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Preis- und Leistungsverzeichnis s August 2019 Nr. 187 Seite 1 von 27 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

Preis- und Leistungsverzeichnis s · ** auf die erste Kredit-/Debitkarte *** auf die erste Kreditkarte, gilt ab 5.000,00 Euro Jahresumsatz **** Nach erfolgreicher Anmeldung und ausschließlicher

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Preis- und Leistungsverzeichnis s August 2019 Nr. 187

Seite 1 von 27

• Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse

• Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr

• Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft

• Kapitel D: Kreditgeschäft

• Kapitel E: Sonstiges

Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

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Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse .......................................................................................................... 4 Name und Anschrift der Sparkasse ............................................................................................................................ 4 Zuständige Aufsichtsbehörden ................................................................................................................................... 4 Eintragung im Handelsregister ................................................................................................................................... 4 Vertragssprache ......................................................................................................................................................... 4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ............................................................ 4 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ...................................... 5 Hinweis zur Umsatzsteuer .......................................................................................................................................... 5

B. Girokonto und Zahlungsverkehr ......................................................................................................................... 6 I. Girokonten ............................................................................................................................................... 6

1. Preismodelle für Privatkonten .................................................................................................................. 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten ........................................................................................................... 6 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten ................................................................................................. 6 4. Kontoauszug (pro Vorgang) .................................................................................................................... 6

4.1. Privatkonten ............................................................................................................................................. 6 4.2. Geschäftskonten ...................................................................................................................................... 7

5. Rechnungsabschluss .............................................................................................................................. 7 5.1. Privatkonten ............................................................................................................................................. 7 5.2. Geschäftskonten ...................................................................................................................................... 7

6. Kontoüberziehungen ............................................................................................................................... 7 6.1. Geduldete Kontoüberziehungen .............................................................................................................. 7 6.2. Nicht geduldete Kontoüberziehungen ..................................................................................................... 7

7. Kontowecker ............................................................................................................................................ 8 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ....................... 8 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ..................................................... 8

II. Erbringung von Zahlungsdiensten ........................................................................................................... 8 1. Überweisungen ........................................................................................................................................ 8

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen .................................................................................. 8

1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 8 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 10

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ............................................................. 10

1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 10 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 11

1.3. Sperrung von Girokonten gegen bestimmte Verfügungen .................................................................... 12 2. Lastschriften .......................................................................................................................................... 12

2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) .................................................................................................................................................... 12

2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 12 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 12

2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 13 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 13 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 13

2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 13 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 13 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 13

2.4. Lastschrifteinzug .................................................................................................................................... 13 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 13 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 14

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ........................................................................................................ 14 3.1. Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) .................................................................. 14 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) ............................................................................................................... 14 3.3. GeldKarte ............................................................................................................................................... 15 3.4. Bargeldauszahlung ................................................................................................................................ 16 3.5. Ausführungsfrist ..................................................................................................................................... 16

4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................ 16 4.1. Bargeldeinzahlung ................................................................................................................................. 16 4.2. Bargeldauszahlung ................................................................................................................................ 16

5. Online-Banking und Electronic Banking ................................................................................................ 17 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) .......................................................................................................... 17 5.2. Electronic Banking für Unternehmer...................................................................................................... 17 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 18

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ............................. 19 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse .............................................................................. 19

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III. Scheckverkehr ....................................................................................................................................... 19 1. Allgemein ............................................................................................................................................... 19 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr ................................................................................................. 20

2.1. Scheckzahlungen in das Ausland.......................................................................................................... 20 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland ..................................................................................................... 20 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 20

3. Reiseschecks ......................................................................................................................................... 20 4. Rückscheck ........................................................................................................................................... 20

C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 21 I. Sparkonto .............................................................................................................................................. 21

1. Kennwortvereinbarung .......................................................................................................................... 21 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) .................................................................................. 21 3. Sonstige Dienstleistungen für den Sparverkehr .................................................................................... 21

3.1. Bearbeitung von Sparbuchverlusten ..................................................................................................... 21 3.1.1. Ausstellung neuer Sparkassenbücher nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf

einem in der Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht .............................................. 21 3.1.2. Rückzahlung von Spareinlagen nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf einem in

der Verantwortung der Sparkasse liegendem Grund beruht) .......................................................... 21 3.1.3. Hinterlegung Sperre „Sparbuchverlust“ ............................................................................................ 21

3.2. Kautionsverträge/Mietkautionen ............................................................................................................ 21 II. Wertpapiere ........................................................................................................................................... 21

1. Depotleistungen ..................................................................................................................................... 21 2. Ersatz von Aufwendungen ..................................................................................................................... 21

D. Kredite .................................................................................................................................................................. 22 I. Kredite ................................................................................................................................................... 22

1. Kontokorrentkredite ............................................................................................................................... 22 2. Kontoführung Kredite und Darlehen ...................................................................................................... 22

2.1. Rahmenkredite, laufende Kreditprovision p.a. ...................................................................................... 22 2.2. Ratenänderung ...................................................................................................................................... 22 2.3. Aussetzung, je ausgesetzter Rate ......................................................................................................... 22 2.4. Umschreibungsgebühr bei Eigentums- und Schuldnerwechsel ............................................................ 22 2.5. Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens mit gebundenem Sollzinssatz

und berechtigtem Interesse des Darlehensnehmers............................................................................. 22 2.6. Nacherstellung von Jahreskontoauszügen je Konto und Jahr .............................................................. 22 2.7. Nacherstellung von Saldenmitteilungen je Konto und Jahr ................................................................... 22 2.8. Bescheinigungen und Bestätigungen im Interesse des Kunden, auf die der Kunde weder einen

gesetzlichen noch einen vertraglichen Anspruch hat ............................................................................ 22 3. Sicherheitenbearbeitung ........................................................................................................................ 22

3.1. Treuhänderische Ablösung von Darlehen bei der Sparkasse mit Freigabe von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden ............................................................................................................................. 22

3.2. Beschaffung von Grundbuchauszügen und Registerunterlagen (z.B. HR) ........................................... 22 3.3. Beschaffung einer elektronischen Flurkarte, je Auszug ........................................................................ 22 3.4. Erteilung z.B. der Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich vorgeschriebener Form (Siegelung der

