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GBPress- Gregorian Biblical Press Rose und Schwert im päpstlichen Zeremoniell von den Anfängen bis zum Pontifikat Gregors XIII. (Wiener Dissertationen aus dem Gebiete der Geschichte 9) by Elisabeth Cornides Review by: F. Kempf Archivum Historiae Pontificiae, Vol. 6 (1968), pp. 464-468 Published by: GBPress- Gregorian Biblical Press Stable URL: http://www.jstor.org/stable/23563691 . Accessed: 02/06/2014 17:05 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . GBPress- Gregorian Biblical Press is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archivum Historiae Pontificiae. http://www.jstor.org This content downloaded from 95.39.255.171 on Mon, 2 Jun 2014 17:05:14 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Rose und Schwert im päpstlichen Zeremoniell von den Anfängen bis zum Pontifikat Gregors XIII. (Wiener Dissertationen aus dem Gebiete der Geschichte 9)by Elisabeth Cornides

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Rose und Schwert im päpstlichen Zeremoniell von den Anfängen bis zum Pontifikat GregorsXIII. (Wiener Dissertationen aus dem Gebiete der Geschichte 9) by Elisabeth CornidesReview by: F. KempfArchivum Historiae Pontificiae, Vol. 6 (1968), pp. 464-468Published by: GBPress- Gregorian Biblical PressStable URL: http://www.jstor.org/stable/23563691 .

Accessed: 02/06/2014 17:05

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464 RECENSIONES

tum. In Bezug auf den Inhalt der Reskripte kann man beobachten, daB

Auftrage (Bevollmâchtigungen) in Justizsachen damais gewòhnlich ' ad

casum '

gegeben worden sind; einmal aber wird ein Generalauftrag (cum a dictis priore et canonicis fueritis requisiti — Nr. 617) zu Gunsten der

Gilbertiner in Sempringham ausgestellt. In der Einleitung sind noch

andere Sonderheiten, die wâhrend der Herstellung von Urkunden unter

laufen sind, erwâhnt (S. XII-XIII). Au Ber dem findet man ebenda (S. XIII

XXIII) eine gute Beschreibung der Urkundenarten und Register, die uns aus der Zeit Innocenz'III. bekannt sind. Wichtig ist auch der Abschnitt

(S. IX-XI) iiber den historischen Wert der hier besprochenen Urkunden: eine mit Beispielen belegte Anweisung, was der Historiker beachten mufi, um eine vor ihm liegende Papsturkunde richtig einschatzen und ver werten zu kònnen.

Im Anhang werden mehr als 250 Urkundentexte, fast alle bisher

unediert, kritisch herausgegeben. Dem Band ist eine Tafel beigefiigt, die

das feierliche Privileg Innocenz' III., mit dem der Papst die Lehnserklâ

rung und den Lehnseid Johanns ohne Land fiir England und Irland

annimmt und bestatigt (Rex regum vom 21. Aprii 1214 - Potthast 4912; hier: Ν. 962), in originaler GroBe wiedergibt. Man kann ruhig sagen, daB dieses bis ins Kleinste sorgfâltig vorbereitete und herausgegebene

Regestenwerk keiner weiteren Empfehlung bedarf ; es empfiehlt sich

selbst. Es ist nur zu wiinschen, daB es auch ahnlichen Arbeiten fiir an

dere Pontifìkate als Vorbild dienen moge. P. Rabikauskas S. I. p. Rabikauskas S. I.

Elisabeth Cornides, Rose und Schwert im pàpstîichen Zeremo niell von den Anfàngen bis zum Pontifikat Gregors XIII.

(Wiener Dissertationen aus dem Gebiete der Geschichte 9). Verlag des wissenschaftlichen Antiquariats H. Geyer, Wien 1967, pp. 182.

Arbeiten iiber das pàpstliche Zeremoniell liegen heute gleichsam in der Luft. Was Alfòldi, Treitinger fur das byzantinische, was P. E. Schramm und andere fiir das westliche Kaiser- und Kdnigtum herausgestellt ha

ben, lenkte den Blick von selbst auf den pàpstlichen Hof. Als eigent liche Quellen — sie sind von jenen liturgischer Art, wie sie Andrieu als

Pontificale Romanum und als Ordines Romani ediert hat, an und fiir sich zu unterscheiden — kommen vor allem die kurialen Zeremonienbiicher und die Diarien der Zeremoniare in Betracht. Da das erste heute er haltene Zeremonienbuch, der Liber Politicus (eigentlich Polyptycus) des

Kanonikers Benedikt von St. Peter, aus der ersten Halite des 12. Jhs. stammt und die Tagebiicher der Zeremoniare ersi mit den letzten Jahr zehnten des 15. Jhs. beginnen, sieht sich die Forschung auf relativ spâte Quellen angewiesen. Der Mangel an friihmittelalterlichen Quellen macht sich freilich bei der hier zu besprechenden, aus der Schule H. Fichtenaus

hervorgegangenen Dissertation nur fiir den ersten Gegenstand der Unter

suchung, fiir die Goldene Rose, bemerkbar; denn die andere Zeremonie, die Verleihung von Schwert und Hut durch den Papst, diirfte im 14. Jh.

aufgekommen sein.

