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Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung?

Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung? · Die Wieland BKK Gegründet 1834 Traditionelle BKK, exklusiv für die aktiven und ehemaligen Beschäftigten der Wieland-Werke AG

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Präventionsgesetz –

mehr als nur Prinzip Hoffnung?

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Wieland-Werke AG

Halbzeuge aus Kupfer- und Kupferlegierungen

6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2,5 Milliarden EUR Umsatz

443.000 t Absatz

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In unserer hochmodernen, technologischen Welt funktioniert nichts

ohne Kupfer. Und somit funktioniert auch nichts ohne Wieland.

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Wieland-Standorte in Deutschland

Langenberg - NRW

Villingen - BW Vöhringen - Bayern

Ulm - BW

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Die Wieland BKK

Gegründet 1834

Traditionelle BKK, exklusiv für die aktiven

und ehemaligen Beschäftigten der Wieland-

Werke AG und deren Angehörigen

12.000 Versicherte

36 Millionen EUR Haushaltsvolumen

Firmengründer Philipp Jakob Wieland

im Kreise seiner Mitarbeiter

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BGM ist die gemeinsame Paradedisziplin traditioneller BKKs

Der Verein BKV ist die politische

Interessenvertretung unternehmensbezogener

Betriebskrankenkassen namhafter

Trägerunternehmen

Unsere Dachkampagne 2017 zum betrieblichen

Gesundheitsmanagement

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Prävention – Warum?

Auf dem Weg zur Weltspitze: Zivilisationskrankheiten in Deutschland Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland 2012 des Robert-Koch-Instituts

„Dicke werden noch dicker“

„Mehr Diabetiker“

„Mehr psychische Erkrankungen“

„Anstieg körperlich Aktiver“

„Rund 16 Millionen Menschen sterben laut der Weltgesundheitsorganisation

(WHO) jedes Jahr vorzeitig an den Folgen von Alkoholgenuss, Tabakkonsum,

mangelnder Bewegung oder falscher Ernährung“. (Deutschlandfunk 19.1.2015)

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Beispiel

Diabetes

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1. Gewichtsabnahme

2. Gesunde Ernährung

3. Regelmäßige Bewegung

Bluthochdruck

und erhöhte

Blutfettwerte

Diabetes Typ 2

4. Tabakentwöhnung

Krebs und

kardiovaskuläre

Erkrankung

Chron. obstr.

Lungener-

krankung

Ischämische

Herzkrankheiten Schlaganfall

Ischämische

Herzkrankheiten

Schlaganfall Diabetes Typ 2 Schlaganfall

Schlaganfall Ischämische

Herzkrankheiten

Schlaganfall direkte Effekte

indirekte Effekte

4 Säulen der Prävention chronischer Erkrankungen

Quelle: Günster, Klose, Schmacke – Versorgungsreport 2011

Schatthauer Verlag, Seite 88

beugt vor beugt vor

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* Quelle: Präventionsbericht 2015 GKV-Spitzenverband (SpiV)

Nur 0,15 % der Gesamtausgaben der

Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

entfallen auf Primärprävention und

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

= 314 Mio. Euro*

64 % der Präventions-

ausgaben der GKV entfallen

auf individuelle Angebote an

die Versicherten (damit

werden aber nur rund 3 % der

Versicherten erreicht)

24 % der Präventions-

ausgaben fließen in BGF

12 % in Setting-Ansätze

Aber tun wir in der Prävention überhaupt genug, um diesen Trends entgegenzuwirken?

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1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh

erkennen und behandeln,

2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,

3. Tabakkonsum reduzieren,

4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,

5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen

und Patienten stärken,

6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig

behandeln,

7. gesund älter werden und

8. Alkoholkonsum reduzieren.

Gesundheitsziele im Bereich der

Gesundheitsförderung und Prävention

Präventionsgesetz

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Kooperation und Qualität in der Prävention verbessern

Prävention in Lebenswelten und BGF stärken

Alle Sozialversicherungsträger einbeziehen sowie Zusammenarbeit der

Akteure

auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbessern

Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und

Arbeitsschutz verbessern

Qualitätssicherung in der Gesundheitsförderung und Orientierung

an Gesundsheitszielen stärken

Vorsorge und Früherkennung verbessern sowie Impfwesen fördern

Bietet uns das Präventionsgesetz neue Chancen?

Die Wege

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Die Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner besetzen eine Nationale

Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll.

Auch die Pflegeversicherung wird Präventionsleistungen bezahlen.

Verschiedene Maßnahmen sollen die Schutzimpfung fördern.

