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Fachzeitschrift des grössten Schweizer Verbandes in Rechnungslegung und Controlling veb.ch
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&rechnungswesen
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm!
controlling 3·10
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Ach, waren das noch Zeiten, als Apple
sich als freundlicher Underdog gegen
Microsoft präsentierte! Und heute? Der
sympathische Computerkonzern von
einst setzt ungeniert auf Marktmacht und
Kontrolle. Beispiel iPhone 4: Kunden, wel-
che sich über die Empfangsprobleme des
neuen Gadgets beklagten, wurden zuerst
ignoriert und dann wurde abgewiegelt,
bis die PR-Abteilung ein Softwareprob-
lem für die ungenaue Empfangsanzeige
diagnostizierte. Dabei hat die in das Ge-
häuse integrierte Antenne schlicht einen
Designfehler. Schlussendlich kam das
Eingeständnis des grossen Meisters Ste-
ve Jobs, verbunden mit der ach so kun-
denfreundlichen Botschaft: Wenn dir das
iPhone 4 nicht gefällt, dann kauf es nicht.
Und nach einiger Zeit wurde dann doch
ein zuständiger Manager entlassen.
Hatte Apple früher einmal gegen die
Software- und PC-Giganten Microsoft
oder IBM gekämpft – und damit die
Sympathien vieler Informatikuser ge-
wonnen –, nutzt die Firma heute ihre
Marktmacht genau so ungeniert aus wie
ihre Mitbewerber, schafft genauso abge-
schlossene Systeme und Abhängigkeiten,
ändert Geschäfts- und Datenschutzbe-
dingungen genauso unbemerkt ab. Man
möchte meinen: In der Firmenkultur wur-
den Freiheit und Kreativität durch Macht
und Arroganz abgelöst.
Einmal mehr deshalb meine These: Erfolg
macht oft schläfrig und ist mit Verlust der
Bodenhaftung verbunden. Diese haben
immerhin noch die Fans, welche morgens
früh Schlange stehen, um als erste ein
neues Gerät zu erwerben.
Ab und zu gehöre auch ich zu den Opfern
solchen Geschäftsgebahrens. Als mittel-
begabter Nutzer von PC- und Internet
ist für mich heute beinahe jeder grössere
Versionswechsel immer noch ein nerviges
Abenteuer, welches viel Zeit verschlingt.
Ein Beispiel von vielen: Beim kürzlichen
Wechsel vom absturzgeplagten Vista auf
Windows 7 war auch ein Produkt von
Apple betroffen: MobileMe, welches die
Synchronisation zwischen dem iPhone
und dem Outlook bewerkstelligen soll.
Nichts ging mehr, was vorher ging. Also:
Apple anrufen! Aber oha lätz: Das geht
nicht mehr. Anstelle einer freundlichen
Stimme eines netten Callcenters – irgend-
wo auf dieser Welt – gibts jetzt nur noch
Kontakte per Chat! Damit Sie verstehen,
was ich meine, habe ich diesen Chat für
Sie aufgezeichnet. Und – mal vorausge-
setzt Sie halten bis zum Ende durch –
wenn Sie sich beim Lesen nerven, habe
ich mein Ziel erreicht.
Sie chatten mit Wolfgang S., einem Mo-
bileMe Experten. Bitte beachten Sie, dass
Apple die Chat Konversation zu Quali-
tätszwecken aufnehmen wird.
Fortsetzung auf Seite 3
Im BlickpunktSie wissen es, wir wissen es: Vertrauen ist
gut, Kontrolle ist besser. Gedanken zum
Internen Kontrollsystem mit einer mass-
geschneiderten Software.
Seite 6
Mehr TransparenzDie Einführung der Swiss GAAP FER 41
ist ein Schritt zu einem transparenteren
Rechnungslegungsstandard für Kranken-
versicherer. Welche Ausnahmen gelten?
Seite 12
Seien Sie echt!Als Vorgesetzter können Sie niemanden
zu Motivation zwingen. Aber Ihr Vorbild
und Ihre Klarheit in allen Kommunikati-
onssituationen prägen die Atmosphäre in
Ihrer Firma wesentlich mit.
Seite 26
Und wieder 95 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.
6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Wir heissen 95 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
Katrin Aegerter · René Aerne · Simone Annaheim · Jürgen Apitz · Eveline Bannwart · Hubert Baumgartner · Rolf Bill · Martin Brenner · Simon Brogli · Nicole Bryner · Denise Büchler · Martin Caduff · Alena Cagalj · Massimiliano Caramel · Denise Centorame · Brigitte De Coi · Andreas Dünser · Roman Eichenberger · Arthur Erni · Thomas Ernst · Felix Fank-hauser · Katja Fölmli · Linus Furrer · Maurizio Galilei · Patrik Galli · Marco Gasparro · Dominik Gassmann · Esther Haller · Sandra Hartmann · Miriam Hegetschweiler · Nicole Hunziker · Marianne Kaiser · Fabienne Kälin · Urs Karlen · Christian Kobler · Peter Küchler · Claudia Kühni Eggenberger · Pierre-Alain Kummer · Stephan Kurt · Silvia Lenz · Kathrin Lieberherr · Pia Liechti · Alexandra Lilg · Rainer Linsbauer · Dominique Lipp · Andreas Luder · Joel Lüscher · Ursula Lüthi-Kalberer · Monika Maag · Daniel Marty · Stefan Mathys · Myrta Mayer · Dominik Meli · Benno Mock · Sonja Müller · Bruno Nagel · Eduardo Noser · Claudio Pozzy · Philipp Quilitzsch · Hansjörg Rathgeb · Hugo Reichlin · Massimo Ripa · Maryann Rohner · Monika Rüegg · Marika Ryser · Gianna Sangiorgio Bischof · Sara Saxer · Yves Schenk · Patricia Scheurer · Peter Schmid · Nadine Schnyder · Erich Schreier · Brigitte Schweizer · Patrick Schwyn · Beat Spörri · Beat Strasser · Chantal Nadine Suter · Gregor Taeschler · Urban Tschuor · Natascia Tuttobene · Markus Uhl · Nurten Uzungelis · Andreas von Bergen · Werner von Niederhäusern · Beat Wälti · Simone Wenger · Roger Widmer · Alexander Widmer · Beat Wiederkehr · David Winter · Barbara Wyss · Christian Zanettin · Dieter Zubler · Michael Zurbrügg · Fabienne Zurmühle
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trollin
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... (später)
Das würde ich doch stark annehmen, denn Outlook 2010 wird bald der gängige Standard sein. Mich wundert das trotzdem doch sehr, dass das bei Ihnen nicht mehr funktioniert. Mit der Beta Version von Office 2010 gab es keine Probleme.Ja, ist aber so, ich mache eine Wette mit
ihnen, dass es auch bei anderen nicht
funktioniert
... (noch später)
Stimmt, da gibt es einige Einträge in Foren.Genau ... könnten sie sich auf herbert.
[email protected] melden, wenn Sie
mehr wissen?
Ich habe nur eine interne Mail Adres-se und kann Sie daher nicht kontak-tieren. Alle Neuerungen werden aber auf der MobileMe Support Seite an-gekündigt. Auch wenn z.B. Probleme behoben wurden.Ok. Gut wäre wirklich, wenn auf der Mo-
bileMe Supportseite auch Infos über sol-
che Probleme wie meines wären.
Stimmt, da haben Sie natürlich Recht.Ok. Mache mir aber keine Hoffnung …
besten Dank und einen schönen Tag!
Danke sehr, ebenfalls
Chatten Sie schon oder kommunizieren
Sie noch? Eines kann ich Ihnen verspre-
chen: Wir werden bei veb.ch für Ihre An-
liegen weder ein Call-Center in Timbuktu
noch ein Chat-System einführen – und
überhaupt haben wir auf der Geschäfts-
stelle gar keine Chatterboxes!
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
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esen &
con
trollin
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Hallo, ich heisse Wolfgang S. Will-kommen bei Apple!HM: Wann wird der Synch zwischen
«MobileMe» und «Outlook 2010 klick
und-los» funktionieren?
Der Synch mit MobileMe sollte ei-gentlich schon mit Outlook 2010 funktionieren. Dazu brauchen Sie nurdie neueste Version von iTunes und das MobileMe Controlpanel.Anscheinend geht das nicht.
Offiziell wird Outlook 2010 noch nicht von Apple unterstützt, das solltejetzt aber nicht heissen, dass das nichtfunktionieren kann.Es funktioniert wirklich nicht, finde es
aber auch keine super Leistung von Apple/
MobileMe für Outlook 2010 nicht bereit
zu sein, soooo überraschend war der
Erscheinungstermin ja nicht.
Wir hatten aber auch schon Kunden,wo es auch mit der 2010 Betaversionfunktioniert hat. Haben sie eventuell eine Firewall die das blockieren könn-te?Nein, alles schon probiert, und mit Out-
look 2007 funktionierte es ja // ich kann
mir übrigens nicht vorstellen, dass ich der
einzige bin, der dieses Problem hat.
Ich habe bis jetzt noch keine Meldunggehabt, dass es mit Outlook 2010nicht funktioniert.Auf dem Internet finden sich erste Dis-
kussionen darüber …
Ich sehe gerade nach, ob ich in unse-rer Datenbank etwas dazu findeDanke
Kleinen Moment. Leider, ich kanndazu noch nichts finden
... (einige lange Minuten später)
Wie gesagt, im Moment wird von Apple nur Outlook 2003 und 2007 un-terstützt. 2010 sollte aber auch funk-tionieren, bei den Kalendern und denKontakten ist da ja kein Unterschied zur vorigen Version.Geht aber nicht. Ab wann wird dann
Apple Outlook 2010 unterstützen? Das
ist ja die entscheidende Frage.
Darüber habe ich leider keine Infor-mationenDa sie bei Apple oder MobileMe arbeiten,
sollten Sie sich diese doch besorgen kön-
nen ... oder wen kann ich fragen, wenn
nicht den Support?
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 3.10 / September 2010
Editorial
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm! 1
Controlling
Controllinginstrumente erfolgreich ein-führen 4
Rechnungslegung
EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem 6
IFRS 8
Swiss GAAP FER 21 10
Swiss GAAP FER 41 12
Aus dem veb.ch
Wichtiges für Ihren Berufsalltag 14
Steuern
MWST-Corner News 17
Ausbildung
CIMA Qualifikation 19Aus dem Prüfungssekretariat 22Berufsprüfung 2011 23
Persönlich
Interview mit Peter Herger 24
Personalwesen
Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten 26
Suisse romande
Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011 29
Verschiedenes
getAbstract 31
veBlog 32
Aus der veb.ch Geschäftsstelle 35
Veranstaltungen und Adressen 36
Und wieder 95 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.
6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Wir heissen 95 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
Katrin Aegerter · René Aerne · Simone Annaheim · Jürgen Apitz · Eveline Bannwart · Hubert Baumgartner · Rolf Bill · Martin Brenner · Simon Brogli · Nicole Bryner · Denise Büchler · Martin Caduff · Alena Cagalj · Massimiliano Caramel · Denise Centorame · Brigitte De Coi · Andreas Dünser · Roman Eichenberger · Arthur Erni · Thomas Ernst · Felix Fank-hauser · Katja Fölmli · Linus Furrer · Maurizio Galilei · Patrik Galli · Marco Gasparro · Dominik Gassmann · Esther Haller · Sandra Hartmann · Miriam Hegetschweiler · Nicole Hunziker · Marianne Kaiser · Fabienne Kälin · Urs Karlen · Christian Kobler · Peter Küchler · Claudia Kühni Eggenberger · Pierre-Alain Kummer · Stephan Kurt · Silvia Lenz · Kathrin Lieberherr · Pia Liechti · Alexandra Lilg · Rainer Linsbauer · Dominique Lipp · Andreas Luder · Joel Lüscher · Ursula Lüthi-Kalberer · Monika Maag · Daniel Marty · Stefan Mathys · Myrta Mayer · Dominik Meli · Benno Mock · Sonja Müller · Bruno Nagel · Eduardo Noser · Claudio Pozzy · Philipp Quilitzsch · Hansjörg Rathgeb · Hugo Reichlin · Massimo Ripa · Maryann Rohner · Monika Rüegg · Marika Ryser · Gianna Sangiorgio Bischof · Sara Saxer · Yves Schenk · Patricia Scheurer · Peter Schmid · Nadine Schnyder · Erich Schreier · Brigitte Schweizer · Patrick Schwyn · Beat Spörri · Beat Strasser · Chantal Nadine Suter · Gregor Taeschler · Urban Tschuor · Natascia Tuttobene · Markus Uhl · Nurten Uzungelis · Andreas von Bergen · Werner von Niederhäusern · Beat Wälti · Simone Wenger · Roger Widmer · Alexander Widmer · Beat Wiederkehr · David Winter · Barbara Wyss · Christian Zanettin · Dieter Zubler · Michael Zurbrügg · Fabienne Zurmühle
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4 3·10&rechnungswesen
controlling
Co
ntro
lling
Dr. Steffen Gross ist Managing Consul-tant im Competence Center Controlling und Finanzen bei der Managementbe-ratung Horváth & Partners in Zürich. Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.
Vielfältige Herausforderungen wie beispielsweise steigende Informati-onsansprüche des Managements oder veränderte organisatorische Rahmen-bedingungen erfordern eine stetige Weiterentwicklung der Controlling-instrumente im Unternehmen. Damit geht oft auch die Ablösung bestehen-der IT-Systeme einher. Wir stellen Er-folgsfaktoren und Fallstricke bei der Softwareauswahl von Controllingins-trumenten dar und veranschaulichen die wesentlichen Prozessschritte.
Ausgangssituation und Zielsetzung
Ein häufiger Ausgangspunkt bei der Ein-
führung eines neuen Controllingsystems
ist die Unzufriedenheit im Controllingbe-
reich mit den bestehenden Softwarelö-
sungen: Prozesse werden nicht adäquat
unterstützt oder der Wartungsaufwand ist
schlicht zu hoch. In der Praxis besteht im
Controlling-Fachbereich jedoch meistens
keine oder eine mangelnde Marktkennt-
nis über potenzielle Lösungsanbieter. Des
Weiteren hat der Fachbereich in der Regel
keine Kenntnis über Lizenzmodelle und
laufende Kosten einer Softwarelösung.
Um eine objektive Vergleichbarkeit der IT-
Lösungen vorzunehmen, muss entweder
eine Informationsbeschaffung durch die
Fachabteilung erfolgen oder es wird ein
unabhängiger Berater hinzugezogen, der
die Softwareauswahl fachlich begleitet.
Das Ziel ist die Auswahl einer geeigneten
IT-Lösung für das Controlling (z.B. neues
Management Informationssystem, Pla-
nungssystem etc.). Dabei dient die Soft-
wareauswahl zugleich als Aufsatzpunkt
für die IT-Konzeption sowie die spätere
Implementierungsphase.
Controllinginstrumente erfolgreich einführen:Best Practice Ansätze für die Softwareauswahl
Strukturiertes und transparentes Vorgehen einer Softwareauswahl
Eine Best Practice Softwareauswahl muss
einem klar strukturierten und transpa-
renten Vorgehen folgen. Am Anfang
steht eine Marktanalyse, um potenzielle
IT-Produkte vorauszuwählen. Die Longlist
wird unter Berücksichtigung von wenigen
K.O.-Kriterien definiert. Danach wird an
die Longlist-Anbieter ein Kriterienkatalog
versendet, der inhaltliche, prozessuale
und technische Anforderungen beinhal-
tet. Nach dessen Rücklauf werden die
Fragebögen ausgewertet. Die Ableitung
der Shortlist basiert auf einem Ranking
nach dem Kosten- und Nutzen-Index. Die
verbleibenden Softwareanbieter werden
dann zu einem Showcase eingeladen,
bei dem die Shortlist-Anbieter die Lösung
erfolgskritischer Aufgaben präsentie-
ren. Für eine Softwareempfehlung sind
schliesslich die Vor- und Nachteile der
Softwarelösungen transparent darzustel-
len und zu dokumentieren.
Der Prozess in der Praxis
Marktanalyse. Als Basis der Marktanaly-
se findet die grundlegende Software-Leis-
tungsanforderung Anwendung. Oft han-
delt es sich dabei schlicht um die Funktion
der Software (z.B. Reporting-, Planungs-
oder Konsolidierungsinstrument). Die
Markanalyse dient zur Identifikation rele-
vanter Softwarelösungen und Erstellung
von Kurzprofilen der Software-Anbieter.
Obwohl die Marktanalyse auch erst nach
der Definition eines Kriterienkataloges
erfolgen kann, hat sich das Voranstellen
dieses Prozessschrittes in der Praxis als
hilfreich bei der nachfolgenden Findung
von Leistungsanforderungen erwiesen.
Definition Kriterienkatalog. Bei der
Definition des Kriterienkataloges emp-
fiehlt sich ein Vorgehen in zwei Schritten.
Zuerst werden K.O.-Kriterien bestimmt,
welche zwingend zu erfüllende Leistungs-
anforderungen darstellen. In der Praxis
haben sich ca. fünf bis zehn K.O.-Krite-
rien als hinreichend scharfes Selektionsin-
strument bewährt. Danach werden dem
Kriterienkatalog weitere entscheidungs-
relevante Kriterien hinzugefügt. Um eine
rasche Auswertung zu gewährleisten und
eine Überforderung der Anbieter bei der
Beantwortung des Kriterienkataloges zu
vermeiden, sollte der Katalog nicht mehr
als 50 Kriterien umfassen. Die einzel-
nen Kriterien erhalten unterschiedliche
Punktegewichtungen, die Relevanzun-
terschiede zwischen den einzelnen Krite-
rien verdeutlichen. Wichtig beim Aufbau
einer derartigen Evaluationsmatrix ist die
Berücksichtigung sowohl fachlicher als
auch technischer Kriterien. Die folgenden
Punkte stellen eine Auswahl zu berück-
sichtigender Themen dar:
n Allgemeine Anbieteranforderungen
(z.B. Anzahl der Software-Installatio-
nen in den letzten zwei Jahren, Bran-
chenerfahrung)
1
Die Softwareauswahl folgt einem klar strukturierten und transparenten Vorgehen
Softwareauswahl
Auswer-
tung Krite-
rienkatalog
Ableitung
Longlist
Markt-
analyse
Definition
Kriterien-
katalog
1 2 3 4
Finale
Evaluation
Durch-
führung
Showcase
Ableitung
Shortlist
5 6 7
Entscheid
8
Ausgewerteter Kriterienkatalog
Longlist
Liste relevanter Anbieter
im Markt
Kriterien-katalog,
K.O.-Kriterien
Empfehlung einer
Software
Durchgeführter Showcase
Shortlist Software ist ausgewählt
Strukturiertes und transparentes Vorgehen der Softwareauswahl.
3·10 5&rechnungswesen
controlling
Co
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lling
n Fachliche Detailanforderungen (z.B.
Simulationsmöglichkeiten bei Pla-
nungs- und Budgetierungssoftware,
grafische Anforderungen bei Repor-
tingsoftware)
n Workflowanforderungen (z.B. Status-
monitoring der Intercompany-Abstim-
mung)
n Modellierbarkeitsanforderungen (z.B.
Skalierbarkeit und Weiterentwick-
lungsmöglichkeiten)
n Technische Rahmenbedingungen (z.B.
Integrationsfähigkeit in die System-
landschaft)
n Verfügbarkeit von Implementierungs-
partnern
n Mengengerüst als Basis der Lizenzko-
sten, Implementierungs- und Betriebs-
kosten
Ableitung Longlist. Die in der Markt-
analyse gefundenen Softwarelösungen
werden anhand der K.O.-Kriterien selek-
tioniert. Die verbleibenden Softwarelö-
sungen stellen die Longlist dar, welche
aus maximal zehn Produkten besteht.
