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HERMANN FOTO+DESIGN PREISLISTE Produktion Foto - Video - Luftbild - 360°

PREISLISTE - hermann-foto-design.de · viele technische Möglichkeiten bereit um Ihr Projekt mit allen erdenklichen Perspektiven zum Leben zu erwecken. Kamerakräne und eine Drohne

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PREISLISTEProduktionFoto - Video - Luftbild - 360°

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Inhalt

FOTOPRODUKTION:

WERBEAUFNAHMEN: Tagessätze, Pauschalen, Stundensätze Seite 2

360°-PANORAMEN, FLUGAUFNAHMEN: Preise und Informationen Seite 3

VIDEOPRODUKTION: Informationen Seite 4

PORTRAITFOTOS: Pauschalen, Preisbeispiele Seite 5+6

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Seite 7-10

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WERBUNG

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WERBUNG /INDUSTRIE

Studio/-studioähnliche Produktion:

1600 €1000 €250 €150 €

Tagessatz halber Tagessatz Assistent Tagessatz Assistent halber Tagessatz Produktionsstunde Bild/Video Produktion

Günstige Pauschalen für Katalogaufnahmen und Serienproduktionen auf Nachfrage.

Produktionen ohne Studioausrüstung:

1000 €700 € 700 €

Tagessatz halber Tagessatz Tagessatz Pressearbeit halber Tagessatz Pressearbeit 400 €

Druckvorstufenarbeiten, Composings, Bildbearbeitung pro Stunde: 80 € Kulissenbau, Dekobeschaffung, Locationsuche pro Stunde: 40 €

200 €

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360°/LUFTBILDER

360°-Panoramen

Die Panoramaerstellung beinhaltet die Erfassung der Aufnahmen mit einer Spezialkamera, das Errechnen der fertigen Kugelpanoramen und das Verlinken in einer virtuellen Tour die wahlweise im Flash- oder HTML5-Format geliefert wird. Sie können die Tour ohne Probleme in Ihrer Website integrieren. Für ein problemloses Einfügen in Google-Maps sorgen wir gerne. Die Panoramen sind selbstredend hochauflösend und qualitativ hervorragend.

Einzelpanorama 150 €

Panorama 2-3 je 120 €

Panorama 4-10 je 90 €

Tour ab 10 Panoramen, je Aufnahme 60 €

Erstellen von animierten Maps, Logo- und Fotoeinblendungen, Navigationspunkten und angrenzende Arbeiten werden gerne gegen einen Stundensatz von 80 € übernommen. Bitte fragen Sie nach. Fast alles was die Webprogrammierung hergibt lässt sich auch in der Tourerstellung realisieren.

Drohnenfotos und Videos

Die Luftbilderstellung erfolgt mit einem professionellen Quadrokopter der 4k-Videoaufnahmen und 12MP-Standbildaufnahmen im hochqualitativen RAW-Format liefert. Alle erforderlichen Aufstiegsgenehmigungen werden im Vorfeld beantragt. Eine Haftpflichtversicherung für das Gerät besteht selbstverständlich auch.

200 €Einsatz bis 30 Minuten, inklusive Grundpreis:

Einsatz bis 60 Minuten, inklusive Grundpreis:

Einsatz bis 90 Minuten, inklusive Grundpreis::

Betriebseinsatz Drohne inkl. Einholung der erfoderlichen Genehmigungen Grundpreis: 100 €

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Die Bildbearbeitung der RAW-Daten, bzw. ein Rohschnitt des Videos ist in den Preisen inbegriffen.

360 €

540 €

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VIDEOPRODUKTION

Videoproduktion

Für die Videoproduktion stehen von der kleinen GoPro bis zur großen Panasonic Broadcastkamera viele technische Möglichkeiten bereit um Ihr Projekt mit allen erdenklichen Perspektiven zum Leben zu erwecken. Kamerakräne und eine Drohne lassen ungewöhnliche Perspektiven zu. Zeitraffer oder Slowmotioneffekte können Dinge sichtbar machen die sonst im Verborgenen bleiben würden. Für eine perfekte Ausleuchtung sorgen professionelle Videoscheinwerfer der neuesten Bauart. Ein professioneller Videoschnitt rundet das alles ab. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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PORTRAITS / Studioaufnahmen

Passfoto incl. 6 Abzügen 3,5 x 4,5 cm, wahlweise biometrisch oder klassisch, Grundretusche , Auswahl aus mindestens 3 Belichtungen 20 €

Passbilder Heimportrait, Anfahrt im Bereich Filderstadt gratis, Lieferung von 6 Passbildern,Grundretusche , Auswahl aus mindestens 5 Belichtungen 40 €

Bewerbungsfoto incl. 4 Abzügen 4,5 x 6 cm oder als DatensatzGrundretusche, Auswahl aus mindestens 5 Belichtungen 50 €

Business-Portrait, halbe Figur, 2 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 80 €

Portraitfoto, halbe Figur, 2 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 80 €

Doppelportrait Paarshooting, 2 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 12 Belichtungen 100 €

Gruppenaufnahme bis 6 Personen, Fotomontage der besten Ergebnisse, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 100 €

Aktaufnahme 3 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 15 Belichtungen 120 €

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PORTRAIT

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PORTRAIT

PORTRAITS / on location

Großgruppenaufnahme bis 20 Personen, Fotomontage der besten Ergebnisse, Datensatz in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 120 €

Großgruppenaufnahme ab 20 Personen, Fotomontage der besten Ergebnisse, Datensatz in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 160 €

Portraitaufnahme 2 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 80 €

Portraitserie 3 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 15 Belichtungen 120 €

Allround Portrait und Ganzkörperfoto, 5 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 20 Belichtungen 160 €

Kinderaufnahme 2 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 10 Belichtungen 80 €

Paarshooting, 5 Motive inklusive Profiretusche, Datensätze in hoher Auflösung, Auswahl aus mindestens 20 Belichtungen 160 €

Hochzeitsfotos auf Anfrage.

Die Vergütung der Fotos wird anhand des tatsächlichen Aufwandes ermittelt. Je angefangene Stunde Portraitfotografie 120 €, je Stunde Bildverarbeitung und Datenverwaltungsarbeiten 80 €.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltung

1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Foto-grafen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferun-gen und Leistungen.

2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des An-gebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild-materials zur Veröffentlichung.

3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zu-künftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Rege-lungen getroffen werden.

II. AuftragsproduktIonen

1.Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhö-hungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Über-schreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produk-tion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produkti-on zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4.Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrü-gen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes BIldmaterial (Analog und dIgItal)

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher tech-nischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Licht-bildwerkeim Sinne von § 2Abs. 1Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind ei-genständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

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5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinter-nen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zu-stand des Bildmaterials be-treffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwen-dung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich be-grenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfü-gung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist ho-norarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild-materials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5 AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschir-men oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil-weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämt-licher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8.Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu

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Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. Haftung

1.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhono-rarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5.Das Honorar gemäß VI.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-material nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-ten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des BIldmaterials

1.Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentli-chung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lie-ferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2.Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

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3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotogra-fen schriftlich bestätigt worden ist.

4.Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in bran-chenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädi-gung während des Transports bis zum Eingang beim Foto-grafen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zah-len, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnent-sprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

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Hermann Foto+Design

Echterdinger Straße 89 70794 FilderstadtTelefon 0711/6365685 Mobil 0171/5376135

Website: www.hermann-foto-design.deBlog: www.filderfotograf.de

Archiv: www.filderfotograf.com

E-Mail: [email protected]