Am Sonntag Laetare pflegte der Papst auf dem Weg zur und von der Stationskirche S. Croce in Gerusalemme eine Goldene Rose zu tra

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E. CORNIDES, ROSE UND SCHWERT 465

gen, wâhrend der Messe iiber sie zu predigen und sie nach dem Ritt zuriick in den Lateran dem Stadtprafekten von Rom zu iiberreichen. Der Brauch solite den freudigen Ton untermalen, der den Mittfastensonntag Laetare auszeichnet. Die mit Moschus und Balsam gefiillte Goldene Rose versinnbildete die Freude des irdischer und himmlichen Jérusalem; die

guten Werke der streitenden und der triumphierenden Kirche sollten sich mit dem Duft dessen mischen, der die Bliite aus dem Stamme Jesse ist. Dieser etwa mit Innocenz III. einsetzenden Deutung war eine einfachere, den urspriinglichen Sinn wohl genauer treffende vorausgegangen : nâm lich die von der Rose als Symbol des Leidens und der Auferstehung Christi (so bei Eugen III.), wobei (nach Alexander III.) das Gold Christi

Konigsherrschaft, die rotliche Fârbung des Goldes sein Leiden, der Duft der Rose seine Auferstehung bedeutete. Es wird wohl kaum ein Zufall

sein, dafi auch die byzantinische Kirche einen Mittfastensonntag (es war der dritte Fastensonntag) kannte; sie zeichnete ihn dadurch aus, daB sie

das Kreuz zur Verehrung darbot. Trotz aller Verschiedenheiten verfolgten beide Liturgien im Grande denselben pastoralen Zweck: die hart fasten

den Glaubigen sollten durch den Ausblick auf die nicht mehr fernen

Kar- und Ostertage zum Durchhalten angespornt werden. Mit gutem Grand halt daher die Verfasserin ein hohes Alter der Rosenzeremonie

fiir sehr wahrscheinlich. Zum ersten Mal erwahnt fìnden wir sie in einer

Urkunde Leos IX. vom Jahre 1049, doch diirfte dieses Datum, wie die

Verfasserin wohl richtig gegeniiber Calmet und Klewitz betoni, den ter

minus ante quem und nicht a quo bezeichnen. Wann in der vor 1049

liegenden Zeit sich die Rosenzeremonie aus der Liturgie des Sonntags Laetare herausentwickelt hat, konnte von der Verfasserin nicht ermittelt

werden. Der Zeitpunkt lafit sich wohl niemals genau bestimmen, vielleicht

aber doch durch Heranziehen der stadtrdmischen Liturgiegeschichte mehr

oder minder grob abschatzen. Auch die Entstehung des Brauches als solchen ist ins Dunkel gehiillt.

Wohl vor der Rosenzeremonie hatte die stadtrdmische Liturgie die Ge

wohnheit ausgebildet, am Sonntag nach Christi Himmelfahrt aus der

Kuppel des Panthéons, der Stationskirche dieses Tages, Rosen herabzu

streuen; wâhrend der MeBfeier deutete der Papst in seiner Predigt iiber

die Flerabkunft des HI. Geistes auch den Rosenregen aus. Die Parallele zur Papstpredigi am Sonntag Laetare (Hinweis auf die kommenden litur

gischen Hochfeiern und symbolische Auslegung der Goldenen Rose) liegt auf der Hand, sie liefert jedoch keine Erklarang, waram man am Sonn

tag Laetare gerade zur Rose gegriffen hat, um den Glaubigen einen Vor

geschmack der Osterfreude zu geben. Die Verfasserin rechnet damit, « da β es vor der Einfiihrung der Goldenen Rose am Sonntag Laetare

irgendwelche mit der Verwendung von Friihlingsblumen verbundene

Brâuche gab, âhnlich wie heute noch am Karsamstag in Santa Maria

Maggiore die Kleriker bei der Prozession zur Taufkapelle und zuriick

zum Aitar in der Hand kleine StrauBchen von Friihlingsblumen tragen, die vor und nach der Prozession in einem Kreis um den Aitar auf dem

