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Homeschooling weltweit die am schnellsten wachsende pädagogische Bewegung ist? Privatunterricht in den meisten Ländern der Welt erlaubt ist? In Kanada Homeschool-Familien finanziell unterstützt werden? 10 amerikanische Präsidenten privat unter- richtet wurden, ebenso Winston Churchill, Konrad Adenauer, Agatha Christie, Yehudi Menuhin, Charles Dickens, Wolfgang Ama- deus Mozart und Albert Schweitzer? jedes 40. Kind in den USA zu Hause unter- richtet wird? dass privat geschulte Jugendliche von amerikanischen Colleges intensiv umwor- ben werden, weil man von deren Qualitäten offenbar sehr überzeugt ist? Privatunterricht und Bildungsfreiheit gen Erwachsenen verweisen, welche privat von ihren Eltern gebildet worden sind. Neben den unterschiedlichsten Berufen figurieren in der Sta- tistik auffallend viele Gymnasiasten, und dies, ob- wohl die wenigsten Eltern zertifizierte Lehrer sind. Wie ist das mit der Sozialisation? Werden die Kinder so nicht von der Gesellschaft ab- geschottet? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das soziale Le- ben zu gestalten und die Durchmischung mit der Gesellschaft anzustreben: Nachbarschaftliche Beziehungen im Quartier, Sportvereine, Freizei- ten, Arbeitseinsätze auf dem Bauernhof, Exkur- sionen, Sprachaufenthalte im Welschland, Ver- netzung mit anderen Familien oder gar mit der örtlichen Volksschule oder einer Privatschule, wo einzelne Fächer besucht werden können. Dass die Sozialisation von Homeschool-Kindern über- durchschnittlich gelingt, belegen einschlägige Studien, welche diesen Jugendlichen ein hohes Mass an Sozialkompetenz attestieren. Besteht nicht die Gefahr der einseitigen Wertevermittlung? Der Erziehungswissenschaftler Franco Rest dreht den Spiess um: Die «Entwicklung des Individuel- len, Persönlichen, Einzigartigen» werde «nach- weislich durch die Zwangserziehung in altersho- mogenen Gruppen unterdrückt, behindert oder bis zur Persönlichkeitsstörung deformiert». Hat nicht jener, der den Baum pflanzt, das natür- liche Recht der Formgebung: Er setzt den Pfahl, der dem heranwachsenden Leben Halt gibt und er bestimmt die Wuchsrichtung der einzelnen Äste. So gehört es zu den schönsten Aufgaben im menschlichen Leben, die eigenen Kinder gross- zuziehen: Ihnen Halt, Schutz und Liebe zu schen- ken und sie durch eine sorgfältige Charakter- bildung zu verantwortungsbewussten und ge- meinschaftstauglichen Gliedern unserer Gesell- schaft vorzubereiten. Jede Wertevermittlung hat dabei zwangsläufig ein gewisses Profil und ist in diesem Sinne «einseitig», und es zeugt von einem demokratiefeindlichen, anmassenden Miss- trauen gegenüber dem Bürger, wenn der Staat meint, er müsse die Kinder vor dem «einseitigen» Einfluss der Eltern schützen. Besteht nicht die Gefahr des Entstehens von Parallelgesellschaften? In den angelsächsischen Ländern existiert Home- schooling schon seit Jahrzehnten und noch nie ist so etwas wie das Entstehen von Parallelge- sellschaften beobachtet worden, welche ihren Ursprung in dieser Bewegung gehabt hätten. Dazu ist diese Bewegung auch viel zu heterogen und wird in den meisten Ländern in irgendeiner Form vom Staat beaufsichtigt. Umgekehrt sind sehr wohl Parallelgesellschaften vor unseren Au- gen entstanden, aber allesamt von Leuten, die die öffentlichen Schule durchlaufen haben: Die Subkulturen der Rechts- oder Linksextremen, die Gangs, welche gewisse Viertel in den grösseren Schweizer Städten unsicher machen; – und in Deutschland, wo gegen Homeschoolers gar mit polizeilichen Mitteln vorgegangen wird, sind in den Grossstädten Parallelgesellschaften in Form von abgeschotteten Türkenvierteln entstanden. 1) Protokoll des Zürcher Verfassungsrates, Juni 2004 2) Artikel 26, Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: «Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil wer- den soll.» Zusatzprotokoll 1, Artikel 2 – Recht auf Bildung (Europäi- sche Menschenrechtskonvention) «…Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Ge- biete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.» Wussten Sie dass … Grafik: tridea.ch | Fotos: Keystone/Parlamentsdienste Bildung zu Hause.ch Verein Bildung zu Hause Schweiz Éducation à Domicile Suisse Homeschool Association of Switzerland Bildung zu Hause.ch

