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hartmut-nehring
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Präsentationsbeginn
Ausgewählte rechtliche Aspekte der Reorganisation, aktuelle Änderungen des ungarischen Konkursrechts
Budapest, den 20. Oktober 2009
Dr. Nóra Tapolczai, LL.M.
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Konkurs-, Liquidationsverfahren - Aktuelle Angaben
1,6 Millionen registrierte Unternehmen, davon sind 521.904 Wirtschaftsgesellschaften (Stand: 30. Juni 2009)
Anzahl der wirtschaftlich tatsächlich aktiven, kreditwürdigen Unternehmen beträgt max. 40-60.000
wachsende Tendenz (im Vergleich zum Jahr 2008)
– Liquidationsverfahren + 26% - finanzieller bzw. Versicherungssektor / West-Tarnsdanubien (I. Quartal 2009) - die Schulden den nicht funktionierenden, in Liquidation stehende Firmen gegenüber des Ungarischen
Steueramtes beträgt im Jahre 2008 HUF 1057 Milliarden - Befriedigung der Gläubigeransprüche erreicht nicht einmal 0,5 %
Felszámolási eljárások
területi megoszlás
2008. IV.Qév 2009. I.Qév
Szabolcs-Szatmár-Bereg megye 430 1087
Budapest 955 504
Pest megye 348 344
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Konkurs-, Liquidationsverfahren - Aktuelle Angaben
– beantragte freiwillige Liquidationen + 35,8% – Immobiliensektor / Nordungarn (I. Halbjahr 2009)
- Anzahl den Liquidationsverfahren ist stets niedrig
Zeitraum Liquidationsverfahren
Vergleichs-verfahren
Jahr 2008 ca. 11.000 2
I. Qartal 2009 ca. 6.100 20
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Krisenursachen, Krisenerkennung
Systematisierung typischer Krisenursachen*
Unzureichende Reaktion auf Nachfragerückgänge
Überexpansion
Unzureichende Reaktion auf Veränderungen des Wettbewerbs
Ineffizienz
MARKTINDIZIERTMARKTINDIZIERT WETTBEWERBSINDIZIERTWETTBEWERBSINDIZIERT
EXTERN
INTERN
STRATEGIEKRISE
LIQUIDITÄTSKRISE
Krisenerkennung
In großen Maße der Fälle handelt es sich um eine Liquiditätskrise Liquiditätsstatus
Überschuldung Überschuldungsstatus
sonstige Krisen - Umsatzkrise, Ertragskrise, etc.
* Buth/Hermanns, Restrukturierung, Insolvenz, 3. Auflage 2009
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Restrukturierungskonzept
RESTRUKTURIERUNG
STRATEGISCHE NEUASRICHTUNG
OPERATIVE RESTRUKTURIERUNG
FINANZIELLE RESTRUKTURIERUNG
Geschäftsportfolio, Produktportfolio, Regionale Ausrichtung
Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten
Verkauf nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände, kurzfristige Reduzierung von Investitionen, Konzerninterne Finanzierung
Forderungsverzichte, Debt-Equity Swaps seitens der Banken, Einstieg von neuen Investoren in die Krisenunternehmen
Innenfinanzierung Außenfinanzierung
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Krisenbeseitigung – Finanzielle Restrukturierung
Krisenbeseitigung durch neue Liquidität– Gesellschafterdarlehen / Kapitalerhöhung
Krisenbeseitigung durch Reduzierung der (fälligen) Verbindlichkeiten– dauerhafte Vertragsverhältnisse, Kundenbeziehungen– Ratenzahlungen / Stundungen
Liquidität durch Fremdinvestoren - Maßgebende Erwägungen
– Käuferaspekte (strategischer/Finanzinvestor, ehemaliger Gesellschafter, Geschäftsführer,
Wettbewerber)
– Gegenstand (z.B. Asset Deal)
– Steuerrechtliche Umstrukturierung
– Rechtliche, finanzielle Due Diligence
– Bestimmung des Kaufpreises
– Arbeitnehmer – arbeitsrechtliche Rechtsnachfolge
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Neue Lösungen auf dem ungarischen Markt
Besondere Regelung der Verschuldungslage im Konsensus zwischen Schuldner und Gläubigern / Banken
ung. KonkursG (Modif. Gesetz Nr. IL 2009) Definition (Konkursverfahren)
Schuldner Zahlungsaufschub Vergleich mit den Gläubigern
Ziel Vermögensschutz Regulierung von Verbindlichkeiten Verringerung der Zahl der
Liquidationsverfahren Bewahrung der Fähigkeit von
Unternehmen Arbeitsplätze zu erhalten
Außergerichtliche Verfahren Gerichtliche nicht-streitige Verfahren /
Konkursverfahren
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Konkursverfahren als Mittel der Reorganisation
Antrag
kurzzeitiger Zahlungs-aufschub
Zahlungsaufschub (Moratorium)
Vergleich
Ablehnung
Schuldner
Gläubiger
gerichtliche Prüfung
Erklärung des
Schuldners
Verordnung des Konkursverfahrens
+
Bestellung des Vermögensverwalters
+
Anfangsdatum des Zahlungsaufschubes (Bekanntmachung)
Vergleichs-
verhandlung /
Die Gläubiger
entscheiden
über den
Vergleichs-
vorschlag und
über das Reorg.
