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PROGRAMM 2018

PROGRAMM 2018 · Der persönliche Service liegt uns sehr am Herzen! Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchlesen unseres Angebots und freuen uns schon jetzt, Sie in unserer

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PROGRAMM 2018

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Lieber Fahrgast,

auch in diesem Jahr haben wir wieder ein abwechslungsreiches Programm mit Reisen, Tages- und Nachmittagsfahrten für Sie zusammengestellt.

Seit 1929 steht unser Unternehmen im Dienste des Personenverkehrs. Vertrauen Sie sich einem Unternehmen an, das sich durch absolute Zuverlässigkeit, hohe Serviceleistungen und Freundlichkeit einen guten Namen gemacht hat.

Unser SETRA-Fuhrpark mit 50 bis 67 Sitzplätzen steht Ihnen für Ihre Ausflüge zur Verfügung. Am Steuer sitzen zuverlässige und freundliche Fahrer/-innen.

Seit März 2017 ist noch eine „kleine Reisekutsche“ mit 26 Sitzplätzen dazugekommen.

Unser SETRA-Reisebus S 416 HDH der Serie „Top Class“ ist besonders umweltfreundlich. Außerdem ist dieser Bus mit vielen sicherheitstechnischen Neuerungen und hochklassigem Komfort ausgestattet.

In unserem Bus begleitet Sie eine Servicekraft, die für das Wohlbefinden an Bord sorgt. Bei längeren Fahrten wird eine Pause mit Kaffeeausschank eingelegt, zu der Sie eingeladen sind.

Der persönliche Service liegt uns sehr am Herzen!

Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchlesen unseres Angebots und freuen uns schon jetzt, Sie in unserer „Rodinger Reisekutsche“ persönlich begrüßen zu dürfen.

Ihre Edith Pongratz mit Familie und Mitarbeitern

Auskunft und Anmeldung:

Arberstraße 2, 93426 Roding Tel. 0 94 61 / 12 20 www.bus-kellermeier.de e-mail: [email protected]

Bankverbindung:

Volksbank Roding IBAN DE89 7429 0000 0005 5370 53 BIC GENODEF1SR1

Familie Pongratz/Kellermeier

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Allgemeine HinweiSe

Änderungen von leistungen und Preisen zwischen Katalogdruck und Buchung

leistungsänderungen

Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.

Preisänderungen

Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand der Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren:

•EineentsprechendeAnpassungdesimProspektangegebenenPreisesistimFalle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten, auch der Dieselkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.

•EinePreisanpassungistaußerdemzulässig,wenndievomKunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.

mindestteilnehmerzahl

Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wird, behalten wir uns vor die Reise/Tagesfahrt abzusagen. Die Rücktrittserklärung unsererseits geht Ihnen bei Reisen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu, bei Tagesfahrten spätestens 1 Woche vor Reisebeginn.

Stornogebühren

Bei Reisen oder Mehrtagesfahrten gilt die Stornostaffel E unserer Reisebedingungen, bei Tagesfahrten die Stornostaffel A.

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Übersicht 2018

07. 03. iHm und „garten“ münchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

18. 03. Halbtages-wallfahrt

Pielenhofen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

24. 03. Therme erding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

02. 04. emmausfahrt ins glasdorf Arnbruck . . . . . . . . . . . . . . 9

07. 04. APASSiOnATA Showpalast münchen . . . . . . . . . . . . 10

01. 05. Tageswallfahrt nach Altötting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

13. 05. muttertagsfahrt ins Berchtesgadener land . . . . 12

19. 05. Fußwallfahrt massing – Altötting . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

31. 05.–03. 06. Flugreise nach mailand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

14. 08. gäubodenfest

und Ostbayernschau Straubing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

17. 08. Abendfahrt gäubodenfest Straubing . . . . . . . . . . . . . 14

02. 09. Halbtages-wallfahrt

Bischofsmais – Frauenau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

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Erst in guter Gesellschaftwerden Augenblicke zu

großen Momenten.

08. 09. musicalfahrt Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

22. 09. „Knödelfest“ St. Johann/Tirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

26. 09. Oktoberfest münchen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

03. 10. Tageswallfahrt nach Altötting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

14. 10. „Blühendes Barock“ ludwigsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

03. 11. „Consumenta“ nürnberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

02. 12. Christkindlmarkt Fraueninsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

05. 12. Christkindlmarkt münchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

12. 12. Christkindlmarkt Straubing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

16. 12. Christkindlmarkt maibrunn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Januar 2019 Biathlon in Ruhpolding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Sonderfahrpreis Regensburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

linie Roding – Regensburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

linie Regensburg – Roding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

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TeRmin:

Donnerstag, 31. mai bis Sonntag, 03. Juni 2018

ABFAHRT:

4:30 UHR Roding – Betriebshof Kellermeier

ARRAngemenTPReiS:

PRO PeRSOn im DZ: 629,00 EeZ-ZUSCHlAg: 75,00 E

31.mai 4:30 Uhr Abfahrt in Roding mit dem Bus ab Betriebshof Kellermeier zum Flughafen

8:30 Uhr Abflug ab München mit Lufthansa

9:35 Uhr Ankunft in Mailand-Malpensa

Transfer mit Bus und Reiseleitung vom Flughafen in die Mailänder Innenstadt. Dort bekommen wir während einer orientierenden Stadtrundfahrt (ca. 2 Std.) einen kleinen Überblick über die Hauptstadt der Lombardei mit ihrem ganz eigenen Charme: die zweitgrößte Stadt Italiens mit ihren 1,3 Millionen Einwohnern bietet für jeden Geschmack etwas Besonderes: geschichtsträchtige Bauten, zahlreiche Museen, musikalische Hochburgen und modische Highlights.

Die Stadtrundfahrt endet am Hotel, danach bleibt der restliche Tag zur freien Verfügung.

Zum gemeinsamen Abendessen treffen wir uns in einem nahe gelegenen Restaurant zu einem typisch italienischen Drei-Gänge-Menü.

