mit

    Angabe der Klassen nach Tabelle 11 vom Planer angegeben werden.

    Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis nur bei Glastüren mit Verletzungsgefahr

    notwendig.

    Bei verglasten Türen, die für den Durchgang von Personen bestimmt sind, sollte

    mindestens die Klasse 1 nach DIN EN 13049:2003-08 gemäß nachfolgender Tabelle 11

    erfüllt sein.

    Im öffentlichen Bereich wird die Anwendung der Klasse 2 nach DIN EN 13049

    empfohlen.

    Klassifizierung DIN EN 13049

    1 2 3 4 5

    Fallhöhe (mm) 200 300 450 700 950

    Klassifizierung DIN EN 12600 (3) 2 1

    Fallhöhe (mm) (190) 450 1200

    Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN 12600:2003-04)

    Das Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas wird in DIN EN

    12600 geregelt.

  • PfB Leitfaden Seite 26 von 68 Stand 01/2019

    3.8. Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

    Für Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren,

    Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die

    Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12.

    Befindet sich am Fenster/an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z.B. Oberlicht mit

    einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z.B. Fangschere, Feststeller,

    Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-

    1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten.

    In Deutschland gibt es bezüglich dieser Eigenschaft keine generelle baurechtliche

    Regelung, sondern um ein sicheres Reinigen des Glases auf der Außenseite zu

    gewährleisten, sollten Kippflügel bei einem Öffnungswinkel 65° fixiert werden können.

    Hinweis

    Dreh-Kipp-Beschläge fallen nach Ansicht des PfB nicht unter die Sicherheits-

    vorrichtungen, sondern sind Bestandteil des Fensterbeschlags und werden bei der

    Prüfung dieses berücksichtigt (siehe z.B. für Dreh-Kipp-Beschläge DIN EN 13126-8,

    Abs. 7.3.5 „Prüfung mit zusätzlicher Belastung von 1000 N“).

    Nach DIN EN 13126-1:2012-02 Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren

    – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1 Gemeinsame Anforderungen an alle Arten

    von Beschlägen, Abschnitt 6.4 muss der Prüfkörper das Profil und den Werkstoff

    simulieren, für das/den der Beschlag vorgesehen ist. Im Prüfbericht muss z.B.

    Holzqualität und Art und Größe der verwendeten Schrauben angegeben sein.

    3.9. Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren

    Die lichte Öffnungshöhe und Öffnungsbreite von Außentüren (Siehe EN 12519:2004,

    3.1) ist in mm anzugeben.

    Wenn Schwelle und Sturz/Querbalken nicht parallel sind, sind die maximalen und

    minimalen Höhen anzugeben. Für die Auswahl von Außentüren sind die Bauordnungen

    der Länder und andere Verordnungen, z.B. Versammlungsstättenverordnungen, zu

    berücksichtigen; für barrierefreies Bauen gelten DIN 18040-1 und DIN 18040-2.

    Anmerkung

    Die Höhe und Breite können durch hervorstehende Beschläge und Öffnungswinkel

    verringert werden, was zu berücksichtigen ist!

  • PfB Leitfaden Seite 27 von 68 Stand 01/2019

    3.9.1. Barrierefreiheit

    Wenn Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen

    Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen,

    berücksichtigt werden sollen, sind die Normen DIN 18040 bezüglich des barrierefreien

    Bauens anzuwenden.

    Diese Normen gelten sowohl für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) als auch

    für Wohnungen (DIN 18040-2) und enthalten unter anderem maßliche und konstruktive

    Vorgaben für manuell bedienbare Fenster und Türen und automatische Türsysteme.

    Barrierefreie Elemente müssen die Anforderungen an die Durchgangbreite,

    Bewegungsfreiflächen, Bedienkräfte, etc. einhalten. Die notwendigen Anforderungen

    werden nicht nur das Element selbst, sondern auch durch eine entsprechende Planung

    realisiert.

    3.10. Fähigkeit zur Freigabe

    Notausgangsverschlüsse und Panikverschlüsse, die an Außentüren auf Fluchtwegen

    angebracht sind, müssen EN 179, EN 1125, prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen.

    Nach DIN 18055:2014-11 muss die Funktion von Türen, die mit solchen Verschlüssen

    ausgestattet sind, mit einer Dauerfunktionsprüfung nach DIN EN 1191 überprüft worden

    sein und nach DIN EN 12400 bzw. DIN EN 14600 klassifiziert sein.

    Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen bauliche Anlagen so beschaffen

    sein, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Dazu müssen Türen in

    Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.

    Eine Deklaration der „Fähigkeit zur Freigabe“ wird dort nicht gefordert.

    Anmerkung aus DIN EIN 14351-1:2016-12

    Türen auf Fluchtwegen müssen als solche deklariert und mit der entsprechenden Klasse

    nach Tabelle 2 gekennzeichnet werden.

  • PfB Leitfaden Seite 28 von 68 Stand 01/2019

    3.11. Schallschutz

    In Deutschland ist DIN 4109 baurechtlich eingeführt und verbindlich anzuwenden. Es

    gibt jedoch kein direktes vom Gesetzgeber baurechtlich vorgegebenes

    Mindestschalldämm-Maß erf. Rw,R für Fenster und Außentüren, ausgenommen

    Laubengangtüren. Bei Laubengangtüren gelten mindestens die Anforderungen an

    Wohnungseingangstüren mit Rw,R 27 dB. Führt die Laubengangtür direkt in den

    Wohnraum, gilt Rw,R 37 dB (siehe Tabelle DIN 4109 Tabelle 3 Zeile 16 und Zeile 17).

