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D E U T S C H E S H A N D W E R K S I N S T I T U T Detlef Buschfeld / Fred Schumacher Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken: Chancen der Digitalisierung für Ausbildung vor Ort Arbeitshefte zur berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung Heft A 36 Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln

Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken ...Erhalt und die Modernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ort mit Erfahrungen des „Distance Learning“, die auch in anderen

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D E U T S C H E S H A N D W E R K S I N S T I T U T

DetlefBuschfeld/FredSchumacher

QualitätderberuflichenBildung

inderRegionstärken:

ChancenderDigitalisierung

fürAusbildungvorOrt

Arbeitsheftezurberufs-und

wirtschaftspädagogischenForschung

HeftA36

ForschungsinstitutfürBerufsbildungimHandwerk

anderUniversitätzuKöln

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Arbeitsheftezurberufs-undwirtschaftspädagogischenForschung

Herausgeber:

ForschungsinstitutfürBerufsbildungimHandwerk

anderUniversitätzuKöln,ForschungsinstitutimDeutschen

Handwerksinstitut(DHI)

HeftA36

ISSN2193-5882

Köln,Dezember2017

VeröffentlichungdesForschungsinstitutsfürBerufsbildungimHandwerkanderUniversitätzu

Köln(FBH)

(ForschungsinstitutimDeutschenHandwerksinstitute.V.)

sowiedieWirtschafts-ministerienderBundesländer

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Inhalt

ZUSAMMENFASSUNGFÜRDIESCHNELLELESERIN.........................................................................................I

1 PROBLEMKONTEXT.............................................................................................................................................1

2 NORMATIVEECKPUNKTEDESPROJEKTANSATZES.................................................................................6

3 AUFBAUUNDFORSCHUNGSMETHODISCHERANSATZIMPROJEKT...................................................8

4 REFERENZENFÜRDIGITALVERNETZTE,REGIONALBEGRENZTEBILDUNGSANGEBOTE...........9

4.1 FALLSTUDIE: „HEAVY DUTY EQUIPMENT TECHNICIAN“ QUALIFIZIERUNG AM COLLEGE OF NORTHATLANTICINCANADA..................................................................................................................................................10

4.2 BESCHREIBUNGDERSCHOOLOFDISTANCELEARNINGNIEDERSACHSEN(SDLN)...................................19

5 KONZEPTENTWURF.........................................................................................................................................21

5.1 BESCHREIBUNGEINESSZENARIOS................................................................................................................21

5.2 EINGRUNDMODELLREGIONALVERNETZTERLEHRE...................................................................................25

5.3 KRITERIENDERGESTALTUNGREGIONALVERNETZTERLEHRE..................................................................27

5.3.1 DARSTELLUNG UND MÖGLICHE AUSPRÄGUNGEN VON KRITERIEN REGIONAL VERNETZTER, DIGITALUNTERSTÜTZTERLEHRE..................................................................................................................................................................28

5.3.2 KONZEPTBEZOGENEKONKRETISIERUNGDERKRITERIEN........................................................................................35

6 BERUFSBEZOGENEBEZUGSPUNKTEUNDSTANDARDSFÜRDIEEXEMPLARISCHEERPROBUNG.............................................................................................................................................................45

7 LITERATUR..........................................................................................................................................................50

ANHANGA:EXEMPLARISCHEAUSSTATTUNGSLISTEDERSCHOOLOFDISTANCELEARNINGNIEDERSACHSEN(SDLN)......................................................................................................................................52

ANHANGB:SYNOPSERAHMENBEDINGUNGENSCHULRECHT.................................................................53

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ZusammenfassungfürdieschnelleLeserin1

DieHerausforderungenfürdieberuflicheAus-undWeiterbildungindernächstenDekadelassensich durch Schlagworte wie Digitalisierung, Urbanisierung, Fachkräfte- und Lehrer/innenmangelbeschreiben.DiedamitverbundenenFolgenentwickelnsichentlangvonBranchen,FachbereichenundinfrastrukturellenRahmenbedingungensehrunterschiedlichindenRegionen.

DieBerufsbildung stellt fürdieRegionenunddieMenscheneinen zentralenStandortfaktordar.Berufsbildung ist unmittelbar von den oben genannten Herausforderungen betroffen und kannselbsteinTreiberfürEntwicklungenwerden.DaheristesvonelementarerBedeutungdieQualitätder beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Regionen weiter fest zu verankern und dabeiqualitativzuverbessern. Insbesondere in ländlichenRegionenkann imbestehendenSystemvonZuständigkeiten und Regulierungen die Aufrechterhaltung von Bildungsangeboten unter denGesichtspunktenderwirtschaftlichenTragfähigkeitalskritischeingeschätztwerden.

Die Studie beschreibt ein Konzept zur ortsnahen Beschulung in einer dualen Ausbildung. DabeiwirdvonderRandbedingung„kleinerKlassen“odereinergeringenAnzahlvonAusbildungsplätzeneinesAusbildungsberufesodereinesreduziertenAngebotsvonFachlehrer/innen ineinerRegionausgegangen.DasKonzeptverknüpftdabeidieHerausforderungenmitdenMöglichkeiten,durchdigitale Vernetzung von kleineren Lerngruppen an verteilten Standorten dennoch eine unterEffizienzkriterienhinreichendeZahlvonAuszubildendenzuunterrichten.

DasKonzeptbegründetimVergleichzurüblichenReaktionvon„VerlagernoderZusammenlegen“von Berufsbildungsstandorten einen alternativen Lösungsvorschlag. Bezugspunkt ist dabei derErhalt und dieModernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ortmit Erfahrungen des „DistanceLearning“, die auch in anderen Ländern schon gemacht wurden. Hier geht es darum,Möglichkeitenauszuloten,wiedienormativeSetzungeinerortsnahenBeschulunginFachklassengeradeauchfürAusbildungsberufeimHandwerkalsbesteunterverschiedenenAlternativenganzkonkretpraktischgestaltetwerdenkann.

DasKonzeptunddieErfahrungenausanderenLändernwerdendaheranhandderKriterien

• rechtlicheRahmenbedingungen;• curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte;

1 IndiesemBerichtwirdnachdemZufallsprinzipabwechselnddieweiblicheunddiemännlicheFormverwendet.

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• technischeGestaltungsoptionen;• organisatorischeAnforderungenund• regionaleBezugspunkte

geprüftunderläutert.

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1 Problemkontext

Es führenmindestens drei verschiedene Trends zu der Problematik „Erhalt der Beschulung vonAusbildungsberufenimländlichenRaum“:

• Die demografische Entwicklung der Bevölkerung führt, selbst in Regionenmit stagnierenderoderwachsenderBevölkerungszahl, inderRegelzuwenigerJugendlichenimAltervon16bis25Jahren.UnterdemStichwort„Urbanisierung“könnenzudemFaktorenidentifiziertwerden,dieländlicheRegionenverstärktunterZugzwangsetzen.

• DenJugendlichenbietensicheineVielzahlunterschiedlicherPfade indasBerufsleben.Dabeiwird im Vergleich zwischen beruflich-dualen Ausbildungsgängen und akademischenStudiengängen mit betrieblichen Praxisphasen die Attraktivität der dualen Ausbildung vonEinigen eher niedrig eingeschätzt und in Kombination mit einer nur geringen Quote vonBetrieben, die auch Ausbildungsbetriebe sind, nichtmit stabilen Berufsperspektiven vor Ortverbunden. Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen der Arbeits- undGeschäftsprozesse im Rahmen von Handwerk 4.0 kann hier die Digitalisierung auch als einTreiberinRichtunginnovationsaktiverundtechnologieaffinerRegionenangesehenwerden.SowerdenetwaDigitalHubsvorwiegendinurbanenRegionenundnicht in ländlichenRegionengegründet.

• InvielenFällenlösenÜberlegungenzuSanierung,ErhaltundModernisierungvonBerufsschul-Standorten Diskussionen aus, die unter dem Stichwort der effizienten und effektivenBündelung von Kompetenzen in ausgewählten und profilierten Standorten(Kompetenzzentren) geführt werden. Die Diskussionen hängen - unabhängig von derUrbanisierung – von den Entwicklungs-Planungen bzw. Umverteilungen innerhalb desländlichen Raums ab, diemit Blick auf Zukunftsregionen geführtwerden. Eingebunden sinddannauchdieGesichtspunkteeinerVersorgungmitpädagogischenFachkräftenundberuflich-fachdidaktischer Expertise (Lehrkräfte-Nachwuchs). Insbesondere im Handwerk ist dabei dieEinbindungderÜberbetrieblichenBildungsstättenimRahmenvonLernortkooperationenoderdergemeinsamenNutzungvonRessourceneineOption.

DieTrendsbedingenundunterstützensichunterbestimmtenUmständengegenseitig.Dabeikanninsbesondere die Verkettung einzelner Gesichtspunkte für Regionen zu spiralförmigen

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Entwicklungen in eine normativ unerwünschte Richtung führen, die – einmal eingetreten – nurwiederschwerumkehrbarist.

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Auslöser entsprechender Diskussionen können die sog. „Klassenfrequenzmindestwerte“ sein.Diese bezeichnen in anderen Worten die (untere) Klassenstärke, die für den Erhalt einesBildungsganges bzw. einer Fachklasse im Dualen System am Standort erreicht werden muss.LänderspezifischwirddiesimBereichderberuflichenSchulensehrunterschiedlichgeregelt.

Es können drei Grundformen unterschieden werden, wie bisher mit sinkenden Schülerzahlenüblicherweiseumgegangenwird2.

• ImUmgangmit demKlassenfrequenzmindestwertwerden unterschiedliche Interpretationeneingeführt,diefestlegen,unterwelcherAuslegungderUmständedieFolgedesWegfallseinesBildungsgangs an einem Standort tatsächlich eintreten muss. Dabei stellt sich letztlich dieFrage,obmansichdiesfinanziellleistenwillbzw.kann.GrundsätzlichwürdeaberderVerzichtvon Untergrenzen für Klassengrößen den hier betrachteten Problemkontext lösen.Pragmatischer oder unauffälliger kann das auch durch die Berücksichtigung eines„Durchschnittswerts“ für mehrere Bildungsgänge oder einen gesamten Fachbereich gelöstwerden. Auch die Zusammenlegung von Klassen im Unterricht der berufsübergreifendenFächerkannggf.eineDurchschnittsrechnungbeeinflussen.

• Durch die Bildung von Bezirks-, Landes- oder Bundesfachklassen werden dieAusbildungsstätten räumlich auf einzelne Standorte konzentriert. Den Vorteilen vonhinreichender Auslastung und möglicherweise verbesserter Ausstattung im Sinne einesFachzentrums stehen weitere Anreisen für Auszubildende oder weniger flexibleOrganisationsmodellefürdieAusbildunginBetriebenalsNachteilegegenüber.

• Eine jahrgangsstufenübergreifende oder eine zumindest in der Grundstufe gemeinsameBeschulung von Ausbildungsberufen, die alternierende Einrichtung von Eingangsklassen derAusbildungsberufe (etwa alle zwei Jahre im Wechsel von Standorten) und wenigerdifferenzierte Ausbildungsberufe (Berufsfamilien u.a. Konzepte) sind zwar Alternativen. Siestellen aber eher kurzfristige Zwischenlösungen dar und markieren weitergehend undlangfristigVeränderungenandenFundamentenderBerufsbildunginDeutschland.

2 Das Phänomen ist in vielen quantitativ „kleinen“ Berufen oder sog. „Splitterberufen“ auch schon vor dem

demografischenWandelbekanntgewesen,einenaktuellenÜberblickbietenHackeletal.(2017).

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AlledieseOptionensindmitBlickaufentwederdienormativeLeitlinieoderdieVerbesserungvonQualitätsstandards für die Duale Ausbildung als kritisch einzuschätzen. Sie bieten kurzfristigeEntlastung,untergrabenaberlangfristigwichtigeFundamentederQualitätberuflicherBildung.

Für Niedersachsen kann aktuell (Herbst 2017) von im Ländervergleich moderatenAusgangsbedingungen ausgegangen werden. Im Rahmen der verstärkten Autonomie vonEinzelschulen können Klassen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern geführt werden,wobei bis zu einer Grenze von 7 Schülerinnen und Schülern eine anteilige GegenfinanzierungdurchLehrerstellengegebenist.Diesekann i.d.R.durchdieBildunggrößererKlassen inanderenBereichenaufgefangenwerden.„KleineberufsbezogeneKlassen“sinddaher imländlichenRaumin Niedersachsen nicht selten. Der Bericht und die Empfehlungen des LandesrechnungshofesNiedersachsens zu den vergleichsweise kleinen Klassen in Niedersachsen gibt Hinweise darauf,dass sich von den Klassenfrequenzrichtwerten her ein erhöhter Druck auf berufliche SchulenhinsichtlichderortsnahenBeschulungimländlichenRaumergebenkönnte.

ImBerichtdes LandesrechnungshofesNiedersachsens (2017,S.131ohneFußnoten)heißtes zudenaktuellgeltendenRegelungen:

„Für die berufsbildenden Schulen sind die Planungsgrundsätze der im Jahr 2009 grundsätzlichaufgehobenen Schulentwicklungsplanung weiterhin anzuwenden. Jede berufsbildende SchuleerhälteinLehrkräfte-Sollstunden-Budget,dasdiese„nacheigenempädagogischenundfachlichenErmessen, sowie im Rahmen der vorhandenen organisatorischen Möglichkeiten“, zurKlassenbildungeinsetzt.Hierbei soll „dieAnzahl von7 Schülerinnenund Schülernpro Zugnichtunterschritten“ und „22 Schülerinnen und Schüler“ als Gruppenfrequenz angestrebt werden.Somit ist es zulässig, Berufsschulklassen mit weniger als 22 Schülerinnen und Schülern beiVorliegendersonstigenVoraussetzungenzugenehmigen.NurbeiUnterschreitungderGrenzevonsiebenSchülerinnenundSchülerndarfkeineneueGenehmigungerteiltwerden.DerSchulewirdbeieinerSchülerzahlvon14SchülerinnenundSchülerndasvolleLehrkräftebudgetzugewiesen.“

Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes münden in eine Aufforderung, stärker denRichtwert von 22 Schülerinnen und Schülern in den Blick zu nehmen und empfiehlt stärkereKooperationundProfilierungderBerufsschulstandortesowohlimLandNiedersachsenalsauchimRahmenderKMK-EmpfehlungenfürdieBeschulungvonSplitterberufen.

