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61 Protokoll über die am 11. Oktober 2016 von 18.00 Uhr bis 21.50 Uhr im Sitzungszimmer des Kommunal- zentrums unter dem Vorsitz von Bürgermeister Mag. Stefan Seiwald abgehaltene 6. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2016 2022) Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Rene Delazer, Hanspeter Ellmerer, Alois Foidl, Christine Gschnaller, Susanne Hartrumpf, Andrea Hauser, Melanie Hutter, Johann Mayr, Claudia Pali, Petra Sojer, MSc, Robert Steger, Mag. Maria Strele, Peter Wallner, Robert Wurzenrainer, Dr. Georg Zimmermann Entschuldigt: Heribert Mariacher (Ersatz: Rene Delazer ([entschuldigt auch die Ersatzmit- glieder Carmen Steger, Bianca Aberger und Christian Aschacher]) Unentschuldigt: niemand Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA www.st.johann.tirol Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol

Protokoll - Marktgemeinde St. Johann in Tirol · Oktober 2016 von 18.00 Uhr bis 21.50 Uhr im Sitzungszimmer des Kommunal- ... „Goldener Löwe“ ... für Widmungen mit Teilfestlegungen

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61

Protokoll

über die am 11. Oktober 2016 von 18.00 Uhr bis 21.50 Uhr im Sitzungszimmer des Kommunal-

zentrums unter dem Vorsitz von Bürgermeister Mag. Stefan Seiwald abgehaltene

6. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2016 – 2022)

Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Rene Delazer,

Hanspeter Ellmerer, Alois Foidl, Christine Gschnaller, Susanne Hartrumpf,

Andrea Hauser, Melanie Hutter, Johann Mayr, Claudia Pali, Petra Sojer,

MSc, Robert Steger, Mag. Maria Strele, Peter Wallner, Robert Wurzenrainer,

Dr. Georg Zimmermann

Entschuldigt: Heribert Mariacher (Ersatz: Rene Delazer ([entschuldigt auch die Ersatzmit-

glieder Carmen Steger, Bianca Aberger und Christian Aschacher])

Unentschuldigt: niemand

Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA

www.st.johann.tirol

Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol

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Tagesordnung

I. Berichte des Bürgermeisters

Projektvorstellungen:

„Audit familienfreundliche Gemeinde“

„Goldener Löwe“

II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes

1) Abschluss einer Vereinbarung mit Hannes Krisch

III. Berichte und Anträge der Ausschüsse

1) Bauausschuss

1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts: Gst. 3410/19 und 3410/102

(Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)

2) Änderungen des Flächenwidmungsplans:

a) Gst. 3410/19 und 3410/102 (Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)

b) Gst. 2233/1 (Maria Wörgetter)

c) Gst. 78/3 und 5619/1 („Goldener Löwe“)

3) Erlassung eines Bebauungsplans:

a) Gst. 2979/12 (Teresa und Johannes Exenberger)

b) Gst. 2961/15 (Immo Alpin Tirol GmbH)

c) Gst. 2469/3 (Lugano Development GmbH)

d) Gst. 2289/2 (Barbara, Caroline und Monica Trink)

2) Bildungs- und Familienausschuss

1) Abschluss einer Teilnahmevereinbarung („Audit familienfreundliche Gemeinde“)

3) Finanzausschuss

1) Ausschreibung von Gemeindeabgaben

2) Neufestsetzung von Tarifen und Beiträgen

3) Genehmigung von Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag

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4) Kulturausschuss

1) Neugestaltung des Friedhofs Almdorf: Projektvorstellung und Mittelfreigabe

5) Überprüfungsausschuss

1) Bericht über die dritte Überprüfungsausschusssitzung

IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges

I. Berichte des Bürgermeisters

Am Beginn der Sitzung sind 19 Gemeinderäte anwesend.

Rene Delazer gelobt vor dem Gemeinderat das Folgende:

Ich gelobe, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigen-

nützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Marktgemeinde St. Johann in Tirol und ih-

rer Bewohnerinnen und Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.