    Die Geräuschemission von kraftbetätigten Fenstern stellt keine signifikante Gefährdung

    für die Anwendung dieser Produkte dar. Es handelt sich um einen Komfortaspekt. Die

    Bedienungsanleitung müssen für die Umgebung dieser Produkte den Pegel des A-

    gewichteten Emissionsschalldrucks angeben, wenn er höher als 70 dB liegt, oder

    müssen, was im Allgemeinen der Fall ist, angeben, dass der Pegel ≤ 70dB ist.

    Ansonsten gelten die Anforderungen an die Gesamtschalldämmung von Außenbauteilen

    von Aufenthaltsräumen (= Wand + Fenster + Tür + Sonstiges). Maßgebend für die

    Schalldämmung von Außenbauteilen ist der Außenlärmpegel. Hierzu können

    Lärmschutzkarten oder Verkehrszählungen hilfreich oder Lärmpegelmessungen vor Ort

    notwendig sein.

    Lärmpegel- bereich

    „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB (A)

    Raumarten

    Bettenräume in Kranken-anstalten und Sanatorien

    Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches

    Büroräume1) und Ähnliches

    erf. R´w,res des Außenbauteils in dB

    I Bis 55 35 30 -

    II 56 bis 60 35 30 30

    III 61 bis 65 40 35 30

    IV 66 bis 70 45 40 35

    V 71 bis 75 50 45 40

    VI 85 bis 80 2) 50 45

    VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

    Tabelle 12: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109)

  • PfB Leitfaden Seite 29 von 68 Stand 01/2019

    Die Höhe des erforderlichen Schalldämm-Maßes einer Außentür oder eines Fensters ist

    vom Planer anzugeben und kann unter Berücksichtigung der Flächen und

    Schalldämmungen von Wand und Zusatzbauteilen rechnerisch ermittelt werden.

    Das Schalldämm-Maß ist nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) oder, für bestimmte

    Fensterarten, in mit Anhang B der DIN EN 14351-1 zu ermitteln.

    Von den ermittelten Prüfergebnissen des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw (=Rw,P

    Prüfstandswert nach DIN 4109) sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den

    Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R („Rechenwert

    nach DIN 4109“) für die Ausschreibung zu erhalten:

    Fenster: 2 dB Außentüren: 5 dB

    Zur notwendigen Deklarierung für die CE-Kennzeichnung bestehen folgende

    Möglichkeiten zur Ermittlung des bewerteten Schalldämm-Maßes RW:

    Verwendung tabellarischer Werte für Fenster nach Produktnorm DIN EN 14351-

    1 Anhang B „Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern“

    Prüftechnischer Nachweis für Fenster und Außentüren nach DIN EN ISO 10140-

    2 (Ersatz für DIN EN ISO 140-3) und Bewertung nach DIN EN ISO 717-1

    Das Ergebnis wird in der CE-Kennzeichnung wie folgt angegeben: RW = xy (C;

    Ctr) dB.

    Hinweise:

    Die Spektrumsanpassungswerte C und Ctr werden z.Zt. in Deutschland nicht

    gefordert/angewendet, sind in der CE-Kennzeichnung jedoch anzugeben.

    Üblicherweise wird die prüftechnische Ermittlung des Schalldämm-Maßes an Standard-

    Größen durchgeführt (Fenster: ca. 1,23 x 1,48 m, Türen: ca. 1 x 2 m). Die Übertragung

    dieser Prüfergebnisse auf Fenster und Außentüren gleicher Bauart mit

    Größenabweichungen von mehr als ± 20% in Breite oder Höhe sollte mit Abstimmung

    der Prüfstelle erfolgen.

  • PfB Leitfaden Seite 30 von 68 Stand 01/2019

    3.12. Wärmedurchgangskoeffizient

    Für den Wärmeschutz sind die Vorgaben der gültigen Energie-Einsparverordnung

    einzuhalten.

    Aus der EnEV 2014:

    Bei Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die 19° C beheizt

    werden, richten sich die Wärmedurchgangskoeffizienten UD bzw. UW nach dem vom

    Planer aufgrund seiner Energiebilanz bzw. dem Energieausweis vorgegebenen Wert.

    Hierzu werden folgende Referenzwerte angegeben:

    Uw 1,30 W/m²K

    UD 1,80 W/m²K

    Die Referenzwerte stellen keine Mindestanforderung dar, größere U-Werte beim

    Gebäude sind zulässig, wenn durch andere Bauteile kompensiert wird.

    – Beim erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung in bestehenden Gebäuden

    gilt folgendes:

    - Fenster Uw 1,30 W/m²K (mit Sonderverglasung* Uw 2,00 W/m²K)

    - Verglasung Ug 1,10 W/m²K (mit Sonderverglasung* Ug 1,60 W/m²K)

    - Außentür UD 2,9 W/m²K

    *Anmerkung:

    Sonderverglasungen im Sinne der EnEV 2014 sind:

    Schallschutzverglasungen mit Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1

    Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschuss-, Durchbruch- oder

    Sprengwirkungshemmung

    Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas, mit einer Einzelelementdicke

    von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13:1990-05.