Aufgrund der oftmals unzureichenden
Produktinformation kann während die-
ses Prozessschrittes die Beteiligung eines
neutralen Softwaremarkt-Experten sinn-
voll sein, um mögliche Produkte nicht
fälschlicherweise auszuschliessen.
Auswertung Kriterienkatalog und Ableitung Shortlist. An die Software-
Anbieter der Longlist wird der Kriterien-
katalog versandt. Anhand des Wissens
über die Softwareanbieter und der be-
antworteten Kriterienkataloge lassen
sich nach formaler Punktevergabe ein
Nutzenindex und zusammen mit den In-
formationen zu Lizenz-, Investitions- und
Betriebskosten ein Kosten-Nutzen-Index
bestimmen. Nebst diesen „harten“ Be-
wertungskriterien lässt der Rücklauf der
beantworteten Kriterienkataloge auch
Rückschlüsse auf die Interessenslage der
einzelnen Software-Anbieter zu. In der
Praxis zeigt sich ein Zusammenhang zwi-
schen der Qualität des Rücklaufs bzw. der
beantworteten Kriterien und der späte-
ren Performance des Software-Anbieters.
Dieser Punkt muss nebst dem rein forma-
len Ranking bei der Identifikation der at-
traktivsten Softwarelösung berücksichtigt
werden. Die Shortlist sollte nicht mehr als
fünf Kandidaten beinhalten.
Durchführung Showcase. Die verblei-
benden Anbieter werden zur Show-
case-Präsentation eingeladen. Um zu
gewährleisten, dass dem suchenden Un-
ternehmen nur relevante Punkte demons-
triert werden, wird ein Präsentationsleit-
faden für den Showcase erstellt, welcher
mit ausreichendem Vorlauf den eingela-
denen Anbietern als Vorbereitungshilfe
zur Verfügung gestellt wird. Die Aufgabe
des Anbieters ist die Demonstration der
im Showcase geforderten Aufgaben.
Der Showcase umfasst vereinfachte aber
dennoch typische, businessrelevante Auf-
gaben (z.B. Abbildung eines Berichts mit
einem vorgegebenen Datenmodell). Die
im Präsentationsleitfaden beschriebenen
Aufgaben werden wie beim Kriterienka-
talog zu Evaluationszwecken mit einem
Punktesystem hinterlegt.
Finale Evaluation und Entscheid. Das
Ergebnis der Kriterienkatalog- und Show-
case-Evaluation erlaubt ein Ranking der
verbleibenden Softwarelösungen. Als
Ergänzung können Referenzbesuche bei
Unternehmen durchgeführt werden, die
bereits Erfahrung mit der möglichen Lö-
sung gesammelt haben. Um eine valide
und finale Evaluation zu erreichen ist eine
kooperative Prüfung durch die Fachabtei-
lung sowie die IT-Abteilung unverzichtbar.
Aus gleicher Überlegung sollte der finale
Entscheid für eine Softwarelösung von
alle beteiligten Abteilungen gemeinsam
getragen werden.
Erfolgsfaktoren bei der Software-auswahl
Aus der praktischen Erfahrung ergeben
sich wesentliche Erfolgsfaktoren bei der
Softwareauswahl von Controllingsys-
temen. Es ist von entscheidender Be-
deutung, dass fachliche Anforderungen
die Ausgangsbasis für die Wahl einer
Softwarelösung darstellen, da die Ge-
schäftsprozesse die Software bestimmen
und nicht umgekehrt. Die Fachabteilung
muss als «Eigentümer» und Treiber im
Prozess agieren, ein IT-getriebener Ansatz
birgt die Gefahr von Fehlentwicklungen
und Akzeptanzproblemen. Zudem muss
sich die ausgewählte Lösung gut in die
Gesamt-IT-Architektur des Unterneh-
mens einbetten. Sowohl die IT als auch
die Fachabteilung des Unternehmens
sind frühzeitig in den Softwareauswahl-
prozess einzubinden. Zweckmässig ist
ein sauber strukturierter und dokumen-
tierter Softwareauswahlprozess, so dass
politisch geprägte Interessenkonflikte im
Projekt minimiert werden.
Im Sinne der Transparenz ist eine Fokus-
sierung auf möglichst wenige, aussage-
kräftige Auswahlkriterien vorzunehmen.
Bei den Showcase-Aufgaben (Präsenta-
tion der Software durch den Anbieter)
sollte ebenfalls eine Konzentration auf
die Anforderungen an die IT-Lösung erfol-
gen, die für das Unternehmen erfolgsent-
scheidend und erfahrungsgemäss proble-
matisch sind. Am Ende des Projekts sollte
das Projektteam eine eindeutige Empfeh-
lung gegenüber den Entscheidungsgre-
mien abgeben.
Nach der Softwareauswahl folgt die Im-
plementierung des Controllingsystems.
Mit einem sauberen Fachkonzept kann
der Aufwand in der Implementierungs-
phase deutlich gesenkt werden. Ausser-
dem sollten möglichst Standard-Funktio-
nalitäten der Software genutzt werden,
denn Modifizierungen von Standardsoft-
ware sind meist teuer und wartungsauf-
wändig. nnn
6 3·10&rechnungswesen
controlling
Rech
nu
ng
slegu
ng
EDV gestützte Durchführung der Kontrollaktivitäten in einem Internen Kontrollsystem
Roman Kalberer, lic. oec. HSG, Eigentü-mer der Karoka AG, Braunau (Consulting im Accounting & Controlling, Entwick-lung von Business Software, Excel-Kurse für Buchhalter & Controller); www.karo-ka.ch. Doktorand, Dozent an der KV Zü-rich Business School.
Die Verschärfung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften zur internen Kontrolle im Jahr 2008 hat die Thematik des Internen Kon-trollsystems (IKS) wieder in den Mit-telpunkt des öffentlichen Interesses gebracht. Ein guter Grund, über den Einsatz einer massgeschneiderten Software nachzudenken.
Prozesse, welche einem Internen Kon-
trollsystem unterliegen, haben oft die
Eigenart, dass sich deren Aufgaben und
Kontrollen in zeitlichen Abständen immer
wieder wiederholen und zudem meistens
von denselben Mitarbeitern in der Orga-
nisation ausgeführt werden. Ein gutes
Beispiel dafür ist der Monatsabschluss
in der Buchhaltung. Sämtliche Aufga-
ben werden monatlich wiederholt, von
denselben Mitarbeitern erledigt und ste-
hen zeitlich in fixen Abständen zu einem
zeitlichen Referenzpunkt im Prozess. Das
kann das Monatsende sein oder z.B. der
Rapportierungs-Termin an eine Mutterge-
sellschaft.
In sich wiederholenden Prozessen mit
vordefinierten Ankerpunkten und zeitlich
davon abhängigen Aufgaben und Kont-
rollen bietet sich der Einsatz der Informa-
tionstechnologie besonders an.
Ein Fall für einen elektronischen Assistenten
In einer IKS-Software werden sämtliche
Prozesse, Aufgaben und Kontrollen in
einer Vorlage einmalig definiert. Zur De-
finition gehören die relevanten Termine
einer Aufgabe, wer die Aufgabe ausfüh-
ren muss und an welche Personen die
Aufgabe eskaliert werden soll, wenn ein
relevanter Termin überschritten wird.
In der Folge eröffnet die IKS-Software
automatisch – ausgehend von der de-
finierten Vorlage für den gewünschten
Monat – einen produktiven Prozess und
rechnet dabei selbständig die relevan-
ten Termine jeder einzelnen Aufgabe
durch. Schliesslich teilt sie die Aufgaben
den vordefinierten Mitarbeitern zu. Bei
der Berechnung der Termine können im
System Wochenenden und Feiertage be-
rücksichtigt werden. Da ein Ankerpunkt
(z.B. Rapportierungs-Zeitpunkt) in jedem
Monat unterschiedlich liegt, richtet die
IKS-Software sämtliche Aufgaben in den
vordefinierten Abständen am jeweiligen
monatlichen Referenzpunkt aus. Die IKS-
Software übernimmt somit das gesamte
Scheduling der Aufgaben und Kontrol-
len und ersetzt das mühsame Planen der
Aufgaben und gezielte Ausrechnen von
Fristen unter Berücksichtigung von Wo-
chenenden in Excel-Listen.
Zugriff für alle Beteiligten
Jeder Mitarbeiter, der am Prozess teil-
nimmt, erhält in der IKS-Software einen
eigenen User und ein eigenes Login. Mit
diesem kann er auf die IKS-Web-Applika-
tion zugreifen und über ein individuelles
Cockpit Aufgaben und Kontrollen analy-
sieren, für welche er direkt oder indirekt
verantwortlich ist.
Mittels mächtiger Suchfunktionen und
Filter-Kriterien kann der Mitarbeiter selb-
ständig beliebige Auswertungen vor-
nehmen. Diese Auswertungsfunktion ist
besonders für Vorgesetzte interessant,
welche indirekt viele Prozesse und Auf-
gaben überwachen können müssen. Mit
einer Selektion der überfälligen Aufgaben
in sämtlichen Prozessen kann sich ein lei-
tender Mitarbeiter z.B. aus der Vielzahl
von Aufgaben einen schnellen Überblick
verschaffen, welche Aufgaben in seinem
Wirkungsbereich zeitlich kritisch sind und
wo er allenfalls eingreifen muss. Dies er-
setzt ein ständiges Nachfragen bei Mitar-
beitern, wo diese mit Ihrer Arbeit stehen
oder die Durchsicht von unübersichtli-
chen Excel-Aufgabenplänen.
Wenn ein Mitarbeiter eine Kontrolle oder
Aufgabe abgeschlossen hat, setzt er diese
in der IKS-Applikation auf erledigt. Zeit-
gleich wird in der Software ein Zeitstem-
pel gesetzt und gespeichert, wer die Auf-
gabe erledigt hat. An die elektronischen
Aufgaben können Dokumente beliebiger
Formate angehängt und später auch wie-
der aufgerufen werden.
Lässt ein Mitarbeiter relevante Termine
verstreichen, wird er per E-Mail umge-
hend erinnert. Bei Überschreitung von
Dead-Line Terminen werden zusätzlich
auch die im Eskalationsprozedere defi-
nierten Vorgesetzen per E-Mail informiert.
Täglich erhält jeder Mitarbeiter per E-Mail
eine Übersicht sämtlicher überfälligen
Aufgaben, welche direkt oder indirekt
in seinem Aufgabengebiet liegen. Dies
stellt sicher, dass sämtliche Aufgaben &
Kontrollen zuverlässig, systematisch und
rechtzeitig durchgeführt werden.
Der IKS-Report
In einem vordefinierten IKS-Report wer-
den sämtlich IKS-relevanten Kontrollen
rekapituliert. Ersichtlich sind auf die-
sem Report zu jeder Kontrolle z.B. der
Erledigungs-Zeitpunkt, wer die Kontrolle
durchgeführt hat sowie sämtliche im Sys-
tem an eine Kontrolle angehängten Do-
kumente. Der Bericht kann anlässlich der
Jahresabschluss-Revision an die Revisoren
abgegeben werden.
Performance-Auswertungen
Da bei Erledigung zu jeder Aufgabe ein
Zeitstempel gesetzt wurde, kann die zeit-
liche Einhaltung von Terminen auf der
Ebene von einzelne Aufgaben, Prozes-
sen, aber auch Mitarbeitern analysiert
Rech
nu
ng
slegu
ng
werden. Die Applikationen arbeiten hier
mit Scores. So kann für individuelle Mitar-
beiterbewertungen und Ziel-Erreichungs-
Analysen mittels Report die Einhaltung
der Termintreue objektiviert werden oder
die Termineinhaltung eines Prozesses mit-
tels eines Overall-Scores gemessen wer-
den. Diese Prozess- Overall-Scores eignen
sich z.B. hervorragend für die Einbindung
in eine Balance Score Card. Über die Mo-
nate hinweg kann analysiert werden, wie
sich der Overall-Score der Prozesse entwi-
ckelt.
Der Report kann jedoch auch für den
Nachweis der Termintreue gegenüber ei-
nem Kunden eingesetzt werden. Hat man
z.B. periodisch fixe Termine gegenüber ei-
nem Kunden einzuhalten, kann man die-
se in einer Jahresübersicht auswerten und
dem Kunden zum Nachweis der Erfüllung
der vertraglichen Pflichten übergeben.
Sparpotential und Nutzen
Die Einhaltung der regulatorischen Vor-
schriften rund um ein Internes Kontroll-
system erzeugt einen nicht zu vernachläs-
sigenden Aufwand. Einerseits generiert
die Einführung eines IKS Einmalkosten für
den Set-Up, anderseits muss das System
ständig up-to-date gehalten werden, da
sich die anfangs angetroffenen Prozesse
und Kontrollen im Laufe der Zeit verän-
dern können. Zudem sind die definierten
Kontrollen periodisch durch die Mitarbei-
ter der Organisation operativ umzuset-
zen.
Bei der Implementierung einer IKS-Appli-
kation verbirgt sich das grösste Sparpo-
tenzial im operativen und administrativen
Bereich der Lösung. Erfahrungen in der
Praxis haben gezeigt, dass die Betriebs-
kosten durch den Einsatz einer IKS-Ap-
plikation gegenüber einer Excel-basierten
Lösung um 40% reduziert werden konn-
ten.
Limitationen
Ein Einsatz einer IKS-Software macht je-
doch erst wirklich Sinn, wenn eine kri-
tische Unternehmensgrösse erreicht ist
und aufgrund von Mitarbeiter-übergrei-
fenden Abläufen und Kontrollen ein ge-
wisses Mass an Koordinations-Aufwand
entsteht. Je umfangreicher und komple-
xer die Prozesse, desto besser gestaltet
sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer
IKS-Software.
Gleichzeitig gilt es auch anzumerken,
dass ein alleiniger Einsatz einer IKS-Soft-
ware noch kein Allheilmittel ist. Basis für
ein gut funktionierendes Kontrollsystem
ist immer noch ein intelligentes und wirk-
sames Design von Kontrollen, welche von
den Mitarbeitern akzeptiert und mit Mo-
tivation umgesetzt werden.
Fazit
Eine IT-gestützte Prozesskontrolle bietet
zahlreiche Vorteile und ist herkömm-
lichen, manuellen Kontrollen (z.B. mit
Excel-Unterstützung) klar überlegen.
Software Applikationen zur Internen
Kontrolle sind heute auch für kleinere
Unternehmen erschwinglich. Auf die IKS-
Applikationen wird mit sicherer Verbin-
dung über das Internet zugegriffen. So
vermeidet man eine ressourcenintensive
Installation und kostenintensiven Unter-
halt. nnn
E+S
ASW
AbaWebTreuhandDie fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung
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International Financial Reporting Standards (IFRS): Aktuelle Projekte des IASB
Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich
Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB
Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Im Juni 2010 haben die Boards
des FASB und des IASB das weitere ge-
meinsame Vorgehen zur Konvergenz der
beiden Standards veröffentlicht. Es be-
inhaltet die Verschiebung des Abschlus-
ses bestimmter Projekte in das zweite
Halbjahr 2011. Dafür werden relevante-
re Projekte bzgl. der Konvergenz früher
bearbeitet. Dies geschieht aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen zum
gemeinsamen Fortschrittsbericht im März
2010 bzgl. der Konvergenzbestrebungen.
Die Adressaten waren unsicher, ob durch
die Vielzahl an neuen Standardentwür-
fen ein angemessenes Feedback geleis-
tet werden könnte. Demnächst wird der
neue Ablaufplan publiziert.
Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die
IFRS Foundation veröffentlicht unregel-
mässig Schulungsunterlagen der IFRS für
KMU, damit die Anwender ein besseres
Verständnis sowie Anwendungshinweise
erhalten. Für jeden Abschnitt der neuen
Standards soll ein Modul bereitgestellt
werden. Mittlerweile sind 20 von 35
Übungseinheiten erhältlich. Eine Präsen-
tation zu den Modulen wurde Mitte Juli
vom IASB-Mitglied Paul Pacter gehalten
und ist als Webcast abrufbar. Innerhalb
dieses Jahres werden die restlichen Mo-
dule fertiggestellt. Die Übungseinheiten
sollen die IFRS für KMU für Anwender
verständlicher machen und sie bei der
Anwendung der Standards unterstützen.
Integriert sind Fallbeispiele sowie Selbst-
tests mit Lösungen, damit Anwender
ihren Kenntnisstand prüfen können. Ein
kürzlich erschienenes Buch stellt den IFRS
für KMU anschaulich und strukturiert in
deutscher Sprache dar; das Buch ist über
die Geschäftsstelle von veb.ch erhältlich
(s. Links).
Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen
Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Das
IASB hat Ende August 2010 einen Stan-
dardentwurf mit Änderungen zum IFRS
1 herausgegeben. In diesem sollen die
Verweise auf das feste Übergangsdatum
«1. Januar 2004» durch den Ausdruck
«Datum des Übergangs auf die IFRS» er-
setzt werden. Dadurch würden – bei erst-
maliger Anwendung der IFRS – jene Aus-
buchungstransaktionen nicht länger neu
dargestellt werden müssen, die vor dem
Datum des Übergangs auf IFRS stattge-
funden haben. Tag-1-Differenzen haben
Erstanwender beim erstmaligen Ansatz
von Finanzinstrumenten nicht mehr neu
zu berechnen. Voraussetzung ist, dass der
entsprechende Geschäftsvorfall vor dem
Datum des Übergangs auf IFRS stattfand.
Entwurf zur Bewertung zum beizule-genden Zeitwert: Ende Juni publizierte
das IASB einen Entwurf zur Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert (Measure-
ment Uncertainty Analysis Disclosure for
Fair Value Measurements). Schon Mitte
letzten Jahres veröffentlichte das IASB
einen Entwurf zum Fair Value Measure-
ment. Der Standardentwurf war jedoch
nicht in angemessener Übereinstimmung
mit den US-amerikanischen Vorschriften.
Die beiden Boards des FASB und IASB ha-
ben daraufhin Unterschiede ausgeräumt
und befürworten nun einheitliche Rege-
lungen.
Der Standardentwurf schreibt unter an-
derem vor, dass eine Untersuchung von
Bewertungsunsicherheiten durchzufüh-
ren ist. Hierüber sind Angaben in Tabel-
lenform darzulegen. Darüber hinaus hat
die Tabelle für alle Vermögenswerte und
Schulden zum Fair Value mögliche Wer-
tänderungen aufzuzeigen, die im Fal-
le einer Veränderung der verwendeten
nicht-beobachtbaren Bewertungsfakto-
ren eintreten würden. Angaben müssen
ausschliesslich zu Fair Values des Levels 3
gemacht werden.
Eine umfassende Übersicht des gesamten
Projekts zum beizulegenden Zeitwert ist
seit Anfang Juli 2010 auf den Seiten des
IASB abrufbar. Darin sind Informationen
zum Hintergrund und Verlauf des gesam-
ten Projekts sowie des weiteren Vorge-
hens enthalten.
Das FASB hat ebenfalls einen Änderungs-
entwurf zur Bewertung zum beizulegen-
den Zeitwert publiziert (Amendments for
Common Fair Value Measurement and
Disclosure Requirements in U.S. GAAP
and IFRSs). Stellungnahmen zum Entwurf
konnten bis zum 07.09.2010 abgegeben
werden.
Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Im dritten Quartal 2010 ha-
ben FASB und IASB einen gemeinsamen
Arbeitsentwurf zur Darstellung des Ab-
schlusses (Financial Statement Presentati-
on) publiziert. In diesem Standardentwurf
sind alle relevanten Ergebnisse enthalten,
welche die Boards bisher in ihrem ge-
meinsamen Projekt zur «Financial State-
ment Presentation» zusammengetragen
haben. Bevor ein endgültiger Standard-
3·10 9&rechnungswesen
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entwurf publiziert wird, sind noch weite-
re Analysen geplant, die zu Änderungen
am bisherigen Arbeitsentwurf führen
können. Die Veröffentlichung ist für An-
fang 2011 geplant. Die geplanten Ana-
lysen beinhalten unter anderem die Un-
tersuchung der erwarteten Kosten und
Nutzen der Vorschläge und die Effekte
auf die Finanzberichterstattung durch
Finanzinstitute. Stellungnahmen zum
Arbeitsentwurf werden von den Boards
nicht ausdrücklich erwünscht, sind aber
dennoch gern gesehen.