Erklärung durch die Sparkasse) ............................................................................................................ 22 4. Sonstige Leistungen im Kreditgeschäft ................................................................................................. 22 5. Mahnungen im Darlehensbereich.......................................................................................................... 22

II. Bankbürgschaft (Aval) ........................................................................................................................... 22 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 23

I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen .................................................................... 23 1. Reklamationen/Auskunftsersuchen amtlicher Stellen und Privater ....................................................... 23 2. Reklamationen Auslandszahlungsverkehr ............................................................................................ 23

II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ........................... 23 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ................................................................................................... 23 IV. Mietfächer .............................................................................................................................................. 23

1. Sparbuchschließfächer .......................................................................................................................... 23 2. Schließfächer ......................................................................................................................................... 23 3. Sonstige Leistungen .............................................................................................................................. 23

V. Sorten und Edelmetalle ......................................................................................................................... 23 1. Sorten .................................................................................................................................................... 23 2. Edelmetalle ............................................................................................................................................ 23

VI. Sonstiges ............................................................................................................................................... 24 VII. Zinsanpassungsklausel ......................................................................................................................... 24

1. Dispositionskredite - geduldete und nicht geduldete Kontoüberziehungen .......................................... 24 2. Sparkassen-Card Plus (privat und gewerblich) ..................................................................................... 24 3. S-Prämiensparen flexibel ...................................................................................................................... 25

F. Verwendete Fußnoten ........................................................................................................................................ 26

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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse

Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen.

Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Oder-Spree Franz-Mehring-Straße 22 15230 Frankfurt (Oder)

Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)

Eintragung im Handelsregister HRA 1477 FF Amtsgericht Frankfurt (Oder)

Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Oder-Spree nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: [email protected] Beschwerden richten Sie bitte an: [email protected]

Bei behaupteten Verstößen gegen: - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main

Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse Oder Spree (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse Oder Spree wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.

Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

I. Girokonten

1. Preismodelle für Privatkonten

Youngsters® Giro Mobilkonto Modulkonto Maxikonto

Monatlicher Kontoführungspreis 0,00 Euro 1,95 Euro* 4,95 Euro 7,95 Euro

Sparkassen-Card p. a. inklusive 8,00 Euro 8,00 Euro inklusive

Sparkassen-Card Partnerkarte p. a. inklusive 8,00 Euro 8,00 Euro inklusive

Mastercard Basis oder Visa Basis

nicht inklusive

nicht inklusive

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

Mastercard Standard oder Visa Classic

nicht inklusive

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis***

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

Mastercard Gold oder Visa Gold

nicht inklusive

nicht inklusive

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

25,00 Euro Rabatt auf den Jahrespreis**

Deka Bank-Depot nicht inklusive nicht inklusive inklusive bei Nutzung

elektronisches Postfach**** inklusive

* Bedingung: monatlicher Geldeingang (Lohn, Gehalt, Rente o.Ä.) von mindestens 1.250 Euro sonst 4,99 Euro. ** auf die erste Kredit-/Debitkarte *** auf die erste Kreditkarte, gilt ab 5.000,00 Euro Jahresumsatz **** Nach erfolgreicher Anmeldung und ausschließlicher Nutzung des elektronischen Postkorbs unter deka.de bzw. nach ausgeführter Registrierung des DekaBank Depots im

elektronischen Postfach im Online-Banking der Sparkasse.

Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

2. Preismodelle für Geschäftskonten

Geschäftsgiro Geschäftsgiro für Kommunen

Monatlicher Kontoführungspreis 8,95 Euro 24,95 Euro

Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

3. Preismodelle für Fremdwährungskonten

Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis Auslandsgeschäft der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

4. Kontoauszug (pro Vorgang)

4.1. Privatkonten

a) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren

Kontoauszugserstellung (soweit nicht im Kontomodell enthalten)

Speicherung im Elektronischen Postfach 0,00 Euro

am Kontoauszugsdrucker (KAD) mit Rechnungsabschluss 0,00 Euro

am Kontoauszugsdrucker (KAD) ohne Rechnungsabschluss 0,30 Euro1

Zwangsauszug 0,00 Euro

andere maschinell erstellte Auszüge 1,00 Euro

weitere Dienstleistungsentgelte für Auszugszustellung

- Versand per Post akt. Portosatz Standardbrief Deutsche Post

b) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen und sonstigen Dokumenten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

bei Kundenverschulden

- Nacherstellung - stationär

Girokontoauszug je 7,00 Euro sonstige Dokumente (z. B. Monatsliste, Mahnung, ZV-Kundeninformation), zzgl. Porto

je 10,00 Euro

- Nacherstellung - medial (nur elKa)

Aufwandsentschädigung in Höhe von je 3,00 Euro

- Nacherstellung - manueller Aufwand

pro Buchungsposten 1,00 Euro

mind. jedoch 10,00 Euro

mit erheblichem Aufwand, pro Stunde 16,00 Euro

Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

4.2. Geschäftskonten

a) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren

Kontoauszugserstellung Geschäftsgiro Geschäftsgiro für Kommunen

über elektronisches Postfach 0,00 Euro 0,00 Euro

Elektronischer Kontoauszug mit qualifizierter elektronischer Signatur 0,00 Euro 0,00 Euro

am Kontoauszugsdrucker 0,30 Euro 0,30 Euro

Tagesauszug 1,50 Euro 1,50 Euro

Periodenauszug 1,00 Euro 1,00 Euro

Tagesauszug Duplikat 1,50 Euro 1,50 Euro

Periodenauszug Duplikat 1,00 Euro 1,00 Euro

terminierte Duplikaterstellung 1,00 Euro 1,00 Euro

Zwangsauszug 0,00 Euro 0,00 Euro

weitere Dienstleistungsentgelte für die Auszugszustellung Geschäftsgiro Geschäftsgiro für Kommunen

Schließfach 1,50 Euro 1,50 Euro

Zustellung Schalter/SB-Kasse 1,00 Euro 1,00 Euro

Versand per Post akt. Portosatz

Standardbrief Deutsche Post akt. Portosatz

Standardbrief Deutsche Post

b) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen und sonstigen Dokumenten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

bei Kundenverschulden

- Nacherstellung - stationär

Girokontoauszug je 7,00 Euro

sonstige Dokumente (z. B. Monatsliste, Mahnung, ZV-Kundeninformation), zzgl. Porto je 10,00 Euro

- Nacherstellung - medial (nur elKa)

Aufwandsentschädigung in Höhe von je 3,00 Euro

- Nacherstellung - manueller Aufwand

pro Buchungsposten 1,00 Euro

mind. jedoch 10,00 Euro

mit erheblichem Aufwand, pro Stunde 16,00 Euro

Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen3.

