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1 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Oderstraße 65 14513 Teltow 5 Anhang 2 Umweltbericht

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Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Oderstraße 65 14513 Teltow

5 Anhang 2

Umweltbericht

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Inhalt

0 Aufgabe der Umweltprüfung 3

1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans sowie Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und

Programmen 3

2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von Bedeutung sind 4

3 Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustand und dessen voraussichtliche Entwicklung bei

Nichtdurchführung des Regionalplans 8

4 Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 11

5 Für den Regionalplan relevante Umweltprobleme mit besonderer Berücksichtigung von Gebieten

mit europäischem Schutzstatus 11

6 Schutzziele der Natura-2000-Gebiete und deren Berücksichtigung bei der Planung (FFH-

Verträglichkeitsvorprüfung) 72

7 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen des Planes auf Schutzgüter und geprüfte

Alternativen 16

8 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer

Umweltauswirkungen 72

9 Aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen 80

10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung 80

11 Nichttechnische Zusammenfassung 81

Abkürzungsverzeichnis 82

Literaturverzeichnis 83

Tabellenverzeichnis 84

Anlagen 85

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0 Aufgabe der Umweltprüfung

Gemäß der Gesetze §§ 9 – 11 ROG und § 2a Abs. 1 RegBkPlG ist bei der Aufstellung, Änderung und

Fortschreibung eines Regionalplans eine Strategische Umweltprüfung (SUP) im Sinne der EU-Richtlinie

2001/42/EG durchzuführen. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung sollen die voraussichtlich

erheblichen Auswirkungen der Umsetzung eines Regionalplans auf die Umwelt sowie in Betracht kommende

Planungsalternativen ausgehend von den Zielen des Regionalplans angemessen ermittelt, beschrieben, bewertet

und in einem Umweltbericht niedergelegt werden. Die SUP stellt einen unselbstständigen Teil des behördlichen

Verfahrens zur Aufstellung des Regionalplans 2020 dar und wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft

Havelland-Fläming eigenständig durchgeführt. Im Oktober 2011 wurde in Vorbereitung auf die SUP das

Scoping-Verfahren eingeleitet. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde der Detaillierungsgrad der SUP bestimmt.

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissenstand und allgemein anerkannten

Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Regionalplans angemessener Weise verlangt werden

kann. Nicht geboten erscheint in diesem Zusammenhang der Erstellung von Gutachten zur Erweiterung des

gegenwärtigen Wissenstandes. Die Gliederung des Umweltberichtet orientiert sich nach Anlage 1 zu § 9

Abs. 1 ROG. Damit wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben im Umweltbericht enthalten sind.

Letztendlich dient der Umweltbericht der besseren und nachvollziehbareren Dokumentation, inwieweit die

Umweltbelange, die im Planaufstellungsverfahren für Regionalpläne zu berücksichtigen sind, bei den

regionalplanerischen Festlegungen zur Erstellung des Regionalplans 2020 in Abwägung eingestellt wurden.

1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans sowie Beziehungen zu anderen

relevanten Plänen und Programmen

1.1 Inhalte und Zielsetzung des Regionalplans

Der vorliegende Regionalplan stellt als überörtliche, überfachliche und zusammenfassende räumliche

Gesamtplanung die Planungsziele für die Region Havelland-Fläming in Text und Karte (Maßstab 1:100.000)

dar. Durch den Regionalplan 2020 werden übergeordnete landesplanerische Ziele regional differenziert und

ausgestaltet sowie die Ziele und Belange der kommunalen Bauleitplanung in die Entwicklung der überörtlichen

Ordnung der Region eingefügt. Somit wird durch Inhalt des Regionalplanes dem Bedürfnis und Erfordernis nach

überörtlicher, räumlicher und sachlicher Ordnung und Entwicklung Rechnung getragen. Zugleich sind im

Regionalplan raumbedeutsame Maßnahmen der Fachplanungen nach den Erfordernissen der

Regionalentwicklung abzuwägen und zu integrieren.

Der Regionalplan 2020 trifft primär Regelungen zur:

1. Siedlungsstruktur und Daseinsvorsorge (Allgemeine Siedlungsflächen, Daseinsvorsorge, Standorte für die gewerbliche Entwicklung)

2. Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Windenergienutzung, Sicherung oberflächennaher Rohstoffe).

Die Region Havelland-Fläming verfügt über ihre Lage im Metropolraum Berlin-Brandenburg über günstige

Entwicklungsbedingungen und hat in den letzten 20 Jahren planerische Vorkehrungen für umfangreiche Neubau-

und Umstrukturierungsprojekte getroffen. Diese Potenziale konnten bislang nur teilweise mit Leben gefüllt

werden, so dass die Zielsetzung des Regionalplans 2020 vorrangig in der Sicherung und Gestaltung besonders

geeigneter Standbereiche liegt. Nach den aktuellen Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung im

Planungshorizont bis zum Jahr 2020 wird nur in den Berlin nahen Gemeinden und Städten mit stabilen, teilweise

auch leicht steigenden, Bevölkerungszahlen zu rechnen sein. In den Berlin fernen Regionen ist hingegen von

einem Bevölkerungsrückgang auszugehen. Insgesamt steht in allen Regionsteilen eine massive Änderung der

Altersstruktur bevor: Einer abnehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen steht eine deutliche Zunahme von

älteren Menschen gegenüber.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in der Region Havelland-Fläming handelnder Akteure, die sich den

Herausforderungen des demographischen Wandels stellen. Zudem muss die Neuversieglung von Böden begrenzt

sowie energiesparende und CO²-ärmere Energiekonzepte in der Region entwickelt und umgesetzt werden. Der

Regionalplan 2020 verfolgt dabei die Absicht, bei veränderter Nachfrage, besonders geeignete, regional

bedeutsame Sieldungsflächen und Standorte für Wohnen, Arbeiten sowie für die Daseinsvorsorge auszuweisen.

Darüber hinaus werden geeignete Standorte für die Gewinnung von Strom aus Windenergie als eine regional

bedeutende Form der regenerativen Energiegewinnung, sowie für die Sicherung von bedeutsamen

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oberflächennahen Rohstoffabbaugebieten bestimmt. Zu dem trifft der Regionalplan Vorkehrungen zur Sicherung

sowie Entwicklung hochwertiger Landschaftsteile und eines funktionsfähigen Freiraumverbundes.

1.2 Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und Programmen

Der Regionalplan 2020 baut auf das Landesentwicklungsprogramm 2007 der Länder Berlin und Brandenburg

(LEPro) sowie auf den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 auf und

ergänzt die dort getroffenen Regelungen vorrangig um thematische Flächenkulissen. Der LEP B-B konkretisiert

als überörtlichen und zusammenfassenden Planung die Grundsatzfestlegungen des LEPro.

Darüber hinaus berücksichtigt der Regionalplan das Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg aus dem

Jahr 2000, die Landschaftsrahmenpläne der Landkreise sowie die kommunale Bauleitplanung. Inhaltlich setzt

der Regionalplan einen qualitativen Entwicklungsrahmen, insbesondere für die kommunale Bauleitplanung,

ohne quantitative Vorgaben zu treffen.

2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von

Bedeutung sind

2.1 Geltende Ziele des Umweltschutzes

Als Ziele des Umweltschutzes werden sämtliche Zielvorgaben definiert, die auf die Sicherung oder

Verbesserung des Zustands der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut

das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben bzw. Aussagen zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen

treffen. Die maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes werden durch das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG),

durch das Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG), durch die landesplanerischen

Raumordnungsprogramme/-pläne LEPro und LEP B-B sowie durch weitere Bundes- und Landesgesetze

bestimmt.

Die Umweltprüfung wendet bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an. Die primären Ziele des

Umweltschutzes sind bei der Festlegung von besonderen Umweltmerkmalen im Sinne von

Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Durch

ihre konkrete Verortung im Kontext der Einzelprüfung werden sie so zu einem regionalisierten

Bewertungsmaßstab. Weiterhin bieten sie eine Beurteilungsgrundlage zur präventiven Vermeidung und

Reduzierung von Beeinträchtigungen in der Planung.

Tabelle 1: Primäre Umweltziele mit regionalplanerischer Relevanz

Schutzgut Umweltziele Quelle

Mensch Schutz des Menschen vor schädlichen

Immissionen und Lärm

§ 2 ROG, § 2 BBodSchG, § 1

BImSchG, § 1 LImSchG

Dauerhafte Sicherung von Eigenart und

Schönheit sowie Erholungswert von Natur und

Landschaft unter Vermeidung von

Beeinträchtigungen

§ 2 ROG, § 1 BNatSchG,

§ 1 BgbNatSchG

Boden Erhalt und Sicherung der natürlichen

Bodenfunktionen, Schutz vor nachteiligen

Einwirkungen und soweit erforderlich

Wiederherstellung

§ 2 ROG, § 1 BBodSchG, § 1

BNatSchG, § 2 BgbNatSchG

Wasser Schutz, Pflege sowie gegebenenfalls

Wiederherstellung von Leistungs- und

Funktionsfähigkeit von Gewässern

§ 2 ROG, § 1 BNatSchG, § 1a

WHG, § 1 BbgNatSchG,

§ 1 BbgWG

Klima/Luft Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie

Verbesserungen des Klimas, insbesondere

Reinhaltung der Luft

§ 2 ROG, § 2 BNatSchG,

§ 1 BgbNatSchG, LEP B-B

Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung

klimatisch bedeutender Gebiete

§ 2 ROG, § 2 BNatSchG

Landschaft Schutz, Pflege und Entwicklung und soweit

erforderlich mögliche und angemessene

Wiederherstellung von Natur und Landschaft

§ 2 ROG, §§ 1, 2 BNatSchG, § 1

BgbNatSchG

Zerschneidung und Verbrauch von Landschaft § 2 BNatSchG, § 1 BgbNatSchG, §

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Schutzgut Umweltziele Quelle

ist so gering wie möglich zu halten 6 LEPro

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

Schutz, Pflege, Entwicklung und dauerhafte

Sicherung der Tier und Pflanzenwelt

einschließlich ihrer Lebensstätten und

Lebensräume

§ 1 BNatSchG

Erhalt und Entwicklung der biologischen

Vielfalt

§ 2 BNatSchG

Erhalt von Gebieten mit besonderer Bedeutung

für den Arten- und Biotopschutz, einschließlich

ihrer Lebensstätten und Lebensräume

FFH-, Vogelschutzrichtlinien

(92/43/EWG, 79/409/EWG)

Kultur- und

Sachgüter

Schutz und Wahrung von Kulturlandschaften

und Teilen der Kulturlandschaft

§ 2 ROG, § 2 BNatSchG,

§ 2 BgbNatSchG, § 4 LEPro, LEP

B-B

Schutz, Erhalt und Pflege von Denkmalen § 1 BgbDSchG

2.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Mit dem Begriff der Wechselwirkungen wird eine ganzheitliche Betrachtung der Umwelt verbunden, die einer

ökosystemaren Sichtweise entspricht und die funktionale Verknüpfung der einzelnen Umweltmedien zum Inhalt

hat. Aus Sicht des Bundesnaturschutzgesetzes trägt die durch das UVPG festgeschriebene Betrachtung der

Wechselbeziehung dazu bei, die materiellen Wirkungszusammenhänge der einzelnen Umweltschutzgüter

untereinander zu betrachten. Überdies findet dadurch eine Betrachtung des Zusammenwirkens der Schutzgüter

bei der Wahrnehmung der Umwelt sowie im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeit der Umwelt in der

Zukunft statt. Die vielfältigen Verflechtungen der Schutzgüter untereinander sollen in der nachfolgenden Tabelle

an einigen Beispielen dargestellt werden (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Schutzgut Wechselwirkungen

Mensch Gesundheit wird beeinflusst durch klimatische und lufthygienische Bedingungen

(Luftqualität)

Landschaft als Erholungsraum

(Grund-) Wasser als Brauchwasser und zur Trinkwasserversorgung

Kultur- und Sachgüter tragen zur Schönheit und Erholungswert des Lebensumfeldes bei

Boden Verdichtung durch anthropogene Einflüsse

Flora, Fauna, Wasser, Klima bedeutende Einflussfaktoren der Bodengenese

Archivböden als bedeutende Sachwerte bzw. als kulturelles Erbe

Standort für Pflanzengesellschaften, Vegetation als Erosionsschutz,

Lebensraum für Bodentiere

Wasser Gefährdung durch Verschmutzung des Menschen (Stoffeinträge)

Vegetation und Boden als Wasserspeicher und (Grund-) Wasserfilter

Einfluss von Klima/Luft auf die Grundwasserneubildung

Oberflächengewässer als Lebensraum für Flora und Fauna

Klima/Luft Anthropogene Belastungen

Einfluss von Vegetationsflächen auf Kalt- und Frischluftentstehung und Mikroklima

Beeinflussung der Verdunstungsrate

Einflussnahme der Landschaft auf das Mikroklima

Landschaft Veränderungen der Eigenart durch anthropogene Einflüsse (Neubaustrukturen bzw.

Nutzungsänderungen)

Vegetation, Artenreichtum, Oberflächengewässer sowie Kulturgüter als

landschaftsbildende Elemente

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

Störung und Veränderung von Arten durch anthropogene Einflüsse

Abhängigkeit der Flora von abiotischen Standortfaktoren

Abhängigkeit der Fauna von biotischen und abiotischen Standortfaktoren

Kultur- und

Sachgüter

Substanzschädigung sowohl durch den Menschen, Flora/Fauna als auch Luftqualität

Bedeutung für das Landschaftsbild und Erholungsfunktion

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2.3 Art und Weise, wie die Umweltziele bei der Ausarbeitung des

Regionalplans berücksichtigt wurden

Zur Umsetzung und Sicherung der Umweltziele wurden im Planaufstellungsverfahren Ausschluss- und

Restriktionskriterien festgelegt und bei der Ermittlung und Abgrenzung von Eignungs-, Vorrang- und

Vorbehaltsgebieten angewandt.

Nachfolgend werden die Ausschluss- und Restriktionskriterien, welche bei der Ausweisung von

Eignungsgebieten für die Windenergienutzung sowie von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung

und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe angewandt wurden, tabellarisch vorgestellt.

Tabelle 3: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von

empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten

Umweltziel Abgrenzungskriterien

Landschaft

Schutz, Pflege und Entwicklung und

soweit erforderlich mögliche und

angemessene Wiederherstellung von

Natur und Landschaft

Eindeutige räumliche Zugehörigkeit zu den Landschaftseinheiten

der Region aufgrund entsprechend ausgeprägter

Landschaftsmerkmale*

Besondere Empfindlichkeit des Teilraumes gegenüber

Entstellungen**

Fehlender Schutz vor großflächiger Überformung durch

übergeordnete Planungsinstrumente und Rechtverordnungen bei

erkennbaren Risiko der Überformung

Zerschneidung und Verbrauch von

Landschaft ist so gering wie möglich

zu halten

Vorbelastung und Zersiedlungsgrad

Kultur- und Sachgüter

Schutz und Wahrung von

Kulturlandschaften und Teilen der

Kulturlandschaft

Hohe Dichte von auch flächigen Kulturdenkmalen einer historischen

Landnutzung

* Ergänzungen:

a) bei Tallandschaften: unmittelbarer Gewässerbezug (Ufer, Nebenflüsse und Bäche, Gräben) mit

Ufervegetation

b) bei Luchlandschaften: Netz von Entwässerungsgräben und Einrichtungen zum Abfluss zur

Stauhaltung, überdurchschnittliche Grünlandanteile, geringe Reliefunterschiede

c) bei Platten: weitgehende Offenheit bei Plattencharakter, geringer Gliederungsgrad und

unterdurchschnittlicher Waldanteil, Relief sanft bewegt mit flachen, teils abflusslosen Mulden und

Rinnen

d) bei Ländchen und Heiden: überdurchschnittlicher Waldanteil, geringere Durchfeuchtung, stärkeres

Relief

** Ergänzungen:

a) offene und kleinteiligen Landschaftsstruktur einschließlich wenig überformter dörflicher Siedlungen

b) fehlende oder nur geringe Vorbelastung durch die Landschaft störende größere bauliche und/oder

Infrastrukturanlagen

c) unmittelbare Nachbarschaft zu Teilräumen der gleichen, bereits geschützten Landschaftseinheit

d) unmittelbare Nachbarschaft zu Teilräumen einer angrenzenden, bereits geschützten

Landschaftseinheit

e) gute bis sehr gute Wahrnehmbarkeit des empfindlichen Teilraumes entlang von überörtlich

bedeutsamen Verkehrswegen

Tabelle 4: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von

Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Umweltziel Abgrenzungskriterien

Mensch

Schutz des Menschen vor schädlichen

Immissionen und Lärm

1.000 m-Abstand zu Wohn- und Mischgebieten

Bis zu 1.500 m-Abstand zu Krankenhäuser und Kurgebieten (§

11BauNVO)

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Umweltziel Abgrenzungskriterien

Mindestens 600 m-Abstand zu einzelnen Gebäuden mit

Wohnnutzung

Dauerhafte Sicherung von Eigenart

und Schönheit sowie Erholungswert

von Natur und Landschaft unter

Vermeidung von Beeinträchtigungen

5.000 m-Abstand zwischen Außengrenzen zweier benachbarter

Eignungsbebieten

Empfindliche Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten

Landschaft

Schutz, Pflege und Entwicklung und

soweit erforderlich mögliche und

angemessene Wiederherstellung von

Natur und Landschaft

Landschaftsschutzgebiete

Gebiete des Freiraumverbundes

Zerschneidung und Verbrauch von

Landschaft ist so gering wie möglich

zu halten

Untergrenze der Fläche: 100 ha

Obergrenze der Fläche: 2.000ha

Obergrenze des Flächenumfangs: 20 km

Flora/Fauna/biologische Vielfalt

Erhalt und Entwicklung der

biologischen Vielfalt

SPA- und FFH-Gebiete (Natura 2000-Schutzgebiete)

Naturschutzgebiete

Erhalt von Gebieten mit besonderer

Bedeutung für den Arten- und

Biotopschutz, einschließlich ihrer

Lebensstätten und Lebensräumen

Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter, besonders

störungssensibler bzw. störungssensibler Vogelarten*

Rast- und Überwinterungsgebiete von Zuvögeln und Gebiete mit

besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz**

Waldgebiete mit besonderen Waldfunktionen gemäß

Waldfunktionskartierung Brandenburg 2010 ***

Kultur- und Sachgüter

Schutz und Wahrung von

Kulturlandschaften und Teilen der

Kulturlandschaft

Sicherung überörtlich bedeutsamer Sichtachsen und

Blickbeziehungen

* Ergänzungen: Soweit die Abgrenzung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in der Region

Havelland-Fläming betreffend gelten:

a) Seeadler: Ausschluss in einem Radius vom 3.000m um Horst, fallweise reduziert auf Kreissektoren

mit 1.000m Radius, in denen keine Nahrungsgebiete vorhanden sind

b) Schwarzstorch: Ausschluss in einem Radius vom 3.000m um Horst, fallweise reduziert auf

Kreissektoren mit 1.000m Radius, in denen keine Nahrungsgebiete vorhanden sind

c) Fischadler: Ausschluss in Kreissektoren mit 1.000m Radius

d) Baumfalke: Ausschluss in einem Radius vom 1.000m um Horst, fallweise überwindbar, wenn nahe

gelegene Ersatzlebensräume vorhanden

e) Kranich: Ausschluss in einem Radius vom 500m um Horst, fallweise überwindbar, wenn nahe

gelegene Ersatzlebensräume vorhanden

f) Wachtelkönig: Ausschluss in einem Radius vom 1.000m um Vorkommen, fallweise überwindbar,

wenn nahe gelegene Ersatzlebensräume vorhanden

g) Großtrappe: Ausschluss in Verbindungskorridoren zwischen den Lebensräumen Nennhauser Wiesen

(südl. Havelländ. Luch) - Fiener Bruch – Belziger Landschaftswiesen – Agrarlandschaft südöstlich

Jüterbog

h) Wiesenweihe: Ausschluss in einem Radius von 3 000 m um Horst, fallweise reduziert auf Gebiete im

1 000 m Radius, die für die Wiesenweihe in denen keine Nahrungsgebiete darstellen

** Ergänzungen:

a) Goldregenpfeifer: Ausschluss in Rastgebieten mit regelmäßigen Auftreten von mehr als 200 Vögeln

b) Fledermäuse: Ausschluss von Waldgebieten mit hoher ökologischer Bedeutung (strukturreiche laub-

und Mischwaldgebiete mit hohem Altholzanteil) in Verbindung mit exponierten Lagen und deren

Waldränder, s.u.

*** Ergänzungen: Soweit die Abgrenzung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

in der Region Havelland-Fläming betreffend gelten für die Wälder mit besonderer

Waldfunktion:

a) Erholungswald Intensitätsstufe II und III restriktive Berücksichtigung von Waldfunktionen nur wenn

keine alternativen Wälder in ortsnahen Lagen (bis 1.000m Abstand zum Siedlungsrand) vorhanden

sind

b) Lärmschutz: generelle restriktive Berücksichtigung an Autobahnen und zweigleisigen

Schienenstrecken in Verbindung mit den Bauschutzbereichen

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c) kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten (hier: Nauener Platte-Ost): generelle restriktive

Berücksichtigung

d) Waldflächen mit hoher ökologischer Bedeutung und wissenschaftliche Versuchsflächen

e) exponierte Lagen: generelle restriktive Berücksichtigung ausreichend bemessener Waldränder

Tabelle 5: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung für

Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher

Rohstoffe

Umweltziel Abgrenzungskriterien

Mensch

Schutz des Menschen vor schädlichen

Immissionen und Lärm

300 m-Abstand zu Wohnbebauung, Misch- und Sondergebieten

Wasser

Schutz, Pflege sowie gegebenenfalls

Wiederherstellung von Leistungs- und

Funktionsfähigkeit von Gewässern

Trinkwasserschutzgebiete I und II (und nach Abwägung III)

Größere Oberflächengewässer, sofern nicht durch Rohstoffabbau

ursächlich entstanden

Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt

Erhalt und Entwicklung der

biologischen Vielfalt

SPA- und FFH-Gebiete (Natura 2000-Schutzgebiete)

Naturschutzgebiete

Erhalt von Gebieten mit besonderer

Bedeutung für den Arten- und

Biotopschutz, einschließlich ihrer

Lebensstätten und Lebensräumen

Waldgebiete mit besonderen Waldfunktion in verbliebenen

Rohstoffflächen*

200 m zu Biotopen

Vorkommen betroffener bedrohter Vogelarten

(Kranich: Schutzabstand von 500 m, soweit kein isolierter

Einzelhorst)

Landschaft

Schutz, Pflege und Entwicklung und

soweit erforderlich mögliche und

angemessene Wiederherstellung von

Natur und Landschaft

Landschaftsschutzgebiete

Gebiete des Freiraumverbundes

Kultur- und Sachgüter

Schutz und Wahrung von

Kulturlandschaften und Teilen der

Kulturlandschaft

Bodendenkmale mit abgrenzten Schutzbereich bzw. 250m Puffer

nach BgbDschG

* Ergänzungen:

a) Erholungswald Intensitätsstufe II und III

b) Wald mit hoher ökologischer Bedeutung

c) Lärmschutzwald

d) Lokaler Klimaschutzwald und Immissionsschutzwald

e) kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten

f) Bestand zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut

Damit erfolgt bereit im Zuge der Planungskonzeption eine aus regionalplanerischer Sicht hinreichende Prüfung

der Umweltbelange, die durch die Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten negativ

beeinträchtigt werden könnten.

3 Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustand und dessen

voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Regionalplans

Die Planungsregion Havelland-Fläming befindet sich im Westen des Landes Brandenburg. Im Westen grenzt die

Region an das Bundesland Sachsenanhalt, im Osten an die Bundeshauptstadt Berlin, im Norden an die

Planungsregion Prignitz-Oberhavel und im Südosten an die Planungsregion Lausitz-Spreewald. Die

Planungsregion umfasst die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie die

kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Die Region Havelland-Fläming ist mit ca. 6.800 km²

die zweitgrößte und mit ca. 750.000 Einwohnern (Stand 30.06.2011) die bevölkerungsreichste Planungsregion in

Brandenburg.

Die Oberflächenform der Planungsregion zeichnet sich zum einen durch das Altmoränenland des Flämings mit

geschlossenen und bewaldeten Moränenrücken aus. In diesem Gebiet, westlich von Belzig, befindet sich mit

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dem Hagelberg (200 m) die zweithöchste Erhebung des Landes. Zum anderen ist die Region durch

Jungmoränenlandschaften wie das Glogau-Baruther und Berliner Urstromtal sowie des Luchlandes im Norden

geprägt. Das Potsdam-Brandenburger Havelland bildet innerhalb Havelland-Fläming eine Kulturlandschaft mit

hohem Erholungswert. Darüber hinaus ist die Region durch einen hohen Anteil an Naturschutzgebieten sowie

großen Offenbereichen ehemaliger Truppenübungsplätze gekennzeichnet. Ferner sind mehr als zwei Fünftel der

Region als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes stellen sich wie folgt dar:

3.1 Mensch/menschliche Gesundheit

Die Planungsregion ist überwiegend ländlich geprägt. Während im Berliner Umland die Bevölkerungsdichte

relativ hoch ist, nimmt sie in Richtung der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt spürbar ab. Die in der Region

ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren bietet den Bewohnern der Region eine gute Lebensqualität, und sind als

Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte sehr attraktiv.

Die zahlreichen Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete sowie Regional- und Naturparke bieten

ausreichende Möglichkeiten zur naturnahen Erholung für die in der Region lebende Bevölkerung. Darüber

hinaus bietet die Region ein breites Angebot an Sport- und Freizeitangeboten sowohl im ländlichen als auch im

städtischen Bereich.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

Bei Nichtumsetzung des Regionalplans 2020 könnte eine Zerschneidung von Freiraum- und Naturschutzflächen,

aufgrund unkontrollierter Siedlungsentwicklung, nach sich ziehen. Ohne regionalplanerische Steuerung ist zu

erwarten, dass fehlenden Regelungen zum Schutz vor Immissionen und Lärm insbesondere im unmittelbaren

Einzugsgebiet von Wohnbebauungen, die zu Belastungen der menschlichen Gesundheit führen.

