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Riesenerfolg für SB-Brottheken

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Riesenerfolg für SB-Brottheken

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Page 1: Riesenerfolg für SB-Brottheken

Der EuGH hat vorige Woche klargestellt,dass allein die Möglichkeit, dass inSelbstbedienungstheken angeboteneBrot- und Gebäckstücke durch Kundeninfiziert werden könnten, nicht denSchluss erlaubt, diese Lebensmittel seiennicht genügend vor Kontamination ge-schützt (Az.:C-382/10).

Das Urteil ist fast für den gesamtenLebensmittelhandel von Bedeutung.Denn seit der Installation der erstenSelbstbedienungseinrichtungen für losesBrot vor rund 20 Jahren bis heute ver-langen Lebensmittelkontrolle und Ge-sundheitsämter immer neue Nachbesse-rungen. Hauptkritikpunkte der Behör-den sind das mögliche Zurücklegen derWare durch den Verbraucher und diedenkbare Tröpfcheninfektion durch An-fassen oder Niesen.

So auch in dem Fall, der dem EuGHvom Unabhängigen Verwaltungssenat

Wien zur Vorabentscheidung vorgelegtwurde. Fünf Franchisepartner der Esse-ner Backwerk Service GmbH wehrtensich gegen die Einwände der österrei-chischen Behörden gegen den SB-Ver-kauf in den von Backwerk patentiertenVerkaufsboxen.

Die Kernfrage: Liegt eine Ungeeig-netheit für den menschlichen Verzehrbereits dann vor, wenn ein feilgebotenesLebensmittel denkmöglich durch einenpotenziellen Käufer berührt oder ange-niest werden kann?

Die EU-Verordnung über Lebens-mittelhygiene verpflichte zwar jedenUnternehmer dazu, Lebensmittel vorKontamination zu schützen, stellt derEuGH in seiner Entscheidung fest.Wenn aber eine Behörde keine tatsäch-liche Kontamination nachweise, dannreiche die Feststellung bloß denkbarerhygienischer Gefahren nicht aus, um aufeinen Verstoß gegen die Verordnungzu schließen. Es sei Sache des Unter-nehmers, die Gefahr einer Kontamina-tion auszuschalten oder auf ein an-

nehmbares Maß zu reduzieren. Verbo-te setzen voraus, dass die Unzuläng-lichkeit der ergriffenen Maßnahmenfestgestellt werde.

„Die Entscheidung führt europaweitzu einheitlichen Wettbewerbsbedingun-gen für alle in SB-Theken angebotenenLebensmittel. Nationale Alleingänge vonBehörden sind künftig ausgeschlossen“,sagt der Münchner Rechtsanwalt Dr.Markus Kraus. Er selbst führte ein ähn-liches Verfahren vor dem Verwaltungsge-richt München. Auch Salattheken undandere Warengruppen würden von derhygienerechtlichen Klarstellung desEuGH profitieren, meint Kraus.

In Luxemburg sei es nicht nur umdie Geschäftsgrundlage der 288 Back-werk-Filialen und anderer SB-Bäckergegangen, meint Backwerk-Gesell-schafter Dr. Dirk Schneider, sondernauch um die SB-Theken von rund18 000 Backstationen in deutschen Su-permärkten. Schneider vermutet hin-ter den juristischen Angriffen, denender SB-Verkauf von Brot permanentausgesetzt ist, das Bäckerhandwerk. InWien sei das so gewesen.

Christoph Murmann/lz 41-11

Riesenerfolg für SB-Brottheken Backwerk schlägt juristische Bresche für Aufbackstationen und SB-Bäcker – Denkbare Hygieneprobleme reichen für Verbote nicht aus

Luxemburg. Gute Nachricht fürBack-Discounter und alle Betreibervon Aufbackstationen: Die Kontroll-behörden, die ihnen mit hygieni-schen Bedenken gegen den SB-Ver-kauf loser Backwaren das Lebenschwer machen, werden durch einUrteil des Europäischen Gerichts-hofs in ihre Schranken verwiesen.

Selbstbedienung: Seit

1992 auf der Messe Iba

die ersten SB-Regale für

frische Backwaren vor-

gestellt wurden, bemän-

geln die Behörden

tatsächliche – und vor

allem denkbare Gefah-

ren für die Hygiene. Der

EuGH hat die juristische

Position der Anbieter

jetzt deutlich gestärkt.

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