5. Rechnungsabschluss

5.1. Privatkonten

Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

5.2. Geschäftskonten

Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

6. Kontoüberziehungen

6.1. Geduldete Kontoüberziehungen

Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kreditlinie überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Nicht geduldete Kontoüberziehungen

Überziehungsbearbeitung (nicht geduldete Kontoüberziehungen)

Ersatz von Mahnkosten

- 1. Mahnung 5,00 Euro

- 2. Mahnung 5,00 Euro

Der Kunde kann die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

7. Kontowecker

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per

- SMS 0,09 Euro

- Mobile-Banking-App* (push-Nachricht) 0,05 Euro * Dieser Service ist im Kontomodell „Maxikonto“ unentgeltlich enthalten.

8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

- fällige Darlehensraten 0,00 Euro

- fällige Sparraten 0,00 Euro

- Schließfachmietpreis 0,00 Euro

9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz

Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse.

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Überweisungen Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 15.000 Euro pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5

1.1.1. Überweisungsaufträge

Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.

a) Ausführungsfristen

Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung):

Überweisungen in Euro

- belegloser Überweisungsauftrag6 max. 1 Geschäftstag - beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 2 Geschäftstage - Echtzeit-Überweisungsauftrag max. 20 Sekunden8

Überweisungen in anderen EWR-Währungen

- belegloser Überweisungsauftrag9 max. 4 Geschäftstage - beleghafter Überweisungsauftrag10 max. 4 Geschäftstage

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

aa) Überweisungen in der Kontowährung

Der Zahler trägt die folgenden Entgelte11: Youngsters®

Giro

Mobil Konto

Modul Konto

Maxi Konto

Geschäfts-giro

Geschäftsgiro Kommunal

Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)

Überweisung per Vordruck

0,00 Euro 2,00 Euro 0,90 Euro 0,00 Euro 0,95 Euro 0,95 Euro

Überweisung am SB-Terminal

0,00 Euro 1,00 Euro 0,60 Euro 0,00 Euro 0,95 Euro 0,95 Euro

Überweisung per Online-Banking

0,00 Euro 0,09 Euro 0,09 Euro* 0,00 Euro 0,09 Euro 0,02 Euro

per Dauerauftrag 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

per beleghafte12 Eilüberweisung

15,00 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro

per beleglose13 Eilüberweisung

5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro

Euro-Expresszahlungen entfällt

Echtzeit-Überweisungen 0,00 Euro 0,50 Euro 0,50 Euro 0,00 Euro 0,50 Euro 0,50 Euro

Kwitt-Überweisung TAN-autorisiert

0,00 Euro TAN-freier Bereich

*Inkl. 5 Freiposten je Monat

bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung

Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte14 inklusive Courtage (SHARE).

0,15% mind.15,00 Euro

max. 500,00 Euro

cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte15 der Überweisung inklusive Courtage (OUR)

0,15% mind. 15,00 Euro max. 500,00 Euro

zzgl. fremde Spesen min. 20,00 Euro

Hinweis: Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse16

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Auslagenersatz für die Rückgabe nicht ausgeführter beleghafter Überweisungsaufträge - bei fehlerhaft erstellten Überweisungsaufträgen

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 Euro

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Euro

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.

Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 Euro

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Euro

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden

Youngsters® Giro

Mobil Konto

Modul Konto

Maxi Konto

Geschäftsgiro Geschäftsgiro

Kommunal

beleghaft17 0,00 Euro 2,00 Euro 0,90 Euro 0,00 Euro 0,95 Euro 0,95 Euro

beleglos18 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 15,00 Euro

Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

Seite 10 von 27

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

1.1.2. Gutschrift einer Überweisung

Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet19:

Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung)

- Privatgirokonten 0,00 Euro

- Geschäftsgirokonten 0,25 Euro

- Geschäftsgirokonten Kommunal 0,05 Euro

Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR entfällt

Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)

- Privatgirokonten 0,00 Euro

- Geschäftsgirokonten 0,25 Euro

- Geschäftsgirokonten Kommunal 0,05 Euro

Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro

- Privatgirokonten 0,00 Euro

- Geschäftsgirokonten 0,25 Euro

- Geschäftsgirokonten Kommunal 0,05 Euro

Kwitt-Überweisung 0,00 Euro

Eil-/ Überweisung, die auf Euro oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister

- bis 100,00 Euro Gegenwert 10,00 Euro

- über 100,00 Euro Gegenwert 0,15%, mind.12,50 Euro – max. 150,00 Euro

Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)20 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)21 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)22

1.2.1. Überweisungsaufträge

a) Ausführungsfrist

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu Staaten23 außerhalb des EWR beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.24

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte

aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte25 inklusive Courtage (SHARE):

0,15% min. 15,00 Euro – max. 500,00 Euro zzgl. für drahtliche Ausführungen 20,00 Euro

zu Lasten Fremdwährungskonto zzgl. 5,00 Euro bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler

die folgenden Entgelte26 inklusive Courtage (SHARE): 0,15% min. 15,00 Euro – max. 500,00 Euro

zzgl. für drahtliche Ausführungen 20,00 Euro zu Lasten Fremdwährungskonto zzgl. 5,00 Euro

ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte27 der Überweisung (OUR):

0,15% min. 15,00 Euro – max. 500,00 Euro zzgl. fremde Spesen zur Zeit mind. 20,00 Euro

zzgl. für drahtliche Ausführungen 20,00 Euro zu Lasten Fremdwährungskonto zzgl. 5,00 Euro

Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)

aaa) Entgeltpflichtige

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)

