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Aus Beinahe-Fehlern lernen und besser werden CIRS-NRW: Nächster Gipfel Mitte November im Ärztehaus Dortmund > Seite 4 iTA: Integrierte Telematikanwendungen für Ärzte Modellprojekte in Westfalen-Lippe > Seite 10 Information versus Impfmüdigkeit KVWL-Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt Mitte Oktober > Seite 14 Nr. 9 | 27. September 2014 PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Mit Amtlichen Bekanntmachungen unter anderem mit dem Honorarverteilungsmaßstab der KVWL (HVM — KVWL) gültig ab 1. Oktober 2014 ab Seite 20

PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTEmit der Kommune um, die die Infrastruktur vor Ort besser kennt als wir. Auch die Kran-kenkassen haben ausdrücklich ihre Bereit-schaft erklärt,

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  • Aus Beinahe-Fehlern lernen und besser werden CIRS-NRW: Nächster Gipfel Mitte November im Ärztehaus Dortmund > Seite 4

    iTA: Integrierte Telematikanwendungen für ÄrzteModellprojekte in Westfalen-Lippe> Seite 10

    Information versus ImpfmüdigkeitKVWL-Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt Mitte Oktober> Seite 14

    Nr.

    9 |

    27. S

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    PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE

    BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

    Mit AmtlichenBekanntmachungenunter anderem mit dem Honorarverteilungsmaßstab der KVWL (HVM — KVWL)gültig ab 1. Oktober 2014

    ab Seite 20

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    Inhalt

    4 Aus Beinahe-Fehlern lernen und besser werden

    CIRS-NRW: Nächster Gipfel Mitte November im Ärztehaus Dortmund

    10 iTA: Integrierte Telematikanwendungen für Ärzte

    Übersicht zum Stand der Modellprojekte in Westfalen-Lippe

    13 Die Professionalisierung der Praxisnetze schreitet voran

    Ärztenetz Lippe GmbH und ÄQ Witten GmbH von der KVWL zertifiziert

    14 Information versus Impfmüdigkeit

    KVWL-Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt Mitte Oktober

    16 „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein“: Plakatierung beginnt

    17 Sicherung der ambulanten Versorgung:

    Fördermittel für folgende Standorte und Planungsbereiche

    STANDARDS

    18 Kurznachrichten

    19 Leserbrief

    20 Amtliche Bekanntmachungen 20 Honorarverteilungsmaßstab der KVWL (HVM — KVWL) gültig ab 1. Oktober 2014 81 Ausschreibungen von Vertragsarzt- / Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe

    91 Impressum

    14

    4

    mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen

    Nr. 9 | 27. September 2014

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    Nicht zögern, zupacken!

    Der Honorarabschluss auf Bundesebene sorgt für lebhafte Diskussionen. Gerne hätte ich Ihnen an dieser Stelle auch meine Einschät-zung zu der — dann doch überraschend schnell — erzielten Einigung zwischen der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen mitgeteilt. Allerdings erfolgte die Konkretisie-rung der Ausführungsbestimmungen im EBM erst am 24. September — und damit zwei Wo-chen nach dem Redaktionsschluss dieser Aus-gabe von KVWL kompakt.

    Wir haben uns inzwischen daran gewöhnen müssen, dass wir in der Laienpresse rund um Honorarverhandlungen immer als Ärzte dar-gestellt werden, die sich die — vermeintlich ohnehin prallgefüllten — Taschen noch voller packen wollen. Deshalb ist es aus meiner Sicht unbedingt notwendig, immer wieder zu erklären, wohin denn das Geld fließt, das wir im Rahmen der „Honorarverhandlungen“ für die Versorgung in Westfalen-Lippe einfordern.

    Der Gesetzgeber hat uns als Kassenärztliche Vereinigung mit dem Sicherstellungsauftrag die Verantwortung für die ambulante medizi-nische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in Westfalen-Lippe übertragen. Diese Aufgabe zu erfüllen, wird angesichts der bestehenden bzw. sich abzeichnenden Probleme (demografischer Wandel, zuneh-mende Morbidität, abnehmende Arztdichte in ländlichen Regionen etc.) immer schwieriger. In bester westfälischer Tradition heißt das für uns: Nicht zögern, sondern zupacken!

    Erstmals haben wir nun für die hausärztliche Versorgung im sauerländischen Ortsteil Schmallenberg-Bödefeld einen besonderen Sicherstellungsbedarf festgestellt. Das heißt im Klartext, dass Hausärzte, die sich dort nie-derlassen möchten, gemäß der Sicherstel-lungsrichtlinie der KVWL finanziell gefördert

    werden können. Denkbar sind zum Beispiel eine Umsatzgarantie oder auch ein Darlehen für die Einrichtung einer neuen Praxis. Diese Maßnahmen setzen wir in enger Abstimmung mit der Kommune um, die die Infrastruktur vor Ort besser kennt als wir. Auch die Kran-kenkassen haben ausdrücklich ihre Bereit-schaft erklärt, uns in den ländlichen Regionen bei der Sicherstellung der Versorgung zu un-terstützen. Zu Hilfe kommen uns zudem die bekannten Lockerungen der gesetzlichen Grundlagen. So bieten sich je nach Situation auch Filialpraxen an, um die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten.

    Wir als KVWL engagieren uns nach Kräften. Selten zu lesen ist, woher das Geld für unsere Fördermaßnahmen kommt — nämlich unter anderem aus einem Sicherstellungsfonds und einem Strukturfonds, der zu gleichen Teilen von der KVWL und den Krankenkassen bei anerkannter Unterversorgung gefüllt wird.

    Vor diesem Hintergrund muss man eben auch die „Honorarverhandlungen“ sehen. Natürlich versuchen wir als KVWL-Vorstand möglichst gute Ergebnisse für Westfalen-Lippe zu erzie-len. Besonders am Herzen liegt uns die Sicher-stellung der ambulanten Versorgung der Be-völkerung!

    Dr. Gerhard Nordmann,2. KVWL-Vorsitzender

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    Aus Beinahe-Fehlern lernen und besser werdenCIRS-NRW: Nächster Gipfel Mitte November im Ärztehaus Dortmund

    Henry Ford ist in die Ge-schichte eingegangen als ein Pionier der modernen Fahrzeugfertigung. Er

    perfektionierte die Fließbandproduk-tion seiner legendären „Tin Lizzy“ und prägte damit bis heute die Au-tomobilindustrie. Und Henry Ford hatte ein pragmatisches Verhältnis zu Fehlern. „Suche nicht nach Feh-lern, suche nach Lösungen“ ist eines seiner bekanntesten Zitate. Damit hat Henry Ford — freilich ohne es zu wissen — schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Kern moderner Fehlermeldesysteme beschrieben. Fehler passieren, Fehler sind menschlich. Fehler und natürlich auch Beinahe-Fehler bieten die

    Möglichkeit, zu lernen und für die Zukunft besser zu werden — wenn man über sie spricht und sie analy-siert. Und genau das ist auch das Ziel von CIRS-NRW.

    CIRS-NRW ging im November 2012 an den Start, und zwar als gemein-same Initiative der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) und Nordrhein (KVNO), der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL) sowie der Krankenhausgesellschaft Nord-rhein-Westfalen (KGNW) in Zusam-menarbeit mit dem Ärztlichen Zen-trum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). CIRS-NRW steht dabei für „Critical Incidence Reporting-Sys-

    tem Nordrhein-Westfalen“ — hinter dem etwas sperrigen Titel steht ein Lern- und Berichtssystem für kriti-sche Ereignisse in der Patientenver-sorgung.

    CIRS-NRW richtet sich an alle, die in der Gesundheitsversorgung enga-giert sind — also an Ärzte, Pflege-kräfte, Medizinische Fachangestell-te, Angehörige anderer Gesund-heitsberufe und Verwaltungsmitar-beiter. Wer in seinem Arbeitsalltag ein kritisches Ereignis bzw. einen Beinahe-Fehler bei der Patientenbe-handlung beobachtet oder verur-sacht hat, kann darüber berichten. Mit nur einem Klick auf der Startsei-te der Internetplattform www.cirs-

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    nrw.de gelangen die Teilnehmer zu einem Berichtsformular. Dieses For-mular wird ausgefüllt, abgeschickt und dabei technisch so verschlüs-selt, dass eine Rückverfolgung zum Berichtenden nicht möglich ist.

    Nach Abschicken des Berichtes prüft das ÄZQ den eingereichten Beitrag auf Anonymität und nimmt gegebe-nenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen vor. Erst wenn das ÄZQ einen neuen Bericht freigegeben hat, erscheint er unter www.cirs-nrw.de in der Rubrik „Fallberichte“ und ist somit für andere Nutzer

    sichtbar. In einem weiteren Schritt werden die Berichte von Experten sowie Fachgremien des ÄZQ aufge-arbeitet. Interessante bzw. außerge-wöhnliche Fälle werden im Vergleich zu den typischen Ereignisberichten besonders gekennzeichnet. Kom-mentare, Veränderungs- und Ver-besserungsvorschläge sind in den Berichten sichtbar. Die Nutzer des bundesweit ersten flächendecken-den und sektorübergreifenden Be-richts- und Lernsystems für kritische Ereignisse können dabei selbst ent-scheiden, ob sie eigene Berichte verfassen oder andere Berichte

    kommentieren und den Fokus auf Situationen legen, in denen Sicher-heitsmechanismen gewirkt haben.

