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N R W be w egt seine KIN DER! Qualifizierung im Sport Bewegung, Spiel und Spaß im Kinder- und Jugendsport 2018

Qualifizierung im Sport Bewegung, Spiel und Spaß im Kinder ... · N R W b e w e g t s e i n e K i N d e R! Qualifizierung im Sport Bewegung, Spiel und Spaß im Kinder- und Jugendsport

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NRW bewegt seine KiNdeR!

Qualifizierung im Sport

Bewegung, Spiel und Spaß im Kinder- und Jugendsport 2018

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Liebe Übungsleiter/innen im Kinder- und Jugendsport, liebe Mitarbeiter/innen der (Bewegungs-)Kindergärten, Schulen und im offenen Ganztag, liebe Interessierte,

der Stadtsportbund duisburg e.V. lädt Sie recht herzlich zu den Aus- und Fortbildungsangeboten in Handlungs-feld „Kinder und Jugend“ 2018 ein.

im Rahmen des Programms „NRW bewegt seine Kinder!“ und der allgemeinen Jugendarbeit im Sport ist es unser Ziel, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen. Qualifizierte Übungsleiter und ausgebildete Pädagogen sind hier der Schlüssel. deshalb freuen wir uns, dass wir ihnen auch in 2018 eine breitgefächerte, attraktive Auswahl an zielgruppenspezifischen Aus- und Fort- bildungen anbieten zu können.

Wir freuen uns, Sie in einem der nächsten Lehrgänge bei uns begrüßen zu dürfen!

Herausgegeben von: Stadtsportbund Duisburg e.V.Redaktion: Christoph Gehrt-Butry, Peter SerfortFotos: Landessportbund NRW Bilder-DatenbankLayout und Satz: Patrick Beck

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Inhaltsverzeichnis 3

Ausbildungen im Kinder – und Jugendbereich 4Übungsleiter-C-Lizenz-Ausbildung (120 LE) ................................. 4Basismodul (30 LE) ............................................................................ 4Aufbaumodul Profil Übergreifend (90 LE) .....................................5Blockausbildung: ÜL-C Profil Kinder/Jugendliche (120 LE) .............................................................6ÜL-B Kinder- und Jugendsport (60 LE)............................................7Zertifikat Bewegungsförderung in Sportverein und Kita .............7Erste-Hilfe Grundausbildung ........................................................... 8

Fortbildungen im Kinder- und Jugendbereich 9Ballsport (8 LE) ....................................................................................9Slacklinen (8 LE) ..................................................................................9Athletiktraining ( 8LE ) ....................................................................10Ringen und Raufen (8 LE) ................................................................10Einführung in die Psychomotorik (8 UStd.) ................................. 11Bewegung, Spiel & Sport im Ganztag – aber sicher! (15 LE) ..... 11

Fortbildungen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Duisburg 12Bewegungshits für starke Kids (8 LE) ............................................12Ganzheitliche Entwicklungsförderung durch Bewegungs- und Wahrnehmungsspiele (8LE) ....................................................13Kindgerechte motorische Förderung (8 LE) .................................13Yoga und Entspannung für Kids (8 LE) ..........................................14„Flori Fruchtig“ Bewegungs-Ernährungsprogramm für Kindertagesstätten (8 LE) ...............................................................14Fußballorientierte Bewegungserziehung im Elementarbereich (8 LE) ..................................................................15Gleiten Fahren Rollen (8 LE) ...........................................................16Kleine Knirpse ganz groß (8 LE) .....................................................16

Gruppenhelferausbildung 17Fit als Assistent/in von Übungs- und Jugendleiter/innen ..........17Ihr Ansprechpartner: ........................................................................18Allgemeine Geschäftsbedingungen Qualifizierung ................... 20

Anmeldung Rückseite

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Ausbildungen im Kinder – und Jugendbereich

Übungsleiter-C-Lizenz-Ausbildung (120 LE)Die Übungsleiter-C-Ausbildung gliedert sich in das Basismodul (30 LE, übergreifend für alle angehenden Übungsleiter/innen) und das Aufbaumodul (90 LE). Das Basismodul qualifiziert noch nicht für das Leiten von Gruppen! Erst nach Absolvierung beider Teile mit insgesamt 120 LE und einem aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis über 8 LE (nicht älter als 2 Jahre) wird die ÜL-C-Lizenz erteilt.

Basismodul (30 LE)Im Basismodul wird für zukünftige Vereinsmitarbeiter/innen das Fundament gegossen, um später mit Blick auf das angestrebte Betä-tigungsgebiet im Sportverein in den verschiedenen Aufbaumodulen darauf aufzustocken. Ein breites Spektrum praktischer und theoreti-scher Inhalte wird mit Hilfe vielfältiger Methoden erschlossen, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Hierbei wird auf die Sichtweisen, Einstellungen, Haltungen der Teilnehmer, also auf deren Selbstverständnis zurückgegriffen. Reflexionsphasen helfen, die Inhalte auf das Vereinsleben und auf sich selbst als zukünftige Leitungsperson zu beziehen.

