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D E U T S C H E S H A N D W E R K S I N S T I T U T
DetlefBuschfeld/FredSchumacher
QualitätderberuflichenBildung
inderRegionstärken:
ChancenderDigitalisierung
fürAusbildungvorOrt
Arbeitsheftezurberufs-und
wirtschaftspädagogischenForschung
HeftA36
ForschungsinstitutfürBerufsbildungimHandwerk
anderUniversitätzuKöln
Arbeitsheftezurberufs-undwirtschaftspädagogischenForschung
Herausgeber:
ForschungsinstitutfürBerufsbildungimHandwerk
anderUniversitätzuKöln,ForschungsinstitutimDeutschen
Handwerksinstitut(DHI)
HeftA36
ISSN2193-5882
Köln,Dezember2017
VeröffentlichungdesForschungsinstitutsfürBerufsbildungimHandwerkanderUniversitätzu
Köln(FBH)
(ForschungsinstitutimDeutschenHandwerksinstitute.V.)
sowiedieWirtschafts-ministerienderBundesländer
Inhalt
ZUSAMMENFASSUNGFÜRDIESCHNELLELESERIN.........................................................................................I
1 PROBLEMKONTEXT.............................................................................................................................................1
2 NORMATIVEECKPUNKTEDESPROJEKTANSATZES.................................................................................6
3 AUFBAUUNDFORSCHUNGSMETHODISCHERANSATZIMPROJEKT...................................................8
4 REFERENZENFÜRDIGITALVERNETZTE,REGIONALBEGRENZTEBILDUNGSANGEBOTE...........9
4.1 FALLSTUDIE: „HEAVY DUTY EQUIPMENT TECHNICIAN“ QUALIFIZIERUNG AM COLLEGE OF NORTHATLANTICINCANADA..................................................................................................................................................10
4.2 BESCHREIBUNGDERSCHOOLOFDISTANCELEARNINGNIEDERSACHSEN(SDLN)...................................19
5 KONZEPTENTWURF.........................................................................................................................................21
5.1 BESCHREIBUNGEINESSZENARIOS................................................................................................................21
5.2 EINGRUNDMODELLREGIONALVERNETZTERLEHRE...................................................................................25
5.3 KRITERIENDERGESTALTUNGREGIONALVERNETZTERLEHRE..................................................................27
5.3.1 DARSTELLUNG UND MÖGLICHE AUSPRÄGUNGEN VON KRITERIEN REGIONAL VERNETZTER, DIGITALUNTERSTÜTZTERLEHRE..................................................................................................................................................................28
5.3.2 KONZEPTBEZOGENEKONKRETISIERUNGDERKRITERIEN........................................................................................35
6 BERUFSBEZOGENEBEZUGSPUNKTEUNDSTANDARDSFÜRDIEEXEMPLARISCHEERPROBUNG.............................................................................................................................................................45
7 LITERATUR..........................................................................................................................................................50
ANHANGA:EXEMPLARISCHEAUSSTATTUNGSLISTEDERSCHOOLOFDISTANCELEARNINGNIEDERSACHSEN(SDLN)......................................................................................................................................52
ANHANGB:SYNOPSERAHMENBEDINGUNGENSCHULRECHT.................................................................53
ZusammenfassungfürdieschnelleLeserin1
DieHerausforderungenfürdieberuflicheAus-undWeiterbildungindernächstenDekadelassensich durch Schlagworte wie Digitalisierung, Urbanisierung, Fachkräfte- und Lehrer/innenmangelbeschreiben.DiedamitverbundenenFolgenentwickelnsichentlangvonBranchen,FachbereichenundinfrastrukturellenRahmenbedingungensehrunterschiedlichindenRegionen.
DieBerufsbildung stellt fürdieRegionenunddieMenscheneinen zentralenStandortfaktordar.Berufsbildung ist unmittelbar von den oben genannten Herausforderungen betroffen und kannselbsteinTreiberfürEntwicklungenwerden.DaheristesvonelementarerBedeutungdieQualitätder beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Regionen weiter fest zu verankern und dabeiqualitativzuverbessern. Insbesondere in ländlichenRegionenkann imbestehendenSystemvonZuständigkeiten und Regulierungen die Aufrechterhaltung von Bildungsangeboten unter denGesichtspunktenderwirtschaftlichenTragfähigkeitalskritischeingeschätztwerden.
Die Studie beschreibt ein Konzept zur ortsnahen Beschulung in einer dualen Ausbildung. DabeiwirdvonderRandbedingung„kleinerKlassen“odereinergeringenAnzahlvonAusbildungsplätzeneinesAusbildungsberufesodereinesreduziertenAngebotsvonFachlehrer/innen ineinerRegionausgegangen.DasKonzeptverknüpftdabeidieHerausforderungenmitdenMöglichkeiten,durchdigitale Vernetzung von kleineren Lerngruppen an verteilten Standorten dennoch eine unterEffizienzkriterienhinreichendeZahlvonAuszubildendenzuunterrichten.
DasKonzeptbegründetimVergleichzurüblichenReaktionvon„VerlagernoderZusammenlegen“von Berufsbildungsstandorten einen alternativen Lösungsvorschlag. Bezugspunkt ist dabei derErhalt und dieModernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ortmit Erfahrungen des „DistanceLearning“, die auch in anderen Ländern schon gemacht wurden. Hier geht es darum,Möglichkeitenauszuloten,wiedienormativeSetzungeinerortsnahenBeschulunginFachklassengeradeauchfürAusbildungsberufeimHandwerkalsbesteunterverschiedenenAlternativenganzkonkretpraktischgestaltetwerdenkann.
DasKonzeptunddieErfahrungenausanderenLändernwerdendaheranhandderKriterien
• rechtlicheRahmenbedingungen;• curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte;
1 IndiesemBerichtwirdnachdemZufallsprinzipabwechselnddieweiblicheunddiemännlicheFormverwendet.
• technischeGestaltungsoptionen;• organisatorischeAnforderungenund• regionaleBezugspunkte
geprüftunderläutert.
1
1 Problemkontext
Es führenmindestens drei verschiedene Trends zu der Problematik „Erhalt der Beschulung vonAusbildungsberufenimländlichenRaum“:
• Die demografische Entwicklung der Bevölkerung führt, selbst in Regionenmit stagnierenderoderwachsenderBevölkerungszahl, inderRegelzuwenigerJugendlichenimAltervon16bis25Jahren.UnterdemStichwort„Urbanisierung“könnenzudemFaktorenidentifiziertwerden,dieländlicheRegionenverstärktunterZugzwangsetzen.
• DenJugendlichenbietensicheineVielzahlunterschiedlicherPfade indasBerufsleben.Dabeiwird im Vergleich zwischen beruflich-dualen Ausbildungsgängen und akademischenStudiengängen mit betrieblichen Praxisphasen die Attraktivität der dualen Ausbildung vonEinigen eher niedrig eingeschätzt und in Kombination mit einer nur geringen Quote vonBetrieben, die auch Ausbildungsbetriebe sind, nichtmit stabilen Berufsperspektiven vor Ortverbunden. Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen der Arbeits- undGeschäftsprozesse im Rahmen von Handwerk 4.0 kann hier die Digitalisierung auch als einTreiberinRichtunginnovationsaktiverundtechnologieaffinerRegionenangesehenwerden.SowerdenetwaDigitalHubsvorwiegendinurbanenRegionenundnicht in ländlichenRegionengegründet.
• InvielenFällenlösenÜberlegungenzuSanierung,ErhaltundModernisierungvonBerufsschul-Standorten Diskussionen aus, die unter dem Stichwort der effizienten und effektivenBündelung von Kompetenzen in ausgewählten und profilierten Standorten(Kompetenzzentren) geführt werden. Die Diskussionen hängen - unabhängig von derUrbanisierung – von den Entwicklungs-Planungen bzw. Umverteilungen innerhalb desländlichen Raums ab, diemit Blick auf Zukunftsregionen geführtwerden. Eingebunden sinddannauchdieGesichtspunkteeinerVersorgungmitpädagogischenFachkräftenundberuflich-fachdidaktischer Expertise (Lehrkräfte-Nachwuchs). Insbesondere im Handwerk ist dabei dieEinbindungderÜberbetrieblichenBildungsstättenimRahmenvonLernortkooperationenoderdergemeinsamenNutzungvonRessourceneineOption.
DieTrendsbedingenundunterstützensichunterbestimmtenUmständengegenseitig.Dabeikanninsbesondere die Verkettung einzelner Gesichtspunkte für Regionen zu spiralförmigen
2
Entwicklungen in eine normativ unerwünschte Richtung führen, die – einmal eingetreten – nurwiederschwerumkehrbarist.
3
Auslöser entsprechender Diskussionen können die sog. „Klassenfrequenzmindestwerte“ sein.Diese bezeichnen in anderen Worten die (untere) Klassenstärke, die für den Erhalt einesBildungsganges bzw. einer Fachklasse im Dualen System am Standort erreicht werden muss.LänderspezifischwirddiesimBereichderberuflichenSchulensehrunterschiedlichgeregelt.
Es können drei Grundformen unterschieden werden, wie bisher mit sinkenden Schülerzahlenüblicherweiseumgegangenwird2.
• ImUmgangmit demKlassenfrequenzmindestwertwerden unterschiedliche Interpretationeneingeführt,diefestlegen,unterwelcherAuslegungderUmständedieFolgedesWegfallseinesBildungsgangs an einem Standort tatsächlich eintreten muss. Dabei stellt sich letztlich dieFrage,obmansichdiesfinanziellleistenwillbzw.kann.GrundsätzlichwürdeaberderVerzichtvon Untergrenzen für Klassengrößen den hier betrachteten Problemkontext lösen.Pragmatischer oder unauffälliger kann das auch durch die Berücksichtigung eines„Durchschnittswerts“ für mehrere Bildungsgänge oder einen gesamten Fachbereich gelöstwerden. Auch die Zusammenlegung von Klassen im Unterricht der berufsübergreifendenFächerkannggf.eineDurchschnittsrechnungbeeinflussen.
• Durch die Bildung von Bezirks-, Landes- oder Bundesfachklassen werden dieAusbildungsstätten räumlich auf einzelne Standorte konzentriert. Den Vorteilen vonhinreichender Auslastung und möglicherweise verbesserter Ausstattung im Sinne einesFachzentrums stehen weitere Anreisen für Auszubildende oder weniger flexibleOrganisationsmodellefürdieAusbildunginBetriebenalsNachteilegegenüber.
• Eine jahrgangsstufenübergreifende oder eine zumindest in der Grundstufe gemeinsameBeschulung von Ausbildungsberufen, die alternierende Einrichtung von Eingangsklassen derAusbildungsberufe (etwa alle zwei Jahre im Wechsel von Standorten) und wenigerdifferenzierte Ausbildungsberufe (Berufsfamilien u.a. Konzepte) sind zwar Alternativen. Siestellen aber eher kurzfristige Zwischenlösungen dar und markieren weitergehend undlangfristigVeränderungenandenFundamentenderBerufsbildunginDeutschland.
2 Das Phänomen ist in vielen quantitativ „kleinen“ Berufen oder sog. „Splitterberufen“ auch schon vor dem
demografischenWandelbekanntgewesen,einenaktuellenÜberblickbietenHackeletal.(2017).
4
AlledieseOptionensindmitBlickaufentwederdienormativeLeitlinieoderdieVerbesserungvonQualitätsstandards für die Duale Ausbildung als kritisch einzuschätzen. Sie bieten kurzfristigeEntlastung,untergrabenaberlangfristigwichtigeFundamentederQualitätberuflicherBildung.
Für Niedersachsen kann aktuell (Herbst 2017) von im Ländervergleich moderatenAusgangsbedingungen ausgegangen werden. Im Rahmen der verstärkten Autonomie vonEinzelschulen können Klassen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern geführt werden,wobei bis zu einer Grenze von 7 Schülerinnen und Schülern eine anteilige GegenfinanzierungdurchLehrerstellengegebenist.Diesekann i.d.R.durchdieBildunggrößererKlassen inanderenBereichenaufgefangenwerden.„KleineberufsbezogeneKlassen“sinddaher imländlichenRaumin Niedersachsen nicht selten. Der Bericht und die Empfehlungen des LandesrechnungshofesNiedersachsens zu den vergleichsweise kleinen Klassen in Niedersachsen gibt Hinweise darauf,dass sich von den Klassenfrequenzrichtwerten her ein erhöhter Druck auf berufliche SchulenhinsichtlichderortsnahenBeschulungimländlichenRaumergebenkönnte.
ImBerichtdes LandesrechnungshofesNiedersachsens (2017,S.131ohneFußnoten)heißtes zudenaktuellgeltendenRegelungen:
„Für die berufsbildenden Schulen sind die Planungsgrundsätze der im Jahr 2009 grundsätzlichaufgehobenen Schulentwicklungsplanung weiterhin anzuwenden. Jede berufsbildende SchuleerhälteinLehrkräfte-Sollstunden-Budget,dasdiese„nacheigenempädagogischenundfachlichenErmessen, sowie im Rahmen der vorhandenen organisatorischen Möglichkeiten“, zurKlassenbildungeinsetzt.Hierbei soll „dieAnzahl von7 Schülerinnenund Schülernpro Zugnichtunterschritten“ und „22 Schülerinnen und Schüler“ als Gruppenfrequenz angestrebt werden.Somit ist es zulässig, Berufsschulklassen mit weniger als 22 Schülerinnen und Schülern beiVorliegendersonstigenVoraussetzungenzugenehmigen.NurbeiUnterschreitungderGrenzevonsiebenSchülerinnenundSchülerndarfkeineneueGenehmigungerteiltwerden.DerSchulewirdbeieinerSchülerzahlvon14SchülerinnenundSchülerndasvolleLehrkräftebudgetzugewiesen.“
Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes münden in eine Aufforderung, stärker denRichtwert von 22 Schülerinnen und Schülern in den Blick zu nehmen und empfiehlt stärkereKooperationundProfilierungderBerufsschulstandortesowohlimLandNiedersachsenalsauchimRahmenderKMK-EmpfehlungenfürdieBeschulungvonSplitterberufen.
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ImRahmenderKoalitionsvereinbarungenzwischenSPDundCDUvomNovember2017wirdaufdas Thema unter Verweis auf die Ergebnisse des Bündnisses duale Berufsausbildung (BDB)verwiesen. Die im Ergebnispapier des BDB dokumentierten Vorschläge verbinden diewohnortnaheBeschulungmithohenQualitätsansprüchen(SPD/CDU2017,BDB2015):
„DasZiel„wohnortnaheBeschulung“muss inÜbereinstimmungbleibenmitdemAnsprucheinerqualitativhochwertigenBerufsausbildung.„WohnortnaheBeschulung“reduziertsichzudemnichtaufeinKonzeptder„kurzenWege“,sondernistAusgangspunktfürÜberlegungen,wiedurchdasAbbauen von Hürden, u. a. beim Überwinden von Distanzen, sowie durch andere Formen desUnterrichtsbzw.derUnterrichtsorganisationdieWege,dieAusbildendeundSchuleaufeinanderzukommend zurücklegenmüssen,weitgehendniederschwellig und überwindbar bleiben, sodassdie Auszubildenden, unabhängig von ihrem tatsächlichen Standort, „gefühlt vor Ort“ lernen.“(BDB2015,S.37)
UnterdenzudiesenFormulierungengemachtenUmsetzungsvorschlägenwirddieUmsetzungvondigital gestützten Formen der Lehrorganisation (etwa im Rahmen von Blended Learning) inProjekten oder Modellversuchen vorgeschlagen (BDB 2015, S. 40). Dabei wird auf die interneOrganisationinBerufsschulenhingewiesen:
„BeiderSchulorganisationsollenbetrieblicheNotwendigkeitensinnhaftberücksichtigtwerden.Esmüssen flexibel Lerngruppen gebildet werden können, deren Zustandekommen einerseits zurAufrechterhaltungeinesdezentralenLernangebotsermöglichtwird,beidenenandererseitsaberauchdieQualitätdesUnterrichtsgewährleistetbleibt. So istauchzuprüfen,obLerngruppen inder Grundstufe berufsübergreifend gebildet werden können, damit der Einstieg in die dualeAusbildung, aufgrund eines dezentralen Grundstufenangebots, flächendeckend gesichert bleibt.Auch ist zu prüfen, inwieweit unterschiedliche Beschulungsmodelle (im Block sowie in Teilzeit)intelligent verzahnt werden können. Elementar ist, dass der Berufsschulunterricht denAuszubildenden erreicht. Daher ist zu prüfen, inwieweit elektronisch basierte Lernformenentwickelt und der Einsatz digitaler Medien ergänzend zu einer betriebs- bzw. wohnortnahenUnterrichtungbeitragenkann.DahingehendbestehendeModellesindaufzugreifenundfürhiesigeVerhältnissezuüberprüfen.“(BDB2015,S.31)
Das hier beschriebene Forschungsprojekt versucht die beiden ersten Formen(berufsübergreifender Unterricht in der Grundstufe, sowie organisatorisch aufwendige und nurrelativstarrzuplanendeKombinationsmodelle)zuvermeidenunddiedigitalenLernformennichtnur als Ergänzung, sondern als durchgängiges Prinzip der Vermittlung zu konzipieren. Darüber
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hinaussollendiedamiteinhergehendenChancenfüreinverändertesLeitbildfürdasLehrenundLernen im Sinne modernen Standards der Kompetenzorientierung deutlich gemacht werden.Insgesamt argumentiert das Konzept damit ganzheitlich und übergreifend i.S. der vom Bündnis2015formuliertenZiele.