    Die UD- bzw. UW-Werte lassen sich für die notwendige CE-Kennzeichnung auf

    verschiedene Arten ermitteln, deren Genauigkeit mit dem Aufwand zur Berechnung oder

    Prüfung zunimmt:

    Tabellenwert durch Herauslesen des U-Wertes unter Heranziehung von

    DIN EN ISO 10077-1. Diese Tabellenermittlung ist nur möglich bei verglasten

    Fenstern, Außentüren und Fest-verglasungen mit einem Rahmenanteil von 30 %

    nach Tabelle F.1 bzw. 20% nach Tabelle F.2.

  • PfB Leitfaden Seite 31 von 68 Stand 01/2019

    3.13. Strahlungseigenschaften

    Unter Strahlungseigenschaften sind die technischen Eigenschaften der Verglasungen

    zu verstehen. Von lichtdurchlässigen Verglasungen müssen

    Gesamtenergiedurchlassgrad g-Wert und der Transmissionsgrad ermittelt werden. Der

    g-Wert ist wesentlich abhängig von Isolierglasaufbau, Glasdicke, Gasfüllung, Typ und

    Position der Glasbeschichtung. Der g-Wert wird zur Ermittlung des Energiebedarfs von

    Gebäuden verwendet.

    Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert, und der Lichttransmissionsgrad sind in

    Abhängigkeit der Verglasung nach EnEV zu ermitteln

    Die Ermittlung des Gesamtenergiedurchlassgrades (Gesamtenergiedurchlassgrad, g-

    Wert) und des Lichttransmissionsgrades von lichtdurchlässigen Verglasungen muss

    nach SIN EN 410 oder, sofern anwendbar, nach EN 13363-1 bzw. EN 13363-2

    (Referenzverfahren) erfolgen.

    3.14. Luftdurchlässigkeit

    Nach EN 1026 (Referenzverfahren) sind zwei Prüfungen auf Luftdurchlässigkeit

    durchzuführen, wobei bei einer Prüfung Überdrücke und bei der anderen Prüfung

    Unterdrücke aufgebracht werden.

    Die Prüfung auf Luftdurchlässigkeit von zusammengesetzten Elementen müssen am

    Gesamtelement oder dessen Einzelteilen einschließlich der Fugen zwischen den

    Einzelteilen durchgeführt werden. Wird die Prüfung an den Einzelteilen durchgeführt,

    muss die Luftdurchlässigkeit des Gesamtelementes als Summe der Luftdurchlässigkeit

    der Einzelteile und der Fugen berechnet werden.

    Zur Information sind in Tabelle 13 und Tabelle 14 die Werte der Luftdurchlässigkeit bei

    10 Pa (Fugendurchlasskoeffizient aL und Flächendurchlasskoeffizient aF) und 100 Pa

    (Referenzluftdurchlässigkeit) jeweils einer Klasse nach DIN EN 12207 zugeordneten

    maximal zulässigen Luftmengen angegeben. Umgerechnet auf die gesamten zu

    prüfenden Druckstufen ergeben sich die Luftdurch-lässigkeitsgrenzen der Klassen 1 bis

    4 gemäß Abbildung 2 und Abbildung 2.

    Klasse DIN EN

    12207

    Fugendurchlass- koeffizient aL bei

    10 Pa m³/h m daPa2/3

    Referenzluftdurchlässigkeit [m³/hm] bei

    Maximaler Prüfdruck

    [Pa]

    Luftdurch-lässigkeit [m³/hm] 50 Pa

    100 Pa

    1 2,69 7,87 12,5 150 16,38

    2 1,45 4,25 6,75 300 14,04

    3 0,48 1,42 2,25 600 7,43

    4 0,16 0,47 0,75 600 2,48

    Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge (Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die

    Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient aL bei 10 Pa)

  • PfB Leitfaden Seite 32 von 68 Stand 01/2019

    Klasse DIN EN

    12207

    Flächendurchlass-

    koeffizient aF bei 10 Pa

    m³/h m² daPa2/3

    Referenzluftdurchlässigkeit bei [m³/hm²]

    Maximaler Prüfdruck

    [Pa]

    Luftdurch-lässigkeit [m³/hm²] 50 Pa 100 Pa

    1 10,80 31,5 50 150 65,52

    2 5,82 17,01 27 300 56,16

    3 1,94 5,67 9 600 29,71

    4 0,65 1,89 3 600 9,91

    Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche (Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2017-03 ergänzt durch die Spalte

    2 Flächendurchlasskoeffizient aF bei 10 Pa)

    Für die Umrechnung der Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF für andere Prüfdrücke

    können folgende Umrechnungsfaktoren verwendet werden:

    Beschreibung Faktor

    „windschwache“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährl. Druckdifferenz

    4 Pa

    0,54

    „windstarke“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährliche Druckdifferenz

    8 Pa

    0,86

    Tabelle 15: Umrechnung Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF

    Abbildung 2: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit

  • PfB Leitfaden Seite 33 von 68 Stand 01/2019

    Abbildung 3: Diagramm für die flächenbezogene Luftdurchlässigkeit

    Sowohl bei der flächenbezogenen als auch bei der längenbezogenen Angabe der

    Luftdurchlässigkeit sind jeweils nur die Funktionsflächen bzw. Funktionslängen aller

    öffenbaren Flügel der Fenster und Außentüren zu berücksichtigen. Festverglasungen,

    fest montierte Flügel usw. bleiben unberücksichtigt!