01. Juni Heute entdecken Sie die malerische Stadt der Lombardei zu Fuß: bei einer dreistündigen Stadtführung lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten noch genauer kennen: den berühmten Mailänder Dom, eines der bedeutendsten Werke der gotischen Baukunst in Italien, die Galleria Vittoria Emanuele, eine der prächtigsten überkuppelten Einkaufsstraßen Italiens und natürlich das weltberühmte Opernhaus, die Mailänder Scala. Hier endet die Stadtführung und der restliche Tag steht zur freien Verfügung.

Nach einer kleinen Mittagspause beginnt dann die Führung für diejenigen, die Interesse haben, das museum der mailänder Scala zu besuchen.

Flugreise nach Mailand vom 31. Mai bis 03. Juni 2018

Foto: www.shutterstock.com

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Kennwort für Überweisung: Flugreise nach mailandAnmeldeschluss bitte beachten: 29. märz 2018

Aber auch Shopping-Liebhaber kommen hier auf ihre Kosten: die Italienischen Mode-Designer Versace, Gucci oder Dolce & Gabbana sind aus der Mode-Metropole nicht wegzudenken.

02. Juni Diesen Tag verbringen Sie nicht direkt in Mailand, sondern starten mit einem Bus in ländlichere Regionen der lombardei.

Sie werden die Altstadt von Bergamo erleben, die sich auf den ersten Hügeln der Voralpen über der Po-Ebene erhebt. Bei einer Stadtführung lernen Sie den Charme der „Città Alta“ kennen und schlendern durch die malerischen Gassen zur Piazza Vecchia, Basilika Santa Maria Maggiore und zur Burganlage. Den Nachmittag verbringen Sie in der östlichen Lombardei, in dem hügeligen Weinbaugebiet der Franciacorta. Diese Region ist vor allem bekannt für seinen Spumante-Wein. Nach einer Führung in einem Weingut genießen Sie die typischen Weine bei einer kleinen Brotzeit.

03. Juni Heute besteht nochmal die Möglichkeit die Altstadt zu besuchen und durch die malerischen Gassen zu schlendern oder für einen weiteren Museumsbesuch. Gegen 17:00 Uhr bringt uns der Bus wieder zum Flughafen.

Abflug ist um 20:25 Uhr, die Landung in München gegen 21:30 Uhr

leistungen:

•Bustransfer Roding – München – Roding

•Flug ab/bis München nach Mailand-Malpensa

•Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen

•Aktuelle Steuern, Sicherheitsgebühren und Kerosinzuschlag (z. Zt. 65,00 €)

•3 x Übernachtung mit erweitertem Frühstück im *** Hotel Sempione

•Aufenthaltssteuer in Mailand

•2 Stunden Stadtrundfahrt mit Bus und Reiseleitung

•Gemeinsames Abendessen

•ganztägiger Ausflug mit Bus und Reiseleitung in die Lombardei, Bergamo und Franciacorta

•Trinkgelder

•Stadtplan pro Zimmer

Optional zubuchbar:

•Eintritt und Führung Museum Mailänder Scala 17,50 €

•Besuch da Vincis Gemälde „Abendmahl“ 8,00 €

•Reiserücktrittsversicherung 22,00 €

Veranstalter: alpetour Touristische gmbH, Starnberg

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Therme Erding – Ein Erlebnis der Superlative –

TeRmin:

Samstag, 24. märz 2018ABFAHRT:

7:00 UHR Roding – Sparkasse 7:20 UHR Cham – OBiFAHRPReiS inKl. einTRiTT THeRme, wellenBAD UnD RUTSCHen:

59,00 E

Jährlich besuchen 1,5 Millionen Menschen europas größte und wohl schönste Thermenwelt. In Europas größtem Rutschenparadies gAlAXY gibt es 20 Hightechrutschbahnen, die bei Groß und Klein sehr beliebt sind. Drei neue Kinderrutschen lassen vor allem Kinderherzen höher schlagen. Rutschennamen wie Galactic Swing, Master of Deasaster, Titty Twister, Doppel-Super-Loops sowie Space Trip möchten die Jugendlichen herausfordern. Im tropischen Thermenparadies und in der VitalOase kann man unter echten Palmen herrlich entspannen und das staatlich anerkannte Heilwasser ist Balsam für Körper und Seele. Ein weiteres Highlight ist sicherlich das weltweit größte Saunaparadies mit 25 Saunaattraktionen, täglich über 90 Aufguss- und Wohlfühlangebote und einer großzügigen Poolanlage.

Rückfahrt um 18.00 Uhr

Optionen:

•Aufpreis für VitalOase 7,00 €

•Aufpreis für Saunaparadies 6,00 €

Foto: Studi85Foto: Therme Erding

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TeRmin:

Ostermontag, 02. April 2018ABFAHRT:

12:30 UHR Roding – SparkasseFAHRPReiS miT einTRiTT UnD FÜHRUng:

15,00 E

Erleben Sie hautnah, wie talentierte Glasmacher, Glasschleifer und Glasgraveure Glas veredeln und dabei handwerkliche Kostbarkeiten entstehen. Diese schöpferische Zusammenarbeit aus Künstlern und Handwerkern lässt immer neue und interessante Formen entstehen, an denen sich Seele und Geist erfreuen. In Weinfurtners „Künstler Gilde“ werden Glasunikate und erlesene Gegenstände nach eigenen Entwürfen gefertigt. In der Galerie werden Bilder, Skulpturen, Schmuck, Möbelobjekte und vor allem Glas international bekannter Künstler aus Europa, Amerika und Japan in ungewöhnlicher Weise präsentiert. Im Swarovski-Shop finden Sie die gesamte Swarovski-Kollektion. Ein Spaziergang durch den weitläufigen Skulpturengarten bietet sich ebenso an.

Um 16:00 Uhr geht die Fahrt weiter nach Miltach zum „Cafe Waffel“. Hier ist Gelegenheit zum Kaffeetrinken oder Brotzeit machen.

Heimfahrt gegen 18.00 Uhr

Emmausfahrt ins Glasdorf Arnbruck

Fotos: Weinfurtner

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Vormittags Gelegenheit zum Bummeln und Mittagessen in der Innenstadt.

Abfahrt zum Showpalast um 12.30 Uhr, Beginn 14.00 Uhr.