Projektvorstellungen:

„Audit familienfreundliche Gemeinde“

Dagmar Reuter, MSc, berichtet mithilfe einer PowerPoint-Präsentation über das „Audit fami-

lienfreundliche Gemeinde“ (zahlreiche Informationen sind auch im Internet auf der Homepage

des Bundesministeriums für Familien und Jugend (www.bmfj.gv.at) erhältlich).

Auszüge aus der PowerPoint-Präsentation sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A

angeschlossen.

„Goldener Löwe“

Jan-Baldem Mennicken und Dipl.-Ing. Wolfgang Mantl, beide Geschäftsführer der Residenz

Goldener Löwe GmbH, der Eigentümerin des „Goldenen Löwen“, stellen eine „Studie“ zur

weiteren Entwicklung dieses Gebäudes dar.

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Auszüge aus der .pdf-Datei sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage B angeschlos-

sen.

In der folgenden Diskussion wird die Forderung nach leistbaren Wohnungen (Christine

Bernhofer) laut. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zu Tagesordnungs-

punkt III.2.c).

II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes

1) Abschluss einer Vereinbarung mit Hannes Krisch

Der Amtsleiter erläutert den Sachverhalt.

Beschluss (19:0):

Der Abschluss der Vereinbarung mit Hannes Krisch laut Anlage C dieses Gemeinderatspro-

tokolls wird genehmigt.

III. Berichte und Anträge der Ausschüsse

1) Bauausschuss

1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts: Gst. 3410/19 und 3410/102

(Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (19:0):

Bei den Gst. 3410/19 und 3410/102 erfolgt nachstehende Änderung des örtlichen Raum-

ordnungskonzepts der Marktgemeinde St. Johann in Tirol:

Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereichs für vorwiegende Wohnnutzung

mit der Indexziffer W 4, der Zeitstufe ZV und der Baudichtestufe D 1 gemäß den

Bestimmungen des örtlichen Raumordnungskonzepts der Marktgemeinde St. Jo-

hann in Tirol

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Festlegung der Indexziffer W 4: Dezentrale Wohngebietsbereiche, Baustruktur aus

freistehenden Einfamilienhäusern in offener Bauweise und überwiegend zwei ober-

irdischen Geschoßebenen, Nachverdichtungen sind nur beschränkt im Rahmen der

bestehenden Baudichteverhältnisse der Siedlungsbereiche möglich

Festlegung der Zeitstufe ZV: Die Widmung als unmittelbar bebaubares Bauland hat

bedarfsbezogen unter der Voraussetzung der ausreichenden infrastrukturellen Er-

schließung der Flächen zu erfolgen. Zur Sicherstellung des Widmungszwecks sind

Vereinbarungen im Sinne des § 33 TROG 2016 abzuschließen.

Der Planungsbereich ist in Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche

einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-

gung des Entwurfs gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Ände-

rung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs-

und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten

Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen.

2) Änderungen des Flächenwidmungsplans:

a) Gst. 3410/19 und 3410/102 (Franz Viertl und Anneliese Dötlinger)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (19:0):

Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol:

Umwidmung der Gst. 3410/19 und 3410/102 von Wohngebiet (§ 38 TROG

2016) in Bauverbotsfläche (§ 35 Abs. 2 TROG 2016)

Der Planungsbereich ist in Anlage E dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-

che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.

Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-

gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-

legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

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berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-

chen.

b) Gst. 2233/1 (Maria Wörgetter)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (19:0):

Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol:

Umwidmung eines Teils des Gst. 2233/1 (rund 1 m²) von allgemeinem Mischge-

biet, wobei als Wohnungen nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und

Wohnungen für den Betriebsinhaber und das Aufsichts- und Wartungspersonal

errichtet werden dürfen in allgemeines Mischgebiet, wobei als Wohnungen nur

betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebsin-

haber und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (§ 40

Abs. 2 und 6 TROG 2016)

Umwidmung eines Teils des Gst. 2233/1 (rund 689 m²) von Freiland (§ 41

TROG 2016) in allgemeines Mischgebiet, wobei als Wohnungen nur betriebs-

technisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebsinhaber und

das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (§ 40 Abs. 2 und

6 TROG 2016)

Der Planungsbereich ist in Anlage F dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-

che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.

Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-

gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-

legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-

chen.

c) Gst. 78/3 und 5619/1 („Goldener Löwe“)

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Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Dieser Tagesordnungspunkt wird ausgiebig und kritisch diskutiert. Mag. Maria Strele

führt die Gefahr einer „soziale[n] Ausdünnung“ ins Treffen. St. Johann in Tirol nähere

sich in diesem Zusammenhang Kitzbüheler Verhältnissen an. Robert Wurzenrainer

zeigt sich verunsichert: Er habe „Vollgas Bauchweh“ und wisse nicht, wie er hier ab-

stimmen solle. Der Bürgermeister räumt in diesem Zusammenhang grundsätzliche

Schwierigkeiten („Spekulation“) ein, stellt aber auch die Frage, ob die nunmehr beab-

sichtigte Nutzung (Wohnungen) wesentlicher schlechter zu bewerten sei als die bis-

herige Widmung (Seniorenresidenz). Eine Nutzung der Wohnungen als Freizeitwohn-

sitze werde indes nicht toleriert werden.

Beschluss (12:7): [davon eine Ablehnung in Form einer Enthaltung]

Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol:

Umwidmung des Gst. 78/3 und eines Teils des Gst. 5619/1 von Sonderfläche

für Widmungen mit Teilfestlegungen „SV-1“ in Sonderfläche für Widmungen mit

Teilfestlegungen (§ 51 TROG 2016) mit Festlegung verschiedener Verwen-

dungszwecke der Teilflächen, Festlegung des Zählers: 13, mit folgenden Festle-

gungen:

Erdgeschoß laut planlicher Darstellung: Kerngebiet, wobei als Woh-

nungen nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnun-

gen für den Betriebsinhaber und das Aufsichts- und Wartungsperso-

nal errichtet werden dürfen (§ 40 Abs. 3 und 6 TROG 2016)

Obergeschoße laut planlicher Darstellung: Kerngebiet (§ 40 Abs. 3

TROG 2016)

Der Planungsbereich ist in Anlage G dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-

che einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.

Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-

gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-

legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

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berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-

chen.

3) Erlassung eines Bebauungsplans:

a) Gst. 2979/12 (Teresa und Johannes Exenberger)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (16:0): [drei Gemeinderäte abwesend]

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2979/12 von Dr. Erich Ortner vom

6. Oktober 2016 („07/2016 Exenberger“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG

2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG

2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66

Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-

bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.

b) Gst. 2961/15 (Immo Alpin Tirol GmbH)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (18:0): [ein Gemeinderat abwesend]

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2961/15 von Dr. Erich Ortner vom

12. September 2016 („Farcherweg 15“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG

2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG

2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66

Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-

bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.

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c) Gst. 2469/3 (Lugano Development GmbH)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (16:1): [zwei Gemeinderäte abwesend]

Der Entwurf des Bebauungsplans für einen Teil des Gst. 2469/3 von Dr. Erich Ortner

vom 6. Oktober 2016 („11/2016 Lugano“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG

2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG

2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66

Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-

bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.

d) Gst. 2289/2 (Barbara, Caroline und Monica Trink)

Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsgegen-

standes.

Beschluss (16:3):

Der Entwurf des Bebauungsplans für einen Teil des Gst. 2289/2 von Dr. Erich Ortner

vom 6. Oktober 2016 („08/2016 Dreiner“) wird gemäß § 66 Abs. 1 erster Satz TROG

2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs. 2 TROG

2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66

Abs. 1 erster Satz TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Be-

bauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.

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2) Bildungs- und Familienausschuss

1) Abschluss einer Teilnahmevereinbarung („Audit familienfreundliche Gemeinde“)

Beschluss (19:0):

Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol nimmt am „Audit familienfreundliche Gemeinde“

und am UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“ teil. Der Abschluss der

Teilnahmevereinbarung laut Anlage H dieses Gemeinderatsprotokolls wird genehmigt.