    Fehler bzw. Beinahe-Fehler melden — viele Ärzte assoziieren damit schnell ein öffentliches Anprangern von nicht korrektem Verhalten. „Aber genau das ist CIRS-NRW nicht“, betont Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. Vorsitzender der KVWL. „Alle Ereignisse, die auf dieser In-ternet-Plattform beschrieben und diskutiert werden, dienen vorrangig dem Erfahrungsaustausch. Es geht ausschließlich darum, Beinahe-Feh-ler aufzuzeigen und daraus für die eigenen Arbeitsabläufe zu lernen. So zieht ein guter Lerneffekt schnell weite Kreise.“

    Austausch über Fachgrenzen hin-weg: Der CIRS-NRW-Gipfel am 19. November bei der KVWLCIRS-NRW ist natürlich auch über die Grenzen des Internets hinaus aktiv. Im Dortmunder Ärztehaus veranstalten die Kooperationspart-ner am Mittwoch, 19. November

    Deutscher Preis für Patientensicherheit:CIRS-NRW belegt 2. Platz

    CIRS-NRW ist in diesem Frühjahr im Rahmen des „Gemeinsamen Kongres-ses für Patientensicherheit“ in Hamburg mit dem Preis für den 2. Platz beim erstmals ausgeschriebenen „Deutschen Preis für Patientensicher-heit“ des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit (APS) ausgezeichnet worden. Beworben hatten sich mehr als 70 Projekte.

    Critical Incidence: Fehler verstehen und Risiken mindern!

    Gipfel 19. November 2014 in der KVWL

    Wie konnte das passieren?

    Schirmherrin: Barbara SteffensMinisterin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

    CIRS-NRW-Gipfel 2014„Wie konnte das passieren?

    Critical Incidence: Fehler verstehen und Risiken mindern!“

    Mittwoch, 19. November, ab 12.30 Uhr bei der KVWL in Dortmund

    Die Teilnahme ist kostenlos, die Veranstaltung ist mit sechs Fortbildungspunkten zertifiziert.

    Weitere Informationen, Anmeldemöglichkeit, Videotrailer und Anfahrtsbeschreibung unter www.cirs-nrw.de oder bequem über den neben-stehenden QR-Code.

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    „Fehler können passieren. Sie dürfen nur kein zweites Mal passieren.“

    Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzen-der, sprach mit der Redaktion von KVWL kom-pakt über Sinn und Praxisnutzen von CIRS-NRW. Das vollständige Videointerview finden Sie un-ter www.kvwl.de und der Rubrik Mediathek oder bequem über den nebenstehenden QR-Code.

    2014, ab 12.30 Uhr den CIRS-NRW-Gipfel unter dem Motto „Wie konnte das passieren? Critical Incidence: Fehler verstehen und Risiken min-dern!“ Schirmherrin der Veranstal-tung ist Landesgesundheitsministe-rin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). „CIRS schafft Struktu-ren, wie Fehler vermieden werden können und fördert so eine Kultur

    des Voneinander-Lernens. Genau daran mangelt es in vielen Berei-chen unseres Gesundheitssystems“, begründet die Ministerin ihr Enga-gement.

    Der CIRS-NRW-Gipfel 2014 berück-sichtigt in seinem Aufbau Theorie und Praxis gleichermaßen. So sor-gen Prof. Dr. Dieter Conen, Präsi-

    dent der Stiftung Patientensicher-heit Schweiz, und Prof. Dr. Tanja Manser, Direktorin des Instituts für Patientensicherheit der Universität Bonn, dafür, dass die Veranstal-tungsteilnehmer zunächst einen Überblick über den aktuellen Infor-mationsstand zum Thema erhalten. Die beiden sprechen zum Gipfel-Auftakt zum Thema „Effektive Nut-zung des CIRS-Potenzials: Beteili-gung und Lernen gezielt fördern“. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, in Workshops einzelne Themenschwerpunkte zu vertiefen.

    „Unternehmensziel Sicherheit — von Hochrisikobereichen lernen“ oder „Wunschtraum Fehlerfreiheit? Feh-ler psychologisch verstehen“ lauten einige der Workshop-Themen, die unter der Leitung von Fachexperten stehen. Die Ergebnisse der Work-shop-Arbeit werden dann zum Ab-schluss der Veranstaltung im Ple-num vorgestellt und diskutiert.

    Dr. Wolfgang-Axel Dryden: „Lang-fristig soll CIRS-NRW dazu beitra-gen, die Sicherheitskultur in Nord-rhein-Westfalen zu verbessern und die Patientensicherheit zu fördern. Der jährlich stattfindende Gipfel ist dafür ein wichtiger Baustein. CIRS-NRW dient durch den kontinuierli-chen Austausch also auch als Ins-trument des Risiko- und Qualitäts-managements.“ vity

    Im Überblick: Was ist CIRS-NRW?

    ▶ CIRS-NRW ist freiwillig: CIRS-NRW steht allen in Klinik und Praxis Täti-gen zum Berichten von kritischen Ereignissen offen. Jeder Bericht ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Patientensicherheit.▶ CIRS-NRW ist einfach: Mit einem Klick steht das Online-Berichtsfor-mular im Internet unter www.cirs-nrw.de zur Verfügung. Berichte können somit einfach und zeitnah zum kritischen Ereignis abgegeben werden.▶ CIRS-NRW ist anonym: Im Rahmen des Berichts werden keine perso-nenbezogenen Daten abgefragt oder gespeichert. Berichte, die personen-bezogene Daten enthalten, werden nachträglich anonymisiert. Rück-schlüsse auf beteiligte Personen und Institutionen sind somit nicht möglich.▶ CIRS-NRW ist übersichtlich: Die eingetragenen Fälle lassen sich ge-zielt sortieren, z. B. nach Fachgebiet, den beitragenden Faktoren zum Er-eignis oder den verschiedenen Behandlungskontexten.▶ CIRS-NRW ist interaktiv: CIRS-NRW lebt von Berichten über kritische Ereignisse, aber auch von Kommentaren, Lösungsvorschlägen und Erfah-rungen anderer Nutzer und Leser. Beiträge können kommentiert und dis-kutiert werden.▶ CIRS-NRW initiiert Verbesserungen: CIRS-NRW motiviert zum Lernen voneinander und dazu, Veränderungen und Verbesserungen anzustoßen.▶ CIRS-NRW fördert gemeinsames Lernen: CIRS-NRW bietet durch Fortbildungsveranstaltungen vor Ort eine Plattform für gemeinsames Ler-nen.

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    Exemplarisches FallbeispielWie genau sieht es aus, wenn Fallbeispiele auf www.cirs-nrw.de eingestellt und diskutiert werden? Hier ein Beispiel, das redaktionell bewusst nicht verändert, sondern lediglich leicht gekürzt wurde:

    In der Zeile verklickt: Medikamentenverwechslung

    Was ist passiert? Patient kommt aus Krankenhaus zurück; vorhandene und neue Medikamente werden abgeglichen; bei der Übernah-me eines neuen Medikaments aus der Datenbank der Praxis-Software kommt es zur Übernahme des Medikamentes in der Zeile über dem betreffenden Medikament. Im Medikamentenplan wird das korrekte Medikament eingegeben. Das in der EDV vorbereitete und unterschriebene Rezeptformular wird zum Ausdruck an die Anmeldung gegeben. Die Apotheke, die den Patienten kennt, ruft nicht zurück, obwohl die Verordnung eines onkologischen Medikaments durch HA eigentlich auffällig ist. Die Ehefrau des Patienten verabreicht die Medikamente nach dem erstellten Med.-Plan (und wundert sich nicht über den — wie heute ja nicht selten — anderen Namen des Medikamentes). Der Tochter der Familie fiel schließlich auf, dass das vorhandene Medikament nicht mit dem im Plan genannten übereinstimmt.

    Was war das Ergebnis? Ein offensichtlicher / darstellbarer Schaden entstand bei dem Patienten glücklicherweise nicht.

    Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis?Fehler an mehreren Schnittstellen: Die in der Praxis-EDV hinterlegte Arzneimittelliste listet die Arzneimittel in sehr engen Spalten auf; dazu kommt, dass die Ansteuerung des schmalen Fensters nicht immer beim ersten Klicken ge-lingt. Ich habe das in der EDV vorbereitete Rezept nicht nochmal nach dem Ausdruck überprüft. Die Apotheke (die ich kontaktierte nach dem Vorfall) sähe auch nach Bericht über den Vorfall keinen Anlass, ein nicht ganz unauffälliges Rezept durch Rückruf beim Arzt zu validieren. Der Umstand, dass von den Apotheken zwischenzeitlich mit wohl ziem-licher Regelmäßigkeit Arzneimittel mit anderem Namen als den verordneten / vertrauten herausgegeben werden, ließ die Ehefrau des Patienten nicht stutzig werden. Unterschrift unter Rezepte erst nach dem Ausdruck, auch wenn EDV-technisch vorbereitet ist / Ausdruck im Sprechzimmer selbst.