Ärzte können "Präventionsempfehlungen" ausstellen.

Betriebsärzte können enger mit den Krankenkassen zusammenarbeiten

Die Kranken- und Pflegekassen legen Präventionsprogramme für

Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen)

über 500 Mio € auf.

Für Selbsthilfegruppen stellen die Krankenkassen jährlich 73 Mio € zur

Verfügung.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält von den Kassen einen

jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio €.

Präventionsgesetz – Mehr Strategie, Setting und nicht nur

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Prävention setzt auf Rationalität, also auf Wissen und Aufklärung

und auf Kontinuität

Handlungskompetenz

vermitteln

Maßnahmen zur

Verhaltensänderung

anbieten

Erfolg der

Verhaltensänderung

sichern

Vorbereiten Handeln Aufrechterhalten

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Zusammenarbeit zwischen

Wieland BKK und der Wieland AG

Beratung Maßnahmen-planung

Maßnahmen-umsetzung

Evaluation/ Controlling

Kennzahlenbasierte Analyse, Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen

Information und Kommunikation innerhalb der Gesundheitsmanagement-Gremien- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen

Auswertung und Bewertung von Maßnahmen; Datengrundlage für kommendes Jahr

Gesundheitsberichterstattung: • Gesundheitsberichte für das Unternehmen

Werke, Abteilungen… (Arbeitsunfähigkeits-Geschehen, Haupterkrankungsarten, Altersverteilungen…)

Wie

lan

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Medizinische Beratung durch den Werksarzt

Suchtberatung

BKK – Ernährungssprechstunde

BKK – Psychosomatische Sprechstunde

BKK – Gesundheitsberatung und Patienten-

begleitung als Wegweiser

Handlungskompetenz vermitteln

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Umgang mit Suchtmitteln

Psychisch stabil im Leben

Gesunde Ausbilder

Betriebsräte sind fit

Handlungskompetenz vermitteln –

Schulungen für Führungskräfte

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Azubis – Azubi Fit

Werksfeuerwehr F4 – Fit For Fire Fighting

Personen in Nachtschicht – Nachtschicht Aktiv

Alle Beschäftigte – Vitalwerkstatt

Alle Beschäftigte – Kurse (Bewegung, Ernährung und Entspannung)

Alle Beschäftigte – Nichtrauchertraining

Alle Beschäftigte – Wieland Aktivwoche

Alle Beschäftigte – Wieland Sportgruppe

Alle Beschäftigte – Wieland Vital-Programm (monatlich wechselnd)

Alle Beschäftigte – Gesunde Ernährung im Betriebsrestaurant

Alle Beschäftigte – Physiotherapie im Werk

Maßnahmen

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Wo hilft uns das Präventionsgesetz?

Gesundheitsbewußtsein stärker als bisher in den außerbetrieblichen Settings

Kindergarten und Schule vermitteln

unsere

künftigen

Azubis

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Wo hilft uns das Präventionsgesetz?

Präventionsempfehlung des Arztes

kann den ersten Schritt zur Veränderung

leichter machen

Beschluss des G-BA am 21.7.2016

Umsetzung seit 1.1.2017 geplant

Vordruck ist noch nicht abgestimmt!

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Wo hilft uns das Präventionsgesetz?

Rechtliche Grundlage für Verträge zwischen

Betriebsärzten und Krankenkassen

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Präventionsempfehlungen

Gesundheitsuntersuchungen

Versorgung mit Schutzimpfungen

Empfehlungen von Vorsorgeleistungen

Empfehlungen über die Heilmittelversorgung

soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen

Vorsorge erbracht werden

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Wo hilft uns das Präventionsgesetz?

Bessere Kooperation zwischen Betriebsärzten und Hausärzten

Förderung der Motivation der Beschäftigten

zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen

Vereinbarung von Präventionspfaden

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Beispiel Präventionspfad

Quelle: Abschlussbericht Abteilung medizinische Soziologie des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Sozialhygiene der Universität zu Köln,

Zentrum für Versorgungsforschung Köln (ZVFK), Bertelsmann Stiftung: „Ärzte und Betrieb als Kooperationspartner (ÄrBeK)“, 2007 – 2009

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Präventionsgesetz – Was fehlt noch?

Die Umsetzung der neuen Regelungen dauert

Ärztliche Präventionsempfehlung – Vordruck fehlt noch

Kooperation mit Betriebsärzten – Mustervereinbarung über Impfungen

im Februar 2017 veröffentlicht

Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen – Leitfaden liegt jetzt vor

Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie

im Land Baden-Württemberg im Oktober 2016 unterzeichnet

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Präventionsgesetz –

mehr als nur Prinzip Hoffnung?