Hinweis:

• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

bbb) Entgelte28

Zielland 0 (SHARE) 1 (OUR)

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro 0,00 Euro

Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) 0,00 Euro 0,00 Euro

übrige Länder (sonstige Zahlungen) 0,15% mind. 15,00 Euro

max. 500,00 Euro 0,15% mind. 15,00 Euro/max. 500,00 Euro

zzgl. fremde Spesen mind. 20,00 Euro

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeit-Überweisungen:

20,00 Euro

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Exotenwährung 15,00 Euro

Zu Lasten Fremdwährungskonto 20,00 Euro

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse29

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Auslagenersatz für die Rückgabe eines nicht ausgeführten beleghaften Überweisungsauftrages (bei fehlerhaft erstellten Überweisungsaufträgen)

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 Euro

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Euro

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen

Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 Euro

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Euro

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,15% min.15,00 Euro – max.500,00 Euro

zzgl. fremde Spesen z.Z. mind.20,00 Euro zzgl. für drahtliche Ausführungen 20,00 Euro

zu Lasten Fremdwährungskonto zzgl. 5,00 Euro

1.2.2. Gutschrift einer Überweisung

a) Entgeltpflichtiger

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Es gilt folgende Entgeltregelungen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)

Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

Seite 12 von 27

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

b) Entgelte30

Hinweis: Die Entgelte werden vom Überweisungsbetrag abgezogen.

Absenderland/Währung Entgelt

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro

San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro

San Marino in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 Euro

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) 0,00 Euro

übrige Länder bis 100,00 Euro Gegenwert 10,00 Euro über 100,00 Euro Gegenwert 0,15%/mind. 12,50 Euro, max. 150,00 Euro

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung entfällt

1.3. Sperrung von Girokonten gegen bestimmte Verfügungen

a) Kontosperre für beleghafte Überweisungen

- Hinterlegung 20,00 Euro

- Löschung 20,00 Euro

2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)31

2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift

a) Ausführungsfrist

Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen32

Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Youngsters® Giro

Mobil Konto

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Geschäfts-giro

Geschäftsgiro Kommunal

SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift33 durch die Sparkasse

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 Euro

2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift

a) Ausführungsfrist

Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen34

Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Geschäftsgiro Geschäftsgiro Kommunal

SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,25 Euro 0,05 Euro

SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

0,25 Euro 0,05 Euro

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 20,00 Euro

2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten

a) Ausführungsfrist

Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.

2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift

b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen35

Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Youngsters® Giro

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Modul Konto

Maxi Konto

Geschäfts-giro

Geschäftsgiro Kommunal

Andorra 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

der Schweiz 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

Monaco 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

San Marino 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

Vatikanstadt 0,00 Euro 0,02 Euro 0,02 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,05 Euro

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse36

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 Euro

2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift

a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen37

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Geschäftsgiro Geschäftsgiro Kommunal

Andorra 0,25 Euro 0,05 Euro

der Schweiz 0,25 Euro 0,05 Euro

Monaco 0,25 Euro 0,05 Euro

San Marino 0,25 Euro 0,05 Euro

Vatikanstadt 0,25 Euro 0,05 Euro

b) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse

- per Postversand zzgl. Porto 0,80 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

- per Kontoauszugsdrucker entfällt

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 20,00 Euro

Hinweis: Zeitliche Berücksichtigung der Inanspruchnahme des Lastschriftrahmens (E.v. Ablaufdatum) 70 Kalendertage

2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften

2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften

bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:

bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

2.4. Lastschrifteinzug38

2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Geschäftsgiro Geschäftsgiro Kommunal

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,05 Euro 0,02 Euro

b) Sammelauftrag 0,05 Euro 0,02 Euro

- zzgl. je darin enthaltener Lastschrift 0,05 Euro 0,02 Euro

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren

Geschäftsgiro Geschäftsgiro Kommunal

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,05 Euro 0,02 Euro

b) Sammelauftrag 0,05 Euro 0,02 Euro

- zzgl. je darin enthaltener Lastschrift 0,05 Euro 0,02 Euro

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)39

a) Ausgabe einer Mastercard/Visa (Kreditkarte)

Mastercard Standard/Visa Classic

- Hauptkarte jährlich 25,00 Euro

- Zusatzkarte jährlich entfällt Mastercard Gold /Visa Gold

- Hauptkarte jährlich 75,00 Euro

- Zusatzkarte jährlich entfällt Mastercard Platinum/Visa Platinum jährlich 250,00 Euro Mastercard Business Card One/Visa Business Card One jährlich 25,00 Euro Mastercard Business Card One Gold jährlich 80,00 Euro

b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

Mastercard Basis/Visa Basis jährlich 25,00 Euro

c) Ausgabe einer Visa Debit* (Kreditkarte) jährlich 25,00 Euro * nur Bestandsgeschäft

d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden

für eine beschädigte Mastercard/Visa soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 0,00 Euro wegen Namensänderung 0,00 Euro für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa

0,00 Euro

e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden

Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, pro Abrechnung

- per Postversand 6,00 Euro

- per elektronischem Postfach entfällt

f) Sperren einer Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden

Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre unentgeltlich

g) Einsatz der Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen

aa) im EWR40 unentgeltlich

bb) in Fremdwährung im EWR41 1% des Umsatzes

cc) in Fremdwährung außerhalb des EWR42 1% des Umsatzes

h) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte)

Hinweis: siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.

i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)

Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN per Post inkl. Versand 3,00 Euro

Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich.

j) Weitere Dienstleistungen für Mastercard/Visa Kartenprodukte

Ausstattung von Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit-oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card 0,00 Euro

Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte)43

Portokosten

Mehrwertleistung Miles & More entfällt

3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte)

a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte)

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte), falls nicht bereits im Kontomodell enthalten

jährlich 8,00 Euro

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

b) Täglicher Verfügungsrahmen44

Sparkassen-Card je nach Einsatz45:

Bargeldauszahlung

- an Geldautomaten der Sparkasse Oder-Spree pro Tag bis zu 1.000,00 Euro

- an fremden Geldautomaten46 im Inland pro Tag bis zu 1.000,00 Euro

- an fremden Geldautomaten47 im Ausland pro Tag bis zu 500,00 Euro

weitere Geschäftsvorfälle

- Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen48 bis zu 5.000,00 Euro

- Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion) max.200,00 Euro

- Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkassen max. 5.000,00 Euro

c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden

für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 0,00 Euro

wegen Namensänderung 0,00 Euro für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card

0,00 Euro

d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.

Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre

unentgeltlich

Anwendungssperre auf Kundenwunsch 6,00 Euro

e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR49 aa) im EWR50 unentgeltlich

bb) in Fremdwährung im EWR51 1,5% des Umsatzes mind. 1,00 Euro - max. 4,00 Euro

cc) in Fremdwährung außerhalb des EWR52 1,5% des Umsatzes mind. 1,00 Euro - max. 4,00 Euro

f) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte)

Hinweis: siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.

g) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)

Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN per Post inkl. Versand 3,00 Euro

Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich.

3.3. GeldKarte

Aufladung der GeldKarte

an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)

- eigene Kunden 0,00 Euro

- für Kunden anderer Sparkassen 0,51 Euro

- für Kunden fremder Banken 1,00 Euro

an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen und sonstigen Zahlungsdienstleistern

Entgelt legt der Terminalbetreiber fest

an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

unentgeltlich

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

3.4. Bargeldauszahlung

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden Youngsters®

Giro

Mobil Konto

Modul Konto

Maxi Konto

Geschäftsgiro Geschäftsgiro

Kommunal

mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte)

am Schalter/SB-Kasse

unentgeltlich 1,00 Euro 0,30 Euro unentgeltlich 0,95 Euro 0,95 Euro

am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 0,25 Euro 0,25 Euro

mit unserer Mastercard/Visa (Kreditkarte und Debitkarte)

am Schalter/SB-Kasse

entfällt

am Geldautomaten 2% des Umsatzes mind. 6,00 Euro

b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden

am Schalter/SB-Kasse am Geldautomaten

bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen entfällt unentgeltlich

bei ZD im EWR53, die ein direktes Kundenentgelt54 erheben:

- Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich

- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 4,00 Euro

bei ZD im EWR55, die kein direktes Kundenentgelt56 erheben:

- Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus-System entfällt 4,00 Euro

bei ZD im EWR57 in Fremdwährung58 im Maestro/Cirrus-System entfällt 4,00 Euro

bei ZD außerhalb des EWR59 in Fremdwährung60 im Maestro/Cirrus-System entfällt 4,00 Euro

c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden im Inland und Ausland

am Schalter/SB-Kasse am Geldautomaten

mit unserer Mastercard (Kreditkarte und Debitkarte) 3,00% des Umsatzes mind. 6,00 EUR

2,00% des Umsatzes mind. 6,00 EUR

mit unserer Visa (Kreditkarte und Debitkarte) 3,00% des Umsatzes mind. 6,00 EUR

2,00% des Umsatzes mind. 6,00 EUR

Hinweis: Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

3.5. Ausführungsfrist

Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag

Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung61 als Euro max. 4 Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte62

4.1. Bargeldeinzahlung

Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto

Youngsters® Giro

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Modul Konto

Maxi Konto

Geschäftsgiro Geschäftsgiro

Kommunal

Bargeldeinzahlungen am Schalter/SB-Kasse

unentgeltlich 1,00 Euro 0,30 Euro unentgeltlich 0,95 Euro 0,95 Euro

Bargeldeinzahlungen über SB-Technik unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 0,25 Euro 0,25 Euro

Hartgeldeinzahlungen am Schalter/SB-Kasse über Safebag-Verfahren

unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 6,95 Euro 6,95 Euro

Hartgeldeinzahlungen über SB-Technik unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich entfällt entfällt

Bargeldeinzahlung zu Gunsten Dritter

diese Dienstleistung wird nicht angeboten entfällt

4.2. Bargeldauszahlung

Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist)

Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist Auszahlung am Schalter/SB-Kasse

- bis zu 2.000,00 Euro monatlich unentgeltlich

- über 2.000,00 Euro monatlich unentgeltlich, zzgl. Vorschusszinsen

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)

Youngsters® Giro

Mobil Konto

Modul Konto

Maxi Konto

Geschäfts-giro

Geschäftsgiro Kommunal

Bereitstellung

pushTAN63 – je pushTAN unentgeltlich 0,00 Euro 0,00 Euro unentgeltlich 0,00 Euro 0,00 Euro

smsTAN64 – je smsTAN unentgeltlich 0,00 Euro 0,00 Euro unentgeltlich 0,00 Euro 0,00 Euro

Online-Banking Zugang unentgeltlich

Chipkarte HBCI/OBV/jährlicher Kartenpreis 8,00 Euro

elektronische Unterschrift entfällt

elektronische Safe

5.2. Electronic Banking für Unternehmer

Zahlungsverkehr-Software

SFirm zzgl. MwSt. Endpreis

- HBCI 129,00 € 153,51 €

- Wartung 60,00 € 71,40 €

- HBCI Enterprise 179,00 € 213,01 €

- Wartung 120,00 € 142,80 €

- EBICS 199,00 € 236,81 €

- Wartung 120,00 € 142,80 €

- EBICS Enterprise 249,00 € 296,31 €

- Wartung 150,00 € 178,50 €

Für Bestandskunden:

- Ergänzung Enterprise 50,00 € 59,50 €

- Ergänzung EBICS 70,00 € 83,30 €

Installation/Beratung/Fehlerbehebung pro Stunde 59,00 € 70,21 €

Homebanking-Software "StarMoney", Chipkartenleser und TAN-Generator die aktuellen Preise entnehmen Sie

bitte dem Online-Shop "SparkassenShop" unter www.s-os.de

Zugangsverwaltung für EBICS

- Einrichtung: Kunden ID 0,00 Euro

- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Euro

- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Euro

- Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Euro

- Einrichtung: Konto 0,00 Euro

- Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Euro

Zugang mit Software SFirm (Lizenz von Sparkasse Oder-Spree)