WeiterhinverweistderKoalitionsvertragaufdieChancenvonregionalenBildungsnetzwerke.AuchhierdürftedasKonzeptvonbesonderemInteressesein.
„Wir wollen den Gedanken der Bildungsregionen als regionale Bildungsnetzwerke in engerZusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort weiter stärken. Insbesondere die Angebote vonaußerschulischen Partnern sollten in Bildungsregionen koordiniert und die Teilnahme daranschulübergreifend ermöglicht werden.“ (SPD/CDU 2017, S. 14 und S. 17) Die normativenEckpunkte des Projektansatzes unterstreichen daher bildungspolitische Ziele einer großenpolitischenMehrheitinNiedersachsen.
2 NormativeEckpunktedesProjektansatzes
AusgangspunktfürdieBearbeitungdesProjektessindzweivonderHandwerkskammerHannoveralsProjektpartnerformuliertePositionen:
• Eine ortsnahe Beschulung ist sowohl aus Sicht von Auszubildenden als auch aus Sicht vonAusbildungsbetrieben ein für das Handwerk als Wirtschaftsbereich und regional agierenderArbeitgeber wichtiger Teil des Selbstverständnisses und ein bedeutender Faktor für dieFachkräftesicherung.DieortsnaheBeschulungistdabeiauchselbstalsWirtschaftsfaktorinderRegion zu sehen, der dazu beiträgt, dass eine Region für Unternehmen und Fachkräfteattraktivbleibtoderwiederattraktivwird.
• Eine ortsnahe Beschulung soll dabei als Grundprinzip differenzierter dualerBerufsausbildungen das Fachklassenmodell berücksichtigen. Sowohl eine Zusammenlegungverschiedener Jahrgangsstufen eines Ausbildungsberufes, als auch die gemeinsameBeschulungvonsogenanntenaffinenBerufenoderBerufsgruppen,könnennuralszweitbesteLösungimFallezugeringerSchülerzahlengelten. Eswirdvermutet,dasssolcheModelledieMotivationzurAusbildungaufSeitenderHandwerksbetriebenichtsteigernundsichsoEffekteder Zusammenlegung von Berufen mit Effekten geringerer Neigung zur Ausbildung undabnehmenderZahlanAusbildungsplätzendieWaagehalten.
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Diese Positionierung legt aus zwei Gründen nahe, Möglichkeiten der ortsnahen Präsenz-Beschulungendurcheinedigital-gestützteLehrorganisation imProjekt zuprüfen.ErstensgibtesstarkeHinweisedarauf,dassdiezuerwartende, fortschreitendeund inTeilenrevolutionierendeDigitalisierung der Arbeits- und Geschäftsprozesse in der nächsten Dekade in der Breite derUnternehmensformenundderVielfaltderBerufs-undArbeitsweltdigitaleundvielfachnichtmehrorts-, sondern nur netzgebundene Formen des Lernens und Lehrens erfordert und unterstützt.Digital gestützte Kommunikation, Visualisierung und in Simulationen oder in Echtzeit realisierteFormen der Zusammenarbeit bei der Auftragsbearbeitung werden voraussichtlich ihreEntsprechung in einemberufsschulischenUnterricht finden.Außerdem istDigitalisierung in deno.g. Formen des Lernens und Lehrens „das Mittel der Zeit“, um räumliche Distanzen zuüberwindenundeinesozial-geprägteZusammenarbeitzuermöglichen.3
ZweitenswerdendieNotwendigkeiteinerDigitalisierungbzw.derdamitverbundeneAusbaueinerdigitalen InfrastrukturundentsprechenderService-Dienstleistungenselbst zumZiel für ländlicheRegionen. Berufliche Schulen können, insbesondere auch in Verbindung mit beruflichenKompetenzzentrenoderähnlichzuGewerbegebietenzuKnotenpunktenfürdenAusbaumodernerund zukunftsfester digitaler Infrastruktur werden. Dies erhöht wiederum die Qualität derStandorte für Unternehmen und Bürger. Die wechselseitige Bedingtheit von zu schaffenderInfrastrukturund realisierten (weileineortsnaheBeschulungermöglichenden)digital gestütztenLehr-LernformenkehrtdieeingangserwähnteSpiraleindieunerwünschteRichtungquasium,ineine sich selbst verstärkende Entwicklung zu Chancen digitaler Innovationen und attraktiverArbeits-undAusbildungsplätzeindenRegionen.
3 Damit grenzt sich das Projekt auch von gängigen Forderungen nach „Medien- und Informatikkompetenz an
Schulenallgemeinab–dieHinwendungzudigitalennutzbarenMedienfolgteinerunmittelbarqualifikatorischenKomponente. Selbstredend ist dabei die Frage der Grundlagen für digital gestütztes Lernen und Arbeitenkomplementärzubetrachten,aberebennichtvorrangig.EskannderGrundsatzvertretenwerden,dasssichdieFormenderDigitalisierungimBerufsbildungsbereichzeitlichparallel(bzw.miteinerangestrebtmöglichstkleinenzeitlichenVerzögerunginBerufsschulen)zuden„breitenwirksamen“EntwicklungenderFacharbeitvollziehensoll.
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3 AufbauundforschungsmethodischerAnsatzimProjekt
Der Kern des Projektes besteht in der Entwicklung und kommunikativen Validierung einesKonzeptes für einen digital gestützten Berufsschulunterricht zum Erhalt einer ortsnahenBeschulung.
Die Konzept-Entwicklung ergibt sich dabei aus drei Arbeitsschritten, die vorrangig überLiteraturbeiträgeoderProjektberichteerschlossenwerdenkönnen:
a. Sondierung regionaler Rahmenbedingungen zur Beschreibung typischer Ausgangslagen (unddamitalternativmöglicherrechtlicherGestaltungsoptionen)
b. SichtungundKriteriengeleiteteAnalysevonReferenzmodelleninFallstudien
c. Auswahl und Priorisierung von alternativen Gestaltungsoptionen zu einem verdichtetenKonzeptentwurf.
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Die kommunikative Validierung erfolgte durch Experten-Gespräche (vorrangig telefonisch iminternationalen Kontext) und einem, von der Handwerkskammer organisierten, Workshop imOktober2017,aufdemderKonzeptentwurfvorgestelltunddiskutiertwurde.
DerAufbaudesProjektberichteswirddurchdiePunkteb.undc.geprägt.Punkta.wurdebereitsinKapitel1 skizziert. EineVergleichstabellederunterschiedlichen rechtlichenRahmenbedingungenin drei Flächenländern innerhalb Deutschlands wird als Ergänzung in Anhang 2 diesesProjektberichtesaufgeführt.
DerBerichtstelltzunächstdieErgebnissezuReferenzmodellenvor.MethodischerAusgangspunktwar für die Suche im internationalen Kontext ein beruflicher bzw. spezifischer ein gewerblich-technischerKontextfürdiedigitalgestützteLehrorganisation.DiesführtunsnachKanada(Kapitel4.1).ImnationalenKontextstandenReferenzenunterdemrechtlichenGesamtrahmenfürSchulenin Niedersachsen im Fokus. Hier führt die Suche zu den ostfriesischen Inseln und dem SDLN-Projekt „Distance Learning“ im E-Learning-Verbund NIGE – Inselschulen (vgl.Palenzatis/Glittenberg2012)(Kapitel4.2).
Ein zentrales Projektergebnis bildet der Konzept-Entwurf für ortsnahe die Beschulung eines –bewusst abstrakt gehaltenen – Ausbildungsberufs in einer – bewusst fiktiv gehaltenen –regionalenSzenario-BeschreibunginKapitel5.ErstimAnschlusswerdeninKapitel6verschiedeneMöglichkeiten erörtert, wie das Konzept unter Berücksichtigung regional zu bestimmenderBedingungenundallgemeineQualitätsstandardsfürortsnaheBeschulungundAusbildungkonkreterprobtwerdenkönnte.
4 Referenzenfürdigitalvernetzte,regionalbegrenzteBildungsangebote
EineauchgroßeEntfernungüberwindendeBeschulungistnichterstdurchdiewissenschaftliche,politische und öffentliche Debatte um „Digitalisierung“ zum Thema für Bildungsinstitutionengeworden. Insbesondere im internationalen Kontext und in Ländern wie z.B. Australien oderFinnland, die wirklich große Distanzen überbrücken müssen, werden bereits seit Jahrzehntenunterschiedliche Modelle und Lösungen zu dieser Problemstellung entwickelt. UnterBerücksichtigung der projektbezogenen Bezugspunkte „2 bis 3-jährige Fachausbildung imHandwerk“ wurde für die eingehendere Analyse exemplarisch einModellvorhaben aus Canada
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gewählt,welchesimKapitel4.1dargestelltwird.ImKapitel4.2wirdeinbestehendesModellausdemallgemeinbildendenSchulbereich inNiedersachsenbeleuchtet,welchesdigitalunterstützteBildungsangebote in der Beschulung von Schüler einsetzt, die auf den Ostfriesischen Inselnwohnen.
4.1 Fallstudie:„HeavyDutyEquipmentTechnician“QualifizierungamCollegeofNorthAtlanticinCanada
DieausschnitthafteBeschreibungimFolgendenbeziehtsichaufdieAusbildungzum„HeavyDutyEquipmentTechnician“(HDET)amCollegeofNorthAtlanticinCanada.Zielistes,einenEinblickineinBeispieleinesdigitalvernetztenBildungsangebotsausderPraxiszugeben.4
DasCollegeofNorthAtlantic(CNA)istdergrößteöffentlicheBildungsanbieterinAtlanticCanada.An 17 Campus-Standorten in Neufundland und Labrador bietet das CNA knapp 100 VollzeitAngebotemitjährlichcirca2500Studierendenan.DieWirtschaftsleistungderRegionhängtprimärvondenvorhandennatürlichenRessourcenab,sodassdieFisch-,Forst,undMineralwirtschaftdiewesentlichen Wirtschaftszweige der Region darstellen. In den vergangenen Jahren hatinsbesondere die Förderung der vorhandenen Bodenschätze die regionale Wirtschaft wachsenlassen,wodurcheinerhöhterBedarfanqualifiziertenFachkräftenzueinerangespanntenSituationamArbeitsmarktgeführthat.
Die HDET-Fachkräfte, welche auf die Instandsetzung und Wartung von Nutzfahrzeugen sowieschwerem technischem Gerät vorbereitet werden, finden primär in den zuvor erwähntenWirtschaftszweigenBeschäftigung.SomitbestehtbeidieserQualifikationeinerhöhterregionalerFachkräftebedarf,derdurchdasCNAgedecktwerdenmuss.
Auf Grund der knappen personellen Ressourcen an qualifiziertem Lehrpersonal konnte dieAusbildungjedochnichtanallenCampus-Standortenangebotenwerden,wodurchdieTeilnehmerundTeilnehmerinnenmiteinersehrhohenReiseaktivitätkonfrontiertwaren(vgl.Abb.1).
4 FüreineumfangreicheBeschreibungdesPilotvorhabensistaufdieumfangreicheFallstudievonBaumer(2017)in
derKölnerZeitschriftfürWirtschaftundPädagogikzuverweisen.
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Abbildung1:CNACampusLabradorundStephenville
Die traditionelle Ausbildung wurde infolge der räumlichen Distanzen als Blockunterrichtabgehalten, was für die Auszubildenden zu 8-wöchigen Abwesenheiten von ihrem Heimatortführte. Sowohl auf die Eingebundenheit in die betrieblichen Arbeitsprozesse, als auch auf dieLebensgestaltung während der Ausbildungszeit hatten diese Phasen der Abwesenheit einenerheblichenEinfluss,wasu.a.einehoheAbbruchquotezurFolgehatte.
Diese Ausgangslage führte zur Entwicklung und Erprobung eines Pilotvorhabens, welches abSeptember 2012 zur Vermittlung der fachtheoretischen und teilweise auch der fachpraktischenInhalteinFormdigitalvernetzterLehreführte.Zielwares,dieReiseaktivitätenfürdieTeilnehmerundTeilnehmerinnenzuminimierenundsodieZufriedenheitundAbschlussquotenzuerhöhen.
Hierfür wurden die beiden CNA Standorte in Labrador City und Stephenville durch digitaleKommunikationsformen vernetzt, um die wohnortnahe Beschulung an beiden Campussen zuermöglichen.InStephenvillewurdehierfüreinsogenannterHub-Classroomeingerichtet,andemfünf bis zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch eine Lehrperson unterrichtet werdenkönnen.Diesem„Hub-Classroom“(Hub)wurdeeinsogenannter„Satellite-Classroom“(Satellit)inLabrador zugeschaltet, in welchem weitere sechs Auszubildende teilnahmen. Die folgendeAbbildung2veranschaulichtdieräumlichenGegebenheitendiesesModells.
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Abbildung2:HubundSatelliteamCNA
Sowohl im Hub als auch im Satellit mussten die traditionellen Klassenräume für die digitaleBeschulung technisch entsprechend ausgestattet werden. An beiden Standorten wurdenSmartboards installiert, die eine wechselseitige Übertragung ermöglichten. Zusätzlich wurde inbeidenKlassenräumeneinVideokonferenzsysteminstalliert,umdiebeidenStandorteaudiovisuellmiteinander zu vernetzen.Darüber hinauswurde amHubder zentrale Rechner der Lehrpersoneingebunden.AmSatellitwurden für jedenAuszubildendensog. „Clicker“ zuVerfügunggestellt,welchederLehrpersonbeiBetätigungeineWortmeldungamSatellitenanzeigt.
DiezeitlicheOrganisationdesPilotvorhabenserfolgtinzweiBlöckenamVor-undamNachmittag(vgl.Tab.1).
Hub am Standort Stephenville Satellit am Standort Labrador
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Tabelle1:ZeitlicheOrganisationderBlockphasen
SowohlamHubalsauchamSatelliterfolgtdieVermittlungderfachtheoretischenInhalte,sowiekleinerer praktischer Elemente synchron am Vormittag. Für die tägliche Vorbereitung dertechnischenAusstattungamHubistdieLehrpersonverantwortlich.AmSatellitenwirddiesdurchdieIT-AbteilungdesStandortesinLabradorsichergestellt.DieVerantwortungfürdenZugangunddie Kontrolle und Schließung des Raumes erfolgt am Hub ebenfalls durch die Lehrperson, amSatellitistdiesAufgabederIT-Abteilungbzw.sonstigenAufsichtspersonals.
