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1 © Rödl & Partner 24.10.2013 Gemeinsam erfolgreich Markus Schlueter | Weimar | 23. Oktober 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Indonesiengeschäft

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1 © Rödl & Partner 24.10.2013

Gemeinsam erfolgreich

Markus Schlueter | Weimar | 23. Oktober 2013

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Indonesiengeschäft

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2 © Rödl & Partner 24.10.2013

Rödl & Partner weltweit

3.500 Mitarbeiter - 91 Niederlassungen - 40 Länder

Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland

Estland ▪ Frankreich

Georgien ▪ Großbritannien

Hongkong ▪ Indien

Indonesien ▪ Italien

Kasachstan ▪ Kroatien

Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko

Moldawien ▪ Österreich

Polen ▪ Rumänien

Russische Föderation

Schweden ▪ Schweiz ▪ Serbien

Singapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien

Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand

Tschechische Republik ▪ Türkei

Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA

Vereinigte Arabische Emirate

Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland

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Nürnberg

Rödl & Partner in Deutschland

Nürnberg Ansbach Bamberg

Bayreuth Berlin Chemnitz

Dresden Eschborn Fürth

Hamburg Hannover Hof

Jena Köln Kulmbach

Ludwigshafen Mettlach

München Münster Plauen

Regensburg Selb Stuttgart

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Rechtssystem

Indonesisches Recht nicht vollständig kodifiziert

Verfassung von 1945

Weitere Rechtsquellen neben indonesischen parlamentarischen Gesetzen sind • Gewohnheitsrecht (Adat)

• Religiöses Recht sowie

• Rezipiertes niederländisches Recht

CISG wurde in Indonesien nicht ratifiziert; jedoch Vertragsfreiheit

Kolonialrecht

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Investitionsrecht

Staatliche Investitionskoordinierungsbehörde BKPM (Badan Koordinasi

Penanaman Modal) und lokale Behörden registrieren und überwachen

ausländische Investitionen

Präsidialdekret mit Negativliste (Durchsicht alle 3 Jahre)

BKPM prüft u.a., ob • beabsichtigte Warenproduktion oder Dienstleistung in Indonesien im Interesse der indonesischen

Volkswirtschaft liegt,

• Exporte dadurch gesteigert werden können und

• Investition weder nationale Sicherheit und Wirtschaft noch Entwicklung nationaler Firmen gefährdet

Investitionsformen • Tochtergesellschaft / Joint Venture (PT PMA)

• Repräsentanz

• Erwerb von Anteilen indonesischer Unternehmen

• Geschäftskooperation

Devestitionserfordernis?

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Gesellschaftsstruktur

Für Auslandsinvestoren zulässige Gesellschaftsform: PT (Perseroan Terbatas),

CIT 25%

Rechtsgrundlage PT-Gesetz vom 16.08.2007 (Undang-Undang Perseroan

Terbatas)

Mindestkapital 10 Mrd IDR (ca. 750 TEUR) gem RL 5/2013, keine Beteiligung

unter 10 Mio IDR (ca. 650 EUR)

Rechtsfähigkeit mittels Registerurkunde von BKPM und indonesischem

Justizministerium

Haftung der Gesellschafter bis Genehmigung persönlich und

gesamtschuldnerisch, danach beschränkt auf Kapitaleinlage

Organe Gesellschafterversammlung (mindestens 2 Gesellschafter),

Geschäftsführergremium (BoD), Aufsichtsrat (BoC)

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Lizenzerfordernisse

Neue Importbestimmungen seit Mai 2012

Import-Identifikationsnummer (Angka Pengenal Importir, API) für • Handelsunternehmen (API-U)

• Produzierende Unternehmen für produktionsrelevante Güter (API-P)

Import nur durch Firmen mit entsprechender Registrierung beim Department of

Trade / Zoll und Importlizenz; bei fehlender Lizenz Einschaltung Importvertreter

Einführung von Lebensmitteln und Pharmazeutika erst nach Erteilung von

Registrierungsnummern durch Food and Drugs Control Agency.

Zölle: Normal, MFN, FTA

Quantitative/Qualitative Exportbeschränkungen

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Repräsentanz

Tätigkeiten in Indonesien (nationale Repräsentanz)

Koordinierung der Unternehmensaktivitäten im südostasiatischen Raum

(Regionalrepräsentanz)

Geringer finanzieller und organisatorischer Aufwand

Keine rechtsfähige juristische Person – keine Körperschaftsteuern

Starke Beschränkungen, insbesondere Verbot umsatzorientierter Aktivitäten

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Handels- und Alleinvertretung

HV kaum speziell geregelt, grds. Rückgriff auf schuldrechtliche Vorgaben

Alleinvertreter für einige ausländische Vertriebsaktivitäten (zB Fahrzeuge,

Maschinen) erforderlich; Regelungen in Ministerialdekret

Untervertretung möglich

Anforderungen an HV/AV für Importwaren sind Schriftform, notarielle und

konsularische Beglaubigung, Registrierung beim GD für Binnenhandel (HM)

