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1/2018 Dolce Vita Top 30 Was Sie über Golf wissen sollten S. 24 Golf in der Toskana S. 56 Die besten Frühjahrs- neuheiten S. 36 Hot Buy Das Comeback Tiger Woods: Tiger Woods: 4/2017 Die besten Winterreisen für Golfer Traumziele Physik- Freak: Der seltsamste Profi der Welt S. 22 Preisliste Nr. 18a – gültig ab 1. Oktober 2017 Süddeutsche Zeitung golf spielen www.sz-media.de 2/2018 Einsteiger Sylt Lieblingsinsel – auch der Golfer S. 66 Die besten Eisen und Reisen S. 52 BMW International Open in Köln S. 32 Sport total Kleiner Ball, große Liebe Guardiola & Co: 3/2017 Spitzen- plätze Big Bomber Mehr Länge beim Drive S. 26 Vor den Toren Wiens S. 54 Golf für Jung und Alt S. 22 Family Fun So finden Sie den besten Coach Training total

Preisliste Nr. 18a – gültig ab 1. Oktober 2017 Süddeutsche … · 2019. 10. 25. · Sport total Kleiner Ball, große Liebe Guardiola&Co: 3/2017 Spitzen- plätze Big Bomber Mehr

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18

Dolce Vita

Top 30Was Sie über Golf wissen sollten S. 24

Golf in der Toskana S. 56

Die besten Frühjahrs-neuheiten S. 36

Hot Buy

Das ComebackTiger Woods:Tiger Woods:

4/20

17

Die besten Winterreisen für GolferTraumziele

Physik-Freak:

Christmas-Shopping: Geschenke mit Pfiff S. 28

Der seltsamste Profi der Welt S. 22

Die schönsten Luxus-Resorts S. 46

Karibik-Feeling:

Preisliste Nr. 18a – gültig ab 1. Oktober 2017

Süddeutsche Zeitung golf spielenwww.sz-media.de

2/20

18

Einsteiger SyltLieblingsinsel – auch der Golfer S. 66

Die besten Eisen und Reisen S. 52

BMW International Open in Köln S. 32

Sport total

Kleiner Ball, große Liebe

Guardiola & Co:

3/20

17

Spitzen- plätze

Big BomberMehr Länge beim Drive S. 26

Vor den Toren Wiens S. 54

Golf für Jung und Alt S. 22

Family Fun

So finden Sie den besten Coach

Trainingtotal

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Seit 2000 ist golf spielen auf dem Markt. In dieser Zeit ist das Magazin der Süddeutschen Zeitung ständig an Umfang und Qualitätgewachsen. golf spielen liegt vier Mal jährlich der Süddeutschen Zei-tung bei und wird in hohen Stückzahlen in allen Golfclubs, -resorts und -hotels in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz verteilt.

Mit golf spielen erreichen Sie im Wesentlichen die Zielgruppe derGolfspieler und der latent an Golf Interessierten unter den 1,23 Mio.Lesern der Süddeutschen Zeitung (AWA 2017).

Das auflagenstärkste Golf-Magazin in Europa ist jetzt auch im Netz.Unterhaltsam, informativ und immer auf dem neuesten Stand:www.golfspielen.de

Geplante Schwerpunktthemen:

Beratung und BuchungTelefon +49 89 / 21 83 - 82 27Fax +49 89 / 21 83 - 96 77 90E-Mail [email protected]

Aktuelle Informationen und den Themenplan zur nächsten Ausgabe golf spielen finden Sie auch unter www.sz-media.de/golfspielen.

golf spielen – Das Magazin für Golfer

2/20

18

Einsteiger SyltLieblingsinsel – auch der Golfer S. 66

Die besten Eisen und Reisen S. 52

BMW International Open in Köln S. 32

Sport total

Kleiner Ball, große Liebe

Guardiola & Co:

