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Regionaler Psychiatrieplan

Regionaler Psychiatrieplan Landkreis Mei en 2013 · Einleitung 3 1.1 Grundprinzipien Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sind in besonderem Maße auf den Schutz und

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Regionaler Psychiatrieplan

Inhaltsverzeichnis

I

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ............................................ .......................................................................... 1

1 Einleitung ......................................... ............................................................... 2

1.1 Grundprinzipien ......................................................................................... 3

1.2 Entstehung, Verlauf, Häufigkeit und besonderer Hilfebedarf psychischer Störungen .............................................................................. 5

1.3 Rahmenbedingungen ................................................................................ 8

1.4 Versorgungsgebiet..................................................................................... 8

2 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener... .......................... 10

2.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund – Vernetzung.................................... 10

2.2 Ambulante medizinische Versorgung ...................................................... 11

2.2.1 Hausärzte ................................................................................................ 11

2.2.2 Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie................................................ 12

2.2.3 Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten................................... 12

2.2.4 Medizinische Versorgungszentren........................................................... 13

2.2.5 Psychiatrische Institutsambulanzen......................................................... 13

2.2.6 Sozialpsychiatrischer Dienst .................................................................... 14

2.2.7 Krisenintervention.................................................................................... 16

2.2.8 Ambulante Pflege für psychisch kranke Menschen ................................. 16

2.2.9 Soziotherapie........................................................................................... 17

2.2.10 Psychiatrische Ergotherapie .................................................................... 17

2.3 Krankenhausversorgung.......................................................................... 18

2.3.1 Teilstationäre Versorgung........................................................................ 18

2.3.2 Stationäre Versorgung............................................................................. 18

2.4 Berufliche Rehabilitation und Arbeitsangebote ........................................ 20

2.4.1 Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen ................................................................................................ 20

2.4.2 Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen für psychisch kranke und behinderte Menschen .............................................................................. 20

2.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen ..................................................... 20

2.4.4 Integrationsfachdienste............................................................................ 21

2.4.5 Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufstrainingszentren............................................................................. 22

2.4.6 Jobcenter................................................................................................. 23

2.5 Tagesstrukturierung................................................................................. 24

Inhaltsverzeichnis

II

2.5.1 Sozialtherapeutische Tagesstätten.......................................................... 24

2.5.2 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen......................................... 24

2.6 Wohnen ................................................................................................... 25

2.6.1 Sozialtherapeutische Wohnstätten .......................................................... 25

2.6.2 Sozialtherapeutische Außenwohngruppen .............................................. 26

2.6.3 Ambulant betreutes Wohnen ................................................................... 27

2.6.4 Betreutes Wohnen in Familien................................................................. 28

2.7 Angehörigenarbeit ................................................................................... 29

2.8 Selbsthilfegruppen................................................................................... 29

2.9 Bürgerschaftliches Engagement.............................................................. 30

2.10 Hilfen für Betreuungsbedürftige i. S. des Betreuungsgesetzes................ 30

3 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger ........ ................................. 31

3.1 Ambulante Versorgung ............................................................................ 31

3.1.1 Niedergelassene Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin .................... 31

3.1.2 Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ....................................................................................... 32

3.1.3 Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie .......................... 33

3.1.4 Sozialpädiatrische Zentren ...................................................................... 34

3.1.5 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.......................................... 34

3.1.6 Kinder- und Jugendhilfe........................................................................... 35

3.1.7 Weitere Rehabilitations- und Sozialhilfeträger ......................................... 37

3.2 Stationäre und teilstationäre Versorgung................................................. 37

4 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen ......................... 40

4.1 Angehörige .............................................................................................. 40

4.2 Ambulante Versorgung ............................................................................ 41

4.3 Teilstationäre und stationäre Versorgung ................................................ 42

4.4 Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen .............................. 43

5 Versorgung suchtkranker Menschen ................... ...................................... 44

5.1 Ambulante Versorgung ............................................................................ 44

5.1.1 medizinische Behandlung........................................................................ 44

5.1.2 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen ............................................... 45

5.1.3 Niedrigschwellige Kontaktangebote......................................................... 46

5.2 Stationäre Versorgung............................................................................. 47

5.3 Rehabilitationseinrichtungen.................................................................... 47

5.4 Wohnen ................................................................................................... 48

Inhaltsverzeichnis

III

5.4.1 Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA und Außenwohngruppen ......... 48

5.4.2 Ambulant betreutes Wohnen ................................................................... 49

5.5 Komplementäre Hilfeangebote ................................................................ 50

5.5.1 Berufliche Integrations- und Arbeitsangebote.......................................... 50

5.5.2 Selbsthilfe ................................................................................................ 50

6 Patientenfürsprecher ............................... .................................................... 51

7 Psychiatrieplanung und –koordination ............... ....................................... 52

7.1 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft ........................................................ 52

7.2 Psychiatriekoordination............................................................................ 53

8 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiat rischen Versorgung im Landkreis Meißen..................... .......................................... 54

A Anhang ............................................. ............................................................. 60

Anlagenverzeichnis .................................................................................................. 60

A.1 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................... 61

A.2 Übersichtskarten...................................................................................... 62

A.3 Einrichtungsverzeichnis ........................................................................... 67

Quellen- und Literaturverzeichnis.................. ..................................................... 118

Vorwort

1

Vorwort

„Es gibt keine Gesundheit ohne seelische Gesundheit“, stellt die Weltgesundheitsor-

ganisation fest. Deshalb haben auch psychisch kranke und seelisch behinderte Men-

schen sowie Abhängigkeitskranke, ebenso wie alle körperlich kranken Menschen,

Anspruch auf Hilfen zur Beseitigung oder Linderung ihrer Krankheit und deren Fol-

gen.

Der Ihnen vorliegende Regionale Psychiatrieplan beschreibt die diesbezügliche me-

dizinische und psychosoziale Versorgung im Landkreis Meißen. Die sachliche Infor-

mation über psychische Erkrankungen soll zum Abbau bestehender Vorbehalte und

zur Verbesserung des Krankheitsverständnisses beitragen. Die Bestandsaufnahme

der vorhandenen Einrichtungen zeigt auf, inwieweit die Anforderungen an eine zeit-

gemäße Versorgung dieser Personengruppe in unserem Landkreis erfüllt werden

und welche Entwicklungen zur weiteren Optimierung der gemeindenahen psychiatri-

schen Versorgung notwendig sind. Dieser Psychiatrieplan ist zugleich als Wegweiser

für die Psychiatrie entwickelt worden und damit wertvolles Instrument, das allen Ak-

teuren in diesem Bereich zur Verfügung steht, um damit einen Beitrag zur Verbesse-

rung der Koordination und Kooperation zu leisten.

Ich wünsche uns, dass dieser Plan auf reges Interesse stößt, bestehende Vorbehalte

abbaut sowie Betroffene und Angehörige ermutigt, Hilfen in Anspruch zu nehmen

und an deren Gestaltung aktiv mitzuwirken.

Arndt Steinbach

Landrat

Einleitung

2

1 Einleitung

Der vorliegende Regionale Psychiatrieplan des Landkreises Meißen ist nach der im

Jahr 2008 vollzogenen Kreisgebietsreform eine erste Bestandsaufnahme und Ein-

schätzung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssituation. Er basiert auf Zuar-

beiten von den an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Akteuren, beschreibt

Versorgungsstand und Versorgungslücken und wurde in zahlreichen Sitzungen der

Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft u. a. Fachgremien abgestimmt. Grundsätzlich

ist er als eine Momentaufnahme eines permanent laufenden Prozesses zu verste-

hen, beinhaltet eine ganzheitliche Sichtweise psychiatrischer dezentraler Versorgung

der Bevölkerung des Landkreises Meißen und dient als Entscheidungshilfe sowie

Orientierung für Beratung und Vermittlung von psychisch Kranken und seelisch Be-

hinderten.

In Anlehnung an den Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan und unter Beach-

tung des Entwurfes des Sächsischen Suchthilfeplanes werden in einleitenden Kapi-

teln Aussagen zu Grundprinzipien (Kapitel 1.1), zu Entstehung, Verlauf, Häufigkeit

und besonderem Hilfebedarf psychischer Störungen (Kapitel 1.2), zu Rahmenbe-

dingungen (Kapitel 1.3) und zum Versorgungsgebiet (Kapitel 1.4) getroffen. Im An-

schluss daran werden die Grundversorgung von psychisch erkrankten Erwachsenen

(Kapitel 2), die Versorgung von psychisch erkrankten Minderjährigen (Kapitel 3), die

Versorgung von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen (Kapitel 4) sowie die

Versorgung von suchtkranken Menschen (Kapitel 5) im Landkreis Meißen dargestellt.

Als Mittel zur Umsetzung und Qualitätssicherung werden Patientenfürsprecher (Kapi-

tel 6) und Psychiatrieplanung und –koordination (Kapitel 7) beschrieben und im ab-

schließenden Kapitel 8 die Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatri-

schen Versorgung im Landkreis Meißen aufgezeigt.

Einleitung

3

1.1 Grundprinzipien

Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sind in besonderem Maße auf

den Schutz und die Fürsorge durch die Gesellschaft angewiesen. Infolge der oftmals

krankheitsbedingt eingeschränkten Kompetenzen in vielen Lebensbereichen können

sie mitunter nur bedingt oder gar nicht an ihrer Gesundung und Reintegration in die

Gesellschaft mitwirken.

Ausgehend von der Psychiatrie- Enquete (1975) und den Empfehlungen der Exper-

tenkommission der Bundesrepublik zur Reform der psychiatrischen Versorgung

(1988) wurden in Deutschland gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgungs-

strukturen aufgebaut. In den letzten 20 Jahren wurde im Freistaat Sachsen auf

Grundlage des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplanes (1993) eine fundamen-

tale Reform der psychiatrischen Versorgung sowohl in den Krankenhäusern wie auch

im ambulanten Bereich vollzogen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situa-

tion psychisch kranker und behinderter Menschen geführt hat und als stetig weiterzu-

führender Prozess zu sehen ist. Der im Juni 2011 verabschiedete Zweite Sächsische

Landespsychiatrieplan ist richtungweisend, spricht kritisch Mängel, Schwierigkeiten

an und lässt Handlungsspielräume offen. In Verbindung mit dem Sächsischen Ge-

setz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten

(SächsPsychKG) von 1994, rechtsbereinigt 2005 bildet dieser somit das Rahmen-

konzept für die psychiatrische Versorgung in den nächsten Jahren für den Landkreis

Meißen.

Die folgenden im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan definierten Grundprin-

zipien der psychiatrischen Versorgung sind ein Maßstab für die Behandlung psy-

chisch erkrankter Menschen und stehen in Übereinstimmung mit der UN-

Behindertenkommission. Sie sollen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versor-

gungspraxis beitragen und die Inklusion, die über das Integrationsanliegen heraus-

geht, stärken:

• Grundsatz der Gleichstellung psychisch erkrankter Menschen mit somatisch

erkrankten Menschen

• Die Versorgung erfolgt gemeindenah

• Die zur Behandlung psychischer Störungen notwendigen Hilfen sollen mög-

lichst ambulant erbracht werden

Einleitung

4

• Der Zugang in die Versorgung ist niederschwellig zu gestalten

• Ziel ist die Umorientierung zu einem personenzentrierten Versorgungssystem

• Die Kooperation zwischen verschiedenen Bereichen der Versorgung und Un-

terstützung psychisch erkrankter Menschen muss gefördert werden

• Die Kontinuität der Behandlung soll gefördert werden

• Psychisch erkrankte Menschen werden in ihrer Selbstbestimmung gestärkt

• Das Hilfepotential der Angehörigen wird anerkannt und gefördert

• Ein hoher Standard der versorgenden, begleitenden und nachsorgenden Hil-

fen wird gewährleistet

• Zwangsmaßnahmen werden soweit wie möglich vermieden und falls erforder-

lich, dann nur auf der Grundlage des SächsPsychKG bzw. des BGB schonend

und sicher durchgeführt

• Der Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver

Maßnahmen und psychiatrisch – psychotherapeutischer Versorgung wird

Rechnung getragen

• Planung und Steuerung liegen ganz wesentlich in regionaler Verantwortung

Zur Durchsetzung der für die Betroffenen notwendigen Hilfen in ihrer Region hat das

SächsPsychKG die grundsätzliche Versorgungsverantwortung der Landkreise und

kreisfreien Städte festgelegt. Neben den Aufgaben der Planung und Koordination der

psychiatrischen Versorgung schließt dies auch die Verpflichtung zur Errichtung und

Finanzierung entsprechender Hilfeangebote im erforderlichen Umfang ein.

Ziel der regionalen Psychiatrieplanung ist es, Hilfen und Lebensbedingungen zu

schaffen, die der Erhaltung und Förderung der seelischen Gesundheit der Bevölke-

rung dienen und die es auch psychisch kranken und behinderten Menschen ermögli-

chen, auf Dauer in ihrer Heimatregion leben zu können. Psychiatrieplanung soll künf-

tig im Landkreises Meißen als integrierter Bestandteil der Sozial- und Gesundheits-

planung verstanden werden.

Einleitung

5

1.2 Entstehung, Verlauf, Häufigkeit und besonderer Hilfebedarf psychi-scher Störungen

Psychische Störungen zeigen sich vorrangig im Erleben, Befinden und Verhalten der

Betroffenen und haben Auswirkungen auf soziale Beziehungen, Alltagsbewältigung

und Lebensqualität. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich psychische Störun-

gen auf Grund komplexer Interaktionen zwischen biologischen, psychologischen und

sozialen Faktoren entwickeln und durch Stress, in Form von erforderlichen Anpas-

sungen an Anforderungssituationen (das können zum Beispiel kritische Lebenser-

eignisse oder Belastungssituationen sein) ausgelöst und aufrechterhalten werden.

Die Mehrheit der psychischen Störungen manifestiert sich im entscheidendsten Zeit-

abschnitt für eine erfolgreiche gesundheitliche Entwicklung und Sozialisation – näm-

lich in der Kindheit und Adoleszenz. Die Befunde zeigen deutlich, dass frühe psychi-

sche Störungen vielfältige negative Effekte auf viele Bereiche des Lebens haben

(zum Beispiel akademische Erfolge, berufliche Karriere, Partnerschaft und Familien-

leben, Einschränkungen in der Erziehungskompetenz). Bleibt eine adäquate Behand-

lung einer psychischen Störung im frühen Verlaufsprozess aus, ist das Risiko für ei-

ne lebenslange Leidensgeschichte und Beeinträchtigung stark erhöht (Wittchen, Ja-

cobi 2005, http://www.tu-dresden.de/presse/psyche. pdf).

In Deutschland erkrankt statistisch gesehen jeder dritte Erwachsene (Männer: 24 %,

Frauen: 37 %) im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung. Somit gewin-

nen psychische Störungen und Behinderungen in der heutigen Zeit zunehmend an

Bedeutung, da sie oft chronisch verlaufen. In Deutschland und Europa sind Angststö-

rungen, Depressionen und Suchterkrankungen am weitesten verbreitet (GMK-Bericht

2012).

Infolge von psychischen und Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 – F99) sind im Jahr

2011 laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen insgesamt 56.497 (da-

von 30.596 männliche und 25.901 weibliche) Patienten mit Wohnort in Sachsen in

Krankenhäusern in Deutschland behandelt worden. Dabei waren psychische und

Verhaltensstörungen durch Alkohol (ICD-10 F10) mit insgesamt 16.875 gemeldeten

Krankenhausfällen (12.841 männliche und 4.034 weibliche sächsische Patienten) die

häufigste Ursache für eine stationäre Behandlung. Weiterhin wurden insgesamt

4.149 (2.933 männliche und 1.216 weibliche) sächsische Patienten wegen Störungen

durch psychotrope Substanzen (ICD-10 F11 – F19) stationär behandelt. Statistisch

Einleitung

6

erfasst wurden 5.184 (2.573 männliche und 2.611 weibliche) Patienten mit Erkran-

kungen aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10 F20 – F29). Krankenhausbe-

handlungspflichtig waren insgesamt 9.449 (3.276 männliche und 6.173 weibliche Pa-

tienten) auf Grund affektiver Störungen (ICD-10 F30 – F39) und 3.497 (1.320 männ-

liche und 2.177 weibliche) wegen gerontopsychiatrischer Erkrankungen (ICD-10 F00,

F01, F02, F03 zusätzlich G30 Alzheimer-Krankheit). Siehe Abbildung 1.

02000

400060008000

10000

120001400016000

18000

F10 F11-F19 F20-F29 F30-F39 F00-F03

Krankenhausfälle infolge von psychischen und Verhaltensstörungen in Sachsen 2011

weiblichmännlich

Abbildung 1

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Krankenhausstatistik: Teil II – Diagnosen; Patientenwohnort Sachsen; Krankenhausstandort: Deutschland)

Psychische Erkrankungen sind innerhalb der Gesamtkrankheitskosten die Krank-

heitsgruppe mit den dritthöchsten volkswirtschaftlichen Kosten (nach Herz-Kreislauf-

Erkrankungen und Krankheiten des Verdauungssystems). Abbildung 2 zeigt deutlich,

dass eine Zunahme von Arbeitsunfähigkeitsfällen der AOK PLUS- Pflichtmitglieder

auf Grund von psychischen und Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 – F99) in Sachsen

in den vergangenen 10 Jahren zu verzeichnen ist. Auch die Krankenhausfälle, medi-

zinischen und sonstigen Leistungen zur Teilhabe sowie Rentenzugänge wegen ver-

minderter Erwerbsfähigkeit auf Grund von psychischen Erkrankungen sind in den

vergangenen 10 Jahren in Sachsen gestiegen.

Einleitung

7

Psychische und Verhaltensstörungen in Sachsen 2001 bis 2011

45.592 46.97948.667 49.945

56.88756.497

44.113

57.187

37.89834.665

31.974

67.659

801176986995625662996024296027782515233024152360

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

2001 2003 2005 2007 2009 2011

Jahr

Anz

ahl

Krankenhausfälle

Arbeitsunfähigkeitsfälle der AOK-Plus Mitglieder

medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe

Rentenzugänge w egen verminderter Erw erbsfähigkeit

Abbildung 2

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil II - Diagnosen; AOK-Bundesverband: KG 8-Statistik; Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung; Statistik über medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe)

Angesichts der hohen und zunehmenden Bedeutung psychischer Störungen in der

Gesellschaft muss auch der Psychiatrieplanung zur Sicherstellung der Qualität der

Versorgung ein besonderer Stellenwert zukommen. Chronisch psychisch kranke

Menschen stellen eine besondere Problemgruppe dar, da bei ihnen ein vielschichti-

ger Hilfebedarf vorliegt, der die herkömmlichen Grenzen medizinischer Versorgung

sprengt. Im Gegensatz zu somatisch erkrankten Personen sind Betroffene mit psy-

chischen Störungen seltener in der Lage, adäquate Hilfe selbständig und umgehend

aufzusuchen. Dies ist zum Einen krankheitsimmanent und zum Anderen bedingt

durch die gesellschaftliche Stigmatisierung. Deshalb bedarf es eines gut informierten

und kompetenten sozialen Netzes, das in diesem Kontext vor allem die Aufgabe hat,

die Betroffenen darin zu unterstützen, rechtzeitig die geeignete Hilfe in Anspruch zu

nehmen. Der Erstkontakt zum Hilfesystem ist dabei von entscheidender Bedeutung

für den Verlauf der Erkrankung und die damit verbundenen persönlichen Leiden so-

wie gesellschaftlichen direkten Kosten (Behandlung) und indirekten Kosten (krank-

Einleitung

8

heitsbedingte Ausfalltage, früherer Eintritt in den Ruhestand, vorzeitige Sterblichkeit

und verringerte Arbeitsproduktivität wegen der psychischen Probleme).

1.3 Rahmenbedingungen

Der vorliegende Regionale Psychiatrieplan orientiert sich, wie bereits im Kapitel 1.1

ausgeführt, an den Grundprinzipien und Zielstellungen der psychiatrischen Versor-

gung, die 1993 im Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan definiert und durch

den Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan 2011 auf Grund neuer Erfahrungen

und Beurteilungen ergänzt und differenziert wurden.

Das Versorgungssystem ist durch Fragmentierung mit einer Vielzahl von unter-

schiedlichen Leistungserbringern und Kostenträgern geprägt. Dies führt häufig zu ei-

ner Diskontinuität in der Versorgung psychisch kranker Menschen und macht die

Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung zu einem schwierigen und

komplexen Unterfangen. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen und psychothera-

peutischen ambulanten Versorgung obliegt entsprechend § 75 SGB V der Kassen-

ärztlichen Vereinigung Sachsen, über die das Sächsische Staatsministerium für So-

ziales und Verbraucherschutz die Rechtsaufsicht wahrnimmt. Stationäre medizini-

sche Versorgungseinrichtungen laufen unter Trägerschaft von Ländern, Kommunen

und freigemeinnützigen oder privaten Anbietern. Die verschiedenen ambulanten me-

dizinischen Versorgungseinrichtungen werden unter unterschiedlicher Trägerschaft,

komplementäre Versorgungsangebote in der Regel von den Wohlfahrtsverbänden,

Kommunen oder privaten Anbietern vorgehalten. Nähere Ausführungen dazu sind im

Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan S. 13 ff. Kapitel 1.5 Vorgaben und

Rahmenbedingungen nachzulesen.

1.4 Versorgungsgebiet

Der im Ergebnis der Kreisgebietsreform am 1. August 2008 aus den früheren Kreisen

Meißen und Riesa-Großenhain entstandene neue Landkreis Meißen erstreckt sich in

der nördlichen Mitte des Freistaates Sachsen auf 1.452,39 km². Nachbarkreise sind

im Norden die brandenburgischen Landkreise Oberspreewald- Lausitz und Elbe-

Elster, im Osten der Landkreis Bautzen, im Südosten die kreisfreie Stadt Dresden, im

Süden der Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, im Südwesten der Land-

kreis Mittelsachsen sowie im Nordwesten der Landkreis Nordsachsen. Die größte

Einleitung

9

Nord- Süd- Ausdehnung beträgt 49,3 km und die größte West- Ost- Ausdehnung be-

trägt 46,9 km. Der Landkreis Meißen umfasst 31 kreisangehörige Städte und Ge-

meinden, 10 Städte und die 5 Großen Kreisstädte Coswig, Großenhain, Meißen, Ra-

debeul und Riesa.

Mit Gebietsstand vom 30.11.2012 lebten 249.977 (123.038 männliche und 126.939

weibliche) Einwohner im Landkreis Meißen (Quelle: Statistisches Landesamt des

Freistaates Sachsen). Dabei ist ein stetiger Rückgang der Bevölkerungszahlen zu

verzeichnen. Besonders jüngere, sozial kompetente Menschen verlassen den Land-

kreis Meißen, kranke und hilfebedürftige Menschen verbleiben jedoch auch weiterhin

in der Region.

Entsprechend dem Leitbild des Landkreises Meißen, das die Ziele und Visionen für

die zukünftige Entwicklung widerspiegelt, kommt der Integration von Menschen mit

Behinderungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem ist die immer bessere präven-

tive, medizinisch hochwertige und rehabilitative Versorgung der Menschen eines der

wichtigsten humanitären Grundanliegen, denen sich der Landkreis Meißen auch zu-

künftig verantwortungsbewusst stellt. Dementsprechend nimmt er auch die Verant-

wortung für die psychiatrische Versorgung in der gesamten Region wahr.

Trotz besserer Aufklärung in der Gesellschaft bestehen weiter Ängste vor Ausgren-

zung, Diskriminierung und sozialem Prestigeverlust. Der kleinstädtische Charakter

der Kommunen in großen Teilen der Region wirkt sich daher nicht immer günstig bei

der Inanspruchnahme von komplementären Versorgungseinrichtungen aus.

Bei der Planung und Steuerung muss den regionalen Besonderheiten Rechnung ge-

tragen werden. Vor allen in den Städten Meißen und Radebeul finden sich gute infra-

strukturelle Bedingungen, die es den Betroffenen auch aus den stadtnahen Gebieten

ermöglichen, innerhalb kurzer Zeiträume und mit relativ geringem Aufwand die vor-

handenen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen zu nutzen.

Im Gegensatz dazu sind die Menschen in den ländlich geprägten Regionen des

Landkreises (bspw. Lommatzscher Pflege, Elbe- Röder- Dreieck, Großenhainer Pfle-

ge) aufgrund schlechter infrastruktureller Möglichkeiten nur mit hohem Aufwand oder

gar nicht in der Lage, sozialpsychiatrische Angebote zu nutzen.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

10

2 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

2.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund – Vernetzung

Seit der Psychiatrie- Enquete wird der Gemeindepsychiatrische Verbund als wesent-

liches regionales Steuerungsfundament innerhalb eines Standardversorgungsgebie-

tes dargestellt. Als Kernstück der „Empfehlungen der Expertenkommission“ der Bun-

desregierung (1988) war damit die Verknüpfung von aufsuchend- ambulantem

Dienst, Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion und Tagesstätte gemeint, wobei ge-

eignete Anknüpfungspunkte ausfindig gemacht, bestehende Einrichtungen funktions-

gerecht weiterentwickelt und gegebenenfalls umgeformt werden sollten.

In Übernahme der regionalen Versorgungsverantwortung sind in den ehemaligen

Landkreisen Meißen und Riesa- Großenhain dem Ersten Sächsischen Landespsy-

chiatrieplan folgend bereits Gemeindepsychiatrische Verbunde etabliert worden. In

dem seit der Kreisgebietsreform vereinten Gemeindepsychiatrischen Verbund sind

weiterhin die vier zentralen Funktionsbereiche der psychiatrischen Versorgung:

1. Behandlung, Rehabilitation, Pflege

2. Tagesstrukturierung, Kontaktstiftung, Alltagsgestaltung

3. Arbeit

4. Wohnen

mit den dazugehörigen spezifischen Einrichtungen und Diensten vertreten, wobei es

immer noch Versorgungsdefizite gibt, auf die in den folgenden Kapiteln differenziert

eingegangen wird. Grundsätzlich gilt für den Gemeindepsychiatrischen Verbund,

dass jeder Klient, unabhängig davon an welchen Teil des Hilfesystems er sich zuerst

gewandt hat, ungehindert Zugang zu allen für ihn erforderlichen Hilfen erhält.