Befristung HV empfehlenswert; Mindestlaufzeit bei AV 3 Jahre (5 Jahre bei

Montage/Fertigung)

Außerordentliche Kündigung nur in wenigen Fällen; Probezeit möglich

Neue Registrierung nur nach vollständiger Abwicklung der vorherigen AV; zwei

weitere Jahre Ersatzteillieferungen

HV nur indonesische nat/jur Person; AV nur indonesische PT (keine PMA)

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Vertragsgestaltung / Streitbeilegung

Verhandlungs- und Vertragssprache; Bilingual; Diskrepanz Bahasa Indonesia – Englisch; Auslegung und Vorrang

Kein kohärentes Kollisionsrecht; freie Rechtswahl der Parteien, solange kein Verstoß gegen ordre public

Gerichtsverfahren oft mehrjährig und kostenintensiv; Erfolg auch bei klarer

Rechtslage nicht gesichert

Keine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen

in Indonesien;

Schiedsklauseln (BANI; SIAC) empfehlenswert; Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche nach Anerkennung durch den State Court Jakarta (Indonesien ist

Mitglied der New Yorker Schiedsgerichtskonvention von 1958)

Außergerichtlichen Vergleich mit dem Schuldner anstreben

Bei ungesicherten Forderungen tendenziell geringe Erfolgsaussichten; lokale

Institute bei Forderungseintreibungen wenig effektiv

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Annex: Indonesien und ASEAN

Association of South East Asian Nations

Gegründet am 8.8.1967 in Bangkok von Indonesien, Malaysia, den Philippinen,

Singapur und Thailand. Brunei trat 1984 bei (ASEAN 6).

• Weitere Mitglieder sind Vietnam (1995), Laos (1997), Myanmar (1997) und Kambodscha (1999)

• ASEAN Charter 2007 als Zielkatalog beschlossen auf 13. Summit in Singapur, in Kraft seit 2009

• Oberstes Beschlussfassungsorgan ASEAN Summit

Ziele sind Förderung wirtschaftlichen Wachstums (AEC 2015), sozialen

Fortschritts, kultureller Weiterentwicklung und Gewährleistung regionalen Friedens

und Stabilität

Kooperationsprinzipien sind wechselseitige Achtung nationaler Souveränität,

Nichteinmischung, friedliche Beilegung von Streitigkeiten

Trotz kontinuierlicher institutioneller Weiterentwicklung weiterhin nur bedingt

homogen aufgrund starker kultureller, religiöser, ideologischer und politischer

Vielfalt

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12 © Rödl & Partner 24.10.2013

ATIGA

ASEAN Trade in Goods Agreement, in Kraft seit 17.05.2010

Konsolidierung der bisherigen Regelungen zum Binnenhandel mit Waren

inklusive CEPT Vereinbarung in einem Abkommen

Lokaler Wertschöpfungsanteil idR 40% (Artikel 29), verschiedene ROO für

unterschiedliche Sektoren

Zollsenkungsverpflichtungen sämtlicher Mitglieder bis 2015 im Anhang,

Zolltarife Normal, MFN, FTA

Verfahrensvereinfachung und gesteigerte Transparenz

Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse wie technische Vorschriften und

sanitäre Maßnahmen

Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erforderlich

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ACIA

ASEAN Comprehensive Investment Agreement

Konsolidierung von zwei ASEAN-Investitionsabkommen

• Agreement for the Promotion and Protection of Investments 1987 (IGA)

• Framework Agreement on the ASEAN Investment Area 1998 (AIA Agreement)

Überarbeitete Regelungen zu Liberalisierung, Investitionsschutz, Vereinfachung

des Verwaltungsverfahrens, Förderung von Investitionen

Bislang nur wenige Investitionsbereiche liberalisiert

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CAFTA

China-Asean Free Trade Agreement, in Kraft seit 1.1.2010, bevölkerungsreichste

Freihandelszone der Welt (1,3 Mrd + 580 Mio)

Entwicklung

• 2002 Rahmenvereinbarung, danach „Early Harvest“ Vereinbarung für landwirtschaftliche Produkte,

• 2004 Warenverkehrsabkommen und Streitbeilegungsmechanismus,

• ab 2005 Erste Präferenzzölle

• 2010 – 2015 Zollsenkungen/Abschaffung: Seit Januar 2010 bereits Zölle für ca. 7000 Produkte

abgeschafft, Ziel ist Zollbefreiung ca. 90% aller Produkte

Ausnahmen für „Sensitive Track“-Güter

ROO 40% lokaler Wertschöpfungsanteil

Nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen z.T. weiter

Investitionen bislang nicht erfasst

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„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.

Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von

Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu

dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller

Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine

Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der

Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.

Ihr Ansprechpartner

Markus Schlueter

Rechtsanwalt

Associate Partner

Rödl & Partner

Kranhaus 1, Im Zollhafen 18

D-50678 Köln

Tel: +49 (221) 949 909-342

Fax: +49 (221) 949 909-900

[email protected]

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