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Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

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Hinweis Zu folgenden sechs Raumtypen liegen seit Oktober 2012 grundsätzliche Änderungen vor:– Logopädie- und Gruppenraum– Psychomotorikraum– Instrumentalunterrichts- und Gruppenraum– Naturkundezimmer– Naturkundezimmer– Schulküche– Mehrzwecksaal

Bitte beachten Sie dazu das ergänzende PDF-Dokument «Standards für Spezialräume» auf der Plattform «Zürich baut – gut und günstig!» im Internet.

Download unter www.stadt-zuerich.ch/immo => => Bewirtschaftung => Zürich baut – gut und günstig!=> Standards und Richtlinien => Raumstandards

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort Stadtrat 7

I Geltungsbereich, Zweck, Ziele 9II Die Schulreform 10III Der moderne Unterricht 13

1 Allgemeine Anforderungen 17 1.1 Allgemeine Anforderungen an Schulanlagen 181.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen 211.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume 25

2 Unterrichtsräume 312.1 Unterrichtsräume 322.2 Klassenzimmer 372.3 Gruppenraum (Therapie- und Instrumentalunterrichtsraum) 402.4 Handarbeitszimmer 422.5 Werkraum 442.6 MEZ-Raum 46

3 Spezialunterrichtsräume 493.1 Spezialunterrichtsräume 503.2 Naturkunderäume 523.3 Schulküchen 553.4 Werkstatt Holz/Metall 583.5 Kombiwerkstatt 613.6 Gemeinschaftsbereich 633.7 Mehrzweckraum 643.8 Bibliothek/Mediothek 70

4 Turnhallenbereich 754.1 Turnhallenbereich 764.2 Turnhallen 774.3 Geräteraum 794.4 Garderoben 804.5 Turnlehrergarderoben 82

5 Lehrerbereiche 855.1 Lehrerbereiche 865.2 Lehrerzimmer 875.3 Vorbereitungsräume 895.4 Schulleitungsbüros 90

6 Hauswartbereiche 916.1 Hauswartbereich 926.2 Hauswartbüro 966.3 Hauswartwohnung 97

7 Betreuungsbereich 997.1 Betreuungsbereich 1007.2 Aufenthalts-/Verpflegungsräume 1047.3 Küche 1067.4 Erschliessung/Garderoben/Zähneputzen 110

8 Kindergarten 1138.1 Kindergarten 114

IV Weitere Grundlagen/Quellen 118V Quellennachweis Bilder/Fotografien 119

Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Standards fördern Kostenbewusstsein und Kreativität

Die Welt jeden Tag neu zu erfinden mag herausfordernd sein – kostenbe-wusst ist es nicht. In diesem Sinne hat die Immobilien-Bewirtschaftung dieSchulbau-Normalien überarbeitet. Sie hat die langjährigen Erfahrungen unddas fundierte Know-how des Hochbaudepartements in diesem Papier zu-sammengefasst und dabei die Veränderungen im Schulwesen berücksichtigt.Es wird den Planungs- und Projektverantwortlichen nun in dieser vollständi-gen, übersichtlichen und praxisorientierten Form zur Verfügung gestellt. Dieüberarbeiteten Standards sind keine Einschränkung der architektonischenKreativität. Im Gegenteil, sie geben den Gestaltenden mehr Zeit, sich auf ihrKerngeschäft zu konzentrieren. Wer künftig in der Stadt Zürich eine Volks-schulanlage plant und realisiert, bekommt ein unverzichtbares Manual zurHand, das eine optimale, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Gestaltungvon Schulräumen ermöglicht.

Diese Raumstandards erklären in kurzer nachvollziehbarer Form, wie dieSchulen heute Räume nutzen. Die Zusammenfassung der Raumstandards in einem Band, mit Querverweisen zu weiteren Grundlagen und Kontakt-adressen, erläutet den Planenden die Funktionen und Zusammenhänge vonMobiliar, Ausstattung, festen Einbauten und Einrichtungen und ermöglicht ihnen, sie in ihre Projekt zu integrieren.

Gleichzeitig sind die relevanten Anforderungen der Eigentümervertreterinfestgehalten. Die Immobilien-Bewirtschaftung verwaltet, unterhält und be-treibt das fertiggestellte Schulhaus während seiner gesamten Lebensdauer.Da dieser Aufwand ein mehrfaches der Investitionskosten für das Gebäudeausmacht, ist es im Interesse der Stadt Zürich den Anforderungen und Kos-tenfolgen der Bewirtschaftung schon in der Planung höchste Beachtung zu schenken. Das Hochbaudepartment hat den Auftrag, die Interessen derStadt zu wahren und die hier formulierten Standards einzufordern.

Die Raumstandards ermöglichen es nicht nur, die Qualität und die Kostender Volksschulanlagen untereinander zu vergleichen, sie schaffen gleichzeitigauch einen Indikator, mit dem letztlich die Steuerzahlenden unsere Arbeitüberprüfen können. Ich bin überzeugt, dass die Stadt Zürich mit diesen Stan-dards nicht nur eine wichtige Hilfe für Planende zur Verfügung stellt, sondernletztlich auch einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von optimalen Be-dingungen für die Ausbildung unserer Kinder liefert.

Vorsteherin des Hochbaudepartementsder Stadt Zürich

Kathrin Martelli, Stadträtin

4/5Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

Vorwort Stadtrat

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6/7Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

I Geltungsbereich, Zweck, Ziele

I

I Geltungsbereich, Zweck, Ziele

Geltungsbereich Diese Raumstandards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von Volksschulneubauten in der Stadt Zürich und sind als Vorgabe Bestand-teil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Sie ergänzen die Bestellung und das Raumprogramm von Schulbauten in der Stadt Zürich.

Zweck Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzendie Richtlinien der Stadt (z.B. Arbeitspapier für die Planung von Neubauten der Volksschule in der Stadt Zürich) bzw. des Kantons und gelten als Vorga-ben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Benut-zer.

Zuständigkeit Schulanlagen werden vom Schul- und Sportdepartement beim Hochbaude-partement bestellt. Die Immobilien-Bewirtschaftung formuliert, definiert underteilt als Eigentümervertreterin den Auftrag an das Amt für Hochbauten,welches als Bauherrenvertreterin für die Planung und Realisierung von In-standsetzungen, Um- und/oder Neubauten zuständig ist. Der bauliche Unterhalt liegt in der Verantwortung der Immobilien-Bewirt-schaftung.Die bauliche Umsetzung dieser Raumstandards liegen in der Verantwortungder Bauherrenvertretung.Siehe: Prozesshandbuch Schulraumbestellung und -bereitstellung vom 6. Januar 2004

Ausnahmen Das verbindliche Raumprogramm für die Bauaufgabe wird durch dieImmo-bilien-Bewirtschaftung zusammen mit dem Schul- und Sportdepartement festgelegt und kann insbesondere bei Umbauten, Ergänzungen und Raum-optimierungen von den Vorgaben in diesen Raumstandards abweichen. Im Zweifelsfall gehen die entsprechenden objektspezifischen Vorgaben der Immobilien-Bewirtschaftung diesen allgemeinen Raumstandards vor.

Es besteht keinen Anspruch der Benutzer auf eine Anpassung von beste-henden Räumen an diese Raumstandards.

Nachträgliche Abweichungen vom Raumprogramm und von den Raumstan-dards, welche kosten, termin- oder qualitätsrelevant sind, können auf Antragdes Projektausschusses durch die Eigentümervertreterin genehmigt werden.

Abweichungen von den Raumstandards, welche im Rahmen der Planungaufgrund gestalterischer und architektonisch/städtebaulicher Lösungsan-sätze zu gleichwertigen oder besseren Ergebnissen führen, sind vom Pla-nungsteam frühzeitig der objektverantwortlichen Person der Immobilien-Bewirtschaftung zur Genehmigung vorzulegen.

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II Die Schulreform

II

II Die Schulreform

Ziel der heutigen Schulreform ist es, auf die Veränderungen in der Gesell-schaft zu reagieren.

Die Teilautonomisierung der Schulen ermöglicht den einzelnen Schulen un-ter anderem eine quartier- und umfeldspezifische Ausrichtung ihrer Aufgabe.Den geleiteten Schulen wird ein grösserer Gestaltungsfreiraum gegeben, ummit ihrem Bildungs-, Verpflegungs-, und Betreuungsangebot auf die Bedürf-nisse der Kinder und Eltern zu reagieren. Gleichzeitig kann die Schule durchdie Entwicklung einer eigenen Identität und Kultur sich stärker ins Quartiereinbinden.

Zudem soll durch die Führung der Schulleitung eine Einigung über die Rah-menbedingungen des Unterrichts im Lehrerteam erreicht werden, welche ei-ne Homogenität des Unterrichts ermöglicht und eine Sicherung der Qualitätin der Schule erzielt. Die Lehrkraft als EinzelkämpferIn in ihrer Schulstubemuss weichen zugunsten von einem motivierten Team von Gleichgesinntenin einer «dynamischen Werkstatt».Neue pädagogische Konzepte werden umgesetzt, welche neue Anforderun-

gen an die bisherigen Schulbauten stellen. Für die Planenden sind folgendevon Bedeutung:

– Im Rahmen der Individualisierung im Unterricht wird eine nachhaltige För-derung aller SchülerInnen gemäss ihren Fähigkeiten angestrebt. Dies führtzu einer Auflösung der Klasse für klassenübergreifende Projektgruppen oder zur Gruppierung von Gleichgestuften mit eigenem Lernziel.

– Im Rahmen des Projekts «KITS für kids» werden die Schulen der Stadt Zürich mit EDV-Anschlüssen und Computern ausgerüstet. Jedes Klassen-zimmer wird vier Rechner- und einen Druckeranschluss haben, wodurch die LehrerInnen die Möglichkeit gegeben wird, die modernsten Lehrmittel einzusetzen sowie das Internet im Unterricht zu verwenden.

– Im Rahmen der integrativen Schulungsform werden SchülerInnen in Nor-malklassen aufgenommen, welche sonst in Sonderklassen unterrichtet werden. Nicht nur Kinder mit leichter körperlicher und geistiger Behinde-rung werden so kulturell und sozial integriert, sondern auch Kinder aus fremden Kulturen. Sie erhalten eine spezielle Förderung innerhalb der Klasse.

– Die Umsetzung der Blockzeiten führt zu tagesschulähnlichen Strukturen, welche wiederum zu einem erhöhten Bedarf an betreuten Aufenthalts-flächen auf dem Schulareal führen. Mit dem heutigen Hortkonzept allein werden die künftigen Bedürfnisse nicht gedeckt werden können; es müs-sen neue Formen gesucht werden.

– Die geplante Einführung der Grundstufe bedeutet, dass Kinder im Alter von zirka fünf bis sieben Jahren (heute Kindergartenkinder und Erstkläs-sler) gemeinsam unterrichtet werden. Der heute freiwillige Kindergarten wird durch ein für alle Kinder verpflichtendes Angebot abgelöst. Die Grundstufenklassen sollen, wenn möglich, auf oder in der Nähe von Pri-marschulanlagen geführt werden. Dies bedingt angepasste Gebäudestruk-turen, wobei die unterschiedlichen Bedürfnisse von fünf- und zwölfjähri-gen Kindern berücksichtigt werden müssen.

Die schnellen Veränderungen, welche unsere Zeit prägen, bedeuten, dass eine hohe Flexibilität von der Schule als Institution sowie als Gebäude ver-

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8/9Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

II Die Schulreform

II

langt wird. Immigration, Arbeitsmarktfluktuation, Konjunkturschwankungenund Geburtenraten prägen das dynamische Umfeld «Stadt» und wirken direkt auf Klassengrössen und deren Zusammensetzung.

Die Veränderungen in der Gesellschaft haben zu einem erhöhten Bedürfnisnach Betreuung ausserhalb der Schulzeiten geführt. Diese Tendenz führt da-zu, dass der herkömmliche Hort durch andere Formen ergänzt werden muss.Es werden Alternativen gesucht.

Ein Schulgebäude, welches für eine Gemeinde eine substantielle Investitiondarstellt, muss aus den erwähnten Gründen auf Veränderungen während sei-nes «Lebenszyklus» reagieren können. Die Alternative, Bauten nur auf zehnJahre auszurichten, macht aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht kei-nen Sinn. Aus städtebaulichen und baurechtlichen Gründen sind solche«Provisoriumslösungen» ebenfalls abzulehnen. Als sichtbare und markanteInfrastrukturen der öffentlichen Hand prägen sie das Orts- und Stadtbild. Sieschaffen ein Identifikationsmerkmal für das Quartier, verbinden dieses durchdie gemeinsamen Erfahrungen der Kinder, welche das Gebäude benutzen,und bieten Raum für Quartieranlässe.

Begriffe In diesen Raumstandards werden Begriffe verwendet, welche in der Tabelle unten zusammengefasst erklärt werden. Da sich die Schule im Wandel befin-det ist werden beide Nomenklaturen verwendet:

Die Stufen der Volksschule Heute: Altersgruppe

Kindergarten (KDG) ( 5 – 6 Jahre )

Primarstufe (PS), bestehend aus:– Unterstufe (US) 1. bis 3. Schuljahr (7– 9 Jahre )– Mittelstufe (MS) 4. – 6. Schuljahr (10 –12 Jahre )– Oberstufe (OS): 7. – 9. Schuljahr (13 –15 Jahre )

Die Stufen der Volksschule Morgen:

Grundstufe (GS): Kindergarten + 1.Schuljahr ( 5 –7 Jahre )Primarstufe (PS): 2. bis 6. Schuljahr (8 –12 Jahre )Oberstufe (OS): 7. – 9. Schuljahr (13 –15 Jahre)

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III Der moderne Unterricht

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III Der moderne Unterricht

Allgemeines Die Entwicklungen im Schulwesen bewirken grundlegende Änderungen im Schulhausbau. Die Auswirkungen sind umfassend, vielschichtig und ver-netzt. Für Planende – und auch Nutzende – bedeutet dies in erster Linie,dass sie von den herkömmlichen Schulhausmodellen der letzten fünfzig Jah-re Abschied nehmen müssen. Die Planenden müssen sich von den Schema-ta Alfred Roths «Das neue Schulhaus» trennen und wieder neue Wege ein-schlagen, um ein Schulhaus zu entwickeln, in dem sich Reformen umsetzenlassen.

Die Raumstandards sollen dazu dienen, die Anforderungen an ein zeitgemäs-ses Schulhaus zu erfassen, damit die Planenden eine angemessene Lösungentwickeln können.

Die in diesen Raumstandards dargestellten Layouts sind als Beispiele -nicht als Lösungsvorgaben – zu verstehen.

Unterrichtsformen Der moderne Schulunterricht läuft mit unterschiedlicheren Unterrichtsfor-men ab als vor zwanzig oder gar fünfzig Jahren. Dies bedingt eine grössere Flexibilität in der Möblierung, Nutzung und Unterteilung als herkömmlicheKlassenzimmerstrukturen dies erlauben. Dabei hat sich die quadratischeGrundrissform, wie sie vor zwanzig Jahre propagiert wurde, als ungeeigneterwiesen.

Beispiele solcher Unterrichtsformen sind:

– Werkstattunterricht: Der Unterricht findet im Klassenzimmer oder – im Klassen über greifenden Modell – in mehreren Klassenzimmern und Räu-men statt. Die notwendigen Lehrmittel werden durch die Lehrkraft auf demArbeitssims ausgebreitet. Die SchülerInnen holen eine Aufgabe ab, welchesie – alleine oder in Gruppen – lösen und wie in einem Postenlauf von der Lehrkraft bestätigen lassen, bevor sie die nächste Aufgabe fassen. Dieser Postenlauf kann insbesondere auch andere Klassenzimmer, die Bibliothek,Werkstätten oder den Aussenbereich der Schule umfassen. Die Betreuungerfolgt individuell.

– Gruppenunterricht: Die Schüler bearbeiten eine Aufgabe in Gruppen – sei dies im Klassenverband oder Klassen übergreifend. Um diese Gruppenar-beit vorzubereiten und zu bearbeiten reserviert die Lehrkraft einen Grup-penraum. Möglich ist auch, dass die Gruppe in einer Korridornische arbei-tet. Wichtig ist vor allem in der Primarstufe, dass diese Gruppenarbeitsbe-reiche unter der Kontrolle und Aufsicht der KlassenlehrerInnen stattfindet. In der Oberstufe können diese Gruppenarbeitsräume weiter entfernt und unabhängiger sein.

– Kleinklassenunterricht: Der Unterricht im ergänzenden Angebot, wie zum Beispiel der Stütz- und Förderunterricht, und das Universikum (Unterricht für Begabte) werden in Kleinklassen abgehalten. Dabei werden Klassen übergreifende Gruppen gebildet, welche mit einer Lehrkraft in einem Gruppenraum oder einem Klassenzimmer Unterricht haben.

– «Team-Teaching»: Zwei Lehrkräfte unterrichten gleichzeitig in einem Klas-senzimmer. Beim «Team-Teaching» können diverse Unterrichtsmethoden angewendet werden. Zum Beispiel: Die Klasse kann dazu in zwei Gruppenaufgeteilt (Gruppenunterricht) werden, wobei jede Lehrkraft eine Gruppe betreut. Oder die Schüler arbeiten einzeln, eine Lehrkraft zirkuliert um

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individuelle Unterstützung zu leisten, während die andere Lehrkraft eine Gruppe schwächeren SchülerInnen im Gruppenunterricht betreut.

Grundrissschema Unterrichtsraum nach Funktionsfeldern

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III Der moderne Unterricht

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III Der moderne Unterricht

III

Unterrichtszone In der Unterrichtszone sind die meisten Lehrmittel konzentriert. Dieser Be-reich wird hauptsächlich für den Frontal- und Demonstrationsunterricht ver-wendet. Hier wird auch der primäre Erzählkreis gebildet. Die Unterrichtszone ist zirka 3.0 m bis 3.50 m tief.

Erzählkreis Ein Erzählkreis wird gebildet, indem die SchülerInnen mit ihren Stühlen um die Lehrkraft einen Halbkreis bilden. Durch das Fehlen des Tisches verringertsich sowohl die räumliche als auch die hierarchische Distanz zwischen Leh-rerIn und SchülerIn. Dieser Kreis wird nicht nur beim Erzählen, sondern auchfür Prüfungsbesprechungen oder Singrunden verwendet.Durch das Team-Teaching wird in der 1. und 2. Primarklasse oft ein zweiterErzählkreis um die ZweitlehrerIn gebildet.

Gruppenbereich Der Gruppenbereich ist die Fläche im Klassenzimmer, welche als Ersatz für einzelne Gruppenräume in das Klassenzimmer integriert wird. Der Gruppen-bereich ist für die Gruppenarbeit gedacht und umfasst je nach Klasse 1 bis 3Gruppentische. Dieser Bereich ist auch für «Team-teaching» geeignet. Es istder Lehrkraft freigestellt, wie stark der Gruppenbereich vom Klassenkernmittels Mobiliar getrennt wird. Der Gruppenbereich beträgt im Durchschnittzirka 15 m 2.

Klassenkern Im Klassenkern sind Schülertische platziert. Hier wird die Hauptarbeit im Klassenverband verrichtet, und hier hat jedes Kind «seinen» Tisch und «sei-nen» Stuhl. Der Klassenkern der Primarschule umfasst in der Stadt Zürichnormalerweise 20 bis 24 SchülerInnen. In der Oberstufe kann diese Zahl bisauf 17 fallen.

Arbeitssims Der Arbeitssims kann wahlweise als Ablage oder als Einzelarbeitsplatz ver-wendet werden. Der Arbeitssims ist der hellste Arbeitsplatz im Schulzimmer.Er ist sehr beliebt zum Aufstellen von Aquarien, Topfpflanzen und sonstigenGegenständen. Deshalb ist ein genügend grosser Abstand zwischen Ober-kante Arbeitsfläche und Unterkante Fensterflügel zu beachten! Die Anord-nung des Kabelkanals unter bzw. am Arbeitssims erlaubt auch den Betriebvon Nähmaschinen (Handarbeit).Siehe: Kap. 2.1 / Anforderungen an Unterrichtsräume

Der Arbeitssims ist nicht in erster Linie als Computerarbeitsplatz gedacht!Sollte der Arbeitssims auch als Computerarbeitsplatz konzipiert werden, sosind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:– Die freie Tiefe unter dem Arbeitssims muss mindestens 60 cm messen,

um den PC-Tower (in CPU-Halterung h= 54 cm, t= 54 cm, b= 27 cm) unterzubringen.

– Es ist ein Blendschutz hinter dem Bildschirm vorzusehen, der ca. 40 cm über OK Bildschirm reicht.

Siehe: Merkblatt Mobiliarausrüstung «KITS für kids»

Deckenschiene Die Deckenschiene ermöglicht die freie Platzierung der Projektionswand und des Kartenzugs. Die Projektionswand wird heute hauptsächlich für den Hell-raumprojektor verwendet, weniger für Dias oder Epidiaskop. In Zukunft wirdauch der Videobeamer vermehrt Eingang in die Unterrichtsräume finden.

Der Kartenzug wird für Schulwandbilder und die Moltonfläche verwendet,dient aber hauptsächlich für geographische Karten. Durch die Montage aufder Schiene können diese Lehrmittel auch vor der Korridorwand oder in denGruppenbereich verschoben werden. So kann zum Beispiel eine Gruppe mit

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dem Projektor arbeiten, während der Klassenkern mit der Buchwandtafel arbeitet.Siehe: Kap. 2.1 / Anforderungen an Unterrichtsräume

Klemmschienen Die Klemmschienen sind äusserst nützliche Einrichtungen für den Unterricht: Sie dienen nicht nur dem Aufhängen von Bildern, Plakaten und Schülerarbei-ten, sondern auch als Halterung für Anhängetafeln. Sie werden auf zwei ver-schiedenen Höhen montiert, damit sie auch von kleineren Schülerinnen undSchüler bedient werden können. Sie werden links und rechts der Wandtafelan der Korridorwand und auch an der Rückwand des Klassenzimmers mon-tiert. Siehe: Kap. 2.1 / Anforderungen an Unterrichtsräume

Anhängetafel Diese Kleintafeln haben die ursprüngliche Seitentafel ersetzt. Sie können für Gruppenarbeiten im Klassenzimmer oder in anderen Räumen (Gruppenräu-men, Korridornischen) verwendet werden. Dank der Beschichtung auf derRückseite funktionieren sie auch als Pinwände. Auf der Vorderseite werdensie mit normaler Kreide beschriftet.Siehe: Kap. 2.1 / Anforderungen an Unterrichtsräume

Schulwandbrunnen Der Schulwandbrunnen dient zum Reinigen des Schwammes für die Wandta-fel, aber auch von Pinseln, Gläsern und Händen. Im täglichen Einsatz musseine ganze Klasse innert kurzer Zeit Zugang haben. Damit mehrere Kindergleichzeitig den Schulwandbrunnen verwenden können, muss dieser mög-lichst auf drei Seiten zugänglich sein.Die Abtropftablare über dem Schulwandbrunnen müssen so gross sein, dass24 Wassergläser darauf Platz finden.Siehe: Kap. 2.1 / Anforderungen an Unterrichtsräume

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III Der moderne Unterricht

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Allgemeine Anforderungen

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1.1 Allgemeine Anforderungen an Schulanlagen

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1.1 Allgemeine Anforderungen an Schulanlagen

Grundsätze Das Ziel des Hochbaudepartements der Stadt Zürich ist:

«Gute Bauten statt gute Projekte.»

Schulbauten in der Stadt Zürich müssen– hohe architektonische und städtebauliche Qualitäten aufweisen– kostengünstig und nachhaltig erstellt werden– hohe funktionelle Anforderungen erfüllen.

Als sichtbare und markante Infrastrukturen der öffentlichen Hand prägenSchulbauten das Orts und Stadtbild. Sie schaffen ein Identifikationsmerk-mal für das Quartier und verbinden dieses durch die gemeinsamen Erfah-rungen der Kinder, welche das Gebäude benutzen, bieten aber gleichzeitigauch Raum für Quartieranlässe.

Architektur Das Gebäude ist so zu konzipieren, dass die Architektur den Unterricht und die Gemeinschaftsbildung unterstützt und im Dienste der BenutzerInnensteht. Konzept, Anordnung, Lichtführung, Farben, Materialien und architek-tonischer Ausdruck prägen den Schulalltag mit.Siehe: Pädagogische Anforderungen an Schulbauten des Schul- und Sport-departements

Nach Möglichkeit soll ein Neubau für die Primarstufe nicht mehr als drei Geschosse aufweisen. In dichten städtischen Situationen sind Ausnahmenmöglich. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass genügend Aussenräumezum Bewegen vorhanden und dass diese besonders sorgfältig ausgelegtsind.Siehe: Pädagogische Anforderungen an Schulbauten des Schul- und Sport-departements

Mehrfachnutzung Schulbauten dienen in erster Linie dem obligatorischen und freiwilligen schulischen Angebot, in zweiter Linie der weiteren Öffentlichkeit (Vereineusw.). Wo möglich und sinnvoll sind Mehrfachnutzungen anzustreben.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1. Oktober 1999

Das Gebäude ist in sinnvoll abschliessbare Einheiten aufzuteilen, damit dieöffentlich nutzbaren Räume (insbesondere Turnhallen, Mehrzweckräume, Bibliotheken, Betreuungsräume usw.) auch in der schulfreien Zeit benutztwerden können.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1. Oktober 1999

Flexibilität Der Schulbau muss auf Veränderungen im Betrieb reagieren können und An-passungen an veränderte Raumnutzungen nachträglich zulassen. Spezial-räume sind so zu planen, dass diese zu Unterrichtsräumen umfunktioniertwerden können.

Schulhausneubauten sind auf die Grundeinheit von 80 m 2 (Klassenzimmer inkl. Gruppenbereich) ausgelegt. Die Richtraumgrössen für das Raumpro-gramm betragen 20 m 2, 40 m 2, 80 m 2 oder ein Mehrfaches davon.

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Tragende Klassentrennwände sind zu vermeiden. Die Tragstruktur des Gebäudes muss eine Neueinteilung innerhalb des Rasters erlauben.

Die Funktion des einzelnen Raumes ist ausschliesslich durch seine Ausstat-tung und Möblierung zu definieren. Eine allzu spezifische Ausrichtung aufmomentane Nutzerwünsche ist zugunsten der Polyvalenz – zu vermeiden.

