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Quelle: Eigene Recherche Grafik: ÄrzteZeitung Indikationsstellungen zur Testung laut RKI Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei allen Patienten oder Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall binnen 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn UND jegliche COVID-19-Symptome oder Klinische oder radiologische Hinweise auf virale Pneumonie UND Zusammenhang mit Pneumonie-Cluster in Pflegeheim oder Krankenhaus Cave: Meldepflicht! Z11 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 Bestellung Labor mit Muster 10 32816 Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 32006 Laborausnahmekennziffer bei meldepflichtigen Erkrankungen Bestellung Labor mit Muster 10c/10o 32811 Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App 32006 Laborausnahmekennziffer bei meldepflichtigen Erkrankungen Labor-Abrechnung nach EBM 32816 Nukleinsäurenachweis SARS-CoV-2 39,40 € 12220 Grundpauschale für Fachärzte 1,54 € für Laboratoriumsmedizin u.a. 40100 Versandmaterial, Transport, 2,60 € Ergebnisübermittlung Labor-Abrechnung nach EBM 32811 Nukleinsäurenachweis SARS-CoV-2 39,40 € aufgrund Corona-Warn-App-Warnung 12221 Zuschlag bei Einsendung 1,54 € zur Untersuchung nach GOP 32811 40101 Zuschlag für Versandmaterial, 2,60 € Transport, Ergebnisübermittlung *) Preise für PCR-Nachweis ab 1. Juli, bis dahin jeweils 59,00 €; Muster 10c/10o ab Verfügbarkeit *) Preise für PCR-Nachweis ab 1. Juli, bis dahin jeweils 59,00 €; Muster 10c/10o ab Verfügbarkeit Abrechnung nach GOÄ 4780 Isolierung von Nukleinsäuren (1,15-fach) 60,33 € 4782 Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase (1,15-fach) 33,52 € 4783 Amplifikation von Nukleinsäuren (1,15-fach) 33,52 € 4785 Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung (1,15-fach) 20,11 € Außerdem: Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale, ggf. Chronikerpauschale, andere Zuschläge, Gesprächs- und andere Leistungen Außerdem: Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale, ggf. Chronikerpauschale, andere Zuschläge, Gesprächs- und andere Leistungen Abrechnung behandelnder Arzt EBM 88240 SARS-CoV-2-Pseudo-GOP (alle Leistungen extrabudgetär) 32006 Laborausnahmekennziffer für meldepflichtige Erkrankungen Abrechnung behandelnder Arzt EBM 02402 Zusatzpauschale für Körpermaterial-Entnahme 10,00 € wegen Warnung durch Corona-Warn-App (91 Pkt.) 32006 Laborausnahmekennziffer für meldepflichtige Erkrankungen Z22.8 G Keimträger sonstige Infektionen U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen Z20.8 G Kontakt/Exposition gegenüber sonstigen übertragb. Krankheiten J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen J06.9 G akute Infektion der oberen Atemwege U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen J06.9 G akute Infektion der oberen Atemwege Z11 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 + + + ja nein Symptome? epidem. Bestätigung? PCR PCR Kodierung Kodierung erst nach Testergebnis (siehe unten) Kodierung Kodierung Ambulanter Patient mit Benachrichtigung durch Corona-Warn-App Ambulanter Patient mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion Unterer Abschnitt von Muster 10c/10o geht an den Patienten; der kann den QR-Code direkt in der Warn-App einscannen.

QR-Code statt Fax für die Corona-Detektion · Mittwoch, 24.Juni2020Nr. 47 Corona-Warn-App in der Praxis 5 Berlin. Der Schlussstein, das letzte fehlende Puzzlestück für das rei-bungslose

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  • Mittwoch, 24. Juni 2020 Nr. 47 Corona-Warn-App in der Praxis 5

    Berlin. Der Schlussstein, das letztefehlende Puzzlestück für das rei-bungslose Funktionieren der Coro-na-Warn-App ist ein Stück Papier, einFormular, genauer gesagt. DiesenMittwoch soll die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) „im Be-nehmen mit den maßgeblichen Ver-bänden der Ärzte und Einrichtungen,die Laborleistungen erbringen, unddem Bundesverband der Ärztinnenund Ärzte des öffentlichen Gesund-heitsdienstes“ über das Vorgehen beiVerdachtsfällen auf eine SARS-CoV-2-Infektion entscheiden.

    In der Testverordnung des Bundes-gesundheitsministeriums, die am8. Juni verkündet worden ist, hat dieKBV zusammen mit den anderen Ak-teuren den Auftrag erhalten, bis zum24. Juni festzulegen, wer in diesemProzess welche Pflichten hat, wie dasmedizinische Labor zu beauftragenist, wie das Labor das Testergebnis anwen meldet und wie schließlich alleErgebnisse in der App verfügbar ge-macht werden.

