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Planungsbüro Dipl. Biol. Axel Beutler Zoologische Untersuchungen – Ökologische Planungen – Zooökologische Gutachten Egenhofer Str. 30 81243 München Telefon: 089/ 88 99 88 44 Fax: 089/ 88 99 83 58 Mobil: 0175/4155022 [email protected] Rosenheim Bahnhof Nord (Bebauungsplan Nr. 149 "Bahngelände Nord 1. Änderung und Ergänzung") Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) November 2011 mit Ergänzungen vom Februar 2013, Januar 2014 und vom Juni und August 2014 Auftraggeber: Stadt Rosenheim Untere Naturschutzbehörde

Rosenheim Bahnhof Nord (Bebauungsplan Nr. 149 ......Eremit: Es wurden zwischen Mai und August 2011 drei Kartierungsgänge durchgeführt (25.05., 07.07. und 23.08.2011). Die Untersuchungen

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Planungsbüro Dipl. Biol. Axel Beutler

Zoologische Untersuchungen – Ökologische Planungen – Zooökologische Gutachten

Egenhofer Str. 30 81243 München

Telefon: 089/ 88 99 88 44 Fax: 089/ 88 99 83 58 Mobil: 0175/4155022

[email protected]

Rosenheim Bahnhof Nord

(Bebauungsplan Nr. 149 "Bahngelände Nord

1. Änderung und Ergänzung")

Untersuchung zur

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

November 2011

mit Ergänzungen vom Februar 2013, Januar 2014 und vom

Juni und August 2014

Auftraggeber:

Stadt Rosenheim Untere Naturschutzbehörde

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saP-Untersuchung Rosenheim - Bahnhof Nord 2011

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Bericht: Dipl. Biol. Johanna Stegherr Dipl. Biol. Axel Beutler Kartierarbeiten: Dipl. Biol. Johanna Stegherr Dipl. Biol. Stefan Hintsche Dipl. Biol. Detlef Schilling Dipl. Biol. Boris Brückmann Dipl. Biol. Axel Beutler

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Inhaltsverzeichnis

1  Einleitung ........................................................................................................................ 5 1.1  Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................... 5 

1.2  Beschreibung des Untersuchungsgebiets ........................................................................ 6 

1.3  Datengrundlagen .............................................................................................................. 7 

1.4  Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ....................................................... 7 

1.4.1  Erfassungsmethoden ....................................................................................................... 7 

2  Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................ 9 2.1  Wirkfaktoren ..................................................................................................................... 9 

2.1.1  Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ......................................................................... 9 

2.1.2  Anlagenbedingte Wirkprozesse ...................................................................................... 10 

2.1.3  Betriebsbedingte Wirkprozesse ...................................................................................... 11 

3  Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ........................................................................................ 12 

3.1  Maßnahmen zur Vermeidung ......................................................................................... 12 

3.2  Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............... 14 

4  Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................ 17 4.1  Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................... 17 

4.1.1  Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................................. 17 

4.2  Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .................................................................................................... 26 

5  Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ........................................................................................ 33 

5.1  Keine zumutbare Alternative .......................................................................................... 33 

5.2  Wahrung des Erhaltungszustandes ............................................................................... 34 

5.2.1  Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................ 34 

5.2.2  Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .................................... 35 

6  Fazit ............................................................................................................................... 36 

7  Naturschutzfachliche Beurteilung nach nationalem Naturschutzrecht .................. 37 7.1  Bewertungsgrundlagen .................................................................................................. 37 

7.2  Bewertung der Bestände ................................................................................................ 38 

8  Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 43 

9  Anhang I - Abbildungen ............................................................................................... 46 

10  Anhang II - Vorplanung, Beschreibung und Kostenabschätzung der CEF-Maßnahme 1: Reptilien ................................................................................................ 50 

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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tab. 1:  Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen

Arten der FFH-Richtlinie, Anhang IV ......................................................................... 22 

Tab. 2:  Systematische Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten (Aves) mit

wichtigen Kurzangaben. ............................................................................................ 28 

Tab. 3:  Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV

der FFH-Richtlinie ...................................................................................................... 34 

Tab. 4:  Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten ......... 35 

Tab. 5:  Systematische Übersicht der nachgewiesenen Libellenarten mit wichtigen

Kurzangaben ............................................................................................................. 39 

Tab. 6:  Systematische Übersicht der nachgewiesenen Tagfalterarten mit wichtigen

Kurzangaben ............................................................................................................. 40 

Abb. A1:  Rosenheim Bahnhof Nord - Fledermäuse, Nachweise jagender Tiere ..................... 47 

Abb. A2:  Rosenheim Bahnhof Nord – Reptilienhabitate und potentielle

Eremitenbäume ......................................................................................................... 48 

Abb. A3:  Rosenheim Bahnhof Nord Brutvögel ......................................................................... 49 

Tab. A1: Variante 1 mit 6.400 m² Flächenbedarf (potenzielle Kosten)* ..................................... 52 

Tab. A3: Absiedelung der Eidechsen von beiden Teilflächen .................................................... 53 

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

In der Stadt Rosenheim sollen die Flächen nördlich des Bahnhofs einer neuen Nutzung zuge-

führt werden. Es ist laut Bebauungsplan bzw. Planungsbericht (STADT ROSENHEIM 2007) ange-

dacht, den Personenbahnhof als Verkehrsknoten leistungsfähig und mit hoher Aufenthaltsquali-

tät auszubauen, sowie das Bahnhofsvorfeld als Tor zur Innenstadt einladend zu gestalten. Eine

konkrete Planung liegt bisher noch nicht vor. Definitiv vorgesehen ist jedoch im Bereich des

Bahnhofes die Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und eines Parkhauses. Die

Nutzung in anderen Teilbereichen ist noch weitgehend offen, ein Großteil des Geländes soll als

Gewerbegebiet ausgewiesen werden, bzw. für den Einzelhandel nutzbar gemacht werden.

Da aus dem Areal selbst, bzw. aus der Umgebung, Nachweise von saP-relevanten Arten be-

kannt sind, oder sich solche Vorkommen nicht ausschließen lassen, beauftragte die Stadt Ro-

senheim, untere Naturschutzbehörde, das Planungsbüro Beutler, München, mit der Durchfüh-

rung des fachbiologischen Teiles der saP-Untersuchungen.

Aus der alten Stadtbiotopkartierung (PB Beutler, COLLING & BEUTLER 1987) liegen faunistische

Angaben von saP-relevanten Arten für das Planungsgebiet vor (Reptilien), bzw. sind Teilflächen

des Untersuchungsgebiets auf Vorkommen dieser Tiere untersucht worden. Auch in der aktuel-

len Biotopkartierung (SICHLER & LIPSKY 2007) sind Flächen auf einzelne Tiergruppen (Schmet-

terlinge, Heuschrecken) bearbeitet worden. Diese Untersuchungen sind jedoch sehr bruch-

stückhaft, so dass umfangreiche Geländearbeiten für die saP-Untersuchung erforderlich waren.

Insbesondere fehlen aktuelle Daten für die saP-relevanten Gruppen Fledermäuse, Brutvögel

und Reptilien; deshalb waren verhältnismäßig umfangreiche Erhebungen erforderlich. Mit ein-

bezogen wurde auch der gemeinschaftsrechtlich und streng geschützte Eremit (Osmoderma

eremita), da der Nachweis eines Totfunds in der Wartehalle des Bahnhofsgebäudes von Ro-

senheim in der aktuellen Stadtbiotopkartierung vorliegt (W. Lorenz mdl.; Lorenz nach SICHLER &

LIPSKY 2007).

In Absprache mit den Naturschutzbehörden beschränkten sich die Arbeiten auf die Artengrup-

pen Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter, Libellen und Brutvögel, sowie den Eremiten. Für andere

saP-relevante Tierarten oder gemeinschaftsrechtlich bzw. durch nationales Naturschutzrecht

streng geschützte Pflanzenarten kommt das Areal nicht in Betracht.

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In der vorliegenden saP-Untersuchung werden:

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Ar-

ten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der „Verantwortungsarten“ nach §54 Abs. 1 Nr. 2

BNatSchG 1, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt, sowie

die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. §45

Abs.7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen sind

im Umweltbericht erläutert.

1.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Brückenberg im Westen bis hin zur Mühlbachbrü-

cke im Osten. Die Größe der Eingriffsflächen beträgt 8,2 ha, wobei zusätzlich etwa 1 ha Rand-

flächen in die Erhebungen einbezogen wurden. Daraus resultiert eine Gesamtflächengröße von

etwa 9 ha. Da das Gelände fast überall von stark befahrenen Straßen bzw. Bahngleisen umge-

ben ist, die eine sehr starke Trennwirkung haben, erübrigt sich die Einbeziehung von benach-

barten Flächen in die saP-Untersuchung weitgehend.

Von der Gesamtfläche entfällt ein großer Teil auf Bahnbiotope, das heißt es befinden sich dort

stillgelegte bzw. teils rückgebaute Gleisanlagen mit Aufwuchs von jungen Bäumen, Sträuchern,

Stauden und Hochgras. Stellenweise bilden sich dort auch annuelle Lachen. Ein erheblicher

Teil des Geländes durch Parkplätze, Gebäude und geteerte Straßen versiegelt. Ein kleiner Teil

am westlichen Ende der Untersuchungsfläche wird von Kleingartenanlagen in Anspruch ge-

nommen. Es gibt im Gebiet einige ältere Gehölzbestände, nämlich entlang der Münchener

Straße, am Bahnhofsvorplatz und entlang des Mühlbachs. Hinzu treten Gebüsche in verschie-

denen Bereichen des Untersuchungsgebiets, vorwiegend bestehend aus jungen Birken, Wei-

den, Eschen und Bergahorn mit Unterwuchs von Holunder, Brombeere und Hartriegel, sowie

mit Schilf bewachsene Flächen.

Im Westen bildet die stark befahrene Münchener Str. eine Barriere mit hoher Trennwirkung. Im

Süden schließt das Gleisareal des Bahnhofs an, dessen Randbereiche in die Untersuchungen

mit einbezogen wurde, da es für einige Tiergruppen (Reptilien) bedeutsam sein kann. Die im

Norden angrenzenden Bereiche wurden nicht mit untersucht, da die Münchener und Luitpold-

1 Es existieren für Bayern noch keine konkreten Daten zu den sogenannten "Verantwortungsarten".

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straße eine sehr starke Barriere bilden und die sich nördlich davon befindenden Gewerbeflä-

chen für saP-relevant Arten kaum als Habitate in Frage kommen.

Bereits vor Beginn der Kartierarbeiten war eine große Parkplatzanlage westlich des denkmal-

geschützten Bahnhofsgebäudes beinahe fertig gestellt. Weitere Baumaßnahmen fanden dort im

Frühjahr/Sommer 2011 nicht mehr statt.

1.3 Datengrundlagen

Die wesentliche Datengrundlage sind die Resultate der 2011 von uns durchgeführten Untersu-

chungen. Berücksichtigung finden außerdem Sekundärdaten, insbesondere zusätzliche Infor-

mationen Ortsansässiger, die aktuelle Stadtbiotopkartierung (SICHLER & LIPSKY 2007) und die

alte Stadtbiotopkartierung (COLLING & BEUTLER 1987), sowie die einschlägige Literatur (BEUT-

LER & HECKES 1984, 1986; BEZZEL et al. 2005, MESCHEDE & RUDOLPH 2004, ZAHN & ENGLMAIER

2006). Mit einbezogen wurden außerdem die Artenschutzkartierung (ASK: BAYLFU 2011), die

allerdings nur wenige faunistische Nachweise für das Plangebiet enthält, und einige frühere

Untersuchungen des PB Beutler aus der Umgebung (PB BEUTLER 2000, 2004, 2008, 2009,

2010).

1.4 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich

auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 24. März 2011 Az.: IIZ7-4022.2-001/05

eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen arten-

schutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“.

1.4.1 Erfassungsmethoden

Fledermäuse: Im Untersuchungsgebiet wurden von Mai bis einschließlich August 2011 acht

Kartierungsgänge (24.05., 06.07., 06.08. und 17.10.2011; jeweils Dämmerung und Nacht) mit-

tels Bat-Detektor (Modell Petterson D240x) durchgeführt. Die Begehungen erfolgten sowohl in

der Dämmerung, um die Erfassung früh fliegender Arten zu ermöglichen, als auch in der Nacht.

Anschließend wurden alle aufgezeichneten Fledermausrufe mit einer computergestützten Laut-

analyse (Software BatSound 4) und Vergleichsliteratur (SKIBA, 2009) ausgewertet.

