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Basalt-Union GmbH
Preisliste 2011Mobilität hat eine Basis: Naturstein und Asphalt gü
ltig
ab 1
. Jan
uar 2
011
3
INHALTSÜBERSICHT
Firmenprofil 4
Vertriebspartner 5
VertriebBU 6
Referenzprojekte2010 7
Liefer-undAnnahmeprogramm 8
HartsteinmaterialRheinland 10Westerwald 11Eifel 14
Asphaltmischgut
Rheinland 16Westerwald 20Eifel 22
EntsorgungundWiederverwertungRheinland 24Westerwald 26Eifel 27
WasserbauWesterwald 28Eifel 29
Sonderprodukte 30
Qualitätsmanagement 32
AllgemeineGeschäftsbedingungen 33
Vertriebsbereiche 34
Seite
2
4 5
FIRMENPROFIL
Basalt-UnionGmbH(BU)Linzhausenstraße 2253545 LinzTelefon 02644 563-0Telefax 02644 563-161Internet www.basalt-union.deEmail [email protected]
WestdeutscheGrauwacke-UnionGmbH(WGU)Seßmarstraße 551643 GummersbachTelefon 02261 39-0Telefax 02261 39-122Internet www.grauwacke-union.deEmail [email protected]
Baustoff-Vertriebs-GesellschaftOHG(BVG)Bahnhofstraße 1955606 KirnTelefon 06752 132-0Telefax 06752 132-60Internet www.bvg-kirn.deEmail [email protected]
Allg.Baustoff-Handels-ContorGmbH(ABC)Windischholzhäuser Weg 599198 ErfurtTelefon 0361 6018-500Telefax 0361 6018-4130Internet www.abc-baustoffe.deEmail [email protected]
Hollweg,Kümpers&Comp.(HKC)Hafenstraße 4348432 RheineTelefon 05971 9893-0Telefax 05971 81151Internet www.hkc-rheine.deEmail [email protected]
TUSTTief-undStraßenbaustoffeGmbH&Co.KGOldenburger Allee 1130659 Hannover-LaheTelefon 0511 64666-0Telefax 0511 64666-199Internet www.tust.de
VERTRIEBSPARTNER
Kompetenz,ZuverlässigkeitundService–deutschlandweit MobilitäthateineBasis:NatursteinundAsphalt
Basalt-UnionGmbH– zuverlässig,kompetent,kundennah
BUundBasaltAG–einstarkerundkompetenterUnternehmensverbund
Am 22. März 1927 wurde nach zahlreichen Besprechungen und Verhandlungen zwischen Produzenten, Abnehmern und Behörden unter der Führung der noch jungen Basalt-Actien-Gesellschaft die Basalt-Union GmbH (BU) gegründet. Die BU übernahm damals als erste Verkaufsgesellschaft der Basalt AG den Vertrieb der erzeugten Steinprodukte. Neben der Haupt ver waltung in Linz am Rhein betreut die BU heute die Vertriebsbereiche Rheinland, Westerwald und Eifel. Mit unseren Werken in Rhein land-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Teilen von Hessen erschließen wir die unterschiedlichsten regionalen Gesteins vorkommen, so dass wir unseren Kunden die verschiedensten Natursteinarten und Produkte anbieten können. Schwerpunkt unserer Aktivitäten ist die Versorgung von Projekten des allgemeinen Verkehrswegebaus in den Bereichen Straßen-, Bahn- und Wasserbau.
Innovative Produkte in Kombination mit höchster Produkt qua-lität und einer kundenorientierten Serviceleistung sind fester Be standteil unserer Unternehmensphilosophie. Flache Hierar-chi en, kurze Informations- und Kommunikationswege, sowie eine Vielzahl von Steinbrüchen und Asphaltmisch wer ken ermög lichen es zudem, unsere Kunden schnell, termingerecht und flexibel mit den benötigten Produkten zu beliefern.
Die Vertriebsgesellschaft Basalt-Union GmbH ist ein Tochter-un ternehmen der Basalt-Actien-Gesellschaft. Die Basalt AG wurde im Jahr 1888 gemeinsam von Rheinischen Stein bruch-besitzern und einer Gruppe Holländischer Kaufleute gegrün-det. Im selben Jahr trat der heutige Alleingesellschafter, die Familie Werhahn, in das Unternehmen ein. Seit 1892 liegt der Firmensitz der Basalt AG in Linz am Rhein. Die Basalt AG ver-fügt bundesweit über ein Netz von Beteiligungsgesellschaften und regional operierenden Niederlassungen und Produktions-stätten.
6 7
VERTRIEBBUZahlreiche herausragende Projekte standen auch in 2010 auf unserer Prioritätenliste wie unter anderem:
REFERENZPROJEKTE2010
Die Vertriebsgesellschaft BU versteht sich als kompetenten und zuverlässigen Dienstleister ihrer Kunden. Insbesondere im Vertrieb spielen die Anforderungen und Wünsche der Kunden eine vorrangige und übergeordnete Rolle. Um sicherzustellen, dass die Kundenanforderungen richtig umgesetzt werden, wird jeder eingehende Auftrag von uns sorgfältig und gewis-sen haft geprüft. Die Kennzeichnung und Rückverfolg barkeit unserer Produkte mittels modernster EDV gewährleisten eine lückenlose Übersicht im Vertriebsablauf. Durch unterschied-liche Verkaufsbereiche und die damit verbundene günstige geografische Lage zu den jeweiligen Absatzmärkten ist die BU darüber hinaus in der Lage, mit einem Höchstmaß an Flexibili-tät auf die regional unterschiedlichen Marktanforderungen zu reagieren und die notwendige Kundennähe sicherzustellen. Unsere Vertriebsfachleute kennen die Märkte und beraten Sie gerne.
1 Vertriebsbereich Rheinland Linzhausenstraße 22 53545 Linz am Rhein Telefon 02644 563-540 / -518 Telefax 02644 563-277 Email [email protected]
2 Vertriebsbereich Westerwald Bismarckstraße 11 56470 Bad Marienberg Telefon 02661 9569-0 Telefax 02661 9569-15 Email [email protected]
3 Vertriebsbereich Eifel Kölner Straße 22 53489 Sinzig Telefon 02642 401-120 Telefax 02642 401-135 Email [email protected]
4 Kundendienstcenter Linz Linzhausenstraße 22 53545 Linz am Rhein Telefon 02644 563-223 (zentral) Telefax 02644 563-277 (zentral) Email [email protected]
5 Zentraldisposition Linz Linzhausenstraße 22 53545 Linz am Rhein Telefon 02644 563-222 (zentral) Telefax 02644 563-278 (zentral) Email [email protected]
6 Verwaltung Linz Linzhausenstraße 22 53545 Linz am Rhein Telefon 02644 563-0 Telefax 02644 563-161 Email [email protected]
1
2
3
54 +
LieferwerkfürSchüttgüter:Stockum-Enspel
LieferwerkfürAsphaltmischgut:Lautzenbrücken
Bauausführung:Robert Schmidt (Müschenbach)
Bauzeit:Herbst 2010
Material: ca. 35.000 to Rohmaterialca. 6.000 to Asphaltmischgut
NeubauProduktionshalleFirmaKempf
LieferwerkfürAsphaltmischgut:Lautzenbrücken und Lindenberg
Bauausführung:Heinz Schnorpfeil Bau GmbH (Treis-Karden)
Bauzeit:Sommer bis Herbst 2010
Material: ca. 33.000 to Asphaltmischgut
StandspurensanierungA45Haiger
LieferwerkfürAsphaltmischgut:Lautzenbrücken
Bauausführung:- Firma Köster GmbH (Osnabrück)- Firma Edmund Weller GmbH (Reichshof)
Bauzeit:2010
Material: ca. 5.000 to HGT (hydraulisch gebundene Tragschicht)
Anmerkung: Die Baumaßnahme wurde in Kooperation mit der Westdeutschen Grauwacke-Union GmbH beliefert.