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ImRahmenderKoalitionsvereinbarungenzwischenSPDundCDUvomNovember2017wirdaufdas Thema unter Verweis auf die Ergebnisse des Bündnisses duale Berufsausbildung (BDB)verwiesen. Die im Ergebnispapier des BDB dokumentierten Vorschläge verbinden diewohnortnaheBeschulungmithohenQualitätsansprüchen(SPD/CDU2017,BDB2015):

„DasZiel„wohnortnaheBeschulung“muss inÜbereinstimmungbleibenmitdemAnsprucheinerqualitativhochwertigenBerufsausbildung.„WohnortnaheBeschulung“reduziertsichzudemnichtaufeinKonzeptder„kurzenWege“,sondernistAusgangspunktfürÜberlegungen,wiedurchdasAbbauen von Hürden, u. a. beim Überwinden von Distanzen, sowie durch andere Formen desUnterrichtsbzw.derUnterrichtsorganisationdieWege,dieAusbildendeundSchuleaufeinanderzukommend zurücklegenmüssen,weitgehendniederschwellig und überwindbar bleiben, sodassdie Auszubildenden, unabhängig von ihrem tatsächlichen Standort, „gefühlt vor Ort“ lernen.“(BDB2015,S.37)

UnterdenzudiesenFormulierungengemachtenUmsetzungsvorschlägenwirddieUmsetzungvondigital gestützten Formen der Lehrorganisation (etwa im Rahmen von Blended Learning) inProjekten oder Modellversuchen vorgeschlagen (BDB 2015, S. 40). Dabei wird auf die interneOrganisationinBerufsschulenhingewiesen:

„BeiderSchulorganisationsollenbetrieblicheNotwendigkeitensinnhaftberücksichtigtwerden.Esmüssen flexibel Lerngruppen gebildet werden können, deren Zustandekommen einerseits zurAufrechterhaltungeinesdezentralenLernangebotsermöglichtwird,beidenenandererseitsaberauchdieQualitätdesUnterrichtsgewährleistetbleibt. So istauchzuprüfen,obLerngruppen inder Grundstufe berufsübergreifend gebildet werden können, damit der Einstieg in die dualeAusbildung, aufgrund eines dezentralen Grundstufenangebots, flächendeckend gesichert bleibt.Auch ist zu prüfen, inwieweit unterschiedliche Beschulungsmodelle (im Block sowie in Teilzeit)intelligent verzahnt werden können. Elementar ist, dass der Berufsschulunterricht denAuszubildenden erreicht. Daher ist zu prüfen, inwieweit elektronisch basierte Lernformenentwickelt und der Einsatz digitaler Medien ergänzend zu einer betriebs- bzw. wohnortnahenUnterrichtungbeitragenkann.DahingehendbestehendeModellesindaufzugreifenundfürhiesigeVerhältnissezuüberprüfen.“(BDB2015,S.31)

Das hier beschriebene Forschungsprojekt versucht die beiden ersten Formen(berufsübergreifender Unterricht in der Grundstufe, sowie organisatorisch aufwendige und nurrelativstarrzuplanendeKombinationsmodelle)zuvermeidenunddiedigitalenLernformennichtnur als Ergänzung, sondern als durchgängiges Prinzip der Vermittlung zu konzipieren. Darüber

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hinaussollendiedamiteinhergehendenChancenfüreinverändertesLeitbildfürdasLehrenundLernen im Sinne modernen Standards der Kompetenzorientierung deutlich gemacht werden.Insgesamt argumentiert das Konzept damit ganzheitlich und übergreifend i.S. der vom Bündnis2015formuliertenZiele.

WeiterhinverweistderKoalitionsvertragaufdieChancenvonregionalenBildungsnetzwerke.AuchhierdürftedasKonzeptvonbesonderemInteressesein.

„Wir wollen den Gedanken der Bildungsregionen als regionale Bildungsnetzwerke in engerZusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort weiter stärken. Insbesondere die Angebote vonaußerschulischen Partnern sollten in Bildungsregionen koordiniert und die Teilnahme daranschulübergreifend ermöglicht werden.“ (SPD/CDU 2017, S. 14 und S. 17) Die normativenEckpunkte des Projektansatzes unterstreichen daher bildungspolitische Ziele einer großenpolitischenMehrheitinNiedersachsen.

2 NormativeEckpunktedesProjektansatzes

AusgangspunktfürdieBearbeitungdesProjektessindzweivonderHandwerkskammerHannoveralsProjektpartnerformuliertePositionen:

• Eine ortsnahe Beschulung ist sowohl aus Sicht von Auszubildenden als auch aus Sicht vonAusbildungsbetrieben ein für das Handwerk als Wirtschaftsbereich und regional agierenderArbeitgeber wichtiger Teil des Selbstverständnisses und ein bedeutender Faktor für dieFachkräftesicherung.DieortsnaheBeschulungistdabeiauchselbstalsWirtschaftsfaktorinderRegion zu sehen, der dazu beiträgt, dass eine Region für Unternehmen und Fachkräfteattraktivbleibtoderwiederattraktivwird.

• Eine ortsnahe Beschulung soll dabei als Grundprinzip differenzierter dualerBerufsausbildungen das Fachklassenmodell berücksichtigen. Sowohl eine Zusammenlegungverschiedener Jahrgangsstufen eines Ausbildungsberufes, als auch die gemeinsameBeschulungvonsogenanntenaffinenBerufenoderBerufsgruppen,könnennuralszweitbesteLösungimFallezugeringerSchülerzahlengelten. Eswirdvermutet,dasssolcheModelledieMotivationzurAusbildungaufSeitenderHandwerksbetriebenichtsteigernundsichsoEffekteder Zusammenlegung von Berufen mit Effekten geringerer Neigung zur Ausbildung undabnehmenderZahlanAusbildungsplätzendieWaagehalten.

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Diese Positionierung legt aus zwei Gründen nahe, Möglichkeiten der ortsnahen Präsenz-Beschulungendurcheinedigital-gestützteLehrorganisation imProjekt zuprüfen.ErstensgibtesstarkeHinweisedarauf,dassdiezuerwartende, fortschreitendeund inTeilenrevolutionierendeDigitalisierung der Arbeits- und Geschäftsprozesse in der nächsten Dekade in der Breite derUnternehmensformenundderVielfaltderBerufs-undArbeitsweltdigitaleundvielfachnichtmehrorts-, sondern nur netzgebundene Formen des Lernens und Lehrens erfordert und unterstützt.Digital gestützte Kommunikation, Visualisierung und in Simulationen oder in Echtzeit realisierteFormen der Zusammenarbeit bei der Auftragsbearbeitung werden voraussichtlich ihreEntsprechung in einemberufsschulischenUnterricht finden.Außerdem istDigitalisierung in deno.g. Formen des Lernens und Lehrens „das Mittel der Zeit“, um räumliche Distanzen zuüberwindenundeinesozial-geprägteZusammenarbeitzuermöglichen.3

ZweitenswerdendieNotwendigkeiteinerDigitalisierungbzw.derdamitverbundeneAusbaueinerdigitalen InfrastrukturundentsprechenderService-Dienstleistungenselbst zumZiel für ländlicheRegionen. Berufliche Schulen können, insbesondere auch in Verbindung mit beruflichenKompetenzzentrenoderähnlichzuGewerbegebietenzuKnotenpunktenfürdenAusbaumodernerund zukunftsfester digitaler Infrastruktur werden. Dies erhöht wiederum die Qualität derStandorte für Unternehmen und Bürger. Die wechselseitige Bedingtheit von zu schaffenderInfrastrukturund realisierten (weileineortsnaheBeschulungermöglichenden)digital gestütztenLehr-LernformenkehrtdieeingangserwähnteSpiraleindieunerwünschteRichtungquasium,ineine sich selbst verstärkende Entwicklung zu Chancen digitaler Innovationen und attraktiverArbeits-undAusbildungsplätzeindenRegionen.

3 Damit grenzt sich das Projekt auch von gängigen Forderungen nach „Medien- und Informatikkompetenz an

Schulenallgemeinab–dieHinwendungzudigitalennutzbarenMedienfolgteinerunmittelbarqualifikatorischenKomponente. Selbstredend ist dabei die Frage der Grundlagen für digital gestütztes Lernen und Arbeitenkomplementärzubetrachten,aberebennichtvorrangig.EskannderGrundsatzvertretenwerden,dasssichdieFormenderDigitalisierungimBerufsbildungsbereichzeitlichparallel(bzw.miteinerangestrebtmöglichstkleinenzeitlichenVerzögerunginBerufsschulen)zuden„breitenwirksamen“EntwicklungenderFacharbeitvollziehensoll.

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3 AufbauundforschungsmethodischerAnsatzimProjekt

Der Kern des Projektes besteht in der Entwicklung und kommunikativen Validierung einesKonzeptes für einen digital gestützten Berufsschulunterricht zum Erhalt einer ortsnahenBeschulung.

Die Konzept-Entwicklung ergibt sich dabei aus drei Arbeitsschritten, die vorrangig überLiteraturbeiträgeoderProjektberichteerschlossenwerdenkönnen:

a. Sondierung regionaler Rahmenbedingungen zur Beschreibung typischer Ausgangslagen (unddamitalternativmöglicherrechtlicherGestaltungsoptionen)

b. SichtungundKriteriengeleiteteAnalysevonReferenzmodelleninFallstudien

c. Auswahl und Priorisierung von alternativen Gestaltungsoptionen zu einem verdichtetenKonzeptentwurf.

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Die kommunikative Validierung erfolgte durch Experten-Gespräche (vorrangig telefonisch iminternationalen Kontext) und einem, von der Handwerkskammer organisierten, Workshop imOktober2017,aufdemderKonzeptentwurfvorgestelltunddiskutiertwurde.

DerAufbaudesProjektberichteswirddurchdiePunkteb.undc.geprägt.Punkta.wurdebereitsinKapitel1 skizziert. EineVergleichstabellederunterschiedlichen rechtlichenRahmenbedingungenin drei Flächenländern innerhalb Deutschlands wird als Ergänzung in Anhang 2 diesesProjektberichtesaufgeführt.

DerBerichtstelltzunächstdieErgebnissezuReferenzmodellenvor.MethodischerAusgangspunktwar für die Suche im internationalen Kontext ein beruflicher bzw. spezifischer ein gewerblich-technischerKontextfürdiedigitalgestützteLehrorganisation.DiesführtunsnachKanada(Kapitel4.1).ImnationalenKontextstandenReferenzenunterdemrechtlichenGesamtrahmenfürSchulenin Niedersachsen im Fokus. Hier führt die Suche zu den ostfriesischen Inseln und dem SDLN-Projekt „Distance Learning“ im E-Learning-Verbund NIGE – Inselschulen (vgl.Palenzatis/Glittenberg2012)(Kapitel4.2).

Ein zentrales Projektergebnis bildet der Konzept-Entwurf für ortsnahe die Beschulung eines –bewusst abstrakt gehaltenen – Ausbildungsberufs in einer – bewusst fiktiv gehaltenen –regionalenSzenario-BeschreibunginKapitel5.ErstimAnschlusswerdeninKapitel6verschiedeneMöglichkeiten erörtert, wie das Konzept unter Berücksichtigung regional zu bestimmenderBedingungenundallgemeineQualitätsstandardsfürortsnaheBeschulungundAusbildungkonkreterprobtwerdenkönnte.

4 Referenzenfürdigitalvernetzte,regionalbegrenzteBildungsangebote

EineauchgroßeEntfernungüberwindendeBeschulungistnichterstdurchdiewissenschaftliche,politische und öffentliche Debatte um „Digitalisierung“ zum Thema für Bildungsinstitutionengeworden. Insbesondere im internationalen Kontext und in Ländern wie z.B. Australien oderFinnland, die wirklich große Distanzen überbrücken müssen, werden bereits seit Jahrzehntenunterschiedliche Modelle und Lösungen zu dieser Problemstellung entwickelt. UnterBerücksichtigung der projektbezogenen Bezugspunkte „2 bis 3-jährige Fachausbildung imHandwerk“ wurde für die eingehendere Analyse exemplarisch einModellvorhaben aus Canada

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gewählt,welchesimKapitel4.1dargestelltwird.ImKapitel4.2wirdeinbestehendesModellausdemallgemeinbildendenSchulbereich inNiedersachsenbeleuchtet,welchesdigitalunterstützteBildungsangebote in der Beschulung von Schüler einsetzt, die auf den Ostfriesischen Inselnwohnen.

4.1 Fallstudie:„HeavyDutyEquipmentTechnician“QualifizierungamCollegeofNorthAtlanticinCanada

DieausschnitthafteBeschreibungimFolgendenbeziehtsichaufdieAusbildungzum„HeavyDutyEquipmentTechnician“(HDET)amCollegeofNorthAtlanticinCanada.Zielistes,einenEinblickineinBeispieleinesdigitalvernetztenBildungsangebotsausderPraxiszugeben.4

DasCollegeofNorthAtlantic(CNA)istdergrößteöffentlicheBildungsanbieterinAtlanticCanada.An 17 Campus-Standorten in Neufundland und Labrador bietet das CNA knapp 100 VollzeitAngebotemitjährlichcirca2500Studierendenan.DieWirtschaftsleistungderRegionhängtprimärvondenvorhandennatürlichenRessourcenab,sodassdieFisch-,Forst,undMineralwirtschaftdiewesentlichen Wirtschaftszweige der Region darstellen. In den vergangenen Jahren hatinsbesondere die Förderung der vorhandenen Bodenschätze die regionale Wirtschaft wachsenlassen,wodurcheinerhöhterBedarfanqualifiziertenFachkräftenzueinerangespanntenSituationamArbeitsmarktgeführthat.

Die HDET-Fachkräfte, welche auf die Instandsetzung und Wartung von Nutzfahrzeugen sowieschwerem technischem Gerät vorbereitet werden, finden primär in den zuvor erwähntenWirtschaftszweigenBeschäftigung.SomitbestehtbeidieserQualifikationeinerhöhterregionalerFachkräftebedarf,derdurchdasCNAgedecktwerdenmuss.

Auf Grund der knappen personellen Ressourcen an qualifiziertem Lehrpersonal konnte dieAusbildungjedochnichtanallenCampus-Standortenangebotenwerden,wodurchdieTeilnehmerundTeilnehmerinnenmiteinersehrhohenReiseaktivitätkonfrontiertwaren(vgl.Abb.1).

4 FüreineumfangreicheBeschreibungdesPilotvorhabensistaufdieumfangreicheFallstudievonBaumer(2017)in

derKölnerZeitschriftfürWirtschaftundPädagogikzuverweisen.

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Abbildung1:CNACampusLabradorundStephenville

Die traditionelle Ausbildung wurde infolge der räumlichen Distanzen als Blockunterrichtabgehalten, was für die Auszubildenden zu 8-wöchigen Abwesenheiten von ihrem Heimatortführte. Sowohl auf die Eingebundenheit in die betrieblichen Arbeitsprozesse, als auch auf dieLebensgestaltung während der Ausbildungszeit hatten diese Phasen der Abwesenheit einenerheblichenEinfluss,wasu.a.einehoheAbbruchquotezurFolgehatte.

Diese Ausgangslage führte zur Entwicklung und Erprobung eines Pilotvorhabens, welches abSeptember 2012 zur Vermittlung der fachtheoretischen und teilweise auch der fachpraktischenInhalteinFormdigitalvernetzterLehreführte.Zielwares,dieReiseaktivitätenfürdieTeilnehmerundTeilnehmerinnenzuminimierenundsodieZufriedenheitundAbschlussquotenzuerhöhen.

Hierfür wurden die beiden CNA Standorte in Labrador City und Stephenville durch digitaleKommunikationsformen vernetzt, um die wohnortnahe Beschulung an beiden Campussen zuermöglichen.InStephenvillewurdehierfüreinsogenannterHub-Classroomeingerichtet,andemfünf bis zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch eine Lehrperson unterrichtet werdenkönnen.Diesem„Hub-Classroom“(Hub)wurdeeinsogenannter„Satellite-Classroom“(Satellit)inLabrador zugeschaltet, in welchem weitere sechs Auszubildende teilnahmen. Die folgendeAbbildung2veranschaulichtdieräumlichenGegebenheitendiesesModells.

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Abbildung2:HubundSatelliteamCNA

Sowohl im Hub als auch im Satellit mussten die traditionellen Klassenräume für die digitaleBeschulung technisch entsprechend ausgestattet werden. An beiden Standorten wurdenSmartboards installiert, die eine wechselseitige Übertragung ermöglichten. Zusätzlich wurde inbeidenKlassenräumeneinVideokonferenzsysteminstalliert,umdiebeidenStandorteaudiovisuellmiteinander zu vernetzen.Darüber hinauswurde amHubder zentrale Rechner der Lehrpersoneingebunden.AmSatellitwurden für jedenAuszubildendensog. „Clicker“ zuVerfügunggestellt,welchederLehrpersonbeiBetätigungeineWortmeldungamSatellitenanzeigt.

DiezeitlicheOrganisationdesPilotvorhabenserfolgtinzweiBlöckenamVor-undamNachmittag(vgl.Tab.1).

Hub am Standort Stephenville Satellit am Standort Labrador

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Tabelle1:ZeitlicheOrganisationderBlockphasen

SowohlamHubalsauchamSatelliterfolgtdieVermittlungderfachtheoretischenInhalte,sowiekleinerer praktischer Elemente synchron am Vormittag. Für die tägliche Vorbereitung dertechnischenAusstattungamHubistdieLehrpersonverantwortlich.AmSatellitenwirddiesdurchdieIT-AbteilungdesStandortesinLabradorsichergestellt.DieVerantwortungfürdenZugangunddie Kontrolle und Schließung des Raumes erfolgt am Hub ebenfalls durch die Lehrperson, amSatellitistdiesAufgabederIT-Abteilungbzw.sonstigenAufsichtspersonals.