- 1 bis 10 Konten mtl. 5,00 Euro

- 10 bis 50 Konten mtl. 10,00 Euro

- ab 50 Konten mtl. 15,00 Euro

Zugang mit sonstiger Software

- 1 bis 10 Konten mtl. 10,00 Euro

- 10 bis 50 Konten mtl. 20,00 Euro

- ab 50 Konten mtl. 30,00 Euro

Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden65 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Euro

- Elektronische Kontoumsätze im Format MT 940

a) pro Konto mtl. 0,00 Euro

und/oder

b) pro bereitgestelltem Umsatz entfällt

- Umsatzinformation in elektronischen Sammlern

a) pro Konto mtl. 1,50 Euro

und/oder

b) - pro bereitgestellter Datei entfällt

- pro bereitgestelltem Umsatz entfällt

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- Elektronische Kontoinformationen im Format MT940 über Service-Rechenzentren (z.B. für die DATEV)

mtl. 1,00 Euro

- pro bereitgestelltem Umsatz entfällt Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ), z.B. für die DATEV

mtl.

1,00 Euro

A006-Signaturkarte

- mit Software SFirm (Lizenz der Sparkasse Oder-Spree) pro Karte 19,00 Euro

- mit sonstiger Software pro Karte 25,00 Euro

5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS66

a) Beauftragung mittels FinTS:

aa) Einzelüberweisung

im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten67) 0,05 Euro

Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten 0,50 Euro

im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten68) 0,05 Euro

Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten69) 0,50 Euro

Eilüberweisung (Euro-Express) entfällt

bb) Sammelüberweisung

aaa) im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten70)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro bbb) im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten71)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro ccc) Eilüberweisung (Euro-Express)

- je Sammelbuchung entfällt

- je Einzelauftrag entfällt

cc) Lastschrifteinzug

aaa) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten72)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro bbb) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten73)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro ccc) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten74)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

ddd) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten75)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

b) Beauftragung mittels EBICS (ELKO):

Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00 Euro

Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 Euro

aa) Überweisungen

aaa) im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten76)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro bbb) im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (in Drittstaaten77)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro - je Einzelauftrag 0,05 Euro

ccc) Eilüberweisung (CCU)

- je Sammelbuchung entfällt

- je Einzelauftrag 5,00 Euro

bb) Lastschrifteinzug

aaa) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten78)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

bbb) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten79)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

ccc) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten80)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

ddd) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten81)

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

eee) Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen

- je Sammelbuchung 0,05 Euro

- je Einzelauftrag 0,05 Euro

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa (Kredit- und Debitkarte) ergibt sich aus Nummer 17 der Bedingungen für die Karten von Mastercard/Visa. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.

7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden,

- 24. und 31. Dezember,

Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag.

Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeit-Überweisung autorisiert wird)

Geschäftsstelle: gemäß jeweiliger Schließzeit

SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 19:45 Uhr

Datenfernübertragung: 15:00 Uhr

Telefon-Banking: entfällt

Echtzeit-Überweisungen über die vereinbarten Zugangswege:

Es gibt keine Annahmefristen. Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr.

III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Allgemein

Youngsters® Giro

Mobil Konto

Modul Konto

Maxi Konto

Geschäftsgiro Geschäftsgiro

Kommunal

Scheckeinlösung 0,00 Euro 2,00 Euro 0,90 Euro 0,00 Euro 0,95 Euro 0,95 Euro

Scheckeinzug (Inland) 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro

Scheckvordrucke 0,00 Euro Scheckvordrucke Orderscheck 25 Stück 2,50 Euro Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Portokosten

Vormerkung /Verlängerung einer Schecksperre auf Kundenwunsch 6,00 Euro Vormerkung /Verlängerung einer Schecksperre aufgrund einer Mitteilung des Kunden, dass das betreffende Scheckformular abhanden gekommen ist

unentgeltlich

Wertstellung Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute

- Eingang vorbehalten Buchungstag plus 2 Bankarbeitstage

- Inkasso entfällt Scheckeinlösung Buchungstag

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr

2.1. Scheckzahlungen in das Ausland82

bei Gutschrift auf deutsche Kreditinstitute pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag mind. 25,00 Euro

bei Gutschrift auf ausländische Kreditinstitute pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag mind. 25,00 Euro

2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland

gezogen auf ausländische Banken - Ankauf (Eingang vorbehalten) von Euro- oder

Fremdwährungsschecks auf das Ausland oder Inland pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag

mind. 25,00 Euro - n. E. Abwicklung/Scheckinkasso, Devisenankaufskurs,

zzgl. Fremdkosten pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag

mind. 100,00 Euro/max. 500,00 Euro

gezogen auf inländische Kreditinstitute bzw. Niederlassungen - Eingang vorbehalten in Euro oder Fremdwährung pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag

mind. 25,00 Euro - n. E. Abwicklung/Scheckinkasso, zzgl. Fremdkosten pro Scheckeinreichung 0,15% vom Scheckbetrag

mind. 100,00 Euro

2.3. Umrechnungskurse

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

3. Reiseschecks

Auszahlung pro Scheck entfällt

Rücknahme

- EUR-Reisescheck mit Codierzeile Verrechnung auf Girokonto pro Scheck unentgeltlich - Nicht-EUR-Reisescheck mit/ohne

Codierzeile Verrechnung auf Girokonto

über KC Auslandszahlungsverkehr pro Scheck 13,00 Euro

Hinweis: Zusätzlich fallen Entgelte für die Scheckeinlösung entsprechend dem gewählten Kontomodell nach Kapitel B Nummer III. an.