Reptilien: Es wurden insgesamt 13 Kartierungsgänge zwischen Ende März und Anfang Sep-

tember durchgeführt (29.03., 11.05., 13.05., 25.05., 22.06., 28.06., 04.07., 16.07., 02.08.,

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23.08., 28.08., 31.08. und 09.09.2011). Die hohe Zahl an Kartierungsgängen war in diesem Fall

angebracht, da für das Untersuchungsgebiet nicht nur die gemeinschaftsrechtlich und streng

geschützten Arten Zaun- und Mauereidechse, sondern die ebenfalls gemeinschaftsrechtlich und

streng geschützte Schlingnatter in Frage kommt. Für eine optimale Erfassung dieser Tiere sol-

len gemäß Kartieranleitung des BFN (2009) zehn Kartierungsgänge erfolgen. Zusätzlich wurden

am 04.07.2011 innerhalb besonders für Reptilien geeigneter Flächen 29 Holzplatten und acht

Bleche als künstliche Versteckmöglichkeiten ausgelegt. Diese Platten wurden bei den noch fol-

genden Kartierungen mit kontrolliert. Andere etwa auftretende Reptilienarten sollten außerdem

miterfasst werden.

Eremit: Es wurden zwischen Mai und August 2011 drei Kartierungsgänge durchgeführt (25.05.,

07.07. und 23.08.2011). Die Untersuchungen erfolgten bei trockenem und warmem Wetter und

es wurde, soweit notwendig, eine Teleskopkamera (SeeSnake mikro) zu Hilfe genommen. Im

Zuge dieser Eremitenerfassung sollten auch mögliche andere Holz bewohnende, saP-relevante

Arten miterfasst werden.

Tagfalter: Diese Tiergruppe wurde im Rahmen der Erfassung der übrigen Artengruppen mit

erfasst. Die Erhebungen fanden ausnahmslos bei günstigen Witterungsbedingungen statt (über

20°C, sonnig bis wechselnd bewölkt, windstill bis schwacher Wind).

Libellen: Auch diese Tiergruppe wurde in Kombination mit der Erfassung der übrigen Arten-

gruppen und bei günstigen Witterungsbedingungen untersucht.

Brutvögel: Im Prinzip muss sich die Erfassung der Brutvögel im Rahmen einer saP-

Untersuchung an den "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (SÜD-

BECK et al. 2005) orientieren. Hier sind zwar für die Erfassung der einzelnen Arten jeweils nur

drei bis vier Kartierungsgänge angegeben, da aber sowohl früh im Jahr brütende Arten (Eulen,

Spechte) als auch erst im Spätfrühling bzw. frühen Sommer brütende erfasst werden müssen,

resultiert eine etwa doppelt so hohe Anzahl notwendiger Gänge. Das Gelände wurde also zwi-

schen Mitte März und Ende Juni 2011 insgesamt acht Mal begangen (29.03., 01.04., 13.04.,

26.04., 11.05., 25.05., 06.06. und 28.06.), wobei zwei der Begehungen bei Nacht erfolgten. Au-

ßerdem wurde im Eingriffsbereich nach Baumhöhlen, Nestern und Horsten gesucht.

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2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Stö-

rungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen kön-

nen.

2.1 Wirkfaktoren

2.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

Flächeninanspruchnahme

Zusätzlich zur anlagebedingten Flächeninanspruchnahme werden baubedingt kaum weitere

Flächen beansprucht, wobei Art und Umfang der Baumaßnahmen und damit auch von notwen-

digen Baustelleneinrichtungen beim derzeitigen Planungsstand noch nicht exakt feststehen. In

keinem Fall dürfen in Habitaten saP relevanter Arten Baustelleneinrichtungen angelegt werden.

Barrierewirkungen/Zerschneidung

Das Gelände liegt im Zentrum von Rosenheim in einem heute von verschiedenen Intensivnut-

zungen geprägten Bereich (Gewerbegebiete, sehr stark befahrene Verkehrstrassen, Wohnvier-

tel). Da beim derzeitigen Planungsstand die Lage von Baustraßen und -lagern noch nicht be-

kannt ist, können zusätzliche zu den anlagebedingten Beeinträchtigungen der Austauschmög-

lichkeiten auch baubedingte auftreten, deren Umfang nicht pauschal vorhergesagt werden

kann.

Lärmimmissionen und Erschütterungen

Während der Bauzeit kommt es zu einer deutlichen Lärmbelastung und zu Erschütterungen. Es

besteht jedoch bereits eine erhebliche Vorbelastung durch die das Gelände umgebenden, viel

befahrenen Straßen (Münchener Straße, Luitpoldstraße), den Bahnhof und angrenzende Ge-

werbeflächen.

Optische Störungen

Da in der Eingriffsfläche, nach derzeitigem Planungsstand, nur gewerbliche Zweckbauten bzw.

Verkehrsflächen (Parkhaus, ZOB) entstehen sollen, ist derzeit nicht von einer Beleuchtung von

Baustellen auszugehen. Falls jedoch eine Beleuchtung von Baustellen notwendig sein sollte,

muss mit einer erheblichen Steigerung der optischen Störwirkung gerechnet werden.

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Kollisionsrisiko

Das Kollisionsrisiko der auf der Fläche nachgewiesenen gemeinschaftsrechtlich geschützten

Reptilien steigt durch den Bauverkehr erheblich an. Für die anderen hier untersuchten Tierarten

spielt der Bauverkehr hinsichtlich der Kollisionsgefahr keine Rolle.

2.1.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

Flächenbeanspruchung

Wie im vorhergehenden Abschnitt angeführt, erfolgen Baumaßnahmen wahrscheinlich im ge-

samten Areal. Dabei wird insbesondere in Reptilienbiotope und potentielle Reptilienbiotope

(Mauer-, Zauneidechse, Schlingnatter) in erheblichem Umfang eingegriffen. Nach der vorlie-

genden Planung (Bebauungsplan: STADT ROSENHEIM 2007, Rahmenplan: STADT ROSENHEIM

2011), wird wahrscheinlich die Gesamtfläche an Reptilienbiotopen (etwa 4.800 m²) verloren

gehen.

Barrierewirkungen / Zerschneidung

Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt ausgeführt, liegt das Areal im vorwiegend intensiv

genutzten Zentrum von Rosenheim. Nach Westen und nach Norden sind die Wandermöglich-

keiten für Tiere bereits heute durch die sehr stark befahrene Münchener Straße, bzw. die Luit-

poldstraße, sehr stark eingeschränkt. Da die Bahnhofsbiotope vor allem für Reptilien ein Tritt-

stein-Habitat bilden, können die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Verschlechterung

der Vernetzung führen. Für andere Tierarten spielt das Vorhaben hinsichtlich der Zerschnei-

dung kaum eine Rolle.

Kollisionsrisiko

Das Kollisionsrisiko der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten kann durch stark

spiegelnde Flächen an Gebäuden (Glasflächen) erheblich ansteigen. Für die übrigen hier unter-

suchten Tierarten spielt das Bauvorhaben hinsichtlich der Kollisionsgefahr keine Rolle.

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2.1.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

Barrierewirkungen / Zerschneidung

Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Tierarten, insbesondere Reptilien, kann die

geplante Erschließungsstraße parallel zur Bahnlinie bei hohem Verkehrsaufkommen eine er-

hebliche Barrierewirkung entwickeln.

Lärmimmissionen

Eine erhebliche Steigerung der Lärmimmissionen durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da

bereits heute eine hohe Vorbelastung besteht (umliegende Straßen und Gewerbegebiete,

Bahnhof).

Optische Störungen

Künstliche Lichtquellen werden durch das Vorhaben lokal erheblich zunehmen. Derzeit besteht

in der westlichen Hälfte der Eingriffsfläche eine relativ geringe Vorbelastung, da diese nach

Norden hin von dichten Gehölzen begrenzt wird, die Straßenbeleuchtung und Autoscheinwerfer

abschirmen. In der östlichen Hälfte, speziell am Südtiroler Platz, ist auch heute schon eine er-

hebliche Vorbelastung vorhanden, hier werden optische Störungen kaum zunehmen.

Kollisionsrisiko

Ob das Kollisionsrisiko im Untersuchungsgebiet zunimmt, hängt von der Art der zukünftigen

gewerblichen Nutzung ab und kann deshalb nicht pauschal vorausgesagt werden. Sofern je-

doch das Verkehrsaufkommen erheblich ansteigt, steigt damit auch das Kollisionsrisiko von

Fledermäusen, Reptilien und Vögeln entsprechend. Außerdem kann es bei Verwendung norma-

ler Leuchtkörper und ungünstiger Standortwahl vor allem entlang von Straßen zu einer erhebli-

chen Lockwirkung auf Insekten kommen und damit auch auf Fledermäuse und Insekten fres-

sende, dämmerungsaktive Vögel. Damit kann sich die Häufigkeit von Fledermaus- und Vogel-

schlägen erheblich erhöhen.

Andere Projektwirkungen sind nicht saP-relevant.

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3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der konti-

nuierlichen ökologischen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierarten

des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Er-

mittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berück-

sichtigung folgender Vorkehrungen:

Vermeidungsmaßnahme V 1: Schädigungs- und Störungsverbot Reptilien

Um Schädigung (Tötung) oder Störung von gemeinschaftsrechtlich geschützten Eidechsen

bzw. deren Fortpflanzungsstätten, sowie von eventuell vorkommenden Schlingnattern, zu ver-

meiden, müssen Bereiche mit Vorkommen der Arten nach Möglichkeit von Beanspruchungen

ausgenommen werden. Sofern Eingriffe unerlässlich sind, sind nicht beanspruchte Restflächen

abzuzäunen (Abstecken, gegebenenfalls Errichtung von Amphibienzäunen oder dergleichen),

um unbeabsichtigte Kollisionen und das versehentliche Befahren von Reptilienhabitaten zu

vermeiden.

Vermeidungsmaßnahmen V 2: Störungs- und Schädigungsverbot Brutvögel allgemein

Einhaltung der Fristen gemäß §39 Abs. 5 (früher Art. 13e BayNatSchG) für notwendige

Fällungs-, Rodungs- und Räumungsarbeiten (Verbot vom 1. März bis 30. September),

Entfernung von Büschen auf dem durch die Baumaßnahmen beanspruchten Gelände vor

Beginn der Brutzeit (Anfang März bis Ende August), räumliche und zeitliche Festlegung der

erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem (beauftragten) Fachpersonal im Rahmen

einer Umweltbaubegleitung.

Vermeidungsmaßnahmen V 3: Störungs- und Schädigungsverbot Feld- und Haussperling

Da Störungen nach § 44(1) Nr. 2 BNatSchG unmittelbar eine Verbotsverletzung mit

Verschlechterung des Erhaltungszustandes nach sich ziehen, sind vorbereitende

Flächenräumungen und störende (laute) Baumaßnahmen außerhalb der Hauptbrut- und

Aufzuchtszeiten von Feldsperling (Wohngebäude am Nordwestrand des Untersuchungsgebiets

– Mitte April bis Mitte August) und Haussperling (Fahrradverleih gegenüber der alten

Fußgängerbrücke, wahrscheinlich auch denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude – Ende März

bis Ende August) vorzunehmen.

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Vermeidungsmaßnahmen V 4: Schädigungsverbot Brutvögel (Vogelschlag an Glasflächen)

Zur Vermeidung von Vogelschlag sind große Glasflächen in Plangebiet zu vermeiden bzw. so

zu gestalten oder zu behandeln (Materialwahl, Strukturierung, Beschichtung), dass diese von

Vögeln wahrgenommen werden können und Spiegelungen unterbleiben.

Vermeidungsmaßnahmen V 5: Kollisionsgefahr Fledermäuse und Vögel

Falls durch künstliche Beleuchtung und starkem zu erwartendem Verkehrsaufkommen (z.B. bei

Errichtung und Betrieb eines Einkaufszentrum) die Kollisionsgefahr stark erhöht wird, sind Ver-

meidungsmaßnahmen nötig. Mögliche Maßnahmen zur Minderung der Kollisionsgefahr, das

heißt zur Reduzierung der Anlockwirkung für Insekten und der Jagdanreize für Vögel und Fle-

dermäuse, im Bereich der erforderlichen Straßenbeleuchtung sind: Standortwahl möglichst au-

ßerhalb (aquatischer) Lebensräume nachtaktiver Insekten (Mühlbach); möglichst geringe Höhe

des Leuchtkörpers; insektendichtes Leuchtgehäuse mit einer maximalen Oberflächentempera-

tur von 60°C; Verwendung abgeschirmter Lichtquellen zur zielgerichteten Objektbeleuchtung;

Verwendung von Natriumdampflampen, wenn vertretbar Natriumdampf-Niederdrucklampen.