• MitMenschenumgehen–dasLeitenvonGruppen• Gewusstwie–dieGrundlagenzummethodischenArbeitenim

Sport• MitSystem–derAufbauvonSportstunden• Durchblick–Lizenzen,AnbieterundPlanungdereigenen

Karriere als Übungsleiter/in

18-013-20000 Termine Mo, 05.02. (Vortreffen), Mi, 07.02., Mo, 19.02., Mi., 21.02., Mo, 26.02., Mi, 28.02., Mo, 05.03.18, 18–22 UhrOrt Sophie-Scholl-Berufskolleg, Dahlmannstraße 26, 47169 DuisburgLeitung Christoph Gehrt-Butry, Uwe BuschGebühr 90,– € (150,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-20001Termine Sa/So, 17./18.11., 01./02.12.18 , 9–16 UhrOrt Mannesmann Gymnasium, Sporthalle 1, Am Ziegelkamp 13–15, 47259 DuisburgLeitung Bettina Twardy, Stephan GerritzenGebühr 90,– € (150,– € ohne Vereinsempfehlung)

Für stets aktuelle Informationen abon-nieren Sie bitte den Online-Newsletter des SSB Duisburg.

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Aufbaumodul Profil Übergreifend (90 LE)Die Übungsleiter-C-Ausbildung besteht aus zwei aufeinander auf-bauenden Stufen: dem Basismodul und dem Aufbaumodul. Erst nach Absolvierung des Basis- und Aufbaumoduls sowie dem Erste-Hil-fe-Nachweis wird die ÜL-C-Lizenz erteilt.

Das sportartübergreifende Aufbaumodul hat den Vorteil einer univer-sellen Einsetzbarkeit, Inhalte sind:

• UmgangmitverschiedenenZielgruppenbeimSport• GesundheitunddieBedeutungfürdieverschiedenenAltersstufen• AttraktiveSportangebotefüralleAltersstufen• SpielefürvieleGelegenheiten• PlanungundDurchführungvonÜbungsstunden

18-131-2104Termine Sa/So, 20./21.01., 03./04.02., 17./18.02., 24./25.02., 03./04.03., 17./18.03.2018, 9–16 UhrOrt Mannesmann Gymnasium, Sporthalle 1, Am Ziegelkamp 13–15, 47259 DuisburgLeitung Bettina Twardy, Stephan GerritzenGebühr 240,– € (425,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-21100Termine Mi, 07.03., Mo, 12.03., Mo, 14.03., Mo, 19.03., Mi, 21.03., Mo, 09.04., Mi, 11.04., Mo, 16.04., Mi, 18.04., Mo, 23.04., Mi, 25.04., Mi, 02.05., Mo, 07.05., Mi, 09.05., Mo, 14.05., Mi, 16.05.18, 18–22 Uhr Prüfungswochenende: 26./27.05.18, 9–17 UhrOrt Sophie-Scholl-Berufskolleg, Dahlmannstraße 26, 47169 DuisburgLeitung Christoph Gehrt-Butry, Uwe BuschGebühr 240,– € (425,– € ohne Vereinsempfehlung)

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Blockausbildung: ÜL-C Profil Kinder/Jugendliche (120 LE)Die Übungsleiter/innen-C-Ausbildung besteht aus 2 aufeinander aufbauenden Stufen: dem Basismodul und dem Aufbaumodul. Dieses Modul hat den Vorteil einer universellen Einsetzbarkeit. Erst nach Absolvierung des Basis- und Aufbaumoduls und dem Erste-Hilfe-Nachweis wird die ÜL-C-Lizenz erteilt.

Inhalte:

• VermittlungvonGrundlagenüberdieZielgruppederKinderundJugendlichen

• DiespezifischenAnforderungenandenLeiter/dieLeiterin• GrundlagenkenntnisseüberdieVielfaltsportlicherAngebote• SpezifischeAnforderungenfürdiePlanungvonAngeboten• DerSportvereininderGesellschaft

Zur Blockausbildung gehören beide Kurse. Einzelbuchung jedoch möglich

18-013-20002 Termine Sa/So, 23./24.06., 07.07.18 09–17.30 UhrOrt Sporthallen in DuisburgLeitung Karl AlletterGebühr 90,– € (150,– € ohne Vereinsempfehlung) Förderung durch Integration durch Sport möglich!

18-013-21101Termine So, 08.07., Mo–Sa, 20-25.08, Sa/So, 08./09.09.18, 09–17.30 UhrOrt Sporthallen in DuisburgLeitung Karl AlletterGebühr 240,– € (425,– € ohne Vereinsempfehlung) Förderung durch Integration durch Sport möglich!

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ÜL-B Kinder- und Jugendsport (60 LE)

Zertifikat Bewegungsförderung in Sportverein und KitaLizenzverlängerung ÜL-C, JL

Bewegungsgelegenheiten und -anlässe für Kinder in Ihrer Einrichtung zu schaffen ist eine der großen Herausforderungen in Ihrem pädago-gischen Alltag. Wir bieten Ihnen mit dieser Qualifizierungsmaßnahme vertiefende Inhalte auf der Basis psychomotorischer Erkenntnisse für eine zeitgemäße Bewegungsförderung auch als Grundlage für das Konzept in Ihrer Kita oder im Sportverein. Erweitern Sie ihr Wissen und lernen Sie das Bewegungsverhalten von Mädchen und Jungen besser einzuschätzen und zu fördern sowie die Bewegungsbedürf-nisse der Kinder gegenüber Eltern und im lokalen Bildungsnetzwerk aufzuzeigen. Ausgangspunkt dieser Qualifizierungsmaßnahme ist Ihre eigene Bewegungsbiografie und Ihre Freude an der Bewegung.