Entwurf zum Other Comprehensive Income: Ende Mai 2010 hat das IASB
einen Entwurf mit Änderungen zum IAS
1 veröffentlicht (Presentation of Items of
Other Comprehensive Income: Proposed
Amendments to IAS 1). Die Änderungs-
vorschläge im Standardentwurf wurden
gemeinsam vom FASB und IASB entwi-
ckelt. Diese beinhalten unter anderem:
n Sowohl Gewinne und Verluste als
auch sonstiges Gesamtergebnis sind
in getrennten Teilabschnitten einer
fortlaufenden Darstellung anzuge-
ben. Bisher besteht gemäss IAS 1
ein Wahlrecht, das Gesamtergebnis
in einem Abschlussbestandteil «Ge-
samtergebnisrechnung» oder in zwei
Abschlussbestandteilen «Gewinn- und
Verlustrechnung» und «Gesamtergeb-
nisrechnung» darzustellen.
n Der Begriff «Gesamtergebnisrech-
nung» soll in «Darstellung der Ge-
winne oder Verluste und sonstiges
Ergebnis» geändert werden. Die Un-
ternehmen selbst hingegen haben die
Möglichkeit, eine andere Begrifflich-
keit zu wählen.
n Die Kommentierungsfrist endet am
30.09.2010.
Entwurf zur Ertragserfassung: Ende
Juni 2010 publizierten das FASB und das
IASB den gemeinsamen Entwurf zur Er-
tragserfassung (Revenue from Contracts
with Customers). Zusätzlich fand Anfang
Juli ein IASB-Webcast statt. In dieser
online-Konferenz konnten interessierte
Personen einen Überblick erhalten sowie
online Fragen stellen. Im Standardent-
wurf wird die Umsatzrealisierung zu dem
Zeitpunkt vorgeschrieben, in dem Güter
übertragen oder Dienstleistungen an
Kunden erbracht werden. Die Höhe der
Erlöse bemisst sich nach der erhaltenen
oder erwarteten Gegenleistung. Der Ent-
wurf soll unter anderem folgende Ziele
erreichen:
n Elimination von Inkonsistenzen in bis-
herigen Vorschriften
n Elimination von unklaren Gesichts-
punkten der Umsatzrealisierung durch
Schaffung eines stabileren Rahmen-
konzepts
n Verbesserung der Abschlussvergleich-
barkeit
n Verdeutlichung der Auftragskostenbe-
handlung.
Der Standardentwurf soll die Standards
IAS 18 «Umsatzerlöse», IAS 11 «Ferti-
gungsaufträge» sowie zugehörige Inter-
pretationen ersetzen. In den US-GAAP
würden demzufolge der Grossteil der
Regelungen zur Ertragserfassung substi-
tuiert werden. Der Entwurf kann noch bis
zum 22.10.2010 kommentiert werden.
Sonstiges
IFRS-Stiftung veröffentlicht Einführung in
die IFRS für Führungskräfte: Ende August
hat die IFRS-Stiftung die Version 2010
der zusammengefassten Einführung in
die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsaus-
schüsse und Verwaltungsräte (IFRSs – A
Briefing for Chief Executives, Audit Com-
mittees and Boards of Directors) publi-
ziert. Diese enthält Zusammenfassungen
aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebe-
nen IFRS in allgemein verständlicher Spra-
che. Die Publikation wird insbesondere für
Führungskräfte ohne Finanzhintergrund,
für Mitglieder von Prüfungsausschüssen
und für Verwaltungsräte sowie für alle
anderen erstellt, die einen allgemeinen
Überblick über die IFRS und die geschäft-
lichen Auswirkungen ihrer Einführung
gewinnen wollen. Das Dokument ist bis-
her nur im Abonnentenbereich des IASB
abrufbar, da eine gedruckte Fassung
noch nicht verfügbar ist.
Links
Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Die gemeinsame Erklärung
von FASB und IASB ist hier abrufbar:
http: / /www.iasb.org/NR/rdonlyres/
C0AE62AD-1BD3-486A-B7AF-A028F-
302B47B/0/IASBFASBjointstatement.pdf
Übungsmodule zu IFRS für KMU: Die
Unterlagen können unter folgendem
Link bezogen werden: http://www.ifrs.
org/IFRS+for+SMEs/Training+modules.
htm. Die Präsentation von Paul Pacter
ist abrufbar unter: http://siteresour-
ces.worldbank.org/EXTCENFINREPREF/
Resources/4152117-1276630882791/
ifrs-webcast1.html.
Das Buch «IFRS für KMU – strukturiert»
kann bei veb.ch bestellt werden unter:
http://veb.ch/publikationen/buchtipp.
html#c1087.
Entwurf zur Änderung des IFRS 1: Der
Standardentwurf kann unter folgendem
Link eingesehen werden: http://www.ifrs.
org/NR/rdonlyres/A8A0112B-941F-4BC0-
B05B-165C0A832E2C/0/EDAmend-
sIFRS1Aug10.pdf
Entwurf zur Bewertung zum beizule-genden Zeitwert: Die Presseerklärung
ist abrufbar unter: http://www.iasb.org/
NR/rdonlyres/6EC240AB-5D34-424D-
A881-A3F7B403092A/0/PRFVMreexpo-
sure29June2.pdf.
Die Zusammenfassung des Projekts
zum beizulegenden Zeitwert finden
Sie unter: http://www.iasb.org/NR/
rdonlyres/5179C9D9-F7D8-4742-939C-
2B6677F75FF7/0/FVMprojectsummaryJu-
ly2010.pdf
Arbeitsentwurf zur Darstellung des Abschlusses: Der Arbeitsentwurf ist ab-
rufbar unter: http://www.iasb.org/NR/
rdonlyres/1CCDE163-47FF-4563-A6DD-
5A7EFFA80E08/0/FSP_standard_BC_
and_guidance.pdf.
Entwurf zum Other Comprehensive Income: Der Entwurf kann unter folgen-
dem Link heruntergeladen werden: http://
www.iasb.org/NR/rdonlyres/58DEA5EA-
8CFC-45A7-910E-A55F9B7EA04F/0/
ED_OCI_May10.pdf.
Entwurf zur Ertragserfassung: Die
Presseerklärung kann unter folgendem
Link eingesehen werden: http://www.
iasb.org/NR/rdonlyres/927E5877-6293-
4D1C-888C-25D42BC9D4D0/0/PREDRe-
vRec24June2.pdf. nnn
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Fondsaccounting für Nonprofit-Organisationen nach Swiss GAAP FER 21
Beatrice Meyer, lic. oec. publ., dipl. Wirtschaftsprüferin, Dozentin und For-schungsfeldleiterin im Bereich Accoun-ting & Controlling an der Zürcher Hoch-schule für angewandte Wissenschaften (ZHAW); Daniel Zöbeli, Prof. Dr. rer. pol., dipl. Handelslehrer, Forschungsfeld-leiter im Bereich Accounting, Controlling & Finance an der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) der Tessiner Fachhoch-schule (SUPSI)
Geldspenden stellen für viele Non-profit-Organisationen (NPOs) eine wichtige Ertragsquelle dar. Aus Rech-nungslegungssicht stellen sich zwei bedeutsame Herausforderungen: Ers-tens führt die entsprechende Vermö-gensanlage zur Frage der Behandlung von Anlageverlusten und der Bildung von Wertschwankungsreserven. Die-se beiden Aspekte wurden bereits von Neubert/Zöbeli behandelt (rech-nungswesen und controlling, Heft 4/09). Zweitens ergibt sich die Frage, wie zweckgebundene Spenden buch-halterisch behandelt werden sollen. Diese Frage wird im vorliegenden Bei-trag näher beleuchtet.
1. Zweckgebundene Geldspenden
Zweckgebundene Geldspenden führen
einerseits zu liquiden Mitteln und ande-
rerseits zu einer Leistungsverpflichtung,
die gemäss FER 21 als eigenständige
Passivposition, nämlich als sog. «Fonds»,
auszuweisen ist. Die Zweckbindung resul-
tiert entweder aus klaren Auflagen des
Gebers hinsichtlich der Verwendung sei-
ner Spende oder es wurde von der NPO
eine öffentliche Sammelaktion für einen
bestimmten Zweck durchgeführt. Die Or-
ganisation selbst kann den Zweck eines
Fonds nicht ändern – ausser dieser wurde
im Nachhinein unmöglich oder sinnlos.
Inwiefern in solchen Fällen berechtigte
Zweckänderungen zugelassen sind, wird
in FER 21 nicht näher ausgeführt. Ebenso
wenig ist festgelegt, wie allfällig übrige
Mittel nach Abschluss eines Projekts oder
einer vorzeitigen Erreichung des vorgese-
henen Zwecks zu verwenden sind. Des-
halb ist es besonders wichtig, dass in der
Kapitalveränderungsrechnung über sämt-
liche Zweckänderungen Rechenschaft ab-
gelegt wird (vgl. unten Punkt 4).
FER 21 unterscheidet zwischen Erlös- und
Stiftungsfonds. Da deren buchhalterische
Behandlung grundsätzlich gleich ist, wird
hier nicht weiter auf diese Unterschei-
dung eingegangen.
Die Frage, ob eine NPO eine Präferenz für
freie oder zweckgebundene Spenden hat,
hängt unserer Erfahrung nach auch vom
zugrunde liegenden Finanzierungsmodell
ab: Empfänger von staatlichen Beiträgen
(z.B. Taggelder, Subventionen) ziehen
meistens zweckgebundene Spenden vor,
da diese im Gegensatz zu freien Spenden
erfolgsunwirksam sind und deshalb kein
Risiko von Beitragskürzungen beinhalten.
Des Weiteren dürfte eine klare Zweckbe-
stimmung für ein erfolgreiches Fundrai-
sing hilfreich sein.
Zwar ist nach FER 21 ein Fondsreglement
nicht vorgeschrieben, dennoch scheint
ein solches im Sinne der zweckentspre-
chenden Mittelverwendung unerlässlich
zu sein. Hier nur einige wichtige Punkte,
welche im Fondsreglement festgelegt
sein sollten:
n Zweck: Welche Destinatäre werden
unter welchen Bedingungen (nicht)
unterstützt? Was passiert, wenn der
Zweck des Fonds erfüllt sein sollte?
n Vermögen und Äufnung: Aus welchen
Mitteln wurde der Fonds ursprünglich
gebildet? Ist eine interne Verzinsung
festgeschrieben, und inwiefern muss
ein anteiliger (realisierter oder buch-
mässiger) Wertschriftengewinn gut-
geschrieben werden?
n Fondsverwaltung: Welche Personen
bzw. Organe sind mit der Mittel-
gutsprache und der Vermögensver-
waltung beauftragt? Wie sind die
finanziellen Kompetenzen sowie die
Vertretung des Fonds gegen aussen
geregelt? Dürfen/müssen dem Fonds
anteilige Verwaltungskosten belastet
werden?
n Vermögensanlage: Ist das Fondsver-
mögen separat zu bewirtschaften?
Nach welchen Grundsätzen ist dieses
anzulegen?
n Berichterstattung: Wie gestaltet sich
die Berichterstattung über die Fonds-
aktivitäten und die damit erzielte Wir-
kung sowohl stiftungsintern als auch
gegebenenfalls in der Jahresrechnung
und im Leistungsbericht?
2. Buchhalterische Behandlung
FER 21 stellt Regelungen über die Dar-
stellung und Offenlegung auf. Allerdings
obliegt deren regelkonforme Umsetzung
der NPO selbst, worin unseres Erachtens
häufig die Krux liegt. Von den verschie-
denen Behandlungsarten zweckgebun-
dener Geldspenden sollen im Folgenden
eine nicht FER 21-konforme («altmodi-
sche») sowie eine konforme («moderne»)
Buchungsart vorgestellt werden. Letztere
orientiert sich an einem strengen Brutto-
prinzip, welches aus Sicht des Spenders
die notwendige Transparenz sicherstellt.
Die tabellarische Darstellung der buchhal-
terischen Behandlung am Schluss dieses
Artikels richtet sich nach der jeweiligen
Prozessphase, also z.B. Spendeneingang
und -verwendung sowie Berichterstat-
tung. Die am Ende dieses Beitrags gezeig-
ten Geschäftsvorfälle werden bewusst in
Anlehnung an das in FER 21, Anhang 1,
dargestellte Beispiel konstruiert.
Die auf dem Post- respektive Bankkonto
eingegangenen Spenden in Höhe von
CHF 7’805 werden im nachfolgenden Bei-
spiel monatlich verbucht, wobei eine Un-
terteilung in freie und zweckgebundene
Beträge zu erfolgen hat. Viele Organisa-
tionen geben bereits auf dem Einzah-
lungsschein die mögliche Zweckbestim-
mung an, um eine möglichst lückenlose
und genaue Zuordnung sicherzustellen.
Die zweckgebundenen Spenden und
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die Gewinnzuweisungen von CHF 7‘820
führen zu einer Äufnung des Fondska-
pitals (siehe Abbildung «Buchhalterische
Behandlung»). Für die Zweckverfolgung
werden Ressourcen von CHF 7’840 ein-
gesetzt, die Verbuchung erfolgt bei Auf-
treten des Geschäftsfalls. Im Kontext des
Jahresabschlusses ist eine Fondsentnah-
me in Höhe des Ressourceneinsatzes zu
berücksichtigen (siehe Abbildung «Buch-
halterische Behandlung»).
Zweckgebundene Spenden haben i.d.R.
keinen Einfluss auf den Jahresgewinn:
Im Sinne der Transparenz schlägt FER 21
nämlich vor, die Fondsäufnung sowie die
-verwendung ebenfalls in der Betriebs-
rechnung auszuweisen (vgl. Musterbe-
triebsrechnung in FER 21, Anhang 2).
3. Offenlegung
Die dargestellte regelkonforme Verbu-
chung («modern») ist die Grundlage
für eine Offenlegung nach FER 21. Das
Fondskapital ist als eigenständige Pas-
sivposition zwischen dem Fremdkapital
(Verbindlichkeiten + Rückstellungen) und
dem Organisationskapital (im Rahmen
des Organisationszwecks frei verwend-
bare Mittel) auszuweisen, die Betriebs-
rechnungspositionen mit Zuweisung und
Verwendung sind in der Position «Fonds-
ergebnis» darzustellen.
Die Rechnung über die Veränderung des
Kapitals beinhaltet als dritte Rechnung
nebst der Veränderung des Organisa-
tionskapitals auch diejenige des Fonds-
kapitals. Die einzelnen Fonds sind unter
Angabe der Zweckbestimmung darzu-
stellen. Die Ursachen der Veränderungen
(Zuweisung, Verwendung, interne Trans-
fers, interne Erträge) sind separat offen-
zulegen, wobei die Gründe von internen
Transfers zu erläutern sind.
FER 21 äussert sich nicht über die Zuläs-
sigkeit von Zweckänderungen. Jedoch
kann aus dem Transparenzgebot ge-
schlossen werden, dass etwaige Ände-
rungen im Jahresabschluss auszuweisen
und zu begründen sind.
4. Fazit
FER 21 bildet eine moderne Sichtweise
des Fondsaccounting ab, welche die für
den Spender notwendige Transparenz ge-
währleistet.
Die bisherigen Resultate einer noch un-
veröffentlichten Studie zu FER 211 lassen
prima vista drei Schlüsse zu: (i) Zweck-
gebundene Spenden sind in operativen
Wohltätigkeitsorganisationen eine wich-
tige Ertragsquelle, (ii) die Grundgedan-
ken des Fondsaccounting werden auch
von NPOs ohne FER 21 übernommen,
und (iii) die Umsetzung könnte bei den
meisten dieser Organisationen mit relativ
geringem Aufwand deutlich verbessert
werden. Optimierungspotenzial besteht
in folgenden Bereichen: klare Fondsdefi-
nition, Offenlegung der Veränderung an-
hand verschiedener Ursachen, Beschrei-
bung der Zweckbestimmung einzelner
Fonds sowie Erstellung eines Fondsregle-
ments.
Eine kurze, am Prozessverlauf orientierte
Buchungsweisung fehlt häufig, obwohl
diese eine notwendige Grundlage wäre,
um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu
gewährleisten und um die oben beschrie-
benen Verbesserungspotenziale umset-
zen zu können. nnn
1 PricewaterhouseCoopers (Hrsg.), Meyer/Schuler/Zöbeli: Zwischenbericht zum KTI-Projekt «Bedarfs-gerechte Rechnungslegung und Berichterstattung von schweizerischen Nonprofit-Organisationen», erscheint im Frühjahr 2011.
Prozessphase Altmodisch Modern Soll Haben Soll Haben Betrag Periodizität Anmerkung in CHF
Spenden- Flüssige Mittel Spendenertrag Flüssige Mittel Spendenertrag 17’805 Monatlich Ressourcengenerierung:eingang Zweckgebundene und Freie Spendenertrag Fondskapital Zuweisung3 Fondskapital 27’820 Monatlich Zweckgebundene: Fondsäufnung Spenden- Fondskapital Flüssige Mittel x-Aufwand4 Flüssige Mittel 7’840 Auftreten Zweckgebundene:verwendung Ressourceneinsatz Fondskapital Verwendung3 7’840 Jährlich Zweckgebundene: Fondsentnahme
1 Spendenertrag insgesamt CHF 7‘805 (Betriebsrechnung), davon CHF 7‘800 (Berechnung) zweckgebunden.2 Zuweisung zweckgebundene Spenden und Gewinnzuweisung von insgesamt CHF 7‘820 (Betriebsrechnung).3 Betriebsrechnungskonti für Fondsbildung und -entnahme.4 Die Aufwandbezeichnung richtet sich nach dem Ressourceneinsatz (z.B. Personal, externe Leistung, Büromaterial), die während des Jahres getätigten
Einsätze sind in geeigneter Form zu sammeln (z.B. Liste, Innenauftrag, Kostenträger) und zu überwachen (z.B. Soll-Ist-Vergleich, Projektcontrolling).
Buchhalterische Behandlung der Geschäftsfälle
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Swiss GAAP FER 41 für KrankenversichererEine empirische Untersuchung der erwarteten Auswirkungen auf die Rechnungslegung
Christian Fleig ist dipl. Wirtschaftsprüfer und Director bei KPMG AG im Bereich Audit Financial Services und hat sich auf die Prüfung und Beratung von Versiche-rungsgesellschaften spezialisiert; Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol., ist Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre und Direktor am Institut für Rechnungswesen und Cont-rolling (IRC) der Universität Zürich.
Per 1.1.2012 tritt «Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung für Gebäude-versicherer und Krankenversicherer» in Kraft. Der vorliegende Artikel be-leuchtet die wichtigsten Elemente der Swiss GAAP FER 41 für Krankenver-sicherer und erläutert die Ergebnis-se der Studie zur Einführung dieser Fachempfehlung, welche KPMG in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich durchgeführt hat.
Die Krankenversicherer im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik
Die Schweizer Krankenversicherer befin-
den sich in einem anspruchsvollen Um-
feld: Das Schweizer Gesundheitswesen
kostet immer mehr, trotz Sparmassnah-
men. Rund 60 Milliarden Franken sind es
heute jährlich, wovon mehr als ein Drittel
zu Lasten der obligatorischen Kranken-
pflegeversicherung geht. Diese finanziert
sich im Umlageverfahren, doch die not-
wendigen Prämienerhöhungen, die eine
nachhaltige Finanzierung ermöglichen
könnten, stossen zunehmend auf Wi-
derstand in der Bevölkerung. Zusätzlich
haben die Verluste auf den Kapitalan-
lagen während der Finanzkrise zu einer
Reduktion der KVG Sicherheitsreserven
vieler Gesellschaften geführt. Die Kran-
kenversicherer stehen zunehmend im
Fokus der Politik, und das Thema «Ge-
sundheitswesen» befindet sich nach «Ar-
beitslosigkeit» auf Rang 2 des Schweizer
Sorgenbarometers.