Betriebskrankenkassen sehen im Präventionsgesetz mehr Chancen

als Risiken – viele Schritte gehen in die richtige Richtung.

Betriebskrankenkassen werden durch die neuen Regelungen zur

betrieblichen Gesundheitsförderung ihr großes Engagement in

diesem Sektor ausbauen.

Betriebskrankenkassen werden auch die neuen Möglichkeiten in

außerbetrieblichen Settings nutzen – viele der Zielgruppen können

die Arbeitnehmer der Trägerunternehmen von morgen sein.

Betriebskrankenkassen werden sich in den im Gesetz stärker

geforderten Kooperationen aktiv beteiligen.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Präventionsgesetz –

mehr als nur Prinzip Hoffnung?

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Anhang

Die Inhalte des neuen

Präventionsgesetzes

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Anforderungen des Präventionsgesetzes

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Prävention als Pflichtleistung / Stärkung Setting-Ansätze

Primärprävention wird Pflichtleistung aller Krankenkassen mit verbindlichem Richtwert von

7 Euro je Versicherter / Jahr, davon

- 2 Euro Prävention in Lebenswelten, davon 0,45 Euro an Bundeszentrale für gesundheitliche

Aufklärung (BzGA)

- 2 Euro für BGF)

Stärkung der Prävention in Lebenswelten (nicht-betriebliche Settings; z.B. Kitas, Schulen,

Sportvereine, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen)

Beispiele für GKV-Leistungsarten bei der Gesundheitsförderung in Lebenswelten:

Beratung, Moderation, Projektmanagement

Bedarfsermittlung, Multiplikatorenschulung

Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen

Dokumentation, Qualitätssicherung, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit

Keine GKV-Finanzierung von Pflichtleistungen der Institutionen in Lebenswelten

Leistungen der individuellen Verhaltensprävention und zur BGF setzen Zertifizierung

nach Kriterien des GKV-SpiV voraus

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Stärkung der BGF

Ziel der BGF ist der Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen

BGF-Beteiligte sind neben den betrieblich Verantwortlichen und den Versicherten explizit

auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

für verhaltensbezogene Maßnahmen gelten Qualitätsstandards (Zertifizierung)

Zusammenarbeit mit Unfallversicherung, insbesondere bei BGF-Maßnahmen zur Prävention

arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Bonusprogramme für Arbeitgeber werden von „Kann- zur Soll-Regelung“

Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bei BGF und

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Einrichtung regionaler Koordinierungsstellen durch GKV-Landesverbände unter Einbeziehung

von Unternehmensverbänden

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Betriebsärzte und Arbeitssicherheitsexperten werden explizit Akteure in der BGF und bei der

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Beteiligung bei der Analyse der gesundheitlichen Situation (Risiken und Potenziale)

Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation

Unterstützung bei der Umsetzung

Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten zu Schutzimpfungen schließen

Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten in folgenden Themen schließen:

Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 SGB V

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Präventionsempfehlungen

Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen

Heilmittelversorgung

Einbindung der Betriebs-/Werksärzte

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Förderung von Vorsorge und Impfwesen

Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)

Anspruch ab 18 Jahre (bisher ab 35 Jahre alle 2 Jahre)

Erweiterte Inhalte: Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen

Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung,

Überprüfung des Impfstatus, Präventionsempfehlung für § 20-Leistungen

Richtlinien dafür erarbeitet der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und

Krankenkassen (GBA)

Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (§ 26 SGB V)

Anspruch bis18 Jahre (bisher bis 6 Jahre)

Richtlinien werden ebenfalls vom GBA erarbeitet

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten wird von „Kann- zur Soll-

Regelung (§ 65a SGB V)“

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Neue Strukturen auf Bundes- und Landesebene

Nationale Präventionsstrategie (§ 20d SGB V)

von den Krankenkassen gemeinsam mit Trägern der Renten- und

Unfallversicherungen sowie Pflegekassen zu entwickeln

umfasst bundeseinheitliche trägerübergreifende Rahmenempfehlungen

umfasst alle 4 Jahre einen Präventionsbericht

Nationale Präventionskonferenz (§ 20e SGB V)

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zur

Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie

wird einmal im Jahr durch ein Präventionsforum (= Fachöffentlichkeit) beraten

Landesrahmenvereinbarungen (§ 20f SGB V)

zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene

Beteiligte sind GKV-Landesverbände, Träger der Renten- und Unfallversicherungen und

zuständige Stellen der Länder und Kommunen