Mehr als eine Pferde-Show titeln die Zeitschriften. APASSIONATA hat mit seinem neuen Programm „Equila“ eine beeindruckende Weltpremiere gefeiert. Seien nun auch Sie Teil dieses Spektakels.

Im neu gebauten Showpalast in München ist es den Machern gelungen ein außergewöhnliches Erlebnis zu schaffen, bei dem sich der Zuschauer direkt in die Show hinein versetzt fühlt. Es werden Einblicke in eine magische Welt gegeben, die durch die Licht-Show, die Sound-Effekte und zahlreiche Videos noch intensiver unterstützt werden.

Architektonisch ist es den Erbauern des eigens für APASSIONATA errichteten Showpalasts gelungen, von jedem Platz aus in der Arena einen einzigartigen, fantastischen Blick auf die Bühne ermöglichen zu können.

65 Pferde und 120 Crew-Mitglieder entführen den begeisterten Zuschauer in das magische Reich „Equila“. Die aktuelle Show von APASSIONATA vereint Reitkunst, Akrobatik und eine bewegende Geschichte über Mut, Freundschaft und den berührenden Zauber der Begegnung zwischen Mensch und Pferd.

Ein 30-minütiger Film nimmt die Zuschauer schon vor Beginn der Show mit in den Bann der Fantasie. Das 2½-stündige Live-Event bietet Unterhaltung, Freude, Staunen und Spaß für die ganze Familie. Genießen Sie einen unvergesslichen Nachmittag!

APAssiOnATA in München – „Equila“ –

TeRmin:

Samstag, 07. April 2018ABFAHRT:

7:00 UHR Roding – SparkasseFAHRPReiS miT einTRiTT (KATegORie 1, ReiHe 5, 6):

erwachsene 104,00 EKinder 3 bis 16 Jahre auf Anfrage

Fotos: © apassionata.com

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APASSiOnATA (siehe Seite 10)

Termin: Samstag, 07. April 2018

Abfahrt: 7:00 Uhr Roding

„iHm“ / „gARTen“Termin: Mittwoch, 07. März 2018

OKTOBeRFeSTTermin: Mittwoch, 26. September 2018

CHRiSTKinDlmARKTTermin: Mittwoch, 05. Dezember 2018

München „Weltstadt mit Herz“

Achtung Änderung der Abfahrtszeiten!

Abfahrt: 06:30 Uhr Roding 06:45 Uhr Cham – OBI

Rückfahrt: 18:00 Uhr Innenstadt

Bei allen Fahrten wird die Innenstadt (Alfons-Goppel-Straße) angefahren. Ankunft ca. 09:30 Uhr

Fahrpreis: 24,00 E

Foto: A. Müller Foto: W. Böhm Foto: Kellermeier

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Im äußersten Südosten Oberbayerns, einer hochalpinen Region, erleben Sie die Alpen ganz nah. Der malerisch gelegene Königssee wird Sie in seinen Bann ziehen.

Auf dem Weg dorthin wird gefrühstückt und auf unsere Mütter angestoßen.

In Berchtesgaden angekommen, werden Sie ein interaktives Museumserlebnis genießen können: Im Museum „Haus der Berge“ erleben Sie die Natur hautnah. „Natur sehen, hören, fühlen, schmecken und begreifbar machen“, so beschreiben die Macher das Museum.

„Vertikale Wildnis“ heißt die preisgekrönte Ausstellung und ist das Herz des Informationszentrums. Wo kann man Murmeltiere besonders gut sehen? Warum kann die Gemse so gut klettern? Diese Fragen und viele mehr beantwortet diese Ausstellung.

Nach dieser Entdeckungstour werden wir zum Mittagessen weiterfahren an den Königssee, in ein Gasthaus mit typisch bayerischem Hüttencharakter. Dort wartet auf Sie ein sehr schmackhaftes Drei-Gänge-Menü.

Nach der kulinarischen Pause geht es zu Fuß (700 m) zur Schiffsanlegestelle. Dort steigen wir auf unser reserviertes Schiff und genießen bei der Fahrt das wohl bekannteste Gebirgsmassiv Deutschlands mit seiner imposanten Ostwand. Bei der Überfahrt nach St. Bartholomä wird der Bootsführer mit dem Flügelhorn das berühmte „Echo vom Königssee“ herauslocken. In St. Bartholomä können Sie die kleine Wallfahrtskirche, das Barockjuwel, mit seinen kleinen weinroten Zwiebeltürmchen, besuchen. Das angrenzende Jagdschloss ist heute eine Gaststätte mit herrlichem Wirtsgarten.

Muttertagsfahrt ins Berchtesgadener Land

Fotos: Haus der Berge Foto: Kellermeier

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Muttertagsfahrt ins Berchtesgadener Land

TeRmin:

Sonntag, 13. mai 2018ABFAHRT:

6:00 UHR RodingARRAngemenTPReiS:

85,00 E

Der Zeitpunkt für die Rückfahrt zur Seelände ist Ihnen frei überlassen. Gegen 16:30 Uhr werden wir vom Busparkplatz wieder die Heimfahrt starten. (Bei schlechtem Wetter wird eine Alternative für die Schifffahrt angeboten.)

im Arrangementpreis sind beinhaltet:

Fahrt im ****Setra-Reisebus, kleiner Frühstückssnack, Eintritt „Haus der Berge“, Muttertagsmenü, Schifffahrt, Muttertagspräsent, Getränke an Bord

Bitte bei Anmeldung das von ihnen gewünschte menü angeben:

Vorspeise für alle:

Rinderbouillon mit Leberspätzle und Pfannkuchenstreifen

Hauptspeise wählbar:

St. Peterfischfilets natur gebraten mit Kräuterbutter, Herzoginkartoffeln und buntem Salat

oder

gekochter Rindertafelspitz mit Meerrettichsauce und Bouillongemüse

oder

Filetteller „Echostüberl“ Schweinemedaillons mit Rahmschwammerln, Sauce Hollandaise, Schinken und Käse überbacken, dazu Röstinchen und

Salat der Saison

nachspeise für alle:

Eispalatschinken mit Vanilleeis und Schokosoße mit frischen Früchten

Foto: Kellermeier

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straubing

gÄUBODenFeST OstbayernschauTermin: Dienstag, 14. August 2018Abfahrt: 12:00 Uhr Roding – Sparkasse

12:15 Uhr Cham – OBIRückfahrt: 18:00 Uhr

ABenDFAHRT ZUm VOlKSFeSTTermin: Freitag, 17. August 2018Abfahrt: 16:15 Uhr Roding – Sparkasse

16:30 Uhr Cham – OBIRückfahrt: 23:30 UhrDer Aus- und einstieg ist nur auf dem Busparkplatz möglich!