3) Finanzausschuss

1) Ausschreibung von Gemeindeabgaben

Dr. Georg Zimmermann erläutert diesen umfangreichen Tagesordnungspunkt.

Widerstand gegen die Erhöhungen kommt von den Mitgliedern der Gemeinderatspartei

„Die St. Johanner Freiheitlichen (FPÖ)“. Claudia Pali ist der Ansicht, die Gebühren für

den Besuch von Kindergärten sollten nicht erhöht werden, stattdessen sollten die Inhaber

von Zweitwohnsitzen verstärkt zur Kasse gebeten werden. Auch wenn der Gemeinderat

dies nicht anordnen könne (auf diesen Umstand weist Dr. Georg Zimmermann hin), so

sollten doch die Bürgermeister gemeinsam Druck auf die zuständigen politischen Ent-

scheidungsträger beim Land Tirol ausüben. In Kärnten sei eine entsprechende Abgabe

bereits Realität.

Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]

Verordnung

§ 1. (1) Aufgrund der in der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu

§ 1) näher bezeichneten Normen werden nachstehende Gemeindeabgaben (Steuern,

Gebühren und Beiträge) ausgeschrieben.

(2) In der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) ohne An-

gabe von Normen angeführte Positionen, welche die Gebührenpflicht für die Benützung

von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung

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betrieben werden, wie Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, öf-

fentliche Müllabfuhr, Behandlungsanlagen und Deponien, Friedhöfe, Märkte, Viehmärkte,

öffentliche Wäg- und Messanstalten, zum Inhalt haben, stützen sich auf das Finanzaus-

gleichsgesetz 2008, auf das Tiroler Abfallgebührengesetz, das Tiroler Schulorganisati-

onsgesetz 1991 sowie auf bestehende Verordnungen der Marktgemeinde St. Johann in

Tirol (Friedhof-, Kanal- und Wassergebührenordnung).

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Anlage zu § 1:

Abgaben-

art

Beträge

in EUR Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen

Grundsteuer A 500 v.H. des Messbetrages/§§ 14, 15 FAG 2008

Grundsteuer B 500 v.H. des Messbetrages/§§ 14, 15 FAG 2008

Kommunal-

steuer

nach Maßgabe des Kommunalsteuergesetzes 1993, dies sind

3 v.H. der Bemessungsgrundlage gemäß § 9 leg cit/§ 14 FAG 2008

Hundesteuer

67,20

155,00

310,00

19,60

§ 15 Abs. 3 Z 2 FAG 2008

1. Hund/Jahr

2. Hund/Jahr

3. Hund/Jahr

Tiroler Hundesteuergesetz:

Wachhunde/Jahr sowie Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder

Erwerbes gehalten werden/Jahr

Im Übrigen gilt die die Verordnung des Gemeinderates vom

23. November 2004 zu Tagesordnungspunkt V.3.a): „Ausschrei-

bung von Gemeindeabgaben (Hundesteuern)“

Gebrauchsab-

gabe

§ 14 FAG 2008

6 v.H. der Bemessungsgrundlage gemäß § 4 Tiroler Gebrauchsab-

gabegesetz

Erschließungs-

beitragssatz

7,80 = 4 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-

gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-

ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-

ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der

Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00. Der Er-

schließungsbeitragssatz von EUR 7,80 wird der Berechnung des

Bauplatzanteiles (Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in Quad-

ratmetern und 150 v.H. des Erschließungsbeitragssatzes –

§ 9 Abs 2 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011) so-

wie der Berechnung des Baumassenanteils im Sinne des § 9 Abs. 3

Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 zugrunde ge-

legt.

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72

Ausgleichsab-

gabe für Ab-

stellmöglichkei-

ten im Sinne

des § 5 Abs. 1

1. Fall Tiroler

Verkehrsauf-

schließungsab-

gabengesetz

2011*

3.900,00 = 2.000 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-

gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-

ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-

ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der

Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00.