    Wie aus der Prüfnorm DIN EN 1026:2016-09, Pkt. 9 zu entnehmen ist, muss im

    Prüfbericht der Schließzustand, während der Prüfung, dokumentiert werden.

    Es wird aber seitens des PfB bei Außentüren mit Mehrfachverriegelungen empfohlen,

    den Prüfnachweis sowohl in verriegeltem und versperrtem Zustand als auch in nicht

    versperrtem Zustand = nur Falle im Schließblecheingriff zu führen.

    Die Luftdurchlässigkeit für Fenster muss nach DIN 4108-2 eingehalten werden. An

    Fenstern, einschließlich Dachflächenfenster, gelten folgende Anforderungen an die

    Fugendurchlässigkeit:

    Bis zu 2 Vollgeschosse: Klasse 2 nach DIN EN 12207

    Mehr aus 2 Vollgeschosse: Klasse 3 nach DIN EN 12207

    Für Außentüren wird in DIN 4108-2 die Luftdichtheitsklasse 2 nach EN 12207 gefordert.

    Erhöhte Anforderungen sind zu vereinbaren

  • PfB Leitfaden Seite 34 von 68 Stand 01/2019

    3.15. Dauerhaftigkeit

    3.15.1. Allgemeines

    Dauerhaftigkeit bedeutet für Hersteller durch geeignete Wahl an Werkstoffen,

    einschließlich Anstriche, und Bauteilen unter regelmäßiger fachgerechter Wartung und

    Pflege die Dauerhaftigkeit seines Produktes für eine wirtschaftlich sinnvolle

    Lebensdauer sicherzustellen. Als Lebensdauer werden für Fenster und Außentüren

    Zeiträume von 20-30 Jahren angesetzt. Der Hersteller muss Angaben zu Wartung und

    Austausch von Teilen mitliefern.

    3.15.2. Allgemeines

    Die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften muss wie folgt sichergestellt werden:

    Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit

    Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften hängt hauptsächlich von den Dichtungen

    sowie den Beschlägen ab, die auswechselbar sein müssen.

    Wärmedurchgangskoeffizient

    Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft hängt hauptsächlich mit der langfristigen Leistung

    der Verglasung zusammen. Bei Glas, das die Anforderungen der in Anhang C der DIN

    EN 14351-1:2016-12 angegebenen Normen erfüllt, müssen die Anforderungen an die

    Dauerhaftigkeit als erfüllt gelten.

    Fähigkeit zur Freigabe (nur bei verschlossenen Türen auf Fluchtwegen)

    Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft ist durch Übereinstimmung mit 4.10

    sicherzustellen.

    3.16. Bedienungskräfte

    Laut DIN 18055:2014-11 müssen Bedienungskräfte nach folgenden Gesichtspunkten

    unterschieden werden:

    Schließkraft

    Fingerbetätigung

    Handbetätigung

    Handbetätigte Fenster müssen nach EN 12046-1 geprüft werden. Die Ergebnisse sind

    nach EN 13115 anzugeben. Handbetätigte Außentüren müssen nach EN 12046-2

    geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 12217 anzugeben.

    Die Bedienungskräfte sind eine wichtige Voraussetzung, um Fenster und Außentüren

    entsprechend ihrem Verwendungszweck Öffnen und Schließen sowie Versperren zu

    können. Vom Planer ist die jeweilige Anforderung Bedienungselemente bzw. Handhabe

    wie Griffe, Drücker, Schlüssel usw. anzugeben.

  • PfB Leitfaden Seite 35 von 68 Stand 01/2019

    Prüfung Widerstand gegen Bedienkräfte

    Klasse 1 Mindestanforderung

    Klasse 2 Sonderanforderung

    DIN EN 12046-1

    a) Schiebe- oder Flügelfenster

    100 N 30 N

    b) Beschläge 1) Hebelgriffe (handbetätigt) 2) Fingerbetätigt

    100 N oder 10 Nm 50 N oder 5 Nm

    30 N oder 5 Nm 20 N oder 2 Nm

    Tabelle 16: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11 = EN 13115 : 2001, Tabelle 1)

    Klasse 1 gilt für alle Fenster, sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau. Dies

    muss nicht extra vereinbart bzw. ausgeschrieben werden. Klasse 2 gilt für Räume mit

    besonderer Nutzung z.B. gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer und ist besonders

    zu vereinbaren und auszuschreiben.

    Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-2 für Fenster die Klasse 2 nach DIN EN

    13115.

    Die Bedienungskräfte und –momente sind kombiniert zu messen, d. h. Ziehen oder

    Drücken am Türgriff/Knauf (Kraft F [N])und Drehen am Schlüssel (Drehmoment [Nm]).

    Beständigkeit gegen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5

    Schließkraft bzw. Kraft zur Einleitung einer Bewegung, Höchstwert (N)

    75 50 25 10 50

    Handbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm), - maximale Kraft (N)

    10

    100

    5 50

    2,5 25

    1

    10

    5 50

    Fingerbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N)

    5 20

    2,5 10

    1,5 6

    1 4

    1,5 6

    Min.-bedienungs-

    kräfte

    Sonderbedienungskräfte

    Tabelle 17: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1)

    Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-1 sowie für DIN 18040-2 für Türen die

    Klasse 3 nach DIN EN 12217.