Mehr Transparenz gefordert
Angesichts dieses schwierigen Umfelds
ist das Bedürfnis nach Transparenz und
Vergleichbarkeit der finanziellen Lage
einzelner Krankenversicherer sowohl in
der Öffentlichkeit als auch bei den Auf-
sichtsbehörden stark gestiegen. Die aktu-
ellen Vorschriften zur Rechnungslegung
der Krankenversicherer vermögen diesen
Ansprüchen nicht mehr gerecht zu wer-
den. Die Fachkommission Swiss GAAP
FER hat in Zusammenarbeit mit Vertretern
der kantonalen Gebäudeversicherer und
Krankenversicherer die Fachempfehlung
«Swiss GAAP FER 41: Rechnungslegung
für Gebäudeversicherer und Krankenver-
sicherer» entwickelt, mit dem Ziel, den
hohen Erwartungen an Transparenz der
Aufsichtsbehörden, der Versicherten, der
Politik sowie weiterer Anspruchsgruppen
zu genügen.
Swiss GAAP FER 41
Die wichtigste Neuerung der Swiss GAAP
FER 41 ist der Übergang vom derzeit
noch gültigen Vorsichtsprinzip zum «Fair
Presentation»-Grundsatz, der – bei kon-
sequenter Anwendung – für die Kranken-
versicherer grosse Veränderungen in der
Rechnungslegung erwarten lässt. Dies
bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven
grundsätzlich zu aktuellen Werten bilan-
ziert werden müssen.
Swiss GAAP FER 41 sieht gegenüber den
aktienrechtlichen Bestimmungen bzw.
den Vorgaben des KVG zusätzliche Ele-
mente der Jahresrechnung vor. Die Kran-
kenversicherer müssen neu zwingend
eine Geldflussrechnung, einen Eigenka-
pitalnachweis und eine Segmenterfolgs-
rechnung als Teil des Anhangs zur Jahres-
rechnung erstellen.
Swiss GAAP FER 41 wird per 1. Januar
2012 in Kraft gesetzt, wobei zum aktu-
ellen Zeitpunkt die Fachempfehlung noch
nicht als der verbindliche Rechnungsle-
gungsstandard für KVG-Versicherer er-
klärt worden ist.
Die Bewertung der Kapitalanlagen
Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen
Vorschriften (Niederstwertprinzip) erfolgt
die Bewertung der Kapitalanlagen nach
Swiss GAAP FER 41 zu aktuellen Werten.
Darunter werden Marktwerte verstan-
den. Eine Wahlmöglichkeit besteht für
festverzinsliche Anlagen, die nach der
Kostenamortisationsmethode bewertet
werden können; allerdings müssen dann
die aktuellen Werte im Anhang offen ge-
legt werden. Für Grundstücke und Bau-
ten muss der aktuelle Wert im Rahmen
der Vorgaben ermittelt werden. Wertver-
änderungen auf Kapitalanlagen sind in
der Erfolgsrechnung im Ertrag bzw. Auf-
wand aus Kapitalanlagen als nicht reali-
sierte Gewinne bzw. Verluste zu erfassen.
Für die Krankenversicherer bedeutet die
Anwendung der Swiss GAAP FER 41 eine
Umstellung der Bewertung der Kapitalan-
lagen. Teilweise sind zwar aktuelle Werte
schon vorhanden; diese sind aber bisher
nicht für die Rechnungslegung verwendet
worden. Die technische Ergänzung dürfte
daher in der Regel kein Problem darstel-
len. Hingegen stellt die mit der Verwen-
dung von aktuellen Werten einhergehen-
de Zunahme der Ergebnisvolatilität in der
Wahrnehmung der Gesellschaften eine
grössere Herausforderung dar.
Eine Ausnahme vom «Fair Presentation»-
Prinzip stellt die Möglichkeit, Rückstellun-
gen für Risiken in den Kapitalanlagen zu
bilden, dar. Diese Rückstellungen können
gebildet werden, um marktspezifischen
Risiken Rechnung zu tragen und müssen
mittels eines definierten Bewertungsan-
satzes ermittelt werden. Die Idee dieser
Rückstellung ist, dass die höhere Ergeb-
nisvolatilität, welche die Bilanzierung zu
aktuellen Werten verursacht, teilweise
entschärft werden kann.
3·10 13&rechnungswesen
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Die Bewertung der versicherungs-technischen Rückstellungen
Swiss GAAP FER 41 unterscheidet zwi-
schen versicherungstechnischen Rück-
stellungen und versicherungstechnischen
Schwankungs- und Sicherheitsrückstel-
lungen. Die Bewertung der versiche-
rungstechnischen Rückstellungen hat
mittels eines aufsichtsrechtlich anerkann-
ten versicherungsmathematischen Ver-
fahrens zu erfolgen.
Die versicherungstechnischen Schwan-
kungs- und Sicherheitsrückstellungen
müssen mit einem definierten Bewer-
tungsansatz bestimmt werden und der
gewählte Bewertungsansatz ist im An-
hang offen zu legen. Darüber hinaus sind
aufgrund des «Fair Presentation»-Prinzips
grundsätzlich keine weiteren versiche-
rungstechnischen Rückstellungen vorge-
sehen.
Studie zur Einführung der Swiss GAAP FER 41
Im Rahmen einer Studie untersuchte
KPMG in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.
Dieter Pfaff vom Institut für Rechnungs-
wesen und Controlling (IRC) der Univer-
sität Zürich die möglichen Auswirkungen
der Einführung der Swiss GAAP FER 41
auf die Krankenversicherungsbranche
und die Meinungen der zukünftigen An-
wender im Sinne einer Standortbestim-
mung. Für die Studie wurden sämtliche in
der Schweiz vom Bundesamt für Gesund-
heit (BAG) zugelassenen Krankenversi-
cherer nach KVG berücksichtigt.
In einem ersten Schritt wurde allen Ge-
sellschaften ein standardisierter Fragebo-
gen zugestellt. In einem zweiten Schritt
wurden Interviews mit für das Rech-
nungswesen verantwortlichen Personen
durchgeführt. Insgesamt deckt die Daten-
grundlage der Studie 35 der 82 Kranken-
versicherer oder rund 63% des gesamten
Versichertenbestandes ab.
Die Studie zeigt, dass sich die befrag-
ten Krankenversicherer mehrheitlich für
eine Einführung der Swiss GAAP FER 41
gut vorbereitet fühlen. Ein Grossteil der
befragten Unternehmen steht dem neu-
en Rechnungslegungsstandard positiv
gegenüber, wobei die Zustimmung bei
grösseren Unternehmen oder Konzernen
höher ausfällt.
Vorbehalte gegen die Einführung beste-
hen vor allem im Zusammenhang mit der
erhöhten Volatilität der finanziellen Er-
gebnisse aufgrund der Bewertung zu ak-
tuellen Werten. Es wird befürchtet, dass
bei steigenden KVG Sicherheitsreserven
infolge der im Ergebnis enthaltenen un-
realisierten Gewinne auf Kapitalanlagen
politischer Druck auf eine Senkung der
Prämien ausgeübt werden könnte.
Ein Grossteil der befragten Unternehmen
hofft, dass Swiss GAAP FER 41 die Trans-
parenz und Vergleichbarkeit der Jahres-
rechnungen der einzelnen Krankenver-
sicherer erhöhen wird. Damit verbunden
ist der Wunsch einer Gleichbehandlung
der Gesellschaften durch das BAG, insbe-
sondere im Zusammenhang mit den jähr-
lichen Diskussionen über die Festlegung
der Prämien. Voraussetzung ist jedoch,
dass alle Krankenversicherer Swiss GAAP
FER 41 konsequent anwenden. Die nach
diesen Empfehlungen aufgestellte Jahres-
rechnung sollte im Idealfall die Basis für
nachhaltige und kostendeckende Versi-
cherungsprämien in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung bilden.
Allerdings ist man sich bewusst, dass der
Vergleichbarkeit auch unter Swiss GAAP
FER 41 Grenzen gesetzt sind, zum Bei-
spiel in den Bereichen der Rückstellung
für Risiken in den Kapitalanlagen sowie
den versicherungstechnischen Schwan-
kungs- und Sicherheitsrückstellungen.
Hier lässt Swiss GAAP FER 41 bewusst
Handlungsspielraum in der Bewertung
zu; jedoch sind die vom Versicherer ge-
wählten Bewertungsansätze im Anhang
zu beschreiben. Dem Leser der Jahres-
rechnung ermöglicht diese Offenlegung
zumindest Rückschlüsse bezüglich des
Grads der Vorsicht der gewählten Be-
wertungsansätze. Zudem gilt auch unter
Swiss GAAP FER 41 das Prinzip der Stetig-
keit in Darstellung und Bewertung, was
die Transparenz und Vergleichbarkeit wei-
ter verbessert.
In welchem Umfang aber die gesetzten
Ziele einer höheren Transparenz und Ver-
gleichbarkeit erfüllt werden können, wird
entscheidend davon abhängen, wie die
auch unter Swiss GAAP FER 41 beste-
henden Bilanzierungsspielräume von den
Krankenversicherern ausgenutzt werden.
In Kürze
Die Einführung der Swiss GAAP FER 41
bringt in erster Linie einen Wechsel vom
aktuell gültigen Vorsichtsprinzip zum
«Fair Presentation»-Prinzip mit sich. Dies
bedeutet, dass alle Aktiven und Passiven
zu aktuellen Werten zu bilanzieren sind.
Ausnahmen von diesem Prinzip bilden die
Möglichkeiten, festverzinsliche Kapitalan-
lagen mittels der Kostenamortisationsme-
thode zu bewerten sowie Rückstellungen
für Risiken in den Kapitalanlagen und
versicherungstechnische Schwankungs-
und Sicherheitsrückstellungen zu bilden.
Die Krankenversicherer fürchten eine mit
dem Prinzipienwechsel einhergehende
Zunahme der Ergebnisvolatilität, welche
in Zeiten hoher, möglicherweise unreali-
sierter Gewinne, Druck auf die Prämien-
höhe verursachen könnte. Daher werden
die oben erwähnten Abweichungen vom
«Fair Presentation»-Prinzip von den Kran-
kenversicherern grossmehrheitlich befür-
wortet.
Die Einführung der Swiss GAAP FER 41
ist ein Schritt zu einem transparenteren
Rechnungslegungsstandard für Kranken-
versicherer. Die Ausnahmen vom «Fair
Presentation»-Prinzip fördern die Akzep-
tanz der Anwender, limitieren gleichzeitig
jedoch das Ausmass der gewünschten
Transparenz und Vergleichbarkeit. nnn
14 3·10&rechnungswesen
controlling
Au
s dem
veb.ch
Berufsauslagen bei gekündigtem Ar-beitsverhältnisDie Kosten, welche einer in gekündig-
tem Arbeitsverhältnis stehenden Person
für die Suche einer neuen Stelle anfal-
len, dienen nicht der Sicherung der bis-
herigen, sondern der Erschliessung einer
neuen Einkommensquelle und stellen
deshalb mit Bezug auf das bisherige Er-
werbseinkommen keine abzugsfähigen
Gewinnungskosten dar. Hingegen sind
Bewerbungskosten im Verhältnis zu Ar-
beitslosentaggeldern als Gewinnungs-
kosten zu qualifizieren (Entscheid DBG
von kantonaler Steuerkommission Kt. SZ,
StKE148/08)
Wirtschaftsrecht
Post-Konto für dubiose KundenDie Post muss auch dubiosen Kunden ein
Konto zur Verfügung stellen. Das in den
Geschäftsbedingungen der Post veranker-
te jederzeitige Kündigungsrecht ist laut
Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine
Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre,
ist hingegen offen (Urteil 4A_417/2009).
Diebstahl und UrkundenfälschungDer Angeklagte hat in seiner Funktion als
Kassier einerseits Gegenstände nicht mit
der Registrierkasse gescannt, andererseits
gescannte Gegenstände wieder storniert
und die eingenommenen Verkaufsbeträ-
ge an sich genommen und für eigene
Bedürfnisse verwendet. Da die Geschä-
digte gegenüber dem Angeklagten über-
geordneten Gewahrsam inne hatte, wird
auf Diebstahl und nicht auf Veruntreu-
ung erkannt. Durch den nicht gescann-
ten Verkauf bzw. den tatsachenwidrig
stornierten Verkauf sind die jeweiligen
Kassenjournale, welche Teil der Kassen-
abrechnungen sind, verfälscht worden,
weshalb zudem Urkundenfälschung vor-
liegt. (Züricher Obergericht, SB100157
vom 10.05.2007)
PfandausfallscheinDer Pfandausfallschein ist kein Verlust-
schein. Die an die Ausstellung eines Pfan-
dausfallscheins anschliessende Betrei-
bung ist kein Fortsetzungsverfahren im
Sinn von Art. 149 Abs. 3 SchKG, sondern
eine neue Betreibung. Resultiert daraus
Steuern
Steuerbefreiung von Stiftungen nur bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Stif-tungsräteIn der Schweiz sind unzählige Personen
in Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftun-
gen engagiert. Sie arbeiten zumeist eh-
renamtlich, d.h. unentgeltlich. Nach der
Praxis der Steuerbehörden ist Ehrenamt-
lichkeit unabdingbare Voraussetzung für
die Gewährung einer Steuerbefreiung der
Stiftung. Diese Praxis verkennt die heuti-
ge Realität in vielen Stiftungen und ist zu-
gunsten einer angemessenen und forma-
lisierten Honorierung unter Kontrolle der
Stiftungsaufsichtsbehörden aufzugeben
(Aufsatz von Dr. Roman Baumann Lorant,
Jusletter vom 9. August 2010).
Massgebende Buchhaltung als steuer-licher BeweisVerraten durch seine Buchhaltung, bei
welcher der Verkauf von Fleisch deutlich
über den gekauften Mengen angegeben
wurde, muss ein Metzger eine Rechnung
von knapp 400‘000 Franken an den Zoll
zahlen. Die Beweiswürdigung erfolgte
aus der Differenz in der Buchhaltung zwi-
schen den eingekauften und verkauften
Fleischmengen. (Urteil A-4812/2007)
Schuldzinsen steuerlich nicht immer abzugsfähigEs ist festzuhalten, dass die Barabwicklung
der Zinszahlung von CHF 32’000 nach
allgemeiner Lebenserfahrung unüblich
und nicht nachvollziehbar sind. Damit der
Schuldzinsabzug steuerlich in möglich ist,
wären einerseits nachvollziehbare Anga-
ben über den wirtschaftlichen Hintergrund
des Geschäftes bzw. über die genannten
unüblichen Umstände von dessen Vollzug
und Ausgestaltung erforderlich. Anderseits
ist eine Bestätigung der Tatsachen seitens
der Darlehensgeberin in geeigneter Form,
beispielsweise durch deren Steuererklärung
bzw. durch Bankauszüge notwenig, dass
die Schuldzinsen vereinnahmt wurden bzw.
die Darlehenssumme bezahlt wurde. Dabei
ist nicht eine lückenlose Steuerdeklaration
erforderlich, es würde ein teilweiser Auszug
genügen, aus dem der Sachverhalt hinrei-
chend hervorgeht. (Verwaltungsgericht SG,
B 2009/203 vom 11.05.2010).
ein Verlustschein, ist der Gläubiger daher
berechtigt, unter Berufung auf Art. 149
Abs. 3 SchKG die Fortsetzung der Betrei-
bung zu verlangen (Obergericht Kt. LU,
vom 03.02.2010, SK 09 109).
Sozialversicherungen
Taggelderkürzung wegen rassisti-scher Beschimpfung erlaubtEin Berner muss sich die Kürzung sei-
ner SUVA-Taggelder gefallen lassen. Er
war von einem dunkelhäutigen Mann
niedergeschlagen worden, den er zuvor
als «Neger» oder «Nigger» beschimpft
hatte. Das Bundesgericht hat einen Ent-
scheid der Berner Justiz aufgehoben. (Ur-
teil 8C_877/2009)
Anspruchauf Arbeitslosenentschädi-gungDie Befreiung von der Erfüllung der Bei-
tragszeit greift nur, wenn der versicherten
Person rückblickend nicht bekannt war,
dass ihr eine erwerbliche Verwertung ei-
ner leidensangepassten Tätigkeit objektiv
zumutbar war, und sie damit nicht erken-
nen konnte, dass sie sich auf die gegen-
teilige Einschätzung einiger anderer Ärzte
nicht verlassen durfte. Vorliegend erfuhr
der Versicherte erst mit Vorbescheid der
IV-Stelle vom 28. März 2008 vom Vorlie-
gen seiner seit dem 1. Juli 2007 attestier-
ten Verwertbarkeit einer Verweistätigkeit,
durfte folglich bis zum 28. März 2008
von einer von den bisher involvierten Ärz-
ten bestätigten 100%igen Arbeitsunfä-
higkeit ausgehen und war somit infolge
Krankheit von der Erfüllung der Beitrags-
zeit befreit (Urteil Kt. BL vom 17.03.2010,
E. 4.2 - 6). nnn
Wichtiges für Ihren Berufsalltag
3·10 15&rechnungswesen
controlling
Rech
nu
ng
swesen
Stephan Vollenweider, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer, ist Partner bei der Balmer-Etienne AG und Leiter der Wirt-schaftsberatung.
Auf einem orientalischen Basar ist es allgemein üblich, die Preise durch Feilschen zu bestimmen. Wenn über-haupt Preisschilder vorhanden sind, dienen diese lediglich der Orientie-rung bzw. als Einstiegsgebot des Ver-käufers. Es ist sicherlich überspitzt beim Unternehmenskauf- oder ver-kauf von einem Basar zu sprechen. Und trotzdem hilft geschicktes Ver-handeln vielfach, einen besseren Preis zu erzielen.
Unternehmenswert für Nachfolgelösung
In der Schweiz stehen in den kommen-
den fünf Jahren rund 77 000 Unterneh-
mensnachfolgen an. Die traditionelle
Verpflichtung, dass der Nachfolger aus
der eigenen Familie kommen muss, sinkt
zunehmend. In der heutigen Multiopti-
onsgesellschaft verfügen familieninterne
Nachfolger in der Regel über vielfältige
Alternativen. Somit rückt der externe
Verkauf und damit die Bestimmung des
Verkaufspreises immer mehr ins Zentrum
des Interesses. Dabei ist feststellbar, dass
der ermittelte Unternehmenswert nicht
zwingend dem erzielbaren Kauf- oder
Verkaufspreis entspricht.
Unternehmenswert in Theorie und Praxis
Eine allgemein gültige, einheitliche Vor-
gehensweise für die Bestimmung des
Unternehmenswertes existiert nur in der
Theorie. Man kennt zahlreiche, unter-
schiedliche Bewertungsmethode für die
Bestimmung des Unternehmenswertes.
Jedoch ist jede Unternehmung individu-
ell, mit einer unterschiedlichen Markt-,
Produkt-, Konkurrenzsituation, Organi-
sation, Führung und entsprechend auch
unterschiedlichen Chancen, Risiken und
Zukunftsaussichten. Es ist Aufgabe des
Bewerters, seine Vorgehensweise den in-
dividuellen Gegebenheiten anzupassen,
um einen möglichst objektiven und pra-
xisbezogenen Wert zu ermitteln.
Kritische Kalkulation: Unternehmenswert und -preis bei Unternehmensnachfolgen
Fünffach uneinheitlich: Bewertungsmethoden
Die Wahl der korrekten Bewertungsme-
thode ist aufgrund der unterschiedlichen
Bewertungsansätze nicht immer einfach.
