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© 2015 Bezirksschülervertretung der Stadt Krefeld 1 Rechte und Aufgaben der Schülervertretung

Rechte und Aufgaben der Schülervertretung

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Rechte und Aufgaben

der Schülervertretung

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Das Handbuch

für alle Schülervertreter*innen

im Bezirk Krefeld

Textausgabe

Stand: Oktober 2015

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Impressum

Herausgeber: Bezirksschülervertretung der Stadt Krefeld, Referat Basisarbeit

Redaktion: Frederic Koch

Fotos: Titel Photodune

Stand: November 2015

© Bezirksschülervertretung der Stadt Krefeld

Alle Rechte vorbehalten.

Diese Publikation wird von der Bezirksschülervertretung Krefeld im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit

von anderen Organisationen ist unzulässig.

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Die Bezirksschülervertretung Krefeld

Arbeitsformen der Schülervertretung

Rechte der Schülervertretung

Schülervertreter*innen in Gremien

Struktur der Schülervertretung

Inhalt

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Die Bezirksschülervertretung Krefeld

Allgemeine Struktur der BSV

Die Bezirksschülervertretung Krefeld ist

seit 2009 die Interessenvertretung aller

Krefelder Schüler*innen. Wir vertreten

Eure Interessen vor allen kommunalen

Institutionen, wie dem Rat der Stadt

Krefeld und der Schulverwaltung und

anderen kommunalen Organisationen.

Das oberste beschließende Organ der

Bezirksschülervertretung Krefeld ist die

Bezirksdelegiertenkonerenz (BDK).

Diese setzt sich aus den Bezirks-

delegierten (1 Delegierte*r auf 250

Schüler*innen) aller Krefelder Schüler-

vertretungen zusammen. Die BDK ist

das oberste beschließende Organ der

BSV Krefeld und wählt das Präsidium

und den Bezirksvorstand.

Das Präsidium besteht aus einer/einem

Bezirks-schülersprecher*in und zwei

Vize-Bezirks-schülersprecher*innen. Das

Präsidium ist u.a. für die

Geschäftsführung und die Verwaltung

der finanziellen Mittel etc. ver-

antwortlich.

Der Bezirksvorstand setzt sich aus den

Mitgliedern des Präsidiums und bis zu

sieben weiteren Mitgliedern des

Bezirksvorstandes zusammen. Der

Bezirksvorstand vertritt die BSV in der

Öffentlichkeit und organisiert Projekte

etc., die im Arbeitsprogramm festgelegt

werden.

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Grundlegende Ziele/Zweck der BSV

Der Zweck der Bezirksschülervertretung

Krefeld ist in der Satzung geregelt. Dort

heißt es:

Zweck der Bezirksschüler-vertretung

Krefeld ist die Förderung,

Wahrnehmung und Vertretung der

politischen, sozialen, fachlichen,

kulturellen und materiellen

Interessen der Schüler*innen im

Bezirk Krefeld.

Zweck ist es weiterhin, die

Schüler*innenvertretungen im

Bezirk Krefeld als Bezirksverband

zusammenzuschließen und zur

Information, Unterstützung und

engerer Zusammenarbeit dieser

beizutragen.

Ein weiterer Zweck ist es, zur politischen

Bildung der Schüler*innen beizutragen,

Schüler*innen Mög-lichkeiten zu bieten,

sich selbst zu organisieren und sich

auch ohne die Mitgliedschaft in einer

Partei politisch engagieren zu können.

Die Schüler*innen sollen zu selbst-

bewussten und kritischen Persönlich-

keiten wachsen und lernen ihre

Interessen zu formulieren und

durchzusetzen.

Weiterhin ist es Zweck des Vereines die

Stärkung und Unterstützung der

Schüler*innenvertretungen. Dadurch

fördert er

- die Erziehung der Schüler*innen zu

Demokratie, eigenverantwortlichem

Handeln und Verantwortungs-

übernahme

- die Beteiligung junger Menschen an

der Entwicklung und Gestaltung

ihrer Schule.