ErscheinungstagAusgabe I/2018: 11. April 2018Ausgabe II/2018: 13. Juni 2018Ausgabe III/2018: 1. August 2018Ausgabe IV/2018: 17. Oktober 2018

AnzeigenschlussAusgabe I/2018: 28. Februar 2018Ausgabe II/2018: 9. Mai 2018Ausgabe III/2018: 27. Juni 2018Ausgabe IV/2018: 12. September 2018

DruckunterlagenschlussAusgabe I/2018: 7. März 2018Ausgabe II/2018: 16. Mai 2018Ausgabe III/2018: 4. Juli 2018Ausgabe IV/2018: 19. September 2018

Ausgabe I/2018✓ Die 100 besten Golf Tipps✓ Golf für Einsteiger:

Alles Wissenswerte zum Saisonstart✓ Reise: Toskana und Algarve✓ Turniere: Das Masters in Augusta

Ausgabe II/2018✓ Einsteiger: Die besten Tipps für

Platzreife und Clubwahl✓ Reise: Resorts für Familien✓ Turniere: British Open Vorschau✓ Reise: Carnoustie in Schottland:

Wo die Profis spielen

Ausgabe III/2018✓ Reise: Grenznah golfen: Unsere Tipps

für Deutschlands Nachbarländer✓ Technik:

So optmieren Sie Ihren Schwung✓ Turniersommer in Deutschland

Ausgabe IV /2018✓ Die Emirate für Golfer✓ Plätze, die ein Golfer gespielt

haben muss✓ Gut und günstig:

Die besten Packages im Winter✓ Kreuzfahrten

www.sz-media.de/golfspielenSZ-Preisliste Nr. 18a, gültig ab 1. Oktober 2017Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.

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Marktforschung der Süddeutschen ZeitungTelefon +49 89 / 21 83 - 82 68Fax +49 89 / 21 83 - 96 82 68

Quelle: Deutscher Golfverband e. V., 31.12.2015

Organisierte Golfspieler in DeutschlandDie Zahl der Golfer ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2015 waren 40.181 Golfspieler in deutschen Golfclubs registriert.

Leseraffinität Von den 2,67 Millionen Golfspielern in Deutschland lesen 110.000 die Süddeutsche Zeitung.

Quelle: AWA 2017

10%30%

21%30%

42%60%

52%

Gesamt (von 70,09 Millionen Deutschsprachigen ab 14 Jahren) Süddeutsche Zeitung (von 1,23 Millionen Lesern der SZ)

67%

Wirtschaftlich leistungsfähigste und gebildetste Schicht Haushalts-Nettoeinkommen von monatlich 3.000 Euro und mehr

Hohe Ausgabebereitschaft für Sport Hohe Ausgabebereitschaft für Reisen

Leserschaftsprofil

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

650.000

625.000

600.000

575.000

550.000

552.338

575.176

599.328610.104

624.569

635.097 637.735 639.137 640.181

www.sz-media.de/golfspielenSZ-Preisliste Nr. 18a, gültig ab 1. Oktober 2017Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.

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Seitenformat in mm Platzierung Preise

2/3 Seite hochS: B 126 | H 246,5

A: B 137 | H 274

Innenteil 15.500

1/2 Seite querS: B 191 | H 122

A: B 215 | H 139,5

Innenteil 12.000

2 x 1/2 Seite quer S: B 408 | H 122

A: B 430 | H 139,5

Innenteil 20.500

Seitenformat in mm Platzierung Preise

1/1 S: B 191 | H 246,5

A: B 215 | H 274

InnenteilU2U3U4

20.50024.70022.60025.700

3/4 Seite hochS: B 143 | H 246,5

A: B 154 | H 274

Innenteil 17.300

1/2 Seite hochS: B 94 | H 246,5

A: B 105 | H 274

Innenteil 12.000

2/1 S: B 408 | H 246,5

A: B 430 | H 274

Innenteil1. DS vor Inhalt2. DS vor Inhalt3. DS vor Inhalt

41.000 49.400 47.20045.100

Beratung und BuchungTelefon +49 89 / 21 83 - 82 27Fax +49 89 / 21 83 - 96 77 90E-Mail [email protected]

Agenturprovision: 15%

Festplatzierungen / VorzugsplatzierungenVorab getätigte Reservierungen müssen innerhalb eines jeweils schriftlich fixierten Zeitraums fest gebucht werden. Wird dieser vorgegebene Zeitraum nicht eingehalten, verfällt die Reservierung automatisch. Festplatzierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages.