  • PfB Leitfaden Seite 36 von 68 Stand 01/2019

    Anmerkung:

    Durch die fortwährende Verbesserung der Dichtheit (Luftdurchlässigkeit) bei Außentüren

    erhöhen sich zwangsläufig auch die Bedienungskräfte. Unter Berücksichtigung geringer

    Türblattverformung von max. 4,0 mm, einer Verformung der Umrahmung von max. 1,0

    mm sowie der zulässigen Toleranz bei der Montage von Türelementen von 1,5 mm/m

    bzw. max. 3,0 mm ergibt sich für die Mindestbedienungskraft die Klasse 2. Für

    Räume/Zugänge mit

    besonderer Nutzung (gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer) sind Bedienungskräfte

    der Klasse 3 oder gar Klasse 4 zu empfehlen und von der Planung zu berücksichtigen.

    Um die Klassen 3 und 4 einhalten zu können sind neben den Verformungswerten von

    max. 2,0 mm für die Türflügel üblicherweise weitere Maßnahmen erforderlich wie z.B.:

    vergrößerte Schlüsselreiden

    verlängerte Griffe bzw. Drücker,

    griff- bzw. drückerbetätigte Schlösser (Schlösser deren Ver-, und Entriegelung

    über den Drücker erfolgt, bzw. selbstverriegelnde Schlösser mit Entriegelung

    über den Drücker),

    Feststellanlagen oder Drehflügelantriebe für Türen mit Schließmitteln (z.B.

    Obentürschließer),

    motorisch betätigte Schlösser, Schließzylinder oder Beschläge.

    Bei Außentüren mit der Notwendigkeit der Bedienungskräften der Klasse 4, so sind

    Bedienungshilfen, wie vorgenannt, insbesondere für die fingerbetätigten Beschläge

    erforderlich, da mit üblichen Schlüsseln von Profilzylindern nach DIN 18252 die

    fingerbetätigten Momente der Klasse 4 nicht realisiert werden können.

    Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis für die CE-Kennzeichnung nur bei

    kraftbetätigten Fenster- und Außentüren vorzunehmen.

  • PfB Leitfaden Seite 37 von 68 Stand 01/2019

    3.17. Mechanische Festigkeit

    Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische

    Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich und der Art der Nutzung und ist vom

    Planer vorzugeben. Zur Orientierung dient Tabelle 18.

    Klasse Nutzungskategorie Beschreibung

    1 bis 2 Niedrig bis mittel

    Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering.

    2 bis 3 Mittel bis groß

    Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen; es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung.

    3 bis 4 Groß bis extrem Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß.

    4 Extrem Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt.

    Tabelle 18: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192, Tabelle E.3 DIN 18055)

    Den jeweiligen Nutzungskategorien sind in den nachfolgenden Tabelle 18 (Fenster) und

    Tabelle 19 (Außentüren) die in den jeweiligen Klassen zu erbringenden

    Prüfanforderungen zugeordnet.

    Zur Klassifizierung müssen alle in der Spalte einer jeweiligen Klasse aufgeführten

    Anforderungen erreicht werden. Es kann jedoch wahlweise auf die erreichte Klasse in

    jeder Prüfung hingewiesen werden, z.B. wenn für Schulen beim Widerstand gegen

    harten Stoß eine höhere Klasse ausgeschrieben wird.

    Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen

    Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

    DIN EN 14608

    Vertikallasten 200 N 400 N 600 N 800 N

    DIN EN 14609

    Statische Verwindung

    200 N 250 N 300 N 350 N

    Tabelle 19: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.1)

    Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen

    Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

    DIN EN 947 Vertikale Belastung, N 400 600 800 1 000

    DIN EN 948 Statische Verwindung, N 200 250 300 350

    DIN EN 949 Weichen und schweren Stoß, J

    30 60 120 180

    DIN EN 950 Harten Stoß, J 1,5 3 5 8

    Wohnungs-bau

    Gewerbe

    Tabelle 20: Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.2)

  • PfB Leitfaden Seite 38 von 68 Stand 01/2019

    Für den Wohnungsbau wird für Fenster und Außentüren jeweils mind. Klasse 2, für den

    Verwendungszweck im Nichtwohnungsbau (Gewerbe) wird mind. Klasse 3 empfohlen.

    Wird eine niedrigere oder höhere Klasse notwendig, so ist diese vom Planer vorzugeben.

    3.18. Lüftung

    Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische

    Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich

    Die in ein Fenster oder eine Außentür eingebauten Vorrichtungen zum Luftdurchlass

    müssen nach EN 13141-1:2004, 4.1, geprüft und beurteilt werden. Fugen und

    Öffnungen, die nicht für Prüfungen vorgesehen sind, müssen abgeklebt werden.

    Die Ergebnisse müssen folgende Daten umfassen:

    Lüftungskenngrößen (k) und den Strömungsexponenten (n);

    Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz

    Diese Anforderungen beziehen sich auf Lüftungseinrichtungen, die integraler Bestandteil

    des Fensters ist. Beispielsweise befinden sich diese im Fensterfalz oder im

    Rahmenprofil. Ventilatorgestützte Lüftungseinrichtungen sind ausgeschlossen.

    3.19. Durchschusshemmung

    Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind insbesondere gefährdete Personen wie z.B.

