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Pro Airport Lübeck e. V. Jahrbuch 2014

Pro Airport Lübeck e. V. Jahrbuch 2014 · dem Jahr nur wenig passiert, viel zu wenig, aber die Mitarbeiter sind immer noch tapfer. Wenn aber der beklagte Planfeststellungsbeschluss

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Pro Airport Lübeck e. V.

Jahrbuch 2014

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VORWORT

Hallo, Moin Moin und Guten Tag,

wieder einmal ist ein Jahr vergangen, in dem der Flughafen es geschafft hatte, für Schlagzeilen zu sorgen. Leider waren es zu-

nächst nicht die von uns erhofften „positiven Signale“, sondern im Frühjahr wurde eine nahezu spektakuläre, filmreife und mit

teilweise kriminellen Tendenzen gespickte Insolvenz hingelegt. Während dieser Zeit kochte nicht nur bei den Flughafenmitar-

beitern sondern auch bei unseren Mitgliedern immer wieder ein „Weltuntergangsszenario“ hoch, dass niemand so richtig wahr

haben wollte. Final muss man dabei feststellen, dass alle Beteiligen es bravourös geschafft haben, dass auch zum dritten Mal*

der Flughafen am Leben erhalten werden konnte. Wir verdanken es einem chinesischen Investor, der es sich zutraut, in

Deutschland einen Flughafen zu betreiben. Sicherlich kann man durchaus einige Vorbehalte und Vorurteile gegen einen In-

vestor aus China hegen, gerade wenn man sich die Bilanz des Flughafens Parchim ansieht, aber ihn nur aus diesem Grund

pauschal vorzuverurteilen, ist zu kurz gedacht. Mit Yongqiang Chen hat der Flughafen Lübeck nun einen Besitzer gefunden,

der für Kreativität und „Machereigenschaften“ bekannt ist. Wünschen wir ihm und seinem Team viel Erfolg!

Ansonsten muss man zugeben, dass in den anderen Monaten nicht all zu viel passiert ist. Das „zerbrochene Porzellan“ muss nun erst einmal in mühe-

voller Kleinarbeit gekittet und die Fehler aus der Vergangenheit korrigiert werden. Da sind es im Moment nur die kleinen Lichtblicke, die uns das ver-

gangene Jahr nicht ganz so trostlos haben erscheinen lassen. Einerseits gab es ein für den Lübecker Flughafen positives Urteil in dem EU-

Beihilfeverfahren und andererseits hat das italienische Flughafenrestaurant die ganzen Monate beinahe unbeschadet überstanden und kann seinen

Gästen immer noch eine hervorragende italienische Küche anbieten. Dadurch ist dieses wohl das kleinste aller je veröffentlichten Jahrbücher.

Auch wir waren im vergangenen Jahr nicht untätig und haben die Flughafenmitarbeiter in ihrer schweren Zeit nicht nur unterstützt, sondern auch zwei

öffentliche Veranstaltungen zu den Themen der neuen EU-Flughafenbeihilferegelung und über den fast schon vergessenen Lübecker Flughafen auf

dem Priwall durchführen können. Besonders stolz sind wir darauf, wie viel interessiertes Publikum wir mit diesen beiden Themen erreichen konnten, so

dass wir uns schon Gedanken über die diesjährigen Themen machen.

Aber zunächst wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern des vergangenen Jahres.

In diesem Sinne grüßt Sie ganz herzlich

Ihr Nicky Gernhardt

* = Die ersten beiden waren der gemeinsame Kampf für den Bürgerentscheid im Jahre 2012 und der Erhalt über die Frist hinaus Ende 2013

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INHALT

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06 Insolvenz

10 Ryanair & Wizz Air

11 EU-Flughafenbeihilferegelung

12 Über den Tellerrand: Rostock–Laage

14 Statistik

15 Veranstaltungen des Pro Airport Lübeck e. V.

16 Wir über uns

17 Unser Antrieb

18 Satzung

19 Mitgliedsantrag

20 Impressum

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INSOLVENZ

Das Thema des vergangenen Jahres war ganz

eindeutig die Insolvenz des Flughafens und die

unglaublich vielen Geschichten, die damit zu

zusammenhingen. Selbst uns fällt es schwer, alles

relativ kurz und bündig in einem Artikel auf vier

Seiten niederzuschreiben, denn wir können gar

nicht alle Aspekte berücksichtigen. Aus diesem

Grund haben wir uns entschlossen, dass wir die

Geschehnisse chronologisch mit den jeweiligen

Tagesmeldungen kurz darstellen:

Januar 2014: Ein Jahr ist vergangen seitdem Prof.

Mohamad Rady Amar über die neu gegründete

Yasmina Flughafenmanagement GmbH am

Flughafen die Führung inne hat. Allerdings ist in

dem Jahr nur wenig passiert, viel zu wenig, aber

die Mitarbeiter sind immer noch tapfer. Wenn

aber der beklagte Planfeststellungsbeschluss vor

dem Oberverwaltungsgericht/OVG in Schleswig

Bestand hat, dann hätte der Flughafen immerhin

schon einmal die Genehmigung der Behörden

bekommen, die darin enthaltene Erneuerung

des Flughafenentwässerungssystems bis Ende

2017 durchzuführen. Auch der neue Betreiber

der Tankstelle Air BP hat eine weitere Investition

in die Modernisierung der Tankanlage in Höhe

von 600.000 Euro angekündigt, wenn das Urteil

positiv ausfällt.

Februar 2014: Am Morgen des 6. Februars wurde

das sich bisher nur im Probebetrieb befindliche

Instrumentenlandesystem/ILS-CAT II endlich live

geschaltet. Durch die höhere Kategorie kann

der Flughafen nun auch bei noch schlechteren

Wetterlagen sicherer angesteuert werden.

März 2014: Es ist nicht genau einschätzbar, aber

vom Bauchgefühl her scheint es so, dass am

Flughafen etwas gründlich schief zugehen droht.

Aber die Verkündung des lang ersehnten ersten

Verhandlungstermin vor dem OVG in Schleswig

am 23. April 2014 täuscht einen darüber hinweg.

Ende des Monats eröffnet unter dem Namen

L’Aragosta das Flughafenrestaurant wieder und

bietet mit neuen Betreibern viele italienische

Spezialitäten an.

28. März 2014: Irritierend nimmt man über die

Veröffentlichung in der Presse einen abrupten

Wechsel in der Geschäftsführung zur Kenntnis.

Der bisherige Geschäftsführer Siegmar Weegen

wird durch Prof. Mohamad Rady Amar ersetzt.

Dafür wurden gesundheitliche Schwierigkeiten

von Siegmar Weegen verantwortlich gemacht,

aber ein fader Beigeschmack bleibt.

15. April 2014: Überraschend

hat Prof. Mohammed Rady

Amar die Muttergesellschaft

der Yasmina, 3Y Logistic, an

zwei vollkommen unbekannte

Personen verkauft und ist kurz

danach untergetaucht. Ab

diesem Zeitpunkt war er weder

für die Flughafenmitarbeiter

noch für irgendeine andere

Person zu erreichen. Ein absolut mieses Spiel, das

er mit seiner „neuen Familie“ (so nannte Prof.

Mohammed Rady Amar Anfang 2013 noch die

Flughafenmitarbeiter) treibt. Nebenbei wird be-

kannt, dass auch die Löhne und Gehälter viel zu

spät ausgezahlt wurden.

16. April 2014: Das Rätselraten ist groß, aber die

ersten versuchen, den für den Schlamassel

Schuldigen zu finden.

17. April 2014: Das Amtsgericht hat bestätigt,

dass Mohamed Rady Amar ab sofort die ganze

Verantwortung abgegeben hat und die beiden

bisher unbekannten Käufer Adam Wagner und

Michael Glück heißen. Wegen dieser Situation ist

der OVG-Termin kurzfristig geplatzt.

18. April 2014: Die Stadt Lübeck bestätigt, dass

auch Sie seit Monaten offene Pachtforderungen

gegen die Flughafengesellschaft habe. Adam

Wagner ist genauso, wie Mohammed Rady

Amar, unauffindbar und das Wort Insolvenz wird

zum ersten Mal in den Mund genommen. Prof.

Mohammed Rady Amar soll sich wohl mit einem

Ausfuhrgeschäft für die RWE wegen fehlender

Genehmigungen übernommen haben.