UmschlagseitenBitte beachten Sie, dass auf den Umschlag-seiten ausschließlich Imagewerbung ohne Preisangaben gebucht werden kann. Der Verlag behält sich vor, die Reservierung von Umschlagseiten zurückzunehmen, falls eine Cover-Gatefolder-Buchung oder die Buchung der 1. Doppelseite vor Inhalt vorliegt.

Preise / Anzeigenformate

www.sz-media.de/golfspielenSZ-Preisliste Nr. 18a, gültig ab 1. Oktober 2017Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.

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Seitenformat in mm Platzierung Preise

1/3 Seite querS: B 191 | H 82,5

A: B 215 | H 100

Innenteil 8.600

1/4 Seite querS: B 191 | H 62

A: B 215 | H 79,5

Innenteil 7.100

1/8 Seite quer S: B 94 | H 59

Innenteil 3.900

Seitenformat in mm Platzierung Preise

1/3 Seite hochS: B 61 | H 246,5

A: B 72 | H 274

Innenteil 8.600

1/4 Seite hochS: B 45 | H 246,5

A: B 56 | H 274

Innenteil 7.100

1/4 Seite EckfeldS: B 94 | H 122

Innenteil 7.100

1/8 Seite hoch/quer S: B 45 | H 122

Innenteil 3.900

RabatteBei Buchung von zwei Ausgaben erhalten Sie 10%, bei drei Ausgaben 15% und bei Buchung aller vier Ausgaben von golf spielen innerhalb eines Jahres 20% Rabatt.

S = SatzspiegelA = Anschnitt (3 mm Beschnittzugabe)

Preise / Anzeigenformate

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Die Magazine der Süddeutschen Zeitung bieten ihren Kunden Advertorials als ergänzendes kreatives Element zur klassischen Kampagne an. Dabei wird das Advertorialkonzept in enger Abstimmung mit dem Kunden entwickelt und umgesetzt. Advertorials zeichnen sich durch die Wahrnehmung der Leser als Information mit einem inhaltlichen Mehrwert aus und bieten einem Produkt oder einer Marke Raum für eine individuelle und maßgeschneiderte Darstellung. Darüber hinaus ermöglichen Advertorials eine Vertiefung der Kommunikation über Gewinnspiele, Online-Verlängerungen, POS-Aktionen oder App-Integrationen.Durch die Art der Gestaltung, die regelmäßige Präsenz im Heft und durch eine feste Platzierung entstehen ein Seriencharakter und eine besondere Nähe zu den Lesern der Magazine. Auf Wunsch konzipieren, gestalten und texten wir Advertorials und schaffen so – in enger Absprache mit dem Kunden und der Agentur – eine glaubwürdige und kompetente Kommunikation für Ihre Marke oder Ihr Unternehmen. Von der Entwicklung über Text, Gestaltung, Litho, Druck bis hin zur Umsetzung der POS-Materialien – alles aus einer Hand.

Beratung und VerkaufTelefon +49 89 / 21 83 - 82 27

Advertorials und Advertorialserien

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Technische BeratungTelefon +49 89 / 21 83 - 77 63, - 83 47, - 84 39Fax +49 89 / 21 83 - 82 52E-Mail [email protected]

Agenturprovision: 15 %

Detaillierte Informationen finden Sie aktuell unter www.sz-media.de. Gerne beraten wir Sie persönlich.