Nachhaltigkeit Es sind bewährte, einfache, kostengünstige Bausysteme, Konstruktionen und Betriebseinrichtungen zu wählen. Es sind pflegeleichte, dauerhafte undstrapazierfähige Materialien zu verwenden, die für ihren Zweck ökonomischund ökologisch sinnvoll sind.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1. Oktober 1999

Die aktuellen Regeln der Baukunst – gemäss geltenden SIA-Normen –sind einzuhalten.

Generell geht die Immobilien-Bewirtschaftung davon aus, dass ein Schulge-bäude in seinem Nutzungszyklus alle dreissig Jahre eine Totalinstandsetzungerfährt. Diese kann gegebenenfalls auch mit Umbauten und Erweiterungenkombiniert werden. Die Gebäude sind so zu konzipieren, dass während die-ses Zeitintervalls keine Eingriffe notwendig sind, die über den normalen lau-fenden Unterhalt hinausgehen.

Tragstruktur, Hülle, Haustechnik und Ausbau sind so zu konzipieren, dass ei-ne sinnvolle Erneuerung im Gebäudezyklus möglich ist. Dies bedeutet:

– einfache, klare Struktur der Statik.– eine Gebäudehülle, welche ohne Eingriffe in die Tragstruktur erneuert

oder ersetzt werden kann.– einfache Haustechnikverteilung mit kurzen Leitungen und vertikalen

Schächten, welche Zugänglichkeit und Flexibilität für Anpassungen bieten.

– Nicht tragende Trennwände zwischen Unterrichtsräumen.– ein Minimum an festen Einbauten.

Bauteile sind funktionsgerecht unter den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, derLanglebigkeit und der Zugänglichkeit zu wählen: Bauteile und Elemente, wel-che stark abgenutzt bzw. beansprucht werden, sind so zu konstruieren, dasssie ohne Beschädigung anderer Teile ersetzt werden können.

Energie Bei Neubauten ist der MINERGIE-Standard zu erreichen. Bei Umbauten und Instandstellungen wird individuell beurteilt, ob Massnahmen zum Erreichendes MINERGIE-Standards sinnvoll sind.

Diese umfassen insbesondere folgende Punkte:– ein gutes Verhältnis von Gebäudeoberfläche zu –volumen,– eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung,– den Einbezug von erneuerbaren Energiequellen.

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1.1 Allgemeine Anforderungen an Schulanlagen

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1.1 Allgemeine Anforderungen an Schulanlagen

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Siehe:– Richtlinien für Gebäudetechnik– Vorgaben der Dokumentation Bauen und Ökologie des Hochbaudepar-

tements

Ökologie Schulbauten sind bezüglich Innenraumklima besonders sensibel. Es sind unter ökologischen und toxikologischen Gesichtspunkten günstige Baukonstruktionen und -materialien mit hohem Anteil an erneuerbaren Rohstoffenund langer Nutzzeit zu wählen.Die Einhaltung dieser Anforderungen wird mittels stichprobenartigen Mes-sungen vor der Übergabe an die BenutzerInnen geprüft.Siehe: Vorgaben der Dokumentation Bauen und Ökologie des Hochbaude-partements.Kontakt: Fachstelle für nachhaltiges Bauen, Amt für Hochbauten

Telekommunikation Alle Unterrichts-, Gruppen- und Spezialräume sowie Lehrerbereich, Biblio-thek und Mehrzweckraum sind mit einer Universellen Kommunikationsverka-belung UKV (EDV und Telekommunikation) auszurüsten. Siehe: Richtlinien Kommunikationsverkabelung für Schulgebäude. Kontakt: IMMO, Telekommunikation

Unterhalt Reinigung und Unterhalt tragen viel zur Nachhaltigkeit von Schulbauten bei. Durch die Wahl geeigneter Materialien und Konstruktionen werden der Auf-wand für die Reinigung sowie der Verbrauch von Reinigungsmitteln – undderen Umweltbelastung – minimiert.

Schulbauten werden sehr intensiv genutzt. Die Beanspruchung durch die Zir-kulation der SchülerInnen ist vergleichbar mit derjenigen einer Kaserne odereines Bahnhofs. Boden- und Wandbeläge haben dieser Tatsache Rechnungzu tragen. Oberflächen, Farben und Beschaffenheit dürfen gegenüber Krat-zern, Flecken oder Verfärbungen weder optisch noch subjektiv empfindlichsein.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

Ausstattung: Das Mobiliar in Schulhäuser wird durch die Immobilien-Bewirtschaftung derStadt Zürich geliefert. Die definitive Möblierung ist daher in enger Zusam-menarbeit mit der Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Sie kann im individuellen Fall von den generellen Raumstandards in diesem Werk abwei-chen.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Abteilung Ausstat-tung/Umzüge

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1.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

Allgemein Qualität und Grösse der Aussenanlagen sind für das Schulklima sowie für die Entwicklung der Kinder von grosser Wichtigkeit.

Die Aussenanlagen sind so zu gestalten, dass diese auch ausserhalb derUnterrichtszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich und benutzbar sind.

Die Umgebungsgestaltung hat einen aktiv erlebbaren Naturbezug zu ermög-lichen und soll altersgerecht ausgelegt werden. Ein Einbezug der BenutzerIn-nen in die Planung und Ausführung ist erwünscht. Zuständig für die Planungist Grün Stadt Zürich.Siehe: Broschüren der Grün Stadt Zürich zum Thema «Natur ums Schulhaus»Kontakt: Grün Stadt Zürich, Planung und Bau, Kundenbereich Schulgrün,Spielplätze, Gemeinschaftszentren

Landbedarf Generell ist bei Quartierplanverfahren und Projektentwicklung von Neubau-ten ein den Anforderungen an die Umgebungsgestaltung genügendes Arealauszuscheiden.

Jede neu geplante Schulanlage hat genügend Ausbaureserven aufzuweisen,um zusätzliche Klassen samt Spezial- und Nebenräumen sowie Aussenanla-gen erstellen zu können.

In innerstädtischen Verhältnissen muss situationsgerecht geplant werden.

Entwässerung Beim Bau von Flachdächern sind diese – wo technisch und wirtschaftlich zu-mutbar – zu begrünen. Siehe: BZO Art. 11.1

Regenwasser ist grundsätzlich auf dem Areal versickern zu lassen. Vor derProjektierung sind Untersuchungen über die geologischen und hydrologi-schen Verhältnisse des Baugrunds, Altlasten sowie allfällige Immissionen(Elektrosmog, Lärmemissionen usw.) auf dem Grundstück einzuholen.

Anlagen für die Retention/Versickerung des Regenwassers sind, wenn mög-lich und sinnvoll, mit einer Platzentwässerung zu kombinieren, welche denSchülerinnen und Schülern das Spiel mit dem Regenwasser ermöglicht.

Die Versiegelung des Bodens ist zu minimieren. Generell kann bei günstigengeologischen Verhältnissen und entsprechendem Terrain die ganze Areal-fläche – mit Ausnahme von Gebäude und Hartplatz – mittels wasserdurch-lässigen Belägen unversiegelt gestaltet werden.

Bei Umbauten ist zu prüfen, ob versiegelte Flächen wieder wasserdurchläs-sig gestaltet werden können.

Verkehrssicherheit Auf Schulanlagen sind Fuss- und Fahrverkehr konsequent zu trennen. Dies gilt auch für Velowege.

Bei Zugängen zur Schulanlage ist auf die Verkehrssicherheit zu achten. Mas-snahmen sind in Zusammenarbeit mit Verkehr Stadt Zürich zu planen.

Sofern das Einzugsgebiet durch wichtige Verkehrsachsen oder Bahnlinienzerschnitten ist, sind die Fahrbahnübergänge wirkungsvoll zu schützen.

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1.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

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1.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

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Parkierung Veloabstellplätze sind für LehrerInnen aller Stufen und für Oberstufenschüle-rInnen vorzusehen. Diese sind an möglichst gut einsehbaren Stellen zu plat-zieren. Überdachungen sowie ein effektiver Schutz gegen Vandalismus undDiebstahl sind ebenfalls vorzusehen. Es ist sinnvoll, Lehrerveloabstellplätzein Primarschulanlagen mit den betrieblich bedingten Unterständen (für Aus-sengeräte, Container, usw.) zusammenzulegen.Kontakt: Tiefbauamt der Stadt Zürich, Velobeauftragter

Autoparkplätze können ausserhalb der Unterrichtszeit Sportvereinen und an-deren Fremdnutzern zur Verfügung gestellt werden. Generell gilt: Pro Klas-senzimmer ein Parkplatz; die örtlichen Mehr bzw. Minderkorrekturen desTiefbauamtes der Stadt Zürich sind anzuwenden. Zusätzlich zu den Lehrer-parkplätzen ist für den Hauswart bzw. die Hauswartin ein fester Parkplatz zuplanen. Besucherparkplätze können auch von Lieferanten benutzt werden.Kontakt: Tiefbauamt der Stadt Zürich, Fachbereich Baukoordination, Kompe-tenzzentrum Baugesuche.

Behindertengerechte Parkplätze sind zwingend vorzusehen und deren stu-fenlose Verbindung zum Lift oder Haupteingang der Schule sicherzustellen.Siehe: Merkblatt «Schulbauten» der schweizerischen Fachstelle für behinder-tengerechtes Bauen

Da Lehrkräfte zeitweise auch abends im Vorbereitungsraum und/oder inihren Klassenzimmern arbeiten, ist der Weg zum Parkplatz bzw. zum Velo-abstellplatz aus Sicherheitsgründen gut zu beleuchten.

Erschliessung Schulbauten sind als öffentliche Bauten grundsätzlich behindertengerecht zu gestalten. Dies gilt auch für die Umgebung. Die Rollstuhlgängigkeit der Anla-ge erleichtert zudem die Anlieferung von Material sowie die Pflege der Anla-ge mittels Maschinen (Schneepflug, Rasenmäher usw.)Siehe: Merkblatt «Schulbauten» der schweizerischen Fachstelle für behinder-tengerechtes Bauen

Gebäudeumfeld Die Fassadenreinigung von Schulbauten wird generell mit einem Skyworker (Hebebühne) durchgeführt. Der Vorteil ist, dass Verglasungen fest und ohneReinigungsflügel geplant werden können. Dazu sind folgende Rahmendbe-dingungen einzuhalten:– Entlang der zu reinigenden Fassade muss ein Bereich von mindestens

3.50 m Breite von der Fassade weg befahrbar sein. – Dieser Bereich muss eine Last von mindestens 3.5 t Nutzlast tragen

können.

Falls dies nicht möglich ist, müssen die Fenster (mit Schlüssel oder Schrau-ben gesichert) zu Reinigungszwecken geöffnet und beidseitig gereinigt wer-den können.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

Aussenanlagen Die Aussenanlagen setzen sich insbesondere aus den Bereichen Pausen-fläche, Hartplatz und Spielwiese zusammen. Dazu kommen die jeweiligenAussenanlagen für Kindergärten und Betreuung.

Aussenanlagen sollten nicht im Schattenbereich des Gebäudes stehen. DiePausenflächen werden hauptsächlich morgens und nachmittags benutzt, dieAussenanlagen der Betreuung hauptsächlich am späteren Nachmittag, jeneder Kindergärten hauptsächlich am Morgen.

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Nach Möglichkeit ist in allen Bereichen eine schattenspendende Bepflan-zung vorzusehen.

Pausenplatz Die Pausenfläche dient eher dem ruhigen Aufenthalt.

Eine Gliederung der gesamten Pausenplatzfläche – durch Grünbereiche,Trockenmauern und Niveausprünge – in kleinere Zonen ist anzustreben. Sitz-gelegenheiten in Form von Baumstämmen oder Sitzmauern sind erwünscht. In gemischten Schulanlagen sind die Pausenflächen nach Altersstufen zugliedern. Kinder der Primarstufe brauchen Bewegungs-, Spiel- und Rück-zugsräume. Die OberstufenschülerInnen benötigen eher Räume für das Pfle-gen von sozialen Kontakten in grösseren und kleineren Gruppen.

Ein Teil der Pausenfläche ist unter Vordächern, Loggien oder Unterständenzu planen.

Sportplatz Der Sportplatz (Allwetterplatz) dient dem aktiven Spiel (Ballspiele/Skaten). Optimal ist eine Fläche von 30.0 m x 50.0 m. Ausstattung und Belag sind mitdem Sportamt der Stadt Zürich zu vereinbaren.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1.Oktober 1999

Sportplätze werden am Wochenende und am Abend auch durch die Quar-tierbevölkerung genutzt. Der Sportplatz ist auf dem Areal so zu platzieren,dass die Emissionen die umliegenden Wohnbauten möglichst wenig bela-sten.

Spielwiese Die Spielwiese ist ein wichtiger Ort für die Schule und das Quartier. Da auch die Spielwiese am Abend und an Wochenenden benutzt wird, ist sie so zuplatzieren, dass die Emissionen die umliegenden Wohnbauten so wenig wiemöglich belasten.

Die Spielwiese ist im optimalen Mass von 45.0 m x 90.0 m zu planen. DasMinimalmass beträgt 30.0 m x 60.0 m.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1. Oktober 1999

Spielwiesen werden intensiv genutzt. Der Aufbau und die Drainage habender intensiven Nutzung Rechnung zu tragen.

Spielplätze und Spielplätze und Spielgeräte sind in Zusammenarbeit mit Grün Stadt Zürich–geräte zu planen. Dabei sind die BfU-Richtlinien und die gültigen Normen (z.B. SN

EN 1176) einzuhalten.Siehe: Qualität der Freiräume an Schulen, Kindergärten und Horte, Grün Stadt Zürich, Juni 2002

Kindergarten Die Aussenanlage eines Kindergartens ist ein klar definierter Bereich, wel-cher ausschliesslich für die Kinder dieser Altersstufe konzipiert und so zuplatzieren ist, dass der Unterricht der anderen Schulstufen nicht gestörtwird. Es ist eine Abschrankung von min. 1.0 m Höhe zum öffentlichen Grundals Schutz vor äusseren Einflüssen (Hunde, Dritte usw.) vorzusehen. Inner-halb der Schulanlage kann auf einen Zaun verzichtet werden, wenn derPerimeter auf andere Weise (z.B. Sitzmauer, Geländesprung, Hecke usw.)klar markiert wird.Der Kindergartenaussenbereich ist über die Garderobe/Korridorzone desKindergartens zu erschliessen. Sie ist auch nicht direkt vom Pausenplatzoder vom öffentlichen Raum zu erschliessen. Da Kindergärten hauptsächlich

20/21Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

1.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

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1.2 Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

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am Morgen benutzt werden, ist die primäre Ausrichtung des Aussenraums inden Sektor Süd/Ost des Gebäudes anzustreben.

Mehrere Kindergärten können eine kombinierte Aussenanlage gemeinsambenutzen. Diese muss jedoch so gegliedert sein, dass jede Kindergarten-klasse die Anlage gleichzeitig aber unabhängig voneinander nutzen kann.

Kindergartenaussenanlagen sind in folgende Teilbereiche zu gliedern (dieFlächenangaben beziehen sich auf eine Kindergarteneinheit):– Wiese oder Rasenplatz, so dimensioniert, dass ein Kreis von 10.0 m

Durchmesser gebildet werden kann.– Hartplatz von mindestens 75 m 2, wovon ca. 1/3 gedeckt– Sand/Kiesanlage von 15 – 20 m 2 mit Wasserstelle– Pflanzenbeet von 10 – 20 m 2, von mehreren Seiten zugänglich

Übrige Aussenanlage: Bäume und Sträucher zum Verstecken, Kletterbaum,Rutschbahn, Holzrugel und Baumstämme zum Spielen usw.Siehe:– Richtlinien für den Bau von Kindergärten des Verbandes Kindergärtner-

Innen Schweiz– Qualität der Freiräume an Schulen, Kindergärten und Horten,

Grün Stadt Zürich, Juni 2002

Betreuung Die Aussenanlagen für die Betreuung sind ähnlich wie der Pausenbereich der Primarstufe zu gestalten. Sie sind im Blickfeld der Betreuungsräume zu plat-zieren und dürfen den Unterricht der Schulanlage nicht stören. Wenn dieseVorgaben eingehalten werden, sind sie mit den Aussenanlagen der zu Schulekombinieren.

Die Aussenanlagen der Betreuung sind in folgende Teilbereiche zu gliedern:– Spiel- und Sitzbereich mit Geräten 100 m2

– Wiese 100 m 2

– Sand/Kiesanlage von 15 – 20 m2 mit WasserstelleTische und Bänke zum Lesen/Aufgaben machen im Freien, vom Spiel- undPausenplatz abgewandt und vor Lärm abgeschirmt.

Unterhalt Der Unterhalt der Aussenanlagen wird durch die Hauswartung und Grün Stadt Zürich arbeitsteilig besorgt. Generell gilt: Hartflächen werden durch dieHauswartung, Grünflächen durch Grün Stadt Zürich gepflegt und unterhalten.In Wohnsiedlungen sind Ausnahmen möglich.Kontakt: Grün Stadt Zürich, Planung und Bau, Kundenbereich Schulgrün,Spielplätze, Gemeinschaftszentren.

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1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

Behinderte Schulbauten sind als öffentliche Bauten grundsätzlich behindertengerecht zu gestalten. In Neubauten sind sämtliche Schulräume zwingend behinderten-gerecht zu erschliessen.Siehe: Merkblatt «Schulbauten» der schweizerischen Fachstelle für behinder-tengerechtes Bauen, § 239 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz

Für Sonderschulen gelten überdies die erhöhten Anforderungen und Aufla-gen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.Kontakt: Objektverantwortliche Sonderschulen, Immobilien-Bewirtschaftungder Stadt Zürich oder Fachleitung Heilpädagogischer Förderunterricht, Schul-und Sportdepartement

Bei Umbauten ist generell für jeden Unterrichtstyp mindestens ein Schul-raum behindertengerecht zu erschliessen sowie der ganze Turnhallen- undder Gemeinschaftsbereich. Die geeigneten Massnahmen sind in Absprachemit den zuständigen Behörden zu bestimmen.

Eingänge Im gemeinsamen Bereich ist eine Eingangshalle vorzusehen, welche als Foy-er dienen kann. Im Rahmen der feuerpolizeilichen Vorschriften ist diese Halleso zu gestalten, dass sie der Schule als Ausstellungs- und Versammlungs-raum sowie für den Aufenthalt und als gedeckte Pausenfläche dienen kann.Dieser Eingang ist der Haupteingang der Schulanlage, und ist so zu gestal-ten, dass er von Dritten als solches zu erkennen ist.

Bei gemischten Anlagen sind pro Bereich und Altersstufe (Kindergarten, Pri-marschule, Oberstufe, Betreuung) eigene klare, identifikationsfördernde Ein-gangssituationen zu schaffen, auch wenn im gemeinsamen Bereich ein klarerHaupteingang für die Gesamtanlage geschaffen wird. Diese Eingänge sindwichtig für die Orientierung auf der Anlage sowie für die Zuordnung der Aus-senanlagen.

Gewisse Bereiche der Schule werden auch ausserhalb der Schulzeiten(während Ferien, Wochenenden, Abenden) benutzt. Diesen unterschiedli-chen Benutzungszeiten ist beim Erschliessungskonzept Rechnung zu tra-gen. Es werden folgende Erschliessungsbereiche unterschieden:

– Unterrichtsbereich der Primarstufe– Unterrichtsbereich der Oberstufe– Kindergartenbereich– Gemeinsamer Bereich: Foyer, Mehrzweckraum, Bibliothek– Turnhalle mit Nebenräumen und Infrastruktur– Betreuung

Die Dimensionen der Eingangstüren und deren Mechanik (Schliesser, Griff-höhen usw.) haben dem Entwicklungsstand der SchülerInnen Rechnung zutragen.

Windfänge sind nicht vorgeschrieben, da diese betrieblich problematischund energetisch nicht notwendig sind. Schulhauseingänge sind hingegen mitSchmutzschleusen auszurüsten.

22/23Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

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1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

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Lift Neben der Behindertengängigkeit wird der Lift auch für den Transport von Waren und Möbeln im Schulhaus verwendet. Vor allem in Bauten, in denensich die Lager im Untergeschoss befinden, müssen Waren wie Putz- undSchulmaterial schnell und effizient angeliefert werden. Daher muss ein Liftnicht nur einem Rollstuhl, sondern auch einem Handhubwagen mit Europa-lett Platz bieten.Siehe: Merkblatt «Schulbauten» der schweizerischen Fachstelle für behinder-tengerechtes Bauen

Minimum AnforderungSN 521500 IMMO

Liftkabinenmass in Schulbauten 1.40 m x 1.10 m 1.40 x 1.20 mMinimales Türmass 0.80 m i.L. 0.9 m i.L.

Der Lift ist nicht für den Transport von SchülerInnen gedacht und wird des-halb mit einem Schlüssel bedient. Die Bedienungselemente sind 0.85 m bis1.10 m über fertig Boden zu installieren.

WC-Anlagen Für Knaben und Mädchen sind getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Diese sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unter-teilen.Minimalanforderungen für ein kompaktes Schulgebäude sind pro zwei Klas-sen je ein Klosett für Mädchen und für Knaben. Für jede weitere Einheit istbei den Knaben 1 Klosett oder Schnabelpissoir vorzusehen.

Da Schulanlagen zum Teil aus mehreren Trakten mit unterschiedlichen Öff-nungszeiten bestehen, sind in diesen zusätzliche WC vorzusehen, vor allemim Bereich des Mehrzweckraums und der Turnhalle sowie im Betreuungsbe-reich, welcher auch nach Schulschluss belegt ist.

Behinderten-WC sind im Minimalmass von 1.65 m x 1.80 m als neutrale (uni-sex) Einheit möglichst zentral in der Schulanlage zu platzieren. Das Behin-derten-WC dient auch als LehrerInnen-WC. Bei Schulanlagen mit mehrerenGebäudetrakten ist pro Gebäude ein Behinderten-WC zu planen.

Kindergartenbereiche sind ebenfalls mit eigenen WC-Anlagen auszustatten.

Montagehöhen für Sanitärapparate in Schulanlagen:OK WC KDG/GS: + 0.40 m PS: + 0.40 m OS: + 0.40 mOK Pissoir KDG/GS: keine PS: + 0.55 m OS: + 0.55 mOK Lavabo KDG/GS: + 0.70 m PS: + 0.80 m OS: + 0.80 m

WC-Anlagen sind mechanisch zu entlüften. Mechanische Entlüftungen sindgenerell über Dach zu führen. Ausnahmen – zum Beispiel bei Umbauten –sind mit UGZ (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) zu vereinbaren.

Die Ausstattung der WC-Anlagen ist für Schulbauten standardisiert und wirdvon der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert.

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Sämtliche Gegenstände können wahlweise in weiss oder CNS geliefert werden:

– Hygienebehälter – WC-Besen und Halter– WC-Rollenhalter – Seifenspender– Papierfalttücherhalter – Handtuchautomaten– Kehrichtkübel

Boden und Wände der WC-Anlagen sind mit einem glatten, unporösen Belagzu verkleiden, welcher rutschfest, alkali- und säurebeständig ist. DieserWandbelag ist mindestens auf Türhöhe, besser bis an die Decke zu ziehen.Der Fugenanteil von Wand- und Bodenbelägen ist zu minimieren.

Korridore Korridore als reine Erschliessungsräume sind zu vermeiden. Statt dessen ist im Rahmen der feuerpolizeilichen Vorschriften nach Lösungen zu suchen,welche eine Nutzung dieser Räume zum Beispiel als Ausstellungsraumund/oder Nischen und als Einzel- und Gruppenarbeitsplätze ermöglichen.

Korridore sind nach Möglichkeit mittels Tageslicht zu beleuchten. Sie sindBewegungs- und Begegnungsraum. Korridore sind so zu planen, dass stufengerecht Garderobenschränke, Sitz-bänke und Finkengestelle vor den Klassenzimmern aufgestellt werden kön-nen ohne die Zirkulation zu stören. Im Treppenhausbereich sind keine sol-che Einbauten zugelassen.

Oberstufe: Garderobenschränke nicht brennbar, abschliessbar,0.30 m breit x 0.50 tief, 0.90 m hoch, 2-hoch angeordnet

Primarstufe: Sitzbänke, zirka 6 m’ pro Klassenzimmer, 0.40 cm tief, OK nach Altersstufe (Primarstufe + 0.42 m, Kindergar-ten + 0.35 m) mit Klapprost unter Sitzfläche.

Kleiderhaken sind in stufengerechter Höhe zu montieren:Oberstufe: + 1.60 mPrimarstufe: + 1.40 mKindergärtner: + 1.20 m

Korridore sind in robusten, nicht-brennbaren Materialien auszuführen. DieBöden sind mit einem strapazierfähigen, rutschfesten Belag aus nicht-saug-fähigem, säure- und alkalibeständigem Material zu belegen, welcher wederoptisch noch subjektiv schmutzempfindlich und einfach zu reinigen ist.

Wegen des Einsatzes von Reinigungsmaschinen ist in den Korridoren derSockelbereich bis min. 8 cm Höhe gegen mechanischen Einfluss zu schüt-zen. Die Fuge zwischen Wand und Boden ist gegen Eindringen von Wasserabzudichten. Höhensprünge in den Geschossebenen sind zu vermeiden.Radiatoren und Konvektoren sind mindestens UK 15 cm ab OK Boden zumontieren.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

In den Korridoren ist alle 20 m eine Steckdose für Reinigungsmaschinen vor-zusehen.

24/25Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

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1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

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Treppenanlagen Treppenanlagen sind über ein volles Geschoss mit Zwischenpodesten zu versehen, vor allem bei geraden Treppenläufen.Siehe: Dokumentation BFU: Treppen in Wohnbauten und öffentlichen Gebäu-den

Treppenanlagen sind gut zu belichten. Geländer haben den gültigen Normendes SIA zu entsprechen.

Treppenstufen sind in einem robusten, nicht-brennbaren, rutschfesten Belagaus nicht saugfähigen, säure- und alkalibeständigem Material zu gestalten,welches weder optisch noch subjektiv schmutzempfindlich und einfach zureinigen ist.

Im Treppenhaus ist pro Geschoss eine Steckdose für Reinigungsmaschinenanzubringen.

Orientierung Die Orientierung im Gebäude ist mittels einer klaren Führung zwischen iden-tifizierbaren Orten anzustreben. Die Orientierung im Gebäude und die Identi-fikation des Standorts im Ganzen ist wichtig für das Sicherheitsempfindender Kinder sowie für BesucherInnen.