    Welche Faktoren trugen zu dem Ereignis bei?

    ▶ Kommunikation (im Team, mit Patienten, mit anderen Ärzten etc.)▶ Patientenfaktoren (Sprache, Einschränkungen, med. Zustand etc.)▶ Technische Geräte (Funktionsfähigkeit, Bedienbarkeit etc.)▶ Kontext der Institution (Organisation des Gesundheitswesens etc.)▶ Medikation (Medikamente beteiligt?)

    Feedback des CIRS-Teams/Fachkommentar des ÄZQ:Dieser ausführliche Bericht stellt die Fehlerkette dieses Ereignisses gut dar. Eigentlich hätte es verschiedene Stellen gegeben, an dem der ursprüngliche Fehler des Verklickens hätte aufgedeckt werden können. Aus gut nachvollziehba-ren Gründen ist dies leider nicht passiert.

    Fehlerkette:

    Unsichere Handlung Beschriebene beitragende Faktoren

    Arzt verrutscht in Zeile der Praxissoftware Benutzerunfreundlich gestaltete und klickt falsches Medikament an Software (häufiges Problem)

    Rezept wird ausgedruckt, aber anschließend Ausdruck anscheinend auf bereitsnicht kontrolliert unterschriebenem Rezept

    Apotheke wundert sich nicht über unübliches Medikament

    Ehefrau wundert sich nicht über Durch den häufigen Erhalt vonunterschiedliche Namen Medikamenten mit wechselnden Namen bei gleichem Inhaltsstoff (Rabattverträge, Generika), wurde auch hier kein Verdacht geschöpft

    Aus der dargestellten Fehlerkette lassen sich mögliche Vermeidungsstrategien ableiten:

    ▶ Kontaktaufnahmen mit Softwarehersteller und Darstellung dieses häufigen Problems (Der Softwarehersteller wird wegen eines Anrufs wahrscheinlich die Software nicht ändern, kann aber ggf. Tipps zur Optimierung der Liste geben.)

    ▶ Rezepte sollten erst nach dem Ausdruck unterschrieben werden. Die Kontrolle des ausgedruckten Rezepts stellt eine wichtige Sicherheitsbarriere dar.

    ▶ Medikationsplan mit Handels- und Generikanamen, um den Patienten und Angehörigen den Abgleich zwischen „Plan und Packung“ zu erleichtern.

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    Kurz nachgefragtDr. Kai Krekeler

    Alter: 51 Jahre

    Standort: Bad Oeynhausen

    Fachgebiete: Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

    Der Umgang mit kritischen Alltagssituationen, die beinahe zu einem folgen-schweren Fehler geführt

    hätten, beschäftigt auch Dr. Kai Krekeler seit geraumer Zeit. Der 51-Jährige Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde aus Bad Oeyn-hausen setzt sich für ein Umdenken im Umgang mit möglichen Fehler-quellen bei der Patientenbehandlung ein. Dr. Kai Krekeler ist davon über-zeugt, dass ein ausgeprägtes Fehler-management die Qualität der ärztli-chen Versorgung besser und sicherer machen kann. Das möchte er auch als Referent bei den KVWL-Infoveranstaltungen zum Thema CIRS-NRW zum Ausdruck bringen, von denen für das kommende Jahr weitere Termine in Planung sind. Für KVWL kompakt nimmt sich Dr. Kai Krekeler Zeit zum Kurzinterview.

    Wie sind Sie auf CIRS-NRW aufmerksam geworden?Krekeler: Im Rahmen der Moderato-rentage für Qualitätszirkel, die die KVWL regelmäßig anbietet, ist auch ein gutes Fehlermanagement im Ar-beitsalltag angesprochen worden. Im Anschluss daran habe ich mich inten-siver mit dem Angebot von CIRS-NRW auseinandergesetzt und daraus Anregungen für mein eigenes Ar-beitsumfeld abgeleitet.

    Wie wenden Sie CIRS-NRW im Praxisalltag an?Krekeler: Zunächst einmal besuche ich regelmäßig das Internet-Portal unter www.cirs-nrw.de und schaue, ob hier neue Berichte hinterlegt worden sind und ob diese für mich hilfreich sein können. Sind die ge-meldeten Ereignisse für meine Pra-xisabläufe relevant, kontrolliere ich diese auf mögliche Fehlerquellen und ergreife je nach Bedarf entspre-chende Korrekturmaßnahmen. Wo sehen Sie die Vorteile von CIRS-NRW?Krekeler: Grundsätzlich unterschei-det sich CIRS-NRW erst einmal nicht von vergleichbaren Fehlermeldesys-temen. Aus meiner Sicht liegt der größte Vorteil von CIRS-NRW darin, dass alle Beinahe-Fehler-Situationen anonym und ohne vorherige Anmel-dung eingestellt werden können. Ge-rade bei einem so sensiblen Thema wie Fehlermanagement ist das für die Nutzer ein entscheidender Fak-tor.

    Mit welcher Motivation leiten Sie Veranstaltungen zum Thema CIRS-NRW?Krekeler: Ich denke, es ist wichtig, sich dem Themenfeld Fehler mit größtmöglicher Offenheit zu nähern. Fehler sind menschlich und bieten die Chance, aus ihnen zu lernen. Nur muss man diese Chance auch ergrei-fen wollen. Für mich spielt es darü-ber hinaus eine große Rolle, dass das Thema Fehlermanagement in ärztlicher Hand bleibt und nicht von externen Anbietern vereinnahmt wird.

    Werden Fehlermeldesysteme für die Gesundheitsversorgung in Zukunft immer bedeutsamer? Und wenn ja, warum?Krekeler: Ein effektives Fehlerma-nagement ist bei stetig zunehmen-dem Arbeitsdruck und immer weiter-führender Technisierung der Medizin von ganz wesentlicher Be-deutung. Eine Bewertung von Abläu-fen ist nicht nur bei positiven Ergeb-nissen, sondern insbesondere auch bei Problemen oder Fehlern beson-ders nötig. vity

  • Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

    CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

    medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

    auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

    CIRS-NRW ist: freiwillig einfach

    anonym übersichtlich

    interaktiv effektiv

    www.cirs-nrw.de

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    Abseits der vieldiskutierten elektronischen Gesund-heitskarte haben sich im Bereich der Gesundheits-

    telematik zahlreiche Projekte eta-bliert. Einige befinden sich in der Planungsphase, andere sind bereits umgesetzt, evaluiert und in den Routinebetrieb überführt worden. So gibt es zum Beispiel Versuche, die drohenden Folgen des Ärz-temangels im ländlichen Raum mit den Möglichkeiten der Telematik abzumildern oder die Probleme an den Schnittstellen der Sektoren zu beheben.

    In Westfalen-Lippe laufen derzeit vier Modellprojekte zu integrierten Telematik-Anwendungen für Ärzte (iTA). Klar ist: Die flächendeckende Einführung der jeweiligen Maßnah-men kann nur gelingen, wenn sie für die Praxen kostenneutral ist, die Behandlung des Patienten unter-stützt und Verwaltungsaufwände reduziert.

    Grundsätzlich zeigt auch die Politik ein großes Interesse an derartigen Initiativen. „Grundsätzlich“ heißt: Eine konkrete (finanzielle) Unter-

    iTA: Integrierte Telematik-Anwendungen für ÄrzteÜbersicht zum Stand der Modellprojekte in Westfalen-Lippe

    stützung gibt es derzeit nicht. So hatte das Land Nordrhein-Westfalen zwar Fördermittel für verschiedene Initiativen zugesagt, diese dann aber aufgrund der Haushaltssperre bis auf weiteres wieder auf Eis ge-legt. Da die Telematik-Projekte für das Gesundheitswesen auch von struktureller Bedeutung sind, wird sich die KVWL um alternative För-derprogramme, zum Beispiel im Rahmen der EU, bewerben.

    Grundvoraussetzungen: Kostenneutralität und SicherheitDie Planung und Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt immer in enger Abstimmung mit der Vertreterver-sammlung bzw. dem Telematik-Aus-schuss der KVWL, damit gewährleis-tet ist, dass die angestrebten Veränderungen für die Praxen auch wirklich eine Verbesserung darstel-len und nicht zu höheren Kosten oder mehr bürokratischem Aufwand führen. Dass Wachsamkeit in dieser Hinsicht geboten ist, zeigen die Erfahrungen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Denn die Leistungsbeschreibungen der ge-matik zu den Tests der eGK haben die Verantwortlichen der KVWL

    aufhorchen lassen: „Die gematik geht davon aus, dass der Prozess der Identifikation des Patienten in der Arztpraxis mit dem Einsatz der eGK unverändert bleiben wird. Das sehen wir anders. Es darf nicht sein, dass die Krankenkassen das Versi-chertenstammdatenmanagement (VSDM) zum Nulltarif an die Ärzte delegieren. Daher werden wir die entstehenden Aufwände sehr genau dokumentieren und auch die Pro-zesskosten selbst erfassen“, betont KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Nur so könne man anschlie-ßend mit den Krankenkassen auf Augenhöhe über die tatsächlich zu vergütenden Leistungen der Praxis-teams verhandeln.