Lindlar,MetabolonDeponieLeppe
LieferwerkefürRohmaterial:Enspel-Stockum und Stöffel
LieferwerkfürAsphaltmischgut:Käuser-Steimel
Bauausführung:Robert Schmidt (Müschenbach)
Bauzeit:Sommer/Herbst 2010
Material: ca. 10.000 to Rohmaterial ca. 2.500 to Asphaltmischgut
Steinebach,DeckenerneuerungK122
LieferwerkefürAsphaltmischgut:Bendorf und Nentershausen
Bauausführung:Heinz Schnorpfeil Bau GmbH (Treis-Karden)
Bauzeit:2010
Material: ca. 27.000 to Asphaltmischgut
A48FRDernbach
8 9
Die Vielfalt des Lieferprogramms macht die Basalt-Union GmbH zu einem kompetenten Partner für alle Sparten der Bauindustrie. Um ein bedarfs- und praxisgerechtes Lieferangebot sicherzustellen, wird unser Produkt pro-gramm ständig aktualisiert bzw. erweitert. Unser umfangreiches Produkt-portfolio besteht heute, neben unserem Kerngeschäftsfeld Naturstein, aus den Produkten Asphaltmischgut, Wasserbausteinen und Recycling mate-rial. Spezialbaustoffe, wie bspw. Bornit, Durubas und Simalith sowie die umweltgerechte Deponierung bzw. Entsorgung von belastetem Material, runden unsere breitgefächerte Produktpalette ab. Ganz gleich um welche Sparte der Bauindustrie es geht – wer auf unsere Produkte setzt, baut auf ein solides und langlebiges Fundament.
LIEFER-UNDANNAHMEPROGRAMM
BedarfsgerechteProduktefüreineVielzahlvonAufgaben
Asphaltmischgut
Andesit
Basalt
Basanit
Diabas
Keratophyr
Trachyt
Porphyr
Grauwacke
Recycling-Material/Deponierung
Sonderprodukte
Anwendungsbereich Produktbeschreibung
UnsereProduktegenügenhöchstenQualitätsanforderungenundfindenindenverschiedenstenGebietenAnwendung:
Straßenbau Straßenbaustoffe nach EN 13043/13242/13285 in Verbindung mit TL Gestein-StB 04 unter Bezug auf die TL Asphalt-StB 07 sowie TL SoB-StB 04; Bodenverbesserungsmaterial, Recyclingmaterial, HGT, Natursteinpflaster, Grünbankett, Bettungssand, Fugensand
Betonzuschlagstoffe Gesteinskörnungen für Beton nach EN 12620 in Verbindung mit DIN V 20000-103 sowie TL Gestein-StB 04
Garten- und Landschaftsbau Mutterboden, Schotterrasen, Findlinge, Steinmehl als Bodenverbesserer, Gabionenfüllungen, Brechsande und Splitte, Golfplatz-Wegematerial
Gleisbau Gleisschotter nach EN 13450 in Verbindung mit DIN V 20000-105 sowie DBS 918061, Korngemische nach DBS 918062, Aggregates for railway ballast nach NEN-EN 13450 in Verbindung mit SPC 00033
Brückenbau Splitte, Bauwerkshinterfüllung
Sonderbauweisen halbstarrer Belag (Deuphalt), Kaltasphalt
Waldwegebau Mineralgemische, Vorsiebmaterial, Recyclingmaterial
Mauerwerkbau Senksteine, Steinschüttung
Wasserbau Wasserbausteine nach EN 13383-1; 13383-2 in Verbindung mit DIN V 20000-102; Wasserbaupflaster
Spezial-Baustoffe Haftkleber und Bitumenemulsionen, Fugenband, Bindemittel, Füller (Gesteinsmehl), Rohstoffe zur Herstellung von Mineraldämmstoffen, Gesteinskörnungen für Flughafen-Spezialbeläge
Entsorgung Erdaushub, bituminöser Asphaltaufbruch, Fräsgut
Annahme und Wiederverwertung pechhaltiger Straßenaufbruch, Betonaufbruch
HARTSTEINMATERIAL
10 11
Materialsorten Lieferwerk
Gesteinsart
Gleisschotter 31,5/63mm
Schotter(gGK) 32/56mm
45/Xmm
Splitt-Splittsandund 0/5mm
Rohrbettungsgemisch(Baustoffgemisch) 0/8mm
0/11mm
0/16mm
Gemisch(Baustoffgemisch) 0/22mm
Splitt/Betonzuschläge/Betonzuschlagstoff 2/8mm
(gGK) 8/16mm
16/22mm
22/32mm
Edelbrechsand(fGK) 0/2mm
Edelbrechsand,entfüllert(fGK) 0/2mm
Edelsplitt/grobeGesteinskörnung(gGK) 1/3mm
2/5mm
5/8mm
8/11mm
11/16mm
16/22mm
Frostschutzmaterial/Baustoffgemisch 0/32mm
0/45mm
0/56mm
Schottertragschicht 0/32mm
0/45mm
0/56mm
Bruchschutt/Abraummaterial
Haufwerk
Pflastersplitt 2/5mm
Pflastersplitt(TLPflaster-StB) 0/5mm
0/8mm
2/8mm
Vorsiebmaterial
Abraummaterial
Grobschlag 60/120mm
Krotzen,unsortiert
Bruchsteine
Findlingeaufgeladen
Mineralgemisch0/45
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Naak
Basalt
Euro/to
–
–
–
10,75
–
11,–
11,–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
9,75
9,75
9,75
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5,40
–
–
–
–
–
–
1
Mehrberg
Basalt
Euro/to
1
Windeck-Imhausen
Grauwacke
Euro/to
–
–
–
11,–
11,–
11,–
11,–
9,50
14,10
13,10
–
11,–
–
–
–
–
–
–
–
–
9,–
9,–
–
–
–
–
–
–
–
14,10
–
–
5,35
4,20
–
8,20
–
–
–
1
Hühnerberg
Basalt
Euro/to
–
11,–
–
–
–
11,–
11,–
10,25
17,50
16,25
15,50
11,–
–
18,–
20,–
17,75
17,25
16,50
16,–
15,50
9,75
9,75
–
10,50
10,50
10,50
–
–
–
17,25
17,25
–
5,40
–
–
–
–
–
–
1
Rheinland
Herschbach
Basalt/Andesit
Euro/to
–
10,50
–
–
–
–
10,50
–
16,70
15,50
15,20
10,50
15,80
15,60
–
16,70
16,70
15,50
15,50
15,20
9,55
9,75
9,95
–
–
–
5,50
–
16,70
–
–
16,70
5,70
–
–
–
–
95,–
9,75
2
Maxsain
Trachyt
Euro/to
–
10,80
–
11,50
–
10,80
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
9,55
–
9,95
–
–
–
5,50
–
–
–
–
–
5,70
–
–
7,50
–
95,–
–
2
Rheinland
VorstehendePreiseverstehensichfreiLKWbzw.Bahnwagen-Werksanschlussgleis,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