3.2 Boden

In der Planungsregion werden 80 % der Böden land- und forstwirtschaftlich genutzt, 60% der Böden weisen

geringe Puffer- und Filterkapazitäten auf. Die Region ist durch weite Gebiete von mäßiger bis mittlerer

Bodengüte gekennzeichnet. Die wertvollsten und ertragsreichsten Böden, die anlehmigen und lehmigen Böden,

befinden sich im Bereich der Grundmoränenplatten. Des Weiteren verfügt die Region Havelland-Fläming über

bedeutende Niedermoorböden im Bereich des Glogau-Baruther Urstromtals, des Havelländischen Luchs, des

Rhinluchs sowie entlang der Flussniederungen. Außerdem bestehen in der Region besonders schutzwürdige

Böden, wie zum Beispiel diverse Salzböden und die Fuchserde. Im Süden der Planungsregion, im Bereich des

Flämings, treten vorrangig winderosionsgefährdete Böden auf. In den Gebieten der Obstanbaugebiete

(Werder/Havel) sind erhebliche Vorbelastungen der Böden durch intensive Bewirtschaftung unter anderem

durch Pestizide und Herbizide nachweisbar.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

Ohne eine regionalplanerische Steuerung durch den Regionalplan 2020 ist eine ungeordnete Flächenentwicklung

zu erwarten. Eine vermehrte Versiegelung der Erdbodenoberfläche sowie eine Überformung der Bodenstruktur

wären die Folgen, welche weder mit den Maßnahmen zum Schutz des Bodens noch mit der Vermeidung der

weiteren Inanspruchnahme hochwertiger Böden einhergehen.

3.3 Wasser/Gewässer

Obwohl die Planungsregion in weiten Teilen von Wasser geprägt ist, gilt sie im Bundesvergleich als wasserarm.

Aufgrund der eiszeitlichen Prägung befinden sich in der Planungsregion überregional bedeutende

Grundwasserneubildungsgebiete (Hoher und Niederer Fläming). Im Gegensatz dazu sind die Platten und

Ländchen in der Region von allgemeiner Wasserarmut gekennzeichnet.

Die Oberflächenwasser weisen überwiegend schlechte Qualität auf. Jedoch hat sich seit 1990 die Gewässergüte

der meisten Flüsse und Bäche Brandenburgs sehr positiv entwickelt. Neben geringen Nähr- und

Schadstoffeinträgen aus Industrie und Landwirtschaft hat dazu vor allem der Bau von Kläranlagen beigetragen,

in denen eingeleitete Abwässer vorher gereinigt werden.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

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10

Bei der Nichtdurchführung des Regionalplans würden die Möglichkeiten, das Schutzgut Wasser vor

unverträglichen Beeinträchtigungen zu bewahren, erheblich gemindert. Durch die gezielte und konzentrierte

Ausweisung von Vorzugsräumen, Eignungsgebieten sowie von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wird das

Schutzgut Wasser voraussichtlich weniger belastet als wenn diese Flächen nicht ausgewiesen werden.

3.4 Klima/Luft

Die Region Havelland-Fläming liegt im Übergangsbereich zwischen dem westlichen, mehr atlantisch-maritim,

und östlich, vorrangig kontinental, beeinflussten Binnenklimate. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9 °

C. Der kälteste Monat ist in der Regel der Januar, mit einer Mitteltemperatur von -1 °C. Der Wärmste Monat ist

zumeist der Juli mit einer Durchschnittstemperatur von 18 °C.

Mit einer durchschnittlichen Jahresniederschlagssumme von unter 600 mm ist Brandenburg eines der

niederschlagärmsten Bundesländer. Aufgrund vorherrschender Wetterlagen mit hohem Luftdruck über dem

Nordatlantik und dem europäischen Nordmeer, dominieren das ganze Jahr ostwärts ziehende Warm- und

Kaltluftfronten. Charakteristisch sind daher Winde aus westlichen und südwestlichen Richtungen.

Das Regionalklima wird durch die geländeklimatischen bzw. lokalklimatischen Gegebenheiten modifiziert.

Klimarelevant sind dabei vor allem die unterschiedlichen Reliefverhältnisse, die Vegetationsstruktur sowie

anthropogene Veränderungen der Landschaft.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

Wird der Regionalplan 2020 nicht umgesetzt, so ist zu erwarten, dass umwelt- und gesundheitsschädliche

Emissionen weder begrenzt noch reduziert und bestehende Immissionsbelastungen nicht abgebaut werden.

Darüber hinaus würde es an Maßnahmen zur Reduzierung und Überwachung des CO²-Ausstoßes fehlen.

Bedeutsame klimaökologische Ausgleichsräume und Luftaustauschbahnen würden nicht im ausreichenden Maße

erhalten bleiben.

3.5 Landschaft

Die Planungsregion ist von einer heterogenen Landschaft geprägt. Von den sanften Hügeln des Hohen Flämings,

über Niederungen des Havellandes und des Glogau-Baruther Urstromtals bis zu den Platten und Höhen gestaltet

sich die landschaftliche Kulisse der Region sehr abwechslungsreich.

Die Havelniederungen gehören trotz einzelner Begradigungen zu einer eindrucksvollen und ökologisch

wertvollen Flusslandschaft. Ferner stellen die von Hügeln und Heiden umrahmten Tal- und Luchlandschaften

aufgrund dieser ständigen Wechsel besonders attraktive regionale Landschaftseinheiten dar. Die Platten in der

Region werden stark landwirtschaftlich genutzt und sollen aufgrund der geringeren Konflikte mit dem

Naturschutz weiter entwickelt, bzw. angepasst werden. In den städtischen Bereichen sowie in den Industrie- und

Gewerbegebieten unterliegt die Landschaft starker Zerschneidung und anthropogener Überformung.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

Bei Nichtdurchführung des Regionalplans kann eine zunehmende Zerschneidung des Landschaftsbildes nicht

vermieden werden. Daher müssen Landschaften mit hohem Erholungswert sowie die Landschaftsschutzgebiete,

die Naturschutzgebiete und die Naturparke in der Region geschützt und weiterentwickelt werden.

3.6 Flora, Fauna, biologische Vielfalt

Die Planungsregion ist durch große zusammenhängende Waldgebiete des Flämings und des Havellandes sowie

der Ländchen und Platten gekennzeichnet (insgesamt 36% Waldanteil in der Region). Eine Vielzahl von

bedeutenden Artenvorkommen sind innerhalb der Region zu verzeichnen (u.a. Großtrappe, Kranich,

Schwarzstorch, Elbebiber, Fischotter).

Des Weiteren ist die Region durch großflächige Versumpfungs- und Verlandungsmoore (Glogau-Baruther

Urstromtal mit Nuthe-Notte-Niederung) geprägt. Der Anteil an Naturschutzgebieten beträgt über 540 km² und

mehr als zwei Fünftel der Fläche sind Landschaftsschutzgebiete. Mit den Anteilen an den Naturparken befinden

sich circa ein Drittel aller Großschutzgebiete Brandenburgs innerhalb der Region.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

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11

Die einzigartige Naturausstattung mit ihren zahlreichen geschützten Tier- und Pflanzenarten würden bei einer

Nichtdurchführung des Plans eher beeinträchtigt bzw. zerstört werden, da es keine raumordnerische Steuerung

geben würde. Vor allem würden Gebiete von gemeinschaftlichen Interesse nach den Richtlinien 79/409/EWG

und 92/43/EWG (FFH-, SPA-Gebiete) sowie nationale Schutzgebiete nicht ausreichend von Beeinträchtigungen

geschützt werden können. Außerdem würde die in weiten Teilen der Region erhaltene hohe Qualität und Vielfalt

der Lebensräume sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt nicht gewährleistet

werden können.

3.7 Kultur- und Sachgüter

Die Region Havelland-Fläming weist eine jahrhundertealte Kulturlandschaft auf, welche zum Teil bis auf die

ersten Landnahmen an Havel und Elbe zurückreichen. Die in der Region lebenden Menschen haben seit jeher

eine Vielzahl an erhaltenswerten und kulturhistorisch wertvollen Zeugnissen erschaffen: Schloss-/Burganlagen,

Klöster, Kirchen, Parkanlagen, historische Orts- und Stadtkerne sowie unzählige Bodendenkmäler. Allen voran

ist der Region von der Potsdamer Kulturlandschaft geprägt. Das umfassende kulturelle Erbe in der Region stiftet

eine lokale Identität und dient als Basis für die touristische Entwicklung der Region.

Nichtdurchführung des Plans/Planungserfordernis

Bei Nichtdurchführung des Regionalplans würden Maßnahmen zum Schutz der Kulturlandschaften sowie der

Erhalt und Sicherung von Denkmälern und Kultur-/Sachgütern erheblich eingeschränkt.

4 Für den Regionalplan relevante Umweltprobleme mit besonderer

Berücksichtigung von Gebieten mit europäischem Schutzstatus

4.1 Vorbelastungen in der Planungsregion

Die Region Havelland-Fläming leidet grundsätzlich an Wassermangel. Zeitweise deutlich verringerte

Durchflussmengen in Spree und Havel bewirken zunehmend Niedrigwasserereignisse sowie sinkende

Pegelstände im obersten Grundwasserleiter und haben so negativen Einfluss auf Landnutzung und

Naturhaushalt. Die Abflussspenden brandenburgischer Flusseinzugsgebiete ist sind deutlich geringer als in

Flusseinzugsgebieten westlicher Bundesländer. Die Niederungsgebiete sind überwiegend melioriert, die

Fließgewässer begradigt und ausgebaut.

Wegen der stetig steigenden Jahresmitteltemperaturen, verbunden mit einer jahreszeitlichen Verschiebung der

insgesamt geringen Niederschläge wachsen die Anforderungen an die Stabilisierung des

Landschaftswasserhaushaltes. Die tendenziell niedrigen und im Jahresverlauf extrem schwankenden

Wasserstände bedrohen den Erhalt und die die Qualität der Feuchtgebiete und Fließgewässer. An feuchte

Lebensräume gebundenen Arten befinden sich teilweise auf dem Rückzug. Das betrifft neben einigen

Amphibienarten (z. B. Rotbauchunke, Kammmolch, Grasfrosch) auch Pflanzenarten nährstoffarmer

Zwischenmoore, kalkreicher Niedermoore und Feuchtwiesen (z.B. Sumpf-Weichwurz, Glanzkraut,

Breitblättriges Knabenkraut).

Die überwiegend intensive landwirtschaftliche Flächennutzung bewirkt eine weiter zunehmende Verdichtung der

Böden und ist Hauptquelle der anhaltend hohen Belastung der Fließ- und Standgewässer durch diffuse Nähr- und

Schadstoffeinträge. Die Stickstoffanreicherung führt teilweise zu einer Verschlechterung der Qualität von

Grund- und Oberflächengewässern. Durch die überwiegend intensive Bewirtschaftung ist der Erhalt der

Niedermoore überwiegend nicht hinreichend gewährleistet. Bodenbrüterarten und besonders Wiesenbrüter

befinden sich weiter auf dem Rückzug.

Im Berlin nahen Raum setzt sich der Verlust an Freiräumen und funktionsfähigen Böden durch

Versiegelung/Bebauung verlangsamt aber stetig fort. Hier führt auch die Fortsetzung des Straßenausbaus zu

weiter wachsender Zerschneidung und Verlärmung. Die Umgebungsbereiche der Bundesautobahnen sind durch

ein hohes und weiter wachsendes Verkehrsaufkommen besonders im Schwerlastverkehr stark vorbelastet.

Der Ausbau des Flughafens Schönefeld zum internationalen Großflughafen bewirkt ein erhebliches Anwachsen

der Immissionsbelastung (Lärm und Abgase) im nördlichen Landkreis Teltow-Fläming und angrenzenden

Bereichen.

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4.2 Vorbelastungen der Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz

Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz sind die gemäß der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG

ausgewiesene Gebiete, für die eine Beeinträchtigung bei Durchführung der hier vorliegenden Planung nicht ohne

eine Vorprüfung ausgeschlossen werden kann. Das heißt, diese Gebiete sind von Windeignungsgebieten oder

Rohstoffgewinnungs- bzw. sicherungsgebieten mittelbar oder unmittelbar betroffen. Starke Vorbelastungen sind

für keines dieser Gebiete in der Region Havelland-Fläming bekannt (Vgl. Steckbriefe der NATURA-2000-

Gebiete). Jedoch sind besonders die feuchten Habitate durch die allgemeinen Umweltprobleme des

Landschafswasserhaushaltes betroffen (siehe 4.1).

Im Einwirkbereich von 1.000 m zu Natura-2000Gebieten befinden sich bereits heute Windenergieanlagen

(WEA) und Abbaugebiete für oberflächennahe Rohstoffe. Diese müssen als Vorbelastungen betrachtet werden.

Tabelle 6: Bestehende Windenergienlagen in der Nähe von Natura-2000-Gebieten

Kat. Gebietsname Bezeichnung Anzahl der WEA im

Abstand < 1.000 m

SPA Altengrabower Heide Anlagen bei Dretzen 10

SPA Fiener Bruch Anlagen bei Boecke 2

Anlagen bei Zitz-Warchau 20

Anlage bei Viesen 1

SPA Mittlere Havelniederung Anlagen bei Tremmen 3

Anlagen bei Zachow 3

Anlagen bei Etzin 2

SPA Niederung der Unteren Havel Anlage bei Görne 1

SPA Rhin-Havelluch Anlage bei Berge 1

Anlage bei Lietzow 1

SPA Truppenübungsplatz Jüterbog Anlagen bei Altes Lager 10

Ost und West Anlagen bei Markendorf 15

SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See,

Havelländlisches Luch und Belziger

Landschaftswiesen, Teil C: Belziger

Landschaftswiesen

Anlage bei Cammer 1

FFH Buckau und Nebenfließe Anlagen bei Dretzen 2

FFH Dahmetal Ergänzung Anlagen bei Dahme 6

FFH Flämingrummeln und Trockenkuppen Anlage bei Garrey 1

FFH Forst Zinna/Keilberg,Heide

Malterhausen

Anlagen bei Altes Lager 10

FFH Galgenberge, Jägersberg-

Schirknitzberg

Anlagen bei Zossen 4

FFH Horstfelder Hechtsee Anlagen bei Horstfelde 2

FFH Michelsdorfer Mühlberg Anlagen bei Michelsdorf 2

FFH Plane Ergänzung Anlage bei Golzow 1

FFH Schlagsdorfer Hügel Anlagen bei Dahme 19

FFH Steppenhügel im Havelland Anlagen bei Zachow 3

Tabelle 7: Bestehende Abbaugebiete oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe von Natura-2000

Gebieten

Kat. Gebietsname Bezeichnung Abbaufläche [ha]

SPA Fiener Bruch Viesen 33

SPA Hoher Fläming Reetz I 33

Reetz II 56

SPA Mittlere Havelniederung Zachow 19

Marzahne 37

SPA Niederung der Unteren Havel Fohrde 88

SPA Nuthe-Nieplitz-Niederung Fresdorfer Heide 70

SPA Rhin-Havelluch Vietznitz 112

SPA Truppenübungsplätze Jüterbog Ost

und West

Luckenwalde 22

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Kat. Gebietsname Bezeichnung Abbaufläche [ha]

SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See,

Havelländisches Luch und Belziger

Landschaftswiesen; Teil B:

Havelländisches Luch,Rhin-

Havelluch

Möthlow 40

FFH Buckau und Nebenfließe Steinberg 32

Görzke 49

FFH Riembach Görzke 49

FFH Dobbrikower Weinberg Dobbrikow 43

FFH Forst Zinna/Keilberg Luckenwalde 22

FFH Galgenberge Waldstadt 109

Zossen 24

FFH Jägersberg-Schirknitzberg Waldstadt 109

Zossen 24

FFH Glashütte/Mochheide Baruth 29

FFH Kiesgrube Spitzenberge Baruth 29

FFH Glindower Alpen Glindow 4

FFH Horstfelder Hechtsee Horstfelde 261

FFH Michelsdorfer Mühlberg Michelsdorf 30

FFH Mittlere Havel Ergänzung Potsdam-Süd 43

FFH Nuthe-Nieplitz-Niederung Fresdorfer Heide 70

FFH Obere Nieplitz Nichel 20

FFH Parforceheide Güterfelde 19

FFH Plane Linthe West 586

FFH Plane Ergänzung Niemegk 31

FFH Rauhes Luch Ruhlsdorf 140

FFH Steppenhügel im Havelland Zachow 20

Knoblauch-Ketzin 17

FFH Umgebung Prierowsee Zossen 24

FFH Verlorenwasserbach Wollin-Gräben 18

Gräben 103

5 Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst

werden

Das Gebiet der Region ist in ungefährer Nord-Süd-Richtung in vier großräumige Naturräume gegliedert:

- Tallandschaften von Mittlerer und Unterer Havel und weiterer kleinerer Fließgewässer

- Luchlandschaften

- Platten

- Fläminghöhen, Ländchen und Heiden

5.1 Tallandschaft

Die Tallandschaft der Mittleren Havel besteht aus einer langgestreckten Seenkette mit zum Teil breiten

Röhrichtsäumen, Flachseen an ihren Zuflüssen (Rietzer See, Beetzseenrinne) und den künstlichen

Seenlandschaften zahlreicher Tonstiche. Vor allem im Potsdamer Wald- und Seegebiet begleitet die Havel ein

teilweise kräftiges Relief aus gestauchten Endmoränen (Glindower „Alpen“, Ravensberge). In weiten Teilen ist

die Mittlere Havel als ein europäisches Vogelschutzgebiet festgesetzt. In den Niederungen finden sich Reste von

Erlenwaldbereichen, an den Talkanten auch Buchen-Traubeneichen-Waldbereiche und Winterlinden-

Traubeneichen-Hainbuchen-Gesellschaften. Im gesamten, weit verzweigten Niederungssystem der Mittleren

Havel haben sich nicht degradierte Niedermoorstandorte erhalten, deren Sicherung bzw. Regeneration von der

Gewährleistung ausreichender Grundwasserstände abhängt. Allerdings sind die Fließgewässer entlang der

Mittleren Havel überwiegend ausgebaut und begradigt und nur selten naturnah. Die meisten Seen sind stark

durch Nährstoffe belastet (vielfach polytroph). Der Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte sowie die

Verringerung von Nutzungskonflikten (Land-/Forstwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Erholung/Tourismus) sind

vorrangig.

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Die Untere Havelniederung zwischen Brandenburg an der Havel und Rhinow ist einschließlich des Gülper Sees

als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Als Europäisches Vogelschutzgebiet bildet die Niederung der

unteren Havel einen wichtigen Erhaltungsschwerpunkt im Land Brandenburg. Die unteren Havelniederung ist

Lebensraum und Brutgebiet für Limikolen (Kampfläufer, Rotschenkel, Uferschnepfe, Brachvogel) und auf

Grund ausgedehnter Überschwemmungsflächen, Flachwasserbereiche und störungsarmer Grünländer von

europäischer Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Sumpf- und Wasservogelarten. Das

Gebiet der unteren Havel ist gekennzeichnet durch auentypische Lebensräume wie Riede, Röhrichte,

Weidengebüsche, Verlandungsgesellschaften der Altarme sowie Au- und Bruchwälder.

In der Landnutzung überwiegt die Landwirtschaft, teilweise als extensive Grünlandwirtschaft.

Nur in den Niederungsgebieten finden sich Reste naturnaher Waldgebiete feuchter Standorte, wie

Erlenbruchwälder (z.B. Hohennauen, Spaatz und Parey) oder Stieleichen-Birkenwälder.

Mittlere und Untere Havel haben auch überregionale Bedeutung als Erholungsgebiet, vor allem für den

Wassertourismus, der sich vor allem um Potsdam und Brandenburg a.d.H. entwickelt hat.

Neben der Havel bilden Nuthe und Nieplitz eine miteinander verbundene, sehr feuchte Tallandschaft. Die Nuthe-

Nieplitz-Niederung sowie Teile der Notte-Niederung mit Flachseen, Verlandungs- und Versumpfungsmooren

sowie ausgedehnten Talsandebenen sind für das europäische Vogelzuggeschehen (besonders Kraniche und

Gänse) und als Überwinterungs- und Brutgebiet gefährdeten Wasservogelarten von europäischer Bedeutung.

5.2 Luchlandschaften

An der Nordgrenze der Region erstreckt sich als Teil des Berliner Urstromtales von der Landesgrenze bei Berlin-

Spandau das Große Havelländische Luch, das im Westen ins Rhinluch übergeht und im Westen bis an den Rand

des Elbtales reicht. Es bildet ein großräumiges überwiegend landwirtschaftlich genutztes und weitgehend

melioriertes Niederungsgebiet, das vom Großen Havelländischen Hauptkanal, dem Rhinkanal und weiteren

Entwässerungsgräben durchzogen wird. Die von Gräben und Kanälen durchzogenen Luchbereiche an

Mühlenrhin und Großem Grenzgraben werden gelegentlich belebt durch Gehölzstrukturen entlang der Gewässer

oder als Gehölzgruppe. Typisch sind Weichholzarten (auch Kopfweiden), gelegentlich finden sich Eichen und

Obstgehölze.

Ein weiteres ausgedehntes Luch findet sich im Glogau-Baruther Urstromtal zwischen der Regionsgrenze östlich

von Baruth und der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt im Fiener Bruch.

Der Charakter der beiden großen Luchlandschaften wird durch den sachten Wechsel ebener Niederungsflächen

mit sich inselartig aus ihnen erhebenden Moränenplatten (Ländchen, siehe unter 4.3) im Osten und Westen des

Großen Havelländischen Luchs sowie den eher bandartigen Endmoränenzügen von Zauche, der Nassen sowie

der Luckenwalder Heide und dem Fläming südlich und nördlich des Glogau-Baruther Urstromtalabschnitts

bestimmt. Die Reliefkanten der Ländchen und der Moränenzüge sind für die Erlebbarkeit der Luchlandschaften

von besonderer Bedeutung. Beide Luche verfügen noch über Reste von Lebensräumen feuchter Standorte wie

Erlenbrüche, Grauerlengebüsche, Weiden-Erlen-Wälder, Schilf- und Seggenriede sowie bewaldete und

unbewaldete Moorinseln mit zum Teil offenen Wasserstellen. Generell beherrschen lineare Strukturen wie

Kanäle und Gräben, oft begeleitet durch Gehölzreihen vor allem Erlen, Pappel- und Kopfweidenreihen, das

Luch. Kleinere Grabensenken und tief gelegene Graslandbereiche (auch mit Röhrichtvegetation) sind zum Teil

extensiv genutzt und als Lebensräume und Nahrungsflächen von Bedeutung.

Das Gewässernetz der Gräben und ihre Anschlüsse an Havel, Nuthe und Nieplitz bieten

Ausbreitungsmöglichkeiten für Fische, Lurche sowie Amphibien und ist als Lebensraum des Fischotters von

Bedeutung. Im feuchten Grünland bilden sich jahreszeitlich und niederschlagsabhängig temporäre Flachseen die

als Rast – und Schlafgewässer den Zugvögeln (insbesondere Kraniche und Gänse) dienen. Die im Westen

häufigeren und ausgedehnten feuchten Grünländer sind auch Lebensraum einer Reihe bedrohter Watvogelarten

wie dem Großer Brachvogel, dem Kampfläufer, dem Rotschenkel und der Uferschnepfe. Große Teile des

östlichen Havelluchs zwischen Friesack und Nauen sind Kernflächen des Naturschutzes und nach RL

79/409/EWG (Special Protection Areas) als SPA-Gebiet geschützt. Hinzu kommen ausgedehnte, offene und

trockenere Gebiete, die wichtige Lebensräume für Wiesenbrüter- und Brutgebiet der Großtrappe darstellen.

Beide Luche besitzen besondere Funktion für die Stabilisierung des regionalen Landschaftswasserhaushaltes,

den Erhalt bzw. die Regeration noch regenerationsfähiger Niedermoore sowie für den Verbund feuchter Biotope.

Sie stellen zudem große störungsarme und teilweise auf weiten Strecken unzerschnittene Landschaftsräume dar.

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5.3 Platten

Zwischen den Tal- und Luchlandschaften sind meistens ebene oder nur flachwellige, offene Platten eingelagert,

die sich zwischen 20 und 50 Metern über den Talsohlen erheben. Hier überwiegt eine durch höhere

Bodenqualitäten bedingte, intensivere landwirtschaftliche Nutzung. In der Region unterscheidet man zwischen

folgenden Platten:

- Nauener Platte

- Karower Platte

- Glindower-Platte

- Teltow

- südlicher Niederer Fläming

Nauener Platte und südlicher Niederer Fläming sind weit überwiegend ackerbaulich genutzt, während Karower

Platte und Teltow über höhere Waldanteile und durch eine Reihe von Gräben auch über Niederungsgebiete mit

Grünlandnutzung verfügen. Die Glindower Platte bildet als ehemaliges Havelländisches Obst- und

Gemüseanbaugebiet von der Nutzung her eine Besonderheit unter den Platten. Nauener Platte im östlichen und

der Teltow im nördlichen Teil sind stark anthropogen überformt. Neben dem Potsdamer Havelabschnitt kam es

hier ab 1990 und bis heute anhaltend zur Ausdehnung von Siedlungs- und Verkehrsflächen, zum Verlust von

(teilweise schützenswerten) Freiräumen, zu einer Zunahme des Verkehrs und der Freizeit- und

Erholungsnutzung. Erhalt und Pflege verbliebener unbelasteter Freiräume haben hier höhere Bedeutung

(Döberitzer Heide, Parforceheide, mittlerer Teltow mit besonderem Strukturreichtum). Die noch erhaltenen

Rieselfeldstrukturen um Stahnsdorf sind im Berliner Umland ein besonderes kulturlandschaftliches Element.