MusteranlieferungSüddeutsche Zeitung GmbHProspektbeilagenHultschiner Str. 881677 MünchenAuftragserteilung

Bitte erteilen Sie uns bis spätestens 40 Tage vor dem Erscheinungs-tag Ihren verbindlichen Buchungsauftrag. Die endgültige Annahme jedes Auftrags ist von der Freigabe eines verbindlichen Musters durch den Verlag abhängig. Dazu sind dem Verlag rechtzeitig vor Druckfreigabe fünf in Form, Gewicht und Beschaffenheit verbindliche Muster zur Verfügung zu stellen. Erst die Freigabe durch den Verlag bestätigt den Auftrag. Werden keine Muster angeliefert, weichen die Produkte von den Mustern ab oder bestehen rechtliche Bedenken gegen den Inhalt, kann der Verlag die Beilegung ablehnen. In diesem Fall ist der volle Preis zu bezahlen.

Auflagen und BelegungenDie Verbreitung erfolgt in der Gesamtauflage. Eine Teilbelegung ist wegen der notwendigen Trägeranzeige nicht möglich.

Mindestabnahme an Anzeigenraum1/1 Seite laut jeweils gültigem Tarif in der Gesamtausgabe.

Preise und KonditionenStandardpostkarte 52,00 pro Tsd.Sonderformat 75,00 pro Tsd.Sonderformate sind alle von der Standardpostkarte abweichenden Produkte wie Mehrseiter, Booklets, Waren- und Duftproben etc., die im Innenteil des Magazins eingeklebt werden. Beikleber sind nicht rabattfähig im Sinne der Anzeigenabschlüsse.

LieferanforderungenDie Produkte müssen frei Haus, transportsicher und wettergeschützt auf Palette angeliefert werden. Die Begleitpapiere müssen Angaben über das Magazin/Trägerobjekt/Titel, die Heftnummer, den Erschei-nungstermin, den Kunden, den Absender/Drucker, die Anzahl der Paletten und die Gesamtstückzahl enthalten. Lieferanschrift und -termin erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung. Bitte berück- sichtigen Sie bei der Anlieferung einen Verarbeitungszuschuss von 1,5 Prozent.

Beikleber sind Postkarten und ähnliche Produkte, die so auf eine Anzeige geklebt werden, dass sie vom Leser leicht abgenommen werden können. Beikleber setzen immer die Buchung einer 1/1-Seite als Trägeranzeige voraus. Die Beikleber können ausschließlich in den Innenteil des Magazins geklebt werden. Die Produkte müssen vom Kunden selbst erzeugt und fertig bei der zu verarbeitenden Druckerei angeliefert werden.

Beikleber

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BeilagenBeilagen sind dem Magazin lose beigefügte Prospekte, Einzelkarten oder gefalzte Poster, die vom Kunden selbst erzeugt und fertig bei der zu verarbeitenden Druckerei angeliefert werden.

Beilagen-FormateMinimum: 148 x 210 mmMaximum: 205 x 265 mmGrößere Beilagen müssen nochmals gefalzt, mehrseitige Beilagen geheftet bzw. geklebt werden.

Preise und Konditionenbis 10 g Beilage 114,00 pro Tsd.bis 20 g Beilage 123,50 pro Tsd.bis 30 g Beilage 133,00 pro Tsd.bis 40 g Beilage 142,50 pro Tsd.bis 50 g Beilage 152,00 pro Tsd.bis 60 g Beilage 161,50 pro Tsd.Höhere Gewichte auf Anfrage. Beilagen sind nicht rabattfähig im Sinne der Anzeigenabschlüsse.

Technische BeratungTelefon +49 89 / 21 83 - 77 63, - 83 47, - 84 39Fax +49 89 / 21 83 - 82 52E-Mail [email protected]

Agenturprovision: 15 %

Detaillierte Informationen finden Sie aktuell unter www.sz-media.de. Gerne beraten wir Sie persönlich.