    In Westfalen-Lippe widmet man sich besonders den Kommunikationspro-zessen der Ärzte untereinander, sowohl im ambulanten Bereich als auch zwischen ambulantem und stationärem Bereich. In drei Modell-regionen (Großraum Bochum, Pra-xisnetz Gesundheitsregion Sieger-land und Kreis Borken) wird als Anwendung der elektronische Arzt-brief eingesetzt. Erstmalig ist es möglich, dass Arztbriefe zwischen

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    Systemen unterschiedlicher Anbie-ter im ambulanten und stationären Bereich ausgetauscht werden. Die technischen Voraussetzungen sind verfügbar bzw. in vielen Arztpraxen schon vorhanden: Die Anbindung an das Sichere Netz der KVen über KVSafeNet, KV-CONNECT als Kom-munikationsmodul (sicherer inte-grierter Nachrichtendienst) und das Arztbriefmodul des Softwarehauses.

    Vorteile der elektronischen KommunikationDer herkömmliche Arztbrief auf Papier ist im Transport langsam und zieht mehrere Medienbrüche nach sich. Das heute gerne verwendete Fax oder eFax ist zwar schneller, aber datenschutzrechtlich sehr kritisch zu bewerten.

    Demgegenüber hat der eArztbrief folgende Vorteile:

    Erstellung, Versand und Übernah-me funktionieren ohne Medienbrü-che und ohne Zeitverzögerung.

    Ausdrucken, kuvertieren und ein-scannen ist nicht mehr erforderlich.

    Der Erfasser erstellt den Brief wie gewohnt im eigenen Praxisverwal-tungssystem (PVS) bzw. Kranken-hausinformationssystem (KIS).

    Der Brief wird automatisch aus dem eigenen System über eine si-chere Verbindung dem zutreffenden Adressaten zugestellt.

    Der Empfänger kann, wenn er es wünscht, den Brief in das eigene System mit einem Knopfdruck im-portieren. Dabei erkennt das System den betroffenen Patienten und schlägt dessen Akte als Ablageort vor.

    In weiteren Phasen sollen die Kurz-berichte des Einweisungs- und Ent-lassmanagements über den eArzt-brief abgebildet werden. In den Modellregionen Praxisnetz Gesund-heitsregion Siegerland und Kreis Borken werden darüber hinaus wei-tere Telematikanwendungen ge-nutzt.

    Hier ein kurzer Überblick der An-wendungen, die in der jeweiligen Modellregion pilotiert werden:

    Modellregion Großraum Bochum

    Austausch des elektronischen Arztbriefes zwischen Haus- und Fachärzten sowie mit Krankenhaus-ärzten

    Erweiterung des eArztbriefes für das Einweisungs- und Entlassma-nagement

    Anders als in den im Folgenden aufgeführten Modellregionen gehö-ren die teilnehmenden Ärzte hier nicht einem bestimmten Netzwerk an, d.h. in dieser Region wird der eArztbrief in der Breite getestet.

    Modellregion Kreis Borken

    Austausch des elektronischen Arztbriefes zwischen den an das Kompetenznetzwerk Demenz ange-schlossenen Haus- und Fachärzten sowie mit Krankenhausärzten

    Nutzung der elektronischen Fallakte für die sektorübergreifende Behandlungskoordination dementer Patienten

    „ Es darf nicht sein, dass die Krankenkassen das Versicherten-stammdatenmanagement (VSDM) zum Nulltarif an die Ärzte dele-gieren. Daher werden wir die entstehenden Aufwände sehr genau

    dokumentieren und auch die Prozesskosten selbst erfassen.“

    Dr. Thomas Kriedel, KVWL-Vorstandsmitglied

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    In der vierten Modellregion wird eine Telematik-Anwendung im Rah-men des Labordatenaustausches getestet.

    Modellregion Ostwestfalen-Lippe

    Testbetrieb der elektronischen Überweisung vom behandelnden Arzt zum Laborarzt

    Sobald eine Anwendung erfolgreich in einer Modellregion eingeführt ist, kann sie von allen Ärzten in Westfa-len-Lippe genutzt werden. Wir wer-den Sie zukünftig regelmäßig über die Entwicklung in den Modellregio-nen informieren. -ms

    Einbindung nichtärztlicher Leis-tungserbringer (z. B. Physiothera-peuten, Pflegekräfte) in die Prozesse

    Ziel ist hier die Optimierung der Behandlung dementer Patienten durch enge Zusammenarbeit aller

    Beteiligten, ohne dass Patienten, Ärzte und Therapeuten weite Wege zu Untersuchungen oder Gesprä-chen zurücklegen müssen. Die da-bei gewonnenen Erfahrungen kön-nen anschließend auf andere Krankheitsbilder und Netzwerke übertragen werden.

    Modellregion Praxisnetz Gesund-heitsregion Siegerland GmbH

    Austausch des elektronischen Arztbriefes zwischen Haus- und Fachärzten sowie mit Krankenhaus-ärzten

    Nutzung der elektronischen Fallakte

    Ausbau der elektronisch unter-stützten Arbeitsprozesse beim Wundmanagement und Implementie-rung geeigneter Behandlungspfade

    Elektronische Nachricht im Rah-men des Polypharmazie-Moduls

    In der Gesundheitsregion Sieger-land werden auf diese Weise Verein-barungen umgesetzt, die im Rah-men von Selektivverträgen mit den Kostenträgern getroffen wurden.

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    Die Professionalisierung der Praxisnetze schreitet voranÄrztenetz Lippe GmbH und Ärztliche Qualitätsgemeinschaft Witten GmbH von der KVWL zertifiziert

    Auch die Ärztliche Qualitätsgemeinschaft Witten GmbH freut sich

    über die Anerkennung: Geschäftsführer Jörg Hundacker, Dr. med.

    Thorsten Schäfer, Dr. med. Arne Meinshausen, KVWL-Vorstand Dr.

    med. Gerhard Nordmann und Dr. med. Frank Koch (von links).

    Der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. med. Gerhard Nordmann (links) mit

    den Vertretern der Ärztenetz Lippe GmbH: Constanze Liebe (Ge-

    schäftsführerin) und Hans-Peter Dürselen (ärztlicher Vorstand).

    Am 5. September nahmen im Dortmunder Ärz-tehaus Vertreter zweier weiterer Praxisnetze aus den Händen des 2. KVWL-Vorsitzenden Dr. Gerhard Nordmann ihre Anerkennungsurkun-

    de entgegen.

    Neben der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Witten GmbH (ÄQW), die ihr Projekt zur telemedizinischen Betreuung chronischer Wunden erst kürzlich im Rah-men des KVWL-Jahreskongresses vorgestellt hatte, er-hielt auch die Ärztenetz Lippe GmbH mit Sitz in Det-mold ihre Anerkennung als förderungswürdiges Praxisnetz gemäß Richtlinie § 87 b Abs. 4 SGB V. Die Ärztenetz Lippe GmbH hat ihre Schwerpunkte unter anderem auf die palliativmedizinische Betreuung sowie auf die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen gelegt.

    Nach MuM — Medizin und Mehr eG aus Bünde sowie der Gesundheitsregion Siegerland GbR (GRS) sind mit den Praxisnetzen aus Witten und Detmold nun bereits vier Netze in Westfalen-Lippe nach der Anerkennungsrichtli-nie der KVWL zertifiziert, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat (s. Info-Kasten). Auch wenn die Zertifizierung der Praxisnetze nicht mit einer finanziellen Förderung durch

    Informationen & Kontakt

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle Neue Versorgungsformen und Praxisnetze der KVWL Ansprechpartner: Diane Weber, Tel.: 0231 / 94 32 32 04, E-Mail: [email protected]

    Die KVWL-Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnet-zen finden Sie im Internet unter www.kvwl.de in den Rubriken Mitglieder/Rechtsquellen und Verträge.

    die KVWL einhergeht, erleichtert sie den Zusammen-schlüssen in Gesprächen mit den Krankenkassen und weiteren Partnern den Nachweis, dass sie eine richtlini-enkonforme und damit qualitätsgesicherte Arbeit leis-ten. -ms

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    Bezirksstelle Arnsberg Dienstag 28. Oktober 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Bielefeld Donnerstag 13. November 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Bochum Donnerstag 6. November 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Gelsenkirchen / Recklinghausen Dienstag 4. November 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Detmold Mittwoch 12. November 2014 16 — 18 Uhrt

    Bezirksstelle Dortmund Dienstag 11. November 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Lüdenscheid Donnerstag 30. Oktober 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Minden Mittwoch 5. November 2014 16 — 18 Uhr

    Bezirksstelle Münster I Dienstag 21. Oktober 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Münster II Donnerstag 23. Oktober 2014 20 — 22 Uhr

    Bezirksstelle Paderborn Dienstag 18. November 2014 20 — 22 Uhr

    Impfveranstaltungen in Westfalen-LippeBitte merken Sie sich folgende Termine in Ihren Bezirksstellen vor.