Vermeidungsmaßnahmen V 6: Erhalt bzw. Untersuchung von Altbäumen

Südöstlich des Mehrfamilienhauses schräg gegenüber der Brauerei stockte am Rand der Un-

tersuchungsfläche eine alte Weide mit einem Brusthöhendurchmesser von etwa 2 Metern. Au-

ßerdem stockte am westlichen Ende der Untersuchungsfläche eine alte Ulme, die ebenfalls

einen beachtlichen Brusthöhendurchmesser erreicht hat. Diese beiden in der Stadtbiotopkartie-

rung als markante Einzelbäume kartierten Bäume sollten möglichst erhalten werden. Falls das

nicht möglich wäre, sollten sie vor der Fällung mit Hilfe einer Hebebühne und einer Teleskop-

kamera untersucht werden, da bei derartigem Stammumfang und Wuchshöhe die Begutach-

tung vom Boden nicht ausreicht, um mögliche Brut- bzw. Wohnstätten von Fledermäusen, Vö-

geln (auch Grünspecht) oder gemeinschaftsrechtlich geschützten holzbewohnenden Käfern

(Eremit) sicher auszuschließen. Im Zuge der notwendigen Freiräumung des Geländes zur

Kampfmittelräumung und Altlastensanierung, mussten die Bäume jedoch bereits 2013 gefällt

werden und wurden dann auf etwaige Höhlen bzw. für holzbewohnende Käfer geeignete Struk-

turen untersucht.

Auf dem Südtiroler Platz stockten einige Altbäume, die ebenfalls näher untersucht werden

mussten, da die oberen Stammpartien vom Boden nicht einsehbar waren. Diese eingehende

Untersuchung mittels Teleskophebebühne und Inspektionskamera Sehsnake erfolgte am

27.8.2013.

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3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG, CEF-Maßnahmen)

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind für Reptilien, sowie für Feld- und Haussperling erfor-

derlich.

Vorgezogene funktionserhaltende Maßnahme (CEF 1) – Reptilien: Abfang der Eidechsen und

Umsetzen in Ersatzbiotope

Wahrscheinlich werden alle bestehenden und potenziellen Eidechsenhabitate während der

Bauarbeiten verloren gehen (s. Abbildung A2).

Möglichst in der näheren Umgebung der Eidechsenflächen sind noch vor Beginn aller Bauarbei-

ten Ersatzflächen für gemeinschaftsrechtlich geschützte Eidechsen und die möglicherweise

vorkommende Schlingnatter mit ausreichendem Versteckangebot (durchwuchssichere Plane,

darauf Kiesschüttungen, Stubben, Steinplatten, Grassoden) unter Leitung eines Fachzoologen

anzulegen. Da aufgrund der Resultate der 2011 durchgeführten Erhebungen mit einem relativ

großen Vorkommen von der Mauereidechse zu rechnen ist, ist für das Ersatzhabitat eine Flä-

che von 4.800 m² notwendig. Der Materialbedarf beträgt bei einer Gestaltung von 100 % der

Ausgleichsfläche bei einer Schichtdicke von durchschnittlich 1 Meter etwa 4.800 m³

Sand/Kies/Schotter inklusive einiger Platten und Stubben (evtl. Grassoden). Falls die Ersatzflä-

chen in enger Nachtbarschaft zum Bahnhof liegen, müssen sie möglicherweise eingezäunt

werden, um ein Abwandern oder Rückwandern der Tiere in die Eingriffsflächen während der

Durchführung dieser CEF-Maßnahmen zu verhindern.

Nach Anlegen der Ersatzbiotope wird ein Abholzen der Gebüsche und Bäume, auf den be-

troffenen Flächen notwendig werden, da die Tiere aus den Eingriffsflächen abgesammelt, oder

vergrämt werden müssen, was auf mäßig verbuschten Flächen nur mit einem sehr hohen Auf-

wand möglich ist. Das Roden bzw. Abräumen der Fläche muss schonend (z.B. Motorsäge,

Freischneider, Motorsense) und unter Leitung eines Fachzoologen erfolgen. Die Gehölze dür-

fen nur mit hoch eingestellter Fräse abgefräst werden, da sonst Eidechsen und Schlingnattern

getötet oder verletzt werden können. Außerdem muss das Abräumen der Fläche möglichst zü-

gig erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass weitere Mauereidechsen (evtl. auch andere

Reptilien) von außen erneut in die Fläche einwandern (vgl. aber Berichte zum Abfang Stegherr

et al. 2013, 2014).

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Anschließend ist die jeweils betroffene Fläche abzuzäunen (mobiler Amphibienzaun), um eben-

falls das erneute Einwandern von Tieren aus dem Umgebungsbereich zu verhindern. Um die

Fängigkeit des Zauns zu gewährleisten, ist er von Fachzoologen selbst bzw. unter Leitung von

Fachzoologen aufzustellen. Da im gesamten Umgebungsbereich Mauereidechsen siedeln,

muss in jedem Fall die gesamte jeweils beanspruchte Reptilien-Habitatfläche eingezäunt wer-

den.

Die auf der Eingriffsfläche verbliebenen Reptilien müssen nun abgesammelt und in die vorberei-

teten Ersatzbiotope verbracht werden. Das Absammeln ist nur während der Vegetationsperiode

möglich, da die Tiere die übrige Zeit in Ruhestätten im Boden ihrer Habitate verbringen, und es

darf nicht während der Eiablagezeit und Entwicklungszeit der Eier erfolgen (nicht von Mai bis

Ende Juli). Das Abfangen muss prinzipiell bei warmer, sonniger Witterung erfolgen. Bewährt

haben sich dafür 0,5 Liter Becherfallen (Leerfallen), die ein- bis zweimal am Tag geleert werden

sollten. Wenn während dem Abfangen Schlechtwetterperioden auftreten, sind die Fallen wäh-

rend dieser Zeit abzudecken. Soweit erforderlich, sind außerdem aktive Tiere mit der Schlinge

an der Teleskopangel zu fangen und auf den vorbereiteten Ersatzflächen auszusetzen. Um das

Abfangen zu erleichtern, sollten auf der Fläche Dachpappen, Bretter und Bleche ausgelegt

werden, und die evtl. unter diesen künstlichen Verstecken angetroffene Tiere bei täglichen mor-

gendlichen Kontrollen abgesammelt werden. Diese Vorgehensweise ist speziell auch zum Ab-

fangen von eventuell vorhandenen Schlingnattern notwendig. Außerdem muss die Fangaktion

mehrfach wiederholt werden, mindestens zehn Tage, um sicher zu gehen, dass keine Tiere

mehr im Gelände verbleiben. Grundsätzlich ist die Fläche solange abzufangen, bis an einigen

aufeinanderfolgenden Tagen nur noch vereinzelte Eidechsen in den Fallen anzutreffen sind.

Eventuell auftretende andere besonders geschützte Kriechtiere werden ebenfalls umgesetzt

(z.B. Blindschleiche, Ringelnatter).

Sofort nach Abschluss der Fangaktion sollte das Baufeld komplett geräumt werden, da dann

automatisch keine Wiedereinwanderung zu befürchten ist. Vegetationsfreie Rohbodenflächen

haben für Eidechsen und Schlingnattern kaum Attraktivität. Wir verweisen in diesem Zusam-

menhang auch auf die Standardwerke von BLANKE (2004) und GÜNTHER (1996). Sobald das

Baufeld geräumt ist, kann auch der mobile Zaun abgebaut werden. Bei Durchführung der Bau-

maßnahmen bedarf es einer ökologischen Baubetreuung.

Nach Fertigstellung der Ersatzbiotope und Umsetzung der Reptilien ist durch Fachzoologen zu

prüfen, ob die Habitatstrukturen von den Tieren angenommen werden. Die Effizienzkontrollen

müssen zwei Mal in ein- bzw. zweijährigen Abständen nach Fertigstellung stattfinden. Außer-

dem ist eine regelmäßig Pflege der Flächen erforderlich (z.B. partielles Entbuschen). Hierfür

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lassen sich die zeitlichen Abstände nicht pauschal festlegen, sondern die Maßnahmen müssen

nach Begutachtung der Flächen durch die UNB Rosenheim geplant werden.

Vorgezogene funktionserhaltende Maßnahme (CEF 2) – Feld- und Haussperling: Anbringen

von Nistkästen

Sofern im Zuge der Baumaßnahmen Brutplätze der beiden Sperlingsarten (Feldsperling:

Wohngebäude am Nordwestrand des Untersuchungsgebiets, Haussperling: Fahrradverleih ge-

genüber der alten Fußgängerbrücke, wahrscheinlich auch denkmalgeschütztes Bahnhofsge-

bäude) zerstört werden, müssen noch vor Beginn der Bauarbeiten je Vorkommen zehn für die

Arten geeignete Nistkästen in der Umgebung angebracht werden.

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Gegenstand der Untersuchungen waren Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter und Libellen sowie

eventuelle Vorkommen des Eremiten, einer Holz bewohnenden Käferart. Für andere Arten des

Anhanges IV der FFH-Richtlinie bestehen im Planungsgebiet keine geeigneten Biotope, ebenso

wenig wie für Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.

4.1.1 Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter):

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbun-

dene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von

dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter):

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-

winterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-

rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter):

Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisi-

onsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadens-

vermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht .

Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer

Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-

und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

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Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL:

Fledermäuse: Auf dem Untersuchungsgebiet des Bahnhofs Rosenheim konnten insgesamt 68

Fledermauskontakte detektiert werden. Dabei zeigte sich, dass vor allem der Mühlbach und die

angrenzende Ufervegetation von zahlreichen Fledermäusen als Jagdrevier genutzt wird. Dane-

ben traten noch einige Fledermäuse auf der vegetationsreicheren Fläche zwischen dem Groß-

parkplatz und der Münchener Straße auf. In beiden Abschnitten jagten die Tiere hauptsächlich

entlang von Bäumen sowie Straßen- und Gebäudelampen (s. Abbildung A1).

Am häufigsten im Untersuchungsgebiet treten Arten der Gattung Pipistrellus auf. So konnten

mindestens 4-6 Rauhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii) und 5-8 Zwergfledermäuse (Pi-

pistrellus pipistrellus) nachgewiesen werden. Beide Arten dominieren in allen oben genannten

Abschnitten der Untersuchungsfläche. Am Bach konnten mit Rufaufnahmen und Sichtbeobach-

tungen zusätzlich noch drei Exemplare der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und zwei

Bartfledermäuse festgestellt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um die relativ weit ver-

breitete Kleine Bartfledermaus, doch ist eine Unterscheidung in Kleine oder Große Bartfleder-

maus (Myotis mystacinus bzw. Myotis brandtii) anhand der Rufe nicht sicher möglich. Da sich

keinerlei Hinweise auf Quartiere von Bartfledermäusen ergaben, konnte auf Netzfänge zur Dar-

stellung der Bestände der beiden Arten verzichtet werden. Bei einigen weiteren Rufen gelang

nur eine Zuordnung auf Gattungsniveau (Myotis spec.), da sie für eine exakte Artbestimmung

zu leise waren. Voraussichtlich handelt es sich dabei aber ebenfalls um Wasser- und Bartfle-

dermäuse.

Größere Fledermausquartiere oder Hinweise auf solche konnten nicht festgestellt werden. Von

der geplanten Maßnahme ist daher keine der erfassten Arten im Sinne der saP betroffen. Zwi-

schenquartiere von Einzeltieren lassen sich jedoch nicht sicher ausschließen und bei Eingriffen

in den Gehölzbestand, der von den Tieren als Jagdrevier genutzt wird, kommt es zu einem Ha-

bitatverlust. Als Kompensationsmaßnahmen sind daher im Rahmen der Eingriffsplanung den-

noch Ersatzpflanzungen und das Anbringen von Fledermauskästen an Gebäuden und Bäumen

der näheren Umgebung erforderlich (s. Kapitel 7.3).