Weniger belastet sind demgegenüber die Glindower Platte, die westliche Nauener und die östliche Karower

Platte mit teilweise gut erhaltenen Gehölzstrukturen wie Alleen, Baumgruppen und Obstbaumreihen.

Allein schon von ihrer Ausdehnung her ist der südliche Niedere Fläming und seine weithin „reine“

Agrarlandschaft mit einem relativ dichten Netz von bäuerlich geprägten Siedlungen eine besonders

charakteristische Plattenlandschaft im Süden der Region. Der Niedere Fläming ist eines der bundesweit größten,

zusammenhängenden Landwirtschaftsgebiete, durch Leelage des Hohen Fläming überwiegend

niederschlagsarm, nur schwach durch Vegetation (Alleen, Baumgruppen und Einzelbäume) gegliedert und für

Winderosion anfällig. Charakteristisch ist die Gewässerarmut. Zwischen Oberlauf der Nuthe und Dahme fehlen

Fließgewässer und Seen fast vollständig. Frühere hohe Grundwasserentnahmen und eine geringe

Grundwasserneubildung haben die Grundwasservorräte deutlich angegriffen. Der Niedere Fläming ist ein

potenzielles Wassermangelgebiet in dem Grundwasserschonung und Verdunstungsreduzierung wichtig sind.

5.4 Fläminghöhen, Ländchen und Heiden

Die Ländchen im Norden der Region bilden Reste einst ausgedehnter Sanderflächen, die nun bereits stark zertalt

und durch Gewässer erodiert sind, dennoch mehr (Ländchen Rhinow) oder weniger (Ländchen Glien) aus der

Tallandschaft der Havel bzw. den Luchen hervortreten. Sie sind typischerweise durch Wälder und kleine

Rodungsinseln gekennzeichnet und bis auf ihre Ränder zu Tal und Luch hin kaum besiedelt. Teilweise umgeben

Obstgärten die Siedlungen an den Talkanten.

Die sich weiter südlich anschließenden Heiden bilden im Gegensatz zu den Ländchen keine „Inseln“, sondern

langgestreckte, oft aber zertalte Höhenrücken mit einzelnen, z.T. hoch aufragenden Kuppen. Sie stellen Reste

ehemaliger Endmoränenzüge des ersten Stadiums der Weichseleiszeit dar und weisen sehr sandige,

nährstoffarme Boden auf – sie sind daher weit überwiegend mit Kiefernnutzwald bewaldet. Gelegentlich offene

Stellen bieten Raum für trockene Biotope wie Sandmagerrasen. Alle Heiden weisen einen sehr kleinteiligen und

bewegten Formenschatz fossiler Dünen auf, die im Wald oft kleine Täler oder Schluchten bilden.

Geomorphologisch selten und schützenswert sind die Dünenbildungen in der Neuendorfer und Mückendorfer

Heide.

Ein von unterer Havel durchbrochener Heiderücken beginnt ganz im Westen an der Regionsgrenze

(Schmetzdorfer Heide, Großwudicker Forst), umschließt die Stadt Rathenow und reicht im Osten bis an die

Nauener Platte heran.

Einen zweiten, langgestreckten, durch Buckau und Nieplitz zertalten, Heiderücken bildet der Ostabfall der

Karower Platte mit der Zauche, einen dritten die weiter südlich an der Nieplitz beginnende Nasse Heide und den

jenseits der Nuthe sich erstreckenden Luckenwalder, Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide. Heiden waren zu

einem großen Teil überwiegend militärisch genutzt. Die aufgegebenen Truppenübungsplätze zählen heute zu den

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Kernflächen des Naturschutzes trockener Biotope. Viele dieser Gebiete sind munitionsbelastet, nur wenige

öffentlich zugänglich. Trotz teilweise erfolgten Rückbaus belasten ehemals militärisch genutzte Gebäude und

Anlagen noch immer das Orts- und Landschaftsbild und stellen wegen Ablagerungen und Kontaminationen

Gefährdungen für Menschen, Fauna/Flora und die Wassergüte dar. Weiter nordöstlich des Naturparks breitet

sich auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen der Jüterboger/Jänickendorfer Heide ein vielfältiges Mosaik aus

Trockenrasen, Sandheiden, lichten Pionierwäldern und offenen Flugsand- und Dünenfeldern. Wegen ihrer

Nährstoffarmut und dem geringen Störungsgrad sind diese Gebiete wertvolle Lebensräume seltener Tier- und

Pflanzenarten (z.B. Birkhuhn, Wiedehopf) und haben als Kernflächen des Naturschutzes landesweite Bedeutung.

Teilweise sind hier Reste naturnaher Niederungswälder und Quellmoorkomplexe erhalten.

Den Heiden schließt sich im Süden der aus Grundmoränen, Endmoränen sowie Sandern bestehenden Höhenzug

des Hohen und des nördlichen Niederen Flämings an. Obwohl oft als einheitlicher Naturraum betrachtet, ist der

Fläming in zwei deutlich unterscheidbare räumlich Einheiten gegliedert, den „kuppigen“ Hohen Fläming

zwischen Ziesar und Niemegk sowie dem sich östlich anschließende bewaldeten Höhenrücken des Niederen

Flämings (der sich daran südlich anschließende Teil gehört sowohl geomorphologisch wie von den

Bodenverhältnissen, der Vegetation und der Landnutzung den Platten an).

Der Hohe Fläming stellt einen durch einen lebhaften Wechsel von Wald und Offenlandbereichen geprägter,

störungsarmer und dünn besiedelter Landschaftsraum dar. Obwohl Kiefernforste dominieren, finden sich

kleinflächig und verstreut auch naturnahe Waldgesellschaften (autochthone Buchenmischwälder und kleinere

Bestände von Traubeneichenwäldern). Die Hänge des Hohen Fläming zu den Belziger Landschaftswiesen als

Teil des Glogau-Baruther Urstromtales sind durch tiefe, teilweise natürlich bewaldete Seitentäler kräftig

strukturiert. Zahlreiche Bachläufe (Plane, Buckau, Verlorenwasser, Belziger und Baitzer Bach) und deren

Niederungen zeigen sich in Abschnitten noch in naturnahem Zustand.

Eine geomorphologische Besonderheit an den Hängen des Flämings sind die „Rummeln“ (Trockenschluchten),

die teilweise noch im Sukzessionsstadium (Zwergstrauchheide) oder als Trockenrasenbiotope erhalten sind. Die

abwechslungsreiche Landschaft des Hohen Flämings hat ein hohes Potenzial für die landschaftsbezogene

Erholung. Es besteht ein entwickelter, wenn auch nicht intensiver Wandertourismus, der durch die Zugehörigkeit

zum Naturpark „Hoher Fläming“ unterstütz wird.

6 Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen des Planes auf

Schutzgüter und geprüfte Alternativen

Gemäß den Anforderungen des UVPG ist die wesentliche Aufgabe der Umweltprüfung, die erheblichen durch

die Planung bedingten Umweltauswirkungen zu ermitteln. Dementsprechend werden die ermittelten

Umweltauswirkungen insbesondere dahingehend bewertet, inwieweit sie als erheblich einzustufen sind.

Hinweise, ab wann von einer Erheblichkeit auszugehen ist, können aus dem Bundesimmissionsschutzgesetzt und

dem zugehörigen Regelwerk sowie aus dem Bundesnaturschutzgesetzt abgeleitet werden.

Im Rahmen des Scoping wurden Regelungen des Regionalplans ermittelt, von denen bei der Realisierung des

Planes voraussichtlich erheblich Auswirkungen für Umwelt ausgehen. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung

über die Schutzgüter, auf die sich die Regelungen vorrangig auswirken und auf die sich die Umweltprüfung

konzentrieren soll.

Von der Umweltprüfung werden nur die Planinhalte erfasst, die durchgeführt werden können. Das heißt, dass

nur eine Prüfungspflicht für solche Festlegungen des Regionalplans besteht, welche räumlich und sachlich einen

hinreichend konkreten Rahmen für nachgelagerte Genehmigungsverfahren bieten. Damit sind insbesondere

Standortausweisungen für raumbedeutsame Vorhaben im Sinne von § 8 Abs. 5 Nr. 3 ROG sowie die

Festlegungen von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten gemäß § 8 Abs. 7 ROG angesprochen.

Tabelle 8: Bewertungsmatrix

Konfliktpotenzial Definition Erheblichkeit

Gering Erfassbare nachteilige Auswirkungen, die jedoch ohne

weitere Minderungs- oder Kompensationsmaßnahmen

toleriert werden können.

Keine Erheblichkeit

Mittel Nachteilige Auswirkungen, die zu einer merklichen

Veränderung der bestehenden Umweltsituation führen,

wobei es zu keiner Überschreitung von

Beurteilungswerten kommt; nachteilige Auswirkungen

auf Natur und Landschaft, die unter Berücksichtigung

Bedingte Erheblichkeit

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Konfliktpotenzial Definition Erheblichkeit

von Minderungs- und Kompensations-maßnahmen

vertretbar sind.

Hoch Nachteilige Auswirkungen, die zu einer deutlichen

Veränderung der bestehenden Umweltsituation führen;

mehr als irrelevante nachteilige Auswirkungen bei einer

Überschreitung von Beurteilungswerten; nachteilige

Auswirkungen auf die Natur, die nur unter

Berücksichtigung umfänglicher Minderungs- und

Kompensationsmaßnahmen vertretbar sind

Volle Erheblichkeit

6.1 Siedlung

6.1.1 Vorzugsräume Sieldung

Die Planansätze wirken auf die vorrangige Nutzung des aktuellen Siedlungsbestandes zu Wohn- und

Siedlungszwecken hin. Dies kann im Planungszeitraum dazu führen, dass bisher nicht oder anderweitig genutzte

Flächen im Siedlungsbestand künftig neu, anders und auch intensiver genutzt werden. Diese Absicht löst dann

die Herstellung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Folge (zum Beispiel Bebauungsplan) oder, wenn

diese vorliegen, ein Baugenehmigungsverfahren aus, wodurch darauf weiterer Prüfungsbedarf entsteht.

Zur Unterstützung des Sieldungsprinzips der „kurzen Wege“ sowie zur Auslastung und Sicherung der

Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur, soll der Siedlungsbestand gestärkt und ggf. neue

Siedlungsflächen innerhalb dieses Siedlungsbestands, den sog. „Vorzugsraum Siedlung“ konzentriert werden.

Diese Vorzugsräume bestehen weit überwiegend aus unbeplanten Innenbereichen, aus Siedlungsbereichen mir

Satzungen nach § 34 BauGB oder mit Baurecht aus den Bebauungsplan. Teilflächen können auch

Außenbereichsflächen im Innenbereich sein. Die potenziale der Vorzugsräume für eine Siedlungsentwicklung

bis 2020 übersteigen in der Regel die vom LEP B-B festgelegten Obergrenzen für Neuausweisungen bzw. auch

die bis 2020 voraus geschätzte Einwohnerentwicklung für Kommunen im Gestaltungsraum Siedlung des LEP B-

B und sichern den Kommunen damit einen Gestaltungsspielraum, ohne in die kommunale Planungshoheit

einzugreifen.

Da nicht abzusehen ist ob, wie und welche Flächen von den Kommunen bis 2020 wirklich in Anspruch

genommen werden, ist eine Tiefenprüfung für die Vorzugsräume Siedlung nicht geboten. Für eine detaillierte

Umweltprüfung wird auf die nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren verwiesen. Nachfolgend

sind die allgemeinen Konfliktpotenziale im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung

dargestellt.

Tabelle 9: Konfliktpotenziale bei der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung

Schutzgut Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch Zunahme der Immissionsbelastung durch Lärm und Luftschadstoffe durch dichtere

Bebauung und intensivere Nutzung

Beeinträchtigungen des Zugangs zu freier Landschaft

Zunahme der mikroklimatische Belastung durch Hitzewellen Zunahme des

Gefährdungsrisikos durch Wetterextreme, insb. Stürme und Starkniederschläge

Boden Versiegelung von Böden

Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (Biotopfunktion, Regelungsfunktion, Filter-

und Pufferfunktion)

Wasser Verlust von Versickerungsflächen und damit - wenn auch nur geringfügige -

Reduzierung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung

Zunahme schädlicher Stoffeinträge

Zunahme der Verunreinigung von Oberflächengewässern

Bebauung und Beeinträchtigung von Gewässerrändern

Klima/Luft Beeinträchtigungen des Mikroklimas durch Zunahme von Luftschadstoffen (Verkehr,

Gebäudeheizung) und durch baulich bedingte Erwärmung und Wärmeabstrahlung

Beeinträchtigung von Kaltluft-Entstehungsgebieten und Luftaustauschbahnen für die

Frischluftzufuhr

Landschaft Beeinträchtigung der landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit

Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft

Flora, Fauna, Abnahme der biologischen Vielfalt durch Bebauung siedlungsnaher Freiflächen (z.B.

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18

Schutzgut Beschreibung des Konfliktpotenzials

biologische Vielfalt Inanspruchnahme längere Zeit brach gelegener Flächen)

Verlust i.d.R. kleinerer Lebensräume von Arten, die ihre Lebensräume in oder in der

Nähe von Siedlungen haben (z.B. durch Verlust von Fledermausquartieren in

Altbauten)

Kultur- und

Sachgüter

Beeinträchtigung von Denkmalen wie Bau-, Boden- und Gartendenkmale und

Denkmalbereichen durch unmittelbaren baulichen Eingriff oder durch visuelle

Beeinträchtigungen in der Denkmalumgebung

Alternativen:

Eine Planungsalternative wäre der Verzicht auf derartige Steuerungsabsichten. Den Kommunen würden so

Informationen fehlen, wo die Konsolidierung der Siedlungsentwicklung besonders günstig ist oder sie würden,

wenn ihnen diese Informationen vorlägen, möglicherweise davon nicht oder nicht immer Gebrauch machen. Die

Konsolidierung käme somit nicht im gewünschten Umfang voran. Mit rechtswirksamen Grundsätzen der

Raumordnung kann die Regionalplanung daher im Planverfahren diese Informationen gezielt und nachhaltig

weiterleiten.

Eine weitere Planungsalternative wäre die ausdrückliche Ermunterung der Kommunen zur Nutzung möglichst

vieler Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrer Siedlungsentwicklung. Dies würde möglicherweise zu

einem Überangebot an Flächen und damit unter Umständen niedrigen Bodenpreisen führen, wäre jedoch mit

einem weitaus größeren Flächenverbrauch und damit erheblicheren Umweltauswirkungen verbunden. Da in den

vorhandenen rechtswirksamen Bebauungsplänen und im Siedlungsbestand ohnehin mehr

Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind, als im Planungszeitraum nutzbar, kommt für die Region eine solche

Alternative nicht in Frage.

6.1.2 Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte

Die kontinuierliche Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld des Flughafens BER am Standort

Schönefeld, im Umfeld der bei GVZ Großbeeren und im Umfeld der beiden Mittelzentren Bad Belzig und

Luckenwalde haben die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming veranlasst, über die aktuellen

Gebietsabgrenzungen der Bauleitplanung weitere Flächenreserven für eine gewerbliche Entwicklung

vorzusehen. Zur Flächensicherung des bauleitplanerischen gesicherten Bestandes tritt hier die Vorbereitung einer

weiteren Entwicklung ein. Diese weitere Entwicklung ist jedoch weder hinsichtlich des Flächenumfanges noch

der tatsächlichen Nutzung hinreichend konkretisiert.

Im Regionalplan 2020 werden keine konkreten Flächen als regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte

ausgewiesen werden. Die Ausweisung findet als symbolhafte Darstellung von Siedlungsstandorten statt, sodass

in der Folge keine flächenbezogene Tiefenprüfung stattfinden kann. Die allgemeinen Konfliktpotenziale, die im

Zusammenhang mit der Ausweisung von regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten stehen, gleichen

den Konfliktpotenzialen der Vorzugsräume Siedlung (siehe Tabelle 9).

6.2 Freiraum

6.2.1 Vorranggebiet Freiraum

Die dargestellte Gebietskulisse ergänzt den im LEP B-B verbindlich festgelegten Freiraumverbund, der aus

regionalplanerischer Sicht jedoch nur mit entsprechenden Ergänzungen einen funktionsfähigen Verbund

ermöglicht. Die betreffenden textlichen Festlegungen entsprechen den Formulierungen des LEP B-B.

Da mit der Regelung ausschließlich positive Umwelt- und Gesundheitsaspekte verbunden sind, ist keine

Tiefenprüfung vorgesehen.

6.2.2 Empfindliche Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten

Mit der Darstellung von „empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten“ wird neben den

Elementen des Freiraumverbundes des LEP B-B sowie dem Vorranggebiet Freiraum, dem Schutz der

empfindlichen Landschaftseinheiten in der Region Rechnung getragen. Es sind dies die bisher kaum belasteten

oder gar überformten Teile der Niederungen längs Havel, Havelländischen Hauptkanals (Havelländischen Luch)

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und des Baruther Urstromtals, die Platten, Ländchen und Heiden sowie die Höhen von Zauche, Fläming, und den

Ländchen des Westhavellandes.

Da die Regelung großräumige Überformungen verhindern soll, und mit ihr ausschließlich positive Umwelt- und

Gesundheitsaspekte verbunden sind, ist keine Tiefenprüfung vorgesehen.

6.2.3 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung

Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus der Windenergienutzung ist eine geordnete und konzentrierte

Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region zu

gewährleisten. Außerhalb der dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete ist die Errichtung raumbedeutsamer

Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen.

Für die Ausweisung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung diente zunächst die gesamte

Regionsfläche als Ausgangsgröße. Durch Heranziehen verschiedener Bewertungsmaßstäbe kam man zu dem

Ergebnis, dass ein ausreichend großes Windenergiepotenzial in der gesamten Region vorzufinden ist. Der

Suchraum in der Region wurde um diejenigen Flächen verringert, deren Schutzbedürfnis ein der Privilegierung

entgegenstehender öffentlicher Belang darstellt. Zur weitgehenden Vermeidung voraussichtlicher erheblicher

Umweltauswirkungen sind bei der Ermittlung von potenziellen Eignungsgebieten zahlreiche umweltrelevante

Indikatoren herangezogen wurden (siehe u.a. Tabelle 4).

Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sichern eine raumverträgliche Konzentration für

Windenergieanlagen, ohne dabei Regelungen zu konkreten Anlagenstandorten innerhalb der Gebiete zu treffen.

In der Regel beträgt der Abstand benachbarter Windenergieanlagen untereinander mindestens 300m, sodass im

Anlagengenehmigungsverfahren hinreichend auf örtlich bedeutsame Belange wie kleinteilige Biotope und

Trassen der technischen Infrastruktur reagiert werden kann. Es bedarf daher auf der Ebene des Regionalplans

keiner Ausgrenzung solcher Flächen.

Für die Umweltprüfung wird davon ausgegangen, dass die im Eignungsgebiet zu errichtenden Anlagen eine

durchschnittliche Masthöhe von 140m und einen Rotordurchmesser von 90m aufweisen. Eine vom konkreten

Standort der künftigen Anlagen abhängige Tiefenprüfung ist nicht geboten. Es erfolgt lediglich eine Prüfung des

Konfliktpotenzials im Rahmen der einzelnen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung.

Auf Grund der historischen und vielschichtigen Siedlungsentwicklungen und Landnutzungen existieren

zahlreiche Bodendenkmale in der Region Havelland-Fläming. Diese gilt es zu schützen und zu bewahren. Daher

ist bei sämtlichen Eignungsgebieten für die Windenergienutzung davon auszugehen, dass sich neben bekannten

auch bisher unbekannte Bodendenkmale in den jeweiligen Gebieten befinden können. Dies gilt es bei der

Erschließung der Eignungsgebiete zu berücksichtigen. Unter der Vorraussetzung der Berücksichtigung der

Bergungs- und Dokumentationspflicht gemäß dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz stellen

Bodendenkmale in der Mehrzahl der Fälle kein Ausschlusskriterium für die weitere Planung dar. Im Sinne des

Erhaltungsgebots gemäß §7 Abs. 1 BbgDSchG sollten Windenergieanlagen allerdings nach Möglichkeit nur

außerhalb der bekannten Bodendenkmale geplant werden. Auf diese Weise können zudem für den

Vorhabensträger kostenintensive Bergungs- und Dokumentationsmaßnahmen vermieden werden. Einige der

ausgewiesenen Bodendenkmale weisen jedoch eine besonders kulturgeschichtliche Bedeutung auf und dürfen

daher in keiner Weise beeinträchtigt werden. Da es sich hierbei vornehmlich um obertägig sichtbare

Bodendenkmale wie Landwehre, Grabhügel und Burgwälle handelt, stehen in diesen Fällen nicht nur die

Bodendenkmale selbst, sondern auch deren nähere Umgebung (250m) unter Schutz (§2 Abs. 3 BbgDSchG).

Die Alternativenprüfung, die im Zusammenhang mit den Windeignungsgebieten steht, fand bereits im Rahmen

des Planaufstellungsverfahrens statt (siehe Regionalplan: 4.3.3 Erläuterungen zur Kriteriengruppe unter 3.2 –

Windenergienutzung). Die meisten Flächen, die den Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten

entsprechen (Alternativen), wurden gegeneinander abgewogen und auch hinsichtlich der Betroffenheit des

Schutzgutes Mensch betrachtet und bewertet. Basis der Alternativenprüfung bildete das 5-km-Kriterium

(mindestens 5 km zwischen zwei benachbarten Windeignungsgebieten). Bei allen anderen Flächen fand keine

gesonderte Alternativenprüfung statt. Durch die Einbeziehung der Planungskriterien wurden jedoch die

Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter oder bestimmte Schutzbedürfnisse oder zu schützende Nutzungen von

vornherein vermieden. Eine weitere detaillierte Prüfung der ausgeschiedenen Alternativen ist daher aus Sicht der

SUP nicht erforderlich.1

Folgende Eignungsgebiete für die Windenergienutzung haben sich nach der Anwendung der Ausschluss- und

Restriktionskriterien in der Region Havelland-Fläming ergeben:

1 Vgl. Bundesumweltamt 2010, S. 34

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Tabelle 10: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung

Lfd. Nr. Eignungsgebiet Kommune(n) Größe in ha

Landkreis Havelland

11 Schmetzdorfer-Böhner Heide Milower Land 640

12a Nauener Platte West Stadt Nauen 825

12b Nauener Platte Ost Stadt Nauen, Stadt Ketzin,

Wustermark

1026

13 Möthlitz Milower Land 146

Landkreis Potsdam-Mittelmark

21 Karower Platte Bensdorf, Wusterwitz 500

22 Dretzen Buckautal 204

23 Westliche Zauche Golzow, Kloster Lehnin 1.647

24 Bliesendorfer Heide Stadt Werder (Havel), Kloster

Lehnin, Schwielowsee

965

25 Reesdorfer-Schäper Heide Stadt Beelitz 723

26 Wittbrietzen Stadt Beelitz, Stadt

Treuenbrietzen, Nuthe-Urstromtal

1.014

27 Schlalach Stadt Brück, Linthe, Mühlenfließ 392

28 Treuenbrietzener Vorfläming Stadt Treuenbrietzen,

Mühlenfließ

868

29 Feldheim-Lindow Stadt Treuenbrietzen,

Niedergörsdorf

1.371

30 Genshagener Heide Stadt Teltow, Stahnsdorf,

Großbeeren

293

Landkreis Teltow-Fläming

31 Trebbin-Lüdersdorf Stadt Trebbin 168

32 Trebbin- Wiesenhagen Stadt Trebbin, Nuthe-Urstromtal 723

33 Wünsdorfer Heide Stadt Zossen 721

34 Altes Lager Stadt Jüterbog, Stadt

Treuenbrietzen

465

35 Heidehof Stadt Jüterbog, Nuthe-Urstromtal 781

36 Sernower Heide Niederer Fläming 487

37 Schlenzer-Wahlsdorfer Heide Stadt Dahme, Niederer Fläming 807

38 Merzdorfer Heide Stadt Baruth 490

39 Illmersdorfer Holz Stadt Dahme, Ihlow 972

40 Dahme Stadt Dahme, Dahmetal,

Heideblick

1.424

Windeignungsgebiete insgesamt 17.652

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6.2.3.1 Windeignungsgebiet „Schmetzdorfer-Böhner Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Schmetzdorfer-Böhner Heide

Flächengröße [ha] 640

Lagebeschreibung Das Windeignungsgebiet befindet sich nordöstlich von Schmetzdorf und südlich von

Großwudicke (beide Gemeinde Milower Land). Das Gebiet wird von der B 188

sowie der L 97 durchschnitten. Nördlich vom Eignungsgebiet verläuft die

Schnellbahntrasse Berlin-Hannover. Das WEG befindet sich direkt an der

Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Ländchen (Land Schollene)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Kleinbuckow (Gemeinde

Milower Land). Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus in 600 m Entfernung zum

WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 188 und die Schnellbahntrasse

gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis

mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Im Südosten des WEG befinden sich Dünen bzw. sehr armen

Sandböden. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte

auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

mittel

Im Umkreis von 1.000m um das WEG befindet sich kein LSG. Östlich grenzt ein

Teil des Freiraumverbundes an das WEG. Großräumig betrachtet lässt sich durch

eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des

Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. Südwestlich des WEG befindet sich ein Kranichhorst in 500 m

Entfernung, direkt an einem kleinen Stillgewässer. Durch das WEG wird das

Nahrungsgebiet des Kranichs nicht beeinträchtigt. 1000 m nördlich des WEG

befindet sich ein Fischadlerhorst. Südöstlich des WEG befindet sich ein Seeadlerhorst

in 1.300 m Entfernung. Das LUGV teilt ein Kranichbrutplatz (unbekannter Standort)

mit. Der NABU Westhavelland teilt einen Brutplatz des Baumfalken mit (Standort

unbekannt). Durch die untere Naturschutzbehörde Havelland wird ohne nähere

Angaben auf den Nachweis von Fledermausquartieren hingewiesen. Für den

Fledermausschutz werden Waldgebiete mit hoher ökologischer Bedeutung

ausgeschlossen. Besondere Waldfunktionen werden hier nicht beeinträchtigt.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmale im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

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6.2.3.2 Windeignungsgebiete „Nauener Platte West“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Nauener Platte West

Flächengröße [ha] 825

Lagebeschreibung Westlich von Nauen und südlich von Berge (Stadt Nauen). Nördlich des WEG

verläuft die B 5. Südlich des WEG verläuft die Schnellbahntrasse Berlin-Hannover.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, 40 WEA, 220 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlungen sind Berge, Lietzow,

Neukammer, Markee und Schwanebeck (alle Stadt Nauen). Eine Immissions-

Vorbelastung ist durch die B 5, durch die Schnellbahntrasse sowie durch bestehende

WEA und durch eine 220 kV-Stromleitung gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu

erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend zwischen 28 und 35,

teilweise auch darüber, Bodenpunkte auf. Es sind keine erhaltenswerte Böden

betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Westlich grenzt das WEG an das LSG „Westhavelland“. Das Landschaftsbild ist

durch die nördlich verlaufende B 5, durch eine 220 kV-Stromleitung und durch die

bestehenden WEA bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. 600 m östlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.3 Windeignungsgebiete „Nauener Platte Ost“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Nauener Platte Ost

Flächengröße [ha] 1.026

Lagebeschreibung Westlich von Wustermark und nördlich von Ketzin. Nördlich WEG verläuft die

Schnellbahntrasse Berlin-Hannover.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 25 WEA, 380 kV-Stromleitung, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

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Mensch

-

gering

Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004

reichen bis auf 800 m an die Ortslagen Bredow und Zeestow (Gemeinde Brieselang),

Groß Behnitz, Markau, Markee, Neugarten, Neukammer (Stadt Nauen), Etzin,

Falkenrehde (Stadt Ketzin), Hoppenrade, Wernitz und Wustermark (Gemeinde

Wustermark) heran. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor

Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu

Sielungen auf 1.000 m erhöht. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die

Stromleitungen sowie durch die bestehenden WEA gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend zwischen 28 und

35 Bodenpunkte auf. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering bis mittel

Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA sowie durch die beiden

Hochspannungsleitungen bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch

eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des

Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Südwestlich grenzt das WEG an das FFH „Steppenhügel im Havelland“ an. Dessen

Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 500m südlich vom WEG

befindet sich ein Kranichhorst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.4 Windeignungsgebiet „Möthlitz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Möthlitz

Flächengröße [ha] 146

Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich südlich von Möthlitz und nordöstlich von Knoblauch (beide

Gemeinde Milower Land).