• BedeutungvielfältigerBewegungserfahrungenund-erlebnis-se für Kinder im Hinblick auf ihren Umgang mit dem eigenen Körper, unterschiedlichen Materialien sowie mit anderen Kindern unter besonderer Berücksichtigung ihres kulturellen Hintergrun-des

• ErweiterungdesBewegungs-,Spiel-,undSportrepertoiresfürvielfältige Bewegungsanlässe

• Planung,DurchführungundAuswertungvonBewegungsangebo-ten

• UnfallpräventionundSicherheitbeiBewegungsanlässen• AuseinandersetzungmitAspektengelungenerKooperationund

Vernetzung, z.B. Anerkannter Bewegungskindergarten des Lan-dessportbundes NRW

Diese Ausbildung ersetzt ab 2018 die Ausbildung „Bewegungser-ziehung im Kleinkind-und Vorschulalter“ (Basis- und Aufbaumo-dul). Inhaber einer ÜL-C-Lizenz erhalten bei erfolgreichem Ab-schluss der Ausbildung die ÜL-B-Lizenz „Kinder- und Jugendsport“, Erzieher/innen erhalten das Zertifikat „Bewegungsförderung in Sportverein und Kita“.

18-013-30000Termine Di, 23.01., 30.01., 6.2., 20.02., 27.2., 6.03., 13.03., 20.03.18, 09–16 UhrOrt Sporthalle In den Haesen, In den Haesen 84, 47198 DuisburgLeitung Karin VölkerGebühr 340,– € (550,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-30001Termine Sa/So, 1.9./2.09., 15./16.09, 10./11.11, 24./25.11.18, 09–16 UhrOrt Kindertagesstätte Neuhausweg 14, 47167 DuisburgLeitung Sylvia Martens-KaiserGebühr 340,– € (550,– € ohne Vereinsempfehlung)

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Erste-Hilfe GrundausbildungInhalte der Ausbildung sind lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Not- und Unfällen, Maßnahmen bei (Sport-) Verletzungen, Erkrankungen und Vergiftungen und entsprechen der 1. Hilfe Grund-ausbildung!

18-013-23870Termin Sa, 10.03.18, 10–16.30 UhrOrt Seminarraum SSB Duisburg, Bertaallee 8b, 47055 DuisburgLeitung Peter KoralewiczGebühr 30,– € (50,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-23871Termin Sa, 21.04.18, 10–16.30 UhrOrt Seminarraum SSB Duisburg, Bertaallee 8b, 47055 DuisburgLeitung Peter KoralewiczGebühr 30,– € (50,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-23872Termin Sa, 09.06.18, 10–16.30 UhrOrt Seminarraum SSB Duisburg, Bertaallee 8b, 47055 DuisburgLeitung Peter KoralewiczGebühr 30,– € (50,– € ohne Vereinsempfehlung)

18-013-23873Termin Sa, 24.11.18, 10–16.30 UhrOrt Seminarraum SSB Duisburg, Bertaallee 8b, 47055 DuisburgLeitung Peter KoralewiczGebühr 30,– € (50,– € ohne Vereinsempfehlung)

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Fortbildungen im Kinder- und Jugendbereich

Ballsport (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C

Das Spielen mit Bällen und Erlernen der Elementarformen wie z.B. Fangen und Werfen legt schon in der Kindheit eine wichtige Grund-lage für die spätere Ausübung jeglicher Ballsportarten. In dieser Fortbildung lernt ihr verschiedene Ballspiele für Kinder kennen und könnt diese in der Praxis umfangreich testen. Eine Überleitung zu den großen Ballsportarten wird immer gegeben, so dass auch Übungs-leiter auf ihre Kosten kommen, die nicht mit Kindern arbeiten und die Spiele in Ihrer Sportgruppe einsetzten möchten.

18-013-24203Termine Sa, 14.04.18, 10–17 Uhr Ort Sporthalle II des Steinbart Gymnasiums, Realschulstraße 45, 47055 DuisburgLeitung Philipp WillkommGebühr 39,– € (60,– € ohne Vereinsempfehlung)

Slacklinen (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C

Dieses vielseitige und effektive Sport und Spaß Gerät ist ein absolu-ter Trend.

Durch eine Kombination aus Koordination, Kräftigung und Blance können verschiedene Zielgruppen angesprochen und unterschied-liche Trainingsziele verfolgt werden. Ob mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen oder im Bereich der Sturzprävention mit Senioren, durch den hohen Aufforderungscharakter ist Slacklinen das Trainings-gerät für alle. In dieser Fortbildung beschäftigen Sie sich auch mit Prinzipien und Grundlagen der allgemeinen Anwendung. Anhand von Übungen werden Ihnen Bewegungstechniken und –ausführungen näher gebracht, dabei werden Funktion, Aufbau und Sicherheits-aspekte mit berücksichtig.