Privatunterricht - Verein Bildung zu Hause Schweiz · Grafik: tridea.ch | Fotos: Keystone/Parlamentsdienste Bildung zu Hause.ch Verein Bildung zu Hause Schweiz Éducation à Domicile

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• HomeschoolingweltweitdieamschnellstenwachsendepädagogischeBewegungist?

• PrivatunterrichtindenmeistenLändernderWelterlaubtist?

• InKanadaHomeschool-Familienfinanziellunterstütztwerden?

• 10amerikanischePräsidentenprivatunter-richtetwurden,ebensoWinstonChurchill,KonradAdenauer,AgathaChristie,YehudiMenuhin,CharlesDickens,WolfgangAma-deusMozartundAlbertSchweitzer?

• jedes40.KindindenUSAzuHauseunter-richtetwird?

• dassprivatgeschulteJugendlichevonamerikanischenCollegesintensivumwor-benwerden,weilmanvonderenQualitätenoffenbarsehrüberzeugtist?

Privatunterricht und Bildungsfreiheit

gen Erwachsenen verweisen, welche privat von ihren Eltern gebildet worden sind. Neben den unterschiedlichsten Berufen figurieren in der Sta-tistik auffallend viele Gymnasiasten, und dies, ob-wohl die wenigsten Eltern zertifizierte Lehrer sind.

Wie ist das mit der Sozialisation? Werden die Kinder so nicht von der Gesellschaft ab-geschottet?Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das soziale Le-ben zu gestalten und die Durchmischung mit der Gesellschaft anzustreben: Nachbarschaftliche Beziehungen im Quartier, Sportvereine, Freizei-ten, Arbeitseinsätze auf dem Bauernhof, Exkur-sionen, Sprachaufenthalte im Welschland, Ver-netzung mit anderen Familien oder gar mit der örtlichen Volksschule oder einer Privatschule, wo einzelne Fächer besucht werden können. Dass die Sozialisation von Homeschool-Kindern über-durchschnittlich gelingt, belegen einschlägige Studien, welche diesen Jugendlichen ein hohes Mass an Sozialkompetenz attestieren.

Besteht nicht die Gefahr der einseitigen Wertevermittlung?Der Erziehungswissenschaftler Franco Rest dreht den Spiess um: Die «Entwicklung des Individuel-len, Persönlichen, Einzigartigen» werde «nach-weislich durch die Zwangserziehung in altersho-mogenen Gruppen unterdrückt, behindert oder bis zur Persönlichkeitsstörung deformiert».Hat nicht jener, der den Baum pflanzt, das natür-liche Recht der Formgebung: Er setzt den Pfahl, der dem heranwachsenden Leben Halt gibt und er bestimmt die Wuchsrichtung der einzelnen Äste. So gehört es zu den schönsten Aufgaben im

menschlichen Leben, die eigenen Kinder gross-zuziehen: Ihnen Halt, Schutz und Liebe zu schen-ken und sie durch eine sorgfältige Charakter- bildung zu verantwortungsbewussten und ge-meinschaftstauglichen Gliedern unserer Gesell-schaft vorzubereiten. Jede Wertevermittlung hat dabei zwangsläufig ein gewisses Profil und ist in diesem Sinne «einseitig», und es zeugt von einem demokratiefeindlichen, anmassenden Miss-trauen gegenüber dem Bürger, wenn der Staat meint, er müsse die Kinder vor dem «einseitigen» Einfluss der Eltern schützen.

