RTVG Beschwerde

Embed Size (px)

DESCRIPTION

*

Citation preview

  • Sehr geehrter Regierungsrat

    In Sachen

    der Volksabstimmung nderung vom 26.09.2014 des Bundesgesetzes berRadio und Fernsehen (RTVG)

    erhebe ich fristgerecht

    Abstimmungsbeschwerde

    Antrag:

    Ich erhebe als aufmerksamer Brger Beschwerde gemss dem Bundesgesetz berdie politischen Rechte Art. 77, Abs. 1 lit B, Art. 29a BV, Art. 34 BV und verlange, dasssowohl die Menge der bercksichtigten Stimmzettel kontrolliert wird als auch diesenachgezhlt werden. Allenfalls spter auch auf eidg. Ebene. Eine Nachzhlung beidiesem usserst knappen Ergebnis strkt unsere demokratischen Institutionen.

    Begrndung / Sachverhalt:

    Nach einer auch durch die SRG mit Steuergeldern gefhrten Medienkampagne berdas RTVG-Gesetz ist es am 14.06.2015 schweizweit zu einem usserst knappenAbstimmungsergebnis gekommen. Der Stimmenunterschied betrug gemssBundeskanzlei lediglich 3'696 Stimmen (Stand: Abstimmungssonntag).

    Quelle: https://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20150614/det595.html

    In anderen Worten 1'848 ausgezhlte Stimmzettel (Personenstimmen). Es handeltsich um das bisher knappste Abstimmungsergebnis in der Schweizer Geschichte. Inmehreren Gemeinden kam es zu Fehlern bei der Zhlung von Stimmen als auch beider Bercksichtigung von Stimmzetteln. Es bestehen Anhaltspunkte undVerdachtsmomente dafr, dass ein unrichtiges Ergebnis ermittelt worden sein knnteund damit begrndete Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses.

    , Datum

    Regierungsrat

  • Quellen: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16725288

    http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/kantonstgallen/tb-sg/Falsche-Abstimmungszahlen-aus-Rapperswil-Jona;art122380,4259543

    Da das neue RTVG-Gesetz als neue Mediensteuer nicht nur formell, sondern auchmateriell verfassungswidrig wre, weil neue Steuern in der Schweiz stets einerVerfassungsnderung bedrfen, die wiederum nur durch ein Volks- und(!)Stndemehr zu Stande kommen kann - das Vorgehen von Bundesbern folglich nachRechtslehre widerrechtlich ist - ist Genauigkeit in dieser staatspolitisch sehr heiklenFrage erst recht angezeigt.

    Quellen: http://www.ordnungspolitik.ch/2015/06/15/rtvg-zittersieg-mit-tricksereien/

    http://www.ordnungspolitik.ch/2015/03/17/rtvg-referendum-gebuehr-oder-steuer/

    http://www.blick.ch/news/politik/aus-billag-gebuehr-wird-steuer-ist-die-srg-abstimmung-illegal-id3742265.html

    Wie das Bundesgericht festgestellt hat, ist [e]in sehr knappes Abstimmungsresultatgleich wie "Unregelmssigkeiten" (Art. 77, Abs. 1 lit B BPR ) zu behandeln (BGE 136II 132).

    Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die zustndige Behrde desWeiteren von Amtes wegen eine Nachkontrolle eines Wahl- oderAbstimmungsergebnisses anordnen, falls es nach der gegebenen Sachlage als frdie zuverlssige Ermittlung geboten erscheint (BGE 131 I 442 E. 3.2 S. 447 f.).

    Freundliche Grsse

    RegierungsratIn Sachen