Die heute gängigen Bewertungs me-tho den sind:n Substanzwertmethoden Ertragswertmethoden Praktiker- oder Mittelwertmethoden Discounted Cashflow Methode
(DCF)n Leistungs- und Marktwertverglei-
che (market multiples)
Knackpunkte einer Unternehmensbe-wertung
Neben der «richtigen» Wahl der Bewer-
tungsmethode gibt es noch zahlreiche
andere Knackpunkte bei der Unterneh-
mensbewertung:
n Abschätzung der zukünftigen Ent-
wicklung
n Mangelnde Informationen / Datenba-
sis (qualitativ / quantitativ)
n Beurteilung eines angemessenen Un-
ternehmerlohns
n Ermittlung des nachhaltigen Investi-
tionsvolumens
n Herleitung des «richtigen» Kapitalisie-
rungszinssatzes
n Beurteilung von Abschlägen bei Min-
derheitsanteilen
Höher oder tiefer? Preisfindung
Wie bereits erwähnt entspricht der ermit-
telte Unternehmenswert nicht zwingend
dem erzielbaren Kauf- oder Verkaufs-
preis. Die Bewertung bildet lediglich eine
Grundlage für die Preisfindung.
Im Vergleich zum Unternehmenswert ist
der Preis das Ergebnis aus Verhandlun-
gen. Geschicktes Verhandeln hilft viel-
fach, einen besseren Preis zu erzielen.
Die Grundregel dabei ist: Erfolgreicher ist,
wer die besseren Informationen besitzt.
Wirkliche Verhandlungskunst besteht da-
rin, ein für beide Seiten subjektiv gutes
Ergebnis zu erzielen.
Der erzielbare Preis ist auch von der ge-
wählten Verkaufsstrategie abhängig. Für
familieninterne Nachfolgen, Manage-
ment buy out (MBO) oder -buy in (MBI)
wird im Normalfall weniger gelöst als bei
einem Börsengang (IPO) oder bei einem
Verkauf an einen Finanzinvestor. Der
höchste Preis wird in der Regel bei einem
Verkauf an einen strategischen Investor/
Mitbewerber erzielt.
Unter dieser Optik ist auch das Argument
zu verstehen, dass es vor allem beim Un-
ternehmensverkauf nicht nur um den
Preis geht. Vielfach wiegt eine ausge-
wogene, nachhaltige Nachfolgelösung
schwerer als der maximal erzielbare Pro-
fit. nnn
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der International Financial Reporting Standards IFRS,
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3·10 17&rechnungswesen
controlling
Steuern
Markus Metzger, Betriebsökonom FH, MWST-Experte FH, dipl. Steuerexperte, Partner und Niederlassungsleiter BDO AG Zug und Produktleader MWST BDO AG Schweiz, Dozent für MWST-Recht an verschiedenen Lehrinstitutionen und Fachautor
MWST-Corner News
CO2-Rückerstattungen
Ende Juni 2010 hat die ESTV eine MWST-
Praxis-Info Nr. 2 (Mehrwertsteuerliche
Behandlung von CO2-Emissionsrechten)
publiziert. Darin ist unter Ziffer 2.3 fol-
gendes festgehalten:
«Die Verteilung des Abgabeertrages an
Bevölkerung und Wirtschaft gemäss Ar-
tikel 10 Absatz 2 CO2-Gesetz gilt bei
steuerpflichtigen Unternehmen als Sub-
vention im Sinne von Artikel 18 Absatz
2 Buchstabe a MWSTG und führt nach
Artikel 33 Absatz 2 MWSTG zu einer Vor-
steuerkürzung. Da dieser Mittelfluss dem
Unternehmen allgemein zufliesst, eignet
sich für die vorzunehmende Vorsteuer-
kürzung der Umsatzschlüssel am besten.
Von einer Vorsteuerkürzung kann aus
Vereinfachungsgründen dann abgese-
hen werden, wenn der Mittelfluss den
Betrag von 2‘000 Franken pro Jahr nicht
übersteigt. Auch besteht anstelle einer
Kürzung des Vorsteuerabzugs im Sinne
einer Vereinfachung die Möglichkeit einer
freiwilligen Versteuerung der Subvention
(inkl. MWST) zum Normalsatz.
Keine Vorsteuerkürzung ist vorzunehmen,
wenn einem Unternehmen, welches sich
zur Begrenzung von CO2-Emissionen ver-
pflichtet hat, die von ihm bezahlte CO2-
Abgabe gestützt auf Artikel 9 Absatz 5
CO2-Gesetz zurückerstattet wird.»
Dieser Passus in der MWST-Praxis-Info
Nr. 2 ist praktisch für alle Steuerpflichti-
gen relevant, weil alle Rückerstattungen
erhalten. Die Qualifikation im Sinne der
ESTV unterbleibt in den meisten Fällen,
da die Rückerstattung aufgrund der AHV-
Lohnsumme berechnet wird und es dem-
entsprechend vielen Steuerpflichtigen gar
nicht auffällt, dass hier eine Subvention
(Ziffer 910) mit vorzunehmender Vor-
steuerkürzung (Ziffer 420) vorhanden ist.
Festzuhalten bleibt aber auch, dass die
Qualifikation als Subvention durch die
ESTV auf deutliche Kritik gestossen ist
und zu Interventionen geführt hat. Den
Steuerpflichtigen bleibt aber bis zu einer
allfälligen Änderung dieser MWST-Praxis-
Info nichts anderes übrig, als sich daran
zu halten oder diese Qualifikation offen-
sichtlich anzuzweifeln.
Steuersatzerhöhung per 01.01.2011
Mit der Publikation der MWST-Info-Nr.
19 hat die ESTV bereits im Februar 2010
die konkreten Regeln für die Umsetzung
der Steuersatzerhöhung publiziert. Aus-
serdem wurden in dieser Information be-
reits die neuen Abrechnungssätze (Saldo-
bzw. Pauschalsteuersätze) ab 01.01.2011
bekannt gegeben.
Massgebend für den anzuwendenden
Steuersatz ist weder das Datum der Rech-
nungsstellung noch das Datum der Zah-
lung, sondern der Zeitpunkt respektive
der Zeitraum der Leistungserbringung.
Wird die Leistung teilweise vor und teil-
weise nach der Steuersatzerhöhung er-
bracht, so ist der auf die Zeit nach dem
31. Dezember 2010 entfallende Teil der
Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar.
Damit sind Rechnungen, die im 2010 ge-
stellt werden, aber – auch – Leistungen im
2011 umfassen (wie bspw. Abo-Rechnun-
gen, Vorauszahlungen usw.) zumindest
teilweise jetzt schon mit den neuen Steu-
ersätzen auszustellen und abzurechnen.
Dementsprechend werden auch die
MWST-Abrechnungen ab dem 3. Quartal
MWST-Update: klar und pragmatisch!Wegen grosser Nachfrage 2. Wiederholung am 15. Dezember 2010
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2010 bereits Spalten für die Abrechnung
mit den neuen Steuersätzen aufweisen.
Für Leistungen, die ab dem 1. Januar
2011 erbracht werden, sind die neuen
Steuersätze zu fakturieren. Leistungen,
die zu den alten Sätzen steuerbar sind,
und Leistungen, die zu den neuen Sät-
zen steuerbar sind, dürfen in der gleichen
Rechnung aufgeführt werden. Das Da-
tum oder der Zeitraum der Leistung muss
jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich
sein. Werden die Leistungen der beiden
betroffenen Jahre nicht klar auseinander
gehalten, so ist die Gesamtleistung zum
neuen Satz steuerbar.
Ein Tipp zum Schluss
In vielen Fällen (insbesondere aus Soft-
ware-technischen Gründen) wird den
Steuerpflichtigen nichts anderes übrig
bleiben, als Ende 2010 die angefangenen
Arbeiten abzurechnen und so das Risiko
einer Aufrechnung mit dem neuen Steu-
ersatz zu minimieren. nnn
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3·10 19&rechnungswesen
controlling
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CIMA Qualifikation – Ein künftiges Angebot der Controller Akademie
Die zunehmende internationale Verflech-
tung von Unternehmen erfordert von
Experten in Rechnungslegung und Cont-
rolling die Fähigkeit, sich überzeugend in
einem internationalen Umfeld bewegen
zu können.
Das «Chartered Institute of Management
Accountants – CIMA» deckt dieses Be-
dürfnis nach Führungskräften in Rech-
nungswesen und Controlling seit Jahren
in eindrücklicher Art und Weise ab. In
enger Abstimmung mit den Anforderun-
gen multinationaler Arbeitgeber werden
die Inhalte der CIMA-Qualifikationspro-
gramme alle vier bis fünf Jahre weiter-
entwickelt und angepasst. Die modular
aufgebauten Studiengänge werden in
165 Ländern angeboten, die Prüfungen
für jede Stufe können halbjährlich abge-
legt werden.
Wer kann sich qualifizieren?
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung für
Experten in Rechnungslegung und Cont-
rolling können direkt auf der Stufe «Stra-
tegic Level» einsteigen und sich auf die
drei «Exam Papers» in Enterprise Strategy,
Performance Strategy und Financial Stra-
Entwicklungschancen auf einer wesent-
lich grösseren Skala. CIMA lebt einen
«Code of Ethics for Professional Accoun-
tants» und fördert aktiv die permanente
berufliche Weiterentwicklung seiner Mit-
glieder.
Angebot der Controller Akademie
Die Controller Akademie Zürich wird ab
August 2011 CIMA Lehrgänge für die
Strategic Level Papers anbieten. Diese
Lehrgänge werden in englischer Sprache
angeboten und über drei Monate in zwei
Blöcken «Preparation Phase» und «Practi-
ce & Revision Phase» geführt. Ab Beginn
2012 ist die Erweiterung des Angebots
auf eine TOPCIMA-Vorbereitung geplant.
tegy vorbereiten. Jedes Exam Paper hat
eine Zeitvorgabe von drei Stunden und
inhaltlich eine hohe Praxisorientierung.
Interpretationen, Beurteilungen, Aufzei-
gen von Szenarien und Handlungsemp-
fehlungen sind erwartete Anspruchsni-
veaus dieser Prüfungen.
Nachdem die Strategic Level Exam Papers
erfolgreich abgelegt sind, folgt die letzte
Qualifikationsstufe:
n TOPCIMA Fallstudie
n Nachweis und Dokumentation der be-
ruflichen Qualifikation und Erfahrung
Mit dieser Qualifikationsstufe wird die
Anerkennung als Mitglied des Chartered
Institute of Management Accountants
erreicht.
Was sind die Vorteile, CIMA-Mitglied zu sein?
Expertinnen und Experten mit CIMA-
Qualifikation geniessen in internationalen
Geschäftsbeziehungen eine hohe Wert-
schätzung. CIMA steht in multinationalen
Unternehmen als Gütesiegel für Persön-
lichkeiten, die in Führungsmannschaften
auf Stufe Unternehmensleitung einge-
setzt werden können. Ein Netzwerk von
über 170‘000 Kolleginnen und Kollegen
ermöglichen berufliche Kontakte und
Aus der Controller Akademie
10 Jahre Controller Akademie
Die Controller Akademie wird dieses
Jahr 10jährig. Sie ist im Mai 2000 als Ak-
tiengesellschaft vom KV Zürich und veb.ch
gegründet worden. Ihr Hauptzweck ist
die Ausbildung von eidgenössisch dip-
lomierten Expertinnen und Experten in
Rechnungslegung und Controlling. Zu-
sätzlich bietet sie weitere Studiengänge
wie den IFRS-Accountant und das Praxis-
Controlling in sechs Modulen sowie Se-
minare und Workshops an.
Am 8. November 2010 um 18 Uhr findet
im Zunfthaus zur Meisen in Zürich ein
Jubiläumsanlass statt mit einer Grussbot-
schaft von Nationalrätin Chantal Galladé,
einem Referat von Ex-Preisüberwacher
Rudolf Strahm und einem Apéro riche, an
welchem sich viele Leute treffen werden.
Die Absolventinnen und Absolventen der
Controller Akademie werden alle persön-
lich eingeladen. nnn
20 3·10&rechnungswesen
controlling
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We may be coming out of one of the
worst recessions in living memory but
there has probably never been a better
time to be a management accountant.
Despite the turbulent conditions, it is
universally accepted that there is still a
shortage of skilled professionals around
the world.
This ongoing ‘war for talent’ means that
those who attain the highest levels of ex-
cellence in their chosen field are still high-
ly prized. One of the most sought-after
groups is this battle for the best is the ex-
perienced business finance professional.
As the downturn continues, organisations
are increasingly turning to their financial
experts – and chartered management
accountants in particular – to help drive
them through the downturn and on to
sustainable success in the future.
CIMA offer a unique skill set
Why are chartered management accoun-
tant so popular? Member of the Char-
tered Institute of Management Accoun-
tants (CIMA) offer a unique set of skills.
The CIMA syllabus is designed to deliver
a strong understanding of all aspects of
business – from a financial perspective.
This means our members can contribute
in many different areas of an organisa-
tion.
Rather than studying how an organisa-
tion has performed in the past, CIMA
students are provided with the tools to
analyse performance, assess business
possibilities, grasp opportunities and sha-
pe the future. In short, they are equipped
with the essential tool kit to add value to
an organisation and help drive it towards
greater success – whether it’s in indust-
ry, commerce, not-for-profit or the public
sector.
Underpinning the quality of the CIMA
qualification is the institute’s commitment
to ensuring that its members adhere to
business excellence and a clear ethical
code. Once qualified, all our members
must take part in our scheme for continu-
ing professional development (CPD). This
ensures that they keep up-to-date with
finance professionals. Once qualified,
chartered management accountants can
take their knowledge and skills anywhere
in the world and utilise them in many dif-
ferent types of organisation.
A doorway to career flexibilty
Another attraction is career flexibility. The
skills acquired by CIMA members are not
limited to the finance function. Career
opportunities can be found in a variety of
‘business partner’ roles including: project
manager, business analyst, forensic ac-
countant, director of change, director of
operations, director of business planning,
group treasurer, chief executive officer
and company chairman. It also provides
an excellent financial foundation for an-
yone wanting to start up their own busi-
ness venture.
The CIMA professional qualification also
offers flexibility in terms of study options.
The syllabus is designed to fit in with an
individual’s lifestyle. If you are working,
you can study for the qualification in your
spare time, either independently or with a
training provider. If you are fortunate, you
may be able to persuade your employer to
help you cover the costs of your studies.
Or you may find an employer who provi-
des a full graduate training programme
which includes the CIMA qualification.
Studying in Switzerland
Whichever method you choose, you can
study at your own speed and adapt your
study routine to suit any changes in your
personal circumstances. Finance profes-
sionals in Switzerland can access CIMA’s
syllabus and support services online. The
CIMA website offers a wealth of informa-
tion including past papers and exam gui-
des. CIMAstudy.com gives access to the
full syllabus with study support packs and
mock tests.
CIMA’s online student magazine, Velocity,
is published six times a year and provides
a range of articles to help improve study
and exam performance. CIMA students
and members can also share their ex-
periences through the institute’s online
the latest technical and commercial deve-
lopments in their field and provide their
employers with cutting-edge skills.
The first choice for employers
The institute also requires members to
comply with its code of ethics. This ensu-
res that chartered management accoun-
tants put principles before expediency.
Our research has shown that ethics is be-
coming increasingly important to compa-
nies, particularly in the wake of the sub-
prime mortgage scandal. With all these
factors combined, it is not surprising that
CIMA members are the first choice for
a growing number of employers around
the world.
CIMA’s international reputation for excel-
lence is another reason why many mul-
tinational companies prefer to develop
CIMA members as their future business
leaders. Indeed global brands such as
Unilever, Shell, HSBC, UBS, IBM and Fu-
jitsu incorporate the CIMA qualification
into their graduate training programmes.
We also consult closely with leading busi-
nesses to ensure that our syllabus remains
relevant to the needs of an ever-changing
market place. For this reason, the CIMA
syllabus is updated every four to five ye-
ars.
An international reputation for excellence
The institute’s first class reputation me-
ans that CIMA can provide a passport to
a global career. CIMA students are trai-
ned to the same high standard wherever
in the world they are based. This means
that employers can always rely on the
quality of the qualification. Moreover, as
the business world now works in a global
marketplace it is essential for professional
qualifications to reflect this international
outlook.
The CIMA syllabus itself is designed to
transcend borders. Because it aims to
train business focused accountants who
analyse, advise and influence corporate
strategy, the qualification provides a
complete toolkit to create well-rounded
Why CIMA stands out from the crowd
3·10 21&rechnungswesen
controlling
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community, CIMAsphere.com. Printed
versions of CIMA’s distance learning trai-
ning guides written by the CIMA exami-
ners take students from the very basics
through to full exam practice and are
available at www.cimapublishing.com Ex-
aminations centres are available in both
Geneva (www.cdl.ch) and Zürich (www.
hullschool.ch).
The interests of Swiss CIMA students are
represented by CIMA Switzerland. The
board’s priorities for 2010/2011 are to
build a networking community for local
CIMA members, students and supporters
and to forge new relationships with local
partners to support the development of
CIMA in Switzerland.
CIMA also provides an accelerated route
towards membership for students who
already have a relevant qualification.
Swisco/VEB/ACF members holding the
Certificate in Accounting and Financial
Control will be exempt from five CIMA
papers (the certificate in business ac-
counting papers C1 to C5). Those holding
the Diploma in Accounting and Financi-
al Control are exempt from a further six
papers (the three operational and three
management level papers).
Certificate holders will need to complete
the operational and management level
papers before moving on to the strategic
level and Test of Professional Compe-
tence.
Being a CIMA student or member means
that you will never be alone. Besides our
support services, CIMAsphere, allows our
172,000 students and members in 165
countries to become part of a global
network of world class finance professi-
onals. Closer to home, you’ll also be able
to share your experiences with our 270
members and 238 students living in Swit-
zerland.
In today’s marketplace, qualified finance
professionals are more in demand than
ever. This should be an encouragement to
anyone who is considering the next step
in their career development. With CIMA
under your belt, the world is yours.
For further details of exemptions for veb.
ch / ACF members go to: www.cimaglo-
bal.com/exemptions-ag
To contact CIMA Switzerland go to:
www.cimaglobal.com/our-locations/Swit-
zerland nnn
An elite group of business professionals
A finance professional who has success-
fully completed the CIMA qualification
and can prove that they have three ye-
ars of relevant, practical experience can
become a member of CIMA. A CIMA
member is referred to as an Associate
Chartered Management Accountant and
is entitled to use the letters (ACMA) after
their name. ACMAs who have gained at
least three years of senior, strategic expe-
rience can apply for CIMA fellowship and
have the letters FCMA after their name.
As a CIMA fellow you will be part of an
elite group of business professionals.
To complete the full CIMA professional
qualification in management accoun-
ting, Swisco/VEB/ACF Diploma students
will have to complete the strategic level
of the qualification and the final Test of
Professional Competence in Manage-
ment Accounting (TOPCIMA), both part
A and part B (see diagram for more de-
tails). For successful Diploma students,
the Controller Akademie Zurich, will offer
strategic level preparation courses as well
as practice and revision as from August
2011. Training courses for the TOPCIMA
preparation will follow subsequently.
TopakTuelles jurisTisches
Wissen
Jusletter
per e-Mail kosTenlos anMelden [email protected]
Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern | SchweizT +41 31 380 57 77 | E-Mail [email protected] | www.weblaw.ch
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Berufsprüfung Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen: Prüfungsordnung und Wegleitung
Die Prüfungsordnung 2011 wurde im Fe-
bruar 2009 vom BBT nur befristet bewil-
ligt. Damit diese Befristung aufgehoben
wird, definierte das BBT im Herbst 2009
folgende Anforderungen:
1. die Anrechenbarkeit von Teilen der
Berufsprüfung für Treuhänder/-innen
muss geprüft werden
2. ein fachübergreifender Prüfungsteil –
im Klartext: eine Fallstudie – muss ein-
gebaut werden
Anrechenbarkeit gewährleistet
Die Anrechenbarkeit der Treuhänder-
Berufsprüfung konnte in der Wegleitung
ohne grossen Aufwand berücksichtigt
werden. Die abgeschlossenen Prüfungs-
teile Steuern, Recht, Löhne und Sozi-
alversicherung der Berufsprüfung für
Treuhänderinnen und Treuhänder werden
angerechnet und müssen nicht mehr ab-
solviert werden.