18-013-24207Termin Sa, 28.04.18, 10–17 UhrOrt Treffpunkt Seminarraum SSB Duisburg, Bertaallee 8b, 47055 DuisburgLeitung Sebastian WalgenbachGebühr 39,– € (60,– € ohne Vereinsempfehlung)Hinweis Die Veranstaltung findet hauptsächlich im Freien statt. Wetterfeste Kleidung bitte mitbringen.

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Athletiktraining ( 8LE )Lizenzverlängerung ÜL-C / Trainer C Leichtathletik

Talente zeigen beim Kadereintritt zunehmend koordinative und/oder konditionelle Defizite. Ursachen sind u.a. in oft zu geringen motori-schen Entwicklungsreizen in Alltag oder Schule, in unzureichendem allgemeinem oder ausschließlich sportartspezifischem Training zu suchen. Dies ist auch ein wesentlicher Grund für (spätere) mangelnde Belastungsverträglichkeit und daraus resultierende gesundheitliche Probleme, oft verbunden mit einem vorzeitigen Karriereausstieg.

Athletik ist ein weitgefächerter Begriff, diesen wir in der Fortbildung spezifizieren und differenzieren. Dazu erhalten Sie ein großes Spek-trum an neuen und bekannten Übungen um ein effektives Athletik-training für ihre Zielgruppe zu gestalten. Dieses ist abwechslungs-reich und bedient das komplette Spektrum der Möglichkeiten.

18-013-24205Termine Sa/So, 05./06.05.18, 10–17 UhrOrt Sporthalle II des Steinbart Gymnasiums, Realschulstraße 45, 47051 DuisburgLeitung Peter SerfortGebühr 39,– € (60,– € ohne Vereinsempfehlung)

Ringen und Raufen (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B-KiJu

Kinder jeglichen Alters haben das Bedürfnis zu rangeln und ihre Kräfte zu messen. Das gehört zur Lebenswelt von Jungen, aber auch zu der von Mädchen und ist für die psychische, soziale und kör-perliche Entwicklung bedeutsam, wird jedoch zum Problem, wenn Fähigkeiten, Kenntnisse und Voraussetzungen fehlen, Zweikämpfe in kontrollierter und verantwortungsvoller Form auszutragen. In dieser Fortbildung werden Spiele und Übungen zum Ringen und Raufen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen erprobt und Einsatzmöglich-keiten in Verein, Kindergarten und Schule besprochen.

18-013-31108Termin Sa, 22.09.18, 10–17 UhrOrt Sportakademie WKC Duisburg, Rheinufer 37, 47249 DuisburgLeitung Cem ErfurtGebühr 49,– € (85,– € ohne Vereinsempfehlung)

Einführung in die Psychomotorik (8 UStd.)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B-KiJu

Psychomotorik schaut auf die Stärken und Ressourcen der Kinder. Über diesen Zugang werden Kinder zu Bewegung, Kreativität und gemeinsamem Spiel animiert. Dieser Lehrgang gibt einen ersten Einblick in die Arbeitsweise der Psychomotorik. Vor allem für Erzieher/-innen ist die Psychomotorik eine gute Methode, um Kinder ganzheitlich in ihrer Persönlichkeit zu fördern.

• DenAnsatzderPsychomotorikkennenundverstehenlernen• WiekönnendieVerantwortlichenBewegungs-undVerhaltens-

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auffälligkeiten von Kindern interpretieren und in Folge als Handlungsimpuls nutzen?

• WiekönnenverhaltensauffälligeKinderauspsychomotorischerSicht in das Bewegungsangebot integriert werden?

18-013-31109Termin Sa, 06.10.18, 10–17 UhrOrt Sportakademie WKC Duisburg, Rheinufer 37, 47249 DuisburgLeitung Heide FörsterGebühr 55,– € (75,– € ohne Vereinsempfehlung)

Bewegung, Spiel & Sport im Ganztag – aber sicher! (15 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, JL, ÜL-B-KiJu

Sie möchten attraktive Bewegungs-, Spiel und Sportangebote im offenen Ganztag anbieten? Diese Fortbildung richtet sich insbeson-dere an ÜL, Jugendleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen des offenen Ganztags, die über kontinuierliche und praktische Erfahrungen in der sportlichen Arbeit mit Kindern im Alter von 6–10 Jahren verfügen und ihr Repertoire erweitern möchten. Neben praktischen Spielideen werden auch Aspekte wie Sicherheit, Aufsichtspflicht und Rechtsfra-gen berücksichtigt.

18-013-32100Termine Sa/So, 30.09/01.10.18, 9–17 UhrOrt Sporthalle des Steinbart-Gymnasiums, Realschulstraße 45/Eingang Cecilienstraße, 47051 DuisburgLeitung Jan BoumannGebühr 60,– € (75,– € ohne Vereinsempfehlung)

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Fortbildungen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt DuisburgDie folgenden sieben Maßnahmen werden aus Kinder-und Jugend-förderplanmitteln (KJFP-Mittel) bzw. mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist ausschließlich für Mitarbei-ter/innen der Stadt Duisburg möglich! Ihre Anmeldung senden Sie bitte an das Zentrum für Personalentwicklung, Sachgebiet 10-53 Ausbildung/ Fortbildung, z. Hd. Frau Liedtke. Weitere Auskünfte erteilt Frau Weinkauf-Esser vom Jugendamt der Stadt Duisburg unter Telefon 0203 283-3163 oder per Mail:

[email protected]

Die Teilnahmegebühren übernimmt für Sie die Stadt Duisburg.