23. April 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD)

verteidigt das Vorgehen der Stadt, da niemand

mit dieser Situation habe rechnen können.

24. April 2014: Die Anmeldung der Insolvenz wird

bekannt geben. Da weder Adam Wagner noch

Michael Glück als Eigentümer auffindbar sind,

beruft das Amtsgericht Siegmar Weegen zum

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Unauffindbar:

Prof. M. Rady Amar

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Notgeschäftsführer und Prof.

Klaus Pannen zum vorläufigen

Insolvenzverwalter. Die Löhne

und Gehälter für April stehen

weiterhin aus und die geplante

Glasfaserfabrik ist wohl auch

Geschichte. Währenddessen

wird Adam Wagner als

„Firmenbestatter“ gehandelt.

25. April 2014: „Rennen gegen

die Zeit“ - einige alte Investoren melden sich zu

Wort, Flughafengegner fordern die Abwicklung,

die Mitarbeiter hoffen.

30. April 2014: Die ungarische Wizz Air bekennt

sich zum Flughafen und bekräftigt ihr weiteres

Engagement beim Erhalt des Flughafens.

1. Mai 2014: Es wird bekannt, dass der Flughafen

noch weitere Ausstände hat, alleine bei den

Stadtwerken und den Entsorgungsbetrieben

Lübeck im sechsstelligen Bereich.

3. Mai 2014: Nun ist auch die Muttergesellschaft

3Y Logistic endgültig am Ende und hat Insolvenz

angemeldet. Dieses hat aber keine weiteren

Auswirkungen auf den Lübecker Flughafen.

4. Mai 2014: Ist die Holtenau-Lösung die Option

zum Weiterbetrieb? Die Hansestadt Lübeck lehnt

dieses ab, aber einen Plan B hat sie auch nicht.

7. Mai 2014: Die Stadt entwickelt nun doch einen

Plan B zur Aufrechterhaltung des Betriebs, bevor-

zugt aber einen potentiellen Investor.

8. Mai 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) und

sein Wirtschaftssenator Sven

Schinder (SPD) geben beide

zu, bereits seit Oktober von

den Zahlungsschwierigkeiten

gewusst zu haben. Auf Grund

der hohen Wahrscheinlichkeit,

dass Mohammed Rady Amar

bei öffentlich Bekanntwerden

der Schwierigkeiten seine

Rücktrittsoption genutzt hätte,

wurde der Bürgerschaft allerdings kein Bericht

erstattet, zumal anschließend wieder Zahlungen

geflossen sind. Andernfalls wäre der Flugbetrieb

unnötig in Gefahr gebracht worden.

13. Mai 2014: Wie bereits nach dem

Zweiten Weltkrieg geschehen, bieten

sich der Aero Club von Lübeck und der

Lübecker Verein für Luftfahrt an, den

Flughafen in einer reduzierten Weise

gemeinsam weiter zu betreiben, wenn

die Stadt Lübeck dafür einen jährlichen

Zuschuss bereitstellt.

22. Mai 2014: Die Pilotenvereinigung

Cockpit vergibt mal wieder einen „Roten Stern“

an den Lübecker Flughafen — diesbezüglich

verweisen wir gerne auf unser Jahrbuch 2013.

23. Mai 2014: Obwohl die Staatsanwaltschaft

von Amtswegen eine Insolvenzverschleppung

bereits untersucht, wurde der Notgeschäftsführer

Siegmar Weegen trotzdem von Matthias Freitag,

selbst Mieter am Flughafen, wegen Verdacht

auf Betrug und Insolvenzverschleppung ange-

zeigt. Obendrauf fordert er die Ablösung von

Siegmar Weegen und dem Insolvenzverwalter

Klaus Pannen. Es scheint so, dass diese Anzeige

eine Retourkutsche ist, da Matthias Freitag mit

dem Altstadt Reisekontor und der im ersten Bie-

terverfahrenen unterlegenen in Düsseldorf an-

sässigen sbc Restrukturierung & Investments AG

nicht zum Zuge kam.

24. Mai 2014: Selbst die Politik hält die Anzeige

von Matthias Freitag als reine Stimmungsmache

und definitiv nicht für zielführend.

27. Mai 2014: Gegen den Insolvenzverwalter

Prof. Klaus Pannen hat Matthias Freitag

nun nichts mehr und hat die Anzeige zu

seiner Abberufung zurückgezogen, da

die dafür ursprünglich verantwortlichen

Kommunikationsprobleme nun geklärt

seien. An der Abberufung von Siegmar

Weegen hält er aber fest.

31. Mai 2014: In einen Schreiben wollen

Matthias Freitag und die Bruchpilot-

Gastwirte zusammen mit vielen weiteren

unbekannten Unterzeichnern durchsetzen, dass

das damalige Konzept der unterlegenen sbc

Restrukturierung & Investments AG als einzige

noch zu diskutierende Möglichkeit genutzt wird.

5. Juni 2014: Rätselraten um das Gelände der

geplanten Glasfaserfabrik, denn es ist unklar,

was passiert, wenn die Bürgerschaft den neuen

Bebauungsplan absegnet. Dem unbekannten

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Das Führungsduo in der Insolvenz:

Siegar Weegen und Prof. Klaus Pannen

Zunächst ratlos:

BM Bernd Saxe

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Adam Wagner könnte dann ggf. das Gelände

rein rechtlich gehören und es würde dann mit in

die Insolvenzmasse des Flughafens fließen.

12. Juni 2014: Die Staatsanwaltschaft bestätigt

den Verdacht auf Insolvenzverschleppung und

leitet ein offizielles Verfahren ein.

17. Juni 2014: Zum Winterflugplan will die irische

Ryanair Lübeck nach über 14 Jahren aus dem

Streckennetz streichen. Diese Entscheidung

kommt zur Unzeit, da die Gespräche mit den

möglichen Investoren schon weit fortgeschritten

sind und damit Nachteile erwartet werden.

18. Juni 2014: Auf einer Betriebsversammlung

macht der Insolvenzverwalter Klaus Pannen den

Mitarbeitern große Hoffnungen, dass der Betrieb

auch nach dem Ende der vorläufigen Insolvenz

weitergehen werde.

19. Juni 2014: Insolvenzverwalter Klaus Pannen

will allen Mitarbeitern kurzfristig die Kündigung

aussprechen, um den potentiellen Investoren

entgegen zu kommen.

20. Juni 2014: Die Kündigungsankündigung hat

der Insolvenzverwalter zurückgenommen, da es

nun doch nicht mehr notwendig erscheint.

21. Juni 2014: Nicht erst zum Flugplanwechsel im

Herbst sondern bereits im August wird Lübeck

von der irischen Ryanair nicht mehr angeflogen,

um Entschädigungszahlungen an die Passagiere

in der unsicheren Lage zu entgehen.

25. Juni 2014: Eine Bürgerschaftssondersitzung

soll am 10. Juli 2014 stattfinden und über den

neuen Flughafeninvestor entscheiden.

26. Juni 2014: Falls der Investor in letzter Minute

doch noch abspringen sollte, dann würde die

Hansestadt Lübeck den Flughafen notfalls auch

auf Sparflamme (Plan B) wieder selbst betreiben.

Die Ryanair streicht auch alle noch verbliebenen

Flüge im September und Oktober.

1. Juli 2014: Die vorläufige Insolvenz ist

beendet und ein neuer, allerdings noch

unbekannter, Investor ist gefunden. Alle

Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben,

wenn die Bürgerschaft am 10. Juli 2014

dem Betriebsübergang zustimmt.

2. Juli 2014: Den Segelfliegern ist es ab

sofort nicht mehr gestattet zu starten,

da eine gültige Nutzungsvereinbarung

nicht mehr vorliegt.

3. Juli 2014: Der Name des neuen Investors wird

bekannt gegeben. Es ist die PuRen Group aus

China, die über ihre Tochtergesellschaft PuRen

Germany GmbH mit dem Geschäftsführer

Yongqiang Chen den Flughafen übernimmt.

