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Belehrung nach § 43 IFSG. Besonders empfindliche Lebensmittel. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus. Eiprodukte. Besonders empfindliche Lebensmittel. - PowerPoint PPT Presentation
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Gesundheitsamt Schweinfurt 1
Gesundheitsamt Schweinfurt 2
• Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
• Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
• Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
• Eiprodukte
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• Säuglings- und Kleinkindernahrung
•Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
• Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
• Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
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•Auf saubere Arbeitskleidung ist zu achten!
•Während der Küchenarbeit Haar bedecken!
•Vor Arbeitsbeginn, vor jedem Arbeitsgang und nach jedem Toilettenbesuch Hände gründlich waschen!
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• Verletzungen an Händen und Unterarmen sind sachgerecht zu versorgen und mit wasserundurchlässigemMaterial abzudecken!
• Beim Niesen oder Husten vom Lebensmittel abwenden und Taschentuch vor Nase bzw. Mund halten!
• Rauchen ist im Lebensmittelbereich verboten!
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Akute infektiöse Gastroenteritis
Typhus oder Paratyphus
Virushepatitis A oder E
Infizierte Wunden oder sonstige Haut-krankheiten(Erreger übertragbar über Lebensmittel!)
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Salmonellen
Shigellen (Ruhrerreger)
EHEC-Bakterien
Choleravibrionen
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Informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber!
Suchen Sie einen Arzt auf!
Das Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG giltsolange, wie Sie krankheitsverdächtig oderkrank sind bzw. Krankheitserreger aus-scheiden!
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Jeder Inhaber einer Bescheinigung übereine Erstbelehrung nach § 43 IfSG
Jeder Inhaber eines Gesundheitspassesnach § 17/18 Bundesseuchengesetz(erstmalig 2002)
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Der Arbeitgeber alle zwei Jahre und bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit
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Die Nachbelehrung muss dokumentiertwerden!
Ohne Nachbelehrung verliert die Beschei-nigung ihre Gültigkeit!
Gesundheitsamt Schweinfurt 12
Zur 1. Folie
Sie erreichen uns unter der Rufnummer09721/55-745
zu den üblichen Geschäftszeiten
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!Ihr Gesundheitsamt im Landratsamt Schweinfurt