    Formular mit QR-CodeUnd das entscheidende Puzzleteil, da-mit alle Maßnahmen digital ineinan-dergreifen können, ist tatsächlich einFormular, die Abwandlung desLaborauftrags nach Muster 10 fürCorona-Warn-App-Verdachtsfälle –das Muster 10 C (für Arztpraxen) be-ziehungsweise 10 O (für Ärzte im Öf-fentlichen Gesundheitsdienst).

    Das endgültige Aussehen der neu-en Vordrucke stand bei Redaktions-schluss dieser Ausgabe noch nichtfest, aber es deutet sich bereits seitlängerem an, dass das Formular zweiTeile haben wird: Ein Teil geht ans La-bor, die untere Hälfte nimmt der Pati-

    ent mit nach Hause. Auf beiden Teilenist ein identischer QR-Code aufge-druckt, der es nach der Analyse derLaborprobe möglich macht, dass dasErgebnis zum richtigen Patientenkommt.

    Nachricht an KontaktpersonenUnd wenn der Patient sein Laborer-gebnis in der App freigibt, werden –falls der Test positiv ausfällt – dannauch die richtigen Kontaktpersonendieses Patienten darüber benachrich-tigt, dass sich ihr Risikostatus verän-dert hat. In dem gesamten Prozesswerden aber keine Namen hin undhergeschickt, sondern immer nur an-onyme Nummern, die nicht zum Pati-enten zurückzuverfolgen sind. DerQR-Code steht letztlich für eine zehn-

    stellige eindeutige TAN-Nummer, diesowohl der Laborprobe als auch demPatienten zugeordnet wird.

    In der Praxis sieht es zurzeit nochso aus, dass ohne das neue FormularPatienten, die positiv auf SARS-CoV-2getestet worden sind und die App aufihr Handy heruntergeladen haben, beieiner Hotline anrufen müssen (Tele-fon: 08 00 / 7 54 00 02), wo sie sichplausibel identifizieren. Nach eindeu-tiger Identifikation erhalten Sie danndirekt die eindeutige zehnstelligeTAN, die sie dann in der App eingebenkönnen – anschließend werden danndie Kontaktpersonen der vergange-nen zwei Wochen durch die App kon-taktiert.

    In Zukunft kann der Patient dannganz einfach den QR-Code vom For-

    mular einscannen. Er erhält dannzum einen das Ergebnis aus dem La-bor, zum anderen wird über den Codeauch der RKI-Server der App wie zu-vor über die TAN-Eingabe im Smart-phone informiert. Fällt das Testergeb-nis positiv aus, werden wiederum dieKontakte informiert.

    Keine Kopie des Formulars erlaubt!Der QR-Code ist auch der Grund da-für, dass das Formular, falls einmal dieVordrucke ausgehen sollten, auf kei-nen Fall kopiert werden darf. Denn indem Fall gäbe es zweimal denselbenQR-Code, und ein Laborergebniskönnte nicht mehr eindeutig zugeord-net werden.

    Ob es noch ein eigenes Formularfür Privatpatienten geben wird, wur-de ebenfalls diskutiert. Allerdingssteht in der Testverordnung, dassauch „Personen, die nicht in derGesetzlichen Krankenversicherungversichert sind, Anspruch haben,wenn sie auf „Veranlassung desöffentlichen Gesundheitsdienstesgetestet“ werden.

    Die Finanzierung der Leistungensoll aus der Liquiditätsreserve des Ge-sundheitsfonds erfolgen. Die Abrech-nung der Leistungen bei Corona-Warn-App-Verdachtsfälle erfolgt so-wohl in einsendenden Praxen als auchbeim öffentlichen Gesundheitsdienstüber die Kassenärztliche Vereinigung.Diese wird dafür pauschal honoriert.

    Zukunftsmusik digitales FormularDie Entwicklung bei der Digitalisie-rung rund um die Corona-Warn-Appist noch nicht am Ende. In Zukunftsollte die Praxis-EDV sogar in derLage sein, einen eigenen ein-eindeuti-gen QR-Code zu generieren, verlautetaus der Laborbranche. Dann könntedas Stück Papier, also das Muster10 C/10 O am Ende sogar ein rein elek-tronisches Dokument werden, even-tuell mit einem Zwischenschritt überein Blankoformular.

    Dass nahezu zeitgleich am Diens-tag die gematik gemeldet hat, dass dasDeutsche Elektronische Melde- undInformationssystems für den Infekti-onsschutz (DEMIS) nun an den Startgegangen ist und erste Labore dieTestergebnisse online in das Systemeinstellen, wo sie von ersten Gesund-heitsämtern und RKI abgerufen wer-den können, zeigt, wie dynamisch dieDigitalisierung vorankommt. Das Faxdürfte damit bald auch in der Coro-na-Detektion ausgedient haben.

    QR-Code statt Fax für die Corona- DetektionDie Vorgaben der Testver-ordnung des Bundesge-sundheitsministeriumssind eng. Statt der Über-mittlung von Testergebnis-sen per Fax sollen die digi-talen Zahnräder zukünftiggut ineinandergreifen: ImZentrum steht dabei einQR-Code auf einem neuenFormular.