CHRiSTKinDlmARKTTermin: Mittwoch, 12. Dezember 2018Abfahrt: 13:00 Uhr Roding – Sparkasse 13:15 Uhr Cham – OBIRückfahrt: 18:00 Uhr

TeRmine:

siehe untenABFAHRT:

siehe untenFAHRPReiS:

12,00 E

Foto: www.shutterstock.com

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straubing

Foto: www.shutterstock.com

TeRmin:

Samstag, 08. September 2018ABFAHRT:

7:00 UHR Roding – SparkasseAnmelDeSCHlUSS:

10. Juli 2018

Stuttgart – Hauptstadt Baden-Württembergs und Musical-Hochburg.

Anreise nach Stuttgart, Aufenthalt in der Innenstadt, gegen 13.00 Uhr Fahrt zum SI-Centrum – Musicalbesuch – Rückfahrt nach der Vorstellung

Bodyguard – Das musical

Mit großen Stimmen und großen Emotionen hat das Ensemble die dramatische Liebesgeschichte der Soul-Diva Rachel Marron und ihrem Bodyguard Frank Farmer aus dem weltberühmten Kinoblockbuster auf die Live-Bühne gebracht.

Disneys Der glöckner von notre Dame

Die bombastische Inszenierung zeichnet sich durch prachtvolle Kostüme, fantastische Choreografien und epische Bühnenbilder aus. Die hochemotionale Musik verspricht Gänsehautfeeling.

leistungen:

•Busfahrt im modernen ****Setra Reisebus

Reisepreis 49,00 €

Zuschläge für die Musicalkarte:

„Bodyguard“ PK 1 ca. 165,00 €

„Der Glöckner von Notre Dame“ PK 1 ca. 165,00 €

stuttgart Musicalfahrt

Foto: Stage Entertainment/Johan Persson Foto: Paul Coltas

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Wir fahren über München – Inntal-Autobahn – Kufstein nach St. Johann in Tirol. Ab 9:00 Uhr finden die geschmückten Almabtriebe statt, die von Musik, Tanz und Unterhaltung auf dem Hauptplatz begleitet werden. Um 12:00 Uhr eröffnen die 18 regionalen Wirte mit ihrem Einzug durch die Speckbacherstraße den fast 300 Meter langen „Knödeltisch“.

Hierbei werden 23 verschiedene Knödelsorten angeboten. Von deftigen Kaspressknödeln über herzhafte Speckknödel bis hin zu zuckersüßen Marillen knödeln, für jeden Geschmack ist etwas dabei. Für Stimmung sorgen vier Musikgruppen.

Damit Sie auch zuhause noch genießen können, bekommen Sie ein Rezeptheft mit den „knödeligen“ Köstlichkeiten.

Um 16:30 Uhr verlassen wir St. Johann und treten die Heimreise an.

„Knödelfest“ in St. Johann in Tirol

TeRmin:

Samstag, 22. September 2018ABFAHRT:

6:30 UHR Roding – SparkasseFAHRPReiS miT einTRiTT:

49,00 E

Foto: St. Johann

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TeRmin:

Sonntag, 14. Oktober 2018ABFAHRT:

6:15 UHR Cham – OBi6:30 UHR Roding – SparkasseFAHRPReiS inKl. einTRiTT:

55,00 E

Sie erleben bei diesem Ausflug die älteste und schönste Dauergartenschau. Das „Blühende Barock“ bietet riesige Parkanlagen, unzählige Blumen und andere Pflanzen. Hier ist für die ganze Familie etwas Besonderes geboten. Blütenduft, Märchenzauber und abwechslungsreiche Eindrücke für alle Sinne beeindrucken die Besucher.

Im Märchengarten werden Sie am Eingang bereits von besonderen Bewohnern erwartet: ob Prinzessinnen und Könige, Hexen und Riesen, all diese Wesen werden Ihnen den Tag unvergesslich machen.

Ein Hirsch, niedliche Eichhörnchen und eine Rieseneule – mitten im „Blühenden Barock“? Sogar imposante Hirschkäfer werden auf der gepflegten Rasenfläche miteinander kämpfen. Bei der größten Kürbisausstellung der Welt verwandelt sich dieses Jahr die Parklandschaft in einen Wald. Aus über 450.000 Kürbissen entstehen Tierskulpturen und schöne Waldszenen.

Auch kulinarisch werden die Kürbisse hier besonders in Szene gesetzt: Kürbis-Burger, Kürbis-Spaghetti, Kürbis-Brot, Kürbissuppe, Kürbispfanne, Kürbis-Maultaschen, Kürbisstrudel, Kürbis-Secco oder Kürbis-Schorle, hier erlebt Ihr Gaumen einen besonderen Genuss.

Lassen Sie sich vom „Blühenden Barock“ bezaubern und entdecken Sie die Highlights der Kürbisausstellung.

„Blühendes Barock“ Ludwigsburg – Kürbisschau

Foto: St. Johann Fotos: www.blueba.de

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TeRmin:

Samstag, 03. november 2018ABFAHRT:

8:00 UHR Roding – SparkasseFAHRPReiS inKl. einTRiTT: 30,00 E

Shoppen mit Erlebniswert und sich dabei rundum Wohlfühlen!

•enBAU Marktübersicht zu den Themen Bauen, Sanieren und Energiesparen

•Fem – der Live-Event für SIE Fashion, Beauty, Ernährung, Bildung und Fitness

•gesundheitsPark Informationen rund um Gesundheitsthemen und Prävention mit kostenlosen Gesundheitstests. Tipps und Rat gratis!