Reptilien: Im Untersuchungsgebiet trat bei den Erhebungen 2011 eine Reptilienart des An-

hangs IV der FFH-Richtlinie auf, nämlich die Mauereidechse (Podarcis muralis). Wahrscheinlich

handelt es sich bei den im Stadtgebiet von Rosenheim heute an mehreren Stellen vorkommen-

den Mauereidechsen zumindest zum großen Teil um sekundär verbreitete (allochthone)

Exemplare der Unterart P. muralis merremi, eine Form, die in der Westschweiz, weiten Teilen

Frankreichs, sowie vielerorts am Rhein bis nach Holland heimisch ist (Mayer, Naturhistorisches

Museum Wien, mdl.). Diese Form wird heute auch der westfranzösischen P. m. broignardii zu-

gerechnet (SCHWEIGER et al. in Vorbereitung, nach SCHULTE et al. 2011). Solche Tiere sind in

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Teilen Bayerns seit Jahrzehnten ansässig und bilden bodenständige Populationen (SCHULTE

2008). Das Mauereidechsenvorkommen ist sehr individuenreich. Insgesamt konnten mehr als

140 Tiere unterschiedlicher Altersklassen gezählt werden (Maximalzahl bei einer Begehung).

(Unlängst wurde von SCHULTE (2011) und anderen Herpetologen gefordert die allochthonen Mauerei-dechsen als "invasive Art" einzustufen und Populationen dieser Tiere nicht mehr als solche streng und gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten behandeln. Insbesondere sollten solche Tiere nicht mehr um-gesiedelt werden (SCHULTE 2011). Eine Einstufung allochthoner Mauereidechsen als "invasive Art" ist allein aus wissenschaftlichen Gründen nicht möglich, da es sich bei diesen Tieren nicht um Vertreter ei-ner Eidechsenform handelt, sondern um verschiedene Unterarten der auch in Bayern heimischen Mauer-eidechsen. Vor allem ist eine solche Vorgehensweise rechtlich nicht haltbar. Dies wäre nur möglich wenn im Rahmen einer Änderung der FFH-Richtlinie solche Populationen ausdrücklich ausgenommen und des BNatSchG geändert würden. Da bei vielen heimischen Populationen noch nicht einmal bekannt ist, ob sie autochthonen oder allochthonen Ursprungs sind, bestünde außerdem eine erhebliche Rechtsunsicher-heit. Nach Rücksprache mit dem LfU (Herr Hansbauer, Herr Rudolph) sind allochthone Mauereidechsen-vorkommen weiterhin genauso zu behandeln wie andere gemeinschaftsrechtlich und streng geschützte Arten. Es darf bei Eingriffen zu keinen Verstößen gegen Störungs-, Schädigungs- und Tötungsverbot kommen, bzw. sind entsprechende Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen durchzufüh-ren.)

Im Eingriffsbereich nehmen günstige Mauereidechsenhabitate maximal 4.800 m² Fläche ein (s.

auch Abbildung A2). Dicht mit Sukzessionsgehölzen bewachsene Flächen, sowie asphaltierte

Flächen und stark verdichtete Kiesflächen kommen für die Art nicht in Frage. Nach den Daten

ist im gesamten Plangebiet mit einem Bestand von mindestens 140 Mauereidechsen zu rech-

nen. Wahrscheinlich handelt es sich auch um einen größeres Vorkommen, denn das Auszählen

der Individuen und damit die Einschätzung der Bestandsgröße ist bei großflächigen Habitaten

>>1.000 m² schwierig und kann zu einer erheblichen Unterschätzung des Bestandes führen.

Übertragen auf die Verhältnisse im Bahnhofsgelände ist mit 200 bis 300 Tieren zu rechnen. Da

unter den kartierten Exemplaren der Mauereidechse auch eine recht große Anzahl an Jungtie-

ren gefunden wurde, ist von einer regelmäßigen und erfolgreichen Reproduktion auszugehen.

Die im Eingriffsbereich nachgewiesenen Eidechsen sind von der Baumaßnahme betroffen, da-

her sind Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (s. Kap. 3.1 und 3.2) notwen-

dig.

Aus der aktuellen Stadtbiotopkartierung Rosenheim (SICHLER & LIPSKY 2007) liegen für das

untersuchte Gebiet selbst keine Nachweise für die Mauereidechse vor. Im gesamten Stadtge-

biet sind aber aus dieser Kartierung, sowie der aktuellen ASK (BayLfU, 2011) und aus zahlrei-

chen Untersuchungen des PB Beutler in den letzten Jahren Nachweise von teils großen Be-

ständen der Art in der Umgebung vorhanden (z.B. im Areal südlich des Bahnhofs oder beim

Autohaus BaderMainzl an der Äußeren Münchner Straße).

Die Zauneidechse konnte im Verlauf der intensiven Untersuchungen zur saP 2011 nicht festge-

stellt werden. Nachdem das Gelände Anfang 2013 durch die Stadt Rosenheim und den Minen-

räumdienst erheblich verändert wurde, hatte sich die Qualität des Gebiets für Eidechsen we-

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sentlich verbessert. Beim Abfang im Sommer 2013 und im Frühjahr 2014 (BEUTLER et al. 2013)

ließen sich daher wesentlich größere Mauereidechsenbestände (geschätzt 200 bis 300, abge-

fangen über 1.000), sowie fünf Zauneidechsen (meist semiadulte Tiere) feststellen, welche wohl

erst nach der Verbesserung in das Habitat eingewandert sind. Jungtiere von Zauneidechsen

ließen sich weder 2011 noch beim Abfang 2013 oder 2014 im Areal feststellen. Da auch bei

unseren Untersuchungen auf der Südseite des Bahnhofs (STEGHERR & BEUTLER 2009) keine

juvenilen Zauneidechsen gefunden werden konnten, ist davon auszugehen, dass keine Repro-

duktion im Gebiet stattfindet.

Die Schlingnatter (Coronella austriaca) konnte 2011 im Untersuchungsgebiet nicht nachgewie-

sen werden, es liegt jedoch ein aktueller Nachweis aus dem benachbarten Bahnhofsgelände

südlich der Gleisanlagen vor (Gässler nach STEGHERR & BEUTLER 2009). Da trotz der sehr ho-

hen Untersuchungsintensität bei den Erhebungen 2009 (insgesamt 25 Begehungen) nur ein

Exemplar auftrat und die Art sich 2011 bei insgesamt 13 Kartierungsgängen nicht nachweisen

ließ, kann man davon ausgehen, dass in den Rosenheimer Bahnbiotopen nur ein sehr kleiner

Bestand siedelt, bzw. das Eingriffsgebiet nur gelegentlich von der Art genutzt wird. Gesonderte

Maßnahmen für diese Art sind nicht zwingend, denn die in jedem Fall notwendigen Maßnahmen

für gemeinschaftsrechtlich geschützte Eidechsen kommen auch der Schlingnatter zu Gute. Bei

den Abfängen 2013 und 2014 (STEGHERR ET AL. 2013, 2014) konnte die Art nicht im Gelände

nachgewiesen werden.

Eremit: Bei einer näheren Untersuchung der im Gebiet vorhandenen Altbäume zeigte sich,

dass wahrscheinlich zwei alte Bäume günstige Bedingungen für holzbewohnende Käfer bieten.

Es handelt sich um eine alte Weide mit einem Brusthöhendurchmesser von etwa zwei Metern,

diese stockt südöstlich des Mehrfamilienhauses auf der Eingriffsfläche schräg gegenüber der

Brauerei und um eine Ulme am westlichen Ende der Untersuchungsfläche (s. Abbildung A2).

Beide Bäume wurden im Rahmen der Stadtbiotopkartierung als markante Einzelbäume katego-

risiert. An beiden Bäumen ließen sich zwar äußerlich, außer einigen gebrochenen Ästen, keine

Hinweise auf holzbewohnende Insekten feststellen. Dennoch sollten sie möglichst erhalten

werden. Diese Bäume mussten jedoch im Zuge der notwendigen Freiräumung des Geländes

zur Kampfmittelräumung und Altlastensanierung 2013 gefällt werden. Eine Inspektion der gefäll-

ten Bäume ergab, dass sie keine Baumhöhlen aufwiesen und damit keine Möglichkeiten für den

Eremiten.

Die Altbäume am Südtiroler Platz wurden Ende August 2013 auf ihre Eignung als Brutbäume

für den Eremiten mittels Teleskophebebühne und Inspektionskamera Sehsnake untersucht.

Eremiten oder Reste von Eremiten bzw. deren Larven konnten nicht aufgefunden werden. Es

wurden mehrere Mulmproben entnommen und zur weiteren Untersuchung an Käfer-

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Spezialisten (Dr. Hawlitschek, Zoologische Staatssammlung München) weitergegeben. In den

Mulmproben ließen sich ebenfalls keinerlei Hinweise auf Larven, Flügeldecken, oder andere

Chitinreste des Eremitens finden.

Fledermäuse oder Hinweise auf höhlenbrütende Vögel ließen sich bei der Untersuchung übri-

gens ebenso wenig feststellen.

Laut ASK Daten wurde 2005 in der Wartehalle des Bahnhofsgebäudes ein totes Exemplar der

Art gefunden (Zufallsfund, Lorenz nach SICHLER & LIPSKY 2007). Da diese Käferart sehr ortstreu

ist, muss von einem Vorkommen in der Umgebung ausgegangen werden. Im Eingriffsbereich

existieren jedoch keine Vorkommen. Es besteht somit auch keine Betroffenheit der Art.

Tagfalter und Libellen: Im Untersuchungsgebiet konnten keine Arten des Anhangs IV der

FFH-Richtlinie festgestellt werden. Jedoch wurden einzelne naturschutzfachlich bemerkenswer-

te Arten kartiert, die nicht saP relevant sind, aber hinsichtlich der Eingriffsregelung behandelt

werden müssen (s. Kapitel 7).

Heuschrecken wurden entsprechend den Vorgaben der Obersten Baubehörde und des Lan-

desamtes für Umwelt für saP-Untersuchungen und in Abstimmung mit den Naturschutzbehör-

den nicht in unsere Erhebungen einbezogen, da in Deutschland keine gemeinschaftsrechtlich

geschützten Heuschreckenarten vorkommen, d.h. keine Arten des Anhanges IV der EU-FFH-

Richtlinie. Im Rahmen der Erhebungen an anderen Tiergruppen, insbesondere Tagfalter und

Libellen, wurde jedoch auch auf naturschutzfachlich relevante Vertreter dieser Tiergruppe ge-

achtet. Diese ließen sich jedoch 2011 im Areal nicht feststellen. Es liegen aber Sekundärnach-

weise der stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda coerulescens; beson-

ders geschützt; RL D 2, RL B 2; im Alpenvorland sogar vom Aussterben bedroht; SICHLER &

LIPSKY 2007, Stadtbiotopkartierung Rosenheim) vor. Nach den Entbuschungs- und ersten

Kampfmittelräummaßnahmen 2013, bei denen ausgedehnte Rohbodenflächen entstanden,

konnten sich einige Blauflügelige Ödlandschrecken im Areal wieder ansiedelten, vor allem aber

eine größere Zahl Blauflügelige Sandschrecken (Sphingonotus coerulans; besonders geschützt;

RL D 2, RL B 1, vom Aussterben bedroht). Diese Heuschrecke kommt in großer Zahl auch zwi-

schen den Gleisen im Bahnhof selber vor.

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Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten der FFH-Richtlinie, Anhang IV

deutscher Name wissenschaftlicher Name

Sch

utz

FF

H

RL

D

RL

BY

RL

BY

Av/

A

EH

Z K

BR

Ind

ivid

uen

zah

l 1

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii §§ IV - 3 3 FV 4-6

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus §§ IV - - - FV 5-8

Große Bartfledermaus* Myotis brandtii §§ IV V 2 G U1 2

Kleine Bartfledermaus* Myotis mystacinus §§ IV V - - U1

Wasserfledermaus Myotis daubentonii §§ IV - - - FV 3

Mausohr i.w.S. Myotis spec. §§ IV U1 2

Mauereidechse Podarcis muralis §§ IV V 1 U1 > 140

Zauneidechse Lacerta agilis §§ IV V V V U1 5

* Eine eindeutige Trennung zwischen M. brandtii/mystacinus anhand Lautanalyse ist nicht möglich. Ver-mutlich handelt es sich aber um M. mystacinus, da diese Art in Bayern weiter und häufiger verbreitet ist (MESCHEDE und RUDOLPH, 2004)

1 Für Fledermäuse ist die Maximalzahl der deutlich voneinander unterscheidbaren Rufe/Individuen an einem Begehungstermin angegeben.

Erläuterungen:

Schutz / § in Deutschland streng geschützte heimischen Tiere gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG; zusammengestellt in: http://213.221.106.28/wisia/wisia_s_heimisch.html)

§§ streng geschützte Art

FFH FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

IV Anhang IV Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse

RL D/BY/AvA Rote Liste Deutschland (BFN 2009) / Rote Liste Bayern (BAYLFU 2003) / Rote Liste Alpenvorland und Alpen (BAYLFU 2003)

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

V Arten der Vorwarnliste

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

zusätzliche Angaben in Spalte RL D bzw. RL BY

- nicht gefährdet

EHZ KBR Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region

FV günstig

U1 ungünstig – unzureichend

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Mauereidechse (Podarcis muralis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Im Voralpenland ursprünglich sehr seltene Eidechse (autochthones Vorkommen nur bei Oberaudorf), aus anderen Regionen eingebürgerte Formen zeigen ausbreitende Tendenz. Die Art bewohnt in Deutschland ursprünglich vor allem sonnenexpo-nierte Felsen, Abbruchkanten, Geröllhalden, gerölldurchsetzte Trockenrasen, lichte Steppenheiden, und randlich Kiesbänke großer Flüsse (BEUTLER & HECKES 1986, GÜNTHER 1996). Heute vielfach in Sekundärbiotopen (Industriebrachen, Kiesgru-ben, Bahnbiotope, Legesteinmauern). Als limitierende Faktoren für die Art gelten die Verfügbarkeit gut besonnter, vegetati-onsarmer Flächen und die Anzahl und Qualität vorhandener Unterschlupfmöglichkeiten zur Eiablage und als Rückzugsort.

