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Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung a. Aufgaben des Rechts b. Schweizer Gewalten c. Normhierarchie d. Wie entsteht eine Gesetz e. Aufbau der Rechtsordnung f. Rechtsquellen g. Objektives und subjektives Recht h. Allgemeine Rechtsgrundsätze i. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte j. Rechtsfähigkeit k. Handlungsfähigkeit l. Gesetzesvorschriften

Recht Sitte Sittlichkeit - kraettliconsulting.ch Rechtsgrundlagen Recht.pdf · Bezeichnet man die Rechtsordnung, d.h. die Summe aller geltenden Rechtsnormen. Als subjektives Recht

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Recht für Marketing- und Verkaufsleiter

1. Grundlagen der Rechtsordnung

a. Aufgaben des Rechts

b. Schweizer Gewalten

c. Normhierarchie

d. Wie entsteht eine Gesetz

e. Aufbau der Rechtsordnung

f. Rechtsquellen

g. Objektives und subjektives Recht

h. Allgemeine Rechtsgrundsätze

i. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

j. Rechtsfähigkeit

k. Handlungsfähigkeit

l. Gesetzesvorschriften

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Recht Sitte (Brauch, Anstand)

Sittlichkeit (Moral, Ethik, Religion)

Menschliches Verhalten

a. Aufgaben des Rechts

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b. Schweizer Gewalten

Legislative Exekutive

Judikative

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c. Normhierarchie

Volk Stände

Parlament Volk

Regierung Verwaltung

Richter Verwaltung

allgemein-abstrakt Individuell-konkret

Ausarbeitung eines Entwurfs durch die Expertenkommission

Rückweisung an den Bundesrat Beide Räte können Vorlagen zurückweisen oder ablehnen

Antrag an den Bundesrat

Antrag an das Parlament

Impulse geben

• Bürgerinnen und Bürger

• Interessensgruppen

• Parlamentsmitglieder, Bundesrat und Verwaltung

• Kantone

• Medien

Vernehmlassung

• Entwurf zur Stellungnahme an Kantone, Parteien, Verbände (=verwaltungsinterne Bearbeitung)

Behandlung im Bundesrat

• Bereinigung und Entscheid

Behandlung im Erstrat (z.B. Nationalrat)

• Vorberatende Kommission

• Beratung und Entscheid im Erstrat

Behandlung im Zweitrat (z.B. Ständerat)

• Vorberatende Kommission

• Beratung und Entscheid im Zweitrat

Schlussabstimmung

• Nationalrat

• Ständerat

Volksabstimmung

• Obligatorische Volksabstimmung (Verfassungsänderung)

• Fakultative Volksabstimmung (Gesetze)

Vorlage angenommen wenn

• Volk und Stände zustimmen

• Volk zustimmt Inkrafttreten

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d. Wie entsteht ein Gesetz

Differenzbereinigungs- verfahren

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e. Aufbau der Rechtsordnung (1)

Staat

Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen)

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e. Aufbau der Rechtsordnung (2) Rechtsordnung

Öffentliches Recht Privat- oder Zivilrecht

Staats- und Verfassungsrecht

Verwaltungsrecht

Strafrecht

Prozess- und Verfahrensrecht

Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz

etc.

Zivilgesetzbuch

1. Personenrecht (Art. 11-89) 2. Familienrecht (Ar. 90-456) 3. Erbrecht (Art. 457-640) 4. Sachenrecht (Art. 641-977) 5. Obligationenrecht

Obligationenrecht

1. Allg. Bestimmungen (Art. 1-183) 2. Einzelne Vertragsverhältnisse (Art. 184-551) 3. Handelsgesellschaften (Art. 552-927) 4. Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufm.

Buchführung (Art. 928-964) 5. Wertpapiere (Art. 965-1186)

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f. Rechtsquellen

Gesetztes Recht

• Verfassungsrecht

• Gesetzesrecht

• Verordnungsrecht

Richter-recht • Bewährte Lehre

• Überlieferung

Gewohn-heitsrecht

• Ortsbräuche

• Handelsbräuche

Rechtsquellen

K2

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g. Objektives und subjektives Recht

Objektives Recht Subjektives Recht

Absolutes Recht

Die absoluten Rechte richten sich gegen jedermann. Der Träger des Rechts kann gegen jedermann klagen, der sein Recht verletzt und verlangen, in Zukunft die Rechtsverletzung zu unterlassen.

Relatives Recht

Die relativen Rechte wirken nur gegenüber einer oder mehreren bestimmten Personen. Man spricht auch von obligatorischen oder persönlichen Rechten

Bezeichnet man die Rechtsordnung, d.h. die Summe aller geltenden Rechtsnormen.

Als subjektives Recht bezeichnet man den Anspruch, den jemand in einer konkreten Situation, gestützt auf das objektive Recht, für sich beanspruchen kann

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h. Allg. Rechtsgrundsätze

Art. 2 ZGB

Handel nach Treu und Glauben

Rechtsmissbrauchsverbot

Art. 8 ZGB

Die Beweislast

Art. 3 ZGB

Der gute Glaube wird vermutet

Bösgläubigkeit muss bewiesen werden

Allgemeine Rechtsgrundsätze

Wo keine Kläger, da kein Richter

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Rechtsunkenntnis schadet

Das jüngere Recht geht dem älteren Recht vor

Das spezielle Recht geht dem allgemeinen Recht vor

Das übergeordnete Recht geht dem untergeordneten Recht vor

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i. Rechtssubjekt und Rechtsobjekt

Rechtssubjekte

Sind natürliche oder juristische Personen, die im Rechtsleben als Träger von Rechten und Pflichten auftreten können.

Rechtsobjekte

Sind „Gegenstände“ über die ein Rechtssubjekt verfügen und für sich beanspruchen kann. Als Rechtsobjekte kommen körperliche Sachen, immaterielle Güter (z.B. Patente, Urheberrechte etc.) und Forderungen aller Art (Geldforderungen, Forderungen auf Arbeitsleistung etc.) in Frage.

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j. Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit

Natürliche Personen Art. 11 ZGB: Rechtsfähig ist jedermann Art. 31 Absatz 1 ZGB: Eine natürliche Person erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit dem Leben nach der vollendeten Geburt. Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod.

Juristische Personen körperlich organisierte Personen-verbindungen Fähig alle Rechte und Pflichten einzugehen, welche nicht die natürlich Eigenschaft des Menschen als Voraussetzung haben. Erlangt die Rechtsfähigkeit in der Regel mittels Eintrag ins HR Rechtsfähigkeit erlöscht mit der Löschung des Eintrages

K2

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k. Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit

Juristische Personen Art. 54 ZGB: Handlungsfähig sobald Organe bestellt sind

Natürliche Personen Art. 13 ZGB: voll handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig ist. Mündigkeit Art. 14 ZGB: Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Urteilsfähigkeit Art. 16 ZGB: Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

K2

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l. Gesetzesvorschriften

K2

Zwingendes Recht Ergänzendes Recht

unabänderliche Vorschriften Können durch Abrede verändert werden