AmNachmittagwurdendiepraktischenElementeamHubdurchdieLehrpersonvermitteltunddieTeilnehmerinnenundTeilnehmernandemSatellitenkehrtenanihreArbeitsstellenzurück.FürdiepraktischenPhasenamSatellitenreistedieLehrpersonandenStandortundvermitteltediese inPräsenz.WährendderProjektlaufzeitkameszueinerAnpassungdieserPraxis,dasichzeigte,dassauchdieVermittlungder fachpraktischen Inhalte inFormeinessynchronendigitalenUnterrichtsmöglich ist. Seit 2014 werden nun ebenfalls die praktischen Phasen standortübergreifendsynchronunterrichtet.FürdieUnterstützungundÜberwachungstehtamSatellit,insbesondereinsicherheitsrelevanten Situationen eine Assistenz zur Verfügung, die zwar über die hinreichendeFachexpertiseverfügt, jedochnichtübereinevergleichbare (pädagogische)Qualifikationwiedie

HubStudents SatelliteStudents

Program2012-Present Program2012&2013 Program2014- Present

Prep 8am.Teacher ensuressetupiscompleteandtested.

Between 7and8amITunlocksroomandensuressetupiscompleteandtested.Studentssetupcallbythemselves.

Between 7and8amITunlocksroomandensuressetupiscompleteandtested.Studentssetupcallbythemselves.

Morning 8.30-11.30:attendclasswiththeorydelivered andformalassessmentsmade

8.30-11.30:attendclasswiththeorydeliveredandformalassessmentsmade

8.30-11.30:attendclasswiththeorydeliveredandformalassessmentsmade

Closing Teacher reportsanyissuestoITdepartment.Roomisthenlockedbyteacher.

StudentsreportanyissuestoITdepartment.RoomislockedbysupervisingstafforIT.

StudentsreportanyissuestoITdepartment.RoomislockedbysupervisingstafforIT.

Afternoon AttendPracticalClasses Returntowork AttendPracticalClasses

Supervisor GregRyan(Instructor) GregRyan(Instructor)fliestoremotelocationstoteachpracticalcomponentsinpersonafter8week theoryteachings.

Instructionalassistant(hiredbyCNA)administerspracticaltasks.

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Lehrperson am Hub. Die didaktische und pädagogische Verantwortung für den Unterricht liegtweiterhinbeidieserhauptverantwortlichenLehrperson.

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Im Folgendenwerden die eingesetzten didaktischen Elemente kurz dargestellt. Das bestehendeHDET-Curriculum sieht keine Festschreibung für das „delivery format or teaching format“ vor,sodass das bestehende Curriculum nicht angepasst werden musste. Die zuvor in Frontal- undPräsenzlehre vermittelten Inhalte werden im Pilotmodell per Smartboard und VideokonferenzzwischenSatellitundHubübertragen.DieseTechnikermöglichtauchinteraktivePhasen,indenenz.B. eine durch die Lehrperson erläuterte technische Zeichnung durch die Teilnehmer undTeilnehmerinnensowohlamHubalsauchamSatellitenergänztundvervollständigtwird(vgl.Abb.4).

Abbildung3:BeispielhafteDarstellungeinerSmartboardÜbung

Neben diesen frontalen und interaktiven Elementen werden auch Gruppenarbeitsphasenrealisiert, die eine standortübergreifende Zusammenarbeit unter den Teilnehmerinnen undTeilnehmernermöglicht.

SowohlkleinerepraktischeElementeamVormittag,alsauchumfassende fachpraktischePhasenundProjekteamNachmittagwerdenunterAnweisungundBegleitungdurchdieLehrpersonundggf.dieAssistenzperVideokonferenzdurchgeführt (vgl.Abb.5). FürdiedetaillierteErläuterungeinzelner Bauteile bzw. die ausschnitthafte Übertragung eines Bauteils werden mobil undschnurlosnutzbareKamerasverwendet.

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Abbildung4:BeispielhafteDarstellungderVideokonferenzwährendpraktischerPhasen

Die Organisation des Kurses und der Lehrmaterialien und auch erweiterte Möglichkeiten desSelbstlernensundderKommunikationwurdendurchdasLernmanagementsystemdesCollegeofNorthAtlanticermöglicht(vgl.Abb.6).DurchdieImplementationallerLehr-undLernmaterialien,umfangreicher Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Chaträume, Email-Postfach, Social-Media,etc.), aller Informationen der Kursorganisation (Noten, Teilehmerlistem, Zeitpläne, etc.), sowiedirekterKontaktmöglichkeitenzuallenUnterstützungsstellendesCNA(z.B.IT-HelpDesk)wirddieGleichbehandlungallerTeilnehmernundTeilnehmerinnensichergestellt.

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Abbildung5:BeispielhafteDarstellungdesire2learnPlattform

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4.2 BeschreibungderSchoolofDistanceLearningNiedersachsen(SDLN)

NiedersachenstehtmitseinengeografischenunddemografischenRahmenbedingungennichtnurin der beruflichen Bildung, sondern auch in allgemeinbildenden Schulformen vor besonderenHerausforderungen hinsichtlich der flächendeckenden Beschulung. Insbesondere diewohnortnaheVersorgungvonSchülerinnenundSchüler,etwainderdifferenziertenOberstufedesGymnasiums, isthierbeieineherausforderndeAufgabe.ZurBewältigunghaben sich imRahmender „School of Distance Learning Niedersachen“ (SDLN) die betroffenen Schulen im Projekt„DistanceLearning imE-Learning-Verbund“zusammengeschlossen,umentsprechendeAngebotezuentwickeln.

Zielwareseinerseits,eineengereKooperationdesNiedersächsischenInternatsgymnasiumsEsens(NIGE)mitdenostfriesischenInselschulen,sowieandererseitsdieZusammenarbeitzwischendeneinzelnen Inselschulen zu ermöglichen. Im Projekt wurden hierfür innovativeKommunikationsformen und –möglichkeiten entwickelt, welche digital unterstützt einewohnortnahe Beschulung ermöglichen. Die School of Distance Learning Niedersachsen (SDLN)bietet seit November 2012 als virtuelle Schule den organisatorischen Rahmen. DasProjektvorhaben ergänzt die am NIGE vorhandenen Angebote der gymnasialen Vorbereitungdurch Bildungsformate des synchronen und asynchronen Lernens und Lehrens mit Bild- undTonübertragung, um eine möglichst lange Verweildauer an der jeweiligen Inselschule zuermöglichen5.

Kern dieser Bildungsformate ist ein per Videokonferenz- und Lernmanagementsystemdurchgeführter Unterricht, an dem digital vernetzt an allen beteiligten Schulen teilgenommenwerden kann. Für Schülerinnen und Schüler, sowie für Lehrkräfte, die Schulleitung und dieVerwaltung, wird dieses Angebot, wie im Folgenden dargestellt (vgl. Tab. 2) um digitaleKommunikationsmöglichkeitenerweitert.

5 Eine detaillierte Darstellung ist der Konzeption des Projektvorhabens zu entnehmen (Palenzatis/Glittenberg

2012a).

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Tabelle2:EigeneDarstellungEinsatzbereicheinAnlehnunganPalenzatis,P./Glittenberg,B.(2012b)

SchülerinnenundSchüler Lehrkräfte SchulleitungundVerwaltung

BereichUnterricht:

•VorbereitungaufdieOberstufe(NaturwissenschaftenundSprachen)

•Begabtenförderung(„pull-out“)

•BeschulunglangfristigerkrankterSuSBereich

•Projektarbeit(Comenius,Pingo,etc.)

gemeinsameFachkonferenzenFortbildungenVorbereitungvonUnterrichtsmaterialundKlassenarbeiten

Schulleiterdienstbesprechungen

synchron:

•DurchführungvonUnterrichtsstundeninEchtzeit;TeilnahmeamUnterrichtdurchVideokonferenzsystem

•ÜbertragungvonTafelbildern

•KooperativeErarbeitungvonErgebnissen(NutzungderChatFunktionaufdemIServ)

asynchron:

•AbrufvonArbeits-undInformations-blätternvoneinerPlattform(IServ)

•ggf.AbrufaufgezeichneterUnterrichtsstunden

•AbgabevonHausaufgabenaufderPlattform(IServ)

•KommunikationperE-mail/imForum(IServ)

synchron:

•KollegialerAustauschperVideokonferenzsystem

•KooperativeErarbeitungvonErgebnissenwährendderKonferenz(Chat,gemeinsamesArbeitenaneinem

Dokument)•AktiveTeilnahmean

Fortbildungen•DurchführungvonUnterricht

asynchron:

•AbrufvonProtokollenundoffiziellenInformationenvoneinerPlattform(IServ)

•AbrufvonaufgezeichnetenFortbildungsveranstaltungen

•AustauschvonUnterrichtsmaterialiendurchEinstellenaufderPlattform(IServ)

•KommunikationperE-mail/imForum(IServ)

synchron:

•Videokonferenz-systemzurDurchführungderDienstbesprechung

asynchron:

•AustauschvonDokumentenperMailoderaufderPlattform(IServ)

Die technische Infrastruktur wurde in Kooperation mit mehreren Dienstleistern fürVideokonferenzsystemenundderInitiative„n-21:SchuleninNiedersachsenonlinee.V.“realisiert.Die technische Ausstattung hatte ein Investitionsvolumen von ca. 200.000 € für das gesamteProjekt. Primär wurden die technischen Lösungen zum kooperativen Arbeiten des U.S.amerikanischenHerstellersPolycomInc.verwendet6.

6 EineexemplarischeAusstattungslisteistdemAnhangAzuentnehmen.

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5 Konzeptentwurf

EinenaheliegendeAlternativezumklugenUmgangmitkleinerwerdendenGruppen ineinzelnenAusbildungsberufen könnte darin liegen, durch digitale Vernetzung an mehreren Standortengleichzeitig„vorOrt“präsentseinzukönnen,wasfürdieSchülerinnenundSchülerbedeutet„vorOrt“ in einer relativ stabilen sozialenGruppe zu lernen.DieseAlternative versucht das Konzeptauszuloten.7ImMittelpunktstehtdieIdeedigitalvernetzterLehr-undLernräumeineinerRegion.IndieserFormulierungkommenzweiGegensätze zumTragen.Prinzipiell istesKennzeichendes„Distance Learning“, räumliche EntfernungenohneBegrenzungüberwinden zu können.Alles istimmerjeweils„Clicks“weitentfernt.IndiesemKonzeptwirdbewussteinRadiusgezogen,sodassjeweils spezifisch variierende Lehr-Lernangebote gemacht werden. Außerdem wird vonLerngruppen ausgegangen, die sich vor Ort treffen. Die Pflicht zur Präsenz bleibt also. Die„Lernzeit“istengmitder„Anwesenheitszeit“verbunden.DaundDabeisein,wennandereDaundDabei sind gehört konstitutiv zum Konzept. Einer stärker individualisierten und flexibilisiertenOrganisation digitalen Lernens sind alsoGrenzen gesetzt.Diese beiden Festlegungen stehen fürdenVersuch,einenWandelinderArtdesLehrensundLernensstetigerundmaßvollzugestalten.

5.1 BeschreibungeinesSzenariosIndemSzenario8gehenwirvonvierStandortenaus.Standortmeintdabeieineorganisatorisch-rechtlicheEinheit,hierzumBeispieldreiberufsbildendeSchulen(A-C)einesSchulträgersundeinBerufsbildungszentrum einer Kammer (D). Eine schematische Darstellung gibt einen erstenregionalenEindruck.

7 Dabei wird nur kurz angedeutet, dass unter Einbeziehung von überbetrieblichen Kompetenzzentren für die

ortsnaheBeschulungimSinnederKooperationvonLernortenweitereundweitergehendeOptionenentstünden.DamiteinhergehenderechtlicheProblemlagen legen jedochnahe,beiderDarstellungdesKonzeptentwurfesaufdieBeschreibungdieserOptionenzunächstzuverzichten.

8 DasSzenarioistfiktiv,basiertjedochaufadaptiertenrealenVerhältnissen.

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Abbildung6:ExemplarischesAusgangszenario(eigeneDarstellung)

DieUmrandungmarkiert„dieRegion“.SiewirdimSzenarioüberdenZuständigkeitsbereicheinesSchulträgers (Kreis) beschrieben. Davon zu unterscheiden wäre etwa das Einzugsgebiet derSchülerschaft,wobei imSzenariodavonausgegangenwird,dassdiesweitgehenddeckungsgleichist.Zudemwirdunterstellt,dasseseineregionaleVerbundenheitgibt,etwanachdemMotto„Wirimxy-Kreisgehörenzusammen“9.

Dieberufsbildende SchuleA unddasBerufsbildungszentrumderHandwerkskammerD liegen ineinemOberzentrum(auchSitzderKreisverwaltung),dieStandorteBundCweisenuntereinandereine ähnliche Einwohnerzahl auf, diese Einwohnerzahl liegt aber gut 50 % unter der desOberzentrums.DiegestricheltenLinienmarkierendieHauptverkehrsadern,StraßenundSchieneverlaufenweitgehendnebeneinander.

Von einem fiktiven Startpunkt (Dreieck) aus sind die Fahrtzeiten zu den Standorten mit demöffentlichenPersonennahverkehr(BusseundBahnen)angegeben.MitdemprivatenAutosinddiedieStandortedurchschnittlich50%schnellerzuerreichen.

Das Berufsbildungszentrum am Standort D und die berufliche Schule C verfügen über einezukunftsrelevante Ausstattung an Technologien und darauf spezialisierten Lehrkräften für diebetreffendeBerufsgruppe.DieStandorteAundBverfügenübereinenmittlerenStandard.9 EsgehtandieserStellenichtumdieverschiedenenVariantendesBegriffsRegioninderBerufsbildung,siehedazu

Kalisch2011.

A

DB

C40min

75min75min

20KM

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An den drei Standorten wird ein „dreijähriger Beruf“ ausgebildet. Von den Auszubildendenbesuchen ca. 60%auchüberbetrieblicheKurse imBildungszentrumD. StandortDwirdnicht inden folgenden Tabellen aufgeführt, da diese nur Schülerinnen und Schüler der dreiberufsbildenden Schulen auflistet und die Teilnehmerzahl der Kurse für Standort D von derSummederdreiberufsbildendenSchulenabhängt10.

Tabelle3:DarstellungderSchülerzahlen(fiktiv)

A B C

SuSgesamtvor3Jahren 270 110 270

SuS1.Jahrvor3Jahren 86 40 80

SuSgesamtvor2Jahren 250 100 220

SuS1.Jahrvor2Jahren 80 25 50

SuSgesamtvor1Jahr 240 78 180

SuS1.Jahrvor1Jahr 72 16 36

Anmeldungaktuell 64 12 34

TendenziellwirdesindemBereichfürBundCmiteinemunterstelltenKlassenfrequenzgrenzwertum 16 Schülerinnen und Schüler kritisch. In diesem Szenario scheint es nun mittelfristignaheliegend, den Standort B für den Ausbildungsberuf aufzugeben und die Schülerinnen undSchüler entweder ausschließlich auf C (voraussichtlich wegen der technischen Ausstattung undSchwerpunktbildung) zu verteilen oder eineAnmeldungbei A undC (voraussichtlichwegenderverkehrstechnischenSituation)zuermöglichen.AuchwahrscheinlichwerdenAussagensein,dassBetriebe im Einzugsgebiet von B gar nicht mehr ausbilden wollen und sich die Zahl derAuszubildendendadurchinsgesamtweiterverringernkönnte.

10 AlternativeBeispielefindensichetwaindemBeitragvonGrimm/Herkner2014

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5.2 EinGrundmodellregionalvernetzterLehre

DasGrundmodellgehtvondreiAnnahmenaus:

• Das lehrjahr-bezogene Fachklassenmodell bleibt der Anspruch an die berufsschulischeOrganisation,wobeiderBegriff„Klasse“imSinnevon„verbundenerLerngruppen“verstandenwerden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf den oberen Klassenrichtwert, der in derInterpretation verbundener Lerngruppen eben die typische maximale Klassengröße um 30Personenauchüberschreitenkann.