5. Juli 2014: Die PuRen Group hat sich in einer

Gruppe von anfänglich dreißig Investoren, die

am Lübecker Flughafen einsteigen wollten,

durchgesetzt. Ihre Bewerbung war dabei reiner

Zufall. Als die chinesischen Investoren zu Besuch

in Lauenburg waren, wurden sie von dem

Lauenburger Bürgermeister Andreas Thiede

(CDU) auf den insolventen Lübecker Flughafen

aufmerksam gemacht.

8. Juli 2014: Es gibt Unruhen um die Vollmachten

zum Vertragsabschluss, denn diese sollen nicht

vorgelegen haben.

10. Juli 2014: Die Bürgerschaft stimmt dem neuen

Investor zu, der sich im Vorfeld im Rathaus vorge-

stellt hat. Die Linken stimmten gegen ihn und die

Grünen enthielten sich der Abstimmung.

Damit kann der Betriebsübergang zum

1. August 2014 durchgeführt werden mit

Markus Matthießen als neuem Ge-

schäftsführer.

12. Juli 2014: Die ersten Pläne werden

öffentlich, wobei kein überhastetes Han-

deln betont wird.

16. Juli 2014: Trotz eines neuen Investors

kommt die irische Ryanair erst einmal

nicht nach Lübeck zurück, sondern fliegt ab

dem Winterflugplan von Hamburg nach Portu-

gal. Die Lübecker Ziele werden somit nicht nach

Hamburg umgelegt.

22. Juli 2014: Der neue Investor Yongqiang Chen

besucht Lübeck und stellt sich persönlich vor.

31. Juli 2014: Um kurz nach 13 Uhr hebt die zu-

nächst letzte Ryanair-Maschine in Richtung

Palma de Mallorca ab.

1. August 2014: Mit einer feierlichen Übergabe

des Flughafens ist dritte Privatisierung nach

Infratil und der Yasmina mit vielen geladenen

Gästen gefeiert worden. Passend dazu wurden

gleich für den Herbst Charterflüge nach Antalya

präsentiert.

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Der Neue im Amt:

Markus Matthießen

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7. August 2014: Die ungarische Wizz Air setzt ihre

Ankündigung aus der Insolvenzphase um und

wird ab April 2015 den Lübecker Flughafen mit

der lettischen Hauptstadt Riga verbinden.

1. September 2014: Ohne große Ankündigung

und ohne eine öffentlichkeitswirksame Mitteilung

in der Presse wurde die neugegründete PuRen

Airlines GmbH in das Handelsregister (HRB 14202

HL) eingetragen. Der Geschäftszweck wurde als

„Betrieb einer Luftverkehrsgesellschaft für die

Beförderung von Personen, Gepäck, Post und

Fracht sowie weiteren Zweigen“ allerdings sehr

allgemein gehalten.

2. September 2014: Auch die Segelflieger dürfen

vorerst bis Ende des Jahres wieder abheben.

7. Oktober 2014: Nach einer Vorlage

des Rechnungsprüfungsamts mit allen

offenen Forderungen seitens der Stadt

hat der Hauptausschuss eine überfällige

Reform des Mahnwesens beschlossen.

7. November 2014: Der Flughafen wird

die erst kürzlich temporär verlängerte

Nutzungsvereinbarung für den Segelflug

des Aero Club von Lübeck nicht erneut

verlängern. Somit wäre theoretisch der

31. Dezember 2014 der letzte nutzbare Flugtag.

1. Dezember 2014: Auf dem vom Aero Club von

Lübeck genutzten Segelfluggelände sollen in

Kürze weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen

entstehen. Aus diesem Grund muss der Aero

Club das Flughafengelände verlassen. Da im

Winter allerdings nichts passieren wird, erhalten

die Segelflieger eine letzte Fristverlängerung der

Nutzungsvereinbarung bis zum 31. März 2015.

Die Wochen und Monate der Insolvenzphase

waren sicherlich kein Highlight des Flughafens

und wahrlich nicht nur für die Mitarbeiter kein

einfaches „Zuckerschlecken“.

Es gab ein unglaubliches Presseecho und der

Flughafen hat es sogar das ein oder andere Mal

in die Hauptnachrichtensendungen diverser

Fernsehkanäle geschafft. Leider nicht in die posi-

tiven Nachrichten, wie es eigentlich wünschens-

wert gewesen wäre. Fairerweise möchten wir

auch explizit die solide redaktionelle Berichter-

stattung im Radio und im Fernsehen so-

wie im Printbereich lobend erwähnen,

die fast ausnahmslos immer objektiv,

korrekt und aktuell war. Dieses kann bei

solch einem komplizierten Thema nicht

immer erwartet werden.

Selbst Mitglieder des Pro Airport Lübeck

e. V. sahen in den „dunklen Wolken“

sich bedrohliche Szenarien entwickeln

und fragten sich mehr als nur einmal,

ob und wie es überhaupt weitergehen könne.

Es war schon schwierig genug zu glauben, wie

diese vertrackte Situation so kurz vor dem Beginn

des Hauptsacheverfahrens zur Planfeststellung

vor dem OVG entstehen konnte, aber zweifels-

ohne erschüttert hat uns, wie Prof. Mohammed

Rady Amar mit seiner gesamten Belegschaft um-

gesprungen ist und den leichten Weg des Ver-

schwindens wählte. Dieses ist nicht nur dreist son-

dern unverantwortlich und wird dem Engage-

ment der Flughafenmitarbeiter in keiner Weise

gerecht. Wir können nur hoffen, dass irgend-

wann der Zeitpunkt erreicht sein wird, an dem er

sich dafür verantworten muss.

Trotz alledem war die eingeleitete Insolvenz die

beste aller Entscheidungen, denn ursprünglich ist

die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit der 3 Y

das Problem gewesen und nicht der Flughafen

selbst. Es sicherte ihn aber vor einem möglichen

Ausplünderungsversuch durch die neuen und

unbekannten Eigentümer und sicherte auch die

Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter. Nur ein

neutraler und kompetenter Insolvenzverwalter

kann an so einem Zeitpunkt noch die besten

Chancen herausholen, um den Fortbestand zu

sichern. All dies wäre nicht möglich gewesen,

wenn keine Insolvenz eingeleitet worden wäre.

Nicht nur das Führungsduo, bestehend aus dem

Notgeschäftsführer Siegmar Weegen und dem

Insolvenzverwalter Klaus Pannen, haben in dieser

Phase eine hervorragende Leistung erbracht,

sondern auch das gesamte Team von ihnen.

Aus diesem Grund:

Für eine positive Zukunft drückt der gesamte Pro

Airport Lübeck e. V. den neuen Betreibern aus

China und der alten Mannschaft vor Ort ganz

fest alle vorhandenen Daumen.

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Aus China:

Yongqiang Chen

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RYANAIR & WIZZ AIR

Bevor im Frühjahr die Episode um die Insolvenz

startete, entschied die irische Ryanair bereits im

Vorfeld, dass die zweitälteste Verbindung nach

Stockholm-Skavsta zum 10. Januar eingestellt

wird. Sie wurde im April 2003 als zweite Linie

nach London-Stansted aufgenommen.

Ab diesem Zeitpunkt war die Ryanair nicht mehr

der „Platzhirsch“ am Lübecker Flughafen, denn

die ungarische Wizz Air bot einen Abflug mehr

pro Woche an.

Leider sollte sich der negative Trend auch im

Sommerflugplan fortsetzen, denn entgegen den

ursprünglichen Plänen hat die Ryanair auch die

Ziele nach Trapani auf Sizilien sowie nach Girona

in Spanien ersatzlos gestrichen.

Schlussendlich begann der Anfang vom Ende

denn Mitte Juni, als die Ryanair ganz spontan

ankündigte, ab Oktober den

Flughafen Lübeck

gar nicht mehr zu

nutzen. Begründet wurde

dieser Entschluss damit,

dass es am Flughafen

auf Grund des derzeit

laufenden Insolvenzverfahrens nicht die nötige

Planungssicherheit gäbe, die Ryanair für den

Betrieb benötige. Kurz vor Ablauf des vorläufigen

Insolvenzverfahrens macht diese Entscheidung

die Verhandlungen mit den noch vorhandenen

potentiellen Investoren natürlich nicht einfacher,

da dem Flughafen damit eine wirtschaftliche

Basis weggenommen

wurde. Fraglich ist, wie

nun andere Fluglinien

reagieren werden, die

immer Ryanair als Grund ge-

nannt haben, den Flughafen Lübeck

nicht zu nutzen.

