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RA Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
3.12.2019
RECHT GOING UNDERGROUND
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE-MARKETING-MAßNAHMEN
Cookie-Banner
Wenn, dann richtig
#1
Cookie-Banner im Jahre
2011
Cookie-Banner im Jahre
2015
Cookie-Banner im Jahre
2019
Was soll ein Cookie-Banner eigentlich?
Rechtliche Vorgaben
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Cookie-Banner: Wenn, dann richtig
DSGVO VS. EPRIVACY
10
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
DSGVO ePrivacy-Richtlinie
Rechtsrahmen gilt in Deutschland unmittelbarePrivacy-Richtlinie ist in Deutschland nach überwiegender Meinung bisher nicht umgesetzt
Personenbezug Personenbezug erforderlich gilt unabhängig vom Personenbezug
Regulierung von Tracking
Ja, wenn personenbezogenNur, wenn Speicherung oder Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers
Regulierung von Cookies
nur im Zusammenhang mit bestimmtem Zweck
Ja
Opt-in-Pflicht?berechtigtes Interesse oderEinwilligung
Opt-in-Pflicht, außer unbedingt notwendige Cookies
Bußgeldrahmen in Deutschland
bis 20 Millionen Euro* unklar, allenfalls 50.000,- Euro
Was sagt der EuGH zu Cookies?
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Cookie-Banner: Wenn, dann richtig
KERNAUSSAGE: KEINE EINWILLIGUNG ÜBER VORBELEGTES HÄKCHEN
12
EuGH vom 1.10.2019, Az. C-673/17 (Planet49)
keine wirksame Einwilligung nach ePrivacy-Richtlinie i.V.m. der DSRL bzw. der DSGVO, wenn die Speicherung von Informationen mittels Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt werden soll
erforderlich ist ein echtes Opt-In!
gilt auch dann, wenn es sich nicht um personenbezogene Daten handelt
Betroffene müssen Einwilligung in voller Kenntnis der Sachlage erteilen. Also Vorabinformation über:
Funktionsdauer der Cookies
ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können
der Verantwortliche
Zweck der Verarbeitung
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
Was folgt daraus?
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Ausschließlich streng notwendige Cookies kommen ohne Einwilligung aus (z.B. Warenkorbfunktion)
Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde und eine Alternative ohne Cookies besteht (Kopplung ist unzulässig)
„Weitersurfen“ keine ausreichende Einwilligung
Klarer Hinweis erforderlich, der genau erkennen lässt, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden
Werden Daten an Dritte weitergegeben, müssen diese konkret benannt werden und einzeln bzw. nach Kategorien auswählbar sein
Vor Einwilligung des Nutzers dürfen keine Daten erhoben werden
Nur „lokal installierte Analysewerkzeuge“, die eine Datenweitergabe an Dritte ausschließen, sind ohne Einwilligung zulässig
Cookie-Banner: Wenn, dann richtig
MEINUNG DER DATENSCHUTZBEHÖRDEN: OHNE EINWILLIGUNG GEHT NICHTS
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
14
Varianten von Cookie-Bannern
Nein vs. Ja• Verweis in einzelne Kapitel der
DSI kritisch• „Nudging“ ist zulässig
„Lufthansa-Lösung“• Zulässiges Dark-Pattern
„Adidas-Lösung“
• „Ja“ vs. „Einstellungen vornehmen“
„Otto-Lösung“
• Einwilligung durch Weitersurfen?
Cookie-Banner, aber richtig…
E-Mail-Marketing
Ohne Einwilligung, schwierig, aber nicht unmöglich
#2
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
E-Mail-Marketing ohne Einwilligung
§ 7 UWG – DIE ZULÄSSIGKEITSAMPEL
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
Post Telefon Fax E-Mail
ausdrückliche Einwilligung
Abs. 2 Nr. 2 Abs. 2 Nr. 3
mutmaßliche Einwilligung
B2C B2B Abs. 2 Nr. 3
BestandskundenAbs. 2 Nr. 2
Abs. 2 Nr. 2
Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3
keine Äußerung Abs. 2 Nr. 2 Abs. 2 Nr. 3
erkennbarunerwünscht
Abs. 1 S. 2
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
E-Mail-Marketing ohne Einwilligung
WERBUNG AN BESTANDSKUNDEN NACH § 7 Abs. 3 UWG
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Nur für ähnliche Produkte werben
Opt-out-Möglichkeit anbieten
Widerspruchsbelehrung dokumentieren
Datenschutzerklärung anpassen
Abmeldungen sofort umsetzen
Beschwerden ernst nehmen und freundlich beantworten
E-Mail-Marketing ohne Einwilligung
BESTANDSKUNDENWERBUNG RICHTIG AUFSETZEN
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
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Event-Fotos
Der richtige Vorabhinweis
#3
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Recht am eigenen Bild, § 22 KUG
bei Erkennbarkeit Einwilligungserfordernis
Ausnahme: bloßes Beiwerk in Ordnung
Einwilligung
Lächeln in Kamera genügt als Einwilligung in die Fotoaufnahme
Betreten der Veranstaltungsräume in Kenntnis der Bildaufnahmen
Ausdrückliche Einwilligung (z.B. von Speakern)
Problem: spätere Verwertung
Vorabinformation
Augenmaß walten lassen
im Zweifel noch einmal fragen
Event-Fotos: Der richtige Vorabhinweis
RECHTE AM EIGENEN BILD
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Zusätzlich: Erhebung personenbezogener Daten
Verhältnis des KUG zur DSGVO bisher unklar
Anforderungen an eine Einwilligung sind bei der DSGVO höher
Aber Rechtfertigung mit berechtigten Interessen möglich
Voraussetzung: deutlicher Hinweis auf die Datenerhebung und Widerspruchsmöglichkeit
Vorabhinweis bei der Anmeldung oder Registrierung vor Ort
Event-Fotos: Der richtige Vorabhinweis
DSGVO
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
3 TRICKS FÜR ZULÄSSIGE ONLINE MARKETING MAßNAHMEN
Verantwortlicher (Unternehmen)
Verarbeitungszweck (Berichterstattung über das Event)
Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Möglichkeit der Ausübung)
etwaige Weitergabe an Dritte (z.B. Konzerngesellschaften, Social Media)
ggf. Datenschutzbeauftragter (Kontaktdaten)
Löschfristen
Belehrung über die Betroffenenrechte
alternativ: Hinweis (Link) auf die Datenschutzerklärung
Event-Fotos: Der richtige Vorabhinweis
MINDESTINHALT DES FOTOHINWEISES
Dr. Martin Schirmbacher | HÄRTING Rechtsanwälte | @mschirmbacher
3 Tipps…
Wird ein Cookie-Banner eingesetzt, sollte dieser eine Wahlmöglichkeit zulassen –man muss es dem Nutzer aber nicht einfacher machen, als nötig
In Kundenbeziehungen kann E-Mail-Marketing auch ohne Einwilligung zulässig sein: Spielräume nutzen!
Keine Angst vor der Verwendung von Event-Fotos auf der eigenen Website und Social Media: Deutlichen Hinweis nicht vergessen
HÄRTING RechtsanwälteChausseestraße 13, 10115 Berlin | Tel. +49 30 28 30 57 40 | Fax. +49 30 28 30 57 44
| www.haerting.de
Fachanwalt für IT-Recht
Dr. Martin Schirmbacher
www.online-marketing-recht.de
Online-Marketing-Recht-Seminare:http://bit.ly/OM-Recht-Seminar