Westerwald
Mat
eria
lien
und
Prei
sea
ufA
nfra
ge
HARTSTEINMATERIAL
12 13
Hirzenhain
Diabas
Euro/to
–
11,35
–
–
10,70
10,70
10,70
10,70
15,10
14,60
14,60
–
14,60
–
16,40
14,60
14,60
14,60
14,60
8,45
8,45
–
–
–
16,40
14,60
15,10
4,20
–
–
–
–
–
–
8,45
–
2
Stockum/Enspel
Basalt
Euro/to
–
–
–
11,70
–
10,70
10,70
10,70
16,55
15,15
15,15
10,70
15,45
19,40
16,55
16,55
15,25
15,25
15,25
9,15
–
9,15
–
–
16,55
16,55
16,55
5,65
–
7,30
8,75
–
–
96,80
9,15
–
2
Stöffel
Basalt
Euro/to
–
–
–
–
11,70
–
–
–
–
–
–
–
15,45
19,40
16,55
16,55
15,25
15,25
15,25
9,15
–
9,15
–
–
16,55
16,55
16,55
5,65
–
7,30
–
13,20
–
–
9,15
–
2
Dorndorf
Basalt
Euro/to
10,90
13,–
–
11,70
11,70
10,70
10,70
10,70
16,55
15,15
15,15
10,70
15,45
19,40
16,55
16,55
15,25
15,25
15,25
9,15
9,15
9,15
5,20
–
16,55
16,55
16,55
5,45
–
7,30
8,75
–
–
–
–
–
2
Stockhausen
Diabas
Euro/to
–
9,90
–
11,–
–
9,90
9,90
9,90
15,–
14,–
14,–
9,90
15,–
–
15,–
15,–
14,–
14,–
14,–
9,15
9,15
–
5,50
–
15,–
15,–
15,–
5,50
–
6,80
8,35
–
–
94,75
9,15
–
2
Katzenelnbogen
Porphyr
Euro/to
–
–
–
–
–
–
10,50
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
8,25
–
–
–
–
–
–
21,75
–
–
–
6,75
–
–
52,50
–
–
2
Materialsorten Lieferwerk
Gesteinsart
Schottertragchicht 32/45/56mm
Schotter(gGK) 32/56mm
45/Xmm
Splitt-Splittsandund 0/5mm
Rohrbettungsgemisch(Baustoffgemisch) 0/8mm
0/11mm
0/16mm
0/22mm
Splitt/Betonzuschläge/Betonzuschlagstoff 2/8mm
(gGK) 8/16mm
16/22mm
22/32mm
Edelbrechsand(fGK) 0/2mm
Edelsplitt/grobeGesteinskörnung(gGK) 1/3mm
2/5mm
5/8mm
8/11mm
11/16mm
16/22mm
Frostschutzmaterial/Baustoffgemisch 0/32mm
0/45mm
0/56mm
Bruchschutt/Abraummaterial
Haldenmaterial
Pflastersplitt 2/5mm
5/8mm
2/8mm
Vorsiebmaterial/Steinerde
Grobschlag 75/110mm
Krotzen
Krotzenvorgebr.
Schotter 70/170mm
Lagersand/Füllsand
Findlingeaufgeladen
Mineralgemisch0/45,0/32
Mineralgemisch0/56
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Westerwald
Nentershausen
Basalt
Euro/to
–
10,70
–
11,90
11,10
11,10
11,10
–
16,45
15,50
15,50
–
15,45
18,80
16,55
16,55
15,60
15,60
15,60
8,90
9,20
9,20
–
–
16,55
16,55
16,55
5,65
–
7,30
–
–
–
100,–
9,20
–
2
Thalheim
Basalt
Euro/to
–
10,70
–
11,70
11,70
10,85
10,85
10,85
16,45
15,15
15,15
10,70
15,45
19,40
16,55
16,55
15,25
15,25
15,25
9,15
9,15
9,15
5,20
–
16,55
16,55
16,55
5,65
–
7,30
8,75
–
9,70
–
–
–
2
Allendorf
Basalt
Euro/to
–
10,70
–
11,70
11,70
10,85
10,85
10,85
16,45
15,15
15,15
10,70
15,45
19,40
16,55
16,55
15,25
15,25
15,25
9,15
9,15
9,15
5,20
–
16,55
16,55
16,55
5,65
–
7,30
8,75
–
9,70
–
–
–
2
Steinsberg
Diabas
Euro/to
–
–
–
–
–
–
10,50
–
15,50
15,15
15,15
–
15,15
–
15,75
15,15
15,15
15,15
15,15
8,25
–
8,60
–
–
–
–
–
4,50
–
–
–
–
–
224,30
–
–
2
Mensfelden
Keratophyr
Euro/to
–
–
–
–
–
–
10,50
–
17,25
16,50
–
–
16,50
–
–
17,–
16,50
16,50
–
8,25
8,25
–
–
–
–
–
–
6,10
–
–
6,75
–
–
129,45
–
–
2
Westerwald
VorstehendePreiseverstehensichfreiLKWbzw.Bahnwagen-Werksanschlussgleis,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
HARTSTEINMATERIAL
14 15
Schwarzlay
Basalt
Euro/to
–
–
–
11,70
–
12,90
–
–
–
–
–
–
16,35
21,75
19,25
18,20
16,35
16,–
15,35
–
–
–
–
–
–
–
–
5,10
–
–
–
–
8,85
3
Mayen
Basalt
Euro/to
–
–
–
15,55
17,–
17,–
17,–
–
–
–
–
–
16,80
25,65
23,20
22,40
20,45
20,10
19,55
–
–
–
–
–
–
–
–
9,–
–
–
–
–
12,65
3
Nickenich
Basanit
Euro/to
15,70
–
–
–
13,20
13,20
13,20
–
–
–
–
11,40
16,80
21,95
19,55
18,75
16,90
16,60
15,80
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3
Oberbettingen
Basalt
Euro/to
15,70
–
–
9,90
–
–
–
–
–
13,20
11.–
11,–
13,–
21,55
17,30
17,30
17,85
15,70
15,70
–
–
–
–
–
–
–
–
4,90
–
–
–
–
–
3
VorstehendePreiseverstehensichfreiLKWbzw.Bahnwagen-Werksanschlussgleis,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
Eifel Eifel
Materialsorten Lieferwerk
Gesteinsart
Gleisschotter 31,5/63mm
Schotter(gGK) 32/56mm
45/Xmm
Splitt-Splittsandund 0/5mm
Rohrbettungsgemisch(Baustoffgemisch) 0/8mm
0/11mm
0/16mm
0/22mm
Splitt/Betonzuschläge/Betonzuschlagstoff 2/8mm
(gGK) 8/16mm
16/22mm
22/32mm
Edelbrechsand(fGK) 0/2mm
Edelsplitt/grobeGesteinskörnung(gGK) 1/3mm
2/5mm
5/8mm
8/11mm
11/16mm
16/22mm
Frostschutzmaterial/Baustoffgemisch 0/32mm
0/45mm
0/56mm
Bruchschutt/Abraummaterial
Haufwerk
Pflastersplitt 2/5mm
5/8mm
2/8mm
Vorsiebmaterial
Grobschlag 60/120mm
Krotzen
Bruchsteine
Findlingeaufgeladen
Mineralgemisch0/45
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
ASPHALTMISCHGUT
16 17
Materialsorten Mischanlage
Bit.Tragschicht,70/100(AC16TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC22TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC32TN)
Bit.Tragdeckschicht,70/100(AC16TD)
Asphaltgemisch,70/100(0/11mm)
Asphaltbinder,50/70(AC11BN)
Asphaltbinder,50/70(AC16BN)
Asphaltbinder,30/45(AC22BS)
Asphaltbeton,70/100(AC5DL)
Asphaltbeton,70/100(AC8DN)
Asphaltbeton,70/100(AC11DN)
Magergrus
Kaltmischgut
Sondermischgut(Splittmastixetc.)