    Weitere Informationen erhalten Sie in einem separaten Anschreiben.

    Zertifizie

    rung

    beantrag

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    Information versus ImpfmüdigkeitKVWL-Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt Mitte Oktober

    Im Gespräch mit Thomas Müller, Geschäftsführer im KVWL-Zentralstab Unternehmensentwicklung und -steuerung

    Ende des 19. Jahrhunderts wurden die ersten nationa-len Impfprogramme mit standardisierten Impfstof-

    fen ins Leben gerufen. Und bis heute haben die kleinen Injektionen nichts von ihrer großen Wirkungskraft ver-loren. Was aber nach wie vor benö-tigt wird, ist Überzeugungskraft, diese Präventionsmaßnahme auch in Anspruch zu nehmen. Vor allem Er-wachsene zeigen sich nach wie vor impfmüde. Zwar sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) die Impfquoten von Schulanfängern in den zurückliegenden Jahren kontinu-ierlich gestiegen, aber bei den Stan-dardimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B müss-ten die Impfquoten weiter verbessert werden. Problematisch sind nach Einschätzung der RKI-Experten vor allem die Masern-Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachse-nen, auch die zu geringen Impfquo-ten für Influenza- und Pneumokok-ken-Schutzimpfung bei Älteren und chronisch Kranken. Und genau an dieser Stelle fällt den niedergelasse-nen Vertragsärzten eine Schlüssel-rolle zu. Sie sind für ihre Patienten Motivator, Aufklärer und Umsetzer, wenn es ums Impfen geht. Unterstüt-zung dabei bietet die KVWL. Thomas Müller ist Geschäftsführer im Zen-tralstab Unternehmensentwicklung und –steuerung und seit Jahren fe-derführend bei der Organisation von Impf-Infoveranstaltungen für Nieder-gelassene und deren Praxisteams. Start der aktuellen Veranstaltungs-reihe ist Mitte Oktober.

    Was erwartet die Teilnehmer der Impfveranstaltungen?Müller: Wie auch in den Vorjahren haben wir namhafte Referenten gewinnen können, die über aktuelle Änderungen der Schutzimpfungs-richtlinie informieren. Darüber hin-aus werfen wir einen Blick auf das Impfmanagement im Praxisalltag und sprechen über die aktuellen Abrechnungsmöglichkeiten sowie über regionale Impfquoten. Wir legen unser Hauptaugenmerk also auf praxisorientierte Informations-vermittlung.

    Welche Referenten sind mit an Bord?Müller: Wir setzen auf das bewährte Expertenteam der vergangenen Jahre. Prof. Dr. Klaus Wahle ist als langjähriges Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein erfah-rener Impfprofi. Zum Referenten-kreis gehören darüber hinaus auch Vorstandsmitglieder der Berufsver-bände der Allgemeinmediziner, Gyn-äkologen und Pädiater.

    Warum engagiert sich die KVWL auf diesem Gebiet so intensiv?Müller: Die KVWL versteht sich beim Thema Impfen als Partner ihrer Mitglieder. Wir unterstützen sie mit unseren Informationsangeboten dabei, ihre Patienten fachlich fun-diert anzusprechen und zu beraten. Ist der niedergelassene Arzt von der Bedeutung des Impfens überzeugt, kann er natürlich auch seine Patien-ten besser überzeugen. Aus unserer Sicht zählt das regelmäßige Impfen nach wie vor zu den effizientesten Präventionsmaßnahmen. Daher werden wir in unseren Bemühungen um bessere Impfquoten auch nicht nachlassen. Und die niedergelasse-nen Vertragsärzte sind ein ganz entscheidender Multiplikator und Verstärker in der Impfkette. vity

    Impfveranstaltungen der KVWL:Termine bitte vormerken!

    Sie möchten an einer Impfveran-staltung der KVWL teilnehmen? Bitte merken Sie sich einen in der Übersicht links genannten Termi-ne vor. Alle Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter

    www.kvwl.de/impfen

    oder bequem über den nebenste-henden QR-Code. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ko-stenlos, eine Zertifi-zierung mit drei Fortbildungspunk-ten ist beantragt.

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    „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein“: Plakatierung beginntNachwuchskampagne der KVWL geht in die nächste Runde

    „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein: und übernehme Ihre Praxis“ — die Nachwuchskampagne der KVWL geht in die nächste Runde. Wie in der Au-gust-Ausgabe von KVWL kompakt (Seite 10 ff.) ausführlich berichtet, werden nach der Neuge-staltung der Internetseite www.praxisstart.info in diesen Wochen zahlreiche Großplakate mit ent-sprechenden Motiven in Westfalen-Lippe zu se-hen sein.

    Fast 150 Großplakate werden in den Städten Bielefeld, Bochum, Dortmund, Gelsen-kirchen, Hagen, Hamm, Her-

    ne, Münster, Paderborn, Recklinghau-sen, Siegen und Witten aufgehängt — allesamt im Einzugsgebiet größerer Kliniken, an Bahnhöfen und zentralen Verkehrsknotenpunkten. Parallel dazu werden digitale Info-Screens an U-Bahnhöfen in Bielefeld, Dortmund und Bochum bestückt. Die Nach-wuchskampagne der KVWL „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein“ läuft parallel zur bundesweiten Kampagne „Lass dich nieder“ von KBV und KVen, ist dazu aber vielmehr sinnvolle Ergän-zung als informelle Konkurrenz. Wäh-rend mit „Lass dich nieder“ vornehm-lich Medizinstudenten angesprochen werden, stehen bei „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein“ Weiterbildungsassis-tenten und Kliniker als Adressaten im Fokus.

    Unterstützen Sie die Nachwuchskampagne der KVWLAls niedergelassene Ärzte und Psy-chotherapeuten sind Sie wichtige Multiplikatoren, die mit wenig per-sönlichem Aufwand viel dazu beitra-gen können, dass die Nachwuchs-kampagne der KVWL bekannt gemacht wird. Wenn Sie es wün-schen, stellt Ihnen die KVWL ent-sprechende Poster, Postkarten und Flyer zur Verfügung. Sie möchten auf der Homepage Ihrer Praxis oder Ärztevereinigung Werbung für „Ich will Ihr(e) Nächste(r) sein“ machen? Auch das ist möglich, und zwar in Form einer digitalen Anzeige („Tea-ser“). Unsere Ansprechpartner hel-fen Ihnen gern. vity

    Ihre Ansprechpartner rund um die Kampagne

    Geschäftsbereich Kommunikationder KVWL

    Heike AchtermannTel.: 0231 / 94 32 31 56, E-Mail: [email protected]

    Mona Dominas Tel.: 0231 / 94 32 35 73, E-Mail: [email protected]

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    Sicherung der ambulanten Versorgung: Fördermittel für folgende Standorte und Planungsbereiche

    F ür folgende Planungsbereiche hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe Beschlüsse über eine bestehende oder drohende Unterversorgung oder über einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf gefasst:

    Planungsbereich Gemeinde Standort Fachgruppe

    MittelbereichSchmallenberg

    Schmallenberg Bödefeld Hausärzte

    Auf Antrag gewährt der Vorstand der KVWL im Einzelfall besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung.

    Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel die Gewährung einer Um-satzgarantie zum Praxisaufbau oder zur Aufrechterhaltung, die Übernah-me von Kosten (Umzugskosten, Einrichtungskosten, Kooperations-kosten) oder die Gewährung von Darlehen zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme (Sicherstel-lungsrichtlinie vom 14. Dezember 2013, veröffentlicht in KVWL kom-pakt 1/2014, S. 23-25). Gefördert wird die Übernahme eines voll- oder teilzeitigen Versorgungsauftrages an den ausgewiesenen Standorten (Zulassung oder Anstellung, Haupt-praxis oder Zweigpraxis). Ist kein Standort bezeichnet, erfolgt die Förderung für die Gemeinde; ist keine Gemeinde ausgewiesen, für den Planungsbereich.

    Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:

    KVWL-Abteilung PraxisberatungTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]

    Planungsbereich Gemeinde Standort Fachgruppe

    MittelbereichAltena

    Hausärzte

    MittelbereichLage

    Hausärzte

    MittelbereichEnnepetal

    Breckerfeld Hausärzte

    F ür folgende Standorte oder Planungsbereiche in Westfalen-Lippe wird darüber hinaus ein besonderer Sicherstellungsbedarf festgestellt:

    = Förderung für alle Gemeinden/Standorte des Mittelbereichs

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    ...............................Ebola-Infektion in Westafrika:Ihre Ansprechpartner

    Der bisher größte Ebola-Ausbruch in Westafrika, der Ende Dezember 2013 in Guinea begonnen hat, hat sich seither auch nach Liberia, Sierra Leone und Nigeria verbreitet. Die WHO hat eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ (Public Health Emergen-cy of International Concern — PHEIC) festgestellt. Die Ärzteschaft wird deshalb gebeten, regelmäßig die Emp-fehlungen des RKI zu Ebola zu verfolgen.