Einerseits kann man diese Entscheidung aus rein

wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus

nachvollziehen, aber andererseits hätte Ryanair

durchaus noch zwei Wochen Spielraum gehabt,

um zu sehen, wie es am Flughafen mit einem

potentiellen Investor weitergeht. So gesehen ist

die Haltung der ungarischen Wizz Air erheblich

geschäftsfreundlicher, da diese die Entwicklung

z u e r s t abgewartet hat.

N u r vier Tage später war

dann klar, dass die

Ryanair ihre Flüge

bereits ab August

aussetzen wird und

damit auch auf

das Feriengeschäft

a b Lübeck verzichtet. Seitens Ryanair

hat sich an der Begründung nichts geändert.

Obwohl im Juli klar war, dass der Flughafen mit

der PuRen einen neuen Investor bekommt, ver-

kündet die Ryanair ihren Komplettabzug aus

Lübeck, um zum Hamburger Flughafen zu wech-

seln. Allerdings werden die Lübecker Ziele nicht

einfach nach Hamburg umgelenkt, denn ab

Hamburg werden zwei

komplett neue Ziele nach

Portugal aufgenommen.

Am 31. Juli flog

die zunächst

letzte Ryanair-

M a - schine nach

Palma de Mallorca und beendete somit eine

über 14 Jahre andauernde Geschäftsbeziehung.

Es wurde zwar nie von einem endgültigen Ende

gesprochen, allerdings muss nun abgewartet

werden, wie wohl sich die Ryanair in Hamburg

fühlt und ihre mittelfristige Pläne aussehen, wenn

es um die Verteilung der neuen Flugzeuge geht,

die sie in den nächsten fünf Jahren von Boeing

erhalten wird.

Im Gegensatz zu Ryanair wird die ungarische

Wizz Air auch weiterhin auf Lübeck setzen und

kündigte im August schließlich das an, was sie

bereits im Vorfeld und während der vorläufigen

Insolvenz angedeutet hatte: Ab April 2015 wird

sie Lübeck zweimal pro Woche mit der lettischen

Hauptstadt Riga verbinden.

Insgesamt betrachtet hat die Ryanair ihr allseits

bekanntes knallhartes Geschäftsgebaren mal

wieder unter Beweis gestellt. Zeitgleich sieht

man, dass sich die Wizz Air als der bessere Ge-

schäftspartner herausgestellt, da sie erheblich

zuverlässiger ist. Aber wie werden sich nun die

anderen Fluggesellschaften positionieren? Wir

hoffen nur das Beste für den Flughafen Lübeck.

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Die eine bleibt: Wizz Air

Die andere geht: Ryanair

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EU-FLUGHAFENBEIHILFEREGELUNG

Im Februar des vergangenen Jahres kürzte die

EU-Kommission die Möglichkeit der Flughäfen,

um in den Genuss von staatlichen Beihilfen zu

kommen. Die Grundaussage ist, dass ab sofort

staatliche Betriebsbeihilfen nur noch über einen

Zeitraum von zehn Jahren erlaubt sind.

Für den Lübecker Flughafen war dies ein gutes

Zeichen, da damit vermutlich auch endlich die

beiden laufenden EU-Beihilfeverfahren beendet

werden.

Die neuen Leitlinienziele sind ganz klar definiert:

• Die bisher unzulässigen Beihilfen zum laufenden

Betrieb dürfen maximal zehn Jahre gewährt

werden, danach müssen „Schwarze Zahlen“

erreicht sein;

• Unter bestimmten Voraussetzungen sind für

Fluggesellschaften und für Infrastrukturmaßnah-

men Anschubfinanzierungen erlaubt;

• Vergangene Betriebsbeihilfen sollen zwar nach

den neuen Regeln beurteilt werden, Beihilfen

für die Infrastruktur allerdings nach den alten.

Da der Flughafen zwischenzeitlich nicht mehr

der Hansestadt Lübeck gehört, sind diese neuen

Regeln nur bedingt auf Lübeck anwendbar.

Auf unserer Jahresauftaktveranstaltung 2014 am

8. März (sehen Sie dazu auch auf Seite 15 nach)

hatten wir dies aus diesem Grund zum Topthema

auserkoren, um die genauen Auswirkungen der

Änderungen auf den Lübecker Flughafen näher

zu erläutern.

Aber sehen Sie die Auswirkungen selbst…

Auch zukünftig wird es durchaus möglich sein

Fördergelder für bestimmte, genehmigte Investi-

tionen zu erhalten. Dafür gelten aber strenge

Richtlinien und für alle Flughäfen die gleichen

Grundbedingungen.

Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof hat Ge-

nugtuung verschafft: Denn am 9. September

verkündete es, dass beide EU-Beihilfeverfahren

wegen offensichtlicher Beurteilungsfehler der EU-

Kommission nichtig sind. Allerdings ficht dies den

Ursprungskläger Air Berlin nicht an, so dass die

Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) in

Schleswig weiterverhandelt werden muss.

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ÜBER DEN TELLERRAND: ROSTOCK-LAAGE

Nachdem wir im vergangenen Jahrbuch den

neu errichteten Flughafen Kassel-Calden näher

betrachtet hatten, werden wir in diesem Jahr

den rund 120 Kilometer entfernten Flughafen

Rostock-Laage in Augenschein nehmen. Gera-

de weil die Hansestadt Rostock eine ähnliche

Größe wie Lübeck hat, ist der Vergleich beider

Flughäfen äußerst interessant.

Die Lage beider Flughäfen ist nahezu identisch,

da jeweils ein Autobahnanschluss verfügbar ist.

Hier kann der Lübecker Flughafen allerdings

auch mit seinem Bahnanschluss punkten. In der

Nähe beider Flughäfen befindet sich mit Berlin

und Hamburg eine Metropole, die aber selbst

über mindestens einen Flughafen verfügen.

Im Gegensatz zum Lübecker Flughafen wird der

Rostocker auch militärisch genutzt, was sich in

diesem Fall äußerst positiv auswirkt, da sehr viele

Kosten (z. B. die Luftsicherung) somit vom Bund

getragen werden und die Flughafengesellschaft

entlasten. In Lübeck müssen diese Kosten immer

selbst erwirtschaftet werden.

Aber nicht nur vom Bund bekommt der

Rostocker Flughafen Unterstützung sondern

auch vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Im

Januar des vergangenen Jahres verdoppelte

das Land für vier Jahre seine Zuschüsse auf eine

Million Euro jährlich. Obendrauf zahlen die drei

Gesellschafter (die Rostocker Versorgungs- und

Verkehrsholding GmbH, der Landkreis Rostock

und die Stadt Laage) auch weiterhin jährlich 1,8

Millionen Euro. Die jährliche Förderung in Rostock

beträgt somit satte 2,8 Millionen (ohne die vom

Bund übernommen Kosten). In Lübeck gibt es

derartige Zuschüsse nicht!

Obwohl die verdoppelte Landesförderung auch

an gewisse Mindestpassagierzahlen gebunden

ist und kurz darauf im Februar bekannt wurde,

dass der Flughafen Rostock wohl seine Statistik

geschönt hatte und jeder dritte Passagier nicht

zum Kerngeschäft des Flughafens gehöre, ist

wohl davon auszugehen, dass das Land seine

Förderzusage nicht zurücknehmen wird.

Sicherlich ist der Flugplan ab Rostock, der neben

Charterverkehr sogar innerdeutsche Flüge nach

Köln, Stuttgart und München im Angebot hat,

teilweise interessanter als der Lübecker. Aber es

liegt doch auf der Hand, dass dieses nur auf

Grund der besseren Förderungsbedingungen

der Fall ist. Selbst in Schleswig-Holstein sollte es

bekannt sein, dass neue Flugverbindungen auf

Basis der Wirtschafts– oder Tourismusförderung

entstehen.

Allerdings ist PuRen als neuer Flughafenbetreiber

durchaus gewillt, im Zuge seiner Möglichkeiten

auch ab Lübeck ein entsprechendes Angebot

zu etablieren.