Um vielen Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ein selbstbestimm-

tes Leben im eigenen Lebensumfeld zu ermöglichen, ist es notwendig, dass multipro-

fessionelle komplexe Hilfen im Bereich von Behandlung, Rehabilitation und Einglie-

derung innerhalb des Landkreises Meißen aufeinander abgestimmt vorgehalten wer-

den. Die verschiedenen Kosten- und Leistungsträger tragen in diesem Prozess Ver-

antwortung, ihre Hilfeangebote miteinander zu vernetzen und so flexibel zu organi-

sieren, dass sie dem oft wechselnden Hilfebedarf des einzelnen psychisch kranken

Menschen Rechnung tragen können.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

11

Als beratendes Fachgremium zur regionalen Planung und Koordinierung der psychi-

atrischen Versorgung fungiert gemäß § 7 SächsPsychKG die Psychosoziale Arbeits-

gemeinschaft (nähere Erläuterungen finden sich in Kapitel 7.1) in enger Zusammen-

arbeit mit dem vom Landkreis bestellten Psychiatriekoordinator (Kapitel 7.2).

2.2 Ambulante medizinische Versorgung

2.2.1 Hausärzte

Hausärzte sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin und

sogenannte praktische Ärzte. Häufig sind sie erste Ansprechpartner für Menschen

mit psychischen Erkrankungen, da das Verhältnis zum Hausarzt bei den meisten Pa-

tienten über mehrere Jahre besteht. Somit ist der Hausarzt auch derjenige, der den

Patienten am besten kennt und eine Änderung im Verhalten am ehesten bemerkt.

Zudem wird sich der Patient mit auftretenden Problemen in der Regel zuerst vertrau-

ensvoll an den Hausarzt wenden.

Aufgabe des Hausarztes ist es daher, eine psychische Auffälligkeit rechtzeitig zu er-

kennen, die Erstdiagnostik durchzuführen und ggf. die notwendigen nachfolgenden

Hilfen zu koordinieren. Der Hausarzt muss die fachliche Kompetenz zur Erkennung

psychischer Krankheitsbilder besitzen und mit dem Netzwerk der verschiedenen Ver-

sorgungsangebote für psychisch Kranke in seiner Region vertraut sein.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen, die die Anzahl der Ärzte entsprechend

dem Bedarfsplan in Vollbeschäftigungseinheiten (VbE) angegeben hat, waren mit

Arztstand 01.07.2012 im Planungsbereich Meißen 91,55 VbE Ärzte (entspricht einem

Versorgungsgrad von 99,2 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 69,0 VbE

Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von 101,7 %) tätig.

Bei der Betrachtung dieser rechnerischen Größe ist jedoch zu beachten, dass in der

Bedarfsplanung keine örtliche Bindung der Ärzte besteht. Im Landkreis Meißen gibt

es nach Angaben der KV Sachsen: „derzeit keine Bereiche, für die im hausärztlichen

Bereich eine Unterversorgung festgestellt wurde. Im Allgemeinen ist aber davon aus-

zugehen, dass die Versorgung in den städtischen Bereichen (Meißen, Coswig, Ra-

debeul, Riesa) die hausärztliche Versorgung besser ist, als in den ländlichen Berei-

chen.“

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

12

2.2.2 Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fach-ärzte für Psychiatrie und Neurologie

Eine zentrale Bedeutung kommt den niedergelassenen Fachärzten bei der ambulan-

ten Versorgung psychisch kranker Menschen zu. Der Einsatz und die Planung der

notwendigen niedergelassenen Ärzte erfolgt über die Bedarfsplanungs- Richtlinie mit

Orientierung am Versorgungsstand der alten Bundesländer von 1990. Laut dieser

gelten 0,71 Fachärzte auf 10.000 Einwohner als ausreichend, wobei die „Nervenärz-

te“ nicht weiter differenziert sind, wie es den aktuellen Facharztgruppen gemäß Wei-

terbildungsverordnung entsprechen würde. Die Qualität der Versorgung leidet unter

der Nichtbeachtung der vorliegenden Prävalenzen und der demographischen Ent-

wicklung. Infolge des Mangels an fachärztlichen Behandlungskapazitäten kommt es

zu langen Wartezeiten bis zur Erstvorstellung. Zudem ist es den Fachärzten auf

Grund der Versorgungssituation nicht möglich, Hausbesuche durchzuführen, diese

stellen jedoch besonders bei psychisch erkrankten Menschen einen wichtigen Faktor

der Betreuung und Behandlung dar.

Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand 01.07.2012

im Planungsbereich Meißen 6,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von

134 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 4,0 VbE Ärzte (entspricht einem

Versorgungsgrad von 143,4 %) tätig. Zusätzlich verfügt im Planungsbereich Meißen

ein Nervenarzt über eine nicht bedarfsplanungsrelevante Sonderbedarfszulassung,

die u. a. auf Drängen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft erwirkt wurde.

Auf Grund der Altersstruktur niedergelassener Fachärzte ist in den kommenden Jah-

ren mit weiteren Einschnitten zu rechnen.

2.2.3 Ärztliche und psychologische Psychotherapeute n Die Prävalenzraten psychischer Störungen sprechen für einen hohen Bedarf an psy-

chotherapeutischer Behandlung. Die Anzahl der ärztlichen und psychologischen

Psychotherapeuten, die in einer Region für die Versorgung verfügbar sind, wird über

die Bedarfsplanungs-Richtlinie ermittelt, wobei die Dichte der ärztlichen und psycho-

therapeutischen Versorgung in Deutschland zwischen Stadt und Land variiert. In

Sachsen sind 18,7 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohner niedergelassen. Mo-

natlich fragen durchschnittlich 17,4 Patienten nach einer psychotherapeutischen Be-

handlung. Betroffene müssen jedoch im Schnitt 13,9 Wochen auf ein Erstgespräch

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

13

warten, was daraufhin deutet, dass die angewendeten Bedarfsplanungszahlen nicht

geeignet sind, den tatsächlichen Bedarf abzudecken (BptK- Studie 2011).

Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand 01.07.2012

im Planungsbereich Meißen 15,70 VbE ärztliche (einschließlich Fachärzte für Psy-

chosomatische Medizin und Psychotherapie) und psychologische Psychotherapeu-

ten (entspricht einem Versorgungsgrad von 122,2 %) und im Planungsbereich Riesa-

Großenhain 9,0 VbE Therapeuten (entspricht einem Versorgungsgrad von 164,2 %)

tätig. Laut KV Sachsen „besteht in beiden Planungsbereichen die Möglichkeit zur Zu-

lassung jeweils eines weiteren ärztlichen Psychotherapeuten.“

2.2.4 Medizinische Versorgungszentren Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende, ärztlich

geleitete Einrichtung, in welcher Ärzte entweder als freiberufliche Vertragsärzte oder

als Angestellte tätig sind. In einem MVZ sind mindestens zwei verschiedene Fach-

gruppen vertreten.

Die Versorgung der Patienten erfolgt ähnlich einer Gemeinschaftspraxis, allerdings

besteht kein Anspruch auf Behandlung durch einen bestimmten Arzt, was sich auf

die Betreuung psychiatrischer Patienten problematisch auswirkt, da eine kontinuierli-

che Behandlung nicht immer gewährleistet ist. Trotz der charakteristischen Struktur

der MVZ sollte bei der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen das

Ziel im Sinne der Erhaltung der Kontinuität umgesetzt werden.

Im Landkreis Meißen wirken nach Angaben der KV Sachsen eine im Neurologischen

Medizinischen Versorgungszentrum Dresden (NMVZ) Außenstelle Radebeul tätige

Fachärztin für Neurologie und ein psychotherapeutisch tätiger Arzt in der Außenstelle

Riesa des MVZ des Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH an der Versorgung

psychisch kranker Erwachsener mit.

2.2.5 Psychiatrische Institutsambulanzen

Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sind auf der Grundlage des § 118 SGB V

an die Psychiatrischen Fachkrankenhäuser sowie an Psychiatrische Kliniken an All-

gemeinkrankenhäusern angegliedert und werden durch die Träger der stationären

Versorgung betrieben.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

14

Das Angebot richtet sich laut § 118 SGB V an psychisch kranke Menschen, die auf

Grund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf die ambulante Behandlung

durch die Kliniken angewiesen sind. Ziel ist es, möglichst stationäre Aufenthalte zu

vermeiden bzw. zu verkürzen.

Im Landkreis Meißen bestehen derzeit zwei Psychiatrische Institutsambulanzen zur

Betreuung psychisch kranker Erwachsener. Eine befindet sich in Radebeul, ange-

schlossen an die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN

Meißen Stiftung & Co. KG, die andere ist an der Tagesklinik des Fachkrankenhauses

Hubertusburg gGmbH - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Riesa angeglie-

dert.

2.2.6 Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist ein niederschwelliger, allen offenstehender

und leicht zugänglicher ambulanter Fachdienst, der bei Menschen mit chronischen

psychischen Erkrankungen zur Vermeidung und Verkürzung der psychiatrisch- stati-

onären Behandlung beitragen, die Nachbehandlung sichern und die Lebensmöglich-

keiten außerhalb stationärer Einrichtungen verbessern soll. Er nimmt seine Aufgaben

auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung

bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) sowie des Gesetzes über den Öffent-

lichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) wahr.

Gemäß SächsPsychKG sind Sozialpsychiatrische Dienste durch die Landkreise und

kreisfreien Städte einzurichten und als grundlegender Bestandteil der ambulanten

gemeindenahen Versorgung an die Gesundheitsämter angeschlossen. Sie stehen

unter Leitung eines Facharztes für Psychiatrie und realisieren ihre Tätigkeit – vor al-

lem Aufgaben der Beratung, Diagnostik, Krisenintervention, Behandlung und Beglei-

tung –aktiv aufsuchend in Hausbesuchen sowie in Sprechstunden mit einem multi-

professionellen Team, zu dem neben Diplompsychologen insbesondere Sozialpäda-

gogen/ Sozialarbeiter gehören.

Der SpDi bietet vorrangig chronisch psychisch kranken Menschen und deren Ange-

hörigen Aufklärung, Beratung und Hilfe unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

Ihm obliegt die ambulante fachärztliche Behandlung und psychosoziale Begleitung

psychisch kranker Menschen, die von anderen Hilfesystemen nicht erreicht werden.

Er arbeitet eng mit den Psychiatrischen Fachkliniken zusammen und vermittelt bei

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

15

Bedarf weiterführende individuelle medizinische, sozialrechtliche und wirtschaftliche

Hilfen sowie Angebote in den Bereichen Kontaktstiftung, Tagesstrukturierung, Woh-

nen und Arbeit. Dabei nimmt der SpDi innerhalb des Versorgungssystems eine zent-

rale Vermittlungs- und Brückenfunktion ein und soll -entsprechend den Vorgaben des

Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplanes- in regelhaft stattfindenden Hilfeplan-

konferenzen federführend wirken. Eine leichte Zugänglichkeit ohne Amtscharakter,

eine gute Erreichbarkeit sowie eine konstante Personalbesetzung stellen ein unver-

zichtbares Qualitätsmerkmal des SpDi dar, um die Hemmschwelle zur Inanspruch-

nahme der Hilfeangebote gerade für schwer psychisch kranke Menschen möglichst

gering zu halten und die Behandlungskontinuität zu fördern.

Im Zuge der Kreisgebietsreform 2008 wurden die Gesundheitsämter und damit die

Sozialpsychiatrischen Dienste der Altlandkreise Meißen und Riesa- Großenhain zu-

sammengelegt. Entsprechend der Forderung, die Gewährung der Hilfen erfolgt ge-

meindenah und Wegezeiten mit öffentliche Verkehrsmitteln sollen ca. 30 bis 45 Minu-

ten nicht überschreiten, werden die o. g. Aufgaben an den bisherigen 5 Standorten

(Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa) realisiert.

Neben der bereits genannten langfristigen, aktiv aufsuchenden Einzelbetreuung der

Klienten besteht ein Raumangebot für verschiedene vom SpDi bei Bedarf begleitete

Selbsthilfegruppen im psychosozialen Bereich sowie präventive Gruppenangebote.

Im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan des Freistaates Sachsen wird eine

Personalbemessungszahl von 1 Fachkraft pro 25.000 Einwohner als angemessen

gesehen. Der Landkreis Meißen erfüllt zwar die Mindestpersonalausstattung mit den

entsprechenden Fachkräften, liegt jedoch mit dem Personalschlüssel derzeit unter

den Empfehlungen des Landespsychiatrieplanes.

Der SpDi des Landkreises Meißen arbeitet sehr eng mit allen an der psychiatrischen

Versorgung beteiligten Einrichtungen und Institutionen zusammen. Zur Umsetzung

der integrierten gemeindenahen Versorgung ist der SpDi daran interessiert, die Ver-

netzung mit allen regionalen medizinischen und komplementären Leistungsanbietern

stetig zu verbessern.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

16

2.2.7 Krisenintervention Krisenintervention ist ein Teilbereich ambulanter gemeindepsychiatrischer Versor-

gung. Aufgabe einer Krisenintervention ist es, bei akuten psychischen und psycho-

sozialen Krisen so schnell wie möglich zu intervenieren und die Betroffenen entspre-

chend deren Hilfebedarf zu unterstützen. Dies erfolgt durch Beratung sowie durch

Einleitung psychiatrischer, psychotherapeutischer, psychosomatischer und somati-

scher Weiterbehandlung. Hierbei wird zunächst eine ambulante Betreuung ange-

strebt. Kann diese den Bedürfnissen des Betroffenen nicht gerecht werden, erfolgt

eine Vermittlung in teilstationäre bzw. stationäre Angebote.

Im Landkreis Meißen gibt es aufeinander abgestimmte Interventionshilfen mit rund

um die Uhr zu erreichenden ärztlichen Bereitschaftsdiensten. Auch der SpDi gewährt

während der Dienstzeiten im Rahmen von Kriseninterventionsgesprächen und Haus-

besuchen Hilfe und Unterstützung. Zudem steht das Angebot der Telefonseelsorge

allen Bürgern in Notsituationen als Telefon des Vertrauens rund um die Uhr kosten-

los zur Verfügung. Krisentelefonnummern: 0800 111 0 111 bzw. 0800 111 0 222

2.2.8 Ambulante Pflege für psychisch kranke Mensche n

Ambulante häusliche Krankenpflege kann aufgrund des § 37 SGB V gewährt wer-

den, wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar ist,

bzw. wenn durch den Einsatz der häuslichen Krankenpflege eine Krankenhausbe-

handlung vermieden oder verkürzt werden kann. Häusliche Krankenpflege unter-

stützt die medizinische Versorgung psychisch erkrankter Menschen.

Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht jedoch nur, wenn im Haushalt des

Betroffenen niemand in der Lage ist, die Versorgung und Betreuung im erforderlichen

Umfang durchzuführen, bzw. wenn der Betroffene allein lebt. In der Neufassung der

Häusliche- Krankenpflege- Richtlinie (HKP-RL) vom 01.07.2005 sind erstmals Leis-

tungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfasst.

Im Landkreis Meißen erfolgt die entsprechende Betreuung durch die ambulanten

Pflegedienste. Die jeweiligen Kontaktdaten der vorhandenen Dienste sind im Pflege-

Netz Sachsen erfasst (www.pflegenetz.sachsen.de). Das im Zweiten Sächsischen

Landespsychiatrieplan genannte Problem des Mangels an psychiatrisch qualifizier-

tem Fachpersonal in den Pflegediensten besteht jedoch auch im Landkreis Meißen.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

17

2.2.9 Soziotherapie

Soziotherapie ist eine ambulante Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenkas-

sen, die sich an Patienten mit schweren psychischen Störungen richtet, die krank-

heitsbedingt nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen selbst in Anspruch

zu nehmen. Sie dient dazu, stationäre Aufenthalte zu verkürzen bzw. nach Möglich-

keit zu vermeiden. Ziel der soziotherapeutischen Behandlung, ist es, den Betroffenen

mittels koordinierender Aufgaben sowie Trainings- und Motivationsmethoden bei der

Wahrnehmung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen zu unterstützen sowie

seine persönlichen krankheitsbezogenen Bewältigungsstrategien zu verbessern.

Soziotherapeutische Leistungen werden von speziell ausgebildeten bzw. vertraglich

zugelassenen Fachkräften auf der Grundlage des § 37a SGB V erbracht.

Im Landkreis Meißen existieren aktuell noch keine derartigen Angebote.

2.2.10 Psychiatrische Ergotherapie Psychiatrische Ergotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen

und Einschränkungen bei der Alltagsbewältigung, dem Erhalt und der Wiederherstel-

lung der gesellschaftlichen Teilhabe und Freizeitgestaltung. Sie ist darauf gerichtet,

psychische Grundleistungsfunktionen u. a. Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Fle-

xibilität, Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung und Interaktionsfähigkeit mittels

kreativer Techniken und lebenspraktischer Übungen zu erhalten und zu verbessern.

Im Landkreis Meißen ist das Angebot an ergotherapeutischer Behandlung psychisch

kranker Menschen gut ausgebaut, es besteht in nahezu jeder Ergotherapiepraxis die

Möglichkeit zur Unterstützung bei psychischen Störungen.

Für spezielle arbeitstherapeutische Einzel- und Gruppenangebote zur Steigerung der

Belastbarkeit, dem Durchhaltevermögen und der Konzentration unter arbeitsmarkt-

nahen Bedingungen sowie zur Erreichung der Zugangsvorrausetzungen für erforder-

liche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation fehlen die entsprechenden Rah-

menbedingungen.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

18

2.3 Krankenhausversorgung

2.3.1 Teilstationäre Versorgung

Tageskliniken vervollständigen das Angebot der stationären Versorgung und sind

ein wichtiges Bindeglied zu den ambulanten und komplementären Einrichtungen der

gemeindepsychiatrischen Versorgung. Die therapeutischen Angebote entsprechen

denen der vollstationären Versorgung. Die teilstationäre Behandlung der Patienten

kann sowohl im Anschluss an eine stationäre Behandlung wie auch im Rahmen der

Akutversorgung erfolgen.

Im Landkreis Meißen existieren zwei Tageskliniken. Die Tagesklinik der Klinik für

Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG in Rade-

beul hat eine Kapazität von 25 Plätzen. In der Tagesklinik des Fachkrankenhauses

Hubertusburg gGmbH - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie stehen 20 Plätze

zur teilstationären Behandlung von Patienten in Riesa zur Verfügung.

Unter dem Aspekt einer gemeindenahen Versorgung entspricht das bestehende An-

gebot an Tageskliniken dem regionalen Bedarf.

2.3.2 Stationäre Versorgung

Im Freistaat Sachsen ist die Krankenhausbehandlung psychisch kranker Patienten

sektorisiert, d. h. die Patienten sind gemäß SächsPsychKG von den Krankenhäusern

aufzunehmen, in deren Einzugsgebiet sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die

Einzugsgebietsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und

Verbraucherschutz (SMS) hat dabei das Ziel einer gemeindenahen psychiatrischen

Behandlung.

Für den Landkreis Meißen haben die beiden zuständigen Krankenhäuser in Rade-

beul und Wermsdorf einen Pflichtversorgungsauftrag für ein definiertes Einzugsge-

biet. Die hintergründige Versorgungsverpflichtung (nachrangig zu Radebeul) ist

durch die Fachkrankenhäuser Arnsdorf (Gebiete östlich der Elbe) und Hochweitz-

schen (Gebiete westlich der Elbe) geregelt.

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co.

KG in Radebeul hält Behandlungsplätze in 2 getrennten Häusern mit jeweils 2 Stati-

onen (je 20 Betten) vor und befindet sich auf dem Gelände des Allgemeinkranken-

hauses. Das Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH betreibt 197 Betten, davon 25

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

19

in der Pädiatrie, 45 in der Neurologie (einschließlich neurologische Intensivmedizin)

und 127 in der Psychiatrie.

Beide Kliniken orientieren sich an den Zielsetzungen moderner psychiatrischer Ver-

sorgungskonzepte. Die Behandlungskonzepte beinhalten jeweils ein komplexes psy-

chiatrisches Therapieprogramm mit Somato-, Sozio- und Psychotherapie, dem ein

mehrdimensionales Krankheitsverständnis unter Berücksichtigung körperlicher, see-

lischer und sozialer Aspekte der Erkrankung zugrunde liegt.

Um den Vollversorgungsauftrag erfüllen zu können, sind einzelne Patienten mit rich-

terlichem Unterbringungsbeschluss bzw. nach Betreuungsrecht geschlossen zu füh-

ren. Die Stationen sind deshalb wahlweise schließbar, d. h. bei Notwendigkeit ist der

freie Ausgang zu behindern. Eine dauerhaft geschlossene Station mit ausschließlich

schweren Krankheitsverläufen gibt es nicht.

Der Standort Riesa der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG verfügt über keine

psychiatrische Abteilung, bietet jedoch eine Notfallversorgung mit Transfer in eine

psychiatrische Fachklinik an. Zudem gibt es eine Abteilung klinischer Sozialdienst

sowie eine Abteilung Psychologie, die der Poliklinik des Elblandklinikums Riesa zu-

geordnet ist.

Durch die stetige Abnahme der Verweildauern im klinischen Bereich können durch

zu kurze Behandlungszeiten Drehtüreffekte verstärkt zum Tragen kommen und die

ambulanten Kapazitäten durch zu früh entlassene Klinikpatienten zusätzlich belastet

werden. Die Vernetzung der stationären Versorgung mit dem ambulanten und kom-

plementären psychiatrisch- psychotherapeutischen Bereich im Landkreis Meißen ist

mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Behandlungskontinuität auch in Zukunft

aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Einem guten Entlassungsmanagement

nach teil-/ stationärer Behandlung gilt dabei besondere Aufmerksamkeit.

Entsprechend § 4 SächsPsychKG sind durch den Landrat ehrenamtlich tätige Patien-

tenfürsprecher für maximal 5 Jahre zu berufen, die als Ansprechpartner für die Pati-

enten fungieren und eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen den Betroffenen und

den Mitarbeitern der stationären Einrichtungen einnehmen (nähere Erläuterungen

finden sich in Kapitel 6).

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

20

2.4 Berufliche Rehabilitation und Arbeitsangebote

2.4.1 Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kr anke und behinderte Menschen

Eine Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Menschen stellt eine integrierte

Komplexleistung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation verbunden mit er-

gänzenden psychosozialen Hilfen in einer Einrichtung dar.

Im Landkreis Meißen besteht keine Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke.

Die nächstgelegene Einrichtung im Freistaat Sachsen befindet sich in Dresden.

2.4.2 Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen fü r psychisch kranke und behinderte Menschen

Integrationsprojekte sind nach § 132 SGB IX entweder Integrationsunternehmen,

Integrationsbetriebe oder Integrationsabteilungen zur Beschäftigung schwerbehinder-

ter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Momentan bestehen im Landkreis Meißen mehrere Integrationsprojekte für Men-

schen mit unterschiedlichen Behinderungsarten in Trägerschaft der Produktionsschu-

le Moritzburg gGmbH. Der Landkreis Meißen sieht die unbedingte Notwendigkeit

zum Erhalt der bestehenden Integrationsprojekte.

Zuverdienstfirmen bieten besonders Menschen mit schwerer psychischer Beein-

trächtigung, Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung eine sinnvolle und behinde-

rungsgerechte Beschäftigung. Die Beschäftigten sind über einen geringfügigen Ar-

beits- oder Beschäftigungsvertrag bei den Zuverdienstfirmen angestellt.

Im Landkreis Meißen gibt es mit dem „Biohof Niedermühle Rödern“ und dem Projekt

„PEDRO“ (Perspektive ohne Drogen) in Moritzburg zwei Zuverdienstangebote in

Trägerschaft der Produktionsschule Moritzburg gGmbH.

Der bedarfsgerechte Ausbau von Zuverdienstfirmen muss geprüft werden.

2.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen für Menschen, die

auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können (§136 SGB IX). Sie bie-

ten eine berufliche Bildung, eine sinnvolle Tagesstrukturierung und tragen zum Erhalt

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

21

sowie zur Erweiterung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit und somit zur Persön-

lichkeitsentwicklung der Betroffenen bei. Die Vergütung in einer WfbM erfolgt durch

ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis. Das Angebot der WfbM wird durch ent-

sprechend qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst mit zusätzlicher

psychologischer Betreuung sichergestellt.

Im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse von chronisch psychisch kranken und

seelisch behinderten Menschen sollen die WfbM individuell angepasste Arbeitsmög-

lichkeiten einschließlich ausgelagerter Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor-

halten.

Im Landkreis Meißen bestehen aktuell drei WfbM, in denen psychisch kranke und

seelisch behinderte Menschen zum überwiegenden Teil in Zweigwerkstätten arbei-

ten. Diese werden in Großenhain von der Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH, in

Meißen von dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen e. V. und in Riesa von dem

Lebenshilfe Riesa e. V. betrieben.