MusteranlieferungSüddeutsche Zeitung GmbHProspektbeilagenHultschiner Str. 881677 München

BeihefterBeihefter sind in das Magazin fest eingeheftete Produkte, die vom Kunden selbst erzeugt und fertig bei der zu verarbeitenden Druckerei angeliefert werden.

Preise und Konditionen4-seitige Beihefter 112,00 pro Tsd.8-seitige Beihefter 126,00 pro Tsd.12-seitige Beihefter 140,00 pro Tsd.16-seitige Beihefter 154,00 pro Tsd.20-seitige Beihefter 168,00 pro Tsd.Beihefter sind nicht rabattfähig im Sinne der Anzeigenabschlüsse.

Die Preise können sich erhöhen, wenn die Beschaffenheit der Beihefter die Verarbeitung erschwert und Mehrkosten verursacht werden.

BesonderheitenBeihefter, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, müssen mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

AuftragserteilungBitte erteilen Sie uns bis spätestens 40 Tage vor dem Erscheinungstag Ihren verbindlichen Buchungsauftrag. Die endgültige Annahme jedes Auftrags ist von der Freigabe eines verbindlichen Musters durch den Verlag abhängig. Dazu sind dem Verlag rechtzeitig vor Druckfreigabe fünf in Form, Gewicht und Beschaffenheit verbindliche Muster zur Verfügung zu stellen. Erst die Freigabe durch den Verlag bestätigt den Auftrag. Werden keine Muster angeliefert, weichen die Produkte von den Mustern ab oder bestehen rechtliche Bedenken gegen den Inhalt, kann der Verlag die Beilegung ablehnen. In diesem Fall ist der volle Preis zu bezahlen.

Auflagen und BelegungenDie Verbreitung umfasst die Gesamtauflage des Magazins. Teilauflagen sind auf Anfrage möglich, die Mindestauflage beträgt 100.000 Exemplare.

LieferanforderungenDie Produkte müssen frei Haus, transportsicher und wettergeschützt auf Palette angeliefert werden. Die Begleitpapiere müssen Angaben über das Magazin/Trägerobjekt/Titel, die Heftnummer, den Erscheinungstermin, den Kunden, den Absender/Drucker, die Anzahl der Paletten und die Gesamtstückzahl enthalten. Lieferanschrift und -termin erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung. Bitte berücksichtigen Sie bei der Anlieferung einen Verarbeitungszuschuss von 1,5 Prozent.

Beilagen und Beihefter

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Technische Angabenwww.sz-media.de/techspecs

Technische BeratungTelefon +49 89 / 21 83 - 99 03E-Mail [email protected]

Art der AnlieferungWeb-Upload www.sz.de/upload

FTP-Server ftp.sz.de Benutzername: szanz Passwort: Adms50F

E-Mail [email protected]

per Post Süddeutsche Zeitung GmbH (Datenträger) Anzeigendisposition Hultschiner Str. 8 81677 München

Bitte kennzeichnen Sie Ihre Druckunterlage mit folgenden Informationen innerhalb des Dateinamens:1. Kundenname (Auftraggeber)2. gebuchte Publikation3. Erscheinungstermin4. Anzeigenformat5. Farbinformationen

Beispiel: Kunde_golf spielen_19-02-15_215x274_4c

DruckverfahrenTiefdruck (ISO 12647-4)

Umschlagseiten auf aufgebessertem Papier:Rollenoffset/Heatset (ISO 12647-2)

Blattformat215 mm breit, 274 mm hoch +3 mm Beschnitt rundum

Satzspiegel191 mm breit, 246,5 mm hoch

FarbprofilePSR_SC_PLUS_V2_PT.iccWenn der Umschlag getrennt gedruckt wird (aufgebessertes Papier), wird für die Umschlagseiten (U2/U3/U4) folgendes Profil benötigt:ISOcoated_v2_300eci.icc

Panoramaanzeigen mit Überlauf auf die Seiten U2 oder U3 müssen als Einzelseiten in den oben genannten Druckprofilen und mit Rund-umbeschnitt angelegt sein.