•Schlemmen + genießen, Küche + Tisch mit nationalen und internationalen Spezialitäten

•wohlfühlen – mein Zuhause (Einrichtungstrends)

•Aus der Region, für die Region

•Faszination Pferd Reitsport-Event mit unterhaltsamen Shows und Reitsportbedarf

•Heimtier-messe

•ienA (Internationale Fachmesse Ideen – Erfindungen – Neuheiten)

•START-messe (Informationen für Unternehmens-Gründer)

Rückfahrt um 15:30 Uhr

„Consumenta“ Nürnberg

Fotos: www.shutterstock.com

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TeRmin:

Sonntag, 02. Dezember 2018ABFAHRT:

9:30 UHR Roding – Sparkasse9:45 UHR Cham – OBiFAHRPReiS miT SCHiFFFAHRT: 39,00 E

Die Fahrt führt über die B 20 – Altötting – Trostberg nach Gstadt am Chiemsee. Hier nehmen wir das Schiff zur Überfahrt auf die Fraueninsel. Die kleine Insel vermittelt einen ganz besonderen weihnachtlichen Charme. Die Gäste werden eingeladen zum gemütlichen Bummel über den bunten Markt, weihnachtliche Leckereien zu genießen und sich mit Glühwein und Punsch aufzuwärmen. Als besondere Leckerbissen bieten die Inselfischer unterschiedlichste Fischspezialitäten an. Im weihnachtlichen Ambiente erwarten Sie über 80 Aussteller mit feinstem Kunsthandwerk, Holzschnitzereien sowie mit außergewöhnlichen Geschenk ideen. Ein Chor oder Instrumentalmusik untermalt den weihnachtlichen Markt.

Lassen Sie die Eindrücke auf sich wirken!

Rückfahrt 18:00 Uhr

Christkindlmarkt auf der Fraueninsel im Chiemsee

Fotos: Kellermeier

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TeRmin:

Sonntag, 16. Dezember 2018ABFAHRT:

13:00 UHR Roding – Sparkasse13:15 UHR Cham – OBiFAHRPReiS: 15,00 E

In der Weihnachtszeit lädt der Waldwipfelweg ein, die „Stade Zeit“ zu genießen. Ein Meer aus Lichtern umrahmt sowohl den gesamten Weg durch den Wald, als auch das bekannte „Haus am Kopf“. Die bezaubernd dekorierten Buden laden ein kreative Geschenke zu entdecken, leckeren Glühwein zu trinken und besondere Schmankerl zu genießen.

Die Veranstalter locken mit einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm für die ganze Familie. Der einzigartige Panoramablick rundet den gelungenen Christkindlmarkt-Besuch noch zusätzlich ab.

Das Waldwipfelhäusl ist ebenfalls geöffnet, hier können Sie sich bei zu kalten Temperaturen aufwärmen, um dann wieder frisch gestärkt die Natur zu genießen.

Rückfahrt 18:30 Uhr

Christkindlmarkt Maibrunn – Waldwipfelweg

Foto: © Waldwipfelweg Maibrunn

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TeRmin:

montag, 14. Januar bis Sonntag, 20 Januar 2019

Die IBU Biathlon-Weltcup-Wettbewerbe in Ruhpolding können Sie live erleben.

Im Herzen der Chiemgauer Alpen liegt die Chiemgau-Arena. Hierher kommen in dieser Zeit fast 95.000 Zuschauer, die biathlonbegeistert sind. Seien Sie auch ein Teil davon und feiern Sie bei Volksfeststimmung hoffentlich auch Erfolge unserer deutschen Athleten.

Biathlon-Weltcup in Ruhpolding

Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der lokalen Presse.

Foto: www.shutterstock.comFoto: © Waldwipfelweg Maibrunn

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Fotos: www.shutterstock.com

PielenHOFenTermin: Sonntag, 18. März 2018

Abfahrt: 12:30 Uhr Roding – Sparkasse

•FahrtüberdieB16–RegensburgnachPielenhofenzur Wallfahrtskirche „Zum weinenden Heiland“

•Andacht

•WeiterfahrtnachAdlersberg–Kaffeetrinken

•anschließendBesichtigungderWallfahrtskirche „Zur Mutter Gottes in der Einsamkeit“

Fahrpreis: 15,00 E

BiSCHOFSmAiS – FRAUenAUTermin: Sonntag, 2. September 2018

Abfahrt: 12:00 Uhr Roding – Sparkasse

•FahrtüberdieOstmarkstraßenachBischofsmaiszurKirche „St. Hermann“

•Andacht

•Kaffeetrinken

•WeiterfahrtnachFrauenauzurWallfahrtskirche „Zu unserer Lieben Frau“

Fahrpreis: 15,00 E

Halbtages- Wallfahrten

Tageswallfahrten nach Altötting

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Halbtages- Wallfahrten

Tageswallfahrten nach Altötting

Auf der Hin- und Rückfahrt wird unter einer Pilgerleitung gebetet und gesungen. In Altötting ist die Zeit zur freien Verfügung, es besteht die Möglichkeit verschiedene Gottesdienste zu besuchen.

Rückfahrt um 15:00 Uhr

TeRmine:

01. mai 2018 (mAiFeieRTAg)

03. Oktober 2018 (TAg DeR DeUTSCHen einHeiT)

ABFAHRT:

siehe TabelleFAHRPReiS inKl. PilgeRleiTUng:

18,00 E

Abfahrtszeiten:

07:00 Uhr Roding

Bei entsprechender Nachfrage halten wir auch in Schorndorf, Michelsneu kirchen, Fronau, Neubäu oder Pösing

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Achtung: Fußwallfahrer nach Altötting

TeRmin:

Pfingsten 2018ABFAHRT:

siehe TabelleFAHRPReiS:

AlTöTTing ZURÜCK 18,00 E mASSing UnD ZURÜCK 18,00 E

Es besteht wieder die Möglichkeit mit unseren Linienbussen nach Regensburg zu fahren über: 1. Roding – neubäu – Bruck – nittenau 2. Roding – walderbach – Reichenbach – nittenau

Sie kommen rechtzeitig zum Pilgergottesdienst in der Albertus-Magnus-Kirche in Regensburg an.