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 3 WEA, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Möthlitz, Nitzahn und

Wendeberg. Eine potenzielle Immissions-Vorbelastung ist durch die (Genehmigung

von) 5 WEA sowie durch die Stromleitung gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

mittel

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

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Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Südöstlich befindet sich das LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ in 800 m

Entfernung. Nördlich vom WEG befindet sich das LSG „Westhavelland“ in 800 m

Entfernung. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA sowie durch die

Hochspannungsleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch

eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des

Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein

SPA noch ein NSG. Es befinden sich 2 Seeadlerhorste in 900 m bis 1.000 m

Entfernung, 2 Fischadlerhorste in <200m bis 1.000 m Entfernung, 1

Baumfalkenhorst innerhalb des WEG und ein Baumfalkenhorst in 1.000 m

Entfernung. Die Horste der Fischadler und der Baumfalken befinden sich auf den

Masten der Hochspannungsleitung. Dort wurden auf ganzer Länge der Leitung

Nisthilfen angebracht. Weil auf Masten in direkter Umgebung sich ebenfalls bisher

unbesetzte Nisthilfen befinden, könnten die Vögel bei einer Beeinträchtigung ihres

Brutstandortes durch die WEA auf diese ausweichen. Auf Grund der genehmigten

Anlagen wird davon ausgegangen, dass weitere Anlagen keine zusätzlichen

erheblichen Beeinträchtigungen verursachen können. Waldfunktionen werden nicht

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmale innerhalb des WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.

6.2.3.5 Windeignungsgebiet „Karower Platte“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Karower Platte

Flächengröße [ha] 500

Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf, südlich von Vehlen (Gemeinde Bensdorf) und nördlich von

Gollwitz (Gemeinde Rosenau). Das WEG wird von der B 1 und der Bahntrasse

Berlin-Magdeburg durchquert. Nördlich der Bahntrasse verläuft der Elbe-Havel-

Kanal. Im Westen grenzt das WEG direkt an die Landesgrenze zu Sachen-Anhalt.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Vehlen und

Herrenhölzer (beide Gemeinde Bensdorf) sowie Binnenheide (Gemeinde Demsin –

SA). Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 1 und durch die Bahntrasse

gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis

mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Zum geringen Anteil (südlich der B 1) befindet sich Moorboden

im WEG. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

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-

gering

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

mittel

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Östlich grenzt ein

Teil des Freiraumverbundes an das WEG. Großräumig betrachtet lässt sich durch

eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des

Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem

mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein

SPA noch ein NSG. Es befindet sich 1 Kranichhorst in direkter Nachbarschaft zum

WEG. In Abstimmung mit MUGV können die Kranichhorste keine

Ausschlusswirkung entfalten. Im späteren Genehmigungsverfahren kann es zur

Forderung nach Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommen.

Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.6 Windeignungsgebiet „ Dretzen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Dretzen

Flächengröße [ha] 204

Lagebeschreibung Südlich von Dretzen und westlich von Buckau (Gemeinde Buckautal). Das WEG

grenzt direkt an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 10 WEA

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Ziesarer Vorfläming))

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004

reichen bis auf 800 m an die Ortslage Dretzen (Gemeinde Buckautal) heran. Zur

Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu

errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht.

Eine Immissions-Vorbelastung ist durch bestehende WEA gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Östlich vom WEG grenzt das LSG „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“

an. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA vorbelastet. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

1.000 m nördlich befindet sich das FFH-Gebiet „Buckau und Nebenfließe“. Südlich

grenzt an das WEG das SPA-Gebiet „Altengrabower Heide“. Deren Sicherungsziele

werden nicht beeinträchtigt. 2.000 m nordwestlich befindet sich ein

Schwarzstorchhorst. Weil sich bereits WEA im WEG befinden, wird davon

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26

ausgegangen, dass die Errichtung weiterer Anlagen keine zusätzlichen negativen

Auswirkungen auf den Schwarzstorch haben werden. Waldfunktionen werden nicht

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.7 Windeignungsgebiet „Westliche Zauche“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Westliche Zauche

Flächengröße [ha] 1.647

Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich nördlich der Ortslagen Golzow (Gemeinde Golzow),

Oberjünne (Gemeinde Planebruch) und Cammer (Gemeinde Planetal) sowie südlich

von Prützke und Grebs (Gemeinde Kloster Lehnin). Durch das WEG verläuft die B

102. Nördlich verläuft die A 2.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 31 WEA, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Oberjünne (Gemeinde

Planebruch), Krahne, Prützke, Grebs und Michelsdorf (alle Gemeinde Kloster

Lehnin). Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus in 600 m Entfernung zum WEG.

Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004

reichen bis auf 800m an die Ortslagen Krahne, Prützke und Grebs heran. Zur

Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu

errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht.

Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die A 2, durch die B 102 sowie durch die

bestehende WEA gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung im Gebiet der

großflächigen Erweiterung wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial

ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist überwiegend weniger als 23 Bodenpunkte auf. Stellenweise weißt

der Boden auch 23 bis 35 Bodenpunkte auf,

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

300m nördlich vom WEG befindet sich das LSG „Görnsee und Görnberg“. 800m

nördlich vom WEG befindet sich ein Teil des Freiraumverbundes. Das

Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA, durch die nördlich verlaufende A 2,

durch die B 102 sowie durch eine 110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet.

Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im

Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. Westlich des WEG befinden sich Horststandorte des Baumfalken und

des Fischadlers in 1.000 m Entfernung. 3.000 m nördlich des WEG befindet sich ein

Seeadlerhorst. Ein Schutzbedarf des Seeadlers ist kaum südlich der A 2 zu vermuten.

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27

Das Gebiet wird tangiert durch Vogelzugkorridor aus den Belziger

Landschaftswiesen zum Rietzer See. Im WEG befindet zum geringen Anteil ein

Sichtschutzwald.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.8 Windeignungsgebiet „Bliesendorfer Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Bliesendorfer Heide

Flächengröße [ha] 965

Lagebeschreibung Südlich von Bliesendorf (Stadt Werder (Havel)) und nördlich von Busendorf (Stadt

Beelitz). Durch das WEG verläuft die A 10 bzw. A 2 (AD Werder).

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 380 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche), Platte (Glindower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befindet sich die Siedlung Bliesendorf (Stadt

Werder (Havel)) und Emstal (Kloster Lehnin). Es befindet sich ein bewohntes

Forsthaus in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch

die A 10 sowie durch die Stromleitung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung

durch WEA wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering bis mittel

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Innerhalb der Waldflächen befinden sich vereinzelt glaziale Dünen

bzw. sehr arme Sandböden. Die Qualität des Ackerbodens weist überwiegend

zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Westlich an das WEG grenzt das LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“. Das

Landschaftsbild ist durch die nördlich verlaufende A 10 und durch eine 380 kV-

Stromleitung vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von

WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

In unmittelbarer Nähe der westlichen Außengrenze des WEG befindet sich das FFH-

Gebiet „Kolpinsee und Mückenfenn“. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich

nicht beeinflusst. 500 m westlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst. 1.000 m

südlich vom WEG befindet sich ein Weißstorchhorst. Waldfunktionen werden nicht

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

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28

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.

6.2.3.9 Windeignungsgebiet „Reesdorfer-Schäper Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Reesdorfer-Schäper Heide

Flächengröße [ha] 723

Lagebeschreibung Östlich von Borkheide und westlich von Beelitz. An der östlichen Außengrenze

verläuft die A 9. Durch das Gebiet verläuft die Bahntrasse Berlin-Bad Belzig.

Derzeitige

Realnutzung

Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Beelitz-Heilstätten,

Reesdorf, Fichtenwalde (alle Stadt Beelitz), Borkwalde und Borkheide. Eine

Immissions-Vorbelastung ist durch die A 9 sowie durch die Bahntrasse gegeben. Auf

Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen bis mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht

zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Östlich der A 9 befindet sich das LSG „Potsdamer Wald- und Seengebiet“. Das

Landschaftsbild ist auf Grund der A 9 und der Bahntrasse bereits vorbelastet.

Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im

Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein

SPA noch ein NSG. Südöstlich in 1.200 m Entfernung zum WEG befindet sich ein

Weißstorchhorst (bei Reesdorf). Die Hälfte des WEG wird von einem

Erholungswald der Intensitätsstufe III überlagert (südöstlich von Borkwalde). In

direkter Umgebung von Borkwalde befinden sich weitere Erholungswälder der

Intensitätsstufe II und III. Somit sind ausreichend alternative Waldgebiete gegeben.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

400m nordöstlich des WEG, direkt an der A 9, befindet sich ein oberirdisch

sichtbares bronzezeitliches Hügelgrab. Das Bodendenkmal selbst und dessen

näheren Umgebung (250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3

BbgDSchG).

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.10 Windeignungsgebiet „Wittbrietzen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Wittbrietzen

Flächengröße [ha] 1.014

Lagebeschreibung Südlich von Beelitz, östlich von Wittbrietzen, westlich von Rieben (beide Stadt

Beelitz) und nördlich von Kemnitz (Gemeinde Nuthe-Urstromtal).

Derzeitige Ackerland, Wald

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29

Realnutzung

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Luckenwalder Heide)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

mittel

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Rieben (Stadt

Beelitz) sowie Lühsdorf (Stadt Treuenbrietzen) und Kemnitz (Gemeinde Nuthe-

Urstromtal). Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht

zu erwarten. Zum sehr geringen Anteil befinden sich Dünen bzw. sehr arme

Sandböden im WEG. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27,

teilweise auch weniger, Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

mittel

Im Westen, Norden und Osten wird das WEG vom LSG „Nuthetal – Beelitzer

Sander“ umschlossen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein

SPA noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG

oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im WEG befinden sich

Erholungswald der Intensitätsstufe 3. Im Osten und Westen des WEG befinden sich

alternative Erholungswälder der Intensitätsstufe 3.

Kultur- und Sachgüter

-

mittel

Der südliche Abschnitt des WEG wird zum geringen Teil vom Schutzbereich von 3

bronzezeitlichen Hügelgräbern überlagert. Das Bodendenkmal selbst und dessen

näheren Umgebung (250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3

BbgDSchG).

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet

6.2.3.11 Windeignungsgebiet „Schlalach“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Schlalach

Flächengröße [ha] 392

Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich östlich von Linthe und Brück. Das WEG wird von der A 9

gequert.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, 7 WEA

Landschaftseinheit Luchlandschaft (Luchlandschaft des Glogau-Baruther Urstromtals)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Schlalach

(Gemeinde Mühlenfließ) sowie Deutsch Bork und Alt Bork (Gemeinde Linthe). Eine

Immissions-Vorbelastung ist durch die A 9 sowie durch bestehende WEA gegeben.

Boden

-

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

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30

gering Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht

zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 35 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

300 m östlich vom WEG befindet sich das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Im

Osten, Süden und Westen wird das WEG von Freiraumverbund (gemäß LEP B-B)

umschlossen. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA und durch die

nördlich verlaufende A 9 vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

Am östlichen Rand des WEG befinden sich zwei Nebengebiete des FFH-Gebietes

„Obere Nieplitz“, welche von drei Seiten durch das WEG umschlossen werden. Die

Sicherungsziele des FFH-Gebietes werden nicht beeinträchtigt. Das LUGV teilt mit,

dass das WEG von einem Wiesenbrütergebiet überlagert wird. Eine Beurteilung zum

besonderen Artenschutz des LUGV ist nach eigenen Angaben z.Z nicht möglich. Da

sich bereits WEA im WEG befinden wird davon ausgegangen, dass weitere Anlagen

sich nicht zusätzlich negativ auf die Wiesenbrüter auswirken werden.

Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet

6.2.3.12 Windeignungsgebiet „Treuenbrietzener Vorfläming“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Treuenbrietzener Vorfläming

Flächengröße [ha] 868

Lagebeschreibung Östlich von Treuenbrietzen und nördlich von Rietz (beide Stadt Treuenbrietzen)

sowie südlich von Niederwerbig (Gemeinde Mühlenfließ). Durch das WEG verläuft

die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

mittel

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Haseloff, Grabow,

Niederwerbig und Nichel (alle Gemeinde Mühlenfließ) sowie Ritz. Auf Grund der

Nichtvorbelastung wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forst- und landwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teils auch darüber hinaus, Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

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-

gering

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen

Landschaft

-

mittel

Nördlich grenzt an das WEG das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird

von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

400 m westlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Flämingrummeln und

Trockenkuppen“. 100 m nordöstlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet

„Obere Nieplitz“. Deren Sicherungsziele werden nicht beeinträchtigt. Hinweise auf

besonders geschützte Vogelarten für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen

nicht vor. Im WEG befindet sich eine fast 6 ha große Waldfläche mit hoher

ökologischer Bedeutung. Die WEA können jedoch in der Art und Weise errichtet

werden, dass die Waldfläche weiterhin unbebaut bleibt.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich ein bekanntes Bodendenkmal im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet

6.2.3.13 Windeignungsgebiet „Feldheim-Lindow“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Feldheim-Lindow

Flächengröße [ha] 1.371

Lagebeschreibung Östlich von Marzahna (Stadt Treuenbrietzen) und westlich von Makterhausen

(Gemeinde Niedergörsdorf).

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 56 WEA, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming), Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher

Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Feldheim,

Schwabeck und Lüdendorf (alle Stadt Treuenbrietzen) sowie Schönefeld, Danna und

Eckmannsdorf (alle Gemeinde Niedergörsdorf). Eine Immissions-Vorbelastung ist

durch die bestehenden WEA und durch die 110 kV-Stromleitung gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teilweise auch mehr, Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des

Klimas keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die

ressourcenschonende Art der Energiegewinnung durch Windnutzung positive

Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen. Das Landschaftsbild ist durch die

bestehenden WEA und durch die Stromleitung bereits vorbelastet.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein

SPA noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG

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-

gering

oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Waldfunktionen werden nicht

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.14 Windeignungsgebiet „Genshagener Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Genshagener Heide

Flächengröße [ha] 293

Lagebeschreibung Nördlich von Ludwigsfelde und südlich von Großbeeren. Östlich vom WEG befindet

sich die ausgebaute B 101.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 3 WEA, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Neubeeren (Gemeinde

Großbeeren), Sputendorf (Gemeinde Stahnsdorf) Ruhlsdorf (Stadt Teltow) und

Struveshof (Stadt Ludwigsfelde). Es befindet sich ein bewohntes Wohngebäude am

Umspannwerk Neubeeren in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-

Vorbelastung ist durch die B 101, den Bahnschienen und den bestehenden WEA

gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Innerhalb des WEG befindet sich auf einer kleinen Fläche ein

Moorboden. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27, teils auch

weniger, Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild

ist durch die bestehenden WEA und die östlich verlaufende B 101 sowie durch eine

110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG oder

seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im WEG befinden sich Erholungswälder

der Intensitätsstufe 2. Aufgrund der anthropogenen Überformung des Gebietes

(Bahnschleife, ausgebaute Bundesstraße), kann aus den Waldstücken keine

entsprechende Erholungsfunktion hervorgehen, da diese zum Teil nur schwer zu

erreichen sind.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

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33

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.15 Windeignungsgebiet „Trebbin-Lüdersdorf“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Trebbin-Lüdersdorf

Flächengröße [ha] 168

Lagebeschreibung Das Gebiet befindet sich westlich von Trebbin, südlich der B 246 und nördlich der L

707.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 4 WEA

Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Lüdersdorf,

Christinendorf und Gadsdorf. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 246

sowie durch bestehende WEA gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Die Qualität des Ackerbodens weist zwischen 28 und 35

Bodenpunkte auf. Es sind keine erhaltenswerte Böden betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild

ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 246 und einer angrenzenden 110

kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

500m östlich grenzt das WEG an das FFH-Gebiet „Gadsdorfer Torfstiche und

Luderbusch“. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 500 m

südöstlich des WEG befindet sich ein Kranichhorst. Der betroffene Waldabschnitt

weist keine besondere Funktion auf.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befindet sich ein bekanntes Bodendenkmal innerhalb des Gebietes.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.16 Windeignungsgebiet „Trebbin-Wiesenhagen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Trebbin-Wiesenhagen

Flächengröße [ha] 723

Lagebeschreibung Südlich von Trebbin und nördlich von Luckenwalde. Westlich verläuft die

Schienenverbindung Berlin – Wittenberg. Das WEG wird von der B 101 durchquert.

Derzeitige

Realnutzung

Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)

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34

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Wiesenhagen (Stadt Trebbin).

Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 101 und durch die

Schienenverbindung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird

von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu

erwarten. Im gesamten WEG befinden sich vereinzelt Dünen bzw. sehr arme

Sandböden.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering bis mittel

Das WEG grenzt westlich an das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“ und südlich an

das LSG „Baruther Urstromtal“. Im Westen, Süden und Osten grenzt das WEG an

Teile des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild ist durch die B 101 sowie durch

die Bahntrasse bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung durch WEA wird von einem geringen

bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

Westlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Seeluch-Priedetal“. 300 m südöstlich

vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“.

300 m östlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Kummersdorfer

Heider/Breiter Steinbusch. Deren Schutzziele werden vorrausichtlich nicht

beeinflusst. 300 m östlich vom WEG befindet sich das NSG „Kummersdorfer

Heide/Breiter Steinbusch“. In 400m bis 700m westlich vom WEG befinden sich drei

Kranichhorste. Nahrungsgebiete innerhalb des WEG sind jedoch nicht zu erwarten,

sodass eine Überlagerung des WEG mit dem Schutzbereich hier toleriert werden

kann. Bekannte Nahrungsgebiete befinden sich am Illickengraben, westlich der

Kranichhorste. 900m westlich vom WEG befindet sich ein Baumfalkenhorst. 700m

nordöstlich befindet sich ein weiterer Baumfalkenhorst. Es bestehen in unmittelbarer

Nähe Ersatzlebensräume, sodass die Baumfalken hier nicht weiter berücksichtigt

werden.1.000 m südöstlich vom WEG befindet sich ein Seeadlerhorst. Zum geringen

Teil, entlang der Bahntrasse befindet sich Erholungswald der Intensitätsstufe 3.

Alternative Erholungswälder befinden sich im direkten Umfeld der umliegenden

Siedlungen.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.17 Windeignungsgebiet „Wünsdorfer Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Wünsdorfer Heide

Flächengröße [ha] 721

Lagebeschreibung Südlich von Kallinchen und westlich von Wünsdorf-Waldstadt (beide Stadt Zossen).

Das WEG grenzt direkt an den Landkreis Dahme-Spreewald.

Derzeitige

Realnutzung

Wald

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35

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

mittel

Die mit 1.000 m Abstand nächstgelegene Siedlungen sind Kallinchen und Töpchin

(Stadt Mittenwalde – Landkreis Dahme-Spreewald). Auf Grund der

Nichtvorbelastung wird von einem mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu

erwarten. Im südlichen Bereich befinden sich vereinzelt Dünen bzw. sehr arme

Sandböden.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

mittel

700m südöstlich des WEG befindet sich das LSG „Notte-Niederung“. Westlich

grenzt das WEG an Teile des Freiraumverbundes. Großräumig betrachtet lässt sich

durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des

Gesamtraumes erreichen. Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Westlich grenzt das WEG an das FFH-Gebiet „Jägersberg-Schirknitzberg“. 900 m

östlich vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Töpchiner See“. 800 m südwestlich

vom WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Großer und kleiner Möggelinsee“. Deren

Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Westlich grenzt das WEG an

das NSG „Jägersberg-Schirknitzberg“. 800m südwestlich vom WEG befindet sich

das NSG „Großer und kleiner Möggelinsee“. Hinweise auf besonders geschützte

Vogelarten für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Im

nördlichen Bereich befindet sich zum geringen Teil Erholungswald der

Intensitätsstufe 3.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Nach Anwendung der Ausschluss- und Restriktionskriterien ergab sich das hier beschriebene WEG. Andere

Flächen in diesem Gebiet entsprechen nicht den Planungskriterien und würden bei einer Ausweisung ein

höheres Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern haben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.18 Windeignungsgebiet „Altes Lager“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Altes Lager

Flächengröße [ha] 465

Lagebeschreibung Nordwestlich von Altes Lager (Stadt Jüterbog) und südöstlich von Klausdorf (Stadt

Treuenbrietzen). Südlich des WEG verläuft die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, ehemaliges Kasernengelände, 15 WEA

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004

reichen bis auf 800 m an die Ortslage Altes Lager heran. Zur Gewährleistung einer

ausreichenden Vorsorge vor Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird

daher der Schutzabstand zu Sielungen auf 1.000 m erhöht. Mit 1.000 m Entfernung

zum WEG befindet sich die Siedlung Klausdorf. Eine Immissions-Vorbelastung ist

durch die B 102 sowie durch bestehende WEA gegeben.

Page 36: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

36

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu

erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Nordöstlich an das

WEG grenzt ein Teil des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild ist durch die

bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102 bereits vorbelastet. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Das FFH-Gebiet/SPA-Gebiet „Forst Zinna/Keilberg“ grenzt nordöstlich und das

FFH-Gebiet „Heide Malterhausen“ grenzt südlich an das WEG. Deren

Sicherungsziele werden jedoch nicht beeinträchtigt. 1.000 m östlich vom WEG

befindet sich Baumfalkenhorst. Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.19 Windeignungsgebiet „Heidehof“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Heidehof

Flächengröße [ha] 781

Lagebeschreibung Nördlich von Markendorf und östlich von Kloster Zinna (beide Stadt Jüterbog).

Derzeitige

Realnutzung

31 WEA, ehemaliger Truppenübungsplatz

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Mit 1.200 m Entfernung zum WEG befindet sich die Siedlung Markendorf. Eine

Immissions-Vorbelastung ist durch die bestehenden WEA gegeben

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens. Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von

Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden

betroffen.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das WEG wird im

Westen, Norden und Osten vom Freiraumverbund umschlossen. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

Westlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und das SPA-

Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren Sicherungsziele

Page 37: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

37

-

gering

werden nicht beeinträchtigt. Das WEG wird im Westen, Norden und Osten vom NSG

„Heidehof – Golmberg“ umschlossen. Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten

für das WEG oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Waldfunktionen werden

nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.20 Windeignungsgebiet „Sernower Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Sernower Heide

Flächengröße [ha] 487

Lagebeschreibung Nördlich von Werbig und östlich von Hohengörsdorf (beide Gemeinde Niederer

Fläming). Südlich des WEG verläuft die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald, 17 WEA

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befinden sich die Siedlungen Hohengörsdorf,

Werbig und Lichterfelde (alle Gemeinde Niederer Fläming). Eine Immissions-

Vorbelastung ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 102 gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forst- und landwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Das Landschaftsbild

ist durch die bestehenden WEA sowie durch die B 102 vorbelastet. Großräumig

betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer

Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. Konkrete Hinweise auf besonders geschützte Vogelarten für das WEG

oder seinem näheren Umfeld liegen nicht vor. Nicht näher bestimmt weist die UNB

TF auf Fledermäuse und Greifvögel im Gebiet hin. Besondere Waldfunktionen

werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich 4 bekannte Bodendenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

Page 38: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

38

6.2.3.21 Windeignungsgebiet „Schlenzer-Wahlsdorfer Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Schlenzer-Wahlsdorfer Heide

Flächengröße [ha] 807

Lagebeschreibung Nördlich von Wahlsdorf (Stadt Dahme/Mark) und südlich von Petkus (Stadt

Baruth/Mark). Der nördliche Abschnitt des WEG wird von der B 115 gequert.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 110 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Siedlungen mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG sind Charlottenfelde, Ließen,

Petkus (Stadt Baruth/Mark) und Wahlsdorf. Es befindet sich ein bewohntes Forsthaus

in 600 m Entfernung zum WEG. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 115

sowie durch eine 110 kV-Stromleitung gegeben. Auf Grund der Nichtvorbelastung

durch WEA wird von einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist überwiegend über 35 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Westlich des WEG

schließt ein Teil des Freiraumverbundes an. Das Landschaftsbild ist durch eine

110 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

700m nördlich des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und

das SPA-Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren

Sicherungsziele werden nicht beeinträchtigt. 700m nördlich des WEG befindet sich

das NSG „Heidehof – Golmberg“. 3.500 m nordöstlich des WEG befindet sich ein

Seeadlerhorst. Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich 2 bekannte Bodendenkmäler im WEG. Eins davon ist ein

bronzezeitliches Hügelgrab. Das Hügelgrab selbst und dessen näheren Umgebung

(250 m) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten (§ 2 Abs. 3 BbgDSchG).