    Die Gesundheitsämter sind für das seuchenhygienische Management zuständig und sollten sofort über einen begründeten Verdachtsfall informiert werden. Für das seuchenhygienische Management in Deutschland gibt es ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszent-ren (STAKOB), die auf den Umgang mit hoch kontagiö-sen, lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten speziali-siert sind und deren Geschäftsstelle beim Robert Koch-Institut ist.

    Kurznachrichtenaus Westfalen-Lippe

    aktuell

    Erste Ansprechpartner für Fragen zur Diagnostik sind das Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg (BNI) als Nati-onales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg als Konsiliarlabor für Filoviren.

    Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter

    www.rki.de

    oder bequem über den nebenstehenden QR-Code.

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    Leserbrief

    Zum Beitrag „Termin beim Wunscharzt hat hohen Stellenwert“ aus KVWL kompakt 08/2014 (Seiten 18 und 19) erreichte uns folgende Leserzuschrift:

    Medizinische Leistung musssolidarisch gesteuert werden

    „Im Heft 8/2014 auf Seite 18 stellen Sie eine bedrü-ckende Entwicklung im Gesundheitssystems unseres Landes dar, die im Nebenschlag beim Thema Warte-zeiten (in unserer internistisch–hausärztlichen Pra-xis erhalten 90 Prozent der Patienten einen Termin am Folgewerktag ihres Anrufes oder sofort) abge-handelt wird:

    „Zwei Drittel der Umfrageteilnehmer suchen einen Facharzt ohne Überweisung auf“.

    Leider haben wir, trotz immer wieder von der Politik beschriebener Lotsenfunktion des Hausarztes, uns dem europäisch üblichen Standard nicht angeschlos-sen. Deshalb (und fast nur deshalb) haben wir pro-trahierte Wartezeiten im fachärztlichen Versor-gungsbereich. Der Hausarzt als Primärarzt soll Patienten im System führen, um Unsinn und Doppel-untersuchungen und nicht zuletzt hohe Kosten zu vermeiden. Wenn ich einen 30-jährigen Patienten bei ausführlicher körperlicher Untersuchung sowie EKG, Belastungs-EKG und Langzeit-EKG und in Einzelfäl-len kardialem Ultraschall (hausärztlich unvergütet) für kardial gesund halte, ärgert mich meine Sorgfäl-tigkeit, wenn dieser dann das derzeitige Selbstbedie-nungssystem (was aus den Beiträgen aller Versiche-rungsnehmer bezahlt wird) nutzt und ohne Überweisung den Kardiologen zu Doppeluntersu-chungen aufsucht.

    Dann ärgert mich noch mehr, wenn ich natürlich von diesem Befund nichts erfahre, da der Kollege ja kei-nen Überweisungsschein hat. Sonst wüsste ich nun, dass der Kardiologe einen zusätzlichen gleichlauten-den Befund erhoben hat. Um meinen Ärger noch zu steigern (für den Fall, dass dieser Patient mich noch einmal beehrt), erfahre ich vom Patienten, das der Kardiologe empfohlen hat, diesen unauffälligen Be-fund regelmäßig von ihm alle sechs Monate kontrol-lieren zu lassen.

    Aber ich bin ja mit Hilfe des autogenen Trainings in der Lage, mir den Ärger als Energie für diesen Leser-brief zurückzuführen und freue mich, dass dieses Land noch so viele Ressourcen im Gesundheitswesen hat, dass wir uns dies leisten können. Brauchen wür-den wir pädagogische Helfer, die den Patienten ein-mal zeigen, was zum Beispiel der Schwede, der Schweizer oder der Holländer tun: Sie vertrauen ihrem Hausarzt, gehen seltener zum Arzt und sind nicht kränker und leben auch nicht kürzer. Medizinische Leistung ist solidarisch finanziert und muss auch solidarisch gesteuert und abgerufen wer-den. Dem Patienten muss die (vielleicht auch iatro-gen anerzogene) Kundenmentalität wieder abtrai-niert werden.In Zukunft sollte der Satz heißen:

    „90 Prozent der Umfrageteilnehmer suchen einen Facharzt mit Überweisung auf; die restlichen zehn Prozent waren Notfälle”. Dr. med. Jan Peter Theurich,Facharzt für Innere MedizinHausärztliche VersorgungDiabetologie — Geriatrie — Psychotherapie,Rheda-Wiedenbrück

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    Amtliche Bekanntmachungen

    Neben einigen notwendig gewordenen redaktionellen Änderungen des HVM hat die Vertreterversammlung der KVWL mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 maßgebli-che Änderungen in der Honorarsystematik der Radiolo-gen und Nuklearmediziner beschlossen.

    Die im Folgenden dargestellte neue Vergütungssystema-tik für diese beiden Fachgruppen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Berufsver-bänden der Radiologen und der Nuklearmediziner und den zuständigen Gremien der KVWL.

    Die wesentlichen Eckpunkte sind: ▶ Grundlage für die Honorarberechnung einer Praxis ist künftig ausschließlich die Leistungsanforderung des aktuellen Quartals. Die bisherige Systematik der volu-menbezogenen QZVs (basierend auf der Leistungsan-forderung des Vorjahresquartals) entfällt. ▶ Die Leistungsbereiche innerhalb des Honorartopfes der Radiologen und Nuklearmediziner werden neu ge-gliedert und in nur noch drei Bereiche unterteilt:

    1. Nuklearmedizinische Leistungen, 2. MRT-Leistungen, 3. Alle verbleibenden Leistungen, d. h. die bisherigen QZVs CT, Kurative Mammographie, MRT-Angiographie, Sonographie I-III, Teilradiologie sowie das bisherige RLV. Auch die CT-gestützten Interventionen werden in diesen Bereich zurückgeführt.

    Die drei Untertöpfe werden für die jeweiligen Leistungs-bereiche mit denselben Honoraranteilen wie bisher befüllt, zuzüglich den aktuellen, verhandelten Honorar-steigerungen.

    ▶ Die Vergütung der genannten drei Leistungsbereiche erfolgt jeweils analog, in dem für jeden Bereich im abzu-rechnenden Quartal eine Vergütungsquote errechnet wird, die sich aus der Gegenüberstellung der abgerech-neten Leistungsmenge ergibt. Dies bedeutet auch, dass künftig alle aufgeführten Leistungen des dritten Unter-topfes mit einer einheitlichen Quote vergütet werden.

    Darüber hinaus gelten folgende Regeln: Beträgt die Quote für nuklearmedizinische Leistungen weniger als 90 Prozent, so wird diese zu Lasten des Untertopfes für die MRT-Leistungen auf 90 Prozent angehoben, solange die Quote für MRT-Leistungen nicht weniger als 60 Pro-zent beträgt.

    Die Leistungen der interventionellen Radiologie werden nach wie vor ohne Quotierung vorweg vergütet.

    Neue Honorarsystematik für Radiologenund Nuklearmediziner ab dem 4. Quartal 2014

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    Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung derKassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 05.09.2014 überein.

    Dortmund, den 05.09.2014

    gez. Dr. Volker Schrage,Vorsitzender der Vertreterversammlung

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    Ausweich-Termine für jeden „Notfall“

    Nutzen Sie die praktischen Werkzeuge des KVWL-Mitgliederportals. Gestalten Sie Ihre persönliche Startsei-te mit den Diensten, die Sie im Praxisalltag am häufigsten nutzen. Zum Beispiel die Notfalldienst-Tausch-börse, mit der Sie bequem Ihre Notfalldienste online tauschen können, wenn mal wieder „wichtige Termi-ne“ anstehen.

    Mehr Informationen telefonisch unter

    Tel. 0231 / 94 32 10 00

    Alles einfacher — mit dem KVWL-Mitgliederportal

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    Ausschreibung von Vertragsarzt- und

    Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe

    Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psycho-therapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschrän-kungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV West-falen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schim-rigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Aus-schreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.10.2014 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschrei-ben können Sie von unserer Homepage (www. kvwl.de)

    herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxis-inhaber weiter.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Pra-xen machen können.

    Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychothera-peutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öf-fentlich ausgehängt.