    Von Hauke Gerlof

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    So steht es in derTestverordnung

    Paragraf 7, Absatz 4: Die KBV legtim Benehmen mit den maßgebli-chen Verbänden der Ärzte undEinrichtungen, die Laborleistun-gen erbringen, und dem Bundes-verband der Ärztinnen und Ärztedes ÖGD das Nähere insbesonde-re über

    1. Form und Inhalt der Abrech-nungsunterlagen sowie der fürden Nachweis der korrekten Ab-rechnung notwendigen Auftrags-und Leistungsdokumentation,

    2. die Erfüllung der Pflichten derLeistungserbringer nach § 6Absatz 2 und

    3. die Erfüllung der Pflichten derKassenärztlichen Vereinigungenspätestens bis zum 24. Juni 2020fest.

    Quelle: Eigene Recherche Grafik: ÄrzteZeitung

    Indikationsstellungen zur Testung laut RKI� Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei allen Patienten

    oder Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall binnen 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn UND jegliche COVID-19-Symptome

    oder Klinische oder radiologische Hinweise auf virale Pneumonie UND Zusammenhang mit Pneumonie-Cluster in Pflegeheim oder Krankenhaus

    Cave: Meldepflicht!

    Z11 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung � auf infektiöse und parasitäre Krankheiten

    U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

    Bestellung Labor mit Muster 10�32816 Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2

    32006 Laborausnahmekennzi�er bei meldepflichtigen Erkrankungen

    Bestellung Labor mit Muster 10c/10o�32811 Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App

    32006 Laborausnahmekennzi�er bei meldepflichtigen Erkrankungen

    Labor-Abrechnung nach EBM32816 Nukleinsäurenachweis SARS-CoV-2 39,40 €

    12220 Grundpauschale für Fachärzte 1,54 € für Laboratoriumsmedizin u.a.

    40100 Versandmaterial, Transport, 2,60 € Ergebnisübermittlung

    Labor-Abrechnung nach EBM32811 Nukleinsäurenachweis SARS-CoV-2 39,40 € aufgrund Corona-Warn-App-Warnung

    12221 Zuschlag bei Einsendung 1,54 € zur Untersuchung nach GOP 32811

    40101 Zuschlag für Versandmaterial, 2,60 € Transport, Ergebnisübermittlung �

    *) Preise für PCR-Nachweis ab 1. Juli, bis dahin jeweils 59,00 €; Muster 10c/10o ab Verfügbarkeit

    *) Preise für PCR-Nachweis ab 1. Juli, bis dahin jeweils 59,00 €; Muster 10c/10o ab Verfügbarkeit

    Abrechnungnach GO�

    4780 Isolierung von Nukleinsäuren (1,15-fach) 60,33 €

    4782 Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase (1,15-fach) 33,52 €

    4783 Amplifikation von Nukleinsäuren (1,15-fach) 33,52 €

    4785 Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung (1,15-fach) 20,11 €

    Außerdem: Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale, ggf. Chronikerpauschale, andere Zuschläge, Gesprächs- und andere Leistungen

    Außerdem: Versicherten-/Grund- oder Konsiliarpauschale, ggf. Chronikerpauschale, andere Zuschläge, Gesprächs- und andere Leistungen

    Abrechnung behandelnder Arzt EBM88240 SARS-CoV-2-Pseudo-GOP (alle Leistungen extrabudgetär)

    32006 Laborausnahmekennzi�er für meldepflichtige Erkrankungen

    Abrechnung behandelnder Arzt EBM02402 Zusatzpauschale für Körpermaterial-Entnahme 10,00 € wegen Warnung durch Corona-Warn-App (91 Pkt.)

    32006 Laborausnahmekennzi�er für meldepflichtige Erkrankungen

    Z22.8 G Keimträger sonstige Infektionen

    U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen

    Z20.8 G Kontakt/Exposition gegenüber sonstigen übertragb. Krankheiten

    J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren

    U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen

    J06.9 G akute Infektion der oberen Atemwege

    U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen

    J06.9 G akute Infektion der oberen Atemwege

    Z11 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten

    U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

    +— + —

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    Symptome?

    epidem. Bestätigung?

    PCR PCR

    KodierungKodierungerst nach Testergebnis (siehe unten)

    Kodierung Kodierung

    Bestellung Labor mit Muster 10c/10o�

    einer Warnung durch die Corona-Warn-App

    39,40 €

    Ambulanter Patient mitBenachrichtigung durch Corona-Warn-App

    39,40 €

    1,54 €

    2,60 €

    39,40 €

    Ambulanter Patient mit Verdacht auf�SARS-CoV-2-Infektion

    Unterer Abschnitt vonMuster 10c/10o geht an den Patienten; der kannden QR-Code direkt in derWarn-App einscannen.

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    Schon auf zwölf Millionen Smartphones installiert: die Corona-Warn-App des Ro-bert Koch-Instituts © [M] FRAU: KZENON / STOCK.ADOBE.COM | LOGO APP: BUNDESREGIERUNG