    Politiker auch selbst in ihrer Privatsphäre von äußeren Anschlägen durch Beschuss im

    Visier von Tätern(innen). Normativ ist diese Thematik schon seit Jahrzehnten durch DIN

    52290 Teil 2 festgeschrieben. Durch die Europäisierung liegen auch hierfür nach den

    verschiedensten Feuerwaffen europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen vor, so

    dass es für den Planer möglich ist, entsprechend der Gefährdungsklasse Vorgaben zu

    machen.

    3.19.1. Widerstandsklassen

    Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen

    Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB

    7 zurückgegriffen.

    Wird planungsseitig die Beschusshemmung eines Bauteils notwendig, so ist es in den

    zugängigen Bereichen meist zudem angebracht die Einbruchhemmung mit vorzugeben.

    Die Beschusshemmung kann jedoch auch in oberen Stockwerken, insbesondere bei

    gegenüberliegenden Gebäuden erforderlich sein.

  • PfB Leitfaden Seite 39 von 68 Stand 01/2019

    Klasse Art der Waffe

    Kaliber Munition Beschussbedingungen

    Art Masse g

    Prüf-entfernung m

    Geschoss-geschwindig-keit m/s

    FB1 Büchse 22LR L/RN 2,6 ± 0,1

    10 ± 0,5 360 ± 10

    FB2 Faustfeuer-waffe

    9 mm Luger

    FJ(1) /RN/SC

    8,0 ± 0,1

    5 ± 0,5 400 ± 10

    FB3 Faustfeuer-waffe

    357 Mag. FJ(1) /CB/SC

    10,2 ± 0,1

    5 ± 0,5 430 ± 10

    FB4 Faustfeuer-waffe

    357 Mag. 44 Rem. Mag

    FJ(1) /CB/SC FJ(2) /FN/SC

    10,2 ± 0,1 15,6 ± 0,1

    5 ± 0,5 5 ± 0,5

    430 ± 10 440 ± 10

    FB5 Büchse 5,56 x 45* FJ(2) /PB/SCP1

    4,0 ± 0,1

    10 ± 0,5 950 ± 10

    FB6 Büchse 5,56 x 45* 7,62 x 51

    FJ(2) /PB/SCP1 FJ(1) /PB/SC

    4,0 ± 0,1 9,5 ± 0,1

    10 ± 0,5 10 ± 0,5

    950 ± 10 830 ± 10

    FB7 Büchse 7,62 x 51** FJ(2) /PB/HC1

    9,8 ± 0,1

    10 ± 0,5 820 ± 10

    FSG Flinte 12/70 Massives Bleigeschoss 3)

    31 ± 0,5

    10 ± 0,5 420 ± 20

    L Blei FJ(1) = Vollmantel, Stahl CB Kegelspitzkopf FJ(2) = Vollmantel, Kupfer FJ Vollmantelgeschoss 3) Brenneke FN Flachkopfgeschoss ; HC1 Stahlhartkern, Masse (3,7 ± 0,1) g, Härte über 63 HRC PB Spitzkopfgeschoss RN Rundkopfgeschoss SC Weichkern (Blei) SCP1 Weichkern (Blei mit Stahlpenetrator (Typ SS 109) * um die Anforderungen für das Kaliber (5,56 x 45) zu erreichen, wird eine Drall Länge von = (178 ± 10) mm empfohlen. ** um die Anforderungen der Klasse FB 7 zu erreichen, wird eine Drall-Länge von = (254 ± 10) mm empfohlen.

    Anmerkung 1: Falls ein einzelner Schuss abgefeuert werden soll, so kann die Prüfentfernung, um die Treffergenauigkeit nach EN 1523-1998, Abschnitt 6 zu erreichen, verringert werden. In diesem Fall kann die Geschossgeschwindigkeit unter Umständen nicht gemessen werden. Anmerkung 2: Um als FB 4 oder FB 6 klassifiziert zu werden, ist der Prüfkörper mit den beiden aufgeführten Kalibern zu prüfen.

    Tabelle 21: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2)

  • PfB Leitfaden Seite 40 von 68 Stand 01/2019

    3.19.2. Zugeordnete Gläser

    Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen

    Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB

    7 zurückgegriffen

    Klasse des Elementes

    Niedrigste Klassifizierung der Gläser (in Übereinstimmung mit EN 1063), die in der Prüfung

    und im Element zu verwenden sind

    FB1 BR1

    FB2 BR2

    FB3 BR3

    FB4 BR4

    FB5 BR5

    FB6 BR6

    FB7 BR7

    FSG SG2

    Tabelle 22: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3)

    3.20. Sprengwirkungshemmung

    Weltweit steigt die Terrorgefahr. Dieser Terror zeigt sich häufig durch mit Strengstoff

    bestückte Selbstmordattentäter. Mit Bedrohungen dieser Art muss gerechnet werden.

    Aus diesem Grunde wird, zumindest in stark gefährdeten Gebäuden wie z.B.

    Botschaften, Polizei- und militärischen Gebäuden, neben einer ausreichenden Einbruch-

    und Beschusshemmung auch die Sprengwirkungshemmung in den Vordergrund rücken.

    In der Produktnorm DIN EN 14351-1 werden zwei unterschiedliche Prüfarten zugrunde

    gelegt.