Betrachtet werden muss in diesem Zusammen-

hang auch die neue EU-Förderrichtlinie (näheres

dazu finden Sie auf Seite 11). Als sogenannter

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Randflughafen hat Rostock das Glück, öffentlich

gefördert werden zu dürfen. In Lübeck sähe das

auf Grund der Nähe zu Hamburg anders aus,

wenn er nicht privatisiert wäre. In diesem Fall

kann die Infrastruktur in Lübeck auch weiterhin

öffentlich gefördert werden, aber es darf eben

keine öffentlichen Betriebszuschüsse u. a. zum

Verlustausgleich geben.

Es gibt durchaus noch mehr Vergleichspunkte:

So ist der Lübecker Flughafen beispielsweise mit

seinem Instrumentenlandesystem ILS CAT II eine

Stufe höher kategorisiert, als der Rostocker mit

dem ILS CAT I und Rostock fertigt die Fluggäste

nicht in einem Zelt ab.

Schlussendlich muss man feststellen, dass es im

Moment in Rostock scheinbar besser läuft als in

Lübeck, aber wir werden sehen, was PuRen in

den nächsten Monaten noch so anstellen wird

und wie sich die Situation ändert, wenn endlich

die lang ersehnte Klarheit im OVG-Verfahren zur

Planfeststellung feststeht.

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Aus dem Schwarzbuch 2014 des Bundes der Steuerzahler über deutsche Flughäfen:

• Mecklenburg-Vorpommern hat eine völlig überdimensionierte Flughafenhafenlandschaft

• Ist Kassel-Calden über 2017 hinaus zu retten?

• 50 Millionen Euro illegale Beihilfen für Zweibrücken

• 32,5 Millionen Euro für überflüssigen Euro-Hawk-Flugplatz Schleswig-Jagel

• Berlin-Brandenburg dümpelt weiter planlos vor sich hin

• Prüfungsloser 5 Millionen Euro Kredit an dauerdefizitäre Frachtfluggesellschaft in Rheinland-Pfalz

→ Fällt Ihnen etwas auf? Der Flughafen Lübeck ist selbst bei dieser großen Auswahl nicht dabei.

Selbst der Freistaat Bayern ist sich der Bedeutung

von Flughäfen bewusst. Zusammen mit der Stadt

Nürnberg hat er dem verschuldeten Nürnberger

Flughafen Zuschüsse und Darlehen in Höhe von

70 Millionen Euro zukommen lassen. Alleine 40

Millionen Euro werden dafür verwendet, um das

Kapital der Flughafengesellschaft aufzustocken

und das Finanzpolster zu erhöhen.

Das für die aktuelle Passagierzahl völlig überdimensionierte und vom Land geförderte Terminal von innen und außen.

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STATISITK

Das vergangene Jahr schlägt sich auch in den

Passagierzahlen nieder, die erneut nach unten

gesackt sind, allerdings noch schlechter hätten

ausfallen können. In der rechts nebenstehenden

Tabelle sind die Lübecker Passagierdaten 2014

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8,

Reihe 6.1, 2014, Kapitel 2.2.1, 2.3.1 und 2.3.2) kurz

zusammengefasst. Der innerdeutsche Verkehr

von und nach Lübeck selbst ist nur einmal (also

222 Passagiere) in die Summierung eingeflossen.

Die Abwanderung der Ryanair zum Sommer hat

sich extrem niedergeschlagen, denn alleine für

Italien und Spanien hätten die Zahlen doppelt so

hoch sein können, ebenso für Portugal und

Schweden, die trotz Ankündigung doch nicht

wieder aufgenommen worden sind.

Da die Wizz Air im vergangenen Jahr kein neues

Ziel aufgenommen hat, sind die Zahlen für Polen

und die Ukraine stabil geblieben. Dieses ist sehr

interessant, denn gerade wegen der immer

noch anhaltenden Ukraine-Krise ist der dortige

Luftraum nicht immer nach Plan ansteuerbar

und hat zu einigen Verschiebungen auch im

Lübecker Flugplan geführt. Entgegen unseren

Befürchtungen hat die Wizz Air diese Verbindung

dennoch nicht eingestellt und wird sie auch in

Zukunft bedienen.

Der Charter-Verkehr ist leider immer noch nicht

nennenswert, dennoch konnten im Herbst trotz

der Flughafeninsolvenz kurzfristig ein paar Flüge

in das türkische Antalya stattfinden.

Alle innerdeutschen Flüge fanden individuell

statt, da es bekanntermaßen seit der letzten

Hahn-Verbindung keinen Linienverkehr von

und nach Lübeck innerhalb von Deutschland

mehr gibt.

Neben den Charter– und Linienverbindungen

lebt der Lübecker Flughafen auch gerade von

diesen individuellen Flugverbindungen, die

immer wieder für eine Überraschung gut sind.

Im September landete so beispielsweise der

nigerianische Staatspräsident Goodluck Ebele

Jonathan mit seiner Regierungsmaschine

(einer weißen Boeing 737) zu einem knappen

privaten Kurzbesuch in Lübeck.

Für das Jahr 2015 erwarten wir eine ähnliche

Passagieranzahl, da einerseits die fehlenden

Ryanair-Passagiere durch die beiden neuen

Wizz Air Destinationen nach Riga und Skopje

nicht komplett ausgeglichen werden können,

andererseits ist es immer noch möglich, dass

kurzfristig weitere Charterverkehre von Lübeck

aus abheben.

Letztendlich ist dieses alles nicht befriedigend,

aber in Anbetracht der Tatsache, dass es in

diesem Jahr hoffentlich zur OVG-Verhandlung

kommen wird und dass Anfang 2015 schon ein

paar kleine positive Schritte zur Normalisierung

erkennbar waren, ist es durchaus möglich,

dass in den nächsten Monaten noch so einige

positive Überraschungen passieren werden

und auch die Passagierzahlen wieder steigen.

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VERANSTALTUNGEN DES PRO AIRPORT LÜBECK E. V.

Im vergangenen Jahr hat sich der Pro Airport

Lübeck e. V. häufiger in der Öffentlichkeit zeigen

können als es in den vergangenen Jahren der

Fall war. Darauf sind wir selbst ein wenig stolz,

denn mit dem Jahresauftakt im März und der

dortigen Präsentation über die Auswirkungen

der neuen EU-Förderrichtlinien gelang uns gleich

ein großer Erfolg. Dieser wurde nur vom Vortrag

über den fast vergessenen Lübecker Flughafen

auf dem Priwall getoppt.

Im März luden wir alle interessierten Personen in

den Hanseatischen Hof ein, um sich ein Bild über

die neuen EU-Förderrichtlinien zu machen und

um sich ein Bild über die aktuelle Lage am Lübe-

cker Flughafen zu machen. Als größte Überra-

schung hatten wir extra den ersten Verhand-

lungstermin am OVG in Schleswig im Gepäck,

aber leider kam es bekanntermaßen ja anders.

Dennoch war der Nachmittag äußerst kurzweilig

und im Anschluss hatten unsere vierzig Gäste

ausgiebig Zeit sich bei Kaffee und Kuchen auszu-

tauschen.

Im Mai hatten wir den renommierten Dozenten

Günter Meyer im Hanseatischen Hof zu Besuch,

der einen sehr lebendigen und mitreißenden

Vortrag über den alten Lübecker Flughafen auf

dem Priwall im Gepäck hatte. Mit fast sechzig

Zuhörern war dieses die bisher meistbesuchte

Veranstaltung des Pro Airport Lübeck e. V. Herr

Meyer schaffte es, dass sich alle Zuhörer nicht

nur sehr amüsierten sondern sich auch rege bei

der anschließenden Fragerunde beteiligten.

So wunderte es uns schlussendlich auch nicht,

dass sich der anschließende Brezelabend in die

Länge zog und Herr Meyer sehr gefragt war. Er

beantwortete alle Fragen zur Zufriedenheit aller

und wir danken ihm hier ausdrücklich nochmals

für seinen Vortrag. Weiter gab es an dem Abend

viele Fragen zum in Schieflage geratenen Flug-

hafen, die wir gerne beantwortet hätten, aber

es nicht konnten. Wir konnten nur einen groben

Überblick geben, wie es weitergehen könnte.

Rückblickend betrachtet hat sich unser Ausblick

aber größtenteils als richtig erwiesen, denn mit

einem neuen Eigentümer wurde viel gerettet.

Erstmalig hatte der Pro Airport Lübeck e. V. in

Zusammenarbeit mit dem Fluglehrer Horst Rux es

ermöglicht, dass Schulklassen sich das Fliegen

näher bringen lassen können.