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.22 Windeignungsgebiet „Merzdorfer Heide“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Merzdorfer Heide

Flächengröße [ha] 490

Lagebeschreibung Südlich von Groß Ziescht und östlich von Merzdorf (Stadt Baruth/Mark). Nördlich

des WEG verläuft die B 115. Das WEG grenzt südlich an den Landkreis Dahme-

Spreewald.

Derzeitige

Realnutzung

Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)

Page 39: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

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BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

mittel

Siedlung mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG ist Groß Ziescht (Stadt

Baruth/Mark). Auf Grund der Nichtvorbelastung wird von einem mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust forstwirtschaftlicher Produktionsflächen. Eine

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu

erwarten. Im nördlichen Bereich des WEG befindet sich eine Düne bzw. ein sehr

armer Sandboden.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Nordwestlich des

WEG schließt ein Teil des Freiraumverbundes an. Das Landschaftsbild ist durch die

B 115 bereits vorbelastet. Laut LK Dahme-Spreewald wurde der Freiraum um

Mahlsdorf und Groß Zischt als Gebiet mit hochwertigem Landschaftsbild bewertet.

Gemäß UNB des LK Teltow-Fläming sind durch die erhöhte Lage des Standortes

zum Baruther Urstromtal besonders große Auswirkungen im Landschaftsbild zu

erwarten. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA eine

Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nordwestlich an das WEG grenzt das FFH-Gebiet „Heidehof – Golmberg“ und das

SPA-Gebiet „Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Deren Sicherungsziele

werden nicht beeinträchtigt. Nordwestlich an das WEG grenzt das NSG „Heidehof –

Golmberg“. 2.700 m östlich vom WEG befindet sich ein Seeadlerhorst. In

Abstimmung mit dem MUGV wird westlich des Horstes wohl kein Nahrungsgebiet

liegen, sodass der Schutzbereich reduziert wurde. Im gesamten WEG befindet sich an

vereinzelten Standorten Waldgebiete in exponierter Lage.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.23 Windeignungsgebiet „Illmersdorfer Holz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Illmersdorfer Holz

Flächengröße [ha] 972

Lagebeschreibung Nördlich von Hohenseefeld (Niederer Fläming) sowie südlich von Heinsdorf (Stadt

Dahme/Mark). Südlich vom WEG verläuft die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 27 WEA

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Teile des ursprünglichen Eignungsgebietes des Sachlichen Teilplans von 2004

reichen bis auf 800 m an die Ortslagen Hohenseefeld und Waltersdorf (Gemeinde

Niederer Fläming) heran. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge vor

Immissionen künftig neu zu errichtender Anlagen wird daher der Schutzabstand zu

Sielungen auf 1.000 m erhöht. Mit 1.000 m Entfernung zum WEG befindet sich

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40

außerdem die Siedlung Illmersdorf (Gemeinde Ihlow) sowie Gebersdorf und

Niebendorf-Heinsdorf (beide Stadt Dahme/Mark). Auf Grund der Nichtvorbelastung

im Gebiet der großflächigen Erweiterung wird von einem geringen bis mittleren

Konfliktpotenzial ausgegangen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die

bestehenden WEA sowie durch die B 102 gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 35, und zum Teil auch mehr, Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen

Landschaft

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich kein LSG. Laut UNB TF

existieren besondere Blickbeziehungen von Ihlow in Richtung Illmersdorf. Das

Landschaftsbild ist durch die bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102

bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine Bündelung von WEA

eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das WEG befindet sich weder ein FFH-Gebiet, ein SPA

noch ein NSG. 900m südlich vom WEG befindet sich ein Kranichhorst. Die UNB TF

weist nicht näher bestimmt auf Fledermäuse und Greifvögel im Gebiet hin.

Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Bodendenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.3.24 Windeignungsgebiet „Dahme“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Dahme

Flächengröße [ha] 1.424

Lagebeschreibung Östlich von Dahme/Mark und südlich von Wildau-Wentdorf (Gemeinde Dahmetal).

Südlich des WEG verläuft die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland, 61 WEA, 380 kV-Stromleitung

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen, und Heiden (Westlicher Niederlausitzer Landrücken)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Siedlungen mit einem Abstand von 1.000 m zum WEG sind Kemlitz, Sieb und

Rosenthal (Stadt Dahme/Mark) sowie Görsdorf und Wildau-Wentdorf (Gemeinde

Dahmetal). Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 102 sowie durch

bestehende WEA und einer 380 kV-Stromleitung gegeben.

Boden

-

gering

An den Standorten der Windenergieanlagen kommt es zu einer Versiegelung des

Bodens sowie zu einem Verlust land- und forstwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen ist

nicht zu erwarten. Es sind keine schützenswerte Böden betroffen. Die Qualität des

Ackerbodens weist überwiegend weniger als 23 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Die Errichtung von Windenergieanlagen hat auf das Wasserpotenzial keinen

erheblichen Einfluss. Eine Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern

aufgrund von Schadstoffeinträgen ist nicht zu erwarten.

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41

Klima/Luft

-

gering

Der Bau von Windenergieanlagen hat auf die standörtlichen Bedingungen des Klimas

keinen erheblichen Einfluss. Auf das globale Klima hat die ressourcenschonende Art

der Energiegewinnung durch Windnutzung positive Umweltauswirkungen.

Landschaft

-

gering

1.000 m südlich vom WEG befindet sich das LSG „Rochau – Kolpiener Heide“.

Nördlich grenzt an das WEG ein Teil des Freiraumverbundes. Das Landschaftsbild

ist durch die bestehenden WEA und die südlich verlaufende B 102 sowie durch eine

380 kV-Stromleitung bereits vorbelastet. Großräumig betrachtet lässt sich durch eine

Bündelung von WEA eine Entlastung im Sinne einer Freihaltung des Gesamtraumes

erreichen.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

500 m nordwestlich des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Dahmetal Ergänzung“.

900 m nordöstlich befindet sich das FFH-Gebiet „Vogelsang Wildau-Wentdorf“.

Innerhalb des WEG befindet sich das FFH-Gebiet „Schlagsdorfer Hügel“. Innerhalb

des FFH-Gebietes „Schlagsdorfer Hügel“werden keine WEA errichtet. Die

Sicherungsziele der FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 900 m nördlich

befindet sich das NSG „Vogelsang Wildau-Wentdorf“. An der südöstlichen

Außengrenze des WEG befindet sich ein Ratsgebiet des Goldregenpfeifers. Das

Konfliktpotenzial gegenüber dem Rastgebiet des Goldregenpfeifers wird als gering

bewertet, da sich bereits WEA im Umfeld des Rastgebietes befinden. 1.500 m

westlich des WEG befindet sich ein Weißstorchhorst. Im WEG befinden sich am

nördlich Rand ein Waldgebiete in exponierter Lage. Zentral im WEG befindet sich

Wald im waldarmen Gebiet. Die Die Waldfunktion wird nicht beachtet, da sich

ausreichend Wald in direkter Umgebung befindet und es sich theoretisch um keinen

Wald im waldarmen Gebiet handeln kann. Außerdem sind im WEG bereits

zahlreiche Anlagen vorhanden.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine bekannten Boden- oder Baudenkmäler im WEG.

ALTERNATIVEN

Eine Alternativprüfung findet bei der Anwendung des 5-km-Kriteriums statt (mind. 5 km Mindestabstand

zwischen Außengrenzen zweier benachbarter Windeignungsgebiete). In diesem Zusammenhang wurde auch

die Betroffenheit der Bevölkerung in einem 2km- und 5km-Radius ermittelt und bewertet. Die gewählte

Alternative weist die größte Fläche bei gleichzeitig der geringsten Betroffenheit auf.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe

In den Vorranggebieten (VR) für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind überwiegend Flächen

ausgewiesen, auf denen bereits Rohstoffe abgebaut werden. Sie umfassen im Sinne einer langfristigen

Rohstoffsicherung in der Regel Bereiche, die um ein Vielfaches über den derzeitigen aktiven Abbau

hinausgehen. Bei den auszuweisenden Vorbehaltsgebieten (VB) handelt es sich ausschließlich um Bereiche ohne

bisherigen aktiven Abbau.

Für die Umweltprüfung wird davon ausgegangen, dass die im Planzeitraum beanspruchten Bereiche unmittelbar

an die bisherigen Betriebsplanflächen anschließen. Die Prüfung soll daher vorrangig auf die direkten

Anschlussflächen ausgerichtet werden.

Auf Grund der historischen und vielschichtigen Siedlungsentwicklungen und Landnutzungen existieren

zahlreiche Bodendenkmale in der Region Havelland-Fläming. Diese gilt es zu schützen und zu bewahren. Daher

ist bei sämtlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher

Rohstoffe davon auszugehen, dass sich neben bekannten auch bisher unbekannte Bodendenkmale in den

jeweiligen Gebieten befinden können. Dies gilt es bei der Erschließung der Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu

berücksichtigen.

Die Alternativenprüfung, die im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für

oberflächennahe Rohstoffe steht, findet in einem sehr begrenzten Umfang statt. Aufgrund der Tatsache, dass die

hier ausgewiesenen Flächen alle auf Flächenausweisungen des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

beruhen, kann und darf die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming keine weiteren Flächen

eigenständig ausweisen. Eine eingeschränkte Alternativenprüfung findet daher nur im Rahmen der Anwendung

der Planungskriterien statt.

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Tabelle 11: Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe

VR-Nr. Kennung2 Gebietsbezeichnung Gemeinde Fläche

3

[ha]

Landkreis Havelland

VR 01 HVL10 Lietzow Stadt Nauen 14

VR 02 HVL11 Großwudicke Gemeinde Milower Land 44

VR 03 HVL17 Zachow Stadt Ketzin 19

VR 04 HVL18 Knoblauch-Ketzin Stadt Ketzin 17

Landkreis Potsdam-Mittelmark

VR 05 PM08 Damsdorf Gemeinde Kloster Lehnin 14

VR 06 PM11 Güterfelde Gemeinde Stahnsdorf 14

VR 07 PM16 Emstal Gemeinde Kloster Lehnin 60

VR 08 PM17 Michelsdorf Gemeinde Kloster Lehnin 30

VR 09 PM18 Krahne Stadt Brandenburg a.d.H. 52

VR 10 PM20 Viesen Gemeinde Viesen 31

VR 11 PM30 Reetz Gemeinde Wiesenburg/Mark 10

VR 12 PM34 Niemegk Stadt Niemegk 86

VR 13 PM36 Rietz Gemeinde Kloster Lehnin 45

VR 14 PM37 Nichel Gemeinde Mühlenfließ 18

VR 15 PM38 Niederwerbig Gemeinde Mühlenfließ 91

VR 16 PM40/41a/41

b

Linthe West Gemeinde Planetal 561

VR 17 PM42 Linthe Süd Gemeinde Linthe 134

Landkreis Teltow-Fläming

VR 18 TF02 Zossen Stadt Zossen 20

VR 19 TF06 Lindow Gemeinde Niedergörsdorf 65

VR 20 TF07 Waldstadt Stadt Zossen 108

VR 21 TF08 Glienick Stadt Zossen 13

VR 22 TF09 Horstfelde Stadt Zossen 169

VR 23 TF15 Markendorf Stadt Jüterbog 12

Vorranggebiet insgesamt 1.621

Tabelle 12: Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe

VB-Nr. Kennung² Gebietsbezeichnung Gemeinde Fläche³

[ha]

Landkreis Hvelland

VB 01 HVL08 Nennhausen Gemeinde Nennhausen 20

VB 02 HVL13 Vieritz Kattenberge Gemeinde Milower Land 25

VB 03 HVL14 Vieritz West Gemeinde Milower Land 55

VB 04 HVL21 Nitzahn Gemeinde Milower Land 175

VB 05 HVL23 Möthlitz Gemeinde Milower Land 12

Landkreis Potsdam-Mittelmark

VB 06 PM04 Vehlen Gemeinde Bensorf 22

VB 07 PM05b Bensdorf West Gemeinde Bensorf 182

VB 08 PM05a Bensdorf Ost Gemeinde Bensorf 76

VB 09 PM19 Schmerzke Stadt Brandenburg a.d.H. 13

VB 10 PM30 Reetz Gemeinde Wiesenburg/Mark 34

Landkreis Teltow-Fläming

VB 11 TF17 Sernow Süd Gemeinde Niederer Fläming 181

VB 12 TF18 Gräfendorf Gemeinde Niederer Fläming 31

Vorbehaltsgebiet insgesamt 826

2 Kennung gemäß Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

3 Zahlen sind gerundet. Gegenüber den Flächenangaben im Regionalplan können daher Unterschiede entstehen.

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6.2.4.1 Vorranggebiet Nr. 1 „Lietzow“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Lietzow

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 14

Lagebeschreibung Westlich von Lietzow und östlich von Berge (beide Stadt Nauen). Nördlich verläuft

die B 5.

Derzeitige

Realnutzung

Zeitweilig ruhender Abbau, Ackerland, 1 WEA

Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Lietzow. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb sowie durch die B 5 gegeben

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist mehr als 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind nicht

betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das

Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf. Innerhalb

des Vorranggebietes befindet sich ein WEA. Südlich des Vorranggebietes befindet

sich der Windpark Nauen. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes ist gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nördlich des Vorranggebiets befindet sich das SPA „Rhin-Havelluch“ in 400m

Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-

Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebiets. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es

befindet sich ein Biotop in 200 m Entfernung zum Vorranggebiet. Eine erhebliche

Beeinträchtigung wird nicht erwartet, weil am Standort bereits Sand abgebaut wurde

und bisher keine negativen Auswirkungen bekannt sind.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Innerhalb des Vorranggebiets befindet sich ein Bodendenkmal. Es handelt sich um

ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem BLDAM

steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.2 Vorranggebiet Nr. 2 „Großwudicke“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Großwudicke

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 44

Lagebeschreibung Südlich von Großwudicke (Gemeinde Milower Land)

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Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Großwudicke. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb sowie die durch Großwudicke verlaufende Schnellbahntrasse

Berlin-Hannover gegeben.

Boden

-

mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität

des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. In unmittelbarer

Nachbarschaft zum Vorranggebiet befinden sich schützenswerte Moorböden.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet grenzt an das LSG „Westhavelland“. Eine Beeinträchtigung des LSG

ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befindet sich ein Kranichhorst in 500 m Entfernung zum

Vorranggebiet. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es

befinden sich sieben Biotope in 200 m bis 700 m Entfernung zum Vorranggebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.3 Vorranggebiet Nr. 3 „Zachow“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Zachow

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 19

Lagebeschreibung Nördlich von Zachow (Stadt Ketzin) und südlich von Wachow (Stadt Nauen)

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland, Wald

Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist über 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind nicht

betroffen.

Wasser

-

Trinkwasserschutzzone III ist 300 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird mit keiner

Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von

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45

gering Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Östlich vom Vorranggebiet grenzt das FFH-Gebiet „Steppenhügel im Havelland“ an.

100 m südwestlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA „Mittlere

Havelniederung“ an. Deren Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Es

befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes.

Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.4 Vorranggebiet Nr. 4 „Knoblauch-Ketzin“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Knoblauch-Ketzin

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 17

Lagebeschreibung Nördlich von Ketzin und südlichwestlich von Wustermark.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Platte (Nauener Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch angrenzende WEA

gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik

auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befindet sich ein Kranich-Horst im direkten Umfeld des

Vorranggebietes. Es handelt sich dabei um eine Neuansiedlung eines Kranichs in der

bewirtschafteten Feldflur. Der Horststandort ist somit unerheblich (vgl. § 33 Abs. 1

Satz 5 BgbNatSchG). Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Es befindet sich ein Biotop in direkter Nähe (40m) zum Vorranggebiet. In

Abstimmung mit der UNB Havelland werden keine Konflikte erwartet.

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Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.5 Vorranggebiet Nr. 5 „Damsdorf“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Damsdorf

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 14

Lagebeschreibung Nördlich von Damsdorf (Gemeine Kloster Lehnin) und südlich von Neu Bochow

(Gemeinde Groß Kreutz (Havel))

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Platte (Glindower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Damsdorf. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einer kleinen Waldfläche im

waldarmen Gebiet überlagert. Die Waldfunktion wird nicht berücksichtigt, weil in

der direkten Umgebung (im Norden, Süden und Westen) ausreichend Wald erhalten

bleibt.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.6 Vorranggebiet Nr. 6 „Güterfelde“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Güterfelde

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 14

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Lagebeschreibung Westlich von Güterfelde (Gemeinde Stahnsdorf).

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Güterfelde. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind

nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einer kleinen Waldfläche im

waldarmen Gebiet überlagert.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.7 Vorranggebiet Nr. 7 „Emstal“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Emstal

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 60

Lagebeschreibung Westlich von Emstal /Gemeinde Kloster Lehnin) und westlich Busendorf (Stadt

Beelitz)

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

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48

-

gering

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet grenzt an das LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“ an. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt einen geringen Eigenwert

und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Östlich des Vorranggebietes befindet sich dass FFH-Gebiet „Lehniner Mittelheide

und Quellgebiet der Emster“ in 600 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden

vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von

1.000 m um das Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.8 Vorranggebiet Nr. 8 „Michelsdorf“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Michelsdorf

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 30

Lagebeschreibung Südlich von Michelsdorf (Gemeinde Kloster Lehnin), westlich von Kloster Lehnin

und östlich von Golzow

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind

nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet ist 600 m entfernt vom LSG „Lehniner Wald- und Seengebiet“. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weißt einen geringen Eigenwert

und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Michelsdorfer

Mühlberg“ in 800 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht

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-

gering

beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es

befindet sich ein Biotop innerhalb des Vorranggebiets. Einer Abtragung steht

grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der Vorhabensträger dabei die

Bestimmungen, die im Rahmen der naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis

für Betriebspläne gemäß des BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden,

beachten.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.9 Vorranggebiet Nr. 9 „Krahne“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Krahne

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 52

Lagebeschreibung Östlich von Krahne (Gemeinde Kloster Lehnin) und südlich von Prützke (Gemeinde

Kloster Lehnin). Westlich vom Vorranggebiet verläuft die B 102 und nördlich die A

2.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Zauche)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist ein Gehöft an der B 102.

Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen

bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist

durch den bestehenden Betrieb sowie durch die B 102 und A 2 gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist weniger als 23 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden sind

nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch angrenzende WEA

gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

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50

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.10 Vorranggebiet Nr. 10 „Viesen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Viesen

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 31

Lagebeschreibung Nördlich von Viesen (Gemeinde Rosenau) und südlich von Wusterwitz.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Platte (Karower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet ist 100m vom LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ entfernt.

Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch

den bestehenden Betrieb gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Südlich des Vorranggebietes grenzt das SPA-Gebiet „Fiener Bruch“ an. Dessen

Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-Gebiete und NSG

befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es befinden

sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Besondere

Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.11 Vorranggebiet Nr. 11 „Reetz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Reetz

Rohstoffart Ton

Flächengröße [ha] 10

Lagebeschreibung Östlich von Reetz (Gemeinde Wiesenburg).

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Hoher Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Reetz. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

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51

gering Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet wird direkt vom LSG „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“

umschlossen. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA-Gebiet „Hoher Fläming“ in 900

m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-

Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Nördlich an das Vorranggebiet grenzt ein Erholungswald der

Intensitätsstufe 3 an.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befindet sich ein Bodendenkmal in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Da Tonvorkommen in der Region selten sind, ist ihre Ausbeutung unverzichtbar und daher alternativlos. Auf

Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.12 Vorranggebiet Nr. 12 „Niemegk“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Niemegk

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 86

Lagebeschreibung Nördlich von Niemegk und östlich von Dahnsdorf (Gemeinde Planetal). Nördlich

des Vorranggebietes verläuft direkt die A 9.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzone III grenzt direkt an das Vorranggebiet an. Es wird mit keiner

Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von

Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum LSG „Hoher Fläming –

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gering Belziger Landschaftswiesen“. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten.

Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb sowie durch die angrenzende A

9 gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik

auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nordwestlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Plane“ in 400m

Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und

NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es

befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes.

Nordwestlich an das Vorranggebiet grenzt ein Wald mit hoher ökologischer

Bedeutung an. Es befindet sich zum Teil ein Biotop innerhalb des Vorranggebiets.

Einer Abtragung steht grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden, beachten.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befindet sich zwei Bodendenkmäler innerhalb des Vorranggebiets. Es handelt

sich um zwei nicht oberirdisch sichtbare Bodendenkmäler. Nach Absprache mit dem

BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.13 Vorranggebiet Nr. 13 „Rietz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Rietz

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 45

Lagebeschreibung Nördlich von Rietz (Stadt Treuenbrietzen).

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

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-

gering

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.14 Vorranggebiet Nr. 14 „Nichel“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Nichel

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 18

Lagebeschreibung Östlich von Nichel (Gemeinde Mühlenfließ) und nordwestlich von Treuenbrietzen.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald, Grünland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Nichel. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum LSG „Nuthetal – Beelitzer

Sander“. Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist

durch den bestehenden Betrieb sowie durch die angrenzende A 9 gegeben. Das

Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nördlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet „Obere Nieplitz“ an. Dessen

Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich

nicht im Umkreis von 1.000m um das Vorranggebiet. Es befinden sich keine

bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen

werden nicht erheblich beeinflusst. Das Vorranggebiet wird zum Teil von einem

Biotop überlagert. In Anwendung § 30 Abs. 6 BNatSchG wird das Biotop nicht

berücksichtigt.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befindet sich ein Bodendenkmal Innerhalb des Vorranggebiets. Es handelt sich

um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem

BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.15 Vorranggebiet Nr. 15 „Niederwerbig“

GEBIETSBESCHREIBUNG

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Gebietsname Niederwerbig

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 91

Lagebeschreibung Südlich von Nichel (Gemeinde Mühlenfließ) und westlich von Treuenbrietzen.

Derzeitige

Realnutzung

Aufschluss in Vorbereitung, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet befindet grenzt direkt an das LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert

und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Westlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Hoher Fläming“ in 100

m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA-

Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Es befindet sich ein Biotop im Umfeld (100m) des

Vorranggebietes. Nach Abstimmung mit der UNB Potsdam-Mittelmark ist der

Abstand ausreichend. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorranggebiet. Es

handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit

dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.16 Vorranggebiet Nr. 16 „Linthe West“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Linthe West

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha]

Lagebeschreibung Nördlich von Linthe, südlich von Gömnigk (Stadt Brück) und westlich von Ziezow

(Gemeinde Planetal). Südlich des Vorranggebietes verläuft die A 9.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut & Beschreibung des Konfliktpotenzials

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55

Konfliktpotenzial

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Linthe und Ziezow.

Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen

bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist

durch den bestehenden Betrieb sowie durch die A 9 gegeben

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzone III befindet sich im direkten Umfeld des Vorranggebietes,

südlich A 9. Es wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials

gerechnet. Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet ist 100 m vom LSG „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ entfernt.

Eine Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch

den bestehenden Betrieb gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

Westlich des Vorranggebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Plane“ in 200 m

Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA-

Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht beeinflusst. Es befindet

sich ein Biotop (Kleingewässer, unbeschattet) in direkter Nähe zum Vorranggebiet.

In Abstimmung mit UNB Potsdam-Mittelmark genügt ein Schutzabstand von 100 m.

Ein Biotop (Sand- und Kiesgrube) grenzt direkt an das Vorranggebiet an. In

Anwendung § 30 Abs. 6 BNatSchG und in Abstimmung mit LBGR wird das Biotop

nicht berücksichtigt. Ein weiteres Biotop grenzt direkt an das Vorranggebiet an.

Einer Abtragung steht grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

naturschutzrechtlichen einzuholenden Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BNatSchG und BbgNatSchG festgesetzt werden, beachten.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befindet sich ein Bodendenkmal in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.17 Vorranggebiet Nr. 17 „Linthe Süd“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Linthe-Süd

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 134

Lagebeschreibung Südlich von Linthe und nördlich von Jeserig (Gemeinde Mühlenfließ). Nördlich bei

Linthe verläuft die A 9.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald, Grünland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Niemegker Vorfläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Linthe und Jeserig.

Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen

bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist

durch den bestehenden Betrieb sowie durch die A 9 gegeben.

Boden

-

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

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gering bis mittel Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzone III grenzt direkt an das Vorranggebiet an. Es wird mit keiner

Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von

Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet ist 900 m vom LSG „Nuthetal – Beelitzer Sander“ entfernt. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert

und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es

befinden sich sechs Biotope in 300m bis 900 m Entfernung zum Vorranggebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorranggebiet. Es

handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit

dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.18 Vorranggebiet Nr. 18 „Zossen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Zossen

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 20

Lagebeschreibung Östlich von Zossen. Nördlich des Vorranggebiets verläuft die B 246.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Zossen. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 246

sowie durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen befinden sich in mehr als 1.000 m Entfernung. Es wird mit

keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung

von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Gebiet ist 400m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine Beeinträchtigung des

LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb,

durch vier WEA, durch einen Sendemasten sowie durch eine Reinwasserkammer

gegeben.