programm
(Forderungs-
verzichte,
Anteilserwerb,
Bürgschaft) Liquidationsverfahren
Der Vergleich wird unterstützt
Der Vergleich wird nicht unterstützt, aber der
Schuldner unternimmt die Umarbeitung
Keine Unterstützung und keine Umarbeitung
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Zahlungsaufschub
Beginn des Zahlungsaufschubes
Vergleich Liquidations-verfahren
Vergleichsverhandlung (binnen 45 Tage)
Beendigung des Vergleichsverfahrens
Vergleichsvorschlag des Schuldners
Die Gläubiger unterstützenii
hn
Die Gläubiger unterstützen ihn nicht,
Umarbeitung
Die Gläubiger unterstützen
ihn nicht
Verlängerung des Zahlungsaufschubes (180-max.365 Tage)
Anmeldung der Gläubigerforderungen, Begleichung der Registrationsgebühr
Zahlungsaufschub
Ziel ist die Erhaltung des Vergleichsvermögens
keine Freistellung
Arbeitslohnforderungen und sonstige Leistungen
Mehrwertssteuer, Monopolsteuer und Produktgebühr
falsche Überweisung
nicht möglich
Anrechnung
Promptinkassoauftrag (01.11. 2009!)
Pfandrecht, keine Kaution, Befriedigung (Ausnahmen)
Rücktritt auf der Seite des Gläubigers
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Anmeldung der Gläubigerforderungen / Einordnung
Anmeldung der Gläubigerforderungen Registrierung der Gläubigerforderungen bzw. Registrierungsgebühr (1% des
Forderungsbetrages aber min. HUF 5000,- max. HUF 100.000) Stimmenzuteilung der Gläubigerklassen Rolle und Befugnisse des Konkursverwalters erheblich erweitert
Gläubigerstimmen Forderung <
= HUF 100.000 = 1 Stimme
Stimmenmehrheit / Gläubiger-Klassen Einordnung (Beispiel)
a) anerkannt, nicht bestritten [Stimmenzuteilung: 1/1]
b) Bestritten [Stimmenzuteilung: 0]
c) Forderungen aus dem Gesellschafterkreis des Schuldners [Stimmenzuteilung: 1/4]
d) Schuldübernahme und Forderungen, deren Geltendmachung innerhalb von 180 Tagen nach Beginn des Verfahrens beabsichtigt ist [Stimmenzuteilung: 1/4]
gesichert / nicht gesichert
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Wesentliche Änderungen des Konkursverfahrens – Überblick
Konkursverfahren hat Priorität
(1) Das von dem Schuldner beantrage Konkursverfahren hat absolute Priorität vor dem Liquiditationsverfahren
Zahlungsaufschub (Moratorium)(1) bei Antrag des Schuldners: kurzzeitiger, ‘quasi’ automatischer Zahlungsaufschub(2) Verlängerung des Moratoriums auf max. 1 Jahr möglich
Möglichkeiten bei der Beendigung des Verfahrens(1) Abschluss des Konkursvergleichs (neu: aufgrund des Konkursvergleichs kann ein
gerichtliches Vollstreckungsverfahren beantragt werden)(2) Gericht stellt Zahlungsunfähigkeit des Schuldners fest und ordnet Insolvenzverfahren an
Anmeldung und Einstufung der Gläubigerforderungen (S. 11)
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Pro & Contra Argumente
Praktische Mittel zur Rettung bzw. Reorganisation des Unternehmens
Das von dem Schuldner beantrage Konkursverfahren hat absolute Priorität vor dem Liquidationsverfahren / Contra Argumente ?
Kurzeitiges, ‘quasi’ sofortiges Zahlungsmoratorium / Konkursverwalter
Vereinfachte Formulare aber strikte Formalitäten bei der Antragstellung
Betrügerisches Konkursverfahren / verschärfte Sanktionen