2.4.4 Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) sind ein Angebot für schwerbehinderte Menschen zur

Teilhabe am Arbeitsleben und vermitteln gemäß SGB IX (Kapitel 7) geeignete Be-

werber für eine Ausbildung oder Beschäftigung in einem Betrieb. Die Zielgruppe von

IFD setzt sich zusammen aus schwerbehinderten Menschen mit besonderem Bedarf

an arbeitsbegleitender Betreuung, schwerbehinderten Schulabgängern und Beschäf-

tigten aus den WfbM, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen

können. Aufgabe des IFD ist die Beratung und Begleitung der behinderten Menschen

selbst sowie auch die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber, Interessenvertre-

ter, Betriebs- und Personalräte in unterschiedlichen Problemsituationen bei der Integ-

ration schwerbehinderter Beschäftigter in das Arbeitsleben. Dabei orientieren sich

erfolgreiche Reintegrationsmaßnahmen an dem Grundsatz „erst platzieren, dann re-

habilitieren“. Chronisch psychisch kranke Menschen meiden oft krankheitsbedingt

das Antragsverfahren für den Schwerbehindertenausweis und der Gleichstellung als

schwerbehinderter Mensch. Daher sollten laut Zweiten Sächsischen Landespsychiat-

rieplan Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung des

Betreuungsaufwandes sowie entsprechender Beratungs- und Betreuungsleistungen

geprüft werden.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

22

Der IFD im Landkreis Meißen steht unter Trägerschaft der AWO SONNENSTEIN

gemeinnützige GmbH und befindet sich in Meißen. Er berät individuell und kostenlos

und bietet Haus- und Firmenbesuche an.

2.4.5 Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, B erufstrainingszentren

Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen der beruflichen Re-

habilitation für behinderte Menschen, die auf der Grundlage des § 35 SGB IX jungen

Menschen mit Behinderung eine dreijährige berufliche Erstausbildung nach individu-

ellen Förderplänen ermöglichen. Neben der Berufsschule und der praktischen Aus-

bildung beinhaltet das Angebot auch Wohngelegenheiten und Freizeitaktivitäten. Die

Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch ein interdisziplinäres Team von Ausbil-

dern, Lehrern, Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen sowie Erziehern realisiert.

Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können Menschen mit psychischen Er-

krankungen von den Einrichtungen der BBW Berufsvorbereitungsplätze bzw. Ausbil-

dungsplätze zur Verfügung gestellt bekommen.

Berufsförderungswerke (BFW) sind gemäß § 35 SGB IX anerkannte überregionale

Zentren für berufliche Förderung und Rehabilitation und dienen der Fortbildung und

Umschulung von Erwachsenen, die in der Regel bereits über Berufserfahrungen ver-

fügen. Eine tägliche Belastbarkeit von acht Stunden ist Voraussetzung für die Berufs-

förderungsmaßnahmen, deren zentrales Ziel die Eingliederung behinderter Men-

schen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist. Der Leistungskatalog beinhaltet sowohl Maß-

nahmen der Arbeitserprobung als auch berufliche Bildung und Qualifikation. Zudem

stehen den Rehabilitanden begleitenden Fachdiensten, die mit medizinischen, psy-

chologischen und sozialpädagogischen Mitarbeitern besetzt sind und Wohnangebote

zur Verfügung.

Derzeit gibt es in Dresden und Leipzig je ein BFW.

Berufstrainingszentren (BTZ) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

nach §35 SGB IX, die Menschen mit seelischen Behinderungen bei der Abklärung

realistischer beruflicher Perspektiven, der Wiedereingliederung in den ersten Ar-

beitsmarkt oder der Stabilisierung im Vorfeld einer Umschulung oder Ausbildung un-

terstützen. BTZ stellen Trainingsplätze mit betrieblichen Bedingungen und Anforde-

rungen zur Verfügung und ermöglichen unter Berücksichtigung auch der psychosozi-

alen Probleme den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Hierzu wird ein breit gefächer-

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

23

tes Angebot an Methoden, Hilfs- und Förderinstrumenten genutzt, die speziell auf die

Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sind.

Im Landkreis Meißen besteht kein BTZ mehr, das nächstgelegene im Freistaat

Sachsen befindet sich in Dresden.

2.4.6 Jobcenter

Ziel der Arbeitsmarktpolitik des Landkreises Meißen ist die frühzeitige, vermittlungs-

orientierte und wirtschaftliche Aktivierung aller Leistungsberechtigten nach dem SGB

II, besonders aber für junge Menschen, alleinerziehende und ältere Langzeitarbeits-

lose.

Zentrale Aufgaben des Fallmanagements sind die Integration und die soziale Stabili-

sierung der Leistungsberechtigten, Arbeitslosigkeit soll nicht verwaltet werden.

Die Betreuung umfasst sowohl die reine Arbeitsvermittlung bei arbeitsmarktnahen

Leistungsberechtigten wie auch die intensive Beratung, Betreuung und zielgerichtete

Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Leistungs-

berechtigten, z. B. auch von Leistungsberechtigten mit psychischen Einschränkun-

gen. In eigener Verantwortung und in Abhängigkeit von den in der Zielvereinbarung

vorgegebenen Zielen, setzt der Fallmanager bzw. die Fallmanagerin selbständig die

Schwerpunkte für die Leistungsberechtigten seines Zuständigkeitsbereiches hinsicht-

lich Betreuung und Vermittlung.

Das Reha- Fallmanagement im Jobcenter des Landkreises Meißen betreut auch er-

werbsfähige behinderte oder von Behinderung bedrohte Leistungsberechtigte, denen

Leistungen nach § 4 SGB IX bewilligt wurden.

Ohne Teilhabe am Arbeitsleben, d. h. bedarfsgerechte und gemeindenahe Arbeits-

und Beschäftigungsmöglichkeiten, können Betroffene ihre Existenzgrundlage nicht

aus eigener Kraft sichern, ihnen bleiben damit persönliche Erfolge und soziale, kolle-

giale Kontakte verwehrt. Problematisch erweist sich angesichts dieser Erkenntnis,

dass sich der Freistaat Sachsen sukzessive aus der Finanzierungsverantwortung zu-

rückzieht. Ebenso inakzeptabel ist die Eingliederungspolitik der Bundesregierung für

Langzeitarbeitslose gemäß SGB II. Seit der Änderung des „Instrumentenkoffers“ in

2012 sind langfristig angelegte Eingliederungsstrategien nicht mehr umsetzbar. Ge-

rade psychisch kranke Menschen benötigen eine gewisse Beschäftigungskontinuität.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

24

Dies ist nunmehr nicht mehr gegeben, das kommunale Jobcenter hat mithin kaum

noch Möglichkeiten, die derzeit über 700 Menschen aus diesem Personenkreis zu

stabilisieren und perspektivisch wieder einzugliedern.

2.5 Tagesstrukturierung

2.5.1 Sozialtherapeutische Tagesstätten

Die Sozialtherapeutische Tagesstätte stellt auf der Grundlage des SGB XII ein teil-

stationäres, komplementäres Angebot dar, welches in Abgrenzung zu den Psycho-

sozialen Kontakt- und –Beratungsstellen ein verbindliches tagesstrukturierendes Be-

schäftigungsprogramm für einen festen Personenkreis vorhält. Es richtet sich an

chronisch psychisch kranke Menschen, die nicht, noch nicht, nicht mehr oder noch

nicht wieder in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Integrations-

und Zuverdienstfirma tätig sind und nicht vordergründig an einer Suchtmittelabhän-

gigkeit leiden. Somit bietet die Sozialtherapeutische Tagesstätte eine wichtige Brü-

ckenfunktion bei der Vermittlung chronisch psychisch erkrankter Menschen in In-

tegrations- und Zuverdienstfirmen oder in Regelangebote wie beispielsweise die

WfbM und stellt einen wichtigen Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbun-

des dar.

Während der Laufzeit des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplanes sind im

Freistaat Sachsen fünf Sozialtherapeutische Tagesstätten – in Chemnitz, Crimmit-

schau, Dresden, Görlitz und Plauen – geschaffen worden, die eine Anteilsfinanzie-

rung des Freistaates Sachsen erhielten.

Im Landkreis Meißen wird derzeit keine Sozialtherapeutische Tagesstätte vorgehal-

ten.

2.5.2 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) sind niederschwellige Bera-

tungs- und Kommunikationsangebote für erwachsene Personen mit einer psychi-

schen Erkrankung, Angehörige und Kontaktpersonen sowie Menschen in seelisch

belastenden Situationen. Sie dienen in erster Linie der Kontaktstiftung und Teilhabe

am sozialen Leben u. a. durch Beratung, tagesstrukturierende Angebote, Hilfen zur

Alltagsbewältigung und Gruppenaktivitäten. Damit sichern sie vielen chronisch psy-

chisch kranken Menschen ein weitgehend unabhängiges, selbstbestimmtes Leben

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

25

und tragen dazu bei, dass die Betroffenen nicht drehtürartig stationär aufgenommen

werden müssen. Angehörige und Kontaktpersonen können sich zudem über den

Umgang mit von psychischer Erkrankung betroffenen Menschen sowie möglichen

weiterführenden Hilfs- und Therapieangeboten informieren.

Im Landkreis Meißen existieren mit Stand 01.07.2012 zwei Psychosoziale Kontakt-

und Beratungsstellen in Meißen und Radebeul sowie eine Außenstelle in Coswig.

Die seit dem 01.01.2011 in Trägerschaft des Psychosozialen Trägerverein Sachsen

e. V. befindlichen Kontakt- und Beratungsstellen sind zentral und verkehrsgünstig

gelegen. Anhand der Jahresberichte zeigt sich, dass sich Bedarf und Klientel verän-

dern. Es gilt daher die Angebotsstruktur anzupassen, Öffnungszeiten danach auszu-

richten und soweit möglich zu erweitern.

Im Gebiet des Altlandkreises Riesa- Großenhain wird derzeit keine Psychosoziale

Kontakt- und Beratungsstelle vorgehalten.

Eine Vernetzung und enge Kooperation mit den Hilfeanbietern der gemeindepsychi-

atrischen Versorgung ist zu gewährleisten.

2.6 Wohnen

2.6.1 Sozialtherapeutische Wohnstätten

Sozialtherapeutische Wohnstätten sind stationäre Wohnangebote für Menschen mit

psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer chronischen und komplexen Problem-

lagen einen umfangreichen Hilfebedarf haben. Sie stellen eine Eingliederungshilfe

nach SGB XII dar und bieten dem Bewohner eine 24-stündige Betreuung, verbunden

mit Unterkunft, Verpflegung und den jeweiligen, am Bedarf des Bewohners orientier-

ten sozialtherapeutischen und -pädagogischen Angeboten. Die ambulante Behand-

lung der Patienten erfolgt durch niedergelassene Fachärzte oder Psychiatrische Insti-

tutsambulanzen. Das Angebot einer Sozialtherapeutische Wohnstätte zielt darauf ab,

den Bewohner zu einem Leben in einer weniger betreuten Wohnform bis hin zum

selbständigen Wohnen zu befähigen. Sollte dies aufgrund des Krankheitsbildes und

der individuellen Voraussetzungen des Bewohners im Einzelfall nicht gelingen, so

besteht grundsätzlich die Möglichkeit zum unbefristeten Wohnen in einer Sozialthe-

rapeutische Wohnstätte.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

26

Infolge der Enthospitalisierung ist die Anzahl an Plätzen stark gestiegen. Mit 0,33

Plätzen je 1000 Einwohner entsprechen die im Freistaat Sachsen mehr als 1.350

vorgehaltenen Plätze in über 40 Wohnstätten den ermittelten Bedarfszahlen. Der

Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan fordert die regelhafte Gewährleistung des

Wohnens in Einzelzimmern, was eine wesentliche Errungenschaft für die Wohn- und

Lebenssituation chronisch psychisch kranker Menschen in Sozialtherapeutischen

Wohnstätten darstellt.

Im Landkreis Meißen gibt es eine Sozialtherapeutische Wohnstätte mit 32 Plätzen

(Einzelzimmer) in Großenhain, die von der Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH be-

trieben wird. In dieser Wohnstätte besteht die Möglichkeit für eine mit Freiheitsent-

ziehung verbundene Unterbringung gemäß § 1906 BGB.

Laut Beschluss der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) vom 14.09.2011

wurde die vorhandene Kapazität für den Landkreis Meißen als bedarfsgerecht be-

wertet. Ein weiterer Ausbau würde dem geltenden Grundsatz „Ambulant vor Statio-

när“ (SGB X II § 13 Abs. 1) widersprechen.

Die Vernetzung mit ambulanten, stationären und komplementären Angeboten ist als

wichtiges Element zur Verbesserung der Versorgung und Behandlungskontinuität zu

gewährleisten.

Als Problem erweist sich, dass die Betreuung chronisch psychisch kranker Men-

schen mit stationärem Hilfebedarf, die eine Familie gegründet haben, nicht mehr in

der notwendigen Form gewährleistet werden kann. Im Landkreis Meißen fehlen der-

zeit Wohnmöglichkeiten für chronisch psychisch kranke Eltern mit stationärem Hilfe-

bedarf.

Gemäß § 4 SächsPsychKG sind für stationäre Einrichtungen ehrenamtlich tätige Pa-

tientenfürsprecher zu berufen (vgl. Kapitel 2.3.2 und Kapitel 6).

2.6.2 Sozialtherapeutische Außenwohngruppen

Sozialtherapeutische Außenwohngruppen (AWG) sind ausgelagerte Wohngruppen

der Sozialtherapeutischen Wohnstätten. Sie sollten räumlich und inhaltlich von den

Sozialtherapeutischen Wohnstätten getrennt sein, jedoch so, dass die Möglichkeit

zur Nutzung der Sozialtherapeutischen Wohnstätte auch für Bewohner der AWG be-

steht. Als Eingliederungshilfe nach SGB XII stellen sie ein Bindeglied zwischen dem

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

27

Aufenthalt in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte und der nachfolgenden Betreu-

ung im ambulant betreuten Wohnen dar. AWG ermöglichen stärker als Wohnstätten

Autonomie und Selbstbestimmung für die Bewohner, sie stellen an deren Eigenstän-

digkeit höhere Anforderungen und gelten als erster Schritt in Richtung einer ange-

strebten Selbständigkeit. Zu den Aufgaben der Betreuer gehört vor allem die Anlei-

tung und Begleitung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben einschließlich

Gestaltung und Entwicklung einer Lebensperspektive. Flexiblere Zugangsvorausset-

zungen ermöglichen die Aufnahme von chronisch psychisch erkrankten Menschen

mit unterschiedlichen Hilfebedarfen und damit auch Klienten, die nicht in einer tages-

strukturierenden Einrichtung (z. B. einer WfbM) betreut werden. Daher sollte in die-

sen Fällen die Tagesstrukturierung über die Angebote der Sozialtherapeutischen

Wohnstätte oder anderweitig vor Ort existierenden Möglichkeiten erfolgen.

Im Landkreis Meißen befinden sich derzeit Außenwohngruppen in Großenhain, Mei-

ßen, Radebeul und Riesa. Die AWG in Großenhain besteht seit April 2012, ist eine

ausgelagerte Wohngruppe der Sozialtherapeutischen Wohnstätte mit 4 Plätzen und

wird von der Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH betrieben. Die AWG in Meißen mit

10 Plätzen sowie in Radebeul ebenfalls mit 10 Plätzen werden vom Trägerwerk So-

ziale Dienste in Sachsen GmbH betrieben. Die vormals in Tanneberg durch den Psy-

chosozialen Trägerverein e. V. betriebene AWG mit 9 Plätzen befindet sich seit De-

zember 2012 im Stadtzentrum in Riesa.

2.6.3 Ambulant betreutes Wohnen Das ambulant betreute Wohnen (abW) ist eine Eingliederungshilfe nach SGB XII für

chronisch psychisch kranke Menschen, die infolge ihrer Erkrankung nicht bzw. nicht

mehr ohne Betreuung im eigenen Wohnraum leben können und bei einer regelmäßi-

gen sozialpädagogischen Betreuung ihren Lebensbereich weitgehend selbst gestal-

ten können. Die Klienten wohnen in der Regel in ihren eigenen Räumlichkeiten, teil-

weise auch in vom Träger angemieteten Häusern. Ziel ist es, die Selbstbestimmung

und Selbständigkeit der Klienten zu erhalten und weiterzuentwickeln, um ihnen eine

bestmögliche Integration in die Gesellschaft zu gewährleisten. Zu den Hilfen zählen

u. a. Beratung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Klienten in den ver-

schiedenen Lebensbereichen mit dem Ziel die Kompetenzen zu stärken und auf eine

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

28

selbständige Lebensführung hinzuarbeiten. Die Betreuung erfolgt in der Regel aufsu-

chend in durchschnittlich ein- bis dreistündigen Betreuungskontakten wöchentlich.

AbW wird im Landkreis Meißen von mehreren Trägern angeboten. Aktuell werden

durch den Lebenshilfe Riesa e. V. vorrangig Klienten in und um Riesa betreut. Durch

die Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH wird das abW für Klienten vorrangig in und

um Großenhain einschließlich Gröditz angeboten. Im Raum Meißen, Coswig und

Radebeul sind das Diakonische Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. und das Trä-

gerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH in der ambulanten Betreuung tätig. Der

Sozialdienst katholischer Frauen e. V. bietet zudem in Radebeul 8 Plätze in 2 betreu-

ten Wohngemeinschaften sowie 4 Plätze betreutes Einzelwohnen an.

Eine Erweiterung der Kapazitäten ist mit Zustimmung des Kostenträgers in Zusam-

menarbeit mit dem Sozialplaner des Landkreises Meißen entsprechend dem erfor-

derlichen Bedarf möglich. Um dem komplexen Hilfebedarf der Klienten besser ge-

recht werden zu können, wird es in Zukunft erforderlich sein, die Betreuungsstruktu-

ren möglichst flexibel zu handhaben. Perspektivisch sollte deshalb vom Kostenträger

eine Flexibilisierung der Finanzmodalitäten geprüft werden.

2.6.4 Betreutes Wohnen in Familien Das betreute Wohnen in einer Gastfamilie soll besonders langfristig hospitalisierten

Patienten das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Inhalt des Konzeptes ist es,

dass eine Familie einen erwachsenen psychisch kranken Menschen bei sich auf-

nimmt und in den Alltag einbezieht. Dadurch wird dem Erkrankten ein hohes Maß an

Freiheit und Lebensqualität ermöglicht und ein Höchstmaß an Integration erreicht.

Die Gastfamilie wird dabei fachlich unterstützt und betreut. In Krisensituationen und

bei Problemen der Familie oder des Erkrankten steht das gemeindepsychiatrische

Versorgungssystem für Hilfen zur Verfügung. Der Erfolg dieser Betreuungsform ist

wesentlich von der Bereitschaft und Befähigung der Gastfamilien sowie von der

Tragfähigkeit der Beziehung zwischen Gastfamilie und Patient abhängig.

Bezüglich der Etablierung des Wohnens in Gastfamilien besteht eine Vereinbarung

mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und dem Lebenshilfe Meißen e. V. für

den Meißener Raum sowie der GESOP gGmbH für den Dresdener Raum. Im Land-

kreis Meißen werden gegenwärtig neben der Betreuung eines psychisch kranken

Menschen und dessen Gastfamilie durch den Lebendhilfe Meißen e. V. auch auf

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

29

Grundlage von Einzelfallentscheidungen zwei psychisch Kranke in Gastfamilien von

der GESOP gGmbH betreut.

2.7 Angehörigenarbeit

Die Angehörigenarbeit ist ein wichtiges Feld in der Betreuung von Menschen mit

psychischen Erkrankungen. Personen mit psychisch kranken Angehörigen sind meist

emotional und körperlich stark gefordert. Als erste Ansprechpartner der Kranken tra-

gen sie den Hauptteil der Versorgungs- und Betreuungsaufgaben, haben großen Ein-

fluss auf den Erfolg einer Behandlung und damit auf den Krankheitsverlauf, so dass

sie im Sinne einer familienorientierten Therapie möglichst frühzeitig einzubeziehen

sind. Kontakte zu Angehörigen sind zudem für eine individuell gestaltete Behandlung

wichtig.

Hauptaufgaben der Angehörigenarbeit sind Beratung, Aufklärung und Betreuung be-

troffener Familien sowie Stärkung in Krisensituationen. Darüber hinaus sollte es Auf-

gabe der Angehörigenarbeit sein, einer Stigmatisierung psychisch kranker Menschen

entgegen zu wirken.

Im Landkreis Meißen wird die Angehörigenarbeit vom Sozialpsychiatrischen Dienst

und anderen freien Trägern bzw. Angehörigenvereinen in Form von regional organi-

sierten Selbsthilfegruppen getragen. Zudem übernehmen die Kontakt- und Informati-

onsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft

der Diakonie Meißen, der Familieninitiative Radebeul e. V. sowie der Kulturwerk Rie-

sa e. V. die Vermittlung von Kontakten und Adressen.

2.8 Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen (SHG) sind freiwillige, selbstorganisierte Zusammenschlüsse von

Personen, die direkt oder indirekt von einer psychischen Erkrankung betroffen sind.

Sie dienen der gemeinsamen Bewältigung psychischer und sozialer Probleme, der

Bewältigung der Krankheit, der Kontaktstiftung, dem Erfahrungsaustausch, der ge-

genseitigen Hilfe, der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Stabilisierung der

Personen bis hin zur Selbstverwirklichung. Die Teilnahme an einer SHG stellt zudem

eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten therapeutischen Therapie. SHG können

auf Wunsch von Fachleuten unterstützt werden bzw. haben die Möglichkeit, sich zur

Information über bestimmte Themen an Fachleute zu wenden.

Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener

30

Im Landkreis Meißen werden Selbsthilfegruppen für psychisch kranke Menschen

vom Sozialpsychiatrischen Dienst und von den Psychosozialen Kontakt- und Bera-

tungsstellen durch Fachkräfte unterstützt und bei Bedarf begleitet.

Zudem hält die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges

Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen in Meißen und Riesa

Sprechzeiten vor. Die KISS wirkt unterstützend bei der Vermittlung von Kontakten

und berät u. a. bei Fragen zur Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. In

Zusammenarbeit mit dem Kreissozialamt, der IKK classic ist sie federführend bei der

Herausgabe des Selbsthilfeatlas für den Landkreis Meißen.

2.9 Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement ist ein freiwilliges, nicht auf materiellen Gewinn aus-

gerichtetes Engagement von Einzelnen oder Gruppen, das professionelles psychiat-

risches Arbeiten wirkungsvoll ergänzen kann. Beispielsweise trägt es durch gezielte

Einzelbetreuung oder unterstützende Gespräche zur sozialen Integration, Normali-

sierung und Alltagsorientierung bei und vermittelt Betroffenen und deren Angehöri-

gen Sicherheit, Verlässlichkeit und Unterstützung außerhalb professioneller und kli-

nischer Beziehungen.

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen und freiwilliges Engage-

ment (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen, der Kulturwerk Riesa e. V. sowie

der Familieninitiative Radebeul e. V. übernehmen die Vermittlung von Kontakten und

Adressen.

2.10 Hilfen für Betreuungsbedürftige i. S. des Betr euungsgesetzes

Bei erforderlichen Hilfen wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt.

Die Koordination liegt in den Händen der Betreuungsbehörde des Landratsamtes.

Der Betreuungsverein Meißen e.V., freiberufliche Betreuer und eine Vielzahl von eh-

renamtlichen Betreuern übernehmen die notwendigen Betreuungsaufgaben von Hil-

febedürftigen im Landkreis Meißen in Absprache mit der Betreuungsbehörde. Es gibt

eine gute Zusammenarbeit mit dem gemeindepsychiatrischen Verbund, insbesonde-

re mit dem SpDi, den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, Tagespflegeeinrich-

tungen sowie betreuten Wohnformen.

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

31

3 Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

Kinder und Jugendliche brauchen besonders bei Krankheit und in schwierigen Le-

benslagen Hilfe. Auffälligkeiten und Störungen des Erlebens und Verhaltens im Kin-

des- und Jugendalter sind häufig und verursachen erhebliche Beeinträchtigungen für

die Betroffenen in Familie, Schule und sozialem Umfeld. „Die Schätzungen zum Auf-

treten psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter unterscheiden sich deut-

lich und weisen im Altersbereich bis 18 Jahre eine Prävalenzrate zwischen 10 und

20% auf.“ (GMK-Bericht 2012, S. 15) Die Differenzierung zwischen krank und verhal-

tensauffällig, zwischen beratungs-, erziehungs- und behandlungsbedürftig ist schwie-

rig und eine Trennung zwischen den genannten Bedarfen in der Regel kaum mög-

lich. Es gibt Überschneidungen mit benachbarten Fachgebieten wie Pädiatrie und zu

den Bereichen der Sozial- und Heilpädagogik, da die Übergänge eher fließend sind.

Der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst Diagnostik und Behandlung

sowie Rehabilitation und Prävention psychischer Erkrankungen im Kindes- und Ju-

gendalter. Neben den Hilfen des ambulanten, teilstationären, stationären und kom-

plementären psychiatrischen Versorgungssystems werden psychisch erkrankten

Minderjährigen häufig auch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer

Rehabilitations- und Sozialhilfeträger gewährt.

Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Problemlagen, d. h. bei de-

nen häufig schulische Integrations- und Leistungsstörungen sowie psychosoziale

Probleme und gleichzeitig eine psychische Erkrankung vorliegt, steigt. Daher setzt

ein optimales und erfolgreiches Versorgungssystem eine vernetzte patientenzentrier-

te und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfeanbieter

voraus.

