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28. August 2019
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. –
neue Entwicklungen im Schweizer UWG
Lukas Bühlmann
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
www.mll-legal.com | www.mll-news.com Meyerlustenberger Lachenal AG Rechtsanwälte
Übersicht
Änderung des UWG im Zuge der FMG-Revision
Werbegewinnspiele: Was bedeutet das neue Geldspielrecht für die Praxis?
Schärfere Regeln im Umgang mit Bewertungen - aktuelle Entwicklungen
«Kuratierte» weitere aktuelle Entwicklungen
Preiswerbung-Leitentscheid BGer
Grundpreis bei Kaffeekapseln (DE)
Spam-Urteil OGer
Inbox-Ads (DE)
Influencer-Entscheide der SLK
Vermarktung Kryptowährungen BGer
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CH - Revision FMG & Stärkung Konsumentenschutz in der Schweiz
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Wieso wichtig für den E-Commerce?
Grundlegende Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Verabschiedet im März 2019
Eines der Kernanliegen: Stärkung des Konsumentenschutzes
Interessant und brisant:
Signifikante Änderungen des UWG betr. Direktmarketing und
Rechtsdurchsetzung
unbestritten und «unter dem Radar»
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Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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NEU – Werbeanrufe / Telemarketing
Verschärfung der geltenden „Opt-Out-Regelung“ für Werbeanrufe
Seit April 2012: Verbot von Werbeanrufen unter Missachtung eines Sterneintrags
Klarstellung: Werbeanrufe bei bestehender Kundenbeziehung explizit auch bei Sterneintrag erlaubt
Verschärfung: Personen ohne Telefonbucheintrag so zu behandeln, als hätten sie einen Sterneintrag
Pflicht zur Anzeige der Telefonnummer
bei Werbeanrufen ist eine Rufnummer anzuzeigen, die im Telefonverzeichnis eingetragen und zu deren Nutzung der Anrufer berechtigt ist
Soll sog. Spoofing unterbinden
Verbot der Nutzung von Informationen aus unlauteren Anrufen (!)
Von Ständerat eingeführt: «Profiteure» sollen ebenfalls bestraft werden können
Zielt auf Praxis «der» Krankenkassen ab: Gewinnung von Kunden für Beratungstermin und anschliessender Verkauf der Termine an Krankenkassen
Gilt aber nicht nur für Krankenkassen und grds. auch für die Nutzung solcher Informationen zu Marketingzwecken
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NEU – Internetsperren zur Durchsetzung UWG?
Problem: Umgang mit Verstössen, die aus dem Ausland begangen werden?
Pflicht der Fernmeldeanbieter zur Bekämpfung von unlauteren Anrufen
Bekämpfung auf technischer Ebene durch Filterung und Authentifizierung
Regelung Details auf Verordnungsstufe noch ausstehen
Neu: Sperrung/Widerruf von Telefonnummern und (!) Domainnamen
Grundsätzlich bei sämtlichen UWG-Verstössen möglich, z.B. auch bei
irreführenden Angaben auf Website, ungenügender Checkout-Prozess etc.
Auch. unrichtige Preisangaben, ausdrücklich erwähntes Bsp.: DE-Anbieter mit
Ausrichtung auf CH-Kunden, der nur Euro-Preise angibt
Sofern zur Verhinderung «neuer Widerhandlungen» erforderlich, d.h. grds. erst
nach Abmahnung (Verhältnismässigkeit)
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Werbegewinnspiele: Was bedeutet das
neue Geldspielrecht für die Praxis?
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(Neue) Vorgaben für Werbe-Gewinnspiele
Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019
Zentrale Regelung der Gewinnspiele zur Verkaufsförderung
lange umstritten
Positiv: Gratisteilnahme nur noch bei
«Mediengewinnspielen»
Aber: Neue (Kompromiss-)Lösung weist erhebliche Mängel
auf und führt zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit
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Grundsatz: Verbot von «Geldspielen»
Geltungsbereich Geldspielgesetz:
Definition Geldspiele: «Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten
Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein
anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht;»
Kurz also: Aussicht auf «Gewinn» (im weiteren Sinn) gegen «Einsatz» (im
weiteren Sinn)
Solche Spiele sind im Grundsatz verboten und daher nur mit
Bewilligung zulässig
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Ausnahmen: Spiele zur Verkaufsförderung
«Klassische» Verkaufsförderungsspiele («Detailhandelsausnahme»):
«kurzzeitig zur Verkaufsförderung durchgeführte Lotterien und Geschicklichkeitsspiele,
von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgeht und bei denen die
Teilnahme ausschliesslich über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die zu
höchstens marktkonformen Preisen angeboten werden»
Neu: Kopplung der Teilnahme an Rechtsgeschäft explizit erlaubt, auch ohne
Gratisteilnahme
Strengere Regelung für Mediengewinnspiele
«durch Medienunternehmen kurzzeitig zur Verkaufsförderung durchgeführte Lotterien
und Geschicklichkeitsspiele, von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel
ausgeht und an denen zu den gleich guten Zugangs- und Teilnahmebedingungen wie bei
Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts auch
gratis teilgenommen werden kann»
Bei «Geldspielen» ist stets gleichwertige Gratisteilnahme zuzulassen
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Was ist das Problem?
