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Gesundheitsamt Schweinfurt 1

Belehrung nach § 43 IFSG

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Belehrung nach § 43 IFSG. Besonders empfindliche Lebensmittel. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus. Eiprodukte. Besonders empfindliche Lebensmittel. - PowerPoint PPT Presentation

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Gesundheitsamt Schweinfurt 1

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• Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus

• Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis

• Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus

• Eiprodukte

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• Säuglings- und Kleinkindernahrung

•Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

• Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage

• Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

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•Auf saubere Arbeitskleidung ist zu achten!

•Während der Küchenarbeit Haar bedecken!

•Vor Arbeitsbeginn, vor jedem Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch Hände gründlich waschen!

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• Verletzungen an Händen und Unterarmen sind sachgerecht zu versorgen und mit wasserundurchlässigemMaterial abzudecken!

• Beim Niesen oder Husten vom Lebensmittel abwenden und Taschentuch vor Nase bzw. Mund halten!

• Rauchen ist im Lebensmittelbereich verboten!

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Akute infektiöse Gastroenteritis

Typhus oder Paratyphus

Virushepatitis A oder E

Infizierte Wunden oder sonstige Haut-krankheiten(Erreger übertragbar über Lebensmittel!)

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Salmonellen

Shigellen (Ruhrerreger)

EHEC-Bakterien

Choleravibrionen

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Informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber!

Suchen Sie einen Arzt auf!

Das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG giltsolange, wie Sie krankheitsverdächtig oderkrank sind bzw. Krankheitserreger aus-scheiden!

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Jeder Inhaber einer Bescheinigung übereine Erstbelehrung nach § 43 IfSG

Jeder Inhaber eines Gesundheitspassesnach § 17/18 Bundesseuchengesetz(erstmalig 2002)

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Der Arbeitgeber alle zwei Jahre und bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit

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Die Nachbelehrung muss dokumentiertwerden!

Ohne Nachbelehrung verliert die Beschei-nigung ihre Gültigkeit!

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Zur 1. Folie

Sie erreichen uns unter der Rufnummer09721/55-745

zu den üblichen Geschäftszeiten

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!Ihr Gesundheitsamt im Landratsamt Schweinfurt