3.1 Ambulante Versorgung

3.1.1 Niedergelassene Fachärzte für Kinder und Juge ndmedizin

Ähnlich der Bedeutung der Hausärzte für die Betreuung psychisch kranker Erwach-

sener spielen bei der Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger die Fachärzte

für Kinder und Jugendmedizin eine Schlüsselrolle. Sie kennen den familiären Hinter-

grund des Kindes/ Jugendlichen, haben häufig über längere Zeit eine Vertrauensbe-

ziehung zum Patienten und dessen Familie aufgebaut. Durch die regelmäßigen Un-

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

32

tersuchungen sind sie über den Entwicklungsstand, den allgemeinen Gesundheits-

zustand und die Wesensart des Minderjährigen informiert, so dass eine Verhaltens-

änderung von ihnen am ehesten bemerkt wird. Daraus ergibt sich für den Kinder-

und Jugendmediziner die Aufgabe der Früherkennung von Störungen der psychi-

schen Entwicklung und der Vermittlung des Minderjährigen an Fachärzte für Kinder-

und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie weiterführende Hilfeangebote.

Es ist erforderlich, dass regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote auf dem Ge-

biet der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgehalten werden.

Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der KV Sachsen mit Arztstand 01.07.2012

im Planungsbereich Meißen 14,0 VbE Ärzte (entspricht einem Versorgungsgrad von

222,3 %) und im Planungsbereich Riesa- Großenhain 9,0 VbE Ärzte (entspricht ei-

nem Versorgungsgrad von 208,1 %) Ärzte tätig. Damit liegt der Landkreis noch über

den Vorgaben der Bedarfsplanung.

3.1.2 Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jug endpsychiatrie und -psychotherapie

Die Tätigkeit der niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und

–psychotherapie stellt eine wesentliche Grundlage für die ambulante Versorgung und

Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen dar. Die Fachärzte

sind die ersten Ansprechpartner für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und

somit die Schnittstelle zur weiterführenden Versorgung der Betroffenen sowie zu

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe.

Um eine zielgruppenspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu gewähr-

leisten, ist eine gewisse Anzahl an spezialisierten Ärzten für Kinder- und Jugendpsy-

chiatrie und –psychotherapie vorzuhalten.

Die Anzahl der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ist

in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter dem Sam-

melbegriff „Nervenärzte“ (vgl. Kapitel 2.2.2) erfasst. Ein Versorgungsgrad kann nicht

ermittelt werden, da die Fachgruppe derzeit noch nicht bedarfsplanungsrelevant ist.

Im Landkreis Meißen ist derzeit eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

und –psychotherapie tätig. Als eine von dreizehn Praxen im Freistaat Sachsen bietet

diese Fachärztin in Meißen auf der Basis der Sozialpsychiatrie- Vereinbarung mit

den Gesetzlichen Krankenkassen eine qualifizierte sozialpsychiatrische Behandlung

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

33

von Kindern und Jugendlichen als ambulante vertragsärztliche Leistung an. Im Vor-

dergrund steht ein multiprofessionelles Angebot, das durch ein Praxisteam, dem ne-

ben der Fachärztin ein Heilpädagoge und ein Sozialpädagoge angehören, und eine

komplementäre Zusammenarbeit mit Psychologen, Sprachtherapeuten, Ergothera-

peuten und Physiotherapeuten realisiert wird. Mit diesem Angebot soll bei komplexen

sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen die ambulante ärzt-

liche Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionel-

len Betreuungsformen ermöglicht werden.

3.1.3 Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsy chiatrie

Das Behandlungsangebot der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) ist gemäß

§ 118 SGB V für jene Patienten, die wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung

oder wegen Unerreichbarkeit von Fachärzten eines solchen, besonderen, kranken-

hausnahen Angebotes bedürfen. Durch ihre nachsorgende Funktion werden Patien-

ten, bei denen eine kontinuierliche, längerfristige Behandlung medizinisch notwendig

ist, nach stationärer Behandlung ambulant weiter versorgt. Zudem bietet die PIA Kri-

senintervention an und kann damit weiterreichende gemeindenahe Hilfen, in enger

Zusammenarbeit mit Eltern, Familie, Schulen, freien Trägern, Jugendämtern und Ju-

gendhilfeeinrichtungen, z. B. im Rahmen der Hilfeplanung koordinieren.

Im Landkreis Meißen gibt es mittlerweile zwei Institutsambulanzen, die versuchen,

die Versorgungslücke auf Grund des Mangels an niedergelassenen Fachärzten im

Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schließen.

Durch die an den Standorten Radebeul (an die Tagesklinik für Kinder- und Jugend-

psychiatrie und –psychotherapie des SKH Arnsdorf angegliedert) und Riesa (an die

Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie der Landkreis

Mittweida gGmbH angegliedert) vorgehaltenen PIA, hat sich zwar die Versorgung

des Landkreises Meißen verbessert, zu beachten ist jedoch, dass sich das Einzugs-

gebiet lt. PsychKHEinzugsbietsVO auch auf andere Landkreise/ den rechtselbischen

Teil von Dresden (SKH Arnsdorf) erstreckt. Die Auslastung der PIA kann als hoch

eingeschätzt werden. Die Wartezeit auf Regeltermine beträgt mehrere Wochen bis

Monate. Notfalltermine für Kriseninterventionen werden kurzfristig realisiert.

Am Standort Riesa werden im Rahmen der Vor- und Nachbehandlung ambulante

Leistungen durch die PIA erbracht, eine Erweiterung des Angebots ist jedoch

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

34

dringend erforderlich, scheitert aber derzeit an den räumlichen und personellen Vor-

aussetzungen.

3.1.4 Sozialpädiatrische Zentren

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind als spezialisierte Einrichtungen der ambulan-

ten Krankenversorgung überwiegend an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin an-

gesiedelt. Sie bieten ergänzend zu der Versorgung durch niedergelassene Ärzte und

Therapeuten Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche jeden Alters und

sollen eng mit den Frühförderstellen zusammenarbeiten. Aufgabenschwerpunkte der

interdisziplinären, ambulanten Arbeitsweise ist die Untersuchung und Behandlung

von Kinder und Jugendlichen mit neuropädiatrischen Krankheiten, komplexen Ent-

wicklungsstörungen sowie Störungen im sozialen und familiären Umfeld.

Ein SPZ nach § 119 SGB V steht unter fachärztlicher Leitung eines Kinder- und Ju-

gendmediziners. Die Behandlung ist auf diejenigen Minderjährigen, die wegen der

Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit bzw. drohenden Krankheit nicht von ande-

ren geeigneten Ärzten oder in anderen Frühförderstellen behandelt werden können,

auszurichten. Eine ausführliche kinderpsychiatrische Diagnostik und intensive kin-

derpsychiatrische Behandlung, wie sie von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsy-

chiatrie und –psychotherapie vorgenommen wird, kann dort allerdings nicht erfolgen.

Im Landkreis Meißen gibt es ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Riesa, das an die

ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG Standort Riesa angesiedelt ist. Dort erfolgen

auch die Vor- bzw. Nachbehandlungen in Kooperation mit teilstationären und statio-

nären Einrichtungen.

3.1.5 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Psychologische und pädagogische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bil-

den neben der fachärztlichen psychiatrischen Behandlung eine weitere große Säule

der ambulanten Versorgung psychisch kranker Minderjähriger.

Die Versorgung im Landkreis Meißen erfolgt laut Angaben der KV Sachsen mit Arzt-

stand 01.07.2012 im Planungsbereich Meißen durch 3,0 VbE Kinder- und Jugendli-

chenpsychotherapeuten und im Planungsbereich Riesa- Großenhain durch 2,0 VbE

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ein Versorgungsgrad für diese Gruppe

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

35

wird im Bedarfsplan nicht ausgewiesen. Diese werden im Versorgungsgrad der ärzt-

lichen und psychologischen Psychotherapeuten (siehe 2.2.3) erfasst.

3.1.6 Kinder- und Jugendhilfe

Auf der Grundlage des SGB VIII umfasst die Kinder- und Jugendhilfe Leistungen und

Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien, die insbesondere auch

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung be-

drohte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) beinhalten. Bei der Prüfung eines

möglichen Leistungsanspruches ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen

des erforderlichen ärztlichen Gutachtens einbezogen. Zudem können bei psychi-

schen Auffälligkeiten des Kindes oder Jugendlichen auch Hilfen zur Erziehung nach

§ 27 ff SGB VIII in Betracht gezogen werden. Der im konkreten Einzelfall festgestellte

Hilfebedarf entscheidet über die Gewährung, die Art und den Umfang sowie die kon-

krete Ausgestaltung der Maßnahme. Dabei kann es zu Überschneidungen der Auf-

gabenstellungen und Fürsorgeverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber

seelisch erkrankten Minderjährigen mit denen der Kinder- und Jugendpsychiatrie

kommen, was eine gegenseitige Unterstützung der Einrichtungen erfordert.

Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan verweist darauf, dass eine funktionie-

rende und zielgerichtete auf die individuelle Problematik jedes einzelnen Betroffenen

ausgerichtete Zusammenarbeit eine entscheidende Voraussetzung für eine geeigne-

te und bedarfsgerechte Hilfeleistung ist, jedoch die Potentiale hinsichtlich einer en-

gen Kooperation zwischen den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und den

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht ausgeschöpft werden.

Im Landkreis Meißen liegt die Planungs- und Gesamtverantwortung für die Gewäh-

rung von Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe beim Kreisjugendamt.

Ambulante, stationäre und teilstationäre Angebote werden von verschiedenen Trä-

gern vorgehalten, das aktuelle Verzeichnis ist dem Jugendhilfeplan des Landkreises

Meißen (v. a. unter Gliederungspunkt C 5 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für

seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige §§ 27 – 41

SGB VIII) zu entnehmen. Zudem gibt es flächendeckend integrativ arbeitende Kin-

dertageseinrichtungen, in denen auch Kinder nach § 35a SGB VIII betreut werden

(siehe Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach

SächsKitaG im Landkreis Meißen).

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

36

Auf der Grundlage einer differenziellen Förderdiagnostik bietet das Integrative Zent-

rum zur Förderung hyperkinetischer Kinder Meißen Familien von Kindern und

Jugendlichen mit einem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätssyndrom [AD(H)S]

und deren sozialem Umfeld eine umfassende am individuellen Einzelfall ausgerichte-

te ressourcenorientierte Entwicklungsförderung und Begleitung u. a. nach § 27.2 und

§ 35a SGB VIII.

Auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 28 werden als

Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Meißen zwei Erziehungs-

beratungsstellen, eine in Meißen mit Außenstelle in Radebeul durch das Träger-

werk Soziale Dienste in Sachsen gGmbH und die andere in Riesa mit Außenstellen

in Gröditz und Großenhain durch den Volkssolidarität Kreisverband Riesa- Großen-

hain e.V., vorgehalten.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe als familienunterstützende Maßnahme der

Jugendhilfe stellt die ganze Familie in das Zentrum der Beratung. Sie erfolgt in der

Regel aufsuchend im häuslichen Umfeld der Familie, um durch die nahe Begleitung

und Betreuung die Selbsthilfekompetenzen der Familie stärken zu können. Entspre-

chend § 27 i. V. mit § 31 SGB VIII begleitet die Sozialpädagogische Familienhilfe bei

Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Kon-

flikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Ziel ist es, die Fami-

lien bei der Wiedererlangung ihrer Alltagskompetenz zu unterstützen. Oftmals bedür-

fen gerade Familien mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen bzw. psy-

chisch kranken Eltern dieser Hilfeform.

Sozialpädagogische Familienhilfe kann bei komplexen Problemlagen auf Antrag und

nach dessen Prüfung gewährt werden und wird im Landkreis Meißen von verschie-

denen Trägern zur Verfügung gestellt.

Da Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Auffälligkeiten oder Erkrankungen

besondere Anforderungen an die elterliche Erziehungskompetenz stellen und hieraus

besondere Belastungssituationen erwachsen können, besteht auch ein Zusammen-

hang zu den Pflichten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des

Kinderschutzes. Im Kreisjugendamt Meißen ist daher eine insoweit erfahrene

Fachkraft für Kinderschutz (Fachkraft für Risikoabschätzung im Sinne § 8a Abs. 4

und § 8b Abs. 1 SGB VIII) tätig.

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

37

3.1.7 Weitere Rehabilitations- und Sozialhilfeträge r

Bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen bzw. bereits bestehenden Entwicklungsbe-

einträchtigungen bilden Frühförder– und –beratungsstellen eine wichtige Anlauf-

stelle. Im Landkreis Meißen existieren entsprechende Angebote ff. Träger: Interdiszi-

plinäre Frühförder- und Beratungsstelle Meißen der Lebenshilfe Meißen e.V., Inter-

disziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Radebeul der ASB Dresden & Kamenz

gGmbH, Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Riesa am SPZ Riesa und

Frühförder- und Beratungsstelle in Großenhain der Diakonie Riesa-Großenhain

gGmbH.

Zur Verbesserung der Versorgung von Minderjährigen mit Autismusspektrums-

Störungen hält die Autismusambulanz in Dresden ein entsprechendes Angebot

auch für den Landkreis Meißen vor. Neben einer umfangreichen und fächerübergrei-

fenden Diagnostik von Minderjährigen mit Verdacht einer Autismusspektrumstörung

erfolgt auch das sich anschließende Behandlungsangebot in dieser Autismusambu-

lanz. Die am persönlichen Bedarf des Patienten und seiner Bezugspersonen ausge-

richtete Behandlung zielt dabei auf die bestmögliche individuelle Weiterentwicklung

im Hinblick auf die konkrete Lebenssituation der Betroffenen.

Durch eine enge Zusammenarbeit der Fachärzte für Kinder- und Jugendlichenpsy-

chiatrie, der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen sowie weiterer

Beteiligter ist eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungssituation für see-

lisch erkrankte Minderjährige abzusichern. Um eine spezifische Bewertung und Bera-

tung sicher zu stellen, arbeiten verschiedene Hilfeanbieter in der Unterarbeitsgruppe

„Kinder und Jugendliche“ der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises

Meißen aktiv mit.

3.2 Stationäre und teilstationäre Versorgung Gemäß § 39 SGB V wird die stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Behand-

lung sektorisiert (vgl. Kap. 2.3.2) durch Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und

Jugendpsychiatrie und –psychotherapie geleistet. Diese Kliniken halten ein psychiat-

risch- psychotherapeutisches Behandlungsangebot vor, welches sich durch die

Integration vielfältiger diagnostischer, therapeutischer und pädagogischer Verfahren

(u. a. Psychotherapie, medikamentöse Unterstützung, Sprach-, Ergo-, Kunst- und

Mototherapie, Training sozialer Kompetenzen sowie schulische Förderung) aus-

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

38

zeichnet und differenziert auf den Entwicklungsstand und damit auf die individuellen

Patientenbedürfnisse ausgerichtet ist. Einen hohen Stellenwert hat die Übertragung

des Behandlungserfolges in den Alltag. Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen in ein

soziales Umfeld zu entlassen, in dessen Rahmen die weitere Entwicklung gelingt.

Daher wird eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung

der Patienten beteiligen Bezugspersonen und Fachkräfte (u. a. Sorgeberechtigte,

Pflegeeltern, teilstationär und stationär psychiatrisch Behandelnde, Lehrer, Mitarbei-

ter der öffentlichen und freien Jugendhilfe etc.) angestrebt.

Ein wichtiger Versorgungsbaustein im psychiatrischen Versorgungsnetz zwischen

vollstationärer und ambulanter Behandlung sind tagesklinische Plätze.

Die konsequente Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) erweist

sich laut Zweitem Sächsischen Landespsychiatrieplan als schwierig. Die Personal-

vorgaben sollten auch im Zuge des stufenweisen Übergangs zum pauschalisierten

Entgeltsystem als qualitative Voraussetzung für eine adäquate Behandlung als Maß-

stab herangezogen werden.

Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan beschreibt die schulische Wiederein-

gliederung von seelisch kranken Schülern, die teilstationär oder stationär behandelt

worden sind, als Problembereich. Einerseits könne die Erfüllung der Schulpflicht

während der teilstationären bzw. stationären Behandlung nicht immer gewährleistet

werden und andererseits könne nicht in jedem Einzelfall sichergestellt werden, dass

die Wiedereingliederung in die öffentliche Schule gelingt.

Bei intensiver Behandlungsbedürftigkeit werden psychisch kranke Minderjährige des

Landkreises Meißen gemäß Sächsischem Krankenhausplan im Sächsischen Kran-

kenhaus Arnsdorf und im Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH vollstationär

behandelt. Einweisungen erfolgen über niedergelassene Fachärzte für Kinder- und

Jugendpsychiatrie oder die Institutsambulanzen. Im Krisenfall werden Patienten aus

dem Einzugsgebiet außerhalb der Sprechzeiten der Institutsambulanzen auch über

den ärztlichen Notfalldienst in die Kliniken gebracht. Die Auslastung der Behand-

lungsplätze ist hoch, z. T. werden Wartelisten geführt. Für Patienten mit selbst- und

fremdgefährdendem Verhalten stehen geschützte Plätze zur Verfügung, zum Teil

müssen die Sorgeberechtigten dafür eine richterliche Genehmigung erwirken.

Versorgung psychisch kranker Minderjähriger

39

Mit Stand vom 01.07.2012 stehen im SKH Arnsdorf auf der Kinderstation 13, der Ju-

gendstation 12, der Akutstation 10, der Suchtstation 10 und dem Jugendmaßregel-

vollzug 12 vollstationäre Behandlungsplätze zur Verfügung. Am Standort Mittweida

der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH stehen 30 Betten zur multiprofessio-

nellen Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen aller im Fachgebiet

bekannter Erkrankungen und Störungen auch mit krisenhaften Verläufen (jeweils 10

auf der Kinderstation, 10 auf der Jugendaufnahmestation und 10 auf der Jugendthe-

rapiestation) zur Verfügung.

In einer Tagesklinik werden Kinder und Jugendliche behandelt, wenn eine vollstati-

onäre Behandlung nicht unbedingt erforderlich ist oder die Herausnahme aus dem

sozialen Umfeld vermieden werden soll. Bezugspersonen und das soziale Umfeld

können relativ eng in die Behandlung einbezogen werden.

Mit Stand vom 01.07.2012 gibt es im Landkreis Meißen jeweils 10 Behandlungsplät-

ze in der Tagesklinik Standort Radebeul des SKH Arnsdorf und der Tagesklinik

Standort Riesa der Landkreis Mittweida KH gGmbH.

Um für Kinder und Jugendliche zeitnah und am Bedarf orientierte Hilfen bereitzustel-

len ist auch künftig eine einzelfallbezogen enge Zusammenarbeit zwischen den Insti-

tutionen anzustreben. Ein Fachaustausch unter den Institutionen sollte dazu beitra-

gen, Angebote im Landkreis zu koordinieren und entsprechend sich verändernder

Bedarfe weiterzuentwickeln.

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen

40

4 Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Mensch en

Bei den alt gewordenen chronisch psychisch Kranken, den alt gewordenen geistig

behinderten Menschen und erstmals im Alter psychisch erkrankter Patientinnen/ Pa-

tienten bestehen keine grundsätzlichen Unterschiede bei der Umsetzung der Hilfen

im Vergleich zum allgemeinpsychiatrischen Klientel. Das Hilfesystem muss sich aber

an die veränderten Bedürfnisse der Betroffenen im höheren Lebensalter anpassen.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland nimmt die

Bedeutung der Versorgung älterer Menschen immer mehr zu. Laut Geriatriekonzept

des Freistaates Sachsen wird der Anteil der Personen über 80 Jahre bis zum Jahr

2020 um 80 % steigen. Dementsprechend wird auch der Prozentsatz der geronto-

psychiatrisch erkrankten Menschen künftig deutlich ansteigen, während die Zahl der

professionellen Helfer und helfenden Angehörigen gleichzeitig abnehmen wird.

Daher ist es sehr wichtig, den älteren Menschen - ausgehend von den Grundprinzi-

pien der Versorgung psychisch kranker Menschen - den Zugang zum Versorgungs-

system zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für die Gruppe älterer psychisch Kran-

ker, die an depressiven Störungen, Belastungsstörungen, Angststörungen und soma-

toformen Störungen leidet. Dabei sind die klinischen Bilder häufiger kombiniert. Der

Körper, seine Wahrnehmung und seine Funktionen sind bei Älteren viel häufiger als

bei Jüngeren das Feld, in dem sich die Symptomatik ausdrückt. Dadurch werden

zum Beispiel bei einem Teil der Kranken mit klinisch bedeutsamen depressiven

Symptomen die Kriterien von ICD-10 oder DSM-IV für depressive Störungen nicht

völlig erfüllt.

Die Versorgung der steigenden Zahl der alt gewordenen psychisch kranken Men-

schen und von Menschen, die im Alter psychisch krank werden, kann nur dann be-

darfsgerecht erfolgen, wenn das Versorgungssystem integrativ und multidisziplinär

angelegt ist, ein umfängliches ambulant aufsuchendes Angebot zur Versorgung die-

ser gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen umfasst sowie die Unterstützung der

Angehörigen einschließt.

4.1 Angehörige

Die meisten gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen werden im häuslichen Um-

feld von Familienangehörigen betreut und gepflegt, die ihrerseits damit ganz beson-

deren psychischen, körperlichen, sozialen und oft auch finanziellen Belastungen

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen

41

ausgesetzt sind. Daher bedürfen sie umfassender Unterstützung und Entlastung.

Entsprechend des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplanes sind gerontopsy-

chiatrisch ausgerichtete Angebote unter Nutzung des PflegeNetz Sachsen bzw. des

regionalen Pflegenetzwerkes vorzuhalten. Zudem sollten die pflegenden Angehöri-

gen im Umgang mit Demenzkranken geschult werden, um sich in spezifischen Prob-

lemlagen sicher und kompetent zu fühlen.

Im Landkreis Meißen begleiten bspw. die Pflegebegleiter des Kulturwerk Riesa e. V.

pflegende Angehörige im Raum Riesa, der Caritasverband Meißen im Raum Meißen

sowie der Familieninitiative Radebeul e. V. im Raum Radebeul- Coswig. Neben In-

formationen über vorhandene Angebote und Möglichkeiten bzgl. der Erleichterung

der häuslichen Pflege, Urlaub und Freizeit werden Kontakte und Adressen vermittelt

und Selbsthilfegruppen angeleitet (vgl. Kapitel 2.7 und 2.8). Zudem bieten die Pfle-

gekassen nach § 45 SGB XI in Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten so-

wie das Geriatrische Netzwerk Radeburg und der Caritasverband Meißen Pflegekur-

se für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an.

4.2 Ambulante Versorgung

Ein wichtiger Faktor für die Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen ist

der Kontakt zum Hausarzt . Dieser übernimmt neben der allgemeinmedizinischen

Betreuung auch die Diagnostik und Pharmakotherapie der psychischen Erkrankung.

Voraussetzung hierfür ist ein hohes gerontopsychiatrisches Wissen. Ist eine Betreu-

ung durch den Hausarzt nicht ausreichend, stehen die niedergelassenen Fachärzte

für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie sowie Psychotherapeuten zur Verfü-

gung (vgl. Kapitel 2).

Weitere Möglichkeiten, gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen ambulant zu

betreuen, bestehen bspw. in den Psychiatrischen Institutsambulanzen (vgl. Kapi-

tel 2.2.5), durch ambulante Pflegedienste sowie durch niederschwellige Betreu-

ungsangebote .

Die Daten der im Landkreis Meißen befindlichen ambulanten Pflegedienste sind über

das PflegeNetz Sachsen (www.pflegenetz.sachsen.de) zu erfahren.

Der demografische Wandel führt zur Vereinzelung und auch Vereinsamung älterer

Menschen vor allem im kleinstädtischen und ländlichen Raum, deren wachsender

Betreuungsbedarf von den Instrumenten der Pflegeversicherung und Altenhilfe nicht

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen

42

abgedeckt wird. Im Elbe- Röder- Dreieck sollen daher ab 1. Quartal 2013 in Zusam-

menarbeit mit sieben Kommunen verschiedene Alltagsbegleiter-Projekte starten, die

der Freistaat Sachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds fördert. Die

Schulung und Vermittlung der Begleiter an die Senioren übernehmen die Leucht-

punkt gGmbH Frauenhain (Projekte in Röderaue -Gemeinde Wülknitz, Gröditz Stadt,

Gröditz -Gemeinde Nauwalde, Röderaue -Ortsteile Pulsen und Koselitz sowie Rö-

deraue -Ortsteile Frauenhain und Raden), die ASG Nünchritz (Projekte in Nünchritz -

Zeithain Mitte-Ost, Nünchritz Mitte, Nünchritz -Zeithain West, Glaubitz sowie Nünch-

ritz Ost) und der Caritasverband Dekanat Meißen e. V. (Projekte in Leisnig, Meißen

sowie Lommatzsch).

Die vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingerichtete Koordi-

nierungsstelle unter Trägerschaft der Heim gemeinnützige GmbH Chemnitz infor-

miert und berät zudem zum Programm „Alltagsbegleiter für Senioren“.

4.3 Teilstationäre und stationäre Versorgung

Ist eine ambulante Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen nicht mehr

möglich, sichern teilstationäre und stationäre Angebote die Versorgung.

Ein teilstationäres Angebot für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach

SBG XI ist die Tagespflege , deren Ziel es ist, dem älteren Menschen das Wohnen

und Leben zu Hause weiter zu ermöglichen. Tagespflegestätten überbrücken die

Zeit, in der sich die Familien des Kranken auf Grund von Berufstätigkeit oder ande-

ren Faktoren nicht um die Angehörigen kümmern kann. Sie bieten eine Tagesstruktu-

rierung und helfen, neben den familiären Beziehungen soziale Kontakte zu knüpfen

und zu erhalten.

Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung der Angehörigen ist die Kurzzeitpflege , wo-

bei es sich um ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot

handelt, um Personen, die sonst zu Hause gepflegt werden, eine gewisse Zeit in ei-

ner stationären Einrichtung zu betreuen. Dieses Angebot kann zum Beispiel nach ei-

nem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, mit dem Ziel, diesen zu

verkürzen, oder auch zur Überbrückung von Urlaub oder Krankheit der pflegenden

Angehörigen. Vorgehalten werden Kurzzeitplätze vor allem in Pflegeheimen, ein An-

spruch auf Kurzzeitpflege ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Im Landkreis

Meißen gibt es derzeit 77 Kurzzeitpflegeplätze.