* § 5 Abs. 1 leg cit lautet:

„Die Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für

die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch

aufgrund des § 8 Abs. 1 vierter und fünfter Satz der Tiroler Bauord-

nung 2011 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 5 zweiter und drit-

ter Satz der Tiroler Bauordnung 2011 Parkdecks oder unterirdische

Garagen errichtet werden müssen, das Sechzigfache des Erschlie-

ßungskostenfaktors.“

Ausgleichsab-

gabe für Ab-

stellmöglichkei-

ten im Sinne

des § 5 Abs. 1

2. und 3. Fall

Tiroler Ver-

kehrsaufschlie-

ßungsabgaben-

gesetz 2011*

11.700,00 = 6.000 v.H. des Erschließungskostenfaktors der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol gemäß § 1 der Verordnung der Tiroler Landesre-

gierung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschlie-

ßungskostenfaktoren iVm § 5 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschlie-

ßungsabgabengesetz 2011. Der Erschließungskostenfaktor der

Marktgemeinde St. Johann in Tirol beträgt EUR 195,00.

* § 5 Abs. 1 leg cit lautet:

„Die Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die

eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch auf-

grund des § 8 Abs. 1 vierter und fünfter Satz der Tiroler Bau-

ordnung 2011 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 5 zweiter

und dritter Satz der Tiroler Bauordnung 2011 Parkdecks oder

unterirdische Garagen errichtet werden müssen, das Sechzig-

fache des Erschließungskostenfaktors.“

Wasseran-

schlussgebühr

3,261 pro m³ Baumasse (inkl. 10 % USt)

Wasserbenüt-

zungsgebühr

0,656 pro m³ Wasserverbrauch (inkl. 10 % USt)

Jahresgebüh-

ren für die

Nutzung des

Wasserzäh-

lers:

Bearbeitungs-

gebühr

45,764

120,00

600,00

1.208,40

84,602

Nutzungskapazität 2,5 m³/h [Anschlussdimension: 1“] (inkl. 10 %

USt)

Nutzungskapazität 16 m³/h [Anschlussdimension: 6/4“] (inkl. 10 %

USt)

Nutzungskapazität: 100 m³/h [DN 80] (inkl. 10 % USt)

Nutzungskapazität 100 m³/h/2,5 m³/h [Anschlussdimension: DN 80

mm] (inkl. 10 % USt) – Verbundzähler

Bearbeitungsgebühr für manuelle Zählerablesungen

Kanalan-

schlussgebühr

7,671 pro m³ Baumasse (inkl. 10 % USt)

Kanalbenüt-

zungsgebühr

2,282 pro m³ Wasserverbrauch (inkl. 10 % USt)

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73

(für ungeklärte

Abwässer)

Oberflächen-

wässer

Anschlussge-

bühr

Benützungsge-

bühr

6,203

0,519

einmalig pro m² abflussrelevanter Fläche (inkl. 10 % USt)

laufend pro m² abflussrelevanter Fläche (inkl. 10 % Ust)

Müllabfuhr-ge-

bühr:

Grundgebühr

Weitere Gebühr

33,100

0,635

0,574

0,523

7,187

pro Punkt (inkl. 10 % USt)

pro kg in Tonnen (inkl. 10 % USt)

pro kg im Großraum-Container (inkl. 10 % USt)

pro kg bei Selbstanlieferung (inkl. 10 % USt) – inkl. Wiegegebühr

pro 13-kg-Sack (inkl. 10 % USt)

Biomüll

Weitere Gebühr

Gastronomie-

abfälle (Co-Fer-

mentation)

Gartenabfall

120-Liter-

Tonne Garten-

abfall

240-Liter-

Tonne Garten-

abfall

23,00

0,139

4,75

63,00

150,00

pro Person und Jahr (inkl. 10 % USt)

pro kg (inkl. 10 % USt)

pro 80-Liter-Sack (inkl. 10 % USt)

inkl. 10 % USt

inkl. 10 % USt

Friedhöfe:

