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Verbleibender vermietbarer Altbestand steht der Annahme eines Neubaus entgegen
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Verbleibender vermietbarer Altbestand steht der Annahme eines Neubaus entgegen
Der OGH (1 Ob 194/11b) hat sich erneut mit den Kriterien des Neubaubegriffs für den Teilausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG befasst. Dabei hat er in Erinnerung gerufen, dass
grundsätzlich nur die Neuerrichtung eines gesamten Gebäudes (und nicht etwa nur eines Gebäudeteil) zu dieser Teilausnahme führt.