Boden liegen. Moglicherweise wurde aus einem solchen vom Papst ge

tragenen StrauB eine einzelne Blume herausgegriffen und als Rose stili

siert, wobei die altere Feier der Dominica de Rosa (d. h. des Sonntags nach Christi Himmelfahrt) als Vorbild gedient haben mag. So wie der

Rosenregen das Kommen des Heiligen Geistes andeutete, verkiindete die

gestio der Goldenen Rose das Ostergeheimnis, wodurch vielleicht mit

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466 RECENSIONES

Absicht der Zusammenhang beider Feste und die Kontinuitât des Kir

chenjahres sinnfallig zum Ausdruck gebracht werden solite » (S. 31f). Es

geht hier natiirlich blofi um Vermutungen, iiber deren Wahrscheinlich

keitsgrad man verschieden denken kann, die ihnen zugrunde liegende Vor

aussetzung aber diirfte richtig sein: um die gedankliche Briicke zwischen

dem Sonntag Laetare und der Rosenzeremonie schlagen zu kônnen, fehlen

uns heute bestimmte, dem stadtromischen Brauchtum zugehorige Zwi

schenglieder. So dunkel die Anfange der Zeremonie sind, so deutlich liegt seit dem

Hochmittelalter ihre Entwicklungsgeschichte vor uns. Mit echt ròmischer

Traditionszâhigkeit ist der liturgische Sinn durchgehalten worden, und

zwar in der von Innocenz III. und seinen Nachfolgern gegebenen Aus

legung, er verlor jedoch im Laufe des 13. Jhs., mehr noch in der avigno nesischen Zeit, sein Gewicht gegeniiber einem anderen, eigentlich au Iler

lichen Aspekt, nàmlich dem Aspekt der Ehrung des mit der Goldenen

Rose vom Papst Beschenkten. Nach altem Recht hatte der Stadtprafekt von Rom einen Anspruch auf die Goldene Rose, freilich nur fiir den Fall,

daB der Papst in Rom war. Als daher Urban II. wâhrend seines Auf

enthaltes in Frankreich den Sonntag Laetare des Jahres 1096 zu Tours

beging, wurde Graf Fulco von Anjou mit der Goldenen Rose ausgezeich net. Wir kennen âhnliche Falle aus dem 12.-13. Jh. ; sâmtliche sicheren

Verleihungen der Rose an auswartige Fiirsten, die fiir diesen Zeitraum

iiberliefert sind, gehen offenbar auf nicht in Rom weilende Pàpste zu

riick. Freilich diirfte schon damais die Anwartschaft des romischen Stadt

prâfekten auf die Rose ins Wanken geraten sein. Nach Durandus (f 1296) soli ζ. B. ein nobilior oder potentior der Kurie die Rose erhalten. Zu der

neuen Entwicklung môgen beigetragen haben einerseits die Loslosung der romischen Kurie aus der Bindung an die Stadt Rom und ihr An

spruch auf die souverane Herrschaft in Stadt und Kirchenstaat, ander

seits die Bemiihungen der Rômer um eine freie, vom HI. Stuhl unabhan

gige Kommune. Ein weiterer Umstand trat hinzu : die aufkommende Idee vom souverânen, iiber dem positiven Recht stehenden Monarchen, die auch und gerade fiir den Vicarius Christi geltend gemacht wurde, erkannte gewohnheitsrechtliche Bindungen nicht mehr an. Als dann zu

Beginn des 14. Jhs. das Papsttum seine Residenz fiir mehr als 60 Jahre nach Avignon verlegte, fielen die letzten Reste stadtromischer Rechts tradition weg; die Verleihung der Goldenen Rose an auswartige Fiirsten wurde zur Regel.

Sie gewann nun den Charakter eines feierlichen, die hohe Stellung des Papstes herausstellenden Aktes, dem sich der prunkhafte Umzug des

Beschenkten, auch er mit reichem kurialen Zeremoniell ausgestattet, an schloB. Vor diesem eitlen Glanz trat der urspriingliche religiose Gehalt entschieden zuriick. Man versteht es daher, da β seit der avignonesischen Zeit, unter Umstânden sogar schon vorher, der Papst die Last der Pre

digt nicht mehr auf sich genommen haben diirfte. Im 15. Jh. hat es

noch einmal Pius II. getan, als er die Stadt Siena mit der Goldenen Rose beehrte; da spricht jedoch nicht der Seelsorger, sondern der Hu

manist, der den Ruhm der Stadt ins Licht stelli. Und so darf man daran

zweifeln, ob die wohl im 15. Jh. aufgekommene Segnung der Rose einem echten religiôsen Anliegen entsprungen ist. Dem Papst vorbehalten, solite die Segnung vielleicht in erster Linie den Wert des Geschenks erhohen.