• Die vorhandene Lehrexpertise und deren weitere Professionalisierung soll an allen„Standorten“ im Grundsatz erhalten bleiben, sodass Aufgaben der Entwicklung und derUmsetzung spezifischer didaktischer Arrangements auf die Standorte verteilt möglich sind.Daher wird von einer befristet – wenn auch nicht durchgängig organisierten – Möglichkeiteinerberuflich-spezialisiertenBetreuungundBeratunganjedemStandortausgegangen.

• Das Modell hat eine begrenzte Reichweite. Es wird also nicht global konzipiert, sondernregional.Damitwirdzweierlei intendiert:PersönlicheTreffenundBetreuungbleibenmöglichund die Ge- und Verbundenheit der Beteiligten (etwa bei Investitionen oder Konzeptionen)wird gesteigert. Das Modell geht davon aus, dass es ein gemeinsames Interesse an derausbildungsberufsbezogenendualenAusbildung„vorOrt“inderRegiongibt.

Die Grundannahmen lassen sich im Szenario nun konkretisieren. Ausgehend von der Zahl der„einzuschulenden“Auszubildenden(110SchülerinnenundSchüler,ZeilensummederletztenZeilein Tab. 3)werden zwei „traditionelle“KlassenamStandortAmit 24 SchülerinnenundSchülernund eine traditionelle Klasse in C mit 20 Schülerinnen gebildet (68 von 110 Schülerinnen undSchülern in traditionellen Klassen). Zudem wird eine „verbundene Lerngruppe“ über alle dreiStandortegebildet,folglichmit16(A),12(B)und14(C)SchülerinnenundSchülern.DiesevirtuelleKlassevernetzt42SchülerinnenundSchülerundentsprächedamitinetwaeinerStellen-RelationfürzweiKlassen.DiegenanntenZahlendervirtuellenKlassebegründensichausderVermutung,dassdigital-vernetzteLernräumeandenStandortenzuschaffensind,indenenLerngruppenbiszu8Personenarbeitenunduntereinanderkommunizierenbzw.umeinenTischmiteinemzentralfüralle sichtbar positioniertem Bildschirm/Leinwand sitzen können. Oder, um ein anderesMaß zunennen,dieLerngruppengrößejeStandortermöglichtes,voneinerKamerafüreinegemeinsameVideokonferenzpassenderfasstwerdenzukönnen.

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DieÜberlegungen von je zwei solcher Lerngruppenräumeanmiteinander vernetzen StandortenwirdinfolgenderAbbildungvisualisiert.

Abbildung7:SchematischeDarstellungderLerngruppenräume

WeiterhinwirdinderAbbildungdargestellt,dassesamStandortCeine„Lehrperson“gibt,dieeindidaktischesLehr-Lernarrangementorganisiertbzw.leitendumsetzt.FürdieLerngruppeninAundB ist „Begleitpersonal“anwesend.DasBegleitpersonalagiertetwaalsansprechbareAufsichtbeiProblemen, jedochnichtalsdidaktisch-tätige Lehrpersonen.DerStandortD ist inderAbbildung„offline“,weilhiernureineoptionaleIntegration,etwabeispezifischenVerfahrenoderMaschinenoder der Durchführung von Kursen sinnvoll erscheint. Der Verbund der Standorte ist jeweilsflexibelorganisierbar,eswärealsoaucheineeinfacheZusammenarbeitzwischenzweiStandortenvorstellbar,wasz.B.auchfürdieDurchführungvonDifferenzierungs-oderZusatzangeboteneinenaheliegendeOptionwäre.

A

B

C

D

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In dem hier beschriebenen Modell wird angedacht, dass die Lehrkraft letztlich nur mit einerLerngruppe arbeitet (also in einem Lernraum anwesend ist), auchwenn –wahrscheinlich sogardirektnebenan–diezweiteLerngruppedesStandortespräsentist.DieseIdeesollunterstreichen,dass die didaktische Idee letztlich konsequent auf die Arbeit in Kleingruppen mit bis zu achtPersonenundentsprechendenAufgaben,ÜbungenundEinschätzungendesLernfortschrittesundLernstandesabzieltundhierbeinichtaufdie„Übertragung“einesKlassenunterrichtesvoneinemOrt zum anderen gemeint ist (was zugleich aber durchaus ein didaktisch-methodischesArrangement sein kann). Zugleich kanndieseDopplungamStandortdazugenutztwerden,dassexemplarisch auftretende Störungen (i.S. von Unklarheiten in Aufgabenstellungen, technischenProblemenderÜbermittlungusw.)auchvorOrtbzw.inderLerngruppederberuflichenSchuleCauffallenkönnenundkorrigiertbzw.füralleaufgelöstwerden.

Das Grundmodell kombiniert eine typische Konstellation einer Zentrale-Außenstelle-Verbindungmit Elementen einer kollaborativ vernetzten Gruppenarbeit, wie sie im Kontext von „digitalcollaboration“ oder „synchronous groupware“ mit einem „shared whiteboard“ diskutiert wird.Prägnanterkönnteauchvoneinem„Satelliten-Modell“gesprochenwerden.

5.3 KriterienderGestaltungregionalvernetzterLehreAus dem Problemkontext lassen sich sowohl die curriculare bzw. didaktische Idee desAusbildungsberufs,alsauchausbildungs-undschulrechtlicheBezugsnormenalsFaktoren fürdieGestaltung des Grundmodells bestimmen. Eine Vielzahl von technischen und organisatorischenAspektenergibtsichausderBeschreibungdigitalvernetzterLehr-Lernräume.FürBeidebildetdieRegion i.S. eines begrenzten Raums, wie etwa eines Landkreises – z.B. im Sinne einerVerantwortlichkeit für die Infrastruktur und gemeinsamer Bezugspunkt für die Akteure – eineKlammer, die für die Ausgestaltung des Konzeptes bedeutsam ist. So ergeben sich fünfKriteriengruppenfürdieGestaltungregionalvernetzterLehre:

• InterpretationrechtlicherRahmenbedingungen• Curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte• TechnischeGestaltungsoptionen• OrganisatorischeAnforderungen• RegionaleBezugspunkte

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5.3.1 Darstellung undmöglicheAusprägungen von Kriterien regional vernetzter,digitalunterstützterLehre

MitderfolgendenDifferenzierungderfünfKriterienbereichewirdversucht,dieOptionenfürdieGestaltung von digital vernetzten Verbünden von Berufsschulstandorten in einer Regionauszuloten. Die Kriterien werden, mit Ausnahme des rechtlichen Rahmens, in Polarisierungeninterpretiert, umdieEntscheidungs-Bandbreite innerhalbdes jeweiligenKriteriums sichtbarunddamitdieReichweitederOptionendeutlichzumachen.

EinerseitssolldurchdieDarstellungversuchtwerden,eineDiskussionumdieAusprägungenvonModellenregionalvernetzterLehreinstrukturierterFormzuunterstützen.AndererseitskanndiePolarisierunghelfen,dieverschiedenenGestaltungsrichtungenanzuzeigenunddamitauchdie inKapitel 5.3.2 bei der konkreten Beschreibung getroffenen Entscheidungen zu relativieren. Diesversinnbildlicht die Darstellung des Reglers in den folgenden Tabellen. Zuvor ist bei derBetrachtungderrechtlichenRahmenbedingungenehereineEinschätzungerforderlich, inwieweitdieGestaltungaufderBasisdervorliegendenNormendurchgeführtwerdenkann.

5.3.1.1 DifferenzierungrechtlicherRahmenbedingungen

UnterdieRahmenbedingungenfallenetwadieSchulgesetze,Datenschutzgesetze,Urheberrechte,dasDienst- bzw. Beamtengesetz sowie relevanteVerordnungen, Förderrichtlinien etc. Für dieseVielzahlerscheinthierzunächstnurpauschaleineDifferenzierungindreiBereichesinnvoll:

In einer Ausrichtung kann ausschließlich auf der Basis bestehender rechtlicherRahmenbedingungenetc.argumentiertwerden.

Auf der anderen Seite können bestehende Regelungen gezielt undmit Blick auf eine politischeGrundsatzentscheidung verändert und angepasst werden, wobei auch Regelungen in anderenBundesländernalsReferenzdienenkönnen.

Eine,vorallemwegeneinerzeitlichenBegrenzunghilfreicheOption,kannüberÖffnungsklauselnund Ausnahmeregelungen etwa im Rahmen von Modell- oder Pilotprojekten charakterisiertwerden.

SpezifischeRegelungsbereichewärenetwa

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• SchüleranmeldungenundAnwesenheit(insbesondereBerufsschulpflicht,Befreiungsoptionen,Teilnahmeverpflichtung,Hausunterricht)

• Klassenbildung / Klassengrösse (Sprengelpflicht, Klassenmindestgrössen, Prinzipien derKlassenbildung)

• Betreuung/AufsichtundHaftung(imUnterrichtundinausserunterrichtlichenPhasen)

• NutzungvonLehrmittel(insbesondereLehrmittel,digitaleGeräte)

• Urheber- und Nutzungsrechte für Lehrmaterialien (insbesondere für Lizenzen undSelbstentwickelteMaterialien

• Datenschutz(insbesondereSpeicherort,Austausch,personenbezogenerDaten)

• Lehrpersonen(insbesondereArbeitszeitundArbeitsort)

• Mitbestimmungsregelungen

• RechtsformfürdieZusammenarbeit(z.B.Netzwerk,Verein,Stiftung,Leit-Schule)

Exemplarisch sind einzelne gesetzliche Regelungen für vier „Flächenländern“ in Deutschland imAnhangBaufgeführt.

5.3.1.2 PolarisierungderweiterenKriterien

Curriculare bzw. didaktisch-methodische Gestaltungsoptionen werden in folgender Tabelleaufgelistet:

OrganisatorischeAspekte(ohneIuK-Technologie–dieseerfolgtseparat)

ExtrempositionI

Gegenpol

ZieldimensionendesvirtuellvernetztenBildungsgangesMultioptionen-Modell(mit einem Modell werden verschiedeneZielsetzungen verfolgt, z. B. im RahmendesberufsübergreifendenUnterrichts)

SpezifischeZielsetzung(es werden die Zielsetzungen vonEinzelberufenangeboten)

ProfilbildungimvirtuellvernetztenBildungsgangesKompiliertesProfil(durch Wahlmöglichkeiten entsteht einProfil durch die Belegung verschiedenerModule)

VorabdefiniertesProfil(die möglichen Profile sind vorabfestgelegt)

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BildungsgangkonzeptionLehrpersonenbezogen(die Grundkonzeption des Bildungsgangswird von einzelnen Lehrpersonen derStandorteentwickelt

Es wird für die Region eineBildungsgangkonzeptionentwickelt.

Zielgruppen-AnalyseLehrpersonenbezogen(es erfolgt eine Zielgruppenanalyse derLernenden durch die Lehrerinnen undLehrerderjeweilsgrößtenKlasse)

In regional vernetzten Teams vonLehrkräftenundAusbildern(Es erfolgt eine gemeinsameZielgruppenanalysedurchdenVerbund)

BildungsgangarchitekturRahmenstruktur(esgibtorganisatorischeEckpunkte,diejenach Standort jedoch spezifischausgeprägt werden können, z. B.Zeitfenster-Regelungen)

EinheitlichedidaktischeJahresplanung(es gibt eine einheitliche didaktischeJahresplanung für alle Beteiligten imVerbund)

EntwicklungLernsituationenundkomplexerLehr-Lern-ArrangementsDie einzelne Fachlehrperson entwickeltdie Lernsituationunddas komplexe Lehr-Lern-Arrangement

Entwicklungen von Lernsituationenwerden verteilt in der Region unterverschiedener Federführerschaftvorgenommen.

GrundstrukturBlendedLearningKonzepteVor-/Nachbereitungsaufträge asynchron /digitalgestützt

FlippedClassroom

sequenzierte Gruppenbetreuung digitalgestützt

paralleleGruppenbetreuung

GrundlegendeLehrkonzeptionInstruktion KonstruktionSteuerungimMaterial

Kontextsteuerung, Betonung des aktiven,selbstgesteuerten Lernens derSchülerinnenundSchüler

EntwicklungdigitalerLerninhalteundMaterialienEigeneEntwicklungDie Entwicklungsarbeit wird durch dieLehrerinnenundLehrervorgenommen

ExterneEntwicklungEs werden externe Material-Entwicklungeneingekauft.

DiagnoseDurch die einzelnen Lehrerinnen undLehrer

DurchSpezialistenimVerbund

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Unterrichtsdurchführung(fachlichsowielernprozessbezogeneBegleitung)DiezugeordnetenLehrerinnenundLehrerunterrichteninderKlasse

Die fachliche Betreuung undLernprozessbezogene Betreuung werdenaufverschiedeneAkteureverteilt

LernerfolgskontrollenEs werden klassenspezifischeLernerfolgskontrollen entwickelt unddurchgeführt

Es werden gemeinsam im VerbundLernerfolgskontrollen entwickelt unddiesegemeinsameingesetzt

Beratung(fachlichsowielernprozessbezogeneBeratung)Durch die Lehrerinnen und Lehrer desjeweiligenStandortes

Beratung wird differenziert inMultiprofessionellenTeamsdesVerbundsangebotenunddurchgeführt.

Bildungsgang-EntwicklungVerwaltungs-Modell(Effizienz als primäres Kriterium,Stabilitätsorientierung,Lehrpersonenorientierung)

Entwicklungs-Modell(Effektivität als primäres Kriterium,Entwicklungsorientierung,Bildungsgangorientierung)

OrganisatorischeAspekte(ohneIuK-Technologie–dieseerfolgtseparat)

ExtrempositionI

Gegenpol

RaumnutzungRaumplanung und RaumnutzungobliegtdereinzelnenSchule

Geteilte Raumplanung undRaumnutzung

RaumausstattungStandardmodell für jedenStandort

Spezifische Ausstattung aneinzelnenStandortenimVerbund

HilfestellungbeiinfrastrukturellenFragen/AnliegenObliegtderLehrperson ZentralerHelpdeskimVerbund

Zeitplanung/StundenplanungAnSchulstandortspezifisch Gemeinsame Stundenplanung im

Verbund

LehrbedarfsprognosenundplanungsowieLehrereinsatzplanungjederSchulstandortfürsich Gemeinsame Personalbedarfs-

planung und Einsatzplanung im

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Verbund

LehrereinsatzLehrerinnen und Lehrer werdennuraneinerSchuleeingesetzt

LehrerinnenundLehrerhabenimVerbundverschiedeneEinsatzorte

SchulungspersonalfürIuK-TechnologieDurchdieLehrerinnenundLehrer Durch zentrale Unterstützungs-

personalimVerbund

QualitätsmanagementDas schulische QM wird auf denBildungsgangangewandt

DerBildungsgangimVerbundhatein gemeinsames Qualitäts-management.