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Lokale Population: Wir betrachten die Eidechsen im Stadtgebiet Rosenheim als lokale Population. Die Art ist an den Bahn-dämmen der Stadt häufig, im Rosenheimer Landkreis insgesamt wahrscheinlich nur mäßig häufig (z.B. Kolbermoor), wobei eine genaue Einschätzung nicht möglich ist, da nicht genügend Daten vorliegen (vgl. auch SICHLER & LIPSKY 2007).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Tötung von Tieren oder Zerstörung potentieller Brut- und Wohnstätten. Die ökologische Funktion kann aber im räumlichen Zusammenhang erhalten werden unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.1 V1): Bereiche mit Eidechsenvorkommen sind nach Möglichkeit von Beanspruchungen auszunehmen Bei unerlässlichen Eingriffe Abzäunen von nicht beanspruchte Restflächen, um Kollisionen bzw. Zerstörung

von Gelegen zu vermeiden

CEF-Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.2 CEF 1): Einrichtung mauereidechsengerechter Ausgleichsflächen Vergrämen der Tiere aus der Eingriffsfläche durch vorsichtiges Roden Einzäunen der Eingriffsfläche und Abfangen der Eidechsen um sie in die Ausgleichsflächen umzusetzen

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 und 2.2 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Tötungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Zauneidechse ( Lacerta agilis) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Im Voralpenland nicht häufige, zurückgehende Eidechse. Die Art bewohnt in Südbayern ursprünglich vor allem Haiden, lich-te, trockene Wälder, Waldränder, Raine und dealpine Auen (BEUTLER & HECKES 1986, BEUTLER & RUDOLPH 2004). Heute vielfach in Sekundärbiotopen (militärische Übungsflächen, Industriebrachen, Entnahmestellen, Bahnbiotope). Als Ausbrei-tungswege und Habitate nutzen die Tiere gerne die Waldsäume und Böschungen von Strassen und Schienenwegen. Als ein limitierender Faktor für die Art gilt die Verfügbarkeit gut besonnter, vegetationsarmer Flächen mit gut grabbarem Boden zur Ablage der Eier.

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Lokale Population: Wir betrachten die Eidechsen im Planungsgebiet und seinem Umgriff als lokale Population. Die Art ist im Rosenheimer Raum und im Voralpenland insgesamt mäßig häufig (BEUTLER & RUDOLPH 2004).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Tötung von Tieren oder Zerstörung potentieller Wohnstätten. Die ökologische Funktion kann aber im räumlichen Zusam-menhang erhalten werden unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.1 V1): Bereiche mit Eidechsenvorkommen sind nach Möglichkeit von Beanspruchungen auszunehmen Bei unerlässlichen Eingriffe Abzäunen von nicht beanspruchte Restflächen, um Kollisionen bzw. Zerstörung

von Gelegen zu vermeiden

CEF-Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.2 CEF 1): Einrichtung zauneidechsengerechter Ausgleichsflächen Vergrämen der Tiere aus der Eingriffsfläche durch vorsichtiges Roden Einzäunen der Eingriffsfläche und Abfangen der Eidechsen um sie in die Ausgleichsflächen umzusetzen

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Schlingnatter ( Coronella austriaca)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Nahezu in ganz Deutschland verbreitet, mit Schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Mittelgebirgsräumen Südwest- und Süddeutschlands. Die Art bewohnt in Süddeutschland vor allem wärmebegünstigte Hanglagen mit Hecken und Gebüsch und einem kleinflächigem Wechsel aus Trocken- und Magerrasen und anthropogen überformte Sekundärbiotope. Hauptgefähr-dungsursache ist heute der Habitatverlust z.B. durch Zerstörung von Kiesgruben, Brachen, südexponierten Waldrändern etc.. In Südbayern außerhalb der großen Flusstäler z.B. von Lech und Isar und zumindest westlich des Inns sehr selten und hochgradig bedroht (AßMANN ET AL. 1993, BEUTLER & RUDOLPH 2003).

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Lokale Population: Wir betrachten die Schlingnattern im Planungsgebiet und seinem weiteren Umgriff als lokale Population (Vorkommen Bahnhof Rosenheim). Die Art ist an den Bahndämmen im Rosenheimer Raum sonst bisher nicht nachgewiesen worden. Aus den 90er Jahren existiert lediglich ein Nachweis aus dem Raum Bad Aibling (COL-

LING M. et al., PB BEUTLER 1998).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Tötung von Tieren oder Zerstörung potentieller Brut- und Wohnstätten. Die ökologische Funktion kann aber im räumli-chen Zusammenhang erhalten werden unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.1 V1): bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen für die Mauereidechsen sind keine zusätzlichen Maßnah-

men notwendig

CEF-Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.2 CEF 1): bei Durchführung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Mauereidechsen sind keine zusätzli-

chen Maßnahmen notwendig

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG

Bei Einhaltung der unter Punkt 2.1 und 2.2 genannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, ist kein Verstoß gegen das Tötungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der

Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter):

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbun-

dene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von

dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter):

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-

winterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-

rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter):

Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisi-

onsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadens-

vermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht .

Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer

Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-

und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

An streng geschützten Vogelarten konnten im Planungsgebiet Turmfalke (Falco tinnunculus)

und Grünspecht (Picus viridis) nachgewiesen werden. Beide Arten wurden lediglich als Nah-

rungsgäste kartiert. Eine Betroffenheit des Grünspechts im Sinne der saP ist möglicherweise

dennoch gegeben, da die im Gelände für den Eremiten geeigneten Bäume (Weide und Ulme,

markante Biotopbäume im westlichen Abschnitt der Eingriffsfläche) auch für den Grünspecht in

Frage kommen könnten.

An Arten der Roten Listen ließen sich Feldsperling (Passer montanus), Haussperling (Passer

domesticus), Mauersegler (Apus apus) und Rauchschwalbe (Hirundo rustica) nachweisen, wo-

bei Mauersegler und Rauchschwalbe das Untersuchungsgebiet lediglich zur Nahrungsaufnah-

me nutzen. Insofern besteht für diese beiden Arten keine Betroffenheit. Feldsperling und

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Haussperling sind dagegen vom Vorhaben betroffen, da sich ihre Brutplätze im Eingriffsbereich

(s. Abbildung A3) befinden. Der Feldsperling brütet im Dach des Wohnhauses im äußersten

Nordwesten des Plangebiets und der Haussperling beim Fahrradverleih gegenüber der alten

Fußgängerbrücke bzw. im alten denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude (Südtiroler Platz 2).

Zusätzlich zu den bisher genannten Arten wurden einige häufige und weit verbreitete Vogelar-

ten nachgewiesen, wie zum Beispiel Amsel, Blaumeise, Buchfink oder Mönchsgrasmücke (s.

Tabelle 2). Außerdem kommen für das Planungsgebiet noch weitere weniger anspruchsvolle

Vogelarten potenziell in Betracht (s. Abschichtungstabelle und ASK: BAYLFU, 2011). Diese im

Naturraum häufigen, in Deutschland und Bayern ungefährdeten Arten lassen sich im Planungs-

gebiet nicht als Brutvögel ausschließen. Für diese Arten besteht jedoch keine Empfindlichkeit

gegen den Eingriff (populationsbezogener Ansatz, vgl. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES

INNEREN, OBERSTE BAUBEHÖRDE/FROEHLICH UND SPORBECK 2011). Durch den eventuellen Ver-

lust von Brutplätzen bzw. von potentiellen Brutplätzen solcher Arten wird sich der günstige Er-

haltungszustand im Naturraum und somit auch im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht ver-

schlechtern. Damit bestehen keine Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG.

Aus der Artenschutzkartierung (ASK: BAYLFU, 2011) liegen für die Artengruppe Vögel keine

Daten vom Eingriffsbereich selbst vor.

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Tab. 2: Systematische Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten (Aves) mit wich-tigen Kurzangaben.

§ VSR RL RL Artname Status

Art1 D BY deutsch wissenschaftlich

Ordnung Entenvögel Anseriformes

Fam. Enten Anatidae

§ x * * Stockente Anas platyrhynchos NG

Ordnung Greifvögel Falconiformes

Fam. Falken Falconidae

§§ x * * Turmfalke Falco tinnuculus NG

Ordnung Taubenvögel Columbiformes

Fam. Tauben Columbidae

§ x N * Haustaube = Stadtaube

Columba livia forma domestica

BV

§ x * * Türkentaube Streptopelia decaocto BV

Ordnung Segler Apodiformes

Fam. Segler Apodidae

§ x * V Mauersegler Apus apus NG

Ordnung Spechtvögel Piciformes

Fam. Spechte Picidae

§ x * * Buntspecht Dendrocopus major NG

§§ x * V Grünspecht Picus viridis NG

Ordnung Sperlingsvögel Passeriformes

Fam. Schwalben Hirundinidae

§ x V V Rauchschwalbe Hirundo rustica NG

Fam. Rabenvögel Corvidae

§ x * * Rabenkrähe Corvus corone corone BV

§ x * * Elster Pica pica mBV

Fam. Meisen Paridae

§ x * * Kohlmeise Parus major BV

§ x * * Blaumeise Parus caeruleus BV

Fam. Spechtmeisen Sittidae

§ x * * Kleiber Sitta europaea BV

Fam. Baumläufer Certhiidae

§ x * * Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV

Fam. Drosseln Turdidae

§ x * * Amsel Turdus merula BV

§ x * * Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV

§ x * * Rotkehlchen Erithacus rubecula BV

Fam. Grasmücken Sylviidae

§ x * * Gelbspötter Hippolais icterina NG

§ x * * Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV

§ x * * Zilpzalp Phylloscopus collybita BV

Fam. Fliegenschnäpper Muscicapidae

§ x * * Grauschnäpper Muscicapa striata BV

Fam. Stelzen Motacillidae

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§ VSR RL RL Artname Status

Art1 D BY deutsch wissenschaftlich

§ x * * Bachstelze Motacilla alba NG

Fam. Würger Laniidae

Fam. Stare Sturnidae

§ x * * Star Sturnus vulgaris mBV

Fam. Finken Fringillidae

§ x * * Grünling = Grünfink

Carduelis chloris = Chloris chloris

BV

§ x * * Stieglitz Carduelis carduelis BV

§ x * * Buchfink Fringilla coelebs BV

Fam. Weber Ploceidae

§ x V * Haussperling Passer domesticus BV (5-10)

§ x V V Feldsperling Passer montanus BV (5-10)

Erläuterungen: § Bundesartenschutzverordnung, Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutz-

verordnung (BGBl Jahrgang 2005 Teil I, Nr. 11 vom 24.02.2005), BNatSchG

§ besonders geschützte Art

§§ streng geschützte Art

VSR Vogelschutzrichtlinie; Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1), zuletzt ge-ändert: Amtsblatt L 236, Seite 33, vom 23.9.2003, mit Änderungen bis 2007

Art 1 Schutz durch Artikel 1 (-4) der VSR

RL D/BY Rote Liste Deutschland (nach BfN 2009) / Rote Liste Bayern (BAYLFU 2003)

V Arten der Vorwarnliste

N Neozoen / nicht bewertet

zusätzliche Angaben in Spalte RL D bzw. RL BY

* nicht gefährdet

Farbkodierung

rot saP-relevante Arten (nach BAYLFU 2011: saP bei der Vorhabenszulassung – Internet-Arbeitshilfe)

Status Abkürzungen

NG Nahrungsgast

BV Brutvogel

mBV möglicherweise Brutvogel

(Zahl) Anzahl der Brutpaare (nur bei relevanten Arten)

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Feldsperling (Passer montanus)

Haussperling (Passer domesticus) Europäische Vogelarten nach VSR

1 Grundinformationen

Feldsperling (FS): Rote Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Haussperling (HS): Rote Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Status: Brutvögel

FS: Höhlenbrüter in Laubbäumen, gewöhnlich in größerer Höhe ab ca. 3 m; Hecken, Waldränder, lichte, parkartige Gehöl-ze, nutzt häufig auch Nistkästen; Nahrungsaufnahme in gehölzarmen Strukturen unterschiedlichsten Typs, auch in Fel-dern, sowie in lichten Wäldern; ernährt sich von Sämereien, daneben auch von Insekten. Der Bestand in Bayern ist wahrscheinlich in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen, doch ist die Art in vielen Gebieten auch heute häufig (BEZ-

ZEL et al. 2005).

HS: Ausgeprägter Kulturfolger, der häufig an oder in der Nähe von Gebäuden, gern auch in Nistkästen brütet. Vorausset-zung für ein Brutvorkommen sind ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrung (v.a. Sämereien) und Brutmöglichkeiten. Wahrscheinlich auch in Bayern in jüngerer Zeit Bestandsabnahmen, aber immer noch ein häufiger bis sehr häufiger Brutvogel.