AmNachmittagwurdendiepraktischenElementeamHubdurchdieLehrpersonvermitteltunddieTeilnehmerinnenundTeilnehmernandemSatellitenkehrtenanihreArbeitsstellenzurück.FürdiepraktischenPhasenamSatellitenreistedieLehrpersonandenStandortundvermitteltediese inPräsenz.WährendderProjektlaufzeitkameszueinerAnpassungdieserPraxis,dasichzeigte,dassauchdieVermittlungder fachpraktischen Inhalte inFormeinessynchronendigitalenUnterrichtsmöglich ist. Seit 2014 werden nun ebenfalls die praktischen Phasen standortübergreifendsynchronunterrichtet.FürdieUnterstützungundÜberwachungstehtamSatellit,insbesondereinsicherheitsrelevanten Situationen eine Assistenz zur Verfügung, die zwar über die hinreichendeFachexpertiseverfügt, jedochnichtübereinevergleichbare (pädagogische)Qualifikationwiedie
HubStudents SatelliteStudents
Program2012-Present Program2012&2013 Program2014- Present
Prep 8am.Teacher ensuressetupiscompleteandtested.
Between 7and8amITunlocksroomandensuressetupiscompleteandtested.Studentssetupcallbythemselves.
Between 7and8amITunlocksroomandensuressetupiscompleteandtested.Studentssetupcallbythemselves.
Morning 8.30-11.30:attendclasswiththeorydelivered andformalassessmentsmade
8.30-11.30:attendclasswiththeorydeliveredandformalassessmentsmade
8.30-11.30:attendclasswiththeorydeliveredandformalassessmentsmade
Closing Teacher reportsanyissuestoITdepartment.Roomisthenlockedbyteacher.
StudentsreportanyissuestoITdepartment.RoomislockedbysupervisingstafforIT.
StudentsreportanyissuestoITdepartment.RoomislockedbysupervisingstafforIT.
Afternoon AttendPracticalClasses Returntowork AttendPracticalClasses
Supervisor GregRyan(Instructor) GregRyan(Instructor)fliestoremotelocationstoteachpracticalcomponentsinpersonafter8week theoryteachings.
Instructionalassistant(hiredbyCNA)administerspracticaltasks.
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Lehrperson am Hub. Die didaktische und pädagogische Verantwortung für den Unterricht liegtweiterhinbeidieserhauptverantwortlichenLehrperson.
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Im Folgendenwerden die eingesetzten didaktischen Elemente kurz dargestellt. Das bestehendeHDET-Curriculum sieht keine Festschreibung für das „delivery format or teaching format“ vor,sodass das bestehende Curriculum nicht angepasst werden musste. Die zuvor in Frontal- undPräsenzlehre vermittelten Inhalte werden im Pilotmodell per Smartboard und VideokonferenzzwischenSatellitundHubübertragen.DieseTechnikermöglichtauchinteraktivePhasen,indenenz.B. eine durch die Lehrperson erläuterte technische Zeichnung durch die Teilnehmer undTeilnehmerinnensowohlamHubalsauchamSatellitenergänztundvervollständigtwird(vgl.Abb.4).
Abbildung3:BeispielhafteDarstellungeinerSmartboardÜbung
Neben diesen frontalen und interaktiven Elementen werden auch Gruppenarbeitsphasenrealisiert, die eine standortübergreifende Zusammenarbeit unter den Teilnehmerinnen undTeilnehmernermöglicht.
SowohlkleinerepraktischeElementeamVormittag,alsauchumfassende fachpraktischePhasenundProjekteamNachmittagwerdenunterAnweisungundBegleitungdurchdieLehrpersonundggf.dieAssistenzperVideokonferenzdurchgeführt (vgl.Abb.5). FürdiedetaillierteErläuterungeinzelner Bauteile bzw. die ausschnitthafte Übertragung eines Bauteils werden mobil undschnurlosnutzbareKamerasverwendet.
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Abbildung4:BeispielhafteDarstellungderVideokonferenzwährendpraktischerPhasen
Die Organisation des Kurses und der Lehrmaterialien und auch erweiterte Möglichkeiten desSelbstlernensundderKommunikationwurdendurchdasLernmanagementsystemdesCollegeofNorthAtlanticermöglicht(vgl.Abb.6).DurchdieImplementationallerLehr-undLernmaterialien,umfangreicher Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Chaträume, Email-Postfach, Social-Media,etc.), aller Informationen der Kursorganisation (Noten, Teilehmerlistem, Zeitpläne, etc.), sowiedirekterKontaktmöglichkeitenzuallenUnterstützungsstellendesCNA(z.B.IT-HelpDesk)wirddieGleichbehandlungallerTeilnehmernundTeilnehmerinnensichergestellt.
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Abbildung5:BeispielhafteDarstellungdesire2learnPlattform
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4.2 BeschreibungderSchoolofDistanceLearningNiedersachsen(SDLN)
NiedersachenstehtmitseinengeografischenunddemografischenRahmenbedingungennichtnurin der beruflichen Bildung, sondern auch in allgemeinbildenden Schulformen vor besonderenHerausforderungen hinsichtlich der flächendeckenden Beschulung. Insbesondere diewohnortnaheVersorgungvonSchülerinnenundSchüler,etwainderdifferenziertenOberstufedesGymnasiums, isthierbeieineherausforderndeAufgabe.ZurBewältigunghaben sich imRahmender „School of Distance Learning Niedersachen“ (SDLN) die betroffenen Schulen im Projekt„DistanceLearning imE-Learning-Verbund“zusammengeschlossen,umentsprechendeAngebotezuentwickeln.
Zielwareseinerseits,eineengereKooperationdesNiedersächsischenInternatsgymnasiumsEsens(NIGE)mitdenostfriesischenInselschulen,sowieandererseitsdieZusammenarbeitzwischendeneinzelnen Inselschulen zu ermöglichen. Im Projekt wurden hierfür innovativeKommunikationsformen und –möglichkeiten entwickelt, welche digital unterstützt einewohnortnahe Beschulung ermöglichen. Die School of Distance Learning Niedersachsen (SDLN)bietet seit November 2012 als virtuelle Schule den organisatorischen Rahmen. DasProjektvorhaben ergänzt die am NIGE vorhandenen Angebote der gymnasialen Vorbereitungdurch Bildungsformate des synchronen und asynchronen Lernens und Lehrens mit Bild- undTonübertragung, um eine möglichst lange Verweildauer an der jeweiligen Inselschule zuermöglichen5.
Kern dieser Bildungsformate ist ein per Videokonferenz- und Lernmanagementsystemdurchgeführter Unterricht, an dem digital vernetzt an allen beteiligten Schulen teilgenommenwerden kann. Für Schülerinnen und Schüler, sowie für Lehrkräfte, die Schulleitung und dieVerwaltung, wird dieses Angebot, wie im Folgenden dargestellt (vgl. Tab. 2) um digitaleKommunikationsmöglichkeitenerweitert.
5 Eine detaillierte Darstellung ist der Konzeption des Projektvorhabens zu entnehmen (Palenzatis/Glittenberg
2012a).
20
Tabelle2:EigeneDarstellungEinsatzbereicheinAnlehnunganPalenzatis,P./Glittenberg,B.(2012b)
SchülerinnenundSchüler Lehrkräfte SchulleitungundVerwaltung
BereichUnterricht:
•VorbereitungaufdieOberstufe(NaturwissenschaftenundSprachen)
•Begabtenförderung(„pull-out“)
•BeschulunglangfristigerkrankterSuSBereich
•Projektarbeit(Comenius,Pingo,etc.)
gemeinsameFachkonferenzenFortbildungenVorbereitungvonUnterrichtsmaterialundKlassenarbeiten
Schulleiterdienstbesprechungen
synchron:
•DurchführungvonUnterrichtsstundeninEchtzeit;TeilnahmeamUnterrichtdurchVideokonferenzsystem
•ÜbertragungvonTafelbildern
•KooperativeErarbeitungvonErgebnissen(NutzungderChatFunktionaufdemIServ)
asynchron:
•AbrufvonArbeits-undInformations-blätternvoneinerPlattform(IServ)
•ggf.AbrufaufgezeichneterUnterrichtsstunden
•AbgabevonHausaufgabenaufderPlattform(IServ)
•KommunikationperE-mail/imForum(IServ)
synchron:
•KollegialerAustauschperVideokonferenzsystem
•KooperativeErarbeitungvonErgebnissenwährendderKonferenz(Chat,gemeinsamesArbeitenaneinem
Dokument)•AktiveTeilnahmean
Fortbildungen•DurchführungvonUnterricht
asynchron:
•AbrufvonProtokollenundoffiziellenInformationenvoneinerPlattform(IServ)
•AbrufvonaufgezeichnetenFortbildungsveranstaltungen
•AustauschvonUnterrichtsmaterialiendurchEinstellenaufderPlattform(IServ)
•KommunikationperE-mail/imForum(IServ)
synchron:
•Videokonferenz-systemzurDurchführungderDienstbesprechung
asynchron:
•AustauschvonDokumentenperMailoderaufderPlattform(IServ)
Die technische Infrastruktur wurde in Kooperation mit mehreren Dienstleistern fürVideokonferenzsystemenundderInitiative„n-21:SchuleninNiedersachsenonlinee.V.“realisiert.Die technische Ausstattung hatte ein Investitionsvolumen von ca. 200.000 € für das gesamteProjekt. Primär wurden die technischen Lösungen zum kooperativen Arbeiten des U.S.amerikanischenHerstellersPolycomInc.verwendet6.
6 EineexemplarischeAusstattungslisteistdemAnhangAzuentnehmen.
21
5 Konzeptentwurf
EinenaheliegendeAlternativezumklugenUmgangmitkleinerwerdendenGruppen ineinzelnenAusbildungsberufen könnte darin liegen, durch digitale Vernetzung an mehreren Standortengleichzeitig„vorOrt“präsentseinzukönnen,wasfürdieSchülerinnenundSchülerbedeutet„vorOrt“ in einer relativ stabilen sozialenGruppe zu lernen.DieseAlternative versucht das Konzeptauszuloten.7ImMittelpunktstehtdieIdeedigitalvernetzterLehr-undLernräumeineinerRegion.IndieserFormulierungkommenzweiGegensätze zumTragen.Prinzipiell istesKennzeichendes„Distance Learning“, räumliche EntfernungenohneBegrenzungüberwinden zu können.Alles istimmerjeweils„Clicks“weitentfernt.IndiesemKonzeptwirdbewussteinRadiusgezogen,sodassjeweils spezifisch variierende Lehr-Lernangebote gemacht werden. Außerdem wird vonLerngruppen ausgegangen, die sich vor Ort treffen. Die Pflicht zur Präsenz bleibt also. Die„Lernzeit“istengmitder„Anwesenheitszeit“verbunden.DaundDabeisein,wennandereDaundDabei sind gehört konstitutiv zum Konzept. Einer stärker individualisierten und flexibilisiertenOrganisation digitalen Lernens sind alsoGrenzen gesetzt.Diese beiden Festlegungen stehen fürdenVersuch,einenWandelinderArtdesLehrensundLernensstetigerundmaßvollzugestalten.
5.1 BeschreibungeinesSzenariosIndemSzenario8gehenwirvonvierStandortenaus.Standortmeintdabeieineorganisatorisch-rechtlicheEinheit,hierzumBeispieldreiberufsbildendeSchulen(A-C)einesSchulträgersundeinBerufsbildungszentrum einer Kammer (D). Eine schematische Darstellung gibt einen erstenregionalenEindruck.
7 Dabei wird nur kurz angedeutet, dass unter Einbeziehung von überbetrieblichen Kompetenzzentren für die
ortsnaheBeschulungimSinnederKooperationvonLernortenweitereundweitergehendeOptionenentstünden.DamiteinhergehenderechtlicheProblemlagen legen jedochnahe,beiderDarstellungdesKonzeptentwurfesaufdieBeschreibungdieserOptionenzunächstzuverzichten.
8 DasSzenarioistfiktiv,basiertjedochaufadaptiertenrealenVerhältnissen.
22
Abbildung6:ExemplarischesAusgangszenario(eigeneDarstellung)
DieUmrandungmarkiert„dieRegion“.SiewirdimSzenarioüberdenZuständigkeitsbereicheinesSchulträgers (Kreis) beschrieben. Davon zu unterscheiden wäre etwa das Einzugsgebiet derSchülerschaft,wobei imSzenariodavonausgegangenwird,dassdiesweitgehenddeckungsgleichist.Zudemwirdunterstellt,dasseseineregionaleVerbundenheitgibt,etwanachdemMotto„Wirimxy-Kreisgehörenzusammen“9.
Dieberufsbildende SchuleA unddasBerufsbildungszentrumderHandwerkskammerD liegen ineinemOberzentrum(auchSitzderKreisverwaltung),dieStandorteBundCweisenuntereinandereine ähnliche Einwohnerzahl auf, diese Einwohnerzahl liegt aber gut 50 % unter der desOberzentrums.DiegestricheltenLinienmarkierendieHauptverkehrsadern,StraßenundSchieneverlaufenweitgehendnebeneinander.
Von einem fiktiven Startpunkt (Dreieck) aus sind die Fahrtzeiten zu den Standorten mit demöffentlichenPersonennahverkehr(BusseundBahnen)angegeben.MitdemprivatenAutosinddiedieStandortedurchschnittlich50%schnellerzuerreichen.
Das Berufsbildungszentrum am Standort D und die berufliche Schule C verfügen über einezukunftsrelevante Ausstattung an Technologien und darauf spezialisierten Lehrkräften für diebetreffendeBerufsgruppe.DieStandorteAundBverfügenübereinenmittlerenStandard.9 EsgehtandieserStellenichtumdieverschiedenenVariantendesBegriffsRegioninderBerufsbildung,siehedazu
Kalisch2011.
A
DB
C40min
75min75min
20KM
23
24
An den drei Standorten wird ein „dreijähriger Beruf“ ausgebildet. Von den Auszubildendenbesuchen ca. 60%auchüberbetrieblicheKurse imBildungszentrumD. StandortDwirdnicht inden folgenden Tabellen aufgeführt, da diese nur Schülerinnen und Schüler der dreiberufsbildenden Schulen auflistet und die Teilnehmerzahl der Kurse für Standort D von derSummederdreiberufsbildendenSchulenabhängt10.
Tabelle3:DarstellungderSchülerzahlen(fiktiv)
A B C
SuSgesamtvor3Jahren 270 110 270
SuS1.Jahrvor3Jahren 86 40 80
SuSgesamtvor2Jahren 250 100 220
SuS1.Jahrvor2Jahren 80 25 50
SuSgesamtvor1Jahr 240 78 180
SuS1.Jahrvor1Jahr 72 16 36
Anmeldungaktuell 64 12 34
TendenziellwirdesindemBereichfürBundCmiteinemunterstelltenKlassenfrequenzgrenzwertum 16 Schülerinnen und Schüler kritisch. In diesem Szenario scheint es nun mittelfristignaheliegend, den Standort B für den Ausbildungsberuf aufzugeben und die Schülerinnen undSchüler entweder ausschließlich auf C (voraussichtlich wegen der technischen Ausstattung undSchwerpunktbildung) zu verteilen oder eineAnmeldungbei A undC (voraussichtlichwegenderverkehrstechnischenSituation)zuermöglichen.AuchwahrscheinlichwerdenAussagensein,dassBetriebe im Einzugsgebiet von B gar nicht mehr ausbilden wollen und sich die Zahl derAuszubildendendadurchinsgesamtweiterverringernkönnte.
10 AlternativeBeispielefindensichetwaindemBeitragvonGrimm/Herkner2014
25
5.2 EinGrundmodellregionalvernetzterLehre
DasGrundmodellgehtvondreiAnnahmenaus:
• Das lehrjahr-bezogene Fachklassenmodell bleibt der Anspruch an die berufsschulischeOrganisation,wobeiderBegriff„Klasse“imSinnevon„verbundenerLerngruppen“verstandenwerden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf den oberen Klassenrichtwert, der in derInterpretation verbundener Lerngruppen eben die typische maximale Klassengröße um 30Personenauchüberschreitenkann.