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Grevenbroich-Frimmersdorf
Euro/to
56,–
51,–
51,–
62,50
63,50
61,50
60,50
60,50
77,–
75,–
75,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Krefeld*
Euro/to
56,–
51,–
51,–
62,50
63,50
61,50
60,50
60,50
77,–
75,–
75,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Diabaszuschlag4,50Euro/toVorstehendePreiseverstehensichfreiLKW,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
*AnnahmeAsphaltschollenunbelastet:10,–Euro/to
Rheinland
Viersen
Euro/to
59,–
54,–
54,–
66,50
67,50
65,50
64,50
64,50
83,–
81,–
81,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Weilerswist-GroßVernich*
Euro/to
59,–
53,–
53,–
65,50
66,50
63,50
62,50
62,50
82,–
79,–
79,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Rheinland
ASPHALTMISCHGUT
18 19
Materialsorten Mischanlage
Bit.Tragschicht,70/100(AC16TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC22TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC32TN)
Bit.Tragdeckschicht,70/100(AC16TD)
Asphaltmischgut,70/100(0/11mm)
Asphaltbinder,50/70(AC11BN)
Asphaltbinder,50/70(AC16BN)
Asphaltbinder,30/45(AC22BS)
Asphaltbeton,70/100(AC5DL)
Asphaltbeton,70/100(AC8DN)
Asphaltbeton,70/100(AC11DN)
Magergrus
Kaltmischgut
Sondermischgut(Splittmastixetc.)
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Köln-Niehl*
Euro/to
59,–
53,–
53,–
65,50
66,50
64,50
63,50
62,50
83,50
80,–
80,–
aufAnfrage
87,–
aufAnfrage
1
Köln-Porz
Euro/to
59,–
53,–
53,–
65,50
66,50
64,50
63,50
62,50
83,50
80,–
80,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Diabaszuschlag4,50Euro/toVorstehendePreiseverstehensichfreiLKW,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
Rheinland
Bendorf*
Euro/to
60,–
55,–
55,–
68,50
69,50
64,50
63,50
63,50
80,–
79.–
78,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
*AnnahmeAsphaltschollenunbelastet:10,–Euro/to
DAMKöln-Deutz
Euro/to
1
Rheinland
Königswinter-Nonnenberg
Euro/to
56,–
51,–
51,–
66,50
67,50
60,50
58,50
58,50
80,–
77.–
77,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
1
Spez
ialA
spha
ltmis
chan
lage
fürG
ussa
spha
lte:I
nnen
-und
Auß
enbe
läge
Prei
sea
ufA
nfra
ge
ASPHALTMISCHGUT
20 21
Materialsorten Mischanlage
Bit.Tragschicht,70/100(AC16TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC22TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC32TN)
Bit.Tragdeckschicht,70/100(AC16TD)
Asphaltmischgut,70/100(0/11mm)
Asphaltbinder,50/70(AC11BN)
Asphaltbinder,50/70(AC16BN)
Asphaltbinder,30/45(AC22BS)
Asphaltbeton,70/100(AC5DL)
Asphaltbeton,70/100(AC8DN)
Asphaltbeton,70/100(AC11DN)
Magergrus
Kaltmischgut
Sondermischgut(Splittmastixetc.)
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Lindenberg
Euro/to
56,–
55,50
55,–
64,–
67,–
63,50
63,–
62,50
77,50
73,50
69,50
64,–
–
aufAnfrage
2
Stockhausen
Euro/to
52,50
52,–
51,50
61,50
65,50
64,–
63,–
62,50
75,50
73,50
73,50
61,–
–
aufAnfrage
2
*Diabaszuschlag3,60Euro/toVorstehendePreiseverstehensichfreiLKW,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
WesterwaldWesterwald
Lautzenbrücken*
Euro/to
56,–
55,50
55,–
64,–
67,–
63,50
63,–
62,50
77,50
73,50
69,50
64,–
–
aufAnfrage
2
Käuser-Steimel*
Euro/to
56,–
55,50
55,–
64,–
67,–
63,50
63,–
62,50
77,50
73,50
69,50
64,–
–
aufAnfrage
2
Nentershausen*
Euro/to
–
52,–
51,50
61,50
–
64,–
63,–
62,50
75,50
73,50
73,50
61,–
–
aufAnfrage
2
Miehlen
Euro/to
52,50
52,–
51,50
61,50
–
64,–
63,–
62,50
75,50
73,50
73,50
61,–
–
aufAnfrage
2
Herschbach
Euro/to
58,–
53,–
53,–
68,50
69,50
62,50
61,50
60,50
82,–
79.–
79,–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
2
Materialsorten Mischanlage
Bit.Tragschicht,70/100(AC16TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC22TN)
Bit.Tragschicht,70/100(AC32TN)
Bit.Tragdeckschicht,70/100(AC16TD)
Asphaltmischgut,70/100(0/11mm)
Asphaltbinder,50/70(AC11BN)
Asphaltbinder,50/70(AC16BN)
Asphaltbinder,30/45(AC22BS)
Asphaltbeton,70/100(AC5DL)
Asphaltbeton,70/100(AC8DN)
Asphaltbeton,70/100(AC11DN)
Magergrus
Kaltmischgut
Sondermischgut(Splittmastixetc.)
