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Informationsblatt des JKI: Pflanzliche Souvenirs mit ungeahnten Folgen www.julius-kuehn.de 4. Aufl., Oktober 2016 Pflanzliche Souvenirs mit ungeahnten Folgen Herausgeber und Bezug: Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig Tel.: 0531 299-3205 [email protected] oder [email protected] Fotos: Fotolia; Citrusbockkäfer: Thomas Schröder, JKI Text: Katrin Kaminski, JKI, Institut für nationale und internationale Angelegen- heiten der Pflanzengesundheit Layout und Redaktion Anja Wolck, IB-JKI; Dr. Gerlinde Nachtigall, PR-JKI Das JKI ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). DOI 10.5073/jki.2016.006 Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote im Reiseverkehr Einfuhranforderungen und -verbote Für Pflanzen und viele Pflanzenerzeugnisse, wie z. B. verschie- dene Früchte aus außereuropäischen Ländern, benötigen Sie für die Einreise in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Herkunftslandes. Bestimmte Pflanzen und Pflanzenprodukte dürfen nur einge- führt werden, wenn besondere Anforderungen erfüllt werden wie z. B. vorgeschriebene Behandlungen. Für einige Pflanzen ist die Einfuhr generell nicht erlaubt. Erkundigen Sie sich bei einem geplanten Pflanzenkauf unbe- dingt vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrem zuständigen Pflanzen- schutzdienst in Deutschland über die aktuellen Einfuhrverbote und -beschränkungen. Die Einfuhr folgender Waren aus außereuropäischen Ländern ist verboten Die meisten Nadelgehölze Einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika) Obstgehölze und Glanzmispeln Weinreben Zitruspflanzen Lose Erde und Kultursubstrate Nachtschattengewächse Kartoffelknollen Viele Gräserarten Informationsquellen Spezifische Ein- und Ausfuhrhinweise für Reisende, Firmen und wissenschaftliche Einrichtungen sind unter http://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de zu finden. Dort finden Sie auch eine Liste der zuständigen Pflanzenschutzdienste in Deutschland. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland. Es ist zu beachten, dass für Ausfuhren von Pflanzen und Pflanzen- erzeugnissen ggf. andere Regelungen gelten als für Einfuhren. Als Download finden Sie das Informationsblatt unter: http://www.julius-kuehn.de/faltblaetter-und-broschueren Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen verschiedener Warenarten finden Sie auf den Internetseiten des Zolls. (www.zoll.de)

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Informationsblatt des JKI: P� anzliche Souvenirs mit ungeahnten Folgen

www.julius-kuehn.de 4. Au� ., Oktober 2016

P� anzliche Souvenirs mit ungeahnten Folgen

Herausgeber und Bezug:Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturp� anzen Messeweg 11/12, 38104 BraunschweigTel.: 0531 [email protected] oder [email protected]

Fotos:Fotolia; Citrusbockkäfer: Thomas Schröder, JKI

Text: Katrin Kaminski, JKI, Institut für nationale und internationale Angelegen-heiten der P� anzengesundheit

Layout und RedaktionAnja Wolck, IB-JKI; Dr. Gerlinde Nachtigall, PR-JKI

Das JKI ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

DOI 10.5073/jki.2016.006

Einfuhrbeschränkungenund Einfuhrverbote imReiseverkehr

Einfuhranforderungen und -verbote

Für P� anzen und viele P� anzenerzeugnisse, wie z. B. verschie-dene Früchte aus außereuropäischen Ländern, benötigen Sie für die Einreise in die EU ein P� anzengesundheitszeugnis vom P� anzenschutzdienst des Herkunftslandes.

Bestimmte P� anzen und P� anzenprodukte dürfen nur einge-führt werden, wenn besondere Anforderungen erfüllt werden wie z. B. vorgeschriebene Behandlungen. Für einige P� anzen ist die Einfuhr generell nicht erlaubt.

Erkundigen Sie sich bei einem geplanten P� anzenkauf unbe-dingt vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrem zuständigen P� anzen-schutzdienst in Deutschland über die aktuellen Einfuhrverbote und -beschränkungen.

Die Einfuhr folgender Waren aus außereuropäischenLändern ist verboten

• Die meisten Nadelgehölze

• Einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)

• Obstgehölze und Glanzmispeln

• Weinreben

• Zitrusp� anzen

• Lose Erde und Kultursubstrate

• Nachtschattengewächse

• Karto� elknollen

• Viele Gräserarten

Informationsquellen

Spezi� sche Ein- und Ausfuhrhinweise für Reisende, Firmen und wissenschaftliche Einrichtungen sind unter http://p� anzengesundheit.julius-kuehn.de zu � nden. Dort � nden Sie auch eine Liste der zuständigen P� anzenschutzdienste in Deutschland. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den P� anzenschutzdienst in Ihrem Bundesland.

Es ist zu beachten, dass für Ausfuhren von P� anzen und P� anzen-erzeugnissen ggf. andere Regelungen gelten als für Einfuhren.

Als Download � nden Sie das Informationsblatt unter:http://www.julius-kuehn.de/faltblaetter-und-broschueren

Lose Erde und Kultursubstrate

Nachtschattengewächse

Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen verschiedener Warenarten � nden Sie auf den Internetseiten des Zolls. (www.zoll.de)

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Ungeahnte Folgen p� anzlicher Souvenirs

Durch den weltweiten Tourismus und Handel erö� nen sich immer neue Wege, fremde P� anzenkrankheiten und -schädlinge einzuschleppen und zu verbreiten. Diese können in Deutschlandund Europa die P� anzenproduktion beeinträchtigen, eine ver-stärkte Anwendung von P� anzenschutzmitteln notwendig ma-chen oder wildwachsende P� anzen sowie privates und ö� ent-liches Grün stark schädigen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Kastanienminiermotte und der Asiatische Laubholzbockkäfer.