• Die vorhandene Lehrexpertise und deren weitere Professionalisierung soll an allen„Standorten“ im Grundsatz erhalten bleiben, sodass Aufgaben der Entwicklung und derUmsetzung spezifischer didaktischer Arrangements auf die Standorte verteilt möglich sind.Daher wird von einer befristet – wenn auch nicht durchgängig organisierten – Möglichkeiteinerberuflich-spezialisiertenBetreuungundBeratunganjedemStandortausgegangen.
• Das Modell hat eine begrenzte Reichweite. Es wird also nicht global konzipiert, sondernregional.Damitwirdzweierlei intendiert:PersönlicheTreffenundBetreuungbleibenmöglichund die Ge- und Verbundenheit der Beteiligten (etwa bei Investitionen oder Konzeptionen)wird gesteigert. Das Modell geht davon aus, dass es ein gemeinsames Interesse an derausbildungsberufsbezogenendualenAusbildung„vorOrt“inderRegiongibt.
Die Grundannahmen lassen sich im Szenario nun konkretisieren. Ausgehend von der Zahl der„einzuschulenden“Auszubildenden(110SchülerinnenundSchüler,ZeilensummederletztenZeilein Tab. 3)werden zwei „traditionelle“KlassenamStandortAmit 24 SchülerinnenundSchülernund eine traditionelle Klasse in C mit 20 Schülerinnen gebildet (68 von 110 Schülerinnen undSchülern in traditionellen Klassen). Zudem wird eine „verbundene Lerngruppe“ über alle dreiStandortegebildet,folglichmit16(A),12(B)und14(C)SchülerinnenundSchülern.DiesevirtuelleKlassevernetzt42SchülerinnenundSchülerundentsprächedamitinetwaeinerStellen-RelationfürzweiKlassen.DiegenanntenZahlendervirtuellenKlassebegründensichausderVermutung,dassdigital-vernetzteLernräumeandenStandortenzuschaffensind,indenenLerngruppenbiszu8Personenarbeitenunduntereinanderkommunizierenbzw.umeinenTischmiteinemzentralfüralle sichtbar positioniertem Bildschirm/Leinwand sitzen können. Oder, um ein anderesMaß zunennen,dieLerngruppengrößejeStandortermöglichtes,voneinerKamerafüreinegemeinsameVideokonferenzpassenderfasstwerdenzukönnen.
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DieÜberlegungen von je zwei solcher Lerngruppenräumeanmiteinander vernetzen StandortenwirdinfolgenderAbbildungvisualisiert.
Abbildung7:SchematischeDarstellungderLerngruppenräume
WeiterhinwirdinderAbbildungdargestellt,dassesamStandortCeine„Lehrperson“gibt,dieeindidaktischesLehr-Lernarrangementorganisiertbzw.leitendumsetzt.FürdieLerngruppeninAundB ist „Begleitpersonal“anwesend.DasBegleitpersonalagiertetwaalsansprechbareAufsichtbeiProblemen, jedochnichtalsdidaktisch-tätige Lehrpersonen.DerStandortD ist inderAbbildung„offline“,weilhiernureineoptionaleIntegration,etwabeispezifischenVerfahrenoderMaschinenoder der Durchführung von Kursen sinnvoll erscheint. Der Verbund der Standorte ist jeweilsflexibelorganisierbar,eswärealsoaucheineeinfacheZusammenarbeitzwischenzweiStandortenvorstellbar,wasz.B.auchfürdieDurchführungvonDifferenzierungs-oderZusatzangeboteneinenaheliegendeOptionwäre.
A
B
C
D
27
In dem hier beschriebenen Modell wird angedacht, dass die Lehrkraft letztlich nur mit einerLerngruppe arbeitet (also in einem Lernraum anwesend ist), auchwenn –wahrscheinlich sogardirektnebenan–diezweiteLerngruppedesStandortespräsentist.DieseIdeesollunterstreichen,dass die didaktische Idee letztlich konsequent auf die Arbeit in Kleingruppen mit bis zu achtPersonenundentsprechendenAufgaben,ÜbungenundEinschätzungendesLernfortschrittesundLernstandesabzieltundhierbeinichtaufdie„Übertragung“einesKlassenunterrichtesvoneinemOrt zum anderen gemeint ist (was zugleich aber durchaus ein didaktisch-methodischesArrangement sein kann). Zugleich kanndieseDopplungamStandortdazugenutztwerden,dassexemplarisch auftretende Störungen (i.S. von Unklarheiten in Aufgabenstellungen, technischenProblemenderÜbermittlungusw.)auchvorOrtbzw.inderLerngruppederberuflichenSchuleCauffallenkönnenundkorrigiertbzw.füralleaufgelöstwerden.
Das Grundmodell kombiniert eine typische Konstellation einer Zentrale-Außenstelle-Verbindungmit Elementen einer kollaborativ vernetzten Gruppenarbeit, wie sie im Kontext von „digitalcollaboration“ oder „synchronous groupware“ mit einem „shared whiteboard“ diskutiert wird.Prägnanterkönnteauchvoneinem„Satelliten-Modell“gesprochenwerden.
5.3 KriterienderGestaltungregionalvernetzterLehreAus dem Problemkontext lassen sich sowohl die curriculare bzw. didaktische Idee desAusbildungsberufs,alsauchausbildungs-undschulrechtlicheBezugsnormenalsFaktoren fürdieGestaltung des Grundmodells bestimmen. Eine Vielzahl von technischen und organisatorischenAspektenergibtsichausderBeschreibungdigitalvernetzterLehr-Lernräume.FürBeidebildetdieRegion i.S. eines begrenzten Raums, wie etwa eines Landkreises – z.B. im Sinne einerVerantwortlichkeit für die Infrastruktur und gemeinsamer Bezugspunkt für die Akteure – eineKlammer, die für die Ausgestaltung des Konzeptes bedeutsam ist. So ergeben sich fünfKriteriengruppenfürdieGestaltungregionalvernetzterLehre:
• InterpretationrechtlicherRahmenbedingungen• Curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte• TechnischeGestaltungsoptionen• OrganisatorischeAnforderungen• RegionaleBezugspunkte
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5.3.1 Darstellung undmöglicheAusprägungen von Kriterien regional vernetzter,digitalunterstützterLehre
MitderfolgendenDifferenzierungderfünfKriterienbereichewirdversucht,dieOptionenfürdieGestaltung von digital vernetzten Verbünden von Berufsschulstandorten in einer Regionauszuloten. Die Kriterien werden, mit Ausnahme des rechtlichen Rahmens, in Polarisierungeninterpretiert, umdieEntscheidungs-Bandbreite innerhalbdes jeweiligenKriteriums sichtbarunddamitdieReichweitederOptionendeutlichzumachen.
EinerseitssolldurchdieDarstellungversuchtwerden,eineDiskussionumdieAusprägungenvonModellenregionalvernetzterLehreinstrukturierterFormzuunterstützen.AndererseitskanndiePolarisierunghelfen,dieverschiedenenGestaltungsrichtungenanzuzeigenunddamitauchdie inKapitel 5.3.2 bei der konkreten Beschreibung getroffenen Entscheidungen zu relativieren. Diesversinnbildlicht die Darstellung des Reglers in den folgenden Tabellen. Zuvor ist bei derBetrachtungderrechtlichenRahmenbedingungenehereineEinschätzungerforderlich, inwieweitdieGestaltungaufderBasisdervorliegendenNormendurchgeführtwerdenkann.
5.3.1.1 DifferenzierungrechtlicherRahmenbedingungen
UnterdieRahmenbedingungenfallenetwadieSchulgesetze,Datenschutzgesetze,Urheberrechte,dasDienst- bzw. Beamtengesetz sowie relevanteVerordnungen, Förderrichtlinien etc. Für dieseVielzahlerscheinthierzunächstnurpauschaleineDifferenzierungindreiBereichesinnvoll:
In einer Ausrichtung kann ausschließlich auf der Basis bestehender rechtlicherRahmenbedingungenetc.argumentiertwerden.
Auf der anderen Seite können bestehende Regelungen gezielt undmit Blick auf eine politischeGrundsatzentscheidung verändert und angepasst werden, wobei auch Regelungen in anderenBundesländernalsReferenzdienenkönnen.
Eine,vorallemwegeneinerzeitlichenBegrenzunghilfreicheOption,kannüberÖffnungsklauselnund Ausnahmeregelungen etwa im Rahmen von Modell- oder Pilotprojekten charakterisiertwerden.
SpezifischeRegelungsbereichewärenetwa
29
• SchüleranmeldungenundAnwesenheit(insbesondereBerufsschulpflicht,Befreiungsoptionen,Teilnahmeverpflichtung,Hausunterricht)
• Klassenbildung / Klassengrösse (Sprengelpflicht, Klassenmindestgrössen, Prinzipien derKlassenbildung)
• Betreuung/AufsichtundHaftung(imUnterrichtundinausserunterrichtlichenPhasen)
• NutzungvonLehrmittel(insbesondereLehrmittel,digitaleGeräte)
• Urheber- und Nutzungsrechte für Lehrmaterialien (insbesondere für Lizenzen undSelbstentwickelteMaterialien
• Datenschutz(insbesondereSpeicherort,Austausch,personenbezogenerDaten)
• Lehrpersonen(insbesondereArbeitszeitundArbeitsort)
• Mitbestimmungsregelungen
• RechtsformfürdieZusammenarbeit(z.B.Netzwerk,Verein,Stiftung,Leit-Schule)
Exemplarisch sind einzelne gesetzliche Regelungen für vier „Flächenländern“ in Deutschland imAnhangBaufgeführt.
5.3.1.2 PolarisierungderweiterenKriterien
Curriculare bzw. didaktisch-methodische Gestaltungsoptionen werden in folgender Tabelleaufgelistet:
OrganisatorischeAspekte(ohneIuK-Technologie–dieseerfolgtseparat)
ExtrempositionI
Gegenpol
ZieldimensionendesvirtuellvernetztenBildungsgangesMultioptionen-Modell(mit einem Modell werden verschiedeneZielsetzungen verfolgt, z. B. im RahmendesberufsübergreifendenUnterrichts)
SpezifischeZielsetzung(es werden die Zielsetzungen vonEinzelberufenangeboten)
ProfilbildungimvirtuellvernetztenBildungsgangesKompiliertesProfil(durch Wahlmöglichkeiten entsteht einProfil durch die Belegung verschiedenerModule)
VorabdefiniertesProfil(die möglichen Profile sind vorabfestgelegt)
30
BildungsgangkonzeptionLehrpersonenbezogen(die Grundkonzeption des Bildungsgangswird von einzelnen Lehrpersonen derStandorteentwickelt
Es wird für die Region eineBildungsgangkonzeptionentwickelt.
Zielgruppen-AnalyseLehrpersonenbezogen(es erfolgt eine Zielgruppenanalyse derLernenden durch die Lehrerinnen undLehrerderjeweilsgrößtenKlasse)
In regional vernetzten Teams vonLehrkräftenundAusbildern(Es erfolgt eine gemeinsameZielgruppenanalysedurchdenVerbund)
BildungsgangarchitekturRahmenstruktur(esgibtorganisatorischeEckpunkte,diejenach Standort jedoch spezifischausgeprägt werden können, z. B.Zeitfenster-Regelungen)
EinheitlichedidaktischeJahresplanung(es gibt eine einheitliche didaktischeJahresplanung für alle Beteiligten imVerbund)
EntwicklungLernsituationenundkomplexerLehr-Lern-ArrangementsDie einzelne Fachlehrperson entwickeltdie Lernsituationunddas komplexe Lehr-Lern-Arrangement
Entwicklungen von Lernsituationenwerden verteilt in der Region unterverschiedener Federführerschaftvorgenommen.
GrundstrukturBlendedLearningKonzepteVor-/Nachbereitungsaufträge asynchron /digitalgestützt
FlippedClassroom
sequenzierte Gruppenbetreuung digitalgestützt
paralleleGruppenbetreuung
GrundlegendeLehrkonzeptionInstruktion KonstruktionSteuerungimMaterial
Kontextsteuerung, Betonung des aktiven,selbstgesteuerten Lernens derSchülerinnenundSchüler
EntwicklungdigitalerLerninhalteundMaterialienEigeneEntwicklungDie Entwicklungsarbeit wird durch dieLehrerinnenundLehrervorgenommen
ExterneEntwicklungEs werden externe Material-Entwicklungeneingekauft.
DiagnoseDurch die einzelnen Lehrerinnen undLehrer
DurchSpezialistenimVerbund
31
Unterrichtsdurchführung(fachlichsowielernprozessbezogeneBegleitung)DiezugeordnetenLehrerinnenundLehrerunterrichteninderKlasse
Die fachliche Betreuung undLernprozessbezogene Betreuung werdenaufverschiedeneAkteureverteilt
LernerfolgskontrollenEs werden klassenspezifischeLernerfolgskontrollen entwickelt unddurchgeführt
Es werden gemeinsam im VerbundLernerfolgskontrollen entwickelt unddiesegemeinsameingesetzt
Beratung(fachlichsowielernprozessbezogeneBeratung)Durch die Lehrerinnen und Lehrer desjeweiligenStandortes
Beratung wird differenziert inMultiprofessionellenTeamsdesVerbundsangebotenunddurchgeführt.
Bildungsgang-EntwicklungVerwaltungs-Modell(Effizienz als primäres Kriterium,Stabilitätsorientierung,Lehrpersonenorientierung)
Entwicklungs-Modell(Effektivität als primäres Kriterium,Entwicklungsorientierung,Bildungsgangorientierung)
OrganisatorischeAspekte(ohneIuK-Technologie–dieseerfolgtseparat)
ExtrempositionI
Gegenpol
RaumnutzungRaumplanung und RaumnutzungobliegtdereinzelnenSchule
Geteilte Raumplanung undRaumnutzung
RaumausstattungStandardmodell für jedenStandort
Spezifische Ausstattung aneinzelnenStandortenimVerbund
HilfestellungbeiinfrastrukturellenFragen/AnliegenObliegtderLehrperson ZentralerHelpdeskimVerbund
Zeitplanung/StundenplanungAnSchulstandortspezifisch Gemeinsame Stundenplanung im
Verbund
LehrbedarfsprognosenundplanungsowieLehrereinsatzplanungjederSchulstandortfürsich Gemeinsame Personalbedarfs-
planung und Einsatzplanung im
32
Verbund
LehrereinsatzLehrerinnen und Lehrer werdennuraneinerSchuleeingesetzt
LehrerinnenundLehrerhabenimVerbundverschiedeneEinsatzorte
SchulungspersonalfürIuK-TechnologieDurchdieLehrerinnenundLehrer Durch zentrale Unterstützungs-
personalimVerbund
QualitätsmanagementDas schulische QM wird auf denBildungsgangangewandt
DerBildungsgangimVerbundhatein gemeinsames Qualitäts-management.