Gesamtfarbauftragmax. 340 %

Rasterweite70 Linien/cm

AuflösungStrich: mind. 800 dpiFarbbilder: 300 dpi

DateiformatPDF/X-1a:2001 im CMYK-ModusSchriften sind einzubinden.Bilder sind einzubinden.Keine RGB- oder LAB-Daten.

Schriften und LinienStrichstärke: mind. 0,25 mm

Sonderfarbenim CMYK-Farbraum umsetzen

Andrucke/ProofsDer farb- und größenverbindliche Kontraktproof muss 1:1 vom angelieferten Datensatz gefertigt sein und den aktuellen Ugra/Fogra-Medienkeil CMYK V3.0a enthalten.Ohne Kontraktproof können keine Ersatzansprüche berücksichtigt werden.

Technische Angaben und Farbprofile zum Download finden Sie auch unter www.sz-media.de/techspecs.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Werbeauftrag Werbeauftrag ist der Vertrag zwischen der Süddeutsche

Zeitung GmbH (nachfolgend „Verlag“) und einem Werbung-treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auf-traggeber“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet zum Zwecke der Verbrei-tung. Für jeden Werbeauftrag und Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt des Vertrags-schlusses aktuelle Preisliste des Verlags, deren Regelun-gen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Für die Online-Rubrikmärkte gelten zusätzliche Geschäftsbedin-gungen, abrufbar unter den jeweiligen Rubriken unter www.sz.de. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, aus-geschlossen.

2. Beilagen/Rubrikmärkte Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese

werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters angenommen.

3. Vertragsschluss Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch,

schriftlich, per E-Mail, Telefax oder elektronisch aufgege-ben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfeh-ler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verlags zustande, die vorbehaltlich anderer individuel-ler Vereinbarung zwischen Verlag und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Beauf-tragung wird eine Auftragsbestätigung nur auf ausdrückli-chen Wunsch hin erteilt.

Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nicht, da die vorlie-genden Leistungen auf einer individuellen Auswahl sowie auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zuge-schnittene Leistungen darstellen.

4. Ablehnung von Aufträgen Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne

Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver-stößt, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdever-fahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni-schen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand-teils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten.

5. Abschluss Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer An-

zeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der von dem Verlag angebotenen Rabattstaf-feln, wobei die einzelnen rechtsverbindlichen Anzeigen-

aufträge jeweils erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Abrufs zustande kommen. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf Grund-lage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbei-lage oder sonstiges Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen. Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind An-zeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzuru-fen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb ei-nes Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung in einen Ab-schluss, für die der Tarif keinen Nachlass vorsieht, ist nicht möglich.

6. Anzeigenschluss/Erscheinungstermin Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschluss- und

Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig, dem Produkti-onsablauf entsprechend, anzupassen.

7. Platzierung von Anzeigen Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder

an bestimmten Stellen der Publikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich oder in Textform ausdrücklich vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der je-weiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine eindeutige Plat-zierung vereinbart ist, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann der Verlag diese Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit glei-chem oder größerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn es für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe einen objektiv nachvollziehbaren, dem Verlag bekannten Grund gab (z.B. im Falle einer Anzeige für ein örtlich begrenztes Angebot).

8. Kündigung von Aufträgen Anzeigenaufträge können nur schriftlich oder in Textform

gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftra-ges ist bis zum ursprünglichen Anzeigenschluss möglich. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftrag-geber die Anzeige zu bezahlen. Im brigen kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

9. Farbanzeigen Wird bei der Anlage von Farbanzeigen auftragsgemäß auf

eine Grundfarbe verzichtet, wird der Preis nicht reduziert. Farbreklamationen sind innerhalb von sieben Tagen nach Belegzugang geltend zu machen, da es aufgrund von Alte-rungsprozessen zu Farbverschiebungen kommt.

10. Druckunterlagen Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen

ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar unge-eignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen, die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) über-mittelt werden.

Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbe-wahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.