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Mayen
Euro/to
–
54,–
53,70
64,50
–
66,50
63,–
61,70
85,70
81,–
79,40
62,60
–
–
3
Lissingen
Euro/to
–
44,80
42,40
54,90
–
53,–
51,20
49,80
68,70
64,90
63,30
39,–
–
–
3
Schwarzlay
Euro/to
–
50,50
50,–
61,–
–
62,90
59,70
58,20
82,80
77,90
76,40
54,60
–
–
3
Diabaszuschlag3,60Euro/toVorstehendePreiseverstehensichfreiLKW,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
EifelEifel
Üdersdorf
Euro/to
–
44,80
44,10
53,20
–
55,10
53,–
50,70
69,20
65,80
63,90
48,60
–
–
3
Plaidt
Euro/to
–
56,30
55,70
61,–
–
67,60
63,60
62,70
84,20
77,60
77,20
57,70
–
–
3
Stadtkyll
Euro/to
–
49,10
47,80
60,90
–
62,40
61,10
60,40
75,70
74,50
73,70
44,80
–
–
3
ASPHALTMISCHGUT
22 23
24 25
ENTSORGUNGUNDWIEDERVERWERTUNG
Rheinland
weitereMaterialienaufAnfrage
Mehrberg
Euro/LKW
–
–
–
–
–
–
38,–
28,–
24,–
18,–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
Dattenberg
Euro/cbm
–
–
–
–
–
–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
BRWWesseling
Euro/to
7,20
12,60
12,60
22,50
–
10,30
–
–
–
–
–
–
–
–
1,30
4,40
4,10
–
–
1
Annahme
Materialsorte Annahmestelle
Beton,unbewehrt max.60cm
Beton,unbewehrt Kantenlängeüber120cm
Beton,bewehrt Kantenlänge60-120cm
Beton,bewehrt Sondergröße
Beton,bewehrt
Bauschutt,verunreinigt(<10%)
Erdaushub,unbelastet LKWZugoderSattel
4-AchserLKW
3-AchserLKW
2-AchserLKW
Mauerwerk,Ziegelbruch,Steinzeuggemisch
Altbaustoffe
Schleifschlämme,unbelastet,stichfest
Verkauf
Recycling,Vorabsiebung
Recycling-Sand
Recycling-Schotter 45-Xmm
0/45mm
Asphaltgranulat 0-16mm
0-22mm
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Rheinland
ENTSORGUNGUNDWIEDERVERWERTUNG
26 27
weitereMaterialienaufAnfrage
Lautzenbrücken
Euro/to
–
–
–
–
–
VA=55,–
ZA=45,–
–
–
aufAnfrage
–
–
–
–
–
–
–
2
Wilsenroth*
Euro/to
–
–
–
–
–
DA=40,–
aufAnfrage
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Werschau
Euro/to
–
–
–
–
–
aufAnfrage
aufAnfrage
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Breidenbach
Euro/cbm
–
–
–
–
–
DA=62,–
aufAnfrage
–
13,–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Mensfelden
Euro/to
11,–
–
30,–
–
–
6,–
12,–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Steinsberg
Euro/to
–
–
–
–
–
6,–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Stockhausen
Euro/to
–
–
–
–
–
8,70
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Miehlen
Euro/to
11,–
–
30,–
–
–
–
12,–
–
–
–
8,–
–
–
–
–
–
–
2
Dachsenhausen
Euro/cbm
–
–
–
–
–
aufAnfrage
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Heilberscheid
Euro/to
11,–
36,–
36,–
–
–
–
–
10,–
–
–
8,–
–
4,90
–
3,70
7,45
6,60
2
Schwarzlay
Euro/to
–
–
–
–
–
–
–
–
–
66,50
–
–
–
–
–
–
–
3
SA = Sattel DA = Dreiachser VA = Vierachser ZA = Zweiachser Anh. = Anhänger (PKW) * = Öffnungszeiten auf Anfrage
Annahme
Materialsorte Annahmestelle
Beton,unbewehrt bis50x50x75cm
Beton,unbewehrt größer50x50x75cm
Beton,bewehrt bis50x50x75cm
Beton,bewehrt größer50x50x75cm
Bauschutt,verunreinigt
Erdaushub,unbelastet
Mauerwerk,Ziegelbruch,Steinzeuggemisch
Altbaustoffe
Schleifschlämme,unbelastet,stichfest
Teeraufbruch
Bitumen
Verkauf
Recycling,Vorabsiebung
Recycling-Sand
Recycling-Schotter 45-Xmm
0/45mm
Asphaltgranulat 0-16mm
0-22mm
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
Westerwald EifelWesterwald
Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist ab dem 01.04.2010 die Teilnahme (seitens Erzeuger, Beförderer und Entsorger) am elektronischen Nachweisverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Wir bitten bei Auftragsvergabe/Anlieferung um Beachtung, damit Ihnen keinen weiteren Zusatzkosten entstehen.
28 29
WASSERBAU
Mehrberg
Basalt
Euro/to
–
–
–
–
–
–
–
–
–
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
2
Beilstein
Basalt
Euro/to
–
–
–
18,10
18,10
22,60
22,60
28,50
38,60
aufAnfrage
–
115,–
2
Stockum
Basalt
Euro/to
aufAnfrage
–
13,75
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
Naak
Basalt
Euro/to
13,45
14,60
14,90
19,–
19,–
23,75
23,75
28,55
34,75
–
–
–
3
Nickenich
Basalt
Euro/to
–
–
–
–
–
23,75
23,75
28,55
34,75
–
–
–
3
Mayen
Basalt
Euro/to
13,45
–
14,90
19,–
19,–
23,75
–
–
–
–
–
–
3
Westerwald Eifel
Materialsorten Lieferwerk
Gesteinsart
Wasserbausteine CP45/125mmn.TLW2003
CP63/180mm
CP90/250mm
LMB(A)5/40kg
LMB(A)10/60kg
LMB(A)40/200kg
LMB(A)60/300kg
HMB300/1000kg
HMB1000/3000kg
Einzelsäulen
Säulenpflaster 16/25mm
20/30mm
zuständigesVerkaufsbüro(s.Seite6)
VorstehendePreiseverstehensichfreiLKWbzw.Bahnwagen-Werksanschlussgleis,verladenabWerk,reinnettozuzüglichdergesetzl.Mehrwertsteuer.Zahlungsbedingung:zahlbarsofort – nettoKasse.