Bewegungshits für starke Kids (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

Bewegungsförderung für Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter. Die Fortbildung setzt Schwerpunkte in der Bewegungsförderung spezi-eller Zielgruppen von Kindern mit besonderen Förderbedarfen. Zum Beispiel Kinder unter drei Jahren oder ängstliche Kinder. Inhaltlich beschäftigen wir uns mit der Planung und Gestaltung von entspre-chenden Bewegungsangeboten. Dazu werden den Teilnehmern viele praktische Ideen zur Umsetzung mit an die Hand gegeben.

18-013-31100Termin Mi, 07.03.2018, 9.30–17 UhrOrt Städt. Kindertageseinrichtung Honnenpfad 10, 47249 DuisburgLeitung Heide Förster

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Ganzheitliche Entwicklungsförderung durch Bewegungs-und Wahrnehmungsspiele (8LE)Viele Kinder leiden heute zunehmend unter Auffälligkeiten des Bewe-gungs- und Sinnessystems. Eine gute Sinneswahrnehmung ist jedoch Bedingung für eine optimale Bewegungs- und Persönlichkeitsent-wicklung. Was aber tun, wenn Auffälligkeiten in der Wahrnehmungs-entwicklung zu erkennen sind? In dieser

Fortbildung werden zahlreiche praktische Vor-schläge und Ideen auf-gezeigt, die dazu beitragen, die Wahrnehmung der Kinder „sinnvoll“ zu fördern. Des Weiteren wird auch der theoretische Hintergrund erörtert.

Inhalte:• derZusammenhangvonBewegungundWahrnehmung• dieEntwicklungderWahrnehmungundihreBedeutungimkind-

lichen Entwicklungsprozess• AuffälligkeiteninderWahrnehmungsverarbeitung,wasistzu

tun?

18-013-31101Termin Do, 22.03.2018, 9–16 UhrOrt Städt. Kindertageseinrichtung/Sporthalle Geeststraße, Geeststraße 1, 47229 DuisburgLeitung Silvia Schwar-Hollasch

Kindgerechte motorische Förderung (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

Die motorischen Grundeigenschaften teilen sich auf in die konditio-nellen Fähigkeiten (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit) sowie die koordinativen Fähigkeiten (u.a. Gleichgewicht, Reaktions-vermögen, Rhythmisierungsfähigkeit, kinästhetische Differenzie-rungsfähigkeit). Diese stehen in wechselseitiger Beziehung zueinan-der und treten oft in Kombination auf (z. B. Schnelligkeitsausdauer) und hängen auch mit den koordinativen Aspekten zusammen.

Inhalte:

In dieser Fortbildung werden die motorischen Grundeigenschaften auf spielerische Weise kindgerecht umgesetzt, z.B. in Form von Bewegungsbaustellen, Parcours, Mannschafts- und Staffelspielen für den täglichen Einsatz.

18-013-31102Termin Di, 17.04.2018, 9–16 UhrOrt Städt. Kindertagesstätte Josefstr., Josefstr. 20, 47178 DuisburgLeitung Cem Erfurt

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Yoga und Entspannung für Kids (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

Die Fortbildung vermittelt die Grundlagen von Yoga und Entspannung im Kindergartenalter und gibt Ihnen Ideen, wie Sie Kinder spielerisch und mit viel Spaß an das Thema heranführen können.

Inhaltlich werden schwerpunktmäßig praktische Anregungen und Umsetzungsbeispiele für Entspannungseinheiten in Verbindung mit Kinderyoga aufgezeigt.

18-013-31103 Termin Di, 08.05.2018, 9–16 UhrOrt Städt. Kindertagesstätte und Familienzentrum Hanielstraße 9, 47198 DuisburgLeitung Christiane Lücke

„Flori Fruchtig“ Bewegungs-Ernährungs- programm für Kindertagesstätten (8 LE)Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

Der Lehrgang gibt eine Einführung in das Programm Flori Fruchtig, um ÜL und Erzieher/innen für die Umsetzung des Angebots in der Kita zu qualifizieren. Im Programm Flori Fruchtig werden die Themen Bewegung und Ernährung miteinander verbunden, um bei 5 - 6jähri-gen Kindern frühzeitig ein geeignetes Bewegungs- und Ernährungs-verhalten aufzubauen und sie somit an eine gesunde Lebensweise heranzuführen.

Durch ausgewählte Bewegungs- und Spielformen sollen die Kinder möglichst vielfältige Bewegungserfahrungen sammeln und die Ernäh-rungsthemen auf spielerische Weise vermittelt bekommen.