    Ende der Bewerberfrist: 20.10.2014

    September 2014

    Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    Regierungsbezirk Arnsberg I

    a4404 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort

    a4418Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    a4454 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

    a4455 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

    a4604Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a4754 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung

    a4930 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

    a5212Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

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    a5251Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    a4610 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung

    a5296 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung

    a4345Hausarztpraxis im MB Kamen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    a5059Hausarztpraxis im MB Lippstadt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    a5170Hausarztpraxis im MB Lippstadt (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

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    Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    a5171 Hausarztpraxis im MB Lippstadt nach Vereinbarung

    a5259Hausarztpraxis im MB Lippstadt (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    sofort

    a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung

    a4713 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung

    a5136Hausarztpraxis im MB Lünen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a5110Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a5213Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

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    a4419Hausarztpraxis im MB Unna (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    a4505 Hausarztpraxis im MB Unna (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung

    a4701 Hausarztpraxis im MB Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung

    a4852 Hausarztpraxis im MB Unna nach Vereinbarung

    a5091 Hausarztpraxis im MB Unna 2/15

    a5298Hausarztpraxis im MB Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    2/15

    a5299Hausarztpraxis im MB Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    2/15

    a4399Hausarztpraxis im MB Werne (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)

    sofort

    Regierungsbezirk Arnsberg II

    b4980Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    b5228Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    2/15

    b5229Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    2/15

    b5230 Hausarztpraxis im MB Bochum 3/15

    b5232Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b5282Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b4596 Hausarztpraxis im MB Hagen nach Vereinbarung

    b5082Hausarztpraxis im MB Hagen (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

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    b5271Hausarztpraxis im MB Hagen (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    b4600 Hausarztpraxis im MB Hattingen nach Vereinbarung

    b5118Hausarztpraxis im MB Hattingen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b4776Hausarztpraxis im MB Herne (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

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    Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    b4844Hausarztpraxis im MB Herne (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    sofort

    b5011Hausarztpraxis im MB Herne (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    1/15

    b5280 Hausarzpraxis im MB Herne (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort

    b5051 Hausarztpraxis im MB Iserlohn nach Vereinbarung

    b5150 Hausarztpraxis im MB Plettenberg nach Vereinbarung

    b4499Hausarztpraxis im MB Schwelm (hälftiger Versorgungsauftrag - neu-er Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort

    b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung

    b4468Hausarztpraxis im MB Witten (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    Regierungsbezirk Detmold

    d5279 Hausarztpraxis im MB Detmold sofort

    d5222 Hausarztpraxis im MB Minden 2/16

    d5236 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung

    d5047 Hausarztpraxis im MB Paderborn nach Vereinbarung

    d5077 Hausarztpraxis im MB Paderborn nach Vereinbarung

    d5124 Hausarztpraxis im MB Paderborn nach Vereinbarung

    d5237Hausarztpraxis im MB Paderborn (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    d5273 Hausarztpraxis im MB Paderborn sofort

    Regierungsbezirk Münster

    m5205Hausarztpraxis im MB Dülmen (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    sofort

    m3291 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

    m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

    m4657Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m4723Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    m4997Hausarztpraxis im MB Greven (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5104Hausarztpraxis im MB Lengerich (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m4118 Hausarztpraxis im MB Marl sofort

    m4389 Hausarztpraxis im MB Marl nach Vereinbarung

    m4686Hausarztpraxis im MB Marl (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch An-stellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m4941Hausarztpraxis im MB Münster (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m4984 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung

    m5042Hausarztpraxis im MB Münster (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

  • 84

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    Regierungsbezirk Arnsberg

    Bereich Arnsberg I

    a5026 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund 3/15

    a4522 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm nach Vereinbarung

    a4755 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

    a4990 Chirurgische Praxis im Kreis Soest nach Vereinbarung

    a4223 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

    a5169Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträ-ge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    a3625 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm nach Vereinbarung

    a5019 Frauenarztpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung

    a4964 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

    a5167Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch Übernahme 2 hälfti-ger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a5297Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    a4095Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    sofort

    a4003Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    a4716Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    m5180Hausarztpraxis im MB Münster (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5220 Hausarztpraxis im MB Münster 4/14

    m5263Hausarztpraxis im MB Münster (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5267Hausarztpraxis im MB Münster (2 neue Partner für Gemeinschaft-spraxis)

    nach Vereinbarung

    m4328 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen sofort

    m4652Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - auch Gründung Gemeinschaftspraxis möglich)

    nach Vereinbarung

    m4677 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung

    m4731Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    m5242 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort

    m5289 Hausarztpraxis im MB Steinfurt sofort

    m5291Hausarztpraxis im MB Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für fachübergreifende Gemein-schaftspraxis)

    sofort

  • 85

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    a5111Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a4517Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    a4632Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    a4916Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich – auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    a4993Nervenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    a5260 Orthopädische Praxis im Kreis Unna 1/15

    a4995Urologische Praxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    Bereich Arnsberg II

    b5253 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum nach Vereinbarung

    b5272Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich, auch Anstellung möglich)

    1/15

    b4535 Augenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung

    b5017Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    b5018Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    b4496 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Hagen sofort

    b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum nach Vereinbarung

    b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort

    b5270Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    b5231 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne sofort

    b5120 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung

    b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen 1/15

    b5294 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen 2/15

    b5055 HNO-Arztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung

    b5233 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum 3/15

    a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung

    b3791Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    b5295Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (neuer Partner für MVZ)

    sofort

    b4932 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hagen sofort

    b4220Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    b4764Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein(hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    b4553Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch Übernahme 2 hälf-tiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    b5119 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort

  • 86

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    b5207Nervenarztpraxis in Märkischen Kreis (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    b5081Nervenarztpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    sofort

    b5293Orthopädische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant)

    1/15

    Regierungsbezirk Detmold

    d4683Augenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d5046Augenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d5160 Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung

    d4757 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung

    d4854Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch Übernahme 2 hälf-tiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d5278 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld 2/15

    d4774Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d4973Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    d5196Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsauf-träge möglich)

    2/16

    d3511 Frauenarztpraxis im Kreis Herford nach Vereinbarung

    d4523 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung

    d4570 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung

    d5127Frauenarztpraxis im Kreis Höxter (auch Übernahme 2 hälftiger Ver-sorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d4684 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

    d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

    d5275Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für überörtliche Ge-meinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    d5049 Frauenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke sofort

    d4893 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

    d4787Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    d5128 Hautarztpraxis im Kreis Gütersloh nach Vereinbarung

    d4903Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Ver-sorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    d5126Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d5125Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d3843 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung

    d5074Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

  • 87

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    d5238Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    d5277Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Ver-sorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch An-stellung möglich)

    nach Vereinbarung

    d4437Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    d4887Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versor-gungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    d4829Nervenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für über-örtliche Gemeinschaftspraxis)

    nach Vereinbarung

    d4614Urologische Praxis im Kreis Paderborn (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    d4926Urologische Praxis im Kreis Paderborn (neuer Partner für überörtli-che Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungs-aufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    Regierungsbezirk Münster

    m5288Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungs-auftrag, neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    1/15

    m5066Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung mög-lich)

    nach Vereinbarung

    m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen 1/16

    m5286Chirurgische Praxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungs-auftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    1/15

    m5290Chirurgische Praxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für MVZ, auch Anstellung möglich)

    1/15

    m4896 Chirurgische Praxis im Kreis Warendorf nach Vereinbarung

    m5210Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch Übernahme 2 hälf-tiger Versorgungsaufträge möglich)

    2/15

    m4889Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch Übernahme 2 hälfti-ger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5285 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen 1/15

    m3314 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken nach Vereinbarung

    m4603 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken nach Vereinbarung

    m4375HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch Übernahme 2 hälfti-ger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m4848Hautarztpraxis im Kreis Coesfeld (auch Übernahme 2 hälftiger Ver-sorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5024Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch Anstellung möglich)

    sofort

    m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort

    m4532Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt (auch Übernahme 2 hälftiger Ver-sorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m5035Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Borken (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

  • 88

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    m5264Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Ver-sorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m5283 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Recklinghausen nach Vereinbarung

    m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung

    m5292Nervenarztpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

    1/15

    m5219 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster sofort

    m5203Nervenarztpraxis im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis / auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    Psychotherapeutensitze *

    Regierungsbezirk Arnsberg

    b/p730Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bo-chum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b/p733Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bo-chum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b/p740Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bo-chum (hälftiger Versorgungsauftrag)

    1/15

    a/p517Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    b/p686Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Her-ne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b/p769Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Her-ne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    a/p637Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im MB Schmallenberg (Hochsauerlandkreis) (hälftiger Versorgungsauftrag)

    sofort

    b/p742Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    b/p770Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

    1/15

    b/p723Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    b/p650 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung

    b/p763Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Siegen-Witt-genstein

    1/15

    b/p746Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Sie-gen-Wittgenstein (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    sofort

    a/p775Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Soest (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    a/p721Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälfti-ger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    a/p776Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    Regierungsbezirk Detmold

    d/p749Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

  • 89

    9/2

    014

    Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    d/p750Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)

    sofort

    d/p753Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bie-lefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    sofort

    d/p771Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bie-lefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant)

    sofort

    d/p772Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bie-lefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)

    1/15

    d/p773Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bie-lefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)

    1/15

    d/p697Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    d/p748Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    d/p774Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälf-tiger Versorgungsauftrag)

    nach Vereinbarung

    Regierungsbezirk Münster

    m/p760Psychologischer Psychotherapeutensitz (VT) im Kreis Borken (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

    sofort

    m/p690 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld nach Vereinbarung

    m/p701Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m/p768Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    sofort

    m/p703Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Gel-senkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

    nach Vereinbarung

    m/p765Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Mün-ster (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich)

    nach Vereinbarung

    m/p767Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemein-schaftspraxis geplant)

    nach Vereinbarung

    m/p777Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Mün-ster (hälftiger Versorgungsauftrag)

    1/15

    m/p778Psychologische Psychtherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Mün-ster (hälftiger Versorgungsauftrag)

    sofort

    m/p766Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)

    sofort

    m/p691Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghau-sen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - Grün-dung Gemeinschaftspraxis geplant)

    nach Vereinbarung

    * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psy-chotherapie und Psychoanalyse) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsaus-schuss u.a. die bislang angebotene Therapieform.