DieTLW2003istangepasstandieDINEN13383Teil1
30 31
Durubas–einNaturproduktausHartgesteinmitvielseitigerVerwendung
Simalith–dernatürlicheBodenverbesserer
SONDERPRODUKTE
BORNIT®-Bitugrund
BORNIT®-Haftgrund
BORNIT®-Pflastervergussmasse
BORNIT®-Heißvergussmasse TL
BORNIT®-Heißvergussmasse SNV 164
BORNIT®-Schienenvergussmasse
BORNIT®-Straßenbaubitumen
BORNIT®-Fertigschlämme
BORNIT®-Rissflex
BORNIT®-Nahtflex
BORNIT®-Reparaturmörtel RE 30 und RE 50
BORNIT®-Reaktiv Asphalt
BORNIT®-Asphalt Fix
BORNIT®-Kaltmischgut
LösemittelhaltigerBitumenvoranstrich,zurVorbehandlungvonBeton-undAsphaltflächen,alsVoranstrichfürBORNIT®-Fugenband,dünnflüssig,streich-undspritzfähig,schnelltrocknend.NichtfürdieVerarbeitunginInnenräumengeeignet!Farbton:schwarz
Polymer-HaftgrundzurUntergrundvorbehandlungimStraßen-undBrückenbaufürHeißvergussmassenundSchmelzbänder,streich-undspritzfähig,schnelltrocknend,geprüftnachZTVFug-StB01undSNV,lösemittelhaltig.Farbton:transparent
HeißvergussmassezumAbdichtenundVerschlussvonPflasterfugennachZTVFug-StB01aufBitumenbasis.GrundierungmitBORNIT®-HaftgrundoderBORNIT®-Bitugrund.Farbton:schwarz
Bitumen-HeißvergussmassezumAbdichtenvonFugennachZTVFug-StB01undDINEN141881(CE)inBetonfahrbahnen,beiAusbesserungsarbeitenaufAsphaltbelägensowieVerfugungvonBetonbauteilenimHoch-undTiefbau,dehnbarmindestens5mmbei-20˚C.GrundierungmitBORNIT®-Haftgrund.Farbton:schwarz
Bitumen-HeißvergussmassezumAbdichtenvonFugennachSchweizerNormundUS-Federal-SpecificationSS-S-164inBetonfahrbahnen,beiAusbesserungsarbeitenaufAsphaltbelägensowieVerfugungvonBetonbauteilenimHoch-undTiefbau,dehnbarmindestens4mmbei-20˚C.GrundierungmitBORNIT®-Haftgrund.Farbton:schwarz
MitKunststoffenvergüteteVergussmasseaufBitumenbasis.QualitätnachZTVFug-StB01.ZumVergießenundAbdichtenvonFugenbeiSchienenimStraßenbereich,mindertdieÜbertragungvonSchwingungenaufdasGleisbett.ZurVorbehandlungderFugenistBORNIT®-Haftgrunderforderlich.Farbton:schwarz
Aufschmelzbare,heißzuverarbeitende,ungefüllteBitumenmasse,einsetzbarzurRandabdichtungimAsphalt-Straßenbau.Farbton:schwarz
GebrauchsfertigeBitumenschlämmezumPorenverschlussoffenerAsphaltbelägeaufFahrbahnen,Standspuren,Plätzen,Geh-undRadwegenetc.,zurVersiegelungbituminöserVerschleißschichten,löse-mittelfrei,umweltschonend,einfachzuverarbeiten,nachTLSbit.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
Hochflexible;kunststoffmodifizierteBitumenmassemitSpezialfüllstoffenzurSanierungvonRisseninStraßenoberflächen,lösemittelfrei,witterungs-undUV-beständig.NachDurchtrocknungelastisch,rissüberbrückendundhaftstarkamUntergrund.VerarbeitungmitHandziehschuhodermaschinellmitdemspeziellenVerarbeitungsgerät„BORNIT®-Rissomat“.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
Hochflexible,thixotrope(standfeste),bis-5˚ClagerfähigeBitumenmasse,zurHerstellungvonflexiblenunddauerhaftenNähtenbeimbahnenförmigenEinbauvonAsphaltmischgut(gemäßZTVAsphaltStB07),hoheBruchdehnung,rissüberbrückend.KannmitSpachteloder„BORNIT®-Flexomat“aufgetragenwerden.JenachVerarbeitungsgerätkönnenSchichtdickenbis4mmaufgebrachtwerden.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
MehrkomponentigerReparaturasphaltfürschadhafteBeton-undAsphaltoberflächen.Schichtdickenvon10bis30mm,kalteinbaufähig,schnellhärtend,reparierteStellensindnach30Minutenüberfahrbar.AlleKomponentenbefindensichimGebinde.Körnung0bis3mm(RE30)oder0bis5mm(RE50).VorFrostschützen!Farbton:schwarzReaktiv,durchWasserschnellaushärtendesAsphaltmischgutfürReparaturvonStraßen,Gehwegen,Bahnsteigen,EinfahrtenundHöfen,herstellenvonAnrampungen,leichtundohneAnmischenkaltver-arbeitbar,nachVerdichtensofortbefahrbar,fürAsphalt-undBetonstraßenallerBelastungsklassen,ausgezeichneteStandfestigkeitundHaltbarkeit,bis-5˚Cverwendbar,überbaubar,recyclingfähig,löse-mittelfreiundumweltschonend,Körnung0bis2mm(BORNIT®-Reaktiv-Asphalt20),Körnung0bis4mm(BORNIT®-Reaktiv-Asphalt40)oderKörnung0bis8mm(BORNIT®-Reaktiv-Asphalt80).Farbton:schwarz
ReparaturmaterialfürAusbesserungenaufAsphalt-undBetonflächen,leichtzuverarbeiten,schnellaushärtend,belastbar,mitAsphaltüberbaubar.NachEinbauundVerdichtungsinddierepariertenStellensofortüberfahrbar.Farbton:schwarz
GebrauchsfertigesKaltmischgutzureinfachenundschnellenBeseitigungvonSchlaglöchern,FrostaufbrüchenundanderenFahrbahnschäden.Lösemittelfrei,bis-5˚Cverarbeitbar.AbstreuenmitBrechsandwirdempfohlen,max.Einbaudicke5cm.Farbton:schwarz
Beschreibung BeschreibungBORNIT®-Produkt BORNIT®-Produkt
BORNIT®-Kaltverguss
BORNIT®-Asphaltprimer
BORNIT®-Betonprimer
BORNIT®-Haftkleber C40BF1-S
BORNIT®-Bitumenemulsion C60BP1-S
BORNIT®-Bitumenemulsion C60B5-REP / C60B1-N
Sandstrahlmittel
Abstreumaterial
Filtermaterial
Zusatzstoffe für die Grobkeramische Industrie
Mineralfüller
2-komponentiger,dauerelastischerFugendichtstoffaufPolysulfid-Basis,gießfähig,selbstnivellierend,kaltverarbeitbar,zurAbdichtunghorizontalerBeton-undAsphaltfugenimHoch-,Tief-undStraßenbau,geeignetfürDehnungenbis25%derFugenbreite.GrundierungjenachAnwendungsfallmitBORNIT®-BetonprimeroderBORNIT®-Asphaltprimererforderlich.GeprüftnachDINEN14188-2.Farbton:schwarz,grau
Voranstrichbzw.HaftvermittlerbeiEinsatzvonBORNIT®-KaltvergussinfrischgeschnittenenAsphaltfugen,2-komponentigaufEpoxydharzbasis,fürnichtsaugendeodermetallischeUntergründe,Trockenzeitminde-stens6Stunden,VergusserfolgterstnachvollständigerTrocknungdesPrimers.Farbton:gelblich-transparent
Voranstrichbzw.HaftvermittlerbeiEinsatzvonBORNIT®-KaltvergussinBetonfugen,2-komponentigaufEpoxydharzbasis,fürsaugende,mineralischeUntergründe,schnelltrocknend,Vergusserfolgtvorvollständi-gerTrocknungdesPrimers.Farbton:gelblich-transparent
Kationenaktive,mitca.40%BindemittelgehalthergestellteBitumenemulsion.QualitätnachTLBE-StB07.ZumVorspritzenverschmutzterundgealterterAsphaltflächen;alsVorbehandlungfürdasAufbringenvonMischgutoderkationenaktiverBitumenemulsion.HaftvermittlerimSchichtenverbundzwischenAsphaltschichtenderBauklassenIVbisVI.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
Extrapolymervergütete,unstabile,kationische,BitumenemulsionmiteinemBindemittelgehaltvonca.60%.QualitätnachTLBE-StB07.HaftvermittlerimSchichtenverbundzwischenAsphaltschichtenderBauklassenSV,IbisIII.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
Unstabile,kationischeBitumenemulsionmiteinemBindemittelgehaltvonca.60%.QualitätnachTLBE-StB07.FürOberflächenbehandlungenundReparaturflickungenmitgenormtenSplittenzurVersiegelungvonAsphaltstraßen.AuchausRampenspritzgerätenundOB-Maschinenanzuwenden.VorFrostschützen!Farbton:schwarz
n hoheWirkungundEffektivitätdurchkristallineStrukturn Härtegrad6–7n freivonEisensowiesilikogenenundschwermetallhaltigenStoffenn füralleStrahlverfahrengeeignet
n fürBeton-,Asphalt-undKunststoffbelägen geringerAbriebdurchhohenHärtegradnfrost-undtausalzbeständig
n fürTrink-undAbwasseraufbereitungsowieBioreaktorenn neutralechemischeZusammensetzungnindividuelleFilterkörnungn pH-Wert7,6
n zurHerstellungvonTondachziegeln,Mauerziegeln,Klinkern,Schornsteinrohrenn AbsenkungderGarbrandtemperaturenn VerkürzungderBrennzeitn höhereScherbendichteunddadurchgeringereWasseraufnahmen guteFrostwiderstandsfähigkeit
n BetonzusatzstoffnachDIN1045n QualitätsverbesserungdesMörtels/Betonsn Zementeinsparungbis25%n dichtesBetongefügen VerbesserungderBiege-undDruckfestigkeit
n zurErhaltungderBodenfruchtbarkeit n mineralstoff-undmagnesiumreichn wachstumsfördernd n QualitätsverbesserungfürObstundGemüsen verwendbaralsKompostiermittel n GeruchsstopperfürStallmist,GülleundJauche
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QUALITÄTSMANAGEMENT
EineneueQualitätderPartnerschaft
Als Tochtergesellschaft der Basalt-Actien-Gesellschaft gehört die Basalt-Union GmbH zu den führenden Unternehmen der Na turstein- und Asphaltindustrie in Deutschland. Entscheidend für unseren Erfolg sind sowohl die hohe Qualität der Erzeug-nisse als auch das ständige Innovationsstreben. Zusätzlich sichern Motivation und das besondere Know-how der Mitar-beiter die starke Position der BU im Wettbewerb. Oberstes Ziel der Geschäftspolitik ist seit jeher die Zufriedenheit aller Kunden. Grund und Verpflichtung genug, das Unternehmen nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Es handelt sich hier bei um einen international anerkannten Standard für Quali-tätssicherungssysteme, der eine größtmögliche Effizienz und eine permanente Optimierung der Arbeitsprozesse gewährlei-stet.