Kein gesetzgeberisches «Meisterwerk»:
Nach dem Gesetzestext wären auch Massnahmen ohne Spielelement verboten,
z.B. In-Aussichtstellen eines «2 für 1» Gutscheins für Käufer eines bestimmten
Produkts etc.
Erfasst von Geldspielbegriff, aber Ausnahme würde nicht greifen (weder
Geschicklichkeitsspiel noch Lotterie)
Viele offene Fragen (eigentlich von Bundesrat zu klären):
«Marktkonforme Preise»?, «Medienunternehmen»?,
«Kurzzeitig durchgeführt»?, «Keine Gefahr von exzessivem Geldspiel»
Beachte: ggf. Verrechnungssteuerpflicht des Veranstalters bei Gewinnen
über CHF 1'000.-
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Zusätzlich & nach wie vor – übliche Vorgaben für
Gewinnspiele
Zusätzlich sind stets die allg. Vorgaben des UWG an
Werbegewinnspiele zu beachten:
«Irreführungsverbot»
Keine Kopplung der Gewinneinlösung an Kauf etc.
Sorgfältige Prüfung der Bewerbung des Gewinnspiels und klare Regelungen in den
Teilnahmebedingungen, insb. betr.:
Teilnahmeberechtigung, Veranstalter, Zeitraum, Einsendeschluss,
Voraussetzungen der Teilnahme, Gewinn, Ermittlung der Gewinner,
Benachrichtigung der Gewinner etc.
Ferner auch hier datenschutzrechtliche Vorgaben
berücksichtigen!
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Schärfere Regeln im Umgang mit Bewertungen -
aktuelle Entwicklungen
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Gewinnspielteilnahme als Belohnung für Bewertungen?
OLG Frankfurt: Werbung mit solchen Bewertungen ist unzulässig
Bewertungen sind «erkauft» bzw. beeinflusst und daher nicht mehr objektiv
Website-Besucher dürfen aber annehmen, dass angezeigte Bewertungen
objektiv sind und werden deshalb in die Irre geführt.
Neue Vorschriften auf EU-Ebene:
Sicherzustellen, dass nur authentische Kundenbewertungen veröffentlicht
werden.
Informationspflichten:
wie wird Authentizität sichergestellt
Hinweis, ob alle Bewertungen – positive wie negative – veröffentlicht werden und ob diese
Bewertungen gesponsert oder beeinflusst wurden
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Bewertungsaufforderungen per E-Mail?
BGH: solche E-Mails sind «Spam» und grds. nur mit Opt-In zulässig
Ist als Werbung zu betrachten, auch wenn zusammen mit Rechnung versandt
Ausnahme für «Bestandeskunden» griff im vorliegenden Fall nicht, da vor
Versand ohnehin kein Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit erfolgte
Aber: Berufung auf Ausnahme generell heikel: gilt nur bei Werbung für «ähnliche
Produkte», Bewertungsaufforderung ist aber «Imagewerbung».
Rechtslage in CH ähnlich, aber (derzeit noch) weniger strenge
Anforderungen an Opt-In
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Vorgehen gegen unliebsame Bewertungen
OGer ZH: negative Bewertungen für Unternehmen mit überwiegend
positiven Bewertungen stets erlaubt?
Hintergrund: Strafanzeige wegen Androhung und Veröffentlichung einer
negativen Bewertung auf Tripadvisor gegen Gault-Millau-Restaurant.
OGer verneint Strafbarkeit nach UWG, u.a. weil eine einzelne Bewertung für
Restaurant in solchen Fällen „im Raume der Stadt Zürich“ nicht
wettbewerbsrelevant sein soll
Höchst fragwürdig: würde bedeuten, dass bei Unternehmen mit gutem Ruf und
ausgezeichneten Bewertungen sämtliche irreführenden, unrichtigen oder unnötig
herabsetzenden Bewertungen stets unproblematisch wären.
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«Kuratierte» weitere aktuelle Entwicklungen
OGer ZH: Wann ist Spam strafbar?
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OGer ZH: Wann ist Spam unlauter & strafbar?
Grundsatz (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, Satz 1):
Unlauter handelt, wer «Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit
einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche
Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der
Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine
problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen»
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OGer ZH: Wann ist Spam strafbar?
OGer ZH: Spam nur unzulässig bei Verstoss gegen Treu und
Glauben?
Hintergrund: IP-Kanzlei aus Peru schickt Werbemails an IP-Anwalt in Zürich mit
Kanzleiinformationen. Strafanzeige durch ZH-IP-Anwalt (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG)
OGer ZH: kein unzulässiger Spam, da
«sachlich gehaltene Hinweise»,
«weder täuschend noch in anderer Weise gegen Treu und Glauben verstossend»,
«klar ersichtlich, wer Absender war», und
«Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit»
Auffallend: Keine Auseinandersetzung damit, ob Einwilligung (Opt-In) vorliegt
oder Bestandeskunden-Ausnahme greift
Achtung: Urteil kann argumentativ durchaus hilfreich sein, jedoch nicht als
neuer Massstab gesehen werden!