Flora, Fauna, Südlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet „Galgenberge“ an. 600 m

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biologische Vielfalt

-

gering

südlich vom Vorranggebiet befindet sich das FFH-Gebiet und NSG „Jägersberg-

Schirknitzberg“. Die Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. 400m

südwestlich befindet sich das NSG Streuobstwiese Zossen. Es sind keine

Beeinträchtigungen zu erwarten. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Gebiets. Das Vorranggebiet befindet sich zum geringen Teil im

Erholungswald der Intensitätsstufe 3. Die Waldfunktion wird nicht berücksichtigt,

weil alternative Erholungswälder nördlich und östlich des Vorranggebiets sich

befinden.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.19 Vorranggebiet Nr. 19 „Lindow“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Lindow

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 65

Lagebeschreibung Nördlich von Lindow (Gemeinde Niedergörsdorf). Nördlich vom Vorranggebiet

verläuft die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Nördlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

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6.2.4.20 Vorranggebiet Nr. 20 „Waldstadt“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Waldstadt

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 108

Lagebeschreibung Östlich von Wünsdorf-Waldstadt (Stadt Zossen) und westlich von Kallinchen (Stadt

Zossen)

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Kummersdorfer und Wünsdorfer Heide)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf. Südlich des Vorranggebietes

grenzt der Freuraumverbund an.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

200m nordwestlich vom Vorranggebiet befindet sich das FFH-Gebiet

„Galgenberge“. Südlich des Vorranggebietes grenzt das FFH-Gebiet und NSG

„Jägersberg-Schirknitzberg“ an. Die Schutzziele werden vorrausichtlich nicht

beeinflusst. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Es befinden sich keine

bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Östlich grenzt das

Vorranggebiet an einen Erholungswald der Intensitätsstufe 3.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.21 Vorranggebiet Nr. 21 „Glienick“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Glienick

Rohstoffart Ton

Flächengröße [ha] 13

Lagebeschreibung Südlich von Glienick (Stadt Zossen) und nördlich von Horstfelde (Stadt Zossen)

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Grünland

Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Glienick und

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-

gering

Waldsiedlung (Stadt Zossen) Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen

Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine

Immissions-Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität

des Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzone III ist 400 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird mit keiner

Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine Beeinträchtigung von

Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorranggebiet ist 700 m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert

und Charakteristik auf

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet wird zum kleinen Teil vom Erholungswald der

Intensitätsstufe 3. Dabei handelt es sich um einen Kleinststreifen (ca. 30m). Es

befinden sich reichlich alternative Wälder in der direkten Umgebung. Daher wird die

Waldfunktion nicht berücksichtigt.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

Von drei Seiten wird das Vorranggebiet von der regionalen Kulturlandschaft

„Agrarlandschaft des südlichen Teltow um Trebbin“ umschlossen.

ALTERNATIVEN

Da Tonvorkommen in der Region selten sind, ist ihre Ausbeutung unverzichtbar und daher alternativlos. Auf

Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.22 Vorranggebiet Nr. 22 „Horstfelde“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Horstfelde

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 169

Lagebeschreibung Westlich von Horstfelde (Stadt Zossen) und östlich von Schönow (Stadt Zossen)

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Platte (Teltower Platte)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Die mit 300 m Abstand nächstgelegenen Siedlungen sind Siedlung Horstfelde und

Schönow. Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch

Emissionen bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

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60

-

gering

Vorranggebiet ist 600m entfernt vom LSG „Notte-Niederung“. Eine

Beeinträchtigung des LSG ist nicht zu erwarten. Eine Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

Östlich des Gebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Horstfelder Hechtsee“ in 900 m

Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und

NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet. Es

befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorranggebietes. Das

Vorranggebiet befindet sich zum großen Teil im Erholungswald der Intensitätsstufe

3. Alternative Erholungswälder, teilweise mit Intensitätsstufe 2, befinden in direkter

Umgebung. Das Vorranggebiet befindet sich zum kleinen Teil in einem

Lärmschutzwald. Schädliche Schallimmissionen von Autobahn und Schiene sind

nicht gegeben. Daher werden die betroffen Waldfunktionen nicht berücksichtigt. Es

befindet sich ein Biotop in 200m Entfernung zum Vorranggebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Ein Bodendenkmal ist 250 m vom Vorranggebiet entfernt. Es handelt sich um ein

oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Eine Berücksichtigung durch Flächenabzug

des Vorranggebietes fand statt. Ein weiteres Bodendenkmal befindet sich innerhalb

des Vorranggebiets. Es handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares

Bodendenkmal. Nach Absprache mit dem BLDAM steht einer Abgrabung

grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der Vorhabensträger dabei die

Bestimmungen, die im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen einzuholende

Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.23 Vorranggebiet Nr. 23 „Markendorf“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Markendorf

Rohstoffart Sand

Flächengröße [ha] 12

Lagebeschreibung Östlich von Jüterbog und westlich von Markendorf.

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Wald

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering

Das Vorranggebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine etwaige Vorbelastung ist durch den

bestehenden Betrieb gegeben.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorranggebiet entfernt. Es wird

mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben. Das Landschaftsbild weist

einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorranggebiet befindet sich weder ein FFH-Gebiet,

ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet befindet sich zum geringen Anteil im lokalen

Immissionsschutzwald der Intensitätsstufe 2. Die Waldfunktion wird nicht

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berücksichtigt, weil die nächsten Orte mehr als 1km entfernt sind. Es bleibt ein

Restwaldstreifen von bis zu 100 m Breite.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorranggebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.24 Vorbehaltsgebiet Nr. 1 „Nennhausen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Nennhausen

Rohstoffart Ton

Flächengröße [ha] 20

Lagebeschreibung Nördlich von Nennhausen und südlich von Kotzen.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Rathenower- Ribbecker Heide)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

mittel

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorbehaltsgebiet befindet sich im LSG „Westhavelland“.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Östlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Mühlenberg

Nennhausen“ in 400m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht

beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorbehaltsgebiet. Es befindet sich ein Kranichhorst in 700 m Entfernung zum

Vorbehaltsgebiet. Es befindet sich ein Biotop in 600 m Entfernung zum

Vorbehaltsgebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befindet sich ein Bodendenkmal in 200 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet. Es

besteht keine direkte Betroffenheit, weil der Abstand zum Einzelfund sich als

ausreichend darstellt.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.

6.2.4.25 Vorbehaltsgebiet Nr. 2 „Vieritz Kattenberge“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Vieritz Kattenberge

Rohstoffart Kiessand

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Flächengröße [ha] 25

Lagebeschreibung Nördlich von Vieritz (Gemeinde Milower Land).

Derzeitige

Realnutzung

Wald

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist eine kleine Waldsiedlung.

Geringfügige Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen

bei geregeltem Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung

besteht ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Schützenswerte

Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.

Nördlich vom Vorbehaltsgebiet grenzt das LSG „Westhavelland“ an.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Westlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Großes Fenn“ in

700 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. Das

FFH-Gebiet ist Deckungsgleich mit dem NSG „Großes Fenn“. Ein SPA befindet

sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich keine

bedrohten Vogelarten im Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere

Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befinden sich zwei Biotope

in 400 m bis 800 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.26 Vorbehaltsgebiet Nr. 3 „Vieritz West“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Vieritz West

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 55

Lagebeschreibung Nordwestlich von Vieritz und östlich von Zollchow (beide Gemeinde Milower

Land).

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Land Schollene)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Vieritz. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

Page 63: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

63

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Östlich

vom Vorbehaltsgebiet grenzt das LSG „Westhavelland“ an.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Es befindet sich ein Biotop in 700 m Entfernung

zum Vorbehaltsgebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.27 Vorbehaltsgebiet Nr. 4 „Nitzahn“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Nitzahn

Rohstoffart Sand/Kiessand

Flächengröße [ha] 175

Lagebeschreibung Südwestlich von Nitzahn und nordwestlich von Knoblauch (beide Gemeinde

Milower Land).

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Es befinden sich

Moorböden und Dünen innerhalb des Vorbehaltsgebietes.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.

Nordöstlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Westhavelland“ in 300 m

Entfernung.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

mittel

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich

beeinflusst. Es befindet sich ein Biotop innerhalb des Vorbehaltsgebiets. Auf Antrag

kann eine Ausnahme nach § 36 BbgNatSchG durch die UNB erfolgen.

Kultur- und Sachgüter

-

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

Page 64: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

64

gering

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.

6.2.4.28 Vorbehaltsgebiet Nr. 5 „Möthlitz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Möthlitz

Rohstoffart Ton

Flächengröße [ha] 12

Lagebeschreibung Südlich von Möthlitz (Gemeinde Milower Land) und nordwestlich von Briest (Stadt

Havelsee).

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch 6 WEA in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet

gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Zum kleinen befindet sich ein Biotop im

Vorbehaltsgebiet. Auf Antrag kann eine Ausnahme nach § 36 BbgNatSchG durch

die UNB erfolgen.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befindet sich ein Bodendenkmal in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet. Es

handelt sich um ein nicht oberirdisch sichtbares Bodendenkmal. Nach Absprache mit

dem BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.29 Vorbehaltsgebiet Nr. 6 „Vehlen“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Vehlen

Rohstoffart Kiessand

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Flächengröße [ha] 22

Lagebeschreibung Westlich von Vehlen (Gemeinde Bensdorf). Südlich vom Vorbehaltsgebiet verläuft

die B 1.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Vehlen. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35, teilweise auch mehr, Bodenpunkte auf.

Schützenswerte Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das

Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes. Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich

beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.30 Vorbehaltsgebiet Nr. 8 „Bensdorf Ost“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Bensdorf Ost

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 76

Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf und nördlich von Woltersdorf (Gemeinde Bensdorf). Südlich

vom Vorbehaltsgebiet verläuft die B 1.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland, Wald

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Woltersdorf. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

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66

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.

Südlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Brandenburger Wald- und

Seengebiet“ in 300 m Entfernung.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering bis mittel

Nördlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Pelze“ in 100m

Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und

NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es

befinden sich drei Kranichhorste in 500 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

Besondere Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befindet sich ein

Biotop im Umfeld (90 m) des Vorbehaltsgebiet. Auf Antrag kann eine Ausnahme

nach § 36 BbgNatSchG durch die UNB erfolgen.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.31 Vorbehaltsgebiet Nr. 7 „Bensdorf West“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Bensdorf West

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 182

Lagebeschreibung Östlich von Bensdorf und nördlich von Neubensdorf (Gemeinde Bensdorf). Südlich

verläuft die B 1.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Tallandschaft (Untere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Bensdorf. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27 Bodenpunkte auf. Im südlichen Randbereich

des Vorbehaltsgebietes befindet ein Moorboden.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten.

Südlich des Vorbehaltsgebiets befindet das LSG „Brandenburger Wald- und

Seengebiet“ in 900 m Entfernung.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nördlich des Vorbehaltsgebietes grenzt das FFH-Gebiet „Pelze“ an. Dessen

Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. SPA und NSG befinden sich

nicht im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich drei

Kranichhorste in 500m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet. Besondere

Waldfunktionen werden nicht erheblich beeinflusst. Es befindet sich zwei Biotope in

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250 m bis 500 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.32 Vorbehaltsgebiet Nr. 9 „Schmerzke“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Schmerzke

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 13

Lagebeschreibung Südlich von Schmerzke (Stadt Brandenburg an der Havel) und westlich von Rietz

(Gemeinde Kloster Lehnin). Südlich des Vorbehaltsgebiets verläuft die A 2 und

westlich die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Wald, Ackerland

Landschaftseinheit Tallandschaft (Mittlere Havelniederung)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist weniger als 23 auf. Im nördlichen Randbereich des

Vorbehaltsgebietes befindet ein Moorboden.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das

Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Westlich des Vorbehaltsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Bruchwald-

Rosdunk“ in 400 m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht

beeinflusst. SPA und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorbehaltsgebiet. Es befinden sich zwei Kranichhorste in 800 m Entfernung zum

Vorbehaltsgebiet. Das Vorbehaltsgebiet befindet sich in einer kleinen Waldfläche im

waldarmen Gebiet. Die Waldfunktion wird jedoch nicht berücksichtig, weil fast 50%

der Fläche im Umkreis von 2 km bewaldet ist.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.33 Vorbehaltsgebiet Nr. 10 „Reetz“

GEBIETSBESCHREIBUNG

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Gebietsname Reetz

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 34

Lagebeschreibung Östlich von Reetz und nordwestlich von Reetzerhütten (Beide Gemeinde

Wiesenburg/Mark).

Derzeitige

Realnutzung

Bestehender Betrieb, Ackerland

Landschaftseinheit Höhen, Ländchen und Heiden (Hoher Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Die mit 300 m Abstand nächstgelegene Siedlung ist Reetz. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 23 und 27, teilweise zwischen 28 und 35, Bodenpunkte

auf. Schützenswerte Böden sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Das

Vorbehaltsgebiet befindet sich im LSG „Hoher Fläming – Belziger

Landschaftswiesen“. Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Betrieb gegeben.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Nördlich des Vorranggebietes befindet sich das SPA-Gebiet „Hoher Fläming“ in 400

m Entfernung. Dessen Schutzziele werden vorrausichtlich nicht beeinflusst. FFH-

Gebiete und NSG befinden sich nicht im Umkreis von 1.000 m um das

Vorranggebiet. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im Umfeld des

Vorranggebietes.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Innerhalb des Vorbehaltsgebiets befindet sich ein Bodendenkmal. Es besteht keine

Betroffenheit, weil gemäß BLDAM das Bodendenkmal entfällt.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.34 Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Sernow Süd“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Sernow Süd

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 182

Lagebeschreibung Südöstlich von Sernow (Gemeinde Niederer Fläming) und nordwestlich von

Nonnendorf (Gemeinde Niederer Fläming). Südlich des Vorbehaltgebietes verläuft

die B 102.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein

geringes bis mittleres Konfliktpotenzial.

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Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft

-

gering

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Eine

Vorbelastung ist durch 5 WEA in unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet

gegeben. Das Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik

auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes.

Kultur- und Sachgüter

-

gering bis mittel

Es befinden sich zwei Bodendenkmäler innerhalb des Vorbehaltsgebiets. Es handelt

sich um zwei nicht oberirdisch sichtbare Bodendenkmäler. Nach Absprache mit dem

BLDAM steht einer Abgrabung grundsätzlich nichts entgegen, jedoch muss der

Vorhabensträger dabei die Bestimmungen, die im Rahmen der

denkmalschutzrechtlichen einzuholende Erlaubnis für Betriebspläne gemäß des

BbgDSchG festgesetzt werden, beachten.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

6.2.4.35 Vorbehaltsgebiet Nr. 12 „Gräfendorf“

GEBIETSBESCHREIBUNG

Gebietsname Gräfendorf

Rohstoffart Kiessand

Flächengröße [ha] 31

Lagebeschreibung Südlich von Welsickendorf und Gräfendorf (Gemeinde Niederer Fläming) und

östlich der B 101.

Derzeitige

Realnutzung

Ackerland

Landschaftseinheit Platte (Südlicher Niederer Fläming)

BEWERTUNG UND BESCHREIBUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS

Schutzgut &

Konfliktpotenzial

Beschreibung des Konfliktpotenzials

Mensch

-

gering bis mittel

Das Vorbehaltsgebiet ist mehr als 300 m von einer Siedlung entfernt. Geringfügige

Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen bei geregeltem

Abbau sind nicht auszuschließen. Eine Immissions-Vorbelastung ist durch die B 101

gegeben. Auf Grund einer Nichtvorbelastung besteht ein geringes bis mittleres

Konfliktpotenzial.

Boden

-

gering bis mittel

Ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen ist nicht auszuschließen. Land- und

forstwirtschaftliche Nutzung während des Abbaus ist nicht möglich. Die Qualität des

Ackerbodens weist zwischen 28 und 35 Bodenpunkte auf. Schützenswerte Böden

sind nicht betroffen.

Wasser

-

gering

Trinkwasserschutzzonen sind mehr als 1.000 m vom Vorbehaltsgebiet entfernt. Es

wird mit keiner Beeinträchtigung des Trinkwasserpotenzials gerechnet. Eine

Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wird nicht erwartet.

Klima/Luft

-

gering bis mittel

Kaltluftbildung/-austausch wird kleinräumig (unerheblich) beeinflusst. Eine

geringfügige Zunahme von CO²-Emmissionen ist nicht auszuschließen.

Geringfügige Staubbelastung durch den Abbau- und Fahrbetrieb sind zu erwarten.

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus ist zu erwarten. Im

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70

-

gering

Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich kein LSG. Das

Landschaftsbild weist einen geringen Eigenwert und Charakteristik auf.

Flora, Fauna,

biologische Vielfalt

-

gering

Im Umkreis von 1.000 m um das Vorbehaltsgebiet befindet sich weder ein FFH-

Gebiet, ein SPA noch ein NSG. Es befinden sich keine bedrohten Vogelarten im

Umfeld des Vorbehaltsgebietes.

Kultur- und Sachgüter

-

gering

Es befinden sich keine Bodendenkmäler in 250 m Entfernung zum Vorbehaltsgebiet.

ALTERNATIVEN

Auf Grund der Standortgebundenheit und von Festlegungen des Bergrechtes zu Bergwerkseigentum und

Bewilligung (§§ 8,9 BBergG) sind Gebietsalternativen nicht gegeben.

ERGEBNIS

Das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern wird zusammenfassend als gering bewertet.

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71

6.3 Kumulative Umweltauswirkungen und Beurteilung des Gesamtplans

6.3.1 Kumulative Umweltauswirkungen

Im Regionalplan 2020 werden zahlreiche Standorte für verschiedene in den Freiraum eingreifende

Flächennutzungskategorien festgelegt. Derartige Flächenausweisungen können in der gesamten Planungsregion

und/oder nur in bestimmten Teilräumen der Region gehäuft auftreten und damit kumulativ zusammenwirken.

Die damit verbundene Flächeninanspruchnahme kann beispielsweise zu kumulativen Lebensraumverlust und

Bodenverlust führen. Weitere kumulative Wirkungen können aus den Zerschneidungseffekten (Lebensraum-

zerschneidung, visuelle Beeinträchtigung der Landschaft) resultieren. Derartige kumulative Effekte, die durch

das räumliche Zusammenwirken von Einzelmaßnahmen entstehen werden nachfolgend beschrieben.

Durch die Umsetzung des Regionalplans 2020 entstehen nur in dem Gebiet südlich der Ortslage Möthlitz

(Gemeinde Milower Land) kumulative Umweltauswirkungen. Dort wird zum einem ein Windeignungsgebiet

(145 ha) und zum anderen ein Vorbehaltsgebiet zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe (12 ha) ausgewiesen.

Vor allem wird das Landschaftsbild durch die Ausweisung beeinträchtigt. Jedoch werden durch die gebündelte

Ausweisung die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild räumlich begrenzt.

6.3.2 Beurteilung des Gesamtplans

In der folgenden Tabelle werden sämtliche Konfliktpotenziale der Windeignungsgebiete sowie der Vorrang- und

Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe auf die Schutzgüter

übersichtlich dargestellt. Die Zahl in der jeweiligen Tabellenzelle gibt an, wie häufig und wie hoch ein Schutzgut

voraussichtlich betroffen wird (Windeignungsgebiete/Rohstoffgebiete). Anhand der Tabelle kann das

Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern zusammenfassend eingeschätzt werden.

Tabelle 13: Übersicht über das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern

Konfliktpotenzial

Schutzgut

Gesamt Men

sch

Bo

den

Was

ser

Kli

ma/

Lu

ft

Lan

dsc

haf

t

Flo

ra,

Fau

na,

bio

log

isch

e

Vie

lfal

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Ku

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r- u

nd

Sac

hg

üte

r

gering 12/23 24/0 24/35 24/0 17/35 16/30 23/28 291

gering bis mittel 8/12 0/35 0/0 0/35 2/0 4/1 0/7 104

mittel 4/0 0/0 0/0 0/0 5/0 4/4 1/0 18

mittel bis hoch 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0

hoch 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0

Aus der Tabelle 13 ist zu entnehmen, dass das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern überwiegend

gering ist. Mittlere bis hohe bzw. hohe Konfliktpotenziale sind bei Umsetzung des Regionalplans gegenüber den

Schutzgütern nicht zu erwarten. Diese hätten eventuell zu einer Streichung des betroffenen Eignungs-, Vorrang-

oder Vorbehaltsgebietes geführt. Die Auswahl und die Anwendung der Planungskriterien haben bereits im

Vorhinein dafür Sorge getragen, dass hohe Konfliktpotenziale ausgeschlossen werden können. Die Prüfung der

einzelnen Schutzgüter hat dies bestätigt.

Bei den Windeignungsgebieten wird gegenüber dem Schutzgut Mensch bei 12 WEG ein geringes bis mittleres

bzw. ein mittleres Konfliktpotenzial erwartet, da in den betroffenen WEG bisher keine oder nur relativ wenige

WEA stehen und somit keine bzw. nur eine geringe Vorbelastung durch WEA gegeben ist. Beim Schutzgut

Landschaft verhält es sich ähnlich. Aufgrund keiner bzw. einer geringen Vorbelastung durch WEA besteht hier

ein geringes bis mittleres bzw. ein mittleres Konfliktpotenzial. Das geringe bis mittlere bzw. mittlere

Konfliktpotenzial der WEG gegenüber Flora, Fauna, biologische Vielfalt geht auf eine marginale Betroffenheit

der Schutzbereiche von störungssensiblen Vogelarten zurück. Jedoch ist die Betroffenheit nicht in der Form

erheblich, dass es zu einer Streichung des betroffenen WEG führen würde. Durch die regionalplanerische

Steuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen und der damit angestrebten Konzentration auf einige wenige

Gebiete werden die Belastungen für Umwelt und Landschaft erheblich reduziert.

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72

Bei der Ausweisung von allen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung

oberflächennaher Rohstoffe ergeben sich gegenüber den Schutzgütern Boden sowie Klima/Luft ein geringes bis

mittleres Konfliktpotenzial. Der Abbau der Rohstoffe verursacht betriebsbedingt negative Auswirkungen auf die

Bodenstruktur sowie auf die Luftqualität (Zunahme von CO²-Emmissionen sowie erhöhte Staubbelastungen

durch den Abtransport der Rohstoffe). Die bisher unerschlossenen Vorbehaltsgebiete verursachen gegenüber

dem Schutzgut Mensch ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial, weil die betroffenen Gebiete bisher nicht

durch den Rohstoffabbau vorbelastet sind. Zum Teil befinden sich in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

Bodendenkmäler. Diese lösen gegenüber dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter ein geringes bis mittleres

Konfliktpotenzial aus und müssen gemäß dem BgbDSchG beim Abbau der Rohstoffe berücksichtigt werden.

Neben den Konfliktpotenzialen, die durch die Ausweisung von Windeignungsgebieten sowie Vorrang- und

Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe entstehen, hat die Umsetzung des

Regionalplans auch positive Effekte für die Umwelt und Natur. Durch die Ausweisung der Vorranggebiete

Freiraum sollen raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen

regelmäßig ausgeschlossen werden. Die empfindlichen Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten sollen das

Gefüge von Landschaftsschutzgebieten und Flächen des Freiraumverbundes ergänzen. Sie sind diejenigen

Teilräume der regionalen Landschaftseinheiten, die wegen ihrer Empfindlichkeit und prägenden Wirkung vor

Entstellung bewahrt werden sollen.

7 Schutzziele der Natura-2000-Gebiete und deren Berücksichtigung bei der

Planung (FFH-Verträglichkeitsvorprüfung)

Die auf der europäisch gemeinschaftlichen Ebene festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den

Regionalplan von Bedeutung sind, werden durch die Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 79/409/EWG

(SPA-Richtlinie) bestimmt. Gemäß § 36 BNatSchG ist § 34 BNatSchG über die Verträglichkeit und

Unzulässigkeit von Projekten bei Raumordnungsplänen im Sinne des § 3 Nr. 7 ROG entsprechend anzuwenden.

Es ist zu prüfen, ob durch die Durchführung des Regionalplans 2020 erhebliche Beeinträchtigung der nach

Maßgabe dieser Richtlinien geschützten Gebiete bewirkt wird. Der auf der regionalen Planungsebene zu

betrachtende Maßstab von 1:100.000 ermöglicht nur eine Natura-2000-Verträglichkeits-Vorprüfung (siehe 7.1.1

bis 7.1.4).

Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Anwendung der §§ 19a bis 19f

Bundesnaturschutzgesetzt in Brandenburg, insbesondere zur Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie,

ergibt sich folgende Grundannahme: Vorhaben, die von außen auf ein Natura-2000-Gebiet durch Faktoren wie

Lärm, Erschütterung, Bewegung, Licht und nicht gefährdende Stäube einwirken sind regelmäßig nicht geeignet,

erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzziele auszulösen. Ausgenommen sind Veränderungen des

Wasserhaushaltes oder Stoffeinträge aus emittierenden Anlagen.

Nachteilige Auswirkungen auf den Zustand dieser Gebiete können nicht nur gegeben sein, wenn sich die

Festlegungen des Regionalplans und mittelbar auf Flächen beziehen, die Bestandteil dieser Gebiete sind, sondern

auch dann, wenn durch den Regionalplan Vorhaben in unangemessener Nähe zu diesen Gebieten vorbereitet

werden. Nach Empfehlungen der fachlichen zuständigen Behörden des Landes kann in der Regel davon

ausgegangen werden, dass die durch den Regionalplan 2020 vorzubereitenden Maßnahmen und Vorhaben keine

erheblichen Beeinträchtigungen dieser Gebiete bewirken, wenn ein Mindestabstand von 1.000m zur

Außengrenze dieser Gebiete gegeben ist. Die Störungsempfindlichkeit hängt jedoch von den jeweiligen

Erhaltungszielen der einzelnen Gebiete ab und ist in Bezug auf die von den geplanten Vorhaben typischerweise

ausgehenden Wirkungen zu beurteilen. Im Einzelfall können daher größere, kleinere und bei sehr großen

Gebieten auch gar keine Abstände (z.B. ehem. Truppenübungsplatz Wünsdorf) angemessen sein, um erhebliche

Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes eines Gebietes auszuschließen.

