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Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention
RA Michael Röckenwww.ra-roecken.de
Inhalt
Woher kommt das Interesse an der Vereinsarbeit?
Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?– Aufnahmeverfahren– Ausschlussverfahren und Überprüfung
Satzungsänderung
Interesse von Extremisten an Vereinsarbeit
Akzeptanz Potential an
– Anhängern – Nachwuchs „Jugendarbeit“– knapp 600.000 e. V. und zahlreiche nicht
eingetragene Vereine
Wie vermeide ich rechtsextreme Mitglieder?
Verweigerung der Aufnahme
Satzungsregelung entscheidend!– Beitrittserklärung
i. d. R. ist hier die reine Erklärung des neuen Mitgliedes ausreichend
(eher selten)
– Aufnahmeantrag (empfehlenswert) Hier muss das zuständige Organ entscheiden! Es sind die vorgeschriebenen Formalien zu beachten
Ihre Satzungsregelung?
Gibt es eine Satzungsregelung?
Gibt es eine Vereinsobservanz?
Wird das dortige Verfahren eingehalten?
Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?
Gesetzliche Vorgaben:– § 58 BGB:
Die Satzung soll eine Bestimmung über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten.
– § 52 AO:
Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern
=> Gemeinnützigkeit!!
Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?
Zuständigkeit klar regeln (i. d. R. Vorstand) Formalien klar regeln
– Sitzung Frist, Form, Einladung
– Beschlussfassung Beschlussfähigkeit, Protokollierung Begründung
Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?
Vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung? gegen den ablehnenden Beschluss kann ein
vereinsinternes Rechtsmittel geschaffen werden Zuständigkeit:
„nächsthöheres“ Organ:
Ausschuss => Vorstand
Vorstand => Mitgliederversammlung Formalien (Form und Frist) regeln Nicht empfehlenswert
Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?
Aufnahmezwang Grundsätzlich besteht ein Aufnahmezwang nicht. AGG? (-) Ein Aufnahmezwang ist rechtlich nur
ausnahmsweise gegeben (Monopolverein) Ein Aufnahmezwang kann sich auch aus der
Satzung ergeben („… ist aufzunehmen, wenn..“)
Wie sollte eine Satzungsregelung aussehen?
Der Verein kann Aufnahmevoraussetzungen schaffen „Positivklauseln“ „Negativklauseln“
(Unvereinbarkeit der Vereinsmitgliedschaft mit einer Mitgliedschaft zu einer Organisation oder Partei)
Bsp.: Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verein ist die Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien und Organisationen wie der NPD oder DVU
Fehlerhafte Aufnahme
Mitglied wird aufgenommen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen Die Aufnahme ist wirksam! Ggf. kann die Anfechtung durch den Verein
erklärt werden Es kann auch ein Ausschlussverfahren in
Betracht kommen.
Ausschlussverfahren
Ausschlussverfahren
Wenn sich erst nach dem Eintritt in den Verein herausstellt, dass das Mitglied rechtsextremes Gedankengut pflegt, stellt sich die Frage des Ausschlusses.
=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?
Ausschlussverfahren
Satzungsregelung:
Keine Regelung
Allgemeine Regelung
Spezielle Unvereinbarkeitsbestimmung
Ausschlussverfahren
Keine Satzungsregelung?=> Nach § 314 BGB ist eine Kündigung nur aus
wichtigem Grund möglich: Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn
dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht
zugemutet werden kann.
Ausschlussverfahren
„Wichtiger Grund“ Die bloße Mitgliedschaft in einer
entsprechenden Organisation (NPD, DVU u. ä.) wird für sich allein genommen keinen „wichtigen Grund“ geben.
Das Verhalten des jeweiligen Mitgliedes muss in den Verein hineinwirken.
Ausschlussverfahren
Satzungsregelung– Allgemeine Regelung
(„kann aus wichtigem Grund die Mitgliedschaft beendet werden“, „wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat“…)
– Unvereinbarkeitsbestimmung(„bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteinen und Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU“)
Ausschlussverfahren
Allgemeine Regelung genaue und sorgfältige Prüfung erforderlich, ob
das „Verhalten“ des Mitglieds die Voraussetzungen erfüllt.
Dokumentation für ggf. spätere Rechtsstreitigkeiten
Ausschlussverfahren
Verfahrensablauf
Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses ist das Verfahren!
=> Wie ist das in Ihrer Satzung geregelt?
Ausschlussverfahren
Zuständigkeit– i. d. R. Vorstand
!! Wenn ein Vorstandsmitglied ausgeschlossen werden soll!!– Mitgliederversammlung (nicht empfehlenswert)
Verfahren– Antragserfordernis?– Zeitnahe Entscheidung!– Rechtliches Gehör!!– Beschlussfassung
Frist- und formgerechte Einladung Beschlussfähigkeit Protokollierung
– Mitteilung an das Mitglied
Ausschlussverfahren
Rechtsmittel– Interne– Externe
Interne „Instanzen“– Mitgliederversammlung– Ehrenrat– Schlichtungsausschuss– (…)– Ihre Satzungsregelung?
Ausschlussverfahren
Interne „Instanzen“– Formalien beachten!
Antragsfristen, Antragsform, Vertretung durch Rechtsanwalt? Ruhen der Rechte während des Verfahrens? (ggf. Formalien schaffen oder konkretisieren) „Ehren- oder Schiedsordnung“ vorhanden?
Ausschlussverfahren
Externe Überprüfung durch ein Gericht– Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen
werden.– Das Mitglied muss eine Feststellungsklage
erheben
(„es wird festgestellt, dass der Beschluss des XY nichtig ist“)
– Zuständigkeit: Amtsgericht am Sitz des Vereins
Ausschlussverfahren
Externe Überprüfung durch ein Gericht– Prüfungsmaßstab:
Besteht eine Satzungsgrundlage und sind deren Voraussetzungen eingehalten worden?
Ist der Ausschluss grob unbillig?
Ist der Ausschluss willkürlich?
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Satzungsänderung
Satzungsänderung
Gesetzliche Regelung: § 33 BGB- Zuständigkeit
=> grundsätzlich MV=> Nach § 40 BGB kann die Satzung
abweichen– Erforderliche Mehrheiten
=> ¾ Mehrheit erforderlich
=> Nach § 40 BGB kann die Satzung abweichende Mehrheitsverhältnisse vorsehen
Satzungsänderung
VerfahrenFormalien beachten!
Anmeldung zum Vereinsregister=> Öffentliche Beglaubigung erforderlich=> Konstitutive Wirkung der Eintragung=> ggf. vorherige Abstimmung mit der Finanzverwaltung
Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit und Mitarbeit!
Noch Fragen?
RA Michael Röcken
Thomas-Mann-Straße 62
53111 Bonn
Tel.: 02 28 – 96 39 98 94
Fax: 02 28 – 96 39 98 95
Mail: [email protected]
Web: www.ra-roecken.de