    3.20.1. Nachweis mittels Stoßrohr

    Hier wird die Prüfung an einem Bauteil durch eine in einem Rohr erzeugte Druckwelle

    vorgenommen. Die Klasseneinteilung ist wie folgt:

    Mindestwerte für

    Klassifizierungscode Spitzendruck pmax bar a

    Positiver spezifischer Impuls (i+) bar-ms

    EPR1 0,50 3,7

    EPR2 1,00 9,0

    EPR3 1,50 15,0

    EPR4 2,00 22,0 a Die Dauer der positiven Phase (t+) darf nicht geringer als 20 ms sein.

    Tabelle 23: Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1)

  • PfB Leitfaden Seite 41 von 68 Stand 01/2019

    3.20.2. Nachweis mittels Freilandversuch

    Der Vorteil des Freilandversuches ist dadurch gegeben, dass aufgrund des Prüfaufbaus

    keine Größeneinschränkung des Prüfkörpers bestehen, sondern dass allgemein

    realistische Ist-Größen der Prüfung unterzogen werden können.

    Klassifizierung Masse der Ladung kg

    Abstand m

    EXR1 3 5,0

    EXR2 3 3,0

    EXR3 12 5,5

    EXR4 12 4,0

    EXR5 20 4,0

    Tabelle 24: Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1)

    3.21. Dauerfunktionsprüfung

    Fenster und Außentüren sind nach DIN EN 1191 wiederholt zu öffnen und zu schließen.

    Bei Mehrfachfunktion wie z.B. Dreh-Kippfenster usw. wird jede Funktion mit der gleichen

    Zyklenzahl geprüft. Die unterschiedlichen Öffnungsvarianten können gleichzeitig oder

    getrennt geprüft werden.

    Die Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion wird mit Ausnahme von selbstverriegelnden

    Schlössern gemäß DIN EN 1191 nicht geprüft. Bei Verwendung von

    Mehrfachverriegelungsschlössern sollte deshalb auf Schlösser nach DIN 18251-3 mit

    einem Nachweis der Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion mit Türanzug zurückgegriffen

    werden.

    Die notwendige Anzahl der Zyklen wird vom Planer vorgegeben, wobei die in der

    nachfolgenden Tabelle 25 für jede Klasse ausgewiesene Anzahl der Zyklen einzuhalten

    ist. Als Orientierung für die in Abhängigkeit der zu erwartenden Nutzung vorzugebende

    Zyklenanzahl für Fenster und Außentüren dient die Spalte „Beanspruchung“.

    Klasse Mindest-anforderung

    Anzahl der Zyklen

    Beanspruchung

    0 1 2 3

    Wohnungsbau Gewerbe

    - 5 000

    10 000 20 000

    Fenster leicht mittel stark

    Türen gelegentlich

    leicht selten

    4 5 6 7 8

    Wohnungsbau

    Gewerbe Sonder

    50 000 100 000 200 000 500 000

    1 000 000

    -- -- -- -- --

    mittel normal häufig stark

    sehr oft

    Tabelle 25: Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055)

  • PfB Leitfaden Seite 42 von 68 Stand 01/2019

    Für den grundsätzlichen Eignungsnachweis wird für den Wohnungsbau für Fenster die

    Klasse 2 und für Außentüren die Klasse 5 empfohlen. Für den Nichtwohnungsbau die

    Klasse 3 bei Fenstern und Klasse 6 bei Außentüren.

    Die Klassen 7 und 8 bei Außentüren sollen nur in Ausnahmefällen für oft oder sehr oft

    begangene Räumlichkeiten z.B. automatische Glasschiebetüren bei Behörden,

    Tankstellen, Kaufhäusern usw. verlangt und ausgeschrieben werden.

    Bei mehrflügeligen Fenstern und Außentüren, die beim üblichen Gebrauch nur über den

    Gang- bzw. Gebrauchsflügel geöffnet werden, ist der Standflügel nur mit halber

    Zyklenanzahl zu belasten. Dies gilt nicht für automatisch aufgehende zwei- oder

    mehrflügelige Türen und für mehrflügelige Dreh-Schiebe-Fenster und -Außentüren. In

    diesen Fällen sind alle Flügel mit der gleichen Zyklenzahl zu belasten.

    3.22. Differenzklimaverhalten

    3.22.1. Differenzklimaverhalten bei Fenstern

    Die Notwendigkeit des Nachweises des Differenzklimaverhaltens nach DIN EN 13420

    ist vom Planer vorzugeben. Der Nachweis im Differenzklima an Fenstern ist nur an

    diffusionsbehinderten oder verformungsgefährdeten Konstruktionen notwendig.

    Daneben kann bei Räumen mit starker Feuchtebelastung wie z.B. Schwimmbad und

    Nassraumzellen der Prüfnachweis gefordert werden.

    3.22.2. Differenzklimaverhalten bei Außentüren

    Bei Außentüren ist dieser Nachweis zur Aussage einer ausreichenden

    Gebrauchstauglichkeit generell erforderlich. Da das Differenzklima einen unmittelbaren

    Zusammenhang zum Verformungsverhalten des/der Türflügel(s) hat, sind die

    maximalen zulässigen Verformungen in der entsprechenden Klasse vom Planer nach

    Tabelle 25 vorzugeben. Die Türblatthöhe, Türflügelhöhe darf entgegen den Angaben in

    der Produktnorm DIN EN 14351-1 hierbei nur um 12,5 cm größer bzw. höher als geprüft

    erhöht werden, da die Verformung im Verhältnis zur Türblatthöhe nicht linear sondern

    exponentiell steigt.