Grabgebüh-

ren/Jahr

31,64

42,17

105,76

400,00

pro Reihengrab

pro Familiengrab

pro Urnennische

pro Gruft

Graber-rich-

tung:

(Werksvertrag

vom 29. Okto-

ber 2002 mit

Helmuth Tref-

fer)

462,00

346,00

658,00

39,000

pro Normalgrab

pro Kindergrab

pro Umbettung

pro Urnennische

Wertsicherung jeweils zum 1. Jänner des

nächsten Jahres; Ausgangsbasis: VPI 2010,

Juni, gerundet auf volle EUR

Friedhofs-ge-

bühren:

Leichenhallen-

benützung

Kühleinrichtung

Aufbewahrung

36,90

25,00

pro Tag

pro Tag

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74

ohne Kühlein-

richtung

Obduktions-

raumbenützung

Grabumran-

dung NFH:

Einzelgrab

Familiengrab

Wiederherstel-

lung nach Öff-

nung

Sanierungsge-

bühr

Urnennische

und Abdeck-

platte

14,50

33,00

325,40

415,40

129,80

101,70

641,60

pro Tag

pro Tag

einmalig

einmalig

nach jeder Öffnung

für Kirchenfriedhof und Antonifriedhof

einmalig

Verpflegungs-

und Betreu-

ungsbeiträge

für Schüler im

Freizeitbereich

des Betreu-

ungsteils

Mittagstisch für

Volksschüler

Mittagstisch für

Schüler des

Sonderpädago-

gischen Zent-

rums

Betreuungsbei-

trag

4,80

4,80

35,00

Gemäß § 99i Abs. 2 Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991 wird be-

stimmt, dass von der Einhebung des Verpflegungs- und Betreu-

ungsbeitrags im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens- und

Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise

abgesehen werden kann.

2) Neufestsetzung von Tarifen und Beiträgen

Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]

Mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 (rot markierte Positionen in der folgenden Ta-

belle) bzw. vom 1. Jänner 2017 (restliche Positionen) gelten die nachstehenden Tarife

und Beiträge:

Position Einheit Entgelt in EUR + USt

Einsatz von Bediensteten

Facharbeiter Stunde 44,70 20 %

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75

Hilfsarbeiter Stunde 32,20 20 %

Einsatz von Gerätschaften

Stapler Stunde 57,10 20 %

Wassertransport mit Tankwagen der

Freiwilligen Feuerwehr (4 m³)

Wasser und

Transport ohne

Arbeit 47,40

10 %

Wassertransport mit Tankwagen der

Freiwilligen Feuerwehr (6 m³)