LernortkooperationDie einzelnen Lehrerinnen undLehrer beziehen ÜBS,Ausbildungsbetriebe, weitereExterne indieBildungsgangarbeitein

EsgibteinegemeinsameInitiativeund einenAnsatz der Einbindungvon ÜBS, Ausbildungsbetriebeund weitere Externen in denBildungsgang

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AspektederInformations-undKommunikationstechnologien

ExtrempositionI

Gegenpol

Hardware/SoftwareAusstattung der Schule auf derBasis des Medienkonzepts derSchule

Gemeinsames IuK- bzw.MedienkonzeptdesVerbunds

BereitstellungHardwareAusstattungderSchule BringyourownDevice

Software-EntwicklungEigenEntwicklung /AdaptionvonOpenSourceAngeboten

KommerzielleAngebote

Lizenz-EinheitEinzelschule istBeschaffungseinheit

VerbundistBeschaffungseinheit

AuswahlkriterienfürdieHard-undSoftwareSchulspezifisch Berufsspezifisch

EntscheidungsfindungDezentralameinzelnenStandort ZentralinderRegion

IT-WartungDurcheineSchuleabgesichert Durch externe Anbieter für alle

abgesichert

IT-SchulungDurchdieLehrerinnenundLehreranderSchule

DurchexterneAnbieter

DatensicherungDezentraleSystemederSchulen ZentralesSystemimVerbund

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AspektehinsichtlichderGebundenheitaneineRegion

ExtrempositionI

Gegenpol

VerkehrsverbündeVerschiedene Verbünde – weiteStrecken

Erreichbarkeit der verschiedenenStandorte innerhalb einesVerbundes mit öffentlichemVerkehrsmittel

ZuständigkeitenhinsichtlichderSchulaufsichtEine Zuständigkeit (z. B. eineBezirksregierung)

VerschiedeneZuständigkeiten

KommunaleStrukturEine Zuständigkeit (z.B. eineKommune)

VerschiedeneZuständigkeiten

wirtschaftlicheStrukturEineZuständigkeit(z.B.HWK) VerschiedeneZuständigkeiten

VerbindungzubereitsbestehendeVerbündeNeuerregionalerVerbund Aufsetzend auf bereits

bestehendenregionalenVerbund

LoyalitätzuRegionOrientierung an bestehendenregionalen oder tradiertenZuständigkeiten

Neue regionale ZuständigkeitensollenüberdasModell entwickeltwerden

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5.3.2 KonzeptbezogeneKonkretisierungderKriterienDie Vielzahl der Gestaltungsoptionen soll mit Blick auf das Szenario nun in einem Modellkonkretisiertwerden.

5.3.2.1 InterpretationrechtlicherRahmenbedingungen

DierechtlichenRahmenbedingungenlassensich inzweiKomplexeaufteilen.Grobunterschiedenwerdenmüssenschulrechtliche,sowiemedien-unddatenschutzrechtlicheFragestellungen.

Konstitutiv scheint zunächst die Frage nach Schul-, Anwesenheits- und Aufsichtspflichtenallgemein.DabeiistdieFragedes„Standortes“verbundenmiteinerZuordnungvonSchülerinnenundSchülernzueinerSchulei.S.einesTrägersvonRechtenundPflichten,bzw.einerZuordnungvon Lehrerinnen und Lehrern zu einem Dienstort. Für Berufsschulklassen i.S.v. verteiltzusammenarbeitenden Lerngruppenwerfen z.B. die Kontrolle der Anwesenheitspflicht oder dieWahrnehmung der Aufsichtspflicht wichtige Grundsatzfragen auf, die neben Regelungen zuharmonisiertenArbeits-undPausenzeiten,RegelungeninHausordnungenu.a.m.zuklärensind.InAbgrenzungzuinAusnahmenfällen,wiebeispielsweisebei längererErkrankungmöglichenFällendes „Hausunterrichtes“, scheint es daher geboten, jeweils an jedem Standort für dieAnwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler in den Lernräumen die Anwesenheit einerBezugspersonindenRäumenvorzusehen.ObdiesjeweilseineLehrerinodereinLehrerseinmuss,wärezuprüfen,daesebennichtumeineunterrichtlichebzw.fachlicheBetreuunggeht,sondernum eine, die allgemein die Verhaltensregeln in Schule betrifft. Daher könnte ein typischrechteckiger Klassenraum mit einer Fensterfront (linke Seite), einem Zugang und je einemzentralenBlickpunkt(hieretwaeinSmart-boardodereinBildschirm)wie infolgenderAbbildungdargestelltumgestaltetwerden.

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Abbildung8:MöglicheAnordnungeinesKlassenraumsfürregionalvernetzteLehre

Offensichtlich werden in demModell nur dann insgesamt günstigere Lehrer-Schüler-Relationenerzielt, wenn die Tätigkeit als Bezugsperson bei Lehrpersonen nicht im vollen Umfang auf dasLehrdeputatangerechnetwird,odervonanderenPersonengruppen(z.B.eineranerkanntfachlichqualifizierten Person (Handwerksmeister/in) oder einer IT-Betreuung) ausgeübt wird.Entsprechende Regelungen, etwa über die Anrechnung von Freistunden in der individuellenStundenplanungvonLehrkräften,wärenunterBeteiligungallerMitwirkungsgremienzutreffen.

EsbietetsichmitBlickaufmöglicheSchulträgerundDienstverhältnisseineinemModellregionalvernetzter Lehre an, die Zahl der Beteiligten und ihre Rollen untereinander so begrenzt wiemöglich zu halten.Dennoch können in einemExkurs zumindest erweiterte Kooperationsformenangedeutet werden. So wäre es auch naheliegend, dass sich beispielsweise einzelneAuszubildende in einem entsprechend digital vernetzten Raum in einer sonstigen, z.B. einerüberbetrieblichenBildungsstätteoderineinemBetriebmiteinerAusbildungsverantwortlichenalsBezugspersontreffenunddiesalsLernortderBerufsschulegilt.OderExpertenbzw.PersonenausbetrieblichenoderüberbetrieblichenAusbildungsstättenkönnendieRollederBegleitungbzw.derBezugsperson vor Ort übernehmen. Ein solcher, von der Sache her leicht nachvollziehbarerGesichtspunkt, wirft zugleich die Frage einer öffentlich getragenen (und auch finanzierten)VerantwortungfürdieberuflicheBildungauf.DenndasGrundmodellkönntedannauchumeinenOrt E ergänzt werden, zum Beispiel einen größeren Ausbildungsbetrieb, der über einenentsprechend ausgestatteten Lehr-Lernraum verfügt, und vielleicht eine verkehrstechnisch

ArbeitsplatzBezugsperson

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günstigereLageaufweist.AuchhierkönntesicheineGruppevonAuszubildendentreffenundggf.von betrieblichemPersonal fachlich betreut, oder zumindest vergleichbar beaufsichtigtwerden,wobei viele Optionen denkbar sind, in denen dies bedingt durch vorhandene technischeAusstattungen,aucheffizienterdurchgeführtwerdenkönnte,alsetwadurchdieEinrichtungundUnterhaltung inöffentlichenGebäuden.Sobetrachtetergäbesich imModellregionalvernetzterLehre in der Berufsbildung auch ein Feld zur Erprobung der Vereinbarkeit von kommunaler,Landes-undBundeshoheitunddergemeinsamenMitnutzungvonFinanzierungausBundes-undLandesmitteln und privaten und öffentlichen Mitteln. Warum sollte etwa ein kommunalerSchulträger nicht eine Raummiete, auch an eine überbetriebliche Einrichtung einer Kammererstatten?Dagegensprechen imMoment zahlreicheBedingungenundFörderrichtlinien,aber ineinemregionalbegrenztenRahmenkönntenggf.auchneueNutzungsmöglichkeitenerkundetunderprobtwerden.

Blickt man nach diesem Exkurs zurück auf das Grundmodell der Zusammenarbeit vonBerufsschulstandorten, so ist der Hinweiswichtig, dass sichmit der rechtlichen Zuordnung vonSchülerinnen und Schülern auch deren statistischen Erfassung und letztlich auf die Stellen-Relationen anden Standorten auswirkt unddamit denursprünglichenKernoderAnlass für dasModell des regional vernetzten Lehrens betrifft. Es entstünde also keine interessengerechteLösung,wenndieFrageder rechtlichenZuständigkeit, vermeintlicheinfach,durchZuweisungzueinem Schulstandort zu lösen versucht wird. Diese müsste zumindest schulstatistisch durchVerrechnungsmodiergänztwerden.

An die rechtliche Zuordnung geknüpft sind versicherungs- und haftungsrechtliche Bedingungen,wasi.d.R.auchfürUmsetzungdesModellsimRahmeneinesSchulträgersspricht.Dieskannauchfür die Nutzung von Lizenzen, Materialien und individuellen Lernergebnissen undDokumentationenvermutetwerden.Prinzipiellkannargumentiertwerden,dassfürdiebeteiligtenBerufsschulen insgesamt eine einheitliche Nutzungsordnung erstellt wird und unter diesenBedingungen gearbeitet wird, ggf. mit einer allgemein zur Verfügung gestellten Groupware.Komplexere medien- und datenschutzrechtliche Aspekte sind zu erwarten, wenn dieeingerichtetenRäumenichtausschließlichfürdasVerbundmodellgenutztwerden,sondernauchvonRegelklassenderberufsbildendenSchulen. Letztlich geht esumdie Einrichtung, den Zugriffund den Schutz personalisierter Daten von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und

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Lehrern.SowirddievermutlichschlichteBekanntgabevonErgebnisseneinerKlassenarbeitdurchdie technische Übermittlung und Speicherung in einem digitalen Arbeitsraum im Hinblick aufandere schülerbezogene Daten von einem eher alltäglichen Ereignis zu einer sensibel zubewältigendenAufgabe,ähnlichsensibelwieetwaeinzuführendeselektronischesKlassenbuch.

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5.3.2.2 Curricularebzw.didaktisch-methodischeGesichtspunkte

Wird davon ausgegangen, dass es an jedem Standort einen, wie in Abbildung 8 skizziertenKlassenraum gibt, so lässt sich die didaktisch-methodische Grundlinie als synchron, sowieasynchron organisierter Gruppenunterricht für bis zu 8 Personen je Gruppe charakterisieren.SynchronerGruppenunterrichtschließtdabeizweiFormen instruktivorganisierterLehremitein.Erstens die direkteÜbertragung einer persönlich-situativenDemonstration/Instruktion vor einerGruppe auf fünf andere (eine am selben, vier an zwei anderen Standorten), sowie zweitensmögliche Formen digital konservierter Instruktion/ Demonstration im Sinne eines „flippedclassroom“ Konzeptes, bei der erst im Anschluss an eine Instruktion (etwa in einem Video)gemeinsam interaktiv (sowohl standortbezogen als auch standortübergreifend die Erfahrungaufgearbeitetwerdenkann. Zeitlichentzerrte, asynchroneFormender Zusammenarbeit könnensich auf unterschiedliche Gruppenaufträge beziehen, wobei vor allem die Bewertung, sowieRückmeldungvonErgebnissengruppenindividuellunddaherzeitlichversetzterfolgenmuss.Eineanderemögliche Charakterisierung könnte durch diemediale Komponente erfolgen, dafür bötesichdieBezeichnungvon„TeleunterrichtunterVideokonferenzbedingungen“ (Wagner2016)an.SieunterstreichtauchdieAbgrenzungzumFernunterricht.

Die organisatorisch bedingte Grundform legt didaktische Arrangements nahe, die eher an dasKonzept von Tagesaufgaben /-fällen oder umfassenderen Lernsituationen angelehnt sind. Siebieten daher konkret an, problemorientiertes und selbstorganisiertes Lernen (in Gruppen)didaktisch zu konzipieren.Wie in vielen anderen Fällen auch dürfte der Hinweis gerechtfertigtsein,dassnichtalleinderberuflichenBildungnotwendigenLehr-Lernformen,insbesonderenichthaptisch-motorische Bewegungsabläufe, mit diesem Grundkonzept abgedeckt werden können.Der Verweis auf die regionale Gebundenheit eröffnet jeweils auch Möglichkeiten, wennnotwendig fachliches Präsenz-Lernen an jedem Standort (möglicherweise nicht mehr insynchronerForm)organisierenzukönnen.

Diesgilt imGrundsatzsowohlfürberuflicheLernfelder,alsauchfürberufsübergreifendeFächer.DieUmsetzungvongezieltemFörder-undDifferenzierungsunterrichtwäreaufgrundder flexibelteilbarenGesamtgrößederSchülerinnenundSchülerauchneubzw.individuellerorganisierbar.Imdidaktisch-methodischen Sinne unterstützt die organisatorische Vorgabe verteilter Standorte

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somitvieledermodernenAnsprücheankompetenzorientiertenberuflichenUnterricht,derauchdenBlickaufzuerwartendeLern-undArbeitsformenimRahmenderBerufsbildung4.0generiertbzw.einfordert.AuchohnedenBezugsrahmen„sinkendeZahlderAuszubildendeninderRegion“könnte, im didaktisch-methodischen Sinne, so organisierte, regional vernetzte Lehre Anlass zueinerregionalenBerufsschulentwicklungbzw.Berufsbildungsinnovationwerden.

Curricular vorausgesetzt bzw. nach und nach entwickelt werden muss dabei einestandortübergreifendedidaktischeJahresplanung.EingemeinsamdurchLehrendeallerStandorteabgestimmtes,undvertretenesKonzeptwirddabeizumMaßstabfürdieregionaleVerbundenheitund gegenseitige Vertretung und Verantwortung der Lehre durch alle Standorte. Dies stellterhöhteAnforderungenandieZusammenarbeitunterLehrendenverschiedenerStandorteeinesAusbildungsganges und damit eine große Herausforderung dar – gelegentlich ist es ja schonschwierig,füreinenStandorteineangemesseneDidaktischeJahresplanungumzusetzen.InsofernhandeltessichbeidieserÜberlegungsicherumeinenkritischenPunktfürdasKonzept,zugleichließesichausvorhandenenErfahrungenbereits lernen (Tramm/Naeve-Stoß2016;Casper2016).Dabei ist dieOrientierung von vergleichbaren Standards zwischen derModell-Klasse des Berufsund den normalen Klassen an den Standorten ein weiterer Punkt für die Entwicklung einerdidaktischenJahresplanung.EbenfallseinedidaktischeHerausforderungistdieDurchführungvonindividuellen Lehr-Lernkontrollen oder die rechtssichere Durchführung zeugnisrelevanterKlassenarbeiten.

5.3.2.3 TechnischeGestaltungsoptionen

Offensichtlich isteineaufmindestenssechs„Lerngruppen“ausgerichteteVideokonferenztechnikeinMindeststandard fürdasModell.Dabeisprichtvielesdafür, jedeEinheitsowohlaufdie Ideeder Steuerung eines verteilten Lehr-Lernarrangements auszulegen (etwa mit Blick auf Aufruf-Funktionen und Einspeisung vonMaterialien), als auch auf die Interaktion durch die jeweiligenGruppen(etwamitBlickaufSignal-/Melde-FunktionenundMöglichkeitenderÜbermittlung/demAustauschvonLernergebnissen).

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Die Einrichtung digitaler Lehr-Lernräume im Sinne eines cloudbasierte Content-Management-SystemsliegtebenfallsaufderHand.DerenEinrichtungundPflegebzw.Sicherungwirddurcheinezweite konstitutive Entscheidung berührt, nämlich die, ob in den Räumen mit „stationär“vorhandenerHardwaregearbeitetwerdensoll/muss,oderobdasKonzeptdes„bringonyourondevice“ favorisiert wird. Die Entscheidung mag unterschiedlich ausfallen, wobei die Frage derArbeitmitspeziellerberufsbezogenerHard-undSoftwarevonFallzuFallfürdieeineoderandereWahlsprechenmag.

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Eine leistungsstarke Netzverbindung zwischen den Standorten ist die dritte technischeKomponente, die die beiden ersten erst sinnvoll nutzbar werden lässt. Hier ist die technischeRealisationauchvondenregionalenGegebenheitenabhängigundzugleicheinmöglicherAnsatzfür den vielbeschworenen Ausbau der Netzkapazitäten in ländlichen Gebieten. Um dieBetriebssicherheit regional vernetzter Lehre zu gewährleisten scheint die Berücksichtigung desPrinzips des „doppelten Bodens“ von vorneherein eine Option. Dies gilt auch im verringertenMaßefürdieVorhaltungvon„Ersatzgeräten“.

Neben diesen drei Grundbedingungen – für die der Markt der IT-Dienstleistungen sehrunterschiedliche Lösungen bietet, von denen aber zugleich auch einige als bezahlbar geltenkönnen–sindberufsbezogeneAnforderungenandie technischeAusstattungzudefinieren.Hierist für das Konzept anzuführen, dass nichtmehr jeder Standort alleAnforderung erfüllenmuss,sondern insgesamtdietechnischeAusstattungundMöglichkeitenüberalleStandortebetrachtetwerdenkann.AnschaulicheBeispielefürdietechnischeAusgestaltungfindensichauchinBaumer(2017).