LernortkooperationDie einzelnen Lehrerinnen undLehrer beziehen ÜBS,Ausbildungsbetriebe, weitereExterne indieBildungsgangarbeitein
EsgibteinegemeinsameInitiativeund einenAnsatz der Einbindungvon ÜBS, Ausbildungsbetriebeund weitere Externen in denBildungsgang
33
AspektederInformations-undKommunikationstechnologien
ExtrempositionI
Gegenpol
Hardware/SoftwareAusstattung der Schule auf derBasis des Medienkonzepts derSchule
Gemeinsames IuK- bzw.MedienkonzeptdesVerbunds
BereitstellungHardwareAusstattungderSchule BringyourownDevice
Software-EntwicklungEigenEntwicklung /AdaptionvonOpenSourceAngeboten
KommerzielleAngebote
Lizenz-EinheitEinzelschule istBeschaffungseinheit
VerbundistBeschaffungseinheit
AuswahlkriterienfürdieHard-undSoftwareSchulspezifisch Berufsspezifisch
EntscheidungsfindungDezentralameinzelnenStandort ZentralinderRegion
IT-WartungDurcheineSchuleabgesichert Durch externe Anbieter für alle
abgesichert
IT-SchulungDurchdieLehrerinnenundLehreranderSchule
DurchexterneAnbieter
DatensicherungDezentraleSystemederSchulen ZentralesSystemimVerbund
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AspektehinsichtlichderGebundenheitaneineRegion
ExtrempositionI
Gegenpol
VerkehrsverbündeVerschiedene Verbünde – weiteStrecken
Erreichbarkeit der verschiedenenStandorte innerhalb einesVerbundes mit öffentlichemVerkehrsmittel
ZuständigkeitenhinsichtlichderSchulaufsichtEine Zuständigkeit (z. B. eineBezirksregierung)
VerschiedeneZuständigkeiten
KommunaleStrukturEine Zuständigkeit (z.B. eineKommune)
VerschiedeneZuständigkeiten
wirtschaftlicheStrukturEineZuständigkeit(z.B.HWK) VerschiedeneZuständigkeiten
VerbindungzubereitsbestehendeVerbündeNeuerregionalerVerbund Aufsetzend auf bereits
bestehendenregionalenVerbund
LoyalitätzuRegionOrientierung an bestehendenregionalen oder tradiertenZuständigkeiten
Neue regionale ZuständigkeitensollenüberdasModell entwickeltwerden
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5.3.2 KonzeptbezogeneKonkretisierungderKriterienDie Vielzahl der Gestaltungsoptionen soll mit Blick auf das Szenario nun in einem Modellkonkretisiertwerden.
5.3.2.1 InterpretationrechtlicherRahmenbedingungen
DierechtlichenRahmenbedingungenlassensich inzweiKomplexeaufteilen.Grobunterschiedenwerdenmüssenschulrechtliche,sowiemedien-unddatenschutzrechtlicheFragestellungen.
Konstitutiv scheint zunächst die Frage nach Schul-, Anwesenheits- und Aufsichtspflichtenallgemein.DabeiistdieFragedes„Standortes“verbundenmiteinerZuordnungvonSchülerinnenundSchülernzueinerSchulei.S.einesTrägersvonRechtenundPflichten,bzw.einerZuordnungvon Lehrerinnen und Lehrern zu einem Dienstort. Für Berufsschulklassen i.S.v. verteiltzusammenarbeitenden Lerngruppenwerfen z.B. die Kontrolle der Anwesenheitspflicht oder dieWahrnehmung der Aufsichtspflicht wichtige Grundsatzfragen auf, die neben Regelungen zuharmonisiertenArbeits-undPausenzeiten,RegelungeninHausordnungenu.a.m.zuklärensind.InAbgrenzungzuinAusnahmenfällen,wiebeispielsweisebei längererErkrankungmöglichenFällendes „Hausunterrichtes“, scheint es daher geboten, jeweils an jedem Standort für dieAnwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler in den Lernräumen die Anwesenheit einerBezugspersonindenRäumenvorzusehen.ObdiesjeweilseineLehrerinodereinLehrerseinmuss,wärezuprüfen,daesebennichtumeineunterrichtlichebzw.fachlicheBetreuunggeht,sondernum eine, die allgemein die Verhaltensregeln in Schule betrifft. Daher könnte ein typischrechteckiger Klassenraum mit einer Fensterfront (linke Seite), einem Zugang und je einemzentralenBlickpunkt(hieretwaeinSmart-boardodereinBildschirm)wie infolgenderAbbildungdargestelltumgestaltetwerden.
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Abbildung8:MöglicheAnordnungeinesKlassenraumsfürregionalvernetzteLehre
Offensichtlich werden in demModell nur dann insgesamt günstigere Lehrer-Schüler-Relationenerzielt, wenn die Tätigkeit als Bezugsperson bei Lehrpersonen nicht im vollen Umfang auf dasLehrdeputatangerechnetwird,odervonanderenPersonengruppen(z.B.eineranerkanntfachlichqualifizierten Person (Handwerksmeister/in) oder einer IT-Betreuung) ausgeübt wird.Entsprechende Regelungen, etwa über die Anrechnung von Freistunden in der individuellenStundenplanungvonLehrkräften,wärenunterBeteiligungallerMitwirkungsgremienzutreffen.
EsbietetsichmitBlickaufmöglicheSchulträgerundDienstverhältnisseineinemModellregionalvernetzter Lehre an, die Zahl der Beteiligten und ihre Rollen untereinander so begrenzt wiemöglich zu halten.Dennoch können in einemExkurs zumindest erweiterte Kooperationsformenangedeutet werden. So wäre es auch naheliegend, dass sich beispielsweise einzelneAuszubildende in einem entsprechend digital vernetzten Raum in einer sonstigen, z.B. einerüberbetrieblichenBildungsstätteoderineinemBetriebmiteinerAusbildungsverantwortlichenalsBezugspersontreffenunddiesalsLernortderBerufsschulegilt.OderExpertenbzw.PersonenausbetrieblichenoderüberbetrieblichenAusbildungsstättenkönnendieRollederBegleitungbzw.derBezugsperson vor Ort übernehmen. Ein solcher, von der Sache her leicht nachvollziehbarerGesichtspunkt, wirft zugleich die Frage einer öffentlich getragenen (und auch finanzierten)VerantwortungfürdieberuflicheBildungauf.DenndasGrundmodellkönntedannauchumeinenOrt E ergänzt werden, zum Beispiel einen größeren Ausbildungsbetrieb, der über einenentsprechend ausgestatteten Lehr-Lernraum verfügt, und vielleicht eine verkehrstechnisch
ArbeitsplatzBezugsperson
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günstigereLageaufweist.AuchhierkönntesicheineGruppevonAuszubildendentreffenundggf.von betrieblichemPersonal fachlich betreut, oder zumindest vergleichbar beaufsichtigtwerden,wobei viele Optionen denkbar sind, in denen dies bedingt durch vorhandene technischeAusstattungen,aucheffizienterdurchgeführtwerdenkönnte,alsetwadurchdieEinrichtungundUnterhaltung inöffentlichenGebäuden.Sobetrachtetergäbesich imModellregionalvernetzterLehre in der Berufsbildung auch ein Feld zur Erprobung der Vereinbarkeit von kommunaler,Landes-undBundeshoheitunddergemeinsamenMitnutzungvonFinanzierungausBundes-undLandesmitteln und privaten und öffentlichen Mitteln. Warum sollte etwa ein kommunalerSchulträger nicht eine Raummiete, auch an eine überbetriebliche Einrichtung einer Kammererstatten?Dagegensprechen imMoment zahlreicheBedingungenundFörderrichtlinien,aber ineinemregionalbegrenztenRahmenkönntenggf.auchneueNutzungsmöglichkeitenerkundetunderprobtwerden.
Blickt man nach diesem Exkurs zurück auf das Grundmodell der Zusammenarbeit vonBerufsschulstandorten, so ist der Hinweiswichtig, dass sichmit der rechtlichen Zuordnung vonSchülerinnen und Schülern auch deren statistischen Erfassung und letztlich auf die Stellen-Relationen anden Standorten auswirkt unddamit denursprünglichenKernoderAnlass für dasModell des regional vernetzten Lehrens betrifft. Es entstünde also keine interessengerechteLösung,wenndieFrageder rechtlichenZuständigkeit, vermeintlicheinfach,durchZuweisungzueinem Schulstandort zu lösen versucht wird. Diese müsste zumindest schulstatistisch durchVerrechnungsmodiergänztwerden.
An die rechtliche Zuordnung geknüpft sind versicherungs- und haftungsrechtliche Bedingungen,wasi.d.R.auchfürUmsetzungdesModellsimRahmeneinesSchulträgersspricht.Dieskannauchfür die Nutzung von Lizenzen, Materialien und individuellen Lernergebnissen undDokumentationenvermutetwerden.Prinzipiellkannargumentiertwerden,dassfürdiebeteiligtenBerufsschulen insgesamt eine einheitliche Nutzungsordnung erstellt wird und unter diesenBedingungen gearbeitet wird, ggf. mit einer allgemein zur Verfügung gestellten Groupware.Komplexere medien- und datenschutzrechtliche Aspekte sind zu erwarten, wenn dieeingerichtetenRäumenichtausschließlichfürdasVerbundmodellgenutztwerden,sondernauchvonRegelklassenderberufsbildendenSchulen. Letztlich geht esumdie Einrichtung, den Zugriffund den Schutz personalisierter Daten von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und
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Lehrern.SowirddievermutlichschlichteBekanntgabevonErgebnisseneinerKlassenarbeitdurchdie technische Übermittlung und Speicherung in einem digitalen Arbeitsraum im Hinblick aufandere schülerbezogene Daten von einem eher alltäglichen Ereignis zu einer sensibel zubewältigendenAufgabe,ähnlichsensibelwieetwaeinzuführendeselektronischesKlassenbuch.
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5.3.2.2 Curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte
Wird davon ausgegangen, dass es an jedem Standort einen, wie in Abbildung 8 skizziertenKlassenraum gibt, so lässt sich die didaktisch-methodische Grundlinie als synchron, sowieasynchron organisierter Gruppenunterricht für bis zu 8 Personen je Gruppe charakterisieren.SynchronerGruppenunterrichtschließtdabeizweiFormen instruktivorganisierterLehremitein.Erstens die direkteÜbertragung einer persönlich-situativenDemonstration/Instruktion vor einerGruppe auf fünf andere (eine am selben, vier an zwei anderen Standorten), sowie zweitensmögliche Formen digital konservierter Instruktion/ Demonstration im Sinne eines „flippedclassroom“ Konzeptes, bei der erst im Anschluss an eine Instruktion (etwa in einem Video)gemeinsam interaktiv (sowohl standortbezogen als auch standortübergreifend die Erfahrungaufgearbeitetwerdenkann. Zeitlichentzerrte, asynchroneFormender Zusammenarbeit könnensich auf unterschiedliche Gruppenaufträge beziehen, wobei vor allem die Bewertung, sowieRückmeldungvonErgebnissengruppenindividuellunddaherzeitlichversetzterfolgenmuss.Eineanderemögliche Charakterisierung könnte durch diemediale Komponente erfolgen, dafür bötesichdieBezeichnungvon„TeleunterrichtunterVideokonferenzbedingungen“ (Wagner2016)an.SieunterstreichtauchdieAbgrenzungzumFernunterricht.
Die organisatorisch bedingte Grundform legt didaktische Arrangements nahe, die eher an dasKonzept von Tagesaufgaben /-fällen oder umfassenderen Lernsituationen angelehnt sind. Siebieten daher konkret an, problemorientiertes und selbstorganisiertes Lernen (in Gruppen)didaktisch zu konzipieren.Wie in vielen anderen Fällen auch dürfte der Hinweis gerechtfertigtsein,dassnichtalleinderberuflichenBildungnotwendigenLehr-Lernformen,insbesonderenichthaptisch-motorische Bewegungsabläufe, mit diesem Grundkonzept abgedeckt werden können.Der Verweis auf die regionale Gebundenheit eröffnet jeweils auch Möglichkeiten, wennnotwendig fachliches Präsenz-Lernen an jedem Standort (möglicherweise nicht mehr insynchronerForm)organisierenzukönnen.
Diesgilt imGrundsatzsowohlfürberuflicheLernfelder,alsauchfürberufsübergreifendeFächer.DieUmsetzungvongezieltemFörder-undDifferenzierungsunterrichtwäreaufgrundder flexibelteilbarenGesamtgrößederSchülerinnenundSchülerauchneubzw.individuellerorganisierbar.Imdidaktisch-methodischen Sinne unterstützt die organisatorische Vorgabe verteilter Standorte
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somitvieledermodernenAnsprücheankompetenzorientiertenberuflichenUnterricht,derauchdenBlickaufzuerwartendeLern-undArbeitsformenimRahmenderBerufsbildung4.0generiertbzw.einfordert.AuchohnedenBezugsrahmen„sinkendeZahlderAuszubildendeninderRegion“könnte, im didaktisch-methodischen Sinne, so organisierte, regional vernetzte Lehre Anlass zueinerregionalenBerufsschulentwicklungbzw.Berufsbildungsinnovationwerden.
Curricular vorausgesetzt bzw. nach und nach entwickelt werden muss dabei einestandortübergreifendedidaktischeJahresplanung.EingemeinsamdurchLehrendeallerStandorteabgestimmtes,undvertretenesKonzeptwirddabeizumMaßstabfürdieregionaleVerbundenheitund gegenseitige Vertretung und Verantwortung der Lehre durch alle Standorte. Dies stellterhöhteAnforderungenandieZusammenarbeitunterLehrendenverschiedenerStandorteeinesAusbildungsganges und damit eine große Herausforderung dar – gelegentlich ist es ja schonschwierig,füreinenStandorteineangemesseneDidaktischeJahresplanungumzusetzen.InsofernhandeltessichbeidieserÜberlegungsicherumeinenkritischenPunktfürdasKonzept,zugleichließesichausvorhandenenErfahrungenbereits lernen (Tramm/Naeve-Stoß2016;Casper2016).Dabei ist dieOrientierung von vergleichbaren Standards zwischen derModell-Klasse des Berufsund den normalen Klassen an den Standorten ein weiterer Punkt für die Entwicklung einerdidaktischenJahresplanung.EbenfallseinedidaktischeHerausforderungistdieDurchführungvonindividuellen Lehr-Lernkontrollen oder die rechtssichere Durchführung zeugnisrelevanterKlassenarbeiten.
5.3.2.3 TechnischeGestaltungsoptionen
Offensichtlich isteineaufmindestenssechs„Lerngruppen“ausgerichteteVideokonferenztechnikeinMindeststandard fürdasModell.Dabeisprichtvielesdafür, jedeEinheitsowohlaufdie Ideeder Steuerung eines verteilten Lehr-Lernarrangements auszulegen (etwa mit Blick auf Aufruf-Funktionen und Einspeisung vonMaterialien), als auch auf die Interaktion durch die jeweiligenGruppen(etwamitBlickaufSignal-/Melde-FunktionenundMöglichkeitenderÜbermittlung/demAustauschvonLernergebnissen).
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Die Einrichtung digitaler Lehr-Lernräume im Sinne eines cloudbasierte Content-Management-SystemsliegtebenfallsaufderHand.DerenEinrichtungundPflegebzw.Sicherungwirddurcheinezweite konstitutive Entscheidung berührt, nämlich die, ob in den Räumen mit „stationär“vorhandenerHardwaregearbeitetwerdensoll/muss,oderobdasKonzeptdes„bringonyourondevice“ favorisiert wird. Die Entscheidung mag unterschiedlich ausfallen, wobei die Frage derArbeitmitspeziellerberufsbezogenerHard-undSoftwarevonFallzuFallfürdieeineoderandereWahlsprechenmag.
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Eine leistungsstarke Netzverbindung zwischen den Standorten ist die dritte technischeKomponente, die die beiden ersten erst sinnvoll nutzbar werden lässt. Hier ist die technischeRealisationauchvondenregionalenGegebenheitenabhängigundzugleicheinmöglicherAnsatzfür den vielbeschworenen Ausbau der Netzkapazitäten in ländlichen Gebieten. Um dieBetriebssicherheit regional vernetzter Lehre zu gewährleisten scheint die Berücksichtigung desPrinzips des „doppelten Bodens“ von vorneherein eine Option. Dies gilt auch im verringertenMaßefürdieVorhaltungvon„Ersatzgeräten“.
Neben diesen drei Grundbedingungen – für die der Markt der IT-Dienstleistungen sehrunterschiedliche Lösungen bietet, von denen aber zugleich auch einige als bezahlbar geltenkönnen–sindberufsbezogeneAnforderungenandie technischeAusstattungzudefinieren.Hierist für das Konzept anzuführen, dass nichtmehr jeder Standort alleAnforderung erfüllenmuss,sondern insgesamtdietechnischeAusstattungundMöglichkeitenüberalleStandortebetrachtetwerdenkann.AnschaulicheBeispielefürdietechnischeAusgestaltungfindensichauchinBaumer(2017).