  • 90

    9/2

    014

    Spezialisierte fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    Anästhesiologie

    d4886Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke)

    nach Vereinbarung

    m4651Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich -

    nach Vereinbarung

    Innere Medizin - fachärztlich -

    a5300

    Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie in der ROR Arnsberg (Kreis Soest) - neuer Partner für MVZ, auch 2 hälftige Versorgungsaufträge möglich, auch Anstellung möglich -

    sofort

    d5274Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag -

    nach Vereinbarung

    d5199Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie und Gastroenterolo-gie in der ROR Bielefeld (Kreis Lippe) - neuer Partner für Gemein-schaftspraxis -

    sofort

    d4157Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie in der ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke)

    nach Vereinbarung

    b4782Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie in der ROR Bochum/Hagen (krfr. Stadt Bochum) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -

    nach Vereinbarung

    b5281Internistische Praxis in der ROR Bochum/ Hagen (krfr. Stadt Herne) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -

    sofort

    a4084Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Ge-meinschaftspraxis -

    nach Vereinbarung

    m5107Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie und Angiologie, in der ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Bottrop) - auch Übernahme 2 hälfti-ger Versorgungsaufträge möglich -

    nach Vereinbarung

    m5284Internistische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - hälfti-ger Versorgungsauftrag, neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -

    1/15

    d5276 Internistische Praxis in der ROR Paderborn (Kreis Paderborn) sofort

  • 91

    9/2

    014

    Ihre Ansprechpartner

    Team Praxisberatung

    Tel.: 0231 / 94 32 94 00

    Fax: 0231 / 9 43 28 30 31

    E-Mail: [email protected]

    Gesonderte fachärztliche Versorgung(Planungsbereich = Westfalen-Lippe)

    Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

    Planungsbereich Westfalen-Lippe

    Neurochirurgen

    a5023 Neurochirurgische Praxis in Westfalen-Lippe (krfr. Stadt Dortmund) nach Vereinbarung

    d4927Neurochirurgische Praxis in Westfalen-Lippe (Kreis Paderborn) - neu-er Partner für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich -

    sofort

    Impressum

    Herausgeberin

    Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

    Robert-Schimrigk-Straße 4—6

    44141 Dortmund

    Tel. 0231 / 94 32 0

    Redaktionsausschuss

    Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)

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    Dr. Thomas Kriedel

    Redaktion

    Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

    Geschäftsbereich Kommunikation

    Heike Achtermann

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    September 2014

  • 92 Seminare und Fortbildungen

    Die Service-Hotline der KVWL Ihr direkter Draht

    zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche und

    psychotherapeutische Tätigkeit.

    Schnell, verlässlich, kompetent.

    Informationen aus einer Hand

    Service-Center 0231 / 94 32 10 00

    Das Service-Center der

    Unsere Telefonservice-Zeiten:

    montags bis donnerstags 7.30 bis 17.30 Uhrfreitags 7.30 bis 15.00 Uhr

  • Nr.

    9 |

    27. S

    epte

    mbe

    r 20

    14

    Abrechnung 2 Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte

    Verträge

    3 Aufnahme neuer GOP in den EBM zum 1. Oktober 2014

    Verordnung

    4 E-Mail-Adresse auf Rezepten für verschreibungspflichtige Medizinprodukte

    4 Übersicht zur frühen Nutzenbewertung aktualisiert

    Forum 4 Neu im Mitgliederportal: Passwort ändern

    4 Dokumentationsprüfungen PDT und PTK bis 31. Dezember 2016 ausgesetzt

    4 Computertomographie: Ab 1. Januar 2015 wieder Stichprobenprüfungen Seminare und Fortbildungen 6 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH

    7 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und KVWL

    PRAXISINFORMATIONEN der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

  • | 9/2014

    2 ABRECHNUNG

    ABRECHNUNG

    Ab 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische GesundheitskarteDie alte Krankenversichertenkarte

    ---

    lich krankenversicherte Patienten

    -

    --

    -

    -

    Auslaufmodell KVK — die Kranken-versichertenkarte wird ungültig

    -

    -

    -

    Bei Patienten ohne eGK: Privatvergütung

    -ren vereinbart:

    Kann der Patient auch auf Nachfrage keine eGK vorlegen und die Behand-lung ist nicht verschiebbar, gilt Folgendes:▶

    -

    -

    die Krankenkasse des Versicherten bis

    -

    -

    -

    Ausnahme:

    Einheitliche technische Verarbeitung der Versicherten-daten ab Oktober

    -

    -

    -

    Informationen zur Identitätsprüfung

    ---

    --

    --

    -

    -

    -

    -

    --

    KVWL ONLINE

    Die Vereinbarung zur Anwendung der

    elektronischen Gesundheitskarte (Anlage

    4a zum Bundesmantelvertrag) finden Sie

    auf den Internetseiten der KBV unter

    www.kbv.de in der Rubrik „Rechtsquel-

    len“. Fallkonstellationen inklusive Lösun-

    gen, wie sie insbesondere ab dem 1. Janu-

    ar 2015 in der Praxis auftreten können,

    finden Sie unter www.kvwl.de und den

    Rubriken Mitglieder,

    Dienste sowie Kurzinfos

    und Berichte oder be-

    quem über den nebenste-

    henden QR-Code.

  • 9/2014 |

    ABRECHNUNG VERTRÄGE 3

    Hinweis: -

    Gesundheitskarte kann nicht verwendet werden: Ersatzverfahren

    -heitskarte nicht verwendet werden

    ▶ der Versicherte die Krankenkasse

    ▶ -

    -

    -

    ▶▶ -

    ▶ --

    der Patientendatei und Angaben des Ver-

    ---

    --

    Keine Karte bei erneutem Arzt-besuch: Vorhandene Daten nutzen

    bereits in der Praxis und hat seine Ge-

    ein weiteres Mal und dabei kann die Kar-

    ---

    VERTRÄGE

    Aufnahme neuer GOP in den EBM zum 1. Oktober 2014 Intravitreale Medikamenteneingabe (IVI)

    -

    GOP LeistungslegendeWertigkeitin Punkten

    06334

    Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Durchführung ei-

    ner intravitrealen Medikamenteneingabe am rechten Auge nach den GOP

    31371, 31373, 36371 oder 36373

    100

    06335

    Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Durchführung ei-

    ner intravitrealen Medikamenteneingabe am linken Auge nach den GOP

    31372, 31373, 36372 oder 36373

    100

    31371

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1: Intravitreale Medikamenteneingabe

    am rechten Auge gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135

    Abs. 2 SGB V

    1618

    31372

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1: Intravitreale Medikamenteneingabe

    am linken Auge gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135

    Abs. 2 SGB V

    1618

    31373

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9: Intravitreale Medikamenteneinga-

    be an beiden Augen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach

    § 135 Abs. 2 SGB V

    2130

    36371

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1: Intravitreale Medikamenteneingabe

    am rechten Auge gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135

    Abs. 2 SGB V

    772

    36372

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1: Intravitreale Medikamenteneingabe

    am linken Auge gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135

    Abs. 2 SGB V

    772

    36373

    Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9: Intravitreale Medikamenteneinga-

    be an beiden Augen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach

    § 135 Abs. 2 SGB V

    1018

    IVI-Übergangsvereinbarungen gelten bis zum 31. Dezember 2014 weiter Vertragsverhandlungen zu den regionalen IVI-Verträgen laufen

    --

    Derzeit führt die KVWL mit den Primärkassen Vertragsverhandlungen zu einer An--

    Bei den genannten GOP handelt es sich um genehmigungspflichtige Leistungen. Die Abrechnung setzt somit eine Genehmigung der KVWL voraus. Wichtig: Die Erfordernisse zur Beantragung einer Genehmigung und Abrechnung für diese Leistungen regelt die Qualitätssicherungsvereinbarung, die zeitgleich zum 1. Oktober 2014 in Kraft treten muss. Diese Quali-tätssicherungsvereinbarung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

  • | 9/2014

    4 VERORDNUNG FORUM

    VERORDNUNG

    -

    -

    ---

    E-Mail-Adresse nur auf Rezepten für verschreibungs-pflichtige Medizinprodukte notwendig

    VERORDNUNG

    Übersicht zur frühenNutzenbewertung aktualisiert

    ---

    --

    -

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    -® ®

    ®

    ® -®

    FORUM

    FORUM

    Neu im Mitglie