Die Darstellung von QR-Codes (Quick Response-Codes) in Anzeigen muss im schwarz/weiß-Modus erfolgen.

Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Da-teien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computervi-ren löscht der Verlag, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.

11. Abdruckhöhe von Anzeigen Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgege-

ben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige übli-chen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe gemäß Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeige. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.

12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalte-

ter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen (Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen) müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Sind sie aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn-bar, werden sie als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

13. Haftung für den Inhalt der Anzeige Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zuläs-

sigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persön-lichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutz-rechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der an-gemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag (z.B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendar-

stellung o.Ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.

14. Probeabzüge Probeabzüge werden erst ab einer Größe von 50 Anzeigen-

millimetern und nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt Korrekturen, die ihm innerhalb der von ihm gesetzten Fristen mitgeteilt werden, andern-falls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtig-keit der korrigierten Probeabzüge.

15. Anzeigenbeleg Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen An-

zeigenbeleg in Kopie. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Ver-lags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzei-ge. Originalbelege werden nur gegen Berechnung gelie-fert. Komplette Belegexemplare liefert der Verlag auf Anfrage nur ab viertelseitigen Anzeigen.

16. Chiffreanzeigen Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden bis vier Wochen

nach Veröffentlichung der Anzeige zur Abholung bereitge-halten bzw. dem Auftraggeber auf normalem Postwege zu-gesandt (auch wenn es sich um Express- oder Einschreibe-sendungen handelt) bzw. im Falle von E-Mails als elektronische Post weitergeleitet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zuschriften vernichtet. Zuschriften mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm oder einem größeren Format als DIN A4 sowie Waren-, Bücher-, Katalog- und Werbesendungen sowie Päckchen/Pakete sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nur zur Abho-lung aufbewahrt. Der Verlag behält sich vor, offensichtlich gewerbliche Offerten nicht weiterzuleiten, wenn keine aus-drückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers zur Weiterleitung erteilt wird. Der Auftraggeber kann den Ver-lag berechtigen, Zuschriften an Stelle und im erklärten Einverständnis des Auftraggebers zu öffnen.

17. Zahlung Anzeigenrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach

Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf ei-nen Tag verkürzt. Die Bezahlung kann per Kreditkarte (Eu-rocard/MasterCard, VISA, American Express), per Überweisung oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Die grundsätzliche Akzeptanz der jeweiligen Bezahlmöglich-keiten ist der jeweiligen Webseite bzw. dem jeweiligen An-gebot zu entnehmen. Im Falle einer Rückbelastung (Kredit-kartenbelastung, Lastschrifteinzug etc.) aufgrund falsch mitgeteilter Angaben oder mangels Deckung, ist der Verlag berechtigt, eine Rückbelastungspauschale zu verlangen. Im Falle der Rücklastschrift beträgt die Pauschale bis zu 35

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Allgemeine GeschäftsbedingungenEUR pro Buchung, sofern der Auftraggeber nicht nach-weist, dass dem Verlag durch die Rückbelastung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern eine Kredit-kartenbelastung nicht direkt vom Verlag vorgenommen wird, kann diese durch einen vom Verlag beauftragten Be-zahldienstleister erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberech-nungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungs-verzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufen-den Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Voraus-zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Voraus-zahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei telefonischer Auftragsannahme werden Aufträge von Auftraggebern ohne Abschluss (s. Punkt 5) mittels SEPA Lastschriftver-fahren abgewickelt; die Abbuchung erfolgt einen Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Fehlerhafte Anzeigenrech-nungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rech-nungsstellung korrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind.