Es besteht das Risiko, dass Ihr vermeintlich harmloses Urlaubs-mitbringsel unerkannt zum Transportmittel für P� anzenkrankhei-ten und Schadorganismen wird. In der Folge können erhebliche Schäden in der gesamten EU verursacht werden. Daher gibt es EU-weite Regelungen für die Einfuhr von P� anzen und P� anzen-produkten, die die Gesundheit unserer P� anzen schützen sollen. Diese beinhalten Einfuhrverbote und -beschränkungen für P� an-zenarten, bei denen das Risiko der unerkannten Einschleppung von Schadorganismen besonders hoch ist. Auch die internationa-le P� anzenschutzorganisation EPPO (www.eppo.int) sieht diese Gefahren. Mit einem Poster werden Reisende an Flughäfen und anderen Einreiseorten darauf aufmerksam gemacht. Der EPPO gehören 50 Länder Europas, Nordasiens und des Mittelmeerrau-mes an.

Um sicher zu sein, dass Ihre p� anzlichen Souvenirs bei der Einrei-se nicht beschlagnahmt werden, sollten Sie sich vor Reisebeginn bei Bedarf informieren. Die wichtigsten Regelungen sind im Fol-genden dargestellt. Darüber hinaus informiert Sie der zuständige P� anzenschutzdienst in Ihrem Bundesland über die Vorschriften und Bedingungen bei der Einfuhr von P� anzen und P� anzener-zeugnissen nach Deutschland.

Einfuhr aus EU-Ländern und der Schweiz

Aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz können Sie P� anzen und P� anzenerzeugnisse zum Pri-vatgebrauch problemlos mitbringen. Ein P� anzengesundheits-zeugnis ist hierfür nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für die französischen Überseegebiete und die Kanarischen Inseln.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern in Europa (Ausnahme: Schweiz) und dem angrenzenden Mittelmeerraum (= alle europäischen Länder, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, die Kanarischen Inseln sowie die Mittelmeerländer Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und die Türkei)

Ausnahmen von den Einfuhrregelungen für private Reisende für maximal:

• 3 kg Früchte und

• 50 Schnittblumen

Diese können ohne P� anzengesundheitszeugnis eingeführt werden, wenn sie

- frei von gefährlichen Krankheiten und Schaderregern und - nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

Die Ausnahmen gelten nur für Einfuhren aus europäischen Län-dern und Ländern des angrenzenden Mittelmeerraums.

Für P� anzen, die in Deutschland weiter kultiviert werden sollen, gibt es keine Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen für Reisende.

Einfuhr aus nichteuropäischen Ländern außerhalb des Mittelmeerraums

Bringen Sie keine P� anzen und P� anzenprodukte aus dem Urlaub mit! Das Risiko, unerkannt Krankheiten und Schädlinge einzuschleppen, ist hoch. Vorsicht ist auch bei Früchten und Schnittblumen geboten. Krankheiten und Schaderreger sind häu� g nicht mit bloßem Auge sichtbar (u. a. Viren und Bakteri-en) und können so leicht verschleppt werden.

Halten Sie sich unbedingt an die Einfuhrbestimmungen, fallsSie dennoch P� anzen oder P� anzenprodukte einführen möchten. Wenden Sie sich vor Ihrer Reise an den P� anzen-schutzdienst, um zu erfragen, unter welchen Bedingungen Sie bestimmte P� anzen mitnehmen können.

Der P� anzenschutzdienst des Urlaubslandes muss die P� an-zen untersuchen und in einem P� anzengesundheitszeugnis bestätigen, dass die Einfuhrbestimmungen der EU eingehalten werden. Bei der Einreise nach Deutschland sind die P� anzen an der Grenze beim P� anzenschutzdienst anzumelden, der die Papiere und die P� anzen kontrolliert.

Ausnahmen für Reisende für Einfuhren aus nichteuro-päischen Ländern außerhalb des Mittelmeerraums gibt es nicht!

Wenn an der Grenze kein P� anzengesundheitszeugnis vorge-legt werden kann, werden die P� anzen oder P� anzenprodukte in der Regel vernichtet. Sie erhalten keine � nanzielle Entschä-digung.

Zum Schutz gefährdeter Tier- und P� anzenarten sind Einfuhrverbote und Beschränkungen gemäß dem „Washingtoner Artenschutzabkommen“ (Cites) ohne Ausnahme einzuhalten!

www.cites.org www.artenschutz-online.dewww.artenschutz-online.de

Geh Kein RisiKo ein!

This poster was prepared by the European and Mediterranean Plant Protection Organization (OEPP/EPPO - www.eppo.int)in collaboration with Dr David Slawson (Fera, GB) - Design Armelle Roy (FR)

In Pflanzen können sich Schädlinge und Pflanzenkrankheiten

verbergen.

Bringen Sie keine Pflanzen, Samen, Früchte, Gemüse oder Blumen von

der Reise mit nach Hause!Bei Fragen wenden Sie sich an:Pflanzenschutzdienst MusterlandSonnenallee. 111111 Fantasia010 / [email protected]

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