Eine letzte Entwicklungsphase fàngt mit der Mitte des 16. Jhs. an;

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E. CORNIDES, ROSE UND SCHWERT 467

die Goldene Rose wird mehr und mehr, zuletzt fast ausschliefilich, fiirst lichen Damen verliehen. Sie gewinnt damit einen neuen Sinn, den der « Tugendrose ». Hervorragende Fiirsten dagegen werden je langer desto

hâufiger mit Schwert und Hut beschenkt.

Schwert und Hut vergab der Papst urspriinglich an jenen adeligen

Herrn, der in der am pâpstlichen Hof gefeierten Weihnachtsmatutin eine

bestimmte (in der Regel die 5.) Lektion gesungen und dabei den Hut ge

tragen sowie das blanke Schwert in der Hand gehalten hatte. Den ersten

Beleg fiir die liturgische Zeremonie und fiir die Geschenke hat die Ver

fasserin fiir das J. 1357 gefunden. Innere und auBere Griinde bestimmen

sie, das Aufkommen des Brauchs auf ca. Mitte oder das 2. Viertel des

14. Jhs. zu datieren. Der 1357 mit der Lesung Beauftragte und mit Schwert

sowie Hut Beschenkte war ein Gesandter des Kaisers. Warum man ge rade ihn wahrend seines voriibergehenden Aufenthaltes in Avignon so

ausgezeichnet hat, lâfit sich nicht mehr genau feststellen, es liegt jedoch die Vermutung nahe, dafi der Gesandte bei der Lesung seinen kaiser

lichen Herrn gleichsam vertreten solite. Die deutschen Kônige und Kaiser

hatten namlich aufgrund ihres Aachener Kanonikats schon làngst das

Recht erworben, in der Weihnachtsmatutin die 7. Lektion (Exiit edictum

a Caesare Augusto) zu singen. Was ihnen zunàchst wohl nur fiir das

Aachener Stift zustand, iibten sie schliefilich auf Reichsboden auch an

derswo aus. Fiir Karl IV. gibt es dafiir besonders zahlreiche Belege. Seit

wann die rômische Kurie fiir ihre unter Assistenz des Papstes abgehal tenen Weihnachtsmetten dem Kaiser ein âhnliches Recht zugebilligt hat, wissen wir nicht. Der Hinweis der Verfasserin auf das Ehrenkanonikat

von St. Peter, das der Kaiser seit der Wende zum 13. Jh. besaB, hilft

nicht weiter; und wenn Heinrich von Diessenhofen an seinen Bericht, Karl IV. habe im J. 1347 zu Basel die 6. Lesung der Weihnachtsmette

gesungen, die Worte anschliefit: quam (lectionem) imperator habet legere coram papa, so bezeugt er an sich bloB eine am kaiserlichen, nicht am

pâpstlichen Hof geltende Meinung. Etwas mehr ist wohl mit den pâpst lichen Zeremonienbiichern des spâten 14. und beginnenden 15. Jhs. an

zufangen, die die 5. Lektion der Weihnachtsmatutin lesen lassen: per

imperatorem vel regem vel alium nobilem saecularem. Jedenfalls muB

zwischen dem kaiserlichen Kanonikat und seiner doch wohl vor dem 14.

Jh. erfolgten Auswirkung auf die Weihnachtsmette einerseits und der

sehr wahrscheinlich erst in Avignon eingefiihrten Zeremonie der pâpst lichen Weihnachtsmette anderseits irgendein Zusammenhang vorgelegen haben. Dabei hat man den Kaiser im pâpstlichen Zeremoniell niedriger

eingestuft: wenn er im Reichsgebiet die 7. Lektion iibernahm, so fun

gierte er als Diakon, bei der in Avignon zugelassenen 5. (in anderen

Bxichern 4. oder 6.) Lesung dagegen vertraten der imperator vel rex vel

alius nobilis saecularis einen Subdiakon.