5.3.2.4 OrganisatorischeAnforderungen
DasModellbasiertaufdreiunterschiedlichenProfilevon„Personal“,nämlichLehrendenfürdenTeleunterrichtvonGruppenunterVideokonferenzbedingungen,Begleit-undBetreuungspersonalvorOrtundPersonalzurEinrichtung,Vorbereitung,SicherstellungundPflegederIT-Infrastruktur.ZudemsindvondenSchülerinnenundSchülernVerhaltensregelnfürdenbewusstenUmgangmitRechtenundPflichtendesvernetztenselbstorganisiertenLernensumzusetzen.
Für das „Personal“ gilt das Prinzip der doppelten Einbindung, nämlich einerseits im Modellregional vernetzter Lehre in einem Personen-Verbund überörtlich vertrauensvollzusammenzuarbeiten und zugleich weiter im örtlichen Organisationsverbund einerberufsbildenden Schule mitzuwirken. Für Schülerinnen und Schüler sind zwei Interpretationenmöglich. Es ist einerseits möglich, sich auf die Zugehörigkeit zu einer „besondere Klasse“ zukonzentrieren. Dafür böten sich zur Unterstützung Maßnahmen wie Orientierungsphasen,gemeinsame Projekttage in der Großgruppe u.a. an, die insbesondere Zusammengehörigkeit,
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Zuständigkeiten und Verantwortung füreinander fördern. Dies würde auch bedeuten,entsprechendesBudget fürdieGestaltungvongemeinsamenPräsenzveranstaltungen (u.a.ebenauchfürzusätzlicheFahrtkosten)vorzusehen.Andererseitswäreesauchdenkbar,die jeweiligenGruppen stärker an die einzelnen Schulstandorte zu binden. So lässt sich argumentieren, dassetwa für denberufsübergreifendenUnterricht eine Zuordnungder Schülerinnenund Schüler zuanderen „normal organisierten“ Berufsschulklassen didaktisch begründet werden könnte. DieswürdeeineZugehörigkeitderSchülerinnenundSchülerzuzweiBezugsgruppen,nämlicherstenszu einer berufsbezogenenKleingruppeund zweitens zu einer standortbezogenen Schülergruppenachsichziehen.EineorganisatorischeImplikationimzweitenAnsatzwäreeineHarmonisierungderUnterrichtszeitenüberalleStandorte,zumindestabzudefinierendenAnfangszeitpunktenimVerlaufeinesSchultages.
DasModellgehtvonderOrganisationsformdesTeilzeit-Berufsschulunterrichtesaus.InsofernsindTageundUnterrichtsintensitätenbzw.SchultageproWocheineinerfürdieseKlassegemeinsameRaumplanung festzulegen, was eine langfristige Vorplanung einfordert. Die überörtlicheFestlegunggehtsinnvollerWeiseeinhermiteinerüberörtlichenAbstimmungvonStundenplänenderLehrenden,damitinsbesonderedieÜbernahmederLehraufgabenfüralleStandorteauchvonallen Standorten aus erfolgen kann. Bei den erwarteten Formen der Lehr-Lernarrangementsscheint hier die Betrachtung von Zweifach-Doppelstundennaheliegender, denn die BetrachtungeinzelnerUnterrichtsstunden.OrganisatorischrelevanterscheintzudemdieBerücksichtigungvontäglichen „Einrichtungsphasen“ und „Abschlussphasen“ im Sinne des Startens und gesichertenBeendensderdigitalenSysteme.
Organisatorisch bedeutsam ist insgesamt die geplante Auslastung der Arbeitsräume. Bei dreiAusbildungsjahrgängen wäre bei einer ausschließlichen Nutzung der beiden Arbeitsräume füreinen Ausbildungsgang bei zunächst zweitägigem, dann eintägigen Besuch der Berufsschule dieAuslastungbereitsgegeben.GeradeindenAnfangsphasensprichtvielesfüreine„ausschließliche“Nutzung der Arbeitsräume durch eine definierte Gruppe, jedoch gibt es auch gute Argumente,genau von einer gestreuten Nutzung der Räume, also einer Mitnutzung durch andereBildungsgänge der Schule auszugehen und entsprechend die Organisationsmodelle daraufabzustimmen.
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DieFragenachdenjeweiligenKompetenzprofilenderLehrerinnenundLehrerkönntealseigenerPunkt ausführlicher erörtert werden. Im Rahmen organisatorischer Gesichtspunkte muss aberi.d.R.davonausgegangenwerden,dasskompetentesPersonalvorhandenistoderdassbestimmteKompetenzen in absehbarer Zeit erworben bzw. vermittelt werden können. Klar ist, dass diejeweiligenFähigkeitennichtimMittelpunktderLehrerausbildungstehenundsievondahernichteingefordertwerdenkönnen.ZugleichsinddiedidaktischenAnforderungenandenUnterrichtundauch die Nutzung derMedienmit den seit einiger Zeit gemeinhin geforderten Ansprüchen derKompetenzorientierungkompatibel.Eskannalsonichterwartetwerden,dasseineUmsetzunganjedem Standort ohne Probleme funktioniert. Aber es scheint auch nicht ausgeschlossen,qualifikatorisch hinreichende Ausgangsbedingungen und „Know how“ für zu erprobendeProblemlösungenanStandortenvorzufinden.
5.3.2.5 RegionaleBezugspunkte
In den rechtlichen, curricularen, technischen und organisatorischen Gestaltungsoptionen findetsichjeweilseineregionaleKomponente.NebendemAspektder„Zuständigkeit“füreindefiniertesGebiet(Hoheitsgebiet)istesjeweilsdie„Verbundenheit“mitInstitutionenundeinemehersozialdefinierten Kontext aus dem heraus und für den insgesamt eine Unterstützung für dasModellerwachsenmuss.
DieLogikdahinterberuhtaufderIdeevonGrenzziehungen–sokannbeispielsweiseeinerGruppevon Lehrenden zur Entwicklung einer gemeinsamen Didaktischen Jahresplanung zugemutetwerden,Dienstreisenaufsichzunehmen,aberebenineinemGebietundmitderMöglichkeitdesAusgleichsvonLastenundnichtüberallhinundzuirgendwem.GenausokannetwaeinregionalerVersorger oder IT-Dienstleister den Ausbau der Infrastruktur, wie etwa von Breitbandnetzen,genausomitsolchenNutzungskonzeptenvorantreiben,wieerdarananknüpfenddieNutzungderBreitbandnetzeauchfürandereZweckevorantreibenkann.DasregionaleMomenterleichtertes,entsprechende „Kümmerer“ zu identifizieren und zu beteiligen, wie es auch „Treiber“verschiedener Initiativen (etwa öffentlicher oder privater Fördermittelgeber) fokussieren kann.
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Wie gesagt, gilt das gerade im Bereich der Berufsbildung für Bundes- und Landesinitiativen,ebensowieesfürArbeits-,Wirtschafts-,Sozial-undBildungsetatsgeltenkann.
Offensichtlich kann undmuss das Argument der sinnvollen regionalen Begrenzung desModellsMehrwerte oder Vorteile für die Region bringen, was andererseits auch bedeutet, dass einWettbewerbundeinWettlaufderRegioneninKaufgenommenbzw.genutztwerdenmuss.JedeGrenze – die im Modell vor allem einen gestaltbaren Aktionsradius und eine zuständigeGemeinschaftvonAkteurenschützt–markiertzwangsläufigauchAusgeschlosseneundebenauchWettbewerber. InFormvonstädtischoder ländlichgeprägtenRegionen,strukturschwachenundstrukturstarken Gebieten etc. ist ein solcher Zukunftswettbewerb aber bereits üblich. Zugleichmuss eine solche Grenze nicht bedeuten, auf Transparenz und Übertragbarkeit im Sinne einesallgemeinen Interesses zu achten oder bei Entwicklung und Umsetzung solcher Modelle dieseGesichtspunktezuvernachlässigen.Vielessprichtdafür,dassdieBandbreitederberufsbedingtenAusgangslagenauchPlatzfürvielfältigeEntwicklungspfadeundgegenseitigesLernenderRegionenbietet.
6 BerufsbezogeneBezugspunkteundStandardsfürdieexemplarischeErprobung
DasKonzeptwurdeimOktober2017aufeinemWorkshopderHandwerkskammerHannovermitVertreterinnen von Berufsbildenden Schulen, dem Handwerk und handwerklichenBildungszentren,sowiedemLandNiedersachsenvorgestellt.
AlsErgebnisderDiskussionkannaufzweiSchlussfolgerungenhingewiesenwerden.
• DieAuseinandersetzungmitdenChancenundRisikenderDigitalisierungführtinBezugzudemKonzept zu zwei gegensätzlichen Einschätzungen. So wurde das Konzept unter demGesichtspunkt konkretisiert, dass es zu wenig die Chancen auf Differenzierung undIndividualisierung des Lernens mit digitalen Medien und die Förderung einer allgemeinenMedienkompetenz nutze. Es greife in dieser Hinsicht zu kurz. Andererseits wird bereits diestärkereSelbstverantwortungeinerLerngruppefürdasLernen–verknüpftmiteinerkritischenSicht aufdieneueRolleundFinanzierungvon „Bezugspersonen“ fürdieseGruppen–als zu
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ambitioniertfürmancheberuflichenZielgruppenangesehen.DiesbeträfeauchdieKompetenzder Lehrkräfte im Umgang mit den Änderungen in Wirtschaft, Arbeit und Beruf durch dieDigitalisierung,sodasshierzunächsteineFortbildungderLehrkräfteintechnischerundauchdidaktischerHinsichtvorrangignotwendigsei.
• Die Auseinandersetzung mit dem Konzept und der Referenz-Fallstudie aus Canada deutetderen Potential zur Lösung eines „wesentlichen“ und „tiefgreifenden“ Problems derhandwerklichen Berufsausbildung und des Handwerks in ländlichen Regionen auf. Es darfjedochnichtalsNotlösung interpretiertwerden (was z.B.aucherneuteDiskussionenumdieBerufsschulpflichtundDauerdesUnterrichtsauslösenkönnte),sondernalskonkreterBeitragzur Steigerung der Attraktivität der regionalen dualen Ausbildung und damit spezifisch derhandwerklichenAusbildung,geradeauchinkleinerenHandwerksbetrieben.DieseÜberlegungerfordert die Bindung des Konzepts an Qualitätsstandards moderner beruflich-dualerAusbildung, die auch als Treiber für die breite Umsetzung der Digitalisierung inWirtschaft,Arbeit und Bildung gelten kann. Zumindest die Erprobung in bestimmten Berufen undRegionen, sowie die Evaluation der Akzeptanz und Ausbildungserfolge im Vergleich seimachbarundzugleicheineffizientesundfinanzierbaresModellzurortsnahenBeschulung.
Der Workshop hat so die grundsätzliche Diskussion normativer Leitvorstellungen didaktischerAnsprüche sowie die Abwägung weiterer Optionen zur Nutzung digitaler Medien in Beruf undBildungthematisiert,wiedieMöglichkeitenderUmsetzungeinervideokonferenz-gestütztenLehreineinemKleingruppen-AnsatzinausgewähltenBerufenundRegionen(geographischenGebieten,Zuständigkeitsbereichen oder auch Verkehrsverbünde) in Niedersachsen. Die Hinweise zu denpolitischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen in Kapitel 1 begründen dabei, warum hierabschließenddieOptioneinerPilotierungdesKonzeptesvorbereitetwird.DabeidürftejedochimEinzelnen zu prüfen sein, wie die nachfolgend aufgeführten kritischen Faktoren bezogen aufauszuwählendeStandorteundBerufebeurteiltwerden.
FürdieintendierteFormvon„Unterricht“müssendiefürdieMotivationsowichtigenEmotionenunddiesozialeGebundenheitvonErfolgundaucheinerFehlerkulturweiterhinerfahrbarbleiben.
VorallemfürleistungsschwächereJugendlichemüssenStütz-undHilfsmaßnahmenzumUmgangmitdenMedienundselbstorganisiertemLernenzugänglichsein.
Die Lehrenden müssen ebenfalls die bereitgestellten Medien mit einem hohen RoutinegradbedienenkönnenundwollensowiemöglichsterfahrenseinmitdemKonzeptderGruppenarbeit.Hilfreich könnte es gegebenenfalls sein, im Kontext mit den Lehrformen vertraute
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Unterstützungseinrichtungen (etwa aus Wirtschaft oder Hochschule) und ihre Experteneinzubinden.
An jedem Lernort ist das passende Equipment vor allem für den fachpraktischen Unterrichtvorzuhalten, was möglicher Weise an einigen Lernorten zu Investitionen in eine Standard-Ausstattungnotwendigwerdenlässt.
PointiertverstehtsichdasKonzeptalsBeitrag:
• zur qualitativen Weiterentwicklung der Dualen Ausbildung als Gestaltungselement derDigitalisierungberuflicherBildung,
• zurortsnahenundortsgebundenVermittlungvonFähigkeiten,WissenundKönneninderBreiteundVielfaltstandardisierterAusbildungsordnungen,
• zur Schaffung fachlicher und pädagogischer Expertise für die Umsetzung innovativerTechnologienundsichveränderndenOrganisationformenvonArbeitenundLernen,
• zur Entwicklung von neuen Dynamiken der Aus- undWeiterbildung als Möglichkeit derselbstbestimmenGestaltungvonWohnen,LernenundArbeitenunddamitzurUmsetzungpolitischerZieleinBund,LandundKommune,alsoLebenvorOrt.
Das Konzept greift bestehende Stärken der beruflichen Bildung auf und fordert dazu denabsehbarenHerausforderungendurchmoderate strukturelleÄnderungenproaktiv zubegegnen.Deshalb ist eine Erprobung unter Berücksichtigung von besonderen Regelungen undRahmenbedingungenfürBeispieleguterneuerPraxissinnvoll.EinentsprechendeUmsetzungdesVorschlageskommtausverschiedenenGründenfürbestimmteBerufsgruppendesHandwerks inFrage.
• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenenFormenderDigitalisierungschonsehrweitindiebetrieblichenArbeits-undGeschäftsprozesseimplementiertsindundbeidenenvondahereine hoher Affinität zu Lern- und Arbeitshandlungen gegeben ist. Ein Beispiel wäre der/dieMechatroniker/-infürKältetechnik.
• Es können Berufe begründetwerden, bei denen die Zielgruppe aus der thematischen Näheeine hohe Affinität zu Informations- und Digitaltechnik (z.B. Informationselektroniker)aufweisen.
• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenendasProblemdesLehrermangelsinabsehbarerZukunft zu Versorgungsengpässen und ggf. der Schließung von Fachgängen an einzelnenStandortenführt.
48
• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenen innächsterZeit (inca.5 Jahren)durcheinemögliche Erhöhung der Klassenfrequenzrichtwerte (etwa eine Erhöhung derAnrechnungsgrenze für Lehrerstellen) eine Versorgungslücke im ländlichen Raum entstehenkannundeineproaktiveOptiondurcheinModellgeschaffenwerdenkann.
• EskönnenBerufebegründetwerden,indenenklassischeHandwerksberufemitimländlichenRaum geringen Ausbildungszahlen, bei denen bereits eine Konzentration auf Bezirks- bzw.LandesfachklassenerfolgteundausSchülersichtverbesserteRahmenbedingungengeschaffenwerdenkönnen.
EinzweiterSchrittfürdieAuswahlwäredanndieAbschätzung,obundinwelchemMaßesichdiecurricularen Grundlagen der Rahmenlehrpläne im ausgearbeiteten Modell-Ansatz realisierenlassen.Fürdieo.g.BerufelassensichdabeiineinererstenDurchsichtderLernfelderguteChancendarstellen, wobei insbesondere auch das Verhältnis von Grundelementen und SchwerpunkteneinebesonderecurriculareHerausforderungbleibt, fürdiedasKonzeptaberandenStandortenauchbesondereChancenbietenkann.