18-013-31104Termin Di, 05.06.2018, 9–16 UhrOrt Kindertagesstätte In den Haesen, In den Haesen 84, 47198 DuisburgLeitung Karin Völker

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Fußballorientierte Bewegungserziehung im Elementarbereich (8 LE)Im Rahmen dieses praxisnahen Lehrgangs sammeln und erweitern die Teilnehmer eigene Bewegungserfahrungen und lernen viele inter-essante Spiel-/Übungsideen kennen. Dieses Angebot einer inhalt-lichen wie organisatorischen Unterstützung soll bei der konkreten Umsetzung von fußballorientierten Bewegungsstunden helfen und Anregungen bieten.

Es stehen dabei ganzheitliche sowie entwicklungs- und bedürfnisori-entierte Angebote im Mittelpunkt. Neben dem Spaß an allgemeinen Bewegungserfahrungen werden erste Grundlagen für die Kinder geschaffen, Begeisterung für das Fußballspielen zu entwickeln.

Spiele im Team motivieren, integrieren und erziehen, und fördern damit soziales Lernen sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung. Die Inhalte besitzen z.B. durch Bewegungsgeschichten einen hohen Aufforderungscharakter und zielen auf eine „Erlebnisorientierung“. Alle Spiele sind in der Praxis mit Kindern erprobt. Sie können mit wenig Material und einfachen Regeln auf sehr begrenztem Raum ge-spielt werden, ermöglichen jedem einzelnen Kind ein hohes Maß an Eigenständigkeit, vielen Wiederholungen und somit das „Grundrecht auf Bewegung“.

• PhantasievolleSpieleundÜbungenzumLaufen,RennenundToben

• AbwechslungsreicheSpielezurVerbesserungderKoordinations-fähigkeiten

• EinfacheFußballspiele,dieSpaßundErfolgserlebnissegarantie-ren

Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

18-013-31110 Termin Di, 25.09.2018, 9–16 UhrOrt Sporthalle In den Haesen, In den Haesen 84, 47198 DuisburgLeitung Mirko Schweikhard

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Gleiten Fahren Rollen (8 LE)Mit den Fortbewegungsarten Gleiten, Fahren und Rollen erschließen sich Kinder neue Bewegungsräume und erfahren natürliche Räume (Berge, Flüsse, Seen) auf neue Weise. Kinder können dabei faszinie-rende Bewegungsfertigkeiten entwickeln, die Elemente ihrer Bewe-gungskultur auch außerhalb von der KiTa werden können.

Die elementaren Erfahrungen von Gleichgewicht, Balance, Körper-schwerpunkt im Gleiten, Fahren und Rollen werden vermittelt und erste Könnenserfahrungen sollen ermöglicht werden, auch damit die Kinder angemessen mit Geschwindigkeit und Risiko umgehen lernen.

Die Erziehung zu sicherem, hilfsbereitem und verantwortlichem Umgang mit Partnerinnen und Partnern, zu nachhaltigem Umgang mit der natürlichen Umwelt und mit Materialien hat in diesem Bewe-gungsbereich einen hohen Stellenwert.

• GrundlegendeFähigkeitenundFertigkeitenzumadäquatenUmgang mit Gleit-, Fahr- und Rollgeräten erlernen und üben

• BewegungskönnenimGleiten,FahrenundRollenerweitern• Gleiten,Fahren,RolleninnatürlicherundgestalteterUmwelt

erleben

Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

18-013-31105Termin Mi, 07.11.2018, 9–16 UhrOrt Sporthalle Geeststraße, Geeststraße 1, 47229 DuisburgLeitung Cem Erfurt

Kleine Knirpse ganz groß (8 LE)Neben räumlichen und organisatorischen Veränderungen sollte auch der pädagogische Alltag altersgerecht gestaltet werden, sodass sich die „Knirpse“ gut in die Gruppe der „Großen“ integrieren. In dieser Fortbildung soll neben einem theoretischen Einstieg, die Praxis ganz groß geschrieben werden. Deshalb werden die Teilnehmer zur Selbsterfahrung kurzfristig selbst in die Bewegungswelt der Jüngsten eintauchen und dabei nützliche Erfahrungen sammeln.

Inhalte:

• DieBedeutungdermotorischenEntwicklung• BewegungsmöglichkeitenimBewegungsraum• BewegungslandschaftenmiteinfachenMittelninkleinenund

großen Räumen• BewegungsförderungmitAlltagsmaterialien• Finger-,Kreis-,Sing-undWahrnehmungsspiele

Lizenzverlängerung ÜL-C, ÜL-B KiJu

18-013-31106Termin Do, 22.11.2018, 9–16 UhrOrt Städt. Kindertagesstätte Josefstr., Josefstr. 20, 47178 DuisburgLeitung Silvia Schwarz-Hollasch

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Gruppenhelferausbildung

Fit als Assistent/in von Übungs- und Jugendleiter/innenAn der Seite von erfahrenen Übungsleitern gestalten Gruppenhelfer/innen die Sportangebote für Kinder und Gleichaltrige mit.