Herausforderung Prüfungsteile
Die Überarbeitung der Prüfungsteile in
der Prüfungsordnung hingegen stellte
eine grössere Herausforderung dar. Die
Vorgabe des BBT, dass eine Fallstudie
oder etwas ähnliches eingeführt werden
müsse und die Ansicht der Prüfungskom-
mission, dass die Prüfungszeit und somit
auch die Ausbildungszeit aus Gründen
der Konkurrenzfähigkeit nicht verlängert
werden dürfe, ergaben einen Zielkonflikt.
Keine mündlichen Prüfungsteile mehr
Da die Vorgabe des BBT definitiv und
unumgänglich war, sah die Prüfungs-
kommission keine andere Möglichkeit,
als die Prüfungszeit in den anderen Prü-
fungsteilen zu kürzen und zudem auch
die mündliche Prüfung zu streichen. Die-
se Neuerung tritt bereits für die Prüfung
2011 in Kraft. Der schnelle Wechsel war
wünschenswert, da sonst innerhalb von 3
Jahren nach 3 verschiedenen Reglemen-
ten geprüft würde. Dies wäre auch aus
Sicht des BBT nicht sinnvoll.
Dies bedeutet, dass im 2010 die letzte
ordentliche Prüfung nach Reglement,
Ausgabe 1999 durchgeführt wurde und
in den Jahren 2011 und 2012 nur noch
Repetentinnen und Repetenten eine
mündliche Prüfung absolvieren werden.
Die überarbeitete Prüfungsordnung wur-
de am 25. Juni 2010 vom BBT genehmigt
und ist am 2. Juli 2010 in Kraft getreten.
Personelles
Im Prüfungssekretariat sind Nicole Gra-
ber (Berufsprüfung) und Ilona Nussber-
ger (Höhere Fachprüfung) für die Orga-
nisation und Administration der beiden
Prüfungen und Sandra Gerschwiler für
die Führung der Geschäftsstelle des Trä-
gervereins und die Prüfungsleitung zu-
ständig. Beratung in allen Belangen der
Berufs- und höheren Fachprüfungen er-
halten Sie über Telefon 044 283 45 46/47
oder rechnungswesen_controlling@
kvschweiz.ch. Viele Informationen finden
Sie auch auf unserer Website www.exa-
men.ch. nnn
Aus dem Prüfungssekretariat
Prüfungssituation Fachausweis 2010, fotografiert von Matthias Koch, welcher die Prü-fung erfolgreich abgeschlossen hat.
Sandra Gerschwiler, Geschäftsführerin Verein für Höhere Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen
3·10 23&rechnungswesen
controlling
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Mit der Wegleitung 2011 zur Berufsprü-
fung für Fachmann/Fachfrau im Finanz-
und Rechnungswesen werden die Anfor-
derungen im Gebiet der Kostenrechnung
erstmals um die Anwendungen der Plan-
kostenrechnung erweitert: Standardkos-
tenrechnung und Grenzplankostenrech-
nung (Punkt 5.1 der Wegleitung). Als
Kompetenz-Ausprägung werden «Ver-
tiefte Kenntnisse» erwartet, d.h. die Fä-
higkeit, Gelerntes sinngemäss abzubilden
und anzuwenden, sowie gelernte Syste-
me erklären und übertragen zu können.
Die beiden Gebiete Standardkosten und
Grenzplankosten stellen eine Erweiterung
der bekannten (und schon bisher geprüf-
ten) Verfahren zu Normal-Vollkosten und
Normal-Teilkosten dar. Mit dem Einbezug
von Mengeneinheiten und der Budget-
perspektive gilt es jedoch eine zusätzliche
Komplexität zu beherrschen. Typische He-
rausforderungen in einer Aufgabenstel-
lung zu Standard- oder Grenzplankosten
sind:
n Erstellen von Grundplänen mit den
Mengengerüsten aus der Absatzpla-
nung sowie Angaben aus Stücklisten
und Operationsplänen.
n Berechnen von Kostensätzen aus der
Grundplanung.
n Ableiten von Vorkalkulationen (Ge-
samt sowie pro Mengeneinheit) auf
Basis der geplanten Kostensätze und
Verrechnungspreise.
n Analyse der Verkaufserlöse nach den
Einflüssen Preisabweichung und Men-
genabweichung.
n Analyse der Materialkosten nach den
Einflüssen Einkaufspreisabweichung
und (Verbrauchs)Mengenabweichung.
n Abrechnung und Analyse der Kosten-
stellen im Vergleich zu starren oder
flexiblen Budgets. Leistungsgutschrif-
ten auf die Kostenstellen nach Ist-
oder Standardstunden.
n Abweichungsanalyse von Produkti-
onsaufträgen.
n Gesamte Betriebsabrechung und Er-
gebnisrechnungen mit sinngemässer
Darstellung der Abweichungen zwi-
schen Plan und Ist.
n Beurteilung und Kommentierung von
einfachen Sachverhalten
Was ist die praktische Bedeutung dieser
erweiterten Verfahren für die Studieren-
Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung,
Standard- oder Grenzplankostenrech-
nung, Prozesskostenrechnung? In der
praktischen Umsetzung trifft man oft auf
Kombinationen dieser Verfahren. Einzel-
ne Elemente werden so in einem Cont-
rolling-System verknüpft, dass damit ein
verständliches und wirksames Führungs-
instrumentarium betrieben werden kann.
Fazit
Praktisches und gelebtes Kosten- und Leistungscontrolling setzt das fachli-che Rüstzeug in allen klassischen Kos-tenrechnungsmethoden voraus. Dies
kommt vor allem dann zum Tragen, wenn
nicht ein «System in seiner reinen Form»
eingeführt wird, sondern die wirksamsten
Elemente aus verschiedenen Verfahren zu
einem Ganzen verknüpft werden. In die-
sem Sinn ergänzen Standard- und Grenz-
plankosten die fachliche Kompetenz von
Fachleuten im Finanz- und Rechnungswe-
sen auf eine wertvolle, wenn auch her-
ausfordernde Art und Weise.
Darüber hinaus sind jedoch vor allem
gesunder Menschenverstand, Überzeu-
gungskraft und Konsequenz in der Um-
setzung gefragt. Letztlich zählt nur das,
was bei den Führungskräften ankommt:
ein Controlling-System das deren Auftrag
optimal unterstützt! nnn
den und welches Kostenrechnungsver-
fahren ist eigentlich das «Richtige»?
Um es gleich vorwegzunehmen: es gibt
kein «richtiges» Kostenrechnungsver-
fahren. Ein Verfahren zur Kosten- und Leistungsrechnung muss wirksam und
hinreichend sein und immer auf den
Zweck einer Unternehmung und die Art
des Geschäftes ausgerichtet werden. Im
Zentrum steht der Auftrag, die notwendi-
gen und verfügbaren Ressourcen so wirt-
schaftlich wie möglich einzusetzen und
zu steuern. Unabhängig von der jewei-
ligen Branche werden folgende Fragen
untersucht und beantwortet:
Kalkulation und Leistungsbewertung: Stellen die Kalkulationsverfahren einen
eindeutigen Bezug zu den strategischen
Geschäftsfeldern her? Sind die Kalku-
lationsparameter nachvollziehbar und
verständlich aus der Betriebsabrechnung
abgeleitet? Werden durch die Kalkulation
rasche und wirksame Führungsentschei-
de unterstützt? Wird eine zeitnahe und
korrekte Leistungsbewertung der strate-
gischen Geschäftsfelder ermöglicht?
Erlöse: Welche Preise können oder müs-
sen auf dem Markt gefordert werden?
Welchen Einfluss haben die tatsächlich
verkauften Mengen bzw. die tatsächlich
erzielten Preise auf den Ist-Erlös im Ver-
gleich zum Plan? Wie können sich preis-
taktische Massnahmen auswirken?
Beschaffung und Verbrauch an Mate-rial und Vorleistungen: Welchen Anteil
nehmen Material und Vorleistungen an
der gesamten Wertkette ein? Werden
diese Leistungen im Vergleich zu Plan
günstiger oder teurer eingekauft? Ent-
spricht der Verbrauch solcher Leistungen
den mengenmässigen Vorgaben? Was
sind die Ursachen von Mehr- oder Min-
derverbrauch?
Eigene Wertschöpfung: Haben die ein-
zelnen Unternehmungsfunktionen einen
klaren Leistungsauftrag mit eindeutigen
Vorgaben? Werden diese Aufträge im
Vergleich zu Plan mit tieferen oder höhe-
ren Kosten erfüllt? Welche Einflüsse auf
das Leistungsergebnis lassen sich durch
Schwankungen in der Beschäftigung
oder durch Effizienz-Unterschiede erklä-
ren?
Welches Verfahren ist nun in der Lage
diese Fragen zu beantworten: Normal-
Berufsprüfung 2011: Plankostenrechnung als erweiterte Anforderung
Markus Speck, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswesen und Controlling
24 3·10&rechnungswesen
controlling
Persön
lich ich eine Warengruppenbuchhaltung ge-
schaffen und Excel Files eingeführt.
Parallel dazu habe ich in der Abendschule
den Fachausweis gemacht. Wie gesagt:
Ich bin der Meinung, dass alle, die etwas
von Buchhaltung verstehen, auch die Ab-
läufe in KMUs verstehen. Und wenn man
den Fachausweis hat, sollte man doch
etwas daraus machen, denn so mancher
Buchhalter hat mit seinem breiten Wis-
sen dem typischen Betriebswirtschafter
einiges voraus. Der Fachausweis ist daher
ein guter Anfang, auch wenn man später
einmal ins Management möchte.
Was halten Sie aus Ihrer Sicht für die schlimmsten Fehler in KMUs?Wenn man nicht «à jour» ist, weil die
Buchhaltung unterbesetzt ist – oder aus-
gelagert. Liquidität ist das Wichtigste und
diese muss man jederzeit im Griff haben.
Aber natürlich auch jederzeit über die
auflaufenden Kosten Bescheid wissen, ist
entscheidend.
Ich habe unter anderem ein Unterneh-
men erlebt, das zwar Rechnungen aus-
stellte, aber es kontrollierte niemand, ob
sie auch bezahlt wurden. Mahnungen
gab es nicht.
Was brachte Sie auf den Weg zum Un-ternehmer?Mein damaliger Arbeitgeber brauchte
eine Software, welche ich zusammen mit
einem IT-Programmierer konzipierte und
wir dann zusammen entwickelten. Es
war eine Individual-Lösung nur für diesen
Kunden Danach lebte ich einige Monate
lang in den USA für Software-Einführun-
gen – bis zu einem Anruf meines vorhe-
rigen Chefs. Seine Firma brauchte eine
massgeschneiderte Fibu.
Zu viert – ich war noch in den USA und
habe von da aus meinen Teil gemanagt
– haben wir die angefragte Software kon-
zipiert und entwickelt. Dann ging ich zu-
rück in die Schweiz und organisierte bei
Micro Mobility Systems (das ist die Firma
mit den Mini-Trottinetten) als CFO die Ad-
ministration in der hektischen Boom-Zeit.
Da habe ich sehr viel gelernt und immer
mit dem Background als Buchhalter.
Parallel entstand die PROFFIX Software
AG, für welche ich jetzt seit 8 Jahren auf
«Wer aufhört, besser zu werden, hat verloren.»Interview mit Peter Herger
In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Peter Herger vor. Er ist Fachmann im Finanz- und Rech-nungswesen mit eidg. Fachausweis, Geschäftsführer der PROFFIX Soft-ware AG und Präsident der veb.ch-Re-gionalgruppe Zürich und Umgebung.
Peter Herger, wer sind Sie?Ich bin ein bodenständiger Schweizer.
Meine Mutter wuchs auf einem Hof in
Root LU auf, mein Vater kommt aus Ro-
moos im Entlebuch. Das hat mich ge-
prägt. Meine Eltern zogen zwar dann
nach Basel, wo sie sich auch kennen lern-
ten, und dann gings nach Zürich – und
hier in Zürich bin ich immer irgendwie e
chli urchiger.
Wenn man sich so mit Ihnen unter-hält: Sie sind sehr kommunikativ. Wo-her haben Sie das?Mein Vater war ein sehr guter Kommuni-
kator. Ich selbst habe meine Vorliebe für
Teamarbeit im Sport entdeckt. Ich bin frü-
her Skirennen gefahren. Ein Einzelsport.
Ich wollte aber – im Gegensatz zu man-
chen Kollegen – immer im Team trainie-
ren. Das hat mich besser motiviert.
Aber grundsätzlich ist es so: Nur, wenn
ich etwas vom Gesagten verstehe, bin ich
kommunikativ. Sonst werde ich ruhiger.
Sind Sie Buchhalter oder Unterneh-mer? Beides! Beides. Die Ausbildung als Buch-
halter ist die beste Grundlage für mich als
Unternehmer. Das habe ich gelernt, und
das bin ich.
Warum der Fachausweis?Ursprünglich wollte ich Journalist wer-
den. Ich habe auch eine KV-Lehre beim
Zürcher Oberländer gemacht und kam
dabei in alle Abteilungen. Unter anderem
war ich ein Jahr in der Buchhaltung. Ich
mochte Zahlen schon immer. Beim Ober-
länder ging es dann oft um Kalkulatio-
nen, zum Beispiel in der Druckvorstufe.
Danach ging ich als Kreditorenbuchhalter
in ein kleines Unternehmen. Da war eini-
ges im Argen. So kannte man die Mar-
gen im Detail nur aus Umsatzlisten, nicht
effektiv aus der Buchhaltung. Also habe
dem Markt Software verkaufe. Es ist eh
so: Ich kann nur Produkte verkaufen, hin-
ter denen ich auch stehe. PROFFIX simply
business als KMU-Software ist so eins.
Erzählen Sie uns bitte etwas über die Unterschiede zwischen der Schweiz und den USA.Da geht es vor allem um die Effizienz. In
den USA gibt es keinen klassischen Mit-
telstand. Es gibt diejenigen die bis 30 stu-
dieren und dann im Büro arbeiten. Die sit-
zen dann in der Buchhaltung, haben aber
nie gelernt, zu arbeiten. Und dann noch
dieses veraltete System mit den Zahlun-
gen per Scheck! Ein Beispiel: In der Firma,
in der ich arbeitete, wurden zwei Mal pro
Woche Schecks zur Zahlung verpackt. Ich
hatte tote Zeit und fragte die damit be-
schäftigten Mitarbeiter – es waren zwei
– ob ich mithelfen solle. Nach 10 Minu-
ten schickten sie mich wieder weg mit der
Begründung: «Du bist viel zu schnell, geh
weg, sonst haben wir keinen Job mehr!»
Vorhin haben wir von PROFFIX ge-hört. Was ist das?In der Schweiz gibt es etwa 200 Finanz-
buchhaltungen die Software PROFFIX ist
Peter Herger, Geschäftsführer PROFFIX Software AG, Wangs
3·10 25&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
eine davon und mehr. PROFFIX ist eine
umfangreiche Betriebssoftware, eine
komplette Administrationslösung mit Be-
tonung auf Lösung. Dabei ist zu sagen:
Ich bin Minimalist. Wenn ich zu viel kli-
cken muss, ist das nicht effizient. Ich lege
Wert auf Automatismen, z.B. bei Bankbe-
wegungen.
Was natürlich dazu kommt: Technologien
verändern sich. Wir haben zum Beispiel
keine Browser-Lösung, aber man kann via
Remote-Applikation jederzeit und überall
online auf Daten zugreifen.
Stichwort Swissdec...Swissdec ist ein nicht gewinnmorientier-
tes Gemeinschaftsprojekt, ein unabhän-
giges Qualitätslabel für Lohnbuchhal-
tungen. Das alles läuft im Bereich des
E-Government. UVG-, BVG- und MwSt-
Daten sollen mittelfristig elektronisch
übermittelt werden.
Alles, was elektronisch ist, reduziert die
Fehlerquellen. Das ist die Zukunft, und sie
bedeutet auch: weniger Papier.
Kürzlich haben Sie sich entschieden das Präsidium der Zürcher Sektion von veb.ch zu übernehmen. Ja, Buchhalter sind ja von Natur aus eher
konservativ. Das geht nach dem Motto:
Es lief schon immer so, warum sollen wir
es ändern. Es ist mir ein Anliegen, in die-
ser Beziehung etwas zu bewegen – so-
wohl in der Branche als auch im Kontakt
mit einzelnen Mitgliedern.
Was sind denn Ihre persönlichen Zie-le? Ich bin erst dabei, mich frei zu schwim-
men. Ich muss das spüren. Ich will be-
gonnene Arbeit weiterführen, aber auch
viel informieren. So gibt es einen Twitter-
Account vebZH, über den ich wesentliche
Meldungen und Nachrichten rund um
mein Amt, Job und generell Buchhaltung
kommunizieren möchte.
Sicher ist: Ich möchte gerne jüngere Leute
motivieren, ihnen zeigen, was auf sie zu-
kommt, ihnen klar machen, dass sie mit
dem Fachausweis eine Top-Ausbildung
haben und ihnen weiterhelfen bei der
Frage: «Was jetzt?»
Und wie bewegt man?Kommunizieren, informieren, die Netz-
werk- und Abendveranstaltungen för-
dern. Das sind die Stichworte. Ich selbst
sehe mich als Kontakt zu allen Seiten.
Wenn man das zusammenfasst, möchte
ich die Mitgliedschaft im Durchschnitt
jünger machen, aktiver machen und im-
mer wieder dafür sensibilisieren, dass
der Buchhalter eine gute Grundlage ist,
um beruflich weiter zu kommen. Und
Buchhaltung auch wenn sie noch in 100
Jahren aus Soll und Haben besteht, sich
verändert und lebt.
Wie bringt man denn die Leute dazu, sich «netzwerkiger» zu verhalten? Die kommen doch und gehen und reden immer mit den gleichen Leuten!?
Ich will auffordern, dass sich die Leu-
te kennen lernen, sich zum Beispiel mal
an einen anderen Tisch setzen. Ich fin-
de auch Namenstäfeli mit Firmennamen
wichtig. Man könnte auch mal zusam-
men einen Sportanlass besuchen; das
gibt Gesprächsstoff.
Hat Peter Herger auch ein Privatle-ben?Ja, natürlich, ich arbeite 40 Stunden pro
Woche und mache jährlich drei Wochen
Ferien und gerne längere Ausflüge – zum
Beispiel nach Barcelona, Lissabon oder
London.
Auch meine Beziehung und Gesellschaft
sind mir wichtig. Ausserdem trinke ich
gerne guten Wein und schaue mir im
Kino oder zu Hause auf Blue-Ray aktuelle
Blockbuster an.
Und dann ist da der Sport: Ich spiele
montags selber Fussball beim FC Bärets-
wil, donnerstags spiele ich Eishockey und
am Weekend bin ich meist irgendwo in
einem Stadion und schaue Fussball und
Eishockey. Was ich auch mag, ist meine
Zeit auf dem Mountain Bike, aber das
mache ich leider viel zu wenig.
Arbeiten Sie zuhause?Ich bin Unternehmer und oft unterwegs.
Da lohnt sich auch nicht täglich der Ab-
stecher ins Büro, so arbeite ich oft zu
Hause. Wichtig ist, dass ich überall Zugriff
auf die aktuellsten Daten habe und für je-
des Meeting und Gespräch die richtigen
Informationen jederzeit zur Hand. Ich bin
Buchhalter und brauche Fakten.