Wasser und

Transport ohne

Arbeit 67,40

10 %

Hydrantenentnahme pauschal 50,80 10 %

Pritschenwagen Stunde 15,00 –

Fahnen/Stangen Tag 5,30 –

Ehrentribüne Tag 25,50 –

Schlammpumpe Tag 38,10 –

Streukies Sack (25 – 30 kg) 3,50 –

Hausnummerntafel Stück 65,00 –

Schnee-Deponie

2-Achser (10 m³) 13,30 –

3-Achser (12 m³) 16,00 –

4-Achser (15 m³) 19,90 –

Absperrgitter (2,5 Laufmeter) Tag 3,10 –

Verkehrszeichen (Gebrauchsüberlas-

sung gegen Entgelt) Tag 2,60

Benützung von Räumen in Schulen

Klassenraum für Vereine Stunde 5,30 –

Klassenraum für Sonstige Stunde 15,10 –

Turnsaal, Küchen für Vereine Stunde 7,00 –

Turnsaal, Küchen für Sonstige Stunde 20,00 –

Aula, Veranstaltung mit Entgelt, von

welchem die Teilnahme an der Ver-

anstaltung abhängig gemacht wird Veranstaltung 193,40

Aula, Veranstaltung ohne Entgelt,

von welchem die Teilnahme an der

Veranstaltung abhängig gemacht

wird Veranstaltung 97,00

Sportplatzbenützung für Schulen und Vereine

Benützung des Hauptplatzes Trainingseinheit 51,90 –

Benützung der Trainingsplätze, ohne

Flutlicht Trainingseinheit 51,90

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76

Benützung der Trainingsplätze, mit

Flutlicht Trainingseinheit 72,60

Benützung sonstiger Einrichtung Trainingseinheit 31,30 –

Garderobe Trainingseinheit 31,30 –

Sportplatzbenützung für externe Profivereine

Benützung des Hauptplatzes Trainingseinheit 362,10 –

Benützung der Trainingsplätze, ohne

Flutlicht Trainingseinheit 103,30

Benützung der Trainingsplätze, mit

Flutlicht Trainingseinheit 155,30

Benützung sonstiger Einrichtung Trainingseinheit 51,90 –

Garderobe Trainingseinheit 51,90 –

Beiträge für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung

Kindergartenbesuch von dreijährigen

Kindern (erstes Kind halbtags) Monat 50,08

13 %

Kindergartenbesuch von dreijährigen

Kindern (jedes weitere Kind halbtags

zusätzlich) Monat 25,04

13 %

Kindergartenbesuch von dreijährigen

Kindern (erstes Kind ganztags) Monat 90,15

13 %

Kindergartenbesuch von dreijährigen

Kindern (jedes weitere Kind ganztags

zusätzlich) Monat 45,08

13 %

Kindergartenbesuch von vier- und

fünfjährigen Kindern (erstes Kind

ganztags – halbtags frei) Monat 40,07

13 %

Kindergartenbesuch von vier- und

fünfjährigen Kindern (jedes weitere

Kind ganztags zusätzlich – halbtags

frei) Monat 20,04

13 %

Kindergartenbesuch in den Ferien

pro Kind, halbtags Woche 25,00

13 %

Kindergartenbesuch in den Ferien

pro Kind, ganztags Woche 50,00

13 %

Kinderkrippenbesuch halbtags, fünf

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 198,81

13 %

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Kinderkrippenbesuch ganztags, fünf

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 301,35

13 %

Kinderkrippenbesuch halbtags, vier

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 160,31

13 %

Kinderkrippenbesuch ganztags, vier

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 243,57

13 %

Kinderkrippenbesuch halbtags, drei

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 121,81

13 %

Kinderkrippenbesuch ganztags, drei

Tage pro Woche, samt „gesunder

Jause“ Monat 185,84

13 %

Sonstiges

Frühstück im Seniorenheim für Be-

dienstete der Marktgemeinde St. Jo-

hann in Tirol 3,00

Mittagessen im Seniorenheim für Be-

dienstete der Marktgemeinde St. Jo-

hann in Tirol 5,50

Abendessen im Seniorenheim für Be-

dienstete der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol 3,00

Frühstück im Seniorenheim für Ange-

hörige und Sonstige 3,93

Mittagessen im Seniorenheim für An-

gehörige und Sonstige 6,14

Abendessen im Seniorenheim für An-

gehörige und Sonstige 3,93

Meldebücher 25,00 –

Inserat Gemeindenachrichten

(schwarzweiß)

1/1 341,70 20 %

1/2 205,30 20 %

Inserat Gemeindenachrichten (fünf-

farbig)

1/1 423,10 20 %

1/2 253,80 20 %

Marktgebühren

1 Laufmeter = 2 m² pro m² 4,20 20 %

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78

Marktstand

Leihgebühr und

Lieferung, ohne

Aufbau 25,50

20 %

Marktwagen

ohne Transport

pro Tag 21,50

20 %

Marktwagen für den Wochenmarkt

ohne Transport

pro Tag 16,40

20 %

Marktwagen für Bauern

ohne Transport

pro Tag 14,80

20 %

Transport des Marktwagens pro Wagen 23,60 20 %

Aufbau des Marktstands pro Stand 21,50 20 %

Aufbau des Marktstands

ab drei Ständen

pro Stand 16,40

20 %

Beschluss (16:3): [Heribert Mariacher, Robert Wurzenrainer, Claudia Pali dagegen]