Dazu fand im Frühjahr ein kleines Gewinnspiel

statt, bei dem es darum ging, Grundwissen der

Fliegerei richtig zu beantworten.

Ganz recht herzlich gratulieren konnten wir einer

Klasse der Grund– und Gemeinschaftsschule St.

Jürgen sowie zwei Klassen des Gymnasiums am

Tannenberg aus Grevesmühlen.

Die positive Resonanz aller Veranstaltungen hat

uns sehr in unserer Arbeit bestärkt und wieder

einmal mehr bewiesen, wie vielfältig die Wahr-

nehmung über den Lübecker Flughafen in der

Öffentlichkeit ist. Auch für das Jahr 2015 planen

wir wieder interessante Veranstaltungen für Sie.

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Impressionen von unseren Vorträgen.

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WIR ÜBER UNS

Wer wir sind. Der Pro Airport Lübeck e. V. besteht aus rund vierzig interessierten Personen an der Luftfahrt, die sich zudem positiv für die Lübecker Regi-

on einsetzen wollen. Unser Ziel ist es, Sie über die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten des Lübecker Flughafens mit denen dazugehörigen Infor-

mationen aus der Luftfahrt, sowie den ökologischen, ökonomischen und technischen Zusammenhängen, aufzuklären. Durch das breite berufliche

Spektrum unserer Mitglieder ist es uns möglich, jederzeit auf ein fundiertes und kompetentes Wissen zurückzugreifen, um auch nah an der „Materie“

zu sein. Die diversen Standpunkte von Initiativen, von Parteien, der Wirtschaft und vom Flughafen selbst, hinterfragen wir kritisch und legen Ihnen un-

sere Sichtweise dar. Wir dienen dabei keiner Fluggesellschaft oder dem Flughafen selbst. Das in unserem Vereinsnamen vorkommende Wort „Pro“

versteht sich somit auch nicht als Affront, denn es stellt nur unsere positive Grundauffassung gegenüber dem Lübecker Flughafen dar. Um auch zu-

künftig qualitativ hochwertige Vereinsarbeit leisten zu können, sucht der Pro Airport Lübeck e. V. immer wieder gerne engagierte Mitstreiter.

Unsere Mitglieder. Unsere Mitglieder haben unterschiedliche Altersklassen und wohnen durchweg in Norddeutschland. Sie kennen dadurch die spezi-

fischen Interessen der einzelnen Ortschaften und der dort sesshaften Interessenvereine somit am Besten. Ihr breitgefächertes Berufsspektrum hilft uns

ferner, unser Wissen immer weiter zu vertiefen. Somit haben wir vielfältige Möglichkeiten, um auf fast alle Fragen innerhalb kürzester Zeit eine kompe-

tente Antwort zu liefern. Weiterhin stehen viele Mitglieder im persönlichen Kontakt zueinander, so dass das Vereinsleben selbst durch die Mitglieder

gefördert wird und der Austausch von Wissen und Informationen zügig voranschreitet. Durch ihre rege Beteiligung an unserem vereinsinternen Forum

gelingt es ihnen immer wieder, dem Vorstand wichtige Dinge für seine Arbeit mitzugeben. Wenn unsere Mitglieder weiterhin so engagiert sind und

somit das Rückgrat des Pro Airport Lübeck e. V. bilden, ist es uns auch zukünftig möglich immer besser zu werden.

Was wir für Sie tun. Unsere Leistungen beinhalten Themen rund um den Flughafen Lübeck: Neben dem Angebot an Informationsveranstaltungen zu

aktuellen und allgemeinen Themen, nehmen wir auch an diversen Gremien zum Flughafen Lübeck teil, um immer direkt und umfassend informiert zu

sein. Des Weiteren stehen wir Ihnen auch gerne als neutraler Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Lübecker Flughafen und seiner aktuellen Lage zur

Verfügung. Auf unserer ständig aktualisierten Homepage finden Sie tagesaktuelle Themen und Stellungnahmen, Reiseberichte und eine Fotodaten-

bank mit Bildern von unseren Mitgliedern, die Ihnen Anreize für Ihren Aufenthalt vor Ort geben sollen. Etwaige Fragen von ausländischen Gästen, die

den Flughafen Lübeck nutzen möchten, können wir dabei in mehr als zehn verschiedenen Fremdsprachen beantworten. Aber um auch über die

Probleme in anderen Regionen informiert zu sein, arbeiten wir u. a. mit den Vereinen „Hahn-Infos e. V.“ aus dem Hunsrück und der „Bürgeraktion PRO

Flughafen e. V.“ aus Frankfurt am Main zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht allen Beteiligten ihre regionalen Horizonte zu erweitern.

Was wir für unsere Mitglieder noch tun. Ergänzend zu den bereits genannten Leistungen, erhalten unsere Mitglieder selbstverständlich zusätzliche Ben-

efits, die Ihnen auch Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Vereins eröffnen. Es existiert so die Möglichkeit zur Teilnahme an internen Veranstaltun-

gen mit der Anwesenheit von vereinsfremden Personen, die es ihnen erlaubt fachspezifisch zu diskutieren sowie kompetente Antworten zu erhalten.

Auch können sie ihre eigene Kompetenz in den Mittelpunkt stellen und selbst über Themen referieren. In dem Mitgliederbereich unserer Homepage ist

es möglich sich im Forum untereinander auszutauschen und auf Dokumente, die den Flughafen Lübeck und die allgemeine Luftfahrt betreffen, zuzu-

greifen. Sie können dabei auch selbständig an unserer Homepage mitwirken und ihre Meinungen, Neuigkeiten, Fotos und Reiseberichte einstellen.

Zusätzlich werden allen Mitgliedern zeitnah aktuelle und brisante Informationen zum Flughafen Lübeck per eMail zugestellt.

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UNSER ANTRIEB

Allein gelassen. Obwohl der Flughafen Lübeck erfolgreich an einen privaten Investor veräußert wurde, ist sein Rückhalt in Teilen der Politik und der

Bevölkerung vor Ort immer noch nicht vollständig gegeben. Viele Flughafengegner versuchen es trotz alledem immer noch, dem Flughafen das

„Leben schwer zu machen“ und greifen dazu nach jedem Strohhalm. So lange es eine Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung

e. V. sowie unnachgiebige Kritiker gibt, so lange werden wir es auch als unseren Auftrag betrachten, den Lübecker Flughafen - bei seinen Bestrebun-

gen erfolgreich zu sein - zu unterstützen. Auch wenn der Flughafen nicht mehr vollends „Allein gelassen“ ist, so kann er doch jede Fürsprache durch-

aus vertragen. Wir versuchen auch weiterhin die Geschäftsführung sowie alle Mitarbeiter bestmöglich dabei zu unterstützen, ihr Ziel zu erreichen, wo-

für sie so lange gekämpft und gezittert haben.

Eine schallende Ohrfeige vom Land. Das Land Schleswig-Holstein, welches seit Mai 2012 von der sogenannten „Dänenampel“, bestehend aus der

SPD, den Grünen und dem SSW, regiert wird, hat sofort nach ihrer Machtübernahme jegliche Fördermittel für Flughäfen und Verkehrslandeplätze in

Schleswig-Holstein gestrichen. Unterdessen werden rund 120 Kilometer weiter östlich, am Flughafen Rostock-Laage, jährlich 500.000,- € für den Betrieb

bereitgestellt. Erst kürzlich wurde ein zweites Vorfeld für über 3.000.000,- € errichtet, zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern bezahlt. Das

25.000.000,- € Terminal, das ebenfalls zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert wurde, besitzt eine Kapazität von 1.000.000 Passagieren,

die der Flughafen Rostock-Laage noch lange nicht benötigt. Aber das Land Schleswig-Holstein zeigt dem Lübecker Flughafen die "lange Nase" und

sagt in ihrem Koalitionsvertrag lapidar, dass der Flughafen für ganz Schleswig-Holstein im benachbarten Bundesland Hamburg liegt. Wo bitte gibt es

eine solche Regierung nochmal?

