1
POLI-TAPE Klebefolien GmbH Zeppelinstraße 17 53424 Remagen – GERMANY Phone: +49 (0) 2642 – 9836 0 Fax: +49 (0) 2642 – 9836 37 E-Mail: [email protected] Internet: www.poli-tape.de Die vorstehenden technischen Angaben geben wir nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Aufgrund der vielfältigen material- und anwendungs- bezogenen Einflüsse empfehlen wir vor jedem Gebrauch eine Eignungs- prüfung an Originalmaterialien. Produktinformationen Selbstklebende Oberflächenschutzfolie beschichtet mit einem Haftkleber auf Basis eines Acrylates mit ausgezeichneter UV-, Lösemittel- und Feuchtebeständigkeit. POLI-GUARD 6940 wurde speziell entwickelt für Anwendungen beim Innenausbau in der Automobil-Industrie. Geeignet zum Oberflächenschutz von Kunststoffen, Türver- kleidungen, Hutablagen und Teppichen. Der Haftkleber zeichnet sich durch eine hohe Lackneutralität aus. Aufgrund der Folienbasis Polyethylen gilt POLI-GUARD 6940 als besonders umweltfreundlich. Technische Daten Trägermaterial: LDPE-Folie, transluzent, blau Haftkleber: Acrylat Klebkraft [N/cm]: 2,40 +/- 10 % Dicke [mm]: 0,90 +/- 5 % Standardabmessungen 1.250 mm x 330 m 1.250 mm x 400 m Sicherheitsdatenblatt Im bestimmungsgemäßen Umgang mit diesem Produkt können keinerlei Gefahr- stoffe entstehen oder freigesetzt werden. Dieses Produkt ist kein Gefahrstoff im Sinne der aktuellen GefStoffV und der EU-Kriterien. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts entfällt somit. Das Sicherheitsdatenblatt dient lediglich zur Erfüllung der Informationspflicht nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und kann gerne auf Anfrage zugesendet werden. Das Produkt ist weder ein Gefahr- gut im Sinne des Verkehrsrechts (Transportrechts), noch enthält es wassergefähr- dende Stoffe gemäß Wasserhaushaltsgesetz. Der nach Entfall der Nutzung oder Verwendung entstandene Abfall ist in Abstimmung mit den örtlichen / nationalen Behörden zu entsorgen. POLI-GUARD 6940 28/07/2011

POLI-GUARD 6940 · und kann gerne auf Anfrage zugesendet werden. Das Produkt ist weder ein Gefahr-gut im Sinne des Verkehrsrechts (Transportrechts), noch enthält es wassergefähr-dende

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: POLI-GUARD 6940 · und kann gerne auf Anfrage zugesendet werden. Das Produkt ist weder ein Gefahr-gut im Sinne des Verkehrsrechts (Transportrechts), noch enthält es wassergefähr-dende

POLI-TAPE Klebefolien GmbHZeppelinstraße 1753424 Remagen – GERMANY

Phone: +49 (0) 2642 – 9836 0Fax: +49 (0) 2642 – 9836 37

E-Mail: [email protected]: www.poli-tape.de

Die vorstehenden technischen Angaben geben wir nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Aufgrund der vielfältigen material- und anwendungs-bezogenen Einflüsse empfehlen wir vor jedem Gebrauch eine Eignungs-prüfung an Originalmaterialien.

Produktinformationen

Selbstklebende Oberflächenschutzfolie beschichtet mit einem Haftkleber auf Basis eines Acrylates mit ausgezeichneter UV-, Lösemittel- und Feuchtebeständigkeit.

POLI-GUARD 6940 wurde speziell entwickelt für Anwendungen beim Innenausbau in der Automobil-Industrie.

Geeignet zum Oberflächenschutz von Kunststoffen, Türver-kleidungen, Hutablagen und Teppichen. Der Haftkleber zeichnet sich durch eine hohe Lackneutralität aus.

Aufgrund der Folienbasis Polyethylen gilt POLI-GUARD 6940 als besonders umweltfreundlich.

Technische Daten

Trägermaterial: LDPE-Folie, transluzent, blau Haftkleber: Acrylat

Klebkraft [N/cm]: 2,40 +/- 10 %

Dicke [mm]: 0,90 +/- 5 %

Standardabmessungen

1.250 mm x 330 m

1.250 mm x 400 m

Sicherheitsdatenblatt

Im bestimmungsgemäßen Umgang mit diesem Produkt können keinerlei Gefahr-stoffe entstehen oder freigesetzt werden. Dieses Produkt ist kein Gefahrstoff im Sinne der aktuellen GefStoffV und der EU-Kriterien. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts entfällt somit. Das Sicherheitsdatenblatt dient lediglich zur Erfüllung der Informationspflicht nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und kann gerne auf Anfrage zugesendet werden. Das Produkt ist weder ein Gefahr-gut im Sinne des Verkehrsrechts (Transportrechts), noch enthält es wassergefähr-dende Stoffe gemäß Wasserhaushaltsgesetz. Der nach Entfall der Nutzung oder Verwendung entstandene Abfall ist in Abstimmung mit den örtlichen / nationalen Behörden zu entsorgen.

POLI-GUARD 6940

28/07/2011