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen

43

Die Fachkliniken für Geriatrie Radeburg GmbH ist eine Spezialklinik für ältere

Menschen. Seit 1994 besteht sie als erste Einrichtung dieser Art in Sachsen und ver-

sorgt seither bestmöglich und qualifiziert geriatrische Patienten vor allem aus den

Regionen Dresden, Meißen, Bautzen, Kamenz und Görlitz.

Oberstes Ziel ist eine hohe Lebensqualität auch im Alter zu erhalten. Die Fachklini-

ken für Geriatrie Radeburg bietet eine auf die besonderen Bedürfnisse älterer Men-

schen abgestimmte ganzheitliche Rehabilitation. Die Möglichkeit der Behandlung be-

steht auch, wenn sich das Befinden der Patienten durch die Folgen eines lang an-

dauernden Leidens so verschlechtert hat, dass die bisherige Eigenständigkeit ge-

fährdet erscheint. Funktionseinschränkungen sollen durch eine gezielte Behandlung

gemindert oder beseitigt und eine Pflegebedürftigkeit verringert bzw. vermieden wer-

den.

4.4 Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsforme n

Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Veränderung in den nächsten Jah-

ren ist eine integrative Versorgungsstruktur für ältere Menschen vom Freistaat Sach-

sen vorgesehen, die durch ein geriatrisches Assessment gesteuert wird. Je komple-

xer die geriatrischen Versorgungsstrukturen organisiert sind, desto optimaler können

die erarbeiteten Rehabilitationsergebnisse in den häuslichen Bereich bzw. den am-

bulanten Sektor übertragen werden. Der Landkreis Meißen wurde als eine der Mo-

dellregionen ausgewählt, um eine solche Vernetzung zu erproben und der zukünfti-

gen Bevölkerungsentwicklung mit einem funktionierenden GeriatrieNetzwerk (GerN)

zu begegnen. Dieses arbeitet bereits in 4 konsolidierten Arbeitsgruppen

(AG I – Überleitungsmanagement, AG II – Steuerung, AG III – Weiterbildung Fortbil-

dung, AG IV – Angehörige/ Fortbildung) und hat sich innerhalb des Landkreises und

darüber hinaus schon sehr gut vernetzt. Auch im Rahmen der Vernetzten Pflegebe-

ratung des Landkreises (siehe Pflegenetz) ist die entsprechende Zusammenarbeit

installiert. (www.gern-radeburg.de).

Versorgung suchtkranker Menschen

44

5 Versorgung suchtkranker Menschen

Suchterkrankungen, das heißt psychische und Verhaltensstörungen durch den prob-

lematischen Konsum von psychotropen Substanzen (Alkohol, illegale Drogen, Tabak,

bestimmte Medikamentengruppen etc.) und nicht stoffgebundene Störungen (patho-

logisches Glücksspiel, Essstörungen, pathologischer Internet-Gebrauch und andere

Verhaltenssüchte) sind weit verbreitet und die Zahl Abhängigkeitserkrankter hat in

den letzten Jahren bundesweit alarmierend zugenommen. Die mit einer Abhängig-

keitserkrankung verbundenen psychosozialen, sozialen und somatischen Folgen wir-

ken sich nicht nur auf die betroffenen Menschen selbst aus, sie beeinflussen auch

das unmittelbare und mittelbare Umfeld. Mit ihren direkt und indirekt verursachten

Kosten stellen Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen ein gesamtgesellschaftliches

Problem dar.

Abhängigkeitserkrankungen gehören nach der internationalen Klassifikation von

Krankheiten zu den psychischen Störungen, wonach die Grundaussagen zu Stand

und Perspektiven der Förderung psychischer Gesundheit, die Prävention psychi-

scher Störungen und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

auch für die abhängigkeitskranken Menschen im Landkreis Meißen gelten.

Die Entwicklung und Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen hängt entschei-

dend von einem multifaktoriellen Bedingungsgefüge und von den sozialen und ge-

sellschaftlichen Einflussfaktoren ab. Wichtige Bausteine der Suchtkrankenvorsorge

sind daher frühzeitig beginnende Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, diffe-

renzierte ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote, ein ambulantes

Nachsorge- und Betreuungsnetz und Selbsthilfegruppentätigkeit.

5.1 Ambulante Versorgung

5.1.1 medizinische Behandlung

Wie bei allen anderen genannten Gruppen, so erfolgt auch die medizinische Behand-

lung suchtkranker Personen zunächst über die Hausärzte, Betriebsärzte, niederge-

lassenen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherap ie sowie gegebenenfalls

über die Psychiatrischen Institutsambulanzen . Die jeweiligen Angaben sind im

Kapitel 2 (Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener) zu finden.

Versorgung suchtkranker Menschen

45

5.1.2 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Entsprechend den §§ 5 - 8 des SächsPsychKG obliegen die Sicherstellung versor-

gender, begleitender und nachsorgender Hilfen auch auf dem Gebiet der Suchter-

krankungen den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neben der ambulanten medi-

zinischen Versorgung erfolgt die sozialtherapeutische Betreuung suchtkranker Per-

sonen jeden Lebensalters vorrangig über die eingerichteten Suchtberatungs- und

Behandlungsstellen (SBB), die die Durchführung der Aufgaben gemäß der Richtlinie

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förde-

rung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-

PsySu) wahrnehmen. Die SBB übernehmen als Kompetenzzentren für Abhängig-

keitserkrankungen eine wesentliche Aufgabe in der gemeindenahen Versorgung und

sind Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Sie bieten Suchtkranken,

Suchtgefährdeten und ihren Angehörigen den zentralen Kontakt im Rahmen der

Auseinandersetzung und Bewältigung von Suchtproblemen. Eine besondere Funk-

tion haben die SBB bei der Koordinierung und Vernetzung verschiedener Hilfeange-

bote. Die Aufgaben der Grund- und Basisversorgung umfassen:

- Beratung und Begleitung von Suchtkranken, Suchtgefährdeten, deren Angehö-

rigen und Bezugspersonen sowie anderen Ratsuchenden

- aufsuchende und nachgehende Sozialarbeit

- Förderung von Krankheitseinsicht und Veränderungsmotivation

- Vorbereitung (Diagnostik, Motivation, Erstellung von Sozialberichten für die

Entwöhnungsbehandlung) und Vermittlung ambulanter und/oder stationärer

Therapie bzw. Maßnahmen der Eingliederungshilfe, Sozialtherapeutische

Wohnstätten für chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke (CMA)

und Selbsthilfegruppen

- Begleitung während einer stationären Behandlung

- Krisenintervention

- ambulante Nachbetreuung und ambulante Nachsorge

- Mitwirkung bei der Suchtprävention

- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern, Selbsthilfegruppen

Zur Sicherung erreichter Therapieerfolge und Vermeidung von Suchterkrankungen

halten die SBB weitere bedarfsgerechte Leistungen vor, die unter zusätzlichen Auf-

Versorgung suchtkranker Menschen

46

gaben aufgeführt sind. Folgende zusätzliche Aufgaben können von den SBB u. a.

wahrgenommen werden:

- Psychosoziale Begleitung bei Substitution

- Multiplikatorenschulung und suchtspezifische Fallberatung

- Niedrigschwellige Kontakt- und Hilfeangebote (z. B. Teestuben)

- externe Suchtberatung in der Justizvollzugsanstalt (JVA)

Der Landkreis Meißen hat die kommunale Versorgungspflichtung in der Grundver-

sorgung der Suchtkrankenhilfe für alle Betroffenen zum 01.01.2009 an den Koopera-

tionsverbund, der aus dem Diakonischen Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. und

der Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH besteht, übertragen. Zur flächendeckenden

Versorgung betreibt dieser Kooperationsverbund eine Beratungsstelle in Meißen mit

Außenstelle in Radebeul, Außensprechstunden in Coswig und Nossen sowie eine

Beratungsstelle in Riesa mit Außenstelle in Großenhain und Außensprechstunde in

Gröditz. In den SBB arbeiten qualifizierte Fachkräfte entsprechend den Richtlinien

der Deutschen Rentenversicherung und des Sächsischen Staatsministeriums für So-

ziales und Verbraucherschutz. Als von der deutschen Rentenversicherung anerkann-

te Behandlungsstelle gehört zusätzlich zum Aufgabenspektrum der SBB Riesa-

Großenhain die Durchführung von Entwöhnungsbehandlungen.

Die Erfüllung der Aufgaben ist in allen Regionen des Landkreises Meißen in ver-

gleichbarem Umfang sicher zu stellen. Laut Empfehlung der Sächsischen Landes-

stelle gegen Suchtgefahren e. V. ist für den Bereich der ambulanten Suchtberatung

eine Versorgung von einer Fachkraft pro 20.000 Einwohner anzustreben und den re-

gionalen Erfordernissen anzupassen, um differenzierte Angebote für verschiedene

Zielgruppen vorhalten zu können. Der Landkreis Meißen liegt in der personellen

Ausstattung der ambulanten Suchtkrankenhilfe derzeit unter den o. g. Empfehlungen.

5.1.3 Niedrigschwellige Kontaktangebote

Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e. V. empfiehlt niedrigschwellige

Kontaktangebote als notwendigen Bestandteil des Versorgungssystems Abhängig-

keitskranker. Insbesondere für chronische Abhängigkeitskranke ist die Suchtbera-

tungsstelle als Erstanlaufpunkt zu hoch angebunden. Diese Betroffenen benötigen

Versorgung suchtkranker Menschen

47

vor einer Therapie eine Linderung ihrer sozialen Not, eine Existenzsicherung und

Behebung materieller Mängel. Dazu gehören eine Beratungs- und Tagesstruktur-

möglichkeit, Hilfe bei Behördengängen, warme Mahlzeiten, Möglichkeiten zur Kör-

perhygiene und Wäschepflege.

Im Landkreis Meißen gibt es mit dem „Cafe Dachboden“ ein niederschwelliges Kon-

taktangebot in Riesa.

5.2 Stationäre Versorgung Die akute stationäre Behandlung abhängigkeitserkrankter Menschen ist Bestand-

teil des Versorgungsauftrages psychiatrischer Krankenhäuser. Der Anteil der sub-

stanzabhängigen Patienten in diesem Rahmen beträgt etwa 20 Prozent. Die Aufgabe

bei der Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen besteht vorrangig in einem qua-

lifizierten Entzug in Form eines multimodalen Behandlungskonzeptes, zu dem so-

wohl die fachärztliche psychiatrisch/ psychotherapeutische Behandlung wie auch die

Einbeziehung psychologischer und psychosozialer Komponenten gemäß der Psychi-

atrie-Personalverordnung (Psych-PV) gehören.

Im Landkreis Meißen erfolgt die stationäre Behandlung von alkohol- und medikamen-

tenabhängigen Erwachsenen sowohl in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie

und Psychosomatik der Elblandkliniken Stiftung & Co. KG Standort Radebeul

(20 Betten), im Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH in Wermsdorf (18 Betten)

wie auch im Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie Bethanien in

Hochweitzschen (20 Betten, zudem 18 Betten für drogenabhängige Patienten). Das

Leistungsspektrum setzt sich in den Kliniken aus Diagnostik der Sucht, erforderli-

chenfalls medikamentengestützter Entgiftung, Aufbau von Motivation zur Suchtmit-

telabstinenz und Weitervermittlung in suchtspezifische Hilfen (SBB, Selbsthilfegrup-

pen etc.) zusammen. Des Weiteren werden Begleit- und Folgeerkrankungen der Ab-

hängigkeitserkrankung diagnostiziert und therapiert. Zudem erfolgen Maßnahmen

zur Vermeidung und Behandlung von Rückfällen.

5.3 Rehabilitationseinrichtungen

Zu den Aufgabenschwerpunkten der medizinischen Rehabilitation/ Entwöhnungsbe-

handlung gehören die Erhaltung der dauerhaften Abstinenz, die Wiederherstellung

der Erwerbstätigkeit, Behebung und Ausgleich körperlicher und psychischer Störun-

Versorgung suchtkranker Menschen

48

gen sowie die Wiedereingliederung in Arbeit und Beschäftigung und die soziale In-

tegration.

Die Fachklinik Weinböhla ist eine Einrichtung zur Entwöhnungsbehandlung von

alkohol- und/ oder medikamentenabhängigen Männern und Frauen. Unter Federfüh-

rung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland werden bis zu 160 Pati-

enten stationär behandelt. Die Dauer der Rehabilitation beträgt in der Regel 12 Wo-

chen.

Im Schwerpunkt einer ganzheitlichen Behandlung steht die Psychotherapie, die in

Form von Gruppen- wie auch Einzelgesprächen stattfindet und durch weitere Ange-

bote insbesondere der Medizin, Ergotherapie und Physiotherapie ergänzt wird. Die

Klinik bietet zudem spezielle Therapieangebote für Mütter und Väter mit Kindern,

Menschen mit Migrationshintergrund (aus den GUS-Staaten), für Patienten mit Dop-

peldiagnosen, für Patienten mit begleitenden Depressionen sowie für kognitiv einge-

schränkte Patienten an.

Von zentraler Bedeutung ist die Erarbeitung eines zufriedenen Lebens ohne Sucht-

mittel. Die Therapie ist klar abstinenzorientiert. Für die Gestaltung der Freizeit stehen

u. a. Hallenbad, Sauna, Kegelbahn, Fahrräder und Fitnessraum zur Verfügung. Die

enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Suchthilfe, wie Beratungsstel-

len, Psychiatrien und Adaptionseinrichtungen erhöht die Chance, eine neue Perspek-

tive für das eigene Leben zu entwickeln.

Die Drogenklinik Moritzburg ist zum 01.10.2010 nach Gohrisch umgezogen. Die

Adaptionseinrichtung mit 16 Plätzen befindet sich weiterhin in Moritzburg. In der

Adaption, deren Behandlungsdauer in der Regel 3 Monate beträgt, hat der Patient

die Möglichkeit, seine physische und psychische Belastbarkeit zu erproben und zu

steigern. In einem Praktikum, das zu einer vollschichtigen Tätigkeit organisiert ist,

kann der reale Arbeitstag nachvollzogen werden.

5.4 Wohnen

5.4.1 Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA und Auße nwohngruppen

Sozialtherapeutische Wohnstätten CMA sind Einrichtungen zur langfristigen Betreu-

ung von chronisch mehrfachgeschädigten abhängigkeitskranken Menschen, die so-

matische und psychische Störungen sowie weitere soziale Beeinträchtigungen auf-

Versorgung suchtkranker Menschen

49

weisen, welche zumeist eine soziale Desintegration zur Folge haben. Durch die

Chronifizierung der Erkrankung und den damit verbundenen somato-psychosozialen

Abbauerscheinungen sind CMA- Erkrankte häufig nicht mehr in der Lage, ihr Leben

eigenverantwortlich zu gestalten. Mit der Sozialtherapeutischen Wohnstätte wird ih-

nen ein geschützter Lebensraum und Wohnort geboten, in dem suchtmittelabstinent

gelebt wird und der den Betroffenen ermöglicht, ein zufriedenstellendes und weitge-

hend selbständiges Leben zu führen.

Die GSE- Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH betreibt in dem sanierten

Gutshaus Obermunzig in der Gemeinde Klipphausen eine Sozialtherapeutische Ein-

richtung zur Betreuung chronisch mehrfachgeschädigter Abhängigkeitskranker.

Die Wohnstätte bietet insgesamt 40 Plätze für alkoholkranke Männer und Frauen. Als

vorrangiges Ziel der Wohngruppe wird die Befähigung zum suchtmittelfreien Leben

verfolgt. Die Bewohner sollen mit einem neuen stabilen sozialen Umfeld zunächst in

die Außenwohngruppen entlassen werden. In zwei Außenwohngruppen werden je 12

Plätze vorgehalten. Suchtkranke, die soweit geschädigt sind, dass sie nicht wieder in

die Gesellschaft zurückfinden, wird ein geschützter Lebensraum und Ort der Behei-

matung, bei dem ein familiärer Umgang gepflegt wird, geboten.

Die Sozialtherapeutische Wohnstätte versucht zudem auch die stationäre Versor-

gung des Personenkreises der chronisch mehrfach Abhängigkeitskranken, deren Hil-

febedarf vorrangig aus dem Konsum von illegalen Drogen (in der Praxis meist ein-

hergehend mit Alkoholproblematik) begründet ist, sicherzustellen.

5.4.2 Ambulant betreutes Wohnen

Aus den Erfahrungen der Arbeit mit chronisch alkoholkranken Menschen ergibt sich

die Notwendigkeit, das psychosoziale Angebot der Einrichtung in Form des Betreu-

ten Einzel- und Gruppenwohnens zu erweitern. Es kommt häufiger vor, dass sich

Bewohner entweder in der Stammeinrichtung oder verstärkt in den Außenwohngrup-

pen der GSE- Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH durch den stabilen Rah-

men in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht soweit entwickelt haben, dass ein wei-

terer Schritt in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben geboten ist. Aller-

dings hat sich erwiesen, dass in den meisten Fällen der Übergang von einem be-

schützten Rahmen in eine völlige Eigenständigkeit die Menschen überfordert und zu

Rückfällen führt. An dieser Stelle setzt das Konzept des Ambulant Betreuten Woh-

Versorgung suchtkranker Menschen

50

nens mit einer lockeren Anbindung an die Einrichtung zur weiteren Festigung der er-

worbenen sozialen Fähigkeiten an. Derzeit hält die GSE- Gesellschaft für soziale

Einrichtungen mbH 36 Plätze Ambulant betreutes Wohnen vor.

5.5 Komplementäre Hilfeangebote

5.5.1 Berufliche Integrations- und Arbeitsangebote

Arbeit und Beschäftigung sind für die Bewältigung einer Suchterkrankung und eine

langfristige Suchtmittelabstinenz stabilisierende Faktoren, die therapeutische Be-

handlungserfolge sichern sowie das Risiko einer Rückfallgefährdung erheblich redu-

zieren können. Demnach schränkt eine Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit die Teil-

habe der suchtkranken Menschen am Leben ebenso wie die Chancen zur langfristi-

gen Überwindung der Suchterkrankung erheblich ein. Auf Grund anzutreffender gra-

vierender Vermittlungshemmnisse und der Arbeitsmarktsituation müssen künftig For-

men geschützter, an die individuellen Möglichkeiten angepasste Beschäftigung ge-

funden werden.

Im Landkreis Meißen bestehen Integrationsprojekte für Menschen mit multiplen Ver-

mittlungshemmnissen u. a. in Trägerschaft der Produktionsschule Moritzburg gGmbH

sowie der Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH.

5.5.2 Selbsthilfe

Die Selbsthilfe leistet in der Suchtkrankenhilfe einen wesentlichen Beitrag bei der

Prävention, der Unterstützung der Betroffenen im eigenen Lebensumfeld, bei Rück-

fällen, beim Wiederaufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls, der Überwindung

der sozialen Isolation und der Übernahme von Eigenverantwortung. Durch die Öf-

fentlichkeitsarbeit und das persönliche Engagement der einzelnen Gruppenmitglieder

kann Selbsthilfegruppenarbeit zur Überwindung von Vorurteilen und zur Förderung

des Problembewusstseins in der Bevölkerung führen. Betroffene werden zur Integra-

tion in SHG von Mitarbeitern der SBB, die mit diesen kooperieren und sie fachlich

unterstützen, motiviert. Zudem hält die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthil-

fegruppen und freiwilliges Engagement (KISS) in Trägerschaft der Diakonie Meißen

in Meißen und Riesa Sprechzeiten vor. (vgl. Kapitel 2.8)

Patientenfürsprecher

51

6 Patientenfürsprecher

Damit Patienten in einem Psychiatrischen Krankenhaus einen neutralen Ansprech-

partner haben, der im Bedarfsfall zwischen der Einrichtung und dem Patienten ver-

mitteln kann, gibt es die Funktion eines "Patientenfürsprechers". In Sachsen wird der

Patientenfürsprecher nach § 4 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die

Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom Landkreis bestellt

und ist für die stationären psychiatrischen Einrichtungen zuständig. Zu diesen gehö-

ren neben den Psychiatrischen Kliniken auch die Sozialtherapeutischen Wohnstätten

für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen. Die Bestellung erfolgt für

jeweils maximal fünf Jahre.

Der Patientenfürsprecher unterstützt psychisch kranke Menschen, die in einer Psy-

chiatrischen Klinik behandelt werden bzw. in einer Sozialtherapeutischen Wohnstätte

leben, bei der Wahrnehmung ihrer individuellen Rechte. Die Unterstützung erfolgt

kostenfrei, aber ohne Rechtsberatung. Im Bedarfsfall hat der Patientenfürsprecher

das Recht, alle Bereiche von psychiatrischen Einrichtungen zu betreten, sucht zum

Zwecke der Klärung das Gespräch mit den unmittelbar zuständigen Mitarbeitern bzw.

der Leitung der Einrichtung.

Für diese Aufgabe braucht es einen offenen und warmherzigen Menschen, der Ge-

duld mitbringt, zuhören kann, überzeugend auftritt und es versteht, die Wünsche und

Beweggründe der Betroffenen zu erkennen, ihnen Stimme und Gewicht zu verleihen

und damit auch Hilfe und Schutz bietet.

Der Patientenfürsprecher ist in seiner Funktion Mitglied der Psychosozialen Arbeits-

gemeinschaft, dem Koordinations- und Steuerungsgremium für die gemeindepsychi-

atrische Versorgung im Landkreis.

Im Landkreis Meißen gibt es eine vom Landrat bestellte Patientenfürsprecherin. Sie

hat sich in den stationären psychiatrischen Einrichtungen vorgestellt, über Aushänge

bzw. einen Patientenfürsprecherbriefkasten können die Betroffenen Kontakt zu ihr

aufnehmen.

Psychiatrieplanung und –koordination

52

7 Psychiatrieplanung und –koordination

7.1 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft

Aufgrund des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psy-

chischen Krankheiten (SächsPsychKG) § 7 Abs. 1 vom 10. Oktober 2007 sind die

Landkreise und Kreisfreien Städte verpflichtet, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften

einzurichten.

Im Zuge der Kreisgebietsreform und der damit verbundenen Zusammenlegung der

Landkreise Meißen und Riesa- Großenhain im August 2008 zum Landkreis Meißen

haben sich die bis dato bestehenden Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften der Alt-

landkreise aufgelöst. In der konstituierenden Sitzung am 26.11.2008 ist die Psycho-

soziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Meißen aus Vertretern an der psychiat-

rischen Versorgung des Landkreises Meißen beteiligten Körperschaften, Trägern und

Einrichtungen als beratendes Gremium in Fragen der psychiatrischen Versorgung

eingerichtet worden und hat die überarbeitete Geschäftsordnung beschlossen, aus

der Zielsetzung, die Zusammensetzung und Organisation der Arbeitsgemeinschaft

sowie die Beschlussfassung entnommen werden können.

Gemäß § 7 SächsPsychKG bietet die PSAG die Steuerungsstruktur, in der immer

wieder neu auftretende Herausforderungen aufgegriffen und i. S. einer guten Versor-

gung bewältigt sowie Interessen, Problemdefinitionen und Bewertungen kommuni-

ziert werden. In ihren halbjährlich stattfindenden Treffen ermittelt sie u. a. den regio-

nalen Bedarf an erforderlichen Einrichtungen und Diensten zur Betreuung psychisch

Kranker und berät über neue Vorhaben von Wohlfahrtsverbänden, Einrichtungen,

Ämtern und Kommunen auf dem Gebiet der psychiatrischen Versorgung. Um eine

fachspezifische Bewertung und Beratung sicher zu stellen, wurden drei zielgruppen-

spezifische Arbeitsgruppen eingerichtet:

• Kinder- und Jugendpsychiatrie: „AG Kinder und Jugendliche“

• Erwachsenenpsychiatrie: „AG Psychiatrie“

• Versorgung suchtkranker Menschen: „AG Suchthilfen“

Zielgruppenübergreifend arbeitet die vierte Arbeitsgruppe „Arbeit und Beschäftigung“.

Psychiatrieplanung und –koordination

53

Die Arbeitsgruppen treffen sich je nach Bedarf in der Regel 4 Mal im Jahr und erar-

beiten und beraten Themen, die fortführend der Psychiatriekoordinatorin und dem

PSAG-Vorstand unterbreitet werden.

7.2 Psychiatriekoordination

Gemäß dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychi-

schen Krankheiten (SächsPsychKG) § 7 Koordination der psychiatrischen Versor-

gung bestellen die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Sicherstellung und Koordi-

nation der Hilfen nach §§5 und 6 einen fachkompetenten Mitarbeiter ihres Bereiches

zum Psychiatriekoordinator.

Die Tätigkeit des Psychiatriekoordinators beinhaltet im Wesentlichen folgende Auf-

gabenstellungen:

- Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aufbau neuer bzw. Veränderung vor-

handener psychiatrischer/ psychosozialer Angebote in Abstimmung mit den

Trägern

- Vorbereitungen von Planungen, Bedarfsermittlung und Bedarfsprüfung sowie

Erstellung und Fortschreibung des Regionalen Psychiatrieplans

- Qualitätssicherung und –kontrolle der Dienste und Einrichtungen

- Bewertung vorhandener Leistungsangebote

- Organisation der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

- Ansprechpartner bei Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Versor-

gung im Landkreis Meißen

- Koordination psychiatrischer Versorgung

- Verbesserung der Kooperation aller Einrichtungen des gemeindepsychiatri-

schen Verbundes

- Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote

Die berufene Psychiatriekoordinatorin organisiert und moderiert die Psychosoziale

Arbeitsgemeinschaft und leitet deren Geschäftsführung.