Unabhängig von der Betrachtung der beruflichen Ausgangslage stellt die Betrachtung vonmodernen und zukunftsfesten Standards der Ausbildungsqualität eine Bedingung für einePilotierung. Die Diskussion zeigte mehrfach, dass die Thematisierung der Problemlagen undHerausforderungen gemeinsamnur zu einem tragfähigen Ergebnis führt,wenn dieQualität derberuflichenAusbildungimdualenSystemnichtaufdasErhaltenvonLehr-LernorteninderFlächeausgerichtetwird, sonderndieberuflicheAusbildung imDualen Systemnachhaltigmodernisiertund zukunftsfest wird. Um die Diskussion im politischen Feld nicht einer Beliebigkeit zuüberlassen,wirddieBenennungvonverbindlichenStandardsfüreineguteAusbildungsqualitätinländlichenRegionenundzugleicheinersinnvollendidaktischenundmethodischenEinbindungderDigitalisierungvorgeschlagen.ImNachgangzuderDiskussionerscheinenunsfolgendePunktealsgeeignet:
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• WahrungderberufsfachlichenExpertiseimModell
• WohnortnaheBeschulung,gemessenamVerhältnisvonFahrt-zuLernzeiten
• Eingebundenheit in soziale Systeme und Gruppen, Schaffung von beruflichenEntwicklungsperspektiveninLerngemeinschaften
• Abstimmung zwischen Berufsschule und Betrieb bei Problemstellungen der praktischenAusführungundHandhabungdigitalerArbeitswerkszeuge
• EingebundenheitinregionaleArbeits-undLebensräumeundderenWertschätzung
• Erfahrungsgeleitetes,handlungsorientiertesLernenmitPhasenderSelbstorganisation
• AnsprechpartnervorOrt,FunktionsfähigkeitundStabilitätdesLehr-Lernangebotes
• WahrungvonPrüfungsanforderungenundPrüfungsstandardsimhandlungsorientiertenSinne
• AngemesseneAusstattungderLernortemitdigitalerInfrastruktur
• BerücksichtigungvonEntwicklungsdynamiken
DieKriteriensindbezogenaufeinePilotierungweiterzuoperationalisieren–siemüssenmitBlickauf die traditionelle und nach dem Konzept der digital vernetzten, regional begrenzten Lehregeschärftwerden.
EinvierterSchrittinderVorbereitungeinerPilotierungistnotwendigerWeisedieBestimmungdervielfältig deutbaren Begrifflichkeit von „Region“ und „regional“. Hier sind wohl spezifischUnterschiede in der Abgrenzung, speziell auch der verwaltungstechnischen Zuständigkeiten, zuberücksichtigenalsauchdieAusstattungvonvorhandenenStandorten inBezugaufdie inFragekommendenBerufe.
Die Projektstudie kann hier die weiteren Schritte nur andeuten. Es bedarf einer politischenBewertung,obdieSchrittegegangenwerdensollen.
50
7 Literatur
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BDB-BündnisfürdualeAusbildungNiedersachsen(2015):HandlungsempfehlungenzurStärkung
derdualenBerufsausbildung.Hannover
Breuing, Kathrin (2014): Schulwahl und Schulwettbewerb imdualen System: zurAufhebungderBerufsschulbezirkeinNordrhein-Westfalen.Wiesbaden
Casper, M. (2016): Schulübergreifende kooperative Curriculumentwicklung aus der PerspektivevonorganisationalemLernen,ChangeManagementundEducationalGovernanceamBeispieldesNetzwerksKaBueNetfürdenBeruf"Kaufmann/-fraufürBüromanagement".In:bwp@Berufs-undWirtschaftspädagogik–online,Ausgabe31,1-26.
Grimm,Axel /Herkner,Volkmar (2014):ZurZukunftberufsbildenderSchulen inFlächenländern.In:DieberufsbildendeSchule(BbSch)66(2014)6,S.225-230
Hackel,Monika; Junggeburth,Christoph;Milolaza,Anita;Reymers,Magret;Zöller,Maria (2017):Berufsschule im dualen System – Daten, Strukturen, Konzepte. WissenschaftlicheDiskussionspapieredesBIBBHeft185,Bonn.
Kalisch Landesrechnungshof Niedersachsen (2017): Jahresbericht 2017des Niedersächsischen
LandesrechnungshofszurHaushalts-undWirtschaftsführung-BemerkungenundDenkschriftzur
HaushaltsrechnungdesLandesNiedersachsenfürdasHaushaltsjahr2015.Hannover.
Kalisch, Claudia (2011): Das Konzept der Region in der beruflichen Bildung. Theoretische undempirische Befunde einer Untersuchung regionaler Aspekte in der beruflichen Erstausbildung.Bielefeld.
Palenzatis,P./Glittenberg,B.(2012a):Projekt„DistanceLearning“imE-Learning-VerbundNIGE–Inselschulen-Konzept–URL:https://www.sdln.de/SDLN%20-%20Konzept.pdf
Palenzatis,P./Glittenberg,B.(2012b):Einsatzbereiche,Technologieeinsatz,VoraussetzungenundFolgerungen. Zugriff am 24. November 2017 unter https://sdln.de/SDLN%20-%20Zusammenfassung.pdf.
51
SPD/CDU (Niedersachsen) (2017): Gemeinsam für einmodernesNiedersachsen. Für Innovation,SicherheitundZusammenhalt-KoalitionsvereinbarungzwischenderSozialdemokratischenParteiDeutschlands(SPD)LandesverbandNiedersachsenundderChristlich-DemokratischenUnion(CDU)in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2017 bis 2022.Hannover
Tramm, T./Naeve-Stoß, N. (2016): Lernfeldübergreifende Kompetenzentwicklung als curricularePlanungsperspektiveimKontexteinerkooperativenCurriculumentwicklunginderkaufmännischenBerufsbildung. In: Dietzen, A./Nickolaus, R./Rammstedt, R./Weiß, R. (Hrsg.):Kompetenzorientierung.BeruflicheKompetenzenentwickeln,messenundanerkennen.Bielefeld:W.BertelsmannVerlag,S.49-70.
Wagner, Mario (2016): „Digitale Vernetzung von Berufskollegs – eine Konzeptentwicklung zurStabilisierung ortsnaher Beschulung“. Master-Thesis, Institut für Berufs- Wirtschafts- undSozialpädagogikderUniversitätzuKöln,Köln.
52
AnhangA:ExemplarischeAusstattungslistederSchoolofDistanceLearningNiedersachsen(SDLN)
TechnischeInfrastruktur(PolycomRealPresencePlattform)
Standortübergreifend
PolycomRealPresenceMobile SoftwarezurmobilenNutzung
PolycomResourceManager(CMA)
SoftwarezuAdministrationdesgesamtenVideo-Collaboration-Netzwerk
PolycomBroaderProxyEundSTFirewall-ÜberquerungundSicherheit
PolycomRealPresenceCollaborationServer
SoftwarefürMultipoint-Video,AudioundContentCollaboration
ProStandort
PolycomHDX8000 RaumTelepresenceLösung
TechnischeDienstleistung(B24IT)
EntwicklungundBereitstellungderPolycomRealPresenceLösung
VerwaltungderInfrastruktur-KomponenteninihrenRechenzentrensowie24/7SupportundWartung
53
AnhangB:SynopseRahmenbedingungenSchulrecht
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
BereichMerkm
alSuchbegriff
Anwesenheit
Anwesenheit
k.A.k.A.
k.A.§43(1)SchulGN
RWRegelm
äßigeTeilnahme
auchfürUnterrichtsangebotezu
deneneinefreiwilligs
Anmeldungerfolgte
BefreiungBefreiung
§3SchulBesVBW
BefreiungvomUnterricht
ineinzelnenFällenodervonsonstigeneinzelnenSchulveranstaltungen
§20BaySchOTeilnahm
e,Befreiung,Beurlaubung
PflichtzurBefreiungvonUnterrichtgegeben
3.2EBRSSBefreiungvom
Unterricht
PflichtzurBefreiungvonUnterrichtgegeben
§43(3)SchulGNRW
ÜberBefreieungenundBeurlaubungen
biszueinenJahrenttscheidetdie/derSchulleiter*indarüberhinausbedarfesderZustim
mungder
Schulaufsichtsbehörde
Spezifisziertin12-52Nr.1
BASS:Teinahmeam
undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M
inisteriumsfür
SchuleundWeiterbildung
v.29.05.2015(ABl.NRW
.S.354)
BeurlaubungBeurlaubung
§4SchulBesVBWBeurlaubung
§11BSOBeurlaubung
Beurlaubungsmöglichkeite
nk.A.
§43(3)SchulGNRW
überBefreieungenundBeurlaubungenbiszueinenJahrenttscheidetdie/derSchulleiter*indarüberhinausbedarfesderZustim
mungder
Schulaufsichtsbehörde
Spezifisziertin12-52Nr.1
BASS:Teinahmeam
undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M
inisteriumsfür
SchuleundWeiterbildung
v.29.05.2015(ABl.NRW
.S.354)
§5SchulBesVBWBeurlaubungausbetrieblichenGründen
§20BaySchOTeilnahm
e,Befreiung,Beurlaubung
Beurlaubungsmöglichkeite
n
12-52Nr.1BASS:Teinahm
eam
undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M
inisteriumsfürSchule
undWeiterbildungv.29.05.2015
(ABl.NRW
.S.354)u.a.GründefüreinepersönlicheBefreieung
BerufsschulpflichtBerufsschulpflicht
§77SchGBeginnderBerufsschulpflicht
keineEinschränkungArt.39BayEU
GBerufsschulpflicht
RegelungenzurBerufsschulpflicht
§63NSchG
Allgemeines
Allgemeineszur
Schulpflicht§38SchulGN
RW
Berufschulpflicht(oderBesuchderSekII)im
Anschlussandieallgemeine
Schulpflicht
AuchRechtaufBerufschulbesuch,w
ennkeinePflichtm
ehrbesteht,abereinAusbildungsverhältnisgegebenist.
§78SchGDauerderBerufsschulpflicht
Art.77BayEUG
PflichtenderArbeitgeberinnenundArbeitgeber
FreistellungspflichtdesAGszurTeilnahm
edesAzubisanderBerufsschule
§64NSchG
BeginnderSchulpflicht
§79SchGErfüllungderBerufsschulpflicht
ErfüllungderBerufsschulpflichtnurdurchdenBesuchderSchuleinzuständigenSchulbezirkoderanderenBerufsschule(Ausnahm
e)§65N
SchGDauerderSchulpflicht
RegelungenzurSchulpflicht
§80SchGRuhenderBerufsschulpflicht
RuhenderBerufsschulpflichtbeiErsatzbesuchfürdenBerufsschulunterricht
§67NSchG
Schulpflichtim
SekundarbereichIIPflichtzum
BesuchderBerufsschule
§81SchGVorzeitigeBeendigungderBerufsschulpflicht
§85SchG
Verantwortlichkeitfürdie
ErfüllungderSchul-undTeilnahm
epflicht,Inform
ierungdesJugendam
tes,verpflichtendesElterngespräch
FreistellungdesSchülersfürdieErfüllungderBerufsschulpflicht
§1SchulBesVBWTeilnahm
epflichtundSchulversäum
nis
VerpflichtungzurTeilnahm
eanSchulveranstaltungenundUnterricht
EntschuldigungEntschuldigung
§2SchulBesVBWVerhinderungderTeilnahm
eGenerelleEntschuldigungspflicht
k.A.3.3EBRSS
Fernbleibenvom
Unterricht
GenerelleEntschuldigungspflicht
§43(2)SchulGNRW
GenerelleEntschulidungspflicht
Teilnahmepflicht
Teilnahmepflicht
§1SchulBesVBWTeilnahm
epflichtundSchulversäum
nis
GenerellePflichtzurTeilnahm
eanSchulveranstaltungen
k.A.§43(1)SchulGN
RWRegelm
äßigeTeilnahme
Auchfürweitere
Schulveranstaltungenundsow
eitsichfreiwillig
angemeldetw
ordenist.
HausunterrichtHausunterricht
§21SchGHausunterricht
HausunterrichtnurbeiErkrankung
Art.23BayEUG
SchulenfürKranke,Hausunterricht
HausunterrichtnurbeiKrankheitm
öglich,Nutzungderm
odernenDatenkom
munikation
§99NSchG
SchulpflichtinbesonderenFällen
HausunterrichtnurbeiKrankheitm
öglich,Nutzungderm
odernenDatenkom
munikation
§21SchulGNRW
AufAntragundGehenimigungdurchdie
SchulaufsichtbehöreinsbesonderefürKranke
Anwesenheit
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württem
bergBayern
Niedersachsen
54
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
BereichMerkm
alSuchbegriff
AufsichtAufsicht
k.A.
C2(Anhang1zuHinw
eiseEDV-Nutzung)
Aufsichtspersonen
EinsatzvonAufsichtspersonenbeiEDV-N
utzung§62N
SchGAufsichtspflichtderSchule
Verwaltungsvorschriftenzu§57
Abs.1SchulG–Aufsicht–RdErl.d.Ministerium
sfürSchuleundWeiterbildungv.18.7.2005(ABl.
NRW
.S.289)BASS12-08Nr.1
AlleLehrkräfte,nachGrundsätzenderLehrerkonferenzentscheidetdieSchulleitung
grundsätzlichauchfürüber18JährigezurUnfallverm
eidung
D4(Anhang1zuHinw
eiseEDV-Nutzung)
Verantwortlichkeitder
Lehrkräfte
VerpflichtungderLehrpersonzurBeaufsichtigungvonSchülernbeiEDV-N
utzung
Verwaltungsvorschriftenzu§57
Abs.1SchulG–Aufsicht–RdErl.d.Ministerium
sfürSchuleundWeiterbildungv.18.7.2005(ABl.
NRW
.S.289)BASS12-08Nr.2
DieAufsichtsmaßnahm
enderSchulesindunterBerücksichtigungm
öglicherGefährdungnachAlter,Entw
icklungsstandundderAusprä-gungdesVerantw
ortungsbewusstseinsder
SchülerinnenundSchü-ler,beibehindertenSchülerinnenundSchülernauchnachderArtderBehinderung,auszurichten.Aufsichtsbefugnissedürfennurinsow
eitzeitweisegeeigneten
Hilfskräftenübertragenwerden,als
dadurchimEinzelfalleineangem
esseneAufsichtgew
ährleistetbleibt.
2.3HinweiseEDV-
Nutzung
AufsichtbeiderNutzung
derEDV-EinrichtungunddesInternetsim
Unterricht
AufsichtdurchLehrkraftmussim
Unterricht
gewährleistetsein
2.4HinweiseEDV-
Nutzung
AufsichtbeiderNutzung
derEDV-EinrichtungunddesInternetsaußerhalbdesU
nterrichtszuunterrichtlichenZw
ecken
AufsichtdurchLehrkraftmussausserhalbdes
Unterrichtsgew
ährleistetsein
§5LDOAufsichtspflicht
AufsichtspflichtvonLehrpersonenausserhalbdesU
nterrichts
Mittagspause
Mittagspause
k.A.k.A.
keinespezifischenRegelungenBK(ErlassBASS12-63N
r.3)verweist
heirallgemeinsaufdas
Jugendarbeitsschutzgesetz
PausenzeitenfürSchülerinnenundSchülerderSekundarstufeIIorientie-rensichan§11Absätze1und2Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG).
PausePause
k.A.§19BaySchO
Stundenplan,Unterrichtszeit
AusreichendePausensindzugew
ähren2.1EB-BbS
Unterrichtsstunde
AusreichendePausen
keinespezifischenRegelungenBK(ErlassBASS12-63N
r.3)verweist
heirallgemeinsaufdas
Jugendarbeitsschutzgesetz
Unterrichtszeit
§10BSOUnterrichtszeit
Max.U
nterrichtszeitproTag:9Std.