Die Europäische Union und die Gerichte. Wir erwarten von der Europäischen Kommission und den deutschen Gerichten endlich endgültige Entschei-

dungen, damit die notwendige Rechtssicherheit hergestellt wird, die es schon seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Das hier "Eilentscheidungen" bis

zu neun Monate benötigen, widerspricht dem Begriff der „Eilentscheidung“ völlig. Und solange die Europäische Kommission in einem ähnlichen Tem-

po arbeitet, operiert die Zeit gegen den Lübecker Flughafen.

Flugverkehr. Derzeit fliegt nur die Fluggesellschaft Wizz Air den Lübecker Flughafen regelmäßig an. Ferner existieren regelmäßig diverse touristische

Sonderangebote und auch der Charterverkehr hat mit Antalya wieder „Flug“ aufgenommen. Aber das ist noch nicht genug, um den Flughafen in

schwarze Zahlen zu bringen. Jede Möglichkeit, die sich ergibt, werden wir nutzen, um den Flughafen für interessierte Firmen und Konzerne attraktiver

zu machen.

Einzugsgebiet und Infrastruktur. Im attraktiven Einzugsgebiet des Lübecker Flughafens wohnen 7.000.000 Menschen, die am Flughafen selbst eine sehr

gut ausgebaute Infrastruktur vorfinden und binnen zwei Stunden am Flughafen sein können. Es existiert eine Anbindung an die „Ostsee“-Autobahn

A20, die die Verbindung zur Autobahn A1 herstellt, eine Anbindung an die Bundesstraße 207n, einen regelmäßigen Stadtbus- und Regionalbusverkehr

sowie einen regelmäßigen Bahnverkehr nach Hamburg, Kiel, Lüneburg, Büchen und Ostholstein. Weiterhin gibt es jede Menge gut ausgebildete

Fachkräfte in der Region, viel Platz für weiteres Gewerbe, eine großartige Unterstützung der Lübecker Bürger und der hiesigen Wirtschaft, um genug

Argumente zum Fortbestand des Lübecker Flughafens zu liefern.

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nes in der Hand des Vorstandes. / §7.2.3.4 Wenn eine Entscheidung des gesam-ten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung nicht mehr eingeholt werden kann, kann der 1. Vorsitzende nach Einwilligung mindestens eines Stellvertreters bei wichtigen oder auch grundsätzlichen Entscheidungen eine bindende Erklä-rung abgeben, die nachträglich der Mitgliederversammlung mitzuteilen ist. / §7.2.3.5 Im Falle der Verhinderung betraut der 1. Vorsitzende einen seiner Stell-vertreter mit der Wahrnehmung seiner Befugnisse. / §7.2.4a Der Vorstand tritt auf Einladung des 1. Vorsitzenden zusammen. / §7.2.4b Auf Antrag mindestens zweier Vorstandsmitglieder hat der 1. Vorsitzende den Vorstand binnen acht Kalendertagen einzuberufen.

§8 Beiträge / §8.1 Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. / §8.2 Die Höhe des fälligen Mitgliedbeitrags und dessen Zahlungs-modalitäten regelt die Beitragsordnung (siehe auch §7.1.3). / §8.3 Den Mitglie-dern steht es frei, einen zusätzlichen ggf. zweckgebundenen Beitrag als Spende zu überweisen. / §8.4 Bezüglich der Beitragsgestaltung steht dem Vorstand ein Vetorecht zu, da hier finanzielle Zusammenhänge zu beachten sind, die dem "normalen" Mitglied nicht einfach ersichtlich sind. / §8.5 Die Beitragsordnung kann nicht eingezogen werden.

§9 Satzungsänderung / §9.1 Änderungen dieser Satzung können nur beschlos-sen werden, wenn der Antrag auf Änderung mindestens zehn Tage vorher allen Mitgliedern im Wortlaut schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zugegangen ist. / §9.2 Für die Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mit-glieder auf der Mitgliederversammlung erforderlich. / §9.3 Ein Sonderkündi-gungsrecht der Mitgliedschaft im Verein, auf Grund einer durch die Mitglieder-versammlung abgelehnten oder beschlossenen Satzungsänderung, ist ausge-schlossen.

§10 Auflösung des Vereins / §10.1a Die Auflösung des Vereins „Pro Airport Lübeck“ kann nur durch den Beschluss, der mit einer verlängerten Frist von sechs Wochen geladenen Mitgliederversammlung, mit der Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erfolgen. / §10.1b Erscheinen keine Mitglieder zu dieser Mitgliederversammlung, so kann der Vorstand mit 2/3-Mehrheit im Vor-stand den Verein auflösen. / §10.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwenden. / §10.3 Die Mitglieder haben im Falle der Vereinsauflösung keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. / §10.4 Im Falle der Auflösung des Vereins wählt die Mitgliederversammlung nach dem Auflösungsbeschluss zwei Liquidatoren aus den Reihen des Vorstandes.

§11 Beitragsordnung Die dieser Satzung im Anhang beigefügte Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung bis zu ihrer Überarbeitung und Verabschiedung der Überarbeitung durch die Mitgliederversammlung.

§12 Schlussbestimmung / §12.1 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Verabschie-dung in Kraft. / §12.2 Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, vom Amtsgericht Lübeck für die Eintragung geforderte Änderungen der Satzung vorzunehmen. / §12.3 Alle in der Satzung verwendeten maskulinen Formen sind auch für femini-ne Formen anzuwenden, ohne dass eine separate Nennung dafür notwendig wird.

§13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirk-sam oder undurchführbar sein oder nach Satzungsbeschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung des „Pro Airport Lübeck“ am nächsten kommen, die die Mitglie-derversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.

Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. / §6.5 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zu erklären; er wird mit dem Ablauf des Folgemonats oder mit dem vom Mitglied gewünschten Kündigungsdatum wirksam. Der Vorstand kann bei unge-bührlichem Verhalten, Verstoß gegen die Satzung und dem Verstoß gegen ethische Grundprinzipien den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Ausschlussbescheides Beschwerde einlegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss nach Bekanntgabe der Gründe. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem „Pro Airport Lübeck“, soweit sie während der Mitgliedschaft entstanden sind, müssen erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder auf Teile des Vereins-vermögens.

§7 Organe des Vereins / §7.1 Mitgliederversammlung / §7.1.1 Die Mitgliederver-sammlung umfasst die Mitglieder und die Mitglieder des Vorstandes. Sie ist das oberste Organ des „Pro Airport Lübeck“ und ihre Entscheidungen sind verbindlich für den Verein. Alle Mitglieder, die den fälligen Mitgliedsbeitrag bis zum Tage der Mitgliederversammlung vollständig bezahlt haben, sind stimmberechtigt. / §7.1.2 Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladung ordnungsgemäßes, zahlen-des Mitglied waren, ordnungsgemäß geladen sind. Eine ordnungsgemäße Ladung liegt vor, wenn 28 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) eingeladen wurde. / §7.1.3 Die Mitgliederversammlung - wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren; bestimmt die Anzahl der Stellvertreter; setzt den Beitrag sowie die verschiedenen Beitragsgruppen in der Beitragsordnung fest (siehe auch §8.4, „Vetorecht des Vorstandes); genehmigt den jährlichen Haushaltsplan; bestimmt mindestens zwei Kassenprüfer, wobei in begründeten Ausnahmefällen und auf einem positiv beschlossenen Antrag der Mitgliederversammlung auch nur ein Kassenprüfer zugelassen ist (Gelten gelassen wird hier als Begründung insbeson-dere das Fehlen geeigneter [gleich volljähriger und nicht im Vorstand beteiligter] Personen) und entlastet den Vorstand. Ferner entscheidet die Mitgliederversamm-lung über eingebrachte Anträge und kann einen haupt- oder ehrenamtlichen Geschäftsführer bestellen. Mit diesem hat der Vorstand des „Pro Airport Lübeck“ einen rechtsgültigen Vertrag über die Zusammenarbeit zu schließen. Spätestens zum Beginn und während seiner geschäftsführenden Tätigkeit muss er gleichzeitig auch Mitglied des „Pro Airport Lübeck“ sein und darf nicht dem Vorstand angehö-ren. / §7.1.4 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorstand gegengezeichnet wird und allen Mitgliedern zugeht. / §7.2 Vorstand / §7.2.1 Dem Vereinsvorstand gehören an: 1. Der 1.Vorsitzende, der sich auch „Vorstandsvorsitzender“ nennen kann 2. Bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, die sich auch „Vorstandsmitglieder“ nennen können 3. Der Schatzmeister, der in Perso-nalunion einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein und sich auch „Kassenwart“ nennen kann / §7.2.2a Vereinsvorstand im Sinne des §26 BGB ist der hier in §7.2.1 beschriebene Vorstand. Der 1. Vorsitzende einzeln oder je zwei andere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten den Verein nach außen. Meinungsäußerun-gen des Vereines müssen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes, unab-hängig von ihrer Vertretungsberechtigung, herausgegeben werden. / §7.2.2b Der Vereinsvorstand kann ein Mitglied des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit seines Amtes entheben, wenn diesem Verhalten, welches geeignet ist, den Verein zu schädigen (sowohl materiell als auch immateriell) vorgeworfen und nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt, wenn das Vorstandsmitglied gegen die Satzung verstößt oder aber vereinsschädigendes Verhalten abzusehen ist bzw. die Absicht zu solchem Verhalten geäußert wird. Gleiches gilt für außerhalb wie innerhalb des Vereines begangene, beabsichtigte oder angedrohte Straftaten bzw. Handlungen mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied des Vorstandes binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Enthebungsbescheides schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) Beschwerde einlegen. In diesem Fall entschei-det die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Da in der Regel die Mitgliederversammlung einmal jährlich tagt, ruht das Amt der Person mindestens bis zu dieser Mitgliederversammlung. / §7.2.3 Aufgaben des Vorstandes / §7.2.3.1 Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. / §7.2.3.2 Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. / §7.2.3.3 Der Vorstand entscheidet über organisatorische und andere wichtige Fragen. Grundsätzlich liegen Entscheidungen über die Finanzen des Verei-