5.3.2.4 OrganisatorischeAnforderungen

DasModellbasiertaufdreiunterschiedlichenProfilevon„Personal“,nämlichLehrendenfürdenTeleunterrichtvonGruppenunterVideokonferenzbedingungen,Begleit-undBetreuungspersonalvorOrtundPersonalzurEinrichtung,Vorbereitung,SicherstellungundPflegederIT-Infrastruktur.ZudemsindvondenSchülerinnenundSchülernVerhaltensregelnfürdenbewusstenUmgangmitRechtenundPflichtendesvernetztenselbstorganisiertenLernensumzusetzen.

Für das „Personal“ gilt das Prinzip der doppelten Einbindung, nämlich einerseits im Modellregional vernetzter Lehre in einem Personen-Verbund überörtlich vertrauensvollzusammenzuarbeiten und zugleich weiter im örtlichen Organisationsverbund einerberufsbildenden Schule mitzuwirken. Für Schülerinnen und Schüler sind zwei Interpretationenmöglich. Es ist einerseits möglich, sich auf die Zugehörigkeit zu einer „besondere Klasse“ zukonzentrieren. Dafür böten sich zur Unterstützung Maßnahmen wie Orientierungsphasen,gemeinsame Projekttage in der Großgruppe u.a. an, die insbesondere Zusammengehörigkeit,

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Zuständigkeiten und Verantwortung füreinander fördern. Dies würde auch bedeuten,entsprechendesBudget fürdieGestaltungvongemeinsamenPräsenzveranstaltungen (u.a.ebenauchfürzusätzlicheFahrtkosten)vorzusehen.Andererseitswäreesauchdenkbar,die jeweiligenGruppen stärker an die einzelnen Schulstandorte zu binden. So lässt sich argumentieren, dassetwa für denberufsübergreifendenUnterricht eine Zuordnungder Schülerinnenund Schüler zuanderen „normal organisierten“ Berufsschulklassen didaktisch begründet werden könnte. DieswürdeeineZugehörigkeitderSchülerinnenundSchülerzuzweiBezugsgruppen,nämlicherstenszu einer berufsbezogenenKleingruppeund zweitens zu einer standortbezogenen Schülergruppenachsichziehen.EineorganisatorischeImplikationimzweitenAnsatzwäreeineHarmonisierungderUnterrichtszeitenüberalleStandorte,zumindestabzudefinierendenAnfangszeitpunktenimVerlaufeinesSchultages.

DasModellgehtvonderOrganisationsformdesTeilzeit-Berufsschulunterrichtesaus.InsofernsindTageundUnterrichtsintensitätenbzw.SchultageproWocheineinerfürdieseKlassegemeinsameRaumplanung festzulegen, was eine langfristige Vorplanung einfordert. Die überörtlicheFestlegunggehtsinnvollerWeiseeinhermiteinerüberörtlichenAbstimmungvonStundenplänenderLehrenden,damitinsbesonderedieÜbernahmederLehraufgabenfüralleStandorteauchvonallen Standorten aus erfolgen kann. Bei den erwarteten Formen der Lehr-Lernarrangementsscheint hier die Betrachtung von Zweifach-Doppelstundennaheliegender, denn die BetrachtungeinzelnerUnterrichtsstunden.OrganisatorischrelevanterscheintzudemdieBerücksichtigungvontäglichen „Einrichtungsphasen“ und „Abschlussphasen“ im Sinne des Startens und gesichertenBeendensderdigitalenSysteme.

Organisatorisch bedeutsam ist insgesamt die geplante Auslastung der Arbeitsräume. Bei dreiAusbildungsjahrgängen wäre bei einer ausschließlichen Nutzung der beiden Arbeitsräume füreinen Ausbildungsgang bei zunächst zweitägigem, dann eintägigen Besuch der Berufsschule dieAuslastungbereitsgegeben.GeradeindenAnfangsphasensprichtvielesfüreine„ausschließliche“Nutzung der Arbeitsräume durch eine definierte Gruppe, jedoch gibt es auch gute Argumente,genau von einer gestreuten Nutzung der Räume, also einer Mitnutzung durch andereBildungsgänge der Schule auszugehen und entsprechend die Organisationsmodelle daraufabzustimmen.

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DieFragenachdenjeweiligenKompetenzprofilenderLehrerinnenundLehrerkönntealseigenerPunkt ausführlicher erörtert werden. Im Rahmen organisatorischer Gesichtspunkte muss aberi.d.R.davonausgegangenwerden,dasskompetentesPersonalvorhandenistoderdassbestimmteKompetenzen in absehbarer Zeit erworben bzw. vermittelt werden können. Klar ist, dass diejeweiligenFähigkeitennichtimMittelpunktderLehrerausbildungstehenundsievondahernichteingefordertwerdenkönnen.ZugleichsinddiedidaktischenAnforderungenandenUnterrichtundauch die Nutzung derMedienmit den seit einiger Zeit gemeinhin geforderten Ansprüchen derKompetenzorientierungkompatibel.Eskannalsonichterwartetwerden,dasseineUmsetzunganjedem Standort ohne Probleme funktioniert. Aber es scheint auch nicht ausgeschlossen,qualifikatorisch hinreichende Ausgangsbedingungen und „Know how“ für zu erprobendeProblemlösungenanStandortenvorzufinden.

5.3.2.5 RegionaleBezugspunkte

In den rechtlichen, curricularen, technischen und organisatorischen Gestaltungsoptionen findetsichjeweilseineregionaleKomponente.NebendemAspektder„Zuständigkeit“füreindefiniertesGebiet(Hoheitsgebiet)istesjeweilsdie„Verbundenheit“mitInstitutionenundeinemehersozialdefinierten Kontext aus dem heraus und für den insgesamt eine Unterstützung für dasModellerwachsenmuss.

DieLogikdahinterberuhtaufderIdeevonGrenzziehungen–sokannbeispielsweiseeinerGruppevon Lehrenden zur Entwicklung einer gemeinsamen Didaktischen Jahresplanung zugemutetwerden,Dienstreisenaufsichzunehmen,aberebenineinemGebietundmitderMöglichkeitdesAusgleichsvonLastenundnichtüberallhinundzuirgendwem.GenausokannetwaeinregionalerVersorger oder IT-Dienstleister den Ausbau der Infrastruktur, wie etwa von Breitbandnetzen,genausomitsolchenNutzungskonzeptenvorantreiben,wieerdarananknüpfenddieNutzungderBreitbandnetzeauchfürandereZweckevorantreibenkann.DasregionaleMomenterleichtertes,entsprechende „Kümmerer“ zu identifizieren und zu beteiligen, wie es auch „Treiber“verschiedener Initiativen (etwa öffentlicher oder privater Fördermittelgeber) fokussieren kann.

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Wie gesagt, gilt das gerade im Bereich der Berufsbildung für Bundes- und Landesinitiativen,ebensowieesfürArbeits-,Wirtschafts-,Sozial-undBildungsetatsgeltenkann.

Offensichtlich kann undmuss das Argument der sinnvollen regionalen Begrenzung desModellsMehrwerte oder Vorteile für die Region bringen, was andererseits auch bedeutet, dass einWettbewerbundeinWettlaufderRegioneninKaufgenommenbzw.genutztwerdenmuss.JedeGrenze – die im Modell vor allem einen gestaltbaren Aktionsradius und eine zuständigeGemeinschaftvonAkteurenschützt–markiertzwangsläufigauchAusgeschlosseneundebenauchWettbewerber. InFormvonstädtischoder ländlichgeprägtenRegionen,strukturschwachenundstrukturstarken Gebieten etc. ist ein solcher Zukunftswettbewerb aber bereits üblich. Zugleichmuss eine solche Grenze nicht bedeuten, auf Transparenz und Übertragbarkeit im Sinne einesallgemeinen Interesses zu achten oder bei Entwicklung und Umsetzung solcher Modelle dieseGesichtspunktezuvernachlässigen.Vielessprichtdafür,dassdieBandbreitederberufsbedingtenAusgangslagenauchPlatzfürvielfältigeEntwicklungspfadeundgegenseitigesLernenderRegionenbietet.

6 BerufsbezogeneBezugspunkteundStandardsfürdieexemplarischeErprobung

DasKonzeptwurdeimOktober2017aufeinemWorkshopderHandwerkskammerHannovermitVertreterinnen von Berufsbildenden Schulen, dem Handwerk und handwerklichenBildungszentren,sowiedemLandNiedersachsenvorgestellt.

AlsErgebnisderDiskussionkannaufzweiSchlussfolgerungenhingewiesenwerden.

• DieAuseinandersetzungmitdenChancenundRisikenderDigitalisierungführtinBezugzudemKonzept zu zwei gegensätzlichen Einschätzungen. So wurde das Konzept unter demGesichtspunkt konkretisiert, dass es zu wenig die Chancen auf Differenzierung undIndividualisierung des Lernens mit digitalen Medien und die Förderung einer allgemeinenMedienkompetenz nutze. Es greife in dieser Hinsicht zu kurz. Andererseits wird bereits diestärkereSelbstverantwortungeinerLerngruppefürdasLernen–verknüpftmiteinerkritischenSicht aufdieneueRolleundFinanzierungvon „Bezugspersonen“ fürdieseGruppen–als zu

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ambitioniertfürmancheberuflichenZielgruppenangesehen.DiesbeträfeauchdieKompetenzder Lehrkräfte im Umgang mit den Änderungen in Wirtschaft, Arbeit und Beruf durch dieDigitalisierung,sodasshierzunächsteineFortbildungderLehrkräfteintechnischerundauchdidaktischerHinsichtvorrangignotwendigsei.

• Die Auseinandersetzung mit dem Konzept und der Referenz-Fallstudie aus Canada deutetderen Potential zur Lösung eines „wesentlichen“ und „tiefgreifenden“ Problems derhandwerklichen Berufsausbildung und des Handwerks in ländlichen Regionen auf. Es darfjedochnichtalsNotlösung interpretiertwerden (was z.B.aucherneuteDiskussionenumdieBerufsschulpflichtundDauerdesUnterrichtsauslösenkönnte),sondernalskonkreterBeitragzur Steigerung der Attraktivität der regionalen dualen Ausbildung und damit spezifisch derhandwerklichenAusbildung,geradeauchinkleinerenHandwerksbetrieben.DieseÜberlegungerfordert die Bindung des Konzepts an Qualitätsstandards moderner beruflich-dualerAusbildung, die auch als Treiber für die breite Umsetzung der Digitalisierung inWirtschaft,Arbeit und Bildung gelten kann. Zumindest die Erprobung in bestimmten Berufen undRegionen, sowie die Evaluation der Akzeptanz und Ausbildungserfolge im Vergleich seimachbarundzugleicheineffizientesundfinanzierbaresModellzurortsnahenBeschulung.

Der Workshop hat so die grundsätzliche Diskussion normativer Leitvorstellungen didaktischerAnsprüche sowie die Abwägung weiterer Optionen zur Nutzung digitaler Medien in Beruf undBildungthematisiert,wiedieMöglichkeitenderUmsetzungeinervideokonferenz-gestütztenLehreineinemKleingruppen-AnsatzinausgewähltenBerufenundRegionen(geographischenGebieten,Zuständigkeitsbereichen oder auch Verkehrsverbünde) in Niedersachsen. Die Hinweise zu denpolitischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen in Kapitel 1 begründen dabei, warum hierabschließenddieOptioneinerPilotierungdesKonzeptesvorbereitetwird.DabeidürftejedochimEinzelnen zu prüfen sein, wie die nachfolgend aufgeführten kritischen Faktoren bezogen aufauszuwählendeStandorteundBerufebeurteiltwerden.

FürdieintendierteFormvon„Unterricht“müssendiefürdieMotivationsowichtigenEmotionenunddiesozialeGebundenheitvonErfolgundaucheinerFehlerkulturweiterhinerfahrbarbleiben.

VorallemfürleistungsschwächereJugendlichemüssenStütz-undHilfsmaßnahmenzumUmgangmitdenMedienundselbstorganisiertemLernenzugänglichsein.

Die Lehrenden müssen ebenfalls die bereitgestellten Medien mit einem hohen RoutinegradbedienenkönnenundwollensowiemöglichsterfahrenseinmitdemKonzeptderGruppenarbeit.Hilfreich könnte es gegebenenfalls sein, im Kontext mit den Lehrformen vertraute

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Unterstützungseinrichtungen (etwa aus Wirtschaft oder Hochschule) und ihre Experteneinzubinden.

An jedem Lernort ist das passende Equipment vor allem für den fachpraktischen Unterrichtvorzuhalten, was möglicher Weise an einigen Lernorten zu Investitionen in eine Standard-Ausstattungnotwendigwerdenlässt.

PointiertverstehtsichdasKonzeptalsBeitrag:

• zur qualitativen Weiterentwicklung der Dualen Ausbildung als Gestaltungselement derDigitalisierungberuflicherBildung,

• zurortsnahenundortsgebundenVermittlungvonFähigkeiten,WissenundKönneninderBreiteundVielfaltstandardisierterAusbildungsordnungen,

• zur Schaffung fachlicher und pädagogischer Expertise für die Umsetzung innovativerTechnologienundsichveränderndenOrganisationformenvonArbeitenundLernen,

• zur Entwicklung von neuen Dynamiken der Aus- undWeiterbildung als Möglichkeit derselbstbestimmenGestaltungvonWohnen,LernenundArbeitenunddamitzurUmsetzungpolitischerZieleinBund,LandundKommune,alsoLebenvorOrt.

Das Konzept greift bestehende Stärken der beruflichen Bildung auf und fordert dazu denabsehbarenHerausforderungendurchmoderate strukturelleÄnderungenproaktiv zubegegnen.Deshalb ist eine Erprobung unter Berücksichtigung von besonderen Regelungen undRahmenbedingungenfürBeispieleguterneuerPraxissinnvoll.EinentsprechendeUmsetzungdesVorschlageskommtausverschiedenenGründenfürbestimmteBerufsgruppendesHandwerks inFrage.

• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenenFormenderDigitalisierungschonsehrweitindiebetrieblichenArbeits-undGeschäftsprozesseimplementiertsindundbeidenenvondahereine hoher Affinität zu Lern- und Arbeitshandlungen gegeben ist. Ein Beispiel wäre der/dieMechatroniker/-infürKältetechnik.

• Es können Berufe begründetwerden, bei denen die Zielgruppe aus der thematischen Näheeine hohe Affinität zu Informations- und Digitaltechnik (z.B. Informationselektroniker)aufweisen.

• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenendasProblemdesLehrermangelsinabsehbarerZukunft zu Versorgungsengpässen und ggf. der Schließung von Fachgängen an einzelnenStandortenführt.

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• EskönnenBerufebegründetwerden,beidenen innächsterZeit (inca.5 Jahren)durcheinemögliche Erhöhung der Klassenfrequenzrichtwerte (etwa eine Erhöhung derAnrechnungsgrenze für Lehrerstellen) eine Versorgungslücke im ländlichen Raum entstehenkannundeineproaktiveOptiondurcheinModellgeschaffenwerdenkann.

• EskönnenBerufebegründetwerden,indenenklassischeHandwerksberufemitimländlichenRaum geringen Ausbildungszahlen, bei denen bereits eine Konzentration auf Bezirks- bzw.LandesfachklassenerfolgteundausSchülersichtverbesserteRahmenbedingungengeschaffenwerdenkönnen.

EinzweiterSchrittfürdieAuswahlwäredanndieAbschätzung,obundinwelchemMaßesichdiecurricularen Grundlagen der Rahmenlehrpläne im ausgearbeiteten Modell-Ansatz realisierenlassen.Fürdieo.g.BerufelassensichdabeiineinererstenDurchsichtderLernfelderguteChancendarstellen, wobei insbesondere auch das Verhältnis von Grundelementen und SchwerpunkteneinebesonderecurriculareHerausforderungbleibt, fürdiedasKonzeptaberandenStandortenauchbesondereChancenbietenkann.