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

54

8 Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychi atrischen Versorgung im Landkreis Meißen

Die in den Regionalen Psychiatrieplänen der ehemaligen Landkreise Meißen und

Riesa-Großenhain formulierten Ziele konnten zum großen Teil umgesetzt werden.

Vordergründiges Ziel allen gemeindepsychiatrischen Handelns ist es, trotz rückläufi-

ger Einwohnerzahlen die angebotenen Hilfen auf hohem fachlichen Niveau zu erhal-

ten und die verschiedenen Leistungsbereiche zu einem funktionierenden, abge-

stimmten Hilfesystem weiter zu vernetzen, damit der einzelne psychisch Kranke in

seinem vertrauten sozialen Umfeld seinem Bedarf entsprechend personenzentrierte

komplexe Hilfen vorfindet.

Dazu bedarf es umfassender Maßnahmen der Qualitätsplanung, -lenkung-,

-sicherung und –verbesserung, die im Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplan

formuliert sind. Zur Qualitätsplanung ist ein regionaler bedarfsorientierter Psychiat-

rieplan in Verantwortlichkeit des Psychiatriekoordinators zu erarbeiten und stetig fort-

zuschreiben. Qualitätslenkung, d. h. Umsetzung der im Planungsprozess festgeleg-

ten Zielstellungen, obliegt allen an der Versorgung beteiligten Akteuren. Dabei wird

es Aufgabe der PSAG des Landkreises Meißen sein, den Prozess der weiteren Ent-

wicklung der psychiatrischen Versorgung in Abstimmung mit allen Beteiligten kritisch

zu begleiten und konsequent voranzubringen. Die Koordinierung und übergreifende

Gesamtplanung obliegt dabei dem Psychiatriekoordinator. Zur Qualitätssicherung

sind qualitative und quantitative Informationen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnis-

qualität der Versorgung zu erheben und auszuwerten sowie entsprechende Quali-

tätskriterien zu definieren. Um eine hohe Praxisrelevanz zu gewährleisten, sind so-

wohl die Nutzer der Versorgungsleistungen, d. h. Menschen mit psychischen Erkran-

kungen und deren Angehörige, wie auch Fachexperten, Leistungserbringer und Leis-

tungsträger in die Datenerhebung einzubeziehen. Wesentlich für den ökonomischen

Einsatz immer knapper werdender finanzieller Mittel ist die zuverlässige Erfassung

sowohl den Hilfebedarf betreffend, wie auch der tatsächlich erbrachten Hilfeleistun-

gen. Dies erfordert eine exakte Dokumentation und Psychiatrieberichterstattung ge-

mäß § 7 SächsPsychKG für den gesamten Bereich der Versorgung. Daher sind alle

an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Dienste und Einrichtungen im Land-

kreis Meißen zu einer jährlichen Berichterstattung verpflichtet, die in der PSAG aus-

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

55

gewertet wird. Die Datenerhebung und -dokumentation wird durch gesetzliche Rege-

lungen zur Psychiatrieberichterstattung festgelegt.

Psychische Erkrankungen unterliegen in unserer Gesellschaft immer noch einem

Stigma. Unwissenheit über Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten sowie Vorurteile

führen zu Abwertungen seelischer Störungen gegenüber körperlichen Krankheitsbil-

dern. Vor diesem Hintergrund muss die Prävention psychischer Störungen in den

Fokus gerückt werden. Im Vordergrund sollten die Etablierung und Förderung einer

offenen Diskussionskultur stehen. Die Aufgaben der Prävention liegen in der Verhin-

derung des Auftretens von psychischen Störungen, Erkrankungen und Behinderun-

gen. Bei vielen klassischen psychischen Erkrankungen handelt es sich um Störun-

gen, die durch ein multifaktorielles Geschehen ursächlich bedingt sind. Prävention

muss daher auf auslösende, die Erkrankung unterhaltende, fördernde oder die Ge-

nesung verhindernde bzw. einschränkende Faktoren abzielen. Hierbei ist die Beteili-

gung von Menschen mit Psychiatrieerfahrung zu ermöglichen und die Selbsthilfe

psychisch kranker Menschen und deren Anerkennung als „Experten ihrer Krankheit

und ihrer Lebenssituation“ zu stärken.

Bei psychisch kranken Menschen bestehen in der Regel enge Wechselbeziehungen

zwischen ihren Ressourcen und Einschränkungen sowie den fördernden oder belas-

tenden Lebensverhältnissen. Die Wechselwirkungen sind in jedem Einzelfall von vie-

len individuellen und sozialen Faktoren und deren manchmal nicht vorhersehbaren

Veränderungen abhängig, so dass die Entwicklung nicht sicher prognostiziert werden

kann. Dies erfordert vielfältige Kompetenz und hohe Flexibilität im Behandlungs- und

Unterstützungsgeschehen. Das gemeindepsychiatrische Hilfesystem muss sich per-

spektivisch hinsichtlich des therapeutischen Vorgehens, der Organisationsformen

und der Finanzierungsstrukturen darauf einstellen.

Besonderer Steuerungsbedarf stellt sich auf der Ebene des Einzelfalles dar, wenn

die Leistungen in Behandlung und Rehabilitation neben der Hilfe in akuten Belas-

tungssituationen vor allem auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Generell ist auf loka-

ler Ebene eine verstärkte Transparenz der Systementwicklung und eine kontinuierli-

che Qualitätsoptimierung aller Systemebenen wie zum Beispiel Ausgestaltung des

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

56

Erstkontaktes, Angebotssteuerung, Hilfeplanungsprozesse, externe Unterbringungen

etc. unter Beteiligung aller relevanten Akteure insbesondere der Psychiatrie- Erfah-

renen sicherzustellen.

An jedem Übergang von einem Helfer zum nächsten entsteht für die Betroffenen ein

neuer Erstkontakt, dessen Gelingen für die Fortführung der begonnenen Hilfen von

besonderer Bedeutung ist. Hier ist neben der gelingenden persönlichen Kontaktauf-

nahme besonderes Augenmerk auf die vollständige und zeitgerechte Übergabe aller

notwendigen Informationen zu legen, damit unnötige Doppelmaßnahmen, Zeitverzö-

gerungen, Unterbrechung von Behandlungs- und Betreuungsprozessen weitestge-

hend verhindert werden können.

Schnittstellen - also Übergänge zwischen zwei verschiedenen Hilfesystemen - haben

in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung eine besondere Bedeutung.

Dies gilt auch für den Übergang vom kinder- und jugendpsychiatrischen in den all-

gemeinpsychiatrischen Bereich. Diese Übergänge sind mit besonderer Sorgfalt zu

gestalten.

Die Enthospitalisierung hat dazu geführt, dass chronisch psychisch kranke Men-

schen heute überwiegend in Betreuten Wohnformen leben. Diese Lebensform bietet

einerseits die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, birgt jedoch ande-

rerseits auch das Risiko einer erneuten Ausgrenzung und damit Stigmatisierung in

sich, zumal sich häufig auch alle anderen Lebensbereiche wie die Gestaltung des

Tagesablaufs oder lohnabhängiges Arbeiten im System der psychiatrischen Versor-

gung abspielen. D. h. psychisch kranke Menschen leben rund um die Uhr in einer

professionell gestalteten Lebenswelt und damit immer noch nicht oder erneut nicht in

der anzustrebenden sozialen Normalität. Diese Entwicklung ist zu reflektieren und es

ist darauf hinzuwirken, dass Integration – im Sinne des Einbeziehens ausgegrenzter

Gruppen – und Inklusion – im Sinne des frühzeitigen Einschlusses aller Gruppen von

Kranken und Behinderten zur Verhinderung von gesellschaftlicher Ausgrenzung - ak-

tiv und als fortlaufende Prozesse begriffen und gestaltet werden. Entsprechend der

UN-Behindertenkonvention haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die

Möglichkeit, ihren Wohn- und Lebensort frei zu wählen und sind nicht verpflichtet, in

besonderen Wohnformen zu leben. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, dass die

in Abhängigkeit vom Bedarf notwendigen Hilfestellungen im Bereich Wohnen über-

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

57

wiegend in Übereinstimmung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen er-

bracht werden. Neben dem Vorrang ambulanter Angebote ist die Durchlässigkeit und

Flexibilität des Hilfesystems zu erhöhen.

Psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke sind über-

durchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine Integration in den allge-

meinen Arbeitsmarkt ist auf Grund anzutreffender gravierender Vermittlungshemm-

nisse und der Arbeitsmarktsituation sehr problematisch. Daher ist neben dem Erhalt

der bestehenden Einrichtungen die Erweiterung von Arbeitsangeboten u. a. im In-

tegrations- und Zuverdienstbereich als Alternative zur Tätigkeit in einer Werkstatt für

behinderte Menschen vordergründiges Ziel.

Risikogruppen, die von einer psychischen Erkrankung oder Behinderung in besonde-

rem Maß bedroht sind, sind u. a. Kinder körperlich und psychisch kranker Eltern,

Kinder aus sozial desorganisierten Familien, bei denen materielle und psychologi-

sche Risikofaktoren kumulieren und Kinder in Institutionen, die häufig bereits Vor-

schädigungen aufweisen. Soziale Problemlagen, welche die persönliche oder schuli-

sche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen belasten können, führen aber nicht

zwangsläufig zu behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen. Die Zahl von

Kindern und Jugendlichen mit „komplexem Hilfebedarf“ steigt. Damit Entwicklung ge-

lingt, bedarf es eines niedrigschwelligen sozialen Netzwerkes, das Ressourcen von

Familien stärkt. Individualisierung von gesellschaftlichen Problemen führt dagegen

zum Verschieben von Bedarfen in den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit

schwerwiegenden Folgen für Betroffene und Verzögerung notwendiger Hilfen. Um

den besonderen Problemlagen psychisch kranker Kinder und Jugendlicher Rech-

nung zu tragen, wird die enge Kooperation von kinder- und jugendpsychiatrischen

Behandlungs- und Betreuungsangeboten mit Angeboten der Schulen und der Ju-

gendhilfe im Landkreis Meißen zum wesentlichen Bestandteil aller helfenden Bemü-

hungen. Es muss gelingen, dass Schule im Zuge der Umsetzung der Inklusion mit

konkreten Maßnahmen noch aktiver mitwirkt, da Jugendhilfe zunehmend als Ausfall-

bürge tätig werden muss. In diesen vernetzten Strukturen sind zielgenaue Hand-

lungsstrategien bezogen auf den jeweiligen Sozialraum, die speziellen Problemkons-

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

58

tellationen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Kompetenzen der betei-

ligten Systeme weiterzuentwickeln, durchzuführen und zu evaluieren.

Die Schaffung betreuter Wohnangebote für psychisch kranke Eltern und der Ausbau

bzw. der Zugang zu Angeboten für Kinder von psychisch kranken Eltern muss ver-

bessert werden.

Auf Basis des Versorgungsvertrages der ambulanten Suchtberatungs- und Behand-

lungsstellen muss es auch im Bereich Sucht möglich sein, vorhandene personelle

Ressourcen effizient einzusetzen und trotz enger finanzieller Rahmenbedingungen

einen hohen fachlichen Standard zu erhalten. Dieser ist erforderlich, um den trotz

sinkender Einwohnerzahlen im Landkreis Meißen nach wie vor hohen und oft kom-

plexen Beratungsbedarf abzudecken und somit dazu beizutragen, dass suchtbeding-

te Folgekosten für die Gesellschaft begrenzt werden.

Des Weiteren ist eine intensive Vernetzung der Suchtkrankenhilfe mit den psychiatri-

schen Hilfeangeboten erforderlich, um den besonderen Bedürfnissen von Menschen

mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen (Doppel- und Mehrfachdiag-

nosen) Rechnung tragen.

Psychotherapeutische Behandlungsmethoden unterliegen ebenso wie die Entwick-

lung moderner Medikamente und somatischer Behandlungstechnik einem stetigen

Wandel und einem Trend zunehmender Ausdifferenzierung. Der Weg zu passge-

nauen psychotherapeutischen Hilfen ist für „schwierige“ und chronische kranke Pati-

enten aufgrund fehlender oder unzureichender Kapazitäten in spezialisierten Ange-

boten besonders schwer zu finden. Zudem besteht die Gefahr einer Unterversorgung

derjenigen Patienten, die zumeist schwer chronisch krank sind, jedoch von sich aus

nicht selbst um Hilfe nachsuchen, sowie derjenigen, die krankheitsuneinsichtig und

nicht compliant sind. Diese Menschen werden von den bestehenden Hilfesystemen

häufig nicht erreicht; die Folgen sind erheblich. Gerade für diese Personengruppe

erhöht sich das Risiko, in der Obdachlosigkeit, im Strafvollzug oder im Maßregelvoll-

zug zu landen. Hier gilt es, verstärkt systemübergreifende, nachgehende und aufsu-

chende Hilfen zu entwickeln bzw. auszubauen.

Perspektiven für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Meißen

59

Infolge der demographischen Entwicklung gewinnt die Gerontopsychiatrie und damit

die Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen unter Einbeziehung der So-

zialraumorientierung eine zunehmende Bedeutung. Eine Zusammenarbeit mit Trä-

gern, Leistungserbringern, Städten, Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften u. a.

ist weiter zu fördern.

Zusammenfassend kristallisieren sich folgende Schwerpunkte heraus:

• Erhalt der gemeindenahen Versorgungsstrukturen (v. a. SpDi, SBB, PSKB)

• Datendokumentation und Bedarfserfassung

• Prävention

• Vernetzte, integrierte und sektorübergreifende Versorgung

• Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten

• Wohnangebote, die Integration und Inklusion ermöglichen

Zur Optimierung der Orientierung der Hilfen soll die im Anhang befindliche Übersicht

der psychosozialen Dienste und Einrichtungen des Landkreises Meißen sowie deren

Veröffentlichung beitragen.

Beschluss der PSAG des Landkreises Meißen vom: 17.07.2013

Beschluss des Sozialausschusses vom: 05.09.2013

Anhang

60

A Anhang

Anlagenverzeichnis

A.1 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................... 61

A.2 Übersichtskarten ..................................................................................................62

A.3 Einrichtungsverzeichnis .....................................................................................67

Anhang

61

A.1 Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen zur Planung der psychiatrischen Versorgung sind u. a.:

• Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen

Krankheiten (SächsPsychKG)

• Grundgesetz (GG): Mit dem Gesetz zur Änderung des GG von 1994 wurde

durch die Neufassung des Artikels 3 Absatz 2 das Benachteiligungsverbot von

behinderten Menschen grundsätzlich abgesichert.

• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Betreuungsgesetz (BtG):

Mit dem Inkrafttreten des BtG am 01.01.1992 ist die Betreuung an die Stelle von

Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten, die in den §§ 1896-

1908k BGB geregelt ist.

• Gesetzesänderung im Recht der Vorsorgevollmacht und Betreuung BGB § 1906:

Mit dem Inkrafttreten am 26.02.2013 wird die Befugnis eines Betreuers oder Be-

vollmächtigten, gegen den natürlichen Willen des Patienten in eine ärztliche Be-

handlung einzuwilligen, geregelt.

• Sozialgesetzbücher (SGB):

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende

SGB III: Arbeitsförderung

SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung

SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB XI: Soziale Pflegeversicherung

SGB XII: Sozialhilfe

• Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen

(SächsGDG)

• Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und

Familie zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Kranken-

hausversorgung (PsychKHEinzugsgebietsVO) vom 19. Juni 1997, rechtsberei-

nigt mit Stand vom 1. Januar 2005

• Einschlägige Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien

Anhang

62

A.2 Übersichtskarten

1. Psychosoziale Angebote

2. Hilfsangebote zum Wohnen

3. Hilfsangebote zur Arbeit und Rehabilitationseinrichtungen

4. Krankenhausbehandlungen und besondere Einrichtungen

Anhang

63

A.2 Übersichtskarten

Anhang

64

Anhang

65

Anhang

66

Anhang

67

A.3 Einrichtungsverzeichnis

Das Verzeichnis der Dienste und Einrichtungen wird auf der Internetseite des Land-

kreises veröffentlicht / verlinkt (sofern das Einverständnis der Einrichtungen vorliegt).

Inhaltsverzeichnis: 1. Psychosoziale Angebote

1.1. Sozialpsychiatrischer Dienst 1.2. Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung 1.3. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 1.4. Niederschwellige Angebote im Suchtbereich 1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten

2. Hilfsangebote zum Wohnen

2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychisch kranke Menschen 2.2. Sozialtherapeutische Wohnstätte und Außenwohngruppe für chronisch

psychisch kranke Menschen 2.3. Sozialtherapeutische Wohnstätte und Außenwohngruppe für chronisch

mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke (CMA) 3. Hilfsangebote zur Arbeit

3.1. Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen 3.2. Integrationsfachdienste 3.3. Werkstattarbeit für chronisch psychisch kranke Menschen (WfbM)

4. Rehabilitationseinrichtungen

4.1. Medizinische Rehabilitation 4.2. Berufliche Rehabilitation für psychisch Kranke

5. Krankenhausbehandlungen

5.1. Psychiatrische Abteilungen und Fachkrankenhäuser 5.2. Tagesklinik 5.3. Institutsambulanz

6. Besondere Einrichtungen

6.1. Sozialpädiatrisches Zentrum 7. Selbsthilfegruppen (SHG)

7.1. für Menschen mit psychischen Störungen, Suchtkranke und –gefährdete sowie deren Angehörige

Versorgungsverbund im Landkreis Meißen, Stand: April 2013

Anhang

68

1. Psychosoziale Angebote 1.1. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) 1.1.1. Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheits amtes Meißen

Adresse: E-Mail: Beratungsstellen Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Konzeption für:

Gesundheitsamt Meißen Dresdner Straße 25 01662 Meißen [email protected] Radebeuler Straße 9 01640 Coswig 03523 - 534047 Herrmannstraße 30 – 34 01558 Großenhain 03522 - 3033483 Dresdner Str. 25 01662 Meißen 03521 – 725 3445 Dresdner Str. 78 c 01445 Radebeul 03521 725 3409 Heinrich-Heine-Straße 1 01589 Riesa 03525 – 5175 3454 zentral gelegen mit ÖPNV, Bus, Bahn Vorsorgende Hilfen:

• Früherkennung der Anzeichen einer psychischen Erkrankung Begleitende Hilfen:

• Unterstützung bei der Lebensbewältigung • Vermeidung einer Verschlechterung des Befindens • Hilfen zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustands

Nachsorgende Hilfen: • soziale Wiedereingliederung nach stationären oder teilstationären Be-

handlungen, zur Vermeidung von Rückfällen und zur Wiedererlangung sozialer Kompetenz

• Mithilfe bei der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Rehabilitation Aufsuchende Tätigkeit Beratung in Einzelgesprächen Krisenkontaktdienst Institutionelle Fachberatungen Gruppenangebote für Betroffene und Angehörige chronisch psychisch Kranke und Angehörige

Anhang

69

1. Psychosoziale Angebote 1.2. Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung 1.2.1. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle M eißen (KOB)

Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes Konzeption für:

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Ludwig- Richter- Straße 5 01662 Meißen 03521 – 727638 zentrale Lage, Nähe Bahnhof und Busbahnhof ÖPNV

• Möglichkeiten für Kontakte und Begegnungen • Gespräche zur psychischen Entlastung in Krisen und im Alltag • Individuelle Beratung und Hilfe bei psychosozialen Problemen • Hilfe bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen • Gespräche zu Krankheitserfahrungen und zur Krankheitsbewältigung • Beratung und Vermittlung anderer geeigneter Hilfen • Familien- und Angehörigenberatung • Offene Gruppenangebote (z.B. Kreatives, Kultur, Freizeit) • Soziales Training • Begleitung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen

• Raumangebot für Selbsthilfegruppen chronisch psychisch kranke Menschen, Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige, Freunde

Anhang

70

1. Psychosoziale Angebote 1.2. Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung 1.2.2. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle R adebeul (KOBRA)

Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Meißner Str. 204 01445 Radebeul 0351 – 83383985 Nähe Elblandklinikum, Radebeul Mitte S-Bahn, Straßenbahn, Regionalbus

• Möglichkeiten für Kontakte und Begegnungen • Gespräche zur psychischen Entlastung in Krisen und im Alltag • Individuelle Beratung und Hilfe bei psychosozialen Problemen • Hilfe bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen • Gespräche zu Krankheitserfahrungen und zur Krankheitsbewältigung • Beratung und Vermittlung anderer geeigneter Hilfen • Familien- und Angehörigenberatung • Offene Gruppenangebote (z.B. Kreatives, Kultur, Freizeit) • Soziales Training • Begleitung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen

Im Rahmen der „Integrierten Versorgung“ erbringt der Psychosoziale Trägerver-ein Sachsen e. V. Leistungen in Radebeul und Moritzburg (in Planung Coswig und Meißen) und bietet für Menschen mit psychischen Erkrankungen Krisenver-sorgung an. chronisch psychisch kranke Menschen, Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige, Freunde

Anhang

71

1. Psychosoziale Angebote 1.2. Begegnung – Beratung – Tagesstrukturierung 1.2.3. Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle - Außenstelle Coswig (KOCO)

Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Radebeuler Straße 9 01640 Coswig 03523 – 534039 zentrale Lage ÖPNV: S-Bahn – Omnibus - Straßenbahn

• Möglichkeiten für Kontakte und Begegnungen • Gespräche zur psychischen Entlastung in Krisen und im Alltag • Individuelle Beratung und Hilfe bei psychosozialen Problemen • Hilfe bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen • Gespräche zu Krankheitserfahrungen und zur Krankheitsbewältigung • Beratung und Vermittlung anderer geeigneter Hilfen • Familien- und Angehörigenberatung • Offene Gruppenangebote (z.B. Kreatives, Kultur, Freizeit) • Soziales Training • Begleitung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen

• Raumangebot für Selbsthilfegruppen chronisch psychisch kranke Menschen, Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige, Freunde

Anhang

72

1. Psychosoziale Angebote 1.2. Begegnung – Beratung – Tagesstrukturierung 1.2.4. Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Zaschendorfer Str. 70 01662 Meißen 03521 – 732010 Meißen rechtselbisch mit Bus 411 und Stadtbuslinie B

• Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erzie-hungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung individueller und fa-milienbezogener Probleme

• Erarbeitung von Lösungsstrategien • ggf. therapeutische Begleitung

Außensprechstunden in Radebeul, Nossen und Radeburg Anmeldung 03521 - 732010 Kinder, Jugendliche und Familien

Anhang

73

1. Psychosoziale Angebote 1.2. Begegnung – Beratung – Tagesstrukturierung 1.2.5. Erziehungs- und Familienberatungsstelle

„Hilfen aus einer Hand“ Volkssolidarität Kreisverband Riesa-Großenhain e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Stralsunder Str. 5 01587 Riesa 03525 – 731037 Riesa Weida VVO (Stadtbus B, A1)

• Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erzie-hungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung individueller und fa-milienbezogener Probleme

• Erarbeitung von Lösungsstrategien • therapeutische Begleitung

Hilfen aus einer Hand bedeutet:

- Erziehungsberatung - Erziehungsbeistand - Sozialpädagogische Familienhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Begleiteter Umgang

Außenstellen in Großenhain, Gröditz Außensprechstunde in Strehla Die Genehmigungen zu den Hilfen Sozialpädagogische Familienhilfe und Erzie-hungsbeistand werden durch das zuständige Jugendamt bestätigt. Kinder und Jugendliche Eltern/Großeltern ErzieherInnen und LehrerInnen Freunde und Bekannte

Anhang

74

1. Psychosoziale Angebote 1.3. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 1.3.1. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Meißen

Diakonisches Werk im Kirchbezirk Meißen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes:

Konzeption für:

Johannesstraße 9 01662 Meißen 03521 – 738173 Nähe Johanneskirche ÖPNV – Bus und Bahn

• Allgemeine Beratung zu Suchtproblemen • Aufsuchende Tätigkeit • Einzelberatung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten und/oder deren An-

gehörigen und Paarberatung • Diagnostik • Vermittlung in Entgiftungsbehandlungen • Vorbereitung/Antragstellung/Vermittlung in ambulante bzw. stationäre Ent-

wöhnungstherapien • Nachsorge nach ambulanter und stationärer Therapie • Unterstützung bei sozialen Problemen (Familie, Betrieb, Ämter) • Vermittlung in Selbsthilfegruppen und in andere Beratungsstellen • Prävention, Multiplikatorenschulungen • in der Nachsorge neben Einzelgesprächen auch Gruppengespräche • Informationsgruppe – Alkohol und illegale Drogen – • Motivationsgruppe – Abstinenz von Alkohol und illegalen Drogen • bei Bedarf Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer • für Bedürftige stehen Dusche, Waschmaschine und Wäschetrockner zur Ver-

fügung Außensprechstunde Nossen - im Pfarramt, Dresdner Straße 2 – Terminvereinba-rung über die SBB Meißen Suchtkranke und –gefährdete und deren Angehörige

Anhang

75

1. Psychosoziale Angebote 1.3. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 1.3.2. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle – Auße nstelle Radebeul

Diakonisches Werk im Kirchbezirk Meißen e.V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Dr.-Külz-Straße 4 01445 Radebeul 0351 – 795 52 128 im Vereinshaus Nähe Elblandklinikum ÖPNV – S-Bahn, Straßenbahn

• Allgemeine Beratung zu Suchtproblemen • Aufsuchende Tätigkeit • Einzelberatung von Suchtkranken und Suchtgefährdeten und/oder deren

Angehörigen und Paarberatung • Diagnostik • Vermittlung in Entgiftungsbehandlungen • Vorbereitung/Antragstellung/Vermittlung in ambulante bzw. stationäre