Das Erschliessungssystem des Schulgebäudes hat auf die Altersstufe derBenutzerInnen Rücksicht zu nehmen. Jüngere Kinder brauchen eher das Ge-fühl von Übersichtlichkeit und Geborgenheit als Oberstufenkinder, welchesich mit komplexeren Raumabfolgen auseinander setzen können.

Grosse Anlagen sind in überschaubare Einheiten zu gliedern.

Türen Türen zu Unterrichtsräumen sind generell T30, 1.0 m breit, in Fluchtrichtung öffnend und schwellenlos zu gestalten. Falls sich die Türe in einer Nischebefindet, muss diese vor der Türe korridorseitig eine Breite von mindestens1.60 m aufweisen. Siehe: Merkblatt «Schulbauten» der schweizerischen Fachstelle für behinder-tengerechtes BauenKontakt: Feuerpolizei, Schutz & Rettung der Stadt Zürich

Putzräume Generell ist pro Geschoss und Trakt ein abschliessbarer Putzraum von min-destens 5 m 2 Bodenfläche vorzusehen. Putzräume sind generell auch inkompakten Schulbauten mit guten Liftverbindungen vorzusehen, jedochkann das Ausmass reduziert werden.

Der Putzraum hat zudem folgende Installationen aufzuweisen:– Bodenablauf (Ablaufrohr Ø 10 cm) mit Rost, OK bodeneben– Ausguss (OK max. 0.60 m) sowie Warm- und Kaltwasseranschlüsse sind

mit Handrädern auszurüsten. Die Armaturen sind so anzuordnen, dass zwischen der OK des Ausgusses und der UK der Batterie mindestens 0.40 m Platz ist.

– Eine Steckdose bei LichtschalterDer Putzraum ist über die Fassade natürlich oder künstlich zu lüften.

Die Türe ist 0.90 m im Licht, schwellenlos und nach aussen öffnend anzu-ordnen.Der Raum muss so proportioniert sein, dass ein Putzwagen (1.00 m x 0.80 m)darin deponiert und ein bis zwei Gestelle gemäss Standardprogramm IMMOinstalliert werden können.

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Der Boden und die Wände haben robust, glatt, nicht saugfähig, säure- undalkalibeständig zu sein. Der Fugenanteil ist zu minimieren. Der Sockelbereichist bis min. 8 cm hoch gegen mechanischen Einfluss zu schützen. Die Fugezwischen Wand und Boden ist gegen Eindringen von Wasser abzudichten. Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

Einrichtung: Spiegel, Garderobenhaken. Handtuchhalter und Seifenspenderwerden durch die Immobilien-Bewirtschaftung geliefert.

Ausstattung: 1– 2 Gestelle (h =1.85 h) 1.03 m x 0.40 mSchrank (Typ....) h=1.90 m 1.10 m x 0.45 m

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1.3 Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Unterrichtsräume

Page 30: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.1 Unterrichtsräume

Rauminhalt Ein Unterrichtsraum ist so zu dimensionieren, dass sich mindestens 6 m3

Rauminhalt und mindestens 2.5 m2 Bodenfläche pro SchülerIn ergeben. Inbestehenden Gebäuden kann nach Rücksprache mit dem kantonalen Hoch-bauamt von diesen Werten abgewichen werden.

In Neubauten ist eine minimale Raumhöhe von 3.0 m im Licht zu planen. Diemaximale Raumtiefe bei einseitiger Belichtung für Unterrichtsräume beträgt7.5 m inkl. Schränke. Siehe: Kantonale Richtlinien für Schulbauen vom Oktober 1999

Quadratische Unterrichtsräume haben sich für die modernen Unterrichtsme-thoden als ungeeignet erwiesen, da sie die Aufteilung der Klasse in Arbeits-gruppen erschwert. Der Unterrichtsraum muss so proportioniert sein, dassverschiedene Anordnungen der Schülertische möglich sind.Siehe: Kap.11/ Der Moderne Unterricht

Untergeschosse Unterrichtsräume, welche für mehr als ein halbes Tagespensum von Schüle-rInnen und/ oder LehrerInnen benutzt werden, dürfen max. 70 cm unter demangrenzenden Terrain liegen.Abweichung von kantonalen Richtlinien für Schulbauen vom Oktober 1999

Untergeschossräume sind grundsätzlich als Nebenräume der Schulanlage zuverwenden, insbesondere für Archive, Lager, Sammlungen, Haustechnik usw.

Belichtung Sämtliche Unterrichtsräume sind mit Tageslicht zu belichten.

Die Fensterfläche der Unterrichtsräume, gemessen über Tischhöhe (80 cm ab Boden), hat im Mauerlichtmass 20% der Bodenfläche zu be- tragen. Die Fassaden aller Unterrichtsräume sind mit einem Öffnungs-anteil von mindestens 5% der Bodenfläche auszurüsten.

Die maximale Raumtiefe für Unterrichtsräume beträgt bei einseitiger Belich-tung 7.50 m inkl. Schränke. Bei Raumtiefen grösser als 7.50 m sind zusätzli-che natürliche Lichtquellen anzuordnen; anderenfalls ist die Raumhöhe umder Mehrtiefe zu vergrössern und die Fensterfläche entsprechend anzupas-sen. Über die Fassade vorstehende Gebäudeteile, die den Lichteinfall beein-flussen, sind zur Raumtiefe hinzuzurechnen.Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1.Oktober 1999

Um das Tageslicht so weit wie möglich in den Raum zu bringen und dieKunstlichtbeanspruchung zu minimieren, sind Fensteröffnungen nach Mög-lichkeit ohne Sturz bis an die Decke zu führen.

Lichteinfall von vorne (Buchwandtafelseite) ist unzulässig. Siehe: Schulbaurichtlinien Kanton Zürich vom 1.Oktober 1999

Die künstliche Belichtung hat in Unterrichtsräumen eine mittlere Nennbe-leuchtungsstärke von 500 Lux auf der Arbeitsfläche zu erreichen. Diese Be-leuchtung hat blendfrei und möglichst gleichmässig zu erfolgen, damit dieFlexibilität in der Möblierung gewährleistet ist. Im Allgemeinen ist eine Direkt-/Indirektbeleuchtung anzustreben.Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik

2.1 Unterrichtsräume

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Page 31: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

30/31Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.1 Unterrichtsräume

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Beschattung Die Fenster sind mit einem Sonnen- und/oder Blendschutz aus Stoff- oder Lamellenstoren sein. Auf jeden Fall ist in den Unterrichtsräumen eine Vorhangschiene für die Ver-dunkelung vorzusehen.Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik

Lärmschutz Die Schulbauten sind so zu planen, dass sie vor Emissionen und Immissio-nen geschützt sind. In urbanem Umfeld können der MINERGIE-Standard(höherer Isolationswert und Zwangslüftung) und Schallschutzfenster die In-nenräume schützen.

Akustik Die Trennwände der Unterrichtsräume sind nichttragend zu planen, mit einem Schalldämmwert von 52 dB D’nT,w*Siehe: SIA 381

Unterrichtsräume sind akustisch so zu planen, dass auch Kinder mit nochnicht voll entwickeltem Stimmapparat für die Lehrkraft und andere Schüle-rInnen hörbar sind. Gute Erfahrungen sind mit Akustikmassnahmen an Wän-den und an Decken entlang der Wände erreicht worden, wobei der Decken-spiegel als Reflexionsfläche frei bleibt. Es ist auch damit zu rechnen, dassder Standort der Lehrkraft nicht fix definiert ist, und dass die Lehrmittel –ausser die Buchwandtafel – im Laufe des Tages verschoben werden.

Gemeinschaftsräume (z.B. Mehrzweckraum) – und wenn diese ins Foyererweiterbar sind, auch das Foyer – sind ebenfalls akustisch sorgfältig zu ge-stalten, da diese für musikalische Anlässe, Theater und Versammlungen ver-wendet werden.

In Schulanlagen sind folgende Nachhallzeiten einzuhalten:Unterrichtsräume: 0.6s – 0.8sSchulschwimmbäder1: 1.2s – 1.5sTurnhallen1: 2.0s – 2.5sMehrzweckräume: 1.0s – 1.5sMusikzimmer (mittels Vorhängen veränderbar): 0.34s – 0.84sMEZ (mittels Vorhängen veränderbar): 0.34s – 0.84sMensa: 0.8s – 1.2sBetreuungsräume: 0.8s – 1.0sGarderoben/Korridore: 0.6s – 0.8s

1 Siehe: Magglinger Norm 201

Installationen Die Vorgaben für die Gebäudeinstallation sind in den Richtlinien für Gebäu-detechnik der Stadt Zürich und in den Richtlinien Kommunikationsverkabe-lung für Schulgebäude im Detail festgehalten. Die in den Raumblättern ein-getragenen Angaben sind als Arbeitshilfe für die Planenden gedacht.

Die Installationen in den Unterrichtsräumen sind so anzuordnen, dass eineUnterteilung des Raumes ohne bauliche Massnahmen an den Installationenmöglich ist. Nachträgliches Umkabeln bzw. Verkabeln von Leerrohren, Um-programmieren von MSRL-Anlagen usw. sind als Anpassungsmassnahmenvertretbar.

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2.1 Unterrichtsräume

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Die Haustechnikplanung darf nicht mit Einbauschränken rechnen und muss ihre Leitungsführung entsprechend gestalten.

Elektroinstallationen:– Kabelkanal im Arbeitssims entlang der Fassade mit 4 Dreifachsteckdosen

und 4 UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (Leerrohre auch bei Blindtüren)– Schlüsselschalter mit Kontrolllampe im Korridor (wo in den Raumblättern

nicht erwähnt, sind Leerrohre vorzusehen)– Wandtafelbeleuchtung– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Gongstandort, möglichst oberhalb des Eingangsbereichs

Der Werkraum, die Werkstätten und der Handarbeitsraum sind mit zentra-len Schlüsselschaltern zur Stilllegung der Maschinen auszustatten. Der Schlüsselschalter ist an der Hauptschaltfläche neben der Türe anzuord-nen. Es ist sinnvoll, bei allen Unterrichtsräumen entsprechende Leerrohre vorzusehen.

Schulwandbrunnen:Der Schulwandbrunnen ist für alle Unterrichtsräume standardisiert und ist imNormalfall an der Korridorwand zu montieren. Er kann an der Klassenzim-mertrennwand montiert werden, wenn dadurch die Flexibilität in der Raum-einteilung nicht eingeschränkt wird. Auf jeden Fall muss er von drei Seitenfür Kinder zugänglich sein, um den Andrang bei gleichzeitiger Verwendung(z.B. Pinselreinigen) zu minimieren.Es sind ausschliesslich Schulwandbrunnen aus säure- und laugenunemp-findlichen Materialien zu wählen.

Schulwandbrunnen– mit Doppelbecken

und Überlauf, 0.90 m x 0.45 m OK + 0.65 (KDG/GS), OK + 0.80 m (PS/OS)

– 2 Wandarmaturen OK + 0.80 (KDG/GS), OK + 0.95 m (PS/OS)

– Spritzschild OK min. + 1.60 m– 2 Tropftablare für Wassergläser OK min. + 1.20 m (KDG/GS),

OK min. + 1.60 m (PS/OS)

Die meisten Unterrichtsräume sind nur mit Kaltwasser ausgerüstet. In bestimmten Räumen wird jedoch funktionsbedingt Warm- und Kaltwasser benötigt. Um Flexibilität zu gewährleisten, kann Warmwasser vor Ort durch einen Boiler in einem Möbelelement unter dem Schulwandbrunnen erzeugt, oder von einem Warmwasserverteilnetz bezogen werden. Die Lösung hängt vom Konzept des Gebäudes ab.

Page 33: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

32/33Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.1 Unterrichtsräume

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Ausbau Unterrichtsräume sind als Schulwerkstätten zu verstehen. Die Materialwahl hat dieser Nutzung zu entsprechen. Einzelne Bauteile müssen entweder ro-bust oder einfach und günstig zu ersetzen sein.

Der Boden ist mit einem robusten, rutschfesten Belag zu belegen.Da währenddes Unterrichts unter anderem auch mit Wasser und Farben gearbeitet wird,muss er gegen Nässe unempfindlich und einfach zu reinigen sein. Die Ober-fläche, Farbe und Beschaffenheit darf weder optisch sensibel gegenüberKratzer, Flecken oder Verfärbungen noch subjektiv schmutzempfindlich sein.

– Wegen des Einsatzes von Reinigungsmaschinen ist der Sockebereich der Wand bis mindestens 0.08 m Höhe besonders gegen mechanischen Ein-fluss zu schützen.

– Wegen der Nassreinigung ist der Anschluss Wand/Boden gegen Eindrin-gen von Wasser abzudichten.

– Radiatoren und Konvektoren sind mindestens UK 0.15 m ab OK Boden zumontieren.

Die Wände der Unterrichtsräume werden im täglichen Gebrauch oft mitStecknadeln, Klebband oder anderen Montagematerialien traktiert und sinddaher mit einer pflegeleichten Oberfläche mit abwaschbarem Anstrich zu be-handeln. Der Finish muss dieser intensiven Nutzung Rechnung tragen.

Die Decke sollte möglichst hell sein, vor allem wenn eine direkt/indirekt Be-leuchtung zum Tragen kommt.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

Einrichtung BuchwandtafelIn allen Unterrichtsräumen sind dieselben Buchwandtafeln zu installieren:– 3.00 m breit x 1.20 m hoch, 6-teilig, magnethaftend, verschiebbar mit

0.90 m Hub.

ArbeitssimsArbeitssimse sind wegen ihrer Nähe zu den Fenstern und ihrer Nutzung alsArbeitsplätze abwaschbar, nicht saugfähig und glatt zu planen. Fassadenele-mente, die geöffnet werden können, sind so zu planen, dass der Bereich biszu 0.30 m über der Arbeitsfläche nicht durch diese beweglichen Elementebeeinträchtigt wird.

Bei Umbauobjekten kann auf den Einbau von festen Arbeitssimsen verzich-tet werden. Wo es die Platzverhältnisse zulassen, können bewegliche Mö-belelemente diese Funktion übernehmen.

Der Arbeitssims ist nicht in erster Linie als Computerarbeitsplatz gedacht!Sollte der Arbeitssims auch als Computerarbeitsplatz konzipiert werden, sosind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:– Die freie Tiefe unter dem Arbeitssims muss mindestens 0.60 m messen,

um den PC-Tower (in CPU-Halterung h= 0.54 m, t= 0.54 m, b= 0.27 m) unterzubringen.

– Es ist ein Blendschutz hinter dem Bildschirm vorzusehen, der mindestens 0.40 m über die OK des Bildschirmes reicht.

Siehe: Merkblatt Mobiliarausrüstung «KITS für kids»

Page 34: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.1 Unterrichtsräume

2

Anforderungen an den Arbeitssims:Höhe: Kindergarten/Grundstufe: OK + 0.55 m

Primar/Oberstufe: OK + 0.70 mTiefe: min. 0.50 m Traglast: min. 150 kg/m1

Deckenlaufschiene– mit Kartenzug. Kartenzüge sind individuell nach Raumfunktion und Unter-

richtstufe zu bestücken.– mit Projektionswand 1.80 m x 1.80 m, weiss , verschieb-, dreh- und kipp-

bar.

Klemmschienen– Je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und seitlich der

Wandtafel, OK 2.00 m und OK 1.50 m. – Zwei Anhängetafeln 1.20 m x 0.80 m, Rückseite als Pinwand ausgebildet,

zu Klemmschienen.

Grundrissschema Standardunterrichtsraum

Page 35: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

34/35Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.2 Klassenzimmer

2

2.2 Klassenzimmer

Funktion Das Klassenzimmer ist die räumliche Grundeinheit des Unterrichts sowie des Schulgebäudes und bietet den Schwerpunkt des Unterrichtsangebotes.Gleichzeitig bildet das Klassenzimmer den Bezugspunkt für die Orientierungdes Kindes im Schulhaus, in räumlicher wie in psychologischer Weise.

Für die Benutzenden ist es wichtig, dass eine Vielzahl von Unterrichtsformenangeboten werden kann. Da die moderne Unterrichtsmethodik vermehrt aufdie Förderung und Unterstützung der einzelnen Schüler ausgerichtet ist, wirdauch vermehrt in Gruppen gearbeitet. Diese Gruppen müssen unabhängigvoneinander arbeiten können, zum Teil mit einer zusätzlichen Lehrkraft(«Team-teaching»). Der Werkstattunterricht umfasst Einzel- oder Gruppenar-beit, welche zum Teil Klassen übergreifend stattfindet und nicht nur im Klas-senzimmer, sondern auch die Bibliothek, Korridornischen oder andere Klas-senzimmer mit einbezieht. Das Klassenzimmer muss so proportioniert sein,dass verschiedene Anordnungen der Schülertische möglich sind.

Raumeinheit Klassenzimmer (Standardunterrichtsraum) inkl. integrierter Gruppenraum-bereich.

In bestehenden Schulanlagen, wo die Klassenzimmer noch 70 m2 oder klei-ner sind, muss individuell eine Lösung gesucht werden, um die Unterrichts-fläche zu optimieren und den Gruppenraumanteil sicherzustellen.

Raumbezüge Primärbezüge: ErschliessungSekundärbezüge: Klassenzimmer, Gruppenräume

Besonderes Eine Unterteilung des Klassenzimmers mittels nichttragenden Trennwänden oder mobilen Elementen, wie Mobiliar, schallschluckende Pinwände, oderbewegliche Wandelemente, ist erwünscht. Letztere müssen leicht zu bedie-nen sein, damit eine Lehrkraft diese innert fünf Minuten einrichten kann: Siesollen optische und akustische Störungen durch zwei Kindergruppen mini-mieren und stabil genug sein, damit sie keine Gefahr für die Kinder darstel-len (Umkippen usw.).

Der Arbeitssims wird als Einzelarbeits- und Ablagefläche verwendet.

Installationen Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume und– Richtlinien für Gebäudetechnik– Richtlinien für Kommunikationsverkabelung in Schulgebäuden

Einrichtung Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Lehrerpult mit Bürodrehstuhl und 2 Standkorpussen 1.60 m x 0.80 m– 1 Vorbereitungstisch 1.20 m x 0.80 m– 1 Offenes Regal (Typ D) h= 0.95 m 1.10 m x 0.31 m– 1 Offenes Regal (Typ C) h= 0.95 m 1.10 m x 0.46 m– maximal 24 Einerschultische 0.65 m x 0.65 m

Page 36: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

– 32 Schülerstühle– 5 Mobile Schränke (Typ AL)

h=1.90 m, mit Korklinolsteckfläche 1.10 m x 0.48 m– 1 Mobiler Schrank (Typ AGL)

h=1.90 m, mit Korklinolsteckfläche 1.10 m x 0.48 m– 2 Gruppen/Ablagetische 1.60 m oder 1.20 m x 0.80 m

oder 2 Tische «KITS für kids» 1.40 m oder 1.60 m x 0.80 m– 1 Wagen für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m

Apparate– 1 mobiles Tonbandgerät mit Boxen – 1 Hellraumprojektor– EDV-Mittel gem. SBMV/KITS für kids:

– Oberstufe und Mittelstufe ( 4 Computer, 1 Drucker )– Unterstufe ( 2 Computer, 1 Drucker )

Grundrissschema Klassenzimmer

2.2 Klassenzimmer

2

Page 37: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

Beispiele für Gruppenraumbildung im Klassenzimmer

36/37Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.2 Klassenzimmer

2

Gruppenraumbereich mittels Leicht-bauwand mit Schiebe- türen abge-trennt. Die zweite Türe muss nun akti-viert werden, um den Fluchtweg zugewährleisten. Diese Lösung ist fürdie 1. und 2. Primarklasse ideal, dadort viel «Team-teaching» stattfindet.

Gruppenraumbereich mittels Mobiliarabgetrennt. Die zweite Türe mussnicht unbedingt aktiviert werden.Diese Lösung ist für jede Stufe gutverwendbar und bietet die höchsteFlexibilität.

Gruppenraumbereich nicht abge-trennt. Diese Lösung bietet sich beider Mittel und Oberstufe an, vor al-lem, wenn zum Beispiel eine mobileWandtafel noch ein zusätzliches Mit-tel zur Trennung bietet.

Page 38: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.3 Gruppenraum (Therapie- und Instrumentalunterrichtsraum)

2

2.3 Gruppenraum (Therapie- und Instrumentalunterrichtsraum)

Funktion Dieser Raum wird für den Unterricht in kleineren Gruppen verwendet. Grup-penräume dienen in erster Linie für die ergänzenden Angebote. Es sind diesinsbesondere Deutsch für Fremdsprachige (DfF), Unterricht in heimatlicherSprache und Kultur (HSK), Jugendmusikschule (JMS), Logopädie (LOG),psychomotorischer und heilpädagogischer Förderunterricht (HF). Daneben werden diese Räume auch gerne für Gruppenarbeit oder Werk-stattunterricht der normalen Klassenverbände verwendet.

Raumeinheit Kleingruppenraum (1/4 Standardunterrichtsraum)Grossgruppenraum (1/2 Standardunterrichtsraum)

Kleingruppenräume sind bei Neubauten generell nicht im Raumprogrammvorgesehen, da deren Fläche schon im Klassenzimmer berücksichtigt ist. Inälteren Schulanlagen, wo die Klassenzimmer noch 70m 2 oder kleiner sind,muss individuell nach Lösungen für den Gruppenraumanteil gesucht wer-den.

Die Räume für die ergänzenden Angebote sind generell in der Grösse eineshalben Standardunterrichtsraums zu planen. Für die Jugendmusikschulewerden Räume für den Instrumentalunterricht in der Grösse eines viertelStandardunterrichtsraums dimensioniert.

Raumbezüge Primärbezüge: ErschliessungSekundärbezüge: Klassenzimmer, andere Gruppenräume

Besonderes Der Gruppenraum entspricht 1/2 oder einem 1/4 Standardunterrichtsraum. Die Unterteilung eines Klassenzimmers ermöglicht das Schaffen von Gruppen-räumen oder deren Zusammenlegung zu Unterrichtsräumen.

In Neubauten sind Gruppenräume nicht einzelnen Klassenzimmern zuzuord-nen, sondern stehen der ganzen Schule zur Verfügung. Es ist somit keine di-rekte Verbindung zu den Klassenzimmern zu planen. Im Falle von Umbautenund Raumoptimierungen sind Abweichungen von dieser Regel im Einzelfallmöglich, falls so ein erhebliches Flächendefizit behoben werden kann.

Wenn die Räume für die ergänzenden Angebote auch für den Instrumental-unterricht der Jugendmusikschule verwendet werden sollen, muss derSchallschutz gegenüber anderen Unterrichtsräumen sowie im Hinblick aufdie Akustik entsprechend sorgfältig geplant werden. In diesem Fall ist derSchalldämmwert 59 D’ntW einzuhalten, was entsprechende Konstruktionenvon Wand und Türe erfordert. Die Akustik im Raum muss eine Nachhallzeitvon 0.34s – 0.84s aufweisen und mittels Vorhängen variabel zu steuern sein.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikationsverkabelung in Schulgebäuden

Oftmals wird der Gruppenraum durch Unterteilung eines Unterrichtsraumsgeschaffen. In diesem Fall ist der Schulwandbrunnen zu lassen, damit dieFlexibilität der Raumnutzung gewährleistet bleibt.

Wird der Gruppenraum jedoch als eigenständiger Raum gebaut, gelten dieselben Standards wie für den Unterrichtsraum mit Ausnahme von:

Page 39: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

38/39Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.3 Gruppenraum (Therapie- und Instrumentalunterrichtsraum)

2

– Schulwandbrunnen 0.90 m x 0.45 m mit Kaltwasseranschluss (wird nur in Grossgruppenräumen realisiert).

Einrichtung Keine ausser:– Arbeitssims entlang der Fassade– je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und seitlich der

Wandtafel mit zwei Anhängetafeln

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 3–5 Gruppen-/Ablagetische (je nach Raumgrösse) 1.60/1.20 m x 0.80 m– 1 Bürodrehstuhl f. Lehrkraft– 8 –16 Besucherstühle (je nach Raumgrösse)– 2 –3 Normschränke (Typ AL)

h = 1.90 m, mit Korklinolsteckfläche 1.10 m x 0.48 m

ApparateJe nach Nutzung

Page 40: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.3 Gruppenraum (Therapie- und Instrumentalunterrichtsraum)

2

Grundrissschema Gruppenraum

Drei Beispiele eines Grossgruppenraumes (1/2 Standardunterrichtsraum):Beispiel 1 für Kleinklassenunterricht ohne SchulwandbrunnenBeispiel 2 für GruppenunterrichtBeispiel 3 Gruppenraum für den Instrumentalunterricht

Beispiel 1 Beispiel 2

Beispiel 3

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2.4 Handarbeitszimmer

Funktion Das Handarbeitszimmer ist ein Unterrichtsraum, der für den Handarbeitsun-terricht und für fakultative Kurse verwendet wird. Der Unterricht findet inHalbklassen statt. Dieser kann in Form von Frontalunterricht, Werkstattunter-richt oder als Gruppenarbeit abgehalten werden.

Im Handarbeitsunterricht werden die Fertigkeiten und Kenntnisse der Schü-lerInnen in der Bearbeitung von Textilien gefördert. Die Werkstoffe werdenkennengelernt, die gestalterischen und handwerklichen Grundtechniken undderen Anwendung im kreativen Prozess geübt. Die Handhabung der Näh-maschine und anderer Werkzeuge sowie deren Pflege und Unterhalt wird er-lernt.

Raumeinheit Handarbeitszimmer (Standardunterrichtsraum) inkl. Materialraumbereich.

In älteren Schulanlagen, wo die Klassenzimmer noch 70 m 2 oder kleinersind, muss individuell eine Lösung gesucht werden, um die Materialraum-fläche sicherstellen zu können.

Raumbezüge Primärbezüge: ErschliessungSekundärbezüge: Betreuung, Mehrzweckraum

Besonderes Das Handarbeitszimmer hat einen integrierten, mit abschliessbaren Schrän-ken ausgestatteten Materialraumbereich. Da verschiedene Lehrpersonen diese Räume benutzen, muss sichergestellt sein, dass genügend abschlies-sbare Schrankfläche für persönliche Lehrmittel zur Verfügung steht.