Bei der Hinfahrt kann man gleich eine Rückfahrkarte von Altötting nach Hause lösen.

Abfahrt in: Roding 06:00 Uhr Neubäu/Walderbach 06:15 Uhr Reichenbach 06:20 Uhr Bruck 06:30 Uhr Nittenau 06:40 Uhr

Für die Heimfahrt um 13:00 Uhr stehen die Busse wieder am Busparkplatz in der Griesstraße (hinter der Basilika) bereit.

Am Pfingstsamstag haben diejenigen Pilger, die nicht die ganze Strecke mitgehen können, gelegenheit, mit dem Bus bis massing zu fahren und die letzte etappe mitzupilgern.

Abfahrt in: Nittenau 23:30 Uhr (Freitag, 18. Mai 2018) Bruck 23:40 Uhr (Freitag, 18. Mai 2018) Roding 00:00 Uhr (Samstag, 19. Mai 2018)

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Achtung: Fußwallfahrer nach Altötting

Sie können an jedem Samstag auf unserer Linie Roding – Regensburg – Roding eine Familienkarte lösen.

Mit dieser Karte können Sie und Ihre eigenen Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr für nur 13,50 E (Hin- und Rückfahrt) nach Regensburg fahren.

Abfahrt Roding: 07:20 Uhr

Abfahrt neubäu: 07:30 Uhr

Rückfahrt von Regensburg: 13:30 Uhr

sonderfahrpreis nach Regensburg

Fotos: www.shutterstock.com

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Roding – Bruck/walderbach – nittenau – Regenstauf – Regensburg

montag–Freitag Samstag

Roding – 6:00* 6:10* – 12:20* 16:55* 7:20*Mitterdorf, Kirmer – 6:02* 6:12* – 12:22* 16:57* 7:22*Mitterdorf, Schönhammer – 6:03* 6:13* – 12:23* 16:58* 7:23*Altenkreith – 6:05* 6:15* – 12:25* 17:00* 7:25*Neubäu – – 6:20* – 12:30* 17:05* 7:30*Mappach – – 6:25 – 12:35 17:10 7:35Bruck Marktplatz – – 6:30 – 12:40 17:15 7:40Bruck Friedhof – – 6:31 – 12:41 17:16 7:41Hubertus – – 6:33 – 12:43 17:18 7:43Flugplatz Abzw. – – 6:34 – 12:44 17:19 7:44Bergham Industriestraße 5:20 – 6:35 7:45 12:45 17:20 7:45Bergham Aumüller 5:21 – 6:36 7:46 12:46 17:21 7:46Nassen – 6:07* – – – –Abzw. Eichelberg – 6:08* – – – –Strasshof – 6:10* – – – –Kirchenrohrbach – 6:13* – – – –Walderbach – 6:15* – – – –Abzw. Dieberg – 6:17* – – – –Reichenbach – 6:20* – – – –Forsting – 6:22 – – – –Traiding – 6:24 – – – –Muckenbach – 6:25 – – – –Wechsel – 6:26 – – – –Bergham Forsthaus – 6:28 – – – –Nittenau Gymnasium – – – – 12:55#Nittenau Marktplatz 5:25 6:30 6:40 7:50 13:00 17:25 7:50Nittenau Am Steinhügel 5:27 6:32 6:42 7:51 13:02 17:27 7:51Obermainsbach 5:28 6:33 6:43 7:52 13:03 17:28 7:52Untermainsbach 5:29 6:34 6:44 7:53 13:04 17:29 7:53Hof 5:30 6:35 6:45 7:54 13:05 17:30 7:54Stefling 5:32 6:37 6:47 7:56 13:07 17:32 7:56Stefling Überfuhr 5:33 6:38 6:48 7:57 13:08 17:33 7:57Marienthal 5:35 6:40 6:50 7:59 13:10 17:35 7:59Hinterberg 5:37 6:42 6:52 8:00 13:12 17:37 8:00Hirschling Brücke 5:38 6:43 6:53 8:01 13:13 17:38 8:01Heilinghausen 5:39 6:44 6:54 8:02 13:14 17:39 8:02Kleinanglhof 5:40 6:45 6:55 8:03 13:15 17:40 8:03Kleinramspau 5:42 6:47 6:57 8:05 13:17 17:42 8:05Stadel 5:43 6:48 6:58 8:06 13:18 17:43 8:06Fidelhof 5:44 6:49 6:59 8:07 13:19 17:44 8:07Regenstauf Valentinsbad 5:45 6:50 7:00 8:08 13:20 17:45 8:08Regenstauf Lohstraße 5:46 6:51 7:01 8:09 13:21 17:46 8:09Regenstauf Post 5:50 6:55 7:05 8:12 13:25 17:50 8:12Regenstauf Bayernstraße 5:51 6:56 7:06 8:13 13:26 17:51 8:13Brennthal 5:52 6:57 7:07 8:14 13:27 17:52 8:14Neuhof 5:53 6:58 7:08 8:15 13:28 17:53 8:15Zeitlarn Siedlung 5:55 7:00 7:10 8:17 13:30 17:55 8:17Zeitlarn Ortsmitte 5:56 7:01 7:11 8:18 13:31 17:56 8:18Abzw. Oedenthal 5:57 7:02 7:12 8:19 13:32 17:57 8:19Gallingkofen/Hochmuth 6:01 7:06 7:16 8:21 13:36 18:01 8:21Sallern Schule 6:03 7:08 7:18 8:22 13:38 18:03 8:22Nordgaustraße 6:05 7:10 7:20 8:25 13:40 18:05 8:25Donaustaufer Straße 6:06 7:11 7:21 8:26 13:41 18:06 8:26Weichs 6:07 7:12 7:22 8:27 13:42 18:07 8:27Weißenburgstraße 6:09 7:14 7:24 8:29 13:44 18:09 8:29Stobäusplatz 6:11 7:16 7:26 8:31 13:46 18:11 8:31Ernst-Reuter-Platz 6:13 7:18 7:28 8:33 13:48 18:13 8:33Rgbg. Hauptbahnhof 6:15 7:20 7:30 8:35 13:50 18:15 8:35