Auf den nachgeordneten Planungsebenen werden mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Natura-2000-

Gebiete gesondert berücksichtigt und geprüft (vollständige Natura-2000-Veträglichkeitsprüfung). Die

Durchführung entsprechender Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den

Schutzansprüchen des/der betroffenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete. Gegebenenfalls sind dabei geeignete

Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen festzusetzen.

7.1.1 Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung - Vorprüfung

Die Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung stellen Siedlungsräume dar, die mit Ausnahme kleinerer

Ergänzungen und innerörtlicher Grünflächen in der Regel nach den geltenden Baurechtsvorschriften bebaubar

sind. Sie zielen auf eine konsequentere Entwicklung des infrastrukturell gut erschlossenen Siedlungsbestands

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73

und zur bevorzugten Ausschöpfung der Möglichkeiten der Innenentwicklung sowie auf die Verringerung der

Inanspruchnahme von Freiräumen.

Die beabsichtige bauliche Verdichtung von Siedlungsbereichen kann jedoch auch beeinträchtigende Auswirkung

auf die Lebensraumqualität benachbarter Gebiete haben. So können mit der weiteren Bebauung zusätzliche

Immissionsquellen geschaffen oder bereits vorhandene Immissionswirkungen verstärkt werden (z. B. Lärm,

Licht, Abgase aus Heiz- /Kühlanlagen). Eine höhere Bevölkerungsdichte kann auch ein höheres

Verkehrsaufkommen. mit Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und zwangsläufig höheren

Immissionsbelastungen (Lärm, Luftschadstoffe) nach sich ziehen – sie kann aber auch ebenso zu durch die

Bündelung von Infrastruktureinrichtungen und die Nähe von Wohngebieten bei begleitenden, verkehrslenkenden

Maßnahmen zu einer häufigeren Benutzung der eigenen Beine, des Fahrrads oder des öffentlichen Nahverkehrs

führen. Höhere Siedlungsdichten begünstigen dichtere Taktfolgen bei Bussen und Bahnen. Dies hängt

entscheidend von den Maßnahmen nachgeordneter Planungsebenen ab. Durch die konzentrierte

Siedlungsentwicklung kann zudem eine höhere Gefährdungen oder Beeinflussung der Menge oder der Qualität

des Oberflächen- und Grundwassers gegeben sein. Eine Beeinträchtigung geschützter Habitate im Umfeld von

Vorzugsräumen für die Siedlungsentwicklung kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Für die in Tabelle 14 aufgeführten Vorzugsräume besteht wegen der Nachbarschaft zu NATURA-2000-Gebieten

ein erhöhtes Konfliktpotenzial. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-

Gebiete durch die Vorzugsräume beeinträchtigt werden können. Die Vorzugsräume Siedlung des Regionalplans

2020 basieren auf rechtkräftigen Bauleitplänen der jeweiligen Kommunen und wurden nicht erst durch den

Regionalplan 2020 bestimmt. Daher erfolgte eine Überprüfung der Schutzziele der Natura-2000-Gebiete im

Rahmen der Bauleitplanung und muss somit auf der Ebene der Regionalplanung nicht erneut geprüft werden.

Tabelle 14: Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung in der Nähe von Natura-2000-Gebieten

Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist

< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA

Kreisfreie Städte

Stadt Brandenburg

an der Havel

Stadt Brandenburg

an der Havel

Mittlere Havel, Mittlere Havel

Ergänzung, Stadthavel, Plane

Ergänzung

Mittlere Havelniederung

Stadt Brandenburg

an der Havel

Kirchmöser Große Freiheit bei Plaue, Mittlere

Havel Ergänzung

Stadt Potsdam Potsdam Sacrower See und Königswald,

Heldbockeichen, Nuthe,

Hammerfließ und Eiserbach,

Mittlere Havel Ergänzung,

Parforceheide

Stadt Potsdam Eiche Streuwiesen bei Werder Mittlere Havelniederung

Stadt Potsdam Fahrland Döberitzer Heide, Ferbitzer

Bruch

Döberitzer Heide

Stadt Potsdam Groß Glienicke Döberitzer Heide, Giebelfenn,

Sacrower See und Königswald

Döberitzer Heide

Landkreis Havelland

Brieselang Brieselang Heimsche Heide, Heimsche

Heide Ergänzung, Bredower

Forst

Stadt Falkensee Dallgow-Döberitz Heimsche Heide, Bredower Forst,

Falkenseer Kuhlaake, Rhinslake

bei Rohrbeck, Döberitzer Heide

Döberitzer Heide

Friesack (Amt) Stadt Friesack Unteres Rhinluch/Dreetzer See,

Havelländisches Luch und

Belziger Landschaftswiesen; Teil

A: Unteres Rhinluch/Dreetzer

See, Rhin-Havelluch

Stadt Ketzin/Havel Ketzin Ketziner Havelinseln, Mittlere

Havel Ergänzung

Mittlere Havelniederung

Milower Land Milow Niederung der Unteren

Havel/Gülper See, Niederung der

Unteren Havel/Gülper See

Niederung der Unteren Havel

Page 74: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

74

Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist

< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA

Ergänzung

Stadt Nauen Nauen Rhin-Havelluch

Nenn-hausen

(Amt)

Gemeinde

Nennhausen,

Ortslage

Nennhausen

Mühlenberg Nennhausen,

Gräninger See

Unteres Rhinluch/Dreetzer See,

Havelländisches Luch und

Belziger Landschaftswiesen; Teil

B: Havelländisches Luch

Stadt Premnitz Premnitz Niederung der Unteren

Havel/Gülper See

Niederung der Unteren Havel

Stadt Rathenow Rathenow Niederung der Unteren

Havel/Gülper See, Buckow-

Steckelsdorf-Göttlin

Niederung der Unteren Havel

Rhinow (Amt) Rhinow Niederung der Unteren

Havel/Gülper See, Unteres

Rhinluch - Dreetzer See

Niederung der Unteren

Havel,Unteres Rhinluch/Dreetzer

See, Havelländisches Luch und

Belziger Landschaftswiesen; Teil

A: Unteres Rhinluch/Dreetzer See

Rhinow (Amt) Gemeinde

Seeblick, Ortslage

Hohennauen

Niederung der Unteren

Havel/Gülper See

Niederung der Unteren Havel

Schönwalde Schönwalde

Siedlung

Muhrgraben mit Teufelsbruch

Wustermark Elstal Rhinslake bei Rohrbeck,

Döberitzer Heide

Döberitzer Heide

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Stadt Beelitz Beelitz Obere Nieplitz

Beetzsee (Amt) Stadt Havelsee,

Ortslage Pritzerbe

Niederung der Unteren

Havel/Gülper See, Mittlere Havel

Ergänzung

Niederung der Unteren Havel,

Mittlere Havelniederung

Stadt Bad Belzig Belzig Belziger Bach, Flämingrummeln

und Trockenkuppen

Brück (Amt) Stadt Brück,

Ortslage Brück

Plane Unteres Rhinluch/Dreetzer See,

Havelländisches Luch und

Belziger Landschaftswiesen; Teil

C: Belziger Landschaftswiesen

Brück (Amt) Gemeinde

Planebruch,

Ortslage Golzow

Plane Ergänzung

Groß Kreutz

(Havel)

Groß Kreutz Deetzer Hügel Ergänzung Mittlere Havelniederung

Kleinmachnow Kleinmachnow Teltowkanal-Aue

Kloster Lehnin Lehnin Kolpinsee und Mückenfenn,

Lehniner Mittelheide und

Quellgebiet der Emster,

Michelsdorfer Mühlberg

Niemegk (Amt) Stadt Niemegk,

Ortslage Niemegk

Plane Ergänzung

Nuthetal Rehbrücke Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Nuthetal Saarmund Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach, Nuthe-Nieplitz-

Niederung, Saarmunder Berg

Nuthe-Nieplitz-Niederung

Schwielowsee Caputh Mittlere Havel Ergänzung

Schwielowsee Geltow Mittlere Havel Ergänzung

Seddiner See Neuseddin Seddiner Heidemoore und Düne

Stahnsdorf Teltowkanal-Aue

Stadt Teltow Teltowkanal-Aue

Stadt Werder

(Havel)

Werder Wolfsbruch, Streuwiesen bei

Werder, Mittlere Havel

Mittlere Havelniederung

Page 75: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

75

Gemeinde Ortslage Abstand des Vorzugsraums ist

< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA

Ergänzung, Glindower Alpen

Stadt Werder

(Havel)

Glindow Streuwiesen bei Werder,

Glindower Alpen

Wiesenburg Wiesenburg Schlamau, Fledermausquartier

Wiesenburg

Hoher Fläming

Wusterwitz (Amt) Gemeinde

Wusterwitz,

Ortslage

Wusterwitz

Mittlere Havel Ergänzung

Ziesar (Amt) Gemeinde Görzke,

Ortslage Görzke

Buckau und Nebenfließe Hoher Fläming

Ziesar (Amt) Stadt Ziesar,

Ortslage Ziesar

Fiener Bruch

Landkreis Teltow-Fläming

Stadt Baruth Baruth Kiesgrube Spitzenberge,

Glashütte/Mochheide,

Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Blankenfelde-

Mahlow

Blankenfelde Glasowbachniederung

Blankenfelde-

Mahlow

Dahlewitz Glasowbachniederung

Dahme (Amt) Stadt Dahme,

Ortslage Dahme

Dahmetal Ergänzung

Großbeeren Großbeeren Genshagener Busch

Stadt Jüterbog Jüterbog Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Stadt Luckenwalde Luckenwalde Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Truppenübungsplätze Jüterbog

Ost und West

Rangsdorf Rangsdorf Zülow-Niederung, Nuthe-Nieplitz-Niederung

Stadt Trebbin Trebbin Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach,

Seeluch-Priedeltal

Stadt Zossen Zossen Umgebung Prierowsee,

Königsgraben und Schleuse

Mellensee, Müllergraben,

Wehrdamm/Mellensee/

Kleiner Wünsdorfer See,

Galgenberge, Jägersberg-

Schirknitzberg

Stadt Zossen Wünsdorf Wehrdamm/Mellensee/

Kleiner Wünsdorfer See,

Jägersberg-Schirknitzberg

Bei der Entwicklung dieser Vorzugsräume sind mögliche Auswirkungen auf die geschützten Gebiete besonders

zu untersuchen und zu beachten. Die Vermeidung oder Verringerung möglicher Beeinträchtigungen ist durch die

Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung/-lenkung, dem Immissionsschutz sowie der

Behandlung von Niederschlags – und Abwasser im Rahmen der Bauleit- und Genehmigungsplanung

sicherzustellen. Eine erweiterte Vorprüfung findet nicht statt.

7.1.2 Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte - Vorprüfung

Bei den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkte (RBGS) handelt es sich um heute bereits gewerblich-

industriell genutzte Standorte, die über eine geeignete Schienen- oder Straßenverkehrsanbindung sowie ein

ausreichendes Entwicklungspotenzial verfügen. Ihre Darstellung im Regionalplan zielt auf die angemessene

Ausnutzung dieser gut erschlossener Gewerbegebiete im Interesse der Ansiedlung von gewerblich-industriellen

Unternehmen mit einem mittleren Flächenbedarf sowie die Vermeidung des Aufschlusses neuer Standorte.

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76

Die RGBS werden im Regionalplan durch ein Symbol dargestellt, die flächenhafte Konkretisierung obliegt der

kommunalen Bauleitplanung. Die konkrete räumliche Ausdehnung dieser Gebiete wird daher durch den

Regionalplan nicht festgelegt. Die Standortbereiche sind jedoch durch die bestehende verbindliche bzw.

vorbereitende Bauleitplanung ausreichend konkret beschrieben. In diesen Gebieten soll sich nach Maßgabe des

Regionalplans vorrangig eine bauliche Verdichtung und Nutzungsintensivierung vollziehen. Dies kann

Auswirkungen auf den Zustand benachbarter geschützter Habitate haben.

Gewerblich-industrielle Nutzungen können insbesondere durch Immissionen (Lärm, Licht, Luftschadstoffe) auf

ihre Umgebung einwirken. Mit einer Zunahme des Verkehrs, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs auf den,

die Standorte erschließenden Straße ist zu rechnen, wodurch auch in deren Umgebung erhöhte

Immissionsbelastungen auftreten. Von gewerblichen Betrieben können weitere Einwirkungen und Gefährdungen

ausgehen: So zum Beispiel durch die Entnahme von Grundwasser, die (Ein-) bzw. Ableitung von Abwässern,

den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen oder die (Zwischen-) Lagerung überwachungspflichtiger Abfälle.

Nachstehend werden in Tabelle 15 alle RBGS aufgelistet, welche sich in einem Abstand kleiner als 1000 m zu

NATURA-2000-Gebieten befinden. Hier ist ein erhöhtes Konfliktpotenzial zu vermuten. In diesen Fällen muss

überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-Gebiete durch die RBGS beeinträchtigt werden können.

Die RGBS des Regionalplans 2020 basieren auf rechtskräftigen Bauleitplanungen der jeweiligen Kommunen

und wurden nicht erst durch den Regionalplan 2020 bestimmt. Daher erfolgte eine Überprüfung der Schutzziele

der Natura-2000-Gebiete im Rahmen der Bauleitplanung und muss somit auf der Ebene der Regionalplanung

nicht erneut geprüft werden.

Tabelle 15: Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten

Gemeinde RBGS Abstand des RBGS ist

< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA

Kreisfreie Städte

Stadt Brandenburg

an der Havel

Industriestandort

RIVA

Mittlere Havel Ergänzung,

Stadthavel

Mittlere Havelniederung

Stadt Brandenburg

an der Havel

Gewerbestandort

Flugplatz

Brandenburg-Briest

Mittlere Havel Ergänzung

Stadt Brandenburg

an der Havel

Industriestandort

Kirchmöser

Mittlere Havel Ergänzung Mittlere Havelniederung

Stadt Brandenburg

an der Havel

Gewerbestandort

Rietz-Schmerzke

Bruchwald Rosdunk Mittlere Havelniederung

Stadt Potsdam Gewerbestandort

Babelsberg

Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Stadt Potsdam Gewerbestandort

Nordwest

Obere Wublitz Mittlere Havelniederung

Stadt Potsdam Industriestandort Süd Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Landkreis Havelland

Brieselang Gewerbestandort

GVZ Berlin-West

Heimsche Heide, Heimsche

Heide Ergänzung

Stadt Ketzin/Havel Gewerbestandort

Etzin

Mittlere Havelniederung

Stadt Premnitz Industriestandort

Premnitz

Niederung der Unteren

Havel/Gülper See

Niederung der Unteren Havel

Stadt Rathenow Gewerbestandort

Rathenow-Süd

Niederung der Unteren

Havel/Gülper See

Niederung der Unteren Havel

Wustermark Gewerbestandort

GVZ Berlin-West

Heimsche Heide

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Stadt Bad Belzig Gewerbestandort

Belzig-Ost

Belziger Bach, Plane

Ergänzung

Kleinmachnow Gewerbestandort

Kleinmachnow-West

Teltowkanal-Aue

Stadt Niemegk Industriestandort

Niemegk

Plane, Plane Ergänzung

Seddiner See Gewerbestandort Seddiner Heidemoore und

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77

Gemeinde RBGS Abstand des RBGS ist

< 1000 m zum FFH < 1000 m zum SPA

Neuseddin Düne

Stadt Werder (Havel) Gewerbestandort

Plötzin/A 10

Kleiner Plessower See

Stadt Werder (Havel) Gewerbestandort

Werder-Nord

Wolfsbruch Mittlere Havelniederung

Landkreis Teltow-Fläming

Stadt Baruth Industriestandort

Baruth-Nord

Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach

Blankenfelde-

Mahlow

Gewerbestandort

Dahlewitz

Glasowbachniederung

Blankenfelde-

Mahlow

Gewerbestandort

Glasow-Ost

Glasowbachniederung

Stadt Luckenwalde Industriestandort

Luckenwalde-Süd

Nuthe, Hammerfließ und

Eiserbach, Forst

Zinna/Keilberg

Truppenübungs-plätze Jüterbog

Ost und West

Stadt Ludwigsfelde Gewerbestandort

Nordost

Genshagener Busch

Niedergörsdorf Industriestandort

Altes Lager

Forst Zinna/Keilberg Truppenübungs-plätze Jüterbog

Ost und West

Rangsdorf Gewerbestandort

Rangsdorf-Ost

Zülow-Niederung

In diesen Fällen sind im Rahmen der nachgelagerten Bauleit- und Genehmigungsplanung mögliche erhebliche

Beeinträchtigungen der genannten Gebiete besonders zu prüfen und zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind

geeignete Vermeidungs- oder Verminderungs-maßnahmen festzusetzen. Eine erweiterte Vorprüfung findet nicht

statt.

7.1.3 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung - Vorprüfung

Windenergieanlagen wirken durch ihre Höhe, die durch ihren Betrieb verursachten Immissionen (Schall, Licht

und elektromagnetische Felder) sowie die Bewegung der Rotoren auf ein größeres Umfeld ein. Für die in diesem

Umfeld lebenden Arten besteht die Gefahr der Beunruhigung, Vergrämung oder der Kollision mit der Anlage.

Beeinträchtigung der Lebensraumqualität in geschützten Gebieten können daher auch dann richt ausgeschlossen

werden. Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Abstand von mindestens 1.000m keine

erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten sind. Ist der Abstand geringer, ist dementsprechend von einem erhöhten

Konfliktpotenzial auszugehen.

In der Tabelle 16 sind sämtliche Windeignungsgebiete des Regionalplans 2020 aufgeführt, die weniger als 1.000

m Abstand zu einem Natura-2000-Gebiet vorweisen. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele

der Natura-2000-Gebiete durch die Windeignungsgebiete beeinträchtigt werden können (Erweiterte

Vorprüfung). Die erweiterte Vorprüfung zu den Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist in Anlage 1

einsehbar.

Tabelle 16: Windeignungsgebiete in der Nähe von Natura-2000-Gebieten

Gemeinde Eignungsgebiet Abstand des Eignungsgebietes ist

< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA

Landkreis Havelland

Stadt Nauen,

Stadt Ketzin,

Wustermark

Nauener Platte Ost Steppenhügel im Havelland

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Buckautal Dretzen Buckau und Nebenfließe Altengrabower Heide

Kloster Lehnin,

Golzow

Westliche Zauche Plane Ergänzung

Stadt Brück,

Linthe,

Mühlenfließ

Schlalach

Obere Nieplitz

Page 78: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming€¦ · Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

78

Gemeinde Eignungsgebiet Abstand des Eignungsgebietes ist

< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA

Stadt

Treuenbrietzen

Treuenbrietzener

Vorfläming

Flämingrummeln und

Trockenkuppen,

Obere Nieplitz

Landkreis Teltow-Fläming

Großbeeren,

Stahnsdorf

Genshagener Heide Genshagener Busch

Stadt Trebbin Trebbin-Lüdersdorf Gadsdorfer Torfstiche und

Luderbusch

Stadt Trebbin,

Nuthe-Urstromtal

Trebbin-

Wiesenhagen

Kummersdorfer Heide/Breiter

Steinbusch, Seeluch-

Priedeltal, Nuthe,

Hammerfließ und Eierbach

Stadt Zossen Wünsdorfer Heide Jägersberg-Schirknitzberg,

Töpchiner Seen, Großer und

kleiner Möggelinsee

Stadt Jüterbog,

Stadt

Treuenbrietzen

Altes Lager Heide Malterhausen, Forst

Zinna – Keilberg

Stadt

Dahme/Mark,

Gemeinde Ihlow

Schlenzer-

Wahlsdorfer Heide

Heidehof – Golmberg Truppenübungsplätze Jüterbog

Ost und West

Stadt Baruth Merzdorfer Heide Heidehof – Golmberg Truppenübungsplätze Jüterbog

Ost und West

Stadt

Dahme/Mark,

Gemeinde

Dahmetal

Dahme Dahmetal Ergänzung,

Vogelsang Wildau-Wentdorf,

Schlagsdorfer Hügel

7.1.4 Vorrang- und Vorbehaltgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe -

Vorprüfung

Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kiese, Sande, Tone) hat Auswirkungen auf die Umwelt, die nicht

ausschließlich auf das Tagebaugebiet beschränkt bleiben. Dazu zählen Immissionen, die durch den Abbaubetrieb

oder den Transport der Rohstoffe verursacht sind (Lärm, Licht, Staub), aber auch die mögliche Beeinflussung

des Grund- und Oberflächenwassers (Grundwasserabsenkungen, Einleitung in Oberflächengewässer, Anlegen

von Gewässern). Diese Einwirkungen auf das nähere und ferne Umfeld können die Lebensraumqualität auch in

benachbarten geschützten Gebieten beeinträchtigen.

Die nachfolgend aufgeführten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe

befinden sich in einem Abstand von weniger als 1.000 m zu Natura-2000-Gebieten. Es besteht daher ein

erhöhtes Konfliktpotenzial. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Schutzziele der Natura-2000-Gebiete

durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beeinträchtigt werden können (Erweiterte Vorprüfung). Die erweiterte

Vorprüfung zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ist in

Anlage 2 einsehbar.

Tabelle 17: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der

Nähe von Natura-2000-Gebieten

VR/VB-Nr. Bezeichnung Abstand des Eignungsgebietes ist

< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA

VR 01 Lietzow Rhin-Havelluch

VR 03 Zachow Steppenhügel im Havelland Mittlere Havelniederung

VR 04 Knoblauch-Ketzin Steppenhügel im Havelland

VR 06 Güterfelde Parforceheide

VR 07 Emstal Lehniner Mittelheide und

Quellgebiet der Emster

VR 08 Michelsdorf Michelsdorfer Mühlberg

VR 10 Viesen Fiener Bruch

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79

VR/VB-Nr. Bezeichnung Abstand des Eignungsgebietes ist

< 1.000 m zum FFH < 1.000 m zum SPA

VR 11 Reetz Hoher Fläming

VR 12 Niemegk Plane, Plane Ergänzung

VR 14 Nichel Obere Nieplitz

VR 15 Niederwerbig Obere Nieplitz

VR 16 Linthe West Plane

VR 18 Zossen Galgenberge, Umgebung

Pierowsee, Jägersberg-

Schirknitzberg

VR 20 Waldstadt Galgenberge, Jägersberg-

Schirknitzberg

VR 22 Horstfelde Horstfelder Hechtsee

VB 01 Nennhausen Mühlberg Nennhausen

VB 02 Vieritz Kattenberge Großes Fenn

VB 07 Bensdorf West Pelze

VB 08 Bensdorf Ost Pelze

VB 09 Schmerzke Bruchwald Rosdunk

VB 10 Reetz Hoher Fläming

Bei der Betriebsplanung/-genehmigung sind detaillierte, unterhalb des regionalen Maßstabes liegende,

Untersuchungen darüber anzustellen, ob und in welchem Maße eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der

bezeichneten Gebiete möglich ist.

7.1.5 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit 13 Windeignungsgebiete sowie 21

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe detailliert betrachtet

(siehe Anlage 1 und Anlage 2). Als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, dass

voraussichtlich keine der Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die Schutzziele der FFH- und

Vogelschutzgebiete (SPA) erheblich beeinträchtigen.

8 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich

erheblicher negativer Umweltauswirkungen

Die Erarbeitung und Aufstellung des integrierten Regionalplans 2020 der Regionalen Planungsgemeinschaft

Havelland-Fläming erfolgte in iterativer Arbeitsweise. Folglich wurden naturschutzfachlich begründete

Anforderungen und Anregungen zur Vermeidung, Verminderung und den Ausgleich von voraussichtlichen

erheblichen Umweltauswirkungen, die regelmäßig zu erwarten sind, bereits frühzeitig in die Festlegungen der

Kriterien für die Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eingearbeitet.

Durch die regionalplanerischen Festlegungen der Rahmenbedingungen werden die Vorraussetzungen für eine

gesamträumlich nachhaltige Raumentwicklung geschaffen. Durch die Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten,

Eignungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten werden besonders umweltsensible Bereiche der Region Havelland-

Fläming vor Inanspruchnahme und Beeinträchtigung von Planungen mit voraussichtlich erheblichen

Umweltauswirkungen geschützt. Dabei wurden insbesondere naturschutzrelevante Aspekte beachtet, welche sich

in den Ausschluss- und Restriktionskriterien widerspiegeln (siehe Tabelle 3, Tabelle 4 und Tabelle 5).

Alle Festlegungen des Regionalplans 2020, die voraussichtlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt

haben könnten, sind in künftigen Genehmigungsverfahren bei der Bewertung entsprechender Projektparametern

einer Umweltprüfung zu unterziehen. Somit erfolgt im konkreten Einzelfall eine zusätzliche und detaillierte

Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Notwendige Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

lassen sich daher erst auf nachgelagerten Planungsebenen oder im nachgelagerten Genehmigungsverfahren

bestimmen, weil mit regionalplanerischen Instrumenten die zum Beispiel bau- und betriebsbedingten

Beeinträchtigungen nicht beeinflussbar sind.

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9 Aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der

erforderlichen Informationen

Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. Die für die

SUP benötigten Daten lagen der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming bereits in umfassender

und aktueller Form vor bzw. wurden von den Fachbehörden vorgelegt.

10 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung

Für die von der Durchführung des Regionalplans 2020 der Region Havelland-Fläming zu erwartenden

erheblichen Umweltauswirkungen sind fortdauernd geeignete Überwachungs-maßnahmen einzurichten. Auf

diese Weise sollen frühzeitige Kenntnisse von unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen erlangt und

gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden.