Besteht nicht die Gefahr des Entstehens von Parallelgesellschaften?In den angelsächsischen Ländern existiert Home-schooling schon seit Jahrzehnten und noch nie ist so etwas wie das Entstehen von Parallelge-sellschaften beobachtet worden, welche ihren Ursprung in dieser Bewegung gehabt hätten. Dazu ist diese Bewegung auch viel zu heterogen und wird in den meisten Ländern in irgendeiner Form vom Staat beaufsichtigt. Umgekehrt sind sehr wohl Parallelgesellschaften vor unseren Au-gen entstanden, aber allesamt von Leuten, die die öffentlichen Schule durchlaufen haben: Die Subkulturen der Rechts- oder Linksextremen, die Gangs, welche gewisse Viertel in den grösseren Schweizer Städten unsicher machen; – und in Deutschland, wo gegen Homeschoolers gar mit polizeilichen Mitteln vorgegangen wird, sind in den Grossstädten Parallelgesellschaften in Form von abgeschotteten Türkenvierteln entstanden.

1)ProtokolldesZürcherVerfassungsrates,Juni2004

2)Artikel 26, Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung derMenschenrechte:«Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil wer-den soll.»Zusatzprotokoll1,Artikel2–RechtaufBildung(Europäi-scheMenschenrechtskonvention)«…Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Ge-biete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.»

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Bildungsfreiheit …

Obgleich die Bundesverfassung keine aus-drückliche Bestimmung über die Schulfreiheitenthält, ist das Organisieren privater BildunggrundrechtlichgeschütztundeinelementaresFreiheitsrechtdesschweizerischenGemeinwe-sens. Neben der Volksschule werden weitere,ergänzendeBildungsleistungenerbrachtdurchPrivatschulenunddurchPrivateSchulung. DerGrundsatzderBildungsfreiheitfindetsichauchinzahlreichenkantonalenVerfassun-gen. So wurde beispielsweise in der Beratungdes entsprechenden Traktandums durch denzürcherischen Verfassungsrat betont, dassdieses Recht in einer offenen Gesellschaft einselbstverständliches Recht sei und der Staatdie Bildung nicht monopolisieren dürfe. DieBildungslandschaft würde mangels Alternati-ven und freierWahl veröden und individuelleBildungsbedürfnissewürdenverkümmern.DieVielfalt,InnovationundDurchlässigkeitdesBil-dungswesensmüssegesichertsein.Ausdrück-lich wird in diesem Zusammenhang auch das«Homeschooling»erwähnt¹. Das fundamentale Elternrecht, den Bil-dungsweg der eigenen Kinder zu bestimmen,hat seinen Niederschlag auch in den Men-schenrechtskatalogen²gefundenundistinfastallen Ländern der Erde möglich. Ausnahmensind Diktaturen wie China oder Nordkorea,oderaberauchDeutschland,woHomeschoo-ling strikte verboten ist: Seit die Nationalso-zialisten die Schulpflicht durch einen absolutverstandenenSchulzwangersetzthaben,wird

denStaatda,sondernumgekehrt!DerStaathatlediglichdieAufgabe,dieFamiliealsdieKeim-zelle menschlicher Gemeinschaft zu schützenundzuermöglichen,esistnichtseineAufgabein die unterschiedlichen Lebensentwürfe sei-nerBürgerhineinzuregieren. AbersowieOlafScholz(SPD)inDeutsch-land die «Lufthoheit des Staates über die Kin-derbetten»fordert,sowirdauchinderSchweizeine totalitaristische Grenzüberschreitung desStaates sichtbar. Nicht nur zielt das HarmoS-KonkordataufdiestaatlicheBeschlagnahmungder Vierjährigen unter Bussandrohung, son-dern auch das Recht auf Private Bildung wirdzunehmendinFragegestellt. Diese Entwicklung sollte uns zu denkengeben,denndieMöglichkeitistnichtvonderHand zu weisen, dass mit einer restriktivenHandhabungodergarVerschärfungderkan-tonalen Schulgesetze, – dies ist hierzulandemomentanleiderzubeobachten–,«deutscheZustände»heraufbeschworenwerden:Home-schoolersentscheidensichausÜberzeugungund nicht leichtfertig für diese aufwändigeBildungsform. Wollen wir bald auch bei unszusehen, wie Kinder mit Polizeigewalt in dieSchule geschleppt oder intakten Familienentrissenwerden?