Einmal geschaifen, wurde die Zeremonie am pâpstlichen Hof weiter

ausgestaltet. Fiir das Schwert, das der Edle bei der Lesung trug, gab es

eine ganze Reihe von Gebrâuchen, die fiir die Ritterweihe sowie fiir die

Kônigs- und Kaiserkronung ausgebildet worden waren; sie wurden zu

einem nicht geringen Teil ins Zeremoniell der Weihnachtsmette iiber

nommen. Die Verfasserin wundert sich dariiber, dafi noch « nicht zwei

Generationen seit der extremen Formulierung der Zweischwertertheorie

in der Bulle Unam sanctam vergangen » waren und doch « die Ûber

reichung eines Schwertes an den Vertreter des Kaisers oder eines son

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468 RECENSIONES

stigen Fiirsten durch die Hand des Papstes von niemandem mehr als Pro

vokation aufgefaBt » worden zu sein scheint (S. 42). Ob sie hier die Be

deutung der Zweischwertertheorie nicht iiberbewertet? GewiK taucht die

Theorie bisweilen in Zeremonienbiichern auf, aber die tragende Idee in

der Zeremonie der Weihnachtsmette war eine andere. Seit der gregoria nischen Reform hat sich die mittelalterliche Kirche das Rechi zuzuschrei

ben begonnen, zur Verteidigung der Christenheit durch Einsatz von Laien

bewaffneten Zwang ausiiben zu diirfen, indem sie entweder ihr eigenes matérielles Schwert, das sie zu besitzen glaubte, an Laien vergab oder

christliche Herrscher ersuchte, die ihnen zustehende Gewalt zu gebrau chen. In beiden Fàllen konnte die Gewalt der weltlichen Fiirsten durchaus als von Gott direkt verliehen, also als autonom angesehen werden. Die

Aushândigung eines Schwertes in der Weihnachtsmette brauchte daher den zur Lesung vortretenden edlen Herrn nicht zu beunruhigen, schon

gar nicht im 14. Jh. oder spàter. Was nâmlich diese Zeremonie je langer

je deutlicher enthûllte, war — die Verfasserin hebt es treffend hervor —

die Hilfsbediirftigkeit der Kirche: Seit dem 15. Jh. erhielten das Schwert

jene Fiirsten, « die an ihre Pflichten als Verteidiger der Christenheit

gegen die Osmanen und spâter als Vorkàmpfer der Rechtglâubigkeit ge

gen die Lutheraner erinnert werden sollten » (S. 42). Eines freilich ver dient festgehalten zu werden: Wenn ausgerechnet am Weihnachtsfest mit

seiner Frohbotschaft des Friedens ein adeliger Herr im liturgischen Dienst das Schwert ziickt, dreimal in der Luft schwingt und es dann

iiber den Arm streift, um gleichsam das zur Verteidigung der Christen heit vergossene Blut abzuwischen, wird einem da nicht die ganze Pro

blematik bewuBt, die dem Anspruch der mittelalterlichen Kirche auf matérielle Zwangsgewalt innewohnte?

Von geringerem Interesse als das Schwert ist der Hut. Die Verfasse

rin deutet ihn als Herzogshut. Es war deswegen ganz konsequent, dafi Kaiser Friedrich III. ihn als seiner hohen Stellung abtrâglich zuriick

wies, als er im J. 1468 bei der pâpstlichen Weihnachtsmette eine Lesung, und zwar auf sein Verlangen die 7. Lektion, iibernahm.

Auf den ersten, die drei pâpstlichen Ehrengeschenke im Zeremoniell behandelnden Teil, dessen Inhalt hier summarisch wiedergegeben ist,

folgt ein zweiter Teil mit dem Nachweis der Empfânger von Urban II. bis Gregor XIII. Die Verfasserin bietet hier ein zwar nicht vollstândiges (wer wollte dies auch erwarten?), aber reiches Material. Mogen auch noch

Ergânzungen folgen, insbesondere fiir die nach Gregor XIII. liegende Zeit, so diirfte die Verfasserin doch die Gesamtentwicklung bis zum Ende des 16. Jhs. im wesentlichen richtig herausgearbeitet haben.

F. Kempf S. I.

Jean Favier, Les finances pontificales à l'époque du grand schis me d'occident, 1378-1409 (Bibliothèque des Ecoles françaises d'Athènes et de Rome, 211). Paris, Boccard, 1966, pp. 8-854.

L'histoire financière de la papauté est un sujet difficile. Mgr Du chesne l'avoue dans son introduction à l'édition du Liber censuum, par Paul Fabre et lui-même. Il est heureux que M. Favier ne se soit pas laissé arrêter. L'esquisse donné par Samaran et Mollai reste valable, nous dit-il. Avec l'appui d'un autre Mollat, il a repris la période la moins

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