18. Anzeigenaufträge aus dem Ausland Bei Ländern mit Auslandsvertretung des Verlags erfolgt

die Zahlung und Abwicklung nach den Geschäftsbedingun-gen dieser Auslandsvertretung. Bei Ländern ohne Aus-landsvertretung ist Vorauszahlung erforderlich, bevorzugt über Kreditkarte (Euro/ Mastercard, American Express oder Visacard). Ein ausländischer Kunde muss seine Um-satzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) oder seinen Unternehmernachweis oder seine Befreiung von der deut-schen Umsatzsteuer zusammen mit dem Werbeauftrag vorlegen. Ist der Werbeauftrag nicht mehrwertsteuer-pflichtig, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwert-steuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

19. Satzkosten Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder

Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich ver-einbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

20. Abweichende Preise Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestalte-

te Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und

Kollektiven sowie für Anzeigen, welche nach Anzeigen-schluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.

21. Lokalpreise Der Lokalpreis wird nur für direkt geschaltete Empfeh-

lungsanzeigen von Firmen des in Bayern ansässigen Han-dels, Handwerks und Gewerbes gewährt, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen. Diese Teilbele-gungen der Süddeutschen Zeitung sind nicht für Rubrikan-zeigen und Markenwerbung möglich. Nicht ortsansässige Unternehmen können eine Teilbelegung für zeitlich be-grenzte, lokale Aktionen und Dienstleistungen innerhalb des Wirtschaftsraumes München/Bayern nutzen. Für An-zeigen ohne die genannten Kriterien, ist ausschließlich die Belegung der Gesamtausgabe möglich.

22. Preise für die Wochenendausgabe Die in der Preisliste ausgewiesenen Wochenendpreise be-

ziehen sich ausschließlich auf die Wochenendausgabe, auch wenn diese an einem anderen Tag als Samstag er-scheint.

23. Rabattzusammenschlüsse Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für

Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei pri-vatwirtschaftlich organisierten Unternehmen (daher u.a. nicht bei selbständigen hoheitlichen Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts).

24. Boni Für Anzeigen im Stellenmarkt erhalten Personalagenturen

und Personalberater auf Anfrage Boni. Sämtliche Boni ver-stehen sich als freiwillige Leistung des Verlags; ein An-spruch darauf besteht nicht.

25. Gewährleistung Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtli-

chen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtli-che Mängel müssen Kaufleute spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren. Bei fehlerhaf-tem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklama-tion, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwand-freien Ersatzanzeige verlangen (Nacherfüllung). Der An-spruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nach-erfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß

geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beein-trächtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleu-ten verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung der ent-sprechenden Anzeige.

26. Haftung Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verur-

sachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verlet-zung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermög-licht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber re-gelmäßig vertraut. Die Schadenersatzpflicht ist – abgese-hen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Scha-den begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausge-schlossen. Soweit die Haftung des Verlags nach den vor-stehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitar-beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Ver-lag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

27. Wegfall der Haftung Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags

zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunter-lagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhaf-ter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB der Preisliste nicht beach-tet. Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Datei-en frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Viren Schäden verursachen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschulde-ten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei.

28. Werbeagenturen Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,

Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtrei-benden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Lokal- und Privatpreise gewährt und fällt nur bei Vermitt-

lung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Vorausset-zung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckrei-fen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträ-ge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Wer-beagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftrag-geber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Man-datsnachweis zu verlangen.

29. Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauf-

trags/dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Er-füllungsort ist München. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München.

30. Datenschutz Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehun-

gen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Daten-verarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich der Verlag auch der Hilfe externer Dienstleistungsun-ternehmer. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständ-lich den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestim-mungen des Verlages. Ihre freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvor-falls erforderlichen Angaben von uns und den Unterneh-men der Süddeutscher Verlag Mediengruppe sowie unse-ren beauftragten Dienstleistern für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistun-gen zu informieren, die für Sie von hohem Interesse sein können, es sei denn, Sie haben bereits Widerspruch einge-legt. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns den Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse mitteilen:

Süddeutsche Zeitung GmbH Anzeigenservice – Datenschutz – Abt. Stammdaten Hultschiner Str. 8 81677 München Telefax: +49 89 / 21 83 - 93 75 E-Mail [email protected]

Stand: 1. Oktober 2016

www.sz-media.de/agb 11

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