Forderungen

IneinemdemokratischenRechtsstaat,dervonder Eigeninitiative und Selbstverantwortungseiner Bürger lebt, muss es selbstverständlichsein,dassdenElterndasOrganisierenvonpri-vater Bildung und die freie Schulwahl für ihreKinder zugestanden wird und dass private In-itiative nicht behindert, sondern vielmehr er-möglicht wird. Deshalb ist es widersprüchlich,wennderselbeStaataufdereinenSeiteEltern-pflichtenverankert,aufderanderenSeiteaberausgerechnetjenenEltern,diemehrtunalsdieNormal-Pflichten,mitrestriktivenGesetzendieHändebindenwill.

inDeutschlanddiesesGesetzmitpolizeilichenMitteln, mit Zwangs- und Strafmassnahmengegen unbescholtene Bürger durchzusetzenversucht.

… und Elternrecht

Familiengründung ist kein Auftrag, den derStaat erteilen kann. Sie geschieht auf Grundder freien Entscheidung der Bürger. JedesStaatswesen baut auf den unverzichtbarenVorleistungen der Familien auf und es sinddieseunbezahlbarenLeistungen,vornehmlichderMütter,diedasBestehendesStaatesüber-haupterstermöglichen.EssinddieEltern,diesich freiwillig der Lebensform «Familie» unter-werfenmitalldenOpfern,VerpflichtungenundVerbindlichkeiten, die dies mit sich bringt; essinddieEltern,diedieNächtenebendenkran-kenBabysdurchwachtunddieKleinenauf ih-renArmengewiegthaben;essinddieMütter,die ihre besten Lebensjahre dem GrossziehenihrerKinderzuopfernbereitsind,undessinddieVäter,diedieSpannungaushaltenzwischenden Ansprüchen der Arbeitswelt und jenenvon Familie und Vaterschaft. Kinder sind einePrivatangelegenheit–sie entstammen demIntimbereichderEltern:Nichtumsonst tragendieKinderdieNamenderEltern,undalsleibli-cheNachkommensindsieganznatürlichundzuallererstindieObhutundunterdieAutoritätihrerElterngestellt. Aus diesem Grunde hat der Staat keinZugriffsrechtaufKinder.ErhatkeinRecht,denElterndieAusgestaltungihresnaturgegebenenErziehungsauftrages vorzuschreiben; woherwillerdiesesRechtauchableiten?–erhatkei-neOpfergebracht,erbesitztkeineLiebe,seineschiereExistenzverdankterdemfreienKinder-Entscheid seiner Bürger! Ein demokratischerRechtsstaat behandelt seine Bürger deshalbnichtalsseineMündel,sondernBehördenundBürgerbegegnensichzumindestaufAugenhö-he.Demokratiebedeutet:DasVolkistnichtfür

Das liberale Staatsverständnis gebietet,dass sich der Staat dort nicht einmischt, woprivateInitiativeaktivistundAufgabenerfolg-reichübernimmtodergarbessererledigt;diessollte imaktuellenFallumsomehrgelten,hatdochdieöffentlicheSchulezunehmendMühe,ihrKerngeschäftzubewältigen. Leider entsteht oftmals der Eindruck, dieBildungsverantwortlichen des Staates ver-schanzen sich hinter ihren angestammtenMachtpositionen und beargwöhnen misstrau-ischjeglicheKonkurrenz.HandinHandmitdie-semMachtanspruchgehtderWunschetlicherPolitiker nach der Einheitsschule: Die Volks-schule als Vehikel für die Integration der Ge-sellschaft.DassdieVolksschulediesabernichtleistenkann,zeigendieinvieleneuropäischenZentren entstandenen Parallelgesellschaften,deren Angehörige wohl allesamt die öffentli-che Schule besucht haben. Privatschulen undSchulung in elterlicher EigenverantwortungkönnennichtfürzentrifugaleTendenzeninderGesellschaft verantwortlich gemacht werden,sondern sie sind vielmehr Kennzeichen einesfreiheitlichen Staatsverständnisses, wie diesbeispielsweise im oben erwähnten ProtokolldesZürcherVerfassungsratesskizziertwurde. StattalsodieBildungsalternative«Home-schooling» mit unnötigen Einschränkungenzubehindernodergarzuverbieten,sollteeinweitsichtiger Staat diese aufstrebende PflanzeinderBildungslandschaftwohlwollendbeglei-ten,steuerlicheAnreizeschaffenunddasenor-meEngagementderElternzuwürdigenwissenalswertvollenprivatenBeitragzumgesamten«Bruttobildungsprodukt».