Unabhängig von der Betrachtung der beruflichen Ausgangslage stellt die Betrachtung vonmodernen und zukunftsfesten Standards der Ausbildungsqualität eine Bedingung für einePilotierung. Die Diskussion zeigte mehrfach, dass die Thematisierung der Problemlagen undHerausforderungen gemeinsamnur zu einem tragfähigen Ergebnis führt,wenn dieQualität derberuflichenAusbildungimdualenSystemnichtaufdasErhaltenvonLehr-LernorteninderFlächeausgerichtetwird, sonderndieberuflicheAusbildung imDualen Systemnachhaltigmodernisiertund zukunftsfest wird. Um die Diskussion im politischen Feld nicht einer Beliebigkeit zuüberlassen,wirddieBenennungvonverbindlichenStandardsfüreineguteAusbildungsqualitätinländlichenRegionenundzugleicheinersinnvollendidaktischenundmethodischenEinbindungderDigitalisierungvorgeschlagen.ImNachgangzuderDiskussionerscheinenunsfolgendePunktealsgeeignet:

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• WahrungderberufsfachlichenExpertiseimModell

• WohnortnaheBeschulung,gemessenamVerhältnisvonFahrt-zuLernzeiten

• Eingebundenheit in soziale Systeme und Gruppen, Schaffung von beruflichenEntwicklungsperspektiveninLerngemeinschaften

• Abstimmung zwischen Berufsschule und Betrieb bei Problemstellungen der praktischenAusführungundHandhabungdigitalerArbeitswerkszeuge

• EingebundenheitinregionaleArbeits-undLebensräumeundderenWertschätzung

• Erfahrungsgeleitetes,handlungsorientiertesLernenmitPhasenderSelbstorganisation

• AnsprechpartnervorOrt,FunktionsfähigkeitundStabilitätdesLehr-Lernangebotes

• WahrungvonPrüfungsanforderungenundPrüfungsstandardsimhandlungsorientiertenSinne

• AngemesseneAusstattungderLernortemitdigitalerInfrastruktur

• BerücksichtigungvonEntwicklungsdynamiken

DieKriteriensindbezogenaufeinePilotierungweiterzuoperationalisieren–siemüssenmitBlickauf die traditionelle und nach dem Konzept der digital vernetzten, regional begrenzten Lehregeschärftwerden.

EinvierterSchrittinderVorbereitungeinerPilotierungistnotwendigerWeisedieBestimmungdervielfältig deutbaren Begrifflichkeit von „Region“ und „regional“. Hier sind wohl spezifischUnterschiede in der Abgrenzung, speziell auch der verwaltungstechnischen Zuständigkeiten, zuberücksichtigenalsauchdieAusstattungvonvorhandenenStandorten inBezugaufdie inFragekommendenBerufe.

Die Projektstudie kann hier die weiteren Schritte nur andeuten. Es bedarf einer politischenBewertung,obdieSchrittegegangenwerdensollen.

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7 Literatur

Baumer, Carla (2017): Digitalised Regional Vocational Education and TrainingNetworks - HeavyDutyEquipmentTechnicianApprenticeshipattheCollegeoftheNorthAtlantic,Canada.In:KölnerZeitschriftfürWirtschaftundPädagogik,Heft60,S.25.

BDB-BündnisfürdualeAusbildungNiedersachsen(2015):HandlungsempfehlungenzurStärkung

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Breuing, Kathrin (2014): Schulwahl und Schulwettbewerb imdualen System: zurAufhebungderBerufsschulbezirkeinNordrhein-Westfalen.Wiesbaden

Casper, M. (2016): Schulübergreifende kooperative Curriculumentwicklung aus der PerspektivevonorganisationalemLernen,ChangeManagementundEducationalGovernanceamBeispieldesNetzwerksKaBueNetfürdenBeruf"Kaufmann/-fraufürBüromanagement".In:bwp@Berufs-undWirtschaftspädagogik–online,Ausgabe31,1-26.

Grimm,Axel /Herkner,Volkmar (2014):ZurZukunftberufsbildenderSchulen inFlächenländern.In:DieberufsbildendeSchule(BbSch)66(2014)6,S.225-230

Hackel,Monika; Junggeburth,Christoph;Milolaza,Anita;Reymers,Magret;Zöller,Maria (2017):Berufsschule im dualen System – Daten, Strukturen, Konzepte. WissenschaftlicheDiskussionspapieredesBIBBHeft185,Bonn.

Kalisch Landesrechnungshof Niedersachsen (2017): Jahresbericht 2017des Niedersächsischen

LandesrechnungshofszurHaushalts-undWirtschaftsführung-BemerkungenundDenkschriftzur

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Kalisch, Claudia (2011): Das Konzept der Region in der beruflichen Bildung. Theoretische undempirische Befunde einer Untersuchung regionaler Aspekte in der beruflichen Erstausbildung.Bielefeld.

Palenzatis,P./Glittenberg,B.(2012a):Projekt„DistanceLearning“imE-Learning-VerbundNIGE–Inselschulen-Konzept–URL:https://www.sdln.de/SDLN%20-%20Konzept.pdf

Palenzatis,P./Glittenberg,B.(2012b):Einsatzbereiche,Technologieeinsatz,VoraussetzungenundFolgerungen. Zugriff am 24. November 2017 unter https://sdln.de/SDLN%20-%20Zusammenfassung.pdf.

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SPD/CDU (Niedersachsen) (2017): Gemeinsam für einmodernesNiedersachsen. Für Innovation,SicherheitundZusammenhalt-KoalitionsvereinbarungzwischenderSozialdemokratischenParteiDeutschlands(SPD)LandesverbandNiedersachsenundderChristlich-DemokratischenUnion(CDU)in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2017 bis 2022.Hannover

Tramm, T./Naeve-Stoß, N. (2016): Lernfeldübergreifende Kompetenzentwicklung als curricularePlanungsperspektiveimKontexteinerkooperativenCurriculumentwicklunginderkaufmännischenBerufsbildung. In: Dietzen, A./Nickolaus, R./Rammstedt, R./Weiß, R. (Hrsg.):Kompetenzorientierung.BeruflicheKompetenzenentwickeln,messenundanerkennen.Bielefeld:W.BertelsmannVerlag,S.49-70.

Wagner, Mario (2016): „Digitale Vernetzung von Berufskollegs – eine Konzeptentwicklung zurStabilisierung ortsnaher Beschulung“. Master-Thesis, Institut für Berufs- Wirtschafts- undSozialpädagogikderUniversitätzuKöln,Köln.

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AnhangA:ExemplarischeAusstattungslistederSchoolofDistanceLearningNiedersachsen(SDLN)

TechnischeInfrastruktur(PolycomRealPresencePlattform)

Standortübergreifend

PolycomRealPresenceMobile SoftwarezurmobilenNutzung

PolycomResourceManager(CMA)

SoftwarezuAdministrationdesgesamtenVideo-Collaboration-Netzwerk

PolycomBroaderProxyEundSTFirewall-ÜberquerungundSicherheit

PolycomRealPresenceCollaborationServer

SoftwarefürMultipoint-Video,AudioundContentCollaboration

ProStandort

PolycomHDX8000 RaumTelepresenceLösung

TechnischeDienstleistung(B24IT)

EntwicklungundBereitstellungderPolycomRealPresenceLösung

VerwaltungderInfrastruktur-KomponenteninihrenRechenzentrensowie24/7SupportundWartung

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AnhangB:SynopseRahmenbedingungenSchulrecht

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

BereichMerkm

alSuchbegriff

Anwesenheit

Anwesenheit

k.A.k.A.

k.A.§43(1)SchulGN

RWRegelm

äßigeTeilnahme

auchfürUnterrichtsangebotezu

deneneinefreiwilligs

Anmeldungerfolgte

BefreiungBefreiung

§3SchulBesVBW

BefreiungvomUnterricht

ineinzelnenFällenodervonsonstigeneinzelnenSchulveranstaltungen

§20BaySchOTeilnahm

e,Befreiung,Beurlaubung

PflichtzurBefreiungvonUnterrichtgegeben

3.2EBRSSBefreiungvom

Unterricht

PflichtzurBefreiungvonUnterrichtgegeben

§43(3)SchulGNRW

ÜberBefreieungenundBeurlaubungen

biszueinenJahrenttscheidetdie/derSchulleiter*indarüberhinausbedarfesderZustim

mungder

Schulaufsichtsbehörde

Spezifisziertin12-52Nr.1

BASS:Teinahmeam

undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M

inisteriumsfür

SchuleundWeiterbildung

v.29.05.2015(ABl.NRW

.S.354)

BeurlaubungBeurlaubung

§4SchulBesVBWBeurlaubung

§11BSOBeurlaubung

Beurlaubungsmöglichkeite

nk.A.

§43(3)SchulGNRW

überBefreieungenundBeurlaubungenbiszueinenJahrenttscheidetdie/derSchulleiter*indarüberhinausbedarfesderZustim

mungder

Schulaufsichtsbehörde

Spezifisziertin12-52Nr.1

BASS:Teinahmeam

undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M

inisteriumsfür

SchuleundWeiterbildung

v.29.05.2015(ABl.NRW

.S.354)

§5SchulBesVBWBeurlaubungausbetrieblichenGründen

§20BaySchOTeilnahm

e,Befreiung,Beurlaubung

Beurlaubungsmöglichkeite

n

12-52Nr.1BASS:Teinahm

eam

undansonstigenSchulveranstaltungenRdErl.d.M

inisteriumsfürSchule

undWeiterbildungv.29.05.2015

(ABl.NRW

.S.354)u.a.GründefüreinepersönlicheBefreieung

BerufsschulpflichtBerufsschulpflicht

§77SchGBeginnderBerufsschulpflicht

keineEinschränkungArt.39BayEU

GBerufsschulpflicht

RegelungenzurBerufsschulpflicht

§63NSchG

Allgemeines

Allgemeineszur

Schulpflicht§38SchulGN

RW

Berufschulpflicht(oderBesuchderSekII)im

Anschlussandieallgemeine

Schulpflicht

AuchRechtaufBerufschulbesuch,w

ennkeinePflichtm

ehrbesteht,abereinAusbildungsverhältnisgegebenist.

§78SchGDauerderBerufsschulpflicht

Art.77BayEUG

PflichtenderArbeitgeberinnenundArbeitgeber

FreistellungspflichtdesAGszurTeilnahm

edesAzubisanderBerufsschule

§64NSchG

BeginnderSchulpflicht

§79SchGErfüllungderBerufsschulpflicht

ErfüllungderBerufsschulpflichtnurdurchdenBesuchderSchuleinzuständigenSchulbezirkoderanderenBerufsschule(Ausnahm

e)§65N

SchGDauerderSchulpflicht

RegelungenzurSchulpflicht

§80SchGRuhenderBerufsschulpflicht

RuhenderBerufsschulpflichtbeiErsatzbesuchfürdenBerufsschulunterricht

§67NSchG

Schulpflichtim

SekundarbereichIIPflichtzum

BesuchderBerufsschule

§81SchGVorzeitigeBeendigungderBerufsschulpflicht

§85SchG

Verantwortlichkeitfürdie

ErfüllungderSchul-undTeilnahm

epflicht,Inform

ierungdesJugendam

tes,verpflichtendesElterngespräch

FreistellungdesSchülersfürdieErfüllungderBerufsschulpflicht

§1SchulBesVBWTeilnahm

epflichtundSchulversäum

nis

VerpflichtungzurTeilnahm

eanSchulveranstaltungenundUnterricht

EntschuldigungEntschuldigung

§2SchulBesVBWVerhinderungderTeilnahm

eGenerelleEntschuldigungspflicht

k.A.3.3EBRSS

Fernbleibenvom

Unterricht

GenerelleEntschuldigungspflicht

§43(2)SchulGNRW

GenerelleEntschulidungspflicht

Teilnahmepflicht

Teilnahmepflicht

§1SchulBesVBWTeilnahm

epflichtundSchulversäum

nis

GenerellePflichtzurTeilnahm

eanSchulveranstaltungen

k.A.§43(1)SchulGN

RWRegelm

äßigeTeilnahme

Auchfürweitere

Schulveranstaltungenundsow

eitsichfreiwillig

angemeldetw

ordenist.

HausunterrichtHausunterricht

§21SchGHausunterricht

HausunterrichtnurbeiErkrankung

Art.23BayEUG

SchulenfürKranke,Hausunterricht

HausunterrichtnurbeiKrankheitm

öglich,Nutzungderm

odernenDatenkom

munikation

§99NSchG

SchulpflichtinbesonderenFällen

HausunterrichtnurbeiKrankheitm

öglich,Nutzungderm

odernenDatenkom

munikation

§21SchulGNRW

AufAntragundGehenimigungdurchdie

SchulaufsichtbehöreinsbesonderefürKranke

Anwesenheit

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württem

bergBayern

Niedersachsen

Page 59: Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken ...Erhalt und die Modernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ort mit Erfahrungen des „Distance Learning“, die auch in anderen

54

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

BereichMerkm

alSuchbegriff

AufsichtAufsicht

k.A.

C2(Anhang1zuHinw

eiseEDV-Nutzung)

Aufsichtspersonen

EinsatzvonAufsichtspersonenbeiEDV-N

utzung§62N

SchGAufsichtspflichtderSchule

Verwaltungsvorschriftenzu§57

Abs.1SchulG–Aufsicht–RdErl.d.Ministerium

sfürSchuleundWeiterbildungv.18.7.2005(ABl.

NRW

.S.289)BASS12-08Nr.1

AlleLehrkräfte,nachGrundsätzenderLehrerkonferenzentscheidetdieSchulleitung

grundsätzlichauchfürüber18JährigezurUnfallverm

eidung

D4(Anhang1zuHinw

eiseEDV-Nutzung)

Verantwortlichkeitder

Lehrkräfte

VerpflichtungderLehrpersonzurBeaufsichtigungvonSchülernbeiEDV-N

utzung

Verwaltungsvorschriftenzu§57

Abs.1SchulG–Aufsicht–RdErl.d.Ministerium

sfürSchuleundWeiterbildungv.18.7.2005(ABl.

NRW

.S.289)BASS12-08Nr.2

DieAufsichtsmaßnahm

enderSchulesindunterBerücksichtigungm

öglicherGefährdungnachAlter,Entw

icklungsstandundderAusprä-gungdesVerantw

ortungsbewusstseinsder

SchülerinnenundSchü-ler,beibehindertenSchülerinnenundSchülernauchnachderArtderBehinderung,auszurichten.Aufsichtsbefugnissedürfennurinsow

eitzeitweisegeeigneten

Hilfskräftenübertragenwerden,als

dadurchimEinzelfalleineangem

esseneAufsichtgew

ährleistetbleibt.

2.3HinweiseEDV-

Nutzung

AufsichtbeiderNutzung

derEDV-EinrichtungunddesInternetsim

Unterricht

AufsichtdurchLehrkraftmussim

Unterricht

gewährleistetsein

2.4HinweiseEDV-

Nutzung

AufsichtbeiderNutzung

derEDV-EinrichtungunddesInternetsaußerhalbdesU

nterrichtszuunterrichtlichenZw

ecken

AufsichtdurchLehrkraftmussausserhalbdes

Unterrichtsgew

ährleistetsein

§5LDOAufsichtspflicht

AufsichtspflichtvonLehrpersonenausserhalbdesU

nterrichts

Mittagspause

Mittagspause

k.A.k.A.

keinespezifischenRegelungenBK(ErlassBASS12-63N

r.3)verweist

heirallgemeinsaufdas

Jugendarbeitsschutzgesetz

PausenzeitenfürSchülerinnenundSchülerderSekundarstufeIIorientie-rensichan§11Absätze1und2Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG).

PausePause

k.A.§19BaySchO

Stundenplan,Unterrichtszeit

AusreichendePausensindzugew

ähren2.1EB-BbS

Unterrichtsstunde

AusreichendePausen

keinespezifischenRegelungenBK(ErlassBASS12-63N

r.3)verweist

heirallgemeinsaufdas

Jugendarbeitsschutzgesetz

Unterrichtszeit

§10BSOUnterrichtszeit

Max.U

nterrichtszeitproTag:9Std.