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Zulässigkeit von Inbox-Ads?
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Zulässigkeit von Inbox-Ads?
OLG Nürnberg: Zulässigkeit von Inbox-Ads?
Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen
E-Mail-Dienstes, optisch ähnlich wie E-Mails
Kein Verstoss gegen Trennungsgebot bei
deutlichem Hinweis «Anzeige»
Verstoss gegen Spam-Artikel?
«Nachricht»/«Sendung»? OLG verneint mit Hinweis
auf Sinn und Zweck der Regelung und
Kostenlosigkeit des Dienstes: zumutbar für Nutzer.
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Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Zulässigkeit von Inbox-Ads?
Inbox-Ads im Schweizer Recht?
Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG zielt auf fernmeldetechnisch
gesendete Massenwerbung
Internetwerbung in Form Pop-Up wird teilw. als
Massenwerbung gesehen
Wahrscheinlicher: besonders aggressive
Verkaufsmethode i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. h UWG bei
hoher Intensität und Invasivität der Ads.
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Vermarktung von Kryptowährungen
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Vermarktung von Kryptowährungen
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Vermarktung von Kryptowährungen irreführend?
Hintergrund: SECO beanstandete Slogans: "weltweit einfach und unabhängig
bezahlen" und "bekannt aus [Medien]«
Strafantrag gegen Anbieter
Gebot der Wahrheit und der Klarheit von Werbeaussagen
BGer: Slogans weder unrichtig noch irreführend i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG:
Durchschnittlich sachkundiger Betrachter ginge «klarerweise nicht» davon aus,
dass die Kryptowährung überall, etwa bei der nächsten Hotelbuchung, als
Zahlungsmittel akzeptiert werde.
Dass der Einsatz der Währung von der Akzeptanz des Gläubigers abhängig ist,
sei den durchschnittlich sachkundigen Werbeadressaten bekannt.
Slogan «bekannt aus [Medien]» erwecke nicht den Eindruck, dass Medien positiv
darüber berichteten, sondern sei wertungsoffene, leistungsbezogene Angabe.
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Werberechtliche Vorgaben an Influencer-Marketing
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Werberechtliche Vorgaben an
Influencer-Marketing
Praxis der Lauterkeitskommission (SLK)
zu Influencer-Marketing
Neue Grundsätze: explizit Offenlegung von
«Sponsoringleistungen oder vergleichbarer
Entgelte» verlangt bei «nicht erkennbarer»
«kommerzieller Kommunikation» für «Dritte»
Mehrere Beschwerden der Stiftung
Konsumentenschutz, gutgeheissen gegen
Iouri Podladtchikov, abgewiesen gegen
Michelle Hunziker, weitere Fälle hängig
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BGer – Leitentscheid Preiswerbung
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Was ist Preiswerbung?
Hintergrund: Busse für Marketingleiter wegen Werbung:
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Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Was ist Preiswerbung?
Frage: Stellt Werbung «0.9%-Leasing Plus» eine Preisbekanntgabe in der
Werbung i.S.v. Art. 17 UWG dar und untersteht folglich PBV?
SECO: Leasingzins stellt im Leasinggeschäft das Entgelt dar, damit wird das
beworbene Angebot mit einem Preis ausgezeichnet. Verweis auf eigene
Wegleitung des SECO zur Preiswerbung.
BGer: Claim «0.9%-LEASING PLUS» ist keine Preiswerbung;
Konsumenten wissen, dass der Zinssatz nur einer der Faktoren für den
tatsächlich zu zahlenden Preis ist;
Abstrakte Preisinformationen (z.B. «supergünstige Preise») führen nicht zur
Anwendbarkeit der PBV;
Vergleichende Preisbewertung ist gestützt auf Leasingzins nicht möglich;
Vorgaben der PBV betr. Lesbarkeit etc. daher nicht anwendbar.
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Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln?
Preiswerbung, Gewinnspiele, etc. – neue Entwicklungen im Schweizer UWG
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Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln?
BGH: Grundpreisangabe beim Kaffeekapsel-Verkauf zwingend
Angabe des Gesamtpreises für die Packung und die darin enthaltenen Kapseln
genügt nicht
Stets auch Grundpreis für das in Kapseln enthaltene Kaffeepulver pro Kilo
anzugeben, nur so sei für Verbraucher ein ausreichender Vergleich möglich
In CH: Keine Pflicht zur Grundpreisangabe
Grundpreisangabe nur für «messbare Waren», deren Detailpreis üblicherweise
nach Volumen, Gewicht, Masse, Länge oder Fläche bestimmt wird
Ausgenommen von der Grundpreisangabe: Messbare Waren bei Verkauf per
Stück oder nach Stückzahl
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28. August 2019
Lukas Bühlmann, LL.M.
Partner, Zurich
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Besten Dank
Wir danken für Ihre Zeit und Ihr Interesse