Inhalte der Ausbildung sind u.a. die vielfältigen Angebote einer zeit-gemäßen Kinder- und Jugendarbeit im Sport, traditionelle Sportarten, Trends, gesundheitsorientierte Angebote, außersport- liche Aktivitäten, Auseinandersetzung mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, ihren Bedürfnissen und Interessen, wesentliche Kompetenzen beim Leiten von Kindergruppen- die eigenständige Pla-nung, Durchführung und Reflexion von sportlichen und außersportli-chen Aktivitäten, Struktur des organisierten Sports, Eigenständigkeit der Jugend, Aufgaben von Jugendsprecherinnen und Jugendsprechern.

Nach erfolgreichem Absolvieren der GH I und GH II-Lehrgänge erhal-ten die Teilnehmer den Gruppenhelfer/innen-Ausweis. Dieser wird als Basismodul für die Übungs- und Jugendleiterausbildung anerkannt. Besuchen Jugendliche zusätzlich einen Erste-Hilfe-Lehrgang (15 LE), können sie die bundeseinheitliche Jugendleiter-Card (JuLeiCa) in ihrer Stadt beantragen.

Diese Maßnahmen werden aus Kinder- und Jugendförderplan- mitteln (KJFP) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

GH I (35 LE, Jugendliche 13–17 Jahre)

18-013-11000Termine Sa–Sa, 14.–21.07.18 (Sommerferien)Ort Jugendgästehaus BorkumLeitung Fabian Bendlow, Heike ImmendGebühr 225,– € (350,– € ohne Vereinsempfehlung), inkl. Unterkunft, Vollverpflegung, Anreise, FreizeitprogrammVeranstalter Sportjugend Duisburg, Frau Schunk, Telefon 0203 3000851, Mo+Fr 12–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr

GH II (35 LE, Jugendliche 13–17 Jahre)

18-013-11100Termine Sa–Sa, 14.–21.07.18 (Sommerferien)Ort Jugendgästehaus BorkumLeitung Fabian Bendlow, Heike ImmendGebühr 225,– € (350,– € ohne Vereinsempfehlung), inkl. Unterkunft, Vollverpflegung, Anreise, FreizeitprogrammVeranstalter Sportjugend Duisburg, Frau Schunk, Telefon 0203 3000851, Mo+Fr 12–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr

Einen weiteren Kurs finden Sie auf der nächsten Seite.

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Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite: www.sportangebote-duisburg.de

18-013-11200Termine Mo–Fr, 22.–26.10.18 (Herbstferien)Ort JugendgästehausLeitung Fabian Bendlow, Heike ImmendGebühr 90,– € (160,– € ohne Vereinsempfehlung), ohne Unterkunft, keine VerpflegungVeranstalter Sportjugend Duisburg, Frau Schunk, Telefon 0203 3000851, Mo+Fr 12–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr

Anmeldung

Das Forum bietet Sporthelferinnen und Gruppenhelfern eine Plattform, um

• sich einsatzorientiert fortzubilden • Neues aus Spiel und Sport kennen zu ler-

nen und zu erproben • Ideen und Verbesserungsvorschläge für

die Ausbildung zu äußern • mit anderen Sport- und Gruppenhelfern

Kontakte zu knüpfen und sich auszutau-schen

Das Sport- und Gruppenhelferforum bie-tet Lehrkräften und Vereinsvertretern die Möglichkeit,

• weiterführende Informationen und Anre-gungen zur Sporthelferausbildung zu er-halten

• in fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Vertretern der Sportju-genden zu treten

• über die Qualifizierung der Sporthelferin-nen und Sporthelfer zu diskutieren

• sich über Einsatzmöglichkeiten in Schule und Verein auszutauschen

Alle, die ein Sporthelfer-T-Shirt besitzen, bringen dieses bitte mit!

Die Veranstaltung ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ein kleines Mittagessen wird gestellt.

Die Anmeldung erfolgt mit Hilfe des mitgesendeten Anmelde-bogens per Post/Fax oder E-Mail. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt, die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Anmeldeschluss ist der 28.02.2018 Veranstaltungsort: Albert-Einstein-Gymnasium Schulallee 11 47239 Duisburg

Ansprechpartner für Anmeldung und Nachfragen: Stadtsportbund Duisburg e.V. Bertaallee 8b, 47055 Duisburg Nora Mutzberg Tel. 0203-3000818 • Fax. 0203-3000888 [email protected]

Kreissportbund Mettmann e.V. Mittelstr. 9, 40822 Mettmann Simon Tsotsalas Tel. 02104-976100 • Fax. 02104-976102 [email protected]

Für Schüler/-innen und Lehrer/-innen

Sport- und Gruppenhelferforum Albert-Einstein-Gymnasium, Duisburg

22. März 2018

Ansprechpartner: Stadtsportbund Duisburg e.V. Bertaallee 8b, 47055 Duisburg Nora Mutzberg Tel. 0203-3000818 • Fax. 0203-3000888 [email protected]

Ziele des Forums

Haben wir Ihr Interesse geweckt?Ihr Ansprechpartner:Stadtsportbund Duisburg e.V.Nora Mutzberg , Fachkraft „NRW bewegt seine Kinder“Bertaallee 8b, 47055 DuisburgTelefon 0203 3000-818, Fax 0203 3000-888E-Mail [email protected]