Die Entgelte für das Seniorenheim der Marktgemeinde St. Johann in Tirol werden mit

Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 wie folgt festgesetzt:

Entgelt

Einnahmenart

Beträge in

EUR (kein

USt-Anfall)

Nähere Aufgliederung

Wertsicherung: VPI 2010 per Juli des

Jahres

Dauerhafte Aufnahme

Einbettzimmer, Pflege-

stufe 0

1.208,00 pro Person pro Monat

Zweibettzimmer, Pflege-

stufe 0

967,00 pro Person pro Monat

Einbettzimmer, Pflege-

stufe 1

1.579,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-

gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler

Pflegegeldgesetz (TPGG)

Zweibettzimmer, Pflege-

stufe 1

1.317,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-

gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler

Pflegegeldgesetz (TPGG)

Einbettzimmer, Pflege-

stufen 2–5

1.895,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-

gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler

Pflegegeldgesetz (TPGG)

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Zweibettzimmer, Pflege-

stufe 2–5

1.656,00 pro Person pro Monat, zuzüglich Pfle-

gegeldbeitrag nach § 4 Abs 1 Tiroler

Pflegegeldgesetz (TPGG)

Vorübergehende Aufnahme

Einbettzimmer 107,00 pro Person pro Tag (inklusive Verpfle-

gung und Betreuung)

Zweibettzimmer 89,30 pro Person pro Tag (inklusive Verpfle-

gung und Betreuung)

großes Zimmer im Par-

terre

83,76 Aufschlag

3) Genehmigung von Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag

Die Obfrau des Überprüfungsausschusses, Christine Gschnaller, berichtet über die er-

folgte Vorprüfung dieses Tagesordnungspunktes.

Beschluss (17:0): [Robert Wurzenrainer, Peter Wallner abwesend]

Die nachstehenden Abweichungen gegenüber dem Jahresvoranschlag zum Stichtag

30. September 2016 werden genehmigt:

Position Betrag in EUR

Mehreinnahmen gegenüber dem Jahresvoranschlag 1.598.116,47

Mehrausgaben gegenüber dem Jahresvoranschlag 1.873.055,90

Rechnerischer Abgang – 274.939,43

Vorläufiges Rechnungsergebnis 365.433,91

4) Kulturausschuss

1) Neugestaltung des Friedhofs Almdorf: Projektvorstellung und Mittelfreigabe

Die Obfrau des Kulturausschusses, Christine Gschnaller, erläutert mithilfe einer .pdf-Datei

(ausgearbeitet von MMag. Johann Gutschi) die Neugestaltung des Friedhofs Almdorf.

Auszüge aus der .pdf-Datei sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage I (Ida) ange-

schlossen.

Beschluss (19:0):

Für die Neugestaltung des Friedhofs Almdorf werden EUR 30.000,00 freigegeben.

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80

HHSt. 817-050

5) Überprüfungsausschuss

1) Bericht über die dritte Überprüfungsausschusssitzung

Die Obfrau des Überprüfungsausschusses verliest das Protokoll der dritten Überprü-

fungsausschusssitzung vom 28. September 2016.

IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges

Antragsankündigung. Claudia Pali kündigt an, einen Antrag für Grabreservierungen einbringen

zu wollen.

Radfahrwettbewerb. Der Bürgermeister bedankt sich bei Mag. Maria Strele für ihr Engagement

beim Radfahrwettbewerb. Dieser sei für die Gemeinde ein „riesengroßer Erfolg“ gewesen, sie

habe hier mehrere Preise gewonnen. Aber auch die gleichfalls preisgekrönte „Radunion“ sei eine

der „tragenden Säulen“ für die dominante Rolle von St. Johann in Tirol in diesem Bereich.

Dieses Protokoll enthält neun Anlagen.

St. Johann in Tirol, 11. Oktober 2016

Der Bürgermeister:

Der Schriftführer: Gemeinderäte:

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