Lokale Population:

FS: Der Feldsperling ist in Ostbayern ein sehr häufiger Höhlen- und Nistkastenbrüter. Auch im Landkreis Rosenheim außer-halb der Voralpen kann die Art häufig angetroffen werden. Als lokale Population werden alle Brutpaare in Bahnhofsnähe angenommen. Aus diesem Bereich liegen, außer unseren aktuellen Nachweisen, keine weiteren Daten vor.

HS: Der Haussperling ist in Ostbayern ein häufiger Gebäudebrüter. Auch im Landkreis Rosenheim außerhalb der Voralpen kann die Art häufig angetroffen werden. Als lokale Population werden alle Brutpaare in Bahnhofsnähe angenommen. Aus diesem Bereich liegen, außer unseren aktuellen Nachweisen, keine weiteren Daten vor.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

FS: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

HS: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Nistplätze von Feld- und Haussperling liegen innerhalb der Eingriffsfläche, falls diese zerstört werden sind die beiden Arten durch einen Verstoß gegen das Schädigungsverbot betroffen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich (vgl. Kapitel 3.1 V 3): Durchführung von störenden (lauten) Bauarbeiten in betroffenen Gebieten des Geltungsbereiches außer-

halb der Brut- und Aufzuchtzeiten (Ende März bis Ende August). Einhaltung der Fristen gemäß §39 Abs. 5 für notwendige Rodungsarbeiten Entfernung von Büschen vor Beginn der Brutzeit. Räumung der Baubereiche vor Beginn der Brutzeit.

CEF-Maßnahmen erforderlich (vgl. Kapitel 3.2 CEF 2): Anbringen von zehn für die Arten geeigneten Nistkästen je Vorkommen noch vor Beginn der Bauarbeiten

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei Beachtung der unter Punkt 2.1 genannten Maßnahmen sind keine Verstöße gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Feldsperling (Passer montanus)

Haussperling (Passer domesticus) Europäische Vogelarten nach VSR

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG

Es sind keine Verstöße gegen das Tötungsverbot zu erwarten, das Kollisionsrisiko steigt nicht erheblich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Page 32: Rosenheim Bahnhof Nord (Bebauungsplan Nr. 149 ......Eremit: Es wurden zwischen Mai und August 2011 drei Kartierungsgänge durchgeführt (25.05., 07.07. und 23.08.2011). Die Untersuchungen

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Grünspecht (Picus viridis)

Europäische Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: -

Relativ standorttreue Art. Höhlenbrüter, der sowohl eigene Höhlen in möglichst weichem Holz (Fäulnisherde) zimmert, als auch bestehende Höhlen anderer Spechte übernimmt. Es werden dabei viele verschiedene Laubbaumarten, unter anderem auch Obstbäume, angenommen. Nahrungssuche vor allem am Boden, frisst vor allem Ameisen, hackt weniger an Bäumen als andere Spechte. Die Bahnbrachen sind mit ihrem großen Ameisenvorkommen optimale Nahrungshabitate.

Lokale Population: Der Grünspecht ist im östlichen Oberbayern ein mäßig häufiger Brutvogel. Auch im Landkreis Rosen-heim kann die Art relativ häufig angetroffen werden. Als lokale Population werden alle Brutpaare in Bahnhofsnähe ange-nommen. Aus diesem Bereich liegen, außer unseren aktuellen Nachweisen, keine weiteren Daten vor.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Es sind möglicherweise Verstöße gegen das Schädigungsverbot zu erwarten, da die im Gelände für den Eremiten geeigne-ten Bäume auch als Brutbäume für den Grünspecht in Frage kommen könnten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich (vgl. Kap. 3.1 V 6): Erhalt potenzieller Brutbäume des Grünspechts bei Fällung der Bäume: Untersuchung mit Hebebühne und Teleskopkamera:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Bei Beachtung der unter Punkt 2.1 genannten Maßnahmen sind keine Verstöße gegen das Störungsverbot zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG

Es sind keine Verstöße gegen das Tötungsverbot zu erwarten, das Kollisionsrisiko steigt nicht erheblich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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5 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen

Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des

Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG können hinsichtlich der Arten nach Anhang IV der

FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelarten von den Verboten des § 44 BNatSchG Aus-

nahmen zugelassen werden.

Die Populationen der festgestellten gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten werden durch

das Vorhaben unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen nicht gefährdet und der Erhaltungszustand nicht verschlechtert.

5.1 Keine zumutbare Alternative

Die Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes und entsprechender Parkmöglichkeiten ist

nur in unmittelbarer Nähe zum Eisenbahn-Bahnhof sinnvoll. Die Anlage von Gewerbeflächen

dagegen ist grundsätzlich auch auf anderen Flächen im Stadtgebiet denkbar. Letztere verursa-

chen in erster Linie die Eingriffe in Lebensstätten von Mauereidechsen.

Laut dem Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Rosenheim ist es eine umweltpolitische Ziel-

setzung der Stadt, Flächeninanspruchnahme im Naturraum zu reduzieren und die Flächenbe-

reitstellung durch Brachflächenrecycling/Konversion von Flächen innerstädtisch zu unterstüt-

zen. Zur Frage möglicher Alternativstandorte für Gewerbe kann das in Aufstellung befindliche

Stadtentwicklungskonzept Rosenheim 2025 herangezogen werden. Flächenpotenziale im Wes-

ten liegen südlich der Schwaig entlang der geplanten Westumfahrung. Eine Entwicklung ist je-

doch erst mit Fertigstellung der Trasse sinnvoll, Baurecht für Gewerbe liegt noch nicht vor. Ähn-

lich verhält es sich mit Flächenpotenzialen im Norden (nördlich Westerndorf-St. Peter), die der-

zeit landwirtschaftlich genutzt sind. Auch hier ist eine sinnvolle verkehrliche Anbindung erst mit

Betrieb der Westtangente sinnvoll, Baurecht liegt ebenfalls nicht vor. Die sog. BGS-Fläche im

Norden der Stadt wird aktiv vom Bundesgrenzschutz als Standort genutzt. Fachlich wäre diese

Fläche für Bildung und Technologie (Hochschulnähe) wie auch für Wohnen geeignet. Eine künf-

tige Flächenverfügbarkeit lässt sich aktuell jedoch nicht abschätzen. Flächenpotenziale im Sü-

den (Umfeld WEKO, nördlich A 8/ Autobahnanschluss Rosenheim) sind "auf der grünen Wiese"

in landwirtschaftlicher Nutzung und großteils ohne Baurecht. Deshalb sieht die Stadt keine al-

ternativen Gewerbeflächen zur Flächenkonversion am Bahnhof Rosenheim. Die Flächenpoten-

tiale am Bahnhof sind wegen der herausragenden Verkehrsgunst sehr hoch zu bewerten, zum

anderen stehen in der Innenstadt keine Alternativgrundstücke in nur annähernd vergleichbarer

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saP-Untersuchung Rosenheim - Bahnhof Nord 2011

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Größe zur Verfügung. Es ist daher keine Alternative zum vorliegenden Planungskonzept gege-

ben, die eine günstigere Situation für die Mauereidechse schaffen würde.

5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes

5.2.1 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kap. 4.1.2 zusammengefasst:

Tab. 3: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Artname Verbots tatbestände

§ 44 Abs. 1

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

aktueller Erhal-tungszustand

Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art

deutsch wissen

schaftlich lokal KBR lokal

biogeographi-sche Region

Mauereidechse Podarcis muralis

- (V, CEF)

A U1 keine nachhaltige Verschlechterung

keine nachhaltige Verschlechterung

Zauneidechse Lacerta agilis -

(V,CEF) C U1

keine nachhaltige Verschlechterung

keine nachhaltige Verschlechterung

Schlingnatter Coronella austriaca

- (V, CEF)

C U1 keine nachhaltige Verschlechterung

keine nachhaltige Verschlechterung

Abkürzungen vgl. Tabelle 1 und: Verbotstatbestand x erfüllt - nicht erfüllt V Vermeidung CEF CEF-Maßnahmen K Kompensation Lokaler Erhaltungszustand A – hervorragend B – gut C – mittel bis schlecht

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5.2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kap. 4.2 zusammengefasst:

Tab. 4: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten

Artennamen Verbotstatbestände Erhaltungszustand

der Art deutsch wissenschaftlich § 42 Abs. 1 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG

Haussperling Passer domesticus -

(V, CEF)

A – verschlechtert sich unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen nicht

Feldsperling Passer montanus -

(V, CEF)

B – verschlechtert sich unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen nicht

Grünspecht Picus viridis -

(V)

C - verschlechtert sich unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen nicht

Abkürzungen vgl. Tabelle 3

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6 Fazit

Für keine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für keine der europäischen Vogelarten

gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG Abs. 1

unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

erfüllt.

Auch sind unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen und im Bebauungsplan festzusetzen-

den Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für keine Art des Anhangs IV der FFH-

Richtlinie die Verbotstatbestände gem. Art. 12 und 13 FFH-Richtlinie und für keine europäische

Vogelart die Verbotstatbestände des Art. 5 Vogelschutzrichtlinie einschlägig.

Die europarechtlichen Artenschutzvorschriften der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ste-

hen aus naturschutzfachlicher Sicht einer Befreiung nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG insge-

samt nicht entgegen.

Hinsichtlich der betroffenen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen

Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie wurde unter Einbeziehung der vorgesehenen und

festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen dargelegt, dass die

jeweiligen Populationen der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem

günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. deren aktuelle Erhaltungszustände sich nicht ver-

schlechtern.

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7 Naturschutzfachliche Beurteilung nach nationalem Natur-

schutzrecht

7.1 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der Strukturen erfolgt nach einer fünfstufigen Skala in Anlehnung an KAULE

(1991). Bewertungsgrundlagen sind vor allem die Roten Listen gefährdeter Tiere Bayern und

Deutschland (BAYLFU 2004, BFN 2009), die Anhänge der FFH-Richtlinie (EWG 1992) bzw. des

Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie (EG 1979), ferner die Bundesartenschutzverordnung

(BArtSchVO 1999/2002) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009).

5: von sehr hoher Bedeutung / sehr wertvoll: Bestände vom Aussterben bedrohter Arten (Gefährdungsstufe 1 der Roten Liste

Bayern, BAYLFU 2004, bzw. Deutschland (BFN 2009), oder von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie bzw. des Anhanges I der EG-

Vogelschutzrichtlinie, oder von mehreren stark gefährdeten Arten nach RL Deutschland bzw. RL Bayern

nachgewiesen oder zu erwarten.

4: von hoher Bedeutung: Kleine Vorkommen vom Aussterben bedrohter Arten, die nicht unter Wertstufe 5

fallen, Bestände stark gefährdeter Arten (Gefährdungsstufe 2 der Roten Liste Bayern oder

Deutschland) oder Bestände von Arten des FFH-Anhanges IV nachgewiesen oder zu erwarten.

Das Areal wird regelmäßig oder in hoher Intensität von der betreffenden Art genutzt. Auftreten mehrerer gefährdeter Arten (Gefährdungsstufe 3 der Roten Liste Bayern

oder Deutschland) bzw. von gefährdeten und potenziell gefährdeten Arten nachge-wiesen oder zu erwarten.

Bestände streng geschützter Arten.

3: von mittlerer Bedeutung: Bestände einzelner gefährdeter Arten (Gefährdungsstufe 3 der Roten Liste Bayern

oder Deutschland) nachgewiesen oder zu erwarten, Bestände besonders geschützter oder streng geschützter Arten nach der Bundesar-

tenschutzverordnung (BArtSchVO 1999/2002, BNatSchG 2009), Bestände potenziell gefährdeter Arten (Vorwarnstufe der Roten Listen Bayern oder

Deutschland) nachgewiesen oder zu erwarten, größere Bestände naturräumlich bzw. regional bedeutsamer Arten nachgewiesen

oder zu erwarten; artenreiche Vogelbestände nachgewiesen oder zu erwarten.

2: von untergeordneter Bedeutung: artenarme Bestände nachgewiesen oder zu erwarten,

Bestände kommuner Arten von geringer Diversität nachgewiesen oder zu erwarten, kleine Bestände potenziell bedrohter Arten (V = Vorwarnliste der Roten Listen)

nachgewiesen oder zu erwarten, oder lediglich sporadisches Auftreten einer gefährdeten Art nach den oben genann-

ten Roten Listen nachgewiesen oder zu erwarten.

1: ohne (nennenswerte) Bedeutung: von den meisten Arten nicht oder nur sporadisch genutzt.

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7.2 Bewertung der Bestände

Insgesamt kommt dem Gelände eine mittlere bis hohe Bedeutung zu.