Der Arbeitssims wird als Arbeitsfläche für die Nähmaschinen verwendet. DieStromanschlüsse sind entsprechend im Kabelkanal vorzusehen.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikationsverkabelung in Schulgebäuden

Wie Standardunterrichtsraum mit Ausnahme von– Schulwandbrunnen 0.90 m x 0.45 m mit Warm- und Kaltwasseranschluss.– Schlüsselschalter (zur Stilllegung der Maschinen) mit Kontrolllampe in

Korridor

Einrichtung Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Lehrerpult mit Bürodrehstuhl und 2 Standkorpussen 1.60 m x 0.80 m– 1 Zuschneidetisch 2.00 m x 0.85 m– 1 Offenes Regal (Typ D) h=0.95 m 1.10 m x 0.31 m– 1 Offenes Regal (Typ C h=0.95 m 1.10 m x 0.46 m– 4 Normschränke (Typ B) h=0.95 m 1.10 m x 0.46 m– 1 Normschrank (Typ A) h=0.95 m 1.10 m x 0.46 m– 1 Normschrank (Typ AG) h=0.95 m 1.10 m x 0.46 m– 8 Normschränke (Typ A HL) h=1.90 m 1.10 m x 0.60 m

mit 1 Schubladeneinsatz für Stoffe

40/41Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.4 Handarbeitszimmer

2

Page 42: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.4 Handarbeitszimmer

2

– 8 Handarbeitstische mit Abdeckplatten 1.30 m x 0.60 m– 22 Schülerstühle mit Gasfeder– Wagen für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m

Apparate– 1 Tonbandgerät mit Boxen– 1 Hellraumprojektor– 6 Nähmaschinen– 1 Bügeleisen– Werkzeuge gemäss SBMV

Grundrissschema Handarbeitszimmer

Der Materialraumbereich ist das wichtigste Element des Handarbeitszim-mers. Die Trennwand muss nicht bis an die Decke gehen, jedoch mittelsTüren vom Klassenraum abgeschlossen sein. Wird dieser Raum abgetrennt,so muss die zweite Türe aktiviert werden (Fluchtweg). Die Nähmaschinenwerden auf den Arbeitssims gestellt.

Beispiel für ein Handarbeitszimmer mit offenem Materialraumbereich

Page 43: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

Beispiel für ein Handarbeitszimmer mit getrenntem Materialraumbereich:

42/43Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.4 Handarbeitszimmer

2

Page 44: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.5 Werkraum

Funktion Der Werkraum ist ein Unterrichtsraum für den Werkunterricht in der Mittel-stufe sowie für fakultative Kurse. Der Unterricht findet in Halbklassen statt.Im Werkunterricht werden die Fertigkeiten der SchülerInnen in der Gestal-tung mit Holz, Papier, Karton, Metall und Kunststoff gefördert. Es werdenObjekte gestaltet, um die Visualisierung zu fördern.

Es ist denkbar, dass in Zukunft der Werkraum auch ausserhalb des regulä-ren Unterrichts zur Betreuung verwendet wird, um die Auslastung zu erhö-hen und zusätzlichen Raum im Betreuungsbereich einzusparen. Im Rahmenvon Theater- und Projektwochen ist ein Bezug zum Mehrwecksaal sinnvoll,damit die Werkzeuge und Einrichtungen des Werkraums zur Unterstützungdes Bühnenbaus verwendet werden können.

Raumeinheit Werkraum (Standardunterrichtsraum) inkl. MaterialraumbereichMaschinenraum (Nebenraum)Brennraum (Nebenraum)

In einzelnen Schulanlagen werden zu den Werkräumen Nebenräume vorge-sehen. Darin sind ein Brennofen fürs Tonbrennen oder Maschinen unterge-bracht (Bandsäge, Bohrmaschinen), welche den Kindern nur unter Aufsichtzugänglich gemacht werden.

In älteren Schulanlagen, wo die Klassenzimmer noch 70 m 2 oder kleiner sind,muss individuell eine Lösung gesucht werden, um die Materialraumfläche si-cherzustellen.

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Maschinen- und BrennraumSekundärbezüge: Betreuung, Mehrzweckraum

Besonderes Im Unterschied zum Handarbeitszimmer und zum Klassenzimmer kann der Werkraum auch im Untergeschoss liegen, da dieser nicht durch Lehrkräfteoder SchülerInnen im Vollpensum genutzt wird. In diesem Fall ist der Wer-kraum trotzdem soweit wie möglich mit Tageslicht zu beleuchten, sei diesdurch Oberlichtbänder, Lichtschächte oder andere Mittel. Andererseits istder Werkraum keine eigentliche Werkstatt (wie die Werkstätten der Oberstu-fe) und kann durch Ersatz der Möblierung auch als normaler Unterrichtsraumverwendet werden. Durch die Lage im Untergeschoss kann dieser Raum je-doch kaum mehr umfunktioniert werden.

Der Werkraum hat einen integrierten mit abschliessbaren Schränken ausge-statteten Materialraumbereich. Da verschiedene Lehrpersonen diese Räumebenutzen, ist sicherzustellen, dass genügend abschliessbare Schrankflächefür persönliche Lehrmittel zur Verfügung steht. Die Trennwand muss nicht bisan die Decke gehen, jedoch vom Klassenraum abtrennbar sein.Die Alternative sind freistehende Schränke, welche einzeln abschliessbarsind.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in SchulgebäudenWie Standardunterrichtsraum mit Ausnahme von:– Schulwandbrunnen 0.90 m x 0.45 m mit Warm- und Kaltwasseranschluss

und Gipsabscheider

2.5 Werkraum

2

Page 45: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

– Schlüsselschalter (zur Stilllegung der Maschinen) mit Kontrolllampe in Korridor

Brennofenraum– Brennofenentlüftung mittels Abzug– Anschlüsse für Strom für Brennofen

Einrichtung Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume

Brennofenraum– Arbeitssims mit Stromanschlüssen

Maschinenraum– Arbeitssims mit Stromanschlüssen

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 10 Werktische 1.60 m x 0.80 m– 28 Hocker, inkl. 8 Hocker für Arbeitssims– 8 Schränke, abschliessbar, h=1.95 m 1.00 m x 0.50 m

ApparateWerkzeuge gem. SBMV

Grundrissschema Werkraum

Wichtige Elemente für den Werkraum: der klar abgetrennte, abschliessbareMaterialraumbereich. Die Trennwand muss nicht bis an die Decke gehen, je-doch mittels Türen vom Klassenraum abgetrennt werden können. Die beidenMöbel links und rechts vom Schulwandbrunnen sind als Abtropfbereiche so-wie als Abstellfläche gedacht. Die zweite Türe ist eine Auflage von der Feu-erpolizei (Fluchtweg).

44/45Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2.5 Werkraum

2

Page 46: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.6 MEZ-Raum

2

2.6 MEZ-Raum

Funktion Der MEZ-Raum wird primär für die musikalische Elementarerziehung, Psycho-motorik, Rhythmik sowie für den Instrumentalunterricht der Jugendmusik-schule verwendet. Der Unterricht findet in Halbklassen statt.

Durch Singen, Bewegen, Musizieren und aktives Zuhören lernen die Schüler-Innen auf spielerische Art die Grundlagen der Rhythmik, der Klangfarbe undder Melodie. Sie werden zudem mit Musikinstrumenten in Kontakt gebracht.Viel Bewegung, Tanz, Raum erfahren und fühlen gehören zu dieser musikali-schen Elementarerziehung.

In kleinen Schulanlagen (6-Klassen-Anlagen) wird der MEZ-Unterricht imMehrzweckraum (MZR) gehalten.

Raumeinheit MEZ-Raum (Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: ErschliessungSekundärbezüge: Mehrzweckraum, Foyer, evtl. Betreuung

Besonderes Wegen der Verwendung von Musikinstrumenten – Klavier, Trommel, Glokken-spiel, Tambourin – ist der MEZ-Raum entweder von den Klassenzimmern entfernt zu platzieren oder entsprechend gut gegen Schall zu isolieren. Die Schallisolation hat den Schalldämmwert 59 D’ntW einzuhalten, was entspre-chende Konstruktionen von Wand und Türe erfordert.

Die Akustik im Raum muss eine Nachhallzeit von 0.34s – 0.84s aufweisen.Die Akustik ist mittels Vorhängen zu steuern.

Installationen Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume und– Richtlinien für Gebäudetechnik – Richtlinien für Kommunikationsverkabelung in Schulgebäude

Einrichtung Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 3 Gruppen/Ablagetische 1.20 m x 0.80 m– 6 Normschränke (Typ AL), abschliessbar, h=1.90 m 1.10 m x 0.60 m

Weitere Ausstattungen Gemäss SBMV– 12 Hocker

Apparate– 1 Tonbandgerät mit Boxen– 1 Klavier

Page 47: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

2.6 MEZ-Raum

46/47Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

2

Grundrissschema MEZ-Raum

Page 48: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3

Spezialunterrichtsräume

Page 50: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.1 Spezialunterrichtsräume

3

3.1 Spezialunterrichtsräume

Allgemeines Die Spezialunterrichtsräume erfüllen die Anforderungen an Räume, welche besondere Einrichtungen benötigen. Sie sind aufgrund der vermehrten Instal-lationen nicht so flexibel verwendbar wie normale Unterrichtsräume. Infolgeihrer Infrastruktur lassen diese Räume nur bestimmte Unterrichtsformen zu.

Spezialunterrichtsräume umfassen:– Werkstätten: Werkstatt Holz, Werkstatt Metall, Kombiwerkstatt– Naturkunderaum: Chemie, Physik, (Biologie)– Schulküchen

Das Unterrichtsfach «Mensch und Umwelt» umfasst Chemie- und Physikun-terricht, welcher in den dafür speziell ausgestatteten Naturkundezimmernunterrichtet wird. Der Biologieunterricht kann in einem normalen Unterrichts-raum abgehalten werden, falls eine Entlastung der hochinstallierten Räumenotwendig ist.

Viele Spezialunterrichtsräume haben einen zusätzlichen Nebenraum, der direkt erschlossen ist. Dieser Raum dient der Lehrkraft zur Lektionsvorberei-tung und zum Lagern der Materialien, Lehrmittel und Vorräte. Der Raum istabschliessbar und den Schülerinnen und Schülern in der Regel nicht zu-gänglich.

Raumanforderungen Generell entsprechen die Raumanforderungen jenen der Unterrichtsräume. Ein Teil der Fläche wird für normalen Unterricht verwendet, der Rest wird besonders installationsintensiv eingerichtet. Rechteckige Räume sind für dieBenutzenden eher geeignet als quadratische, da der Raum sinnvoll in einenDemonstrationsbereich und einen Übungsbereich gegliedert werden kann.

Der Nebenraum umfasst ca. 40 m 2 und ist direkt mit dem Spezialunterrichts-raum und dem Korridor verbunden. Zwei Spezialräume der gleichen Art (z.B.Schulküchen) können sich einen gemeinsamen Nebenraum teilen, wenn die-ser zwischen den beiden Spezialräumen platziert wird. Da der Raum nichtnur zur Lagerung von Lehrmitteln, sondern auch zur Vorbereitung der Lek-tion dient, ist er als Arbeitsplatz zu verstehen und mit Tageslicht zu belich-ten.

Ausbau Konstruktion und Materialwahl sind von der Nutzung abhängig und variieren je nach Funktion und Eigenschaften.Kontakt: Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich, Gebäudereinigung

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden

Neben den besonderen Einrichtungen umfasst ein Spezialunterrichtsraumauch die Standardausrüstung eines Unterrichtsraumes sowie zusätzlich

Elektro: Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren) mit Schlüsselschalter

Sanitär: Warm- und Kaltwasseranschluss

Der Nebenraum ist mit einem Schulwandbrunnen oder Ausguss mit Warm-und Kaltwasseranschluss auszurüsten.

Page 51: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

50/51Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.1 Spezialunterrichtsräume

3

Einrichtungen Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume sowie individuelle Raumblätter

Ausstattung Die Funktion des Raumes bestimmt die Einbauten und Ausstattung.In Spezialräumen werden Ausstattungsartikel nicht aus dem Standardka-talog der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert.

Page 52: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.2 Naturkunderäume

Funktion Als Naturkunderäume werden die Räume in Oberstufenschulen bezeichnet, welche auf den Unterricht in Chemie und Physik im Fach «Mensch und Um-welt» spezialisiert sind. Der Naturkundeunterricht findet sowohl als Demon-strationsunterricht als auch in Form von Schülerversuchen in Gruppen- undEinzelarbeit statt.

Der Biologieunterricht kann grundsätzlich in einem normalen Klassenzimmerabgehalten werden, falls dies zur Entlastung des Physik bzw. Chemieraumesnötig ist.

Raumeinheit Naturkunderaum (Standardunterrichtsraum)Vorbereitungs- und Putzraum (1/2 Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Sammlung/VorbereitungSekundärbezüge: Evtl. weitere Naturkundezimmer

Besonderes Der Naturkunderaum wird heute polyvalent gestaltet. Chemie und Physik werden beide in derselben Infrastruktur unterrichtet. Naturkunderäume sind– zusammen mit der Schulküche – die installationsintensivsten und teuerstenRäume im Schulhausbau.

Physik- und Chemieunterricht umfassen neben der Theorie auch Laborar-beit, welche neben Strom, Kalt- und Warmwasser auch Gas benötigt. Gaswird je nach Standort der Schule entweder vom städtischen Gasnetz oderaus Flaschen bezogen.

Es ist zu beachten, dass beim Planen von Laboreinrichtungen die ent-sprechenden Spezialfirmen und Spezialisten frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Jeder dieser Naturkunderäume wird individuell angefertigt.

Ausbau Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume Besonders pflegeleichter Boden, rutsch- und säurefest, optisch und subjek-tiv unempfindlich gegenüber Flecken und Kratzer, möglichst fugenlos.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in SchulgebäudenFolgende Installationen sind im Naturkunderaum vorzusehen:– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren) mit Kontroll-

lampe in Korridor (bei Gasanschluss auch für Elektromagnetventil)– Wandtafelbeleuchtung– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Spültrog mit Warm- und Kaltwasseranschluss, mit säurefesten Abläufen

und Tropfrechen für diverse Glasbehälter– sechs Mediensäulen mit Warm- und Kaltwasser, Gas- und Stroman-

schlüsse, Ausgüsse mit säurefesten Abläufen.– ein Demonstrationstisch für die Lehrkraft mit Warm- und Kaltwasser, Gas-

und Stromanschlüssen, sowie Schlüsselschalter für Strom und Gas

3.2 Naturkunderäume

3

Page 53: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

52/53Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.2 Naturkunderäume

3

Folgende Installationen sind im Vorbereitungsraum vorzusehen:– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Spültrog mit Warm- und Kaltwasseranschluss, mit säurefesten Abläufen

und Tropfrechen für diverse Glasbehälter

Einrichtungen Folgende Betriebseinrichtungen sind im Naturkunderaum einzuplanen:– Buchwandtafel– Deckenlaufschiene mit Kartenzug und Projektionswand– Je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und seitlich der

Wandtafel mit zwei Anhängetafeln– Vollverdunkelung– Arbeitssims– sechs freistehende Mediensäulen, welche so zu platzieren sind, dass pro

Säule drei Arbeitstische mit je zwei Arbeitsplätzen arrangiert werden können.

– ein fest eingebauter Arbeitstisch für die Lehrkraft, 3.00 m x 0.90 m samt Medien und einer Oberfläche aus säurefestem Material (z.B. Keramik, )der auch über die Steuerung der Schülermediensäulen verfügt.

– Neben dem Demonstrationstisch ist ein Deckenhaken mit einer Tragkraft von 1500 kN zu montieren.

Im Vorbereitungsraum sind folgende Einrichtungen einzuplanen:– Arbeitssims

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 12 Gruppen/Ablagetische 1.60 m x 0.80 m– 24 Schülerstühle mit Gasfeder– 2–3 Rolltische, gleich hoch wie

der Demonstrationstisch 0.90 m x 0.60 m– 1 Rolltisch für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m

Die weitere Ausstattung des Naturkunderaums und des Vorbereitungsraumsist individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu entwik-keln.

– Für die Lagerung von Chemikalien und weiteren Lehrmitteln sind Schränkemit Tablaren im Naturkunderaum sowie im Vorbereitungsraum einzuplanen.

– Chemikalienschränke sind verschliessbar und haben säurebeständige Bauteile. Die Türen haben sich 180 º zu öffnen.

– Der Säureschrank ist verschliessbar, mit Belüftung über Dach. Er kann als Korpus unter dem Arbeitssims eingebaut werden.

Die folgenden Einrichtungen sind im Rahmen der Ausstattung im Bau zubudgetieren und auszuführen, da sie im Sortiment der Immobilien-Bewirt-schaftung nicht vorhanden sind.

Page 54: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

Als Leitfaden für die primäre Planung kann folgende Liste gelten:

Im Naturkunderaum:– 6 Schränke für Lehrmittel h=2.15 m 1.10 m x 0.30 m/0.60 m– 1 Säureschrank (abschliessbar) h= ca. 0.90 m 1.10 m x 0.30 m/0.60 m– 1 Löschdecke und 1 Feuerlöschgerät

Im Vorbereitungsraum sind folgende Ausstattungen einzuplanen:– 1 Chemieschrank (abschliessbar) h=2.15 m 1.10 m x 0.60 m– 1 Kühl- und Wärmeschrank h=1.80 m 0.60 m x 0.60 m– 15 Schränke für Lehrmittel h=2.15 m 1.10 m x 0.60 m

Apparate 1 Hellraumprojektor1 Mobile Kapelle mit Anschluss zur Entlüftung über die Fassade1 Videobeamer in Decken- oder Wandhalterung fest montiert1 Flaschenboy mit GasdruckflaschenWeitere Ausstattung gemäss SBMV

Grundrissschema Naturkunderaum

3.2 Naturkunderäume

3

Page 55: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

54/55Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.3 Schulküchen

3

3.3 Schulküchen

Funktion Die Schulküche dient dem Koch- und Haushaltunterricht in der Oberstufe sowie für fakultative Kurse. Der Unterricht wird in Halbklassen geführt undfindet in Gruppen an Kochinseln statt. Jede Insel wird von drei bis vier Schul-kindern gleichzeitig verwendet.

Die Benutzung der Schulküchen wird sich in den nächsten Jahren stark än-dern. Anstatt einer einzigen Lehrkraft arbeiten mit der Einführung der neuenLehrerausbildung an der PHZH (Pädagogischen Hochschule Zürich) mehre-re Lehrpersonen mit der Schulküche. Es ist auch denkbar, Schulküchen fürfakultative Kurse im Sinne des Betreuungsangebotes zu aktivieren.

Schulküchen sind – zusammen mit den Naturkundezimmern – die installati-ons-intensivsten und teuersten Räume im Schulhausbau. Sie sind deshalbsehr umsichtig und unter Einbezug der Spezialisten aus dem Schul- undSportdepartement zu planen.

Raumeinheit Schulküche (Standardunterrichtsraum)Vorbereitungs- und Putzraum (1/2 Standardunterrichtsraum)

Im Vorbereitungsraum werden die Materialien für den Unterricht gelagert.Dort wird auch der Abfall gesammelt. Ausrüstung ist ein Kühlschrank, einTiefkühlschrank sowie Anschlüsse für einen Geschirrspüler. Es sind genü-gend Schränke vorzusehen, da jede Lehrkraft ihren eigenen Materialschrankbenötigt. Weil die Schulküchen am Abend gerne für Kochkurse gebucht wer-den, sind genügend Anschlüsse und Platz für deren Kühlschränke und Mate-rialien vorzusehen, damit keine Durchmischung der Materialien vorkommt.

Der Putzraum ist vom Vorratsraum abgetrennt zu planen und umfasst eineWaschmaschine-Tumbler-Kombination und eine Ablage zum Falten der Wäsche sowie Schränke.

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Vorbereitung/PutzraumSekundärbezüge: Foyer, Gemeinschaftsbereich

Besonderes Die Schulküche kann im Untergeschoss platziert werden. Dabei ist jedoch zubeachten, dass auch dieser Raum nicht ohne Tageslichtquellen, wie Ober-lichter oder Lichtschächte geplant werden soll, auch wenn diese nicht die vorgeschriebenen 20% der Bodenfläche erreichen.

Ausbau Schulküchen sind hygienisch heikel, haben viel Kontakt mit Wasser und sindfolglich stets sauber zu halten. Die Bodenbeläge sind abwaschbar, rutsch-fest sowie säure- und laugenbeständig zu planen. Dabei ist zu beachten,dass die Rutschfestigkeit auch im feuchten Zustand zu gewährleisten ist unddass Fugen sowie Boden/Wandanschlüsse in diesem Umfeld Schmutzfängersind.

Die Wände sind im Bereich der Arbeitskojen ebenfalls abwaschbar, säure-und laugenbeständig zu verkleiden. Keramikfliesen, Chromnickelstahl, aberauch Glas sind gut geeignet. Wichtig ist, dass bei der Schnittstelle Wand/Ar-beitsfläche die Fuge wasserfest geschlossen ist.

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3.3 Schulküchen

3

Die Vorschriften, Merkblätter und Weisungen von Umwelt- und Gesund-heitsschutz sind abzuklären und einzuhalten!

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Schlüsselschalter mit Kontrolllampe in Korridor (bei Gasanschluss auch

für Elektromagnetventil)– Wandtafelbeleuchtung– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Schulwandbrunnen mit Kaltwasseranschluss– Vier Kochinseln mit Warm- und Kaltwasseranschluss und Strom sowie

Dampfabzug

Einrichtung Folgende Betriebseinrichtungen sind in der Schulküche vorzusehen:– Buchwandtafel– Deckenlaufschiene mit Kartenzug und Projektionswand– Je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und seitlich der

Wandtafel mit zwei Anhängetafeln– Vier Kochinseln, welche gleich ausgestattet sind. Die Oberfläche ist hygie-

nisch, strapazierfähig und pflegeleicht zu gestalten. Die Abluft wird über eine Umlufthaube mit Aktivkohlenfilter oder einen Direktabzug abgeführt. 8 –10 Elemente 0.60 x 0.60 m, 2 Schubladen, 1 Flaschenauszug, 1 Pfan-nenauszug bei Herd, Rest Tablare mit Drehtüren (alle Türen 180° öffnend), kleines Kompostierfach für Küchenabfälle. Doppelbeckenspültisch in CNSmit Warm- und Kaltwasser an Mischbatterie, schwenkbar, Tuchstange. Glaskeramikherd, zweiseitig bedienbar (max. zwei Gasherde sofern An-schluss an Stadtgasnetz vorhanden). Anschlüsse für Geschirrspülmaschi-nen, Steckdosen für Mikrowellenherd und Küchengeräte (angeschlossen an Schlüsselschalter bei Türe).

– 1 zentrale Abfallentsorgung– 1 Kühlschrank ca. 250 l (nicht an Schlüsselschalter angeschlossen!)– 1 Backofen oder Kombisteamer für Demonstrationszwecke– 1 Mikrowellenofen für Demonstrationszwecke– 1 Industriegeschirrspüler– 1 Batteriewanduhr

Im Putzraum sind folgende Einrichtungen einzuplanen:– 1 Waschautomat 4 kg– 1 Tumbler– 1 Ausguss– 1 Bodenablauf

Im Vorratsraum sind Stromanschlüsse für Drittbenutzer (Abendkurse) vorzu-sehen, damit diese ihre eigenen Kühlschränke installieren können.– 1 Tiefkühlschrank– 1 Kühlschrank ca. 250 l

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

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56/57Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.3 Schulküchen

3

– 4 Schulküchentische 1.40 m x 0.90 m– 16 Schülerstühle mit Gasfeder– 1 Lehrerpult mit Bürodrehstuhl und

2 Standkorpussen 1.60 m x 0.80 m– 1 Rollboy für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m– 1Löschdecke und 1 Feuerlöschgerät

Folgende Ausstattungen sind im Rahmen der Einrichtung im Bau zu budge-tieren und auszuführen, da sie im Sortiment der Immobilien-Bewirtschaftungnicht vorhanden sind:

In der Schulküche:– 2 Spezialschränke für Hauswirtschaftsmaterial 1.10 m x 0.45 m– 1 Schank für Anschauungsmaterial 1.10 m x 0.45 m– 1 Schank für Bügelbretter 1.10 m x 0.45 m– 1 Löschdecke und 1 Feuerlöschgerät

Im Putzraum sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 1 Schrank pro Abteilung (6 Klassen)

mit 14 Schürzenhaken 1.10 m x 0.45 m– 1 Schrank mit verstellbaren Tablaren

für Putzmaterial 1.10 m x 0.45 m– 1 Schank für Bügelmaterial 1.10 m x 0.45 m– 1 Aufhängevorrichtung für Bodenlappen– 1 Bewegliche Aufhängevorrichtungen (Stewi)– 1 Schrank mit Aufhängevorrichtung

für 4 Putzgarnituren 1.10 m x 0.45 m

Im Vorratsraum sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 4– 8 Spezialschränke belüftet, mit verstellbaren

Tablaren und einem englischen Zug pro Schrank 1.00 m x 0.50 m– 1 Garderobenschrank Lehrkraft 1.10 m x 0.45 m– 1 offenes Gestell h = 1.90 m 1.10 m x 0.45 m

ApparateSiehe Einrichtungen und Ausstattung

Grundrisschema Schulküche

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3.4 Werkstätten Holz/Metall

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3.4 Werkstätten Holz/Metall

Funktion Die Werkstatt – Holz und Metall – ist eine Weiterführung des Werkunterrichts der Mittelstufe in der Oberstufe. Es wird gelehrt, mit Werkzeugen und Ma-schinen umzugehen sowie komplexere technische Aufgaben zu lösen. Eswird auch mehr theoretisches Wissen gefordert.

Wie der Werkraum ist die Werkstatt baulich ein Unterrichtszimmer und unter-scheidet sich nur in der betrieblichen Nutzung und Einrichtung. Wie der Wer-kraum kann auch die Werkstatt im Untergeschoss liegen, da diese nichtdurch Lehrkraft oder SchülerInnen dauernd genutzt und zu spezialisiert mö-bliert wird, um sie für andere Nutzungen zu verwenden. Es ist jedoch durch-aus denkbar, Werkstätten in der Oberstufe ausserhalb des regulären Unter-richts zur Betreuung zu verwenden, um deren Auslastung zu erhöhen undzusätzlichen Raum im Betreuungsbereich zu vermeiden. Im Rahmen vonTheater- und Projektwochen ist ein Bezug zum Mehrwecksaal sinnvoll, damitdie Werkzeuge und Einrichtungen zur Unterstützung des Bühnenbaus ver-wendet werden können.