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- die Fähigkeit junger Menschen,

ihre Interessen gegenüber Politik

und Öffentlichkeit zu vertreten.

- die Verwirklichung der Menschen-

rechte, insbesondere der UN-

Kinderrechtskonvention

Bisherige Projekte der BSV

Die BSV hat seit 2009 schon viele

Projekte realisiert. Darunter waren

unter anderem Podiumsdiskussionen

im CinemaxX zu Landtags-wahlen oder

die alljährlich stattfindenden, bezirks-

weiten Nikolaus- und Valentins-

aktionen.

Beteiligungsmöglichkeiten in der BSV

Innerhalb der BSV gibt es viele

Beteiligungsmöglichkeiten, auch wenn

ihr nicht gewählt worden seid. Ein erster

Schritt wäre, zu der nächsten

Bezirksdelegiertenkonferenz oder

Bezirksvorstandssitzung zu kommen.

Wir freuen uns immer über motivierte

und engagierte Helfer*innen, die uns bei

unseren Projekten unterstützen wollen.

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Arbeitsformen der Schülervertretung

Die Arbeit einer Schülervertretung

besteht keinesfalls nur in der

Organisation einer Party, sondern zu

einem sehr großen Teil aus Politischer

Arbeit.

Interessenvertretung

Eine der wichtigsten Aufgabenbereiche

der Schülervertretung besteht in der

Interessenvertretung der Schüler*innen

gegenüber der Lehrerschaft, der

Elternschaft und der Öffentlichkeit.

Dabei müssen die Schüler-

vertreter*innen ihre eigenen Interessen

jedoch zurückstellen und dürfen nur im

Interesse der Schülerschaft handeln.

Gremienarbeit

Ein sehr wichtiger Teil der Arbeit der

Schülervertretung ist die Gremienarbeit,

also die Arbeit in der Schulkonferenz,

den Fachkonferenzen etc. und der

aktiven Mitarbeit sowie die Interessens-

vertretung dort. Dies kann durch das

Stellen von Anträgen an das jeweilige

Organ, das aktive Einbringen in die

Diskussionen etc. geschehen.

Projektarbeit

Zur Arbeit der Schülervertretung gehört

jedoch nicht ausschließlich aus

politischer Arbeit, sondern auch ein

großer Teil Projektarbeit. Schüler-

vertretungen können z.B. Podiums-

diskussionen, die Nikolaus- bzw.

Valentinsaktionen oder eine Projekt-

woche in der Schule und noch viele

weitere Projekte organisieren.

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Rechte der Schülervertretung

Schülervertretungen haben viel mehr

Rechte, als immer angenommen wird.

Von diesen Rechten wissen nur leider

die wenigsten etwas. Daher hat es sich

die Bezirksschülervertretung Krefeld zur

Aufgaben genommen, über diese

Rechte aufzuklären.

Die meisten dieser Rechte stehen im

sogenannten „SV-Erlass“. Dieser ist in

der BASS („Bereinigte Amtssammlung

der Schulvorschriften Nordrhein-

Westfalen“) zu finden. Teilweise sind

aber auch einige im nordrhein-

westfälischen Schulgesetz zu finden.

Beschwerderecht

Schülervertretungen haben in NRW das

Recht, bei der Schulleitung Beschwerde

einzureichen. Diese Beschwerde muss

von der Schulleitung beantwortet und

begründet werden.

Informationsrecht

Des Weiteren müssen Schüler-

vertretungen über alle für sie oder die

Schüler*innen relevante Informationen

informiert werden und dürfen jederzeit

Einblick in relevante Dokumente

nehmen.

Anregungsrecht

Außerdem dürfen Schülervertretungen

jederzeit ihre Wünsche und Anregungen

der Schulleitung sowie der Lehrer- und

Elternschaft übermitteln.

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Weitere Rechte der SVen:

Veranstaltungen der Schüler-

vertretung können von der

Schulleitung nur verboten werden,

wenn Gefahr für Leib und Leben

besteht.

Die Schulleitung muss der

Schülervertretung Zugriff auf alle

relevanten Gesetze und

Vorschriften gewähren und sie

über alle, für die SV relevanten,

Änderungen informieren.