Zum Schluss dies: Sie sehen gar nicht aus wie ein Buchhalter.Und wie sieht der aus? Wer ist der typi-
sche Buchhalter? Da geht es doch wohl
eher um allgemeine Eigenschaften wie
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder Diskre-
tion. Ich glaube diese Attribute gehören
zu einem Buchhalter und sind äusserst
wichtig, den der Buchhalter ist eine Ver-
trauensperson.
Wo Sie recht haben, haben Sie recht. Herzlichen Dank fürs Gespräch! nnn
26 3·10&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
Person
alwesen
Motivierte Mitarbeitende auch in schwierigen Zeiten
Wir sind uns alle einig: Die Märkte weltweit waren schon stabiler und die Voraussagen der Analysten auch schon erfreulicher. Richten wir daher unser Augenmerk auf jene Ressource, deren Beständigkeit wir selbst positiv beeinflussen können: Die Mitarbei-tenden.
Gerade in unsicheren Zeiten ist es wich-
tig, dass wir uns auf die Leistungsfähig-
keit und -bereitschaft unserer Mitarbei-
tenden verlassen können. Gleichzeitig
wollen wir aber die Effizienz steigern. Wir
verzichten darauf, natürliche Abgänge
zu ersetzen. Und wir haben auch selber
weniger Zeit, um Unstimmigkeiten zu
schlichten und uns Sorgen anzuhören.
Ganz klar: Die meisten Mitarbeitenden
sind verunsichert, wenn in Krisenzeiten
alle möglichen Sparmassnahmen ergrif-
fen werden. Jeder spürt, dass etwas im
Gange ist, die Gerüchteküche brodelt,
und jedes Wort vom Vorgesetzten wird
auf die Goldwaage gelegt. Da erstaunt
es eigentlich nicht, dass Motivation und
Leistung sinken. Was kann man dagegen
tun? Wie motiviert man «seine Leute» in
Krisenzeiten? Und wie erhöht man das
Gefühl der Betriebszugehörigkeit nach
der Krise?
Die Stichworte dazu heissen Authentizi-
tät, Transparenz und bewusster Umgang
mit Informationen.
Der Ton macht die Musik
Es ist nicht nur wichtig, was wir kommu-
nizieren, sondern wann und wie wir es
tun. Dazu gehört auch die Überlegung,
wie viel Druck wir weitergeben, und wie
sehr wir unsere Mitarbeitenden einbin-
den. Es ist wichtiger, wie der kommuni-
zierte Inhalt verstanden wird, als was man
als vorgesetzte Person effektiv sagt. Ge-
rade dies ist aber eine heikle Sache: Man
ist im Zeitdruck und schreibt noch schnell
ein Email mit einer kurzen Information –
und schon hat man die Bescherung! Der
eigentliche Inhalt ist plötzlich irrelevant,
nur noch das Wie und Wann zählen.
Emotionen zeigen und in ihrem Team ein
gewisses Mass an Emotionalität zulassen.
Dies bedeutet nicht, dass jeder und jede
seine aktuelle Laune kundtun soll, aber
dass man auch einmal auf persönliche Si-
tuationen Rücksicht nehmen soll. Indem
Sie dies vorleben, wirken Sie echt und da-
her überzeugend.
Besinnen Sie sich zudem auf Ihre Unter-
nehmenswerte. Achten Sie darauf, sie
im Alltag auch wirklich zu leben. Für den
Fall, dass dies in Ihren Firmenstrukturen
schwierig ist oder schlicht kein Leitbild
existiert, fokussieren Sie sich auf Ihre
Werte, die Sie in Ihrem Team umgesetzt
sehen möchten. Es ist weniger relevant,
ob Sie die Unternehmenswerte oder Ihre
eigenen Vorstellungen umsetzen. Wich-
tig ist allein, das Sie als vorgesetzte Per-
son mit Werten arbeiten. Gerade dadurch
werden Sie authentisch.
Warum tun Sie, was Sie tun?
Stellen Sie sich die Frage, was Ihnen an ih-
rem Job gefällt! Was fasziniert Sie an der
Firma, am Produkt oder an der Dienst-
leistung? Weshalb haben Sie zu dieser
Unternehmung ja gesagt? Stellen Sie sich
Klarheit überzeugt
Eigentlich klar: Informieren Sie Ihre Mit-
arbeitenden so, dass sie möglichst das
verstehen, was Sie mitteilen wollen. Sor-
gen Sie dafür, dass keine Gerüchte auf-
kommen und Unsicherheiten entstehen.
Erklären Sie die momentane Situation.
Informieren Sie über den aktuellen Stand
der Dinge, und was als nächstes ge-
plant ist. Wenn Sie keine Lösungen oder
Schritte zur Problemlösung präsentieren
können, dann tun Sie das auch nicht!
Aber informieren Sie über den Zeitplan,
bis wann weitere Informationen folgen
werden. Das Fatalste ist, nicht zu kom-
munizieren, sich zurückzuziehen und
den Druck komplett abzufedern und ent-
sprechend selber zu leiden. Denken Sie
daran: Ihre Mitarbeitende arbeiten nicht
nur für den Lohn oder das Unternehmen,
sondern auch für Sie! Binden Sie sie ein,
schaffen Sie eine Atmosphäre von ge-
meinsamer Stärke.
Setzen Sie erreichbare Ziele
Erklären Sie Ihrem Team, was Sie von ihm
erwarten. Vergessen Sie nicht, den Mit-
arbeitenden auch zu zeigen, was sie im
Gegenzug von Ihnen erwarten dürfen.
Setzen Sie erreichbare Ziele, denn sie
dienen ebenfalls der Motivation. Ihre Mit-
arbeitenden wollen ihre Ziele erreichen,
sich über ein Danke freuen können und
auch belohnt werden. Eigentlich eine Bin-
senwahrheit: Auch in schwierigen Zeiten,
darf man den Spass an der Sache nicht
verlieren. Honorieren Sie erreichte Ziele
und Erfolgserlebnisse. Nutzen Sie diese
Gelegenheiten, um Teamgeist und das
Vertrauen, das Ihr Team in Sie hat, zu
stärken. Seien Sie aber auch weiterhin
kritisch und fordern Sie Ihre Mitarbeiten-
den. Fördern und fordern sollen sich nicht
ausschliessen, sondern ergänzen.
Seien Sie echt
Gerade, wenn Sie natürliche Abgänge im
Team hatten, die nicht ersetzt wurden,
zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden auf, dass
Sie wissen, wer diese Arbeit nun erbringt.
Bleiben Sie menschlich und lassen Sie
Humor zu. Sie dürfen auch einmal Ihre
Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern
3·10 27&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
selbst diese Fragen, denn Ihre aktuellen
und Ihre zukünftigen Mitarbeitenden
werden sich diese Gedanken ebenso ma-
chen. Wenn Sie an Ihre Firma und auch
an die Aufgabe Ihres Teams darin glau-
ben, können Sie dies auch weitergeben.
Der Einzelne wird zum Teil des Ganzen
und dies stärkt wiederum das Team und
dessen Leistungsfähigkeit.
Zum Schluss noch etwas Theorie
Der Amerikanische Motivationsforscher
Frederick Herzberg definierte in den 50er
Jahren zwei Seiten der Motivationstheo-
rie, die sich darauf begründet, dass wir
Menschen einerseits nach der Vermei-
dung von Schmerzen/Unbehagen und
andererseits nach psychologischer Wei-
terentwicklung streben.
Er definierte Faktoren, welche die Zufrie-
denheit der Mitarbeitenden beeinflussen
(Hygienefaktoren) und solche, die die
Motivation beeinflussen (Motivatoren).
Hygienefaktoren:Unternehmenspolitik/Verwaltung
Überwachung/Kontrolle
Beziehung zu Vorgesetzen
Arbeitsbedingungen
Lohn/Einkommen
Beziehung zu Kollegen
Eigenes Leben
Beziehung zu Untergebenen
Status
Sicherheit
Motivatoren:Leistung
Anerkennung
Arbeit selbst
Verantwortung
Persönliche Entwicklung
Fortschritt/Wachstum
Stimmen die Hygienefaktoren nicht, sind
die Mitarbeitenden also unzufrieden,
können sie gar nicht motiviert sein. Und
die Motivatoren sind demzufolge irrele-
vant.
Die Hygienefaktoren sind die Grundlage
der Entscheidung für oder gegen eine Fir-
ma. Bringen Sie Ihre Mitarbeitende dazu,
sich diese Überlegungen wieder zu ma-
chen und arbeiten Sie aktiv daran, Ihren
Teil beizutragen, damit diese Überlegun-
gen auch in der heutigen Zeit wieder zur
Entscheidung für die Unternehmung, den
Job und nicht zuletzt für Sie als Vorge-
setzten führen.
Bedenken Sie: Sie können die Mitarbei-
tenden nicht direkt motivieren. Sie kön-
nen niemanden zu Motivation zwingen.
Aber unter Berücksichtigung der Moti-
vatoren können Sie die Voraussetzungen
und Anreize schaffen, die es den Mitar-
beitenden ermöglichen, ihre innere Mo-
tivation zu spüren und sich zu entfalten.
nnn
Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus
Stand Juli 2010 Jan 10 Feb 10 März 10 April 10 Mai 10 Juni 10 Juli 101. Alle Berufe, ganze CH 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 54.8 52.3 58.9 55.9 59.2 54.1 61.1Buchhalter 60.4 69.3 69.0 64.8 72.3 58.4 61.8Controller 40.4 45.7 35.7 35.0 33.5 28.0 75.5Führungskräfte 84.7 66.8 73.6 67.5 68.1 56.3 49.1Andere 89.7 85.1 85.7 88.0 93.8 73.4 105.9Alle 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4
3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 62.7 64.2 63.5 63.4 64.8 53.9 74.6Suisse Romande (inkl. Tessin) 76.4 65.2 68.9 60.2 70.9 56.8 68.9Ganze Schweiz 65.5 64.4 64.6 62.7 66.1 54.5 73.4
4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 43.5 52.3 47.1 47.2 48.1 38.8 74.2Basel 76.1 63.3 96.6 95.1 84.8 68.7 79.4Bern 116.9 99.0 103.3 81.4 84.4 70.8 70.6Aargau / Solothurn 105.1 112.0 85.3 85.9 84.9 71.8 90.9Ost-Schweiz 64.2 53.9 48.9 66.1 73.7 59.0 90.5Zentralschweiz 59.3 57.0 63.6 71.9 83.8 68.2 66.7FR / NE / JU / BE 63.8 68.2 65.3 38.1 43.5 33.4 17.8Waadt / Genf 74.3 64.5 70.1 66.0 80.8 62.2 81.2
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?
Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-
sig und regelmässig die Stellenangebote
in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-
und Rechnungswesen, die in Schweizer
Printmedien und im Internet annonciert
werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin
und bedeutendste schweizerische Spezia-
listin für fest angestelltes und temporäres
Personal im Finanz- und Rechnungswe-
sen.
Seit seinem ersten Erscheinen Anfang
2005 hat sich der Index bei Fachleuten,
bei Arbeitgebern und Stellensuchenden
als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-
tes etabliert. Er wertet zum einen die An-
gebote für verschiedene Berufsgruppen
aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-
schafts- und Sprachregionen der Schweiz.
«100er-Basis» ist der Durchschnitt der
Monate September bis Dezember 2004.
Publiziert wird der Index in «rechnungs-
wesen & controlling» und in der «Finanz
und Wirtschaft». nnn
SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE
ZÜR IC H/C I T YW W W. SIB .C H043 322 26 66
DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE
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4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung
Nächster Start: April 2011
3·10 29&rechnungswesen
controlling
Suisse ro
man
de
Les directives 2011 pour l’examen profes-
sionnel de spécialiste en finance et comp-
tabilité élargissent les exigences dans le
domaine de calcul des coûts aux systèmes
des coûts standards et des coûts variables
(point 5.1. des directives). Les compéten-
ces en la matière devront désormais cor-
respondre à « des connaissances appro-
fondies », c’est-à-dire que les aptitudes et
les enseignements devront pouvoir être
reproduits de façon fidèle au contenu et
pouvoir être utilisés comme tels. Chacun
devra en outre être à même de pouvoir
expliquer ces systèmes et d’en faire les
reports.
Les coûts standards et la planification
des coûts variables constituent une ex-
tension au système actuel de calcul des
coûts complets et partiels normaux. Ces
deux derniers domaines faisaient déjà
partie des matières exigées à ce jour.
L’introduction des nouvelles évaluations
et des perspectives budgétaires exigera
dès lors la maîtrise d’une matière supplé-
mentaire. Une nouvelle donnée de pro-
blème pourrait typiquement être la
résolution de la planification de coûts
standards ou coûts variables :
n Elaboration de plans de base fondés
sur le lancement au moyen de listes de
pièces et de plans d’opérations.
n Détermination de calculs préétablis
(total et par unité) au moyen de taux
de coûts prévus et de taux de prix de
cession (imputation).
n Analyse des produits sur vente ensuite
d’écarts de prix et de quantité.
n Analyse des coûts sur matières ensuite
d’écarts de prix et de quantité.
n Décompte et analyse des centres de
coûts comparés aux budgets fixes ou
flexibles. Imputations des prestations
sur les centres de coûts en fonction
des heures réalisées ou des heures
standards.
n Analyse des écarts d’activité.
n Présentation du décompte d’exploi-
tation et du compte de profits et per-
tes avec signification des écarts entre
le budget et le réalisé.
n Appréciation et explication de cas
simples.
Quelle est la signification pratique de ces
nouvelles exigences pour les étudiants et
Dans la pratique, la mise en œuvre de ces
processus fait souvent appel à une com-
binaison de différents systèmes. Certains
éléments sont ainsi liés à un système de
controlling, de sorte qu’un outil de ges-
tion globale compréhensible et efficace
puisse être mis en place.
Faits
Un système de controlling adapté et mo-
dulable de calcul des coûts et des presta-
tions fournit un outil de travail adéquat
pour toutes les méthodes classiques de
calcul des coûts. Cela est particulièrement
vrai lorsqu’une méthode n’est pas simple-
ment introduite telle quelle, mais adaptée
en fonction des processus en combinant
les éléments les plus efficients. En ce sens,
les nouvelles compétences en matière de
calcul de coûts standards et variables,
exigées pour le brevet en finance et en
comptabilité, viennent apporter un com-
plément précieux.
Avant tout, il est important de s’en te-
nir au bon sens, à la conviction et à la
cohérence dans la mise en œuvre d’un
système de calcul de coût de revient. En
fin de compte, seul importe ce que les
gestionnaires en retirent : un système de
controlling qui leur apporte un soutien
optimal. nnn
quelle méthode de calcul des coûts est fi-
nalement «la bonne» ?
Précisons d’emblée qu’il n’existe aucune
«bonne» méthode. Une méthode de cal-
cul des coûts et des prestations doit être
efficiente, satisfaire aux exigences, corre-
spondre aux objectifs d’une entreprise et
être liée à son activité. L’accent doit être
mis sur la commande ainsi que sur le con-
trolling et l’utilisation aussi économique
que possible des ressources nécessaires et
disponibles. Indépendamment du secteur
d’activité, les questions suivantes devront
être soulevées et résolues :
Détermination et évaluation des presta-
tions : Le système de circulation corres-
pond-il univoquement aux domaines
d’activité stratégiques ? Les paramètres
de calculation sont-ils compréhensi-
bles et accessibles aux autres secteurs
d’exploitation ? Le système de calculati-
on permettra-t-il des prises de décision
rapide et efficace ? Ce système sera-t-il
à même de permettre une évaluation à
jour et correcte des prestations des divers
secteurs stratégiques d’exploitation ?
Produits: Quels prix peut-on et doit-on
exiger du marché ? Quelle influence les
quantités réellement vendues ou les prix
réellement atteints ont-ils sur le compte
de résultat en comparaison du budget ?
Quel est l’impact de mesures tactiques
sur le prix ?
Approvisionnement et utilisation des ma-
tières premières et des en-cours: Quelle
part du total des coûts représente la va-
leur imputée de la matière première et
des en-cours ? Comparées au budget,
ces prestations ont-elles été acquises plus
cher ou moins cher ? L’utilisation de ces
prestations correspond-elle quantitative-
ment aux objectifs ? Quelles sont les rai-
sons des écarts constatés ?
Propres valeurs ajoutées : Chaque unité
de production dispose-t-elle d’ordres de
mission précis ainsi que d’objectifs expli-
cites ? Ces ordres respectent-ils les coûts
préétablis ? Les fluctuations de producti-
vité et de rendement influencent le résul-
tat; ces dernières sont-elles connues ?
Les procédures mises en place sont-elles
à même de procurer les données sur les
points suivants : calcul des coûts complets
et partiels, avec coûts normaux, stan-
dards ou marginaux, processus de calcul
des coûts ?
Markus Speck, Expert diplômé en finance et en controlling, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, SPEconsult sàrl – Jona, chargé de cours, auteur d‘ouvrages spécialisés, expert aux examens supérieur en comptabilité et controlling
Nouvelle exigence pour les examens professionnels 2011 : la planification des centres de coût
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3·10 31&rechnungswesen
controlling
getA
bstract
«Zu teuer!» – zwei Wörter nur, doch der Albtraum aller Verkäufer. Wie Sie daraus wieder erwachen, lesen Sie in diesem Buch.
Aus jedem Winkel spriessen heute Kon-
kurrenzangebote, und immer mehr Markt-
teilnehmer greifen über den Preis an. Diese
Art von Wettbewerb muss jedoch keine
Sackgasse sein. Auch unter verschärften
Bedingungen kann man akzeptable Preise
durchsetzen, wenn man überzeugend sei-
ne Qualitäten anführt, die Nerven behält
und bei Verhandlungen die strategischen
Tricks des Gegenübers kennt. Zudem
lässt sich Ansehen gewinnen, wenn man
standhaft und gut begründet seinen Preis
verteidigt. Die Angst frisst den Erfolg auf,
sagen die Autoren Thieme, Fischer und
Sostmann: Je mehr man einen Auftrag er-
sehnt, desto geringer ist die Chance, dass
man ihn tatsächlich erhält.
Vor Rabatten wird gewarnt: Denn ein-
mal Rabatt, immer Rabatt – und zwar
nicht nur bei diesem speziellen Kunden,
bei dem man nachgegeben hat: Die Ver-
handlungsschwäche spricht sich in Win-
deseile herum. Anstatt schmerzhafte
Prozente einzuräumen und in die unwei-
gerliche Rabattspirale zu geraten, sollte
der Verkäufer lieber einen so genannten
Naturalrabatt gewähren. Das heisst, er
besteht auf dem geforderten Preis, fügt
aber dem Produkt noch etwas bei, etwa
Zusatzausstattung, Service, Garantiever-
längerung usw. Damit wird nicht der Preis
gesenkt, sondern die Leistung erhöht –
ein psychologischer Gewinn. Gerade im
Umgang mit Stammkunden ist diese Me-
thode unverzichtbar, will man nicht zum
ewigen Rabatt-Heini werden.
Mit «Preisdruck? Na und!» setzen die
Autoren nicht nur ein markantes Aus-
rufezeichen gegen den Trend, alles über
den Preis zu verkaufen, sie ermutigen
auch zum Anderssein und -handeln, und
das in höchst unterhaltsamer Form. Ihr
taktischer Ratgeber passt in jede Tasche
und liest sich bei jeder Gelegenheit, viel-
leicht sogar unmittelbar vor der nächsten
Verkaufsverhandlung. In kurze Kapitel,
lebendige Sprache und wirklichkeitsna-
he Dialogbeispiele verpackt, präsentieren
die Autoren eine übersichtliche Sequenz
von psychologischen Einblicken, strategi-
schen Manövern und Verhaltensmustern
für erfolgreiche Verkäufer. Wunder wer-
den hier keine versprochen. Die wichtigste
Botschaft lautet: Verlieren können gehört
beim Verkaufen einfach dazu. getAbstract
rät allen Verkäufern zum Kauf dieses Bu-
ches, notfalls auch ohne Rabatt!