Raumeinheit Werkstatt HolzWerkstatt Metall

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, andere WerkstättenSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Mehrzweckraum, evtl. Betreuung

Besonderes Die Werkstatt hat einen integrierten Materialraumbereich. Dieser kann durch eine Unterteilung des Raumes mittels einer leichten Trennwand definiert werden. Der Materialraumbereich ist mit einem Schloss zu versehen und beinhaltet Schränke. Da mehrere Lehrpersonen diese Räume gemeinsam benutzen, muss sichergestellt sein, dass jede einen eigenen abschliessbarenSchrank für persönliche Lehrmittel zur Verfügung hat.Die Alternative sind frei stehende Schränke, welche einzeln abschliessbarsind.

Die Werkstätten können im Untergeschoss platziert werden. Dabei ist jedochzu beachten, dass auch diese Räume nicht ohne Tageslichtquellen, wieOberlichter oder Lichtschächte, geplant werden sollen, auch wenn diesenicht die vorgeschriebenen 20% der Bodenfläche aufweisen müssen.

Ausbau Der Bodenaufbau für Werkstätten (Holz/Metall) hat besonders robust, schmutz- und schlagunempfindlich sowie lösungsmittelbeständig zu sein.In der Werkstatt Metall ist der Bodenbereich, wo mit Feuer und Wasser gear-beitet wird, mit einem nichtporösen, rutschfesten, säure- und laugenunemp-findlichen sowie nicht brennbaren Belag zu schützen.

In der Werkstatt Metall ist eine Schweissnische vorzusehen.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade mit Steckdosen (inkl. min.

4 Steckdosen 380 V für Schleif- und Holzbearbeitungsmaschinen) und UKV-Anschlüssen

– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Schlüsselschalter mit Kontrolllampe in Korridor– Wandtafelbeleuchtung

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58/59Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.4 Werkstätten Holz/Metall

3

– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Doppelspülbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss, säurefest

Einrichtung – Deckenlaufschiene mit Kartenzug– Je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und anstelle der

Buchwand mit zwei Anhängetafeln– Arbeitssims mit vorderer Massivholzkante, solide montiert, oder Werk-

tische zur Montage von Bohrmaschine mit Zubehör, Schleifmaschine mit Zubehör, Hebelschere usw.

– Werkzeugwand aus Holz mit Halterung für Werkzeuge, h= 1.80 m: 4.80 m’

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 8 Hobelbänke 1.50 m x 1.00 m– 16 Hocker– 10 Materialschränke ( h= 1.95 m) 1.00 m x 0.50 m– Konsolen zur Lagerung von Langgut (ca. 6.0 m’)

In der Werkstatt Metall sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 8 Werkbänke 4.40 m x 0.60 m– 16 Hocker– 10 Materialschränke (h= 1.95 m) 1.00 m x 0.50 m– Konsolen zur Lagerung von Langgut (ca. 6.0 m’)– 1 Löschdecke und 1 Feuerlöschgerät

ApparateMaschinen/Apparate nach SBM– 1 Löschdecke und 1 Feuerlöschgerät

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3.4 Werkstätten Holz/Metall

3

Grundrissschema Werkstatt Holz

Grundrissschema Werkstatt Metall

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60/61Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.5 Kombiwerkstatt

3

3.5 Kombiwerkstatt

Funktion Die Kombiwerkstatt erfüllt die Funktion des ehemaligen Zeichnungssaales; heute wird er jedoch für eine Vielzahl von weiteren Unterrichtsthemen ver-wendet, welche mit Gestalten zu tun haben. Der Schwerpunkt liegt bei derindividuellen Arbeit und im Werkstattunterricht. Neben Zeichnen wird auchdas Gestalten mit Ton unterrichtet. Mehrheitlich kommen nun auch neueThemen wie Video-Werkstatt und Filmen dazu.

Wenn möglich ist die Kombi-Werkstatt in der Nähe des Mehrzweckraums zuplatzieren, um in Projektwochen den Bühnen- bzw. Kulissenbau zu ermögli-chen.

Lehrmittel und Maschinen werden im Material- und Maschinenraum gelagert.Dort wird auch der Brennofen für die Tonbrennerei untergebracht.

Raumeinheit Kombiwerkstatt (Standardunterrichtsraum)Material- und Maschinenraum (1/2 Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, andere WerkstättenSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Mehrzweckraum, evtl. Betreuung

Besonderes Die Kombiwerkstatt ist eigentlich ein normaler Unterrichtsraum mit einer Nordexposition. Die fixen Einrichtungen sind gleich wie in einem Unterrichts-raum. Für den Unterricht wird Warmwasser benötigt.

Ausbau Der Ausbau beider Räume entspricht einem Standardunterrichtsraum.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden

In der Kombiwerkstatt sind folgende Installationen vorzusehen:– Kabelkanal im Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und

UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Schlüsselschalter mit Kontrolllampe im Korridor– Wandtafelbeleuchtung– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Schulwandbrunnen mit Warm- und Kaltwasseranschluss sowie Gipsab-

scheider

Im Material- und Maschinenraum sind folgende Installationen vorzusehen:– Schulwandbrunnen mit Warm- und Kaltwasseranschluss, mit Gipsab-

scheider– Stromanschluss für Brennofen

Einrichtung In der Kombiwerkstatt sind folgende Einrichtungen vorzusehen.– Buchwandtafel– Deckenlaufschiene mit Kartenzug und Projektionswand– Je 2 Klemmschienen entlang Korridorwand, Rückwand und seitlich der

Wandtafel mit zwei Anhängetafeln– Arbeitssims mit vorderer Massivholzkante, solide montiert, oder Werk-

tische

Page 62: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.5 Kombiwerkstatt

3

Im Material- und Maschinenraum sind folgende Einrichtungen vorzusehen:– Arbeitssims

Ausstattung In der Kombiwerkstatt sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 1 Lehrerpult 1.60 m x 0.80 m

mit Bürodrehstuhl und 2 Standkorpusse – 10 Gruppen/Ablagetische 1.60 m x 0.80 m– 20 Hocker/Schülerstühle– 1 Rollboy für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m– 6 Normschränke für Material (Typ AL) h=1.90 m 1.10 m x 0.45 m

Im Material- und Maschinenraum sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 10 Normschränke für Material (Typ AHL) h=1.90m 1.10 m x 0.60 m

ApparateIn der Kombiwerkstatt sind folgende Apparate vorzusehen:– 1 Hellraumprojektor

Im Material- und Maschinenraum sind folgende Apparate vorzusehen– 1 Brennofen– Maschinensortiment nach SBMV

Page 63: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.6 Gemeinschaftsbereich

Allgemeines Der Gemeinschaftsbereich bildet das Herz einer geleiteten Schule (siehe auch das Kapitel II «Die Schulreform»). Da hier der Schulgemeinschaft ein höherer Stellenwert zukommt als im herkömmlichen Schulbetrieb (bei derdas Klassenzimmer als gemeinschaftsbildendes Element gesehen wurde),muss ein Raum geschaffen werden, der diese Schulgemeinschaft ermög-licht. Hier werden Versammlungen der ganzen Schule abgehalten, Ritualewie der erste Schultag durchgeführt sowie die Aktionen und Tätigkeiten derSchule, um das Gemeinschaftsgefühl fördern, durchgeführt werden. Auspädagogischer Sicht wird diese Nutzung als «Raum für Alle» als äusserstwichtig empfunden. Bei grösseren Anlässen übernimmt diese Funktion dieTurnhalle.

Für Grossanlässe – Theaterpädagogik-Projekte, Vollversammlungen mit Eltern usw. – muss die Schule im Rahmen des Saalkonzepts der Stadt Zürichauf externe Säle zurückgreifen.

Infolge ihrer besonderen eingebauten Infrastruktur lassen diese Räume nureine beschränkte Anzahl Nutzungen zu.

Der Gemeinschaftsbereich umfasst:– Mehrzweckraum– Bibliothek– Foyer/Halle– Evtl. Mensa bei grossen Oberstufenanlagen

Der Gemeinschaftsbereich kann eigene, untergeordnete Nebenräume haben.Je nach Anordnung auf der Schulanlage macht es Sinn, eigene WC-Anlagen,Putzräume und Technikräume anzuordnen.

Raumanforderungen Die Erschliessung des Gemeinschaftsbereichs hat unabhängig von den schu- lischen Räumen zu erfolgen, da diese zum Teil auch abends und am Wochen-ende für die Quartierbevölkerung zugänglich gemacht werden können.

62/63Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.6 Gemeinschaftsbereich

3

Page 64: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.7 Mehrzweckraum

3

3.7 Mehrzweckraum

Funktion Der Mehrzweckraum dient diversen Zwecken: Er ist – neben der Turnhalle – der grösste Raum auf der Schulanlage und wird dann verwendet, wenn mög-lichst viele Personen gleichzeitig mit einer Präsentation, Darbietung oder In-formation erreicht werden sollen. Dieser Raum wird am Abend oft auch vomQuartier genutzt für öffentliche und für geschlossene Anlässe sowie alsStimm- und Wahllokal. Die Schule verwendet ihn für Elternanlässe, Konzerte,Feste, Vorträge und kleinere Theatervorführungen.

Für grössere Anlässe ist der Mehrzweckraum so zu planen, dass er gegeneine grosszügige Halle oder ein Foyer geöffnet werden kann. Die Halle oderdas Foyer müssen zugleich für Ausstellungen der Schule genutzt werdenkönnen. Diese intensive Nutzung der Halle und des Mehrzweckraums be-dingt eine sorgfältige Abklärung der feuerpolizeilichen Rahmenbedingungen(Fluchtwegkonzept).

Die Funktion als «Raum für Alle» für Vollversammlungen der Schülerschaftwird von der Turnhalle übernommen.

Der Mehrzweckraum dient im täglichen Gebrauch als universeller Raum fürKlassen übergreifende Projektwochen, für den Sing- und Instrumentalunter-richt und – als Ergänzung zum MEZ-Raum – für die musikalische Elementa-rerziehung sowie für Konvente. In kleineren Anlagen (6-Klassen Schulen)wird der Mehrzweckraum auch als MEZ-Raum verwendet.

Wichtigster Nebenraum ist ein Lagerraum von zirka 40 m 2. Der Lagerraumwird während Auftritten als Vorbereitungsraum und Hinterbühne verwendet.Sonst dient er zum Lagern von Mobiliar, Projektoren, Tischen usw. Wird die-ser Raum und/oder die Werkstätte in ein anderes Geschoss als der Mehr-zweckraum platziert, so ist ein Lift von min. 2.20 m x 1.60 m Kabinengrössemit einer Nutzlast von 1 500 kg vorzusehen.

Raumeinheit Mehrzweckraum (ein unterteilbares Mehrfaches des Standardunterricht-raums)

Stuhllager

Raumbezüge Primärbezüge: Foyer/Erschliessung, StuhllagerSekundärbezüge: Bibliothek, Lehrerbereich, evtl. Betreuung

Besonderes Der Mehrzweckraum soll in das Foyer erweiterbar sein. Dies bedeutet ent-sprechende bewegliche Wände oder Öffnungen zum Foyer hin. Dabei ist aufdie Akustik zu achten. Das Foyer ist in erster Linie eine Erschliessung undhat einen entsprechend robusten und pflegeleichten Boden.

Der Mehrzweckraum muss wegen der Bühne eine grössere Raumhöhe auf-weisen als der Standardunterrichtsraum. Unter der UK Decke werden min-destens 0.60 m – 0.80 m für technische Einrichtungen (wie Beleuchtung) ge-braucht, die OK Bühne ist 0.60 m – 0.80 m von OK Boden hoch. Eine lichteHöhe von mindesten 3.0 m dazwischen ist notwendig.

Page 65: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

64/65Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.7 Mehrzweckraum

3

Ein Mehrzweckraum muss somit eine lichte Raumhöhe von mindestens 4.20 m, optimal 4.60 m aufweisen.

Ist der Mehrzweckraum grösser als ein Standardunterrichtsraum, so ist die-ser unterteilbar zu planen. Die Unterteilung wird zum grössten Teil der Bele-gungszeit diese Räume trennen, da der Mehrzweckraum relativ selten durchmehr als 30 Personen belegt wird. Dafür werden die beiden Teilräume wo-chenweise für Projektwochen belegt. Die Trennwand hat entsprechend guteSchallschutzwerte aufzuweisen (ca. 52 dB D’ntW).

Der Mehrzweckraum ist polyvalent zu konzipieren. Fixe Einrichtungen sind –mit Ausnahme einer festen Bühne – auf ein absolutes Minimum zu be-schränken. Der Ausbau ist nicht als feierlicher Festsaal, sondern als Atelierzu konzipieren.Die Wände sind strapazierfähig genug zu gestalten, um Steck-, Kleb- undReissnagelaktionen standzuhalten. Die Böden sind mit einem strapazierfähigen, rutschfesten Belag aus nicht-saugfähigem, säure- und alkalibeständigem Material zu belegen, welchesweder optisch noch subjektiv schmutzempfindlich und einfach zu reinigenist. Wegen des Einsatzes von Reinigungsmaschinen ist der Sockelbereichbis min. 8 cm Höhe gegen mechanischen Einfluss zu schützen. Die Fugezwischen Wand und Boden ist gegen Eindringen von Wasser abzudichten.

Eine fest eingebaute Bühne kann als Stuhllager dienen. In diesem Fall ist jedoch ein Gruppenraum oder eine abtrennbare Foyernische als Garderobeund Hinterbühne zu konzipieren.

An der Decke sind Schienen für Beleuchtung vorzusehen, mit den dazu-gehörenden Anschlüssen. Die Steckdosenverteilung im Bodenbereich musssicherstellen, dass Beleuchtung, Ton- und Mischanlagen in jeder der vierEcken angeschlossen werden können.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden

– Steckdosen und UKV-Anschlüsse in jeder Raumecke, evtl. auch in der jeweiligen Wandmitte, evtl. steuerbar

– Beleuchtungselemente – Neutrix Steckdosenkupplung in jeder Ecke– Stromanschlüsse für Scheinwerfer in Decke

Im Stuhllager sind folgende Installationen vorzusehen:– Schulwandbrunnen mit Warm- und Kaltwassermischarmatur– Steckdosen in geeigneter Anzahl und Lage– Beleuchtung

Einrichtung Die Einrichtung des Mehrzweckraums ist so zu planen, dass eine möglichst grosse Polyvalenz erreicht wird.– Bühne (mobil oder fix gemäss Vorgaben Immobilien-Bewirtschaftung)– Mindestens 5 Montageschienen für Bühnenvorhang, Scheinwerferanlagen

usw. mit mechanischer oder motorisierter Hebevorrichtung– Verdunklungsvorhänge (auch als Akustikmassnahme)

Page 66: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.7 Mehrzweckraum

3

– Steuerungspult mobil– Projektionswand 1.80 m x 1.80 m– Bühnenvorhang– Scheinwerfermontageanlage gemäss Angaben

Büro für Bild und Ton

Im Stuhllager sind folgende Einrichtungen vorzusehen:– 5m’ Garderobenhaken– Spiegel über Schulwandbrunnen

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Im Mehrzweckraum sind folgendeAusstattungen vorgesehen:

– 1 Rollboy für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m– 1 TV/Videowagen 1.00 m x 0.60 m

Im Stuhllager sind folgende Ausstattungen vorzusehen:– 2 Metallschränke für Requisiten h=1.95 m 1.00 m x 0.50 m– 66 stapelbare, verkettbare Stühle pro Einheit

à 80 m 2 Raumfläche– 6 Klapptische mit Transportwagen 1.60 m x 0.80 m

Apparate– Video und Fernseher– Diaprojektor– Tonanlage– Mikrophon– Beleuchtungsanlage gemäss Vorgaben Büro für Bild und Ton (BBT)– Klavier gemäss BBT– 1 mobile Wandtafel pro Raumeinheit– Telefon gemäss IMMO Telekommunikation

Page 67: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

Grundrissschema Mehrzweckraum

Mehrzweckraum 120 m 2, unterteilbar72 Zuschauer

Mehrzweckraum 120 m 2, unterteilbar1 1/2 Projektwochenräume

66/67Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.7 Mehrzweckraum

3

Page 68: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

Mehrzweckraum 80 m 2, unterteilbarMax. Belegung 40 P

Mehrzweckraum 80 m 2, unterteilbar1 Projektwochen/MEZ-Raum

3.7 Mehrzweckraum

3

Page 69: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.8 Bibliothek/Mediothek

Funktion Die Bibliothek ist heute auch Mediothek. Sie soll zusammen mit dem Mehr-zweckraum das Herz der geleiteten Schule bilden. Die Bibliothek ist das«Fenster» der Schule, denn sie prägt das Bild der Schule im Quartier mit. Wosinnvoll und möglich, wird die Schulbibliothek mit der Quartierbibliothekkombiniert.

Die Bibliothek wird zeitweise von Klassen im Verband genutzt, jedoch mei-stens in Gruppen (Projektarbeit) oder individuell. In diesem Raum werden neben Büchern auch andere Medien zur Verfügung gestellt bzw. zum Verleihangeboten.

Die Bibliothek kann architektonisch als spezieller Raum behandelt werdenaufgrund ihrer klar zugewiesenen Funktionen und prominenter Lage auf demSchulareal. Sie bietet infolge der spezifischen Anforderungen den Architek-ten die Möglichkeit, mittels sorgfältiger Gestaltung architektonische Ereignis-se zu schaffen, welche das Schulhaus von anderen Bauten abhebt.

Raumeinheit Bibliothek (Standardunterrichtsraum oder ein unterteilbares Mehrfaches die-ser Einheit)

Bei grösseren Bibliotheken ist auch ein entsprechender Lagerraum im Unter-geschoss sowie ein Büro/Arbeitsraum für die Bibliothekarin bzw. den Biblio-thekar vorzusehen.

Die Fläche der Bibliothek ist von der Grösse der Anlage und der Anzahl Medien abhängig.

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Foyer, evtl. GruppenraumSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Mehrzweckraum, evtl. Betreuung

Besonderes Die Bibliothek soll einladend wirken. Der Raum ist von aussen einsehbar, hell und offen zu gestalten. Grosse Fensterflächen nach aussen, gegebenenfallsauch zum Foyer oder Korridor hin, sind anzustreben.

Die Ausleihtheke ist entlang der Hauptzirkulation mit Ausblick auf den Ein-bzw. Ausgang zu platzieren. Davor ist eine Stauzone für Wartende vorzuse-hen. Bild- und Tonmedien sind im Blickfeld der Ausleihe aufzustellen. Fernerist zu beachten, dass die Bibliothek während der Pausenzeiten von einergrossen Kinderzahl rege besucht wird. Die Erschliessungsflächen sind ent-sprechend grosszügig zu gestalten.

Die Bibliothek wird nicht nur zum Lesen benutzt, sondern auch für Arbeitenin der Gruppe oder gar im Klassenverband sowie für den freien Aufenthalt.Es ist somit neben den Büchergestellen und den Einzelarbeitsplätzen an derFassade auch ein Bereich für Gruppenarbeiten an Tischen vorzusehen. Indiesem Bereich soll auch die Klemmschiene mit den Anhängetafeln ange-bracht sein.

Die Bibliothek ist einladend und freundlich zu gestalten. Ansonsten geltendie generellen Anforderungen für Unterrichtsräume.

68/69Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.8 Bibliothek/Mediothek

3

Page 70: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

In grossen Bibliotheken ist eine separate Zone für Arbeiten im Klassenver-band vorzusehen. Dieser Raum kann gegebenenfalls als Gruppenraum kon-zipiert sein, der teils der Bibliothek, teils dem Rest der Schule zur Verfügungsteht und von der Bibliothek abgetrennt werden kann (siehe Schema unten)Siehe: Richtlinien für Schulbibliotheken der Schweizerischen Arbeits-gemein-schaft der öffentlichen Bibliotheken SAB

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und

UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Schulwandbrunnen mit Kaltwasser im Bereich der Ausleihtheke

Einrichtung Die Einrichtung der Bibliothek ist wie folgt zu planen:– Klemmschiene mit zwei Anhängetafeln oder mobile Wandtafel bzw.

Flip-chart– Arbeitssims– Informationstafel beim Eingang, Korklinol, ca. 1.50 m x 1.50 m– Ausstellungsfläche oder –wand für Neuerscheinungen– Option für Primarschulanlagen: Sitzarena für 24 Kinder ca. 20 m 2

Ausstattung Die Ausstattung der Bibliothek wird generell nach folgender Formel definiert:

Primar/OberstufeMedien/SchülerIn 10 Bücher, 2 Non-book

Die Anzahl der Medien bestimmt die Laufmeter benötigter Tablare welchevon der Immobilen-Bewirtschaftung geliefert werden. Für die Proportionendes Raumes ist folgende Formel wichtig:

Primarstufe/OberstufeAnzahl Klassen Anzahl Medien m’ Tablar * m’ Gestell **

6-Klassen-Anlage 1200 Bd 40 1012-Klassen-Anlage 2400 Bd 80 2018-Klassen-Anlage 3600 Bd 120 3024-Klassen-Anlage 4800 Bd 160 40

*m’ Tablar ohne Berücksichtigung der Anzahl Tablare, welche übereinander liegen können. Diese Anzahl ist abhängig von der Altersstufe der SchülerInnen. Das oberste Tablar kann für die Primarstufe auf OK max. 1.30 m, für die Oberstufe auf OK max. 1.60 m liegen. Dies ergibt ca. 3-5 Nutztablare pro Laufmeter Regal.

** Annahme: 4 Tablare pro Gestell als Durchschnittswert

Medienregale und Gestelle sind folgendermassen anzuordnen:Tablare zwischen 0.225 m bis 0.30 m Tiefe, in Einheiten von 0.60 m bis 1.00 m Breite, mit einem minimalen Abstand von 1.20 m (optimal 1.80 m)zwischen den Gestellen als Gang. Freistehende Gestelle und Regale sind so anzuordnen, dass maximal 2.40 m aneinander vorkommen.

3.8 Bibliothek/Mediothek

3

Page 71: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

70/71Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.8 Bibliothek/Mediothek

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Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der IMMO geliefert:

– Bücherregale gem. obiger Berechnung– Ausleihtheke oder Arbeitstisch 2.40 m x 0.80 m– 2 abschliessbare Aktenschränke h=1.95 m 1.00 m x 0.50 m– Bürodrehstuhl (1 pro Arbeitsplatz Ausleihe)– Zeitschriftenständer 0.40 m x 0.80 m– 3 Gruppen Ablagetische

oder 3 Tische «KITS für kids» 1.40 m oder 1.60 m x 0.80 m– 20 Besucherstühle– 1 Rollboy für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m

In der Bibliothek/Mediothek sind zudem folgende Ausstattungen vorgese-hen, welche vom Betrieb geliefert werden:– Bücherwagen 0.60 m x 0.60 m– 1 mobile Projektionswand– 1 mobile Wandtafel

Apparate– 1 Fotokopierer– 1 Telefon– PC-Arbeitsplatz mit Drucker und Strichcodeleser (SBMV)– PC-Schüler:

1 PC bis 12 Klassen2 PC von 12 bis 20 Klassen3 PC ab 20 Klassen

Page 72: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

3.8 Bibliothek/Mediothek

3

Grundrissschema Bibliothek

30 m’ Bücherregale à 4 Lagen x 30 Bände/m’ ergibt3 600 Bände = 18 KLA OS

Raumbedarf: 11/2 KLA

Page 73: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

10 m’ Bücherregale à 4 Lagen x 30 Bände/m’ ergibt1 200 Bände = 6 KLA PS

Raumbedarf: 1 KLA

72/73Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

3.8 Bibliothek/Mediothek

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Page 74: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

4

Page 75: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

4

Turnhallenbereich

Page 76: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

4.1 Turnhallenbereich

4

4.1 Turnhallenbereich

Allgemeines Der Turnhallenbereich ist der Bereich der Schule, welcher den grössten Raum bietet. Dieser Raum dient in erster Linie dem Sportunterricht und -anlässen.Er kann jedoch auch als Mehrzwecksaal für Versammlungen, Rituale undVeranstaltungen aller Art verwendet werden. In kleineren Anlagen erfüllt dieTurnhalle die Funktion des «Raums für Alle».

Wegen der Verwendung als Versammlungslokal sind die Fluchtwege ent-sprechend zu planen. Diese Fluchtwege dienen auch als Anlieferungszugän-ge für Turngeräte (z.B. Barren usw.).

Der Turnhallenbereich umfasst:– Turnhalle– Geräteräume (inkl. Putzräume)– Garderoben, inklusive Duschen– TurnlehrerInnengarderobe– Nebenräume

Raumanforderungen Die Raumanforderungen für den Turnbereich sind in der BASPO Norm 201 und den entsprechenden DIN-Normen festgehalten. Dieser Text ist als Überblick bzw. als Ergänzung zu betrachten.Siehe: BASPO Norm 201

Eine direkte Tageslichteinfall ist in Turnhallen unzulässig. Eine «Fenster-fläche» bzw. Lichtdurchlassfläche von mindestens 10% der Bodenfläche istanzustreben. Da Turnhallen sehr grosse Volumen bilden, werden sie oft teilweise oderganz in das Erdreich versenkt. Auch in diesem Fall ist eine indirekte Tages-lichtbeleuchtung unbedingt sicherzustellen.

Installationen Turnhallen in Schulanlagen werden oft für Versammlungen verwendet. Die Lüftungsanlagen sind jedoch auf den Turnbetrieb zu dimensionieren.Bei höherer Raumbelegung ist der zusätzliche Luftbedarf über öffnenbareFassaden- oder Dachelemente zu lösen.

Vereine Den Vereinen werden abschliessbare Schränke zur Verfügung gestellt, in denen sie ihr Material lagern. Der Vereinsabwart benutzt die TurnlehrerInnengarderobe als Büro.

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76/77Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

4.2 Turnhallen

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4.2 Turnhallen

Funktion Eine Turnhalle auf einer Schulanlage wird in erster Linie für den Turnunterricht der Schule verwendet. Dieser findet in der Primarschule gemischt, inder Oberstufe geschlechtergetrennt statt. Die Turnhalle ist im Normalfalldurch die Primarstufe mit 24 Lektionen, für die Oberstufe mit 36 Lektionenbelegt. Eine solche Belegung entspricht zirka 50% des Potenzials.

Die Kreisschulpflege ist für die Verwaltung und Vermietung der Turnhallenzuständig. Am Abend und an Wochenenden können die Hallen an Privateund Vereine vermietet werden. Beim Neubau einer Turnhalle sind beide Nut-zungen – Schule und Vereine – zu berücksichtigen.