2.3EB-BbSGesam
twochenstunden
undGesamtstunden
AnhängederAPOBK
StundentafelnAuchfürTeilzeitklassen
2.15EB-BbSSelbstlernphasen
Ermöglichungvon
SelbstlernphasenausserhalbdesLernortesSchule
§8(2)SchulGNRW
/§5(2)APO
BKNRW
§5(6)APOBKAnlageAN
RW
Abweichungvonderfünftätigen
Schulwoche/Grundlegungder
TeilzeitbeschulungunddesBlockunterrichts
3.1.2EB-BbSAllgem
eineHinweise
Max.U
nterrichtszeitproTag:9Std.
§5(2)APOBKAnlageAN
RWAneinem
Unterrichtstagsind8Stunden
zuunterrichten
(gringereinAbstimmung
mitzustädigenStellen,
höhrereimRahm
envonGanztagindergesundenSchule)
BASS12-61Nr.1.4
BlockunterrichtanBerufskollegs;ZeiteinteilungfürdieSchuljahre2017/2018bis2019/2020
FestlegungderBockzeiten
BetreuungBetreuung
k.A.k.A.
k.A.k.A.
HausaufgabeHausaufgabe
k.A.§28BaySchO
HausaufgabenMöglichkeitenvon
Hausaufgaben1.1EBRSS
Allgemeines
Möglichkeitenvon
Hausaufgaben§42(3)SchulGN
RWAllgem
eines
SuShabendiePflichtHausaufgabenzuerledigen
KlassenarbeitenKlassenarbeit
§5BerSchulAPVBW
MaßgebendeN
oten,Klassenarbeiten,Zeugnisse
Gleichwertige
Feststellungen(besondereLernleistungen)alsAlternativevonKlassenarbeiten
k.A.k.A.
sieheLeistungsnachweis
Leistungsnachweis
k.A.Art.52BayEU
G
Nachw
eisedesLeistungsstands,Bew
ertungderLeistungen,Zeugnisse
Leistungsnachweisein
Formvonschriftlichen,
mündlichenund
praktischenLeistungen§58N
SchGAllgem
einesPflichtzurErbringungvonLeistungsnachw
eisen§8APO
BKNRW
undVVzu§8Allgem
eines
InSchriftlichenPrüfungsfächernsindschriftlicheArbeitenvorzusehen
§12BSOLeistungsnachw
eiseArtderLeistungsnachw
eise
Betreuung
Baden-Württem
bergBayern
NiedersachsenNordrhein-W
estfalen
Aufsicht
55
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
BereichMerkm
alSuchbegriff
KlassenbildungKlassenbildung
k.A.§6BSO
Klassenbildung
Fachklassenprinzip,Zusam
menfassung
verwandter
Ausbildungsberufemöglich
1.EB-BbSFachlicheAnforderungenandieBildungvonKlassen
§93(2)SchulGNRW
ErmächtiungsgrundlagefürVerordnung
zurKlassengröße
1.1EB-BbSBerufsschule
§5APOBKAnlageA
Allgemeines
GrundsatzdesFachklassenprinzips(Ausnahm
ezurGem
einsamen
KlassenbildungnurinAnlageB§5(2)
1.1.1EB-BbSKlassenohneäussereDifferenzierung
Zusammenfassung
möglich
1.1.2EB-BbSKlassenm
itäussererDifferenzierung
Zusammenfassung
möglich
§84SchulGNRW
GrundsätzlichwerdenFachklassenindem
GebieteinesSchulträgesangeboten,esseidennesw
erdenaufgrundderMindestgrößeBezirksfachklassenoder
bezirksübergreifendeFachklassengebildet
1.1.3EB-BbSJahrgangsübergreifendeFachklassen
Zusammenfassung
möglich
BASS10-02Nr.9
Errichtung,ÄnderungundAuflösungvonw
eiterführendenallgem
einbildendenSchulenundBerufskollegsRdErl.d.M
inisteriumsfürSchule
undWeiterbildungv.06.05.1997
(GABl.NW.IS.142)
SoweitneueBildungsgängeeingeführt
werdenBedarfeseinerhinreichenden
Perspektive
2.EB-BbS
Quantitative
AnforderungenandieKlassenbildung
SchulindividuelleEntscheidungüberKlassenbildung,Möglichkeitanderw
eitigorganisierterPraxisgruppen
BASS10-11Nr.3
(zu§7(4)APOBKN
RWListederZuordnungderAusbildungsberufezudenFachbereichenzurBildungfachbereichsspezifischerLerngruppen
ErlasszurBildungvonfachbereichsspezifischenLerngruppen
Möglichkeitenzur
EinrichtungvonLerngruppenzurErw
erbderFachhochschulreifeoderzueinhaltungderMindestgrößeim
LändlichenRaum
3.EB-BbS
BerechnungdesLehrkräftesollstunden-BudgetsderSchule
BASS10-11Nr.2
Genehmigung
vonSchulträgerbeschlüssenzurErrichtungundErw
eiterungvonFachklassendesdualenSystem
sanBerufskollegsdurchdieobereSchulaufsichtsbehördeRdErl.d.M
inisteriumsfürSchule
undWeiterbildungv.24.01.2017
(ABl.NRW
.03/17S.40)RegelungzuralternativenBildungvonLerngruppen
5.EB-BbS
PlanzahlenfürdieNeueinführungvon
Bildungsgängen
Mindestens27Schülerfür
Neueinführungeines
Bildungsgangsnotwendig
BASS10-11Nr.1
VerordnungüberdieBildungvonregierungsbezirksübergreifendenSchuleinzugsbereichenfürBezirksfachklassendesBildungsgangsBerufsschuleanBerufskollegsVom
14.Juli2005,zuletztgeändertdurchVerordnungvom
23.April2017(SGV.N
RW.223)
FestlegungderBezirksfachklassen
Klassengrössek.A.
k.A.
BASS11-11Nr.1
VerordnungzurAusführungdes§93Abs.2Schulgesetz(VO
zu§93Abs.2SchulG)
§6Klassenrichtwerte,
Klassenhöchstwerte,Bandbreiten
GravierendeAbw
eichungenbedürfenderGenehm
igung
Klassenstärke§7BSO
KlassenstärkenundGruppenbildunganstaatlichenBerufsschulen
Mindestgrössenfür
Klassen,Gestaltungsm
öglichkeitengegeben
sieheKlassengrösseMindestgrösse
Mindestgrösse
k.A.sieheKlassenstärke
sieheKlassengrösse
Mindestschülerzahl
§30eSchGVerordnungserm
ächtigung
Ermächtigungdes
Kultusministerium
sfürdenErlassvonRechtsverordnungenzurRegelungderMindestschülerzahlenan
allgemeinbildenden
Schulenk.A.
sieheKlassengrösseHöchstgrösse
Höchstgrössek.A.
sieheKlassenstärkesieheKlassengrösse
Klassenbildung
Baden-Württem
bergBayern
NiedersachsenNordrhein-W
estfalen
56
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
BereichMerkm
alSuchbegriff
SprengelSprengel
k.A.Art.34BayEU
GBerufsschulen
SprengelbildungdurchRechtsverordung,Grund-undFachsprengel,Sprengelauflösung
k.A.
SchulbezirkSchulbezirk
§25SchGSchulbezirk
JedeBerufsschulehateinenSchulbezirk,DifferenzierunginTypen,BerufsfelderundFachklassen
k.A.1.EB-BbS
GrundlagenderGastschulverhältnisse
KeineSchulbezirkefürBerufsschuleninNiedersachsen
§84SchulGNRW
BildungvonSchulbezirkenmöglich
insbesonderezurBildungvonBezirksfachklassenundLandesfachklassen
§79SchGErfüllungderBerufsschulpflicht
ZuweisungvonSchülern
zuanderenSchulbezirkenmöglich
§46(4)SchulGNRW
AnrechtdesAusbildungsbetriebsaufBesuchdeszum
AusbildungsbetriebnächstgelegeneBerufskollegs,W
ahlrechtzum
besucheinesandereninsbesonderewohnortnäherem
BKs
Lernmittel
Lernmittel
§22SchGWeiterentw
icklungdesSchulw
esens
EinrichtungvonSchulversuchenbeiEntw
icklungdesBildungsw
esensArt.51BayEU
GLernm
ittel,Lehrmittel
ZulassungspflichtvonLernm
itteln,EntscheidungdurchStaatsm
inisterium
undLehrerkonferenz§29N
SchGLehr-undLernm
ittelGenehm
igungspflichtvonLehr-undLernm
itteln§79SchulGN
RWLehrm
ittelsinddurchSchulträgenbereitzustellen
§1LMVO
Notw
endigeLernmittel
AllgemeineHinw
eisezuLernm
ittel2.1Hinw
eiseEDV-Nutzung
Allgemeines
InternetalsLernmittel
BASS16-01Nr.2Zulassungvon
LernmittelnRdErl.des
Ministerium
sfürSchule,JugendundKinderv.03.12.2003(ABl.NRW
.2004S.9)RegelungdesVerfahrensundderAnforderungenanLehrm
ittel
AlleLehrmittelfürdasBK
sindpauschalzugelassen.ÜberdiePassungm
ussfolglichdaseinzelnenBKentscheiden.
Schulbuch§35SchG
ZulassungvonLehr-undLernm
itteln
ZulassungvonLehr-undLernm
ittelndurchRechtsverordnunggeregelt
§1ZLVSchulbücher
DefinitionvonSchulbüchern,EinschlussdigitalerM
edienk.A.
§1SchulBZulVBWZulassungvonSchulbüchern
§10ZLV
ZulassungfürSchulversucheundzurErprobung
ZulassungvonLernm
ittelnbeiSchulversuchen
§3SchulBZulVBWZulassungsfreiheit
DigitaleGeräteMobilfunktelefon
Art.56BayEUG
RechteundPflichtenGrundsätzlichesBenutzungsverbot
k.A.
Lernmittelfreiheit
Lernmittelfreiheit
§94SchGLernm
ittelfreiheit
LeihweiseÜ
berlassungvonLernm
ittelnanSchülern
Art.51BayEUG
Lernmittel,Lehrm
ittelLernm
ittelfreiheitk.A.
§96SchulGNRW
GrundsätzlichLehrmittelfreiheit,aber
EigenanteilBASS16-01N
r.1VerordnungüberdieDurchschnicsbeträgeunddenEigenanteilnach§96Abs.5Schulgesetz(VO
zu§96Abs.5SchulG)Vom
12.April2005geändertdurchVerordnungvom
26.Juli2015(SGV.N
RW.223)
FestlegungvonEigenanteilen,DarüberhinausgehendeLehrm
ittelsinddurchdenSchultägerbereitzustellen
DatenschutzDatenschutz
§115SchGDatenverarbeitung,Statistik
RegelungdurchdasLandesdatenschutzgesetz
2.7HinweiseEDV-
Nutzung
Passwortgeschützte
Lernplattformen
Erwähnungvon
internetbasiertenLernplattform
en,EinhaltungdatenschutzrechtlicherVorgabenzubeachten
§120SchulGNRW
Datenschutzbzgl.SuS
7.2HinweiseEDV-
Nutzung
DatenschutzbeiderInternetnutzunginSchulen
AufsichtspflichtderSchulegegenüberSchülernbeiInternetnutzung,SpeicherungvonDaten
BASS10-44Nr.2.1
VerordnungüberdiezurVerarbeitungzugelassenenDatenvonSchülerinnen,SchülernundEltern(VO-DVI)
VerarbeitungvonSchülerdaten
§121SchulGNRW
Datenschutzbzgl.LehrerinnnenundLehrer
BASS10-41Nr.6.1Verordnung
überdiezurVerarbeitungzugelassenenDatenderLehrerinnenundLehrer(VO
-DVII)VerarbeitungvonLehrerdaten
§122SchulGNRW
ErgänendeRelgungen,Ermächtigungfür
Verordnungenundhinweiseaufden
übergreifendgeltendenDatenschutzBASS10-41N
r.4Dienstanw
eisungfürdieautom
atisierteVerarbeitungvonpersonenbezogenenDateninderSchule
ÜbergreifendeVorgaben
Speicherortk.A.
k.A.
PersonenbezogeneDaten
PersonenbezogeneDaten§115SchG
Datenverarbeitung,Statistik
Art.85BayEUG
Erhebung,VerarbeitungundN
utzungvonDatenErlaubniszurSpeicherungpersonenbezogenerDaten
§31NSchG
VerarbeitungpersonenbezogenerDaten
Möglichkeitzur
Datenspeicherunggrundsätzlichgegeben
Sprengelpflicht
Lehrmittel
Datenschutz
Baden-Württem
bergBayern
NiedersachsenNordrhein-W
estfalen
57
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
NormInhalt
Bemerkung
BereichMerkm
alSuchbegriff
Pflic
htstunden
Pflic
htstunden
k.A
.k.A
.
BASS11-11Nr.1
Verordnung
zurA
usführungdes§93Abs.2
Schulgesetz(VOzu§93Abs.2
SchulG)
Festle
gungderd
urchschnittlic
hen
Pflic
htstunden
BKderzeit2
5,5
Arbeitszeit
§10LDO
Arbeitszeit
Arbeitszeitis
timBayBG
geregelt.
k.A
.
FlexibleArbeitszeit
FlexibleArbeitszeit
Verw
endete
Quellen
FernUVtrG
BW
Gesetzzudem
Staatsvertra
güberd
as
Fernunterric
htswesen
BayEUG
EB-BbS
SchulGNRW
SchG
LDO
EBRSS
APOBKNRW
BerSchulAPVBW
Anhang1zu
HinweiseEDV-
Nutzung
NSchG
BASS
LMVO
Anhang2zu
HinweiseEDV-
Nutzung
BbS-VO
SchulBesVBW
HinweiseEDV-
Nutzung
SchulBZulVBW
BSO
BaySchO
ZLV
VerordnungdesKultu
sministeriu
msüberd
iePflic
ht
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eilnahmeamUnterric
htu
ndandensonstig
en
Schulveranstaltu
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Rechtlic
heHinweisezurN
utzungderE
DV-Einrichtung
unddesInternetsanSchulen
VerordnungdesKultu
sministeriu
msüberd
ie
ZulassungvonSchulbüchern
Schulordnungfü
rdieBerufsschuleninBayern
Schulordnungfü
rschulartü
bergreife
ndeRegelungen
anSchuleninBayern
Verordnungüberd
ieZulassungvonLernmitte
ln
VerordnungdesKultu
sministeriu
msüberd
ie
AusbildungundPrüfungandenBerufsschulen
Musterfü
reineNutzungsordnungderE
DV-
EinrichtungunddesInternetsfü
rLehrkräfte
-Anhang
1NiedersächsischesSchulgesetz
Bereitn
igteAmtlic
heSammlungderS
chulvorschrifte
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ierfü
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Schuljahr2
017/2018);D
iesSammlungderE
rlasseundVerordnungen
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iejeweilsgültig
enVorschrife
nfü
rdasSchuljahr.
VerordnungdesKultu
sministeriu
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l
Musterfü
reineNutzungsordnungderE
DV-
EinrichtungunddesInternetsfü
rLehrkräfte
-Anhang
2Verordnungüberb
erufsbildendeSchulen
BayerischesGesetzüberd
asErziehungs-u
nd
Unterric
htswesen
ErgänzendeBestim
mungenfü
rdasberufsbildende
Schulwesen
SchulgesetzdesLandesNordrhein-W
estfa
len
Schulgesetzfü
rBaden-W
ürtte
mberg
Dienstordnungfü
rLehrkräfte
anstaatlic
henSchulen
inBayern
ErgänzendeBestim
mungenzumRechtsverhältn
iszur
SchuleundzurS
chulpflic
ht
AllegmeinePrüfugnsordnungfü
rdasBerufskollegNRW
Lehrperson
Baden-Württem
bergBayern
NiedersachsenNordrhein-W
estfalen