BU–AktivinSachenUmweltschutz
Der Umweltschutz gehört zum festen Bestandteil unserer Un ter nehmensphilosophie und ist auf allen hierarchischen Ebe nen unseres Unternehmens fest verankert. Unter Wahrung der Interessen nachfolgender Generationen werden alle unter-nehme rischen Entscheidungen bezüglich ihrer Umweltfolgen ge prüft. Neben einer intensiven Förderung des Umwelt - wis sens und des Umweltbewusstseins unserer Mitarbeiter suchen wir in Kooperation mit unseren Kunden konsequent nach neuen Ansätzen und Lösungen zur nachhaltigen Ver-besserung des Umweltschutzes. Eine Bestätigung dafür ist auch die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb.
Just-in-time-Konzepte
Ob Schotter oder Asphaltmischgut, wichtig ist für den Auf trag-geber die termingerechte und zuverlässige Anlieferung auf die Baustelle. Dies setzt sowohl motivierte Mitarbeiter als auch eine reibungslose Ablauforganisation von der Bestellung bis zur Auslieferung voraus. Modernste Abbau- und Produktions-anlagen, computergestützte Arbeitsabläufe sowie eine ratio-nelle Logistik sorgen dabei für eine gleichbleibend hohe Liefer-qualität und einen kundengerechten Lieferservice.Wir beliefern unsere Kunden schnell, termingerecht und flexi-bel mit den geforderten Produkten. Für den Kunden bedeutet dies Planungssicherheit von Anfang an.
ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.GeltungderBedingungen1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widerspro-chen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.AngebotundVertragsschluss2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.2.2. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
3.Preise3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im Übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B. Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.3.2. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk.3.3. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiter-zugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 30 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der für die Lade- und Entladestelle gültigen Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Schiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen.3.4. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.Gewichts-undMengenermittlung4.1. Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns auf einer amtlich geprüften Waage oder nach Aufmaß ermittelte Gewicht. Bei Schiffsversand gilt das im Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht. Bei Bahnversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche Gewicht.4.2. Bei Verkauf nach Stückzahl, Kubikmetern, Quadratmetern oder laufenden Metern gilt als maßgebend für die Fakturierung die beim Verladen ermittelte Menge.4.3. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts- bzw. Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden.
5.Lieferung/Entladung5.1. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Bei Bahn- oder Schiffsversand ist der Kunde für die Entladung selbst verantwortlich. Bei LKW-Versand ist der Kunde dann für die Entladung verantwortlich, wenn ein Abschütten der gelieferten Ware nicht möglich ist. Durch die Entladung entstehende Kosten (z. B. Kosten für Krangestellung) sind vom Kunden zu tragen5.2. Für die Entladung sind vom Kunden, soweit notwendig, unverzüglich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
6.Zahlung6.1. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung ausgedruckten Frist bezahlt. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen.6.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurech-nen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren.6.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.6.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein – oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel ange-nommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.6.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7.Liefer-undLeistungszeit7.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 7.2. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug.7.3. Im Fall des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.7.4. Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann in diesem Falle nur erfolgen, wenn er schriftlich erklärt wird.7.5. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.7.6. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 7.3. bis 7.5., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre.7.7. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 7.3. bis 7.5. dieses Abschnitts.7.8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesent-lich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.7.9. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach Maßgabe von Ziffer 7.4. vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach Ziffer 7.5.7.10. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
8.Gefahrübergang8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.9. Rechte bei Mängeln9.1. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und – soweit solche bestehen – zusätzlichen technischen Regelwerken. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt, soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachtenund dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall der Grenzwert um in den Regelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf. Bei Lieferungen von Gestein: Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den jeweils gültigen amtlichen sowie maßgeblichen technischen Regelwerken, Vorschriften und Normen, sofern diese zwingend vorgeschrieben sind. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen aus bestimmten Betrieben zu erbringen. Eine Haftung für die Einhaltung bestimmter Raumgewichte, Oberflächenzahlen, Griffigkeits- und Polierresistenzwerte wird nicht übernommen. Bei Steinlieferungen sind Mängel auf jeden Fall vor dem Versetzen, bzw. Verlegen der Steine anzuzeigen. Sollten an den gelieferten Steinen Nacharbeiten irgendwelcher Art erforderlich werden, erfolgt die Ausführung dieser Arbeiten ausschließlich durch uns. Nacharbeiten, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den von uns gelieferten Steinen durch den Kunden oder Dritte durchgeführt worden sind, sind von uns nicht zu ersetzen.9.2. Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum.9.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnahme auf der Baustelle muss in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen.9.4. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.9.5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu.
10.Haftung10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.10.2. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.10.3. Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer 10.2. ausgeschlossen.
11.UmfassenderEigentumsvorbehalt11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.11.2. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.11.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache: unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruchdes Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.11.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entste-henden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen.11.6. Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von Ziffer 11.5.: Die Abtretung bezieht sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die gesamten dem Kunden zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunde über die Vorbehaltsware verfügt hat. Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen uns kann der Kunde abtreten. Gewährt der Drittschuldner an uns Abschlagzahlungen und übersteigt die an uns abgetretene Forderung unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises um mehr als 20 % so verpflichten wir uns, die eingehenden Beträge unverzüglich dem Kunden zu überwei-sen, sofern diese über die Höhe der Forderung zuzüglich 20 % hinausgehen.11.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: Der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.