Raumeinheit Am 7. Juli 1999 hat die Stadt Zürich entschieden, Schulturnhallen in drei Ausführungen zu realisieren:

Einfachhallen min. 16 m x 28 mDoppelhallen min. 22 m x 44 m – unterteilbar in Spielhalle (2/3) und Gerätehalle (1/3)Dreifachhalle min. 27 m x 45 m – unterteilbar in drei Einzelhallen, davon 1 Gerätehalle

Die Raumhöhen der Turnhallen sind abhängig von ihrer Grösse:– Einfachhalle min. 7.0 m im Licht– Doppelhalle min. 8.0 m im Licht– Dreifachhalle min. 9.0 m im Licht

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Geräteräume, PutzraumSekundärbezüge: Garderoben/Duschen, Gemeinschaftsbereich,

Foyer, evtl. Betreuung

Besonderes Da die Turnhalle auch als Versammlungsraum dienen soll, ist eine Verdunk-lung vorzusehen. Die Nachhallzeit in der Turnhalle hat je nach Grösse der Halle zwischen 2.0und 2.5 Sekunden zu betragen. Mehrfachhallen können bis maximal 3.0 sNachhallzeit haben.Siehe: BASPO Norm 201

Ausbau Der Turnhallenboden ist das wichtigste Sportgerät einer Halle und ist des-halb in enger Zusammenarbeit mit dem Sportamt zu planen. Für Turnhallenkommen vier Bodentypen in Frage: Punktelastisch, kombielastisch, flächen-elastisch oder kleinflächenelastisch. Der genaue Typ ist in Zusammenarbeitmit dem Sportamt zu definieren.

Generell ist in der Planung mit einem Aufbau von 0.015 m bis 0.16 m ab fertigem Unterlagsboden zu rechnen.

Kontakt: Fachstelle für nachhaltiges Bauen, Amt für Hochbauten

Page 78: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

4.2 Turnhallen

4

Beim Turnhallenboden ist auf jeden Fall zwingend ein Kraftabbau von min. 50% und eine Schlagfestigkeit von 16 NM einzuhalten. Siehe: DIN-Norm 18032 Teil 2 und BASPO Norm 201

Der mechanische Schutz im Sockelbereich der Wand ist mit möglichst wenigUnterbrüchen durchzuführen (Unihockey). Die Fuge Wand/Boden ist gegenEindringen von Wasser bei Nassreinigung entsprechend abzudichten.

Die Leitungsführung und das Montieren von Heizkörpern usw. kann gegebe-nenfalls in der «Glatten Wand» ausgeführt werden. Zugang zu den Installatio-nen zu Wartungszwecken ist zu gewährleisten.

Für die Tonanlage ist eine Nische in die Wand einzubauen, mit abschliessba-ren Türen. Die genauen Masse sind vom Büro für Bild und Ton zu beziehen.Kontakt: Büro für Bild und Ton

Die Deckenuntersicht hat die Beleuchtungs-, Ton- und weitere Installationenvor Ballwurf zu schützen.

Alle weiteren Angaben sind der BASPO Norm 201 zu entnehmen.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Steckdosen und UKV-Anschlüsse in jeder Raumecke, evtl. auch in der

jeweiligen Wandmitte, evtl. steuerbar– Neutrix Steckdosenkupplung in jeder Ecke– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Steuertableau für Fensteröffnung und Sonnenschutz– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt, 300 – 500 Lux– Stromanschlüsse für Scheinwerfen in Decke

Einrichtung In «Gerätehalle» oder gruppiert in einem Bereich einer Einzelhalle– 4 Doppelsprossenwände, davon 2 bewegliche, 2 feste– 4 Reckstangen– 4 Ringe– 2 Trainingsbasketballkörbe an Längswand, h= 2.60 m bis 3.05 m

variabel an Längswand zum Querspielen– 2 Wettkampfbasketballkörbe an Stirnwand oder gemäss Spezialangaben

Sportamt. Die Einrichtung ist in jedem Fall in Zusammenarbeit mit dem Sportamt zu planen.

Generelles nach Vorgabe Immobilien-Bewirtschaftung:– Schienenelemente für Bühnenvorhang (gem. Angaben SSD)– Montageeinrichtungen für Scheinwerferanlagen (gem. Angaben Büro für

Bild und Ton)– Zuschauerinfrastruktur (Tribünen, mobile Tribünen usw.)

Ausstattung Bälle und Geräte gem. Sportamt– Mobile Bühnenelemente (falls nicht in Singsaal bzw. Stuhllager unter-

gebracht)

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78/79Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

4.2 Turnhallen

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Apparate– Pro Halle eine Tonanlage mit 1–2 Verstärkern (BBT)– Entsprechende Anzahl Lautsprecher an der Decke oder an den Wänden

montiert (Achtung! Ballschutz!), koppelbar für Ganzhallenbetrieb, Sprache und Musik evtl. getrennt (BBT)

– Pro Halle eine Wanduhr– Bei Dreifachhallen: zusätzliches Musikrack und Speakertisch– Bei Dreifachhallen 1 Matchuhr (schlagfest)

Spielfeldgestaltung Gemäss BASPO 201 und Angaben Sportamt.

Kontakt: Sportamt der Stadt Zürich, Abteilung Schulsport

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4.3 Geräteräume

4

4.3 Geräteräume

Funktion Der Geräteraum ist ein Nebenraum der Turnhalle. Dieser wird als Lager für die Geräte, Bälle und anderen Bestückungen des Turnbetriebes verwendet.

Raumeinheit Eine Geräteraumeinheit pro Turnhalleneinheit. Zusätzlicher Putzraum in Ein-zelhalle. Bei Doppel- bzw. Dreifachhalle ist dieser in der Geräteraumflächeenthalten.

Raumbezüge Primärbezüge: TurnhalleSekundärbezüge: Erschliessung

Besonderes Der Geräteraum ist direkt von der Turnhalle her erschlossen. Jeder Hallenteil hat seinen zugeteilten Bereich. Er ist entlang der Längswand anzuordnen. Ei-ne Erschliessung durch die Stirnwand der Turnhalle oder indirekte Erschlies-sung über einen Zugangskorridor ist in einer Schulsporthalle nicht zulässig.

Der Geräteraum hat im Licht mindestens 5.0 m Raumtiefe und mindestens2.70 m Raumhöhe aufzuweisen.

Das Zugangstor, welches direkt in die Turnhalle führt, hat mindestens 2.50 min der Breite und 2.30 m Höhe im Licht zu messen. Das Tor hat laut Sportamtfolgende Eigenschaften zu erfüllen:– wartungsarm, keine aufwändige Schliesstechnik– keine offenen Teile mit Schmieröl, oder fett (z.B. Laufschienen)– eine kleine Person (2. Primarklasse) muss das Tor problemlos öffnen

können– ein Mattenwagen (ca. 300kg schwer) oder ein Schulbarren muss in das

Tor fahren können, ohne Schaden zu verursachen. – die beweglichen Elemente des Tors dürfen bei offenem Zustand nicht in

die Turnhalle ragen

Ausbau Der Geräteraum ist ähnlich wie die Turnhalle auszuführen. Der Bodenbelag muss auf demselben Niveau der Turnhalle liegen, benötigt jedoch nicht die-selbe Unterkonstruktion.Siehe: BASPO Norm 201

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt, gegen Ballwurf

geschützt– Steuertableau mit Dreifachsteckdose bei Lichtschalter neben Türe– Steckdosen für Reinigungsmaschine usw.– Steckdose im Kleingeräteraumbereich für Ballkompressor

Einrichtung Kleingeräteraum (min. 10 m 2 pro Halle, min. 2.0 m Raumtiefe), abschliessbar. Von Boden bis Decke mit Gitterwand durchgehend geschlossen, Maschen-weite max. 30 mm x 30 mm.

Ausstattung Bälle und Geräte gem. Sportamt– Gestelle für Bälle, Kleingeräte– eventuell mobile BühnenelementeKontakt: Sportamt der Stadt Zürich, Abteilung Schulsport

ApparateKeine

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80/81Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

4.4 Garderoben

4

4.4 Garderoben

Funktion Die Garderoben sind nahe bei der Turnhalle zu platzieren. Sie sind nach Ge-schlechtern zu trennen, sind aber auch über Türen im Trockenbereich kop-pelbar für grössere Turnieranlässe oder unterschiedliche Geschlechtervertei-lung.

Raumeinheit 40 m 2 Garderobe, aufgeteilt in:ca. 20 m 2 Umkleideraum mit Vorzoneca. 20 m 2 Duschraum und TrockenzoneSiehe: BASPO Norm 201

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, andere GarderobenSekundärbezüge: Korridor, Turnhalle, Foyer, Gemeinschaftsbereich,

evtl. Betreuung

Besonderes Erschliessungstechnisch muss jede Garderobeneinheit mit jedem Hallenteil (bei unterteilbaren Hallen) verbunden werden. Garderobeneinheiten dürfennicht fest einer Halle bzw. einem Hallenteil zugeteilt werden.

Zwischen dem Umkleideraum und dem Duschraum ist die Trockenzone zuplatzieren. Trockenzonen sind zwischen Garderobeneinheiten über Türen zuverbinden.

Ausbau Der Boden der Garderoben ist mit einem glatten unporösen Belag zu verklei-den, welcher rutschfest, alkali- und säurebeständig ist. Der Fugenanteil istdabei möglichst gering zu halten. Im Duschraum ist der Boden zudem mit einem Gefälle von mindestens 2% zu planen und eine genügende AnzahlBodenabläufe vorzusehen.

Die Wände sind bis auf Türhöhe, besser bis an die Decke, mit einer glatten,unporösen Oberfläche zu verkleiden, welche alkali- und säurebeständig ist.Der Fugenanteil ist aus reinigungstechnischen Gründen möglichst gering zuhalten.

Bei diesen harten Oberflächen ist der Schallabsorption unbedingt genügendBeachtung zu schenken.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik

In der Garderobe sind folgende Installationen einzuplanen:– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Stromanschlüsse für Haarföne usw.– 1 Wandbrunnen mit Warm- und Kaltwasser über Mischbatterie, mit

Plättlischild– Bodenablauf

In der Dusche sind folgende Installationen vorzusehen:– Beleuchtungskörper– Duschbrausen mit Mischregelung und Knopfbetätigung mit Zeitschalter,

aufputzmontiert oder zentrale Duschstation– Bodenabläufe verschraubt

Page 82: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

4.5 Turnlehrergarderoben

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– Entlüftung über Fassade oder Leitungssystem mit Ventilator, oder Anschluss an kontrollierte Lüftung

– Verbrühungsschutz

Einrichtung In der Garderobe sind folgende Einrichtungen einzubauen– 1 Wandspiegel (über Wandbrunnen)– 12 m’ Garderobenhaken– 12 m’ Garderobenbänke an Wand montiert

In der Trockenzone sind folgende Einrichtungen vorzusehen:– Handtuchstangen

Ausstattung Folgendes Mobiliar wird im Bau zur Grundeinrichtung gerechnet:– 1 Abfallbehälter

Apparatekeine

4.5 Turnlehrergarderoben

Funktion Die Turnlehrergarderoben sind nahe bei der Turnhalle zu platzieren. Sie sind unisex, d.h. sie werden von beiden Geschlechtern benutzt. Um den Klassen-wechsel im Betrieb zu beschleunigen und die Ausnutzung der Turnhalle zuoptimieren, benutzen beide TurnlehrerInnen derselbe Garderobenraum.

Der Raum hat zwei Umkleidekabinen mit Duschgelegenheit. Der Rest desRaumes dient als Aufenthaltsraum, Büro und Sanitätsraum.

Pro Turnhalle ist eine Turnlehrergarderobe zu planen.

Raumeinheit Garderobe, aufgeteilt in:– ca. 5 m 2 2 Umkleidekabinen, min. 1.0 m breit, mit Duschen– ca. 10 m 2 Aufenthaltsbereich, auch Sanitätszimmer/Büro

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, andere GarderobenSekundärbezüge: Korridor, Turnhalle, Foyer, Gemeinschaftsbereich,

evtl. Betreuung

Besonderes Die TurnlehrerInnengarderoben sind erschliessungstechnisch mit jedem Hal-lenteil zu verbinden.

Ausbau Siehe: Garderoben

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in SchulgebäudenIm Aufenthaltsbereich sind folgende Installationen einzuplanen:– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Stromanschlüsse für Haarfön usw.– 1 Wandbrunnen mit Warm- und Kaltwasser über Mischbatterie

Page 83: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

82/83Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

4.5 Turnlehrergarderoben

4

In der Umkleide- und Duschkabine sind folgende Installationen vorzusehen:– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– 2 Duschbrausen mit Mischregelung und Knopfbetätigung mit Zeitschalter,

aufputzmontiert– 2 Duschwannen mit Bodenabläufen– Entlüftung über Fassade oder Leitungssystem mit Ventilator, oder

Anschluss an kontrollierte Lüftung

Einrichtung Im Aufenthaltsbereich sind folgende Einrichtungen einzubauen– 1 Wandspiegel (über Wandbrunnen)

In jeder Umkleide- und Duschkabine sind folgende Einrichtungen vorzusehen:– Handtuchstangen– Sitzbank

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung, Abteilung Ausstattung/ Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus dem Standardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Tisch für Büroarbeit 0.80 m x 0.80 m– 2 Besucherstühle– 1 Notliege an Wand aufgehängt– 1 Garderobenschrankelement Metall h= 1.80 m 0.50 m x 1.80 m

mit zwei Schränken 1.80 m hoch x 0.30 m breit, und 12 Schränken 0.60 m hoch x 0.30 m breit

Apparate– 1 Telefon (Vereinsabwart)

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Lehrerbereiche

Page 86: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

5.1 Lehrerbereiche

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5.1 Lehrerbereiche

Allgemeines Der Lehrerbereich umfasst die Räumlichkeiten, welche den Lehrkräften und der Schulleitung zur Verfügung stehen. Er ist der Rückzugsbereich, der ihnenfür die Arbeitsvorbereitung, Pausen, Konvente und für den sozialen Kontaktzur Verfügung steht.

Der Lehrerbereich umfasst:– Lehrerzimmer– Vorbereitungsraum– Schulleitung/Besprechung– Nebenräume im Untergeschoss, wie Sammlungszimmer, Schulmaterial-

lager

Das Lehrerzimmer ist der Aufenthalts- und Versammlungsraum der Lehr-kräfte.

Der Vorbereitungsraum dient der Lektionsvorbereitung und zur Lagerung deroft verwendeten Artikel der Sammlung. Er ist auch Arbeitsplatz für Fachlehr-kräfte, welche nicht ihr volles Pensum im Schulteam absolvieren.

Die Schulleitungsräume dienen für Leitung, Organisation und Betrieb der gelei-teten Schulanlage. Der Besprechungsraum dient für vertrauliche Gesprächezwischen Lehrkräften und Eltern. Da die Schule vermehrt autonom und quar-tierbezogen agieren kann, wird diese Funktion eine steigende Bedeutung bekommen.

Der Hauswart bzw. die Hauswärtin ist Mitglied des Schulteams, und daherist es wünschenswert, dass das Büro für die Hauswartung in der Nähe derSchulleitung liegt. So ist es auffindbar, erreichbar und integriert.

Raumanforderungen Generell entsprechen die Raumanforderungen denen der Unterrichtsräume.

Die Erschliessung des Lehrerbereiches hat unabhängig von den schulischenRäumen über das Foyer zu erfolgen. Der Lehrerbereich muss leicht zu findensein und soll in der Nähe des Haupteingangs der Schule beim Gemein-schaftsbereich liegen.

Eine Nähe zur Bibliothek wird ebenfalls geschätzt.

Ausbau Siehe: Kap. 2.1/Standardunterrichtsräume

Page 87: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

86/87Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

5.2 Lehrerzimmer

5

5.2 Lehrerzimmer

Funktion Das Lehrerzimmer dient dem Aufenthalt der Lehrkräfte. Er wird als Pausen-raum, aber auch als Sitzungszimmer für Konvente und Teambesprechungenverwendet. Das Lehrerzimmer ist das Refugium der Lehrkräfte vor und nachder Arbeit. Das Lehrerzimmer ist auch der Ort für soziale Kontakte und ge-genseitige Unterstützung.

In Schulanlagen ist das Lehrerzimmer oft der einzige Raum, in dem gerauchtwerden darf, da auf den Pausenplätzen Rauchverbot herrscht. Bei grösse-ren Anlagen ist es sinnvoll, einen Teil des Lehrerzimmers in Absprache mitder Schulleitung für RaucherInnen abzutrennen.

Raumeinheit Lehrerzimmer (Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung, Vorbereitung, Sekundärbezüge: Schulleitung, Haupeingang, Foyer, Gemeinschaftsbereich

Besonderes Das Lehrerzimmer ist so zu platzieren, dass es zwar leicht auffindbar ist, na-he beim Eingang und beim Foyer liegt, aber trotzdem ruhig ist. Es soll nichtunbedingt auf den Pausenplatz orientiert sein.

Die Teeküche dient in erster Linie als Kaffee- und Pausenküche. In einzelnenSchulanlagen, welche in der Peripherie liegen und keine Verpflegungsmög-lichkeiten in der Nähe bieten, kann die Immobilien-Bewirtschaftung entschei-den, dass diese Küche zu einer kleinen Verpflegungsküche wie die einer 41/2 - Zimmer-Wohnung ausgebaut wird. Dabei ist zu beachten, dass die Lüf-tung entsprechend den Vorschriften des UGZ geplant bzw. angepasst wird.

Ausbau Generell entspricht der Ausbau dem eines Unterrichtsraumes. Das nachträg-liche Umnutzen eines Lehrerzimmers in einen Unterrichtsraum muss grund-sätzlich möglich sein.

Im Bereich der Teeküche ist der Bodenbelag mit einem glatten unporösenBelag zu verkleiden, welcher rutschfest, alkali- und säurebeständig ist. BeiVerwendung von Plattenbelägen ist der Fugenanteil möglichst gering zu hal-ten.

Die Wände sind im Bereich der Teeküche ebenfalls abwaschbar, säure- undlaugenbeständig zu verkleiden. Wichtig ist, dass der Fugenanteil minimiertund die Schnittstelle Wand/Arbeitsfläche wasserfest geschlossen ist.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Teeküche mit Spülbecken und Warm- und Kaltwasseranschluss,

Anschlüsse für Geschirrspülmaschine und Kühlschrank, Dreifachstecker für Küchengeräte

Page 88: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

5.2 Lehrerzimmer

5

Einrichtung Einrichtungen sind vorzusehen:

– 1 Teeküche: Oberfläche hygienisch, strapazierfähig und pflegeleicht. Die Abluft wird über eine Umlufthaube mit Aktivkohlenfilter oder einem Direktabzug (MINERGIE-Bau) abgeführt. 8 –10 Elemente 0.60 m x 0.60 m, 2 Schubladen, 1 Pfannenauszug neben Rechaud, Rest Tablare mit Drehtür, kleines Kompostierfach für Küchenab-fälle. Tuchstange.Einbeckenspültisch in CNS mit Warm- und Kaltwasser an Mischbatterie, schwenkbar. Elemente für Kühlschrank, Herd, GeschirrspülmaschineKontakt für Apparate: Technischer Dienst der Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich

– Telefonnische oder kabine– Projektionswand an Deckenschiene 1.80 m x 1.80 m– Garderoben-/Effektenschränke (pro Lehrkraft)

h= 0.90 m 0.30 m x 0.50 m

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung,Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus dem Standardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Rollboy für Hellraumprojektor 0.97 m x 0.52 m– 4 – 8 Tische, nach Anzahl Lehrkräfte– 4 – 6 Besucherstühle pro Tisch– Lehrerfächli

Clubtische, Sessel und Sofas, zusätzlicher Kühlschrank, Mikrowellenherdusw. sind generell von den Lehrkräften selber zu besorgen.

Apparate– 1 Hellraumprojektor– 1 Herd mit 2– 4 Herdplatten, je nach Schulgrösse– 1 Kühlschrank 120 l – 250 l je nach Schulgrösse, mit Gefrierfach 30 – 70 l – 1 Geschirrspülmaschine (Haushaltsmodell)– 1 Kaffeemaschine– 1 Flip Chart– 1 Telefon– 1 Faxgerät

Page 89: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

5

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5.3 Vorbereitungsräume

Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

5.3 Vorbereitungsräume

Funktion Der Vorbereitungsraum ist der gemeinsame Arbeitsplatz der Lehrkräfte. In diesem Raum werden Lektionen vorbereitet, für welche Zugriff auf dieSammlung und die gemeinsame Infrastruktur nötig ist. Hier werden auch dienotwendigen Fotokopien und Druckerzeugnisse hergestellt, welche im Unter-richt verteilt werden. In diesem Raum werden die Dias für Diaschauen vorbe-reitet und Foliensammlungen bzw. Präsentationen zusammengestellt.

Das Vorbereitungszimmer ist vom Lehrerzimmer abgetrennt, um Störungenzu vermeiden. Der Vorbereitungsraum ist zugleich Arbeitsplatz, Kopier- so-wie Lagerraum für die A-Artikel der Sammlung (welche oft benutzt werden)und des Schulmaterials sowi Lehrerbibliothek. Die weniger oft benutzten Artikel der Sammlung (B- und C-Artikel ) sowie das Gros der Schulmateria-lien werden im Untergeschoss gelagert.

Raumeinheit Vorbereitungsraum (Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Lehrerbereich, SchulleitungSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Foyer, Unterrichtszimmer

Besonderes Der Vorbereitungsraum ist so zu platzieren, dass ein konzentriertes Arbeiten möglich ist (nicht auf Pausen- oder Sportplatz orientiert). Die Trennwand zumLehrerzimmer hat entsprechend gute Schallschutzeigenschaften aufzuwei-sen.

Ausbau Generell entspricht der Ausbau einem Unterrichtsraum.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und

UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Einrichtung Folgende Einrichtung ist vorzusehen:– Arbeitssims entlang der Fassade– Schränke für Sammlungsartikel mit Glasfront

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung, Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Arbeitsplatz pro 15 m 2 NF Vorbereitungsraum aus dem Standard-sortiment der Immobilien-Bewirtschaftung mit Tisch, Bürodrehstuhl und Schränken

– 1 Gruppen-/Ablagetisch für Schneidearbeiten 1.60 m x 0.80 m– Gestelle und Schränke für Sammlungsartikel 1.10 m x 0.80 m

Apparate – PC-Arbeitsplätze und Drucker gemäss Verteilschlüssel der Schulleitung– Fotokopierer (SBMV)– Schneideapparatur

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5.4 Schulleitungsbüros

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5.4 Schulleitungsbüros

Funktion Das Büro der Schulleitung ist ein normaler Büroraum mit 2 bis 3 Arbeitsplät-zen. Da die Arbeit der Schulleitung oft als Job-Sharing zwischen mehrerenPersonen verteilt ist, sind selten alle Personen gleichzeitig am Arbeitsplatz.

Raumeinheit Büro ( 1/4 Standardunterrichtsraum)Besprechungsraum ( 1/4 Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Lehrerbereich, VorbereitungsraumSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Foyer, Eingang

Besonderes Das Büro der Schulleitung ist so zu platzieren, dass ein konzentriertes Arbei-ten möglich ist, d.h. nicht auf Pausen- oder Sportplatz orientiert.

Die Schulleitung arbeitet eng mit dem Lehrerteam zusammen. Das Lehrer-zimmer wird als Kontakt- und Besprechungsbereich des gesamten Teamsverwendet. Daher ist eine gute Verbindung zum Lehrerbereich, wie auch zumVorbereitungsraum, sinnvoll.

Ausbau Da im Büro sowie im Besprechungsraum oft vertrauliche Gespräche geführt werden, sind Türen und Wände entsprechend gegen Schallübertragung zuschützen.

Das Büro und der Besprechungsraum der Schulleitung sind hauptsächlichArbeitsplatz und Besprechungsraum. Trotzdem sind sie auch die Kontakt-stelle für Eltern und Dritte. Auch wenn diese Räume im Sinne der Polyvalenzzu Gruppenräumen umgebaut werden können, dürfen sie auch eine reprä-sentative Qualität aufweisen.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und

UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Einrichtung Folgende Einrichtung ist vorzusehen:– Arbeitssims entlang der Fassade

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Ausstattung 2– 3 Standardarbeitsplätze aus dem Standardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung mit Tisch, Bürodrehstuhl und Ablagen

Apparate– PC und Drucker gemäss Verteilschlüssel Schulleitung– 1 Telefon– 1 Faxgerät

Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

5.4 Schulleitungsbüros

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Page 92: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

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Page 93: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Hauswartbereiche

Page 94: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

6.1 Hauswartbereiche

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6.1 Hauswartbereiche

Allgemeines Unter dem Hauswartbereich werden sämtliche Räume zusammengefasst, welche für den Unterhalt und den technischen Betrieb der Schulanlage not-wendig sind. Es sind dies:

– Putzräume– Aussengeräteraum– Containerunterstand– Reinigungsmittellager– Mobiliarlager– Wasch- und Trockenraum für Schulwäsche– SpetterInnengarderobe– Werkstatt– Büro Hauswartung– Wohnung HauswartIn

Die genannten Räume – mit Ausnahme der Hauswartwohnung – könnenauch im Untergeschoss liegen. Dabei ist zu beachten, dass auch diese Räu-me trocken und baulich einwandfrei sein müssen.

Der Ausbau dieser Räume – ohne Büro und Hauswartwohnung – ist einfachzu halten.

Putzräume Siehe: Kap. 1.3 /Anforderungen an Erschliessung und Nebenräume

Aussengeräteraum Für Aussengeräte ist ein trockener, abschliessbarer Raum vorzusehen. Der Zugang ist ebenerdig über ein Tor von mindestens 1.20 m Breite, schwellen-los, nach aussen öffnend, zu planen.

Der Aussengeräteraum kann im Gebäude oder als freier Unterstand in Kom-bination mit Container- und Velounterstand erstellt werden. Er ist mit folgen-den Installationen auszurüsten:– Bodenablauf (Ablaufrohr Ø 10 cm) mit Ölabscheider– Ausguss mit Kalt- und Warmwasseranschluss mit Handrädern– Bei geschlossenem Raum ist eine Entlüftung vorzusehen– 1 Steckdose Typ 13 220V/10A

Die darin gelagerten Geräte umfassen unter anderem: Schneepflug, Splitt-säcke, Hochdruckreiniger mit Zubehör, Schlauchwagen, Benzinkanister, Laubrechen, Schneeschaufeln, Gestelle mit Kleinmaterial usw. Daher sinddiese Räume auszurüsten mit:– 10 m’ Gestelle, 0.50 m tief– Benzinkanister-Kiste feuerhemmend für 5 x 10 l Gebinde– Geräterechen für Schnee- und Laubräumungsgeschirr.