Für Fledermäuse hat das Untersuchungsgebiet lediglich eine mittlere Bedeutung, da die Tiere

nur in geringer Art- und Individuenzahl kartiert werden konnten und keine Quartiere bzw. Hin-

weise auf Quartiere festgestellt werden konnten. Von etwas höherer Bedeutung ist lediglich der

Lauf des Mühlbachs mit dessen Begleitgehölzen, da dieser Bereich von einigen Arten regelmä-

ßig als Jagdrevier genutzt wird. Insgesamt wurden vier bis fünf Arten nachgewiesen (Große

und/oder Kleine Bart-, Rauhaut-, Wasser-, Zwergfledermaus, sowie einige unbestimmte Indivi-

duen der Gattung Myotis). In etwas größerer Individuenzahl traten nur Rauhaut- und Zwergfle-

dermaus auf.

Für Reptilien ist von einer hohen Bedeutung auszugehen, da auf den Bahnbiotopen große Be-

stände der Mauereidechse kartiert werden konnten und ein kleiner, nicht reproduzierender, Be-

stand der Zauneidechse, sowie ein sporadisches Vorkommen der Schlingnatter nicht gänzlich

auszuschließen ist (Nachweis südlich des Bahnhofs: PB BEUTLER 2009). Bei den Mauereidech-

sen handelt es sich zwar um keinen autochthonen Bestand, doch sind die Tiere hier boden-

ständig und unterliegen gemeinschaftsrechtlichem Schutz (Art des Anhangs IV der FFH-

Richtlinie).

Für Vögel kommt dem Plangebiet lediglich eine mittlere Bedeutung zu, da die beiden Arten der

Vorwarnlisten Haussperling und Feldsperling dort brüten. Zusätzlich nutzen einige kommune

Vogelarten, wie Amsel, Meisen und Finken, das Gebiet sowohl als Nahrungshabitat als auch als

Brutplatz. Zu erwähnen bleibt noch der Grünspecht, der wahrscheinlich auf der Südseite des

Bahnhofs brütet (PB BEUTLER 2009) und die Bahnbiotope auf der Nordseite mit ihrem recht ho-

hen Anteil an Ameisen und anderen Kleininsekten sehr regelmäßig zur Nahrungssuche auf-

sucht. Möglicherweise kommen auch die alten wertvollen Bäume als Brutbäume für den Grün-

specht in Frage.

Für holzlebende Käfer, insbesondere auch dem Eremiten, boten zwar nach den Resultaten der

2011 vorgenommenen Erhebungen und Sekundärdaten aus der Umgebung (PB BEUTLER 2009,

SICHLER & LIPSKY 2007) grundsätzlich zwei alte Bäume günstige Bedingungen. Es handelte

sich um eine alte Weide mit einem Brusthöhendurchmesser von etwa zwei Metern, diese stock-

te südöstlich des Mehrfamilienhauses auf der Eingriffsfläche schräg gegenüber der Brauerei,

und um eine Ulme am westlichen Ende der Untersuchungsfläche. Beide Bäume wurden im

Rahmen der Stadtbiotopkartierung als markante Einzelbäume kategorisiert. Diese Bäume

mussten jedoch 2013 im Zuge der notwendigen Freiräumung des Geländes zur Kampfmittel-

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räumung und Altlastensanierung gefällt werden. Die Inspektion der gefällten Bäume zeigte,

dass sie keine für Altholzkäfer wichtige Strukturen (Mulmhöhlen etc.) aufwiesen.

Die Bäume am Südtiroler Platz wurden mittels Hebebühne und Inspektionskamera Sehsnake

auf Vorkommen von Altholzkäfern bzw. auf das Vorhandensein für diese Tiere geeignete Struk-

turen untersucht (vgl. auch Abschnitte Eremit). Dabei wurden auch Mulmproben entnommen,

die jedoch keine Käferreste enthielten.

Für Libellen ist das Gebiet von mittlerer Bedeutung, da lediglich ein Individuum einer innerhalb

Deutschlands stark gefährdeten Libellenart nachgewiesen werden konnte (s. Tabelle 5). Diese

nutzt das Areal offenbar nur zur gelegentlichen Jagd, nicht als Fortpflanzungshabitat.

Tab. 5: Systematische Übersicht der nachgewiesenen Libellenarten mit wichtigen Kurzangaben

§ RL RL Artname

D BY deutsch wissenschaftlich Fundort

§ - - Große Pechlibelle Ischnura elegans Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Becher-Azurjungfer Enallagma cyathigerum Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Große Königslibelle Anax imperator Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Vierfleck Libellula quadrimaculata Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Schwarze Heidelibelle Sympetrum danae Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ 2 - Frühe Heidelibelle Sympetrum fonscolombi Bahnbiotope, annuelle Lachen

§ - - Gemeine Heidelibelle Sympetrum vulgatum Bahnbiotope, annuelle Lachen

Erläuterungen:

§ in Deutschland streng geschützte heimischen Tiere gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 BNatSchG, zusammengestellt in: http://213.221.106.28/wisia/wisia_s_heimisch.html)

§ besonders geschützte Art

RL D/BY Rote Liste Deutschland (BFN 2009) / Rote Liste Bayern (BAYLFU 2003)

2 Stark gefährdet

zusätzliche Angaben in Spalte RL D bzw. RL BY

- nicht gefährdet

Heuschrecken wurden nicht näher untersucht; im Rahmen der Erhebungen an anderen Tier-

gruppen, insbesondere Tagfalter und Libellen, wurde auch auf naturschutzfachlich relevante

Vertreter dieser Tiergruppe geachtet. Diese ließen sich jedoch 2011 im Areal nicht feststellen.

Aufgrund der Vorkommen der mittlerweile wieder in geringer Zahl in das Areal eingewanderten

stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda coerulescens; besonders ge-

schützt; RL D 2, RL B 2; im Alpenvorland sogar vom Aussterben bedroht; SICHLER & LIPSKY

2007, Stadtbiotopkartierung Rosenheim) vor allem aber der mittlerweile hier eingewanderten,

vom Aussterben bedrohten Blauflügeligen Sandschrecke, ist das Areal hoch zu bewerten.

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Für Tagfalter ist das Gelände von untergeordneter Bedeutung, da nur häufige und ungefährdete

Arten in geringer Individuenzahl nachgewiesen werden konnten (s. Tabelle 6). Bemerkenswert

ist lediglich der Nachweis des relativ anspruchsvollen Kaisermantels.

Tab. 6: Systematische Übersicht der nachgewiesenen Tagfalterarten mit wichtigen Kurzangaben

§ RL RL Artname

D BY deutsch wissenschaftlich Fundort

- - - Distelfalter Vanessa cardui Bahnbiotope

- - - Großer Kohlweißling Pieris brassica Bahnbiotope

§ - - Kaisermantel Argynnis paphia Bahnbiotope

- - - Tagpfauenauge Inachis io Bahnbiotope

- - - Zitronenfalter Gonepteryx rhamni Bahnbiotope

- - - kleine Weißlinge Pieris napae/rapi Bahnbiotope

Erläuterungen siehe Tabelle 5.

Kleingarten, Wohngebäude und Sukzessionsgehölze am Nordwestrand der Eingriffsflä-che (entlang Münchener Straße)

Diesem Bereich kommt für Fledermäuse eine mittlere Bedeutung zu, da er für lediglich zwei

Arten, nämlich Rauhaut- und Zwergfledermaus als Jagdhabitat dient. Größere Quartiere sind

hier nicht zu erwarten, gelegentliche Zwischenquartiere von Einzeltieren lassen sich natürlich

nicht ausschließen. Für holzbewohnende Käfer, insbesondere den Eremiten, ist von einer ho-

hen Bedeutung auszugehen, da eine potenziell für Holzkäfer geeignete alte Weide am Nor-

drand der Eingriffsfläche stockte. Für Vögel ist von einer mittleren Bedeutung auszugehen, da

der Bereich von einigen nachgewiesenen kommunen Vogelarten, sowie vom Feldsperling

(Wohngebäude), zur Brut und als Nahrungshabitat genutzt wird.

Wertstufe 3 bis 4: Von mittlerer bis hoher Bedeutung

Bahnbiotope am Südwestrand der Eingriffsfläche mit annuellen Lachen

Diesem Bereich kommt für Reptilien eine hohe Bedeutung zu, da große Bestände der einge-

bürgerten Mauereidechse, sowie einzelne Zauneidechsen (nur 2013 und 2014, Abfang, STEG-

HERR ET AL. 2013, 2014), nachgewiesen werden konnten. Das Areal wird möglicherweise auch

sporadisch von der stark bedrohten Schlingnatter genutzt. Für Libellen haben die Lachen auf

dem Gelände eine mittlere Bedeutung, da ein Exemplar der Frühen Heidelibelle (Sympetrum

fonscolombi) festgestellt werden konnte. Auch für Tagfalter ist das Gelände von mittlerer Be-

deutung, da eine besonders geschützte Art, nämlich der Kaisermantel, nachgewiesen werden

konnte. Für Vögel ist ebenfalls von einer mittleren Bedeutung auszugehen, da der Bereich sehr

regelmäßig vom Grünspecht als Nahrungshabitat genutzt wird. Für Heuschrecken ist von einer

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mindestens hohen Bedeutung auszugehen, da Sekundärnachweise der stark gefährdeten Blau-

flügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda coerulescens; besonders geschützt; RL D 2, RL B 2; im

Alpenvorland sogar vom Aussterben bedroht; SICHLER & LIPSKY 2007, Stadtbiotopkartierung

Rosenheim) vorliegen, und die Ödlandschrecken sich nach den Entbuschungsmaßnahmen

2013 hier wieder in geringer Zahl ansiedelten. Vor allem wanderten aber die vom Aussterben

bedrohten Blauflügeligen Sandschrecken (Sphingonotus carulans) nach den ersten Entbu-

schungs- und Kampfmittelräumungs-Maßnahmen 2013 hier ein, und haben auf den Rohboden-

flächen relativ große Bestände gebildet.

Wertstufe 4: Von hoher Bedeutung

Neuer Parkplatz westlich der Bahnhofsgebäude

Dieser Bereich ist für alle untersuchten Tierarten ohne Bedeutung.

Wertstufe 1: Ohne (nennenswerte) Bedeutung

Bahnhofsvorplatz bis Mühlbach, einschließlich Gehölze

Diesem Bereich kommt für Fledermäuse eine mittlere Bedeutung zu, da er für die im Gebiet

nachgewiesenen Arten als Jagdhabitat dient. Größere Quartiere sind hier nicht zu erwarten,

gelegentliche Zwischenquartiere von Einzeltieren lassen sich natürlich nicht ausschließen. Für

Vögel ist von einer mittleren Bedeutung auszugehen, da der Bereich von einigen nachgewiese-

nen kommunen Vogelarten, sowie vom potentiell gefährdeten Haussperling (Fahrradverleih,

denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude), zur Brut und als Nahrungshabitat genutzt wird.

Wertstufe 3: Von mittlerer Bedeutung

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7.3 Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Aufgrund der Eingriffsregelung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

- unnötige Eingriffe in wertvolle Lebensräume (vgl. vorherigen Abschnitt) sind zu vermei-

den,

- notwendige Eingriffe in solche Lebensräume sind zu kompensieren,

- die üblichen Fristen für Eingriffe in Gehölze sind einzuhalten (keine Fällarbeiten vom 1.

März bis 30. September).

Speziell Fledermäuse betreffend sind:

- die älteren Gehölze möglichst zu erhalten, speziell Altbäume am Mühlbach,

- gegebenenfalls für gerodete Gehölze Ersatzpflanzungen anzulegen

- und vier Fledermausnistkästen (z.B. wartungsfreie Flachkästen) in der direkten Umge-

bung anzubringen, um mögliche Verluste von Zwischenquartieren auszugleichen.

Speziell holzbewohnende Käfer betreffend sind:

- alte Bäume auf der Eingriffsfläche nach Möglichkeit zu erhalten.

Speziell Vögel betreffend sind:

- Nahrungshabitate des Grünspechts möglichst zu erhalten (Bahnbiotope).

Speziell Heuschrecken betreffend: Die Habitate bzw. potentiellen Habitate der stark gefährde-

ten, besonders geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke (s. oben) und der vom Aussterben

bedrohten Blauflügeligen Sandschrecke gehen durch die Maßnahme nahezu vollständig verlo-

ren. Diese Verluste sind gemäß der Eingriffsregelung auszugleichen. Da aufgrund der CEF-

Maßnahme 4.800 Quadratmeter Eidechsenhabitate im Gleisdreieck 2013 erstellt wurden, ist der

Eingriff in die potentiellen Habitate der Ödlandschrecke und die Habitate der Sandschrecke

damit ausgeglichen, da diese Strukturen (Sandige und kiesige Rohbodenflächen, Steinschüt-

tungen etc.) auch für diese Heuschrecken ein optimales Habitat darstellen. Um die Ansiedlung

der Heuschrecken im Gleisdreieck zu sichern, wurde im August 2014 eine große Zahl dieser

Tiere auf dem Bahnhofsgelände eingefangen und ins Gleisdreieck verbracht.