* = keine RVV-Tarife # = nur Schultage

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Regensburg – Regenstauf – nittenau – Bruck/walderbach – Roding

montag–Freitag Samstag

Rgbg. Hauptbahnhof 6:20 10:30 11:30 13:30 17:30 18:20 13:30Ernst-Reuter-Platz 6:21 10:31 11:31 13:32 17:32 18:22 13:31Stobäusplatz 6:23 10:33 11:33 13:34 17:34 18:24 13:33Weißenburgstraße 6:25 10:35 11:35 13:36 17:36 18:26 13:35Weichs 6:27 10:37 11:37 13:38 17:38 18:28 13:37Donaustaufer Straße 6:28 10:38 11:38 13:40 17:40 18:30 13:38Nordgaustraße 6:30 10:40 11:40 13:42 17:42 18:32 13:40Sallern Schule 6:32 10:42 11:42 13:44 17:44 18:34 13:42Gallingkofen/Hochmuth 6:33 10:44 11:44 13:45 17:45 18:35 13:43Abzw. Oedenthal 6:36 10:47 11:47 13:48 17:48 18:38 13:45Zeitlarn Ortsmitte 6:37 10:48 11:48 13:49 17:49 18:39 13:46Zeitlarn Siedlung 6:38 10:49 11:49 13:50 17:50 18:40 13:47Neuhof 6:40 10:50 11:50 13:52 17:52 18:42 13:49Brennthal 6:41 10:51 11:51 13:53 17:53 18:43 13:50Regenstauf Bayernstraße 6:42 10:52 11:52 13:54 17:54 18:44 13:52Regenstauf Post 6:43 10:53 11:53 13:55 17:55 18:45 13:53Regenstauf Lohstraße 6:45 10:55 11:55 13:57 17:57 18:47 13:55Regenstauf Valentinsbad 6:46 10:56 11:56 13:58 17:58 18:48 13:56Fidelhof 6:47 10:57 11:57 13:59 17:59 18:49 13:57Stadel 6:48 10:58 11:58 14:00 18:00 18:50 13:58Kleinramspau 6:49 10:59 11:59 14:01 18:01 18:51 13:59Kleinanglhof 6:51 11:01 12:01 14:02 18:02 18:52 14:01Heilinghausen 6:53 11:03 12:03 14:03 18:03 18:53 14:03Hirschling Brücke 6:54 11:04 12:04 14:04 18:04 18:54 14:04Hinterberg 6:55 11:05 12:05 14:05 18:05 18:55 14:05Marienthal 6:56 11:06 12:06 14:06 18:06 18:56 14:06Stefling Überfuhr 6:58 11:08 12:08 14:08 18:08 18:58 14:08Stefling 7:00 11:09 12:09 14:09 18:09 18:59 14:09Hof 7:02 11:10 12:10 14:10 18:10 19:00 14:10Untermainsbach 7:03 11:11 12:11 14:11 18:11 19:01 14:11Obermainsbach 7:04 11:12 12:12 14:12 18:12 19:02 14:12Nittenau Am Steinhügel 7:05 11:13 12:13 14:13 18:13 19:03 14:13Nittenau Marktplatz 7:07U 11:14 12:14 14:15 18:15 19:05 14:14Nittenau Gymnasium 7:10# – – – – –Bergham Forsthaus – – 12:16x – – 19:07Wechsel – – 12:18x – – 19:09Muckenbach – – 12:19x – – 19:10Traiding – – 12:20x – – 19:11Forsting – – 12:22x – – 19:13Reichenbach – – 12:25x* – – 19:15*$Abzw. Dieberg – – 12:28x* – – 19:18*$Walderbach – – 12:30x* – – 19:20*$Kirchenrohrbach – – 12:32x* – – 19:22*$Strasshof – – 12:35x* – – 19:25*$Abzw. Eichelberg – – 12:37x* – – 19:27*$Nassen – – 12:38x* – – 19:28*Bergham Aumüller 7:16 11:16 – 14:17 18:17 – 14:16Bergham Industriestraße 7:17 11:17 – 14:18 18:18 – 14:17Flugplatz Abzw. 7:18 11:18 – 14:19 18:19 – 14:18Hubertus 7:19 11:19 – 14:20 18:20 – 14:19Bruck Friedhof 7:22 11:22 – 14:23 18:23 – 14:22Bruck Marktplatz 7:25 11:25 – 14:25 18:25 – 14:25Mappach 7:30 11:30 – 14:30 18:30 – 14:30Neubäu 7:35* 11:35* – 14:35* 18:35* – 14:35*Altenkreith 7:40* 11:40* 12:40x* 14:40* 18:40* 19:30* 14:40*Mitterdorf, Schönhammer 7:42* 11:42* 12:42x* 14:42* 18:42* 19:32* 14:42*Mitterdorf, Kirmer 7:43* 11:43* 12:43x* 14:43* 18:43* 19:33* 14:43*Roding 7:45* 11:45* 12:45x* 14:45* 18:45* 19:35* 14:45*

* = keine RVV-Tarife # = nur Schultage x = nur aussteigen U = Umsteigen $ = bei Bedarf

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ReisebedingungenSehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Busunterneh-men Kellermeier, nachstehend „BUK“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergän-zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerli-chem Recht) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Vertragsangebot ist der Kunde 4 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung un-verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen ei-nes Reisevertrages entsprechend seiner Buchungs-angaben. BUK ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reise-bestätigung von BUK beim Kunden zu Stande.g) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit-telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht da-von abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. BUK wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Rei-sebestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln

1.5. BUK weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) so-wie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetz-lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außer-halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestel-lung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann-ten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit BUK Unter-kunftsleistungen (z. B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden bei denen BUK nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Rei-senden ist.