Buchrezension: Preisdruck? Na und!
«Preisdruck? Na und!» von Kurt H. Thie-me, Rainer Fischer, Michael Sostmann, Avance 2010, 208 Seiten, Rating 9 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammen-fassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
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32 3·10&rechnungswesen
controlling
veBlo
g
Computer prägen unser Leben, viel mehr
als es auf den ersten Blick den Anschein
macht. Denn die Auswirkungen gehen
über die alltäglichen Themen hinaus.
Diskussionen über computergestütz-
tes Trading, Streit über die Verwendung
von Wikipedia zwischen Studenten und
Professoren, Forderungen nach Leis-
tungsschutzrecht der Verlage oder von
der Verschärfung des Urheberrechts der
Musikindustrie – dies sind die aktuellen
Themen, wenn es um die unmittelbaren
und aktuellen Auswirkungen des Inter-
nets geht. Es sind aber alles Nebenkriegs-
schauplätze, auch wenn diese Fragen
einen grossen Teil der Bevölkerung, im
Privaten wie im Beruf, beschäftigen.
Wikipedia, illegale Downloads von Mu-
sik und Filmen oder schwarze Freitage
an den Börsen wegen des Herdentriebs
von Computern sind aber ein Produkt
der «nächsten Gesellschaft» – eine Ge-
sellschaft, welche die Buchdruckgesell-
schaft, in der wir bisher gelebt haben,
ablöst. So auf jeden Fall, wenn man der
Theorie des deutschen Soziologen Dirk
Baecker folgen will. Er sagt, dass neue,
revolutionäre Verbreitungsmedien, wie
Schrift, Buchdruck und Computer jeweils
eine neue Gesellschaftsordnung hervor-
gebracht haben, genauer sogar nötig
gemacht haben. In diesem Sinne unter-
teilt Baecker die historische Entwicklung
der Gesellschaftsformen in nur vier Ab-
schnitte, und unterscheidet sie nach den
entsprechenden Verbreitungsmedien.
Zuerst existierte die Stammesgesellschaft,
deren Verbreitungsmedium sprachliche
Äusserungen waren. Diese wurde abge-
löst, respektive ergänzt, durch die antike
Hochkultur mit der Schrift, und die bisher
letzte, eindeutige Form war die moderne
Gesellschaft mit dem Verbreitungsmedi-
um Buchdruck. Und jetzt sind wir mitten
in der Transformation zur vierten Gesell-
schaftsform, der sogenannten «nächsten
Gesellschaft», die nötig wurde und wird
durch das neue Medium Computer.
Diese vier Verbreitungsmedien haben
nach der Theorie von Baecker jeweils
Überschuss-Sinn hervorgebracht, der
durch neue Kulturformen verarbeitet
werden muss. Deutlich wird dies auch am
Medium Computer und Internet. Wenn
man sich die Diskussionen anschaut so
wird schnell klar, dass Computer und In-
ternet unsere Gesellschaft überfordern.
Wir wissen nicht genau, wie damit umzu-
gehen. Dies ist aber auch die Kernthese
von Dirk Baecker, nämlich dass das Auf-
kommen der neuen Verbreitungsmedien
die Gesellschaft zuerst einmal überfordert
– und dann Wege gesucht werden, die
neuen Möglichkeiten anzuwenden, also
mit dem «Überschuss-Sinn» umzugehen.
Die vier Gesellschaften, Stammesgesell-
schaft, antike Gesellschaft, moderne
Gesellschaft und jetzt, die nächste Ge-
sellschaft, waren jeweils Antworten auf
ein neues Medium, um mit dessen Über-
schusssinn umzugehen.
Am Anfang sei das typische Verhalten der
Gesellschaft auf die neuen Verbreitungs-
medien Ablehnung. So habe schon Pla-
ton das Aufkommen der Schrift negativ
bewertet, weil die Einführung der Schrift
das Erkalten des Menschen, das Erkalten
der menschlichen Gesellschaft zur Folge
gehabt habe. So zitierte Baecker den grie-
chischen Philosophen im Interview mit
Roger de Weck in der Sendung «Stern-
stunde Philosophie». Ein neues Medium
wurde schon früher als eine Bedrohung
angesehen. Man hatte Angst vor den ne-
gativen Folgen, weil ein neues Medium
ein funktionierendes System durcheinan-
der zu bringen schien. Neuerungen wur-
den und werden als Bedrohung, sogar als
Katastrophe angesehen. Neue Medien
haben nicht nur Systeme und Systema-
tiken verändert, sondern auch handfest
ganze wirtschaftliche Grundlagen verän-
dert. Kein Wunder sehen die Produzenten
von Kartenmaterial in der seit neustem
freien Verfügung von digitalen Karten des
Bundesamtes für Landestopographie eine
(wirtschaftliche) Bedrohung; die durchaus
Realität werden kann.
Aber, um beim Beispiel des neuen Me-
diums Computer und Internet in einem
grösseren Kontext zu bleiben: Wie sieht
denn nun «unsere» Antwort auf das
Aufkommen von Computer und Inter-
net aus? Wie gehen wir mit dem neuen
Problem um, das nicht zu unseren gelern-
ten, überlieferten und gelebten sozialen
Geistiges Eigentum in der nächsten Gesellschaft
Strukturen passen will? Ein Beispiel, das
Dirk Baecker im Gespräch mit Roger de
Weck anfügt, ist das Urheberrecht, ge-
nauer, der Schutz von geistigem Eigen-
tum. Geistiges Eigentum, in Form von
Text, ist digital, also in der vorherrschen-
den Form im Computerzeitalter, kaum
mehr zu schützen. Die Antwort auf die
«Schutzlosigkeit» ist zuerst einmal Ver-
teidigung. Dies äussert sich im Ruf nach
besserem Schutz und höheren Strafen
bei Verletzung dieser Rechte. Das geht
soweit, dass in Deutschland Zeitungsver-
lage den Schutz auf Zitate und einzelne
Formulierungen wie Titel von Artikeln
(!) schützen wollen. Wenn man aber,
wie Baecker, die Antwort, respektive die
Verarbeitung des sogenannten Über-
schusssinns als Prozess in einem tempo-
rären Umfeld sieht, dann wird klar, dass
sich der Begriff vom geistigen Eigentum
in dieser Form nicht mehr wird halten
können. Baecker fügt als Beispiel seinen
Lehrer Niklas Luhmann an. Dieser habe
seine Manuskripte jeweils seiner Sekre-
tärin gegeben, mit der Anweisung, sie
den Studenten oder Kollegen bei Bedarf
zur Verfügung zu stellen. Auf die Frage,
ob er keine Angst vor Kopien und An-
eignungen seiner Ideen habe antworte
Luhmann, dass solche «geklauten Ideen»
nach der Neubearbeitung sowieso anders
aussehen werden, weil sie in einem an-
deren Denkzusammenhang verarbeitet
Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch
3·10 33&rechnungswesen
controlling
veBlo
g
und zeigen, wie die Soziologie mit relativ
einfachen Ideen vielfach vernetzte und
scheinbar opake Phänomene anschaulich
werden lassen kann.
Buchtipp
Passend zum im Artikel zitierten Sozio-
logen Dirk Baecker gibt es heute kei-
nen Pod cast-Tipp, sondern den Hinweis
auf das Buch von Baecker, «Studien zur
nächsten Gesellschaft». Die nächste Ge-
sellschaft ist die Computergesellschaft.
Sie wird sich von der Buchdruckgesell-
schaft der Moderne so dramatisch un-
terscheiden wie diese von der Schriftge-
sellschaft der Antike. Hatte es die Antike
mit einem Überschuss an Symbolen zu
tun und die Moderne mit einem Über-
schuss an Kritik, so wird sich die nächste
Gesellschaft durch einen Überschuss an
Kontrolle auszeichnen. Auf die Struktur
eines Überschusses an Sinn, so hat Niklas
Luhmann spekuliert, muss eine Kultur
mit der selektiven Handhabung dieses
Überschusses antworten, wenn die Ge-
sellschaft die Einführung eines neuen
Kommunikationsmediums überleben
können soll. Die in diesem Band versam-
melten Studien arbeiten diese These aus
werden, und er (Luhmann) bereits einen
nächsten Schritt mache.
Schliesslich muss aber auch Baecker ein-
gestehen, dass Geschäftsmodelle mit der
Ware «geistiges Eigentum» überdacht
werden müssen. Das heisst, analog zum
oben geschilderten Bedrohungszenario
der Kartenhersteller, werden es Schrift-
steller, aber auch Musiker, schwerer ha-
ben, ihre Ware zu hohen Preisen zu ver-
kaufen. Geschäftsmodelle wurden und
werden abgelöst. Waren verlieren auf
einmal komplett ihren Wert, oder lohnen
den Herstellungsaufwand nicht mehr.
Dafür treten an ihre Stelle neue Möglich-
keiten. Wo es Verlierer gibt, wird es Ge-
winner geben. Geistiges Eigentum wird
seinen Wert in traditioneller Form von
Büchern und Zeitungen stückweise verlie-
ren. Dies wird nicht aufzuhalten sein, weil
die Gesellschaft den «Überschusssinn»
verarbeiten und nutzen muss. Und dies
wird immer in anderer, neuer und unge-
wohnter Form sein.
34 3·10&rechnungswesen
controlling
Reg
ion
algru
pp
en
50 Jahre veb.ch
Curt Binggeli, Walter Bosshard, Rudolf
Hauri, Leo Hoby, Engelbert Langenegger,
Walter Oechsli, Toni Oesch, Hermann
Pfammatter, Werner Rüfenacht, Ferdi-
nand Somma
60 Jahre veb.ch
Bernhard Gassmann, Werner Brunold,
Ernst Forster
Peter Kopp, Joseph Kuhn-Veit, Christian
Kunz, Hans-Peter Meier, Erwin Meier,
Bernhard Meister, Rolf Muff-Staehli, Ro-
ger Müller, Ralph Odermatt, Armin Otti-
ger, Hansjörg Pfranger, Rolf Räss, Peter
Rosenberger, Hans Rüedi, Werner Sae-
gesser, Erich Schindler, Hugo Schlatter,
Thomas Schrepfer, Kathrin Schweizer, Da-
niel Siegenthaler, Charlotte Specht, Alois
Steiger, Peter Temperli, Roland Vannoni,
Peter Wiedmer, Adrian Wyss
40 Jahre veb.ch
Hans Rudolf Brand, James Egli, Hans-Ul-
rich Gerber, Jost Häfliger, Ernst Kindhau-
ser, Erich Kleiser, Erwin Müller, Hanspeter
Müller, Marcel Rauber, Hans-Rudolf Scha-
er, Franz Schmid, Hans Sigrist, Urs Städeli,
Andreas von Allmen, Martin Wiget
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-
ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,
für die Mitglieder einen wichtigen fach-
lichen Treffpunkt in der Region. Dieses
Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-
hungspflege sowie für den gesellschaft-
lichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem
Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die
Veranstaltungen unter dem Titel netz-
werk veb.ch, welche das Networking
aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:
«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-
meinsam arbeitet multipliziert».
Regionalgruppen
Bern Espace Mittelland
Andrea Hostettler
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon P 031 387 72 10
Aktuelle VeranstaltungennAnlass Mehrwertsteuer, 10. Novem-
ber, Hotel Kreuz, Bern
Nordwestschweiz
Roland Vannoni, Präsident
Mischelistrasse 37
4153 Reinach
Telefon 061 267 92 68
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch
einer Regionalgruppe angeschlossen. Die
Regionalgruppe kann mit dem persönli-
chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt
Daten aktualisieren, geändert werden.
Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-
grund des Wohnortes.
Zentralschweiz
Karl Gasser, Präsident
Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen
Telefon 041 660 63 85
Zürich
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
Jeder Verband freut sich über treue Mit-
glieder. So auch wir, und darum danken
wir heute 82 Jubilaren gerne und ganz
offiziell für zusammen 2 630 Jahre Mit-
gliedschaft bei veb.ch. Dieses Jahr auf
unserem Kalender:
25 Jahre veb.ch
Ruedi Adler, Markus Affolter, Jost Bar-
mettler, Hans Baumgartner, Jachen Bez-
zola-Camichel, Christine Blättler, Heinz
Brandenberger, Armin Brändli, Heinz
Brun, Christine Büchler, Giorgio Cappel-
lin, Bruno Christen, Renato De Conto,
Peter Estermann, Giancarlo Fossa, Benno
Frei, Gerd Friedrich, Stefan Gasser, Hans-
Jörg Gerber, Andreas Gervasoni, Peter
Hausammann, Christian Hofstetter, Mar-
kus Humm, Andreas Hurt, Charles O. Iff,
Eugen John, Walter Kempf, René Kistler,
veb.ch gratuliert seinen Jubilaren
3·10 &rechnungswesen
controlling 35
Auskunft nur beim BBT
In regelmässigen Abständen gelangen
Anfragen an uns, um den rechtmässigen
Besitz eines Fachausweises oder eines
Diplomes abzuklären. Wir können keine
Auskunft geben. Die Fachausweise und
Diplome werden vom BBT vergeben und
die Inhaberinnen und Inhaber werden in
ein vom BBT geführten Register eingetra-
gen. Aus Datenschutzgründen ist das Re-
gister nicht online zugänglich. Für Fragen
und Auskünfte wählen Sie bitte die Tele-
fonnummer BBT: 031 322 21 29.
Netzwerken mit Branchenkollegin-nen und -kollegen
Netzwerken ist bei vielen Personen oft
der Schlüssel zum Erfolg. Mit dem Net-
working können Kontakte und Begeg-
nungen aktiv herbeigeführt werden. Es
können interessante Gespräche mit an-
deren geführt und dadurch gegenseitig
Informationen gesammelt werden. Damit
Sie sich für Fachfragen auch mit Kollegin-
nen und Kollegen in derselben Branche
vernetzen können, müssen Sie aber wis-
sen, wo diese tätig sind. Neu können Sie
in Ihrem Mitgliederprofil auf www.veb.ch
auch die Branche eingeben und selbst-
verständlich bei der Mitgliedersuche nach
diesem Kriterium suchen. Wir freuen uns,
wenn unsere Mitglieder eine weitere Ge-
legenheit nutzen, um Beziehungen zu
pflegen und vielleicht in der einen oder
anderen Form sogar zusammenarbeiten.
Darum mein Aufruf: Bitte erfassen Sie die
Branche, in der Sie tätig sind. Ein herzli-
ches Dankeschön.
Auch politisch höchst aktiv: veb.ch
Seit einigen Jahren beteiligen wir uns
regelmässig an Vernehmlassungen bei
Themen, welche unser Fachgebiet betref-
fen. Analog unserer politischen Forde-
rung «Gefordert wird die volle steuerliche
Abzugsfähigkeit von beruflich veranlass-
ten und vom Steuerpflichtigen getrage-
nen Kosten für Aus- und Weiterbildung»
haben wir unsere Stellungnahme zur
steuerlichen Behandlung der Aus- und
Weiterbildungskosten eingereicht. Sie
können den vollständigen Text im Inter-
net lesen: www.veb.ch, Politische Posi-
tion, Vernehmlassungen
Keine Schädlinge möglich! USB-Sticks veb.ch
Als Dankeschön für die Abgabe der Semi-
nar- oder Lehrgangsbeurteilung schenken
wir unseren Kunden einen Datenstick mit
den vollständigen Unterlagen im PDF-For-
mat. Vereinzelt kommen Fragen, ob der
Datenstick auch garantiert keine Schad-
software enthalte, da dies bei Werbege-
schenken manchmal vorkommen kann.
Wir können Sie beruhigen: Jeder veb.ch-
Datenstick wird vor dem Beladen mit den
für Sie wichtigen Daten formatiert. Mit
diesem Vorgang werden allenfalls vorin-
stallierte Schadprogramme vernichtet.
Der Aufwand dafür ist erheblich, aber das
sind Sie uns wert!
Einladung mit der richtigen Adresse: Regionale Veranstaltungen
Jedes Mitglied veb.ch ist automatisch ei-
ner Regionalgruppe angeschlossen. Die
Regionalgruppen organisieren gesell-
schaftliche Anlässe und Veranstaltungen
zu regionalen Themen wie z.B. kantonale
Steuern. Damit die Mitglieder unkom-
pliziert und schnell zu solchen Anlässen
eingeladen werden können, setzen die
Regionalgruppen vermehrt das E-Mail für
den Versand ein. Um dabei die Mitglie-
derdaten auf einem aktuellen Stand zu
halten, sind wir auf Ihre Unterstützung
angewiesen. Bitte melden Sie uns Ad-
ressänderungen – und im Besonderen
den Wechsel Ihrer E-Mailadresse. Selbst-
verständlich können Sie in Ihrem Profil
auf der Webseite www.veb.ch jederzeit
diese Mutationen selber vornehmen. Das
Einzige, was Sie benötigen, ist eine be-
reits registrierte E-Mailadresse in Ihren
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über unsere Startseite ganz einfach elek-
tronisch anfordern. Für allfällige Unter-
stützung sind wir gerne für Sie da: Tele-
fon 043 336 50 30. nnn
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Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
3·10&rechnungswesen
controlling36
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich
Tagesseminare MWST-Update:15.Dezember2010
Jahresabschlussplanung2010:11.
Januar2011
Lehrgänge EU-Mehrwertsteuer:Startam2.März
2011
Nachfolgeregelung,Unternehmens-
bewertung:Startam2.März2011
IFRSÜberblick:Startam3.März2011
CH-Mehrwertsteuer:Startam7.März
2011
ExperteSwissGAAPFER:Startam9.
März2011
IKSundRisikobeurteilung:Startam6.
April2011
Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
UnserePartner
veb.ch
Lagerstrasse1,Postfach1262
8021Zürich
Telefon0433365030
Fax0433365033
www.veb.ch,[email protected]
acf.ch
Ass.deicontabili-controllerdiplomati
federali–Gruppodellasvizzeraitaliana
InesGuarisco,Presidente
6963Lugano-Cureggia
Telefono/Fax0919660335
www.acf.ch,[email protected]
swisco.ch
Chambredesexpertsenfinance
etencontrolling
RuedeNeuchâtel1
1400Yverdon-les-Bains
Tél.0244252172,Fax0244252171
www.swisco.ch,[email protected]
Controller Akademie AG Zürich
24.10.2010: Beginn Studiengang für
Expertinnen/Experten in Rechnungs-
legung und Controlling (in 5 oder 3
Semestern),Zürich
27.10.2010: Beginn Controlling-Pra-
xisstudiuminsechsModulen(Dauer1
Semester),Zürich
28.10.2010: Beginn Studiengang
Projekt-Controlling in sechs Modulen
(Dauer1Semester),Zürich
27.+28.10.10:IFRSUpdate,Zürich
08.11.2010:10JahreControllerAka-
demie,Jubiläumsanlass,Zürich
17.01.2011: Zweiter Tag des Rech-
nungswesens,Zürich
Impressum
«rechnungswesen&controlling»,FachinformationendesSchweizerischenVerbandesderdipl.Expertenin
RechnungslegungundControllingundderInhaberdeseidg.FachausweisesimFinanz-undRechnungs-
wesenveb.ch
ErscheintvierteljährlichineinerAuflagevon9500Exemplaren
Redaktion:HerbertMattle,Präsident,Obfelden;DieterPfaff,Vizepräsident,Wettswil;MelittaBischofber-
ger,Geschäftsführerin
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,
Fax0433365033,[email protected],www.veb.ch
Layout,DruckundVersand:DruckzentrumAG,ZürichSüd,Rainstrasse3,8143Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum
DownloadzurVerfügung(www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften)
RechtlicherHinweis:Nachdruck(auchauszugsweise)nurmitausdrücklicherGenehmigungderRedaktion
gestattet.
Adressänderungen:BittemeldenSieMutationenderGeschäftsstelle.
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