Containerunterstand Für den Betriebskehricht ist ein gedeckter, abschliessbarer Containerunterstand vorzusehen. Der Containerunterstand kann im Gebäude oder als freierUnterstand in Kombination mit Aussengeräte- und Velounterstand erstelltwerden.

Dieser ist wenn möglich nahe bei der Strasse zu platzieren, wo das ERZ dieContainer entleert. Der Weg von der Schule zum Containerunterstand bzw.vom Containerunterstand zum Standort der Leerung durch das ERZ (falls

Page 95: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

94/95Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

6.1 Hauswartbereiche

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dies nicht mit dem Standort des Unterstands identisch ist) hat stufen-, tritt-und schwellenlos zu sein. Die Türe ist nach aussen öffnend, schwellenlos,und mindestens 1.0 m breit zu gestalten, mit Stahlzargen.

Der Containerunterstand ist mit folgenden Installationen auszurüsten:– Bodenablauf (Ablaufrohr Ø 10 cm ) – Ausguss mit Kaltwasseranschluss mit Handrädern– Steckdose Typ 13, 220 V/10A, spritzwassersicher– Bei geschlossenem Raum ist eine Entlüftung vorzusehen– Container: 0.80 m x 1.25 m

800 l Inhalt

Reinigungsmittellager Für Reinigungsmaterialien ist ein abschliessbarer Lagerraum zu erstellen. Dieser kann im Untergeschoss liegen, wenn die Anlieferung über Lift oderRampe gewährleistet ist. Die Waren werden einmal jährlich auf Europalettengeliefert, dh. dass der Raum ohne Schwellen, Treppen oder andere Hinder-nisse mit einem Handhubwagen erreichbar sein muss.

Das Reinigungsmittellager umfasst nicht nur die Reinigungsmittel, sondernauch die Geräte, Maschinen und Putzwagen. Reinigungsmittel werden ingrösseren Gebinden von 1– 25 l geliefert. Diese Gebinde werden in Gestellengelagert. Zudem wird in diesem Raum auch diverses Gebrauchsmaterial,insbesondere WC-Papier, Leuchtkörper, Lampen und Sicherungen gelagert.

Er ist mit folgenden Installationen auszurüsten:– Bodenablauf (Ablaufrohr Ø 10 cm) mit Rost oder erhöht mit Trichter

0.50 m x 0.50 m– Ausguss mit Kalt- und Warmwasseranschluss, mit Handrädern– Bei geschlossenem Raum ist eine Entlüftung vorzusehen– 2– 3 Steckdosen Typ 13 220V/10A

Der Raum muss so proportioniert werden, dass pro m 2 Bodenfläche 1.0 m’

Tablar im Achsmass 1.0 m, Höhe 1.85 m, Tiefe 0.50 m entlang den Wändeneingerichtet werden kann.

Dieser Raum kann mit der SpetterInnengarderobe und/oder dem Wäsche-/Trockenraum kombiniert werden, wenn zwischen den Funktionen eine ab-schliessbare Trennwand liegt. Es kann auch eine leichte Trennwand aus Gittergeflecht sein.

Möbellager Das Möbellager dient als Zwischenablage für Schulmobiliar, welches nicht gerade benötigt wird, jedoch in absehbarerer Zeit gebraucht wird. Es ist eineinfacher Lagerraum, ohne besondere Installationen.

Wäsche-/Trockenraum In der Waschküche werden Putzlappen, Trockentücher usw. gewaschen. Die Waschküche umfasst einen Wäscheraum und einen Trockenraum als Ergän-zung zum Tumbler.

Der Bodenbelag ist oft feucht und hat somit eine rutschfeste, nicht-poröse,abwaschbare, nicht alkali- oder säureempfindliche Oberfläche aufzuweisen.Die Wände sind mit einem nicht-porösen, abwaschbaren, nicht alkali- odersäureempfindlichen Belag bis an die Decke zu verkleiden.

Diese Anlage ist mit folgenden Installationen auszurüsten:– Spültrog 0.70 m x 0.50 m mit Kalt- und Warmwasseranschluss

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6.1 Hauswartbereiche

6

– Dreifachsteckdose im Bereich des Arbeitstisches– Anschlüsse und Fundament für 6-kg-Waschmaschine und Tumbler– Anschlüsse und Fundament für 5-kg-Waschmaschine (Privatmaschine

Hauswart, falls nicht in Wohnung)– Trockenraum mit Entfeuchter (ca. 12 m 2)– Bügelmaschine

Der Raum ist mit folgendem Mobiliar auszustatten:– Lagerregale 0.50 m tief, ca. 3 m’

– Gruppen-/Ablagetisch 1.60 m x 80 m

SpetterInnen- Die SpetterInnengarderobe ist ein Umkleide- und Aufenthaltsraum für die garderobe Spettpersonen, welche den Hauswart bei der Reinigung unterstützen. Sie ist

eher bei grösseren Anlagen ins Raumprogramm aufzunehmen.

Der Bodenbelag ist mit einer rutschfesten, nicht-porösen, abwaschbaren,nicht alkali- oder säureempfindlichen Oberfläche zu realisieren. Die Wändesind mit einem nicht-porösen, abwaschbaren, nicht alkali- oder säureemp-findlichen Belag bis an die Decke zu verkleiden.

In Schulanlagen mit Turnhallen können die SpetterInnen gegebenenfalls die TurnelehrerInnengarderobe und/oder die Turnhallengarderoben mit-benutzen.

Dieser Raum ist mit folgenden Installationen auszurüsten:– 1 Lavabo mit Kalt- und Warmwasseranschluss und Duschvorhang– 1 Umkleidekabine unisex 1.00 m x 1.25 m– Bei geschlossenem Raum ist eine Entlüftung vorzusehen– (Nur in grösseren Anlagen) Duschkabine mit Umkleidebereich, unisex.– (Nur in grösseren Anlagen) 5-Elemente-Teeküche mit Chromstahlspültisch,

Kalt- und Warmwasseranschluss und Heizplatte, Anschluss für Kühl-schrank, Dreifachsteckdosen. Elemente 0.60 m x 0.60 m, 1 mit Schubladeund Rest Tablare.

Der Raum ist auf jeden Fall mit folgendem Mobiliar auszustatten:– Garderobenschränke Metall

(Anzahl nach Absprache IMMO) h=1.80 m 0.30 m x 0.50 m– Gruppen-/Ablagetisch 1.20 m x 0.80 m– Min. 2 Besucherstühle (Anzahl nach Absprache mit

der Immobilien-Bewirtschaftung)

Werkstatt Die Hauswartwerkstatt ist für kleinere Reparaturen an Mobiliar und Technik gedacht. Sie ist gut erreichbar zu platzieren, entweder ebenerdig oder über Rampe oder Lift erschlossen.

Dieser Raum ist mit folgenden Installationen auszurüsten:– Ausguss mit Kaltwasseranschluss mit Handrädern– Dreifachsteckdosen im Bereich des Arbeitsplatzes– 2–3 Steckdosen Typ 13 220V/10A bei Arbeitsplatz– Zusätzliche Beleuchtung über Arbeitsplatz.

Der Raum ist mit folgendem Mobiliar aus dem Standardsortiment der Immo-bilien-Bewirtschaftung auszustatten:– Gruppen/Ablagetisch oder Hobelbank 1.60 m x 0.80 m– Lagergestelle ca. 0.50 m tief, 15–20 m’

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96/97Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

6.2 Hauswartbüro

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6.2 Hauswartbüro

Funktion Die Funktion des Hauswartes bzw. der Hauswärtin entwickelt sich immer mehr in Richtung des «Facility-Managements» oder der Liegenschaftsbe-treuung. Die Hauswarte bzw. die Hauswartinnen ist zuständig für kleine Re-paraturen und Instandhaltungsarbeiten, das Kontrollieren des Zustandes sowie der einwandfreien Funktion der ihnen anvertrauten Immobilien sowiedas Organisieren und Durchführen von vorbeugenden Massnahmen in Ab-sprache mit den objektverantwortlichen PortfoliomanagerInnen.

Hauswarte oder Hauswartinnen sind für die Schule die ersten Kontaktperso-nen für Verwaltung und Unterhalt. Sie arbeiten eng mit den Objektverant-wortlichen der Immobilien-Bewirtschaftung zusammen. Mit zunehmenderAdministrationsarbeit müssen sie einen PC-Arbeitsplatz sowie genügend Aktenschränke zur Verfügung haben, um ihre Funktion auszuüben. Dies hatdazu geführt, dass ein eigenes Büro unausweichlich geworden ist.

Dieses Büro ist in Neubauten das Nervenzentrum der Haustechnik und desGebäudeleitsystems.

Falls die Hauswarte oder Hauswartinnen nicht auf der Schulanlage wohnen,ist das Büro umso wichtiger.

Raumeinheit Hauswartbüro (1/4 Standardunterrichtsraum)

Raumbezüge Primärbezüge: Lehrerzimmer, SchulleitungSekundärbezüge: Eingang

Besonderes Das Hauswartbüro ist für Externe welche Lieferungen, Reparaturen und In-standstellungsarbeiten durchführen die Kontaktstelle der Schule. Daher ist das Büro gut auffindbar nahe beim Haupteingang der Anlage zu platzieren.

Als wichtiges Mitglied des Schulhausteams sollte das Hauswartbüro in derNähe der Schulleitung und/oder des Lehrerzimmers platziert sein.

Ausbau Der Ausbau entspricht dem eines Unterrichtsraumes.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und

UKV-Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türe– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Einrichtung Arbeitssims entlang der Fassade.

Ausstattung 1 Arbeitsplatz aus dem Standardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung mit Tisch, Bürodrehstuhl und Schränken. Die definitive Möblierung ist mit derImmobilien-Bewirtschaftung, Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen.

Apparate – PC und Drucker gemäss Hauswartbüro SSD– 1 Telefon

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6.3 Hauswartwohnung

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6.3 Hauswartwohnung

Funktion Die Hauswartwohnung ist die Dienstwohnung des Hauswarts. Sie hat einer marktüblichen 4 1/2 bis 51/2 -Zimmer-Wohnung zu entsprechen. Siehe: Richtlinie IMMO für städtische Dienstwohnungen vom 17. Januar 2002

Raumeinheit 120 m 2 Hauswartwohnung, bestehend aus mindestens:

24 m 2 Wohnraum (20 m 2 wenn Wohnküche vorhanden)14 m 2 Elternschlafzimmer12 m 2 Kinderzimmer (zwei)

7 m 2 Küche (12 m 2 wenn Wohnküche)Bad mit WCSeparates WC (wenn möglich)KellerabteilEstrichabteil oder Abstellraum in der WohnungWaschküche (wenn nicht in Schulwaschküche)

Raumbezüge Die Wohnung hat keinen Bezug zur Schule.

Besonderes Die Hauswartwohnung ist strukturell immer ein Fremdkörper auf einem Schulareal. Ihre Platzierung auf dem Schulareal ist somit eine nicht unpro-blematische Aufgabe.

– Nicht in der Nähe des Hartplatzes, Pausenplatzes oder der Spielwiese– Nicht angrenzend an Turnhalle, Werkstätten oder Mehrzweckraum– Nicht angrenzend an Betreuungsräume oder deren Aussenanlagen– Primäre Ausrichtung in den Sektor Süd/Ost/West. Reine Nord, Ost- oder

Westausrichtung ist nicht akzeptabel.

Die Erschliessung der Wohnung ist bei Neubauten so weit wie möglich vonder Erschliessung der Schule zu trennen. In bestehenden Anlagen und/oderbei Erweiterungen ist dies nicht immer möglich. Ist die Wohnung im Gebäude des Schulhauses integriert (wie zumeist beiAltbauten), kann gegebenenfalls das Hauswartbüro als Vorraum zwischenSchule und Wohnung eingeschoben werden.

Die Fensterfläche hat in jedem bewohnten Raum mindestens 10% der Bo-denfläche zu betragen. Diese Räume sind mit einem Öffnungsanteil vonmind. 5% der Bodenfläche auszurüsten, auch im MINERGIE-Bau.

Anstatt einer zusätzlichen Waschmaschine im Waschraum kann gegebenen-falls auch ein Waschturm in der Wohnung geplant werden.

Ausbau Der Ausbaustandard der Wohnung ist einfach, robust und nachhaltig zu planen.

Der Boden ist mit einem robusten, rutschfesten, nicht-saugfähigen, säure-und alkalibeständigem Material zu belegen, welches weder optisch nochsubjektiv schmutzempfindlich und einfach zu reinigen ist.

Im Bad sind Boden und Wände mit einem unporösen, nicht saugfähigen Be-lag zu verkleiden, welcher abwaschbar sowie alkali- und säurebeständig ist.Der Wandbelag ist mindestens auf Türhöhe, besser bis an die Decke zu ziehen.

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98/99Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

6.3 Hauswartwohnung

6

In der Küche sind der Boden sowie die Wand hinter den Apparaten mit ei-nem unporösen, nicht saugfähigen Belag zu verkleiden, welcher abwasch-bar sowie alkali- und säurebeständig ist. Der Fugenanteil von Wand und Bo-denbelag ist zu minimieren.

Ein Balkon oder eine Aussenanlage von mindestens 1.80 m Tiefe auf derSüd- oder West-seite der Wohnung ist anzustreben.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik– Küche mit Spülbecken (siehe Einrichtungen), Anschlüsse für Geschirrspül-

maschine, Herd, Kühlschrank und Backofen, Steckdosen für Mikrowellen-herd und Küchengeräte bei Arbeitsfläche, Steckdose bei Türe

– Bad mit Badewanne (nicht vor Fenster wegen Doppelnutzung als Dusche) mit Einhebelmischbatterie. Waschbecken mit Spiegelschrank, Einhebel-mischbatterie, WC. Entlüftung oder natürliche Lüftung über Fassade.

– Sep. WC mit Handwaschbecken, Einhebelmischbatterie, Spiegelschrank. Entlüftung oder natürliche Lüftung über Fassade.

– Falls keine zentrale Warmwasseraufbereitung vorhanden, oder das Her-ziehen der Leitungen nicht sinnvoll oder möglich ist, ist ein Gasboiler mit 125 –150 l oder ein Elektroboiler mit 300 l Fassungsvermögen vorzusehen.

– Telefon, Radio- und TV-Anschlüsse sind im Wohnzimmer und in minde-stens 1 Schlafzimmer zu installieren. Rest mit Leerrohren.

– In den Zimmern je 1 Deckenanschluss für Leuchte und eine geschaltete Steckdose. Zudem sind bei den Lichtschaltern bei der Türe je 1 Steckdo-se zu installieren sowie pro Zimmer mindestens zwei Dreifachsteckdosen zu verteilen.

Einrichtung Folgende Einrichtung ist vorzusehen:– Einbauschrankelemente 0.60 m tief, wo möglich– Küche mit hygienischer, strapazierfähiger und pflegeleichter Oberfläche.

6 – 8 Elemente 0.60 m x 0.60 m, 2 Schubladen, 1 Flaschenauszug, 1 Pfannenauszug bei Herd, 2 Hochschrankfronten, wovon eine für Kühl-schrank ( 230 – 270 l ), die andere als Putzschrankgedacht ist. Rest Tablare mit Drehtür, Abfalltrennsystem. Einbeckenspültisch mit Abtropfblech in CNS mit Warm- und Kaltwasser an Einhebelmischbatterie, schwenkbar. Glaskeramikherd mit 4-Feldern mit Umluftbackofen. Dampfabzug (MINER-GIE-Neubau) oder Umluftfilter (Umbau).

Ausstattung Keine

Apparate Siehe InstallationenWenn möglich und sinnvoll auch Waschmaschine mit TumblerSiehe: Kap. 6.1 /Hauswartbereiche, Wäsche-/Trockenraum

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Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

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Betreuungsbereiche

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7.1 Betreuungsbereiche

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7.1 Betreuungsbereiche

Allgemeines Betreuung ist der Überbegriff für Einrichtungen auf dem Schulareal oder für selbständige Einheiten von Volksschule zur Betreuung der SchülerInnen während, vor und nach den Blockzeiten. Durch die Schulreformen wachsen die Anforderung an die Betreuung stark.

Im Hort und im Schülerklub können die PrimarschülerInnen – durch LeiterIn-nen betreut – spielen, lernen, Hausaufgaben machen. Sie werden über denMittag verpflegt. Die Ausgabe einer warmen Mahlzeit bleibt ein wichtigesZiel des Schul- und Sportdepartements.

In der Oberstufe setzt sich immer mehr ein Mensa-System durch, bei dersich die OberstufenschülerInnen entweder im Aufenthaltsraum oder in be-stimmten Bereichen von Korridoren/Foyer/Mehrzweckraumzone verpflegen.Der Aufenthalt kann im Verpflegungsraum oder in einem speziell gekenn-zeichneten Aufenthaltsraum sein, je nach Konzept.

Die Betreuung kann aus diversen Einheiten zusammengesetzt werden.Gene-rell sind folgende Elemente vorzusehen:– Aufenthalts- und Verpflegungsraum (Standardunterrichtsraum)– Küche, Lagerfläche, Infrastruktur– Erschliessung/Garderobe/Zähneputzen– Büro LeiterIn– WC-Anlage, Nebenräume– Aussenbereich

Siehe: Kap. 1.2 /Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schulanlagen

Da die Betreuung im Wandel ist, gibt es noch keine definitiven Formen. Diese werden je nach Schulkreis, Schule und Umfeld durch die Kreis-schulpflege zusammen mit der Fachstelle für Schulraumplanung und der Immobilien-Bewirtschaftung definiert. Die genauen Vorgaben sind jeweils im Rahmen der Projektdefinition fest-zulegen.

Hort Der Hort ist für die Betreuung von Primarschüler und -schülerinnen ausge-legt und bietet einen familiären, intimen Betreuungsrahmen. Der Hort umfasstmaximal 25 Kinder. Dies bedeutet, dass zirka 1/6 der SchülerInnen einer 6-Klassen-Anlage in einem Hort betreut werden können.

Es gibt verschiedene Arten von Horten, welche je nach Betriebszeit andersbezeichnet werden:Mittagshort 12:00–14:00 Uhr Verpflegung und BetreuungMittagstisch 12:00–14:00 Uhr nur VerpflegungMittag/Abendhort 12:00–18:00 Uhr Verpflegung und BetreuungTageshort 07:00–18:00 Uhr Verpflegung und Betreuung

Die Betreuung erfolgt durch Hortleitende. Diese bieten einen betreuten Raumfür den Aufenthalt, das Lösen von Hausaufgaben und das spielen an.

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102/103Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

7.1 Betreuungsbereiche

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Die Verpflegung wird zum Teil von der Stadtküche geliefert, zum Teil vor Ortdurch die Hortnerin bzw. dem Hortner zubereitet. Die Stadtküche liefertHalbfertigprodukte direkt in den Kühlschrank der Hortküche. Die Mahlzeitenwerden auf Wagen in den Verpflegungsraum gebracht und den Kindern ge-schöpft. Daher ist zwischen den Tischen genügend Fläche frei zu lassen.Nach dem Essen wird das Geschirr wieder eingesammelt und in die Küchegebracht. Neben der Mittagsverpflegung wird in den meisten Horten (ausserdem Mittagstisch) auch ein «Z’Vieri» angeboten.

Der Tageshort besteht generell aus:– 1 Aufenthaltsraum (Standardunterrichtsraum)– 1 Verpflegungsraum (Standardunterrichtsraum) – 1 Küche Typ 1– Erschliessung/Garderobe/Zähneputzen– Büro LeiterIn ( je nach Raumprogramm)– WC-Anlage, Nebenräume

Schülerklub Der Schülerklub ist auf die Betreuung von PrimarschülerInnen ausgelegt und besteht aus einer Kombination von Verpflegung und Betreuung einerseitsund einem Kursangebot andererseits. Letzteres kann von jeder Schülerinund jedem Schüler individuell gewählt werden. Im Schülerklub werden zirka100 Kinder betreut. Dies bedeutet, dass zirka 1/4 der SchülerInnen einer 18-Klassenanlage ihr Mittagessen im Schülerklub einnehmen.

Der Betrieb soll von 07:00 bis 18:00 Uhr durchgehend sein. Dabei wird ne-ben der Mittagsverpflegung und dem «Z’Vieri» ein betreuter Raum für Auf-enthalt, Hausaufgaben lösen und Spielen angeboten. In diesem Zusammen-hang ist auch ein Kursangebot, ein Werken- (im Werkraum) und ein Biblio-theksangebot vorgesehen.

Die Betreuung wird von zwei Teams zu je 3 Personen übernommen, welchesich eine gemeinsame Infrastruktur teilen. Die Verpflegung wird zum Teil vonder Stadtküche geliefert, zum Teil vor Ort zubereitet. Die Stadtküche liefertdirekt in den Kühlschrank des Lagers.

Das Betreuungsteam bereitet das Essen vor. Die Mahlzeiten werden durchdas Betreuungsteam auf Wagen in den Verpflegungsraum gebracht und denKindern geschöpft. Im Rahmen des Aufenthalts werden zum Teil Kochkurseangeboten. Diese finden in der Küche statt, in einem kleineren Rahmen alsdie allgemeine Betreuung.

Der Schülerklub besteht generell aus:– Aufenthaltsräumen (Standardunterrichtsraum)– Verpflegungsräumen (Standardunterrichtsraum) – Liegeraum– Küche Typ 2– Erschliessung/Garderobe/Zähneputzen– Büro LeiterIn– WC-Anlage, Nebenräumen

Mensa Die Mensa ist ein Konzept für OberstufenschülerInnen in grossen Schulanlagen. Dabei wird die Verpflegung nicht mehr vom Betreuungspersonal, son-dern von externen professionellen Gastronomen übernommen. Die Mensa istgenerell ausgelegt auf die Verpflegung von über 200 Kindern über Mittag.Der Betrieb soll über Mittag durchgehend sein. Das Ziel der Mensa ist es, ein

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7.1 Betreuungsbereiche

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attraktives Verpflegungsangebot, vergleichbar jenem kommerzieller Anbieter,auf dem Schulareal bereitzuhalten.

Die Zwischenverpflegung wird nicht von der Mensaküche angeboten, sonderndurch Automaten oder einen Schülerkiosk. Ausserhalb der Verpflegungszeitwird der Verpflegungsraum für Aufenthalt, Hausaufgaben lösen und zumSpielen genutzt. Zudem steht es den Oberstufenschüler und -schülerinnenfrei, ihr Mittagessen mitzunehmen und im allgemeinen Bereich, in den beleb-ten Erschliessungszonen oder in weiteren gekennzeichneten Bereichen zugeniessen.

Die Mensa besteht aus einem Küchenbetrieb und einem Verpflegungs- undAufenthaltsbereich. Da der Küchenbetrieb von Externen geführt wird, mussdieser eine vollständige Arbeitsinfrastruktur aufweisen. Neben der Küchewird eine Ausgabe, ein Büro, ein Lagerbereich mit Kühlzelle, Tageslager undAnlieferung sowie ein Büro und ein Umkleidebereich mit Duschen und WCnotwendig.

Die Detailplanung von Mensen und Gastroküchen – sowie deren Neben-räumen – hat in Zusammenarbeit mit der IMMO, dem Betreiber und dem UGZ/ETB zu erfolgen.

Aufenthaltsraum Der Aufenthaltsraum für die OberstufenschülerInnen wird meistens nicht be-treut, doch in gewissen Schulkreisen wird eine Betreuung in Form von Kur-sen und Animation angeboten. Der Aufenthaltsraum wird unterteilt in einen«Aufgaben- und Lesebereich» und einen «Aktivitätenbereich». In grösserenAnlagen sind zwei Aufenthaltsräume zu schaffen.

Der Aufenthaltsraum der Oberstufe umfasst eine kleine Teeküche sowie An-schlüsse für Getränkeautomaten. – 5 -Elemente -Teeküche mit Chromstahlspültisch, Kalt- und Warmwasser-

anschluss und Heizplatte, Anschluss für Kühlschrank, Dreifachsteck-dosen. Elemente 0.60 m x 0.60 m, 1 mit Schublade und Rest Tablare.

Büro/Liegeraum Diese Räume werden im Rahmen des Raumprogramms festgelegt.

Der Liegeraum dient als Ruheort für die jüngeren Kinder. Er ist mittels festeingebauten Trennwänden (min. 52 dB) und Türen als eigenständiger Raumzu definieren. Der Standard entspricht dem Aufenthalts- und Verpflegungs-raum. Er wird mit Matratzen ausgestattet, welche vom Betrieb geliefert wer-den.

Das Büro dient der Hortleitung und für Elterngespräche. Der Standard ent-spricht dem Hauswartbüro. Zu beachten ist, dass das Büro mittels fest ein-gebauten Trennwänden (min. 52 dB) und Türen als eigenständiger Raum zu definieren ist, der aber bei offenen Türen oder mittels Fenstereinbauteneinen möglichst guten Überblick über die Betreuungsstätte gewähren muss.Siehe: Kap. 6.2/Hauswartsbereiche, Hauswartbüro

Raumanforderungen Die Aufenthalts- und Verpflegungsräume entsprechen den Raumanforderun-gen der Unterrichtsräume. Eine Nähe zu Bibliothek, Turnhalle und/oderMehrzweckraum wird geschätzt. Es ist auch sinnvoll, weitere Räume, wie

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104/105Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

7.1 Betreuungsbereiche

7

Handarbeitszimmer, Werkstätten, Turnhalle, Mehrzweckraum, Foyer und Korridorzonen ins Betreuungskonzept zu integrieren.

Wichtig ist – vor allem in der Oberstufe – dass die Aufenthalts- und Betreu-ungsbereiche nicht in der Nähe des Lehrerbereichs liegen. Es ist jedochsinnvoll, das Büro für die Schulsozialarbeit nahe zu diesem Bereich zu pla-nen.

Betreuungsräume sind im Erdgeschoss anzuordnen, und haben über dieGarderoben-erschliessung einen direkten Bezug zum ihnen zugeteilten Aussenbereich.