1. AbschlussdesReisevertrages,Verpflichtun-gen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von BUK und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalan-gebots und die ergänzenden Informationen in der Bu-chungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Bu-chung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BUK vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen An-gebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Ver-pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine ent-sprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefoni-sche) sollen mit dem Buchungsformular von BUK erfol-gen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde BUK den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungs-bestätigung von BUK beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BUK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist BUK nicht ver-pflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-verkehr gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von BUK erläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam-ten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah-lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde BUK den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses

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2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reise-beginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzah-lung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushän-digung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-lungsfälligkeiten, obwohl BUK zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BUK berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reise-vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts-kosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Preiserhöhung

3.1. BUK behält sich vor, den im Reisevertrag verein-barten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu än-dern:

3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbar-ten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BUK nicht vorhersehbar waren.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertra-ges bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BUK den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BUK vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter-nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli-chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BUK vom Kunden verlangen.

3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be-stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebüh-ren gegenüber BUK erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-schluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BUK verteuert hat.

3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BUK den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reise-beginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preis-erhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BUK in der Lage ist, eine solche Rei-se ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rech-te unverzüglich nach der Mitteilung von BUK über die Preiserhöhung gegenüber BUK geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BUK unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklä-ren. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BUK den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BUK, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Rei-sepreis verlangen.

4.3. BUK hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar-ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung

Zugang vor Reisebeginn

A B C D E

bis 45. Tag 0 5 10 15 25

44. bis 31. Tag 0 15 20 25 40

30. bis 15. Tage 0 30 35 40 50

14. bis 7. Tage 15 40 50 55 60

6. bis 2. Tage 30 50 60 70 80

1. Tag und Nichtanreise

50 60 70 80 90

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BUK nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder

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ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. BUK behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu for-dern, soweit BUK nachweist, dass BUK wesentlich höhe-re Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BUK verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderwei-tigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-fern und zu belegen.

4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserück-trittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank-heit dringend empfohlen.

5. Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsab-schluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter-kunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Aus-stiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kun-den dennoch vorgenommen, kann BUK bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der zweiten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Rei-senden erheben.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durch-führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den dort festge-legten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt von BUK wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1. BUK kann bei Nichterreichen einer Mindestteil-nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zu-rücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit-punkt des Rücktritts durch BUK müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in ei-nem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.b) BUK hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu ver-weisen.c) BUK ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest-steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest-teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von BUK später als 30 Tage vor Reise-beginn ist unzulässig.

6.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver-langen, wenn BUK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an-zubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BUK die-ser gegenüber geltend zu machen.

6.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-geführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. BUK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung ei-ner Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von BUK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2. Kündigt BUK, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der erspar-ten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, ein-schließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrach-ten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

8.1. Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Ver-pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BUK wie folgt konkretisiert:a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BUK (Reiselei-tung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommu-nikationsdaten der Vertretung von BUK wird der Reisen-de spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine ört-liche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BUK unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge un-verschuldet unterbleibt.

8.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leis-tungsträgern sind nicht befugt und von BUK nicht bevoll-mächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BUK anzuerkennen.

8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb-lich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Ver-trag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BUK erkennba-rem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BUK oder, soweit vorhanden und vertrag-lich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisen-

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den bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BUK oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspä-tung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Flug-gesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung binnen 7 Ta-gen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aus-händigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von BUK angegebenen Stelle (siehe oben Ziffer 8.1 b) und c)) anzuzeigen.

8.5. Der Kunde hat BUK zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-gutscheine) innerhalb der ihm von BUK mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von BUK für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit BUK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftver-kehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. BUK haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso-nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun-gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise-bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermit-telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Rei-senden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistun-gen von BUK sind. BUK haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausge-schriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise be-inhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BUK ur-sächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von BUK aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen, Information über Verbrau-cherstreitbeilegung

10.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb eines Monats nach dem ver-traglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Er-klärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol-chen Tages der nächste Werktag.

10.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur ge-genüber BUK unter der nachfolgend angegebenen An-schrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.3. Die Frist nach Ziff. 10.1 gilt auch für die Anmel-dung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadens-ersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Ta-gen nach Aushändigung geltend zu machen.

10.4. BUK weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver-braucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen dieses Gesetz noch nicht ver-abschiedet und in Kraft getreten war. BUK nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. So-fern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BUK verpflichtend würde, informiert BUK die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

BUK weist für alle Reiseverträge, die nach Ziffer 1.4 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, ab dem 15. 02. 2016 auf die europäische Online-Streitbeile-gungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11. Verjährung

11.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BUK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BUK beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für An-sprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BUK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen von BUK beruhen.

11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, ei-nen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle ei-nes solchen Tages der nächste Werktag.

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11.4. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und BUK Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh-rung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder BUK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjäh-rung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. InformationspflichtenüberdieIdentitätdesausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1. BUK informiert den Kunden bei Buchung entspre-chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flug-gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BUK ver-pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BUK weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird BUK den Kunden informieren.

12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug-gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BUK den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemesse-nen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von BUK oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von BUK einzusehen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. BUK wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An-gehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und even-tueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedoku-mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Ein-halten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,

z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BUK nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. BUK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BUK eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

14.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und BUK die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BUK ausschließlich an deren Sitz verklagen.

14.2. Für Klagen von BUK gegen Kunden bzw. Ver-tragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juris-tische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla-geerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BUK vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich ge-schützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunterneh-mer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2016

Reiseveranstalter ist:

Busunternehmen Kellermeier e. K.Inh. Edith PongratzRegistergericht Regensburg HRA 2248Arberstraße 293426 RodingTel.: 0 94 61 / 12 20Fax: 0 94 61 / 51 73E-Mail: [email protected]

Stand dieser Fassung: Januar 2016

Für Reisen, die ab 01. 07. 2018 gebucht werden, gelten geringfügig geänderte Reisebedingungen, die dann im Internet veröffentlicht sind!

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Früher Heute34

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service ist mehr,als der Kunde erwartet!

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Auskunft und Anmeldung:

www.bus-kellermeier.de e-mail: [email protected] Tel. 0 94 61 / 12 20 Fax. 0 94 61 / 51 73 Arberstraße 2, 93426 Roding