Gegenstand der Überwachung sind in Analogie zu der Umweltprüfung Auswirkungen, welche sich kausal aus

der Umsetzung der regionalplanerischen Festsetzungen ergeben und die das Maß der Erheblichkeit erreichen.

Die Überwachung der Umweltauswirkungen erfolgt mittels:

- Kontrolle der Umsetzung der regionalplanerischen Festsetzungen

- Nutzung bestehender Umweltinformationssysteme/Überwachungsmechanismen

- Ergebnisse und Prognosen der Umweltprüfung nachgelagerter Planverfahren

- Ergebnisse von Gutachten

Die Durchführung der Überwachung obliegt der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Zur

Erfüllung dieser Aufgabe werden bestehende Überwachungs-mechanismen, Daten- und Informationsquellen

genutzt. Diesem Zweck dient auch das Geoinformationssystem der Regionalen Planungsstelle. Es wird

fortlaufend gepflegt. Zu dem Thema „Windenergienutzung“ enthält es Angaben über laufende Verfahren und

deren Fortschritt. Es werden die kommunale Bauleitplanung sowie immissionsschutzrechtliche

Genehmigungsverfahren erfasst. Ferner werden die konkreten geplanten und errichteten Anlagenstandorte und

ihre Ausprägungen dargestellt. Der Windenergieanlagenbestand wird periodisch, in einem einjährigen Zyklus

ermittelt. Zu dem Thema „Rohstoffsicherung“ enthält das Kataster räumliche und sachliche Angaben über

verliehene Bergrechte, Raumordnungsverfahren sowie bergrechtliche Genehmigungsverfahren, die aus der

laufenden Verwaltungstätigkeit bekannt sind. Das Geoinformationssystem ermöglicht Aussagen über den Grad

der tatsächlichen Inanspruchnahme der dargestellten Flächen sowie divergierende Entwicklungen.

Weitergehende Umweltinformationssysteme als Überwachungsmechanismen sind zum einen das

Planungsinformationssystem des Landes Brandenburg sowie das Digitale Raumordnungskataster, welche zu

ergänzenden Informationen herangezogen werden. Die Kataster werden von der Gemeinsamen

Landesplanungsabteilung bzw. dem Landesumweltamt geführt. Neben den planungsspezifischen Informationen

können weitere Informationsquellen (z.B. Gesundheit bezogene) genutzt werden. In Analogie zu den gewählten

Kriterien im Umweltbericht werden Daten insbesondere zu den naturschutzfachlichen Schutzgebieten, zu der

Avifauna und zum Hochwasserschutz periodisch abgefragt. Weitere Fachdatenquellen stellen darüber hinaus das

BLDAM, das LBGR, der LDS sowie die UNB dar. Schließlich werden fachspezifische Periodika wie die

Jahresberichte des MLUV zur Überwachung von Umweltauswirkungen herangezogen.

Unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungen können ihre Ursache in der fehlenden hinreichend

detaillierten Datengrundlage haben. Insofern stellen auch die Ergebnisse und Prognosen von

Umweltauswirkungen auf nachgelagerter Planebenen eine wichtige Informationsquelle dar. Hierzu zählen die

kommunale Bauleitplanung, projektbezogene Planverfahren sowie Raumordnungsverfahren. Diese

Informationen werden im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erhoben und ständig ausgewertet. Die

Daten werden auf ihre regionalplanerische Relevanz überprüft und mit den vorhandenen Kenntnissen

abgeglichen.

Schließlich können umwelt- und gesundheitsbezogene Gutachten als Informationsquelle herangezogen werden.

Gutachten können regionalplanerisch relevante Informationen vertieft aufarbeiten und so zu einer Verbreiterung

der Informationsgrundlage oder Evaluation der Ergebnisse der Umweltprüfung beitragen.

Materiell-rechtliche Konsequenzen sind nicht unmittelbar an die Überwachung geknüpft. Die umweltbezogenen

Ergebnisse der Überwachung sind erst bei der Fortschreibung der Planinhalte verbindlich zu berücksichtigen.

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Die gewonnenen Informationen sind jedoch der Öffentlichkeit nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes

zugänglich zu machen.

11 Nichttechnische Zusammenfassung

Gemäß der Gesetze § 2 Abs 4 UVPG und § 2a Abs. 1 RegBkPlG ist bei der Aufstellung, Änderung und

Fortschreibung eines Regionalplans eine Strategische Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG

durchzuführen. Dabei sollen die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Umsetzung eines Regionalplans

auf die Umwelt sowie in Betracht kommende Planungsalternativen, ausgehend von den Zielen des

Regionalplans, angemessen ermittelt, beschrieben, bewertet und in einem Umweltbericht niedergelegt werden.

Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des integrierten Regionalplans 2020 der Regionalen

Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Die Aufstellung des Regionalplans 2020 wurde durch die

Beschlussfassung der Regionalversammlung am 02.09.2004 eingeleitet.

Ziel der Umweltprüfung ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen im

Planungsprozess und das Auffinden umweltschonender Lösungen. Damit soll gemäß Richtlinie 2001/42/EG ein

hohes Umweltschutzniveau im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung gesichert werden. Der Umweltbericht

dokumentiert dabei die angewandten Prüfmethoden und den Prüfvorgang. Im Rahmen der Umweltprüfung fand

die Prüfung auf Vereinbarkeit mit den jeweiligen Schutzzielen der Natura 2000-Gebiete statt. Das Ergebnis der

Umweltprüfung floss in die Gesamtabwägung zum Regionalplan 2020 ein. Der Untersuchungsrahmen der

Umweltprüfung wurde unter Einbeziehung der Behörden mit umweltbezogenen Aufgabenbereich sowie der

Umweltverbände festgelegt (Scoping). Zu prüfen waren die Auswirkungen der regionalplanerischen

Festlegungen des Regionalplans 2020 auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft,

Flora/Fauna/biologische Vielfalt sowie Kultur- und Sachgüter. Die Darstellung des aktuellen Umweltzustandes

bildet die Basis für die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der

Festlegungen des Regionalplans 2020.

Für alle Planfestlegungen, die für die Umweltprüfung relevant sind, wurden Steckbriefe erstellt, welche

übersichtlich die notwendigen Informationen und schutzgutbezogene Bewertung des Konfliktpotenzials

darstellen. Eine kurze Beschreibung der geprüften Alternativen sowie die Gesamtbeurteilung der zu erwartenden

Umweltauswirkungen schließen den Steckbrief ab. Eine Alternativenprüfung fand im vorhergehenden

Aufstellungsprozess durch die Anwendung eines gesamträumlichen Plankonzeptes unter Berücksichtigung der

umweltschutzfachlichen und raumordnerischen Belange statt, sodass hier darauf verwiesen werden kann.

Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung auf FFH-Verträglichkeit 13 Windeignungsgebiete sowie 21

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe detailliert betrachtet.

Als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, dass voraussichtlich keine der Eignungs-,

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete die Schutzziele der FFH- und Vogelschutzgebiete (SPA) erheblich

beeinträchtigen.

Eine Besonderheit der Umweltprüfung besteht darin, dass auf regionalplanerischer Ebene keine konkreten

Projekte bzw. Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Umweltauswirkungen bekannt sind. Daher

kann eine detaillierte Umweltprüfung erst auf der nachgeordneten Planungsebene erfolgen und entsprechend

konkreter Einzelfälle zu anderen Ergebnissen führen.

Die Festlegungen des Regionalplans 2020 zielen auf die Erzeugung von Art und Maß von nachhaltigen

Raumnutzungsmustern im Sinne der Sicherung einer ausreichenden Umweltqualität ab. Die Festlegungen in der

Siedlungs- und Freiraumstruktur wirken insbesondere auf eine Vermeidung und Verminderung von

Beeinträchtigungen der Schutzgüter hin. Bei der Durchführung bzw. Umsetzung des Regionalplans 2020 zu

erwartenden Umweltauswirkungen sind in der Summe als nur gering erheblich einzustufen. Zusammenfassend

wird festgestellt, dass sich aus der Umweltprüfung keine Sachverhalte ergeben, die einer Umsetzung des

Regionalplans 2020 der Region Havelland-Fläming entgegenstehen.

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Abkürzungsverzeichnis

BBergG Bundesberggesetz

BgbDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetzt

BgbNatSchG Brandenburgisches Naturschutzgesetzt

BbgWG Brandenburgischen Wassergesetzt

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetzt

BLDAM Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches

Landesmuseum

EU Europäische Union

FFH Flora-Fauna-Habitat

GVZ Güterverkehrszentrum

LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

LEP B-B Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

LEPro Landesentwicklungsprogramm

LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg-Berlin

LPG Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

LSG Landschaftsschutzgebiet

MLUV Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

MUGV Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

NSG Naturschutzgebiet

RegBkPlG Gesetzt zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung

ROG Raumordnungsgesetzt

SPA Special Protected Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)

SUP Strategische Umweltprüfung

TF Teltow-Fläming

TAK Tierökologische Abstandskriterien (gemäß Windkrafterlass MUGV)

UNB Untere Naturschutzbehörden

UVPG Gesetzt über die Umweltverträglichkeitsprüfung

VB Vorbehaltsgebiet

VR Vorranggebiet

WEG Windeignungsgebiet

WHG Wasserhaushaltsgesetzt

WEA Windenergieanlage

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83

Literaturverzeichnis

Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)(2003). Umweltprüfung für Regionalpläne. Hannover

Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)(2007). Umweltprüfung in der Regionalplanung.

Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5 bis 10 ROG. Hannover

Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg (2009). Strategische Umweltprüfung am

Beispiel der Fortschreibung des Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ der

Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Berlin

Kreja, Roger (2004). Die Strategische Umweltprüfung bei der Ausweisung regionalbedeutsamer Schwerpunkte

für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auf der Ebene der Regionalplanung (Dissertation).

Tübingen

Landesumweltamt Brandenburg (2007). Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in Brandenburg. Potsdam

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (o.J.). Hinweise zur Durchführung der

Strategischen Umweltprüfung für die Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg. Potsdam

Schmidt-Eichstaedt, Gerd (2010). Rechtsgutachten Regionalplanung – Handanleitung für die rechtssichere

Durchführung von Regionalplanverfahren, insbesondere bei Teilplänen „Windenergienutzung“. Berlin

Umweltbundesamt (Hrsg.)(2010). Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung).

Forschungsvorhaben 206 13 100 im Auftrag des Umweltbundesmates. Dessau-Roßlau

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84

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Primäre Umweltziele mit regionalplanerischer Relevanz 4

Tabelle 2: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 5

Tabelle 3: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von

empfindlichen Teilräumen der regionalen Landschaftseinheiten 6

Tabelle 4: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung von

Eignungsgebieten für die Windenergienutzung 6

Tabelle 5: Umweltziele sowie Ausschluss- und Restriktionskriterien bei der Ausweisung für Vorrang-

und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe 8

Tabelle 6: Bestehende Windenergienlagen in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 12

Tabelle 7: Bestehende Abbaugebiete oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe von Natura-2000 Gebieten

12

Tabelle 8: Bewertungsmatrix 16

Tabelle 9: Konfliktpotenziale bei der Ausweisung von Vorzugsräumen Siedlung 17

Tabelle 10: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung 20

Tabelle 11: Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 42

Tabelle 12: Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 42

Tabelle 13: Übersicht über das Konfliktpotenzial gegenüber den Schutzgütern 71

Tabelle 14: Vorzugsräume für die Siedlungsentwicklung in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 73

Tabelle 15: Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 76

Tabelle 16: Windeignungsgebiete in der Nähe von Natura-2000-Gebieten 77

Tabelle 17: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in der Nähe

von Natura-2000-Gebieten 78

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Anlagen

Anlage 1: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung - Erweiterte Vorprüfung

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage WEG zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

12b Nauener Platte

Ost

FFH Steppenhügel im

Havelland

grenzt nördlich Bestandssicherung eines

Trockenrasenstandortes als Lebensraum

Es befeinden sich bereits Anlagen im WEG.

Daher wird nicht damit gerechnet, dass es zu

zusätzlichen Beeinträchtigungen der

Schutzziele kommen wird.

22 Dretzen FFH Buckau und

Nebenfließe

900 m südlich Bewahrung eines naturnahen, mäandrierenden

Fließgewässers mit typischer Gewässerflora-

und Fauna (z.B. Kammmolch, Bachneunauge)

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

23 Westliche Zauche FFH Plane Ergänzung 800 m nordöstlich Erhaltung und Entwicklung der Plane als

Biotopverbundelement und Lebensraum (z.B.

für Biber, Fischotter, Rapfen)

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden, da sich bereits genehmigte Anlagen

innerhalb des FFH-Gebietes befinden

27 Schlalach FFH Obere Nieplitz

Grenzt nordwestlich Wahrung und Entwicklung des

Lebensraumspektrums der

Schmelzwassertäler des Baruther Tales und

der Nieplitz-Niederung

Weil sich der Kernbereich des FFH-Gebietes

nicht in direkter Nähe zum WEG befindet,

kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung von WEA keinen Einfluss auf die

Schutzziele haben wird

28 Treuenbrietzener

Vorläming

Flämingrummeln und

Trockenkuppen

400 m östlich Sicherung des Teilflächensystems im Hohen

Fläming: Trockentäler, Kuppen, Hänge und

Waldränder mit basenreichen Böden und

offenen bis halboffenen, zum Teil auch in

fortgeschrittener Sukzession befindlichen

Grasfluren.

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

Obere Nieplitz 100 m südlich Sicherung des Lebensraumspektrums der

Schmelzwassertäler des Baruther Tales und

der Nieplitz-Niederung mit Fließgewässern,

Mooren, kleinen Feuchtwiesen und

Laubmischwäldern sowie charakteristischen

Trockenstandorten.

Bei dem betroffenem Teilgebiet des FFH

handelt es sich um ein Quellgebiet eines

Nebenarmes der Nieplitz. Weil sich der

Kernbereich des FFH-Gebietes nicht in

direkter Nähe zum WEG befindet, kann davon

ausgegangen werden, dass die Errichtung von

WEA keinen Einfluss auf die Schutzziele

haben wird.

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Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage WEG zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

30 Genshagener

Heide

FFH Genshagener

Busch

800 m westlich Sicherung ausgedehnter Naß- und

Feuchtwaldkomplexe auf Talsanden und

Niedermoor mit randlichen Röhrichflächen

und Arteinreichen Staudensäumen

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

31 Trebbin-

Lüdersdorf

FFH Gadstorfer

Torfstiche

200 m westlich Schutz des reich gegliederten Wechsel von

artenreichen Feuchtwiesen und Laubwäldern

sowie den dort vorkommenden Großen

Feuerfalter

Es befeinden sich bereits Anlagen im WEG.

Daher wird nicht damit gerechnet, dass es zu

zusätzlichen Beeinträchtigungen der

Schutzziele kommen wird.

32 Trebbin-

Wiesen-hagen

FFH Kummersdorfer

Heide/Breiter

Steinbusch

Grenzt westlich Schutz der Heide-. Sukzessions- und

Laubwaldflächen mit eingeschalteten Wiesen-

und Niedermoorbereichen

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH

FFH Seeluch-Priedeltal Grenzt östlich Schutz von Ausschnitten des

charakteristischen Standortgefüges des

Schmelzwassertales der Nuthe mit kalkreichen

Mooren.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH

FFH Nuthe,

Hammerfließ und

Eiserbach

Grenzt nördlich Schutz des Lebensraumspektrums der

Schmelzwässertäler des Glogau-Baruther

Tales und der Nuthe-Niederung

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH

33 Wünsdorfer

Heide

FFH Jägersberg-

Schirknitzberg

Grenzt östlich Sicherung der komplexen

Grundmoränenlandschaft mit einzelnen

Endmoränenkuppeln und charakteristischen

Vegetationsmosaik

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH

FFH Töpchiner See 900 m westlich Sicherung des kleinen Seengebietes mit

geschlossenen Verlandungsgürteln und

tiefgründiger Vermoorung. Ausbildung

natürlicher Übergangsmoore und randlicher

Laubmischwälder.

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

Großer und kleiner

Möggelinsee

800 m nordöstlich Sicherung eutropher Seen mit ausgedehnten,

reich gegliederten Verlandungsgürteln, Enge

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

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Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage WEG zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

Verzahnung von Nahrstoffarmen bis reichen

Wiesen, Moorwäldern und Riedkomplexen.

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

34 Altes Lager FFH Heide

Malterhausen

200 m nördlich Bestandssicherung für trockene Sandheiden Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden, da sich bereits genehmigte Anlagen im

WEG befinden

FFH Forst Zinna-

Keilberg

Grenzt südwestlich die Erhaltung von Lebensraumtypen sowie die

Sicherung der Standortbedingungen

überwiegend für Fledermausarten und

gewässergebundene Leitarten

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Schutzziele nur bedingt beeinträchtigt werden,

da sich bereits genehmigte Anlagen im WEG

befinden

SPA

Truppenübungsplätze

Jüterbog Ost und West

Grenzt südwestlich Sicherung des Lebensraums von

Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und

Sandheiden

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Schutzziele nur bedingt beeinträchtigt werden,

da sich bereits genehmigte Anlagen im WEG

befinden

37 Schlenzer-Wahls-

dorfer Heide

FFH Heidehof-

Golmberg

700 m südlich Sicherung einer der größten

Binnendünenräume Deutschlands sowie der

ausgedehnten Sandheiden und Vorwälder

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

SPA

Truppenübungsplätze

Jüterbog Ost und West

700 m südlich Sicherung des Lebensraums von

Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und

Sandheiden

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet.

Es wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

38 Merzdorfer Heide SPA

Truppenübungsplätze

Jüterbog Ost und West

Grenzt südöstlich Sicherung des Lebensraums von

Brutvogelarten der Sandtrockenrasen und

Sandheiden

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des SPA-Gebietes haben wird

FFH Heidehof-

Golmberg

Grenzt südöstlich Sicherung einer der größten

Binnendünenräume Deutschlands sowie der

ausgedehnten Sandheiden und Vorwälder

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH-Gebietes haben wird

40 Dahme FFH Vogelsang Wildau-

Wentdorf

900 m südlich Sicherung des Niedermoorkomplexes des

oberen Dahmetals mit nährstoffarmen,

artenreichen Feuchtwiesen und

Laubmischwäldern

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet.

Es wird nicht damit gerechnet, dass die

Schutzziele beeinträchtigt werden.

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Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage WEG zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

FFH Dahmetal

Ergänzung

500 m südlich Wahrung und Entwicklung des Dahmetals

inklusive der naturnahen Bereichen des

Moosebruches und den Niedermoorböden

Das Eignungsgebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum FFH-Gebiet,

sodass davon ausgegangen werden kann, dass

die Schutzziele nicht beeinträchtig werden

FFH Schlagsdorfer

Hügel

Befindet sich im

WEG

Sicherung der Trockenraseninsel innerhalb der

Agrarlandschaft des östlichen Niederen

Flämings bei Schlagsdorf

Es kann davon ausgegangen werden, dass die

Errichtung und der Betrieb von

Windenergieanlagen, unbeachtlich der

Abstände, keinen Einfluss auf die

Sicherungsziele des FFH-Gebietes haben wird.

Das FFH-Gebiet befindet sich in den

Abstandsflächen bereits bestehender Anlagen.

Die Errichtung weiterer Anlagen ist an dieser

Stelle nicht möglich

Anlage 2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe – Erweiterte Vorprüfung

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

VR

01

Lietzow SPA Rhin-Havelluch 400 m südlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des

Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im

westlichen Havelland

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VR

03

Zachow FFH Steppenhügel im

Havelland

Grenzt nordwestlich Bestandssicherung eines

Trockenrasenstandortes als Lebensraum

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Es wird damit

gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich

beeinträchtigt werden.

SPA Mittlere

Havelniederung

100 m nordöstlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des

Lebensraumes für Brut- und Rastvögel in den

Havelauen

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

04

Knoblauch-

Ketzin

FFH Steppenhügel im

Havelland

400 m westlich Bestandssicherung eines

Trockenrasenstandortes als Lebensraum

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

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89

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

06

Güterfelde FFH Parforceheide 800 m westlich Sicherung der ehemals militärisch genutzten

Wald- und Offenlandschaften der Parforce

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

07

Emstal FFH Lehniner

Mittelheide und

Quellgebiet der Emster

700 m östlich Sicherung des reich strukturierten

Komplexgebietes mit Quellgebieten,

Verlandungsmooren, Gewässern,

Grünlandgesellschaften und Wäldern

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

08

Michelsdorf FFH Michelsdorfer

Mühlberg

800 m südlich Sicherung des Reliktstandortes kaltreicher

Sandtrockenrasen mit bedeutsamen

Vorkommen von Florenelementen der

kontinentalen Trockenrasen

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

10

Viesen SPA Fiener Bruch Grenzt nördlich Schutz des Lebensraumes für den noch

reproduzierenden Bestand von Großtrappen

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Es wird damit

gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich

beeinträchtigt werden

VR

11

Reetz SPA Hoher Fläming 900 m nördlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des

Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im

Hohen Fläming

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Sicherungsziele

nicht beeinträchtigt werden.

VR

12

Niemegk FFH Plane 400 m südöstlich Sicherung der weitgehend naturnahen,

außerordentlichen repräsentativen

Fließgewässern mit einer für Brandenburg

einmaligen, reichhaltigen Gewässerfauna und

begleitenden Erlen-Eschenwäldern

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

FFH Plane Ergänzung 800 m westlich Erhaltung und Entwicklung der Plane als

Biotopverbundelement und Lebensraum (z.B.

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

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90

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

für Biber, Fischotter, Rapfen) befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

14

Nichel FFH Obere Nieplitz Grenzt südlich Wahrung und Entwicklung des

Lebensraumspektrums der

Schmelzwassertäler des Baruther Tales und

der Nieplitz-Niederung

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Es wird damit

gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich

beeinträchtigt werden

VR

15

Niederwerbig FFH Obere Nieplitz 100 m westlich Wahrung und Entwicklung des

Lebensraumspektrums der

Schmelzwassertäler des Baruther Tales und

der Nieplitz-Niederung

Der Aufschluss im Vorranggebiet wird derzeit

vorbereitet. Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht zusätzlich beeinträchtigt werden.

VR

16

Linthe West FFH Plane 200 m westlich Sicherung der weitgehend naturnahen,

außerordentlichen repräsentativen

Fließgewässern mit einer für Brandenburg

einmaligen, reichhaltigen Gewässerfauna und

begleitenden Erlen-Eschenwäldern

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VR

18

Zossen FFH Galgenberge Grenzt nördlich Sicherung von ausgedehnten, arten- und

strukturreichen Trockenfluren und

Sukzessionsflächen auf Sanden und Mergeln

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Es wird damit

gerechnet, dass die Sicherungsziele nicht

zusätzlich beeinträchtigt werden.

FFH Umgebung

Prierowsee

700 m südlich Sicherung der charakteristischen

Niederungslandschaft der Notte-Niederung

mit kalkreichen Niedermooren und

Binnensalzstellen

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

FFH Jägersberg-

Schirknitzberg

600 m nördlich Sicherung der komplexen

Grundmoränenlandschaft mit einzelnen

Endmoränenkuppeln und charakteristischen

Vegetationsmosaik

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VR

20

Waldstadt FFH Galgenberge 200 m südöstlich Sicherung von ausgedehnten, arten- und

strukturreichen Trockenfluren und

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

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91

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

Sukzessionsflächen auf Sanden und Mergeln befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

FFH Jägersberg-

Schirknitzberg

Grenzt nordöstlich Sicherung der komplexen

Grundmoränenlandschaft mit einzelnen

Endmoränenkuppeln und charakteristischen

Vegetationsmosaik

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Es wird damit

gerechnet, dass die Schutzziele nicht zusätzlich

beeinträchtigt werden.

VR

22

Horstfelde FFH Horstfelder und

Hechtsee

900 m westlich Sicherung des durchflossenen Restsees einer

Moorrinne mit Schilf- und

Schneidenröhrichten, Feuchtwiesenresten und

Binnensalzstellen

Das Vorranggebiet wird bereits

bergbautechnisch genutzt. Das Vorranggebiet

befindet sich in ausreichender Entfernung zum

Schutzgebiet. Es wird damit gerechnet, dass die

Schutzziele nicht zusätzlich beeinträchtigt

werden.

VB

01

Nennhausen FFH Mühlberg

Nennhausen

400 m westlich Sicherung des Kleinflächensystems von

Moränen- und Dünenstandorten mit offenen

Grasfluren und Sukzessionsstadien

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VB

02

Vieritz

Kattenberge

FFH Großes Fenn 700 m westlich Sicherung des sauren Verlandungsmoores und

der in den flachgründigen Randbereichen

wachsenden Schilfröhrichte und Erlen-

Birkenbruchwäldern

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VB

08

Bensdorf Ost FFH Pelze 100 m südlich Sicherung des Moorwaldkomplexes mit

eingelagerten offenen

Schwingmoorabschnitten und angrenzenden

Feuchtwiesen, Staudenfluren und mesophilen

Laubmischwäldern

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VB

07

Bensdorf West FFH Pelze Grenzt südwestlich Sicherung des Moorwaldkomplexes mit

eingelagerten offenen

Schwingmoorabschnitten und angrenzenden

Feuchtwiesen, Staudenfluren und mesophilen

Laubmischwäldern

Es wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

VB

09

Schmerzke FFH Bruchwald

Rosdunk

400 m westlich Sicherung des ausgedehnten

Niederwaldkomplexes mit Pfeifengraswiesen

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Schutzziele

nicht beeinträchtigt werden.

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92

Nr. Gebietsname Betroffenes Natura-

2000-Schutzgebiet

Lage zum

Schutzgebiet

Schutzziel Ergebnis

VB

10

Reetz SPA Hoher Fläming 400 m südlich Schutzziel ist vorrangig die Sicherung des

Lebensraumes für Brut- und Rastvögel im

Hohen Fläming

Das Vorranggebiet befindet sich in

ausreichender Entfernung zum Schutzgebiet. Es

wird damit gerechnet, dass die Sicherungsziele

nicht beeinträchtigt werden.