Schülervertretungen sind

berechtigt, die Infrastruktur, wie

z.B. Räume, Telefon, Kopierer etc.)

zu nutzen.

Schülervertreter*innen werden für

alle Aktivitäten und Ver-

anstaltungen der Schüler-

vertretung freigestellt und

beurlaubt. Der ausfallende

Unterricht darf auch nicht als

Fehlstunde auf dem Zeugnis

angerechnet werden.

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Schülervertreter*innen in Gremien

Schulkonferenz

Der Anteil der jeweiligen Gruppen

(Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) ist

bei jeder Schulform unterschiedlich:

Schüler*innen : Lehrer*innen : Eltern

An Schulen der Primarstufe (u.a.

Grundschulen): 0 : 1 : 1

An Schulen der Sekundarstufe I bzw.

Sekundarstufe I + II: 1 : 1 : 1

An Schulen der Sekundarstufe II:

2 : 3 : 1

An Berufskollegs: 1 : 1 : 0

Die Mitgliederzahl der Schulkonferenz

bemisst sich nach der Anzahl der

Schüler*innen. Die Schulkonferenz kann

aber mit einer 2/3 Mehrheit beschließen,

die Mitgliederzahl zu erhöhen.

Ab 200 Schüler*innen: 6 Mitglieder

Ab 500 Schüler*innen: 12 Mitglieder

Mehr als 500 Schüler*innen: 18

Mitglieder

Fachkonferenzen

An den Sitzungen der Fachkonferenzen

können jeweils zwei Schüler-

vertreter*innen mit beratender Stimme

teilnehmen.

Schulpflegschaft

Der Schülerrat wählt zwei beratende

Mitglieder und zwei Stellvertreter*innen

für die Schulpflegschaft.

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Struktur der Schülervertretung

Schülerrat

Das oberste beschließende und

wählende Organ der Schülervertretung

ist der Schülerrat. Er setzt sich aus den

Klassen- bzw. Stufensprecher*innen

und deren Stellvertreter*innen

zusammen. Am Anfang des Schuljahres

wählt der Schülerrat aus seiner Mitte

eine*n Vorsitzende*n (Schüler-

sprecher*in) und bis zu drei

Stellvertreter*innen. Der Schülerrat

kann sich mit allen schulrelevanten

Themen befassen und Stellungnahmen

etc. beschließen.

Klassen- bzw. Stufensprecher*innen

Jede Klasse bzw. Stufe wählt zu Beginn

des Schuljahres ihre Sprecher*innen.

Diese vertreten die Interessen der

einzelnen Klasse/Stufe, vermitteln

zwischen Schüler*innen und

Lehrer*innen und repräsentieren ihre

Klasse/Stufe im Schülerrat.

Weitere Organe

Die Schülervertretung kann weitere

Organe, wie z.B. ein SV-Team oder einen

Finanzausschuss bilden. Die

Zusammensetzung und die Aufgaben

sollten dann in der Satzung der

Schülervertretung geregelt weden, damit

diese auch rechtlich gültig und bindend

sind.

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Schulsprecher*in

Die/Der Schulsprecher*in ist die/der

oberste Repräsentant*in der gesamten

Schülerschaft vor Schulleitung, Lehrer-

schaft etc. Außerdem sitzt sie/er dem

Schülerrat vor und setzt dessen

Beschlüsse um.

Bezirksdelegation

Die Bezirksdelegierten vertreten die

Interessen der Schülerschaft auf den

Bezirksdelegierten-konferenzen (BDK)

der BSV Krefeld. Pro 250 angefangene

Schüler*innn wird ein*e Bezirks-

delegierte*r gewählt.

Delegierte*r zum Jugendbeirat

Jede Schule und jede Jugendeinrichtung

wählt eine*n Delegierte*n zum

Jugendbeirat der Stadt Krefeld. Der

Jugendbeirat vertritt die Interessen der

Kinder- und Jugendlichen vor dem Rat

der Stadt Krefeld und dem

Jugendhilfeausschuss.

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