Ansonsten lassen sich aus Erfordernissen des nationalen Naturschutzes keine Maßnahmen

ableiten, die über die aufgrund der saP-Untersuchung notwendigen Maßnahmen für gemein-

schafsrechtlich geschützte Arten hinausgehen.

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9 Anhang I - Abbildungen

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Abb. A1: Rosenheim Bahnhof Nord - Fledermäuse, Nachweise jagender Tiere

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Abb. A2: Rosenheim Bahnhof Nord – Reptilienhabitate und potentielle Eremitenbäume

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Abb. A3: Rosenheim Bahnhof Nord Brutvögel

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10 Anhang II - Vorplanung, Beschreibung und Kostenab-

schätzung der CEF-Maßnahme 1: Reptilien

(s. Kapitel 3.2)

Gestaltung der Ausgleichsflächen im Gleisdreieck Abfang der Eidechsen und Umsetzen in Ersatzhabitate

Auf die in diesem Bericht behandelte Teilfläche 1 entfallen etwa 75 % der unten aufgelisteten

Kosten, auf Teilfläche 2 etwa 25 %.

Eine detaillierte Planung für die CEF-Maßnahme Eidechsen im Gleisdreieck wurde erstellt.

Ursprünglich wurden zwei Varianten diskutiert:

1. Ausgleichsfläche von 6.400 m²; mäßiger Ausstattungsbedarf

2. Ausgleichsfläche von 3.200 m²; hoher Ausstattungsbedarf

Bei beiden Varianten, vor allem aber bei Variante 2, ist auf Grund der erheblichen Flächen-

größe und der speziellen Anforderungen ein beträchtlicher Mitteleinsatz erforderlich.

Verwirklicht wurde im Gleisdreieck die Variante 1 (Ausgleich 1:1), wobei hierfür entspre-

chend dem Anteil von den Habitat-Verlusten in der dieser saP zu Grunde liegenden Teilflä-

che 1 ein Flächenbedarf von 4.800 qm erforderlich wurde.

Außerdem wird hier eine Kostenabschätzung zu Abfang und Umsetzen der Tiere in die vor-

bereiteten Ausgleichshabitat vorgelegt.

Bei einem Ausgleich der Fläche im Verhältnis 1 zu 1 (Variante 1, s Tabelle A1), laut der Un-

tersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) festgelegt, ergibt sich nur ein

vergleichsweise geringer Ausstattungsbedarf. Auch in diesem Fall ist jedoch auf einem sehr

großen Teil des Areals Material zur Anlage von Eidechsen-Habitaten einzubringen (siehe

Tabelle A1). Um ein Durchwachsen der Habitate durch Weidenaufwuchs zu vermeiden, wird

ein durchwuchssicheres Flies auf ca. 50 % der Fläche verlegt. Als Basis für die Eidechsen-

habitate können dann Wurzelstöcke und Betonbruch dienen. Darüber wird Schotter und Rot-

lage in abwechselnden Lagen, partiell auch vermischt, aufgebracht. Lokal werden südexpo-

nierte Sandberge zur Eiablage für die Tiere angelegt. Da im Schotter des benachbarten

Bahndamms mit Sicherheit geeignete Überwinterungsmöglichkeiten bestehen, kann auf den

Bau künstlicher Winterquartiere verzichtet werden.

Im Durchschnitt wird in Tabelle A1 von einer Schütthöhe von ca. 50 cm ausgegangen. Es

empfiehlt sich, den Kies und anderes Material abschnittsweise zu größeren, bis zu ca. 2 m

hohen, Haufen aufzuschichten, insbesondere in Randbereichen zu etwaigen Zufahrtswegen,

um eine Ablagerung von Müll zu erschweren. Zu Pflegezwecken muss die Fläche allerdings

eine Zufahrtsmöglichkeit bekommen (Einbau einer Tür, Absicherung durch Zaun; Kosten für

die Errichtung eines Zauns nicht kalkuliert).

Zur Erstellung der Maßnahme sind eine detaillierte Vorplanung (nach Festlegung der Fläche

und Konkretisierung der CEF-Maßnahme) und eine ökologische Bauleitung durch einen

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Fachherpetologen erforderlich. Die Arbeiten im Gelände müssen im Wesentlichen durch ei-

nen Facharbeiter (Baggerfahrer) mit Hilfe eines Schaufelbaggers (ca. 3,5 t) erfolgen.

Statt der in Tabelle A1 angesetzten Betonplatten kann natürlich auch mit Natursteinplatten

gearbeitet werden, die Kosten würden dann jedoch um ein Vielfaches höher, als der in Ta-

belle A1 angesetzte Preis (≥ 8.000,- € statt 3.400,- €). Ähnliches gilt, wenn statt Betonbruch

nur Schotter verwendet werden soll (18.000,- € statt 12.000,- €).

Die Absiedelung der Eidechsen vom Bahnhof Nordseite darf nicht während der Eiablagezeit

und Entwicklungszeit der Eier erfolgen, d.h. bevor der Großteil der Jungtiere geschlüpft ist

(von Mai bis Anfang August). Eine Kostenaufstellung für die Absiedelungsmaßnahme finden

Sie in Tabelle A3.

Als vorbereitende Maßnahme für die Fangaktion ist ein Abholzen der Gebüsche und Bäume,

soweit aus Gründen der Bauplanung notwendig, vor Beginn des Abfangens sinnvoll (Motor-

säge oder Freischneider, kein Abfräsen oder einfaches Zusammenschieben, da sonst Ei-

dechsen getötet oder verletzt werden können). Sollte das Abfangen im Sommer stattfinden,

ist das Areal nach evtl. noch vorhandenen Gelegen abzusuchen. Das Entbuschen sollte zü-

gig erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass weitere Mauereidechsen (und evtl. auch an-

dere Reptilien) in die Fläche einwandern. Nach den Fäll- und Entbuschungsmaßnahmen und

vor dem Aufbau des Zaunes sind die Tiere, soweit möglich, zu vergrämen. Die Durchführung

der Entbuschungs- und Fällmaßnahmen ist dabei nicht Gegenstand unserer unten stehen-

den Kostenabschätzung, wohl aber die Betreuung der Maßnahmen.

Da praktisch über große Bereiche der Eingriffsfläche verteilt Eidechsen siedeln, muss an-

schließend ein großes Areal eingezäunt werden (ca. 6.400 m², ca. 1.400 m mobiler Amphi-

bienzaun). Der Aufbau der Zäune wird sich dabei, auf Grund der schwierigen Bodenverhält-

nisse, sehr aufwändig gestalten. Wir gehen bei unserer Kostenabschätzung davon aus, dass

ein mobiler Amphibienzaun vom Straßenbauamt Rosenheim zur Verfügung gestellt werden

kann. Sollte dies nicht der Fall sein, fallen entsprechende Mehrkosten an (ca. 1.400,- €).

Für das Abfangen der Tiere ist eine Genehmigung der höheren Naturschutzbehörde an der

Regierung von Oberbayern erforderlich. Diesbezüglich ist mit den Sachbearbeitern an der

Regierung Kontakt aufzunehmen. Zum Abfangen kommt der Einsatz von 0,5 l-Becherfallen

in Frage, die zweimal am Tag geleert werden sollten. Soweit erforderlich, werden außerdem

aktive Tiere mit der Schlinge an der Teleskopangel gefangen und auf den vorbereiteten Ha-

bitatflächen ausgesetzt. Um das Abfangen zu erleichtern, werden auf der Fläche Dachpap-

pen, Bretter und Bleche ausgelegt, die evtl. unter diesen künstlichen Verstecken angetroffe-

ne Tiere bei täglichen Kontrollen abgesammelt. Die Fangaktion muss mehrfach wiederholt

und nur bei günstiger Witterung (warm, sonnig bis bewölkt, kein oder nur geringer Nieder-

schlag) durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass keine Tiere mehr im Gelände ver-

bleiben. Bei schlechtem Wetter verweilen die Tiere in ihren Verstecken. Die Fläche wird so-

lange abgefangen, bis bei zwei aufeinander folgenden Fangaktionen keine Eidechsen mehr

auftreten. Nach unseren bisherigen Erfahrungen gehen wir davon aus, dass über einen Zeit-

raum von mindestens 10 Tagen (Schlechtwettertage, an denen die Fallen abgedeckt wer-

den, nicht gerechnet) abgesammelt werden muss, da sonst eine Reihe der streng und ge-

meinschaftsrechtlich geschützten Tiere auf der Fläche verbleiben und den Erdarbeiten zum

Opfer fallen. Auf Grund des sehr großen Areals und der sehr vielen zu erwartenden Mauer-

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eidechsen gestaltet sich die Fangaktion sehr aufwändig (Setzen von 300-400 Bodenfallen).

Eventuell auftretende andere Kriechtiere werden ebenfalls umgesetzt (Schlingnatter, Blind-

schleiche, Ringelnatter, Zauneidechse).

Zur Aufnahme der gefangenen Tiere wurde noch vor Beginn der Abfangaktion Ausgleichsflä-

chen, wie oben beschreiben angelegt.

Der Zaun kann parallel zur Räumung des Baufeldes abgebaut werden, wobei die Räumung

sofort nach Abschluss der Fangaktion durchgeführt werden sollte. Nur dann ist keine Wie-

dereinwanderung zu befürchten, da vegetationsfreie Rohbodenflächen für Eidechsen kaum

Attraktivität haben.

Tab. A1: Variante 1 mit 6.400 m² Flächenbedarf (potenzielle Kosten)*

Materialkosten Menge m³

bzw. m²Preis/m³ bzw m² (incl. Transport)

Gesamtpreis

Schotter 0/250 900 30,00 € 27.000,00 €Sand 0/4 500 30,00 € 15.000,00 €Rotlage 200 8,00 € 1.600,00 €Wurzelstöcke 1.000 10,00 € 10.000,00 €Betonbruch 600 20,00 € 12.000,00 €Betonplatten 200 17,00 € 3.400,00 €durchwuchssichere Folie 3.000 1,50 € 4.500,00 € Nettobetrag 73.500,00 €zzgl. MwSt. (19 %) 13.965,00 €Bruttobetrag 87.465,00 €

Personalkosten Stunden Satz Betrag

Detailplanung der Maßnahme 40 46,00 € 1.840,00 €

Fachbetreuung der Maßnahmen-durchführung durch Fachherpetologen (Bauleitung)

40 46,00 € 1.840,00 €

Baggerfahrer mit Bagger 80 40,00 € 3.200,00 €Verlegen der Platten 8 20,00 € 160,00 € Zwischensumme 7.040,00 €zzgl. Nebenkosten 5,00% 352,00 €Nettobetrag 7.392,00 €zzgl. MwSt. 19,00% 1.404,48 €Bruttobetrag 8.796,48 €

* davon entfallen jeweils 75% der Kosten auf die dieser saP zu Grunde legende Teilfläche 1

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Tab. A3: Absiedelung der Eidechsen von beiden Teilflächen

Posten Fachkraft Stunden Satz BetragOrganisation, Einholen von Genehmigungen, Besorgen Zaun

Wissenschaftler 4 46,00 € 184,00 €

Untersuchung der Fläche auf etwaige Gelege *Wissenschaftler 12 46,00 € 552,00 €Hilfskraft 12 38,00 € 456,00 €

Vergrämung Eidechsen Wissenschaftler 10 46,00 € 460,00 €Hilfskraft 12 38,00 € 456,00 €

Aufbau Zäune zum Bahndamm und zu den an das Gebiet grenzenden Flächen (ca. 1.400 m Zaun), provisorische Möblierung Absammelfläche (Bleche, Bretter)

Wissenschaftler 60 46,00 € 2.760,00 €

Hilfskraft 60 38,00 € 2.280,00 €

Abfangen der Tiere, Aussetzen im Ersatzhabitat, Abfangen bzw. Vergrämen etwaiger noch verbleibender Tier vor Abschieben des Geländes

Wissenschaftler 72 46,00 € 3.312,00 €

Hilfskraft 72 38,00 € 2.736,00 €

Abbau Zaun Wissenschaftler 8 46,00 € 368,00 €Hilfskraft 12 38,00 € 456,00 €

Zusammenstellen der Fangdaten, Abschlussgutachten, Skizze

Wissenschaftler 8 46,00 € 368,00 €

Zwischensumme 14.388,00 €zzgl. Nebenkosten 5,00% 719,40 €Nettobetrag 15.107,40 €zzgl. MwSt. 19,00% 2.870,41 €Bruttobetrag 17.977,81 €

* falls die Umsiedelung im Sommer stattfindet, im Frühling oder Herbst (ab September) nicht notwendig

Dipl.-Biol. Axel Beutler