  • PfB Leitfaden Seite 43 von 68 Stand 01/2019

    Prüfparameter Klasse 1 (x), (mm)

    Klasse 2 (x), (mm) Mindestanforderung*

    Klasse 3 (x), (mm) Sonderanforderung

    Verwindung, T 8,0 4,0 2,0

    Längskrümmung, B

    8,0 4,0 2,0

    Querkrümmung, C 4,0 2,0 1,0

    Lokale Ebenheit 0,4 0,3 0,2

    x Prüfklima, das in DIN EN 1121 und/oder in DIN EN 1294 definiert ist T endgültige Verwindung B absolute Differenz zwischen endgültiger und anfänglicher Verwindung oder Längskrümmung oder die tatsächliche absolute endgültige Verwindung oder Längskrümmung, je nachdem, welche größer ist C endgültige Querkrümmung * für Laubengangtüren wird die Klasse 3, d.h. max. 2,0 mm Längskrümmung empfohlen.

    Tabelle 26: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle 10 aus DIN 18055)

    Um das maximale Verformungsverhalten (=Verformungscharakteristik) von

    Türblättern/Türflügeln festzustellen, sind nur die Türblätter ohne Zarge den Prüfklimaten

    nach Tabelle 27 auszusetzen.

    Prüfklima

    Geforderte Klimate

    Seite 1 Seite 2

    Lufttemperatur (Θ1) °C

    Relative Feuchte

    (φ1) %

    Lufttemperatur (Θ2) °C

    Relative Feuchte (φ2) %

    a 23 + 2 30 + 5 18 + 2 50 + 5

    b 23 + 2 30 + 5 13 + 2 65 + 5

    c 1) 23 + 2 30 + 5 3 + 2 85 + 5

    d 1) 2) 23 + 2 30 + 5 -15 + 2 keine

    Anforderungen

    e 1) 2) min. 20 keine Anforderungen

    Referenztemperatur

    Θ3 = Θ1 + (55 + 5)

    keine Anforderungen

    Θ1 Lufttemperatur auf Seite 1. Θ2 Lufttemperatur auf Seite 2. φ1 Relative Feuchte auf Seite 1. φ2 Relative Feuchte auf Seite 2. 1 )für alle Außentüren mit hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Holz, Holzwerkstoffe usw.) 2) für alle Außentüren mit nicht hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Kunststoff, Metall usw.)

    Tabelle 27: Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2)

  • PfB Leitfaden Seite 44 von 68 Stand 01/2019

    Bei Außentüren aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen ist der Nachweis im Prüfklima c

    nicht notwendig, alle sonstigen Außentüren sind in der Reihenfolge Prüfklima c, d und e

    zu prüfen. Von der Planung sind die zulässigen Verformungen gemäß Tabelle 25 in

    Abhängigkeit des Prüfklimas nach Tabelle 26 vorzugeben [Klassifizierungsbeispiel:

    Klasse 2 (c, d, e)= Türblatt aus Holz und Holzwerkstoffen ausgesetzt dem Prüfklima c,

    d, und e; max Verformung 4,0 mm].

    Für Außentüren sind für die Türblätter /Türflügel nur die Verformungen der Klasse 2 und

    3 nach DIN EN 12219 zulässig (s. Tabelle 25). Diese Verformungswerte gelten auch für

    in Gebrauch befindliche Außentüren, wobei die Umrahmung einen Verformungswert von

    max. 1,0 mm aufweisen kann.

    Die Klasse 3 nach Tabelle 26 wird bei Außentüren mit Sonderbedienungskräften =

    Klasse 3 und 4 nach Tabelle 27 empfohlen, da sonst eine einwandfreie Funktion nicht

    gewährleistet werden kann.

    Bei Prüfungen im Prüfklima e erfolgt die Bewertung der Verformung am Ende der

    Prüfdauer von 24 h. Erfahrungsgemäß wird die maximale Verformung jedoch innerhalb

    der ersten 3 Stunden erreicht und geht bei längerer Bestrahlungsdauer wieder zurück.

    Deshalb wird empfohlen neben dem Verformungswert nach 24 h auch den maximalen

    Verformungswert innerhalb der gesamten Prüfzeit zu berücksichtigen.

    Erläuterung: Erfahrungen haben gezeigt, dass Außentüren, mit hoher Wärmedämmung

    = niedrigem Uf-Wert, die nur kurzzeitig der Sonne ausgesetzt waren, nicht mehr geöffnet

    werden konnten. Nach längerer Sonneneinstrahlung war das Öffnen dann wieder

    möglich. Ist besonders bei dunkler Beschichtung und Materialien mit großer

    Wärmeausdehnung (-Wert) problematisch. Im Falle einer Reklamation ist die max.

    Verformung für die Bedienbarkeit entscheidend.

  • PfB Leitfaden Seite 45 von 68 Stand 01/2019

    3.23. Einbruchhemmung

    Die ersten normativen Arbeiten auf dem Bereich der Einbruchhemmung erfolgten bereits

    1978, also vor ca. 40 Jahren. Nach DIN 18103 für Türen folgte DIN V 18054 für Fenster

    und DIN V 18103 für Türen.

    Danach wurde DIN V ENV 1627 ff als euro