§1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen „Pro Airport Lübeck“. Das Namenskürzel lautet „PAL“ oder „PALeV“. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Vereinsname den Zusatz "e. V.".

§2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist die Hansestadt Lübeck.

§3 Zweck des Vereins / §3.1 Der Verein „Pro Airport Lübeck“ leistet Aufklärungs-arbeit zum Thema Luftfahrt und vermittelt dazu weiterreichende Informationen im wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Zusammenhang. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Aufklärungsarbeit rund um den Flughafen Lübeck. Dazu wird der Verein Dialoge mit betroffenen Personen, mit der Ge-schäftsführung des Lübecker Flughafens und seinen Mitarbeitern, aber auch mit anderen Flughäfen, Initiativen, Parteien, Verbänden und der Wirtschaft führen und deren Standpunkte kritisch hinterfragen. Über Presse- und Öffentlichkeitsar-beit soll die Bevölkerung der Lübecker Region vorrangig und die Bevölkerung der Hamburger Metropolregion nachrangig über die Stichhaltigkeit dieser Argumente informiert und aufklärt werden. Das Ziel des „Pro Airport Lübeck“ ist es, eine positive Sichtweise auf die Entwicklung des Flughafens und die Chan-cen und Möglichkeiten, die sich aus diesen Entwicklungen für die Region erge-ben, darzustellen und den Flughafen Lübeck bei seinen Planungen positiv zu begleiten. Eine parteipolitische Arbeit ist kein Zweck des Vereines, wobei politi-sche Hintergründe – gerade bei Meinungsäußerungen des Vereines - jedoch aufgrund der Schwerpunktthemen nicht immer vermeidbar sind. Der Haupt-zweck des Vereines ist - auch bei Meinungsäußerungen - in jedem Fall der Bildungszweck. Diesem Zweck dienen turnusgemäße Treffen, Bildungsabende, Führungen, Pressearbeit, vereinsinterne Rundschreiben, öffentliche Veranstal-tungen sowie das Internetangebot des Vereines. / §3.2 Der „Pro Airport Lübeck“ ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und enthält sich diesbe-züglich jeglicher Äußerung. Mitglieder, die in politisch tätigen Gruppierungen tätig sind, vertreten in diesen nicht die Meinung des „Pro Airport Lübeck“, eben-so wird die Meinung der politischen Gruppierung nicht Gegenstand der Vereins-arbeit.

§4 Mittelverwendung / §4.1 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßi-gen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. / §4.2 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütun-gen begünstigt werden. / §4.3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwen-den.

§5 Gliederung Der Verein gliedert sich auf Wunsch der Mitglieder in Arbeitskrei-se, die jeweils formlos einen Sprecher zu bestimmen haben. Dieser berichtet dem Vorstand.

§6 Mitgliedschaft / §6.1a Mitglieder des „Pro Airport Lübeck“ können alle natürli-chen und juristischen Personen werden. / §6.2b Die Höhe des Beitrages regelt die Beitragsordnung. / §6.3c Neben der regulären Mitgliedschaft ist eine Förder-mitgliedschaft möglich. Diese beinhaltet das Informationsrecht, nicht jedoch ein Mitwirkungsrecht an Vereinsentscheidungen. / §6.2 Über die Aufnahme, die schriftlich und ggf. von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss, entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedsanträge abzu-lehnen, wenn absehbar ist, dass die Eintrittswilligen ausschließlich im Eigeninte-resse handeln bzw. der Satzung zuwiderlaufende Interessen verfolgen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann durch den Antragsteller binnen acht Kalendertagen ab Zugang der negativen Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Über die Aufnahme entscheidet dann endgültig die Mitgliederver-sammlung. / §6.3 Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn dem Antragsteller die Aufnahme schriftlich bestätigt wurde. / §6.4 Die Ernennung von Personen, die sich bei der Unterstützung des „Pro Airport Lübeck“ besonders verdient ge-macht haben, zu Ehrenmitgliedern ist zulässig. Die Ernennung erfolgt durch die

UNSERE SATZUNG

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MITGLIEDSANTRAG

Bitte kreuzen Sie die Art Ihrer Mitgliedschaft an*:

[ ] Ordentliches Mitglied (25,- € / Jahr) [ ] Ordentliches Mitglied, ermäßigt (18,- € / Jahr)

[ ] Juristische Person (100,- € / Jahr) [ ] Juristische Person, ermäßigt (50,- € / Jahr)

[ ] Fördermitglied (mind. 100,- € / Jahr)

Ich möchte Mitglied werden ab dem*: ___ . ___ . 20___

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Vorname* Name* (bzw. Firma und Ansprechpartner) Geburtstag*

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Straße* und Hausnummer* Postleitzahl* Ort*

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Telefon Telefax Mobil eMail-Adresse

Bitte kreuzen Sie an:

[ ] Die Satzung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese an.*

[ ] Die Beitragsordnung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese ebenfalls an.*

[ ] Ich möchte einen Zugang zum Online-Angebot vom Pro Airport Lübeck e. V. bekommen. Mir ist bewusst, dass dadurch alle anderen registrierten Mitglieder meinen Namen und meine eMail-Adresse erfahren und mich somit kontaktieren können.

Die für dem Online-Zugriff benötigten Angaben können jederzeit durch das Mitglied selbst angepasst und geändert werden. Eine Löschung des Benutzers

erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vereinsvorstand, sowie automatisch bei Austritt aus dem Pro Airport Lübeck e. V.

[ ] Bitte übersenden Sie mir ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, für das bequeme Lastschriftverfahren.

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Ort* Datum* Unterschrift*

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Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder des Mitgliedsantrages wahrheitsgetreu aus (Felder mit * sind Pflichtfelder) und versehen Sie ihn bitte mit dem Ort und Datum.

Abschließend müssen Sie diesen nur noch unterschreiben. Übersenden Sie uns Ihren Antrag bitte per Brief oder per Fax. Die notwenigen dafür Angeben finden Sie umseitig.

Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen auch eine Möglichkeit an, ganz bequem online Mitglied des Pro Airport Lübeck e. V. zu werden.

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IMPRESSUM

JAHRBUCH 2014

PRO AIRPORT LÜBECK e. V.

Pro Airport Lübeck e. V.

Postfach 10 22 45

23527 Hansestadt Lübeck

www.pro-airport-luebeck.de

© Pro Airport Lübeck e. V.

Hansestadt Lübeck im März 2015

ViSdP: Nicky Gernhardt

Dieses Jahrbuch wird online durch den Pro Airport Lübeck e. V. kostenlos als PDF-Version vertrieben - Der Weiterverkauf ist untersagt!