4. Rückscheck

Einreichung eigener Kunden, zzgl. Fremdkosten pro Scheck 25,00 Euro

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C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft

I. Sparkonto

1. Kennwortvereinbarung

Hinterlegung einer Kennwortsperre am Sparbuch 6,00 Euro

2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)

Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag

Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag

3. Sonstige Dienstleistungen für den Sparverkehr

3.1. Bearbeitung von Sparbuchverlusten

3.1.1. Ausstellung neuer Sparkassenbücher nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf einem in der Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht

unter Verzicht auf ein gerichtliches Aufgebotsverfahren 20,00 Euro

nach gerichtlichem Aufgebotsverfahren 16,00 Euro 3.1.2. Rückzahlung von Spareinlagen nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf einem in der

Verantwortung der Sparkasse liegendem Grund beruht)

unter Verzicht auf ein gerichtliches Aufgebotsverfahren 20,00 Euro

3.1.3. Hinterlegung Sperre „Sparbuchverlust“ 0,00 Euro

3.2. Kautionsverträge/Mietkautionen

pro Kautionsvertrag 1,00% der Kautionssumme mind. 25,00 Euro

II. Wertpapiere

1. Depotleistungen

Informationen zu unseren Wertpapierdienstleistungen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank bzw. des S-Brokers.

2. Ersatz von Aufwendungen

Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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D. Kredite

I. Kredite

1. Kontokorrentkredite

laufende Kreditprovision p.a. 0,5%

2. Kontoführung Kredite und Darlehen

2.1. Rahmenkredite, laufende Kreditprovision p.a. 0,5% 2.2. Ratenänderung 0,00 Euro 2.3. Aussetzung, je ausgesetzter Rate 0,00 Euro 2.4. Umschreibungsgebühr bei Eigentums- und Schuldnerwechsel 1% der Restvaluta

durch Erbschaft mind. 55,00 Euro

sonstiges (z.B. Verkauf) mind. 130,00 Euro

2.5. Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens mit gebundenem Sollzinssatz und berechtigtem Interesse des Darlehensnehmers

ersparte Risikokosten 0,05%

ersparte Verwaltungskosten p.a. 25,00 Euro

Institutsaufwand 69,00 Euro

Dem Darlehensnehmer steht es frei, der Sparkasse das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.

2.6. Nacherstellung von Jahreskontoauszügen je Konto und Jahr 10,00 Euro

2.7. Nacherstellung von Saldenmitteilungen je Konto und Jahr 10,00 Euro 2.8. Bescheinigungen und Bestätigungen im Interesse des Kunden, auf die der Kunde weder einen

gesetzlichen noch einen vertraglichen Anspruch hat 5,00 Euro

3. Sicherheitenbearbeitung

3.1. Treuhänderische Ablösung von Darlehen bei der Sparkasse mit Freigabe von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden

0,00 Euro

3.2. Beschaffung von Grundbuchauszügen und Registerunterlagen (z.B. HR)83

a) Beschaffung von Grundbuchauszügen und Registerunterlagen für Darlehenskonto, je Auszug 10,00 Euro

b) Beschaffung von Grundbuchauszügen und Registerunterlagen, je Auszug 10,00 Euro

3.3. Beschaffung einer elektronischen Flurkarte, je Auszug 23,80 Euro

(bei höheren Kosten der Katasterämter max.40 Euro)

3.4. Erteilung z.B. der Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich vorgeschriebener Form (Siegelung der Erklärung durch die Sparkasse)

bis 20.000,00 Euro Grundschuldbetrag 10,00 Euro

bis 50.000,00 Euro Grundschuldbetrag 18,00 Euro

bis 100.000,00 Euro Grundschuldbetrag 33,00 Euro

über 100.000,00 Euro Grundschuldbetrag 51,00 Euro

Hinweis: Die Höhe des Entgelts liegt unter den jeweiligen Gebührensätzen gem. der Gebührentabelle für Gerichte und Notare.

4. Sonstige Leistungen im Kreditgeschäft

Auswertung Stärken-Potential-Profil 50,00 Euro

EBIL Auswertung 50,00 Euro

5. Mahnungen im Darlehensbereich

1. Mahnung 5,00 Euro

2. Mahnung 5,00 Euro

3. Mahnung 5,00 Euro

Der Kunde kann die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.

II. Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision auf die Inanspruchnahme, p.a. 2,25%

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E. Sonstiges

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen

1. Reklamationen/Auskunftsersuchen amtlicher Stellen und Privater

- Telefonate entfällt

- Telefaxe entfällt

- Fotokopien pro Blatt 0,30 Euro - Portokosten (je Briefversand) entsprechend Aufwand

der Deutschen Post - Nachforschungen

- zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)

unentgeltlich

- sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

je nach Aufwand 16,00 EUR/Stunde

2. Reklamationen Auslandszahlungsverkehr

- je Reklamation, zzgl. Fremdkosten, soweit vom Kunden veranlasst und nicht von der Sparkasse zu vertreten

25,00 Euro

- Eilige Aufträge zur Nachforschung, zzgl. Fremdkosten, soweit vom Kunden veranlasst und nicht von der Sparkasse zu vertreten

5,00 Euro

- Bearbeitung von Rücküberweisungen der Auslandsbank wegen Unanbringlichkeit des Zahlungsauftrages 5,00 Euro

- Korrekturentgelt für fehlerhafte/unvollständige Überweisungen 3,50 Euro

II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) Ausstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung 6,00 Euro

III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden je Auskunftseinholung 5,00 Euro

IV. Mietfächer

1. Sparbuchschließfächer

Kunden mit Lohn-/Gehaltskonto bei der Sparkasse Oder-Spree (ohne MwSt.) pro Jahr 11,00 Euro

Kunden ohne Lohn-/Gehaltskonto bei der Sparkasse Oder-Spree (ohne MwSt.) pro Jahr 22,00 Euro

2. Schließfächer

Kunden mit Lohn-/Gehaltskonto bei der Sparkasse (inklusive MwSt.) pro Jahr 50,00 Euro

Kunden ohne Lohn-/Gehaltskonto bei der Sparkasse (inklusive MwSt.) pro Jahr 200,00 Euro

3. Sonstige Leistungen

einmaliger Anmietpreis für alle Arten von Mietfächern 6,00 Euro

Postfächer/Briefabholfächer für Geschäftskunden 0,00 Euro Kostenerstattung bei Verlust von Schlüsseln für Schließfach, Sparkassenbuchschließfach und Briefschließfach