2.3EB-BbSGesam

twochenstunden

undGesamtstunden

AnhängederAPOBK

StundentafelnAuchfürTeilzeitklassen

2.15EB-BbSSelbstlernphasen

Ermöglichungvon

SelbstlernphasenausserhalbdesLernortesSchule

§8(2)SchulGNRW

/§5(2)APO

BKNRW

§5(6)APOBKAnlageAN

RW

Abweichungvonderfünftätigen

Schulwoche/Grundlegungder

TeilzeitbeschulungunddesBlockunterrichts

3.1.2EB-BbSAllgem

eineHinweise

Max.U

nterrichtszeitproTag:9Std.

§5(2)APOBKAnlageAN

RWAneinem

Unterrichtstagsind8Stunden

zuunterrichten

(gringereinAbstimmung

mitzustädigenStellen,

höhrereimRahm

envonGanztagindergesundenSchule)

BASS12-61Nr.1.4

BlockunterrichtanBerufskollegs;ZeiteinteilungfürdieSchuljahre2017/2018bis2019/2020

FestlegungderBockzeiten

BetreuungBetreuung

k.A.k.A.

k.A.k.A.

HausaufgabeHausaufgabe

k.A.§28BaySchO

HausaufgabenMöglichkeitenvon

Hausaufgaben1.1EBRSS

Allgemeines

Möglichkeitenvon

Hausaufgaben§42(3)SchulGN

RWAllgem

eines

SuShabendiePflichtHausaufgabenzuerledigen

KlassenarbeitenKlassenarbeit

§5BerSchulAPVBW

MaßgebendeN

oten,Klassenarbeiten,Zeugnisse

Gleichwertige

Feststellungen(besondereLernleistungen)alsAlternativevonKlassenarbeiten

k.A.k.A.

sieheLeistungsnachweis

Leistungsnachweis

k.A.Art.52BayEU

G

Nachw

eisedesLeistungsstands,Bew

ertungderLeistungen,Zeugnisse

Leistungsnachweisein

Formvonschriftlichen,

mündlichenund

praktischenLeistungen§58N

SchGAllgem

einesPflichtzurErbringungvonLeistungsnachw

eisen§8APO

BKNRW

undVVzu§8Allgem

eines

InSchriftlichenPrüfungsfächernsindschriftlicheArbeitenvorzusehen

§12BSOLeistungsnachw

eiseArtderLeistungsnachw

eise

Betreuung

Baden-Württem

bergBayern

NiedersachsenNordrhein-W

estfalen

Aufsicht

Page 60: Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken ...Erhalt und die Modernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ort mit Erfahrungen des „Distance Learning“, die auch in anderen

55

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

BereichMerkm

alSuchbegriff

KlassenbildungKlassenbildung

k.A.§6BSO

Klassenbildung

Fachklassenprinzip,Zusam

menfassung

verwandter

Ausbildungsberufemöglich

1.EB-BbSFachlicheAnforderungenandieBildungvonKlassen

§93(2)SchulGNRW

ErmächtiungsgrundlagefürVerordnung

zurKlassengröße

1.1EB-BbSBerufsschule

§5APOBKAnlageA

Allgemeines

GrundsatzdesFachklassenprinzips(Ausnahm

ezurGem

einsamen

KlassenbildungnurinAnlageB§5(2)

1.1.1EB-BbSKlassenohneäussereDifferenzierung

Zusammenfassung

möglich

1.1.2EB-BbSKlassenm

itäussererDifferenzierung

Zusammenfassung

möglich

§84SchulGNRW

GrundsätzlichwerdenFachklassenindem

GebieteinesSchulträgesangeboten,esseidennesw

erdenaufgrundderMindestgrößeBezirksfachklassenoder

bezirksübergreifendeFachklassengebildet

1.1.3EB-BbSJahrgangsübergreifendeFachklassen

Zusammenfassung

möglich

BASS10-02Nr.9

Errichtung,ÄnderungundAuflösungvonw

eiterführendenallgem

einbildendenSchulenundBerufskollegsRdErl.d.M

inisteriumsfürSchule

undWeiterbildungv.06.05.1997

(GABl.NW.IS.142)

SoweitneueBildungsgängeeingeführt

werdenBedarfeseinerhinreichenden

Perspektive

2.EB-BbS

Quantitative

AnforderungenandieKlassenbildung

SchulindividuelleEntscheidungüberKlassenbildung,Möglichkeitanderw

eitigorganisierterPraxisgruppen

BASS10-11Nr.3

(zu§7(4)APOBKN

RWListederZuordnungderAusbildungsberufezudenFachbereichenzurBildungfachbereichsspezifischerLerngruppen

ErlasszurBildungvonfachbereichsspezifischenLerngruppen

Möglichkeitenzur

EinrichtungvonLerngruppenzurErw

erbderFachhochschulreifeoderzueinhaltungderMindestgrößeim

LändlichenRaum

3.EB-BbS

BerechnungdesLehrkräftesollstunden-BudgetsderSchule

BASS10-11Nr.2

Genehmigung

vonSchulträgerbeschlüssenzurErrichtungundErw

eiterungvonFachklassendesdualenSystem

sanBerufskollegsdurchdieobereSchulaufsichtsbehördeRdErl.d.M

inisteriumsfürSchule

undWeiterbildungv.24.01.2017

(ABl.NRW

.03/17S.40)RegelungzuralternativenBildungvonLerngruppen

5.EB-BbS

PlanzahlenfürdieNeueinführungvon

Bildungsgängen

Mindestens27Schülerfür

Neueinführungeines

Bildungsgangsnotwendig

BASS10-11Nr.1

VerordnungüberdieBildungvonregierungsbezirksübergreifendenSchuleinzugsbereichenfürBezirksfachklassendesBildungsgangsBerufsschuleanBerufskollegsVom

14.Juli2005,zuletztgeändertdurchVerordnungvom

23.April2017(SGV.N

RW.223)

FestlegungderBezirksfachklassen

Klassengrössek.A.

k.A.

BASS11-11Nr.1

VerordnungzurAusführungdes§93Abs.2Schulgesetz(VO

zu§93Abs.2SchulG)

§6Klassenrichtwerte,

Klassenhöchstwerte,Bandbreiten

GravierendeAbw

eichungenbedürfenderGenehm

igung

Klassenstärke§7BSO

KlassenstärkenundGruppenbildunganstaatlichenBerufsschulen

Mindestgrössenfür

Klassen,Gestaltungsm

öglichkeitengegeben

sieheKlassengrösseMindestgrösse

Mindestgrösse

k.A.sieheKlassenstärke

sieheKlassengrösse

Mindestschülerzahl

§30eSchGVerordnungserm

ächtigung

Ermächtigungdes

Kultusministerium

sfürdenErlassvonRechtsverordnungenzurRegelungderMindestschülerzahlenan

allgemeinbildenden

Schulenk.A.

sieheKlassengrösseHöchstgrösse

Höchstgrössek.A.

sieheKlassenstärkesieheKlassengrösse

Klassenbildung

Baden-Württem

bergBayern

NiedersachsenNordrhein-W

estfalen

Page 61: Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken ...Erhalt und die Modernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ort mit Erfahrungen des „Distance Learning“, die auch in anderen

56

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

BereichMerkm

alSuchbegriff

SprengelSprengel

k.A.Art.34BayEU

GBerufsschulen

SprengelbildungdurchRechtsverordung,Grund-undFachsprengel,Sprengelauflösung

k.A.

SchulbezirkSchulbezirk

§25SchGSchulbezirk

JedeBerufsschulehateinenSchulbezirk,DifferenzierunginTypen,BerufsfelderundFachklassen

k.A.1.EB-BbS

GrundlagenderGastschulverhältnisse

KeineSchulbezirkefürBerufsschuleninNiedersachsen

§84SchulGNRW

BildungvonSchulbezirkenmöglich

insbesonderezurBildungvonBezirksfachklassenundLandesfachklassen

§79SchGErfüllungderBerufsschulpflicht

ZuweisungvonSchülern

zuanderenSchulbezirkenmöglich

§46(4)SchulGNRW

AnrechtdesAusbildungsbetriebsaufBesuchdeszum

AusbildungsbetriebnächstgelegeneBerufskollegs,W

ahlrechtzum

besucheinesandereninsbesonderewohnortnäherem

BKs

Lernmittel

Lernmittel

§22SchGWeiterentw

icklungdesSchulw

esens

EinrichtungvonSchulversuchenbeiEntw

icklungdesBildungsw

esensArt.51BayEU

GLernm

ittel,Lehrmittel

ZulassungspflichtvonLernm

itteln,EntscheidungdurchStaatsm

inisterium

undLehrerkonferenz§29N

SchGLehr-undLernm

ittelGenehm

igungspflichtvonLehr-undLernm

itteln§79SchulGN

RWLehrm

ittelsinddurchSchulträgenbereitzustellen

§1LMVO

Notw

endigeLernmittel

AllgemeineHinw

eisezuLernm

ittel2.1Hinw

eiseEDV-Nutzung

Allgemeines

InternetalsLernmittel

BASS16-01Nr.2Zulassungvon

LernmittelnRdErl.des

Ministerium

sfürSchule,JugendundKinderv.03.12.2003(ABl.NRW

.2004S.9)RegelungdesVerfahrensundderAnforderungenanLehrm

ittel

AlleLehrmittelfürdasBK

sindpauschalzugelassen.ÜberdiePassungm

ussfolglichdaseinzelnenBKentscheiden.

Schulbuch§35SchG

ZulassungvonLehr-undLernm

itteln

ZulassungvonLehr-undLernm

ittelndurchRechtsverordnunggeregelt

§1ZLVSchulbücher

DefinitionvonSchulbüchern,EinschlussdigitalerM

edienk.A.

§1SchulBZulVBWZulassungvonSchulbüchern

§10ZLV

ZulassungfürSchulversucheundzurErprobung

ZulassungvonLernm

ittelnbeiSchulversuchen

§3SchulBZulVBWZulassungsfreiheit

DigitaleGeräteMobilfunktelefon

Art.56BayEUG

RechteundPflichtenGrundsätzlichesBenutzungsverbot

k.A.

Lernmittelfreiheit

Lernmittelfreiheit

§94SchGLernm

ittelfreiheit

LeihweiseÜ

berlassungvonLernm

ittelnanSchülern

Art.51BayEUG

Lernmittel,Lehrm

ittelLernm

ittelfreiheitk.A.

§96SchulGNRW

GrundsätzlichLehrmittelfreiheit,aber

EigenanteilBASS16-01N

r.1VerordnungüberdieDurchschnicsbeträgeunddenEigenanteilnach§96Abs.5Schulgesetz(VO

zu§96Abs.5SchulG)Vom

12.April2005geändertdurchVerordnungvom

26.Juli2015(SGV.N

RW.223)

FestlegungvonEigenanteilen,DarüberhinausgehendeLehrm

ittelsinddurchdenSchultägerbereitzustellen

DatenschutzDatenschutz

§115SchGDatenverarbeitung,Statistik

RegelungdurchdasLandesdatenschutzgesetz

2.7HinweiseEDV-

Nutzung

Passwortgeschützte

Lernplattformen

Erwähnungvon

internetbasiertenLernplattform

en,EinhaltungdatenschutzrechtlicherVorgabenzubeachten

§120SchulGNRW

Datenschutzbzgl.SuS

7.2HinweiseEDV-

Nutzung

DatenschutzbeiderInternetnutzunginSchulen

AufsichtspflichtderSchulegegenüberSchülernbeiInternetnutzung,SpeicherungvonDaten

BASS10-44Nr.2.1

VerordnungüberdiezurVerarbeitungzugelassenenDatenvonSchülerinnen,SchülernundEltern(VO-DVI)

VerarbeitungvonSchülerdaten

§121SchulGNRW

Datenschutzbzgl.LehrerinnnenundLehrer

BASS10-41Nr.6.1Verordnung

überdiezurVerarbeitungzugelassenenDatenderLehrerinnenundLehrer(VO

-DVII)VerarbeitungvonLehrerdaten

§122SchulGNRW

ErgänendeRelgungen,Ermächtigungfür

Verordnungenundhinweiseaufden

übergreifendgeltendenDatenschutzBASS10-41N

r.4Dienstanw

eisungfürdieautom

atisierteVerarbeitungvonpersonenbezogenenDateninderSchule

ÜbergreifendeVorgaben

Speicherortk.A.

k.A.

PersonenbezogeneDaten

PersonenbezogeneDaten§115SchG

Datenverarbeitung,Statistik

Art.85BayEUG

Erhebung,VerarbeitungundN

utzungvonDatenErlaubniszurSpeicherungpersonenbezogenerDaten

§31NSchG

VerarbeitungpersonenbezogenerDaten

Möglichkeitzur

Datenspeicherunggrundsätzlichgegeben

Sprengelpflicht

Lehrmittel

Datenschutz

Baden-Württem

bergBayern

NiedersachsenNordrhein-W

estfalen

Page 62: Qualität der beruflichen Bildung in der Region stärken ...Erhalt und die Modernisierung einer Dualen Ausbildung vor Ort mit Erfahrungen des „Distance Learning“, die auch in anderen

57

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

NormInhalt

Bemerkung

BereichMerkm

alSuchbegriff

Pflic

htstunden

Pflic

htstunden

k.A

.k.A

.

BASS11-11Nr.1

Verordnung

zurA

usführungdes§93Abs.2

Schulgesetz(VOzu§93Abs.2

SchulG)

Festle

gungderd

urchschnittlic

hen

Pflic

htstunden

BKderzeit2

5,5

Arbeitszeit

§10LDO

Arbeitszeit

Arbeitszeitis

timBayBG

geregelt.

k.A

.

FlexibleArbeitszeit

FlexibleArbeitszeit

Verw

endete

Quellen

FernUVtrG

BW

Gesetzzudem

Staatsvertra

güberd

as

Fernunterric

htswesen

BayEUG

EB-BbS

SchulGNRW

SchG

LDO

EBRSS

APOBKNRW

BerSchulAPVBW

Anhang1zu

HinweiseEDV-

Nutzung

NSchG

BASS

LMVO

Anhang2zu

HinweiseEDV-

Nutzung

BbS-VO

SchulBesVBW

HinweiseEDV-

Nutzung

SchulBZulVBW

BSO

BaySchO

ZLV

VerordnungdesKultu

sministeriu

msüberd

iePflic

ht

zurT

eilnahmeamUnterric

htu

ndandensonstig

en

Schulveranstaltu

ngen

Rechtlic

heHinweisezurN

utzungderE

DV-Einrichtung

unddesInternetsanSchulen

VerordnungdesKultu

sministeriu

msüberd

ie

ZulassungvonSchulbüchern

Schulordnungfü

rdieBerufsschuleninBayern

Schulordnungfü

rschulartü

bergreife

ndeRegelungen

anSchuleninBayern

Verordnungüberd

ieZulassungvonLernmitte

ln

VerordnungdesKultu

sministeriu

msüberd

ie

AusbildungundPrüfungandenBerufsschulen

Musterfü

reineNutzungsordnungderE

DV-

EinrichtungunddesInternetsfü

rLehrkräfte

-Anhang

1NiedersächsischesSchulgesetz

Bereitn

igteAmtlic

heSammlungderS

chulvorschrifte

n(h

ierfü

rdas

Schuljahr2

017/2018);D

iesSammlungderE

rlasseundVerordnungen

enthältd

iejeweilsgültig

enVorschrife

nfü

rdasSchuljahr.

VerordnungdesKultu

sministeriu

msüberd

ie

notw

endigenLernmitte

l

Musterfü

reineNutzungsordnungderE

DV-

EinrichtungunddesInternetsfü

rLehrkräfte

-Anhang

2Verordnungüberb

erufsbildendeSchulen

BayerischesGesetzüberd

asErziehungs-u

nd

Unterric

htswesen

ErgänzendeBestim

mungenfü

rdasberufsbildende

Schulwesen

SchulgesetzdesLandesNordrhein-W

estfa

len

Schulgesetzfü

rBaden-W

ürtte

mberg

Dienstordnungfü

rLehrkräfte

anstaatlic

henSchulen

inBayern

ErgänzendeBestim

mungenzumRechtsverhältn

iszur

SchuleundzurS

chulpflic

ht

AllegmeinePrüfugnsordnungfü

rdasBerufskollegNRW

Lehrperson

Baden-Württem

bergBayern

NiedersachsenNordrhein-W

estfalen