12.Konzern-Verrechnungsklausel12.1. Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns i. S. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern dem Kunden bekannt ist, dass es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen handelt.
13.AnnahmevonBaurestmassenundunbelastetemErdaushub13.1. Für die Annahme von Baurestmassen und unbelastetem Erdaushub gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Annahmebedingungen (Betriebsordnung) für den betreffenden Standort. Diese liegen an der Waage des jeweiligen Standortes zur Einsicht aus.
14.SonstigeBestimmungen14.1. Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und genutzt.14.2. Soweit gesetzlich zulässig sind alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten bei dem Gericht anhängig zu machen, welches für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.14.3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.14.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Verkaufs-,Liefer-u.Zahlungsbedingungen
HinweiseBei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück hat der Leistungsempfänger, sofern er eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischenBereich verwendet, die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren, § 14b (1) S.5 UStG.Das Lieferscheindatum entspricht dem Leistungsdatum.
Basalt-UnionGmbH
Asphaltmischanlagen
34 35
VERTRIEBSBEREICHE
Mönchen-gladbach
Krefeld
Düsseldorf
Bonn
Koblenz
Greven-broich
Kerpen
Euskirchen
VertriebsbereichRheinland
VertriebsbereichEifel
Mayen
Siegen
DillenburgBetzdorf
Alten-kirchen
Wetzlar
Weilburg
Limburg
A 52
A 57
A 46
A 61
A 4
A 59
A 1
A 48
A 3
A 1
A 4
A 45B 265
B 478
B 62
B 253
B 49
B 49
B 54B 8
B 255
B 414
A 61
A 3
B 8
B 256
B 410
B 258
B 42
B 9
Daun
Vertriebsbereich Westerwald
Köln
3
2
1
611
12
13148
5
22
20
18 17
21
9
10
15
17
2
5
3
1
14
9 13
810
4
7
6
5
2
1
3
47
1198
10
1712
16
21
2019
18
56
13 14
Sinzig
Linz15 1
6
3
4
5
2
1912
11
7
Rheinland1. 41517 Grevenbroich – Frimmersdorf Tagebau Südfeld, Tel. 02181 280202. 47809 Krefeld – Rheinhafen Bataverstraße 41, Tel. 02151 5719273. 41747 Viersen Hormesfeld, Tel. 02162 159934. 53919 Weilerswist-Groß Vernich Müggenhausener Straße, Tel. 02254 79305. 50735 Köln – Niehl Am Molenkopf, Tel. 0221 97658106. 51149 Köln – Porz Josef-Linden-Weg, Tel. 0221 98760707. DAM Köln – Deutz Alfred-Schütte-Allee, Tel. 0221 8814348. 53639 Königswinter (MA. Nonnenberg) Nonnenberger Straße 125, Tel. 02244 22349. 56170 Bendorf Rheinstraße 66, Tel. 02622 15563Westerwald10. 56249 Herschbach Schenkelberger Straße, Tel. 02626 7006611. 57258 Freudenberg – Lindenberg An der Autobahn 28, Tel. 02734 721112. 35638 Leun – Stockhausen Landstraße L3020, Tel. 06473 79213. 56472 Lautzenbrücken Industriegebiet, Tel. 02661 6180014. 57520 Kausen (MA. Käuser Steimel) Tel. 02747 200115. 56412 Nentershausen Tel. 06485 91108016. 56357 Miehlen L 335, Tel. 06772 5867Eifel17. 56727 Mayen Tel. 02651 505918. 56767 Kaperich (MA. Schwarzlay) Tel. 02657 27219. 54568 Lissingen An der L 24, Tel. 06591 98272020. 54552 Üdersdorf b. Daun Tel. 06596 124321. 56637 Plaidt Tel. 02632 957-26322. 54589 Stadtkyll Tel. 06597 900010
Rheinland1. 53639 Königswinter (Werk: Hühnerberg) Tel. 02244 2004 u. 20562. 53547 Kasbach (Werk: Naak) Tel. 02644 36133. 53560 Linz – Kretzhaus (Werk: Mehrberg) Asbacher Straße, Tel. 02645 2213 4. 51570 Windeck – Imhausen Tel. 02292 5316Westerwald5. 56249 Herschbach Tel. 02626 58806. 56244 Maxsain Tel. 02626 3587. 35713 Eschenburg-Hirzenhain Schelde-Lahn-Straße 20, Tel. 02770 5268. 56459 Stockum/Enspel Bahnhofstraße 38 a, Tel. 02661 80679. 57647 Nistertal (Werk: Stöffel) Stöffelstraße 1, Tel. 02661 4098010. 65599 Dornburg – Dorndorf Werkstraße, Tel. 06436 201611. 35638 Leun – Stockhausen Landstraße L 3020, Tel. 06473 71812. 56368 Katzenelnbogen Tel.06486 623313. 56412 Nentershausen Tel. 06485 91108014. 65599 Dornburg – Thalheim Tel.06436 91272515. 35753 Allendorf – Greifenstein Tel. 06478 217216. 56379 Steinsberg L 323, Tel. 06439 713217. 65597 Hünfelden – Mensfelden Tel. 06431 42496Eifel18. 54578 Oberbettingen An der K 54, Tel. 06593 980-93819. 56767 Kaperich (Werk: Schwarzlay) Tel. 02657 27220. 56727 Mayen In der Ahl, Tel. 02651 505021. 56645 Nickenich Tel. 02632 98470
Steinbrüche
Rheinland1. 53560 Vettelschoß – Kretzhaus (Mehrberg Deponie) Asbacher Straße, Tel. 02645 22132. 50389 Wesseling (Berzdorf Deponie) Tel. 02232 52173. 53547 Dattenberg Industriegebiet, Tel. 02644 563193Westerwald4. 56472 Lautzenbrücken Industriegebiet, Tel. 02661 618005. 65599 Dornburg – Wilsenroth Tel. 06436 20166. 35638 Leun – Stockhausen Landstraße L3020, Tel. 06473 7187. 35236 Breidenbach-Oberdieten Achenbacher Straße 20, Tel. 0171 44913558. 65597 Hünfelden – Mensfelden Tel. 06431 424969. 56379 Steinsberg L 323, Tel. 06439 713210. 65611 Werschau Tel. 06438 242611. 56412 Heilberscheid Tel. 0170 228096012. 56340 Dachsenhausen Tel. 06776 1848 13. 56357 Miehlen L335, Tel. 06772 5867Eifel14. 56767 Kaperich (Schwarzlay Deponie) Tel. 02657 272
EntsorgungundWiederverwertung
WasserbauWesterwald/Eifel1. 35753 Greifenstein-Beilstein Zur Schmalburg, Tel. 0171 72665962. 56727 Mayen Tel. 02651 50593. 53560 Linz-Kretzhaus (Werk: Mehrberg) Asbacher Straße, Tel. 02645 22134. 53547 Kasbach (Werk: Naak) Tel. 02644 36135. 56645 Nickenich Tel. 02632 984706. 56459 Stockum/Enspel Bahnhofstraße 38 a, Tel. 02661 8067
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