Gründe für Bildung zu Hause

Es liegen unterschiedlichste Gründe vor, wennsichElternfürHomeschoolingentscheiden.Dieöffentliche Schule vermag die freie Entfaltungund individuelle Entwicklung vieler Schüler oftnicht zu gewährleisten, denn zu verschieden

sind die unterschiedlichen Bildungsbedürf-nisse unserer heterogenen Gesellschaft. DieProbleme, mit denen die Volksschule aktuellzukämpfenhat,werdensich,dasistabsehbar,weiter zuspitzen, und vermehrt werden sichFamilien,dieunterdenFolgengewisserNega-tivtrendszuleidenhabenunddieWertaufeinesorgfältigeErziehunglegen,aufdieSuchenachBildungsalternativen machen. Der Boom derPrivatschulenisteinBelegdafür.

Wer entscheidet sich für private Bildung zu Hause?

• Wer nicht im Einzugsgebiet einer Privat-schule wohnt oder sich eine solche nichtleistenkann,undwertrotzdemdieBildungseiner Kinder nicht einfach den Zufällig-keiten örtlicher Schulverhältnisse überlas-sen will, entscheidet sich für diese letzteMöglichkeitalsAlternativezurVolksschule:Homeschoolingist«dieBildungsalternativedeskleinenMannes».

• Hochbegabte oder auch Behinderte, wel-chenkeineentsprechendeFörderungzuteilwurde,werdenprivatgeschult.

• NichtwenigeElternmachendieErfahrung,dass die zu Hause geleistete Erziehungsar-beitnachhaltiguntergrabenwirddurchdieNegativ-Sozialisation, welche in den Peer-groupsundinderSchulestattfindet:Diszip-linlosigkeitundSchlendrian,dieinmanchenKlassenzimmernihrUnwesentreiben,Mob-bing, sinkendes Leistungsniveau, GewaltundDrogenveranlassenElternmangelsAl-ternativen,dasHeftkurzerhandselberindieHandzunehmen.

• Junge Familien mit grossem Gestaltungs-willen, welche ihre Ideale von kindgerech-ter Erziehung (z. B. Montessori-Pädagogik)umsetzenundaktiv InhalteundHaltungenvermittelnwollen.

• Kaderleute aus dem Ausland, die nur für

wenige Jahre in der Schweiz weilen, unddie ihre Familie mitgenommen haben. Siemöchten ihren Kindern eine ihrer HerkunftangepassteErziehungermöglichen.

Fragen und Antworten

Seit wann gibt es Homeschooling?Elterlicher Privatunterricht ist wohl die älteste «Schulform» überhaupt: Schon immer haben die Eltern als natürliche Lehrer ihre Kinder auf das Le-ben vorbereitet. Die Knaben lernten beim Vater, die Mädchen bei ihren Müttern. Ebenfalls mass-geschneiderte Bildung durch einen Hauslehrer war vor allem Kindern aus der aristokratischen Oberschicht zugute gekommen. Später waren Bildung und Erziehung breiterer Volksschichten zunächst vor allem Sache der Kirchen und Klöster. Unter dem Einfluss von Rousseau und Pestalozzi wurden Mitte des 18. Jahrhunderts pädagogische Reformen angestrebt, und mit der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurde für alle Kinder der obligatorische und bekenntnisunabhängige Unterricht eingeführt. Aber: Die Tatsache, dass Homeschooling weltweit ein Trend ist, macht deutlich, dass flächendeckender Schulzwang in unserer modernen und mobilen Informationsge-sellschaft einen Anachronismus darstellt.

Können Eltern, die nicht Lehrer sind, über-haupt die Ausbildung ihrer Kinder sicher-stellen?In der Schweiz machen einige hundert Familien vom Recht auf Hausunterricht Gebrauch. Die Massenmedien und die Informationstechnolo-gien haben Bildung «demokratisiert» und den Lernenden unabhängig von professionellen Wissens-Vermittlern gemacht: jede erdenkliche Information ist bequem per Mausklick erreich-bar, und computergestützte, multimediale Lern-umgebungen sind jedermann zugänglich. Wer lernen will, kann! Die Homeschoolbewegung in der Schweiz kann bereits auf die Laufbahnen von zahlreichen jun-