Entwöhnungstherapien • Nachsorge nach ambulanter und stationärer Therapie • Unterstützung bei sozialen Problemen (Familie, Betrieb, Ämter) • Vermittlung in Selbsthilfegruppen und in andere Beratungsstellen • Prävention, Multiplikatorenschulungen

in der Nachsorge neben Einzelgesprächen auch Gruppengespräche Vermittlung in Informations- und Motivationsgruppe bei Bedarf Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer Sprechzeit in den Elblandkliniken Krankenhaus Radebeul 14-tägig

Außensprechstunde in Coswig - dienstags 9.00 – 12.00 Uhr, KOCO, Radebeuler Straße 9 – Terminvereinbarung über die SBB Radebeul Suchtkranke und –gefährdete und deren Angehörige

Anhang

76

1. Psychosoziale Angebote 1.3. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 1.3.3. Suchtberatungs- und anerkannte ambulante Beh andlungsstelle Riesa

Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Konzeption für:

Hohe Straße 9 (Hinterhaus) 01587 Riesa 03525 - 632136 zentrale Lage von der Haltestelle Puschkinplatz 5 min. Fußweg

• Einzel- und Gruppenmotivation für Suchtkranke und Gefährdete • Suchtberatung, auch für Angehörige • Aufsuchende Tätigkeit • Krisenintervention • Entwöhnungsbehandlung • Nachbehandlungen nach Entwöhnung oder Entgiftung • Haus- und Klinikbesuche • Präventionsarbeit, auch in Schulen und Institutionen • Vermittlung in Selbsthilfegruppen • Allgemeine psychosoziale Beratung von Betroffenen und Angehörigen • Hilfe bei seelischen Konflikten und dadurch bedingten körperlichen Fol-

gen • Beratung bei Essstörungen • Hilfe bei seelischen Konflikten, die durch Suchtprobleme entstehen kön-

nen • SHG in Großenhain und Riesa für Suchtbetroffene

Suchtkranke und Gefährdete Menschen mit psychischen Problemen

Anhang

77

1. Psychosoziale Angebote 1.3. Suchtberatungs- und -Behandlungsstellen 1.3.4. Suchtberatungs- und anerkannte ambulante Beh andlungsstelle Großenhain

Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Konzeption für:

Naundorfer Straße 9 Eckhardthaus 01558 Großenhain 03522 – 32630 im Stadtzentrum Bus bis Haltestelle Mozartallee, 5 min. Fußweg

• Einzel- und Gruppenmotivation für Suchtkranke und Gefährdete • Suchtberatung, auch Angehörige • Aufsuchende Tätigkeit • Krisenintervention • Entwöhnungsbehandlung • Nachbehandlung nach Entwöhnung oder Entgiftung • Haus- und Klinikbesuche • Unterstützung bei Behörden- und Ämtergängen, Ausfüllen von Formula-

ren und Anträgen • Präventionsarbeit, auch in Schulen und Institutionen • Vermittlung in Selbsthilfegruppen • Allgemeine psychosoziale Beratung von Betroffenen und Angehörigen • Hilfe bei seelischen Konflikten und dadurch bedingten körperlichen Fol-

gen • Beratung bei Essstörungen • SHG in Großenhain und Riesa für Suchtbetroffene

Suchtkranke und Gefährdete

Anhang

78

1. Psychosoziale Angebote 1.3 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 1.3.5. Suchtberatungs- und anerkannte ambulante Beh andlungsstelle

Außensprechstunde Gröditz Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH

Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Konzeption für:

Am Güterbahnhof 3 01609 Gröditz 035263 - 46921 gegenüber dem Kino Castello vom Bahnhof 5 min Fußweg

• Suchtberatung, auch für Angehörige • Krisenintervention • Aufsuchende Tätigkeit • Entwöhnungsbehandlung • Nachbehandlung nach Entwöhnung oder Entgiftung • Haus- und Klinikbesuche • Präventionsarbeit, auch in Schulen und Institutionen • Vermittlung in Selbsthilfegruppen • Allgemeine psychosoziale Beratung von Betroffenen und Angehörigen • Hilfe bei seelischen Konflikten und dadurch bedingten körperlichen Fol-

gen • Beratung bei Essstörungen

Suchtkranke und Gefährdete

Anhang

79

1. Psychosoziale Angebote 1.4. Niedrigschwellige Angebote im Suchtbereich 1.4.1. „Cafe Dachboden“

Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Hafenstraße 2 01591 Riesa 03525 - 632136 Stadtteil Gröba VVO

• Gemeinsamer Austausch, Begegnung sozialer Kommunikation • Freizeitgestaltung mit alkoholfreiem Getränkeangebot • Hilfe zur Abstinenz

Alkoholabstinenz während des Besuches ist Voraussetzung. Alle Interessierten, besonders sozial isolierte Menschen

Anhang

80

1. Psychosoziale Angebote 1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.1. Niedergelassene Fachärzte Coswig Gröditz Großenhain Klipphausen Meißen

Dipl.-Med. Inez Dickopf Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie Salzstr. 22 01640 Coswig Tel.: 03523 – 75456 Dr. med. Jörg Steuber Facharzt für Psychiatrie Hauptstr. 15 01640 Coswig Tel.: 03523 – 75126 Dr. med. Bernd Huppertz Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Bahnhofstr. 24 01609 Gröditz Tel.: 03533 – 164320 Dr. med. Bernd Sachs Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Carl- Maria- von- Weber- Allee 51 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 502817 Dr. med. Cordula Barthe Psychotherapeutisch tätige Ärztin Pegenauer Str. 24 b 01665 Klipphausen OT Naustadt Tel.: 03521 – 407330 Monika Burchardt- Richter Psychotherapeutisch tätige Ärztin Neugasse 36 01662 Meißen Tel.: 03521 – 4854109 Dr. med. Martin Fuhrmann Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Vorbrücker Str. 31 01662 Meißen Tel.: 03521 – 4833117 Dipl. med. Jean Kloß Fachärztin für Kinder/ Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Max- Kamprath- Straße 19 01662 Meißen Tel.: 03521 – 728050 Dr. med. Ute Merkel Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Markt 8 01662 Meißen Tel.: 03521 – 406797

Anhang

81

1. Psychosoziale Angebote

1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.1. Niedergelassene Fachärzte Meißen Radebeul Riesa

Dr. med. Erik Mueller Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Dresdner Str. 42 01662 Meißen Tel.: 03521 – 734417 Dipl.-Med. Jens Reinheckel Facharzt für Allgemeinmedizin, Psychotherapeutisch tätiger Arzt Schützstr. 1 01662 Meißen Tel.: 03521 – 452131 Grit Herrmann Fachärztin für Neurologie Bahnhofstr. 11 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8309404 Wido Flachowsky Facharzt für Psychotherapeutische Medizin Augustusweg 44 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 88827345 Medizinisches Versorgungszentrum Meißner Straße 128 01445 Radebeul Tel.: 0351 –89665150 Dipl.-Med. Dagmar Kästner Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie Alexander- Puschkin- Platz 10 01587 Riesa Tel.: 03525 – 5309911 Sabine Lehmann Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Alexander- Puschkin- Platz 10 01587 Riesa Tel.: 03525 – 5309911 Dipl.-Med. Michael Oppermann Facharzt für Neurologie Alexander- Puschkin- Platz 10 01587 Riesa Tel.: 03525 – 5309911 Medizinisches Versorgungszentrum Torsten Karls Psychotherapeutisch tätiger Arzt Elbweg 3 01591 Riesa Tel.: 03525 – 51370

Anhang

82

1. Psychosoziale Angebote

1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.2. Psychologische Psychotherapeuten Coswig Großenhain Meißen Radebeul

Dipl.– Psych. Angela Gröber Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Bahnhofstr. 6 01640 Coswig Tel.: 03523 – 78025 Dr. rer. nat. Dipl.- Psych. Reinhard Richter Psychologischer Psychotherapeut Hauptstr. 24-26 01640 Coswig Tel.: 03523 – 74258 Dr. phil. Dipl.- Psych. Thomas Bräuer Psychologischer Psychotherapeut Meißner Straße 3 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 509606 Dipl.- Psych. Anne Sandmann Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Frauenmarkt 27 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 528233 Bruchgasse 1b 01561 Großenhain OT Wildenhain Tel.: 03522 – 528233 Dipl.- Psych. Birgit Schmidt Psychologische Psychotherapeutin Hauptmarkt 2/ Kupferbergwäldchen 7 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 529703 Dipl.– Psych. Eckhardt Rurainsky Psychologischer Psychotherapeut Hahnemannplatz 1 01662 Meißen Tel.: 03521 – 458945 Dipl.- Psych. Regina Rurainsky Psychologische Psychotherapeutin Hahnemannplatz 1 01662 Meißen Tel.: 03521 – 458945 Dipl.– Psych. Sabine Arnold Psychologische Psychotherapeutin Waldstraße 32 A 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 4797807

Anhang

83

1. Psychosoziale Angebote

1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.2. Psychologische Psychotherapeuten Radebeul Riesa

Dr. rer. nat. Dipl.– Psych. Angelika Baarß Psychologische Psychotherapeutin Ledenweg 2 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8305000 Dipl.– Psych. Bärbel Giehler Psychologische Psychotherapeutin Karl-May- Str. 6 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 6586991 Dipl.– Psych. Barbara Meyer Psychologische Psychotherapeutin Ledenweg 2 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8583278 M.S./ Southern Illinois Univ. Andrea Mrazek Psychologische Psychotherapeutin Hauptstr. 34 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8303799 Dipl.- Psych. Stefan Neubert Psychologischer Psychotherapeut Bahnhofstr. 15 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 83383477 Dipl.– Psych. Christa Schmidt Psychologische Psychotherapeutin Clara-Zetkin-Str. 6 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8362115 Dipl.-Psych. Katja Schnall Psychologische Psychotherapeutin Hauptstraße 32 01445 Radebeul Tel.: 0351 – Dipl.- Psych. Brigitte Schneider Psychologische Psychotherapeutin Clara- Zetkin- Str. 6 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8362115 Dipl.-Psych. Astrid Bänisch Psychologische Psychotherapeutin Alexander-Puschkin-Platz 4 01587 Riesa Tel.: 03525 – 743003

Anhang

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1. Psychosoziale Angebote

1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.2. Psychologische Psychotherapeuten Riesa Wissenswertes:

Dipl.-Psych. Cornelia Lorenz Psychologische Psychotherapeutin Alexander-Puschkin-Platz 4 01587 Riesa Tel.: 03525 – 743003 Dipl.- Psych. Ursula Rickert Psychologische Psychotherapeutin Hauptstraße 38 01589 Riesa Tel.: 03525 – 508122 Dipl.-Psych. Jens Schwenke Psychologischer Psychotherapeut Nordstraße 2 01587 Riesa Tel.: 03525 – 744008 Arzt- und Psychotherapeutensuche bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sach-sen unter: www.kvs-sachsen.de

Anhang

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1. Psychosoziale Angebote

1.5. Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeute n 1.5.3. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Coswig Großenhain Meißen Radebeul Riesa Zeithain Wissenswertes

Dipl.– Psych. Angela Gröber Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Bahnhofstr. 6 01640 Coswig Tel.: 03523 – 78025 Dipl.- Psych. Anne Sandmann Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Frauenmarkt 27 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 528233 Bruchgasse 1b 01561 Großenhain OT Wildenhain Tel.: 03522 – 528233 Dipl.- Psych. Ina Donath Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Dresdner Str. 4 01662 Meißen Tel.: 03521 – 7280540 M.S./ Southern Illinois Univ. Andrea Mrazek Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Hauptstr. 34 01445 Radebeul Tel.: 0351 – 8303799 Dipl.-Psych. Katja Schnall Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Hauptstr. 32 01445 Radebeul Tel.: 0351 – Dipl.-Psych. Astrid Bänisch Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Alexander-Puschkin-Platz 4 01587 Riesa Tel.: 03525 – 743003 M. A. Annett Kaiser Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Feldstr. 14 a 01619 Zeithain Tel.: 03525 – 875550 Arzt- und Psychotherapeutensuche bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sach-sen unter: www.kvs-sachsen.de

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychi sch kranke Menschen 2.1.1. Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kran ke Menschen

Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Fax: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Naundorfer Straße 9 01558 Großenhain 03522 / 32640 und 32643 03522 / 32644 im Stadtzentrum mit dem Bus leicht zu erreichen

• aufsuchende Beratung zur Alltags- und Krisenbewältigung • unterstützende Hilfe zur Bewältigung lebenspraktischer Dinge • Förderung einer selbstständigen Lebensführung • Förderung sozialer Kontakte im eigenen Umfeld • Hilfe bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung • Unterstützung beim Erhalt und der Suche eines Arbeitsplatzes • Hilfe zur Überwindung von Isolation

Das Hilfsangebot bedarf der Zustimmung des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychi sch kranke Menschen 2.1.2. Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kran ke Menschen

Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. Adresse: Telefon: Fax: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Johannesstraße 9 01662 Meißen 03521 / 738201 mit AB 03521 - 778202 [email protected] Nähe Johanneskirche ÖPNV – Bus und Bahn

• regelmäßig beratende und/oder begleitende Unterstützung bei der selb-ständigen Lebensbewältigung

• Hilfestellung bei Aktivitäten des täglichen Lebens • Anleitung bei der selbständigen Haushaltsführung • Unterstützung beim Umgang mit Behörden • Hilfen zur Vermittlung und zum Erhalt einer Wohnung • Erhaltung bzw. Aufbau sozialer Kontakte und Beziehungen • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung • Hilfen zur Arbeit bzw. Beschäftigung in Zusammenarbeit mit Sonderver-

mittlungsstellen und Fachdiensten Das Hilfsangebot bedarf der Zustimmung des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychi sch kranke Menschen 2.1.3. Betreutes Paar- und Einzelwohnen für chronis ch psychisch kranke Menschen integriert

im Sozialpsychiatrischen Gemeindezentrum „Villa Mad elon“ Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH

Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Sozialpsychiatrisches Gemeindezentrum Ambulant Betreutes Wohnen Paradiesstraße 36 01445 Radebeul 0351 – 8364734 Nähe Elblandklinik S-Bahn und Straßenbahn (Linie 4)

• Betreuung von Einzelpersonen und Paaren im eigenen Wohnbereich • praktische Unterstützung bei der Alltagsbewältigung • Hilfe bei der Tagesstrukturierung • Unterstützung beim Kontakt mit Behörden • Begleitung und Unterstützung bei psychischen Krisen • Gespräche • nach Vereinbarung Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischen Ein-

richtungen Das Hilfsangebot bedarf der Zustimmung des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychi sch kranke Menschen 2.1.4. Betreute Wohngemeinschaften und betreutes Ei nzelwohnen

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Radebeul Adresse: Telefon: E-mail: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Gerhart-Hauptmann-Straße 4 01445 Radebeul 0351 – 8384655 [email protected] S-Bahn und Straßenbahn 8 Plätze in 2 betreuten Wohngemeinschaften 4 Plätze betreutes Einzelwohnen

• sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Betreuung in unterschied-lichen Lebensbereichen

• Hilfe bei der Tagesstrukturierung, Haushaltsführung und Behördengän-gen, Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

• Krisenintervention • Durchführung von Freizeitaktivitäten

- Die Miete muss selbst getragen werden (Die Übernahme durch Sozial-

leistungsträger bzw. Bezuschussung über Wohngeld ist möglich) - In der WG steht jedem Bewohner ein eigenes Zimmer mit Nasszelle zur Ver-

fügung, darüber hinaus sind Gemeinschaftsräume vorhanden. für chronisch psychisch kranke Frauen und Männer im Alter zwischen 21 und 65 Jahren

Anhang

90

2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.1. Ambulant betreutes Wohnen für chronisch psychi sch kranke Menschen 2.1.5. Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kran ke Menschen

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Riesa e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Kreuzstraße 4 01587 Riesa 03525 / 877706 Wohngebiet Riesa- Weida, Nähe Buswendeplatz Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, VVO - Regelmäßig beratende und/oder begleitende Unterstützung bei der

selbständigen Lebensführung - Anleitung bei der selbständigen Haushaltführung - Unterstützung beim Umgang mit Behörden - Hilfen zur Vermittlung und zum Erhalt einer Wohnung - Erhaltung bzw. Aufbau sozialer Kontakte und Beziehungen - Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung - Hilfen zur Arbeit bzw. Beschäftigung in Zusammenarbeit mit

Sondervermittlungsstellen und Fachdiensten Das Hilfsangebot bedarf der Zustimmung des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.2. Sozialtherapeutische Wohnstätte und Außenwohng ruppe für chronisch

psychisch kranke Menschen 2.2.1. Sozialtherapeutische Wohnstätte

Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Bobersbergstraße 24 01558 Großenhain 03522 - 521540 - ruhige Lage, in der Nähe des Naturerlebnisbades - zum Stadtzentrum ca. 500 m - VVO 31 Plätze in 4 Wohngruppen (Einzelzimmer, gemeinsame Nutzung der Sanitär-räume durch 2 Bewohner) 1 Kurzzeitbetreuungsplatz

• „Rund um die Uhr“ Betreuung • Individuelle Hilfeplanung und Beratung • Tagesstrukturierung • Training lebenspraktischer Fähigkeiten • Freizeit und Urlaubsgestaltung • Angebotsvermittlung zur medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabili-

tation - Neu erbautes Gebäude, Eröffnung November 2007 - Anbindung an WfbM - Übergang in weniger intensiv betreute Wohnform wird angestrebt - Besichtigungstermine nach Absprache möglich chronisch psychisch kranke Menschen ab 18 Jahren, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit leben können

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.2. Sozialtherapeutische Wohnstätte und Außenwohng ruppe für chronisch

psychisch kranke Menschen 2.2.2. Sozialtherapeutische Außenwohngruppe Großenh ain

Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Konzeption für:

Naundorfer Str. 33 01558 Großenhain 03522 - 52154150 - im Stadtzentrum - VVO 4 Plätze • Individuelle Hilfeplanung und Beratung • Unterstützung bei der individuellen Krankheitsbewältigung • Förderung von Selbstständigkeit und Selbstverantwortung • Tagesstrukturierende Angebote • Hilfe bei der Alltagsbewältigung und bei der Durchsetzung persönlicher, sozia-

ler und rechtlicher Ansprüche • Training lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten • Freizeit- und Urlaubsgestaltung • Hilfe in Krisen chronisch psychisch kranke Menschen ab 18 Jahre, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit leben können

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.2. Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen 2.2.3. Sozialtherapeutische Außenwohngruppe Meißen

Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Adresse: Telefon: E-mail: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Außenwohngruppe Meißen Wilsdruffer Str. 28 01662 Meißen 03521 – 4070919 [email protected] in der Nähe des Stadtzentrums Eisenbahn, Straßenbahn, Regionalbus 10 Plätze

• Wohnen in der Gemeinschaft • Tagesstrukturierende Angebote • Hilfe bei der Alltagsbewältigung • Hilfe bei der Durchsetzung persönlicher, sozialer und rechtlicher Ansprüche • Training von Fähig- und Fertigkeiten • Unterstützung bei der individuellen Krankheitsbewältigung • sinnvolle Freizeitgestaltung • Hilfe in Krisen • Förderung von Selbstständigkeit und Selbstverantwortung

Seit September 2011 wohnen bis zu zehn Bewohner in 2 Doppel- und 6 Einzel-zimmern in einer alten Villa umgeben von einem großen grünen Grundstück Die Außenwohngruppe ist organisatorisch an die Sozialtherapeutische Wohn-stätte für chronisch psychisch Kranke/ seelisch behinderte Menschen, August- König- Straße 17 in 01877 Bischofswerda angegliedert. chronisch psychisch kranke Menschen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit leben können

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.2. Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen 2.2.4. Sozialtherapeutische Außenwohngruppe Radebeu l

Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Adresse: Telefon: E-mail: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Konzeption für:

„Villa Madelon“ Sozialtherapeutische Wohngruppe Paradiesstraße 36 01445 Radebeul 0351 - 79515887 [email protected] in der Nähe der Elblandklinik, Radebeul Mitte Eisenbahn, Straßenbahn, Regionalbus 10 Plätze

• Wohnen in der Gemeinschaft • Tagesstrukturierende Angebote • Hilfe bei der Alltagsbewältigung • Hilfe bei der Durchsetzung persönlicher, sozialer und rechtlicher Ansprüche • Training von Fähig- und Fertigkeiten • Unterstützung bei der individuellen Krankheitsbewältigung • sinnvolle Freizeitgestaltung • Hilfe in Krisen • Förderung von Selbstständigkeit und Selbstverantwortung

chronisch psychisch kranke Menschen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit leben können

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.2 Außenwohngruppe für chronisch psychisch kranke Menschen 2.2.5. Sozialtherapeutische Außenwohngruppe Riesa

Psychosozialer Trägerverein in Sachsen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Außenwohngruppe Riesa Goethestraße 85 01589 Riesa 03525 - 6572991 im Stadtzentrum Regionalbus 9 Plätze

• Hilfen bei der Bewältigung des Alltages in der Wohngruppe • Hilfen bei der Erlangung angemessener Tagesstruktur bzw. Ausbau vor-

handener Tagesstruktur (WfbM, AfAS-Maßnahmen, Arbeitsmarkt) • Unterstützung bei der Selbstversorgung und Anleitung zur selbständigen

Haushaltsführung • Regelmäßige Bewohnertreffs und klientenzentrierte Einzelgespräche • Vermittlung und Begleitung bei der Inanspruchnahme ärztlicher und the-

rapeutischer Maßnahmen • Vermeidung von Isolation und Vermittlung in Konflikten im unmittelbaren

Lebensumfeld • Absicherung einer Ruf- bzw. Schlafbereitschaft • Angehörigenarbeit • Öffentlichkeitsarbeit • Angebote im Freizeitbereich und Urlaubsangebote in der Gruppe

Anbindung an Sozialtherapeutische Wohnstätte, Gabelsberger Str. 29 in 01309 Dresden chronisch psychisch kranke Menschen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit leben können

Anhang

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2. Hilfsangebote zum Wohnen 2.3 Sozialtherapeutische Wohnstätte und Außenwohngr uppen für chronisch

mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke (CMA) 2.3.1. Wohngruppe Gutshaus Obermunzig

GSE-Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Obermunzig Nr. 5 01665 Triebischtal 035245 – 72872 ÖPNV – Bus, Bahn 40 Plätze Kernwohnheim 24 Plätze Außenwohngruppe 36 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen

• Verbesserung der sozialen Handlungsfähigkeiten • Erlernen von Eigenverantwortung und Selbständigkeit • Sport- und Bewegungstherapie • Sinnvolle Freizeitgestaltung • Maßnahmen der Reintegration durch angegliederte Landwirtschaft • sinnvolle Arbeits- und Beschäftigungstherapie (Käserei; Töpferei; Holz-

werkstatt) Probewohnen, absolute Alkoholabstinenz Aufenthaltsdauer unbestimmt und ohne zeitliche Begrenzung mehrfachgeschädigte, abhängigkeitskranke Männer und Frauen, die nicht mehr in der Lage sind, selbständig zu leben

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.1. Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen 3.1.1. Träger von Integrationsprojekten

Produktionsschule Moritzburg gGmbH Emil- Höhne- Str. 12 01468 Moritzburg Tel.: 035207 – 996660 Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Naundorfer Str. 9 01558 Großenhain Tel.: 03522 – 3260 MEISOP Service gGmbH Friedewaldstr. 10 01640 Coswig Tel.: 03523 – 8080 Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Fetscherstraße 10 01307 Dresden Tel.: 0351 – 31469980

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.1. Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen 3.1.2. Belastungs- und Arbeitserprobung Meißen (BuA )

Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Adresse: Telefon: eMail: Lage / Erreichbarkeit: Wissenswertes Konzeption für:

Bohnitzscher Straße 14 01662 Meißen 03521 - 7289200 [email protected] zentral gelegen Maßnahme dient der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Eingliederung gemäß § 16d SGB II 1. Erprobungs- und Belastungsphase Hier werden mit dem Teilnehmer gemeinsam relevante Ziele erarbeitet, ein För-derplan erstellt und entsprechende Methoden, Medien und Mittel ausgewählt. Es werden Grundarbeitsfähigkeiten trainiert wie Ausdauer, Konzentration, Ge-wissenhaftigkeit, Eigenverantwortung, soziale- und affektive Fähigkeiten, motori-sche Fertigkeiten und psychische Belastbarkeit. Wir bieten arbeitsmarktnahe Beschäftigung und Bedingungen in den Bereichen: Garten- und Landschaftsbau

• Gestaltung und Pflege der Außenanlage • Verschiedene Kulturverfahren • Gärtnerische Tätigkeiten • Floristik

Holzbearbeitung und Farbtechnik • Bearbeitung von Holz • Herstellung und Gestaltung von Holzgegenständen

Ernährung und Hauswirtschaft/ Textilbereich • Allgemeines zur Hauswirtschaft • Nahrungszubereitung • Grundlagen textiler Techniken • Herstellung textiler Gegenstände

2. Praktikumsphase in Kooperationsunternehmen Während dieser Phase wird den Teilnehmern ein gezieltes Arbeitstraining im ex-ternen Betrieb ermöglicht, flankiert von begleitenden Hilfen und bedarfsorientier-ter Qualifizierung am Arbeitsplatz. Im wöchentlichen Qualifizierungstag werden die Teilnehmer bezüglich der Erstellung von Bewerbungsschreiben und dem Führen von Bewerbungsgesprächen geschult. Die Phase der Ablösung als Bestandteil der Praktikumsphase unterteilt sich in drei Aufgabengebiete:

• Vorbereitung des Teilnehmers auf eine regelhafte Beschäftigung • Vorbereitung des Unternehmens auf die Eingliederung des Arbeitneh-

mers • Erstellung eines Zeugnisses für den Teilnehmer, mit der er sich bewer-

ben kann. langzeitarbeitslose Menschen mit seelischen Problemen bzw. chronisch psychi-schen Erkrankungen, bei denen Hemmnisse und Motivationsprobleme vorliegen.