Ist eine Betreuungsstätte nicht im Schulgebäude integriert, so hat sie proAufenthalts- und Verpflegungsraum ein Klosett für Mädchen und 1 Klosettund/oder Schnabelpissoir für die Knaben vorzusehen. Im Minimum ist für jedes Geschlecht 1 Klosett zu planen. Siehe: Kap. 1.3 /Allgemeine Anforderungen an Erschliessung und Neben-räume, WC-Anlagen

Page 106: Raumstandards für Volksschulanlagen der Stadt Zürich (PDF, 123

7.2 Aufenthalts-/Verpflegungsräume

7

7.2 Aufenthalts-/Verpflegungsräume

Funktion Der Aufenthalts-/Verpflegungsraum ist ein einfacher Standardunterrichtsraum, der für diesen Zweck verwendet wird. Er ist jedoch nicht mit Lehrmit-teln – Buchwandtafel, Deckenschiene für Projektionswand usw. – eingerich-tet. Der Raum dient – wie der Name sagt, in erster Linie dem Aufenthalt, inzweiter Linie wird er für die Verpflegung verwendet.

Raumeinheit Aufenthalts-/Verpflegungsraum inklusive integriertem, durch Mobiliar abtrennbaren Rückzugsbereich von ca. 20 m 2.Aufenthalts- und Verpflegungsräume können untereinander gekoppelt wer-

den zu grösseren Einheiten, wie z.B. Schülerklubs oder Aufenthaltsräume fürdie Oberstufe.

Raumbezüge Primärbezüge: Erschliessung/Garderobe, KücheSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Foyer, Aussenbereich Betreuung

Besonderes Rückzugsbereiche von zirka 20 m 2 werden mittels Mobiliar und/oder Leichtbauelementen geschaffen. Diese werden durch den Betrieb mit Sofas undbequemen Stühlen ausgestattet.

Ausbau Der Ausbaustandard der Aufenthalts-/Verpflegungsräume entspricht generell dem des Unterrichtsraumes. Diese Räume sind so zu planen, dass sie auchals solche umgenutzt werden können, werden jedoch ohne die besonderenEinrichtungen für schulische Zwecke ausgeführt.Siehe: Kap. 2.1 /Anforderungen an Unterrichtsräume

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in Schulgebäuden– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Anschlüsse für Schulwandbrunnen 0.90 m x 0.45 m mit Kaltwasseran-

schluss.

Einrichtung – Arbeitssims entlang der FassadeNur bei Oberstufe, in einem Verpflegungsraum:– Teeküche: Siehe: Kap. 7.1/ Betreuungsbereiche, Aufenthaltsräume

Ausstattung Die definitive Möblierung ist zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung, Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus demStandardsortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

Verpflegungsraum– 8 Horttische 1.20 m x 0.80 m– 28 Hortstühle– 1 Rollkorpus– 1 Bürodrehstuhl– 4 Normschränke (Typ AL) h=1.90 m 1.10 m x 0.45 m– 1 Normschrank (Typ AGL) h=1.90 m 1.10 m x 0.45 m– 1 Normregal (Typ C) h=0.95 m 1.10 m x 0.45 m– 1 Normregal (Typ D) h=0.95 m 1.10 m x 0.30 m– 3 Kindergartenregale (Typ S) h=0.75 m 0.95 m x 0.42 m

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7.2 Aufenthalts-/Verpflegungsräume

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– 1 Kindergartenregal (Typ G) h=0.75 m 0.95 m x 0.42 m– 1 Kindergartentisch Quadrat (nur PS) 0.90 m x 0.90 m – 4 Kindergartenstühle (nur PS)– 1 Basteltisch h=0.68 m 1.20 m x 0.80 m– 1 Edelstahlwagen h=0.95 m 0.90 m x 0.60 m

Apparate:Pro Betreuungseinheit (nicht pro Aufenthalts-/Verpflegungsraum) 1 Telefonund 1 Faxgerät, falls kein Büro im Raumprogramm vorgegeben ist.

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7.3 Küche

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7.3 Küche

Funktion Die Küche ist für das Herrichten von Mittagessen für die Kinder in der Be-treuung gedacht. Je nach Betreuungseinrichtung wird die Küche anders aus-gelegt.

< 25 < 25 – 100 < 100Hort Schülerklub MensaKlein Mittel Gross

Aufwärmküche m. Variation Typ 1 Typ 2 ––Gastroküche (professioneller Koch) –– Typ 3 Typ 4Lager –– x xPersonalumkleideraum, -WC, -Dusche –– x x

Definition Aufwärmküche mit Variation:Die Küche ist nicht eine Gastroküche, sondern eine Aufwärmküche für Halb-fertigprodukte. Sie wird auch für das gemeinsame «Güezle» (Backen) benutztund ist als Aufwärm- und Ergänzungsküche zu verstehen. Das bedeutet, dassdie Stadtküche z.B. das Fleisch liefert und das Hortpersonal den Salat unddie Teigwaren zubereitet.

Die Vorschriften, Merkblätter und Weisungen des Umwelt- und Gesund-heitsschutzes sowie des Lebensmittelinspektorates sind einzuhalten!

Raumeinheit Jeder Hort hat seine eigene Küche. Wenn mehrere Horte in einem Bau kom-biniert werden, ist zu prüfen, ob ein Zusammenlegen der verschiedenenKüchen möglich ist, zum Beispiel mittels Schiebewänden.

Die Küche ist als separater, geschlossener Raum zu planen, nicht als offe-ner Bereich. SchülerInnen sollen während des Kochbetriebs nicht in die Kü-che kommen. Eine Ausnahme bildet der Kochkurs, der jedoch im kleinenRahmen und unter Aufsicht geführt wird.

Die Küche ist – sofern möglich – mittels einer Durchreiche mit dem Aufent-haltsraum zu verbinden. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, so kann eineDurchreiche zum Korridor erstellt werden. Es ist nicht erwünscht, dass dieSchülerInnen beim Essenfassen die Küche betreten.

Jede Küche ist mit einem eigenen Lager ausgestattet. Dieses kann im Unter-geschoss liegen, mit direkten Zugang von aussen (Anlieferung). Dieses Lagerist hygienisch und trocken, jedoch nicht gekühlt gedacht.

Professionelle Küchen (Typ 4 und 5) werden von externen Köchen betrieben.Für diese sind eigene Umkleideräume mit Duschen und WC vorzusehen. Esgelten dieselben Anforderungen wie bei der SpetterInnengarderobe. Wird fürdiese auch ein Büroraum vorgesehen, gelten die Vorgaben für das Hauswart-büro.

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108/109Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

7.3 Küche

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Raumbezüge Primärbezüge: Verpflegungsraum, Erschliessung/Garderobe, LagerSekundärbezüge: Gemeinschaftsbereich, Foyer, Eingang, Anlieferung

Besonderes Wenn es die räumlichen Verhältnisse zulassen, sollte der Herd so platziert werden, dass links und rechts je ein Element als Vorbereitungsfläche zur Verfügung steht.

Der Spültisch soll so neben der Geschirrspülmaschine stehen, dass das Geschirr am Spültisch grob abgespült, auf dem Abtropfbereich abtropfenund dann im Geschirrspüler gereinigt werden kann. Dieser Arbeitsablaufbenötigt vor und nach diesen Stationen je ein Element als Abstellfläche.

Beim Planen ist darauf zu achten, dass Hortküchen im Rahmen ihrer Ent-wicklung im Alltag oft ein bis sogar zwei zusätzliche Kühlschränke für Ge-tränke verwenden.

Bei Gastroküchen für professionelle Köche (ab Typ 3), sind unbedingt spezialisierte Küchenplaner beizubeziehen.

Ausbau Der Boden der Küche und des Lagers sind mit einem rutschfesten, glatten, unporösen Belag zu verkleiden, welcher alkali- und säurebeständig ist und einen möglichst geringen Fugenanteil hat.

Die Rückwände hinter den Arbeitsflächen der Küche sowie Wände des Lagers vom Boden bis an die Decke sind mit einem glatten, unporösen Belag zu verkleiden, welcher alkali- und säurebeständig ist und einen mög-lichst geringen Fugenanteil hat.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik– Küche mit Spülbecken (siehe Einrichtungen)– Anschlüsse für Apparate gemäss Apparateliste, Steckdosen für Mikro-

wellenherd und Küchengeräte bei Arbeitsfläche, Steckdose bei Türe– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Dampfabzug. Umluftgerät ausnahmsweise bei Umbauten nur bei Küche

Typ 1 + 2 nach Absprache UGZIn den Lagerräumen:– Steckdosen und Anschlüsse für Apparate (Siehe Apparate)– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Einrichtung Küche mit hygienischen, strapazierfähigen und pflegeleichten Oberflächen. Elemente 60 m x 60 m Euronorm, mit Schubladen, mit Flaschenauszug undPfannenauszug bei Herd, min. 2 Hochschrankfronten, wovon eine für Kühl-schrank, eine als Putzschrank gedacht ist. Rest Tablare mit Drehtür, Abfall-trennsystem.

Küche Typ 1:– Einfachspültisch (45/40/20) mit separatem Saucenausguss oder Doppel-

beckenspültisch (wovon min. ein Trog 45/40/20), mit Abtropfteil in CNS mit Warm- und Kaltwasser an Einhebelmischbatterie, schwenkbar. Glas-keramik-4-Felder-Herd. Element für Gastrospülmaschine, Haushalts-Kombisteamer und Umluftkühlschrank gem. Apparateliste.

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7.3 Küche

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Küche Typ 2:– Doppelbeckenspültisch(wovon min. ein Trog 45/40/20), mit Abtropfteil in

CNS mit Warm- und Kaltwasser an Einhebelmischbatterie, schwenkbar, mit Auszugsbrause. Min. ein Spülbecken genügend gross für Steamer-tablare. Glaskeramik-4-Felder-Herd. Elemente für Gastrospülmaschine, Gastro-Kombisteamer und Umluftkühlschrank gem. Apparateliste

Küche Typ 3–4– Einrichtung gemäss Küchenplaner nach Rücksprache mit der IMMO

Ausstattung Die definitive Möblierung ist mit der Immobilien-Bewirtschaftung, Abteilung Ausstattung/Umzüge zu planen. Folgendes Mobiliar wird aus dem Standard-sortiment der Immobilien-Bewirtschaftung geliefert:

– 1 Arbeitstisch 1.20 m x 0.80 m– 4 Besucherstühle– 1 Rollboy Edelstahl

Apparate Kontakt für Apparate: Technischer Dienst der Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich

Typ 1: Hort– 2 Haushalt-Kombisteamer 55 cm oder 60 cm breit,

davon einer mit Geräteschublade 6/6 und einer ohne 5/6– 1 Glaskeramikherd 4-Felder– 1 Umluftkühlschrank 300 l mit separatem Tiefkühlfach– 1 Geschirrspülmaschine (4–10 Min. Programmlaufzeit)Nebenräume:

KeineTyp 2: Schülerklub– 2 Gastro-Kombisteamer 10 /1–12/1 90 cm breit– 1 Glaskeramikherd 4-Felder– 1 Mikrowellenherd– 2 Umluftkühlschränke 300 l mit separatem Tiefkühlfach– 1 Geschirrspülmaschine (4–10 Min. Programmlaufzeit)Nebenraum:– TageslagerTyp 3: Gastroküche klein: Beispiel– 2 Gastro-Kombisteamer 10 /1–12/1– 1 Mikrowellenherd– 1 Glaskeramikherd 4-FelderTageslager mit:– 2 Umluftkühlschränken 300 l mit separatem Tiefkühlfach – 1 Haubengeschirrspülmaschine– 1 Tiefkühler 500 l– 1 Kühlschrank 500 lTyp 4: Gastroküche gross: Beispiel– 2 Gastrosteamer 15/1 – 1 Gastroherd– 1 Kippbratpfanne– 1 Kippkessel– 2 Umluftkühlschränke 500 l mit separatem Tiefkühlfach– 1 Haubengeschirrspülmaschine (Gastro)Nebenräume:– Tageslager– Kühlzelle– Lagerräume

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110 /111Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

7.4 Erschliessung/Garderoben/Zähneputzen

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7.4 Erschliessung /Garderoben /Zähneputzen

Funktion Der Erschliessung-/Garderoben-/Zahnputzbereich ist ein offener Raum, dermit Garderobenhaken und Bänken sowie mit der Einrichtung zum Zähneput-zen ausgestattet ist. Hier werden die Jacken und Taschen der Kinder in derBetreuung deponiert. Neben dem Kleiderhaken und der Umkleidebank mitFinkengestell ist für jedes Kind ein offenes Fach mit einer abschliessbarenSchublade für Wertsachen einzuplanen.Nach dem Essen werden die Kinder aufgefordert, die Zähne zu putzen. AlleKinder wollen dann zur selben Zeit dasselbe tun. Die Zahnputzanlage ist daher mit genügend Kapazität auszulegen. Diese ist in der Garderobenzoneam ehesten gegeben. Dabei ist eine Nische oder Halbtrennung zum Garde-robenbereich sinnvoll, z.B. durch Brüstungswand.

Raumeinheit Garderobe/Zahnputzbereich gem. Angaben Raumprogramm.

Raumbezüge Primär: Küche, Betreuungsräume, WCSekundär: eigener Aussenraum, Bibliothek, gemeinsamer Bereich,

Turnhalle

Besonderes Für das Zähneputzen werden Waschtröge je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder dimensioniert. Dabei ist für genügend Zirkulationsfläche zu sorgensowie eine geschlossene Ablage für je einen Zahnputzbecher mit Zahnbürstepro Kind.

20 Kinder (Hort): 4 Batterien, 2 Tröge40 Kinder (Doppelhort): 8 Batterien, 4 Tröge

100 Kinder (Schülerklub): 10 Batterien, 5 Tröge

Ausbau Boden und Wände im Zahnputzbereich sind mit einem unporösen, nicht saugfähigen Belag zu verkleiden welcher abwaschbar sowie alkali- und säu-rebeständig ist. Der Wandbelag ist mindestens auf Türhöhe, besser bis andie Decke zu ziehen. Der Fugenanteil von Wand- und Bodenbelag ist zu minimieren.

Garderoben/Erschliessungsbereiche sind – wie Korridore – in robusten,nicht-brennbaren Materialien auszuführen. Der Boden ist mit einem strapa-zierfähigen, rutschfesten Belag aus unporösem, nichtsaugfähigem, säure-und alkalibeständigem Material auszuführen, welcher weder optisch nochsubjektiv schmutzempfindlich und einfach zu reinigen ist. Die Wände sindstrapazierbar, abwaschbar und weder optisch noch subjektiv schmutzemp-findlich zu gestalten.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik– Waschtrog CNS OK + 0.70 m, Batterien Warm- und Kaltwasser, mit Hand-

drehrädern

Einrichtung – Sitzbank zirka 6 m’ pro Aufenthaltsraum, 0.40 m tief, OK nach Altergruppe (Primarstufe OK = + 0.42 m, Kindergarten OK = + 0.35 m), mit Klapprost unter Sitzfläche.

– Garderobenhaken, 0.4 m’ pro zu betreuendes Kind– Schülerfächli 0.40 m tief x 0.40 m hoch x 0.35 breit , je mit einer

abschliessbaren Schublade von ca. 6 cm Höhe

Apparate Keine

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112/113Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

88Kindergarten

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8.1 Kindergarten

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8.1 Kindergarten

Funktion Der Kindergarten ist für viele Kinder der erste Schritt in eine Bildungs- und Erziehungsstätte. Bei Neubauten wird bei der Planung von Kindergärten mitder Einführung der Grundstufe gerechnet. Die Grundstufe umfasst zwei Kin-dergartenjahrgänge und die erste Primarklasse.

Im Kindergarten werden Kinder sanft und spielerisch auf die Einschulungvorbereitet. Die Kindergartenpädagogik umfasst das Spiel als kindergerech-te Form des Lernens und unterstützt, unter Berücksichtigung der Entwick-lungsstufe des Kindes, seine Entwicklung in der Erweiterung seines sozialenUmfeldes und seines persönlichen Horizonts.

Ein Kindergarten umfasst zirka 22 Kinder, welcher von einem/einer Kinder-gärtnerIn betreut werden, welche gegebenenfalls durch eine Teilzeitstelle ergänzt wird. Der Kindergarten umfasst sowohl Innen- als auch Aussenberei-che, welche abwechslungsweise genutzt werden. Die Aktivitäten finden inGross- und Kleingruppen sowie individuell statt.Siehe: Richtlinien für den Bau von Kindergärten, Verband Kindergarten Schweiz

Raumeinheit Kindergärten können auf Schulanlagen oder extern gebaut werden. Im allge-meinen besteht ein Kindergarten aus folgenden Elementen:

– Kindergartenraum (Standardunterrichtsraum)– Gruppenraum ( 1/4 Standardunterrichtsraum) für Grundstufenunterricht– Garderobe/Korridor – Nebenräume: WC, Materialraum innen, Materialraum aussen– Aussenbereich – Optional: Büro/Therapieraum (ab 2 Kindergarteneinheiten)Siehe: Kap. 1.2 /Allgemeine Anforderungen an die Umgebung von Schul-anlagen

Der Kindergartenraum ist der Hauptraum. In diesem werden die Hauptaktivi-täten in der Grossgruppe abgehalten sowie die Gruppenarbeit. Der Raum hatProportionen, welche einen Kreis mit 24 Stühlen ermöglichen und trotzdemmit Möbeln so gegliedert werden kann, dass für diverse Gruppen Rückzugs-nischen geschaffen werden können.

Der Gruppenraum ist mit dem Kindergartenraum über eine Türe verbunden.Der Gruppenraum übernimmt die Funktion des ruhigen Lernraumes, in demsich die Kinder, welche konzentriert lernen wollen, zurückziehen können, evtl.mit einer Lehrkraft. Eine Sichtverbindung zum Kindergartenraum ist ewünscht.

Garderobe/Korridor ist ein grosszügiger Bereich, wo die Kinder ihre Schuheabstellen und Jacken aufhängen und die Kinder vor einer Verschiebung ver-sammelt werden können. Der Bereich Garderobe/Korridor verbindet den Kin-dergartenraum mit der Aussenanlage und den WC sowie mit dem Material-raum.

Der Bereich Büro/Therapieraum wird als Therapieraum, Büroraum für die/denKindergärtnerIn und Besprechungsraum für Eltergespräche verwendet. Er istauch Sanitätsraum und Sitzungsraum.Siehe: Kap. 6.2/Hauswartsbereich, Büro Hauswart

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114/115Hochbaudepartement der Stadt ZürichImmobilien-Bewirtschaftung

8.1 Kindergarten

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Raumbezüge Primär: Kindergartenraum, Gruppenraum, Materialraum, Büroraum Garderobe/Korridor

Sekundär: Gemeinsamer Bereich, Aussenraum, Turnhalle

Besonderes Der Kindergarten ist generell wie ein normaler Unterrichtsraum zu planen. Der Kindergarten ist nicht durch dessen Aussenanlage zu erreichen, sondernüber einen separaten Weg durch die Garderoben-/Korridorzone.

Kindergärten sind in Neubauten konsequent im Erdgeschoss zu planen, und haben über ihre Garderoben-/Korridorzone einen direkten Bezug zu ihren eigenen Aussenanlagen.

Bei der Integration der Kindergärten in eine Primarschule sind folgendePunkte zu beachten:– Der Kindergarten braucht einen eigenen Eingang– Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens muss vom Korridor der

Primarstufe klar mit einer Türe getrennt werden.– Die Garderoben-/Korridorzone des Kindergartens ist direkt mit der

Aussenanlage des Kindergartens zu verbinden.– Primäre Ausrichtung in den Sektor Süd/Ost/West. Reine Nord-, Ost- oder

Westausrichtung ist nicht akzeptabel.– Der Kindergarten wird hauptsächlich am Morgen und früheren Nachmittag

benutzt.

Kindergartenräume können leicht überhöht werden, um Spielgalerien zu er-möglichen. Dabei können Materialräume unter die Galerie versorgt werden.Diese Räume unter der Galerie haben eine minimale lichte Raumhöhe von2.0 m einzuhalten.

Ausbau Der Ausbaustandard des Kindergartenraumes entspricht generell dem des Unterrichtsraumes.

Bei der Planung und Realisierung des Kindergartenraumes ist auf die Altersstufe der Benutzenden zu achten.

Der Arbeitssims ist als Spielsims gedacht und ist auf eine Höhe von OK 0.55 mzu bauen. Fensterflügel sind als Dreh-/Kippflügel zu planen, damit dieseSpielfläche bei offenen Fenstern verwendet werden kann.Der Kindergartenraum muss mittels Vorhängen oder Lamellenstoren verdun-kelt werden können.

Da Kinder in diesem Alter viel Zeit auf dem Boden verbringen, ist dieser fusswarm, rutschsicher und pflegeleicht zu planen. Die Wände sind – wie inUnterrichtsräumen – abwaschbar und pflegeleicht zu gestalten, da diese oftvon den Kindern selbst «gestaltet» werden.

Installationen Siehe: Richtlinien für Gebäudetechnik und Richtlinien für Kommunikations-verkabelung in SchulgebäudenIm Kindergartenraum:– Schulwandbrunnen mit Abtropfkorpus, mit Warm- und Kaltwasseran-

schluss. OK Spültisch auf max. 0.65 m. Tropfablage auf OK 1.00 m.

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8.1 Kindergarten

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Kalt- und Warmwasser aus Mischbatterie mit Sicherungshebel min. OK 0.85 m.– Steckdosen für Kleinbackofen (Tischmodell) im Bereich des Schulwand-

brunnens– Kabelkanal in Arbeitssims entlang der Fassade, mit Steckdosen und UKV-

Anschlüssen– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen (auch Blindtüren)– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Steckdosen sind in Kindergärten min. + 0.60 m ab fertig Boden zu montie-ren. Der Kabelkanal am Spielsims sowie Steckdosen bei den Türen sind entsprechend zu planen.

Im WC (pro Geschlecht)– WC OK +0.40 m (keine Pissoirs in der Kindergartenstufe). Bei gemischten

Anlagen (Kindergarten mit Primarschule kombiniert) sind Pissoirs auf eine Höhe wie für Primarstufenschüler zu montieren)

– Handwaschbecken, OK + 0.70 m, Warm- und Kaltwasserbatterie mit Sicherungshebel, OK max. + 0.85 m.

– Entlüftung natürlich über Fassade oder mit Entlüftung (MINERGIE-Neu-bau)

– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türen– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt

Im Büro/Therapieraum– Hauptschalttafel mit Steckdosen bei Türe– Beleuchtungskörper, nach Möglichkeit direkt/indirekt– Kabelkanal im Arbeitssims mit Steckdosen und UKV-Anschlüssen

Einrichtung Im Kindergartenraum– Spielsims entlang der Fassade– Klemmschiene mit 2 Anhängetafeln– Mobile Wandtafel

Im Gruppenraum– Spielsims entlang der Fassade– Klemmschiene mit 2 Anhängetafeln

Im Büro/Therapieraum– Arbeitssims entlang der Fassade

In der Garderobe/Vorzone– Garderobenhaken– Sitzbänke mit Finkengestell (siehe Betreuung: Erschliessung/Garderobe)– Schmutzschleuse bei Eingang

Ausstattung Im Kindergartenraum– 8 Kindergartentische quadratisch– 2 Kindergartentische halbrund– 36 Kindergartenstühle– 3 Normschränke (Typ S) h= 0.75 m 0.95 m x 0.42 m– 2 Normschränke (Typ G) h= 0.75 m 0.95 m x 0.42 m– 4 Normschränke (Typ AL) h=1.90 m 1.10 m x 0.40 m– Spielsachen und -geräte gemäss SBMV

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Im Gruppenraum– Keine (aus anderen Räumen herbeiholen)

Im Büro/Therapieraum– 1 Lehrerpult 1.20 m x 0.80 m– 1 Bürostuhl– 1 Abstelltisch 1.20 m x 0.80 m– 4 Besucherstühle

Apparate Siehe Einrichtung. Zudem sind pro Kindergarteneinheit (nicht pro Kindergar-tenraum) ein Faxgerät und ein Telefon vorzusehen, falls kein Büro im Raum-programm definiert ist.

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8.1 Kindergarten

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IV Weitere Grundlagen/Quellen

IV

IV Weitere Grundlagen/Quellen

Folgende Quellen und Grundlagen sind für Planende von Interesse und wur-den in diesen Raumstandards erwähnt. Wo deren Inhalt mit dem Inhalt dieserRaumstandards abweichen ist die Immobilien-Bewirtschaftung beizuziehen umindividuell zu entscheiden. Sie bieten wertvolle Vertiefung zu den erwähntenThemen.

Schulbaurichtlinien Richtlinien für Schulhausanlagen/HeimeBaudirektion/Bildungsdirektion Kanton Zürich 1999

Richtraumflächen Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich

Pädagogische Schul- und Sportdepartement der Stadt ZürichAnforderungen

Gebäudetechnik Richtlinien für GebäudetechnikAmt für Hochbauten der Stadt Zürich 2004

Richtlinien für Kommunikationsverkabelung in SchulhäuserImmobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich 2004

Möblierung Möblierungskatalog Stadtverwaltung ZürichImmobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich 2001

Mobiliarkatalog für Schulen, Kindergärten und Horte der Stadt Zürich

Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich 2003

Umgebung Natur ums SchulhausGrün Stadt ZürichQualität der Freiräume an Schulen, Kindergärten und HorteGrün Stadt Zürich 2002

Ökologie Dokumentation Bauen und Ökologie des Hochbau-departements

Amt für Hochbauten der Stadt Zürich 1999

Behinderten Merkblatt «Schulbauten» der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen

Kindergärten Richtlinien für den Bau von KindergärtenVerband KindergärtnerInnen Schweiz 1997

Turnhallen Magglinger Norm BASPO 201

Hauswartung Richtlinien für städtische Dienstwohnungen 2002Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich

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V Bildnachweis

Seite 17 GRETLERs Panoptikum zur SozialgeschichteSchulklasse, 1938/39

Seite 31 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Limmat A, 1911

Seite 49 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Limmat A, 1911

Seite 75 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Kappeli, Turnhalle, um 1954

Seite 85 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Triemli CPhoto: Hänssler & Bachmann, 1947

Seite 91 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Gubel A, 1948

Seite 99 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus KappeliPhoto: BAZ November 1996 (vor Umbau)

Seite 113 Baugeschichtliches Archiv der Stadt ZürichSchulhaus Kappeli, Kindergartengebäude, um 1954

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V Bildnachweis

V

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UMSCHLAG

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UMSCHLAG

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