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Anmeldung

Das Forum bietet Sporthelferinnen und Gruppenhelfern eine Plattform, um

• sich einsatzorientiert fortzubilden • Neues aus Spiel und Sport kennen zu ler-

nen und zu erproben • Ideen und Verbesserungsvorschläge für

die Ausbildung zu äußern • mit anderen Sport- und Gruppenhelfern

Kontakte zu knüpfen und sich auszutau-schen

Das Sport- und Gruppenhelferforum bie-tet Lehrkräften und Vereinsvertretern die Möglichkeit,

• weiterführende Informationen und Anre-gungen zur Sporthelferausbildung zu er-halten

• in fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Vertretern der Sportju-genden zu treten

• über die Qualifizierung der Sporthelferin-nen und Sporthelfer zu diskutieren

• sich über Einsatzmöglichkeiten in Schule und Verein auszutauschen

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Ziele des Forums

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Allgemeine Geschäftsbedingungen QualifizierungStand: 22.09.2016

1. GeltungsbereichFür die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmen-den werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungs-maßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. VertragspartnerDer Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zu-stande.Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaß-nahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

3. Anmeldeverfahren und -bedingungen3.1. Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen

persönlich, schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jewei-ligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.

3.2. Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.3. Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaß-nahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilneh-menden kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zu-stande. Diese erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Er-setzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.

3.4. Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilneh-mende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.

3.5. Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.

4. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts4.1. Handelt es sich um ein Angebot, das mit einer Unterbringung verbunden ist und

bei dem sich der Anbieter bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu ei-nem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, dann finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung (vgl. § 312b Absatz 3 Nr. 6 BGB). In diesem Fall steht dem Teilnehmenden kein Widerrufsrecht zu.

4.2. In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher handelt:

Widerrufsrecht für Verbraucher Diese Klausel gilt nur für Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das

heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann:

Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Ver-

trag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweiligen Veranstalter einer

Qualifizierungsmaßnahme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wi-derrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular

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verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von

Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzli-chen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüng-lichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen ent-spricht.

Besonderer Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren

ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

5. PreiseDer Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.

6. Zahlungsbedingungen6.1. Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuch-

ten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per SE-PA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung den Rechnungsbetrag zu zahlen.

6.2. Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift und werden hierdurch dem Veranstalter Kosten in Rechnung gestellt, ist der Veranstalter berechtigt, diese Kosten nebst einer angemessenen Bearbeitungspauschale von dem Teilnehmenden erstattet zu bekommen, soweit dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Teil-nehmende hat hierbei insbesondere fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung und eine unzureichende Kontendeckung zu vertreten.

7. Umbuchung, Ersetzungsbefugnis7.1. Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und

einem Tag (bis zum 43. Tag) vor Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Um-buchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro eine Umbuchung auf eine andere Maß-nahme desselben Veranstalters vornehmen.

7.2. Der Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbe-fugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich un-ter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Qualifi-kationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.

7.3. Bei Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.

8. Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen8.1. Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach

Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw.

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Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.

8.2. Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungs-maßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pau-schalsätzen verlangen.

8.3. Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichen-de Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauscha-len fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:

Für Maßnahmen ohne Unterkunft und Verpflegung •biszum14.TagvorBeginn30%desPreises,jedochmindestens25,00Euro, •abdem13.Tag90%desPreises.

Für Maßnahmen mit Unterkunft und Verpflegung •biszum45.TagvorBeginn15%desPreises, •biszum44.–22.TagvorBeginn20%desPreises, •biszum21.–15.TagvorBeginn30%desPreises, •biszum14.–7.TagvorBeginn50%desPreises, •abdem6.TagvorBeginn70%desPreises, •abdem1.TagvorBeginn90%desPreises.8.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,

individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Ent-schädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.5. Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.

9. Leistungen9.1. DieLeistungenderVeranstaltersindderAusschreibungundderdarinenthaltenen

Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.9.2. FürTeilnehmeranQualifizierungsmaßnahmenmitdemZiel,eineLizenzzuerwer-

ben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

10. LeistungsänderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwid-rig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu informieren. In diesen Fällen ist der Teilneh-mende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.

11. Lehrgangsabsagen bzw. -verschiebungen11.1. Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder

zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmer-zahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

11.2. Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüg-lich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen.

12. Haftung12.1. Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon

ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesent-

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licher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veran-stalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

12.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstal-ter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzan-sprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3. Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der ge-setzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.

13. VersicherungFür die Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen besteht während der Veran-staltung und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtver-sicherungsschutz im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes können beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V., Pau-lmannshöherStraße11a,58515Lüdenscheid,Telefon02351947540,oderimInternetunter www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstal-ter anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.

14. UrheberrechtDie Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilli-gung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.

15. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung15.1. Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung erhebt,

verarbeitet und nutzt der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personen-bezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmun-gen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Orts-angabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

15.2. Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aufgrund einer ausdrücklichen Ein-willigung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitäts-sicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

16. Schlussbestimmungen16.1. Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme

und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.16.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffent-

lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemei-nen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Quali-fizierungsmaßnahme.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übri-gen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

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Hiermit verpflichte ich mich zur Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung. Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Aus-scheiden entbinden mich nicht von dieser Zahlungspflicht.Die Vertrags-/Zahlungs- und Anmeldebedingungen habe ich vor der Buchung gelesen und sie werden von mir anerkannt.

Datum

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