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.1. Integrationsprojekte und Zuverdienstfirmen 3.1.3. Zuverdienst Biohof Niedermühle Rödern

Produktionsschule Moritzburg gGmbH Adresse: Telefon: Fax: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes

Konzeption für:

Biohof Niedermühle Rödern Dorfstraße 52 01561 Ebersbach OT Rödern 035208 - 33359 035208 - 33361 VVO Tätigkeitsbereiche u. a.

• Gemüsegärtnerei • Tierversorgung • Hofhaltung

Das Projekt für arbeitslose Jugendliche und psychisch kranke Menschen hat u. a. ff. Ziele:

• Lernen durch Arbeit • Heranführen der Teilnehmer an die Strukturen und Anforderungen des

Arbeitsalltages • Erlernen und Training von Verantwortungsbewusstsein • Erlernen und Training von beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Personen mit psychischen Erkrankungen

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.2. Integrationsfachdienste 3.2.1. Integrationsfachdienst

AWO SONNENSTEIN gGmbH Adresse: Telefon: e-mail: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes Konzeption für:

Integrationsfachdienst Meißen der AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH Ossietzkystr. 37a 01662 Meißen Tel: 03521 - 7545991 Fax: 03521 - 7545993 [email protected] www.awo-sonnenstein.de Die Beratungsstelle befindet sich in Meißen Triebischtal, im ICM Meißen. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gegeben. Stadtbuslinie C, Richtung Buschbad, Haltestelle Zuckerhut Der Integrationsfachdienst (IFD) ist Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Arbeit und Behinderung. Er berät, begleitet und vermittelt schwerbehinderte, be-hinderte, von Behinderung bedrohte sowie langzeiterkrankte Menschen. Darüber hinaus leistet er Fachberatung für Arbeitgeber und deren Interessenvertreter, die schwerbehinderte oder behinderte Menschen beschäftigen oder einstellen wol-len. Der Integrationsfachdienst Meißen berät individuell und kostenlos. Auch Haus- und Firmenbesuche sind möglich. Der IFD ist zuständig für den gesamten Arbeitsagenturbezirk Riesa. Der Fachdienst arbeitet im Auftrag des Kommunalen Sozialverbandes / Integra-tionsamt Sachsen.

• Menschen mit Schwerbehinderung • Menschen mit Behinderung • Menschen die von einer Behinderung bedroht sind • Arbeitgeber und Interessenvertreter

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.3. Werkstattarbeit für chronisch psychisch kranke Menschen 3.3.1. Diakonische Werkstätten Großenhain

Diakonie Riesa- Großenhain gGmbH Adresse: Telefon: Fax: e-mail: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plät-ze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Eichenallee 21 01558 Großenhain 03522 - 554959 03522 - 554919 [email protected] im Gewerbegebiet Zschieschen, an der B 101, Richtung Meißen 30 Berufsbildungsbereich:

• Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Arbeits-, Sozial- und lebenspraktischen Bereich

Arbeitsangebote: • Holzbearbeitung • Metallverarbeitung • Montage und Verpackung • Landschaftspflege • Recycling • Wäscherei • Druckerei • Hauswirtschaft • Kreativer Bereich (Keramik, Floristik)

Begleitende Angebote: • Bildungsangebote • Rehabilitationssport, Physiotherapie, Entspannung

Begleitende Dienste: • z.B. Sozialer Dienst

modernes neu erbautes Werkstattgebäude chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.3. Werkstattarbeit für chronisch psychisch kranke Menschen 3.3.2. DRK – Werkstatt für behinderte Menschen (Wfb M)

Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Sachsen e. V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote: Wissenswertes Konzeption für:

Ziegelstraße 5 01662 Meißen 03521 - 76370 mit ÖPNV (Bus) 24 - in der Außenstelle Zaschendorfer Str. 83, 01662 Meißen

• Komplettierung von Druckerzeugnissen • Kunststoffbearbeitung • andere Arbeiten nach Auftrag • Recycling von Elektronikschrott

Möglichkeit von Praktika sowie Außenarbeitsplätze chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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3. Hilfsangebote zur Arbeit 3.3. Werkstattarbeit für chronisch psychisch kranke Menschen 3.3.3. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Zw eigstelle der Anerkannten WfbM

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Riesa e.V. Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Wissenswertes Konzeption für:

Villerupter Str. 6 01587 Riesa 03525 - 747160 Wohngebiet Weida / Nähe Buswendeplatz Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, VVO 30 Plätze, erweiterbar um 15 Plätze Berufsbildungs- und Arbeitsbereich:

• Textilbe- und verarbeitung • Montagearbeiten • Landschaftspflege • Kabelkonfektionierung • Komplettierung • Arbeitsbegleitende Maßnahmen in verschiedenen Angeboten • Freizeitmaßnahmen, Bildungskurse

Entscheidend für die Aufnahme ist die Zustimmung des Kostenträgers Arbeit und Betreuung der behinderten Mitarbeiter, einschließlich Leistungs-beschreibung gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII in der Anerkannten Werkstatt für Be-hinderte der Lebenshilfe Riesa- Weida Überarbeitung Dezember 2008 chronisch psychisch kranke Menschen

Anhang

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4. Rehabilitationseinrichtungen 4.1 Medizinische Rehabilitation 4.1.1. Suchtfachklinik Weinböhla

Evangelische Fachkliniken Heidehof gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Aufnahme-kriterien: Anzahl der Plät-ze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Heidehof 1 01689 Weinböhla 035243 – 43-0 Nähe Moritzburg / Steinbach mit ÖPNV, Bahnstation Haltepunkt Weinböhla, eigener Fahrdienst Niedrigschwelliger therapeutischer Ansatz für sowohl die Suchtkranken, die be-reits in das Suchthilfesystem integriert sind als auch solche, bei denen die Integ-ration noch nicht gelingen konnte; Motivationsbehandlung für Patienten mit Auflagen seitens der Arbeitsagentur, der Rentenversicherungs- oder der Krankenversicherungsträger oder anderen öffent-lichen Einrichtungen; Eine ambulante oder stationäre Vorbereitung durch eine Suchtberatungsstelle oder eine qualifizierte Entgiftung sind erwünscht. Erforderlichenfalls wird sie nach der Aufnahme durch die Mitarbeiter der Klinik eingeleitet. 160 Betten

• medizinisch-therapeutisches Setting • psychotherapeutische Einzel- und Gruppenarbeit • Beschäftigungstherapie • Arbeitstherapie (evtl. mit Belastungserprobung) • Entspannungstherapie mit körpertherapeutischem Ansatz • Physiotherapie, Sporttherapie • fachliche Informationsseminare • Sozialtraining – Sozialtherapeutisches Training • Selbsthilfegruppenvorstellung • Raucherentwöhnung

Angebot der Seelsorge Kombibehandlung Kinder von 2 – 12 Jahren können als Begleitperson aufgenommen werden 16 Plätze Adaption alkohol- und/oder medikamentenabhängige Frauen und Männer

Anhang

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4. Rehabilitationseinrichtungen 4.2. Berufliche Rehabilitation für psychisch Kranke 4.2.1. Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gG mbH Akademie Dresden Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeptionen für:

Außenstelle Meißen Schützestraße 1 01662 Meißen 03521 – 4092940 0351 – 4737140 mit ÖPNV, S-Bahn, Zug Je nach Leistung und Standort der Durchführung gibt es Gruppenmaßnahmen (6-16 Teilnehmer) und Einzelmaßnahmen Im Auftrag der Agenturen für Arbeit, der Rentenversicherungen, Berufsgenos-senschaften und der optierenden Gemeinden bieten wir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der Zielstellung der Integration an:

• Eignungsabklärung und Arbeitserprobung • Vorbereitung auf Ausbildung oder Umschulung • Anpassungsleistungen • Organisation, Betreuung und Begleitung von betrieblichen Praktika • Organisation und Durchführung von Stützunterricht / Qualifikationsleis-

tungen Leistungen werden an den Standorten Dresden, Pirna, Meißen und Riesa ange-boten nach individueller Vereinbarung finden Einzelgespräche zur Information statt jugendliche und erwachsene Rehabilitanden und Schwerbehinderte (u. a. psy-chisch kranke Menschen / Menschen mit seelischen Behinderungen / Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen)

Anhang

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4. Rehabilitationseinrichtungen und Arbeitsmöglichk eiten 4.2. Berufliche Rehabilitation für psychisch Kranke 4.2.2. Berufstrainingszentrum

SRH Berufliches Trainingszentrum Dresden (BTZ Dresden) Adresse: Telefon: E-mail: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Konzeption Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Friedrichstraße 24 01067 Dresden www.btz-dresden.de 0351 – 888260 [email protected] Dresden Friedrichstadt, Dresden Mitte mit ÖPNV, S-Bahn, Straßenbahn, Zug 70 Das BTZ Dresden ist ein Geschäftsbereich der Berufsbildungswerk Sachsen GmbH und darüber hinaus eine anerkannte Einrichtung der beruflichen Rehabili-tation nach § 35 Sozialgesetzbuch IX. Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten hier ein speziell auf ihre Leis-tungsfähigkeit zugeschnittenes berufliches Training mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Zur Erreichung der individuellen Ziele für jeden ein-zelnen Teilnehmer arbeitet das BTZ Dresden in einem standortübergreifenden Netzwerk mit Reha-Trägern, Kliniken, anderen Einrichtungen der beruflichen Re-habilitation und Arbeitgebern zusammen. Berufliches Training : individuelle Maßnahme mit dem Ziel den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt im erlernten Beruf oder einer artverwandten Tätigkeit zu er-reichen bzw. den aktuellen Arbeitsplatz zu erhalten (Dauer i.d.R. 11 Monate) Reha-Vorbereitungslehrgang : individuelles Angebot zur Stabilisierung und Vor-bereitung auf eine an-schließende Umschulung für Menschen mit einer klaren beruflichen Vorstellung (Dauer ca. 6 Monate) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme : individuelle Maßnahme zur grund-sätzlichen Berufserprobung und -orientierung mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung (Dauer ca. 11 Monate) Eignungsabklärung : individuelles Angebot zum Testen der Leistungsfähigkeit unter verschiedenen Anforderungen zur Feststellung der Eignung für Maßnah-men zur Beruflichen Rehabilitation (Dauer von 2 Wochen bis 3 Monate) Arbeitserprobung : individuelles Angebot um in einem leidensgerechten Berufs-bereich das aktuelle Potential und die Belastungsfähigkeit zu erproben und mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes abzugleichen (Dauer i.d.R. 4 Wochen) Move : Gruppenangebot zur schnellen Wiedereingliederung in den ersten Ar-beitsmarkt für Menschen mit mind. 6 Stunden Belastbarkeit und klaren Vorstel-lungen zur eigenen beruflichen Zukunft (Dauer: ca 6 Monate) Jeden 2. Donnerstag 15:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Individuelle Fragen können gestellt werden! Termine und weitere Informationen auf der Internetseite www.btz-dresden.de Konsiliarärztin: Frau Dr. Franz, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie Menschen, die unter den Folgen einer psychischen Erkrankung leiden

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.1. Psychiatrische Abteilungen und Fachkrankenhäus er 5.1.1. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie – ELBLANDKLINIKUM Radebeul

ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Heinrich- Zille- Str. 13 Haus 1 und 3 01445 Radebeul 0351 - 833 3560 (Sekretariat) [email protected] Straßenbahn: Linie 4 oder 5 bis Haltestelle Zillestraße, anschließend 5 min. Fußweg bis zum Klinikgelände S- Bahn: bis Haltstelle „Goldene Weintraube“, anschließend 10 min. Fußweg 80 Betten in 4 Stationen

• Fachspezifische ärztliche, psychologische und psychotherapeutische Betreuung bei Kriseninterventionen und Regelbehandlung,

• biologisch wirksame Therapieverfahren (Pharmako- Differentialtherapie, • Wachtherapie, Lichttherapie, Elektroheilkrampftherapie) • Anwendung psychotherapeutischer Einzel- und Gruppenverfahren, • Ergo- und Beschäftigungstherapie, • Musiktherapie, • Psychoedukation, Interpersonelles Training (IPT), • Physiotherapie, Tanztherapie, Bibliotherapie, • Entspannungsverfahren • CT (MRT) und EEG, Nutzung der diagnostischen Möglichkeiten des Ge-

samtkrankenhauses mit weiteren 7 Fachabteilungen Eine Station (P 02) mit Subspezialisierung für Alkohol- und Medikamentensucht-kranke Vollversorgungsverpflichtung für den Landkreis Meißen (außer Drogenentzugs-behandlung) Regelbehandlung für psychisch Kranke im Erwachsenenalter

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.1. Psychiatrische Abteilungen und Fachkrankenhäus er 5.1.2. Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychoth erapie

Fachkrankenhaus Hubertusburg Wermsdorf gGmbH Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

04779 Wermsdorf 034364 - 60 127 vollstationäre Therapieplätze 20 teilstationäre tagesklinische Therapieplätze in Riesa 15 teilstationäre tagesklinische Therapieplätze in Torgau Das Haus ist in qualitative Versorgungsbereiche gegliedert: - Allgemeine Psychiatrie - Psychiatrie von Abhängigkeitskranken - Therapiebereich für Doppeldiagnosen - Neuro- und Alterspsychiatrie - Spezielle Psychotherapie - schwere Persönlichkeitsstörungen - Impulskontrollstörungen - Essstörungen

großzügiges, gepflegtes Parkgelände in ruhiger Lage - psychiatrische Voll- und Endversorgung für die Regionen Torgau- Oschatz und Riesa-

Großenhain.

Anhang

109

5. Krankenhausbehandlungen 5.1. Psychiatrische Abteilungen und Fachkrankenhäus er 5.2.3. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf

Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Hufelandstr. 15 01477 Arnsdorf 035200 - 260 liegt in einer Parklandschaft mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn/Bus) sehr gut zu erreichen ca. 25 min von der Dresdener Innenstadt entfernt 185 Betten Erwachsenenpsychiatrie 30 tagesklinische Plätze, davon 25 im Malteser Krankenhaus Kamenz Institutsambulanz in Arnsdorf und Kamenz - Allgemeine Psychiatrie (mit Akutpsychiatrie und rehabilitativer Psychiatrie

sowie einer speziellen Depressionsstation) - Suchtkrankenbereich - Gerontopsychiatrie - Psychotherapie - Biologische Therapie (Psychopharmaka, Wachtherapie, Lichttherapie,

Elektrokonvulsionsbehandlung) - Soziotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Kunst-, Musik-, Tanz-

und Reittherapie, Bewegungstherapie, Training sozialer Aktivitäten, integriertes psychologisches Therapieprogramm für schizophrene Patienten, psychoedukative Familienbetreuung usw.)

- Besonderer Wert wird auf eine enge Verflechtung mit den ambulanten und

komplementären Versorgungsstrukturen gelegt. - regelmäßiges Angebot von Angehörigengruppen

Vollversorgungsverpflichtung für alle psychisch Kranken

Anhang

110

5. Krankenhausbehandlungen 5.1. Psychiatrische Abteilungen und Fachkrankenhäus er 5.1.4. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Fachkrankenhaus Bethanien Hochweitzschen (siehe Landkreis Mittelsachsen)

Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

OT Hochweitzschen 04720 Großweitzschen, 03431 - 6560 400 m bis zum Bahnhof; über A 14, B 169, B 175 112 vollstationäre Therapieplätze 20 teilstationäre tagesklinische Therapieplätze in Döbeln 25 teilstationäre tagesklinische Therapieplätze in Freiberg - Allgemeinpsychiatrie, Suchtbereich, Gerontopsychiatrie - allgemeine ärztliche und psychologische Psychotherapie - Einzel- und Gruppentherapie - qualifizierte Entzugsbehandlung - katathymes Bilderleben - Entspannungsverfahren - medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapieverfahren - Ergotherapie - kreatives Gestalten - Haushalts- und Kochtraining - kognitives Training - Sozialtherapie - Haushalts- und Stadttraining - Bewegungs- und Musiktherapie - Angehörigenarbeit

großzügiges, gepflegtes Parkgelände in ruhiger Lage am Waldrand nahe Döbeln - psychisch Kranke - psychisch Kranke im höheren Lebensalter - Abhängigkeitskranke

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.2. Tagesklinik 5.2.1. Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherap ie Radebeul

ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Heinrich- Zille- Str. 13 / Haus 1 / 1. OG 01445 Radebeul 0351 - 833 3560 (Sekretariat) Straßenbahn: Linie 4 oder 5 bis Haltestelle Zillestraße, anschließend 5 min. Fußweg bis zum Klinikgelände S- Bahn: bis Haltstelle „Goldene Weintraube“, anschließend 10 min. Fußweg 25 Behandlungsplätze

• Behandlung psychischer Störungen, bei denen es die Schwere der Er-krankung zulässt und der Erhalt des sozialen Umfeldes sinnvoll ist

• Milieu- und soziotherapeutisch strukturierender Ansatz • das individuelle Behandlungsangebot ist stärker psychodynamisch / so-

ziotherapeutisch orientiert und auf wahrnehmungsorientiertes Handeln ausgerichtet

• Behandlung durch therapeutisches Team (Arzt, Psychologe, Kranken-schwester, Ergo-, Biblio-, Soziotherapeut)

• das Behandlungsangebot der gesamten Klinik steht voll zur Verfügung Anmeldung durch niedergelassenen Facharzt, Psychologen oder Hausarzt, räumlich und strukturell eigenständiger Bereich der Klinik psychisch Kranke im Erwachsenenalter, die noch nicht oder nicht mehr einer vollstationären Behandlung bedürfen

Anhang

112

5. Krankenhausbehandlungen 5.2. Tagesklinik 5.2.2. Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherap ie Riesa

Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Adresse: Telefon: Fax: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Plätze: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Elbweg 3 01591 Riesa 03525 - 51370 03525 - 513725 In Riesa- Gröba direkt neben dem Amtsgericht Bundesbahn und Bus (5 min. Gehweg) 20 Plätze - Gruppen- und Einzelgespräche - nonverbale Therapieverfahren, wie Rollenspiel oder Kommunikative

Bewegungstherapie - Ergotherapie - Sport und Bewegung - Mal- und Gestaltungstherapie - Entspannungstherapie - Soziale Beratung - Training sozialer Fertigkeiten - Training kognitiver Fertigkeiten - Milieutherapie - Gespräche gemeinsam mit Angehörigen

Spezialangebot: Psychosoziale Betreuung von Menschen mit Krebserkran-kungen und anderen seelischen Belastungen bei schweren körperlichen Er-krankungen. Einweisung über externe medizinische Dienste (z. B. Hausarzt oder Fach-arzt), Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen im Anschluss an den Klinikaufenthalt Medizinisches Versorgungszentrum im Haus

psychisch Kranke im Erwachsenenalter

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.2. Tagesklinik 5.2.3. Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatri e, Standort Radebeul

Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Anzahl der Bet-ten/ Plätze: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Augustusweg 112, 01445 Radebeul 0351 – 795677-20 Bus: Linie 72 bis Haltestelle „Hospiz“, anschließend 5 Minuten Fußweg Bus: Linie 80 bis Haltestelle „Baumwiese“, anschließend 15 Minuten Fußweg 10 Behandlungsplätze

Behandlungsschwerpunkte:

• Behandlung ausgeprägter seelischer Erkrankungen von Minderjährigen, bei denen eine ambulante Behandlung unzureichend, der Verbleib im gewohnten sozialen Umfeld aber sinnvoll ist

• Schulprobleme • Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (ADHS) • Entwicklungsverzögerungen • Depression und andere affektive Erkrankungen • akute familiäre Konfliktsituationen

Einweisung erfolgt durch niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater oder Institutsambulanz psychisch kranke Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.3. Institutsambulanz 5.3.1. Institutsambulanz für Psychiatrie und Psycho therapie

ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote: Wissenswertes: Konzeption für:

Heinrich- Zille- Str. 13 / Haus 3 / EG 01445 Radebeul 0351 - 833 3845 Straßenbahn: Linie 4 oder 5 bis Haltestelle Zillestraße, anschließend 5 min. Fußweg bis zum Klinikgelände S- Bahn: bis Haltstelle „Goldene Weintraube“, anschließend 10 min. Fußweg

• ambulante Behandlung von chronisch Kranken und psychiatrisch multi-morbide Patienten auf Überweisung durch niedergelassenen Facharzt oder Hausarzt

• nachstationäre Betreuung • Gruppentherapie für depressive Patienten und Psychosekranke, Ergo-

therapie, Bibliotherapie • soziotherapeutische Betreuung • Angehörigenberatung

- kurze Behandlungsintervalle bis zu einer täglichen Wiedervorstellung möglich - Multiprofessioneller Behandlungsansatz

Patienten mit vorwiegend langandauernden oder rezidivierenden Krankheitsver-läufen, häufigen stationären Aufenthalten und/oder psychosozialer Instabilität

Anhang

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5. Krankenhausbehandlungen 5.3. Institutsambulanz 5.3.2. Institutsambulanz für Kinder- und Jugendpsyc hiatrie - Standort Radebeul

Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes: Konzeption für:

Augustusweg 112, 01445 Radebeul 0351 – 795677-40 (Anmeldung) Bus: Linie 72 bis Haltestelle „Hospiz“, anschließend 5 Minuten Fußweg Bus: Linie 80 bis Haltestelle „Baumwiese“, anschließend 15 Minuten Fußweg Behandlungsschwerpunkte:

• Psychosozial komplex gelagerte Fälle mit intensiver Behandlungsbedürf-tigkeit

• akute familiäre Konfliktsituationen • Schulprobleme • Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (ADHS) • Sucht • Entwicklungsverzögerungen • Depression und andere affektive Erkrankungen

Um Voranmeldung zur Terminvereinbarung wird gebeten. Überweisungsschein des Kinderarztes/ Hausarztes kann mitgebracht werden.

• psychisch kranke Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren • jüngere Kinder ggf. nach Absprache • Weiterbehandlung Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) ggf. bis zur Über-

leitung in die Erwachsenenpsychiatrie

Anhang

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6. Besondere Einrichtungen 6.1. Sozialpädiatrisches Zentrum Adresse: Telefon: Lage / Erreichbarkeit: Angebote:

Wissenswertes:

Weinbergstraße 8 01589 Riesa 03525 –75 51 00 Zentral gelegen, im Elblandklinikum Riesa (Elblandkliniken Stiftung & Co. KG) Mit VVO, Bus, Bahn

• Diagnostik und Therapie von kinderneurologischen Erkrankungen • alle Formen von Entwicklungsstörungen • drohenden oder manifesten Behinderungen • rehabilitationspflichtigen Erkrankungen • kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen • Anleitung und Beratung der Bezugspersonen, deren Einbindung in den

therapeutischen Prozess • langfristige Begleitung der Patienten und Bemühungen zur Gestaltung

eines möglichst optimalen sozialen Umfeldes

Das Sozialpädiatrische Zentrum ist ein ambulantes Diagnostik- und Therapie-zentrum für das gesamte Spektrum kindlicher Entwicklungsbesonderheiten. Zu-gangsbedingung ist der Überweisungsschein des Kinder- und Jugendarztes. Die Aufgaben des Zentrums lassen sich nur in gemeinsamer und gut koordinier-ter Arbeit verschiedener Fachleute in einem interdisziplinären Team unter ständi-ger ärztlicher Leitung verwirklichen. Spezifisch ist die krankheits- oder Störungs-bildübergreifende komplexe Betrachtungsweise mit Einbeziehung der Eltern, mit deren Hilfe ein speziell erarbeiteter Förder- und Behandlungsplan umgesetzt werden kann. Hilfreich ist dabei auch die Zusammenarbeit mit Ämtern, Kinderein-richtungen und Schulen.

Anhang

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7. Selbsthilfegruppen (SHG) 7.1. für Menschen mit psychischen Störungen, Suchtk ranke und –gefährdete

sowie deren Angehörige Bereich Psychiatrie Bereich Sucht-krankenhilfe

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Frau Engemann Markt 3 01662 Meißen Tel: 03521 / 467462 Landratsamt Meißen, Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst Dresdner Straße 25 01662 Meißen Tel: 03521 / 7253445 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Frau Engemann Markt 3 01662 Meißen Tel: 03521 / 467462 SBB Meißen Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Meißen e. V. Johannesstraße 9 01662 Meißen Tel.: 03521 – 738173 SBB Riesa- Großenhain Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Nauendorfer Str. 9 01558 Großenhain Tel.: 03522 - 32630

Quellen- und Literaturverzeichnis

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Quellen- und Literaturverzeichnis

AG Psychiatrie der AOLG. 2012. Weiterentwicklung der psychiatrischen Versor-gungsstrukturen in Deutschland – Bestandsaufnahme und Perspektiven – Be-richt für die GMK 2012

Bundespsychotherapeutenkammer. 2011. BPtK- Studie zu Wartezeiten in der am-bulanten psychotherapeutischen Versorgung. Umfrage der Landespsychothe-rapeutenkammern und der BPtK.

FOGS Gesellschaft für Forschung und Beratung im Ges undheits- und Sozial-bereich . 09/2012. Abschlussbericht zur Studie „Arbeits- und Qualifizierungs-projekte für psychisch kranke und suchtkranke Menschen in Zuverdienstfir-men“. Projektnummer:819/2012

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verb raucherschutz. Referat-Presse und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.) . 2011. Zweiter Sächsischer Lan-despsychiatrieplan. Dresden

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen http://www.statistik.sachsen.de

Weltgesundheitsorganisation. 2006. Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psy-chischer Störungen. Verlag Hans Huber, Hogrefe AG. Bern

Wittchen, Jacobi 2005, http://www.tu-dresden.de/presse/psyche. pdf