15,00 Euro zzgl. sämtlicher Fremdkosten

V. Sorten und Edelmetalle

1. Sorten

Verkauf erfolgt zum Tages-Abrechnungskurs zzgl. 3,00 Euro

Ankauf erfolgt zum Tages-Abrechnungskurs zzgl. 3,00 Euro

2. Edelmetalle

Verkauf von Münzen, Barren zum Tageskurs laut Kursblatt zzgl. 2%

Ankauf von Münzen, Barren zum Tageskurs laut Kursblatt zzgl. 2%

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E. Sonstiges

VI. Sonstiges Wechseleinzugsverkehr

- Einzugswechsel 10,00 Euro

- Rückruf gemäß Wechselabkommen 10,00 Euro

- Weiterleitung Rückruf 10,00 Euro

- Protest gem. Wechselabkommen, zzgl. 5,50 Euro Porto, 1/3%

VII. Zinsanpassungsklausel

1. Dispositionskredite - geduldete und nicht geduldete Kontoüberziehungen

Anpassungsklausel im „Rahmenvertrag über eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredit)“ (Vordruck 196 602.000) Anpassung der Zinssätze für genehmigte und ungenehmigte Kontoüberziehungen gem. Veränderung des Referenzzinssatzes folgender Referenzzinssatz gilt: Privatgiro � Dispositionskredite: Pfandbrief gleitend 5 Jahre der Deutschen Bundesbank - aktuell: 0,24 % (BBK01. WZ3469 - Pfandbrief RLZ 5 Jahre gleitende Durchschnitte) mit folgenden Anpassungsmodalitäten: - Anpassungstermine 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November - Überprüfungsverfahren: vierteljährlich - Stichtag Ermittlung am gültig ab

Ultimo 03 Ultimo 06 Ultimo 09 Ultimo 12

15.04. 15.07. 15.10. 15.01.

01.05. 01.08. 01.11. 01.02.

Schwellenwert: 30 Basispunkte bzw. 0,30 %-Punkt Die konkreten Referenzzinssätze sind dem Kunden jederzeit in unseren Geschäftsräumen auf Anfrage durch die Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Zu finden sind diese auf der folgenden Internet-Seite: www.bundesbank.de Für die Girobereiche gilt, dass der Überziehungszins i. H. v. 5 % als Zuschlag zum bestehenden Sollzins vereinbart wird. Die Anpassung der Zinssätze nach Ziffern 4 und 5 richten sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Pfandbrief gleitend 5 Jahre (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gemäß § 675g Abs. 3 Satz 2 BGB). Maßgeblich ist der am 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. eines jeden Jahres ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig am 15.04., 15.07., 15.10. bzw. 15.01. eines jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,30 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss (s. o.) bzw. der letzten Anpassung der o. g. Zinssätze verändert, sinken oder steigen diese um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01.05., 01.08., 01.11., 01.02. eines jeden Jahres.

2. Sparkassen-Card Plus (privat und gewerblich)

Anpassungsklausel im Sparkassen-Card Plus Kredit-Vertrag (Vordruck 193 639.000) folgender Referenzzinssatz gilt: Sparkassen-Card Plus (privat und gewerblich): Pfandbrief gleitend 6 Jahre der Deutschen Bundesbank - aktuell: 0,50 % (BBK01.WZ3470- Pfandbrief RLZ 6 Jahre gleitende Durchschnitte) mit folgenden Anpassungsmodalitäten: - Anpassungstermine 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November - Überprüfungsverfahren: vierteljährlich - Stichtag Ermittlung am gültig ab

Ultimo 03 Ultimo 06 Ultimo 09 Ultimo 12

15.04. 15.07. 15.10. 15.01.

01.05. 01.08. 01.11. 01.02.

Schwellenwert: 20 Basispunkte bzw. 0,20 %-Punkt Überziehungszins gleich Sollzins Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Pfandbrief gleitend 6 Jahre (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gemäß § 675g Abs. 3 Satz 2 BGB). Maßgeblich ist der am 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. eines jeden Jahres ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig am 15.04., 15.07., 15.10. bzw. 15.01. eines jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,20 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei

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E. Sonstiges

Vertragsabschluss (s. o.) bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinken oder steigen diese um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01.05., 01.08., 01.11., 01.02. eines jeden Jahres. Der Kreditnehmer wird mit dem Rechnungsabschluss über den Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Teilzahlungen und die Fälligkeit der Teilzahlungen, sofern sich diese ändern, unterrichtet. Der Kreditnehmer kann die Höhe des Referenzzinssatzes in den Geschäftsräumen der Sparkasse einsehen. Der Referenzzinssatz ist abrufbar unter: www.bundesbank.de

3. S-Prämiensparen flexibel

Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der Zinssatz für Anlagen mit 10 Jahren Restlaufzeit - aktuell: -0,57 % (BBK01.WZ3409) Die Sparkasse Oder-Spree wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum 18. Januar, 18. April, 18. Juli sowie 18. Oktober jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,20 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01. Februar, 01. Mai, 01. August sowie 01. November jeden Jahres. Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben. Der Referenzzinssatz ist abrufbar unter: www.bundesbank.de

Erstellt am 26.11.2019 15:46

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F. Verwendete Fußnoten

1 nur für Mobil- und Modulkonto 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

4 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 9 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 10 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Beleghaft: z.B. Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 13 Beleglos: z.B. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 16 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 17 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 18 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom

Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 20 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte,

Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

21 z. B. US-Dollar. 22 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 23 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt. 24 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 25 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 26 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 27 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der

Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 29 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 30 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom

Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 31 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte,

Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

32 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 33 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 34 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 35 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 36 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 37 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 38 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 39 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa, soweit für die jeweilige Karte keine

eigenständige Regelung erfolgt. 40 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 41 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 42 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 43 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und

übermittelt. 44 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen

des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.

45 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 46 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 47 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 48 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 49 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

50 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 51 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.

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52 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 53 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

54 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 55 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

56 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 57 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

58 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 59 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

60 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 61 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische

Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 62 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 63 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse

zugegangen ist. 64 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse

zugegangen ist. 65 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes:

Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

66 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

67 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

68 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 69 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon Vatikanstadt. 70 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

71 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 72 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

73 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 74 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

75 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 76 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

77 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 78 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

79 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 80 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,

Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

81 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 82 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 83 Position 3.2.a unterliegt der Umsatzsteueroption, Position 3.2.b unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.